des Ablosungs⸗Kapitals ausmacht.“ Hierauf motivirt Degenhart seinen Antrag: Er werde die Anträge der Linken lebhaft unterstützen, denn er sei ein Mann von Gewissen und wünsche des Volkes Bestes; nicht für ein Volk von Räubern spreche er, sondern für das Recht. Wenn man nicht abhelfe, so werde man allmälig zur Revolution kommen. In Franken wolle man keine Neuerungen, sondern das zustehende Recht verlange man. „Geben Sie“, ruft er mit Extase aus, „den Franken ihre alte Zeit zurück, sie schenken Ihnen die neue.“ Der Redner verbreitet sich noch über den materiellen Inhalt der Anträge in ausführlicher Weise. Reinhart bringt folgenden An⸗ trag ein: „Die Kammer wolle beschließen, auf verfassungsmäßigem Wege an Se. Majestät den Koͤnig die ehrfurchtsvollste Bitte zu stellen, es sei den sämmtlichen Grundholden von Großwengheim Königl. Landgerichts Münnerstadt im Kreise Unterfranken und Aschaffenburg wenigstens die Hälfte ihrer Gilt gnädigst zu erlassen.“ Dieser An⸗ trag wird als Verwaltungsfrage abgelehnt. Der erste Präsident eröffnet hierauf die Diskussion über die gesammten Anträge. Stöcker verlangt gesonderte Berathung uͤber jeden Antrag. Der Antrag wird abgelehnt und nunmehr die Debatte eröffnet. Kirchgeßner geht in klarer, gediegener Rede auf die Einzelnheiten der verschiedenen Beschwerden aus Unterfranken, die er vertritt, ein. Forndran erklärt, daß er gegen die Anträge der Linken und für die des Ausschusses stimme, weil die Anträge nicht allein den Voll⸗ zug des Gesetzes, welches im Drange der Zeit gegeben worden, be⸗ treffen, sondern weiter gehen. Redner ergeht sich in einer weitläufigen Schilderung der Nachtheile und Vortheile, die das Gesetz gebracht habe. Daraus folgert er zwar auch manche Unebenheiten des Ge⸗ setzes, aber auch die Pflicht, nicht noch mehr zu ändern. Weip⸗ pert erhält das Wort, wird aber durch Schlußruf verhindert, zu sprechen. Der Schluß wird angenommen, worauf der Referent von Hermann das Wort nimmt. Derselbe unterzieht die Wal⸗ lersteinsche Rede einer sehr scharfen und ironischen Kritik; wobei er hervorhebt, daß der Herr Fürst Wallerstein als Minister zwar kein Ablösungsgesetz gegeben habe, wohl aber, nach gemachten Aeußerun⸗ gen, daran habe arbeiten lassen. (Fürst Waller stein: Wie Sie am besten wissen.) Der Redner geht auf andere gemachte Bemer⸗ kungen über. Man habe von großer Unruhe im Lande gesprochen; er könne nicht leugnen, daß dieselbe theilweise vorhanden sei, aber wie habe dieselbe ihren Ursprung genommen? Dadurch, daß man dem Landvolke Versprechungen machte, die ans Unmög⸗ liche gränzten, und dasselbe nun zu Aufforderungen, dieselben zu erfüllen, drängte. Was bezwecken aber diese Anträge? Eine gewaltsame Umwälzung des Eigenthums. Im Drang der Zeit hat man nachgegeben durch das Gesetz, welches man bereits erließ. Da⸗ mals war Nachgeben unvermeidlich. Aber soll man, nachdem der Drang verschwunden ist, das Eigenthum aufs Neue in Frage stel⸗ len? Wollten wir aber wirklich von den kaum gesicherten Besitzver⸗ hältnissen abermals einen Theil abschneiden, was würde die Folge sein? Daß in der nächsten Zeit Anforderungen noch weiteren Um⸗ fanges gestellt würden, die noch weiter als in Württemberg gingen, das man bereits als Maßstab genannt und belobt hat; und auch das würde nicht genügen. Der Redner replizirt nun gleichfalls bitter und mit Schärfe auf das Vorbringen einzelner Redner. Ein Herr Redner (Prell) habe die Frohnden als Lasten rein persönlicher Natur hingestellt; nun wisse aber jeder Rechtskundige, daß dieselben dinglicher Natur seien. „Der Blutzehnt, wurde geäußert, müsse von selbst aufhören, auch wo er schon fixirt sei; diese Ansicht wider spricht aber dem Prinzip des Ablösungsgesetzes direkt. Der Vor⸗ schlag, die streitigen Weiderechte der Entscheidung der Landräthe anheimzustellen, ist bei den kurzen Versammlungen und bei dem häu⸗ sigen Wechsel derselben nicht rathsam.“ Die Mortuarien, auf welche der Herr Referent übergeht, geben ihm Stoff zu sehr detaillirten Er⸗ örterungen und zu Angriffen auf den Fürsten Wallerstein. Die Fixirung, habe man gesagt, müsse wieder der Willkür anheimgegeben werden. Damit sei der Boden des ganzen Gesetzes vollständig aufgehoben, und das Gesetz sei dann forthin für nichts. Der Referent führt dies gleichfalls höchst ausführlich durch und kritisirt in ähnlicher Weise auch die übrigen Anträge der Linken. Der Redner schließt seine lͦstündige Rede mit Empfehlung der Anträge des Ausschusses. Die Sitzung wird hierauf um 8 Uhr auf die Dauer einer halben Stunde ausgesetzt, um den Saal beleuchten zu köͤnnen.
