1850 / 153 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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bene war mit den ältesten Adelsgeschlechtern Frankreichs, thune, Montmorency und Luxembourg, verwandt. In der Rue Michel Lecomte sollen 45 Verschworene, darunter

den Be⸗ den Mond“ für Tenor; die beiden ersten waren uns schon aus einer ge⸗ druckten Sammlung Reinthalerscher Lieder bekannt. Die Ausführung aller genannten Stücke war sehr befriedigend, und

mehrere Frauen, verhaftet worden sein. Was sie bezweckten, ver⸗ den sicheren harmonischen Leistungen des Chores merkte man es nicht an, daß derselbe aus verschiedenen Elementen zu diesem Anlaß gebildet wurde.

lautet nicht. Nach der Patrie wurden in der Rue St. Martin BSchlt 1A“ 1 Se 7 1 Schließlich führen wir noch an, daß die Herren Franck, Grünwald und

hundert heimliche Pulverfabrikanten entdeckt und 50 davon ver⸗ Ganz das D-moll-Trio von eradeissohn musterhaft vorttugen Wih n.

haftet; der größte Theil davon sollen ehemalige Delegirte des 8 8 2 Athlr.

Luxembourg sein. Dagegen versichert die L pinion publique, 8 8 n 8 Ja 8 ““ 2 G1“ Auslandes nehmen Bestellung auf

sie wisse ganz gewiß, daß die meisten den Departements angehörten. Zur Kirchengeschichte. 2 6E121 5186 2 dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Der Moniteur enthält wieder eine lange Reihe von Ordens⸗ 1 b See 11sn 8 B8XX““

vertheilungen an Militairpersonen Beiträge zur Geschichte der christlichen Kirche in Mähren und in allen Theilen der Monarchie Der Staatsruth dar diese Woche mit Beratk Her n a Böhmen. Von Wilhelm Wattenbach. Wien 1849. ohne Preis⸗Erhöhung. De aatsrath hat jese oche mit Berathung des neuen Verlag von Karl Gerold Bei einzelnen Nummern wird

Hypothekargesetzes zugebracht. Man glaubt, daß er dasselbe bald 8 1 8 der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

beendigen werde. 8. as vorliegende Werkchen enthält eine Abhandlung über die Geschichte Diesen Morgen sah man die Equipagen der meisten Gesandten der Einführung des Christenthums unter den mährischen und böhmischen

vor dem preußischen Gesandtschafts⸗Hotel Slaven nach mehreren bisher noch nicht gedruckten Quellen, welche über v 1 8 1“ die ältesten Verhältnisse der christlichen Kirche in Böhmen und Mähren ein Der Hippodrom vor der Barriere de l'Etoile wird für 70,000 neues Licht verbreiten. Diese Quellen sind zugleich in sorgfältigem Abdruck

8. JSA 3 Tö“ -.. 8

Fr. zum Verkauf ausgeboten. Man glaubt, daß Victor Franconi] der historischen Untersuchung, welche der als verdienter Quellenforscher be⸗

denselben erstehen wird. kaunte Verfasser auf sie gegründethat, beigefügt. Herr Wattenbach entdeckte diesel⸗ Zu Ehren des General Oudinot wird, seines römischen Feld⸗ ben in deran Urkunden und Handschriften aller Art reichen Bibliothek des Cister⸗

zuges wegen, in der pariser Münze eine Medaille geschlagen. cienserstifts Heiligenkreuz in Niederösterreich. Die wichtigsten Bestandtheile seines

„Binnen wenigen Tagen werden in der Schule der schönen Fundes sind: 4) ein Brief des Papstes Stephan V. an König Suatopluk,

Künste drei dem Vernehmen nach sehr gelungene Kopieen von Ti⸗ vce⸗ heordpang 8 Herzogs S. Eg. zu 1

EC1“ S.ss 5 1 ofs 2 rt. der Kodex er diese Stücke enthä in n bä⸗ . ; 8

zhn 8 öö Palma Verchtv 8 St. Barbara und Bonifazio’s ter als im 11ten Jahrhundert w An TE Amtlicher Theil. 8

mer be E 1 s zur öffentlichen Ausstellung kommen. Der Künst⸗ reihen sich noch: Fragmente von Briefen Johannes VIII., ein Auszug aus 1u“ De u t s chland.

er eißt Serruo. 8 1 1 3 der Schrist: de conversione Bagoariorum et Carantanorum und Passio Görlit und Grottkau. Mobilmachung von Truppen. Nach dem Wahlgesetz wird sich die National⸗Versammlung mit Abreise der Herzogin von Sagan. ö

fügte Hammerstein hinzu. Der §. 22 bestimmt, daß der Er⸗ werb eines Wohnhauses zum Erwerb des Bürgerrechtes verpflich⸗ tet. Der Ausschuß will, daß das Ortsstatut Eigenthümer von Wohnhäusern geringeren Werthes von der Verpflichtung zum Er⸗ werbe des Bürgerrechtes ausnehmen dürse. Hausmann bean⸗ tragt, diesen Zusatz des Ausschusses zu streichen, derselbe wird je⸗ doch mit großer Mehrheit beschlossen. Hervorgehoben wurde für den Zusatz besonders der Grund, daß manche Eigenthümer von kleinen Häusern und Hütten ein schlechter Zuwachs der Bürger schaft sein würden, und daß diese ermächtigt werden müsse, durch das Ortsstatut dieselben sich fern zu⸗ halten. In §. 25 wird die Verpflichtung mehrerer Theilnehmer einer Handlung oder eines Gewerbe⸗Unternehmens, sämmtlich Bürger zu werden, auf einen Antrag Stegemann's auf die Theilnehmer beschränkt, welche in der Stadt wohnen. Zweite Kammer. Der größte Theil der Sitzung wurde urch das Referat des Generalsyndikus über die Konferenz hinsicht⸗ ich der abweichenden Beschlüsse über die Landgemeinden⸗Ordnung usgefüllt. Die Vorschläge der Konferenz enthielten durchweg eine reformatio in pejus der Beschlüsse der zweiten Kammer, wurden ndeß, wie solches regelmäßig der Fall gewesen, der Mehrzahl nach angenommen. Auch den Satz hat man sahren lassen, daß wegen peinlicher Bestrafung nur derjenige von dem Gemeindewahlrechte ausgeschlossen werde, welcher wegen entehrender Verbrechen bestraft ist. Man hat dafür substituirt: „Jeder zu einer schweren Strafe Verurtheilte.“ Lang II. sprach entschieden gegen die Annahme dieses Konferenz⸗Vorschlages, und als derselbe genehmigt war,

