1850 / 155 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 Sonntag, 9. Juni. Doktor Faust's Zauberkäppchen, oder: Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 3 Akten, von Fr. Hopp. Musik von Hebenstreit.

Montag, 10. Juni. Ein Prophet, oder: und Freuden.

(Frau Berend⸗Brand, vom Stadttheater zu Frankfurt a. M., Donna Anna, als erste Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater

Königsstädtisches Theater.

Sonnabend, 8. Juni. Stadt und Land, oder: Onkel Sebastian aus Ober⸗Oesterreich. Posse mit Gesang in 3 Akten, von Fr. Kaiser. Musik von Adolph Müller. Hierauf: Der Kurmärker

zeil age zum P - eußisch en

Staats-Anzeiger. Sonnabend d. 8. Juni.

8

Johannes Leiden

und die Pikarde.

10 Sgr.

Genrebild von L. Schneider.

Berline

r Börse vom 7. Juni.

Wechsel-Course.

. 250 Fl. 250 PFl. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr.

. 150 Fl.

—. 150 Fl.

Amsterdam

Hamburg-. do. London

Wien in 20 Xr. Augsburg Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss-.

Frankfurt a. M. südd. W. . 110

Petersburg

. 100 Thlr. . 100 Tbhlr.

100 SRbl.

Brief. Geld.

141¾ 141¼ 150 G1 149 ¼ 24 ½ 6 80 ½⅔ 85 ½ 101⅔

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 6 2 Mt.

2 Mt.

2 Mt.

2 Mt.

8 Tage

2 Mt.

2 Mt.

3 Wochen

140

149 ½ 24

85 ½⅔ 101⅔ 99

99 99 ⁄2 56 18 56 14 108 ½

Inländische Fonds, Efandbriefe, Kommunal-Papiere und

Geld-Course.

. Brief.

105 ½

3 86 103 ½

Geld. Gem.

Preuss. Freiw-Anl St.-Schuld-Sch.

Sech.-Präm.-Sch.

K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl.

do. do.

Westpr. Pfandbr.

Grofsh. Posen do.

do. do. 90

Ostpr. Pfandbr. 3 ½

Schlesisc .103 ½ 90¼

Disconto

Pomm. Pfandbr.

Kur- u. Nm. do.

do. ELt. B. gar. do. 3 Pr. Bk. Anth.-Sch.

Friedrichsd'or. 3 1. 13 12 And. Goldm. à 5th. 8

Gold. 95 ½ 95 ¾ 95 ½¼ 95

Zf. Brief. 3 ½ 96

Gem

he do.

95 ¾⅔

124

he Fo

ncks.

Russ. Hamb. Cert. do. Hope 1. Anl. do. Stregl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst do. Engl. Anleihe do. Poln. Schatz 0. do. do Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl Poln a. Pfdbr. a. C.

do. Part do. do.

S2Z8SEIIII

5

IIoll. 2 Kurh. Pr. N. Bad. d

αε 2&&Q̊ NE.E

1I

S8EnUgSn

Poln. neue Pfdbr.

Hamb. Feuer-K. do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A.

. 500 Fl. 300 Fl.

9% Int. 0. 40 th. 0. 35 Fl.

Eisenbahn- Actien.

Stamm Actien. V Kapital.

29 Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. Tages Courvg.

in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Fie mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins- Rechnung

Prioritäts-Actien.

jährliche Verloosung à 1 pCt.

Kapital.

Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch

amortisirt.

Zinsfuss.

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hambur do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger.

Halle-Thüringer....

Ooln Ninden. do- Aachen..

Bonn- Cöln

Düsseld.-Elberfeld..

Steele-Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. A.

do. Wit. B.

Cosel-Oderberg .. ..

Breslau-Freiburg. ..

Krakau- becht

Berg.-Märk.

Stargard- Posen.

Brieg-Neisse

Mag eb.-Wittenb....

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

88 ¾ 5 88 bz 79 ½⅞ bz. u. B. 102 bz.

59 ½ bz u. B

—8—qgäg

A

103 ½ B. 101¼ B. 71 B.

*

68 4 be 39 ½ B. 82 G.

—9-S-

9

55

——

Quittungs-Bogen.

Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Auslünd. Actien.

Friedr. Wilh.-Nordb. do. Prior...

8,000,000

Schluss-Course von Cöln-Minden 94 ¾

8

Berl. Anhalt. . . . ..... do. Hamburg do. IDoxT do. Potsd.- Magd.. do. do. do. do. Litt. D. do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger..

Halle-Thüringer....

Cöln-Minden do. do.

Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität.. do. Stamm -Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

19. III. Serie.

Zweigbahn

Magdeb. Wittenb...

Obérschlesische

Krakau-Oberschl...

Cosel-Oderberg....

Steele -Vohwinke! ..

do. do. II. Ser.

Breslau- Freiburg...

Berg.-Märk. ..

Ausl. Stamm-Act.

Kiel-Altona Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000

2,050,000 6,500,000 4,300,000

95 B. 100 ½ bz. 101 G. 99 ½ bz. 104 ½ G. 99 G. 97 ½ b⸗z. 100 ¾ G. 103 ¾ B.

2——ö eN

76 B. 88 ½ G. 93 ¼ bz 103 ¼ bz. 102 G. 99 ⅔a G.

“—

—+9

100 B. 96 ¼ B.

N

100 ½¼ B.

Börsen- Zinsen

frc. 38 G. a 38 ½ bz.

von Preussischen Bank-Antheilen 95 ¾ bz.

Tages- Cours. 8

Nachdem anfangs etwas höhere Course bewilligt worden waren, zeigte sich

doch etwas matter, als gestern.