Abendsitzung der Kammer der Abgeordneten.
ürst Wallerstein erhält das Wort zu einer persönlichen Be⸗ merkung. Der Herr Referent habe ihm den Vorwurf einer Inkon⸗ sequenz aus einer früheren Abstimmung in der Kammer der Reichs⸗ räthe in einem ähnlichen Betreff gemacht; er verweise auf den Takt in England, wo zwischen Oberhaus und Unterhaus nie der⸗ artige Vorwürfe vorkämen. Wenn man übrigens stets persön⸗ liche Angriffe sich erlaube, so würden die Verhandlungen nie auf einen ruhigen und objektiven Standpunkt gelangen. Man werfe ihm immer seine Antecedentien vor; er könnte ja Gleiches
thun; allein ihn kümmere nicht, was gewisse Herren (von Her⸗ mann) in und außer Volksversammlungen gesprochen (Beifall), und wie das mit ihrem jetzigen Auftreten im Abstand stehe. Man habe davon gesprochen, daß Versprechungen gemacht worden seien; diesel⸗ ben würden sich aber stets darauf beschränkt haben, daß man dem um Rath und Beistand sich verwendenden Wahlmanne die Vertre⸗ tung seines Rechts auf gesetzlichem Wege zugesichert habe. Nachdem der Redner noch eine Berichtigung in Betreff einer vom Referenten angezogenen Verfügung vom Jahre 1832, die Mortuarien betreffend, gegeben hat, schließt er mit der Bemerkung, daß ihm nach der Ge⸗ schäfts⸗Ordnung nicht zustehe, ins Materielle der Argumente des Referenten selbst einzugehen, da nur diesem vergönnt sei, am Schlusse mit allen Rednern abzurechnen. Der Staatsminister der Fi⸗ nanzen: „Der Grund, warum sich das Ministerium bei der De⸗ batte nicht betheiligt hat, liegt darin, weil es in die freie Bestim⸗ mung der Kammer über ihre Kompetenz sich nicht einmischen wollte. Es ist allerdings bemerkenswerth, daß von den Beschwerden nur ein ganz geringer Theil ans Ministerium gelangte; das mag aber darin seine Erklärung finden, daß die Beschwerden nicht gegen den Vollzug des Gesetzes gerichtet waren, sondern ein Andringen zu noch billi⸗ geren Bestimmungen, als im Ablösungs⸗Gesetze bereits enthalten sind, bezwecken. Wenn aber das der Kern der Anträge ist, d. h. wenn an der Hauptbasis des Gesetzes geändert werden soll, dann muß sich die Regierung dringend dagegen aussprechen, weil dann das Staatsvermögen noch mehr geschwächt und noch größere Aenderungen in den Finanzen entstehen würden. Was will man eigentlich? Will man, daß die neuen Bestimmungen rückwärts wirken? Das ist unmöglich! Oder sollen dieselben keine rückwirkende Kraft haben, dann ist dies ungerecht gegen die, welche bereits ab⸗ gelöst oder fixirt haben. Bedenken Sie, meine Herren, 27 Mil⸗ lionen sind bereits abgelöst. Und nun gestatten Sie mir noch eine Bemerkung. Ich gestehe aufrichtig und bitte Sie, mir das nicht übel zu nehmen, ich finde es erfreulich, daß das Gesetz vom 4. Juni 1848 zu Stande kam, denn jetzt möchte es vielleicht nicht mehr mög⸗ lich sein. Was übrigens die Ausführung des Gesetzes betrifft, so wird die Regierung mit Bereitwilligkeit Alles aufgreifen, was zweck⸗ dienlich scheint, und im Vollzug möglichst nachzuhelfen suchen. Ein⸗ zelne Beamte haben vielleicht das schwierige Gesetz falsch aufgefaßt, aber dies geschah gewiß nicht aus Mangel an gutem Willen. Schließlich noch eine Endbemerkung. Wohin würde man kommen, wenn man Gesetze, so großartig, wie das vorliegende, nach 2 Jah⸗ ren wieder in Frage stellen wollte? Wo soll da das nöthige Ver⸗ trauen zu einer Regierung herkommen, und muß das Zutrauen zu der Kammer nicht auch etwas schwächer werden, wenn man diese fortwährenden Aenderungen ins Auge faßt? Wo keine Festigkeit in der Gesetzgebung, und das ist eine kleine Sünde in Bayern, da ist kein Gedeihen. Uebrigens stehen die Ablösungspapiere nicht so schlecht, wie man erwähnte; der Cours derselben steht zu 86 Fl. in baarem Gelde. Derselbe wird gewiß dann steigen, wenn einmal wieder ein Gleichgewicht eingetreten ist, da zu viel auf einmal auf den Markt kam. Machen Sie, meine Herren, der Regierung das wich⸗ tige und schwierige Geschäft des Vollzuges dieses Gesetzes nicht noch schwieriger, und nehmen Sie die Anträge des Ausschusses an. (Die mit vieler Wärme und einer gewissen Herzlichkeit gesprochenen Worte des Herrn Ministers verfehlen nicht, einen sichtbaren Ein⸗ druck zu machen.) Es wird nunmehr zur Abstimmung über die vorliegenden 29 Anträge geschritten. De genhart beantragt na⸗ mentliche Abstimmung. (Oh! Oh!l) Es wird über diesen Antrag abgestimmt