Das Ab 8 onnement betraͤgt: Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und

Anzeigers; Behren⸗Straße 5

8

vom Zähringer Löwen; desgleichen dem Hauptmann Wittje vom Kraft verleihen sollen, um dem Wirken der Revolutionspartei mit 3ten Artillerie⸗-Regiment, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Erfolg entgegentreten und dadurch das Land vor neuem Unheil be⸗ Hoheit dem Herzog von Braunschweig ihm verliehenen Ritter⸗ wahren zu können, nicht heene so lange die wichtigsten Finanz⸗ Kreuzes vom Orden Heinrich's des Löwen, zu ertheilen. fragen noch unerledigt sind, so lange werden außerordentliche Sicher⸗ heitsmaßregeln fortdauern müssen, wodurch die Lasten des Landes (Görl. Anz.) Es sind hierselbst die vermehrt und der Druck der in Folge der revolutionairen Bewe⸗

Preußen. Sagan.

St. Liudmilae martyris. Diese letzteren Quellen, deren Inhalt für die 2 3 3 3 Oesterreich. Wien. Widerlegung des Gerüchts von einer 9

eise des Görlitz, 1. Juni.

bemerkte Bueren, jetzt würde auch Sokrates, wenn er den Gift⸗ becher überlebt hätte, ein Mensch sein, der in den Königlich hannoverschen Landgemeinden von dem Wahlrechte ausgeschlos⸗ sen werde. Vom Budget wurden die Positionen für das Mi⸗ nisterium des Handels erledigt; dieselben betragen im Ganzen 22,766 Rthlr. 16 gGr., darunter 1) an Besoldungen 5366 Rthlr., sodann 2) Expensen der Konsulate 1000 Rthlr. Diese Position veranlaßte Münster, zu beantragen, der Regierung die mögliche Reformirung des Konsulatwesens zu empfehlen und dabei in Er wägung zu ziehen, ob es nicht rathsam sei, besoldete Konsuln anzu stellen, in welchem Falle Stände sich zur Bewilligung der erforder⸗ lichen Gelder bereit erklären. Lang II. unterstützte den Antrag, indem r darlegte, welche Bedeutung unsere Rhederei in den letzten Jahren enommen. Die Rhederei Deutschlands sei bedeutender, als die Frank⸗ eichs. Deutschland sei hinsichtlich der Rhederei der zweite Staat Europa's, und hinter Oesterreich und Preußen folge unmittelbar Hannover. Münster hob hervor, daß durch Anstellung von Konsuln auch dahin gewirkt werden müsse, daß unsere Schiffe nicht so bedeutende lbgaben in auswärtigen Häfen zu erlegen hätten. So z. B. müß⸗ en die papenburger Schiffe allein in belgischen Häfen jährlich un⸗ gefähr 60,000 Fl. Holländisch an Abgaben entrichten. Lehzen meinte, eine durchgreifende Reform des Konsulatwesens werde nur urch ein übereinstimmendes Handeln der deutschen Regierungen nöglich werden, wogegen Bueren glaubte, daß wir dann wohl noch eine geraume Zeit zu warten hätten. Der Münstersche Antrag wurde mit großer Majerität angenommen, eben so ein An⸗ trag Bueren's, die Regierung um eine Prüfung unseres Loolsen⸗ wesens zu ersuchen. An Prämien für Heringssischerei wurden 4000 Rthlr., für See⸗ und Flußschifffahrt 12,000 Rthlr. bewilligt. Es wurde dann die Berathung über den Abschnitt „Finanz Ministerium“ angefangen. Als über die Münze verhandelt wurde, gab Lehzen die Mittheilung, daß am Harze 45—50,000 Mark Süber jährlich gewonnen würden.

Ausland

.““ Frankreich. Paris, 31. Mai. Die Estafette versichert neuerdings, daß jetzt wirklich eine Versöhnung zwischen dem Präsi— denten der Republik und Herrn Napoleon Bonaparte nach einer langen Konferenz stattgefunden habe. Abd el Kader, der Gefangene von Amboise, ist schwer erkrankt. Dr. Alquier ist heute im Auftrage der Regierung zu ihm gereist. Die Eröffnung des Testamentes des kürzlich verstorbenen Mar⸗ uis von Talaru ist noch immer das Tagesgespräch der Salons. Um einen Begriff von dem Reichthume dieses Mannes zu geben, werden wir folgende Legate des genannten Testamentes anführen: Dem Grafen von Chambord (Herzog von Bordeaux) 2 Millionen, dem Grafen Chateaubriand 50,000 Fr., dem Herrn Berryer 40,000, dem Fürsten von Montmoreney Robeck eine Besitzung im Werthe von 800,000 Fr., für die katholische Glaubens⸗Propaganda 100,000 Fr., für vier Anstalten der barmherzigen Schwestern zusammen 200,000 Fr., dem Spital der Stadt Etampes 80,000 Fr., für die Waisen der an der Cholera Gestorbenen 10,000 Fr. Der Verstor⸗

der dritten Lesung des Projektes der Stempelung der Renten⸗Ueber⸗ tragung beschäftigen. Der Constitutionnel und das Journ al des Débats fordern die Versammlung auf, ihr früheres Votum umzustoßen.

