Der Constitutionnel sagt: „Herr Lourion, Repräsentant des Cher und eines der in die Vorgänge des 13. Juni verwickelten, aber freigesprochenen Mitglieder des Berges, hat gestern seine Demission in die Hände des Präsidenten niedergelegt. Wie man sagt, bezweckt diese Demission einen Protest gegen das neue Wahlgesetz. Dies ist ein Gewissensfall, und wir haben nichts einzuwenden. Wir bezweifeln blos, daß dieses Beispiel viele Nachahmer finden wird. Man weiß, daß das neue Gesetz aus dem Wahlkörper nomadische Bevölkerun⸗ gen und gewisse Kategorieen früher gerichtlich bestrafter Personen ausscheidet, welche das alte Gesetz zur Abstimmung zuließ. Sich aus Anlaß dieser Ausschließungen seines Mandats begeben, heißt so viel, als anerkennen, daß man dasselbe ohne die Unterstützung, welche das neue Gesetz abschneidet, gar nicht erlangt haben würde.“ Das Journal des Débats theilt mit, daß Lourion durch ein Schreiben an Dupin seine Demission gegeben habe, und setzt in einer Note hinzu: „Man versichert, daß Lourion's Schreiben eine Protestation gegen das Wahlgesetz enthalte, und daß 20 Re⸗
räsentanten von der äußersten Linken aus den nämlichen Gründen
enfalls ihr Mandat niederlegen wollen. Somit würde dann zwi⸗ schen jetzt und sechs Monaten die neue Wahlart zur Vollziehung kommen.“
Die Ordre äußert, daß von den Feinden der Regierung aller⸗ hand erfundene oder verleumderische Angaben über die Beziehungen, welche zwischen Louis Bonaparte und den bedeutendsten Mitgliedern der Majorität aus Anlaß des Wahlgesetzes herrschten, verbreitet würden. Er setzt hinzu, dieselben würden besser thun, die Vorschläge zu veröffentlichen, welche angeblich von gewissen Repräsentanten des Berges, autorisirt oder nicht autorisirt, dem Präsidenten gemacht worden, um ihn zu vermögen, daß er diesem Gesetze seine gesetzliche Gutheißung versage, Vorschläge, welche mit Kälte und Verachtung zurückgewiesen worden seien.
Niederlande. Aus dem Haag, 6. Juni. Vorgestern früh starb hier der Prinz Wilhelm Friedrich Moritz Alexander Heinrich Karl
gegen kam, hat auch auf Turin wieder eine sehr günstige Rückwir⸗ kung geäußert, Savoyens Dynastie war vielleicht nie populairer, als in diesem Augenblicke, wo die piemontesischen Stämme sehen, daß Viktor Emanuel wirklich den Forderungen der Neuzeit Rech⸗ nung tragen will und sein Ministerium redlich und offen auf die⸗ sem Wege mitarbeitet. Die Klerikalen werden matt. Das ist ein gutes Zeichen. Wenn eine solche Partei, welche die Agitation bis zur Tollheit getrieben, das Geständniß ihrer Ohnmacht ablegt, so ist das kein geringes Kompliment für das Volk, auf das es ab⸗ gesehen war. Der Cattolico springt freilich noch seinen Veits⸗ tanz, doch sieht man es ihm an, daß er müde wird, und daß er den Muth verloren, weil seine grotesken Productionen den Janhagel nicht mehr ziehen. Wahrscheinlich wird aber der Prozeß des Erz⸗ bischofs von Sassari diesen Leuten wieder etwas Leben einflößen. Der Kriegs⸗Minister hat einen Gesetzvorschlag zur Verbesse⸗
rung der Pensionen der Unteroffiziere von der Land⸗Armee ein⸗ gebracht.
Der König hat aus seiner Schatulle 45,000 Fr. für acht Kirchen in Savoyen angewiesen.
Florenz, 29. Mai. (Statuto.) Der Jahrestag der Schlacht bei Curtatone ist hier durch ein in der heil. Kreuzkirche abgehaltenes sehr besuchtes Todtenamt für die im Kampfe gefalle⸗ nen toscanischen Soldaten feierlich begangen worden. Se. Durch⸗ laucht Fürst Liechtenstein, Kommandant des österreichischen Truppen⸗ Corps, hatte bei dieser Gelegenheit ein an den Kriegsminister ge⸗ richtetes und von diesem im nachstehenden Tagesbefehl veröffentlich⸗ tes Schreiben erlassen: „Se. Durchlaucht der Fürst von Liechten⸗ stein ist in Kenntniß gesetzt worden, daß die toscanischen Truppen in der Pfarrkirche einer zur Gedächtnißfeier unserer auf dem Schlacht⸗ felde von Curtatone gefallenen Braven abzuhaltenden Messe bei⸗ wohnen würden; er spricht sich hierüber in einem an den Kriegs⸗ minister gerichteten Schreiben in ritterlicher Weise als tapferer Sol⸗ dat wie folgt aus: „„Es hätte mir sehr leid gethan, wenn Sie
der Niederlande, zweiter Sohn des Königs, geboren den 15. Sep⸗ tember 1843. Die zweite Kammer hat heute deshalb eine Beileids⸗ Adresse an Se. Majestät gerichtet.
Dänemark. Kopenhagen, Reichstags⸗Mitglieder feierten gestern durch restag der Bestätigung der Verfassung durch den König. fanden in der Hauptstadt keine Festlichkeiten statt.