Iim Taufe der Börse mehrseitige Kauflust,

und die Course waren am Schlufs der Börse

wenn nicht niedriger,

Auswärtige Börsen. Breslau, 6. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 ¾ Gld.

Friedrichsd'or 113 ½ Br. 96 ¾ Gld. Oesterr. Banknoten 85 u. schuldscheine 85 ¾ bez. u. Gld. 50 Rthlr. 103 Br. 89 ¾¼ Br. Schlesische do. 3 ½ proz. 95 99 ½ Gld., do. 3 ½ proz. 92 ½ Br.

Louisd'or 112 ½ Br.

Poln. Paptieegeld % bez. u. Gld. Staats⸗

Seehandlungs⸗Prämienscheine 2 Pos. Pfandbriefe 4proz. 100 ¾ Br., do. 3 ½ proz.

bez., do. Litt. B. 4proz.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 ½ Gld., do. neue 4proz. 953 Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 126 Gld., do. a 500 Fl. 80 ½

Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 79 ½ Br. Actien: Oberschlesische Litt. A. 102 Br. Breslau⸗Schweidn.⸗Freib. Märkische 83 ¼ Br., 102 ½ bez. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 35 ½ Gld. Nordbahn 39 ½ und X bez.

do. Prioritäts 103 ¼ Gld., Krakau⸗Oberschlesische 67 ¾ bez.

½ Br. Russisch⸗Polnische

103 ½ Br., do. Litt. B. 70 Gld. Niederschlesisch⸗ do. Ser. III. Neisse⸗Brieg Friedrich⸗Wilhelms⸗

93 ྠBr.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 2 M. 141 ½ Gld. Hamburg vista 150 ¾⅞ Br. do. 2 M. 149 ¼ Gld.

London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 23 ½ Gld.

Berlin a vista 100 ½ Br. do. do. 2 M. 99 ½ Gld. Paris 2 M. 79 ½⅞ Gld.

Wien, 5. Juni.

175 ½. 39: 109 ¼ 109 ⅛. 114 ½ 115. Mailand 78 78 ½. Pesth

1068, 70, 72. Gold 126 ½. Silber 118. Wechsel⸗Cours Amsterdam 166 ½˖ Br. u. G. Augsburg Frankfurt 119 ¼ Br., amburg 176 ¼ Br., 176 G London 12.2 Gld.

Met. 5proz. 93 ½, *, 4. 1½. 72 ½. Atproz. 817, 82 ⅛, 82. 2 ½proz. 494— . Nordbahn 107 ¼ à ½ 7 ¼.

4proz. 72— Anleihe 34: 175— Gloggnitz

88 88 ¼. Bank⸗Actien

2

120 Br., 119 ½ Gld. 119 Gld.

ld.

Paris 141 ½ Br., 141 ¾ Gld.

Fonds und Aetien beliebter; Comptanten begehrter und höher bezahlt

Leipzig, 6. Juni. Gld. Leipz. B. A. 157 Gld. Sächsisch⸗Bayerische 85 ¾ Br., Gld. Chemnitz⸗Riesa 23 Gld. burg⸗Leipzig 212 Br. Gld.

85 Gld.

A. 95 ¾ Br., 95 ¼ Gld.

Frankfurt a. M., 5. Juni. rere Fonds heute flau gestimmt.

nahme der Actien) und vorzüglich 3proz. Spanier Abgeber bemerklich.

Es machten sich dazu mehrere gen Fonds und Actien war das Geschäft Course erlitten keine Veränderung. Im Anlehen wurden mehrere Posten zu 98 ¼

8 Oesterr. 5 4 8 . 5 proz. Metall. 79 ½ 8 1087 Br., 1083 Glld 1eüe hei.

53 Br., 52 Gld., do. 35

Kurhess. Partial⸗Loose a

40 Rthlr.

auch sind

Löbau⸗Zittau 24 Br. Berlin⸗Anhalt. 88 ¼ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 39 ½ Gld.

Br. Deß. B. A. A. 141 ½ Gld., do. B.

fremde Valuten und worden.

Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 107 ½ Leipzig⸗Dresd. E. A. 120 ¼

Gld. Schlesische 93 ¼ Br., 92 ¾ Magde⸗

Krakauer 67 ¼ Altona⸗Kiel 94 ¼

115 ½ Gld. Preuß. B.

Die Börse war für meh⸗

Oesterr. Gattungen (mit Aus⸗

gingen zurück. In allen übri⸗ höchst unbedeutend, deren neuen 44proz. preußischen

umgesetzt. 79 ½ Gld. Bank⸗Actien

Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840

1845 32 ½ Br., 32 Gld. pr. 32 ½ Br., 32 ⅜⅞ Gld.

Sard. 5proz. Obligationen 85 ½ Br., 85 ¾ Gld. Partial⸗Loose a 36

r. bei Gebr. Bethmann 33 Br., 32 § Gld.

Darmstadt Partial⸗

oose 50 Fl. 75 Br., 74 ⅛½ Gld., do. a2 25 Fl. 27 Br., 26 ½

Gld. Württemberg. 4 ½proz. Oblig. bei Rothschild Br., 82 Gld.

Gld., 3 5ůproz. do. do. 82 ¼

96 ⅔⅜˖ Br., 96 ½ Spanien

3 proz. inländ.

32 % Br., 325 Gld. Poln. 300 Fl. Loose 127 Gld., do. 4 roz. 500 Fl. Obligationen 80 ¼ Br., 80 ½ Gld. Ludwigshafen⸗Berbach 81 Br., 81 ¾ Gld. Köln⸗Minden 94 ¾ Br., 93 ¾ Gld. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn 40 Br., 40 Gld. .

