—
Königreich Polen erlassen worden, welche sich heimlich aus dem Lande entfernt haben oder über den in ihrem Paß bezeichneten Ter⸗ min hinaus im Auslande bleiben, ihre Fonds dort verzehren und das von ihnen zurückgelassene Vermögen mit Schulden belasten und auf solche Weise gegen ihre Familienpflichten verstoßen.
b Königliche Schauspielt.
Sonntag, 9. Juni. Im Opernhause. 64ste Abonnements⸗
Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den
Original⸗Recitativen von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt.
(Frau Berend⸗Brand, vom Stadttheater zu Frankfurt a. M., Donna Anna, als erste Gastrolle.) Anfang halb 7 Uhr.
Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr.
Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr.
984
Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater
10 Sgr.
Montag, 10. Juni. Im Schauspielhause. 98ste Abonnements⸗ Vorstellung: Das Glas Wasser, oder: Ursachen und Wirkungen,
u :
Die Herberge im Walde. Posse mit Gesang in 3 Akten, von Fr. Musik vom Kapellmeister Hebenstreit. 1 Ein Prophet, oder: Johannes Leiden
Lustspiel in 5 Abth., nach Scribe. An
Königsstädtisches Theater.
Sonntag, 9. Juni. Doktor Faust;
Hopp.
Montag, 10. Juni. und Freuden.
Dienstag, 11. Juni. Winter eines deutschen Dichters. von Holtei. Jahre nach dem Tode.
fang halb 7 Uhr.
s Zauberkäppchen,
Lorbeerbaum und Bettelstab, oder: Drei Schauspiel in 3 Akten, von K. Hierauf: Bettelstab und Lorbeerbaum, oder: Zwanzig Nachspiel in 1 Akt, von K. von Holtei.
Meteolorogische Beobachtungen.
Nach einmaliger Beobachtung.
Abends 10 Uhr.
1850. 7. Juni.
Nachmittags 2 Uhr.
Morgens 6 Uhr.
335,02“ Par. Quellwärme 7,809 R. + 14,1“* R. Flusswärme 17,1°9 R. +! 1,2“9 R. Bodenwärme
86 pqt. Ausdünstung Wetter balbbeiter. halbheiter. halbheiter Niederschlag 0,061 Rh. Wininadk 8w. WS. wW. Würmewechsel + 19,1° Wolkenzug — Ws. gcs 334,94“ Par. +† 15,70 n. P†— 11,1° n.
Luftdruck Luftwärme Thaupunkt Dunstsättigung . V
+ 18,29 R. + 11,0* R. 51 pCt.
Lagesmittel:
11““ 8
Berliner Börse vom 8. Juni.
WMechsel-Course.
Geld 141¾ 14 ½ 150 ½ 149 ½ 6 24
Brief. Kurz 141⅔ 2 Mt. 141¼ Kurz — 2 Mt. 149 ½ 3 Mt. — 2 Mt. 80 ½ 85 ½⅔
2 Mt. 2 Mt. 101⅔
100 Thlr. 2 Mt. — 99 ¼ 100 Thlr. V 2 Mt⸗ 993¾ 8
[2 Mt. 56 2056 16 107 ½ 107 ⅔
250 Pl. 250 Fl. Hamburg 300 Mk. do. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl.
Amsterdam
do.
London
84 ½1
Wien in 20 Xr. 1 101⅔
Augsburg
Breslau
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs ...
—. 100 Fl. 100 SRLbl. 3 wochen
Frankfurt a. M. südd. W.
Petersburg
Inländische Fonds, Efandbriefe, Kommunal- Papiere und Geld-Course. Zztf. Brief. Geld. Gem. Zt. Preuss. Freiw-Anl 5 105 ⁄ 105 ¼ Pomm. Pfandbr. 3 ½ St.-Schuld-Sch. 3 ½ 86 Kur- u. Nm. do. 3 ½ Seeh.-Präm.-Sch. — — — Schlesische do. 3 ½⅔ K. u. Nm, Schuldv. 3 ½ do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. Pr. Bk. Anth.-Sch. — do. do. 3 Westpr. Pfandbr. Friedrichsd'or. Grolsh. Posen do. And. Goldm. à 5th. do. .3 ¾ 8⁰½ Disconto.
Ostpr. Pfandbr.
Brief. Geld.
98 ½ — 95 ⁄½ —
Ausländische Fonds.
Poln. neue Pfdbr. 4 96 ½ 95 ½⅔ do. Part. 500 Fl. 4 80 ½⅔ 80 ½ do. Stiegl. 2. 4. A. 4 91 3 do. do. 300 Fl. — — 126
do. do. 5. A. 4 91 Hamb. Feuer-K. 3 —
8
do. v. Rthsch. LEst 5 108 ⁄¾ do. Staats-Pr. Anl. — — Lübeck. Staats-A. 4 8 2 8 1
Russ. IIamb. Cert. 5 — do. Hope 1. Anl. 4
do. Engl. Anleibe d * 95 ½⅔ 8 do. Poln.Schatz0.] 4] 79 ½ 1Ioll. 2 ½ % Int. 2 ½ do. do Cert. L. A. 5 92 ⅔ Kurh. Pr 0. 40 th. — 3 do. do. L. B. 200 F — —) 5 N. Bad. do. 35 Fl. — Poln a. Pfdbr. a. C. 4 96 ½1
Eisenbahnhn- Actien.
Stamm-Actien. V Kapital.
Der Reinertrag wird nach esgehn Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubri ausgefüllt. Tie mit 3 ½⅞ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung.
Rein-Ertrag 1849.
Tages-Cours.
Prioritäts-Actien. Kapital.
ages- Cours.
