Türkei. Konstantinopel, 18. Mai. (Wanderer.) Einiges Interesse erregen hier die türkisch⸗persischen Gränzstreitig⸗ keiten, welche noch immer nicht gehörig geordnet zu sein scheinen, da Herr Titoff und Sir Stratford Canning neuerdings mit dem Großwesir über diese Angelegenheit konferirten. Die Sache stört indeß das herzliche Einvernehmen des türkischen und persischen Hofes keinesweges, vielmehr hat Sami Efendi, der frühere Gesandte in Berlin, dem Schach die Beglückwünschung zur Thronbesteigung zu überbringen. Hadschi Hassan Efendi, der bisher bei der persischen Gesandtschaft in Konstantinopel angestellt war, hat den persischen Dienst mit dem türkischen vertauscht und wird als Attaché nach Wien gehen. 8
Der Großwesir befindet sich zwar bedeutend besser, doch hat er seine Functionen noch immer nicht aufgenommen. Am ‚11ten prä⸗ sidirte der Scheik⸗al⸗Islam im Ministerrathe an seiner Stelle.
Dr. Spitzer ist zum ersten Palais⸗Arzte des Sultans ernannt worden und befaßt sich nun nicht mehr mit der Redaction der Gaz⸗ zette medicale. Demzufolge hat Ziver Efendi eine eigene Kom⸗
Kunstausstellung in der Königlichen Akademie der Künste. (Vergl. Preuß. Staats⸗Anzeiger Nr. 113 B. — 122 B. — 128 B. 142 B. — 146 B.)
VI.
Architekturen: Bossuet. Ed. Pape. — Julius
Helfft. — Friedrich Nerly. — Leo von Klenze. — Conrad. — A. Eichhorn. — Sattler. — Mecklen⸗ burg. — Schwendy. — Herrenburger. — Gräb. — Rundt. — Schultz.
Von den Landschaften, die wir in unserem letzten Artikel betrachtet haben, lassen wir uns zu den Architekturstü cken durch solche Künstler hinüberführen, die sich in beiden versucht haben und die also auch Beides auf einer Leinewand mitunter zu geben lieben. Da leuchtet vor allen ein Bild von Bossuet aus Antwerpen hervor: „Theil der römischen Wasser⸗ leitung am Eingange von Sevilla“ (Nr. 1147). Wir sagen, es leuchtet, und in der That ist es so; es ist ein so heller, sonniger, morgenfrischer Schein in dem Bilde, daß es zum unwillkürlichen Verharren vor ihm zwingt und dann den Blick in seine wunderherrliche Perspektive, in seine blaue
mission eingesetzt, welcher diese Aufgabe obliegt, und Herr Sanceen fungirt als Haupt⸗Redacteur.
Der Sultan besuchte am 13ten die Kaserne Rami Tschiflik, ging von Lokal zu Lokal, ließ sich das Spital zeigen und erkundigte sich angelegentlich um Alles, was die Lage der Soldaten betraf. Natürlich ermangelte dies Ereigniß nicht, guten Eindruck hervor⸗ zubringen.
Der Großherr, welcher in neuerer Zeit mehrere seiner Wür⸗ denträger besonders auszeichnete, hat nun auch dem Vice⸗Kö⸗ nige von Aegypten, Abbas Pascha, ein solches Zeichen seiner Zu⸗ friedenheit zukommen lassen. Er übersendet ihm sein Bildniß in Lebensgröße, und Tefik Pascha, aus dem Generalstabe der Artille⸗ rie, ist am 13ten nach Alexandrien mit den Geschenken abge⸗ gangen.
Am Sten ist von Varna die Brigg „Helena“ mit 35 flüchti⸗ gen Polen eingetroffen, welche dem Kriegsministerium übergeben wurden.
Wissenschaft und Kunst. Königliches Hpernhaus.
Seenen aus der Oper: Die Vestalin. (Den 2. Juni.)
Der Vorstellung von Cher ubini's „Wasserträger“ ging am Sonn⸗ tag im Opernhause die Ausführung der ersten Scenen aus Spontini's „Vestalin“ voran, die im Kostüm von den Herren Pfister und Hoff⸗ mann vorgetragen wurden. Der letztgenaunte Sänger, für kleinere Par⸗ tieen engagirt, trat darin versuchsweise in einer größeren Rolle, in der des Cinna, auf, erwies jedoch bei dieser Gelegenheit, daß die Ausbildung seiner Stimme keinesweges schon diejenige künstlerische Höhe erreicht hat, um ihn zur Lösung derartiger Aufgaben befähigt erscheinen zu lassen. Dies zeigte
sich namentlich in dem Vortrage der Arie: “ „Deines Freundes treuem Herzen Vertraue Deinen Kummer an.“ . deren getragener Inhalt einen Sänger beansprucht, der vor Allem ein schönes Portament in seiner Gewalt hat und haushälterisch mit dem Athem umzugehen versteht. Gerade die Kunst, den Athem zu beherrschen, ist es aber, die Herrn Hoffmann zur Zeit noch abgeht, so daß er die ge⸗ nannte Arie, ganz abgesehen von höheren Anforderungen, schon in rein technischer Bezehung nicht genügend zu bewältigen vermochte. Aehnliche Bemerkungen machten wir in der vorangehenden Introduction, so wie in dem nachfolgenden Duelt mit Licinius:; „Steht solch' ein Freund beschirmend mir zur Seite;“ wobei wir übrigens zugeben, daß die unter den obwaltenden Umständen leicht erklärliche Befangenheit des Sängers von nachtheiligem Einsluß anf die Behandlung der Stimme gewesen sein kann. Jeden⸗ falls bedarf aber Herr Hoffmann noch gründlicher Gesangsstudien, bevor er sich an größere Aufgaben wagen kann, wogegen er für kleinere Partieen schon gegenwärtig um so verwendbarer sein dürfte, als seine Ba⸗ ritonstimme, wenngleich nicht besonders ausgiebig, doch von sehr angeneh⸗ mer und reicher Klangfärbung ist. Herrn Pfister angehend, so sang er die Partie des Licinius mit vielem Fleiße, sich und seinen Mitsänger nach dem vorbezeichneten Duett Beifall verschaffend. 1
1 Musikalisches. Berlin. Herr Ch. Voß hat uns verlassen, um sich zur Herstellung seiner Gesundheit zunächst nach Kreuznach zu begeben. Es ist ungewiß, ob derselbe zurückkehren oder seinen serneren Aufenthalt in Paris nehmen wird.
