1850 / 157 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

eitete das Gerücht, daß Oesterreich von Sardinien die vrheriret 8 Durchmarsch seiner Truppen verlangt, England aber sich dieser Maßregel widersetzt habe. Auch spricht man davon, daß Herr Titoff Instructionen erhalten habe, das Terrain zu sondiren, ob es nicht möglich wäre, für die mit Artillerie be⸗ ladenen Transportschiffe, welche gegenwärtig in Sebastopol ste⸗ hen, freien Durchzug durch den Bosporus zu erwirken. Es könnten diese Geschütze nur zur Befestigung der Bocche di Cat⸗ taro bestimmt sein. Die Türkei hat nun freilich ein gutes Herz, aber England ist leider selten sentimental, und wenn dieser Vorschlag je gemacht werden sollte, so dürfte er schwerlich ange⸗ nommen werden. Obwohl noch nichts auf einen Bruch zwischen ben Kabinetten von Wien und London hindeutet, so wollen doch einige Personen eine Schwächung des guten Einvernehmens zwischen den Chefs der beiden Gesandtschaften in Konstantinopel bemerkt haben. Die Einen schreiben dies dem stolzen Charakter des Sir Stratford Canning zu, Andere jedoch dem fortwährenden Zaudern des englischen Kabinets, welches noch immer nicht recht weiß, ob es sich mit oder gegen Frankreich verbinden solle.

Wissenschaft und Kunst.

Königliches Opernhaus.

Oberon. Fräulein Wagner: Rezia. (Den 6. Juni.)

Wie neulich „Don Juan“, so hatte auch „Oberon“, am Donner⸗ stag unter Mitwirkung von Fräul. Wagner gegeben, eine Anziehungskraft ausgeübt, die den Geschmack unseres kunstgebildeten und kunstbedürftigen e aufs neue ins schönste Licht stellt. Wir fanden ein in allen

äumen gefülltes Haus und, trotz der darin herrschenden afrikanischen Hitze, eine Versammlung, die den lebhaftesten Antheil an der Vorstellung der Oper nahm. Freilich ist „Oberon“ auch ein Werk, das als musikalisches Kunstwerk sowohl, wie durch seinen Decorationsglanz und anderweitigen Schmuck vielfach zu fesseln vermag, obgleich Weber bekanntlich in Lon⸗ don nicht sonderliches Glück damit machte. Die Schuld davon muß theils dem fabelhaften Texte, theils aber auch der Musik zugeschrieben werden. Denn so Geniales, Eigenthümliches und Charakteristisches die Letztere ent⸗ hält, kann doch nicht geleugnet werden, daß durch die daraus entgegentre⸗ tende, überall sichtlich nach neuen Formen ringende Originalität der angeborene Melodieenreichthum des Komponisten unterdrückt erscheint, so wie auch die Sangbarkeit in Folge dessen oft in einem Grade ver⸗ mißt wird, daß die Ausführung des Werkes schon technischerseits stets eine der schwierigsten und undankbarsten Aufgaben für die Sänger bilden muß. Namentlich gilt diese Bemerkung von verschiedenen Arien, in denen den Keh⸗ len der Sänger förmliche Instrumental⸗Figuren zugemuthet sind und deren Schwierigkeiten in vollkommener Vollendung zu bemeistern keine Gesangs⸗ Technik der Welt ausreichen dürfte. Nichtsdestoweniger erscheint das Ganze als ein höchst reizvolles und interessantes Tongebilde, ausgezeichnet durch Wahrheit des Ausdrucks, sprudelnde Phantasie, Zauber und Anmuth, über⸗ haupt voll der genialsten Schönheiten, indem namentlich die Geistergesänge 8 den idealsten Charakterbildern zählen, welche die musikalisch⸗dramatische Literatur aufzuweisen hat. In der Ausführung des Werkes wurde übri⸗ gens das Mögliche geleistet, nicht nur seitens des Gastes, sondern auch durch unsere hiesigen Kräfte. Fräulein Wagner, als Rezia, überwand die un⸗ Schwierigkeiten im Gesange mit außerordentlichem Geschick, und ang namentlich die große Arie des zweiten Aktes mit einer Kraft, mit einem dramatischen Aufschwung, daß die Hörer wahrhaft elektrisirt von dem hin⸗ reißenden Vortrage der Sängerin wurden und ihr allseitigen Beifall spen⸗ deten. Nächstdem führte auch Fräulein Marr die Rolle der Fatime, in welcher sie sich in einer ihr zusagenden Sphäre bewegt, höchst wacker und ehrenwerth aus. Der Elfenkönig spielt nur eine untergeordnete Rolle, doch wußte ihr Herr Mantius cbenfalls, vorzugsweise im Dialoge, durchaus erecht zu werden. Herr Pfister, als Hüon, hat eine der schwierigsten ufgaben in dem Werke, löste sie indeß in Betracht dessen in anerkennungs⸗ werther Weise, während Herr Krause, als Scherasmin, obgleich fast nur im Dialoge und in den trefflich ausgeführten Ensembles thätig, sogar Vor⸗ ügliches leistete. Der Leitung der Oper durch Herrn Kapellmeister Dorn 5 schließlich rühmlichst Erwähnung gethananu. . .

Zur Naturkunde.

Der Geist in der Natur, von H. C. Oersted. Deutsch von K. S. Kannegießer. Nebst einer biographischen Skizze von P. L. Möller und mit dem Portrait des Verfassers. Zweite, unveränderte Auflage. Leipzig, bei Lorck, 1850.