Das Trauerspiel „Hedwig von Ungarn oder Polen 1386“, von Ch. Ostrowski, welches am 27. Mai im Theater des Ambigu comique aufgeführt wurde, hat vielen Beifall gefunden. Die Hauptrollen waren in den Händen des Herrn Marius und der Madame Derouel. Derselbe Autor hat eine „Griseldis“ und eine „Francesca von Rimini“ geschrieben. Sein neuestes Werk wird in den Feuilletons eines der größeren pariser Blätter erscheinen.

Wissenschaft und Kunst Musikalisches.

Am 2. Juni hatte ein junger hiesiger Komponist, Herr Karl Rein⸗

thaler, eine musikalische Matinée im Saale der Therbusch'schen Ressource veranstaltet, worin er vor einem größeren Kreis geladener Zuhö⸗ rer einige seiner Werke aufsührte. Herr Reinthaler scheint sich beson⸗ ders der Gesangscomposition zugewendet zu haben, wenigstens waren es nur solche, die wir gestern von ihm hörten. Chöre, Quartette und Lieder, in denen ein entschiedener Beruf für diese Gattung sich aussprach. Ueberall tritt das ernste Streben nach künstlerischer Wahrheit hervor, das nur auf die Sache sieht und den rein äußerlichen Effekt verschmäht. Mit einer siche⸗ ren und gewandten Stimmführung vereinigt sich eine fruchtbare Phantasie, welche fast immer den richtigen musikalischen Ausdruck zu den Worten des Textes trifftt. Vor Allem sind zu erwähnen zwei Psalme, der 126ste und A7ste, blos für fünsstimmigen Chor (Sopran, Alt, Tenor, Bariton und Baß) ohne Justrumentalbegleitung gesetzt, die durchaus den würdigen und keuschen Charakter der kirchlichen Musik tragen. Wie es dieser Styl, àn ca⸗ pella, verlangt, ist hier Alles gebunden und feierlich, die Bewegungen des Gesühles maßvoll, Alles mehr in einer großen Erhebung aufgegangen, als wie z. B. in der dramatischen Musik das Einzelne scharf gezeichnet. Von den beiden Klippen, an denen gewöhnlich unsere jungen Kirchen⸗Komponisten scheitern, hat sich Herr Reinthaler gleich fern gehalten. Weil seine Musik das Produkt einer wahrhaft religiösen Stimmung ist, so sucht sie nicht durch Einmischung weltlicher Klänge das Ohr der Dilettanten zu bestechen, und eben weil sie innerlich erfüllt ist vom kirchlichen Geiste, so giebt sie nicht die den Mustern abgelernten Formen und Redensarten des Kirchenstyls, sondern den wahren innigen Ausdruck religiöser Andacht. Die Composition des 126sten Psalms charakterisirt eine träumerische Sehnsucht, die in weichen Melodieen und sansten Modulationen klagt, die des 47sten dagegen ein hoher Schwung, denn hier wird die Herrlichkeit des einen allmächtigen Got⸗ tes gepriesen. Dieser Psalm ist nach unserem Gefühl die beste unter den Arbeiten des jungen Komponisten.

In „dem Mädchen von Cola“ nach Ossian, auch für Chorgesang kom⸗ ponirt, ist der durchaus elegische Charakter, welcher den Terxt bezeichnet, mu⸗ sikalisch getreu wiedergegeben, und besondere Anerkennung verdient es, daß der Komponist sich vor der so naheliegenden Gefahr, sentimental zu werden, gehütet hat. Einzelne Stellen sind in diesem Chor von überraschend schöner Wirkung, so der Ausdruck in den Worten: „Mädchen von Cola, du schläfst“ und der Wechselgesang der 4 Stimmen, welcher die entschlafene Jungfrau in die frühlingsgrünen Auen des Lebens zurückruft.

Die Lieder, welche wir hörten, zeichnen sich im Ganzen durch Einfach⸗ heit und Natürlichkeit aus; es sind wahre Lieder, vom Herzen kommend und zum Herzen gehend. Am ansprechendsten schienen uns: „Sonne rief der Rose“ und „Hörst du nicht die Bäume rauschen“ sür Sopran und „An

bena

Geschichte der ältesten christlichen Kirche in Böhmen und Mähren so wich⸗ tig ist, waren zwar schon früher bekannt, aber das Legendarium der Stists⸗ bibliothek von Heiligenkreuz, in dem sie sich sinden, ist älter und deshalb zuverlässiger, als die andere bisher allein benutzte Handschrift.

Auswärtige WZörsen.