Sümmtliche Prioritzts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
An Iitt. B. Hamburg ... do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger Halle-Thüringer Cöln -Minden do Aachen. Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel . Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. 1I do. Tgrhh. 188 Cosel-Oderberg .... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg. Waärks Stargard-Posen Brieg-Neise. Magdeb.-Wittenb.
Berl. do.
— 0œ — 5—
80 -
—
*
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02 ‿ 0
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89”
—
II1I
—9SSgSg
Quittungs - Bogen-. Aachen-Mastricht .. 2,750,000 “ 1 8
Ausländ. Actien.
jedr. Wilh.-Nordb. do. EWZ
8,000,000
Schluss-Course von Cöl
II
n. 8
8 8 S
88 80 ⅔ 102 59 1 138
61 ¾ 62 bz. 95 bz. 39 ½ G.
103 ¾ 1Lz. u. G 101 ¾¼ G. 70 B.
c 8
68 ¾¼ bz. Ende 4 6G. 40 B. 82 ½1 G.
56 bz
n-Minden 94 ¼⅞ G.
95 B. 100 ½ bz. 101 bz. 104 ½˖ G. 99 G.
97 ½1 bz. 100 ¼ G. 103 ¼ B.
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000
800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000
252,000 2,000,000
370,300
360,000
250,000
325,000
375,000
400,000 1,100,000
Berl. Anhalt do. Hamburg do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd... do. do. 88
do. do. Litt. D. do. Stettiner
Magdeb.-Leipziger..
Halle-Thüringer...
Goln unden do. do.
Rhein. v. Staat gar. Ioxb do. Stamm -·Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn
Magdeb.-Wittenb....
Oberschlesische
Krakau-Oberschl...
Cosel-OQderberg
Steele-Vohwinkel .. do. dOoo I Seer
Breslau-Freiburg...
Berg.-Märk
ee
., H. 8.
—
76 B. 88 ½¼ G. 93 ⅔⅞ bz 103 ¼ bz. 102 G
—
99 ¼
100 96 ½ B.
SCSSnSSnnEEEEnnSSEEn
100 ½ B.
Börsen- Zinsen
Ausl. Stamm-Aet.
2,050,000 6,500,000 4,300,000
Kiel -Altona Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.
38 ½ a ½ 12.
—+— 0
von Preussischen Bank-Antheilen 96 bz.
Die Börse verfolgte heute wiederum als auch auf Zeit.
eine steigende Richtung und blieb am Schlufs in allen Eisenbahn -Actien sehr animirt.
Besonders begehrt waren Berlin-Hamburger, sowohl pro Cassa,
Auswärtige Börsen.
Breslan, 7. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 ¾ Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd’'or 112 ¾ bez. YPoln. Papiergeld 954% u. * bez. Oesterr. Banknoten 85 % bez. Staatsschuldscheine 85 ⅞ Gld. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 103 ½˖ Br. Pos. Pfandbriese 4proz. 100 ½12 Gld., do. 3 ½proz. 89 ¾ Gld. Schlesische do. 3 ⅞ proz. 95 ½ Gld., do. Litt. B. 4proz. 99 ¼ u. 1& bez., do. 3 ½ proz. 92 ½ Br.
Poln. Pfanpbr. alte 4proz. 96 ½ Gld., do. neue 4proz. 96 Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 126 Gld., do. a 500 Fl. 80 1 Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 ½⅔ꝙ Br. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 79 ¾½ Br. 3
Actien: Oberschlesische Litt. A. 103 ¾1 Gld., do. Litt. B. 102 Br. Breslau⸗Schweidn.⸗Freib. 71 ½ Gld. Niederschlesisch⸗ Märkische 83 ¾ Br., do. Ser. III. 102 ¼ u. ½ bez. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Minv.) 94 ½ Gld. Neisse⸗Brieg 35 ½ Gld. Krakau⸗Ober⸗ schlesische 68 bez. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 39 ⅞ bez. u. Br.
Wien, 6. Juni. Met. 5proz. 93 ½, ½, 94. 4proz. 72— 72 ¼. 4 ½xproz. 82 % a % ¼, 7. 2 1proz. 49— ½. Anleihe 34: 175— 176. 39: 110 — 410 b. Nordbahn 107 ½, ¼, X, . GHloggnitz 114 — 114 ½. Mailand 78 ¾ — 78 ½. Pesth 88 — 88 ¼. Bank⸗Actien 1085, 87. Gold 126 ¼.
Silber 118 ½. 8 Wechsel⸗Course.
Amsterdam 166 Br. 1
Augsburg 120 Br.
Frankfurt 119 ¼ Br.
Hamburg 176 ¾ Br.
London 12.3 Br., 12. 2 Gld.
Paris 141 ½ Br., 141 Gld.
5
Fonds neuerdings gestiegen, besonders Bank⸗Actien. In frem⸗ den Valuten keine Veränderung, nur in London hat ein bedeuten⸗
der Umsatz stattgefunden. Ende mehr Br. als Gld. Leipzig, 7. Juni. Gld. Leipz. B. A. 157 Gld. Sächsisch⸗Bayerische 85 ½ Br. 23 ¼ Br. Löbau⸗Zittau 24 Br. Berlin⸗Anhalt. 88 ½ Br. Krakauer 68 Gld. Nordbahn 39 ½ Gld. Altona⸗Kiel 94 ¼ Br. Gld., do. B. 115 ½ Gld. Preuß. B. A. 95 ½ Gld.
Frankfurt a. M., 6. Juni.
Schlesische 93 ¼ Br.