Die dänische Literatur hat durch das obige Werk des berühmten Na⸗ turforschers eine sehr erhebliche Bereicherung erfahren. Dem Umfange nach nicht sehr bedeutend das Werk enthält etwa 12 Bogen bietet es gleichwohl der denkenden Betrachtung einen eben so reichen als anziehen⸗ den Stoff dar, dessen Genuß durch die ungekünstelte, durchweg verständ⸗ liche Sprache nicht wenig erleichtert und erhöht wird. Das Ganze zeifällt in folgende sechs Hauptabtheilungen:

1) Das Geistige in dem Körperlichen. 2) Der Springbrunnen. 3) Ueber das Verhältniß zwischen der Naturauffassung des Denkens und der Einbildungkraft. 4) Aberglaube und Unglaube in ihrem Verhältnisse zur Naturwissenschaft. 5) Das ganze Dasein ein Vernunftreich. 6) Die Wis⸗

988 senschaftspflege als Religionsausübung. Es sind der Form nach Reden, Gespräche und Abhandlungen, welche in verschiedenen Zeiten, zum Theil durch beinahe 40 Jahre von einander getrennt, niedergeschrieben und für den vorliegenden Zweck der Herausgabe nicht wesentlich verändert wurden. Die Ungezwungenheit, womit sie sich von dem Verfasser zu einer zusammen⸗ hängenden Darstellung seiner erhabenen Naturbetrachtungen verwenden ließen, liefert einen deutlichen Beweis, wie das ganze wissenschaftliche Leben des unsterblichen Oersted, in stete Entwickelung auf einem Prinzipe sortschrei⸗ tend, von demselben genährt und getragen wurde.

So verschieden die Standpunkte sind, von welchen Alexander von Humboldt in seinem „Kosmos“ und Orsted in seinem „der Geist in der Natur“ ausgingen, so treffen sie doch darin zusammen, daß sie mit gleichem Nachdruck die Bedeutung der Einbildungskraft für den Naturforscher her⸗ vorheben. Die Werke Beider ergänzen sich sogar in gewisser Weise. Humboldt endet sein Bild des Kosmos mit Betrachtungen über die Men⸗ schenracen und Widerlegung der Vorstellung von höheren und niederen Menschenracen, und schließt mit den Worten: „Gesetze anderer, geheimniß⸗ vollerer Art walten in den höchsten Lebenskreisen der organischen Welt: in denen des vielfach gestalteten, mit schaffender Geisteskraft begabten, sprach⸗ erzeugenden Menschengeschlechts. Ein physisches Naturgemälde bezeichnet die Gränze, wo die Sphäre der Intelligenz beginnt und der ferne Blick sich senkt in eine andere Welt. Es bezeichnet die Gränze und überschreitet sie nicht.“ Indem sich Oersted die Aufgabe stellt, den Vernunftzusam⸗ menhang der Natur nachzuweisen, erhält er die Berechtigung, jene Gränze zu überschreiten. Wie ihm aber die Lösung jener Aufgabe gelun⸗ gen ist, müssen wir der Beurtheilung unserer Leser anheimstellen, von denen gewiß keiner das Werk ohne großen Genuß, ohne gesteigerte geistige An⸗ regung aus den Händen legen wird.

Je genauer man das treffliche Buch durchforscht hat, desto schwerer fällt die Entscheidung über das, was sich als das Werthvollste, Gediegenste anführen ließe. Den Charaktrr desselben zu bezeichnen, dünkt uns folgende der 4ten Hauptabtheilung entnommene Probe angemessen (S. 91 oben):

„Dem Menschen ist es nicht erlaubt, sich in seine Dichtungswelt einzuschlie⸗ ßen; die Einwirkungen der Außenwelt gestatten es nicht: sie dringt ihm Ersahrungen auf, sie nöthigt ihn zum Nachdenken. Eindrücke unwiderstehlicher Stärke, Gedanken, welche in unabweislicher Klarheit auftreten, zwingen ihn, Vieles auf eine neue Weise aufzufassen. Dies giebt Veranlassung zu zwei entge⸗ gengesetzten Gefühlen, entweder zur Freude über das neue Licht oder zur Ünzusriedenheit über den störenden Eingriff in die alte gewohnte Weltan⸗ schauung. Schon nach der Natur des Neuen und jedes einzelnen Men⸗ schen Eigenthümlichkeit erhält das eine oder das andere dieser Gefühle die Uebermacht. Einige Beispiele werden dies aufklären. Der Gang der Jah⸗ reszeiten hat, selbst in den am meisten begünstigten Weltgegenden, einen großen Einfluß auf den Zustand des Menschen; es muß ihm in dem wär⸗ meren Erdstrich wichtig sein zu wissen, wann eine Regenzeit von einer Son⸗ nenzeit abgelöst, oder die Dürre, welche diese beschließt, dem fruchtbaren Regen weichen wird; aber in dem kälteren Erdstrich wird es ihm wo mög⸗ lich noch wichtiger sein, den Gang der Jahreszeiten zu wissen. Durch eine Reihe von Himmelsbeobachtungen bildet sich da und in einem Kreise hochbegabter Männer und ihrer nächsten Schüler eine Kenntniß von den Gesetzen, wo⸗ nach die Jahreszeiten sich voraussagen lassen, und diese Kundigen werden von der Menge als Vertraute des Himmels und Wohlthäter des Geschlechts geehrt; durch ihre Weisheit werden die Verrichtungen möglich gemacht, welche Vorausbestimmungen erheischen, wie Ackerbau, Zusammenkünfte zu Religionshandlungen, große Kriegszüge und dergleichen. Es ist eben nicht die Menge, welche man hierdurch zum besonderen Nachdenken weckt, aber in dem Kreise von Eingeweihten, wo die Kenntniß gepflegt und bewahrt wird, wird man bald einsehen, daß die Vorstellungen der Menge von den Himmelskörpern als selbstherrschenden Göttern, deren Freigebigkeit man die Wohlthaten des Jahres verdankt, nicht zu den Begebenheiten passen, wo⸗ nach die Begebenheiten sich richten müssen. Indeß entstehen hierdurch, zu⸗ folge der menschlichen Natur, zwei entgegengesetzte Einseitigkeiten; bei Eini⸗ gen an den Vorstellungsweisen der Menge im Allgemeinen, und dadurch auch an den Wahrheiten, die in einem mit manchen groben Irrthümern gemisch⸗ ten, in seiner Grundlage jedoch richtigen Glauben enthalten sind; bei An⸗ deren dagegen eine Furcht davor, sich jede Ueberzeugung von dem Götilichen in den Dingen durch Denken weg zu philosophiren. Während der früheren Entwickelung jener Einsichten werden zwar diese beiden Richtungen sich kaum zu einigermaßen entscheidender Einseitigkeit hinaufarbeiten; aber der Ge⸗ danke wird sich gleichsam in Schwingungen zwischen diesen äußersten Punkten hin und her bewegen, und der Mensch fühlen, daß sein Gedanke den Boden dieser Tiefe nicht zu erreichen vermag. Aber dieselben Ge⸗ dankenrichtungen bilden sich allmälig weiter aus, und dies um so mehr, je größer die Anzahl derer wird, welche einige Kenntniß von den Himmels⸗ gesetzen erlangen, die bei den Meisten sehr oberflächlich bleibt; dies wird namentlich der Fall sein, wenn die Himmelsbegebenheiten, welche die Menge