duftig lichte Ferne tief hineinzieht. Man weiß nicht, was man mehr be⸗ wundern soll, die meisterhaft ausgeführte Architektur, die sich vom Vorder⸗ grunde rechts in das Bild hinein erstreckt, oder den schönen Sommertag, der da draußen auf den Bergen ruht, die poetische Auffassung des Ganzen oder die, namentlich auch in Bezug auf die Anforderungen der Perspektive, vollendete Ausarbeitung. Sehr charakteristisch belebt wird die Scenerie durch einen Auszug von Maulthiertreibern mit ihren Thieren.
Eduard Pape sind wir schon bei den Landschaften mit einer tüch⸗ tigen Leistung begegnet. In dem „Kloster Torcello bei Venedig“ (Nr. 489) hat er aber auch ein so ausgezeichnetes Architekturstück geliefert, daß es mit wahrhafter Freude erfüllen muß, den Künstler auf beiden Gebieten so einheimisch zu sehen. Die sorgfältigste Behandlung des Architektonischen ist mit der malerischen Auffassung des Gegenstandes in eine so innige Ver⸗ schmelzung gebracht, daß dadurch eine tiefe, wenngleich durchaus nicht blen⸗ dende Wirkung erzeugt wird. Eine ruhige, klare Stimmung liegt über dem Bilde, unterstützt durch Wahrheit und Leben in den Lokaltönen und Durch⸗ sichtigkeit in den Schatten. Wir wünschen dem Künstler Glück zu so tüch⸗ tigen Schöpfungen, wie diese. Für unsere Leser ist es vielleicht nicht un⸗ interessant, bei dieser Gelegenheit zu erfahren, daß Pape auch einige Male⸗ reien in der ägyplischen Abtheilung des neuen Museums, so namentlich ein Stück von dem inneren Seblenbose, ausgeführt hat.
Auch Julius Helfft haben wir zu nennen schon Gelegenheit gehabt. Unter seinen Landschaften gefällt uns das so eben noch hinzugekommene (unnumerirte) „Capri“ am besten. Durch eine Felsenhöhle ein Durchblick hinaus auf das ruhige Meer, auf dem die Sonnenstrahlen liegen und das sowohl dadurch als besonders im Vordergrunde durch die Schatten der ragenden Felsklippen und die zwischendurch fallenden Lichter in dem eigen⸗ thuͤmlichen Spiel des Farbenwechsels prangt. Das „schlesische Dorf (Nr. 231) ist ein reizendes Idyll, namentlich was die weinberanktten, garten⸗ umblühten Bauerhäuser zu beiden Seiten des Vorgrundes anbetrifft. Die offene Gegend in der Mitte mit der fernliegenden Kirche im Hintergrunde ist nüchterner, doch darf man dies dem Künstler nicht zur Last legen, da das Bild wahrscheinlich eine bestellte Vedute ist. Eben so verhäͤlt es sich mit dem Blick auf Venedig vom Palazzo Pisani aus. Man sicht eben nichts als Dächer, und wir haben nur Gelegenheit, die Perspektivstudien des Künstlers anzuer⸗ kennen. Warum aber proponirt er solche Studien für die Ausführung? Er beweist doch vielfach, daß er wie ein Maler zu suchen und zu finden versteht. Wie schön ist z. B. „der Hof in Venedig.“ (Nr. 234). Wie glücklich ist Helfft bei solchen Stoffen, wie dieser, in der Darstellung des hellen Mittagssonnenscheins, der hin und wieder gern durch ein herabhan⸗ gendes grünes Geranle sich stiehlt, um sein heiteres Lichtspiel an dem Ge⸗ mäuer oder dem Boden hinzutreiben. So auch im „offnen Gange um den inneren Hof eines Klosters in Palermo“ (Nr. 1314); doch haben wir hier die Architekten Bedenken äußern hören, ob auch wohl die Proportionen der verschiedenen architektonischen Glieder überall wahr und richtig seien, ob namentlich wohl die Abstandsweite der Vordergrundpfeiler im richtigen Ver⸗ hältnisse zu der Tiefe des Ganges stehen. Freilich kann die meisterhafte malerische Darstellung des Perspektivischen durch eine sorgfältige Con⸗ struction desselben nur gewinnen. 1 . “
Von Friedrich Nerly in Venedig sind drei sehr tüchtige Arbeiten ausgestellt, die sich alle im Besitz des Königs besinden: „die Kirche S. Giovanni e Paolo“ (Nr. 1249), „Darstellung der Regatta“ (Gondel⸗Wett⸗ fahrt) zu Venedig“ (Nr. 1250) und „Ansicht einer Kirche zu Venedig“ (Nr. 1345.) Unser Landsmann — denn der Künstler ist ein Erfurter von Geburt — hat schon längst durch vielfache Leistungen bewiesen, wie voll⸗ kommen er sich in die venetianische Welt hineingesehen hat. Er zeigt überall eine sehr saubere, selbst bei diesen an Ausdehnung nicht unbedeutenden Bil⸗ dern bis ins kleinste Detail gehende Durcharbeitung, so daß man seine Ge⸗ bäude farbige Daguerreotype nennen könnte. Was diesen Vergleich unter⸗ stützt oder mit hervorrufen hilft, das ist eine bei aller Klarheit und sonsti⸗ gem Reiz der Färbung vorwaltende gewisse Trockenheit und Kühle, welches von den drei eben genannten Bildern am meisten auf dem letzten hervor⸗ tritt. Die bunte und lustige Staffage auf Nr. 1250 bestätigt die Uner⸗ müdlichkeit in der Arbeit, die wir an den Gebäuden kennen gelernt haben. Wir sehen in das fröhliche, sorgenlose Treiben eines Volksfestes, glänzende
Gondeln, die schon in der Entfaltung der höchsten Pracht in Kostüm und Ausschmückung wetteifern, jubelnde Volksmassen, die Häuser sind mit Tep⸗ pichen geputzt, und ihre vorquellenden Balkone tragen die süße Last einer ganzen Orangerie von schönen Frauen.
