4 1“ 8* 1 sehe ich mich veranlaßt, bei dem Herrn Kriegs⸗Minister anzufra⸗
gen, was man von Seiten des Königlichen Kriegs⸗Ministeriums esonnen sei, zur Abhülfe dieser das Wohl der Armee gefährdenden Mißstände zu thun, und ob man nicht endlich auch an eine zeitge⸗ mäße Reorganisation der Militair⸗Sanität gehen wolle, nachdem eine Reform der Militair⸗Justiz in nahe Aussicht gestellt und zur Reform der civilärztlichen Verhältnisse ein eigener Kongreß einberufen wurde? Der Kriegsminister beantwortete diese Interpellation wie folgt: Zu 1. Mit Stem I. M. ist keiner der Militair⸗Aerzte felddienst⸗ untauglich gemeldet und daher auch nicht nothwendig, ihre Dienste durch andere Aerzte versehen zu lassen. Zu 2. Alle statusmäßigen Stellen des Militair⸗Sanitätsdienstes, wie solche für die Corps⸗Kom⸗ mando's, die Regimenter und Bataillone formationsgemäß bestimmt, sind besetzt worden. Zu 3. Der Militair⸗Arzt empfängt im Frieden und Kriege die Gebühren jener Offiziers⸗Charge, der er im Range gleichgestellt ist. Nur einen Taschenverband muß er sich aus eige⸗ nen Mitteln anschaffen. Die gesammte übrige Feld⸗Ausrüstung übernimmt das Aerar. Sie ist zweimal, im Jahre 1841 und 1848, kommissionaliter festgesetzt worden. Im letzteren Jahre wurden viele Militair⸗Aerzte, welche damals anwesend, zur Kommission gezogen und alle verlangten und als zweckmäßig erkannten Zusätze ange⸗ nommen. Daß man das nun Bestehende nicht täglich nach den Ansichten und Plänen Einiger wieder umändern kann, ist wohl klar. In Schwaben und Franken konnte sie sich nicht bewähren, denn dort gab es glücklicherweise für die Aerzte nichts Erhebliches zu thun. Das kam aber vor, daß einige ihre reichhaltigen Arznei⸗Vor⸗ räthe unberührt ließen und Rezepte in die Apotheken schickten. In Schleswig, wo es galt, haben die Militair⸗Aerzte, wie immer, sich sehr wacker gehalten. Kein Soldat, kein Offizier, keine Kom⸗ mandostelle hat eine Klage über mangelhafte ärztliche Feld⸗Ausrü⸗ stung geführt. Auch die Militair⸗Aerzte haben hierorts nichts ange⸗ zeigt. Uebrigens war bekanntlich nur eine bayerische Brigade im Reichsdienste in Schleswig, zu welcher ein Feldspital nicht verlangt worden war, auch nicht vermißt wurde. Aerzte für ein sol⸗ ches sollten auf Requition des Reichs⸗Ministeriums gerade da⸗ hin abgehen, als der Kampf sein Ende nahm. Zu 4. Für die Bildung der Sanitäts⸗Compagnieen, schon im Jahre 1847 in Antrag gebracht, sind gegenwärtig die vorbereitenden Schritte geschehen; die wirkliche Ausführung hängt von den dafür erforder⸗ lichen noch schwebenden Geldbewilligungen ab. Wenn das Ministerium die Genugthuung erhalten hat, daß andere deutsche Staaten seine Einrichtungen in Beziehung auf das ärztliche Perso⸗ nale in der neuesten Zeit adoptirt haben und der erste militair⸗ ärztliche Reformer, der preußische Generalarzt Dr. Richter, sie ihnen als Muster aufstellt, so wird es dagegen auch nicht unterlassen, das, was sich in anderen Staaten Vortheilhaftes und Zweckmä⸗ ßiges für den Militair⸗Sanitätsdienst ergiebt, so weit möglich nach seinem Werthe in sich aufzunehmen. Als ein solches kann aber nicht erkannt werden: „die Bildung der Militair⸗Aerzte in ein für sich be⸗ stehendes, von den Militair⸗Behörden ganz unabhängiges Corps.“ Die Militair⸗Aerzte mössen bei aller Freiheit ihrer streng wissen⸗ schaftlichen und technischen Thätigkeit den Kriegsgesetzen und hierar⸗ chischen Anforderungen gehorsam und dayer wie jeder andere Beamte und Offizier den Kriegsbefehlshabern unterstellt bleiben.
Zu einer Aenderung hierin würde sich das Kriegsministerium nie⸗ mals herbeilassen können, weil durch solche die Kriegsorduung we⸗
sentlich verletzt werden würde.
Nachdem nun der Abgeordn. Fink als Referent des 3ten Aus⸗ schusses über die Rückäußerung der K. d. Reichsräthe bezüglich des Gesetz⸗Entwurfs: „den Ersatz des Wildschadens betreffend“, Vortrag erstattet hatte, wurde die noch übrige Differenz dadurch erledigt, daß Art. 8 auf Vorschlag des Ausschusses in Uebereinstimmung mit der Kammer der Reichsräthe nach dem Regierungs⸗Entwurfe mit allen
gegen eine Stimme (Reinhart) angenommen wurde, und hierdurch Dr. Jäger giebt hierauf noch eine
ein Gesammt⸗Beschluß erztelt. Erklärung auf die vorgängige Beantwortung seiner Interpellation dahin ab, daß dieselbe bereits unterm 13. März von ihm gestellt, und daß allem Anscheine nach die Beantwortung nur so lange ver⸗ zögert worden sei, um die gerügten Mäangel vorher theilweise zu beseitigen.
8 Es wird nunmehr zum eigentlichen Berathungsgegenstande, der deutschen Frage, übergegangen. Frhr. von Lerchenfeld als Re⸗ ferent betritt die Rednerbühne und spricht die Hoffnung aus, die Schwierigkeiten der hochwichtigen deutschen Frage würden zu einer
nachsichtigen Beurtheilung seines Referats führen. Vor Allem mache er darauf aufmerksam, daß der Antrag des Ausschusses kein motivirter Antrag sei, wie es jene Anträge waren, deren Annahme am 7. November’v. J. beschlossen wurde. Damals seien die An⸗ träge auf Motive gebaut gewesen, und die letzteren hätten wesent⸗ lich zu den ersteren gehört, während heute die Motivirung als Pri⸗ vatansicht des Referenten zu betrachten sei. Der Redner durchgeht nun die Hauptpunkte seines Referats und ersucht dann, ihm noch einige Bemerkungen, nicht vom Standpunkte des Referenten, son⸗ dern des Abgeordneten, zu erlauben. Wen beschleichen nicht Ge⸗
danken der wehmüthigsten Art bei der Erinnerung an die Größe und Einheit Deutschlands? frage er. In ihnen sei das Ideal jedes echten, wahren deutschen Mannes ausgedrückt. Die Zukunft
Deutschlands sei aber mit einem dichten, trüben Schleier verhüllt.
