ESr. Majestaͤt des Königs nur entnommen werden können, daß Han⸗
virte Erklärung der Königlichen Regierung enthält, daß sie ihre Beziehungen zu dem Vertrage vom 26. Mai 1849 als völlig ge⸗ löst betrachten und ihr Verhältniß zu den Theilnehmern desselben auf die Grundlage des deutschen Bundes zurückgeführt ansehen müsse. . 1 Nach der bereits unter dem 28. Dezember v. J. erlassenen Verwahrung wider die am 27. November v. J. zu Berlin be⸗ schlossene Vornahme von Wahlen für einen nach Erfurt zu beru⸗ fenden Reichstag, und im Vertrauen auf eine gerechte Würdigung der dargelegten Gründe des diesseitigen Verhaltens hat die König⸗ liche Regierung sich der Hoffnung überlassen zu dürfen geglaubt, daß die Erklärung vom 21. Februar d. J. den übrigen Theilneh⸗ mern des Bündnißvertrags weder unerwartet sein, noch ungerecht⸗ fertigt erscheinen werde.
4 Die der Königlichen Gesandtschaft zu Berlin unter dem 6. März d. J. ertheilte, aus den öffentlichen Blättern bekannte Er⸗ wiederung des Königl. preußischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, so wie das, was über die einschlagenden Verhand⸗ lungen der in Berlin versammelt gebliebenen Mitglieder des Ver⸗ waltungs⸗Rathes zur Kunde der Königlichen Regierung gelangt ist, schien zwar geeignet, hierunter Zweifel rege zu machen, welche von hiesiger Seite um so aufrichtiger würden beklagt worden sein, je ernstlicher der am Schlusse der Erklärung vom 21. Februar ausge⸗ sprochene Wunsch einer Erhaltung bundesfreundlicher Beziehungen zu den Theilnehmern des Vertrags vom 26. Mai 1849 gemeint ist. Diese Zweifel hat die Königliche Regierung indessen mit Be⸗ friedigung durch das ihr gegenüber beobachtete Verhalten der mit Preußen einstweilen vereint gebliebenen Regierungen in einer Weise gelöͤst gesehen, welche ihr die Ueberzeugung gewähren muß, daß sie
als Mitglied des Vertrages vom 26. Mai weder von Preußen, noch von den übrigen Betheiligten ferner angesehen wird.
Nicht zu gedenken, daß die Königliche Regierung zu einer fort⸗ zusetzenden Theilnahme an den Verhandlungen der Vereinsmitglie⸗ der weder aufgefordert ist, noch von diesen Verhandlungen seit der Erklärung vom 21. Februar offiziell ferner Kenntniß erlangt hat, ist diese Ueberzeugung wesentlich durch den Eintritt und Verlauf des im verwichenen Monat Mai in Berlin ohne Einladung und Mitwirkung Hannovers abgehaltenen Fürsten⸗Kongresses befestigt worden.
Treffen die der Königlichen Regierung vorliegenden Nachrichten zu, daß bei der von der Krone Preußen dazu erlassenen Einladung das Bedürfniß einer persönlichen Besprechung über den Weg leitend gewesen ist, welcher einzuschlagen sein werde, damit das dort unter nommene Werk „in voller und freier Gemeinsamkeit“ von allen Verbündeten ins Leben geführt werden könne; und sind dabei als Gegenstände der Berathung die wichtigsten und bedeutendsten Fra⸗ gen bezeichnet, „bei welchen die persönliche Stellung eines jeden Fürsten eben so sehr, wie das Interesse seines Landes betheiligt sei“, so darf die Thatsache der Einladung als maßgebend für die Ansicht des Einladenden über Mitgliedschaft und Betheili ung wohl mit Recht angesehen werden.
Eine Einladung zu jener Besprechung ist an des Königs von Hannover Majestät nicht ergangen. Die Königliche Regierung kann nicht umhin, die Erläuterung dieses Umstandes in der diesseitigen Erklärung vom 21. Februar zu erblicken: eine Erklärung über das Verbleiben im Bündniß, welche, öffentlichen Nachrichten zufolge, auch von den Eingeladenen und Erschienenen noch bei Eröffnung des Kongresses von der Krone Preußen würde entgegengenom⸗ men sein. 1
Wenn aber envrlich laut veröffentlichten Protokolls der zweiten Sitzung der Regierungs⸗Bevollmächtigten vom 11ten d. bei Erör⸗ terung der Frage über das Verhältniß und die Stellung der ver⸗ bündeten Regierungen zu der als „frankfurter Kongreß“ bezeichne⸗ ten Bundes⸗Plenar⸗Versammlung von Preußen für nothwendig er⸗ kannt ist,
„daß die verbündeten Regierungen ihre Einwilligung, den Kon⸗
greß zu beschicken, durch eine in Wien abzugebende und sämmt
lichen anderen deutschen Regierungen mitzutheilende Erklärung
motiviren;“ und wenn dann das Königlich preußische Ministerium der auswär⸗ tigen Angelegenheiten die bekannte Depesche an den Königlich preu⸗ ßischen Gesandten zu Wien vom 16ten v. M. als Ergebniß einer vorgängigen Berathung mit Preußens Verbündeten der hiesigen Königlich preußischen Gesandtschaft mittelst Depesche vom 17ten v. M. und mit dem Auftrage zugefertigt hat, jene Erklaͤrung „durch abschriftliche Mittheillung auch zur Kenntniß der Königlich hanno⸗ verschen Regierung zu bringen“; so hat hieraus von der Regierung