Leo von Klenze, der berühmte Baumeister König Ludwig's, der Er⸗ bauer der münchner neuen Residenz, der Glyptothek, Pinakothek, Walhalla ꝛc., hat eine Restauration der „Akropolis von Athen“ mit den Propyläen aus⸗ gestellt. Die Stadt ist gedacht, wie sie etwa zu den Zeiten des Augustus sein mochte. Der Standpunkt ist auf einem hohen Gebäude des Areiopagos. Die Ausführung ist sehr sorgfältig und genau; dennoch ist das Bild mehr interessant als eben von besonderer malerischer Wirkung⸗ Ueberdies liegt ein düsterer Farbenton wie eine trübe Nebeldecke darüber.
Blicken wir von einer der erhabensten Schöpfungen der griechischen Baukunst auf eine noch großartigere der christlichen Architektur, blicken wir von der, welche nicht mehr ist, auf die, welche noch nicht ist, von der Tafel, welche das Ver⸗ gangene, auf die, welche das Zukünftige gegenwärtig macht, blicken wir auf den kölner Dom, wie ihn Conrad in noch zu boffender Vollendung abgeschildert hat (No. 1148), so können wir hier dasselbe sagen, was wir so eben bei dem Klenzeschen Bilde bemerkten. Auch dieses Bild ist mehr interessant, als malerisch schön. Diesen letzteren Effekt hat der Künstler allerdings durch eine warme Abendsonnen⸗Beleuchtung hervorzurufen sich bestrebt, und es ist ihm dieses auch gelungen, der Riesenbau für sich nimmt sich prächtig in diesem rothgoldenen Schimmer aus, der anmuthig durch jene lustigen Steinblumen hindurchspielt, allein durch den nüchternen, prosaischen Vordergrund hat der Künstler diesen Erwerb an malerischer Wirkung wieder eingebüßt. Das Bauwerk selbst ist mit großer Sorgfalt und vielem Fleiße bis in's Kleinste und in nicht unerheblicher Ausdehnung herausgearbeitet.
Dagegen führt uns A. Eichhorn noch einmal zu einer geistvollen Vereinigung architektonischer Treue und malerischer Wirkung zurück. Sein „Tempel des olympischen Zeus bei Athen mit dem Hymettos“ (Nr. 161) schildert uns diese wenigen Säulen, die von geschwundener Pracht reden, mit einer, wir möchten sagen, ehrfürchtigen Treue, während rings die Land⸗ schaft, statt der schwebenden Hitzt, die uns mitunter für südliche Wärme gegeben wird, die Klarheit und Gluth des griechischen Himmels zugleich athmet. Das ferne Gebirge wirkt in Form und Farbe plastisch. Dieselbe Tagesklarheit rühmen wir an der „Straße von Patras“ (Nr. 102), ferner dieselbe charakteristische Treue und Sorgfalt in dem architektonischen Theile, lebendige Anordnung der bunten und anziehenden Staffage.
Eine Arbeit, die von außerordentlicher Ausdauer und mühsamem Fleiße zeugt, ist die „Total⸗Ansicht von Jerusalem, umgeben von sechszehn klei⸗ neren Ansichten einzelner Theile und der Umgegend der heiligen Stadt“ (Nr. 1358) von Hubert Sattler. Der berühmte Pa⸗ noramen⸗Maler hat hier wie durch die Lupe in Oel gemalt. An den klei⸗ nen Figürchen der Staffagen, kaum ½ Zoll groß, sieht man die Phy⸗ siognomieen, die Beine der in weiter Ferne wandelnden Thiere, die Hörner der kletternden Ziegen, welche letztere man kaum bemerkt, Alles vorhan⸗ den, Alles da. Diese Ausführlichkeit und Genauigkeit macht die Architek⸗ turen in dem Bilde übrigens sehr anziehend, von denen wir die inneren Ansichten der Kirchen allem Anderen vorziehen. Auch in der Perspektive ist hier fast peinliche Richtigkeit inne gehalten, welche dennoch eine malerische Wirkung nicht ausschließt. Am wenigsten gefällt uns das Seestückchen; ob der violette Luftton, der in der Hauptansicht und mehreren kleineren der Umgebung vorherrscht, ob dieser wahr sei, überlassen wir denen zu beurthei⸗ len, welche das gelobte Land gesehen haben.
Noch müssen wir Mecklenburg mit einer sehr vortrefflichen Ansicht von „Ventdig“ (Nr. 1342) nennen, die durch eigenthümliche Sonnenbe⸗ leuchtung frappirt; es steht der Herrscherin des Meeres diese Sonnenglorie sehr gut. Schwendy’'s „Marktplatz in Rouen“ (Nr. 703) mit den an⸗ ziehenden Baulichkeiten verschiedener Style ist trotz des Mangels an ent⸗ schiedener Beleuchtung von eindringlicher Wirkung. Herrenburger’s Bildchen, „eine Straße von Kahira“ (Nr. 258), so reich und lebendig die Staffage ist, erscheint doch im Ganzen mehr als eine etwas nüchterne Vedute.