Amsterdam, 1. Juni. Die beruhigenden Berichte aus Paris und die Verbesserung der französischen Fonds⸗Course haben diese Woche an hiesiger Börse eine günstige Stimmung erhalten; fast alle Staatspapiere neigten sich bei unerheblichen Schwankungen zum Steigen, und der Umsatz war im Ganzen ziemlich lebhaft; be⸗ sonders in Integralen wurden öfters erhebliche Geschäfte gemacht, wobei deren Cours zwischen 5 und 50 ½¼ pCt. wechselte; nach gestern abgewickeltem Rescontrohandel meldeten sich einige Verkäufer, und dadurch blieb der Preis zuletzt 56 ½ SGCt. Zproz. wirkliche Schuld kam von 65 bis 66 pCt. empor und 4proz. do. holte bis 85 % „Ct., wurde aber gestern wieder zu 85 pCt. abgelassen. Von russischen Fonds waren 4proz. Certifikate bei Hope sehr gesucht, und stieg deren Cours dadurch von 86 allmälig bis 86 ½ pCt.; alte 5proz. Obligationen besserten sich bis 105 pCt. Die feste Hal⸗ tung der wiener und frankfurter Börsen wirkte hier gün⸗ stig auf die österreichischen Staatspapiere zurück, vornehmlich gestern auf 5proz. Wiener Metall., welche, erst von 74 bis 74½ pCt. emporgekommen, bis 75 ¾ pCt. abgenommen wurden; 2 ůproz. do. schwankten öfter zwischen 40 ½ und 40 ½% pCt., erreichten aber gestern 40 ¾0 pCt. Die willige Stimmung, welche sich am Schluß der vo⸗ rigen Woche sür Span. Ard. Obligationen merken ließ, hat wieder etwas nachgelassen und ging deren Cours von 12 ½⅜ bis 12 % pCt. zurück; dagegen sind Zproz. Binnenländische do. von 31 bis 32 2 pCt. emporgekommen; Ardoins⸗Coupons holten durchgängig 7 Ct. Portug. Obligationen hielten sich matt und wurden von 35 % bis 35 Ct. abgelassen. Peruanische Obligationen wurden verwiche⸗ nen Montag so häufig ausgeboten, daß man bis zu 75 ¼ pCt. ge⸗ kauft hat; seitdem gingen wieder günstigere Berichte von London ein, wodurch der Cours 77 „Ct. erreichte. Brasilianische do. wichen anfangs von 89 ½ auf 88 ¾ pCt., zuletzt wurde 89 % pCt. bewil⸗ ligt. Zproz. französische Renten gingen hier von 51 ½ allmälig auf 52 ½ pCt.

Markt⸗Berichte.

Breslau, 3. Juni. Weißer Weizen 39, 47, 55 Sgr., gel⸗ Weizen 38, 46,

Roggen 26, 27 ½, 29 ½ Sgr.

Gerste 20 ½, 22, 23 ½ Sgr.

Hafer 18, 19, 20 Sgr.

Kleesaat ohne Geschäft.

Spiritus 6 ¾ bez. u. Br.

Rüböl 11 Rthlr. Br.

Zink loco 4 Rthlr. 12 Sgr. Br.

Bei geringen Zufuhren von Getraide behaupteten sich die Sonn⸗ abendspreise vollkommen.

EEEEEE a σꝶr X.. απϑxα έμισσντρ γꝶι‿ρααάαασXάeοέαα

Gekanntmachungen. 8.8 tat ergiebt. [299] 8e eeeeeiee Die im Bomster Kreise des hiesigen Regierungs⸗Be⸗ zirks unmittelbar an der Schlesischen Gränze belegene Domaine Karge, bestehend aus 1) dem Vorwerke Karge mit einem Areal von a) Acker, größtentheils Gerst⸗ und Haferboden 4171 M. 117 ¶R.l. b) Gärten 16 » 146 » c) Wiesen von 2—40 Centner Ertrag pro Morgen 376 6 d) Raume Hütungen e) Hof⸗ und Baustellen 100 †) Rohrschnitt 44 9g) Gewässer 178 h) Unland 2c. .... 3 58 zusammen 1780 M. 20. 2) dem Vorwerke Liehne mit ei⸗ nem Areal von a) Gärten b) Acker c) Wiesen d) Hütungen *) Hof⸗ und Baustellen 1) Gewässer (Liehner See)...

8) Gräben ꝛc.

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Zusammen

3) den Forsten mit ei Fnl.

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Inhalte von ee

II also mit einem Areale soll mit den zu beiden Vorw im Ganzen in dem

am 17. Juni d. J., Na 9 .J., chmittags 4 Uhr, im Schlosse zu Karge vor dem Negierungs⸗Nath Kretzschmer anstehenden Licitations⸗Termine an den Meistbietenden veräußert werden, das Vorwerk Liehne jedoch nur dann, wenn der zur Veräußerung desselben

700 M. 149 R.

1 »

3198 M. 18 ¶RNl.

erken gehbrigen Gebäuden

taxirt, sollen

in Parzellen durch unsere Bekanntmachung vom 30. anberaumte Termin kein günstiges Resul⸗

Der Veräußerungs⸗Anschlag ist noch nicht desinitiv festgestellt, wird aber voraussichtlich ein Minimum des 1) Kaufgeldes von 50 b

Beide Vorwerke sind mit vollständigem lebenden und 2) die Töchter zweiter Ehe des Pastor Neander zu Harpersdorf oder deren Erben, und 2

Die Bietungs⸗Caution beträgt ein Zehntheil der An⸗ 3) der Gutsbesitzer Friedrich Wilhelm Emmrich, früher [337] schlagssumme und ist baar oder in inländischen öffent⸗ lichen Papieren nach dem Courswe th zu deponiren.

Die Veräußerungs⸗Bedingungen sind in den Büreaus der Königlichen Regierungen zu Breslau, Liegnitz und Frankfurt a. d. O., so wie bei der Königlichen Administration zu Karge, acht Tage vor dem Veräußerungs⸗Termin einzusehen.