Von der italienischen Gränze, 3. Juni. Am Aten sollte der Herzog von Genua mit seiner Der herzliche Gruß, welcher dem
Bevölkerung auf seiner Reise ent⸗
M(H. C.) Die ein Festessen den Jah⸗ Sonst
Italien. (Wanderer.) Gemahlin in Turin eintreffen. Könige aus allen Schichten der
aus Rücksicht für uns es unterlassen hätten, die Todtenfeier für jene Soldaten abzuhalten, die tapfer zu kämpfen und zu sterben wußten. Die toscanischen Truppen sind durch jenen Kampf ihrer Pflicht nachgekommen. Sie gehorchten den Befehlen ihres Mo⸗ narchen. Der einzige Vorwurf, den wir ihnen machen können, liegt in dem Umstande, daß sie sich besser schlugen, als wir gewünscht hatten. Wenn ich mir nicht die Freiheit nehme, jener Messe bei⸗ zuwohnen, so geschieht dies, weil ich, so weit es von mir abhängt, jeden Umstand vermieden wissen will, die Empfindlichkeit Jener rege zu machen, welche die Ehre auf den Lippen und nicht im Herzen tragen. Da mir die Gelegenheit zu Theil geworden, die Tapferkeit
unserer Gegner am 29. Mai zu bewundern, so hätte ich es mir zur
v1
Ehre gerechnet, dieser Messe beizuwohnen. Ich bleibe ihr nur des⸗ wegen fern, um nicht den Thoren Gelegenheit zu geben, mir meine Gegenwart zum Vorwurfe zu machen, indem sie das mich zu solchem Akte bewegende echt militairische Gefühl ganz anders auslegen wür⸗ den. Genehmigen Sie am Vorabende des Tages, an welchem mir die Ehre Ihrer Bekanntschaft zu Theil geworden, die Versicherung meiner vollständigsten Hochachtung, die ich für Sie, Herr General, hege. Florenz, 28. Mai 1850. Liechtenstein.““ Dieses Schrei⸗ ben eines ausgezeichneten Feldhexrn, der früher gegen uns kämpfte, muß der toskanischen Armee als ein immerwährender Beleg der von ihr bewiesenen Tapferkeit und der großherzigen Gerechtigkeit gelten, welche wackere Krieger sich gegenscitig erzeigen, und die von Ande⸗ ren nicht so bereitwillig geleistet werden dürfte. Florenz, 29. Mai 1850. Der Kriegsminister: de Laugier.“
Königliche Schauspiele.
Montag, 10. Juni. Im Schauspielhause. 98ste Abonnements Vorstellung: Die Schachmaschine, Lustspiel in 4 Abth., frei nach dem Englischen, von Beck. Hierauf: Der Kaiser und die Müllerin, historisches Lustspiel in 1 Akt, von F. W. Gubitz. Anfang halb 7 Uhr. ““
Wegen Unpäßlichkeit der Frau Crelinger kann das Lustspiel: Das Glas Wasser, nicht gegeben werden.
Dienstag, 11. Juni. Im Schauspielhause. Vorstellung: Donna Diana, Lustspiel in 4 Abth., nischen des Don Augustin Moreto, von West. 7 Uührn
Mittwoch, 12. Juni. Vorstellung: Der Prophet. Oper in 5 Akten, nach dem Fran⸗ zösischen des Eugene Scribe, deutsch bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet vom Königlichen Balletmeister Ho⸗ guet. (Herr Ander, vom K. K. Hof⸗Operntheater zu Wien: Jo⸗ hann von Leyden, als erste Gastrolle; Frl. Johanna Wagner: Fides, als letzte Gastrolle.) Anfang 6 Uhr.
99ste Abonnements⸗ nach dem Spa⸗ Anfang halb
Im Opernhause. 65ste Abonnements⸗
Königsstädtisches Theater. 10. Juni. Ein Prophet, b 6 und Freuden. Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Tänzen und Gruppirungen (mit theilweiser Benutzung eines älteren Sujets), in 3 Akten, von Gustav Räder. Die neuen Maschinerieen und Decorationen im ersten Akte: Gegend mit Windmühlen; im zweiten Akte: der innere Vorhof eines indischen Tempels mit der Seiten⸗ ansicht des Palastes; im dritten Akte: Explosion⸗ und Einsturz⸗ Pavillon, Ansicht von St. Petersburg mit der Eisfläche der
Montag,
Newa ꝛc., sind vom Maschinenmeister und Decorationsmaler Herrn Köhn.
Berlin, 8. Juni. Die Umsätze in Eisenbahn⸗Actien und Fonds haben sich im Laufe dieser Woche noch gesteigert, und die Course nahmen einen weiteren mitunter bedeutenden Aufschwung, da unsere Spekulanten mehr Unternehmungslust als seither zeigen und der Privatbesitzer mit den Verkäufen zurückhielt. Wir haben diesen Umschwung weniger den sich fortentwickelnden besseren Zu⸗ ständen in Frankreich als den beruhigenden Erklärungen in den deutschen Angelegenheiten zuzuschreiben, wodurch die Besorgnisse wegen eines deutschen Krieges, die bereits auf eine höchst bedenkliche Weise⸗ in verschiedenen Kreisen der kaufmännischen Welt verbreitet waren, sehr beschwichtigt wurden. Den er⸗ sten Ausdruck allgemeiner Beruhigung, so wie der Verbesse⸗ rung oder gänzlichen Wiederherstellung des Vertrauens, giebt uns nicht allein die Steigerung der Course, sondern die Art der Bewe⸗ gung des Geschäfts selbst. Bisher war bei der vorherrschenden Steigung zur Baisse⸗Speculation das ganze Geschäft in den Hän⸗ den der Contremine, es gelang derselben, durch billige Offerten auf fixve Lieferung die Course zu drücken, und bei der Aengstlichkeit der Spekulanten a la hausse fand sie nur geringen Widerstand; seit einiger
Rerliner HBörse. Cours und Lieferung nicht nur ganz aufgehört, sondern die vermehrte Speculationslust fürs Steigen der Course hat den Deport in Report verwandelt, so daß auf längere Lieferungen bereits bedeutend über Cassa⸗Cours bewilligt wird. Wir erblicken hierin den ersten An⸗ fang für die Bewegung der bisher müßig gelegenen Kapitalien und zweifeln nicht an den günstigen Einfluß, welchen der Begehr nach Geld auf unsere Geld⸗Institute ausüben wird. Aus dieser Ver⸗ anlassung sind auch Bank⸗Antheile besonders speculationswerth ge⸗ worden und in den letzten Tagen von 94 ½ bis 96 pCt. gestiegen. Wie isolirt übrigens die Ansicht für die Gefahr eines Krieges da⸗ steht, beweist die stattgehabte Betheiligung an der neuen 4 ½proz. Anleihe, welche dem Vernehmen nach vollständig gezeichnet ist und wofür an der Börse über den Emissions⸗Cours bezahlt wird.