und derselbe einstimmig abgelehnt. (Großes Gelächter, da der Antragsteller selbst gegen seinen Antrag stimmt, eine Un⸗ aufmerksamkeit, welche sich von Seiten dieses Herrn beständig wie derholt und die Würde der Kammer sehr beeinträchtigt.) Es kommen nun die Ausschußanträge zur Abstimmung. Der erste An⸗ trag fällt weg und kommt gar nicht zur Abstimmung, da es der Kammer nicht zusteht, Jemand auf den Rechtsweg zu verweisen. Die übrigen 8 Anträge werden angenommen; dagegen sämmtliche Anträge der Länken, so wie der des Abgeordneten Wagner, verwor⸗ fen. Während der Abstimmung über die letzteren entstand eine stür mische Scene, wie wir sie an diesem Landtage noch nicht erlebten. Der erste Präsident ließ nämlich über die einzelnen „Wünsche“ der Linken abstimmen; einzelne Stimmen erinnerten an „Anträge“, was den Abgeordneten Freiherrn von Lerchenfeld zu der Behauptung veran⸗ laßte, daß blos Wünsche und nicht Anträge hier zur Abstimmung kämen. Der Präsident beschwichtigte, man möge nicht um Namen streiten, wogegen von Lerchenfeld entgegnete, daß es sich hier um ein Prinzip handle. Fürst Wallerstein erklärte nun, daß er die Vor⸗ schläge der Linken als Anträge eingebracht und durchgeführt habe, und daß es gewiß der Majorität einerlei sein dürfte, unter welchem Namen sie dieselben begrabe. Freiherr von Lerchenfeld: 9 Man hat heute morgen von dieser Seite die feierliche Erklärung gehört, daß man von Anträgen abstehe und nur Wünsche einbringen wolle.“ (Mehrere Stimmen: So ist's! Andere: Nein! Nein! Die Aufre⸗
gung nimmt überhand; mit großem Geräusch erhebt sich ein Theil der Ab⸗ geordneten; Freiherr von Lerchenfeld steht mit geballter Rechten in der Mitte des Saales, versteht aber vor stürmischem Lärm nicht, was er spricht. Endlich gelingt es dem Präsidenten, die Ruhe herzustel⸗ len.) Dr. Jäger bittet um's Wort: „Aus der Erklärung, welche einige Mitglieder der Linken heute auf den Tisch des Hauses nie⸗ dergelegt haben, geht hervor, daß die Linke von ihren Anträgen, als solchen, abstand.“ Dr. Schmidt: „Dem ist nicht so. Die Linke stand blos von ihren Initiativanträgen ab und brachte nach der Inkompetenzerklärung der Kammer ihre Vorschläge als einfache Anträge ein. Die Erklärung, welche auch ich unterzeichnet habe, spricht nicht blos von Wünschen, sondern auch von Anträgen.“ Dr. Jäger beruft sich zum Beleg seiner Aeußerung auf eine Pri⸗ vatmittheilung des Herrn Prell. (Man sieht sich vergeblich nach diesem Herrn um. Derselbe scheint den Verlauf der von ihm haupt⸗ sächlich mit angeregten, höchst wichtigen Verhandlung nicht abge⸗ wartet zu haben.) Der Präsident verliest den Eingang der erwähn⸗ ten Erklärung von 5 Abgeordneten, woraus hervorgeht, daß aller⸗ dings nicht blos von Wünschen, sondern auch von Anträgen die Rede war. Mit der Linken hatten in allen Fragen gestimmt die Herren: Rabl, Jordan; zum Theil die Herren Högg, Gummi, Dr. Arnheim, von Hafen⸗ brädl, Schnizlein, Meuth. Die Sitzung schließt Nachts 9 ¼ Uhr. Die 19 formulirten Anträge der Linken betrafen folgende Ge⸗ genstände: 1) die Frohndienste, 2) den Blutzehnt, 3) die Fructifi⸗ cationszeit des Ackerlandes und die Hegezeit des Wieslandes, 4) die Ablösung der Hut⸗ und Weiderechte, 5) die Mortuarien, 6) authen
tische Interpretation des Begriffs persönlicher Abgaben, 7) Einfüh⸗ rung von Kompromißgerichten zur Entscheidung der Frage über die persönliche oder nicht persönliche Natur der Abgaben, 8) die fakul⸗ tative Natur der Fixation, 9) die Firxirung der Zehnten, 10) die Aufhebung früherer Gutspachtvertraͤge zufolge der Fixirung von Weiderechten, 11) die Ermittelung des Aequivalents für den Hin⸗ wegfall des Obereigenthums und für das Recht zur Erhebung von Besitzänderungsabgaben, 12) den Anfallszeitpunkt des Aequivalents
für den Hinwegfall des Obereigenthums, 13) die Nichtberechtigung zu Erhebung einer jährlichen Laudemialrente, 14) authentische In⸗ terpretation bezüglich der Ermittelung des ganzen Leibgeldes, 15) die örtliche Kundgabe des Ablösungsgesetzes vom 4. Juni 1848, 16) die Normen über Regulirung des Bodenzinskapitals, 17) die Normen über den Geldanschlag der Naturalabgaben, 18) die Ent⸗ richtung des Aequivalents für Besitzänderungs⸗Abgaben bei deren Ueberweisung an die Ablösungskasse des Staates, 19) die Repar tition der fixirten Grundlasten auf die einzelnen Gutsbestandtheile
——.—
Ausland.