Hamburg, 5. Juni. 3 ½⅜ proz. p. C. 87 Br., 87 ½ Gld. St. Präm. Obl. 92 Br. E. R. 104 ¾ Br. Stiegl. 85 ½ Gld. Dänische 70 ¼ Br., 70 Gld. Span. 3 roz. 11 ¾ Br., 11 Gld. Amerik. 6proz. V. St. 108 ½ Br. u. Gld. Hamburg⸗Berlin 79 Br. u. Gld. Bergedorf 90 Br. Magdeburg⸗Wittenberge 55 ½ Br., 55 Gld. Altona⸗Kiel 93 Br., 92 ¼ Gld. Köln⸗Minden 93 ¼ Br., 93 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 38 ¾ Br., 38 ½ Gld. Meck⸗ lenburg 35 ¾ Br., 35 ½ Gld.

Fonds fest. Eisenbahn⸗Actien begehrt bei einigem Umsatz.

Paris, 4. Juni. 3proz. 59. Nordbahn 451. 25. Nach der Börse: 5proz. 95.35. Gold al marco 16 a 17. Dukat. 11. 70 14. 75. Wechsel⸗Course. Amsterd. 210 ½. Hamb. 185 ½¼. Berlin 367 ½. London 25. 40. Frankf. 210 ⅞. Petersb. 3974. Fonds bedeutend gestiegen, richt in Umlauf. London, 4. Juni. Zproz. Cons. p. C. u. a. Z. 96 ¾, †, z. 3 ½ proz. 97 ¼, v. Ard. 17 ⅛, 7. 3 proz. 38, 37 ½. Pass. Int. 57 ½8, 56 ½. 4proz. 86 ½, 85 ½. Russ. 5proz. 109, 107. Cons. blieben während der Börse unverändert. In fremden Fonds wenig Veränderung; nur Span. etwas ge⸗ wichen und Mex. gestiegen. 1 Z. 96¼, X.

2 Uhr. Cons. p. C. u. a. Holl. Fonds waren wenig oder gar

Amsterdam, 4. Juni. K nicht verändert; der Handel darin war unbedeutend. Von fremden belebtem Umsatz in Ard. etwas

Effekten waren Span. bei ziemlich 8 1 angenehmer. Oest. blieben steigend. Russ. fast unverändert. Mex. Gr.

etwas besser.

Holl. Int. Piecen 13 ½, 4. 86 ½. Oesterr. Met. 5proz. 7

5proz. 95. 25.

doch war keine einflußreiche Nach⸗

*

56 ½, 3proz. neue 66. Span. Ard. 12 ⁄. Coupons 7 ½⅛. Russen alte 105. 4 proz. 2. 2 proz. 41 ½. Mexik. 29 ½, 1

Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 7 eeen; hevtigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 49 54 Rthlr.

Roggen loco 27 ½ 29 Rthlr.

pr. Juni 1 27 ½ Rthlr. bez., Br. u. G

INl G Juli / Aug. 28 ½ Rthlr. Br., 28 bez. Sept./ Okibr. 29 ¼ Rthlr. Br., 29. G. Gerste, große loco 20 22 Rthlr. kleine 18—49 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 ½ 18 Rthlr. Erbsen 28 32 Rthlr. Rüböl loco 10 ½ Rihlr. Br., 10 bez., 10 1. pr. Juni 10 ½⅞ Rthlr. Br., 10 % G. uns/ Juli 1. Junt/dag. 10 ½ Rthlr. Br., 10 ½ G. Aug./Sept. Sept./Okt. 10 ¾ Br., 10 ¼ bez. u. G. Okt./Nov. 10 Rthlr. Br., 10 ½ G.

Am

16“

G.

Mohnöl 13 ½ a

Südsee⸗Thran

Spiritus loco ohne Faß 14 mit Faß pr. Juni Juni/ Juli Juli /Aug. Aug./ Sept.

Leinöl loco 11 Rthlr. . pr. Juni / Juli 11 Rthlr. Br., 10 ¾

13 Rthlr.

Palmöl 12 a2 11 ½⅔ Rthlr. Hanföl 13 Rthlr.

11 ¾ Rthlr. v1“ P19 Rthlr. bez. u. Br. b 14 ½ Rthlr. bez., Br. u. G.

14 ¾

Wetter: windig und bewölkt.

Geschäftsverkehr:

leblos.

Weizen: kein Geschäft.

Roggen: still.

G.

Rthlr. Br., 14 ¾ G. Rthlr. Br., 15 G.

Rüböl: ohne nennenswerthe Aenderung.

Spiritus: ruhiger. Marktpr

eise

vom

Getraide.

Berlin, den 6. Juni.

Zu Lande: 24 Sgr. 5 Pf.

7 Sgr. 6 Pf. Sgr. 3 Pf., kleine Gerste 25 Sgr.;

Erbsen 1 Rthlr. 7 Sgr. 6

Das Schock Stroh 8

31. Mai 1850 14 ¾ Rthlr. ͤ

4. 14 ½ Rthlr. 5 14 ½ 5) 4 14 ½ » Berlin, den 6. Juni

Stettin, 6. Juni. 27 ½, pr. Juli 82pfd. 272 86pfd. 30 ¾8, 30.

Spiritus 25, 24 ¾, pr

Frankfurt a. 32 ½t. Wien 101. Hamburg, Ende williger. Witt. 56 ½. Nordbahn 39.

Getraidemarkt still.