Preisen gesuchter. gen von Paris um 1 ½ Abgeber. In Oester. war die Börse ubig s preishaltend. esterr. 5proz. N 8 9 1097 geer.; Sn- detall. 79 ¼ Br., 79 Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Sard. 5proz. Obligationen 86 ½ Fr. bei Gebr. Bethmann 33 Br.,
Rthlr. 32¼ Gld.
Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 107 ¼ Leipzig⸗Dresd. E. A. 120 ¼ Br. Chemnitz⸗Riesa Magdeburg⸗Leipzig 212 Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Deß. B. A. A. 142
n b Von Fonds waren heute zur allein die Oester. Actien und Fr.⸗Wilh.⸗Nordbahn zu besseren Auch gingen die Zproz. Span. auf ihr Stei⸗ vCt. höher, doch zeigten sich darin willige 8” Met. aller Gattungen und Bexbacher Actien sau, gingen auf verschiedene Verkäufe zurück. Alle
Loose a 50 Fl. 75 Gld. Württemberg.
Gld., 3 ½proz. do. do. 82 ¼ Br., 82 Gld.
29 24 6.
Br., 32 ⅞ Gld.
500 Fl. Obligationen 80 ¾ Br., 80 ½ Gld. 80 ⅞ Br., 80 ¾ Gld. Köln⸗Minden 94 Br., 93 ½ Gld.
Wilhelms⸗Nordbahn 42 ¼ Br., 42 Gld. Hamburg, 6. Juni. St. Praäm Hbl. 92 Br. EF. R. Dänische 70 Br. Ard. 11 ¾ Br., 11 ¾ Gld. Amerik. 6proz. V. St. 80 ⅔R0 Gld. Bergedorf 90 Br. Magdebur Gld. Altona⸗Kiel 93 Br., 92 ¼ Gld. 94 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn lenburg 35 ¾ Br., 35 ½ Gld. Nur russ. Fonds begehrt.
Paris 5. Juni. bahn 450, 446. 25. Nach der Börse. (4 Uhr.) Gold al marco 16 a 17. bbö ö5. Wechsel⸗Cou Amsterd. 210 ½. Hamb. 185 ⅞. Berlin 367 ½. Frankf. 210 ½. Wien 208 ½. Petersb. 398 ½. London 25. 42 ½. Die Preise etwas gewichen, die Re
London, 5. Juni. 3 ½, ½. Int. 57 , 86 ½. 107. 4¼ proz. 96, 95 ⅞.
Cons. blieben zu ihren Eröffnungs
2 Uhr. Cons. 97, 96 ½ pv. C. u.
Anmsterdam 12.3 ½ — 12. 3 Hamburg 13. 12 ¾ — 12 ¼. Paris 25. 77 ½ — 70 ½. Frankfurt 121 ½, 121 ½. Wien 12. 25—12. 20. Petersburg 37 ½, 37 ½1.
Amsterdam, 5. Juni.
5proz
Ard.
17 ⅞,
Holl. Int. 56 %, X, †¼, Gr. Piecen 13 %.
Baden Partial⸗Looß 88 8 en Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1
53 ½ Br., 53 ¾ Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 32 Br., 8 810 pr. 32 ½ Br., 32 ½ Gld. Br., 86 ¾ Gld. Partial⸗Loose a2 36 Darmsta Partial⸗
86. Oesterr. Met. 5proz. 78, ¼. 29 ¼¾, X.
104 ½˖ Br.
4proz. 86 ½, 85 ½.
Russen alte 104 ⅛.
3 ⅞ proz. p. C. 87¾ Br., 87 ½ Gld. Stiegl. 85 ½ 3 proz. 31 Br. 108 ½ Br. u. Gld. Hamb.⸗Berl 81 Br., g⸗Wittenberge 56 ½ Br., 56 Köln⸗Minden 942
Gld.
39 ¼ Br., 39 ½ Gld.
Eisenbahn⸗Actien schlossen matter. 3proz. 58. 30. 5proz. 94. 10.
W8“
rse
ente 1 Fr. niedriger.
z. 3 proz. 38, 37 ½.
94*
„Preisen unverändert.
Wechsel⸗Course.
8
4 proz. 86 †¼. 2 ½proz. 42 ½, .
—.,—V—
SBo
Span. Ard.
Br., 74¼ Gld., do. a 25 Fl. 27 Br., 26 ⅔ 4„proz. Oblig. bei Rothschild 97 Br., 96¾ 9 Spanien 3 proz. inländ. Poln. 300 Fl. Loose 127 Gld., do. 4proz. Ludwigshafen⸗Bexbach Friedrich⸗
Gld. ,30 ⅔
Meck⸗
N
3proz. Cons. p. C. u. a. Z. 96 ½, 97,
Pass.
Russ. 5proz. 109,
Die Stimmung in Holl. Fonds war heute im Allgemeinen fester. Oesterr. ebenfalls günstiger. Von
Süd⸗Amer. waren Mex. etwas angenehmer. Zproz. neue 66 ½.
12 %, Stiegl.
Hla.