mit Schrecken betrachtete, sich als gefahrlose Folgen der Weltgesetze erwei⸗ sen. Man denke sich das Grauen, welches die Menschen überfallen mußte, wenn sie bei dem Anblick einer Sonnenfinsterniß sich einbildeten, daß ein ungeheurer Drache die Sonne verschlingen wolle: es war für sie, als ob de Mächte der Finsterniß die des Lichtes zu verschlingen drohten; aber selbst nachdem man dieses Vorurtheil abgelegt hatte, fuhr man doch fort, die Sonnenfinsternisse mit Ahnungen der Furcht zu betrachten. Als nun die Kenntniß allgemein wurde, daß diese Begebenheit nur darin bestehe, daß der Mond in seinem wohlgeordneten Gange auf eine kurze Zeit zwischen unsere Erde und die Sonne trete, und daß sie sich vorausberechnen lasse, mußte dies zu einer großen Gedankenbewegung Veranlassung geben; die Feude, eine alte Furcht vor einer feindlichen Naturmacht verjagt zu sehen, mußte sehr allgemein werden. Bei denen, welche mehr von der Sache ver⸗ standen, mußte eine edlere Freude noch dazu kommen, indem man in einem großen Beispiel unsere Gedanken einen Theil von der Leit ung der Natur fassen sah; doch da man nun gelernt hatte, daß eine Furcht vor der Natur grundlos sei, ward man darauf geführt, sich selbst zu fragen, ob nicht dasselbe von unzähligen anderen gelte; ja bei vielen blieb es na⸗

türlicherweise nicht bei der bloßen Frage. Der hier erwähnte Fall, so bedeutungsvoll und gedankenweckend er auch sein mochte, konnte freilich nicht an und für sich einen weit umfassenden Einfluß haben; aber er ist nur ein aus einer Unendlichkeit herausgegriffenes Beispiel. Der Gedanke wird unaufhörlich geweckt durch den Einfluß der Außenwelt auf den Menschen; und jedesmal, wann er eine Ursache, einen Zusammenhang entdeckt, kommt er in einigen Widerspruch mit der alten Welt der Einbil⸗ dungskraft. Während dieses Fortschrittes werden die freiesten und am mei⸗ sten selbstwirksamen Geister nicht dabei stehen bleiben, die Meinungen zu beseitigen, deren Nichtigkeit man bestimmt eingesehen, sondern sie werden sich getrieben fühlen, alles das zu verwerfen, was eine auffallende Aehn⸗ lichkeit damit hat; aber die Mehrheit von denen, welche die neue Gedan⸗ kenrichtung genommen haben, werden leicht hingerissen, diese Verwerfung über die rechten Gränzen hinaus auszudehnen und besonders die Wahrhei⸗ ten zu leugnen, welche mit Irrthümern verwickelt gewesen sind. Diesen gegenüber stehen diejenigen, welche sich von den alten Vorstellungen nicht leicht losreißen können. Einige, geleitet von einer tiefgefühlten Ueberzeu⸗ gung derjenigen Wahrheiten, welche man jetzt leugnen will; Andere, und dies ist die Mehrheit, bei welchen diese Ueberzeugung minder lebhaft ist, verhärtet gegen alles Neue durch Stumpfheit des Denkens. Die Fort⸗ schrittsmänner werden nun, erfüllt von Freude über die Aussicht in die neue Gedankenwelt, über diesen neuen Widerstand ungeduldig werden und den Grund dazu ausschließlich in geistiger Schwäche finden, wogegen auf der entgegengesetzten Seite sowohl Furcht als Erbitterung entsteht, indem die Anhänger des Alten die Weltanschauung bedroht sehen, mit welcher ihr Gottesbewußtsein verwachsen ist. Dieser Kampf zwischen zwei entgegenge⸗ setzten Einheitigkeiten geht, so wenig wie irgend ein anderer, ununterbrochen fort; bald bekömmt die Gedankenerweckung durch neue Entdeckungen Ueber⸗ gewicht; bald tritt eine Zeit der Ruhe ein, in der man Gelegenheit fin⸗ det, die Gränzen, welche die rasche Gedankenbewegung allzuweit hingus⸗ gerückt hat, enger zusammen zu ziehen. Zu allen Zeiten wird es Men⸗ schen geben, welche mit einer wahren inneren Bescheidenheit, gegründet auf eine ehrwürdige Seelentiefe, fühlen werden, daß zwischen den streiten⸗ den Parteien manche Fragen liegen, worauf man zur Zeit keine Antwort mit wahrer Ueberzeugung geben kann, weshalb sie damit befriedigt sind, sich das anzueignen, was sie bei den beiden Parteien am zuverlässigsten finden: auf der einen Seite die Urberzeugungen, wozu ein in sich selbst gesichertes Wahrheitsgefühl führt, ungeachtet es dem Denken noch nicht geglückt ist, sie hinlänglich klar zu machen; auf der anderen die Wahrhei⸗ ien, welche das Denken entscheidend beweist, selbst wenn sich einiger Streit zwischen dieser und der alten Gedankenwelt zeigt. Die Men chen, welche es vermögen, diese Selbstverleugnung zu behaupten, wissen sehr wohl, daß da, wo ein Widerspruch ist, die ganze volle Wahrheit nicht sein kann; aber sie wissen zugleich, daß dieser Besitz der Wahrheit in ihrer Ganzheit jenseit der menschlichen Verhältnisse liegt, und daß wir die Wahrheit keinesweges dadurch gewinnen, daß wir den Zweifel zur Unzeit eutscheiden wollen.“