Moldau und Walachei. Bukarest, 8. Mai. (Lloyd.) Der regierende Fürst der Walachei hat unterm gestrigen Datum ein Reskript an den Großban und ersten Bojaren der Walachei er⸗ lassen, worin demselben bekannt gemacht wird, daß, dem Willen des Fürsten gemäß, der außerordentliche Divan, welcher einstweilen die Stelle der Stände-Versammlung vertritt, am 18ten d. M. seine Sitzungen beginnen soll. In Folge dessen wird der Herr Großban und Präsident desselben aufgefordert, dies sämmtlichen Mitgliedern dieses Senats zu eröffnen, damit sie sich an dem bestimmten Tage zum Beginn ihrer Arbeiten in der Hauptstadt einfinden.
Türkei. Konstantinopel, 25. Mai. (Lloyd.) Sir Strat⸗ ford Canning und Herr von Titoff haben in Angelegenheit der tür⸗ lisch⸗persischen Gränz⸗Ausgleichung mit dem Großwesir mehrfache Konferenz gehabt. In den nächsten Tagen reist der Sultan nach Scio. “
Anatolien war heuer von einer ägyptischen Plage, von He schrecken, bedroht, welche die schrecklichsten Verwüstungen nach sich gezogen haben würde, wenn nicht auf Veranlassung des General Gouverneurs, Hallil Pascha, geeignete Maßregeln ergriffen worden wären. Diese bestanden in dem strengen Befehle, die Larven wäh rend der Verpuppung zu sammeln und zu vernichten. Um sich einen Begriff von der Unmasse dieser Insekten im Lande zu machen, er wähnen wir, daß blos in der Provinz Magnesia allein 215,000 Oka Larven zusammengebracht worden sind; man denke nun, welch Zerstörung die gefräßigen Insekten angerichtet haben würden. Auch in der Nähe von Smyrna wurden deren in überaus großer Masse vernichtet; in anderen Gegenden aber, wo dies nicht geschehen ist, sind die Felder rein wie abgemäht, und von einer Aerndte ist da⸗ selbst durchaus keine Rede.
Salonich, 23. Mai. (Lloyd.) Der zum Seraskier von Bosnien bestimmte Renegat Omer Pascha ist hier am 20sten ein⸗ getroffen. Man erwartet von seiner Energie die baldige Beilegung der bosnischen Unruhen.
Bekanntmachungen.
5 Subhastations⸗Patent.
Das in der Richtstraße Nr. 14 hierselbst gelegene, Vol. I. Nr. 14. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem
Nagelschmiedemeister Johann Heinrich Ferdinand Spoe⸗ rer jun. gehörige Haus mit 11 Ruthen Wiesen, wel⸗ ches zufolge der nebst dem Hypothekenscheine in der Re⸗ gistratur einzusehenden Tare auf 7277 Thlr. 22 Sgr.
7 Pf. abgeschätzt worden, soll
am 27. August c., Vormittags 11 Uhr,
[55]
[337
Die Verkaufs⸗Bedingungen, so wie eine Beschreibung des Grundstücks, (Herrnstraße Nr. 29) einzusehen, auch wird Abschrift 242 8 1¹ derselben, so wie jede sonstige Auskunft, auf portofreie Anfrage von mir ertheilt. 8 ist angewiesen, Kauflustigen die Besichtigung der Loka⸗ 4642* „ litäten zu gestatten.
Breslau, den 30. Mai 1850.
sind in meinem Geschäfts⸗Lokale „ „
Der Kastellan der Anstalt
5
Graeff, Justizrath.
„ Ellen Berliner Maß, IJ. II.
86 Ellen Berliner M6, . Klasse,
412 9 8 1]1]
Die Lieferungs⸗Bedingungen, so wie Proben für
Farbe und Qualität des Tuches, können in unserer Re⸗
gistratur eingesehen, resp. gegen portofreie Einsendung von 5 Sgr. abschriftlich von dort bezogen werden.
an Gerichtsstelle subhastirt werden.
bbbeee üheae hee he zemʒ
Klasse, Dividendenscheins Nr. 5 „ vom 1. Juli 1850 ab » bei hiesiger Hauptkasse, 1 bei der Bank in Leipzig, bei Herrn G. E. Heydemann in Bautzen, bei Herrn F. Mart. Magnus in Berlin, „ bei Herren Gebr. Guttentag in Breslau (an letzteren drei Orten nur bis zum 31. Juli) ohne Abzug erfolgen, welches hierdurch in Gemäßheit des §. 30 der Gesellschafts⸗Statuten öffentlich bekannt ge⸗ macht wird. Dresden, den 1. Juni 1850. DDvbbbeö1“n” der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Das Abonnement betraͤgt:
2 Rthlr. für ½¼ 88
EETT
EE68“”“ 8
in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen Rummern wird
der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, für Verlin die
FExpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
“
lungen der im Februar geschlossenen Ersten Kammer, 3 Bogen stark, an die gegenwärtigen Abonn
Die Register zu denselben Verhandlungen der Zweiten Kammer werden demnächst nachfolgen.