Markt⸗Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 8. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50—54 Rthlr. Roggen loco 27 ½ — 29 Rthlr. 2 pr. Juni 071 9 W’I1 de ver alt⸗ 27 8 Rthlr. Br., 8 G. 1 Juli /Aug. 28 Rthlr. Br., 27 ¾ G. » Sept. /Oktbr. 29 Rthlr. Br., 28 ¾ G Gerste, große loco 20 —22 Rthlr. „ kleine 18—19 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 ½ —18 Rthlr. Erbsen 28—32 Rthlr. Rüböl loco 10 ⅔ Rthlr. Br., 10 ¾ bez., 10 12 G. pr. Juni Juni /Juli 8 17F Nui/gug. 10 ⁄ Rthle. Br., 10½ G. Sept. / Okt.18 e1gSe Leinöl loco 11 Rthlr „ pr. Juni /Juli 11 Rthlr. Br., 104¼ Mohnöl 13 ½ a 113 Rthlr. Palmöl 12 a 11 ¼ Rthlr. Hanföl 13 Rthlr. Südsee⸗Thran 11 ½ Rthlr. Spiritus loco vlne d8 14 ½ Rthlr. bez. . mit Faß pr. Juni 8 A““ Zun Jun 14 ½ Rthlr. Br., 1¶ G. Juli /Aug. 14 ¾ Rthlr. Br., 14 12 bez., 14 ¾ G. Aug./Sept. 15 Rthlr. Br., 14 ¾ G. Sept./Okt. 15 ¼ Rthlr. Br., 15 G.
Stettin, 7. Juni. 52 ¾
Weizen gelb. schles. 52 ¼, 52 Rthlr.,
90 pfd. pomm. und uckerm. 54 Rthlr., weiß. schles. und poln. 88—
89 pfd. 54, 53 Rthlr. nominell. . Roggen 82 pfd. 27 ½, X, 86pfd. 28 ½, ½, pr. Okt. 30. Für Rüböl mehr Kauflust. 10 ½, pr. Okt. 10 ⁄2, ¾ Spiritus 26 ½, 26 ½, pr. August 25 ½, 24 .
Telegraphische Notizen.
Frankfurt a. M., 7. Juni. 2 ¾ Uhr.
Met. 4zproz. 68 ⅔. 5proz. 79. Span. 32. Bad. 31 ½. 32 ½. Wien 100 ⅛.
amburg, 7. Juni.
Nin e 94. MNagb.⸗Witt. 55 ½. Nordbahn 38 ¼¾.
unverändert. Getraide⸗Markt still. Weizen fest.
Paris, 6. Juni. (5 Uhr.) 3Zproz. 58. 65.
Amsterdam, 6. Juni. (4 ½ Uhr.) Int. 56 8. Span. in⸗ länd. Zproz. 32 7%. Met. 2⁄proz. 41 ¼. 5proz. 77 ⅛. öproz. neue 82 ½. Russ. 4proz. Hope 86 ⅛. 4proz. Oblig. (Stiegl.) 85 .
Nordbahn 40 ¼. Kurhess.
Berl.⸗Hamburg 80. Köln⸗
2 ½ Uhr. Wechsel⸗Course
5proz. 94. 65.
Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Berlin, Druck und Verlag der Deckersche heime
hungen zwischen Frankreich und Oesterreich.
zum Preußischen Staats
9
Anzeiger.
Sonntag d. 9. Juni.
111“ 22 8
Essslan d. “
Preußen. Berlin. Justizministerial⸗Verordnungen.
Oesterreich. Wien. Widerlegung in Betreff eines ungarischen Kolo⸗ nisirungsprojekts. — Stand der Eisenbahnbauten in der Lombardei und Venedig. — Vermischtes.
Sachsen. Dresden. Verfassungsmäßigkeit der von der Regierung vor⸗ genommenen Wiedereinführung der früheren Stände. — Zur Statistik der aufgelösten Kammern. — Leipzig. Eingabe an den Stadtrath.
Baden. Heidelberg. Universitäts⸗Kongreß.
Schleswig⸗Holstein. Flensburg. Bekanntmachung der Landes⸗ Versammlung.
Mecklenburg⸗Strelitz.
Hamburg. Hamburg.
renden Versammlung. Ausland.
Oesterreich. Zara. Gerücht über Tahir Pascha's Tod. — dig. Die Vertrauensmänner. — Anleihezeichnung. Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Supplementarkredit für die Ehrenlegion. — Quästorenwahl. — Das Handelseffekten⸗Stem⸗. 1 pel⸗Gesetz. —Antrag auf Erhöhung des Präsidentengehalts. — Paris. Gesetzntwürfe. — Jahres⸗Versammlung der Gesellschaft für Elementar⸗ Unterricht. — Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Britische Entschädigungs⸗ forderung an den Papst. — Nordamerfkanische Kriegsschiffe vor Port⸗au⸗ Prince. — Verwerfung einer bischöflichen Bill im Oberhause. — Nord⸗ amerikanische Freischaaren⸗Expedition gegen Kuba. Schweden und Norwegen. Stockholm. prinzessin. Dänemark. Kopenhagen. Vorschlag der Vertrauensmänner. Italien. Turin. Annahme des Stempelgesetzes. — Hofnachrichten. — Zweikampf. — Parma. Einverleibung einer Po⸗Insel. — Nom. Die Allocution des Papstes. — Ehrenzeichen an treugebliebene Soldaten. — Neapel. Confiscations⸗Dekret.
Griechenland. Athen. Balbis nimmt seine Entlassung. + Wahl⸗ Agitation. — Budget. — Räubereien. Türkei. Konstantinopel. Die bosnischen Angelegenheiten. Die türkische Flotte. — Deputation von Samos. — Oesterreichischer Geschäfts⸗ träger. — Feuerausbruch. — Abschieds⸗Audienz des Grafen Stürmer. ZEI1131 Sultans. Die Konferenzen uber die türkisch⸗persische Gränz⸗Angelegenheit. — Die Flüchtlinge in Schumla. — Die Bezie⸗
Neu⸗Strelitz. Erklärung der Regierung. Senats-⸗Antrag auf Auflösung der konstitui⸗
Vene⸗
Einholung der Kren⸗
Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus. (Obcron.) Zur
nichtamtlicher Theil. Dentschland.