Wir fügen schließlich hinzu, daß die beigefügte biographische Skizze Oersted's den Werth des Buches nur zu erhöhen geeignet ist, daß die Uebersetzung, wie sich von Herrn Kannegießer erwarten läßt, treu und fast durchweg fließend und gewandt, endlich dic äußere Ausstattung des Buches eine durchaus würdige ist. 8

Beklaäana

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung über die Be⸗ dingungen der Theilnahme an der im nächsten Jahre bevorstehen⸗ den Ausstellung der Industrie⸗Erzeugnisse aller Völker zu London und die für preußische Staats⸗Angehörige, welche sich bei dersel⸗ ben betheiligen wollen, gewährten Erleichterungen vom 8ten d. M., wovon in unserem Büreau, Klosterstraße Nr. 36 im Gewerbehause, Abdrücke unentgeltlich zu entnehmen sind, benachrichtigen wir die Industriellen der Stadt Berlin und des Regierungs⸗Bezirks Pots⸗ dam, daß Formulare zur Anmeldung der auszustellenden Gegen⸗ stände vom 15. Mai d. J. ab, an allen Wochentagen Morgens 10 bis 12 Uhr, in der Klosterstraße Nr. 36 unentgeltlich in Empfang genommen werden können. Ebendaselbst sind Nachmit tags die mit den Anmeldungen ausgefüllten Fomulare, sobald es angeht und spätestens bis zum 1. August d. J., wieder abzugeben. Es wird daselbst Veranstaltung getroffen werden, daß diejenigen Herren Aussteller, welche noch nähere Auskunft über einzelne Punkte wünschen möchten, diese Auskunft daselbst an jedem Mon⸗ tag und Donnerstag Morgens 10 bis 12 Uhr von Mitgliedern der unterzeichneten Kommission erhalten können.

Die Anmeldung muß außer einer möglichst genauen Bezeich⸗ nung der auszustellenden Gegenstände, Namen und Wohnung des Ausstellers nachweisen. Der späteren Ablieferung ist eine Abschrift der genehmigten Anmeldung beizufügen.

Berlin, den 10. Mai 1850.

Kommission für die Industrie⸗Ausstellung in London. von Viebahn

Bekanntmachungen.

Nachstehendes Kontumazial⸗Erkenntniß: [344] Im Namen des Königs.

In der Untersuchungssache wider den Kreis⸗Chi⸗ urgus Bauer hat der Königl. Schwurgerichtshof zu Stolp in seiner öffentlichen Sitzung vom 11. März

1850 für Recht erkannt, daß der Angeklagte 1) von der Anschuldigung der Majestäts⸗Beleidi⸗ ung und der Aufforderung und Anreizung zur egehung strafbarer Handlungen freizusprechen;

Pommerschen Volksboten enthaltenen Beleidigun⸗ gen des hiesigen Magistrats und beziehungsweise es Bürgermeisters Runge in Beziehung auf ihr mit viermonatlicher Gefängnißstrafe zu be⸗ egen;

3) die Kosten der Untersuchung, soweit sie die Ver⸗ gehen zu 2 betreffen, dem Angeklagten, für den Unvermögensfall aber solche, so wie jedenfalls die Kosten, welche durch die Anklage ad 1 ent⸗

bis 882 die baaren Auslagen nie⸗ derzuschlagen, welche der hiesigen ik e hiesig ämmereikasse . Von Rechts wegen. veresvn- vae- ü68 Publication mit der Ver⸗ wöchentlichen Reßgütanocnfnch —28* nsfrist die Strafe vollzogen wer⸗

c) öffentlicher,

den wird. Stolp, den 1. Juni 1850. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

272] Cit Gegen den Lithographen und Sebe 88 Steinthal, den 23. März 1820 Ce

halt⸗Deßau geboren, seit 1816 hiesiger Bürger, jüdischen Glaubens, ist nach vorgängiger Versetzung in den An⸗ klagezustand, indem er beschuldigt wird, den Inhalt des in der Nummer vom 2. August 1849 der demokratischen Korrespondenz enthaltenen Artikels:

„der blutige Würfel ist gefallen“

verfaßt und verbreitet zu haben, wegen:

a) öffentlicher Behauptung und Verbreitung entstellter Thatsachen, welche, in Voraussetzung ihrer Wahr⸗ heit, die Einrichtungen des Staats und die An⸗ ordnungen der Obrigkeit dem Hasse oder der Ver⸗

3 ; 91„ 5 achtung aussetzen,

2) wegen der in drei verschiedenen Aufsätzen des b) öö Störung des öffentlichen Friedens und

Anreizung der Angehörigen des Staats zum Hasse

und zur Verachtung gegen einander,

obgleich Aufruhr und Hochverrath

die Anklage erhoben worden.

Zu seiner Vernehmung haben wir einen Termin auf den 16. August 1850, Vormittags 8 Uhr, im Gerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3 hierselbst, anberaumt und die in der Anklage aufgeführten Zeu⸗

gen Draeger, Neumann und Bergemann vorgeladen.