nover von Preußen nicht den auf Grund des Vertrages vom 26. Mai 1849 verbündeten, sondern jenen „anderen“ deutschen Regie⸗ rungen beigezählt werde, denen die in Berlin beschlossene einwilli⸗ gende Erklärung hat mitgetheilt werden sollen. Ueberdies hat seit dem Juni d. J. die Dauer des einen Jah⸗ res ihr Ende erreicht, für welche die Verabredungen vom 26. Mai 1849 getroffen waren. Eine Verlängerung derselben für Hannover, auch wenn eine solche nach den erwähnten Vorgängen denkbar ge⸗ blieben wäre, hat nicht stattgefunden. Sie auch künftig nicht ein⸗ treten zu lassen, ist, worauf wir ausdrücklich aufmerksam machen zu dürfen bitten, die entschiedene, mit den Wünschen der diesseitigen Landesvertretung völlig übereinstimmende Absicht Sr. Majestät des Königs; um so entschiedener, nachdem auch die Königlich sächsische Regierung ihre fernere Nichtbetheilung am Vertrage vom 26. Mai v. J. dem Königlich preußischen Hofe förmlich eröͤffnet hat. Wir haben uns erlaubt, in den vorstehenden ganz ergebensten Bemerkungen auf die eingetretene völlige und ganz entschiedene Trennung des hiesigen Königreichs von jenem Vertragsverhältnisse um deswillen aufmerksam zu machen, weil die Beziehungen, welche durch geographische Lage, wie durch vielfach ineinandergreifende nachbarliche und gemeinsume Interessen zwischen dem Königreiche und dem größten Theile der aꝛc. Lande unauflöslich begründet sind, der Regierung Sr. Majestät des Königs eine offene Darlegung ihrer Auffassung und ihrer Entschließungen hinsichtlich der deutschen Ver⸗ fassungs⸗Angelegenheit dem ꝛc. hohen Senat gegenüber zur Pflicht zu machen. Die Rücksichten, welche dazu Anleitung geben, sind keine 8g als die, welche uns bestimmten, dem ꝛc. unter dem 13. Juni . den Abschluß des Vertrags vom 26. Mai, das betreffende chlußprotokoll mit der darin vorbehalte klärun eruternden Penze⸗nen haltenen Erklärung und einer und EE“ vom 1. Juni v. J. mitzutheilen, zu einem öhe „jett; die Stellung Hannovers Werih für Oldenburg ” 8809 darzulegen, dessen praktischer Nichtbeitritt der süddentsch 8n Hansestädte ohne eine durch den Theilnahme Hannovers saen mnsttn unmoglich gewordene fernere 1 8 unumwundener anerkannt 2 schiedener dargelegt werden kann, als in einereanene „noch ent niß gelangten Verhandlung der zu Berline gnne öffentlichen Kennt⸗ Regierungs⸗-Bevollmächtigten 23 8. dersammelt gebliebenen wie denn auch die Entfernung Hannovens 8 J. geschehen ist, stände völlig veränderten Bündnißvertrage 888 E um⸗ digende Berücksichtigung in der durch di -ebng
nn ie öffentlichen Blätter eben⸗ F — 4 ) 6 en falls bekannt Erklärung gefunden hat, welche die Groß⸗
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herzoglich oldenburgische Regierung unter dem 25. März d. J. über die dortigen Beziehungen zu dem beabsichtigten engeren Bundes⸗ staate an den allgemeinen Landtag des Großherzogthums hat erge⸗ hen lassen.
Die Königl. Regierung vermag sich der Ansicht nicht zu ent⸗ schlagen, daß dieselben Gründe territorialer Belegenheit und eigen⸗ thümlicher, theils innig verzweigter, theils konkurrirender Interessen, welche für Oldenburg und die Hansestädte in Ermangelung einer Theilnahme Hannovers an der beabsichtigt gewesenen Bundesstaats⸗ Verfassung, den Vorbehalt selbstständiger Gesetzgebung in Zoll⸗, Handels⸗ und Verkehrs⸗Angelegenheiten, der völkerrechtlichen Ver⸗ tretung und des Rechts der Verträge zu Wege gebracht haben, daß eben diese Gründe dem ꝛc. die Ueberzeugung gewähren müssen, wie den wichtigsten Bedürfnissen und Interessen des westlichen Norddeutschlands in befriedigender Weise nicht anders zu genügen sein werde, als wenn die genannten Staaten bei der eingeleiteten, Umgestaltung der Verfassung Deutschlands im gemeinschaftlichen Einverständniß mit Hannover zu Werke gehen.
Von dieser Ansicht geleitet, glaubt die Königliche Regierung zugleich den eigenen Wünschen des ꝛc. zu entsprechen, indem sie durch die gegenwärtige Mittheilung eine jede etwaige Ungewißheit über das Verhältniß Hannovers zu der bislang projektirten Union zu entfernen sich beeilt, und indem sie, um jedes Hinderniß eines
dem ꝛc. hohen Senat eine nähere
machen.