2 “
Preußen. Berlin, 7. Juni. Das Justiz⸗Ministerial⸗ blatt enthält die allgemeine Verfügung, betreffend das Verfahren bei Revision der gerichtlichen Salarien⸗Kassen⸗Rechnungen durch die König⸗ liche Ober⸗Rechnungs⸗Kammer; den Plenarbeschluß des Königlichen Ober⸗Tribunals, betreffend die Kollision der Rechte des nicht einge⸗ tragenen Eigenthümers eines Grundstücks mit den Ansprüchen auf Eintragung der Gläubiger von Vorbesitzern aus den Hypotheken⸗ Verschreibungen desselben; die allgemeine Verfügung, die Anlegung der deutschen National⸗Kokarde von Seiten der zum Tragen einer Dienst⸗Uniform verpflichteten Civilbeamten betreffend. Sie lautet:
„Da das Königliche Staats⸗Ministerium seinen Beschluß vom 18. Ignugu v. J., wodurch sämmtliche Civilbeamte, welche im Dienste Uniform tragen müssen, zur Anlegung der deutschen Natio⸗ nal⸗-Kokarde neben der preußischen so befugt wie verpflichtet erklärt worden, durch Beschluß vom 18. Mai d. J. außer Kraft gesetzt hat, so wird der diesseitige Erlaß vom 31. Januar v. J. (Justiz⸗Mini⸗ sterialblatt v. 1849 S. 47) hiermit aufgehoben, wovon sämmtliche Justizbeamte hierdurch in Kenntniß gesetzt werdben.
Berlin, den 3. Juni 1850.
Der Justiz⸗Minister. Simons. An sämmtliche Justizbeamte.“ .
Oesterreich. Wien, 5. Juni. J. B. er renberg hatte in die Wiener Zeitung, vom 28sten v. M. eine Bekanntmachung des Inhaltes einrücken lassen: es sei ihm in Folge Erlasses des Kaiserlichen Ministeriums des In⸗ nern vom 10. März 1850 zur Bildung einer Actien⸗Gesell⸗ schaft, deren Zweck und Aufgabe der Ankauf ungarischer Ländereien und deren Kolonisirung durch österreichische Staatsbürger ist, be⸗ reits Schutz und Förderung von Seiten der Kaiserlichen Regierung in erfreulichster Weise zugesichert worden; er erkläre als Gründer die Subscription für eröffnet und habe Subscriptions⸗Bogen, Pro⸗ gramme und Statuten⸗Entwürfe für die beitretenden Mitglieder an verschiedenen Orten aufgelegt. „Um das Publikum über den wah⸗ ren Sachverhalt in keinem Zweifel zu lassen“, erklärt heute die Wiener Zeitung, „wird der Inhalt des berufenen Ministerial Erlasses nachstehend wörtlich mitgetheilt: „„Die Regierung. sieht in der Kolonisirung Ungarns eine Aufgabe der ersten Wichtigkeit, nicht nur für jenes Land selbst, sondern für den ganzen Kaiserstaat. Unternehmungen, die hierauf gerichtet sind und sich auf gesetzliche, solide und gemeinnützige Grundlagen stützen, können sich daher Schutz und Förderung von Seiten der Regierung ver⸗ sprechen. In eine spezielle Würdigung oder Zusage hinsichtlich des von Ehrenberg angedeuteten Projektes einzugehen, findet sich das Ministerium des Innern nicht veranlaßt.““ Herr J. B. von Ehrenberg hat sonach weder die Bewilligung zur Gründung einer Actien⸗Gesellschaft, noch eine Zusicherung für sein spezielles Projekt erhalten. Eine solche Zusage ist vielmehr ausdrücklich ab⸗ gelehnt worden. Der ähnlichen Unternehmungen im Allgemeinen in Aussicht gestellte Schutz ist in erster Linie an die Bedingung ge⸗ knüpft, daß sie sich auf gesetzliche Grundlage stützen. Dieser Grund⸗ lage entbehrt aber bis jetzt das Projekt des Herrn J. B. von Eh⸗ renberg, da nach den bestehenden Gesetzen zur Bildung einer Ac⸗ tien⸗Gesellschaft und zur Cröffnung von Subscriptionen für die⸗ selbe eine besondere Bewilligung der Ministerien erforderlich ist. Von diesen Bestimmungen ist Herr J. B. von Ehrenberg behufs der Sistirung der von ihm eingeleiteten Schritte bereits verständigt worden.“
Ueber den Stand und Fortgang der Arbeiten an den Staats⸗ bahnen in der Lombardei und Venedig meldet die Austria: „Un⸗ geachtet der ungünstigen Witterung im April sind die Reconstruc⸗ tions⸗Arbeiten an der großen Lagunenbrücke bereits so weit vor⸗ geschritten, daß von den 45, theils ganz zerstörten, theils wegen ihrer Schadhaftigkeit später demolirten Brückenbogen nur noch acht⸗ zehn neu herzustellen sind. Die Asphalt⸗Bedeckung ist bei einem großen Theile der Brückengewölbe ausgeführt und auch mit dem Oberbaue begonnen worden, so daß die Lagunenbrücke mit Ende Juni wieder befahrbar sein wird. Eben so sind die Herstellungen an
Edler von Eh⸗
der Personenhalle im provisorischen Stationshofe zu Vene⸗ dig und die Arbeiten behufs der stabilen Wiederherstellung der zwi⸗ schen Mestre und Padua gelegenen Brücke über den Ceresone be⸗ reits in Angriff genommen worden. Zu Verona wird an der Her⸗ stellung des großen Werkhauses thätigst geaͤrbeitet. Der vom Bahn⸗ hofe zu Verona bis an die Etsch und vom jenseitigen Etschufer bis gegen die vom Forte Clam nach Porta nuova führende Straße her⸗ zustellende Eisenbahndamm ist nahezu vollendet, so wie auch der Bau der auf dieser Bahnstrecke vorkommenden Durchlässe und Kanäle rasch fortschreitet. Bei der im Bau begriffenen Etschbrücke ist die Grund⸗Aushebung der von der Mitte des Stromes gegen das linke Ufer zu errichtenden Grundpfriler so weit bewerk⸗ stelligt, daß mit der Pilotirung eines der vier Mittelpfeiler begonnen werden konnte. Der Bau der Bahn von Verona nach Mantua wird nunmehr auch in Angriff genommen; die Voreinlei⸗ tungen sind getroffen und die Zufuhren der Materialien längs der ganzen Linie gesichert. Uebrigens werden die Terrain⸗Untersuchun⸗ gen für die in den Kronländern Lombardei und Venedig auszufüh⸗ renden Linien, namentlich für das Projekt einer Eisenbahn von Verona über Peschiera nach Brescia, ununterbrochen fortgesetzt.“
Die ruthenische Haupt⸗Versammlung hat ihre Sitzungen für unbestimmte Zeit eingestellt. b
Die Nachricht vom Ableben des Statthalters von Bosnien, Wesir Tahir Pascha, bestätigt sich, wie der Wanderer sagt; er ist am 26sten v. M. zu Trawnik gestorben. Im ganzen Lande herrscht Ruhe.