Angeklagter wird hiermit mit der Aufforderung vor⸗

geladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Ge⸗ richt so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit sder Entscheidung in contumaciam verfahren werden soll. Ediktal C Berlin, den 25. April 1850. Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungen. Deputation für Schwurgerichtssachen.

erfolgloser Anreizung zum vorgebracht werden:

pfang genommen werden;

waltungs⸗Rathes.

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345 ◻— .:; 8. 28 .— tsas Thüringische Eisenbahn. Die geehrten Actionaire der Thüringischen Eisen⸗ bahn Gesellschaft werden hiermit eingeladen, zu der un⸗ ter Zustimmung des Verwaltungs⸗Rathes auf Sonnabend den 29. Juni c., von Morgens 9 Uhr ab, in dem Saale der Klemde zu Eisenach anberaumten

ordentl. General-Versammlung

sich einzufinden, und ersucht, die etwa von ihnen zu stellenden besonderen Anträge, nach §. 30 des Statuts, spätestens acht Tage vor der General⸗Versammlung an den Vorsitzenden der Direction schriftlich einzureichen. Von uns werden zur Berathung und Beschlußfassung

1) der Verwaltungsbericht pro 1849. vom 14. Juni ab bei unseren Einnahmen in Em⸗

2) die mit dem Direktorium der Magdeburg⸗Cöthen⸗ Halle⸗Leipziger Eisenbahn⸗Gesellschaft in Folge Be⸗ schlusses der letzten General⸗Versammlung gepflo⸗

genen Unterhandlungen zur Erreichung eines selbst⸗

ständigen und erleichterten Betriebes auf der Bahn⸗ strecke Halle⸗Leipzig und, hiermit in Verbindung, der Bau der Leipzig⸗Weißenfelser Zweigbahn;

3) die Abänderungen des Statuts;

4) die Wahl von drei neuen Mitgliedern des Ver⸗

Gleiche Geltung wie die Actien selbst sollen alle von öffentlichen Instituten resp. Behörden über die Hinter⸗ legung Thüringischer Eisenbahn⸗Actien ausgestellten Scheine haben.

Die an sich zum Erscheinen berechtigten Actionaire können sich auch durch einen aus der Zahl der übrigen Actionaire gewählten Bevollmächtigten vertreten lassen (§. 28). Einfache mit Namens⸗Unterschrift und Sie⸗ gel versehene Vollmachten sind ausreichend.

Die Actionaire haben freie Fahrt. Sie erhalten diese gegen Vorzeigung der Actien oder der mit densel⸗ ben gleiche Geltung habenden Devpositenscheine bei un⸗ seren Einnehmern, welche sie in ein Couvert verschließen und dieses mit einem Fahrten⸗Stempel versehen. Frauen und Minderjährige können die freie Fahrt nicht bean⸗ spruchen. Dieselbe gilt nur am Tage der Versamm⸗ lung. Für diejenigen, welche nach deren Schluß mit einem Zuge nicht nach Hause zurückkehren können, aus⸗ nahmsweise auch am folgenden Tage.

Schließlich bemerken wir, daß die Rechnungen und Beläge über das Betriebsjahr 1848 nebst den dagegen gezogenen und von uns erledigten Erinnerungen des Verwaltungs⸗Rathes von heute ab in unserem Geschästs⸗ Lokale hier, nach §. 42 des Statuts, zur Einsicht der Actionaire bereit bbb

Erfurt, den 5. Juni 90. .

Dis Faee, de Thüringischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. 1 8 1““

1“ v1I1“

Derselbe kann

Berechtigt, an der General⸗Versammlung Theil zu nehmen, sind nach §§. 26 und 27 des Statuts alle die⸗ jenigen, welche Inhaber von fünf Artien sind und diese entweder mit Ueberreichung einer Designation bei un⸗ serer Hauptkasse (ohne Dividendenscheine) hinterlegen oder beim Eintritt in die General⸗Versammlung vorzeigen.

Das Abonnement beträgt: Athlr. für ½¼ Jahr 8 Athlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie n g Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet. 1

nstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Rr. 57.

Few halt.

8 Deutschland 8 Wien. Hosfnachrichten. Militairische Anordnungen. Angebliches Entlassungsgesuch Radetzko's. Zollvereinsvertrag mit Mo⸗ W und Parma. Vermischtes. Hannover. Haunover. Zweite Kammer: Ausgabe⸗B 3 Han 5 : Ausgabe-⸗Budget; Gratu⸗ lations⸗Adresfe; Strasprozeß⸗Ordnung; Verwaltungs⸗Organisation; Ein⸗ nahme⸗Budget. Erste Kammer: Städteordnung; Ausgabe⸗Budget; ib General Wrangel. 8 ürttemberg. Stuttgart. Sitzung des2 1 vlecfnaazung g Sitzung des Ausschusses der Landes⸗ Baden. Karlsruhe. Füsilier⸗Bataillon des Königli h s ade Karlsruhe. silier⸗ Königlich preußischen 28sten T1.“ vollständig.] G ööG H . Kassel. Abreise Höchster Herrschaften. Schleswig⸗Holstein. Kiel. Burcau der L v“ el. Bürcau der Landes⸗Versammlung. Fregeeneg Oldenburg. Vermischtes. Sachsen⸗Meiningen. Meiningen. Ei 1 A⸗ 1 n. N gen. inzug des E Frankfurt. Frankfurt a. M. CTTE11“ Ausland. 1 Versammlung. Annahme des Klub⸗ gesebes. Paris. Bevorstehende Ferien der National⸗Versammlung T 16 otations⸗Forderung für den Präsidenten. Ministerielles Cirkular in Betreff der Wähler⸗Qualisicationen. Weitere Gesetz⸗Entwürfe üb 8 das Stimmrecht. Kommissions⸗ Gutachten über den westebs. zinttag 68 die und Juni⸗Verwundeten und über den Antrag auf Vans egung des Regierungssitzes. Entlassungen und Beurlaubune in der Armec. Vermischtes. 6 ö1 Niederlande. Aus dem Haag. Dänemark. Kopenhagen. der Constitution. Italien. Von der italie nischen Grãä nze. Popularität der Dyna⸗ stie. Vermischtes. Florenz. Todtenamt für die in der Schlacht bei Curtatone gefallenen toscanischen Soldaten.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Prinz Moritz †. Feier des Jahrestages der Bestätigung