Die kleinen Bilder, die Gräb diesmal geliefert hat, lassen bedauern, daß er uns nicht mehr bedacht hat. Die Gebäude am „Strand bei Amalfi“ (Nr. 202) zeigen das diesem Künstler eigene Talent, dergleichen in feiner Beleuchtung vorzuführen. Die Behandlung ist zierlich und sorgfältig. Nicht minder ansprechend, ja, ein kleines Meisterstück ist das kleine Bild⸗ chen: ein „Theil des Kreuzgangs am Dom zu Regensburg“ (Nr. 201), durch welches wir uns nach der Betrachtung des Aeußeren so vieler Bau⸗ werke nunmehr in die Interirurs einführen lassen, deren indessen diesmal nicht viele vorhanden sind, so daß wir eigentlich nur Rundit und Schultz zu nennen haben, Jener mit dem „Innern der Westminster⸗Abtei““ (Nr. 1261), von sehr richtiger perspektivischer Zeichnung, aber etwas zu har⸗ ter Malerei, dieser mit dem „Artushof in Danzig“ (Nr. 685). Ein mit vielem Fleiße durchgeführtes Bild von guter Wirkung. Das bundgegliederte Fächergewölbe wird von leichten Granitpfeilern getragen. Die Wände sind mit der reichsten Pracht späterer Zeit ersuͤllt. Große mythologische Bilder, zwischen denen Hirschköpfe und andere Thiergestaltungen hervorragen, wechseln mit dem bunten Schmuck der ahnen und dem herkömmlich See⸗ städtischen der Schiffsmodelle, welche an langen Ketten, die vom Gewölbe herabhängen, schweben. Schultz hat si durch die Herausgabe eines Ra⸗ dirwerks: „Danzig und seine Bauwerke“, ein anerkennenswerthes Verdienst um die Aufbewahrung der malerischen, aber der Zeit anheimfallenden Archi⸗ tekturen jener Stadt erworben.
gegeben worden,
Bekanntmach ungen.
[116] Subhastations⸗Patent. Das in der Breitenstraße Nr. 7, Große Scharrnstraße Nr. 87 a. und Badergasse Nr. 15 gelegene, Vol. I. 0. 411. Fol. 702 — 703 des Hypothekenbuchs verzeich- 188]
8 nete, dem Rentier Benjamin Caspar Gottlieb Schoen⸗ n fisch hierselbst gehörige Grundstück, zu welchem 14 Ru⸗ then Wiesen gehören und welches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Registratur einzusehenden Taxe auf 17,957 Thlr. 8 Sgr. abgeschätzt worden, soll
am 10. September c., Vormitt. 11 Uhr, an Gerichtsstelle vor dem Obergerichts⸗Assessor Reh⸗ feld subhastirt werden. 8
Frankfurt a. d. O., den 20. Februar 1850.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
der Oekonom — Rüdgisch aus
a) der c. Me
[335] Nothwendiger Verkauf. “
Das Rittergut Wielichowo im Kreise Kosten, abge⸗ schätzt auf 143,223 Thlr. 19 Sgr. 4 Pf. zufolge der nebst Hypothekenschein und Bedingungen in der Regi⸗ stratur einzusehenden Taxe, soll
am 21. Dezember 1850, Vorm. 10 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Kosten, den 10. Februar 1850.
Königliches Kreisgericht. Abtheilung I.
und sowohl ‚An den
und An den
2 und diese, [262] Ebiktal⸗Citation.
8g⸗ aus Jamke, welcher sich von dort entfernt 8 S] dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht hat ’Sg werden können, wird hiermit vorgeladen, sich eenis der von der unverehelichten Anna u Oben⸗Eriches ““ ihres unehelichen Kindes 1 .₰ i 2 Ntemensacgn im “ u“ en 4. September c., Vormittags 11 u .Se⸗ Reßcen Kreisgerichts⸗Lokal bei See 8 irten, Herrn Kreisrichter Forche, zu melden oder die
Klage bis zum Termine d 8 mächtigten beantworten heehnen 8öäe
Sollte der Verklagte in dem anbe
4 1 raumten Term nicht erscheinen oder die schriftliche Fezehrangvorsung nicht eingehen, so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und Urkunden, worüber keine Erklärung ab⸗
tet, und wird demgemäß erkannt werden. Falkenberg, den 15. April 1850. Königl. Kreisgericht.
Der Handlungsdiener Julius Ludwig Wilhelm Meisselbach aus Greifswald, über 32 Jahr alt, und
durch den Beschluß des Anklage⸗Senats des Königlichen Appellationsgerichts zu Berlin vom 23. Juni 1849 we gen Majestäts⸗Beleidigung in den Anklagezustand ver⸗ setzt, indem sie beschuldigt werden:
bei der Abfassung des unter dem Titel: „Sechs neue Fürstenmörder⸗Lieder, zum Ge⸗ dächtniß der am 16. Oktober Gefallenen“
in Druck erschienenen Gedichte betheiligt zu sein,
nach vorheriger Kenntniß deren Inhalts unter das Publikum habe verbreiten lassen,
b) der von Rüdgisch: die oben erwähnten Fürstenmörder⸗Lieder verfaßt
, mit Kenntniß von dem Inhalte des⸗
den König“ Der vormalige Rittergutsbesitzer Lieutenant Richard selben unter das Publikum verbreitet zu haben. Beide Angeklagte werden zu ihrer Vernehmung über die Anklage zu dem auf den 16. Juli 1850, Vormittags 9 Uhr, im Gerichtsgebäude, Molkenmarkt Nr. 3, anberaumten Termine mit der Aufforderung vorgeladen, in demselben zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu ihrer Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Gericht so zei⸗ tig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu dem⸗ selben herbeigeschafft werden können, und unter der Ver⸗ warnung, daß im Falle ihres Ausbleibens mit der Ent⸗ scheidung in contumaciam verfahren werden wird. Berlin, den 20. März 1850. 8 Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungen. 1. Deputation für Schwurgerichtssachen.
für zugestanden und anerkannt erach⸗ [1336] Aus z u g.
Erste Abtheilung.
eröffnet.
1 n. Regierungs⸗Rath von Verno.
früher Handlungsdiener — Otto von rath Silberschlag übernommen,
Lübben, über 37 Jahr alt, sind Beide
isselbach:
Actionaire. Der Vortrag des schon früher ge⸗ Geschäfts⸗Berichts und Rechnungs⸗
König von Preußen”“
König“
so wie das vorgedachte Gedicht: „An
ben zurückgenommen.
der Versammlung.