Paris, 5. Juni. (

Met. 2 ½ proz. 42 ⅛. 5proz 86 ½. Stiegl. 86. Rüböl pr. Juni 34 ½, Roggen 125pfd. alt.

Zu Wasser: Weizen 1 und 2 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; auch 1 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf.; große

Der Centner Heu 27 Sgr.,

14 ½ u. 14 % 3. 14 u. 14 ¼

Telegras M.,

Amsterdam, 5. Juni. (4 ½

Hafer 25

00

24

Sgr., auch

Roggen 1 Kthlr. 7 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 27 Sgr. 3 Pf.; Hafer 27 Sgr., auch

2 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. Roggen 1 Rthlr. 6 Gerste 1 Rthlr.; Sgr. 6 Pf.;

Pf., auch 1 Rthlr. 5 Sgr. (schl. Sorte).

Rthlr.

1850.

37 4„

Rüböl 10 ½, 5½8, pr. Nov. 10 ½. 22 Juli 26 ⅛, August 24 ½.

*

üni.

6. Ir

3 4.

5 Uhr.)

. 78 ¾.

pr.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbu

Phische Notizen. 6. Juni. Met. 4 ½proz. 69. ö5proz. 79. Span. 32 8.

22111h Hamburg⸗Berl. 80 ½. Köln⸗Minden 94.

Zproz. 58. 30. Uhr.) Int. 56 ½. 5proz. neue 82 ½.

160 Fl., 12

pomm. ——nnnama

Mittwoch, den 5. Juni. Rthlr. 15 Sgr., auch 8 Rthlr. 5 Sgr geringere Sorte auch 22 Sgr. . Kartoffel⸗Preise. Kartoffeln, der Scheffel 17 Sgr. 6 Pf., auch 12 Sgr. 6 Pf. metzenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 ½ Pf. Branntwein ⸗Preise. Die Preise voͤn Kartoffel⸗Spiritus waren am

frei ins Haus

pr. 10,800 % nach

Tralles.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

In Weizen kein Geschäft. , pr. Aug. 27 ,

pr.

2 Uhr. w 2 ⁄. Bad. 32 ⅛.

8

Nordbahn 4 Kurhess.

80

Roggen 28 ½,

2

Okt. 29 ½¼, 2

4

921

2 ½4*

lpfd. preuß. 152 Fl. chdruckerei.

Beilage

Börse. Anfangs begehrt, Magd.⸗

5proz. 94. 10. Span. 32 ½. Russ. Hope

1 2

Inhalgt.

Deutschland. .

Bayern. München. Kammer der Abgeordneten: Inkompetenz⸗Erklä⸗

rung zur Initiative in Bezug auf das? lösungsgesetz; Annahme darauf

bezüglicher Ausschuß⸗Anträge. Ausland.

Moldau und Walachei. Bukarest. Einberusung des außeror⸗

dentlichen Divan. 1

Türkei. Konstantinopel. Konferenz über die türtisch⸗persische Sraͤnd⸗

Salo⸗

Aeacgsesdga Vorkehrungen gegen die Heuschreckenplage. nichi.

nichtamtlicher Theil.

Ankunft Omer Pascha's.

Bayern. München, 1. Juni. (N. M. Z.) Die Kammerder Reichsräthe ertheilte in ihrer heutigen Sitzung den Beschlüssen der Abgeordneten⸗Kammer über die Ausgleichung des griechischen

Anlehens und die Aufhebung der fiskalischen Alluvions⸗Ansprüche

ihre Zustimmung, modiftzirte ihren früheren Beschluß auf Abände⸗ rung der Taxordnung in einer dem desfallsigen letzten Beschlusse der zweiten Kammer einigermaßen annähernden Weise und ging sodann zur Berathung des Gesetz⸗Entwurfes: „die Familien⸗Fideikommisse betreffend“, über. Diese Berathung gedieh bis zu Ende des Ge⸗ setz⸗Entwurfes, und nur die einzige Frage, welchem Schätzungs⸗ betrage bei Konstatirung des schuldenfreien Bestandtheiles eines Fideikommisses je ein Steuergulden entsprechend zu erachten sei, 1g dem Ausschusse zur vorgängigen reiflichen Erwägung über⸗ iesen.