Beilage.

b —z

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Herzoöglich sachsen⸗meiningenschen Frei⸗ herrn von Wechmar, den Rothen Adler -Orden G 4& dem Herzoglich sachsen⸗meiningenschen Regierungs⸗Rath, Dr. Segsse; ner, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; dem katholischen Pfarrer Christian Wirtz zu Titz, Kreis Julich, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Kreis Physikus Dr. Klu⸗ semann zu Birnbaum und dem Wirth Krenzlin in Loburg die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen.

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üuber das Befinden Sr. Majestät des Königs.

Se. Majestät der König haben nach 17tägigem ununterbro⸗ chenen Krankenlager gestern zum erstenmale auf einige Stunden das Bett verlassen können. In Folge der hierdurch herbeigeführ ten Ermüdung haben Se. Majestät zwar den ersten Theil der Nacht weniger gut verbracht, während des übrigen Theils derselben aber Sich eines erquickenden Schlafs zu erfreuen gehabt. Die Entzün⸗ dung am Fuß ist vollständig beseitigt. Die Wunde geht der Ver⸗ narbung entgegen.

Schloß Charlottenburg, am 9. Juni, Morgens 9 ½ Uhr.

—.) Schönlein. Grimm. Langenbeck.

Finanz⸗Ministerinm. PIaang. die Reduction der vormals sächsischen Kammer⸗ und Steuer-Kredit⸗Kassenscheine auf den 14⸗Thaler⸗Fuß betreffend.

Nachdem die Königlich sächsische Regierung bereits im Jahre 1810 den Zwanzig⸗Gulden⸗ oder Conventions⸗Münzfuß als frü⸗— heren Landesmünzfuß außer Kraft gesetzt und in Folge dessen gleichzeitig die Reduction der ihr nach der Haupt⸗Convention vom 28. August 1819 zur Last gebliebenen Kammer⸗ und Steuer⸗Kre⸗ dit⸗Kassenscheine durch Baarzahlung eines Aufgeldes von 2 5 Pro⸗ zent vom Nennwerthe des Zwanzig⸗-Guldenfußes auf den des Vier⸗ zehn⸗Thalerfußes zur Ausführung gebracht hat, ist beschlossen wor⸗ den, auch die von der Königlich preußischen Regierung übernom⸗ menen vormals sächsischen Kammer⸗ und Steuer⸗Kredit⸗Kassen⸗ scheine einschließlich der unter dem Namen von Spitzscheinen be⸗ kannten unverzinslichen Kammer⸗Kredit⸗-Kassenscheine in ähnlicher Weise und zwar gegen eine den Gläubigern baar auszuzahlende Agio⸗Vergütung von 3 Prozent in preußischem Courant auf den Vierzehn⸗Thalerfuß zu reduziren. Es werden demnach folgende Bestimmungen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Diejenigen Inhaber von vormals sächsischen Kammer⸗ und Steuer⸗Kredit⸗Kassenscheinen, welche sich der nach Vorstehendem beabsichtigten Reduction auf den Nennwerth des Vierzehn⸗Thaler⸗ fußes nicht unterwerfen wollen, sondern es vorziehen, die Zinsen und die künftig abzutragenden Kapitalbeträge in Sorten des Zwan⸗ zig⸗Guldenfußes zu beziehen, werden hierdurch aufgefordert, ihre diesfällige Erklärung innerhalb der Monate Mai, Juni und Juli d. J. bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse in Merseburg

unter Beibringung der Originalscheine nebst dazu gehörigen Talons und Coupons ausdrücklich abzugeben.

L““

1“ Den von ihnen beigebrachten Originalscheinen, Talons Coupons sollen mit rothem Stempel die Worte: - z zahlbar in Sorten des Zwanzig⸗Guldenfußes“”“

aufgedrückt und dieselben den Inhabern demnächst zurückgegeben werden. ““ §. 8. ““

„Diejenigen Scheine hingegen, deren Inhaber die im §. 1 er⸗ wähnte Erklärung innerhalb der dort bestimmten Frist nicht abge⸗ geben, unterliegen sowohl in Betreff des Kapitals als der Zinsen der Reduction auf den Nennwerth des Vierzehn⸗Thalerfußes, die Inhaber derselben empfangen jedoch eine Agio⸗Vergütung von drei Prozent des Kapitalbetrages in preußischem Courant, welche ihnen nach ihrer Wahl entweder bei der Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kasse in Merseburg oder bei dem Banquierhause Hammer und Schmidt in Leipzig schon vom 1. September d. J. ab, zugleich mit den im diesjährigen Michaelis⸗Termin fälligen Zinsen gegen Quit⸗ tung und Vorlegung der Originalscheine, nebst dazu gehörigen Ta⸗ lons und Coupons baar ausgezahlt werden soll. Den Scheinen, Talons und Coupons sollen mit schwarzem Stempel die Worte:

„nach erfolgter Ablösung des Agio zahlbar in preußischem

Courant.“ aufgedrückt und dieselben dem Vorzeiger sodann zurückgegeben werden.

Auch können diejenigen Gläubiger, welche sich dieser Konverli⸗ rung unterwerfen, die am 1. Oktober d. J. fälligen Zinsen und Kapitalien mit 3 Prozent Agiv in preußischem Courant schon vom 1. September d. J. ab in Empfang nehmen.