so zuversichtlicher glaubt sie aber eine gleich offene Erklärung dar⸗ über erwarten zu dürfen, wie, unter Berücksichtigung der oben her⸗ vorgehobenen Umstände, das Verhältniß Hannovers zu der König⸗ lich preußischerseits intendirten Union von dem ꝛc. beurtheilt und ob ꝛc. bereit sein wird, über die weitere Behandlung der deutschen Verfassungs⸗Angelegenheit eine nähere Verständigung mit der Kö⸗ niglichen Regierung eintreten zu lassen. t Indem wir dieserhalb einer baldgefälligen Rückäußerung ent⸗ gegensehen, erlauben wir uns schließlich die ergebenste Bemerkung hinzuzufügen, daß wir uns verpflichtet erachtet haben, die gegen⸗ wärtige ergebenste Mittheilung zur Kenntniß der Königlich preu⸗ ßischen Regierung zu bringen, und ergreifen diese Gelegenheit ꝛc. Hannover, den 7. Juni 1850. Königlich hannoversches Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten. (gez.) Graf von Bennigsen.
den hohen Senat der freien und Hansestadt Hamburg.“
Hanno ger, 46. NJuni. (H. Ztg.) Ihre Königlichen Ho⸗ heiten der Großherzog und die Frau Großherzogin von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin sind heute nach Pyrmont abgereist.
Hessen. Gießen, 14. Juni. (Fr. J.) Nach dem so eben erschienenen amtlichen Verzeichnisse studiren in diesem Sommer⸗ Halbjahre auf unserer Universität 438. Davon widmen sich der katholischen Theologie 33, der evangelischen 72, der Jurisprudenz 120, der Medizin 83, der Chirurgie 6, der Thierarzneikunde 8, der Kameral⸗Wissenschaft 18, der Architektur 6, der Forstwissenschaft 25, der Philosophie und Philologie 30, der Pharmacie und Chemie 37. Im Winter⸗Semester 1849 — 1850 waren hier 430, die Zahl hat sich also um 8 vermehrt.
Schleswig⸗Holstein. Altona, 17. Juni. Der Alt. Merk. enthält folgendes Schreiben an die Wahl⸗Direktoren der städtischen und ländlichen Wahldistrikte, betreffend das für die besondere Wahl⸗ berechtigung erforderliche Einkommen.
„Der Herr — haben in einer Eingabe vom — — mit Rücksicht darauf, daß als das niedrigste steuerbare Einkommen nach der Verordnung vom 31. Juli 1848 eine Summe von mehr als 150 Rthlr. Cour., nach der Verordnung vom 7. Juli 1849 aber eine Summe von 150 Rthlr. angenommen worden sei, bei dem un⸗ terzeichneten Departement vorgefragt, ob für die besondere Wahlbe⸗ rechtigung nach dem §. 2 a. und b. des Wahlgesetzes vom 20. Ok⸗ tober 1848 ein jährliches Einkommen von 150 Rthlr. Cour. hinrei⸗ chend, oder ob mehr als diese. Summe erforderlich sei. In dieser Veranlassung wird Ihnen hierdurch Folgendes eröffnet:
Im §. 2a und 2b des gedachten Wahlgesetzes wird die beson⸗ dere Wahlberechtigung unter Anderem von einem reinen jährlichen Einkommen von mehr als 150 Rthlr. Cour. abhängig gemacht. Es sind daher auch alle diejenigen, deren reines jährliches Einkom⸗ men nur 150 Rthlr. Cour. beträgt, als zur Wahl in den betref⸗ fenden Klassen berechtigt nicht anzusehen. Als Nachweis für das jährliche Einkommen sollen nach §. 11 des Wahlgesetzes bis weiter die Register über die unterm 31. Juli 1848 angeordnete Einkom⸗ mensteuer dienen, dabei aber später eingetretene Veränderun⸗ gen berücksichtigt werden. In Uebereinstimmung hiermit sind zur Ermittelung des reinen jährlichen Einkommens die eben erwähnten Register zum Grunde zu legen und dieselben demnächst mit denjenigen Registern, welche nach Vorschrift der Verordnung vom 7. Juli 1849, betreffend die künf⸗ tige Entrichtung der Einkommensteuer, angefertigt sind, hinsicht⸗ lich der eingetretenen Veränderungen zu vergleichen. Nach dem auf solche Weise gewonnenen Resultat sind die Wahllisten über die ver⸗
men. — Der berühmte Reisende, Herr Eduard Rüppel, ist von seiner letzten Reise hier wieder eingetroffen.
Frankfurt, 17. Juni. (F. J.) Der fürstlich thurn⸗ und taxissche General⸗Direktor, Frhr. von Dörnberg, ist von Stuttgart wieder hier eingetroffen. Man vernimmt jedoch noch nicht, daß ein gütliches Abkommen mit der Königl. württembergischen Regie⸗ rung in Betreff der Aufhebung des Postpachtvertrags erzielt wurde.