Sitzung der Kammer der Abgeordneten. (N. K.) Die Galerieen sind heute wieder einmal gefüllt; auf der Tagesord⸗ nung steht nämlich die Berathung über die Anträge auf Abände⸗ rung des Ablösungsgesetzes. Da der Referent von Hermann noch nicht anwesend ist, so wird einstweilen der nächste Gegenstand der Tagesordnung, die Bitte der Lehrer des K. Konservatoriums für Musik in München um Dienst⸗Stabilität, vorgenommen. Der Aus⸗ schuß beantragt, die Bitte lediglich ad acta zu legen, welchem An⸗ trage, nachdem der Aneigner der Petition, Abgeordneter von Brei⸗ tenbach, dieselbe vergeblich in Schutz genommen, von der Kammer beigetreten wird. Der inzwischen erschienene Referent von Hermann übergiebt hierauf folgenden präjudiziellen Antrag zum eigentlichen Berathungs⸗Gegenstande: „Es seien bei der bestehenden Inkompetenz der Kammer die Initiative in Bezug auf das Ablösungsgesetz vom 4. Juni 1848 zu ergreifen, die hierüber vorliegenden Eingaben und Anträge mit Ausnahme von Nr. 140 und 137 der Königlichen Staats⸗ Regierung zur Kenntnißnahme mitzutheilen.“ In seiner Motivi⸗ rung bemerkt der Referent, daß nach dem Initiativ⸗ Gesetze vom Jahre 1848 die Kammern für bestimmte Theile der Verfassungs⸗ Urkunde das Recht der Initiative erlangt hätten; rücksichtlich aller derjenigen Bestandtheile derselben jedoch, wo sie dieses Recht nicht besäßen, sei es ihnen auch gar nicht einmal mehr gestattet, Wünsche anzubringen; Alles, was den Kammern von dem eectette Wosce nicht speziell eingeräumt sei, bleibe ihrem Wirkungskreise gänzlich entzogen. Man müsse einmal eine gewisse Stabilität in den Ver⸗ fassungs⸗Angelegenheiten gewinnen; besonders sei dies nothwendig in dieser Frage der Grundablösung. Man maßte sich vor dem März 1848 in den Kammern das Recht an, Wünsche in Verfas⸗ sungs⸗Angelegenheiten an die Regierung zu stellen; jetzt sei dieses niemals ausdrücklich von der Regierung anerkannte Recht durch das Initiativ⸗Gesetz klar und unzweifelhaft abgeschnit⸗ ten; das ohnehin unnütze und fruchtlose Wünsche⸗Stellen sei beseitigt; die Erfahrung von der Fruchtlosigkeit solcher Wünsche bei allen bisherigen Landtagen selbst lasse es als zweck⸗ mäßig erscheinen, diese Wünsche ganz verschwinden zu lassen. Fürst Wallerstein giebt eine vorläufige Erklärung dahin ab, daß für den Fall, daß die Kammer den Weg der Initiative hier nicht ge⸗ geben erachte, er und seine Freunde ihre Vorschläge lediglich als Wünsche und Anträge betrachtet und in Berücksichtigung genom⸗ men wissen wollen. Dr. Schmidt bewundert den Scharffinn des Referenten und des C womit dieselben die In⸗ kompetenz der Kammer in vorliegender Frage herausgeklü⸗ gelt hätten. Der erste Präsident bemerkt aufklärend, daß man den Antrag des Herrn von Hermann und den des Frei⸗ veren von Lerchenfeld, welchen der Ausschuß adoptirt hat, in der Diskussion wohl trennen müsse, um nicht in einem circulus ritiosus sich zu bewegen. Ersterer bezwecke den Ausspruch, daß nicht blos Inkompetenz der Kammer vorhanden, sondern auch das Recht derselben, Wünsche anzubringen, hier nicht gegeben sei, waͤhrend Letzterer diese allerdings zulasse und blos den ersten Theil mit dem Antrage des Herrn von Hermann gemein habe. Dr. Schmidt fährt in seiner Bekämpfung des Antrags des Herrn von Hermann fort und sucht denselben durch Hinweisungen auf die Verfassungs⸗Urkunde zu entkräften. Prell: Das Ablösungsgesetz wurde offenbar gege⸗ ben, um dem Landmanne eine Erleichterung zu gewähren. Dem wurde jedoch nicht vollständige Genüge geleistet, wie die Massen von Beschwerden, welche seit der Erlassung des Gesetzes laut wurden, bewiesen, so daß dieses Gesetz in seinem Vollzug eine wahre Lan⸗ deskalamität ward. Die Absicht der Antragsteller auf Abänderung des Gesetzes war eine dreifache. Sie wollten 1) die Bestimmungen der Grundrechte damit in Einklang bringen und auch hier deren Einführung anbahnen, 2) authentische Interpretation da erzielen, wo das Gesetz unklar erscheint, und 3) selbstständige Anträge zur Vervollständigung des Gesetzes einbringen. Der Redner deduzirt die Rechtsbeständigkeit der Grundrechte und gelangt zu dem sonderbaren Schlusse, daß durch diejenigen Bestimmungen derselben, welche die Regierung nicht beanstanden zu wollen erklärt hat, die treffenden Verfassungs⸗Bestimmungen bereits aufgehoben seien. Zu Ziffer 2 definirt er die verschiedenen Zehentarten, um die Unklarheiten des Gesetzes darzulegen und führt auf, in welchen Punkten die Antrag⸗ steller eine authentische Interpretation verlangen. Dieselben beziehen sich auf Art. 4 des Gesetzes, den Blutzehnt betreffend, dann Art. 5, die Fructificationszeit des Ackerlandes und die Hegezeit des Wies⸗ landes, Art. 5, Ablösung der Hut⸗ und Weiderechte, Art. 6, die Mortuarien und die authentische Interpretation des Begriffes per⸗ fönlicher Abgaben betreffend, Art. 13, die Aufhebung früherer Gutspacht⸗Verträge in Folge der Fixirung von Weiderechten, Art. 15, die Ermittelung des Aequivalents für den Hinwegfall des Ober⸗Eigenthums und für das Recht zur Erhebung von Besitz⸗Aenderungs⸗Abgaben, Art. 15, den Anfallszeitpunkt des Aequivalents für den Hinwegfall des Ober⸗Eigenthums, dann die