Auf die Umsätze in der abgelaufenen Woche zurückkommend, so waren solche in einzelnen Eisenbahn⸗Actien, die in Betracht gün⸗ stiger Einnahmen für speculationswerth gehalten werden, sehr be⸗ trächtlich. Hierzu gehören Köln⸗Minden, die von 93 ½ a 95 pCt., Hamburger, die von 78 bis 80 ¾ pCt. und Mecklenburger, die von 34 bis 39 pCt. gestiegen sind. Auch die Course der übrigen Actien haben sich zwar ansehnlich gebessert, doch war das Geschäft darin mit Aus⸗
nahme von Fried r. Wilhelm Nordbahn ⸗Actien, die von 38 ½ bis 39 stiegen, aber bis 39 ½ % wieder gewichen sind, minder umfangreich. — Verlin⸗ Anhalter von 87 ¼ a 88 ¼ bez., Berlin⸗ Stettiner 101 ¾ a 102 2 Niederschl.⸗Märkische 82 ¼ a 83 ½ , Stargard⸗Posen 818 2 82 ½ 2, Oberschl. Litt. A. 103 ½ a Nc, Halle Thüring. 59 ½ 2 62 9, Potsdam⸗Magdeb. 59 ¼ a 3, *ℳ0, Düsseldorf⸗Elberfelder 77½ a * 0, Krakau⸗Oberschl. 67 a 68 ¾ % bezahlt. In Bergisch⸗Märkischen, Rheinischen und Steele⸗Vohwinkel ist nur wenig umgegangen. Magde .⸗ Wittenberge 54 ½ a 56 % bez., Breslau⸗Schweidn. Freiburger heute v. gesucht; Kosel-Oderberg 70 a 69 ½ % bez. und Für Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Obligationen zeigte sich wieder viel Begehr und wurden solche zu besseren Coursen gehandelt. Für einzelne Gattungen, als besonders für Stettiner⸗ Köln⸗Minden 4 ½ 9%, Düs⸗ seldorfer und Niederschl. III. Serie, fehlten Abgeber zu den notir⸗- ten Geldcoursen. 1 b 1b Preußische Staatsschuldscheine kamen anfangs der Woche in größeren Posten als gewöhnlich aus den Provinzen zum Verkauf, wurden jedoch von der Seehandlung gekauft, und deren Cours hat sich nicht wesentlich gedrückt. 5proz. freiwillige Anleihe gesuchter. Fremde Fonds behaupteten sich fest mit geringerem Umsatz als seither.
Zeit und besonders in den letzten Tagen hat der Unterschied zwischen Kassa⸗ E geFse. gäsgagh
Auswärtige Börsen.
Breslau, 8. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 ½ Gld. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 112 ¾ bez. Poln. Papiergeld 97 bez. Oesterr. Banknoten 85 ½, 86 u. 85 bez. Staatsschuld⸗ scheine 85 bez. u. Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 103 ½ Br. Pos. Pfandbriefe 4proz. 100 ½ Br., do. 3 ½¶proz. 90 bez. Schlesische do. 3 ⅞ proz. 95 2⁄½2 bez., do. Litt. B. 4 proz. 99 ⅔⅜ Gld. do. 3 ½proz. 92 ½ Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 965 Gld., Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 120 Gld., bez., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 ½ Br. Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 79 ¾ Br. b
Actien: Oberschlesische Litt. A. 103 ½ u. bez., do. Litt. B. 102 Br. Breslau⸗Schweidn.⸗Freib. 71 bez. u. Gld. Nieder⸗ schlesisch-Märkische 83 ¾ Br., do. Ser. III. 102 2 Br. Ost⸗Rhein. (Köln⸗Mind.) 94 ½ Gld. Neisse Brieg 35 ½ Br. Krakau⸗Ober⸗ schlesische 68 ¼ bez. u. Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 39 ½ Br. 8 Wechsel⸗Course.
Amsterdam 2 M. 141 Gld.
Hamburg a vista 150 5⁄½ Br.
do. 2 M. 149 Br., 149 ½ Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 24 Gld. Berlin a vista 100 ½¼ Br. 8
Wien, 7. Juni. Met. 5proz. 94 ½, 5, . 4 ½¶proz. 72 ½% , ½⁄. 4proz. 72 ½ — 73. 2 kproz. 49 — 49 ¾. Anleihe 34: 175— 175. 39: 111 ½ — 111. Nordbahn 107 ½, , 8. Gloggnitz 115— 114. Mail. 78 — 78 ½. Pesth 4proz. 88 — 88 ¼. Bank⸗Actien 1100, 1097. Gold 125 ¾. Silber 118. “ Wechsel⸗Course. Amsterdam 166 Br. Augsburg 119 ½ Br.] Frankfurt 119 Br. Hamburg 176 Br. London 12 bez. u. Br Paris 141 Br. In Folge starker Kauf⸗Ordres gegen fremde Devisen zproz. niedriger und offerirt.
d. dzi6 8. Juni. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 107 ¾
Snnhse. B. A. 157 Gld. Leipzig⸗Dresd. C. A. 120 ¼ Br. 23 x¼ Br Sc 85 ½ Br. Schlesische 92 ½ Br. Chemnitz⸗Riesa
Berlin⸗Anhalt 8g- Zittau 24 Br. Magdeburg⸗Leipzig 212 Br. Nordbahn 39. S iteKrakauer 68 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 19‧ (ld. Altona⸗Kiel 94 Br. Deß. B. A. N. 142 Gld., do. B. 115 ½ Gld. Preuß. B. A. 95 ½ Gld.
Frankfurt a. M., 7. Juni.