16 8 “
aus dem Protokolle über die General⸗Versammlung der Magdeburg⸗Cöthen⸗Halle⸗ Leipziger Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, gehalten am 28. Mai 1850. Die Versammlung wird um 11 Uhr vom Vorsitzenden . des Ausschusses, Bank⸗Direktor Nulandt aus Deßau, Als Königlicher Kommissarius fungirt Herr Herr C. Rammelberg, Die Führung des Herr Ferd. Leidloff, Protokolls hat, wie in früheren Jahren, Herr Justiz⸗ Herr Louis Kricheldorf, und mit der Zu⸗ Herr W. Beuchel, sammenstellung der Wahlzettel waren tarien Jungwirth und Weber beauftragt. Zur sta⸗ Herr Apel, Kramermeister in Leipzig, tutenmäßigen Unterzeichnung des Protokolls seitens der Herr F. W. Dihm, Actionaire sind die Herren Louis Kri lisky und F. W. Dihm ernannt.
11,918 Stück Actien mit 2383 Stimmen durch 393
druckt ausgegebenen Abschlusses der Di⸗ rection pro 1849 wird abgelehnt und der Antrag der diese, als die Gedichte 8 Gesellschafts⸗Vorstände, der Beamten Pensions⸗ und Wirtwenkasse jährlich als Minimum 1500 Thlr., der Beamten⸗Waisenkasse aber gleichfalls als Minimum 500 Thlr. jährlich als Zuschuß auf zehn Jahre zu be⸗ willigen, durch Acclamation angenommen. [288]
Der Antrag des Herrn Actionair Haenel auf Ab⸗ änderung des §. 37 des Statuts fand insofern An⸗ nahme, daß er auf die Tagesordnung der nächsten or⸗ dentlichen General⸗Versammlung gesetzt wird. Ein den⸗ selben Paragraphen des Statuts betreffender Antrag des Herrn Actionair Hasenkamp wurde von demsel⸗
Da die Tagesordnung vollständig erledigt und kein Gegenstand mehr zur Diskussion oder Abstimmung kom⸗ men konnte, gleichwohl noch die Frage von Herrn Ha⸗ senkamp gestellt wurde: Ob der Ausschuß nicht die nachträgliche Genehmigung der General⸗Versammlung zu der dem Vorsitzenden bewilligten Gratification bean⸗ tragen wolle, so übertrug der Vorsitzende seinem Stell⸗ vertreter, Kaufmann Hartung, den Vorsitz und Schluß Nachdem der Vorsitzende Herr Har⸗ tung Herrn Hasenkamp sowohl die Gründe, welche den Ausschuß bestimmt hatten, diese Gratification zu bewilligen, als auch die Berechtigung desselben zu dieser Bewilligung glaubte auseinandergesetzt zu haben, und nachdem der Königl. Herr Kommissarius die Fortfüh⸗ rung der Debatte für unzulässig erklärt hatte, da eine
Anmeldung dieses Gegenstandes nicht vor zehn Tagen geschehen sei, so verkündete Herr Hartung den Schluß der Versammlung, obgleich Herr Haenel noch eine An⸗ frage wegen Vereinigung der Berlin⸗Anhalter mit der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft stellte.
Zu Mitgliedern des Ausschusses sind gewäh⸗
die Herren No⸗ Herr Alexander Frege in Leibpzig,
cheldorf, Ka⸗ Herr C. F. Schoch; Vertreten sind zu Stellvertretern: Herr Hofrath Burchar Herr Carl Riemann, Herr A. Hasenkamp, Herr H. L. Bank. Die Versammlung wurde um 1 Uhr geschlossen.
1 1 8 Lübeckische Staats-Anleihe oI3 Die Zahlung der am 1. Juli d. J. fälligen Zins⸗ Coupons findet nach der Wahl der Inhaber statt:
in Berlin bei Herren Gebrüder Schickler oder
bei Herren Mendelssohn &. Co.,
in Hamburg bei Herrn Salomon Heine,
in Lübeck von der unterzeichneten Behörde.
Es sind dazu die Werktage vom 1. bis 15. Juli bestimmt.
Diejenigen Inhaber, welche die Zahlung in Berlin oder in Hamburg entgegennehmen wollen, haben ihre Coupons einen Monat vorher — mithin zwischen dem 1. und 15. Juni — . heg der gedachten Banquier⸗ Hä bstempeln zu lassen. 8 8 asegempenten Coupons, welche zwischen dem 1. und 15. Juli nicht in Berlin und Hamburg bei dem Banquier⸗Hause, von welchem sie abgestempelt sind, er⸗ hoben werden, können späterhin nur in Lübeck eingezo⸗ gen werden.
Lübeck, den 4. Mai 1850.
die Deputation zur Verwaltung der Lübeckischen Staats⸗Anleihe von 1850.
Württemberg.
F6u
Das Abonnement betraͤgt: 2 Zthlr. fur ½ Jahr Jahr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Berlin, Mittwoch den 5. Juni
icher Theil. Deutschland.
Oesterreich. Wien. Hosfnachrichten. — Das Rechnungs⸗Departe⸗ ment im Handelsministerium. Post⸗Anordnungen in Benennung und Uniform. — Die Verwaltung der wiener Israeliten⸗Gemeinde. — Reise des Kaisers nach Warschau.
Sachsen. Dresden. Näheres über die Veranlassungen zur Auflösung der Kammern. 8 1
5 Stuttgart. Landesversammlung: Modificationen im Bürgerwehrgesetz; Reskript in Betreff des angeklagten Abgeordneten Trütsch⸗ ler; Annahme von Kommissions⸗Anträgen in Bezug auf die Verhaftung von Ständemitgliedern. — Reisen des Königs und der Königin. — Er⸗ klärung des Gemeinderaths und Bürger⸗Ausschusses von Stuttgart gegen den Protest der Standesherren.
Baden. Karlsruhe. Garnisonwechsel.
S Hamburg. Gemälde⸗Ausstellung der norddeutschen Kunst⸗ Vereine.
Ausland.
Oesterreich. Pesth. Armeebefehl in Bezug auf die Honveds.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme der Kom⸗ missions⸗Anträge in Betreff der Petitionen gegen die Wahlreform. — Bewilligung von Supplementar⸗Krediten. — Paris. Zustand der Hauptstadt nach der Abstimmung über das Wahlgesetz und die ferneren Regierungsmaßregeln. — Verhältniß zwischen Changarnier und dem Kriegsminister. — Keine Versöhnung zwischen Cavaignac und Girardin. — Verurtheilung des National. — Beschlagnahme des Sièecle. — Ver⸗
eregber
GHroßbritanien und Irland, London. Parlaments⸗Verhandlungen.