Wie im Leben des Einzelnen, so gebe es auch im Leben der Völker in ewiges Naturgesetz des Wachsens und des Verfalls, welches durch keine Anstrengungen aufgehalten werden könne. Mit dem Verfall der Sittlichkeit trete nothwendig auch der staatliche Verfall ein. Die Periode des Wachsthums sei für Deutschland längst
abgeschlossen, seit jener Zeit, wo die hohenstaufenschen Kaiser Europa beherrschten und die deutsche Literatur ihre hoͤöchste
Blüthe im Nibelungenliede erreichte. Seitdem sei Deutsch⸗
land in das Mannesalter getreten. Beiläufig bemerke er, daß, wie der alte ehrliche Aventin berichte, das Nibelungenlied nirgends heimischer gewesen sei, als in Bayern. Auch die
Wittelsbacher seien von jeher ghibellinisch gewesen und verdankten ihrem Ghibellinenthum ihre jetzige Stellung in Deutschland. Diese
Abschweifung möge man ihm zu Gute halten; er habe sie sich er⸗ laubt, weil seine frühere Meinungsäußerung in der deutschen Frage Werisc mißverstanden worden sei. Die Spannung zwischen den
vüeen Großmächten sei jetzt allerdings auf den höchsten Punkt ge⸗ ’e. Dualismus bedrohe die Zukunft Deutschlands aufs dne acer knüpft der Redner eine längere Betrach⸗ ßen als Milttahkeun der beiden Großmächte, in welcher er Preu⸗ bezeichnet, und bena 6 Hesterreich als Schöpfung der Nothwendigkeit Züunägebcls 88 voe 1,72 die Abnahme der Vaterlandsliebe, des teln lönnte. Der 8 en Freiheit, welche den Dualismus vermit⸗ und in der Aufopserung beßemus, dessen Wesen in der Entsagung neunzehnten Jahrhundert sehe, habe leider in dem selbstsüchtigen mehr. Der Patriotismus mün fe Wirkungskreis, keinen Haltpunkt wollen, sondern Alles für e set⸗ bereit sein, nichts für sich zu dessen fähig, möchten sich auch jehade zu opfern. Einzelne, welche sei tief in den Banden der Selesiacn c finden. Das Ganze aber litairstaat könne sich mit dem P verstrickt. Preußen als Mi⸗
„ . rinzip der G bebhit aüte aan de Beieriat de sesides ha ezaßen
durch Preußen wohl in Frankfurt voraussehen können. Außerdem sei eine Verfassung auf preußischem Fuße nur durch die Vernichtung Oesterreichs zu erreichen; man habe das in Frankfurt auch gefühlt, nur habe man es sich nicht völlig klar machen wollen. Der preußische Entwurf vom 26. Mai sei eine Reichsverfasung ohne Freiheit, aber theilweise mit dem Scheine der Freiheit umgeben. Durch das, was seitdem geschehen, sei aber auch dieser Schein völlig abgestreift worden. Bayern habe die Aufgabe gehabt, das Prinzip der constitutionellen Freiheit in Deutschland zu vertreten gegenüber dem Dualismus der beiden Großmächte. Prüfe man den bayerischen Vermittelungs⸗ versuch, wie er in der münchener Uebereinkunft vorliege, so biete derselbe, er müsse es offen gestehen, nicht viel Freiheiten, aber er gebe sich auch nicht den Schein, er sage offen, was er gebe. Der münchener Vertrag biete wenigstens die Möglichkeit einer Einigung unter allen bisherigen Projekten noch am meisten. Er sehe vor⸗ aus, daß man von allen Seiten über sein Urtheil über diesen von allen Seiten getadelten Vertrag herfallen werde. Dies liege in der nega⸗ tiven Richtung der Zeit; man möge aber nur bedenken, daß Tadeln leichter sei, als Bessermachen. Ob der münchener Vertrag von Erfolg sein werde oder nicht, dafür könne Niemand haften. Für einen Staat zweiten Ranges genüge es, seine Pflicht gethan zu haben. Den Erfolg müsse man dem überlassen, der auch in diesen großen Entwickelungen den letzten Entscheid geben werde. Jener Unkenruf vom 2. November, wie man seine (des Redners) dama⸗ ligen Befürchtungen genannt und den man ihm so übel genommen, habe sich seitdem nur allzusehr bewahrheitet. Werfe man einen Blick auf Oesterreich, so finde man, daß dasselbe nur langsam fort⸗ schreiten könne; es liege dies in der Natur der Verhältnisse, seinen mannigfaltigen Stämmen und deren Entwickelung, in den Wunden des traurigen Bürgerkrieges in Italien und Ungarn. Auch trete hemmend dem Fortschreiten die Reaction entgegen, welche in Oester⸗ reich, wie überall, sich geltend mache und alle Kräfte aufbiete, das Ruder in die Hand zu bekommen. Es sei sehr ungewiß, was von dieser Seite schließlich geschehen werde. Was Preußen I habe er (Redner) bereits dessen Pläne charakterisirt; er wolle nicht an Geschehenes erinnern, er wolle keine Parallele ziehen und 28 ʒh anklagen; Jeder könne sich selbst am besten sagen, auf Wegen Preußen wandle und was für dier Entwickelung von da her zu erwarten sei. Die Mediatisirung der en, nicht aber der Fürsten, unter preußischer Herrschaft Unter dieser preußischen Militair⸗ und Polizei⸗Aufsicht L“ sich die Fürsten um so wohler, da sie selbst dieser Aufsicht nunmehr überhoben seien. Was werde aber geschehen? Man spreche 5 Bevorstehen des Wiederzusammentritts des Bundestages. 