do. neue 4proz. 95 do. a 500 Fl. 80 ½ Russisch⸗Polnische
1“ hr animirt;
8 An heutiger Börse herrschte für mehrere Fonds und Actiengattungen eine flaue Stimmung n
worin verschiedene Verkäufe zu weichenden Preisen stattfanden. Darunter hielten sich vorzüglich 3proz. Spanier, Friedr. Wilh. Nordbahn und Bexrbacher Actien gedrückt. Nach der Börse ohne Veränderung. Oesterr. 5proz. Metall. 79 Br., 79 Gld. 1091 Br., 1086 Gld. Baden Partial⸗Loose a 50 Fl. v. 53 ¼ Br., 53 Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 31 ¾ Br., 31 Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. pr. 32 ½ Br., 32 ½ Gld. Sard. 5proz. Obligationen 86 Br., 85 ¾ Gld. Partial⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 ½ Br., 33 ⅔ Gld. Darmstadt Partial⸗ Loose a 50 Fl. 75 Br., 74 ½ Gld., do. a 25 Fl. 27 Br., 26 ⅞ Gld. Württemberg. 4 ½proz. Oblig. bei Rothschild 972 Br., 96 ¾ Gld., 3 ½ proz. do. do. 82 ½ Br., 82 ⅔aꝙ Gld. Spanien Zproz. inländ. 32 % Br., 32 Gld. Poln. 300 Fl. Loose 127 Gld., do. 4 proz. 500 Fl. Obligationen 80 ⅔ Br., 80 i Gld. Ludwigshafen⸗Bexbach 80½ Br., 80 Gld. Köln⸗Minden 94 Br., 93 ½ Gld. Friedrich⸗ Wilhelmé⸗Nordbahn 40 ½ Br., 40 Gld. nb21
3 ⅞ proz. p. C. 87 ¾ Br., 87 ½ Gld. St. Präm. Obl. 92 Br. E. R. 104 ½ Br. Stiegl. 85 ½ Gld. Dänische 70 Br. Ard. 11 ½ Br., 11⅛ Gld. 3 proz. 30 ¼ Br., 30 Gld. Amerik. 6proz. V. St. 108 ½ Br. u. Gld. Hamb. ⸗Berl 80 Br. u. Gld. Bergedorf 90 Br. Magdeburg⸗Wittenberge 562 Br., 55 1 Gld. Altona⸗Kiel 93 Br., 92 ¾ Gld. Köln⸗Minden 94 Br., 93 ½6 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 39 ½ Br. Mecklenburg 36 Br. u. Gld. 8 Wechsel⸗Course.
Paris 189. 8
St. Petersburg 34 ½.
London 13. 8 ¾.
Amsterdam 35. 75.
Frankfurt 88 ½.
Wien 178 ½.
Breslau 152 ½¼.
Louisd'or 11.3 ½.
Dukat. 102 ⅞.
Gold al Marco 436 ½.
Preußische Thaler 50 ½.
Das Geschäft in Wechseln war höchst gering. Fonds fest.
Eisenbahn⸗Actien, anfangs flau, schlossen fest bei beschränktem Umsatz.
Paris, 6. Juni. 3proz. 58. 65. 5 proz. 94.65. Nord⸗ vahn 445, 450. “ 8 Nach der Börse. 5proz. 94 8 1 88 Gold al marco 16 a 17. Dukat. 11. 70 a 11. 75. “ Wechsel⸗Course. Amsterd. 210 ¼. Hamb. 185 ½. Berlin 367 9½,
Bank⸗Actien J. 1840
Hamburg, 7. Juni.
0921
22
London 25.
Frankf. 210 ½. Wien 208 ½. Petersb. 398 ⅞. Die Rente eröffnete niedriger, auf 94. 65.
London, 7. Juni. 3 ½ proz. 97 ½, ½. Int. 57 ½, 36 ⅞. Z proz. 38, 37 ½. Pass. 4, 3 ½ 96, 95 ⅞.
Cons. blieben zu ihren Eröffnungs⸗Preisen unverändert
Eisenbahn⸗Actien erlitten einen kleinen Rückgang.
2 Uhr. Cons. p. C. 96 ⅜x, a. Z. 97, 96 ⅞.
Eisenbahn⸗Actien waren fester.
Amsterdam, 6. Juni. Sowohl in Holl. als fremden Fonds war die Stimmung heute flau. In Int., Span., Oesterr. und Mex. war der Handel belebt.
Holl. Int. 55 ½, 6, Zproz. neue 66 ½, 66. Span. Ard. 12 %%, z. Gr. Piecen 13 ½, 12 ⁄. Zproz. 37 ½. Russen alte 104 ½⅛. Stiegl. 85 . Oesterr. Met. 5proz. 78, 77½, v. 2 ⁄ proz. 41 7. Mexik. höö
vurch Einkäufe stieg sie wieder
Zproz. Cons. p. C. u. a. Z. 96 ¼, . 8 — —
1proz. 86 ½, 85 ½. Ard. 11 Russ. 5proz. 109, 107. 45proz.
Wechsel⸗Course.
Paris 56 ½⅞. Wien 30 ½ Br. Frankfurt 99 ¾ G. London 2 M. 12
2 C Hamburg 35 ½. Petersburg 188. —y.—
Markt⸗Verichta. n Stettin, 8. Juni. Weizen gelb. schles. 89pfd- 52 3,8 Roggen 82 pfd. pr. Juli 27 ¼, pr. Aug. 27 % pr. Okt. 28 ½. Rüböl pr. Okt. 10 *⁄2, pr. Juni 10 ½, pr. Dez. 10 ½. Spiritus 26, 25 %, pr. August 25 ½8, 24 ¼. 8
““
091 .22*
Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 8. Juni. Nordbahn 40 ⁷. 4 ½proz. 69 ½. 5proz. 79 ½. Span. 32 9%. Bad. 318. 32 ½. Wien 100 ¼. Bank⸗Act. 1105. Loose 148 ½S, 49. Paris, 7. Juni. (5 Uhr.) Zproz. 56. 60. 5proz. 94. 20. 3 56³ — 2902 32 Amsterdam, 6. Juni. (42 Uhr.) Int. 56 8. Span. 32 . Met. Faeeg; 41 ½¼. (5proz. 76 ½. 5proz. neue 81 ½. Russ. 4proz. Hope 86 ½. Stiegl. 86.
Met. Kurhess.
Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Beilage
oder: Johannes Leiden
Y
992 reußischen
Staats-Anzeiger.
Montag d. 10. Juni.
Inhalt.
1 8 11 EEI11.4XX“ 1 Bayern. München. Erste 1Ab Die de hüsch Anlehensfrage; Berathung über den Gesetzentwurf in Betreff der Lchschen⸗Bnegfompßtez ministerielle Erklärung in Bezug auf den Gesetzentwurf über den Lehens⸗ verband; einstimmige Annahme des Gesetzentwurss über die Familien⸗ Fideikommisse; Zustimmung zu den Gesetzentwürfen über den Bedarf für Eisenbahnbauten und über die Staaisschuld. — Abgeordneten⸗-Kammer: Zustimmung zu Zollvereins⸗Verträgen; Armen⸗Gesetzentwurf; Verwerfun : iines Gesetzentwurss in Bezug auf die Ablösung des Lehensverbandes 1 Verloosung der 3 ½proz. Staatsschuld.