Rußland und Polen. Warschau. N- des Prinzen von Peea⸗ ßen und des Prinzen Friedrich Karl nach St. Petersburg.
Dänemark. Kopenhagen. Neue Eintheilung der Armec.
Italien. Rom. Präkonisirungen.
Spanien. Madrid. Vermischtes.
Verhandlungen des landwirthschaftlichen Kongresses. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten
Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben geruht: Dem Erbprinzen Friedrich von Anhalt⸗Deßau Ho⸗ heit, so wie 8 dem Erbprinzen Leopold zur Lippe⸗Detmold Durch⸗ laucht, den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse zu verleihen.
. BI118
über das Befinden Sr. Majestät des Königs.
Se. Majestät der König haben im Laufe des heutigen Tages wiederholt an heftigen Schmerzen im entzündeten Fuß gelitten. In dem bisherigen günstigen Verhalten der Wunde ist keine Aenderung eingetreten.
Schloß Charlottenburg, am 3. Juni, Abends 9 ¼ Uhr.
(gez.) Schönlein. Grimm. Lan genbeck.
Se. Majestät der König haben eine gute Nacht gehabt. Die gichtische Entzündung am Fuße ist ermäßigt. Die Reinigung des Schuß⸗Kanals ist vollendet, und der Heilungs⸗Prozeß in demselben beginnt.
Schloß Charlottenburg, den 4. Juni, Morgens 9 ⅛ Uhr. (gez.) Schönlein. Grimm. Langenbeck.
Se. Königliche Hoheit der Prinz Georg von Preußen ist nach Ems abgereist.
EEEE
Instiz⸗Ministerium.
Der bisherige Kreisrichter Piehl zu Hörter ist zum Rechts⸗ Anwalte bei dem Kreisgerichte zu Minden und den Gerichtsbehör⸗ den im Bezirke desselben, mit Anweisung seines Wohnsitzes zu Min⸗ den, ernannt und zum Notarius im Departement des Appellations⸗ gerichts zu Paderborn bestellt; und
Der Rechts⸗Anwalt Goldbeck zu Spandau in gleicher Dienst⸗Eigenschaft an das Stadtgericht zu Berlin zurückversetzt
worden.
Abgereist: Se. Excellenz der anhalt⸗deßauische Staats⸗Mi⸗
nister von Plötz, nach Deßau.
Uichtamtlicher Theil. Dentschland
Preußen. Berlin, 4. Juni. Se. Majestät der König ha⸗ ben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Militairs die Erlaubniß zur Anlegung der von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Oldenburg denselben verliehenen Allgemeinen Ehrenzeichen zwei⸗ ter Klasse zu ertheilen, nämlich: Dem Sergeanten Schneider⸗ reit des Garde⸗Dragoner⸗Regiments, dem Sergeanten Meweß des 2ten Garde⸗Ulanen ⸗(Landwehr) Regiments, den Unteroffizie⸗ ren Barthel, Lange des 1sten, Uthke, Wachlien des 2ten, Klickmann des 3ten Dragoner⸗Regiments, dem Sergeanten Rie⸗ mann, dem Unteroffizier Wobrock des 1sten (Isten Leib-), den
Unteroffizieren Neumann des 2ten (2ten Leib⸗), Wegener des
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
1850.
zten, Klose des 4Aten, Wiegand des 5ten, Wittenburg des bten, Arndt des 10ten Husaren⸗Regiments, Hoppe des lsten, Herrmann des 4ten Ulanen⸗Regiments, so wie den Trompetern Weiland des 2ten, Eichmann des öten, Hild des 7ten und Treffurt des S8ten Kürassier⸗Regiments.
Oesterreich. Wien, 2. Juni. Der Minister⸗Präsident Fürst Schwarzenberg ist gestern in der Mittagsstunde hier einge⸗ troffen und hat sich sogleich zu Sr. Majestät dem Kaiser nach Schönbrunn verfügt. Erzherzog Albrecht ist in Begleitung eines Adjutanten gestern früh von Prag hier angekommen. Erzherzogin Maria Henriette ist heute nach Brünn abgereist, um ihre Schwester Erzherzogin Elisabeth zu besuchen. Feldzeugmeister und Banus von Croatien, Freiherr von Jellacic, wurde vorgestern Mittags zur Kai⸗ serlichen Tafel in Schönbrunn gezogen. Seine Rückreise nach Croa⸗ tien soll nahe bevorstehend sein.
Das Rechnungs⸗Departement im Handels⸗Ministerium, dessen
Errichtung mittelst Kaiserlicher Entschließung vom 20. Dezember 1849 genehmigt wurde, ist nun vollständig konstituirt und mit einer In⸗ struction, die allgemeinen Dienstvorschriften desselben enthaltend, ver⸗ sehen worden. Der Personalstand desselben besteht aus 6 Rech⸗ nungsräthen, 38 Revidenten, 16 Accessisten und derzeit aus 8 Diur⸗ nisten. Die Stellung des Rechnungs⸗Departements ist eine von den zu kontrollirenden technischen und administrativen Organen ganz unabhängige. Das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Bauten findet sich zu nachstehenden Anordnungen veranlaßt: 1) Anstatt der Benennungen: Briefsammlung und Briefsammler, sind von nun an die Benennungen: Post⸗ Expedition und Post⸗Ex⸗ pedient, in Anwendung zu bringen. 2) Die Galla⸗Uniform der Postmeister und die Galla ⸗Montur der Postillone blei⸗ ben unverändert. Die den Postmeistern gestattete Campagne⸗ Uniform wird dahin abgeändert, daß anstatt des Fracks ein Waf⸗ fenrock und anstatt des schwarzen Kragens und Aufschlages ein Kra⸗ gen und Aufschlag von orangegelbem Sammt zu tragen sind. Eben so ist die für die Campagne⸗Uniform gestattete Kappe mit einer goldenen und orangefarbenen Rosette zu versehen. 4) Die den Postmeistern gestattete Campagne⸗Uniform wird auch den Post⸗Expe⸗ dienten, Post⸗Commessi und den bei den Dienste stehenden Post⸗Expeditoren zu tragen gestattet, mit der einzigen Abänderung, daß sie Kragen und Aufschlag nicht von orangegelben Sammt, sondern von orangegelbem Tuche zu tragen haben. 5) In der Campagne⸗Montur der Postillons, so wie in den Dienstkleidern der Post⸗Conducteurs und Briefträger, ist keine andere Aenderung vorzunehmen, als daß bei den nächsten vorschrifts⸗ mäßigen Betheiligungen oder Selbstanschaffungen an die Stelle des scharlachrothen bei Kragen und Aufschlägen ebenfalls orangegelbes Tuch zu treten hat.
