werden fünsprozentige Schuldscheine,
“ “
furt ertheilte, de theilte Instruction Verhältniß der Staat
diesen
theilungen hin weitere Anträge zu stellen.“ Das Reg.⸗Bl. enthält eine Bekanntmachun nahme des neuen Anlehens, deren hauptsächliche Folgendem enthalten sind: Behufs der . und zwar zu 500 Fl. und zu 100 Fl. im 24 ½ Gulde dem Wunsche des Darleihers entweder Namen gestellt. Bogenformat auf halben Bogen gefertigt,
pons für die Jahre 1852 bis inkl. sehen. Die au porteur Obligationen minal⸗Obligationen auf Kapitalanfalle bei jeder derselben ausgestellt. Anmeldungen, so wie die Emission die Kreiskassen besorgt. Die Königlichen
Für Kapitals⸗Anlagen, welche früher erfolgen,
möglicht werden kann, werden von
weilen Haftscheine ausgestellt.
nats zu erwarten steht, der Haftscheine verabfolgt.
“ 8 ““ der Kammer der Abgeordneten aber gar nicht mitge⸗ Rechten nicht vergeben und lediglich das sregierung berühren kann: erachtet der schuß zur Zeit keinen Anlaß gegeben, auf die ihm gemachten
über die estimmungen in Aufnahme des Anlehens
nfuße, ausgegeben und nach auf den Inhaber Die Obligationen sind auf l11116“ 9 unter dem Datum: „München, den 1. Juli 1850“ ausgestellt und mit sechs Zinscou⸗ 1857. Termin 1. Februar, ver⸗ werden durchgängig auf die Königliche Staatsschuldentilgungs⸗Spezialkasse Würzburg, die No⸗ die einzelnen Spezialkassen Die Aufnahme der der Schuldscheine, Regierungen, mern der Finanzen, sind jedoch ermächtigt, im Falle Bedürfens auch einige Rentämter des Regierungs⸗Bezirkes mit der Geld⸗ annahme und Obligationen⸗Emission zu beauftragen. her ist gehalten, sogleich mit der Anmeldung das Geld zu erlegen. als die Anfertigung und Versendung der auf den Inhaber lautenden Schuldscheine er⸗ den betreffenden Kassen einst⸗ Sobald die Ausfertigung der Ur⸗ kunden bewerkstelligt ist, was noch im Laufe des gegenwärtigen Mo⸗ werden die Obligationen gegen Rückgabe Die Zinsen laufen vom Tage der Ka⸗
Aus⸗ Mit⸗ Zahlungsstatt angenommen, Auf⸗
furt a. M., eingelöst. ;11“
8*
oder auf Iö
11““ Italien.
nach dem
wird durch Kam⸗
zurückkehrten, das Wunder
kaum im
alle
Klassen, man sei alle seien erstaunt, mehr. als Ursache angegeben oder Menschenmasse habe der genommen und gezeigt,
Der Darlei⸗
außer sich. halten und um Gnade gebeten; ten, konnte das Kind gehen Ein Mann habe ferner dem
pitalserlage an, und die von diesem Tage bis inklusive⸗ 31. Januar 1851 treffenden Zinsraten werden sogleich von derjenigen Kasse, bei welcher die Gelderlage stattfindet, baar Coupons werden bei allen Königlichen Kassen und Aemtern an und bei sämmtlichen Staatsschulden⸗ Tilgungskassen, Ober⸗Aufschlagsämtern mte dem Handlungshause M. A. von Rothschild und Söhne zu Frank⸗
usland.
Von der italienischen Gränze, 7. (Wand.) Ueber das Wunder in Rimini Sorci unterm 16. Mai einen Bericht an Nicola Belletti, erstattet, worin es heißt, daß zwei junge Mädchen und eine Frau zuerst die Bewegung der Augen bemerkten; anfangs blos unter sich, in Gemeinschaft sahen. Eine Menge Leute seien dann hinzugeströmt, aus allen Stande, bestätigen, Der Unglaube habe das gelengnet. Man habe das Glas eine Vorrichtung. Monsignor daß keine Vorrichtung heißt es, erschien ohne Glas noch Ein Weib hatte ein lahmes
und das Weib
die
hinausbezahlt. Die Zins⸗ übrigens,
und Rentämtern, so wie bei richte. 6⸗
““
werden.
hat der Missionar Antonio den Bischof von Fuligno,
am Marienbilde dann aber, als sie nochmals Gegenden und von allen die Kirche zu schließen, und so sei kein Zweifel
Vor einer großen Glas weg⸗ Das Bild, schöner. Das Volk war Kind im d s sie z der Kirche gekre⸗ F e Wunder⸗ Missionar selbst gesagt, daß
eine Beute im
Vicario das 2 In Folge
sei.
Madonna ihn geheilt hätte. hätten endlich weinend den Platz verlassen. daß es nicht an solchen fehle, einen Betrug der Missionare gens darin, daß die Madonna den Blick bittend nach aufwärts Der Bischof von Rimini 15ten geistliche Exereitien wegen Das Wunderbild sollte nach einer bracht und nach mehrtägiger Verehrung
Florenz, 5. Juni. d iü prozeß des Nazionale vor dem Appellationshof sind geschlossen. Der Vertheidiger hatte in vierstündiger, Journalen sehr beifällig aufgenommener Rede, die Verurtheilung als inconstitutionell bezeichnet. G“ 8
Das Nazionale berechnet die Kosten für die üsterreichischen Occupationstruppen auf pations⸗Corps wird aus e 800 Artillerie und 300 vom Genie⸗Corps bestehen.