68 8 ruft der Redner aus, „würde dies für das größte Unheil der eut⸗ schen Nation halten, für das größte Unglück, welches vns seit 8 unglücklichen Entwickelung der Jahre 1806 und 1815 zugestoßen ist. Wird aber der Bundestag staatsrechtlich wiederhergestellt und werden vadurch die freiheitspolizeilichen Beziehungen wieder herbeigeführt, wen trifft die Verantwortung? Nach meiner innigsten Ueberzeugung trifft dieselbe zu einem großen Theil die Ueberstürzung derjenigen Partei, welche im Momente, wo die Verhältnisse ihr günstig schienen, die Gränzen des Möglichen überschritt. Aehnlich handelt nun die Reaction, unbedacht, daß sich Extrem zu Extrem bewegt. Gott gebe, daß man sich das von beiden Seiten gesagt sein ließe, und daß vor Allem die Reaction bedächte, wohin die Extreme ihrer Schritte führen müssen. Wenn übrigens, um auf die angeregte Frage zu⸗ rückzukommen, der Bundestag wieder eingeführt wird, so tritt auch der bayerische Standpunkt dem Bundestage gegenüber wieder in Kraft, und dieser fußt darauf, daß Minister und Kammern daran frsthalten, daß Beschlüsse des Bundestags für Bayern nicht gelten, insofern sie der bayerischen Verfassung widersprechen. Das im Allgemeinen. Die Kammer hat durch ihre Beschlüsse vom 7. No⸗ vember die Rechte der Nation genügend gewahrt. Es ist eine Eigenschaft der Schwachen, Entschlüsse wiederholt zu fassen und zu erklären, daß man sie nun durchführen wolle; den Kräftigen und Starken ist es vorbehalten, Beschlüsse zu fassen und zu sehen, wann sie in Vollzug kommen können; ist der Moment hierzu eingetreten, dann wollen wir wieder zu⸗ sammenkommen und, so Gott will, Alle einig handeln.“ Der Präsident kündigt einen weiteren Antrag von mehreren Mitgliedern (linkes Centrum) an. Es ist der im Ausschuß von Kirchgeßner gestellte. Jordan ergreift als heutiger Wortführer des linken Centrums das Wort. Er führt in seiner Rede die Ansicht durch, daß Preußen thatsächlich den Bundestag aufgegeben, Oesterreich ihn aber wieder berufen habe. Wir ständen nicht mehr auf dem Standpunkte des Rechts, sondern der Thatsachen. Deutschland sei zerrissener als je mals; wir würden uns zerfleischen, und die Pfalz werde vor Allem ein Opfer, eine Beute des Auslandes werden. Nach diesen Bemer⸗ kungen kommt der Redner auf den münchner Entwurf, den er un⸗ national und gänzlich unausführbar nennt, belobt aber das Mi⸗ nisterium, daß es, trotzdem es durch Nichtanerkennung der Reichs⸗ verfassung gefehlt, uns doch noch nichts octroyirt habe. Die Regie⸗ rung möge darauf hinwirken, daß ein zweites Parlament zu⸗ sammenkomme, hervorgegangen aus der freien Wahl des Vol⸗ kes, um die Reichs⸗Verfassung endgültig zu vollenden. Das sei Bayerns Aufgabe, und wirke das Ministerium in diesem Sinne, so habe es einen Theil der Schuld abgewälzt, welche es durch die Nichtanerkennung der Reichs⸗Verfassung auf sich geladen. (Schluß folgt.)
München, 10. Juni. (N. K.) Ein in der heutigen Sitzung von dem Abg. Lang gestellter Antrag lautet: „In der Erwägung, 1) daß die Kammer der Abgeordneten in ihrem Beschlusse vom 7. November 1849 bestimmt aussprach, sie erwarte, daß das Ministe⸗ rium bei den ferneren Verhandlungen in der deutschen Frage den Grundgedanken der Einigung des gesammten Deutschlands festhal⸗ ten und für das Zustandekommen einer definitiven Verfassung in diesem Geiste mit einer wahrhaften und unverkümmerten Ver⸗ tretung des Volkes nothwendige Opfer nicht scheuen und der Kammer die Ergebnisse der Verhandlungen zur Kenntniß und zur Zustimmung vorlegen werde; 2) daß das Ministerium diesem Kammerbeschlusse keinen Widerspruch entgegensetzte; 3) auch auf Seiten der Kammer der Abgeordneten kein Anlaß zur Annahme ge⸗ geben ist, als wolle sie in irgend einem Theile von obigem Beschlusse sich entfernen; in Erwägung ferner 4) daß die von der Staatsregie⸗ rung der Kammer mitgetheilten Aktenstücke lediglich als Vorschläge zu einer zu erzielenden Uebereinkunft erscheinen, somit ohne Zu⸗ stimmung der beiden Kammern des Landtages dessen Rechten nicht zu vergeben vermögen; in endlicher Erwägung, 5) daß sonach die dem K. bayerischen Bevollmächtigten in Frankfurt ertheilte, der Kammer der Abgeordneten aber gar nicht mitgetheilte Instruction diesen Rechten nicht vergeben und lediglich das Verhältniß zur Staatsre⸗ gierung berühren kann: in diesen Erwägungen findet die Kammer zur Zeit keinen Anlaß gegeben, auf die ihr gemachten Mittheilungen besondere Anträge an die Staatsregierung zu bringen. Die Kam mer will jedoch, indem sie sich, ungeachtet des in Mitte liegenden Hebereinkommens mit den Staaten Sachsen und Württemberg vom
Februar 1850, der Erwartung hingiebt, daß die Direktiven des
Kammerbeschlusses vom 7. November 1849 dem Staatsministerium
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zur Grundlage seiner Verhandlungen dienen werden, unter allen Umständen gegen die Wiederherstellung des alten Bundestages un⸗ ter irgend welcher Form, so wie gegen jede definitive Gestaltung Deutschlands ohne Einvernehmung der Volksvertretung, feierliche Verwahrung einlegen.“
München, 10. Juni. (A. Z.) Der neuernannte österrei⸗ chische Gesandte an unserem Hofe, Graf Esterhazy, ist gestern hier eingetroffen und hat seine diplomatische Mission angetreten.
Sachsen. Leipzig, 14. Juni.