Die Oesterr. Corr. erklärt das in der Ostd. Post und dem Wanderer neuerdings aufgetauchte Gerücht, daß der Hafen von Cattaro der russischen Flotte eingeräumt werden solle, für gänzlich haltlos.
Die Einführung der Pickelhauben für Artillerie und Infanterie ist, dem Lloyd zufolge, definitiv beschlossen, von den Monturs⸗ Kommissionen bereits in Angriff genommen worden.
„ Seitens des Handelsministeriums ist bereits das Nöthige ver⸗ fügt worden, um dem Vertrieb der Briefmarken in Wien die thunlichste Ausdehnung zu sichern und dem Publikum den Ankauf derselben zu erleichtern. „Vorläufig“, sagt der Lloyd, „werden die Marken hier bei dem Kauptpostamte (am alten Fleischmarkte und in der Wollzeile) und bei den sämmtlichen Filial⸗Briefsamm⸗ lungen des wiener Bestellungsbezirkes, in der Folge auch in ande⸗ ren öffentlichen Geschäftslokalen, zum Verkaufe bereit gehalten werden. Für den sonstigen Debit der Marken werden eigene von der Post⸗ behörde ausgefertigte, jederzeit widerrufliche Licenzen ertheilt, welche im Verschleißorte anzuschlagen sind; außerdem ist dieses Lokal durch eine Aushängetafel bemerkbar zu machen. Die Fassung der Briefmarken ist nur nach Blättern zu 60 Stück gestattet und un⸗ tersteht der genauen Kontrolle der bezüglichen Rechnungsbehörde. Ein Verschleißer kann nach Bedarf auch mehr als einmal im Tage Briefmarken abfassen, unter der Verpflichtung, stets mit Marken von jeder Gattung versehen zu sein. Als Provision kommen ihm zwei pCt. des Ankaufswerthes zu Gute, die bei jeder einzelnen Fassung sogleich in Abzug gebracht werden. Zugleich mit diesen Verfügungen wird auch eine Vermehrung der Briefsammlungs⸗ kästen angeordnet, um den billigen Anforderungen des korrespondi⸗ renden Publikums von jeder Seite entgegenzukommen und das In⸗ stitut der Briefpost seinem Verkehrszwecke immer entsprechender einzurichten.“
Sachsen. Dresden, 5. Juni. Das Dresd. Journ. sagt: „Daß die Verfassungsmäßigkeit der von der Regierung vorgenommenen Wiedereinberufung der früheren Stände vielfach bestritten werden wird, ist zu erwarten. Die Unklarheit, welche über diesen Punkt von Anfang an geflissentlich verbreitet worden, ist zu groß, als daß man sich schmeicheln dürfte, es werde bei einer so systematischen Be⸗ griffsverwirrung die richtige Ansicht sofort sich Bahn zu brechen im Stande sein. Dies um so weniger, als die Zahl der Halb⸗ oder Nichtswisser, aber viel Wissenwollenden zu groß ist, als es zu sehr im Interesse gewisser Parteien liegt, das Dunkel, welches über je- nen Punkt verbreitet ist, sich nicht aufhellen zu lassen. Dies Alles kann uns jedoch nicht hindern, das Unsere zu thun dazu, daß die Frage der Verfassungsmäßigkeit der erwähnten Maßregel außer Zweifel gestellt werde. Und, laut und rückhaltlos beken⸗ nen wir es, wir sind hiervon so fest, so sicher überzeugt, daß wir die Regierung, gerade in dem jetzigen Momente die alten Stände wieder einzuberufen, nicht nur für berechtigt, son⸗ dern auch für verpflichtet erachten. Die Stände des Jahres 1848. haben nicht aufgehört, zu bestehen; sie haben lediglich ihr Mandat, mitzuwirken bei der Gesetzgebung in Gemäßheit der Bestimmungen der Verfassungs⸗Urkunde, für einen einzelnen Fall auf andere Fak toren übertragen, haben aber, wie jeder Mandant, das Recht, wenn es sich mit fast unumstößlicher Gewißheit herausgestellt hat, daß der Mandatar des ertheilten Auftrags sich nicht entledigen will oder kann, alle die Befugnisse wieder auszuüben, deren Gebrauch sie für den bestimmten Fall auf Andere übertragen hatten. Die Regierung, hätte sie jetzt nach Auflösung der letzten Kammern, ohne daß diese den ertheilten Auftrag, ein neues definitives Wahlgesetz zu Stande zu bringen, gelöst hatten, eine Einberufung der 1848 versammel ten Stände nicht vorgenommen, würde sich damit einer Beein⸗ trächtigung der diesen nach wie vor zustehenden Rechte und Be⸗ fugnisse, einer Verfassungswidrigkeit schuldig gemacht haben. Nach dem provisorischen Wahlgesetze vom 15. November 1848 noch einmal wählen lassen, konnte und durfte sie gar nicht; Dem standen die verfassungsmäßigen Rechte der 1848 versam⸗ melten Stände diametral entgegen, denn diese mußten unbedingt mit dem Augenblicke wieder aufleben, wo der Versuch, mit dem auf Grund des