Deutschland.
Preußen. Berlin. Beförderung in der Armee., — Allerhöchste Kabi⸗ nets⸗Ordre. — Verordnungen des General⸗Post⸗Amts. — Marien⸗ werder. Unglücksfall auf der Fähr⸗Anstatt zu Unterschloß Mewe. — Stettin. Korvette „Amazone“”“. — Statistisches. — Köslin. Gerichtsferien.
Oesterreich. Wien. Besuch des Kaisers im Militairspitale und ver⸗ schiedene militairische Verfügungen. — Vermischtes.
Bayern. Kissingen. Ankunft der Königin von Württemberg. — Nürnb 88 Telegraphenlinie von Augsburg bis Bamberg.
Sachsen. Dresden. Gesandtenwechsel.
L““ Hannover. Gratulations⸗Adresse an Se. Majestät den König.
Württemberg. öö Landesversammlung: Berathung des Be⸗ richts der Finanz⸗Kommission über das Königliche Reskript in Betreff der Etatsdauer; Debatten mit Hinsicht auf das Vertagungs⸗Reskript; Verwer⸗ fung der Dringlichkeitsfrage über den Antrag auf Anklage des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten. — Bitte um Einberufung einer außer⸗ ordentlichen Versammlung.
Hessen. Kassel. Abreise des Großherzogs von Hessen und bei Rhein.
Hessen und bei Rhein. Gießen. Professor von Madai †.
Sachsen⸗Weimar. Weimar. Konferenz wegen des Polizei⸗Straf⸗ gesetzbuches.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha.
Vereinigung der beiden Herzogthümer. Anhalt⸗Cöthen. Cöthen. Eröffnung des Sonbver⸗Landtags.
Ausland.
Frankreich. Paris. Pävpstliches Geschenk an den Präsidenten. — Der Antrag auf Erhöhung der Dotation des Präsidenten.
Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. — Parla⸗ ments⸗Verhandlungen über die griechische Frage.
Rußland und Polen. Warschau. Der Kaiser in Suwalki. — Verordnung hinsichtlich der im Auslande verweilenden Unterthanen aus dem Königreich Polen. 8
Vorlage über die organische
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage. 8 u““
——
Amtlicher Theil.
Enig haben Allergnädigst geruht: — gerungs⸗Rath Freiherrn von Kercke⸗ Charakter als Geheimer Regierungs⸗
Se. Majestät der K Dem seitherigen Reg rinck⸗Borg zu Trier den “ tenden Hofrath Burchardt in Magde⸗
ö 9 7 9
Dem in Ruhestand treten⸗ ith n 4
burg, Secretair bei dem dortigen Provinzial⸗Schul⸗Kollegium, den 8/ „ 8 1 8 8
Charakter eines Geheimen Kanzlei⸗Raths beizulegen.
11T11 1 über das Befinden Sr. Majestät des Königs. Die nächtliche Ruhe Sr. Majestät des Königs Fe s durch Schmerzen im Fuße unterbrochen, an dem die t 9 fast ganz abgelaufen ist. Die Heilung der Wunde schreitet rasch
Schloß C 92 Uhr. loß Charlottenburg, am 8. Juni, Morgens 92 Uhr⸗ 8 da Schönlein. Grimm. Langenbeck.
“ Justiz⸗Ministerium. 8 e“ bisherige Appellationsgerichts⸗Referendarius Horn ist zum
Rechtsanwalt bei dem Kreisgerichte zu Militsch, mit Anweisung sei⸗
nes Wohnsitzes daselbst; und
ihnen ein die Stückzahl und den Betrag enthaltendes aufsummirtes Verzeichniß beizufügen. Berlin, den 4. Juni 1850.
Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.
Angekommen: Der Königl. sardinische außerordentliche Kigen und bevollmäaͤchtigte Minister, Marquis de Ricci, von urin. Abgereist: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗ Inspecteur der Festungen und Chef⸗der Ingenieure und Pioniere, Brese, nach Wittenberg. Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Direktor im Ministerium des Innern, von Puttkammer, nach Danzig.
Nichtamtlicher Üäge vads
Preußen. Berlin, 8. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Major von Borcke des 2ten Infanterie⸗ (Königs⸗) Regiments die Erlaubniß zur Anlegung des von des Herzogs zu Sachsen⸗Altenburg Hoheit ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes 2ter Klasse des sachsen⸗ernestinischen Haus⸗ Ordens; so wie dem Stadtrath Risch in Berlin die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Ritterkreuzes vom Herzoglich anhal⸗ tischen Gesammt⸗Hausorden Albrecht's des Bären zu ertheilen.
Berlin, 8. Juni. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatte ist von Schmeling, Major a. D., zuletzt im 5ten Hu⸗ saren⸗Regiment, zum Führer des Zten Aufgebots vom 2ten Ba⸗ taillon 9ten Regiments ernannt worden.