„ zizhzr 1 5 8 8 8 88 olgende Verordnung zur Ausführung der auf Grund des §. 1 lolg Verfassungsurkunde erlassenen beöu“ Vereins⸗ und rsammlungsrecht betreffend, vom 7. Juni 1850. 11“ ig 1 auf Grund des §. 88 der Verfassungs⸗ in Betreff des Vereins⸗- mit Aller-⸗
Zu Ausführun Urkunsde C 3. Juni dieses Jahres ff und öö. L“ wird, höchster Genehmigung, folgendes verordnet: — h Gfh (n „. 2 9 Verordnung vom 3. Juni d. 3.) 8 der in §. 2 und sonst in der Verordnung erwähnten Polizei⸗Be hörde ist überall diejenige Hehöne zu G-I welche die Sicher⸗ heits⸗Polizei am betreffenden Orte verwaltet. (Zu §. 81 Als Beauftragte können die ö den in die betreffenden Versammlungen nicht blos ühg Mitg 93 oder Offizianten, sondern auch andere geeignete s 8 welche aber zuvor, wenn sie nicht bereits in Pflicht ste den un s Erstattung amtlicher Anzeigen berechtigt sind, zu diesem Behufe 2 sonders in Pflicht genommen werden müssen. e der Polizeibehörde haben sich, wenn ste nicht vö itg er oder Offizianten der letzteren, oder schon durch ihre Diens ei v kennbar sind, durch eine von der O rtspolizeibehörde ausgefertig schriftliche Anweisung zu legitimiren. Dieselben haben die ve. nen über die Vorgänge in der Vrrsammlung aufzuuehmenden Pro tokolle entweder während der Versammlung oder sofort nach deren Beendigung zu fertigen. 1 “ . 8 19) Wenn die in §. 10 erwähnte Räumung durch die bewaffnete Macht nöthig wird, so haben die Polizeibehör⸗ den dem §. 12 des Gesetzes vom 22. November 1848 und bezie⸗ hendlich dem §. 2 der Verordnung vom 7. Mai 1849 nachzugehen. S. 4. (Zu §. 18.) Die Vorschriften in §. 18 der Verordnung sind in Anwendung zu bringen, es mag sich ein Verein ausschließ⸗- lich oder blos zum Theil mit öffentlichen Angelegenheiten beschäfti gen. Unter den letzteren sind namentlich alle diejenigen Angelegen⸗ heiten zu verstehen, welche die Politik, Staatseinrichtungen, die Fe. ligion, Kirche und Schule, das Gemeindewesen, Handel und 6. e⸗ werbe, die Beförderung gewisser Richtungen des Volkslebens (wie dies z. B. die Turnvereine, Arbeitervereine und dergl. bezwecken) und sonstige ähnliche Gegenstände des öffentlichen Lebens betreffen §. 5. Die in §. 16 der Verordnung rücksichtlich gewisser Ver sammlung enthaltenen Ausnahmen von den Bestimmungen “ stern beziehen sich zwar auf Vereine nicht. Es sind aber so . er eine, welche a) durch das Gesetz oder die gesetzliche Autorität f geordnet worden, oder b) von der Staats⸗Regierung “ 8 anerkannt oder bestätigt sind, von den Vorschriften im der Verordnung im Allgemeinen ausgenommen, vorbehältlich 8 Rechts der Regierung, auch derartige Vereine entweder bei er Anerkennung oder Bestätigung derselben oder später, dafern sich ein Bedürfniß vazu herausstellen sollte, jenen Vorschriften zu unter⸗ stellen. 1 §. 6. (Zu §. 23.) Das in §. 23 enthaltene Verbot der Bildung von Zweigvereinen begreift zugleich die organische Gliederung der Ver eine, z. B. in Central⸗, Bezirks⸗ und Lokalvereine, als verboten, mit in sich. Wenn ferner in demselben Paragraphen den daselbst bezeichneten Vereinen untersagt ist, sich mit anderen Vereinen in Verbindung zu setzen, so dürfen hiernach diese Vereine mit anderen in⸗ oder aus ländischen Vereinen weder Schriften wechseln, noch sich durch Ab⸗ geordnete mündlich mit solchen vernehmen, noch gemeinschaftliche Zusammenkünfte mit denselben halten. . 7. (Zu §. 28.) Die in Bezug auf Versamulungen ge⸗ troffenen Bestimmungen in §. 28 der Verordnung gelten auch von Zusammenkünften der Vereine, und zwar die Vorschrift unter 1 in dem Falle, wenn von dem betreffenden Vereine den Bestimmungen in §. 18 der Verordnung nicht genügt worden ist. iernach ha⸗ ben sich Alle, die es angeht, zu achten. Dresden, am 7. Juni 1850. Ministerium des Innern. von Friesen. Eppendorf.“
Hannover. Hannover, 12. Juni. Se. Durchlaucht der Prinz Alexander zu Solms⸗Braunfels ist heute von Berlin hierselbst eingetroffen.
Baden. Heidelberg, 9. Juni. (B. L.) Für die glückliche Erret⸗ tung Sr. Majestät des Königs von Preußen wurde heute in den I beider Konfessionen dahier eine religiöse Dankfeier abge halten.
Die Zahl der in diesem Semester an hiesiger Universitäg Stadirenden beträgt’ nach dem so eben ausgegebenen Studenten Verzeichniß 522, worunter sich 180 In⸗ und 342 sogenannte Aus TTö“ Im Jahre 1831 studirten hier nicht weniger als 1050.
Hessen. Kassel, 10. Juni. (N. H. Z.) Dem Vernehmen nach wird sich Herr Hassenpflug dieser Tage selbst nach Frankfurt zu dem Bevollmächtigten⸗Kongreß begeben. Während seiner Abwe⸗ senheit soll der unter Scheffer bekannt gewordene Herr Abee, jetzt Obergerichtsrath in Rinteln, Hassenpflug's Stelle versehen. Die Politik des Herrn Hassenpflug soll neuerlich auf unerwartete Schwie⸗ rigkeiten gestoßen und so verwickelt und schwierig geworden sein, daß er die Mission nicht einem Anderen anvertrauen zu können glaubt.