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme des Stem⸗
F velgesetzes. — Verwerfung der Hundesteuer. — Vermischtes. — Paris. Diplomatisches Schreiben aus Toscana Thätigkeit des S raths. Vermischtes. .
Deutschland.
Bayern. München, 1. Juni. (N. K.) Sitzung der Kammer der Reichsräthe. Es wird in der griechischen An⸗ lehensfrage von Freih. von Aretin Bericht erstattet und ohne alle Diskussion dem Antrag der Kammer der Abgeordneten beigetreten. Den beigefügten Antrag, den Art. 14 des Gesetzes von 1811 be⸗ treffend, hält der Ausschuß zwar für unmotivirt und für zu schroff gehalten, räth jedoch, um die leidige Angelegenheit bald zu beseiti⸗ gen, zur Annahme, die auch mit allen gegen 2 Stimmen (Freiherr von Freyberg und erster Präsident) erfolgt. Hierauf folgt die Be⸗ rathung über den Gesetz⸗Entwurf, die Familien⸗Fideikommisse be⸗ treffend (Referent Graf Reigersberg.) Graf K. Seinsheim: Die meisten Lehrer an den Hochschulen hätten sich von jeher aus staats⸗ wirthschaftlichen Gründen gegen die Fideikommisse ausgesprochen. Der eigentliche und Hauptgrund sei aber der gewesen, daß man dem Bestand und der Blüthe der adeligen Familien nicht hold war, eine Ansicht, die aus der französischen Revolution herstamme, wo man mit einem Federstriche die Rechte des Adels als eines „nichts⸗ Standes“ gestrichen habe. Dieselbe Ansicht sei sogar in ie bayerische Gesetzgebung übergegangen, wie die Verordnungen vom 12. Juni 1808 und vom 22. Dezember 1811 bewiesen.
Gottlob, daß nach dem Sturze Napoleon's das ältere Recht wie⸗ der zur Geltung gelangt und das VII. Verfassungs⸗Edikt entstanden sei! Der Umsturz von 1848 habe auch da zerstören wollen, wie die in Frankfurt Zausgeheckten“”“ Grundrechte bewiesen. Dank der Vorsehung, Dank der jetzigen Verwal⸗ tung, seien diese Grundrechte nicht zur Kraft gelangt. Die Fi⸗ deikommisse seien die Bürgschaft, einen gesicherten Besitzstand zu erhalten, sie seien eine Schanze gegen die Pläne der Umsturzpartei, denn durch die Schaffung von Fideikommissen werde der Erzeugung des Proletariats vorgebeugt. Daher begrüße er den Gesetzentwurf, ver die Befugniß, Fideikommisse zu errichten, auf jeden Staats⸗ bürger ausdehnt, mit Freuden. Graf Arco⸗Valley richtet an den Ministertisch die Frage, warum das Gesetz nicht auch für die Pfalz gelten solle? Minister von Kleinschrod: Die Regierung sei bei dem Gesetze lediglich vom Standpunkte der Revision des bereits bestehenden Gesetzes, welches sich nicht auf die Pfalz beziehe, aus⸗ gegangen, ferner seien die Fideikommisse mit den Civilgesetzen in der Pfgnlz dann mit dem dortigen Bestand des Besitzes nicht vereinbar. Das Gesetz solle nicht staatsrechtlicher, sondern nur privatrechtlicher Wirkung seyn. Graf Arco⸗Valley behält sich die Stellung ei⸗ nes Wunsches vor. An der weiteren allgemeinen Diskussion be⸗ theiligen sich von Maurer, der aus rechtsgeschichtlichen Gründen das Institut der Fideikommisse als ein rein bäuerliches be⸗ zeichnet und nach dem Grundsatze der Gleichheit dieses Grsetz für den Bauernstand mit dem Adel zugleich gegeben wünscht, fer⸗ ner von Niethammer und Graf Castell. In der speziellen Diskussion wird der Eingang, gegen den Freiherr von Frey⸗
verg das Bedenken erhebt, daß in denselben nicht die Worte „für die
Landestheile diesseits des Rheins“ aufgenommen sind, mit allen gegen fünf Stimmen (Fürst Wrede, Graf A. Seinsheim, Freiherr von Frey⸗ berg, Graf Rechberg, Heintz) angenommen. Art. 1: „Familienfi⸗ deikommisse, kraft welcher ein Grundvermögen als ein unveräußer⸗ liches und untheilbares Gut einer ganzen Familie bestimmt wird, können um Vortheil einer jeden Familie und von Jedem, welcher über das Seinige frei zu verfügen bestimmt ist, errichtet werden“, wird ohne Diskussion angenommen. Art. 2: „Ein Familien⸗Fideikommiß kann nur aus einem in Bayern gelegenen Grundvermögen gebildet wer⸗ den, welches mit einem Simplum der Grund⸗ oder Häusersteuer von 25 Fl. belegt und bis zu dem diesem Steuerbetrage entsprechen⸗ den Grundwerthe schuwenfrei ist. In denjenigen Bezirken, in wel⸗ chen das Steh 1 efinttivum nach den Gesetzen vom 15. August 1828 noch EA“ ist, wird der dem Steuersimplum von 45 Fl. entspre Mour etrag durch Regierungs⸗Verordnung be⸗ uͤmmt.