Dasselbe Blatt enthält die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, betref⸗
genossene Benefizien:
„Ich habe beschlossen, daß die in den Bestimmungen vom 26. Februar und 30. Juli 1824 den Zöglingen des potsdamschen gro⸗ ßen Militair⸗Waisenhauses und des Militair⸗Knaben⸗Erziehungs⸗ Instituts zu Annaburg, so wie den Militair⸗Fundatisten der Rit⸗ ter⸗Akademie zu Liegnitz und den Söhnen von Offizieren, Militair⸗ Beamten, Unteroffizieren und Soldaten für das aus Staatskosten genossene Erziehungs⸗, resp. Pflegegeld, auferlegte beson⸗ dere Militair⸗Dienstverpflichtung forthin nicht mehr gefor⸗ dert werden, und dieser Nachlaß auch sowohl auf die mit einer solchen Verpflichtung schon im Heere dienenden, als ge⸗ genwärtig noch in den bezeichneten Anstalten befindlichen Zöglinge und die Erziehungs⸗ resp. Pflegegeld empfangenden Offizier⸗, Mi⸗ litair⸗Beamten⸗, Unteroffizier⸗ und Soldaten⸗Söhne dergestalt zur Anwendung kommen soll, daß sie der besonderen Dienstverpflichtung für das bereits Genossene entledigt werden. Ich gebe hiernach dem Kriegs⸗Ministerium die weitere Veranlassung und Bekannt⸗ machung anheim. Charlottenburg, den 14. Mai 1850.
1 8 (gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von Stockhausen. An das Kriegs⸗Ministerium. Die vorgedruckte Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur allge⸗ meinen Kenntniß der Armee gebracht, um danach zu verfahren. Beerlin, den 31. Mai 1850. Kriegs⸗Ministerium. Allgemeines Kriegs⸗Departement. In Vertretung
Kunowski. von Herwarth.“
Berlin, 8. Juni. Das Amtsblatt des Königlichen Post⸗ Departements enthält die Verordnung, betreffend den Brief⸗ und Frachtkarten⸗Wechsel zwischen Königlich preußischen und Großher⸗ zoglich mecklenburg⸗ schwerinschen Post⸗Anstalten; desgleichen be⸗ trefssend die Revision der Brief⸗ und Frachtkarten nach dem Aus⸗
fend die Aufhebung der besonderen Militair⸗Dienstveryflichtung für
Mit der heutigen Nummer sind das Verzeichniß der Redner und das Sachregister zu den stenographischen Berichten
ten versandt worden.
selbst schon zu mehreren Ueberfahrten benutzt worden, ohne die ge⸗ ringste Spur einer Schadhaftigkeit zu zeigen. Es hat auch keine Ueberlastung des Gefäßes stattgefunden, da das Zeichen der Trag⸗ fähigkeit und die Schwelle des Prahms noch ungefähr einen halben Fuß über dem Wasserspiegel blieben; das schreckliche Unglück ist vielmehr dadurch entstanden, daß bald nach dem Abstoßen des aller⸗ dings schwer beladenen Gefäßes durch eine unbedeutende Spalte der Spitze, deren Verdichtung nachgelassen hatte, Wasser eindrang, wel⸗ ches die Zunächststehenden veranlaßte, unter lautem Rufen zurück⸗ zudrängen. Indem sich der von ihnen verbreitete Schrecken den Uebrigen mittheilte, wurde die ganze Masse nach einer Seite hin auf den hinteren Theil des Prahms geschoben, welcher dadurch das Uebergewicht erhielt, und während die Spitze in die Höhe gehoben wurde, eintauchte, Wasser schöpfte und so den Prahm zum Sinken brachte. Die Mehrzahl der Verun⸗ glückten scheint unmittelbar von der gegen den hinteren Theil des Gefäßes andrängenden Masse in das Wasser gesto⸗ ßen zu sein. Bei einer noch am 3ten d. M. durch Sachver⸗ ständige bewirkten genauen Untersuchung des ans Land gezogenen und versuchsweise in der Spitze mit 70 Personen belasteten Prahms drang durch die Spalte nur so wenig Wasser in das Gefäß, daß dessen Brauchbarkeit und Sicherheit auch da keinen Eintrag erlitten hatte. Nur mit Entsetzen vermögen wir niederzuschreiben, daß die Zahl der Verunglückten sich nach allen Schätzungen auf mehr als 100 beläuft. Nur von Wenigen ist der Name und Wohnort be⸗ kannt, so daß nicht einmal die traurige Pflicht erfüllt werden kann, die Angehörigen von diesem erschütternden Unglücksfalle in Kennt⸗ niß zu setzen. Die Mehrzahl schien entfernteren Gegenden anzu⸗ gehören und namentlich aus dem danziger Regierungsbezirk herbei⸗ gekommen zu sein. Bis zum 3ten d. M. Abends waren bei den noch fortdauernden Nachsuchungen 50, der Mehrzahl nach weibliche Leichen aufgefunden worden.
Vorstehendes Ergebniß der bisherigen, unter Leitung des Staats⸗ Anwalts, an Ort und Stelle angestellten Ermittelungen halten wir uns verpflichtet, zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, um Entstel⸗ lungen und Uebertreibungen dieses schon in seiner wahren Gestalt so schmerzlichen Ereignisses zu begegnen.
Marienwerder, den 4. Juni 1850. Königlich preußische Regierung.