Bemerkt wird hierbei, daß der durch unsere Bekannt⸗ machung vom 30. April d. J. zur Verpachtung von Karge am 18. Juni d. J. raumte Termin nur dann abgehalten werden wird, wenn der vorstehend gedachte Verkaufs⸗Termin kein annehm⸗ bares Resultat gewähren sollte.

Posen, den 15. Mai 1850.

Königliche Regierung. Domainen und Forsten.

todten Inventarium besetzt.

. [50] Nothwendiger Verkanf. 3 Die zur Rittergutsbesitzer Christian David Peiskerschen erbschaftlichen Liquidations⸗Prozeßmasse gehörigen Güter: a) das Gut Armenruh nebst Ober⸗Harpersdorf und Neu⸗Armenruh im Goldberg⸗Haynauer Kreise, land⸗ schaftlich auf 36,213 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf., b) das Rest⸗Gut Ober⸗Langenneundorf im Löwenber⸗ ger Kreise, landschaftlich auf 7370 Thlr. 10 Sgr.

am 24. Augnust d. J., Vormitt

. A; ; ags 11 Uhr im Parteienzimmer des Anserzessneient. zum gemein⸗ schaftlichen Gerichtsstande sämmtlicher Güter

III. Büreau eingesehen werden.

55,000 Thlr. ergeben. zu Thommendorf,

zu Liegnitz, oder dessen Erben, werden hierzu öffentlich vorgeladen. Königl. Kreisgericht. I.

Posen, Bromberg,

Die dem Aufenthalte nach unbekannten Gläubiger: die Erben des Zolleinnehmers A. D. Dienemann

Goldberg in Schlesien, den 17. Januar 1850. Abtheilung.

Die Taren nebst Hopothekenscheinen und Verkaufsbe⸗ ponirten Actien können am 13. und 14. Juni gegen dingungen können während der Amtsstunden in unserem

Rückgabe der Bescheinigungen über deren Einlieferung wieder in Empfang genommen werden. Magdeburg, den 3. Mai 1850. Der Ausschuß der Magdeburg⸗Wittenbergeschen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft. 1 8 (gez.) Deneke, Vorsitzender.

53 4 1 .* 8 [SBe⸗ Berlin⸗Stettiner Eisenbahn. Die während der diesjährigen Wollmarktzeit über unsere Bahn nach Stettin oder Berlin gehende Wolle werden wir resp. von unserem hiesigen und dem Berli⸗

1271] Eisenbahn.

an Ort und Stelle anbe⸗

den, sich

Abtheilung für direkte Steuern.

Kretzschmer. schafts⸗Statuts angeordneten

einzufinden. In derselben sollen:

tungsjahr vertheilt, und

Actien besitzen

bestellten

Magdeburg⸗Wittenbergesche

Die geehrten Actionaire der Magdeburg⸗Wittenberge⸗ schen Eisenbahn⸗Gesellschaft werden hierdurch eingela⸗

2àα2 44 . Mittwoch den 12. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, . im hiesigen Börsenhause zu der im §. 24 des Gesell⸗

General⸗Versammlung

1) der Geschäftsbericht des Direktoriums vorgetragen, 2) der Rechnungs⸗Abschluß über das letzte Verwal⸗

3) die Wahlen für das ausscheidende Drittheil der Ausschuß⸗Mitglieder vorgenommen werden.

An dieser General⸗Versammlung können nur solche Actionaire Theil nehmen, welche mindestens drei Stamm⸗ und sich durch dieselben in den Tagen des 7., 8. und 9. Juni in dem exböh- Kreisgeri 3 8 Fischerufer Nr. 22 hierselbst, nach Maßgabe der Kreisgerichts hierselbst subhastirt werden. ] ha sen aan W

ner Bahnhose nach dem Bestimmungsorte durch unser Gespann befördern lassen, wenn bis zur Ankunst der⸗ selben von Seiten der Empfänger unserer Güter⸗Expe⸗ dition nicht anderweite Bestimmung zugegangen ist. Das dafür zu zahlende Rollgeld beträgt 1 Sgr. per Ctr., ist die Wolle aber zunächst zu einer Waage und erst dann nach dem Lagerplatze zu fahren, so sind 2 Sgr. per Ctr. an Rollgeld zu entrichten.

Unsere Güter⸗Expeditionen können aber nur solche Wolle zur Versendung übernehmen, die bereits gemarkt, gewogen und mit einem vollständig ausgefüllten Fracht⸗ briefe versehen ist.

Stetlin, den 1. Juni 1850.

8 Diretegunm Witte. Fretzdorff. Lenke.

Seeländische Eisenb.⸗Gesellschaft.

* . C. Die Auszahlung der Dividen Ol von 4 Rbthlrn.

Dänisch p. Actie für das Jahr 1849 sindet statt vom 18ten d. M. an im Haupt⸗Büreau zu Kopenhagen gegen Ueberreichung der entsprechenden Coupons.

Kopenhagen, den 15. Mai 1850. D i EEbEIiIn

[305]

Die de⸗ i e

Kaisers nach Warschau. putirten.

Sachsen. Dresden. Ansprache des Ministeriums an das Volk. Bekanntmachung, betreffend die Versammlung der Stände des König⸗ reichs Sachsen zu einem ordentlichen Landtage. Desgl. betreffend die Wiederaufhebung des Kriegsstandes in Dresden und Umgebung. Ver⸗ ordnung, betreffend das Vereins⸗ und Versammlungs⸗Recht. Desgl. betreffend einige Zusätze zu dem Preßgesetze vom 18. November 1848. Erlaß in Bezug auf den Vertrag zwischen den Königl. Regierungen von Pehehe achsen und Hannover. Bekanntmachung, betreffend die

Hannover.