“ von güd s beantragt, um jede Beschränkung bei Er⸗ richtung eines ber e zu entfernen, die Weglassung der Summe, so⸗ 8 miß var folgende Fassung erhalten würde: „Ein Familien⸗Fideiten 89 G nur aus einem in Bayern gelegenen schuldenftant lütt diefen 8ö werden.“ Freiherr von ö erstuß h. g, der i 8 ; 8 etinile Grundstücke und selbst Wberiger 1.““ setgenich räthlich, denn hier könnten gar vicke peesi ei nicht 8 rag b rozesse eutstehen. nich hwere der Antrag des Herrn v . s Ferner ershureikommissen, indem er, ohne Mauxer die Errich⸗ fung von F zen hne ein Mini . ung von ien ganz schuldenfreien. Besitstand nimum anzu⸗ nehmen, Sinne von Niethammer. v verlange. In gleichensodann das Wort „schuldenfrei.“ von A “ a 218 , T sireicht sarerschen Antrag, dagegen Fürst Hohenlohe sääst für enschtspunkte aus, daß nach dem Maurerschen Antrag Bon dem Geste verschuldete Gut zum Fideikommiß gemacht werden am Ende farch der Zweck des ganzen Iüsess verfe 2 würde, spre erch der Halls dagegen Minister von Kleinschrod und der chen glcgöfüdent Irgf K. Seinsheim. Freiherr von reder der 6 beantragt in der Maurerschen Modiftcation nach, gelegenen⸗ 1 1 5 er Worte: zZur ragung er eikommiß⸗ rie Ennschaltung der graf A. Seinsheim beantragt finen za⸗ G ö ausnahmsweise auch bewegliche Sachen, die sön. 1un Familie ein pretium allectionns d stand einer Fideikommißerrichtung sellen seist Frah ei der
Beilage zum P
stimmung wird der Artikel 2 des Regierungs⸗Entwurfs gegen 9 Stimmen (Arnold, Freiherr von Würtzburg, Graf Arco⸗Valley, Freiherr von Lotzbeck, von Maurer, Freiherr von Freyberg, Graf A. Seinsheim, Freiherr Anton von Gumppenberg, Freiherr von Aretin) angenommen, der Zusatz⸗Antrag des Grafen A. Sensheim gegen 11 Stimmen abgelehnt. von Niethammer beantragt einen Föae⸗ Artikel, wonach Fideikommisse, welche die im Art. 2 bestimmte Größe übersteigen, mit Hypotheken in Bezug auf den Theil, der jene Größe hat, nicht sollen belastet werden dürfen. Der Antrag wird nach län⸗ gerer Debatte angenommen. Nun regt der Justiz⸗Minister die Frage an, ob der Beschluß über diesen neuen Zusatz⸗Artikel zu Recht bestehe, da er nur mit einfacher Mehrheit gefaßt worden, während es sich doch um Abänderung einer Verfassungs⸗Bestimmung handle. Nach längerer Debatte spricht sich die Kammer dahin aus, daß ³ der Stimmen erforderlich gewesen wären, so daß hiernach der ange⸗ nommene neue Artikel wieder in Wegfall kömmt. Ein Zusatz⸗ Artikel des Grafen Montgelas wird an den Ausschuß gewiesen. Die folgenden Artikel enthalten nähere Bestimmungen über die Modalitäten und Förmlichkeiten der Fideikommiß⸗Errichtung, die Rechte und Pflichten des Fideikommißbesitzers, Auflösung der Fideikom⸗ misse u. s. f. Art. 3— b werden ohne Diskussion angenommen. Bei Art. 7, wonach vor der gerichtlichen Bestätigung der Fideikommisse in einer Ediktalladung zur Geltendmachung etwaiger Einsprüche ein „angemessener“ Termin vorgesetzt werden soll, beantragt Frhr. von Aretin, statt „angemessener Termin“ zu setzen: „ein Termin von höchstens 6 Monaten.“ Graf K. Seinsheim unterstützt di se Mo⸗ dification als nothwendig, da die Gerichte ohnehin sich den Fidei⸗ kommissen abhold zeigten. Der Artikel wird mit der Modifica⸗ tion angenommen, eben so der vom Ausschuß beantragte neue Ar⸗ tikel 8: „Das Eigenthum des Fideikommißvermögens steht nicht dem jedesmaligen Besitzer desselben allein, sondern auch den übrigen zur Nachfolge Berechtigten (Anwärtern) zu“, wogegen der ent⸗ sprechende Artikel (9) des Regierungs⸗Entwurfs wegfällt. Art. 8. (nun 9), 10—12 des Entwurfs werden unverändert, Artikel 13 mit einer Modification von Maurer's zum ersten Absatze und mit Weglassung des dritten Absatzes („eine zweite Familie kann nicht für den Fall, daß die erste erlischt, zur Nachfolge in das Fideikommiß substituirt werden, unbeschadet des Rechts des letzten Besitzers, ein
neues Fideikommiß aus der Gütermasse zu errichten“), unverändert
wiederum die Art. 14 — 21 angenommen. Die Abstimmung über das ganze Gesetz wird, weil die Modification des Grafen Mont⸗ gelas an den Ausschuß zurückverwiesen worden ist, auf die näͤchste Sitzung vertagt. Graf Arco⸗Valley verzichtet auf seinen Wunsch bezüglich der Pfalz, indem er bemerkt, daß, wenn ein Pfälzer ein Ses gründen wolle, er dies im diesseitige ayern thun
önne.