Stettin, 7. Juni. (Ostsee⸗Ztg.)
zone“ ist gestern von hier abgegangen. reits gemeldet, um als Schiffsjungen die auf dem Marine⸗Schiffe „Merkur“ Erwartung berechtigt ist, die noch fehlende ohne Weitläufigkeiten zu beschaffen. Nach einer Mittheilung aus Köslin hat die Ende 1849 statt⸗ gefundene Volkszählung des kösliner Regierungsbezirks folgende Resultate ergeben: Die Gesammtzahl der Einwohner betrug 445,251; von denselben leben in den Städten 89,284, auf dem platten Lande 355,967. Die Zunahme der Bevölkerung gegen 1846 beträgt 15,544. Von den Einwohnern sind männlichen Geschlechts 221,689, weiblichen Geschlechts 223,562, also mehr 1873. Die Anzahl der Familien betrug 82,497. An Gebäuden sind vorhanden: Privat⸗ häuser 45,079, Kirchen und Bethäuser 455, Schulhäuser 992, an⸗ dere öffentliche Gebäude 511.
Köslin, 6. Juni. Das hiesige Amtsblatt enthält die Ferien⸗ Ordnung für die Gerichte 1ster und 2ter Instanz. Bei dem Ap⸗ pellations⸗Gericht, so wie bei sämmtlichen Stadt⸗ und Kreis⸗Ge⸗ richten, sollen alljährlich in der Aerndtezeit auf sechs Wochen, und zwar vom 21. Juli bis zum 1. September, Ferien stattfinden. Während der Ferien ruht der Vertrieb aller nicht schleunigen Sachen. Schleunige Sachen müssen als solche begründet und als „Ferien⸗ sache“ bezeichnet werden. Nicht unterbrochen werden dürfen die Präsidial⸗ und Direktorial⸗Geschäfte, die monatlichen Kassen⸗Revi⸗ sionen, der Subaltern⸗ und Unter⸗Beamtendienst, doch können ir⸗ gend entbehrliche Beamte beurlaubt werden. Außer diesen großen Aerndleferien finden noch Gerichts⸗Ferien statt: zu Ostern und zu Pfingsten drei Tage vor und drei Tage nach dem Haupt⸗Festtage und zu Weihnachten vom 23. Dezember bis zum 4. Januar. Die Handelsgerichte und die Beamten der Staats⸗Anwaltschaft haben gar keine Ferien. b
Abtheilung des Innern. Die Korvette „Ama⸗
1 bevorstehenden Uebungen mitzumachen, so daß man zur Zahl von 30 gleichfalls
70 Knaben haben sich be⸗“
versiegelt und mit der Aufschrift „Offerte zur Tuchlie⸗ ferung“ an uns einzusenden.
Die Bescheidung darauf erfolgt spätestens bis zum 45. Jul g.
Erfurt, den 30. Mai 1850. Die Direction der Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Sächsisch⸗Sehlesische Eisenbahn.
[338] VV Einlösung der Dividendenscheine Nr. 5 betreffend.
lande, so wie der betreffenden Personen⸗Manuale und Personenzet⸗ tel; und das Cirkular an sämmtliche Königliche Ober⸗Post⸗Direc⸗ tionen, wonach der frühere Beschluß des Königlichen Staats⸗Mi⸗ nisteriums wegen der den Civil⸗Beamten, welche im Dienste Uni⸗ form tragen müssen, auferlegten Verpflichtung zur Anlegung der deutschen National⸗Kokarde, außer Kraft gesetzt worden ist.
Marienwerder, 4. Juni. Das Amtsblatt der König⸗ “ lichen Regierung zu Marienwerder enshal folgende 11““
Curhaven und Helgole Dem Oberlehrer an dem Gymnasium zu Aachen, Dr. Franz „Ein beklagenswerther Unglücksfall hat sich am 2ten d. M. Cuxhar 9* z0n, Helgoland.. Sebeke, ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. Vormittags bei der Fähr⸗Anstalt, zu Unterschloß Mewe ereignet. fah 18.ccs te werden ihre Reem ästgen Fahrten “ Als ein auf der Wallfahrt zum Ablaß in Lonk befindlicher, aus bahrend 8b diesjährigen Bade⸗Saison wie folat be⸗ 8 “ “ ungefähr 200 Personen bestehender Zug im Begriff war, von Mewe werkstelligen: 1 Finanz⸗Ministeriumm. aus über die Weichsel zu setzen, ging ungefähr 5 Ruthen öb Von Hamburg nach Helgoland (über Cuxhaven) 1 1“ entfernt der Prahm mit der ganzen Ladung unter, und es gelang vom 19. Juni an bis zum 17. Juli 3 Die am 1. Juli d. J. fälligen Zinsen der Staatsschuldscheine den augenblicklich zur Hülfe herbeieilenden Kähnen, leider nur die jeden Mittwoch und Sonnabend; “ L 6 19 Ablieferung der Coupons Serie X. Nr. 7 schon vom kleine Zahl von etwa 30 Personen zu retten. Nach dem bis⸗ vom 20. Juli an bis zum 19. Feültizber benb⸗ vb . ab bei der Staatsschulden⸗Tilgungskasse hierselbst, herigen Ergebniß der sogleich angestellten Untersuchung ist sebe. Ftea . . . Be eantant v rraße Nr. 30, par terre links, in den Wochentagen von 9 der gesunkene Spitzprahm nur erst vor ungefähr 14 Tagen E1“ Wasserbau⸗Beamten untersucht und vollkommen