Der Lloyd meldet: „Bekanntlich hat die hiesige Israeliten- Gemeinde den Entschluß gefaßt, in politischer Beziehung sich der Kommune Wiens anzuschließen, die Verwaltung als Religions⸗ Genossenschaft aber ihrer Selbstbestimmung zu überlassen. Es hat sich nun aus dem Vorstande und den Repräsentanten der hiesigen Israeliten ein Comité gebildet, welches die Aufgabe hat, das Sta⸗ tut auszuarbeiten, das die religiösen Angelegenheiten regele und Bestimmungen für die Erhaltung der Religions⸗ und Humanitäts⸗ Anstalten feststellt. Dem Vernehmen nach, soll sich das Comité dahin geeinigt haben, daß jedes Mitglied der Genossenschaft einen jährlichen Beitrag zu diesem Zwecke zu leisten hätte, welcher nach Kategoricen von zehn bis hundert Gulden pro Mitglied zu repar⸗ tiren wäre.“
Wien, 2. Juni. (Schles. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser ist heute von Schönbrunn nach Warschau abgereist, nachdem er noch vorher mit dem eben erst von dort zurückgekehrten Minister⸗Präsi⸗ denten, Fürsten Schwarzenberg, eine Unterredung gehabt hatte.
(Die wiener Blätter vom 2. Juni melden noch nichts von einer Reise
des Kaisers.)
Sachsen. Dresden, 2. Juni. Im Dresd. Journal liest man: „Ein großer Theil der Abgeordneten hat bereits gestern Dresden verlassen. Wie wenig die Regierung von der Auflösung der Kammern für Störung der öffentlichen Ruhe gefürchtet hat, geht am deutlichsten daraus hervor, daß sowohl während des Auf⸗ lösungsaktes selbst, als auch nach demselben, fast gar keine außergewöhnlichen Sicherheitsmaßregeln getroffen worden wa⸗ ren. Im Landhause waren außer den gewöhnlichen beiden Ehrenposten nur einige Polizeidiener zu bemerken, die denn auch mehr als ausreichend gewesen sind, um einige aus dem Galerie⸗Publikum daselbst sich bildende Gruppen erfolgreich zum Auseinandergehen einzuladen. Die Verstärkung mehrerer Wacht⸗ posten und einige in der Nacht die Stadt durchziehende Patrouillen finden ihre Ursachen mehr in der Natur des Belagerungs⸗Zustan⸗ des, als in der Besorgniß vor staatsgefährlichen Demonstrationen. Wie wir vernehmen, wird die Regierung die Gründe, welche sie zu der Auflösung der Kammern bewogen haben, dem Lande in einer besonderen Ansprache darlegen.“
In der Deutsch. Allg. Ztg. wird über die Vorgänge, welche zu der Auflösung der Kammern geführt, in ihrem inneren Zusam menhange folgende, wie dabei bemerkt ist, „rein objektive“ Darstel⸗ lung gegeben: „Die deutsche Verfassungsfrage, welche sich wie ein rother Faden durch fast alle Verhandlungen des letzten aufgelösten Landtags gezogen hat, und die Partei des berliner Maibündnisses haben diesmal die Auflösung herbeigeführt. Die dabei kol⸗ lidirende Finanzfrage stand nur in zweiler In der 64sten Sitzung der zweiten Kammer vom 24. April hatte der Ab⸗ geordnete Biedermann bekanntlich den Antrag gestellt, den für die deutsche Verfassungsfrage niedergesetzten außerordentlichen Ausschuß zu beauftragen: „1) ungesäumte Erörterung anzustellen, ob nicht der Zeitpunkt eingetreten sei, wo die Kammer ihr verfassungsmä⸗ ßiges Recht der Zustimmung zur Feststellung der deutschen Ver⸗
fassungsangelegenheit geltend zu machen habe; 2) bajahendenfalls der Kammer darüber, wie dies zu bewerkstelligen, Vorschläge zu machen.“ Durch die mittelst der österreichischen Cirkularnote vom 26. April auf Grund der Bundesakte und der wiener Schlußakte zusammengerufene „Plenarversammlung“ erhielten die Erörterungen des Ausschusses eine unerwartete bedeutungs⸗ vollere Wendung. Der Ausschuß fand sich nämlich dadurch bewo⸗ gen, an die Staatsregierung folgende Fragen mit dem Gesuch um Auskunftsertheilung zu richten: „¹) Anerkennt die sächsische Re⸗ gierung eine Verpflichtung für sich, der von der österreichischen Regierung auf Grund der §§. 5 und 6 der Bundesakte und §. 4. der wiener Schlußakte erlassenen Einladung zu einer „Ple⸗ narversammlung,“ welche die Einsetzung eines neuen provi⸗ sorischen Bundesorgans und die Revision der Bundesver⸗ fassung nach den Bestimmungen des §. 4 der wiener Schlußakte vorzunehmen habe, Folge zu leisten? 2) Wie glaubt die Regie⸗ rung mit der Anerkennung einer solchen angeblichen Verpflichtung aus der alten Bundesverfassung die ihr nach unserer Verfassung unzweifelhaft obliegende Verpflichtung in Einklang setzen zu kön⸗ nen, zu jeder Vereinbarung über eine allgemeine deutsche Verfas⸗ sung, resp. Einsetzung einer allgemeinen Centralbehörde, deren Wirksamkrit in die §§. 2, 86 und 90 unserer Verfassungsurkunde vorgezeichneten Rechte der Volksvertretung eingreifen würde, die Zustimmung der Volksvertretung einzuholen? 3) Hat sie bereits einen Bevollmächtigten zu der von Oesterreich berufenen Plenar⸗ versammlung nach Frankfurt am Main abgeordnet?“ Auf Frage 1 antwortete das Gesammtministerium bejahend; zu Frage 2 be⸗ merkte es, daß zur Zeit sich nicht ermessen lasse, welche Resultate die zu Frankfurt a. M. zwischen den Bevollmächtigten der deutschen Regierungen zu pflegenden Berathungen herbeiführen und inwieweit diese Resultate die bei der Frage 2 angezogenen Paragraphen der