Berlin, den 4. Mai 1850.

Haupt⸗Verwaltung der Staatsschulden.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das 26ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter b Nr. 3278. die Verordnung zur Ergänzung der Verordnung über die Presse vom 30. Juni 1849. Vom 5. Juni 1850; unter . den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Mai 1850, die Wie⸗ derannahme der Bezeichnung: Kammergericht von Sei⸗ ten des Appellationsgerichts zu Berlin betreffend; unter 3280. den Allerhöchsten Erlaß vom 21. Mai 1850, betref⸗ fend die Errichtung einer hesonderen Central⸗Kommission für die Angelegenheiten der Rentenbanken, und unter »„ 3281. den Allerhöchsten Erlaß vom 5. Juni 1850, betreffend den Erlaß der herkömmlichen Prinzessinnen⸗Steuer bei der Vermählung der Prinzessin Charlotte Königlicher Hoheit. Berlin, den 10. Juni 1850. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung. Abgereist: Se. Durchlaucht der Hessen⸗Kassel nach Wien.

Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 9. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem fürstlich karolathschen Kammer⸗ Direktor Hermann Spangenberg zu Karolath, die Erlaubniß zur Anlegung des ihm verliehenen Verdienstkreuzes vom Herzoglich sachsen⸗ernestinischen Haus⸗Orden; so wie dem pensionirten Postwa⸗ genmeister Karl Möhring zu Brandenburg, die Erlaubniß zur öG der ihm verliehenen englischen Kriegs⸗Medaille zu er⸗ heilen.

Oesterreich. Wien, 7. Juni. Der Lloyd meldet: „Be⸗ kanntlich hat Kaiser Ferdinand in einem vor mehreren Wochen ge⸗ haltenen Familienrathe sich dahin ausgesprochen, seinen bleibenden Wohnsitz in Prag zu nehmen. Zu diesem Zwecke wurde vor eini⸗ gen Tagen die Kasse Sr. Majestät auf das prager Schloß gebracht, und alle Kaiserlichen Wohnungen, Gärten und Sommer⸗ Palais sehen ihrer angemessenen Herstellnung entgegen. Dasselbe gilt auch von den Lokalitäten auf den ehemaligen toscanischen Herrschaften, in deren Besitz nun Kaiser Ferdinand ist. In dem früheren tos⸗ canischen, jetzt Kaiserlichen Hause auf dem Hradschin wird die Bi⸗ bliothek Sr. Majestät aufgestellt werden. In nächster Zeit treten auch die Hausbehörden ins Leben.“ ““

Im Lloyd wird berichtet: „Se. Majestät der Kaiser hat befohlen, daß die Abrichtung des Mannes im Reiten, so wie die Dressur der Remonten, künflig mit Führung der Zügel in beiden Händen zuvor auf dem Wischzaume und dann erst mit Zügeln in einer Hand auf der Reitstange vorzunehmen sei. Das Muster zu einem solchen Wischzaume wird durch die zur Umarbeitung des Ka⸗ vallerie⸗Abrichtungs⸗Reglements versammelte Kommission entworfen und den Monturs⸗Kommissionen zur Anfertigung zugesendet wer⸗ den. Mittelst allerhöchsten Handbillets hat Se. Majestät der Kaiser die angetragenen Veränderungen in der Adjustirung der Mannschaft der Ulanen⸗Regimenter, welche außer dem Aermelleibel auch die Ulanka, Czapka und Hosen um⸗ fassen, genehmigt und zugleich angeordnet, daß bei der gesammten Kavallerie die Säbelkuppel unter dem Waffenrocke zu tragen und derart kurz zu schnallen ist, daß das Nachschleppen der Säbel, wenn sich der Kavallerist zu Fuße befindet, möglichst vermieden wird. Einige Infanterie⸗Abtheilungen haben bereits mit Pickelhauben ge⸗ stern die Wachen bezogen; auch Artilleriemannschaft erscheint bereits hin und wieder mit denselben. Ueber die neue Kopfbedeckung der Jäger sind die Bestimmungen noch nicht erfolgt.“ b

Der heutige Wanderer sagt: „Wir haben in der Kölner

Prinz Friedrich von

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Zeitung die unten folgende Notiz gelesen, aber Anstand genom⸗ men, eine so wenig verbürgte Nachricht unseren Lesern mitzutheilen. Da aber ein Regierungs⸗Organ, die gestrige Reichszeitung, diese Nachricht ohne Glosse wiedergiebt, und wir vernehmen, daß hierdurch eine ungewöhnliche Sensation hervorgerufen wurde, so können wir dieselbe unseren Lesern nicht mehr vorenthalten. Ra⸗ detzky hat seine Entlassung genommen! Zufolge einer am 25sten d. M. hier eingetroffenen Privat ⸗Korrespondenz aus Mai⸗ land hat sich das seit kurzem umlaufende Gerücht von ei⸗ nem gespannten Verhältniß, in welchem der Feldmarschall zu dem wiener Kabinet stehe, bestätigt. Radetzky hat seine Demission verlangt und bereits erhalten, was jedoch, aus Besorgniß vor der Aufregung, welche dieses Ereigniß und es ist für Oesterreich ein

Ereigniß von der größten Bedeutung in Italien und besonders

in der Armee hervorrufen wird, von Seiten des Kabinets bis jetzt

noch verheimlicht wird. Ein französischer Gutsbesitzer, Inhaber ei⸗ nes der schönsten Landhäuser am südlichen Ufer des züricher See's

steht mit Radetzky wegen des Verkaufs seiner Besitzung in Unter⸗

handlung. Der greise Feldherr gedenkt auf diesem wahrhaft para⸗ diesischen Landsitze inmitten der Schweiz, deren Bewohnern sein Name die größte Hochachtung einflößt, seine Tage zu beschließen.“