Frankreich. Paris, 16. Juni. Die Kommission, welche über das Projekt der Erhöhung der Repräsentationskosten für den Präsidenten zu berichten hat, schloß gestern Abend ihre Verhandlun⸗ gen und brach das während des Ganges derselben beobachtete Still⸗ schweigen. Ihr Beschluß überraschte selbst die, welche einen dem Projekte ungunstigen Antrag erwartet hatten. Die Kommission hat mit einer Mehrheit von 9 gegen 6 Stimmen den Beschluß gefaßt, zu beantragen: Die National⸗Versammlung möge die Regierungs⸗ Vorlage einer Erhöhung der präsidentiellen Allocation auf 3 Mil⸗ lionen dahin abändern: „Ein außerordentlicher Kredit von 1,600,000 Fr. wird dem Finanz⸗Minister zur Deckung der Auslagen bewilligt,
freundnachbarlichen Einvernehmens zu beseitigen, sich bereit erklärt, Mittheilung von den dies⸗ seitigen Ansichten über die Revision der Bundes⸗Verfassung zu
Je offener die Königliche Regierung ihren verehrten Verbün⸗ deten gegenüber hierunter zu Werke zu gehen sich bewußt ist, um
möge ihres Einkommens zur Wahl Berechtigten zu entwerfen. Da⸗ bei bleibt indessen in Gemäßheit des §. 14 des Wahlgesetzes einem Jeden vorbehalten, noch zur Zeit der Wahl den Nachweis beizu⸗ bringen, daß er ein höheres jährliches Einkommen habe. Sie werden ersucht, es hiernach zu verhalten. Kiel, den 15. Juni 1850. 1 Departement des Innern.“”“
Altona, 17. Juni. (A. M.) Heute Vormittag verbreitete sich die ganz unerwartete Trauerkunde, daß unser Oberpräsident, Graf Joseph Reventlow⸗Criminil auf seinem Gute Emckendorf, wo⸗ hin er sich am Sonnabend mit dem Nachmittags⸗Eisenbahnzuge dem Anscheine nach gesund begeben, um heute wieder zurückz ukehren und vann eine längere Badereise anzutreten, gestorben sei. Auf nähe⸗ res Befragen erfuhr man, daß er am Sonntage plötzlich von ei⸗ ner heftigen Pleuresie befallen und trotz angewandter ärztlicher Hülfe, die von Nortorf herbeigeholt worden, in der Nacht oder heute Morgen früh verschieden sei, und zwar so unvermerkt, daß der Bediente den Todesschlaf von dem natürlichen nicht hat unter⸗ scheiden können.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 17. Juni. (Fr. O. P⸗
A. Ztg.) Oberst von Schlichting, Commandeur der in hiesiger Gegend stationirten Königlich preußischen Truppen, ist gestern hier eingetroffen und bei der gestrigen Wachtparade auf dem Roßmarkt vom Herrn Major Olberg sämmtlichen Offizieren der hiesigen Gar⸗ EE“ Seeede — K Kün glihe Hoheit der Kurfürst G enigen Tagen im losse Philippsruhe bei
Hanau eingetroffen, um dort 28 aas asche hüden 8. neh⸗
welche 1849 und 1850 inFolge der Installationskosten des Präsidenten der Republik gemacht worden sind. Mit dieser Ausgabe werden zur Hälfte die Budgets von 1849 und 1850 belastet.“ Dieser wichtige Beschluß wurde nach einer sechsstündigen Berathung und einer neuen Konferenz mit drei Ministern, welche zu keiner Vermittelung führte, gefaßt. Bezeichnend ist die hierauf folgende Wahl des Be⸗ richterstatters Creton, welcher den Kommissions⸗Antrag als Amen⸗ dement gestellt hatte, wurde mit 9 gegen 6 Stimmen gewählt. Er verweigerte die Annahme der Wahl. Darauf wurde Mornay, wel⸗ cher Creton's Amendement lebhaft unterstützt hatte, gewählt und weigerte sich ebenfalls. Endlich nahm Flaudin (Mitglied des Tiers⸗ parti) die Wahl zum Berichterstatter an. Man erinnert sich, daß die Blätter des Elysee den Schuldenstand des Präsidenten der Republik auf 1,400,000 Fr. angegeben. Der Kommissions⸗Antrag bewilligt nun 200,000 Fr. mehr. Herr Flaudin, der Berichterstat⸗ ter, war bei allen Kommissions⸗Berathungen Gegner des Regie⸗ rungsprojektes. Die ministerielle Minorität der Kommission hatte sich die größte Mühe gegeben, mindestens günstigere Amendements durchzubringen, allein alle ihre Anträge wurden verworfen. Unter den Gründen für eine permanente Gehaltserhöhung befand sich auch folgender: Im falle einer Verheirathung des Präsidenten der Republik oder des Besuches, den ein Souverain oder fremder Prinz demselben abstattete, müßte doch ohnehin ein Kredit bewilligt werden. Der Kommissionsbericht wird in den ersten Tagen der Woche, vielleicht schon morgen, eingebracht werden. Die Weigerung der Herren von Mornay und Creton, die Berichterstattung zu übernehmen, giebt Gelegenheit zu mannigfachen Kommentaren. Mornay erklärt heute im Journal des Débats, daß er nicht vor der Verantwortlichkeit für seine Meinung