München, 4. Juni. (N. K.) Sitzung der Kammer der Reichsräthe. Nach Verlesung des Einlaufs, beziehungs⸗ weise des Beschlusses der Kammer der Abgeordneten über den Ge⸗ setz⸗Entwurf, den Artikel IV. des Lehens⸗Ablösungsgesetzes vom i 4848 betreffend, ergreift Minister von der Pfordten das ort: Die Nichtgenehmigung jenes Gesetz⸗Entwurfs sei unter Vor⸗ ansseßung der Zweidrittel⸗Majorität zu Stande gekommen; die Re⸗ Süerees habe die Ansicht, daß hier eine Majorität von zwei Drit⸗ heilen nothwendig, durchaus nicht getheilt; es handle sich nicht um ein Verfassungsgesetz, sondern blos um die Abänderung eines Theils eines Verfassungsgesetzes. „Dieses sei keine Verfassungsänderung. Im gegenwärtigen Falle könne zwar von dem eben ausgesprochenen Prinzipe keine Anwendung gemacht werden, da der Gesetzentwurf, 8- abgelehnt, in dieser Sitzung nicht mehr eingebracht werden önne 9 übrigens habe die Staatsregierung für nothwendig erachtet, sich gegen das Prinzip, welches in der Kammer der Abgeordneten adoptirt worden, auszusprech sj 1 9 zusprechen und sich gegen die daraus allenfalls zu ziehenden Konsequenzen zu verwahren. Hierauf folgt die Vor⸗ tragserstattung über den am Sonnabend an den Ausschuß zu⸗ rückgewiesenen Antrag des Grafen Montgelas zu dem Artikel 2 des Gesetzes, die Familien⸗Fideikommisse betreffend. Derselbe lautet: „Zur Ausmittelung des schuldenfreien Grundwerthes, welcher einem Steuer-Simplum von 25 Fl. entspricht, wird in denjenigen Bezirken, in welchen dae Steuer⸗Definitivum bereits durchgeführt ist, angenommen, daß ein Gulden Steuer⸗Simplum einen Werth von 1200 Fl. repräsentirt.“ Der Ausschuß begut⸗ achtet denselben zur Annahme; dieselbe erfolgt auch heute, eben so die einstimmige Annahme des ganzen Gesetzentwurfs. Diesem folgte die Diskussion über den Gesetzentwurf, die Aufbringung des Be⸗ darfes für den Eisenbahnbau in den Jahren 1849/50 u. 1850/51 betreffend. In der allgemeinen Diskussion ergreift Niemand das Wort, und in der speziellen werden die Art. 1 und 2 ohne Diskussion angenommen. Art. 3 giebt dem zweiten Präsidenten Veranlassung, sich gegen die Beschraͤnkung, welche der Regierung rücksichtlich der Aufnahme des Anlehens durch die Einschaltung der Worte zal parie auferlegt sei, auszusprechen, indem dadurch die Regierung leicht in Verlegenheit kommen könne. Graf Reigersberg spricht sich be⸗ stimmt für jenen Zusatz aus, indem allerdings unter der früheren Verwaltung das Recht, unter pari aufzunehmen, furchtbar miß⸗ braucht worden sei. Minister Aschenbrenner gesteht zwar zu, daß in jener Bestimmung eine Beschränkung liege, glaubt jedoch, daß hierdurch die Befugniß der Regierung, bei Kontrakts⸗Abschlüssen auf auswärtigen Märkten Provisionen ꝛc. zu geben, nicht ausge⸗ schlossen sei. Der Artikel 3 wie die noch folgenden Artikel werden ohne weitere Debatte genehmigt, eben so das ganze Gesetz. Die, von der Kammer der Abgeordneten vorgeschlagenen Anträge werden sämmtlich genehmigt, mit Ausnahme des Antrags 3: „die in meh⸗ reren Eingaben vertretenen Anträge auf Abänderung der gesetzlich festgestellten Richtung der Ludwigs⸗ Westbahn oder auch auf eine andere Ausführung derselben, als von der Königlichen Staats⸗ Regierung vorgeschlagen worden, seien nicht zu befürworten“ (b⸗ gelehnt deshalb, weil dieser Antrag überflüssig erscheine, indem es sich von selbst verstehe, daß ohne Zustimmung der Kammern die Staats⸗Regierung auf jene Anträge keine Rücksicht nehmen könne), ferner des von dem Abgeordneten Kolb in der Kam⸗ mer der Abgeordneten angeregten Wunsches, die elektro⸗ magnetischen Telegraphen betreffend. Aus den Erklärungen des Ministers von der Pfordten geht hervor, daß die Regierung die bestimmte Absicht hat, die Bahn bis Lindau bis zum Jahre 1854—55 zu Ende zu bringen und bis zu gleichem Zeitraum den Anschluß an die badische Hauptbahn zu bewerkstelligen. Hierauf folgte die Annahme der von der Kammer der Abgeordneten gefaß⸗ ten Beschlüsse über die Staatsschuld und Schuldentilgungs Anstalt. Nur der Finanzminister von Aschenbrenner ergriff zweimal das Wort, um die kurze Mittheilung zu machen, daß die bereits zuge⸗ sicherte Verloosung älterer Staatsschulden im Betrag von Einer
d. hn am 15. Juli stattfinden und morgen oder übermorgen schon sschreibung im Regierungs⸗Blatt erfolgen werde. Desglei⸗
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chen kündigte er einen bereits . Serenn an, di Ausscheidung und Tilgung der schwebenden gh 1 6
München, 3. Juni. (Nürnb. K.) Sitzung der
der Abgeordneten. Den ersten Berathungs e. drei im Jahre 1847 mit Belgien und Holland resp. Luxemburg ab⸗ geschlossenen Verträge des Zollvereins. Die Kammer ertheilt den⸗ selben nach dem Antrag des Ausschusses ihre Zustimmung ohne De⸗ batte. Vor der Abstimmung über den mit Luxemburg geschlossenen Vertrag erhebt sich jedoch Fürst Wallerstein und weist auf den traurigen Zustand hin, daß ein deutsches Ländchen mit anderen deutschen Ländern noch Separatverträge schließe, und daß es hierzu noch der Zustimmung einer Separat⸗Vertretung bedürfe. Hierauf erstattet Abgeordneter Ruland Vortrag über den Armengesetz⸗Ent⸗ wurf des Abgeordneten von Koch. Der Ausschuß beantragt, dem⸗ selben die Zustimmung zu versagen. Der nächste Gegenstand der Tagesordnung ist die Berathung und Schlußfassung über den von der Kammer der Reichsräthe bereits unverändert angenommenen Gesetz⸗Entwurf: den Artikel IV. des Gesetzes über die Ablösun
des Lehenverbandes vom 4. Juni 1848 betreffend. Der Ausschu
begutachtet die Beistimmung zum Gesetz⸗Entwurf in unveränderter Fassung. Zu dem Eingange des Gesetz⸗Entwurfes liegt eine Modifi⸗ cation des Fürsten von Wallerstein vor. Derselbe beantragt, daß die Worte: „unter Beobachtung der im Tit. X. §. 7 der Verfassungs⸗ Urkunde vorgeschriebenen Formen“ eingeschaltet werden, nach welchem Paragraphen zur Annahme jedes Verfassungsgesetzes eine Mehrheit von zwei Drittheilen der Stimmen nothwendig ist. Der Staats⸗