provisorischen Wahlgesetzes vom 15. November 1848 zusammenberufenen Landtage ein definitives Wahlgesetz zu vereinbaren und damit eine neue Modalität für die verfassungs⸗ mäßige Vertretung des Volkes ausfindig zu machen, als gescheitert, als mißlungen zu betrachten war. Diese Auffassung beruht einfach auf einer vorurtheilsfreien Betrachtung der Dinge, wie sie im Jahre 1848, als der außerordentliche Landtag versammelt war, standen, und auf genauer Einsicht in die Verhandlungen desselben. Das Ministerium Braun hatte bekanntlich in dem womit es seine Wirksamkeit begann, und welches da her sachgemäß als das Ziel seiner Wirksamkeit betrachtet werden mußte, auch eine „Reform des Wahlgesetzes“ in Aussicht gestellt. Die Befriedigung, womit dieses Programm von rechts und links her, ob aufrichtig oder nicht, bleibt sich hier gleich, aufgenommen wurde, ist bekannt. Die Unzulänglichkeit des Wahlgesetzes vom 24. September 1831 war zu vielfach anerkannt, als daß eine Reform desselben wenigstens von denjenigen, die es ehrlich meinten mit des Vaterlandes Wohlfahrt, und diesen gehörte, wir getrauen uns dies nachzuwrisen, die gesammte wahrhaft konservative Partei an, nicht mit Freuden hätte aufgenommen werden sollen. Freilich setzte
man dabei aber auch voraus, daß das Ministerium g s
streng innerhalb der Gränzen scns ““ sch ten, daß es sich nur auf eine Reform des EE11131* September 1831 beschränken, mithin selbstverständlich ledi lich eine andere Zusammensetzung der zweiten Kammer anbahnen 1e12 In diesem Sinne war der erste Wahlgesetz Entwurf abg faßt, welchen das gedachte Kabinet den Kan mern vorlegte. Es it be⸗ kannt, daß die Berathung desselben in der zweiten Kammer unter⸗ brochen wurde durch Annahme eines Antrags des damaligen Ab⸗ geordneten Haase, wonach der Berathung der einzelnen Paragraphen so lange Anstand gegeben werden sollte, bis die Regierung zugleich eine eine andere Zusammensetzung der ersten Kammer anbahnende Vor⸗ lage gemacht haben werde. Ein Eingehen der Regierung auf die⸗ sen Antrag war im Grunde genommen bereits eine Abweichung von ihrem Programm, denn der Antrag ging weiter als dieses. Sie hätte also eigentlich, wollte sie den gleich bei ihrem Antritte sich vindizirten Charakter einer parlamentarischen Regierung be⸗ haupten, abtreten müssen, um so mehr, als es sich hier um prin⸗ zipielle Ansichts⸗Verschiedenheit in einem wichtigen Punkte handelte. Die Regierung trat nicht ab, sie ging aber auch nicht auf den Haͤaseschen Antrag, trotzdem daß derselbe wenigstens bei dem einen Faktor der Gesetzgebung Annahme gefunden, ein. Sie be⸗ trat mit einem Male eine Bahn, von welcher angenommen wer⸗ den mußte, daß sie eben so wenig der Willensmeinung des Land⸗ tags entspreche, als sie thatsächlich von dem Programme vom 16. März 1848 abwich. Ehe der Wahlgesetz⸗Entwurf nur noch der ersten Kammer vorgelegt war, ehe man wußte, was die zweite Kammer zu den einzelnen Bestimmungen desselben sagen würde, da der Haasesche Antrag lediglich eine Aufschiebung, keinesweges eine Beseitigung dieser Berathung beabsichtigte, zog die Regierung den ganzen Entwurf zurück und legte einige Wochen später einen anderen vor, der indessen bei den tief eingreifenden Ver⸗ änderungen, welche dadurch in unserer Verfassung und in den Institutionen hervorgebracht wurden, deren Basis die Verfassung ist, mit einem Wahlgesetz⸗Entwurfe nicht viel mehr als den Namen gemein hatte: es war dies der Entwurf zu dem provisori⸗ schen Wahlgesetze vom 15. November 1848 in Verbindung mit dem Entwurfe eines anderen provisorischen Gesetzes, einige Abänderungen der Verfassungs⸗Urkunde betreffend. Diese Wendung kam der kon⸗ servativen Partei so unerwartet, als die Entwürfe wegen ihres zum Theil ultrademokratischen Inhalts ihre Befürchtungen rege machen mußten. Hatte doch das Ministerium selbst ausdrücklich versprochen, daß darin auch die Wünsche und Ansichten der ultraradikalen, ja destrukti⸗ ven, dem republikanischen Prinzipe offenkundig zugethanen Minorität der zweiten Kammer genügende Berücksichtigung finden würden. Der Ausweg indessen, welchen das Ministerium ergriffen, indem es die Entwürfe nur als provisorische Gesetze ins Leben treten lassen wollte, beruhigte die Gemüther wenigstens in etwas. Man ver⸗ söhnte sich unter dieser Voraussetzung, aber auch nur unter dieser, denn wir werden später Gelegenheit haben, darzulegen, daß es der provisorische Charakter jener Gesetze hauptsächlich war, welcher ihnen bei der Majorität beider Kammern Eingang verschaffte, mit ihrem Inhalte und nahm sie an. Darüber nun, wie man den Begriff des Provisoriums verstanden, wie ihn Regierung und Kammern da⸗ mals selbst aufgefaßt haben, im nächsten Artikel.“