Postmeistern im
Verfassungsurkunde berühren wuͤrden, daß daher der Regierung noch kein Anlaß dazu geboten erscheine, die Frage wegen Einholung der Zustimmung der Kammer in Erwägung zu ziehen. Zu Frage 3 wurde endlich bemerkt, daß allerdings ein evollmächtigter bereits nach Frankfurt a. M. abgeordnet worden sei und zwar in der Person des Ge⸗ heimraths von Nostitz und Jänckendorf. Das betreffende Schreiben des Gesammt⸗Ministeriums ist unter dem 13. Mai erlassen. Hierdurch bekommen der am 17. Mai von dem Präsidenten der zweiten Kammer erstattete Bericht über den damaligen Stand der Geschäfte dieser Kammer, so wie der am 23. Mni eingebrachte Antrag des Abgeordneten Bie⸗ dermann und Genossen auf Beschwerdeführung über die Minister an allerhöchster Stelle ihre eigentliche politische Bedeutung. In⸗ zwischen gelangte in geheimen Sitzungen das Königliche Dekret über eine Anleihe von angeblich 16 Millionen zur Berathung. Abgeord⸗ nete aller Fractionen haben sich dahin ausgesprochen, daß, wäre nicht die Verfassungsangelegenheit hineingefallen, jene Anleihe bei der notorisch vorhandenen Nothwendigkeit bewilligt worden wäre, ja selbst nachher ist von einer Verweigerung nicht die Rede gewesen, sondern man habe sich blos, sagt man, Bürgschaften da⸗ für verschaffen wollen, daß diese ungeheure Summe nicht im Interesse des wiederherzustellenden Bundestages verwendet werde. Selbst ein augenscheinlich aus offizieller Feder ge⸗ flossener Artikel im Dresdener Journal rebdet blos von einer „Verschleppung“ dieser Angelegenheit. Man giebt aus diesem Grunde vielleicht nicht ganz mit Unrecht der Vermuthung Raum, daß die erfolgte Auflösung der Kammern eben so sehr die Folge einer stattgefundenen Verabredung der zu Oesterreich haltenden Regierungen, etwa eine neue Auflage der wiener Konferenzbeschlüsse, als die aus den speziell sächsischen Verhältnissen hervorgegangene entschlossene That des Ministeriums gewesen ist. Durch die Ant⸗ wort des Gesammt⸗Ministeriums vom 13. Mai war es außer Zweifel gestellt, daß die sächsische Regierung sich für verpflichtet er⸗ achte, zu einer Revision der alten Bundesverfassung auf Grund und in den Formen dieser Verfassung selbst mitzuwirken, wogegen die Frage wegen der ständischen Zustimmung noch nicht völlig entschieden war. Bei der Gesammtlage der Dinge hielt sich der deutsche Ausschuß für verpflichtet, über die Ansichten der sächsischen Regierung über diese Punkte sich noch vollständigere Gewißheit zu verschaffen. Es wurde demgemäß am 28. Mai eine mündliche Vernehmung dieses Ausschusses mit dem Staats⸗Minister von Beust veranstaltet, wo⸗ bei Letzterer folgende von ihm nach Verlesung des Protokolls als richtig anerkannte Erklärung zu Protokoll gab: „Die Plenar⸗ Versammlung ist berufen und berechtigt, ein neues Organ einzu⸗ setzen und eine Revision der Bundesverfassung vorzunehmen; falls diese Berathung aber resultatlos bleiben sollte, kann allerdings der Bundesvertrag unter Umständen seiner ganzen Ausdehnung nach wieder ins Leben treten. Ich halte es aus polilischen Gründen für bedenklich, diese Eventualität aufzugeben und es auszusprechen, daß sie staatsrechtlich unzulässig sei. Ob zu den Beschlüssen dieses dann wieder erstehenden Bundestags die Zustimmung der Stände nothwendig sei, darüber eine bestimmte Erklärung abzugeben, fällt bedenklich.“ Diese ministerielle Erklärung in Betreff der rechtlichen Kontinuität rer Bundesverträge von 1815, welche der Anschauungsweise der aufgelösten Kammern schnurstracks entgegenläuft, glich dem in das Pulverfaß gefallenen Feuerbrande und bewirkte die erwähnte Ver⸗ mischung der obschwebenden Finanzfrage mit einer politischen Frage. In der geheimen Sitzung vom 29. Mai, wo die Auslas sung des Staatsministers der Kammer mitgetheilt wurde, erfolgte die Explosion; diese Sitzung wurde bekanntlich in höchster Aufre⸗ gung sistirt und am Abend wurden Klubsitzungen abgehalten. In der nächsten Sitzung beschloß man, dem angenommenen Systeme des Zauderns getreu, die Vertagung der letzten Beschlußfassung über
die erwähnte Finanzangelegenheit und der deutsche Berfassungs⸗ ausschuß beschleunigte seine Berichterstattung. Am 31. Mai schon befand sich derselbe auf der Registrande. Es wurde Grund des §. 109 der Verfassungsurkunde eine ausführliche Eifigabe an den König beantragt, in welcher die ganze Sachlage, der Rechts⸗ punkt, die Gesinnungen, Befürchtungen und Wünsche der Kam⸗ mern dargelegt werden sollte. Dem Berichte war der Kürze halber
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