Minister von Ringelmann: Die Regierung habe dies nicht für nothwendig erachtet, weil durch das vorliegende Gesetz lediglich eine
bestimmtere und klare Fassung des Art. 4 des Gesetzes über die
Ablösung des Lehenverbandes bezweckt, keinesweges aber eine Neue⸗
rung beabsichtigt werde; wenn jedoch die hohe Kammer die Ansicht
hege, daß auch in diesem Falle die Bestimmung des Tit. 7
zur Anwendung zu kommen habe, so finde das Staats⸗Ministerium
nichts dagegen zu erinnern. Auf diese Erklärung hin wird sofort zur Abstimmung über den Eingang des Gesetzes geschritten und der⸗
selbe mit dem Amendement des Fürsten Wallerstein angenommen. Hieran reiht sich die Diskussion über den Art. 1. Fürst Waller⸗ stein: Er sehe sich veranlaßt, nicht nur gegen den Art. 1, sondern überhaupt gegen das ganze Gesetz sich aufs entschiedenste auszu⸗ sprechen. Das Gesetz sei ein Zwillingsbruder des Ablösungsgesetzes. Während, wie neulich vorgerechnet wurde, durch das Ablösungsgesetz so und so viele Millionen den Berechtigten entzogen wurden, um sie den Pflichtigen zuzuwenden, habe das Lehengesetz mit wenigen Ausnahmen die ganze Masse der Lehen gegen sehr geringe Entschä⸗ digung in das Eigenthum der bis dahin Lehenpflichtigen übergehen lassen. Nachdem der Redner diese Parallele gezogen hatte, führt er dieselbe weiter in Folgnedem aus: „Meine Herren! Wir haben Ihnen 19 Anträge vorgelegt, um das Ablösungsgesetz nicht abzuändern, sondern nur theilweise zu erläutern. Wir ha⸗ ben Ihnen Bestimmungen vorgeschlagen, die rein in das Kulturgesetz gehören, wie 3. B. die Bestimmung über die Fructificationszeit des Acker⸗ und Wiesenlandes. Wir haben so⸗ gar einfach die Bitte gestellt, daß das Laudemium oder Aequivalent sogleich möchte repartirt werden, ein Antrag, von dem selbst der Herr Finanz⸗Minister erklärt hat, daß er nicht gewillt sei, ihm ent⸗ gegenzutreten. Die hohe Kammer hat alle Anträge ohne Ausnahme verworfen, einfach aus dem Grunde, weil der Herr Referent das
müsse an einem Gesetz, welches erst vor zwei Jahren ins Leben ge⸗ 8 treten sei, nicht schon wieder rütteln, ungeachtet wir an anderen Ge⸗ setzen, die öffentlichen Freiheiten betreffend, z. B. am Preß⸗ECdikte, tüchtig gerüttelt haben. Hier aber ist eine enge Verwandtschaft zwi⸗ schen den genannten Gesetzen unverkennbar. Durfte das Ablösungs⸗
gesetz nicht interpretirt werden, um 1000 und 10,000 und noch mehr Prozesse abzuschneiden, ist es denn besser, daß der Verpflichtete ge⸗ genüber dem reichen Berechtigten sich Allem fügen müsse, damit er nicht die Kosten eines unerschwinglichen Prozesses zu tragen habe, nun, so müssen auch die dunklen Punkte des Lehengesetzes in Gottes Namen durch den Rechtsweg ausgeglichen werden. Die hier Be⸗ theiligten können die Prozeßkosten leichter tragen, als die große Mehrzahl der armen Pflichtigen. Das ist der Grund, warum ich ehrend den Beschluß der Majorität, auch konform gegen dieses Ge⸗ setz, mich entschieden aussprechen muß.“ Der Referent von Breiten⸗ bach sucht diese Ansichten des Redners zu widerlegen und führt die⸗ jenigen Momente an, welche zur Entkräftung seiner Argumentation dienen; was auch mit kurzen Worten von dem Staats⸗Minister von Ringelmann geschieht, worauf zur Abstimmung übergegangen und die eventuelle Annahme des Art. 1 beschlossen wird. Ohne Dis⸗ kussion werden gleichfalls eventuell die Art. 2 und 3 angenommen. Zu Abschn. 3 des Art. 4 stellt Dr. Arnheim die Modification: es solle die 2jährige Frist auf 1 Jahr ermäßigt werden. Nach kurzer Diskussion, an welcher der Finanz⸗Minister und Referent von Breitenbach sich betheiligen, wird der Art. 4 mit der genann⸗ ten Modification angenommen. Bei Art. 5 ergreift Stöcker das Wort und verbreitet sich über die Behandlung der Anträge auf Interpretation des Ablösungsgesetzes, spricht sich mißbilligend über den in der letzten Sitzung von der Kammermehrheit beliebten Schluß der Debatte aus, wird jedoch von Stimmen aus der Rech⸗ ten und dem Centrum stürmisch unterbrochen, worauf der Präsident den Redner auffordert, zur Sache zurückzukehren. Auf diese Auf⸗ forderung hin erklärt derselbe denn, daß er gegen das Gesetz stim⸗ men werde, weil, was dem Einen Recht, dem Andernen billig sei. „Hat man uns auf den Rechtsweg verwiesen, so verweise man auch die Lehenspflichtigen dahin.“ Dr. Arnheim erklärt, daß er für das Gesetz stimmen werde; obwohl er sehr gewünscht hätte, daß die Anträge auf Interpretation des Ablösungsgesetzes genau und ein⸗ gehend gewürdigt worden wären, so sei doch, weil dies nicht ge⸗ schehen, für ihn kein Grund gegeben, das Gute, was das gegen⸗ wärtig vorliegende Gesetz enthalte, zu verwerfen. Tröger schließt sich dieser Erklärung sammt ihren Motiven an und giebt die wei⸗ tere Erklärung ab, daß er dies ausdrücklich bemerke, weil seine Ab⸗ stimmungen schon öfters der Gegenstand von Verdächtigungen ge⸗ wesen seien. Der Staats⸗Minister von Ringelmann findet es unbegreiflich, wie man von jener Seite des Hauses gegen das vor⸗ liegende Gesetz stimmen könne. Beiden Gesetzen, dem über die Ab⸗ lösung des Lehenverbandes sowohl, als dem Ablösungsgesetze, liege das Prinzip der Freiheit zu Grunde. „Wollen Sie konsequent sein, meine Herren, so müssen Sie dafür stimmen, denn sonst stimmen Sie gegen die Freiheit!“ Fürst Wallerstein entgegnet mit der nochmaligen Berufung auf seine bereits abgegebene Erklärung zu- Art. 1. Hierauf findet die Abstimmung statt, in welcher die even- luelle Annahme des Art. 5 beschlossen wird; dasselbe ist mit Art. 6, den Vollzug des Gesetzes betreffend, der Fall. Es folgt nun die
Abstimmung über den ganzen Entwurf durch Namens ⸗Aufruf.
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Prinzip der Stabilität angerufen hat und der Meinung war, man