Nichtberechtigung einer jährlichen Laudemialrente betreffend, authen⸗

tische Interpretation bezüglich der Ermittelung des ganzen Leibgelds, Art. 25, die Entrichtung der Aequivalente für Besitz⸗Aenderungs⸗ Abgaben bei deren Ueberweisung an die Ablösungskasse des Staats, und Art. 23, die Repartition der fixirten Grundlasten auf die einzelnen Gutsbestandtheile betreffend. An diese Aufzählung und Begründung der Anträge auf authentische Interpretation nach dem gedruckten und längst vertheilten Hefte knüpft der Redner die selbstständigen, gleichfalls darin enthaltenen Anträge an und bittet die Kammer⸗ Majorität um Annahme derselben im Interesse des Ministeriums selbst, das sie stützen zu wollen stets erkläre. „Meine Herren“, schließt der Redner, „geben Sie dem Ministerium Gelegenheit, sich als wirklicher Retter in der Noth zu zeigen, Sie werden dadurch am besten die sogenannten Wühlereien abschneiden; denn das Volk hat ein Recht auf Gewährung dieser Anträge, es hat ein Recht auf Durchführung der Grundrechte und au die Aufbesserung seiner Lage, so weit dies in der gegenwärtigen Zeit möglich ist. Auch die politische Klugheit fordert hier Nachgiebig⸗ keit. Genehmigen Sie die Wünsche des Volkes nicht, so wird eine Zeit kommen, wo das Volk auf andere Weise die Erfüllung derselben sich verschaffen wird (Unruhe), und wo Sie und die Regierung wenig Dank ärndten werden. Sprechen Sie Ihre Kompetenz aus und überweisen Sie die Sache zur weite⸗ ren materiellen Bearbeitung dem treffenden Ausschuß.“ Freiherr von Lerchenfeld will lediglich die präjudizielle Frage ins Auge fassen und sich vorzüglich auf die Vertheidigung seines Antrags be⸗ schränken. „Daß Wünsche zulässig sind, hat die Praxis einer 30 jäh⸗ rigen Vergangenheit gezeigt. Es ist aber ein großer Unterschied zwischen einem Antrage auf Ergreifung der Initiative und einem Wunsche. Ein Antrag auf Initiative selbst ist ein ganz fertiger Gesetzentwurf, in allen Spezialitäten ausgearbeitet, der nur noch der Sanction der beiden anderen Gewalten bedarf, ein Wunsch stellt die ganze Formulirung der Sache derjenigen Gewalt anheim, von der die Initiative auszugehen hat. Man hat geäußert, daß durch Wünsche der Rechtsbestand gefährdet werde; man kann dies in Abrede stellen und auch zugeben. Der Rechtsbestand wird jedoch gewiß nicht da gefährdet, wo die Wünsche nicht im Wider⸗ spruch mit der öffentlichen Ordnung sind. Sprechen wir deshalb die Wünsche aus, bekämpfen wir dieselben mit allen möglichen Gegengründen und erzielen wir hierdurch die Ueberzeugung, ob sie begründet sind oder nicht. Man hat von sogenannten Wühlereien gesprochen; ich werde später Gelegenheit finden, einige Notizen über wirkliche und zwar skandalöse Wühlereien, welche in allen Provinzen Bayerns stattgefunden haben, zu geben. Man hat darauf gewissermaßen mit einer Drohung geschlossen. Wir können nach meiner Ansicht dieselbe ruhig hinnehmen. Man sagte, daß kein Eingriff in das Ablösungsgesetz bezweckt werden wolle; aber es scheint, daß ein solcher in das Eigenthum beabsichtigt wird, und der ist schlimmer, als irgend ein anderer. Die von dem Herrn Vorredner ausgesprochenen Ansichten untergraben geradezu die Grundlage der Ordnung in jedem Staate, und ich glaube, daß die Kammer wissen wird, was sie dem Lande und sich selbst schuldig ist.’ Nunmehr ergreift als erster eingeschriebener Redner Fürst Wallerstein das Wort: Vierthalb Monate seien seit der Einbrin⸗ gung dieser Anträge vorübergegangen. Während dieser Zeit sei die Fixation im ganzen Lande vorgeschritten. Er bewundere die Art, wie der Herr Referent in seinem Referate die Geißel der Logik und des Scharfsinns über die Antraͤge geschwungen, wenn aber derselbe unter seinen Gründen erwähne: die Ablösung sei größtentheils voll⸗ zogen, so antworte er: Ja! denn während der vierthalbmonatli⸗ chen Deliberation des Herrn Referenten sei Sagunt erobert. Was die Kompetenzfrage betreffe, so scheine sich der Herr Referent in ei⸗ nem faktischen Irrthume zu befinden, welchen er vor Allem aufklären wolle. Der Herr Referent bestreite das Recht der Kammer, Wün⸗ sche einzubringen, und behaupte, dasselbe sei von der Regierung niemals anerkannt worden. Er müsse diese Behauptung geradezu in Widerspruch ziehen. Die Kammern des Jahres 1834 hatten bezüglich der Fixation der Grundlasten eine Reihe von Wünschen beantragt, welche in beiden Kammern berathen wurden. Das damalige Mi⸗ nisterium Armansperg habe im Landtags⸗ Abschied diese Anträge als sehr beherzigenswerth anerkannt und ausgesprochen, daß es dieselben in Ueberlegung ziehen werde. Das Wünschen sei dem⸗ nach ein anerkanntes constitutionelles Recht. Wenn Herr von Her⸗ mann, dessen Konservatismus, wie sich gezeigt habe, von sehr altem Datum stamme, unter seinen Gründen gegen dasselbe auch den an⸗ geführt habe, daß man eine gewisse Stabilität erreichen müsse, so frage er, ob man wohl dadurch zu einer Stabilität gelangen werde, daß die Leute nicht mehr sagen dürfen, was sie denken? Der Redner würdigt nun die Aeußerungen, welche die Kompetenz zur Initiative bestreiten, und gelangt hierauf zu dem Argumente des Herrn Prell, bezüglich des Rechtsbestandes desjenigen Theils der Grundrechte, den die Regierung nicht beanstandet habe. Diesem Argument könne er nicht beipflichten, da die Regierung die betref⸗ fenden Theile der Grundrechte nur vorbehaltlich der Zustimmung der Kammern anerkannt habe, diese aber bis jetzt nicht erfolgt sei. Daß diese Seite des Hauses die Grundrechte anerkenne, habe sie oft genug ausgesprochen, wie sie auch nimmermehr anerkennen werde, was ohne Zustimmung des deutschen Volkes beschlossen werde. Heute aber handle es sich um eine andere Sache. Heute stehe man auf dem Boden der gegebenen und noch nicht geänderten Verfassung. Seine Ansicht über den Gang der Berathung sei deshalb folgende: Man entscheide die Kompetenzfrage bezüglich der Initiative zuerst. Falle die Entscheidung bejahend aus, dann diskutire man nach dem Initiativgesetz vorläufig über die Anträge und verweise sie sodann an den verstärkten Ausschuß. Werde die Kompetenz zur Initiative verneint, dann debattire man über diese Anträge als Wünsche. Diese Behandlungsweise liege eben so sehr im Interesse der Regie⸗ rung, wie der Majorität. Denn die Anträge der Minorität seien bekannt und verbreitet. Der Eindruck, den sie gemacht, werde nicht durch einen präjudiziellen Antrag verwischt. „Lassen Sie uns fest und entschieden berathen und Beschluß fassen. Haben wir Unrecht, dann wird aus der Debatte Ihre als die richtige her⸗ vorgehen, und Sie überzeugen das Land; haben wir Recht, so überzeugen wir vielleicht Sie. Sind wir ja doch Alle von dem Geiste beseelt, das Beste des Landes zu erreichen innerhalb der Gränzen der Gesetze. Beschleunigen Sie also die Kompetenzdebatte so viel als möglich.“ Die Präjudizialfrage ruft nun eine fast 1 ⁄stün⸗ dige Debatte hervor, die sich blos um die Frage dreht, ob mit der Abstimmung über den von Hermannschen Prajudizial-Antrag auch die Frage über die Inkompetenz entschieden sei, falls von Hermann's Antrag verworfen werde. Der erste Präsident ist der Ansicht, daß die Anträge des Ausschusses auch sofort mit dem Hermannschen Antrage zur Abstimmung gebracht werden müssen. Von Seiten der Abgeordn. Fürst Wallerstein und Kolb wird dagegen protestirt, wahrend Thinnes und andere Redner für sofortige Abstimmung