„Dresden, 4. Juni. Zur Statistik der aufgelösten Kammern bringt das Dresdener Journal Nachstehendes: „Für die⸗ jenigen, welche in dem allgemeinen Stimmrechte ein Mittel er⸗ blicken, den Willen der Majorität des Volks zum Erscheinen zu bringen, dürfte eine Statistik der zweiten Kammer des gestern auf⸗ gelösten Landtags nicht uninteressant sein. Bei den Verhandlungen üͤber das provisorische Wahlgesetz auf dem Landtage von 1848 wurde
Programm,
die Zahl derer, die nach diesem Gesetze in Sachsen stimmberech⸗ tigt für die zweite aeh 1b C111“ schätzt. Diese Zahl scheint auch jedenfalls nicht zu groß zu sein wenn man bedenkt, daß nach den im Jahre 1849 angestellten Er⸗ örterungen die Zahl derer, welche Grundsteuer zahlen, 211,460, die Zahl derer aber, welche Gewerbe⸗ und Personalsteuer bezahlen, 380,785 beträgt, bei diesen beiden Zahlen aber die nicht stimm⸗ berechtigten Frauen nicht mitgezä lt sind. Bei den Wahlen der Mitglieder der letzten zweiten Kammer haben nun im Ganzen nicht mehr als 105,140 Personen, also noch lange nicht der vierte Theil aller Stimmberechtigten abgestimmt, die sämmtlichen gewählten Kam⸗ mermitglieder aber hatten im Ganzen 56,312 Stimmen erhalten. Sie repräsentirten also wirklich und thatsächlich nur etwa den ach⸗ ten Theil aller Stimmberechtigten. Vertheilt man die Zahl von 450,000 gleichmäßig auf 75 Bezirke, so würde die durchschnittliche Anzahl der Stimmberechtigten in jedem Bezirke 6000 betragen. Kein einziger Abgeordneter hatte über 3000 Stimmen, die meister Stimmen, nämlich 2293, hat der Abgeordnete Müller aus Dresden erhalten. Von den übrigen Abgeordneten haben nur 15 mehr als 1000, dagegen 26 weniger als 600 Stimmen, also weniger als aller Stimmen des Bezirks erhalten. Neun Abgeordnete sind sogar mit weniger als 300 Stimmen gewählt, haben also nicht einmal 2% der in ihrem Bezirke präsumtiv vorhandenen Stimmen erhalten. Hierbei ist übrigens für den 45sten Begirk der zuerst ge⸗ wählte Zschweigert (379 Stimmen) mitgezählt worden; die Theil⸗ nahme an der neuen Wahl ist bekanntlich eine noch gerengere ge⸗ wesen. Bedenkt man nun, daß in unserer zweiten Kammer sehr häufig wichtige Beschlüsse mit einer Majorität von 3 bis 4 Stim⸗ men, nicht selten sogar mit einer solchen von 1 Stimme gefaßt worden sind, so wird man zugeben, daß die Fiction, in einem sol⸗ chen Beschlusse die Ansicht der Mehrheit des Volkes zu sehen, eine sehr starke, den vorhandenen Thatsachen schroff widersprechende ist. Erwägt man endlich, wie gering in der Wirklichkeit die Zahl derer, die ihrer Bildungsstufe nach im Stande sind, sich ein selbstständiges, über den engsten Horizont ihrer persönlichen In⸗ teressen hinausgehendes Urtheil über die Bedürfnisse des Vaterlan des, über staatliche Verhältnisse überhaupt zu bilden, im Vergleich zu der großen Zahl derer ist, die dies nicht im Stande sind, die, von Jugend auf mit den Sorgen für Gewinnung des täglichen Unterhalts beschäftigt, weder Zeit noch Gelegenheit gehabt haben sich die dazu nöthigen Kenntnisse, die dazu nöthige Bildung zu verschaffen, dann wird man zugeben müssen, daß das constitutionelle Prinzip, was im Wesentlichen auf der Annahme beruht, daß dasjenige, was 11 Men⸗ schen wollen, richtiger und besser sein müsse, als dasjenige, was nur 10 wollen, nur dann Anspruch auf Geltung haben kann, wenn man es nur mit Leuten zu thun hat, die alle wenigstens auf einer ziem lich gleichen Stufe der Bildung und der Urtheilsfähigkeit stehen, daß es aber Fnse gn widersinnigwird, wenn sich unter den 21 Menschen unse res Beispiels sehr viele befinden, die zu einer selbstständigen Beurtheilung so wichtiger Dinge völlig unfähig sind. Denn wenn unter jenen 21 auch nur Einer sein sollte, der fähig ist, die Sache zu beurthei⸗
len, und ihm gegenüber 20 Andere, die dies nicht sind, so würde