Rom, 3. Juni. Son am Sterbetage Gregor's XVI., wurde in der Sixtinischen Kapelle ein Seelenamt gefeiert.
Eine Räuberbande
schaft Longiano,; Werthe von mehr als
der vom Finauz⸗Ministerium verheißenen baldigen Einlösung des Papiergeldes gegen klingende Münze ist das Agio jetzt sogar schon von 18 auf 12 pCt. gesunken.
1“ 1.“ —8 b— 8
Auch ungläubige Personen
Der Missionar sagt welche dus Ganze als schildern. Das Wunder bestehe übri⸗ hat in einem Hirtenbriefe vom dieses Ereignisses ausgeschrieben. anderen Kirche in Prozession ge⸗ wieder zurückgetragen
(Lloyd.) Die Debatten über den Preß⸗
von den demokratischen
3 ½ Millionen Lire. Das Oeccu⸗
ungefähr 1500 Kavallerie,
7400 Mann Infanterie, (Lloyd.) Am verflossenen Sonnabend, als
überfiel dieser Tage die wohlhabende Ort⸗
tödtete sechs Personen, verwundete viele und trug
20,000 Scudi davon.
Maxtsar. x.
9. 8 8& Bekanntmachungen. [363] Aufkündigung der Posener 3 ½ prozentigen Pfandbriefe. Die Inhaber der Posener 3 prozentigen Pfandbriese werden hiermit in Kenntuiß gesetzt, daß die Verzeich⸗ nisse der gezogenen und in termino Weihnachten 1851 an unsere Kasse gegen Baarzahlung des Nennwerths ein⸗ zuliefernden 3 ½ prozentigen Pfandbriefe bei den beiden landschaftlichen Kassen hierselbst, an den Börsen von Berlin und Breslau ausgehängt, so wie, daß solche in den hiesigen Zeitungen und in den öffentlichen Anzei⸗ gern der Königlichen Regierungs⸗Amtsblätter in Posen und Bromberg, nicht minder in der Berliner Haude⸗ und Spenerschen und der Breslauer Zeitung eingerückt worden sind.
Indem wir diese Psandbriefe hiermit kündigen, for⸗ dern wir die Inhaber derselben unter Hinweisung auf die Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 15. April 1842 (Gesetzsammlung Nr. 14 pro 1842) auf, solche nebst den dazu gehörigen Zins⸗Coupons von Johanni d. J.
ab schon in dem pro Johanni d. J. bevorstehenden Zinsen⸗Auszahlungs⸗Termine, bei Vermeidung eines auf ihre Kosten zu erlassenden öͤffentlichen Aufgebots, an unsere Kasse gegen Empfangnahme einer dafür auszu⸗ reichenden Recognition einzuliefern und demnächst den Nennwerth der eingelieferten Pfandbriefe in baarem Gelde am 3. Januar 1851 zu erheben. Posen, den 4. Juni 1850. 8 1 General⸗Landschafts⸗Direction.
d. Edi Iag (Caäatb n.⸗
In der Untersuchungssache wider den Dienstknecht Johann Friedrich Schütze wegen Beschädigung fremden Eigenthums aus Bosheit ist ein Termin zur mündlichen
Verhandlung in zweiter Instanz auf den 5. September 1850, Vormitt. 10 Uhr, in unserem Sitzungssaale, Lindenstraße Nr. 15, anbe⸗ raumt, zu welchem der am 19. August 1826 zu Jessen bei Wiltenberge geborene Angeklagte, dessen gegenwär⸗ tiger Aufenthaltsort unbekannt ist, auf den Antrag des Ksöniglichen Ober⸗Staats⸗Anwalts hierdurch öffentlich und mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festge⸗ setzten Stunde zu erscheinen. Wenn der Angeklagte oder sein mitvorgeladener gewählter Vertheidiger nicht erscheint, wird mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren. Berlin, den 5. April 1850. Kriminal⸗Senat des Königlichen Appellationsgerichts. Abtheilung III. 8 “ s Subhastations⸗Patent. des verstorbenen Eigenthümers in der Tuchmacherstraße
[81] Das zum Nachlaß Carl August Wilke gehörige, Nr. 11 hierselbst belegene, in dem Hypothekenbuche 8 Vol. I. Nr. 135. verzeichnete Haus nebst 3 Ruthen Wiesen, nach der gerichtlichen Tare auf 5348 Thlr. 8 Sgr. 3 Pf. abgeschätzt, soll in dem am 21. August c., Vormittags 11 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle vor dem Obergerichts⸗Assessor Gra⸗ sen Finkenstein anstehenden Termine meistbietend ver⸗ kauft werden. Taxe und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Die ihrem Aufenthalte nach unbekannten Interessenten 1) unverehelichte Pauline Wilke, 2) der Carl Friedrich Wilhelm Bahtz, werden aufgefordert, sich bei Vermei⸗ dung der Pläklusion im Verkaufs⸗Termine zu melden. Frankfurt a. d. D., den 30. Januar 1850. 86 Königl. Kreisgericht. I. Abtheilung.