zurückgeschreckt habe, sondern daß ihm seine besondere Stellung eine Zurückhaltung zur Pflicht mache, über welche er Niemand Rechenschaft abzulegen brauche, welche aber alle Männer von Ehre begreifen würden. Die Verwerfung des ministeriellen Projeltes hat im Elysee große Be⸗ stürzung verursacht. Der Minister⸗Rath versammelte sich noch um 10 Uhr Nachts. Es ging das Gerücht, eine Minister⸗Veränderung sei beschlossen worden. Man will drei Legitimisten ins Kabinet nehmen, um dadurch die Bewilligung der 3 Millionen zu erhalten. Das Ministerium der Justiz soll Herrn von Vatismenil, das der öffentlichen Ar⸗ beiten Herrn Benoist d'Azy, vas des Unterrichts Herrn von Montalembert angeboten werden. Die Herren Baroche, Fould und Desfossés wür⸗ den ihre Portefeuilles erhalten; d'Hautpoul sollte durch Lahitte, dieser durch Drouyn de Lhuys ersetzt werden. An die Stelle von Dumas würde ein Mitglied der Rechten kommen. Die Patrie bedauert heute, daß das Ministerium aus dem Dotations⸗Projekte eine Kabinetsfrage gemacht habe. Sie nennt dies den größten Feh⸗ ler, welchen man habe begehen können. Der Estafette zufolge hat das Ministerium diese Versicherung der Kabinetsfrage gestern wiederholt. Bei diesem Stande der Dinge sieht man der Eröff⸗ nung der Verhandlungen der National⸗-Versammlung mit Span nung entgegen. Kaum war der Beschluß der Kommission bekannt, so ent⸗ standen bereits Combinationen einer parlamentarischen Strategie. Die Linke soll entschieden haben, nicht nur das Prinzip der Dota tion, sondern auch die Rückzahlung der persönlichen Opfer des Prä⸗ sidenten der Republik zu verweigern. Bestätigt sich diese Angabe so würde, meint man, die Linke den Erfolg des ministeriellen Pro jektes sichern; denn gegen den Kommissions⸗-Antrag würden die Re gierung und alle die Mitglieder der Rechten stimmen, welche nockh der Politik der Siebzehner und des Ministeriums treu blieben stimme nun die Linke auch dagegen, so ginge er sicher nicht durch in diesem Falle würde das erste Projekt zur Abstimmung kommen und dann nur noch den Berg gegen sich haben. In Voraussicht dieser Eventualität sind heute bei einigen einflußreichen Mitgliedern der Linken Schritte versucht worden, um sie für das Amendement der Hommission zu stimmen. Diese Schritte sollen jedoch ohne Er⸗ folg geblieben sein, und es ist, der Versicherung des Sibele zu folge, unwahrscheinlich, daß die Linke sich auf eine Transaction ein⸗ lassen werde. Diese Spaltung ist dem Ministerium günstig. Der Beschluß der Dotations⸗Kommission ist, der legitimistischen Opinion publique zufolge, nicht ohne sehr gewichtige und gebieterisch Motive gefaßt worden. Dieses Blatt giebt dieselben in folgenden Zeilen an: „Die Rolle der National⸗Vertretung ist beendigt, wenn die Präsidentschaft ihre finanzielle Position selbst feststellt, ohne daß die in Geldfragen souveraine National⸗Versammlung ein anderes Recht hätte, als die bezüglichen Vorschläge der Regierungs⸗ Gewalt einzuregistriren. Würde man einen so abnormen und untergrabenden Grundsatz anerkennen, so wäre morgen die Präsidenten-Gewalt berechtigt, ihre politische Stellung eigenmächtig zu regeln, ohne daß der Versammlung eine andere Be⸗ fugniß, als die der Billigung, zustände. Es fällt auf, daß alle gemäßigten Blätter, der Dix Décembre ausgenommen, mit großer Zurückhaltung von dem Beschlusse der Dotations „Kommission sprechen. Constitutionnel und Journal des Débats bringen ihn sogar ohne Kommentar. Im Dix Décembre aber, einem Organ des Elysee, liest man heute einen Artikel mit der Ueber⸗ schrift: „Verweigerung der drei Millionen“, in welchem es heißt: „Daß die Kommission die verlangten drei Millionen für Repräsen⸗ tationskosten verweigerte, setzt Niemand in Erstaunen. Jedermann erwartete dieses Resultat. Was aber gänzlich unerklärlich ist, das ist das Anerbieten von 1,600,000 Fr. Woher nahm die Kommission die Basis dieser Ziffer? Wer sagte ihr, daß die mit der hoben Stellung des Staats⸗Oberhauptes verbundenen Pflichten voll⸗ kommen mit 1,600,000 Fr. erfüllt werden können. Be⸗ trachten sie die Regierung Frankreichs vom Gesichtspunkte der Versteigerung? In der That, solche Dinge scheinen uns unerhört. Die Kommssion mag sagen, was sie will; Frank⸗ reich wird nicht glauben, daß sie den Kredit einzig nur we⸗ gen einer Ersparung von 1,400,000 Fr. verweigert habe. Jeder
dooch nicht gelang.