Kassel, 11. Juni. (Kass. Ztg.) Versammlung der Stände. Der Präsident verlas das Wahlzeugniß des Herrn Wippermann, welcher für legitimirt erklärt wurde. Herr Pfeiffer berichtet für den Verfassungs⸗Ausschuß über die Vorlagen der Staatsregierung in Betreff der deutschen Verfassungs⸗Angelegenheit mit folgenden Anträgen: 1) Die Stände⸗Versammlung legt Verwahrung ein ge⸗ gen die von dem Kurfürstlichen Ministerium ausgesprochene Aner⸗ fennung einer Rechtspflicht, zur Herstellung eines neuen Organs für den deutschen Bund mitzuwirken. 2) Die Stände⸗Versamm⸗ lung beschließt, die Regierung aufzufordern, bei dem zu Frank⸗ furt stattfindenden Kongresse den Gang einzuhalten, welcher in der vierten Sitzung der berliner Konferenzen von der Mehrzahl der verbündeten Regierungen verabredet worden ist. 3) Die Regierung aufzufordern, dem in der zweiten und drit⸗ ten Sitzung der berliner Konferenzen beschlossenen Provisorium bei⸗ zutreten und mit aller Entschiedenheit auf die definitive Einführung der Unions⸗Verfassung hinzuwirken. 4) Die Regierung auf den Grund des §. 92 der Verfassungs⸗-Urkunde um ungesäumte Mit⸗ theilung aller noch nicht vorgelegten, die deutsche Frage betreffenden
8
Aktenstücke,
Die Leipz. Ztg. enthält
mit den Regierungen von Oester⸗ reich und Bayern gepflogenen Verhandlungen und der dem diesseitigen Bevollmächtigten zum frankfurter Kongresse bisher ertheilten Instructionen, gleichwie der Protokolle über die auf die⸗ sem Kongresse bis dahin stattgehabten Verhandlungen, zu ersuchen. Der Präsident: „Die Diskussion über diesen Bericht werde in der nächsten Sitzung stattzufinden haben.“ Herr Wippermann trat ein und leistete den Ständeeid in die Hände des Präsidenten. Der Präsident zeigte an, daß der Landtagskommissar ihn schriftlich er⸗ sucht habe, das Gesetz wegen einstweiliger Forterhebung der Steuern und Abgaben so bald als möglich in Berathung zu nehmen, und dieses Verlangen dadurch motivirt, daß alsbald eine Auflö⸗ sung der Ständeversammlung erfolgen werde. Herr Nebelthau, als Vorstand des Budget⸗Ausschusses, erklärte, daß im Ausschuß zwar eine vorläufige Besprechung stattgefunden habe, indeß noch kein Referent ernannt sei und kein Bericht vorliege. Es habe die⸗ ses seinen Grund darin, daß der Entwurf ohne alle Motive vorge⸗ legt worden sei; man hätte eine weitere Erläuterung um so eher erwarten dürfen, als solche in der Geschäfts⸗Ordnung vorgeschrie⸗ ben sei, und als vielleicht der Regierung binnen 14 Tagen durch das Finanzgesetz für die Jahre 1850 und 1851 dasjenige defini⸗ tiv verwilligt sein würde, was sie jetzt für das Jahr 1850 provisorisch verlange. In dem Schreiben des Landtags⸗Kommissars sei nun ein genügendes Motiv angegeben, denn die Auflösung sei eine verfassungsmäßige Prärogative des Landesherrn, die der⸗ selbe zu jeder Zeit ausüben könne. Der Landtags⸗ Kommissar: Das in seinem Schreiben angegebene Motiv hätte schon bei der Vorlage des Entwurfes klar sein müssen, da kein anderes denkbar sei. Herr Nebelthau: Auf Vermu⸗ thungen könne man sich nicht einlassen; man müsse der Vorschrift der Gesetze nachkommen. Herr Oetker hielt die Motivirung in dem Schreiben des Landtags⸗Kommissars für unförmlich, da er solche hätte mündlich begründen müssen; aber auch für ungenügend, da nicht angegeben sei, weshalb die Steuern bis Ende d. J. gefordert werden, da doch 4 bis 6 Wochen zur Zusammenberufung einer an⸗ deren Stände⸗Versammlung genügten. Herr Henkel: Der Herr Landtags⸗Kommissar hätte, um der Form zu genügen, allerdings die Moötive mündlich begründen müssen; die Auflösung sei ein ver fassungsmäßiges Recht des Landesherrn, aber die Stände⸗Ver⸗ sammlung habe auch das Recht zu bewilligen oder abzulehnen. Der Landtags⸗Kommissar: Komme es darauf an, die Motive zu dem Gesetz⸗Entwurf hier zu wiederholen, so erklärt er, daß die Regierung die Auflösung der Stände⸗Versammlung beabsichtige, und daß dieselbe die Bewilligung der Steuern auf 6 Monate ver⸗ lange, weil, wenn der Zusammentritt der neuen Stände⸗Versamm⸗ lung auch früher erfolgen könne, doch jedenfalls mehrere Mo⸗ nate darauf hingehen würden, da namentlich die Regierung die bedeutendsten Vorlagen erst im September d. J. machen werde. Auch sei nicht abzusehen, warum man die Steuern nicht auf 6 Mo⸗ nate bewilligen wolle. Jedenfalls wünsche die Regierung, daß der Entwurf so bald als moͤglich berathen werde, denn es liege auf der Hand, daß, nachdem dieselbe einmal ihren Willen ausgesprochen, mit der gegenwärtigen Stände⸗Versammlung nicht mehr verkehren zu wollen, eine Verhandlung über andere Gegenstände nicht fruchtbar sein könne. Herr Pfeiffer wünscht zu wissen, ob die beabsichtigte Auflösung der Beantwortung der noch rückständigen Interpellationen entgegenstehhe. Der Landtags Kommissar: Er werde einige derselben noch heute beant⸗ worten. Herr Förster beantragt, unter den vorliegenden Umständen die Berathung des Grundsteuer⸗Gesetzes auszusetzen. Herr Pfeiffer: Ob der Herr Landtags⸗Kommissar die Diskussion für furchtbrin⸗ gend halte. Herr Oetker: Das sei ihm gleichgültig, er bestehe darauf, daß in der Tagesordnung fortgefahren werde. Herr Hen kel ist gleicher Ansicht, vielleicht werde das Gesetz en bloc angenommen. Der Antrag des Herrn Förster wurde abgelehntund in der Tagesordnung fortgefahren. Herr Hildebrand berichtete für den Budgetausschuß über den Gesetz⸗Entwurf über die Besteuerung des Grund⸗Eigen⸗ thums, mit dem Antrage, auf die Berathung desselben einzugehen. Herr Förster erklärte sich gegen Inbetrachtnahme des Entwurfs, vurde aber von Herrn Hildebrand widerlegt. Auch die Herren Bayrhoffer und Theobald befürworteten den Entwurf. Es vurde das Eingehen auf denselben gegen 1 Stimme be⸗ chlossen. Bei §. 