sich aussprechen. von Lassaulyx ist derselben Ansicht und will ein Abschneiden der ganzen Debatte. Seine Aeußerungen hierüber sind, wie gewöhnlich, eigenthümlich pikant. Wenn Jemand neben ei⸗ nem Postwagen herlaufe, so könne man ihm das Recht hierzu nicht verweigern; allein ordentliche Männer thäten das nicht. Herr von Hermann sei ein Mann von sehr praktischem Verstande und liebe nicht unnützes Zeug und Gerede. Wir sind aber einmal in der Lage, solches anhören zu müssen, denn, wenn gewisse Herren sich nicht aussprechen dürfen, so bleiben ihnen die verhaltenen Reden im Magen liegen und erzeugen eine bekannte Unbehaglichkeit, der durch andere Mittel abgeholfen werden muß. Nach längerem Hin⸗ und Widerreden zwischen dem ersten Präsidenten, Fürsten Wallerstein, Kolb, Freiherrn von Lerchenfeld erklärt endlich von Hermann, daß ja über seinen Antrag vorbehaltlich und unbescha⸗ det des Antrages des Ausschusses abgestimmt werden könne. Die⸗ sem Vorschlage wird beigetreten und sofort über den Antrag von Hermann's abgestimmt. Derselbe wird mit großer Majoritäaͤt ver⸗ worfen. Nunmehr entspinnt sich eine neue Debatte darüber, ob die Anträge des Ausschusses als formell und präjudiziell für die De⸗ batte über die 19 Anträge selbst erscheinen sollen, wodurch im Be⸗ jahungsfalle die Debatte über die materielle Frage abermals ab⸗ geschnitten wäre. An dieser Debatte betheiligen sich mit großer Lebhaftigkeit Fürst Wallerstein, Kirchgeßner, Kolb, Stöcker, Rein⸗ hart und der zweite Präsident Weis. Reinhart bemerkt un⸗ ter großer Heiterkeit, daß man die Wünsche des Landes auch anhören möge, denn zum Schuldenmachen sei die Kammer nicht hierhergeschickt. Dieses könne das Ministerium allein thun, wie man gesehen habe. Der zweite Präs. Weis legt dar, daß die Kompetenzfrage auch hier als präjudiziell erscheine, und daß man sich vor Allem darüber schlüssig machen müsse, ob diese Anträge als wirklich formulirte Anträge oder als bloße Wünsche betrachtet werden sollen; vor Allem müsse die Kammer daher jetzt aussprechen, ob sie sich für kompetent halte, diese Anträge im Wege der Initiative zu behandeln. Er schlage deshalb in Uebereinstim⸗ mung mit dem Schluß⸗Antrage des Ausschusses vor: „Die Kam⸗ mer möge erklären, daß sie die Kompetenz zur Initiative in Be⸗ ziehung auf die Anträge zum Ablösungsgesetz nicht habe.“ Ueber diesen Antrag findet sofortige Abstimmung statt, in welcher der⸗ selbe angenommen wird. Die Linke und einige Mitglieder des linken Centrums stimmen dagegen. Da nun die 19 Anträge nur noch als Wünsche in Betracht kommen, so erhebt sich ein neuer Anstand, weil diese Anträge zur Zeit als formulirte vorliegen. Fürst Wallerstein stellt das Ansuchen, die Sitzung auf eine halbe Stunde auszusetzen, bis die Antragsteller die formu⸗ lirten Anträge in Wünsche umgeändert hätten. Die Kammer be⸗ schließt hierauf auf den Vorschlag des zweiten Präsidenten und ei⸗ niger anderen Mitglieder, die Debatte bis heute Abend 4 Uhr aus⸗ zusetzen. Der Abgeordnete Prell erklärt am Schlusse, daß er ge⸗ gen alle Wünsche protestiren und zu keinem Antrage in der Form von Wünschen seine Zustimmung geben werde.