mann wird begreifen, daß diese Verweigerung dem Präsidenten der
Republik gilt, seinem Ansehen, welches man nicht vermehren, seiner Macht, die man nicht befestigen will. Da liegt die ganze Frage! Dieselbe Kommission würde 10 Millionen anbieten, wollte sich der Präsident zu einer lächerlichen, elenden, im Auslande angesponne⸗ nen Combination zweier großer und edler Häuser herge⸗ ben, deren Geschicke durch Schwachköpfe und Intriguants ge⸗ fährdet werden. Man will den Präsidenten nicht befestigen! Das heißt, man will eine neue Revolution. Was liegt am Un⸗ glück des Landes? Man wird vielleicht Minister, Pair oder Se⸗ nator! Wahnsinnige! man wird euch fortjagen, wenn man euch nicht guillotinirt! Und weiß Gott, wenn diese Prophezeiung nur an euch in Erfüllung gehen sollte, wir würden euch sicher gewäh⸗ ren lassen. Das beantragen die 9 Gesetzgeber, deren Stimmen in der Kommission entschieden haben. Gott verzeihe Ihnen, denn sie wissen nicht, was sie thun. Glücklicherweise denkt die Kommission, während die National⸗Versammlung lenkt. Wir beschwören die Majorität, nicht den wenigen Frieden zu stören, den das Land ge⸗ nießt. Das Ministerium, mit dem alle rechtschaffenen Leute gehen, vertheidige loyal und energisch das Gesetz, und wenn es seine Pflicht erfüllt hat, überlasse es die Verantwortlichkeit einer neuen Revolution denen, welche sie auf sich nehmen.“
Gestern Abend kam Thiers, der mit Ludwig Philipp nur eine kurze Unterredung gehabt hatte, unerwartet wieder nach Paris zu⸗ rück. Man schreibt dies der Ankunft Guizot's in London zu, mit welchem Thiers gespannt ist. Auch mit Ludwig Philipp soll er sich nicht haben verständigen können. Thiers wurde bereits von seinen politischen Freunden mit Fragen über seine jüngste Reise bestürmt, hat sich aber, ausgenommen gegen Broglie und Baroche, sehr ver⸗ schlossen gezeigt. Thiers hat in dem englischen Badeort St. Léo⸗ nard's 48 Stunden zugebracht. Der Constitutionnel bemerkt über diese Reise: „Lange schon wollte Herr Thiers den König Ludwig Philipp in der Verbannung besuchen. Ver⸗ schiedene Umstände hatten die Ausführung dieses Vorsatzes gehindert. Einige Alt⸗Republikaner ergehen sich über die Reise desselben in Betrachtungen, welche von der Erhabenheit ihrer Gesinnung ein trauriges Zeugniß geben. Die Einen begreifen nicht, wie man eine gefallene Größe zu ehren wagt, gegen die man, als sie aufrecht stand, opponirte. Als ob die Ergebenheit gegen eine Regierung nur den Ausdruck einer unveränderlichen, stetigen Billigung habe. Andere scheuen sich nicht, zu sagen, der Reise des Herrn Thiers liege Ehrgeiz zum Grunde, als ob nach der Meinung dieser Alt-Republikaner die Republik am Sonnen⸗Untergange, in St. Leonard's aber ein Sonnen⸗Aufgang wäre. Keine ähnliche Idee erfüllte die Seele des Herrn Thiers. Er wußte wohl, daß Erinnerungen an die Vergangenheit keine Schranke zwi⸗ schen dem alten König und seinen zeitweiligen edelsten po⸗ litischen Gegnern setzen konnten. Die herzliche Zusammen⸗ kunft in St. Leonard's hat bewiesen, daß bei allen Verstandesun⸗ terschieden die Einheit des Gefühls gewahrt werden könne. Noch weniger als die Erinnerungen der Vergangenheit, sind die Pläne der Zukunft in Betracht gekommen. Gewiß sind Ludwig Philipp und Thiers zu große politische Persönlichkeiten, als daß sie nicht von Politik gesprochen hätten. Man hat sich vielfach mit Frank⸗ reichs Angelegenheiten beschäftigt, aber kein Wort von persönlichen oder Familien⸗Rücksichten fallen lassen. Man war durchaus der Ueberzeugung daß man heutzutage nicht über die Völker verfügen könne, daß dies vielmehr Sache der Völker sei, die sich selbst ihr Schicksal bereiten.“ Herzog von Broglie, Guizot, Duchatel und Dumont reisen heute nach St. Leonard's. So liest man im Jour⸗ nal des Déebats, welches dagegen die frühere Reise des Herrn Thiers ebendorthin nicht gemeldet hatte.
Großbritaäanien und Irland. London, 15. Juni. Gestern wurde im Oberhause die Bill über die Appellationen an den Kanzleihof zum zweitenmale gelesen. Die Lords fuhren sodann in der Ausschuß⸗Berathung der Bill über die Regierung der au⸗ stralischen Kolonieen fort. Lord Stanley schlug die Weglassung des Art. 30 vor, welcher der Königin die Befugniß ertheilt, eine Ge⸗ neral⸗Versammlung für die australischen Kolonieen einzurichten, wenn zwei oder mehrere der legislativen Räthe um eine solche nachsuchen. Dies Amendement wurde mit 23 gegen 22 Stimmen, also nur mit Einer Stimme Majorität für das Ministerium, abgelehnt.
Das Unterhaus beschaͤftigte sich vorgestern mit der Ausschuß⸗ Berathung der Bill, die Erlaubniß der Heirath eines Mannes mit der Schwester seiner verstorbenen Frau betreffend. Ein Amende⸗ ment, welches derartige Heirathen für Geistliche, deren Lehre da⸗ gegen sich sträube, verbieten, und ein anderes, das Irland von den Bestimmungen dieser Bill ausgeschlossen wissen wollte, wurde ver⸗ worfen und die Artikel der Bill angenommeu. In der gestrigen Sitzung beklagte sich Sir L. O’'Brien über die Behandlung seines nach Van⸗Diemensland deportirten Bru⸗ ders Smith O'Brien, der einer der Führer des jungen Irlands war. Der Minister des Innern, Sir George Grey, erwiederte, daß die Regierung für Smith O'Brien und seine Gefährten alle mögliche Nachsicht an den Tag gelegt habe, indem sie denselben einen nicht unbedeutenden Umfang von Freiheit gegen ihr Ehrenwort, selbige nicht mißbrauchen zu wollen, angeboten habe. Allein Smith O'Brien habe dies Anerbieten nicht angenommen und müsse daher selbstverständlich strenger als seine Gefährten gehalten werden. Das Haus setzte sodann die Berathung über die Fabri⸗ ken⸗Bill fort. Zwei der Regierung feindliche Amendements wurden abgelehnt.