Hannover. Ankunft des Herzo H W1 Schleswig⸗Holstein⸗Sonderburg⸗Augustenburg. üs be et Fe asgich Fen

EE

Frankreich. Paris. der Präsident nach Versailles. K.

Lord Normanby's mit dem Minister der 8 11““ h eregg. mit Sardi⸗ nien. Ministerrath. Die Antiwahlreform⸗Petitionen. Rei 2 martine's 889 Smyrna. iele d

Großbritanien und Irland,. London. Der Lordkanzler Cotte Reductionen in der Marine.

Rußland und Polen. Warschau. Hofnachrichten.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Postconvention.

Sa n Kronprinzessin. talien. Turin. rundsteinlegung zum Justizgebäude in Chambery. 8g Florenz. Wechsel in der französischen Gesandtschaft. 8 Schluß der Synode in Pisa. Neapel. Hofnachricht. Feier des Geburts⸗ tags der Königin von England. Zeitungstitel⸗Aenderung.]

Spanien. Mad rid. Hofnachrichten. Verbesserung der Kriegsma⸗ rine. Verstärkung der Garnison von Madrid. Versammlung von Inhabern spanischer Fonds.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Das Verfahren gegen die ungarischen De⸗

Beilage.

-eae

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem General⸗Lieutenant a. D. von Ravowitz den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichenlaub, dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Dziuba zu Breslau und dem Land⸗Rentmeister Martini zu Danzig den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem evangelischen Pfarrer Eglinger zu Weinsheim und dem Bürgermeister Bullrich zu Charlottenburg, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; dem Küster und Lehrer Eske 8 Stä⸗ venhagen im Regierungs⸗Bezirk Stettin, das Allgemeine Ehren⸗ zeichen; so wie dem ferdben gasen zu Nietleben s⸗Medaille am Bande zu verleihen; 2

8 der Akademie der Wissenschaften getroffene Wahl der Professoren Dr. Lepsius, Dr. Ho meyer und Dr. Petermann hierselbst zu ordentlichen Mitgliedern der philosophisch ²historischen Klasse, ferner der Gelehrten Rawlinson in England und Hase in Paris zu auswärtigen Mitgliedern derselben Klasse, und des Principe San Giorgio Spinelli in Neapel zum Ehrenmit⸗ gliede der Akademie zu bestätigen.

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über das Befinden Sr. Majestät des Königs.

In dem Befinden Sr. Majestät des Königs ist seit heute M

eine Veränderung eingetreten.

Schloß Charlottenburg, am 4. Juni, Abends 9 Uhr. (gez.) Schönlein. Grimm. Langenbeck.

Se. Majestät der König haben eine ruhige und schmerzensfreie Nacht gehabt. Die Entzündung am Fuße nimmt allmälig ab; die Heilung der Wunde schreitet vor.

Schloß Charlottenburg, den 6. Juni, Morgens 9 ½ Uhr.

(gez.) Schönlein. Grimm. Langenbeck.

inister der geistlichen zꝛc. Angelegenheiten. 8 11“ SeHüfehe in Paris h Lönnrot in Helsing⸗ fors, Wuk Stephanowitsch Karadschitsch, gegenwärtig in Wien, Reinaud in Paris und Pott in Halle sind von der Aka⸗ demie der Wissenschaften zu korrespondirenden Mitgliedern gewählt

worden.

Abgereist: Der General⸗Major und Inspecteur der ersten Ingenieur⸗Inspection, von Wangenheim, nach Stralsund.

Uichtamtlicher Theil. Deeutschland

Preußen. Berlin, 5. Juni. Se. Majestät der König haben Arussenae geruht, dem Flügel⸗Adjutanten, Oberst⸗Lieute⸗ ant von Vonin, die Erlaubniß zur Anlegung des resp. von des Kurfürsten von Hessen und Großherzogs von Baden Königl. Ho⸗ heiten ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes zweiter Klasse vom Kurfürstlich hessischen Löwen⸗Orden, so wie des Commandeur⸗ Kreuzes mit dem Stern des Großherzoglich badenschen Ordens

Mobilmachungs⸗Ordres für das hiesige erste Bataillon bten Land⸗ wehr⸗Regiments, das Garde⸗Landwehr⸗Bataillon, Landwehr⸗Kaval⸗ lerie und Landwehr⸗Artillerie eingetroffen. Zum 7. Juni sollen die Mannschaften marschfertig sein. Dem Vernehmen nach wird in un⸗ serer Gegend ein Observations⸗Corps aufgestellt werden.

Grottkau, 30. Mai. (Grottk. Bl.) Heute empfing die hier garnisonirende dritte reitende Compagnie des 6ten Artillerie⸗ Regiments den Befehl zur Mobilmachung. Dieselbe rückt zu diesem Behufe Montag den 3. Juni nach Glaz aus. Wohin dieselbe von da ab marschiren wird, ist noch unbekannt.

Sagan, 3. Juni. Am 1sten d. M. ist unsere Herzogin von hier nach Baden⸗Baden abgereist und wird erst Anfang Oktober wieder nach Sagan zurückkehren.

Heute wird ein Theil unserer Artillerie auf 14 Tage nach Glogau zur Landwehrübung ausrücken. Die 3te Compagnie ist mobil gemacht und erwartet täglich Marsch⸗Ordre. Sie marschirt zunächst nach Schweidnitz.