Nachmittagssitzung der Kammer der Abgeordneten. (N. K.) Der Präsident eröffnet die Sitzung mit dem Bemer ken, daß jetzt die Diskussion sich zu verbreiten habe theils über die Anträge des Ausschusses, theils über die, welche der Abg. Fürst Wallerstein und Konsorten bis jetzt auf den Tisch des Haunses nie derlegt. Ferner hat der Abg. Degen hardt einen Antrag einge⸗ bracht, dahin gehend: „Sämmtliche in diesem Betreff an die Kam mer gelangten Eingaben, mit Ausnahme der Nr. 137 und 140, seien der Königl. Staats⸗Regierung mit dem Wunsche zu überge⸗ ben, daß von derselben ein Gesetzentwurf eingebracht werde, wel cher alle Maͤngel des Gesetzes vom 4. Juni 1848 beseitige und das gerechte Verlangen des Volkes befriedige.“ (Gelächter.) Außer dem haben die Abgg. Prell, Borst, Dr. Schmidt, Köhl, Reinhart folgende Erklärung übergeben: „Die Unterzeichneten sehen sich, in Erwägung, daß die hohe Kammer ihre Inkompetenz, auf die Anträge wegen Abänderung des Ablösungsgesetzes in der Hauptsache einzugehen, heute ausgesprochen hat; in der ferneren Erwägung, daß hierdurch die Nichtanwendbarkeit der Grundrechte auf dieselben anerkannt und der Kammer das Recht abgesprochen wurde, die von ihr ausgegangenen Gesetze zu interpretiren; in der weiteren Erwägung, daß die Reproduzirung der von uns früher gestellten Anträge in der Form von Wünschen und Anträgen im Sinne des Tit. VII. §. 19 der Verfassungs⸗Urkunde ein Anerkenntniß dieses in dem heutigen Beschlusse ausgesprochenen Grundsatzes ent⸗ halten würde; in der endlichen Erwägung, daß Wünsche und An⸗ träge dieser Art nach bekannter Erfahrung nic einen Erfolg hatten, und daß ein Erfolg in dem vorliegenden Falle um so weniger denkbar ist, als das Staatsministerium sich bereits dahin ausgesprochen hat, auf die Anträge wegen Abänderung des Ablösungsgesetzes nicht ein⸗ gehen zu können, zu der Erklärung veranlaßt, daß sie ihrerseits die früher in Form von Gesetz⸗Entwürfen gestellten Anträge in der Form von Wünschen und Anträgen nicht erneuern wollen.“ Das Wort er⸗ hält Fürst Wallerstein, der die 19 Anträge der Linken in ausführ⸗ licher Rede bis in alle Details durchgeht und motivirt. Der Redner schickt dieser Darstellung eine kurze Erklärung voraus, daß, nach⸗ dem heute die Kammer jenen Inkompetenzbeschluß gefaßt, er und eine Freunde sich entschlossen haben, die Anträge, welche sie in g von Gesetzvorlagen, authentischen Interpretationen, die Int⸗ eingebracht haben, jetzt als Wünsche und An⸗ „Unsere Ansicht, daß die Kammer kompetent sei, haben wir durch die Abstimmung ausgedrückt, sie steht auch jetzt noch in uns fest. Aber wir sind es uns, wir sind es den Tausenden von Familien, für die wir in die Schranken getreten, schuldig, das Schlachtfeld nicht zu verlassen, sondern, nachdem wir aus einer Schanze geschlagen worden, den Kampf in der zweiten wieder aufzunehmen.“ Der Redner schließt seinen sehr warmen Vortrag damit, daß er der Kammer die ganze Wichtigkeit des Ge⸗ genstandes noch einmal an das Herz legt. Wenn der Herr Refe⸗ rent davon gesprochen, daß die Getraide⸗Preise trotz deutscher Ein⸗ heit und trotz der Flotte immer mehr gesunken, so erwiedere er varauf, daß sie ohne Flotte und Einheit immer mehr sin⸗ ken werden, so daß der Landmann bald nicht mehr seine Existenz werde fristen können. Man sage nicht, wir säen Mißtrauen durch unsere Anträge. „Mißtrauen und Miß⸗ vergnügen wird erzeugt dadurch, daß für das Volk nichts geschieht. Die Thatsache ist, 5 das feudale Wesen nicht mehr bestehen kann, und das weiß, das fühlt das Volk.“ Hierauf ver⸗ liest der erste Präsident sämmtliche Anträge der Linken. Wagner von Dattenhausen bringt folgenden Antrag ein: „Die Kammer wolle den Wunsch aussprechen, eine hohe Staatsregierung wolle kräftigst dahin wirken, daß nach Artikel 30. Abschnitt 4 des Ge⸗ setzes vom 4. Juni 1848 bei Bezahlung der Ablösungs⸗Kapitalien auf Annuitäten mit Einrechnung der Zinsen und Zinseszinsen von dem Pflichtigen nur so viel zu bezahlen sei, al volle Betrag

tiative ansprechend, träge einzubringen.