11441 1 Nachstehender Verkauf. Das im biesigen Kreise belegene und mit Zubehör auf 41,397 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. landschaftlich abge⸗ schätzte adelige Gut Lonezin Nr. 145. Litt. B. soll in dem ö veicen Feesrahe Vormittags 11 Uhr, erichts⸗Lo ende j ⸗ bage .g; 8 ⸗Lokale anstehenden Termine sub „Tare und Hypoth veane egeerschein sind in der hiesigen Re⸗ n den 15. Februar 1850. 4 Konigliches Kreisgericht. I. Abiheilung. 8
* 8 8
145 Verkauf.
Nach 1
Das im een Fehe 4.
zenko Nr. 277, landsch 1 23 Sgr. 6 Pf., soll am 30, September & T
6m 8 , Vormitt d
im hiesigen Gerichts⸗Lokale⸗ hesgti Uhr
in. b. . e 8 ale subhastirt werden. gistratur des unterzeichneten Gerichts e
Carthaus, den 26. Februar 1850 Vsiclehen.
g Komigliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
se belegene adelige Gut War⸗ hafilich abgeschätzt auf 5187 Thlr.
Hypothefenschein sind in der Re⸗
—
Köln⸗Mindener Eisenbahn. 1al General-⸗Versammlung.
4 ece.. . Am Freitag den 28. Juni C., Vormittags 10 Uhr, wird die diesjährige regelmäßige General⸗Versammlung der Actionaire der Köln⸗Mindener Eisenbahn hierselbst im großen Nathhaussaale statt⸗ finden.
Unter Bezugnahme auf die §§. 33 bis 39 des Sta⸗ tuts werden die in den Büchern der Gesellschaft bis zum gestrigen Tage eingetragenen Actionaire hiermit eingeladen, an dieser General⸗Versammlung in Person oder im Verhinderungsfalle durch Bevollmächtigte nach §. 40 des Statuts Theil zu nehmen, indem wir bemer⸗ ken, daß in Anwendung der §§. 33, 34 und 39 ibid.
die Eintrittskarten und Stimmzettel am 24. und 25.
Juni in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, am 26. und 27. Juni in den Nachmittagsstunden von 3 bis 6 Uhr in unserem Geschäfts⸗Lokale am Franken⸗ platze hierselbst, jedoch nur gegen Vorzeigung der Aetien oder einer genügenden Bescheinigung uber den Besitz derselben, im Falle der Bevollmächtigung, außerdem gegen Vorzeigung oder Einsendung der Vollmacht, in Empfang genommen werden können. Außer der vorbe⸗ merkten Zeit werden keine Einlaßkarten verabreicht. Köln, den 20. Mai 1850. b
b 2 2 188 Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.
Amortisation der 4 %ℳ und 3 ½
privil. Obligationen.
Bei der am 22. Dezember v. J. statt⸗ gehabten Ausloosung der per 1. Juli 1850 zu amortisirenden Obligationen sind solgende Nummern gezogen worden:
A. 55 Stück 4 ℳ. 468. 612. 849. 875. 876. 2987. 2990. 3013. 3088. 3125. 3322. 3323. 3641. 3642. 3753. 3909. 3921. 4067. 4136. 5005. 5299. 5379. 5443. 5603. 5694. 5873. 6206. 6498. 6727. 6744. 6838. 7038. 7472. 7589. 7591. 8034. 8054. 8092. 8099. 8198. 8431. 8618. 9308. 9430. 9718. 9902.
B. 38 Stück 3 ½ ℳͤ. 429Q. 561. 833. 976. 1199. 1417. 1534. 1535. 1587. 1603. 1838. 1963. 2140. 2154. 2257. 2741. 2839. 2955. 3071. 3163. 3313. 3968. 5052. 5174. 5372. 5787. 6134. 6140.
Wir fordern die Inhaber dieser Obligationen hier⸗ durch auf, dieselben vom 1. Juli d. J. an mit den nach dem 1. Juli d. J. verfallenden Zins⸗Coupons entweder bei uns selbst oder bei den nachbenannten Bankhäusern:
Herrn J. D. Herstatt in Köln,
Herren S. Oppenheim jun. . Co. in Köln,
dem A. Schaaffhausenschen Bankverein in Köln,
Herrn J. H. Stein in Köln,
Herren Oeder K Co. in Aachen,
Herrn S. Bleichröder in Berlin, gegen Empfangnahme des Nennwerthes und der bis dahin verfallenen, noch nicht erhobenen Zinsen, einzu⸗ liefern. Vom 1. Juli d. J. an hört die Verzinsung dieser Obligationen auf, und es wird der Betrag der⸗ jenigen, nach dem 1. Juli d. J. verfallenden Coupons, welche bei Einlösung der Obligationen nicht mit einge⸗ liefert werden, von dem Kapitale abgehalten und zur späteren Einlösung dieser Coupons verwendet.
Wir machen zugleich bekannt, daß von den zur Amor⸗ tisation pro 1847 ausgeloosten 4 % Obligationen die Nummern 6681, 8118 und 8979, von den pro 1848 ausgeloosten die Nummern 4205 und 9761, und von den pro 1849 ausgeloosten die Nummern 4235, 4333, 6304, 6440, 6702, 8369, 8759, 8598 und 9858, so wie endlich von den pro 1848 ausgeloosten 3 ½˖ % Obli⸗ gationen die Nummer 909, bisher zur Einlösung nicht präsentirt worden sind, daher wir die unbekannten In⸗ haber dieser Obligationen hiermit wiederholt auffordern, dieselben an uns oder an eines der obigen Bankhäuser zur Empfangnahme des Nennwerthes einzureichen, da von den vorbemerkten Amortisations⸗Terminen ab keine eder mehr davon vergütet und die nach diesen Ter⸗
ninen eiwa erhobenen Zinsen bei Auszahlung des Ka⸗ pitals in Abzug gebracht werden.
Köln, den 13. Januar 1850.
i e Pire xtwizo u.
8 3,4 .h Hirte, Spez.⸗Dir. 8
146. 1011. 1552. 22941. 3388. 4611. 6063. FeAleg 8319. 1244. 1290. 1604. 2298. 5007.