Oesterreich. Wien, 3. Juni. Der heutige Lloyd ent⸗ hält folgende berichtigende Anzeige: „Die Nachricht von der Ab⸗ reise Sr. Majestät des Kaisers nach Warschau beruht, wie wir uns überzeugten, auf einem Mißverständnisse.“

Die Deputirten, die nicht nach Debreczin gegangen sind, sollen, dem Lloyd zufolge, bereits alle entlassen sein und die kriegsge⸗ richtliche Untersuchung gegen sie aufgehoben. „Man erwartet,“ fügt dies Blatt hinzu, „recht bald auch den Schluß der Verhand⸗ lungen gegen die Uebrigen.“

Sachsen. Dresden, 4. Juni. Das Dresd. Journal enthält folgende Bekanntmachungen und Verordnungen: Se. Ma⸗ jestät der König haben sich bewogen gesunden, die Kammern auf⸗ zulösen. Die unterzeichneten Staatsminister halten sich für verpflich⸗ tet, dem sächsischen Volke über die Gründe dieses Schrittes und die demnächst zu ergreifenden weiteres Maßregeln Rechenschaft zu geben. 1“

zhr. der politischen Bewegungen des Jahres 1848 wurde auch Scbeng,, die Ueberzeugung gememcen, daß eine Abänderung des Wahlgesetzes vom 24. September und einiger damit zu⸗ sammenhängender Bestimmungen der Verfassungs⸗Urkunde ein un⸗ abweisbares Bevürfniß sei. Die große Aufregung jener Zeit, die Unsicherheit aller Verhältnisse und insbesondere die damals herr⸗ schende Ungewißheit über die künftige Gestaltung der deutschen Ver⸗ fassung ließen es jedoch der Regierung wünschenswerth erscheinen, den Ständen nicht sofort ein definitives, auf die Dauer berechnetes Wahlgesetz vorzulegen, sondern die Vereinbarung hierüber auf eine ruhigere Zeit zu verschieben und nur ein Provisorium gesetzlicher Bestimmungen für den nächsten ordentlichen Landtag zu geben, mit welchem dann ein definitives Wahlgesetz zu Stande gebracht wer⸗ den sollte. Diesen Ansichten traten beide Kammern des damals versammelten außerordentlichen Landtags bei, und es wurden dem⸗ gemäß die beiden am 15. November 1848 erlassenen Gesetze, die Wahlen der Landtags⸗Abgeordneten und einige Abänderungen der Verfassungs⸗Urkunde betreffend, schon in ihrer Ueberschrift aus⸗ drücklich als provisorische bezeichnet.

Der erste nach diesem Wahlgesetze gewählte Landtag hat Sach⸗ sen an den Rand des Verderbens gebracht. Er mußte aufgelöst werden.

Dieser traurige, dem Lande so unheilvolle Erfolg, verbunden mit dem unmittelbar darauf folgenden Aufstande gegen die Verfas⸗ sung des Vaterlandes, führte schon damals zur Erwägung der Frage, ob nicht der durch die provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 gemachte Versuch als gescheitert zu betrachten und daher mit Wie⸗ dereinberufung der früheren Stände behufs der Feststellung eines definitiven Wahlgesetzes zu verfahren sei. Da jedoch ein großer Theil der Gründe, die im Jahre 1848 für Einschlagung des ge⸗ wählten Auswegs sprachen, auch im Jahre 1849 noch unverändert fortbestanden, so hielten Se. Majestät der König auf den Rath ihrer verantwortlichen Minister sich für verpflichtet, noch einmal den Versuch zu machen, ob auf Grund der provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 eine Versammlung gewählt werden könne, de⸗ ren entschiedene Mehrheit die dringende Nothwendigkeit, unsere pro⸗ visorischen Zustände rasch zu beenden und bald ein definitives Wahl⸗ gesetz zu Stande zu bringen, richtig erkennen würde.

Auch diese Hoffnung ist nicht in Erfüllung gegangen. Befan⸗ den sich unter den Mitgliedern der im November v. J. zusammen⸗ getretenen Kammern auch nicht wenige wahrhafte Freunde des Va⸗ terlandes, so waren doch die anderen Parteien in den Kammern so zahlreich vertreten, daß sie, wenn auch nicht die Mehrheit in allen Punkten, doch Kraft genug hatten, um die definitive Erledigung der wichtigsten, jetzt obschwebenden Fragen zu verhindern. Sechs Mo⸗ nate war der Landtag versammelt. Nicht einmal die wichtige, An⸗ gesichts der Finanzlage des Landes dringendste Aufgabe, das Bud⸗ get, ist erledigt. Die Lage des Landes erheischt eine Anzahl wich⸗ tiger, höchst eingreifender Gesetze. Die deshalb gemachten Erfah⸗ rungen ließen jede Hoffnung schwinden, darüber zu einer Vereini⸗ gung mit den Kammern zu gelangen. Ganz neuerdings hat end⸗ lich die zweite Kammer die Zustimmung zu einer für die dringend⸗ sten Staatsbedürfnisse, insbesondere für die Eisenbahnen erforder⸗ lichen Anleihe, so verzögert, daß der Erfolg zum großen Nachtheile des Landes gefährdet worden ist. Ein solcher Zustand kann nicht auf die Dauer bestehen, er zehrt an dem Marke des Landes und führt es langsam, aber sicher dem Ruine entgegen. So lange der provisorische Zustand der wichtigsten Verhältnisse fortdauert, so lange

die dringend nothwendigen Gesetze, die der Regierung die erforderliche

die Versamml

lichen Kenntniß gebracht.

gungen der vergangenen Jahre ohnehin so vermehrten Abgaben noch mehr erhöht werden muß. 1