Der Morning Herald fordert alle Konservativen auf, we⸗
gen Stanley's Motion in der griechischen Frage sich zahlreich auf ihren Posten einzufinden.
Italien. Flo re nz, 8. Juni. (Ll.) Auch Toscana wird sich an der großen londoner Industrie 2 Ausstellung betheiligen, zu welchem Behufe eine Kommission unter dem Vorsitze des Handels⸗Ministers ernannt worden ist. Drei Mitglieder derselben werden vom Mini⸗ sterium, die übrigen vier von der Accademia de Georgofili, dann von den Handels⸗Kammern zu Florenz, Livorno und Lucca
erwählt.
In einigen Gemeinden Toscana's hatte ein Hagelwetter am 29sten v. M. große Verheerungen angerichtet und stürzte viele Fa⸗ milien ins Elend.
Von der italienischen Gränze. (Lloyd.) Ueber den beabsichtigten Aufstand auf der Insel Sicilien finden wir im Cor⸗ riere di Genova wieder einige Winke, aus denen hervorgeht, daß der ganze Vorfall höchst unbedeutend gewesen ist. 15. Mai wurden in einem Dorfe unweit Palermo drei Schießgewehre vorgefunden. Die Besitzer wurden festgenommen und einer dersel⸗ ben, welcher erklärte, die Gewehre versteckt zu haben, zum Tode ver⸗ urtheilt. In der Nacht vom 17ten v. M. hee sich eine Schaar Bewaffneter aus der Gegend des Monte Pellegrino, welche sich der Pulverfabrik im Dorfe Sapolo bemächtigen wollten, was ihnen je⸗ Einige Compagnieen regulairer Truppen trieben sie in die Flucht. Am folgenden Tage wurden vier derselben ein⸗ gefangen, zwei aber sogleich als unschuldig wieder entlassen.
Höhe von 120 Fuß
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Spanien. Madrid, 11. Juni. (Fr. B.) Man erwartet täglich die Niederkunft der Königin. Die Besitzer spanischer Renten werden wahrscheinlich aufgefor⸗
dert werden, ihre Ansichten über Regelung der Staatsschuld ab⸗ zugeben.
Zproz. 33 ½.
Türkei. Konstantinopel, 4. Juni. (Lloyd.) Der Sultan wird auf seinem Ausfluge nach den Inseln von dem Erb⸗ prinzen Murad Efendi, dem Bruder Sr. Majestät, Abdul Azis Efendi, dem Kriegs⸗Minister Mehemet Ali Pascha, dem General der Artillerie, Achmet Fethi Pascha, und dem Minister für Handel, Ackerbau und öffentliche Arbeiten, Ismail Pascha, begleitet.
Gestern starb in Konstantinopel die Sultanin Mahi Toban.
Der Fürst Kallimaki, außerordentlicher Gesandter und bevoll⸗ mächtigter Minister der hohen Pforte bei der französischen Repu⸗ blik, wurde in Folge der Entlassung des Fürsten Vogorides zur Leitung der Regierung von Samos berufen.
Das Journal de Constantinople meldet, daß Baron Stürmer vor seiner Abreise Einladungen zu Fest⸗Diners erhalten hatte, welche der Großwesir und der britische Gesandte ihm zu Ehren veranstaltet hatten, denen er aber aus Gesundheits⸗Rück⸗ sichten nicht folgen konnte.
Die Frohnleichnams⸗Prozession hat in den christlichen Stadt⸗ theilen Konstantinopels unter großem Zudrange des Volkes und mit den gewöhnlichen Feierlichkeiten stattgefunden.
wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus. (Den 18. Juni.)
Zur Nachfeierr der Grundsteinlegung des Denkmals für die in den Jahren 1848 — 49 treu ihrer Pflicht gefallenen Krieger fand heute Abend im Königlichen Opernhause eine besondere Vorstellung statt. Die erste Ab⸗ theilung derselben begaun mit dem Festmarsche von Spontini, der von der ganzen Kapelle und von drei Musikchören der hier stationirten Regi⸗ menter in Uniform, unter der Direction der Herren Taubert und Wieprecht, ausgeführt wurde. Ihm folgte ein von Herrn Stawinsky gedichteter und vorgetragener Prolog, in welchem namentlich hervorgehoben wurde, wie be⸗ deutungsvoll dieser Tag in der Geschichte Preußens durch die Schlachten von Fehrbellin, Kollin und Belle⸗Alliance gewesen, wie sich Preu⸗ ßens Krieger stets durch Tapferkeit und Treue für König und Vaterland be⸗ währt, und endlich, wie auch in Zukunft die Erinnerung an diesen Tag die reuigen Verirrten dem Könige und dem Vaterlande wieder zuführen würde. Hierauf wurde das Volkslied „Borussia“ von den sämmtlichen Königlichen Sängern und Sängerinnen und dem Theater⸗Chor vorgetra⸗ gen. Bei den letzten Worten 8
„Gott bleibt mit seiner Hülfe nah
Dem König und Borussia“ hob sich der Vorhang im Hintergrunde und zeigte sich das Tableau des im Invaliden⸗Parke zu erbauenden Denkmals in Gestalt einer ehernen Säule, auf deren Spitze Preußens Adler mit ausgebreiteten Fittigen schwebte. *) Kränze und Blumen flogen von allen Seiten des Hauses in die Königliche Loge, stürmisch wurde unter dem nicht endenden Rufe: „Es lebe der König!“ „Es lebe das Königliche Haus!“ dem Schwenken der Hüte und Tücher das Lied „Heil Dir im Siegerkranz“ begehrt und von der von ihren Sitzen sich erhebenden Versammlung gesungen.