Nr. 1378. 1656.
111. 1391. 1783.
[79 b] . “ — ““ 8 Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. Nachdem in der General⸗Versammlung der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft vom 14. Mai d. J. beschlossen Fworden ist, die nach §. 14 des Statuts svom 28. Juli 1843 wegen verspäteter In=EEinzahlung auf die Actien Litt. A. ein⸗ gezogenen Strafgelder zurückzuzahlen, werden diejenigen, welche seiner Zeit solche Strafgelder bezahlt haben, hiermit aufgefordert, an den Wochentagen vom 1g Juni c. ab, in den Stunden von 10 bis 1 Uhr Vor⸗ mittags, in den Geschäfts⸗Lokalen auf dem Bahnhofe zu Berlin oder zu Hamburg, je nachdem die Zahlung der Conventionalstrafe zu Berlin oder Hamburg erfolgt ist, sich zu melden und gegen Rückgabe der Quittungen und eventuell gegen gehörige Legitimation die Rückzah⸗ lung entgegenzunehmen. Verlin und Hamburg, den 30. Mai 1850. EWEEEEE1qEöEVö n [44] E LKädung. Zu dem Vermögen des Kaufmanns Herrn Theodor Weiners allhier haben wir auf dessen Insolvenz⸗Anzeige den Konkursprozeß eröffnet; es werden daher hierdurch von uns mit Bezug auf die desfalls im Stadthause hierselbst öffentlich aushängende Bekanntmachung alle und jede be⸗ und unbekannte Gläubiger selbigen Herrn Weiner's bei Strafe des Ausschlusses von der vorhan⸗ denen Aktiv⸗Konkursmasse und bei Verlust der Wieder⸗ einsetzung in den vorigen Stand edictaliter geladen, JEoEo111““ vor uns an der Gerichtsstelle hierselbst persönlich oder sonst legal zu erscheinen, ihre habenden Forderungen und Ansprüche, sie mögen herrühren aus welchen Rechts⸗ gründen sie wollen, behörig anzumelden und zu beschei⸗ nigen, auch, da nöthig, mit dem Herrn Curatore litis darüber, so wie der Priorität halber unter sich zu ver⸗ fahren und binnen 6 Wochen zu beschließen, demnächst
aber hrn 41 9, JI 11 4 8 59 der Bekanntmachung eines Präklusiv⸗Bescheides sub poena publicati, nicht minder, wenn in dem zum 1- gei509 zur gütlichen Beilegung des Kreditwesens angesetzten Termine, — als in dem sie sich bei Strafe, daß die ungehorsam außenbleibenden, eben so wie diejenigen, welche sich über den vorseienden Vergleich deutlich und bestimmt nicht erklären, für in den Beschluß der Mehr⸗ heit der Gläubiger einwilligend geachtet werden würden, anderweit vor uns an der Gerichtestelle gesetzlich ein⸗ zufinden haben, — ein Vergleich nicht getroffen wird, 1 den 3 0. Au g u st 1 8 5 9 des Schlusses der Akten und nach Befinden deren In⸗ rotulation und Versendung nach rechtlichem Erkenntnisse so wie endlich E11bTSSIbbbö9
der Eröffnung eines Locations⸗Bescheids oder Urtels sub poena zublicati erwärtig zu sein. Uebrigens ha⸗ ben bei 5 Thlr. Individual⸗Strafe die ausländischen Gläubiger gerichtliche, hingegen die nicht hierselbst wohn⸗ haften hier im Orte Gevollmächligte zu den Akten zu bestellen. “
Dippoldswalde, am 19. Januar 1850. Das Stadtgericht allda. 8
C. F. A. Haase, v. Stadlr.
[180]
Der Wollmarkt in Güstrow, durch Zoll⸗ und Steuerfreiheit für ein⸗ und ausgehende Wollen begünstigt, wird in diesem Jahre am 24., 25. und 26. Juni abgehalten und die Wolle schon vor Beginn des Mark⸗ tes gelagert, so daß mit Anfang des ersten Markttages die Herren Käufer das ganze Quantum übersehen können. Güstrow, den 14. März 1850. T Bürgermeister und Rath. “ e
[216]
Die dritte Einzahlung auf das gezeichnete Actien-⸗
Kapital ist zum Belaufe von 25 % des Nominalwerths bestimmt und der Einzahlungs⸗Termin auf die Tage vom 20. bis 27. Juni d. J. angesetzt. Den Herren Actionairen wird es freigestellt, die Einzahlungen ent⸗ weder direkt an die hiesige Bank oder
„ 90 „ in Berlin an die Herren B reest & Gelpck 9 in Leipzig an die Leipziger Bank, in Hamburg an den Herrn Salomon Heine zu leisten. Rostock, den 15. April 1850. “ Der Verwaltungs⸗Rath der Rostocker Bank. Bauer. C. H. Brockelmann. J. F. Koch. Ernst Paetow. Schalbur Strömer
Sãchsisch⸗Schlesische
19229 m Eisenbahn. Bekanntmachung, Dividendenscheine Nr. 5 betreffend. Die Dividende auf die Actien der Sächsisch⸗Schlesi⸗ schen Eisenbahn⸗ Gesellschaft für das halbe Jahr vom 1. Januar bis 30. Juni 1850 ist auf 09 — 1 2 Thaler pr. Actie festgesetzt yworden, und wird deren Auszahlung gegen Einlirferung des Dividendenscheins Nr. 5 vom 1. Juli 1850 ab bei hiesiger Hauptkasse, bei der Bank in Leipzig, bei Herrn G. E. Heydemann in Bautzen, bei Herrn F. Mart. Magnus in Berlin, bei Herren Gebr. Guttentag in Breslau .“ (an letzteren drei Orten nur bis zum 31. Juli) ohne Abzug erfolgen, welches hierdurch in Gemäßheit des §. 30 der Gesellschafts⸗Statuten öffentlich bekannt ge⸗ macht wird. Dresden, den 1. Juni 1850. Das Hirektorlum der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft. Franz Netcke, in Stellv. des Vorsitzenden.