24 wurde die Berathung abgebrochen, im in einer weiteren Sitzung Nachmittags 4 Uhr fortgesetzt zu werden. Der Landtags⸗Kommissar gab Auskunft auf folgende Interpellationen: 1) des Herrn Müller wegen eines Gesetzes über jegulirung der Einquartirungslast: daß sich noch einige Anstände ergeben, die dessen Vorlage im Wege ständen; 2) des Herrn Pfeiffer wegen Vorlage verschiedener Gesetz⸗Entwürfe: es seien die Civil⸗ Prozeß⸗Ordnung, das Straf⸗Gesetzbuch und die Revision des Strafprozeß⸗Gesetzes in Bearbeitung und noch in Vorbereitung, und werde deren Vorlage so bald als möglich erfolgen; die etwa⸗ nige Nothwendigkeit einer Einrichtung besonderer Gerichts⸗Sitzun⸗ gen in Strafsachen für Schmalkalden werde sich bei der Revision er Strafprozeß⸗Gesetzgebung ergeben; 3) wegen Erlassung einer Amnestie in Beziehung auf die Personen, welche sich, weil sie sich im Auslande befanden, zu der durch das Gesetz vom 29. September 849 vorgeschriebenen Ausnahme nicht gestellt haben: die Befür⸗ ortung einer allgemeinen Amnestie sei nicht für angemessen gehal⸗ en worden; es sei jedoch in den einzelnen Fällen nach Billigkeit ine Begnadigung eingetreten und werde auch für die Zukunft o verwahren werden. Endlich erlaube er sich die Anfrage, ob es nicht möglich sei, das provisorische Finanzgesetz in möglichst kürze⸗ er Frist zu erledigen; es sei kaum zu rechtfertigen, dasselbe bis nächsten Freitag hinauszuschieben; er müsse ersuchen, spätestens norgen eine Sitzung anzuberaumen. Der Pr äsident: Nach der Heschäfts⸗Ordnung müsse der Ausschuß erst Bericht erstatten und ann derselbe auf die Tages⸗Ordnung gesetzt werden. Das könne ndeß so bald als möglich geschehen. Herr Manns wünscht aus Gründen der Delikatesse eine beschleunigte Berathung. Herr Nebelthau: Jeder werde einsehen, daß die Auflösung der Stände⸗Versammlung zweckmäßig sei; sie hätte schon längst, gleich nach dem Mißtrauens⸗Votum, erfolgen sollen. Alles Ueble, welches aus dieser Unterlassung gefolgt sei, habe die Regierung sich zuzu⸗ chreiben. Herr Henkel: Gleichwohl sei die Verwilligung nicht so ganz unbedenklich; aus Gründen der Delikatesse dürfe man dieselbe nicht überstürzen. Der Präsident: Das Recht der Regierung zur Auflösung bleibe dabei gänzlich unbe⸗ rührt, dieselbe hätte längst die erforderlichen Vorbereitungen reffen können; einen etwanigen Aufschub habe sie deshalb selbst zu verantworten. Herr Eberhard glaubt, daß die Bera⸗
namentlich der
thung bis morgen erfolgen könne. Herr Theobald: Die Stel⸗
ung der Stände⸗Versammlung sei, nachdem die Regierung er⸗ klärt habe, mit ihr nicht mehr verkehren zu können, äußerst un⸗ angenehm; man möge deshalb die Berathung so viel als möglich beschleunigen, das Hin⸗ und Herzerren führe doch zu nichts. Die Stände⸗Versammlung habe nunmehr den Ausspruch des Volkes abzuwarten; derselbe werde nicht anders ausfallen, wie etzt, wenn nicht von Bundestags wegen andere Maßregeln ge⸗ roffen wurden. Herr Nebelthau: Der Bericht könne morgen
LE191qX“ FIg 9 ; 1 erstattet werden. Herr Gräfe stimmt Herrn Eberhardt beiz es
ei gegen alles Gefühl, sich dem Ministerium noch länger aufzu⸗ man nchef 8 in den Fehler des Herrn Minister⸗Präsi⸗ denten verfallen, der sich dem Lande aufgedrungen habe. Herr Knobel beantragt, die auf heute Nachmittag anberaumte Sitzung wieder aufzuheben, da man unter den vorliegenden Umständen mit dem Grundsteuer⸗Gesetz doch nicht zu Ende gelange. Die Ver⸗ sammlung zog den Beschluß wegen Anberaumung einer Nachmittags⸗ Sitzung zurück. Die nächste Sitzung wurde auf morgen anberaumt.
Kassel, 12. Juni. (K. S.J Se. Königl. Hoheit der Kur⸗ fürst sind mit Gefolge heute nach Schloß Philippsruhe abgereist.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 12. Juni. (Fr. J.) Sicherem Vernehmen nach werden noch im Laufe dieser Woche die Ausschreibungen der Wahlen verkündigt und beide Kam⸗ mern auf den 21. Juli, als dem letzten nach Art. 64 der Ver⸗ fassung zulässigen Termin einberufen werden.
Schleswig⸗Holstein. Altona, 13. Juni. Der Alt. Merk. enthält folgendes Gesetz, betreffend die im Herzogthum Schleswig vorzu⸗ nehmenden Wahlen zur ersten ordentlichen Landes⸗Versammlung: „Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein verfügt, in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der Landes⸗Versammlung vom 10. April 1850, hiermit wie folgt: Das Departement des Innern wird ermächtigt, auf Antrag der in Gemäßheit des §. 14 des Wahl⸗ gesetzes vom 20. Oktober 1848 zu bildenden Wahl⸗Kommissionen, für diejenigen Wahlen, welche im Herzogthum Schleswig bis zum Zusammentreten der nächsten ordentlichen Landes⸗Versammlung vor⸗ zunehmen sind, die gesetzlich bestimmten Wahlorte zu verlegen. Kiel, den 4. Juni 1850. Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schles⸗ wig⸗Holstein. F. Reventlou. Beseler. Boysen. S. A. Jacobsen.“
Frankfurt. Frankfurt a. M., 11. Juni. (F. J.) Heute befand sich der Prinz Georg von Preußen in hiesiger Stadt, von wo er in das Bad Ems gereist ist. Die hiesige Stadtkanzlei ver⸗ kündet in Auftrag hohen Senats, daß Se. Kaiserl. Hoheit der Großherzog von Toscana den hiesigen Bürger und Banquier Herrn B. H. Goldschmidt zu Höchstihrem Konsul bei hiesiger freien Stadt ernannt haben.
Ausland.