Die Austria sagt: „Es freut uns, berichten zu können, daß die Herzoglichen Regierungen von Modena und Parma den am 1. Dezember 1849 hier in Wien unterzeichneten allgemeinen Arti⸗ keln des zwischen ihnen und Oesterreich verabredeten Zollvereins⸗ Vertrages unter den in ihrem Interesse erachteten Vorbehalten ihre Zustimmung ertheilt haben. Bereits haben der Ministerial⸗Secretair des Finanz⸗Ministeriums, von Cappellari und der Oberamts⸗Direk⸗ tor Troll in Mailand den Auftrag erhalten, sich an die beiden Her⸗ zoglichen Höfe zu begeben, um die ihnen zu bezeichnenden Beamten derselben mit den österreichischen Zollgesetzen näher bekannt zu ma⸗ chen und bei den sich als nöthig darstellenden administrativen Vor⸗ kehrungen mitzuwirken. Nach Beendigung ihrer Mission werden so⸗ dann die Schlußverhandlungen wieder hier in Wien gepflogen werden.“

Vorgestern ist Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Albrecht in Be⸗ gleitung der Erzherzoginnen Hildegarde und Marie aus Baden hier angekommen. Am Bahnhofe wurden dieselben von dem Erzherzoge Wilhelm empfangen.

Die türkische Regierung soll gesonnen sein, einige Dampsschiffe zum Besuche nach dem Adriatischen Meere zu senden. „Dies wäre“, bemerkt der Lloyd, „das erste Mal, daß die Flotte des Sultans in jenen Gegenden erscheint.“

Für die in Frankfurt stationirten österreichischen Truppen sind

dieser Tage die neuen Montur- und Rüstungssorten dahin abge⸗ gangen, „ein Beweis“, fügt der Lloyd hinzu, „daß an eine Aen⸗ derung der Garnisons⸗Verhältnisse nicht gedacht wird.“ 3 Am 3ten Abends fand im Saale des Landhauses die erste Ver⸗ sammlung der Wahlmänner aus der Stadt und den Vorstädten zu einer Besprechung in Betreff der Gemeinderaths⸗Wahlen statt. Es hatten sich dabei mehr als 2000 Wahlmänner eingefunden. „Unte stürmischer Anerkennung“, sagt der Lloyd, „wurden Reden gehal⸗ ten und die Ereignisse des Jahres 1848 in bitteren Worten be⸗ sprochen. Aus dieser Versammlung zu schließen, dürften bei den Gemeinderaths Wahlen die Konservativen einen glänzenden Sieg erringen.“ 1 Durch einen Finanz⸗Ministerial⸗Erlaß vom 13. Mai sind die Ausgedingler und Pächter kleinerer Grundstücke von der Einkom⸗ mensteuer befreit worden. Es wird hiernach für das Jahr 1850 zugestanden, daß ein Grundpächter von dem Einkommen, das ihm das gepachtete Grundstück trägt, keine Steuer zahle, wenn er keine anderen der Einkommensteuer unterliegenden Einnahmen hat, seine Felder selbst bearbeitet und der Pacht so geringfügig ist, daß der zwanzigste Theil des reinen Ertrages den geringsten Erwerbsteuer Betrag nicht erreicht, der für jene Gemeinde, in welcher das ge pachtete Grundstück sich befindet, festgesetzt ist. Das Neuigkeitsbüreau meldet: „Die im vorigen Jahre unterbrochenen Verhandlungen Oesterreichs wegen Ankauf eines Theiles der ägyptischen Flotte sollen, dem Vernehmen nach, durch die Pforte selbst wieder zur Sprache gebracht worden sein; dürften aber wieder zu keinem Resultate führen, da England und Frank⸗ reich bei ihrer im vorigen Jahre erhobenen Einsprache ohne Zwei⸗ fel beharren werden. Die Pforte soll übrigens in sehr großer Geld⸗ verlegenheit sein.“

Hannover. Hannover, 4. Juni. (H. Z.) Zweite Kammer. Es waren in der heutigen Sitzung vom Ausgabe⸗Budget noch die beiden letzten Haupt⸗Rubriken zu erledigen, nämlich „Kunftig weg⸗ fallende Ausgaben“ und „Außerordentliche Ausgaben“. Zu der ersten Rubrik, und zwar zu „Provinzial⸗Landschaften“, lag folgender Antrag des Finanz⸗Ausschusses vor: „Stände erklären sich einverstanden, daß die Kosten der von den Provinzial⸗Landschaften niedergesetzten Kommissionen auch künftig aus der Königlichen Gencral⸗Kasse be⸗ stritten werden; auch wollen sie die Reisekosten für die ostfriesischen Ordinair - Deputirten im beantragten Maße bewilligen. Uebrigens bevorworten Stände, daß bei den Provinzial⸗Landschaf⸗ ten für Reisekosten, insofern nicht wohlerworbene Rechte ent⸗ gegenstehen, nur die für die allgemeine Stände ⸗Ver⸗ sammlung festgestellten Grundsätze angewandt werden. Auch müssen Stände wiederholt bevorworten, daß die bei den Provinzial⸗Land⸗ schaften bereits erledigten oder noch zur Erledigung kommenden Stellen so weit thunlich nicht wieder besetzt, bei eiwa nothwendiger Wiederbesetzung aber die Bestimmung über das Gehalt der ständi⸗ schen Bewilligung vorbehalten werde.“ Dieser Antrag führte zu einer längeren Diskussion über die Verhältnisse der ostfriesischen Landschaft und namentlich über die Frage, in wie weit auch die vom Könige ohne Zustimmung der allgemeinen Stände vollzogene ostfriesische Verfassung die Landeskasse habe verpflichtet werden kön⸗ nen. Man entscheidet sich schließlich für Annahme des Ausschuß⸗ Antrages und für einen im Laufe der Verhandlung von Büren