[338] Einlösung der
E*
— —
ls4b.- bahn.
Am 22sten d. M. wurde die ordinaire General⸗Ver⸗ sammlung der Seeländischen Eisenbahn⸗Gesellschaft im Beisein des Königl. Kommissarius unter Leitung des Herrn Ober⸗Auditenr Steenstrup hierselbst abgehal⸗ ten. Durch den Bericht des Ausschusses wurde der Versammlung unter Anderem mitgetheilt, daß der gegen die Gesellschaft eingeleitete Prozeß noch nicht beendigt sei und daß die Dividende für das Jahr 1849 mit 4 Rbthlr. 48 Sch. pr. Actie ausbezahlt werde. Da die Versammlung weder bei diesem Bericht, noch bei dem der Direction, welche beide statutgemäß zur Kennt⸗ niß der Actionaire gebracht waren, etwas zu bemerken hatte, wurden gewählt: ein Mitglied des Ausschusses, Herr Capitain Friedenreich, 5 Suppleanten desselben und 10 Mitglieder des Wahl⸗Comite's.
Kopenhagen, den 27. Mai 1850.
Der Vorsitzende des Ausschusses. Ehlers.
Dampf⸗Paket⸗Fahrt
D zwischen 8. 8 2 8x△ * Stettin und Riga in Korrespondenz mit den
Bairdschen Dampfschiffen
[59 5b
nach Reval und St. Petersburg durch das Dampfschiss
„Düna“, geführt von Capitain G ustav Böhme. Abgangstage: von Riga von Stettin den 11. Mai N. S. Vö 8. Juni 22
5
2. Juni 15 22. 80. .
6. Juli 14. Juli
2D9. 28. »
3. August ) 11. August 8 141 8. Septbr. 14. Septbr. „
I] 6. Oktbr.
„ 12. Oktbr. “ Passage: 1ster Platz à Person 33 Thlt. Pr. Crt.
2ter „ „ „ 92 5 Fracht für Güter aller Art und jeder Größe: 50 Kopeken Silber pr. Kubikfuß und 10 % Kaplacken. Riga, im April 1850. Da s Börsen⸗Comiteé. Nähere Nachrichten ertheilen die Herren Agenten: in Riga Helmsing & Grimm, in Stettin D. Witte.
8 22.
Kinder
Sonntag den 19. Mai N. S. Mrg.
die Hälfte.
2 Rthlr. für 4 Rthlr. ⸗ 8 Rthlr. ⸗ in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen vveen auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Prenß. Staats⸗ Anzeigers:
11““
Amtlicher Theil.
1— Deutschland.
NS Berlin. Beförderungen und Abschiedsbewilligung in der Sn 1s.aein8. — Breslau. Frequenz der Universität.
b eich. Wien. Große militairische Revue. Audien ddes sardinischen Gesandten. — Erzherzog Albrecht. — Beitrit vV“ Postvertragc. — Kommission zur Lösung
1 bin — Zwanzigjährige Steuerfreihrit für Neubauten
estimmungen wegen Aufhebung der Fleischsatzung. —
vhenenhes der Juden⸗Straf⸗Contribution. — Vermischtes.
ahehh 5 hen. Abstimmung der Abgeordneten⸗Kammer in der
vhchrg88 — Senat für Entscheidung der Kompetenz⸗Kon⸗
ö 1ö
deakal Schulbine Verein inn v bEö over. Hannover. Erste Kammer: Städteordnung; Königli
1“ auf die Gratulations⸗Adresse; Annahme 18
1 “ und Kirchenvorstände; Steuerverwaltung. —
I ETTT11“ Landgemeinde⸗Ordnung; der Ver⸗
fäcgsäschtm ze; Budgetberathung; Interpellation über die Baden. Mannheim.
gungssumme an die
Erdbeben.
““
Die deutsch⸗katholische Gemeinde. — Entschädi⸗ Bewohner von Ludwigshafen. — Benescätg⸗
TT“ Grundsteuergesetz; das proviso⸗ risc et. — 8 ung der Ständeversammlun Z or 1. deinhe⸗ an das. Staatsministe⸗ 1 — änderungen des Wahlgesetzes. Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Gedächtniß⸗Medaille für
1 Krieger in Baden. übeck. Lübeck. Anwesenheit der Prinzessin der Niederlande mit
Gefolge. r . 8 g ee 8
SBe. C“ 1 M. Garnisonwechsel.
“ Fonsuic⸗ otificationsschreiben des Herzoglich sachsen⸗ 8 1 Ausland.
Oesterreich. Mailand. Ankunft Radetzky'’s.
Fraukreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme des Ge⸗ setzentwurfs über die Pensions⸗ und Unterstützungs⸗Kassen. — Kredit für das Grab Napoleon's. — Verwerfung des Gesetzentwurfs zu Gunsten der Februar⸗Kämpfer. — Paris. Vermischtes. — Die britisch⸗französische
Ie — Die Dotations⸗Kommission. — Vermischtes. “ Css . London. Hofnachricht. — Das Ge⸗ — große Industrie⸗2 — iti fü
Armenier in Persien. 2 Besedung. 11“
v “ bTö Levetzau nach Stock⸗
161 een Vorschlä ig⸗ insch trauensmänner zurückgewiesen. ““
i 9 ¹ -
Italien. Rom. Aufforderung an die Besitzer von Banknoten. — Orga⸗ nisation der päpstlichen Miliz. — Vermischtes. — Neapel. H zum Historiographen. — Prozeß gegen die Unitarier. “
Spanien. Madriv. Ernennung. — Prüfungs⸗Kommission.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.
I
Amtlicher Theil
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen Appellationsgerichts⸗Rath Hecker zu Frank⸗ furt a. d. O. zum Geheimen Justizrath und vortragenden Rath im Justiz⸗Ministerium; und .
Den Geheimen expedirenden Secretair und Kalkulator Mölle im Finanz⸗Ministerium zum Rechnungs⸗Rath zu ernennen.
IWIIII1 über das Befinden Sr. Majestät des Königs.
Se. Majestät der König haben diese Nacht vollkommen ruhig zeschlafen. Die Vernarbung der Wunde ist bis auf einen kleinen Punkt vollendet.
Se. Majestät der König haben daher zu befehlen geruht, daß ernerhin keine Berichte über Allerhöchstderen Befinden veröffentlicht verden sollen.
Schloß Sanssouci, am 15. Juni, Morgens 9 Uhr.
(gez.) Schönlein. Grimm. Langenbeck Berlin, den 14. Juni
Ihre Königl. Hoheit die verwitimw 1 von Mealenburz⸗Schwerin ist eten 11“ auf Schloß Sanssouci eingetroffen. . 11.““ ehrend,
Bekanntmachu ““ Gemäß der Bestimmung sub 5 des? 6 1 2isten v. M. (G. S. S. 331), betreffend der ecsten 1““ sonderen Central⸗Kommission für die Angelegenhei - e⸗ banken, wird hierdurch bekannt gemacht, daß diese e Fes Renten⸗ weit derselben die Bearbeitung aller Angelegenheite ommission, so⸗ die Ausführung des Gesetzes vom 2. März d. J eeHeewelce tung von Rentenbanken, insbesondere die erste Errich⸗ Rentenbanken und die Ober⸗Aufsicht über dieselben sn Fsung der des §. 5 dieses Gesetzes zum Gegenstande haben, ceit gen Tage in Wirksamkeit getreten ist. em heuti⸗ Wegen des Zeitpunktes, mit welchem die obere Leitun Aufsicht uͤber die für einzelne Landestheile bereits bestehenden Rund ten⸗Tilgungs⸗Kassen auf die Central⸗Kommission überzugehen 5 wird eine desondere Bekanntmachung noch vorbehalten. at, 8 Berlin, den 11. Juni 1850. Für den Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten. Im Allerhöchsten Auftrage
Der Finanz⸗Minister (gez.) von Rabe.
Abgereist: Stettin.
Uichtamtlicher Theil. Deutschland
NPreußen. Berlin, 15. Juni. Nach dem heutigen Militair⸗ Wochenblatte ist von Leszinsky, Hauptmann und Artillerie⸗ Offizier des Platzes Posen, zum Major im 5ten Artillerie⸗Regi⸗ ment, von Lehwald, Hauptmann vom Generalstabe, zum über⸗ zähligen Major ernannt und vom dritten zum sechsten Armee⸗Corps versetzt, und Theirich, Hauptmann vom 7ten Artillerie⸗Regiment, als Major mit der Regiments⸗Uniform mit den vorgeschriebenen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Pension, der Abschied bewilligt worden. “
8. Dasselbe Blatt enthält die Verordnung, betreffend die Aus⸗ führung des die Stellung unter Polizei⸗Aufsicht betreffenden Ge⸗ setzes vom 12. Februar c. auf die dazu verurtheilten Militair⸗ personen. Sie lautet, wie folgt: .
Nach dem Gesetz vom 12. Februar dieses Jahres (Gesetz⸗ Sammlung von 1850 Seite 49) sind die Gerichte ermächtigt und resp. verpflichtet, gegen die wegen der dort anfgeführten Verbrechen atf2scssc e11 Verurtheilten außer derselben die Stellung
izei⸗Aufsicht auf ein oder mehrere Jahre au deren Wirkungen darin bestehen, daß 1 1“ 1) dem Verurtheilten der Aufenthalt an bestimmten Orten, so wie das Verlassen seiner Wohnung während der Nachtzeit 9) 1nt werden darf, und 8 Haussuchungen bei demselben hinsichtlich der Zeit, zu welcher sie stattfinden dürfen, keiner enschtchas 8
Der Fürst von Thurn und Taxis, nach
Diese Maßregeln können zwar gegen Soldaten des Dienst⸗ standes ohnedies e aus Rüksichten sür die v plin eintreten. Nichtsdestoweniger ist es aber erforderlich, daß auch gegen sie nach den Bestimmungen des allegirten Gesetzes die Stel⸗ lung unter Polizei⸗Aufsicht von den Kriegs⸗ und Standgerichten ausgesprochen wird, da in den meisten Fällen die Wirkungen die⸗ ser Maßregel sich über die Dienstzeit des Verurtheilten hinaus er⸗ strecken und bei Fällung des Spruches sich niemals voraussehen lict. b 8 “ der Verurtheilte nach Verbüßung der auf⸗ - Freiheitsstrafe, mit w 1 blizeili ich 1 dem Drensanre I 1“ da önigliche General-Auditoriat hat daher Veranlassun genommen, die Auditeure auf die B. g d Gese 129 Februar c. aufmerksam zu 1““ v Wenn jedoch einestheils durch den Ausspruch, daß ein Sol⸗ dat auf eine gewisse Anzahl von Jahren unter Polizei⸗Aufsicht zu stellen, das Mißverständniß erzeugt werden könnte, als ob dadurch der bürgerlichen Polizei-⸗Behörde ein Mitbeaufsichtigungs⸗Recht über dem Dienststande angehörende Soldaten eingeraͤumt werden
(gez.) von Manteuffel.