Frankreich. Paris, 11. Juni. Bei Vertheilung der Preise in St. Quentin hielt der Präsident folgende Rede: „Ich bin glücklich, mich unter Euch zu befinden, und ich ergreife mit Vergnügen die Gelegenheit, welche mich mit dem großen und herrlichen Volke, das mich erwählt, in Berührung bringt. Denn, meine Freunde, die größte Aufrich⸗ tigkeit und Anhänglichkeit findet sich nicht nur im Palaste, sonrern auch unter dem Strohdache, nicht nur unter goldenen Tapeten, son⸗ dern in den Werkstätten, auf offenem Platze, auf dem platten Lande. Ich fühle, wie der Kaiser sagte, daß meine Fibern mit den Euri⸗ gen verbunden sind, und daß wir gleiche Interessen, gleiche Triebe haben. Fahret fort auf diesem ehrlichen und arbeitsamen Wege, der zum Wohlstand führt, und mögen diese Euch freundlich gebotenen Sparkassenbücher Euch ein schwacher Beweis meiner Zu⸗ neigung sein, Euch an meinen kurzen Aufenthalt erinnern.“ Fol⸗ gendes ist die Antwort des Präsidenten auf den Toast des Maire von St. Quentin: „Meine Herren! Könnte ich immer meinem eige⸗ nen Willen folgen, ich käme zu Ihnen ohne Prunk, ohne Ceremo⸗ nie, ich wollte unerkannt an Ihren Arbeiten, an Ihren Festen Theil nehmen, um selbst besser über Ihre Gefühle und Ihre Wün⸗ sche urtheilen zu können. Es scheint aber, das Geschick setze immer eine Schranke zwischen mich und Sie, und ich bedaure, niemals ein einfacher Bürger meines Landes gewesen zu sein. Ich habe, wie Sie wissen, sechs Jahre in der Nähe dieser Stadt zugebracht. Aber Wall und Graben trennte mich von Ihnen. Heute noch entfernen mich die Pflichten meiner offi⸗ ziellen Stellung. Daher kennen Sie mich kaum, und man sucht unaufhörlich meine Handlungen fund Gefühle in Ihren Augen zu entstellen. Zum Glücke ist Ihnen mein Name eine Bürgschaft, und Sie wissen, aus welch' hohem Unterrichte ich meine Ueberzeugungen geschöpft habe. Meine gegenwärtige Sendung ist nicht neu. Vor 48 Jahren kam der erste Konsul zur Einweihung des Kanals von St. Quentin hierher, wie ich es heute bei der Eisenbahn thue. Damals sagte er zu Ihnen: „„Beruhigt Euch! Das Gewitter ist vorbei! Ich werde die großen Wahr⸗ heiten unserer Revolution zum Siege führen, aber mit glei⸗ cher Kraft neue Irrthümer und alte Vorurtheile unterdrücken durch Wiederherstellung der Sicherheit und Ermuthigung nützlicher Un⸗ ternehmungen. Ich will neue Industrieen erschaffen, unsere Felder bereichern, das Loos des Volkes verbessern.““ Sie brauchen nur um sich zu sehen, ob er Wort gehalten hat. Heute noch ist mein Streben dasselbe, wenn auch ein leichteres. Der Revolution muß man die guten Triebe entnehmen und keck die schlechten be⸗ kämpfen. Man muß das Volk durch alle vernunftgemäßen Vor⸗ sichts⸗ und Unterstützungs⸗-Anstalten bereichern und es über⸗ zeugen, daß die Ordnung die erste Quelle des Wohl⸗ standes ist. Für mich aber ist die Ordnung kein leeres Wort, das Jeder nach Belieben deuten kann. Für mich ist Ord⸗ nung die Aufrechthaltung des vom Volke frei Erwählten und Ge⸗ statteten. Es ist der Triumph des Nationalwillens über alle Par⸗ teien. Muth also! Bewohner von St. Quentin! Fahrt fort, durch Eure Industrie unserer Nation Ehre zu machen. Vertraut auf meine und der Regierung Bemühungen zum Schutze der Unternehmungen und zur Verbesserung des Looses der Arbeiter.“ Den Ball zu St. Quentin, am Sonntag Abends, eröffnete der Präsident mit der Frau des Präfekten Berger. Das Orchester führte Strauß, der Saal war glänzend dekorirt. Die Haupt⸗Fabrikbesitzer gaben ihren Arbeitern ein großes Bankett und nahmen unter ihnen Platz. Der Maire und der Präsident des Banketts brachten Toasts aus auf die Ordnung, als die Quelle der Arbeit und des Wohlstandes, und auf Louis Bonaparte, der als erster Magistrat gegenwärtig die Personification der Obrigkeit sei. Die Arbeiter erwiederten diese Toaste. Gestern um 7 ½ Uhr kam der Präsident von St. Quentin zurück. Eine Viertelstunde vor der Ankunft des Präsidenten langte Thiers auf dem Bahnhofe an; man glaubte, es geschehe, um den Präsiden⸗ ten zu erwarten, Thiers nahm aber blos eine Karte nach Boulogne und begab sich hierauf in den Wartesaal, ohne den Präsidenten zu sehen. Nach der Rückkehr von St. Quentin hielt der Präsident mit den Ministern und seinen Hausfreunden eine Konferenz. Ei⸗ nige möchten das Projekt über die 3 Millionen Dotation beschleu⸗ nigen, Andere rathen zum Abwarten. Die Kommission will sich Zeit lassen und fordert Dokumente zur Unterstützung des Antrages. Einige Mitglieder dagegen wollen den Kredit ohne alle Frage bewilligt wissen. Trotzdem, daß die Dotations⸗Kommission Mornay und Chapot, zwei Gegner, nicht nur der Erhöhung, sondern auch der Schuldenzah⸗
lung, zum Präsidenten und Secretair gewählt hat, glaubt man übrigens, daß der Kredit doch werde bewilligt werden. Ein Theil
der Versammlung soll nämlich der ö“ 1 eingebracht, um die Majorität sein, das Gesetz sei blos 1 Porität zu entzweien. Ein anderer Theil ist erschreckt durch Baroche’s Erzählung, der Präsident hab 1 Beanstandung durch die Minister die Frage g stellt; - auf die daß Jules Favre das Projekt einbringe? Vergessen 8½ ollen Sic, ich mir beliebige Minister nehmen kann.“ Auch 1 nicht, daß es werde dieser Bewilligung die Forderung einer Verlanguht 82 Präsidentschaftsdauer auf drei Jahre und Anweisung der Tullg 2 zur Residenz folgen. Das Elpysee soll jetzt von den Gläubiaern förmlich belagert sein. Der Finanzminister will üͤberdies bemeenn der Präsident habe bereits 157,000 Fr. verschenkt. So . Präsident ausfährt, werden angeblich in seinen Wagen zwei Rollen mit je 100 Fr. gesteckt, die er vertheilt. Bei der letzten Revue hat er 10,000 Fr. an die Soldaten vertheilt. —