Se. Majestät der König haben es daher als Allerhöchstihre heilige Regentenpflicht erachtet, diesen Zustand nicht fortbestehen zu lassen, und deshalb die Kammern am 1sten d. M. aufgelöst. Die unterzeichneten Staatsminister haben aber auch Sr. Majestät dem Könige nicht rathen können, die Wahlen noch einmal nach dem pro⸗ visorischen Gesetze vom 15. November 1848 vornehmen zu lassen. Die nunmehr zweimal gemachte Erfahrung hat den Beweis gelie⸗ fert, daß es nicht möglich sein wird, auf diesem Wege Kammern zu erlangen, von denen zu erwarten ist, daß sie unsere ungewissen provisorischen Zustände auf eine dem Wohle des Vaterlandes dien⸗ liche Weise beenden werden, und die außerordentlich geringe Theil⸗ 3 nahme, welche insbesondere die nachträglichen Wahlen fast überall im Lande gefunden haben, beweist, daß dieselbe Ansicht auch im Volke weit verbreitet ist. Würde daher eine solche Maß regel nur dazu dienen, die unheilvollen provisorischen Zustände, in denen sich Sachsen befindet, mit allen ihren Gefahren und Nach⸗ theilen ohne Aussicht auf eine Beendigung zu verlängern, so er⸗ scheint dieselbe auch deshalb unzulässig, weil dadurch jenen proviso rischen, eigentlich nur für einen Fall berechneten Gesetzen die voll Wirkung desinitiver, für die Dauer bestimmter Gesetze ganz gegen die Absicht beigelegt werden würde, die bei Erlassung derselben ob⸗ gewaltet hat. Se. Majestät der König haben sich daher entschlos⸗ sen, einen Schritt zu thun, der eben so der Verfassung entsprechend, als bei der jetzigen Lage der Dinge nothwendig ist. Allerhöchstdie⸗ selben haben beschlossen, die Kammern des Jahres 1848 in versel⸗ ben Zusammensetzung, wie sie damals versammelt waren, noch ein⸗ mal und zwar zu einem ordentlichen Landtage zusammenzuberufen. Se. Majestät der König werden diesem Landtage jedoch nur den Entwurf eines definitiven Wahlgesetzes und einige andere Gegen⸗ stände vorlegen, deren sofortige Erledigung durch das Staatswohl dringend geboten ist.

Se. Majestät der König hoffen und erwarten, daß das sächsi⸗ sche Volk die Allerhöchste Absicht, auf diesem Wege dem Lande Ruhe und Sicherheit wiederzugeben, richtig erkennen und daß Jeder, der berufen ist, dabei mitzuwirken zur Erreichung des Zieles, gern seine Hand dazu bieten werde.

Möge diese Maßregel den gewünschten Erfolg haben und dem Vaterlande Ruhe, Ordnung und Sicherheit bringen, ohne welche eine fortschreitende Entwickelung des Volkswohlstandes, eine Ver⸗ minderung der drückenden Abgabenlast nicht zu erwarten ist.

Dresden, den 3. Juni 1850.

Dr. Ferdinand Zschinsky. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Bernhard Rabenhorst. Richard Freiherr von Friesen. Johann Heinrich August Behr.

Beloanda ung der Stände des Königreichs Sachsen zu einem ordentlichen Landtage betreffend. Nachdem die auf Grund des provisorischen Wahlgesetzes von 15. November 1848 gewählten Kammern, ehe noch mit ihnen ei definitives Wahlgesetz vereinbart worden, haben aufgelöst werde müssen, so haben Se. Königliche Majestät beschlossen, die nach §§. 61 folg. der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 bestehende Stände in derselben Zusammensetzung, in der sie zu dem außer ordentlichen Landtage des Jahres 1848 versammelt waren, behufs der Berathung und Beschlußfassung über ein neues Wahlgesetz und einige andere durch das Staatswohl dringend gebotene Maßregeln zu einem ordentlichen Landtage auf den 1. Juli dieses Jahres in die Residenzstadt Dresden einzuberufen. Allerhöchstem Befehle ge⸗ mäß wird dies und, daß an die Mitglieder beider Kammern noch besondere Missiven deshalb ergehen werden, hierdurch zur öffent Dresden, den 3. Juni 1850. 3 Gesammt⸗Ministerium. Dr. Zschinsky. von Friesen.

Beklanntmachnng, 1 die Wiederaufhebung des Kriegsstandes in Dresden und Umgebung betreffend. Das Gesammt⸗Ministerium hat beschlossen, den mittelst Bekannt

machung vom 8. Mai v. J. über die Residenzstadt Dresden un

deren Umgebung im Kreise von drei Meilen verhangenen Kriegs stand wiederum aufzuheben, was hierdurch zur öffentlichen Kenntni gebracht wird. 1 Dresden, den 3. Juni 1850.

Gesammt⸗Ministerium. 8 Dr. Ferdinand Zschinsky. Friedrich Ferdinand Freiherr von Beust. Bernhard Rabenhorst. Richard Freiherr

von Friesen. Johann Heinrich August Behr.

Verordiun ng das Vereins⸗ und Versammlungsrecht betreffend.

Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen ꝛc. ꝛc., haben Uns mit Rücksicht auf die seit Freigebung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts gemachten Erfahrungen be⸗ wogen gefunden, über die Ausübung des Vereins⸗ und Versamm⸗ lungsrechts Folgendes auf Grund des §. 88 der Verfassungs⸗Ur⸗ kunde zu verordnen: ““

Abschnitt l.

Von den Versammlungen. §. 1. Zur Veranstaltung friedlicher Versammlungen bedarf es keiner besonderen Erlaubniß. Das Recht, sich zu versammeln, wird unter folgenden Bedingungen ausgeübt. §. 2. Die Zusammenberufung von Versammlungen, in wel⸗