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sollte, anderentheils aber es nöthig ist, wenn unter Polizei⸗Auf⸗ sicht gestellte Soldaten während der Dauer derselben aus dem Dienststande ausscheiden; der Polizei⸗Behörde ihrer Heimat von dem Erkenntniß, welches diese Aufsicht ausspricht und dem Zeit⸗ punkte, von welchem ab dieselbe begonnen hat, Nachricht zu geben, so ersuche ich das Königliche General⸗Kommando ergebenst, die demselben untergebenen Militair⸗Behörden und Truppden⸗Befehls⸗ haber darauf nets eet ane zu machen, daß 1) in den Fällen, wo in Gemäßheit des Gesetzes vom 12. Februar c. von den Kriegs⸗ und Standgerichten gegen Militairperso⸗ nen auf Stellung unter Polizei⸗Aufsicht erkannt worden ist, dieselbe, so lange die zu Beaufsichtigenden dem Dienststande angehören, ausschließlich von den militairischen Vorgesetzten nach den bestehenden Disziplinar⸗Vorschriften ausgeübt wer⸗ den muß. wenn zur Stellung unter Polizei⸗Aufsicht Verurtheilte aber vor Ablauf der für dieselbe angeordneten Frist aus dem Dienst⸗ stande ausscheiden, der Orts⸗Polizei⸗Behörde ihrer Heimat der tenor des betreffenden Erkenntnisses in beglaubigter Ab⸗ schrift zu übersenden und zugleich über die Berechnung der Dauer der Polizei⸗Aufsicht (cfr. §. 7 des Gesetzes) genaue Auskunft zu ertheilen ist. “ Berlin, den 9. Juni 1850. b Der Kriegs⸗Minister von Stockhausen. An die Königlichen General⸗Kommandos ic
(Schl. Ztg.) Von Michaelis 1850 besuchten die hiesige Universität 819 Studirende. Davon sind abgegangen 138 und dazu gekommen 99, so daß die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden jetzt 780 beträgt, und zwar zählt die evangelisch⸗theologische Fakultät 60 (2 Auslän⸗ der), die katholisch⸗theologische Fakultät 229 (2 Ausländer), die juristische Fakultät 245 (7 Ausländer), die medizinische 79 (5 Aus⸗ länder) und die philosophische Fakultät 167 (3 Ausländer), zusam⸗ men 780. Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die hiesige Universität als zum Hören berechtigt: solche, deren Imma⸗ triculation noch in suspenso ist, und Pharmazeuten, Oekonomen, Bergbeflissene, zusammen 17. Es nehmen also an den Vorlesungen überhaupt Theil 797.
Breslau, 12. Juni. bis Ostern
Oesterreich. Wien, 13. Juni. Gestern Vormittags zehn uUhr fand am Glacis zwischen dem Burg⸗ und Schottenthore zu Ehren des Großherzogs von Toscanag und des Prinzen Albert von Zachsen eine große militairische Revue vor Sr. Majestät dem Kai⸗
att. „Prinz Albert,“ berichtet der Lloyd, „befand sich in
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unmittelbarer Nähe des Kaisers. Eine glänzende Suite von Ge⸗ neralen, darunter die Kaiserlichen und Großherzoglich toscanischen Prinzen, Feld⸗Zeugmeister Freiherr von Welden und Iellacic das militairische Schauspieh, zu welchem die drei Infanterie⸗Regimenter Kaiser, Haynau und Wasa, zwei Gre-⸗ nadier- und zwei Jäger⸗Bataillone, zwei Kavallerie⸗Regimenter und sechs Geschuͤtz⸗Batterieen in vollster Parade ausge⸗ rückt waren. Die Truppen defilirte zweimal. Zum Schlusse manövrirte noch eine Kavallerie⸗Batterie vor Sr. Majestä dem Kaiser. Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Sophie, die Gemahlin des Großherzogs von Toscana und Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Hildegarde erschienen zu Wagen. Das Manöver endete erst gegen die Mittagsstunde. Vor der Parade hatten Se. Majestät, wie an jedem Mittwoch, Audienz gegeben und bei hundert verschiedene Gesuche übernommen.“ 1 Der neue Königl. sardinische außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister, Graf Revel, hat Sr. Majestät dem Kaise in der ihm am öten ertheilten Audienz sein Beglaubigungsschreiben überreicht. 8 Errzzherzog Albrecht wird von Böhmen nach Mainz reisen. Im Großherzogl. Palaste sind, dem Lloyd zufolge, berecits Gemäche⸗ zu seinem Empfange vorgerichtet. G Der Lloyd meldet: „Dem am 6. April d. J. abgeschlossenen deutsch „österreichischen Postvereins⸗Vertrage sind nunmehr auch die Regierungen von Mecklenburg⸗ Schwerin und Oldenburg und die freie Hansestadt Bremen beigetreten.“ 8 Zur vollständigen Lösung der Avitizitätsfrage ist in Wien eine eigene Kommission zusammengetreten, die am 9ten d. M. ihre Sitzungen begonnen haben soll. Von Seiten Croatiens sollen Graf Sermage, der General⸗Prokurator Mazuranic und Hermann von Busan, Präsident der Distriktualtafel, von Seiten der serbischen Woiwodschaft Advokat Stojacovic zu dieser Kommission berufen
worden sein.