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Großbritanien und Irland. London, 11. Juni 89 einer Privatkorrespondenz der Times aus New⸗York vom 25. Mai finden sich noch einige Details über die jetzt mißlungene pedition gegen Cuba. Hätte sie Anfangs Erfolg gefunden, so würde sie sehr bedenklich haben werden können; denn mit dem Telegraphen kam aus Neu⸗Orleans selbst die Nachricht, daß General Quitman, welcher im mexikanischen Kriege ein bedeutendes Kommando bekleidet hatte und vor kurzem noch zum Gouverneur de Staates Missisippi gewählt worden, sein Amt niedergelegt, um an die Spitze eines anderen Corps zu treten, welches nach Cuba be stimmt ist. Indegen hieß es schon, daß die von der washingtoner Regierung getroffenen Maßregeln im Stande gewesen, das Ausse geln der zweiten Expedition zu hemmen. Die Sympathie, die i den Südstaaten sich für die Expedition kundgegeben, kann, wie i der Times bemerkt wird, nur auf die entschiedene Opposition der Nord⸗ staaten gegen die Ausdehnung der Sklaverei und gegen Zulassung eines neuen Sklavenstaates ermunkernd einwirken. Sie würden nimmer ihre Einwilligung dazu geben, daß Kuba als neuer Sklavenstaat in die Union trete, und es ist feststahende Politik der Nordstaaten, die Skla⸗ verei in den enamöglichsten Gränzen zu belassen. Die Sklavenstaaten müssen sich damit bescheiden, daß ihre jetzigen Rechte anerkannt werden, ohne irgend neue anzustreben. Gelegentlich des Freibeuterzugs auf Kuba stellt die Times folgende Betrachtungen an: „So wenig als die Nationen Europas im Allgemeinen bei der Politik der neuen Welt betheiligt sind, können sie wohl keinen erfreulichen Bli auf ein Bolk werfen, aus dem furchtbare Unternehmungen auf je des Abenteuer aus, so wenig es auch zu rechtfertigen, auf den Wink eines Führers hervorgehen. Die verwirrten Geister Europas können Schutz finden in den Vereinigten Staaten und jeden Plan dort entwerfen. Wenn die letzten 35 Jahre die Lage der Union aus der Defensive in die Offensive ge worfen und das ursprüngliche Gebiet ihrer Unabhängigkeit durch zahlreiche Eroberungen erweitert, was steht denn erst von den näch sten 35 Jahren zu erwarten? Das texanische Eroberungsrezept findet allenthalben seine Anwendung. Nach Cuba sind die anderer Antillen und Central⸗Amerika nur Kleinigkeiten, dann koͤmmt Süd Amerika, und wer kann daran zweifeln, daß bis dahin die alt
Welt sich nicht mehr in ihren Kolonieen, sondern ernstlich zu Hause bedroht finden wird!? Die Operationsformel ist: ein amerikani⸗ scher Bürger kann ungestraft thun, was ism gefällt, und mit der Gewißheit, daß die Union ihn am Ende unterstützen und sein Werk als das ihrige aufnehmen wird.“ Uebrigens tröstet sich die Times damit, daß die Gefahren, welche der Union in ih⸗ rem Innern drohen, daß die eventuelle Losreißung der Südstaaten von der Union, die Welt vor solchen Gefahren noch erretten werde. Das Dampfschiff „Hibernia“ bringt nun, wie gestern schon vorläu⸗ fig durch den Mariar-Telegraphen angezeigt worden war, Nach⸗ richten aus New⸗York bis zum 28. Mai. Beim Vorüberfahren zu Halifax erhielt es aber telegraphische Nachrichten aus New 8 York, die bis zum 30. Mai gehen. Aus Savannvh waren Nachrichten vom 26. Mai eingetroffen, wonach General Lopez Abends vorher dort auf Befehl des Praͤsidenten der Vereinigten Staaten nebst seinem Adjutanten Major Esnaga festgenommen wurde. Si. wurden vor den Richter des Distrikthofes geführt, wel⸗ cher sie aber noch um ein Viertel nach 11 Uhr Nachts freilies, da keine Gründe zu ihrer Verhaftung vorlägen. Nach flüchtigen Berichten war die wirklich auf Cuba gelandete Expedition aus Mangel an Theilnahme gescheitert, so daß nich! einmal die von Lopez freigelassenen Sträflinge sich ihnen anschlossen und das Landvolk offen Partei gegen die Invasion nahm. Nur 16 Stunden hielt Lopez Cardenas besetzt, und als die Hülfstruppen von Mantanzas heranzogen, entspann sich ein Kampf, in welchem es auf beiden Seiten ein paar hundert Todte und Verwundete setzt. Fechtend zogen sich die Nordamerikaner nach der Küste zurück, wo sie mit dem Dampfschiff „Creole“ wieder von dannen segelten. Nach einem anderen Berichte war der Kampf zu Cardenas ein hartnäckiger. Von den Dächern herunter feuerten die Spanier und Einwohner auf die Eindringlinge und die nordamerikanischen Ober⸗ sten Whead und O'Hara wurden verwundet. Das ist so ziemlich Alles, was man bis jetzt weiß.
Im Oberhause wurde die Bill, wonach keines der verschuldeten irländischen Güter für eine kürzere Zeitdauer als auf 15 Jahre veräußert werden soll, die zweite Lesung. Dann beantragte Lord Brougham, daß vor weiterer Diskussion der australischen Ver⸗ fassungs⸗ und Verwaltungs ⸗Reformbill erst Anwalte dage⸗ gen vor den Schranken des Hauses gehört werden sollten, was jedoch mit 33 gegen 25 Stimmen verworfen wurde. Eben so fiel, mit 34 gegen 21 Stimmen, ein Antrag des Bischofs von Orxford durch, der diese Maßregel vorher noch einer besonderen Kommission zur Prüfung übergeben wissen wollte. Im Unterhause zeigte der Minister des Innern, Sir G. Grey, an, daß die Königin auf die an Ihre Majestät gerichtete Adresse des Hauses, worin um Untersuchung hinsichtlich der Angemessenheit der Brief⸗Beförderung an Sonntagen gebeten wird, ent⸗ sprechende Befehle ertheilt habr. Herr Thornley fragte, ob man nicht zu Gunsten der in England eingehenden auswärtigen Korrespondenz eine Ausnahme machen wolle. Lord J. Russell ver⸗ neinte dies, und als Herr Gibson auf andere Ungelegenheiten hin⸗ wies, die aus einer Wiedereinstellung des Sonntags⸗Postdienstes hervorgehen würden, erwiederte der Minister kurz, die Regierung wolle nur thun, was das Haus wünsche, und dessen Adresse laute nur auf eine Untersuchung hinsichtlich der Briefbeförderung. Hier⸗ auf bewilligte das Haus 103,610 Pfd. St. für den Ausbau der neuen Parlamentshäuser.
Spanien. Madrid, 5. Juni. (Franz. B.) Das Ge⸗ rücht von einem Ministerwechsel bestätigt sich nicht. Einer König lichen Ordonnanz zufolge, sind die Minister die obersten Chefs ihrer Departements. Eine Empfindlichkeit des Generals O'Donnell bei den letzten Manövern hat zu dieser Verordnung den Anlaß gegeben.
Der Civil⸗Gouverneur von Cadix ist nach Barcelona versetzt worden, um Reclamationen Englands vorzubeugen.
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