Juni 1850 ist auf e 8. Se iemier 9 vWm ... eetember.;.. st “ dur den dieselbe aus freier Hand zu vert unserer Beamien ersorderlichen Tuches an den Mindest⸗ 2 Thaler jeden Mittwoch und Sonnabend. . 8 bis 1 Uhr Vormittags erhoben werden. 9 befund auch an dem Tage des Unglücksfalles 5 zu verkaufen, und hat mich fordernden zu vergeben tauglich befunden, ) mit Annahme von Geboten und Leitung der Verkaufs⸗ 8 88 8
Der Bedarf ist pr. Aectie sestgesetzt TDSDiir ee t o n. Die Coupons müssen nach den Appoints geordnet sein, und ist Verhandlungen beauftragt. er Bedarf ist:
— worden, und wird 1. blaues Tuch; 8*
Frankfurt ga. d. O., den 22. Januar 1850. Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
Bekanntmachung. - Landwehr⸗Unteroffizier von Wittenburg, früher in Olbersdorf, jetzt seinem Aufenthalte nach unbekannt, ist durch Kontumazial⸗Erkenntniß des hiesigen Schwur⸗ gerichts vom 19. Dezember v. J. der Majestäts⸗Belei⸗ digung für schuldig erachtet und demzufolge mit Ver⸗ ust der National⸗ kokarde, des National⸗Militair⸗Ab⸗ 1 88 Degradation zum Gemeinen, Versetzung in 22 zweite Klasse des Soldatenstandes, zweimonatliche Gefängnißstrafe und den Kosten der Untersuchung be⸗ legti worden. Di ’. 8g. 8 n. Dies wird hierdurch auf den Grund des 8
Die während der diesjährigen Wollmarktzeit über unsere Bahn nach Stettin oder Berlin gehende Wolle werden wir resp. von unserem hiesigen und dem Berli⸗ ner Bahnhofe nach dem Bestimmungsorte durch unser Gespann befördern lassen, wenn bis zur Ankunft der⸗ selben von Seiten der Empfänger unserer Güter⸗Expe⸗ dition nicht anderweite Bestimmung zugegangen ist. Das dafür zu zahlende Rollgeld beträgt 1 Sgr. per Ctr., ist die Wolle aber zunächst zu einer Waage und erst dann nach dem Lagerplatze zu fahren, so sind 2 Sgr. per Ctr. an Rollgeld zu entrichten.
Unsere Güter⸗Expeditionen können aber nur solche Wolle zur Versendung Bhescfate⸗ die bereits gemarkt,
8 gewogen und mit einem vollständig ausgefüllten Fracht⸗ Die Dividende
8. Sez ensganinal ronung Webtich bekannt gemacht. 1. veegh g. u 1880 bbbbbö1“ auf die Actien der Sn5 5 8he. 1,11850. ettin, den 1. Juni 1850. —2 „ S 8 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. IEEEEIEEEEs u m. 11 aschfisch eoh⸗
“ Witte. Fretzdorff. Lenke. 8 hes sc, gche Verkauf des alten Theaters 68
8 halbe 868 vom 2 389„ 82 . 1. Januar bis 30. sgaaij zu Breslau. Thüringische Eisenbahn. 101830 1
Die Besitzerin der vorbezeichneten Anstalt beabsichtigt, See. ess aenei a 1ha;
der Landgerichts⸗Referendarius Gabriel Ignaz Hert⸗ H Köln auf Grund der bestandenen dritten prüfung zum Advokaten im Bezirke des Königlichen Appellationsgerichtshofes zu
Köln ernannt worden.
Franz Netcke, in Stellv. des Vorsitzenden. Oesterreich. Wien, 6. Juni. Se. Majestät der Kaiser erschien am 3ten d. ganz unerwartet im hiesigen Militairspitale, besuchte die Krankenzimmer und äußerte große Zufriedenheit über Verpflegung und Wartung der Patienten. Im Spitalgarten weilte der Monarch längere Zeit und bezeigte seinen Antheil an der Hei⸗ terkeit der Rekonvaleszenten. Auf Befehl Sr. Majestät des Kai⸗ sers wurde eine eigene Kommission zur Durchsicht und Um⸗ arbeitung des Kavallerie⸗Exerzier⸗Reglements niedergesetzt. Auf einen Vortrag des Kriegs⸗Ministeriums hat der Kaiser die angetragene Umänderung der unter dem Arrestanten⸗Aufsichts⸗Per⸗ sonale vorkommenden Benennung „Stockmeister“ und „Steckelknecht“ in „Ober⸗Beschließer“ und „Beschließer“ genehmigt. Das Kriegs⸗ Ministerium hat die Abschaffung der bisher üblich gewesenen pariser Klafter bei fortifikatorischer Genie⸗ und allen an⸗ deren Militair⸗Baulichkeiten angeordnet und bestimmt, daß in Zukunft die wiener Klafter in Anwendung zu kommen habe. Nachträglich zu den im Reichsgesetzblatte publizirten Vorschriften über die Befreiung militairpflichtiger Männer vom persönlichen Ein⸗ tritte gegen Erlag der Taxe, macht das Kriegsministerium bekannt,
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Dampsschifffahrt zwischen
Hamburg und den Nordseebädern
ginisterium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. 1“ und Prorektor an der Löbenichtschen höheren
Bürgerschule in Königsberg in Pr., Dr. Krakowz und
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