Das Ministerium des Innern hat für alle Noubauten inner⸗ halb der Linien Wiens, welche längstens bis Michaeli 1850 bis zur Höhe des Erdgeschosses gebracht werden, eine zwanzigjährige Steuerfreiheit zugestanden. „Von dieser Begünstigung“, sagt der Lloyd, „wird, wie die häufig in Angriff genommenen Neubauten zeigen, um so mehr Gebrauch gemacht, als eine weitere Steuerfrei⸗ heit bei Neubauten nicht mehr zu erwarten sein dürfte.“
8 Die Bestimmungen wegen Aufhebung der Fleischsatzung werden nächstens veröffentlicht werden. „Der Zeitpunkt“, heißt es im Lloyd, „mit welchem diese Verfügung ins Leben treten soll, ist dem Vernehmen nach auf den 1. Juli festgesetzt, und es wurde bei Feststellung derselben hauptsächlich darauf Bedacht genommen, eine möglichst ausgedehnte Konkurrenz zu erzielen. Den Vieh⸗Eigen⸗ thümern ist gestattet, ihr Vieh selbst auszuschrotten und sich dazu beweglicher, auf den Marktplätzen aufzustellender Verkaufsständer wie dies gegenwärtig bei den Schwein⸗ und Kalbfleischhandlern der Fall ist, zu bedienen. Die neueste Verordnung, womit die Einhe haha 8 Feeteengsg 6ahe aus b von Schlachtthieren aufge⸗ oben wurde, steht mit den neuen Rindfleis⸗ ufs⸗Besti ’1 in begenccses Efts scheese se Bertnrae s get
n Angelegenheit der Juden⸗Strafcontribution ist, wie die 1
Post berichtet, an das pesther israelitische Verwaltungs⸗omtle 60 gg. Zuschrift ergangen: „Das hohe 3te Armee⸗Kommando hat erneuert mit erordnnng vom 7. Juni d. J. anher eröffnet, daß es, durch wich⸗ tige Gründe bestimmt, nicht nur allein die Durchführung aller auf die Juden⸗Strafcontribution bezüglichen Amtshandlungen ausschlie⸗ ßend dem Distrikts⸗Kommando zuzuweisen, sondern auch die nun schon zu lange hingehaltenen Purifications⸗Verhandlungen über die 1 Judengemeinden und Judenfamilien ohne weitere Gegenvorstellung in Gang gebracht und sofort ihrem Ende zugeführt wissen ’ will. Die unter dem Reskript vom 16. März mitge⸗ theilte General⸗Kommando⸗Verordnung vom 13. März d. J enthält die bestimmte Erklärung, daß die allgemeine Repartition des den hierländigen Juden⸗Gemeinden auferlegten Strafbetrages durch die nachträglich bewilligten Nachsichten nicht modifizirt wird, da die in Folge der letzteren sich ergebenden Ausfälle einfach von der Hauptsumme von 2,300,000 Fl. abzuschreiben kommen. Das von dem Comité ausgearbeitete hier erliegende Operat hat somit in seiner vollen Kraft zu bleiben, indem eine Modifizirung des Repartitions⸗ Operates erst nach Beendigung und dem Resultate des ganzen Pu⸗ rifications⸗Verfahrens wird eintreten müssen, und zwar durch Um⸗ lage der ganzen Straf⸗Contribution auf die nicht gerechtfertigten, welches Operat sodann dem Ministerium vorgelegt werden wird. Demgemäß werden nun auch ohne Verzug unter der Leitung des Distrikts⸗Kommando's durch den Herrn Ministerial⸗Kommissär die Purificationen vorgenommen werden, bei welchen es durch Ur⸗ kunden oder Zeugen⸗Aussagen auf die Herstellung des Beweises ankommen wird, daß sich der Purificationsbewerber weder durch Worte, noch durch Thaten, weder mit geistigen, noch mit materiellen Mitteln überhaupt an der Revolution selbstthätig gar nicht bethei⸗ ligt hat. Zur Einbringung der gehörig dokumentirten Purifica⸗- tionsgesuche ist der Termin bis Ende August d. J. festgesetzt, un auf später einlangende wird keine Rücksicht mehr genommen werden. Dies als Erledigung auf den Bericht von neulich ohne Datum. Pesth, 9. Juni 1850. Heyntzl, General⸗Major.“ Hierzu be merkt der Wanderer: „Wir überlassen es dem Urtheile aller Unbefangenen, zu entscheiden, nicht ob diese Maßregel billig, sonder ob sie überhaupt möglich und ausführbar sei.“ 8
. Den politischen Verwaltungs⸗Behörden des Sachsenlandes ist die Weisung zugekommen, den Titel Kaiserlich Königlich zu ge⸗ brauchen. Die Bestimmungen wegen Behandlung der politischen Verwaltungs⸗Beamten im Sachsenlande Siebenbürgens als wirk⸗ liche Staatsbeamte werden noch gewärtigt. 8
Der Wasserstand der Donau hat eine für die gegenwärtige Jahreszeit ungewöhnliche Höhe erreicht; er beträgt im Donau⸗ Kanale 6˙ 10“ ober Null und ist seit einigen Tagen im Zunehmen. Vor einem Monate war derselbe noch 308
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