Die zweite Abtheilung der Vorstellung bildete die Ouvertüre und der zweite Akt aus der Oper „Ein Feldlager in Schlesien.“ Die pa⸗ friotischen Erinnerungen, welche die Oper hervorruft, steigerten die Begeiste⸗ rung des Publikums bei den Worten „Für unsern König unser Blul“ aufs höchste.
In der dritten Abtheilung verlangten bei dem vom Orchester und der Militair⸗Musik vorgetragenen und von den Königlichen Sängern gesungenen „Liede von der Majestät“ die Zuschauer stürmisch nach dem Schluß⸗Verse:
Verzage, Du Verräther⸗Brut,
Denn sieh'’: Ein Cherub steht,
Der nahm in seine sich're Huth
Die theure Majestät.
D'rum dankbar steigt zum Himmels Zelt
Ein einiges Gebet:
Daß Gott dem Vaterland erhält:
Des Königs Majestät! G 1 die Wiederholung, erhoben sich von ihren Sitzen und stimmten in denselben ein. Zu Ende des Liedes rollte der Vorhang empor und zeigte ein großes, den ganzen Bühnenraum einnehmendes, allegorisches Tableau mit dem Namenszuge Sr. Majestät des Königs im Brillantfeuer, über demselben den preußischen Adler mit schwebenden Fittigen. Unter dem dreifachen Ruf: „Es lebe der König!“ verließ das Publikum, in dem alle Stände ver⸗ treten waren, das Haus. Lange wird die Erinnerung an diese erhebende und wahrhaft patriotische Feier in den Herzen der Theilnehmenden sortleben.
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Auswärtige Börsen.
Breslau, 18. Juni. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 95 ⅞ Gld. Friedrichod'or 113 ½ Br. Louisv'or 112 Vr Poln. Papiergeld 96 ½ Gld. Oesterr. Bankn. 85 u. 12 bez. u. Br. Staatsschuld⸗ scheine 85 ½ Gld. Seehandlungs⸗Prämienscheine 50 Rthlr. 104 ½ Br. Pos. Pfandbriefe 4proz. 100 ¾ Br., do. 3roz. 90 ¼2 bez. Schlesische do. 3 ½proz. 95 ⁄¾2 bez., do. Litt. B. 4proz. 100 2 Br., do. 3 ½ proz. 92 ¾ Gld.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 ½ Gld., do. neue Aproz. 96 ¼ 12 S do. Partialloose a 300 Fl. 127 Gld., do. a 500 Fl. 81 ½˖ Br., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 ½ Gld. Russisch⸗Poln. Schatz⸗ Obligationen 2 4 pCt. 79 ¾˖ Br. 8
Actien: Oberschlesische Litt. A. 105 Br., do. Litt. B. 102 ½ Gld. Breslau⸗Schweidn.⸗Feeib. 72½ Br. Niederschlesisch⸗ Märkische 83 ½ bez. u. Br., do. Prior. 103 ¾ Gld., do. Ser. III. 102 ½ Gld. Neisse ⸗Brieg 35 ½ Br. Krakau⸗Oberschlesische 69 ¼ bez. Friedr.⸗Wilhelms⸗Nordbahn 40 ⅞ u. ℳ bez.
Wien, 17. Juni. Met. 5proz. 94 ⅞½, . 4proz. 73 % 725. 4zproz. 83, 82 ½. 2 ½proz. 50 ¾, 8. Anleihe 34: 177¼, 177. 39: 112 ½ — 112. Nordbahn 107 %, z. Gloggnitz 115, 114 ½. Mailand 78 ½, 78. Pesth 88 ¼, 88. B. A. 1118—1115.
Gold 125 ⅛. Silber 118 ½.
Wechsel⸗Course. Amsterdam 165 ½ Br. Augsburg 120 Br., 119 ⅔ G. Frankfurt 119 ½ Br., 119 ½ G. Hamburg 176 Br. London 12.1 G. Paris 141 Br.
Fonds. EE fest. Fremde Valuten etwas ange⸗
nehmer. G
b i. Der in Zproz. Franksurt a. M., 17. Juni. Der Umsatz in 3. Spaniern war an heutiger Börse von einiger Bedeutung, hielten
v“
88 C 6 fü und Mark hat beschlossen, der Säule eine E ee und sie aus Gußeisen anfertigen zu lassen. Die Höhe des Adlers soll 6 ½ Fuß, die Flügelspannung desselben 27½ Fuß betragen. Im Innern der Säule soll eine Wendeltreppe zu dem Kapitale führen, von dessen Höhe aus dem Beschauer sich das Panorama Berlins
zeigen wird.
sich auf den besseren Stand derselben von Paris begehrt und stei⸗ gend. Auch waren Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn Actien mehr in Nach⸗ frage. Oesterr. Fonds blieben etwas flauer. Alle uͤbrigen Gat⸗ tungen bei stillem Geschäft ohne Bewegung. b
Oestr. 551oz. Met. 79 ½ Br., 79 ⅞ Gld. Vank⸗Act. 1116 B.., 1112 Gld. 4 proz. Oblig. b. Bethm. 68 Br. 4 ½proz. do. do. 76 Br. Bad. Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840 53 ½ Br., 53 ¾ Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 32 Br., 31 ⅞ Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 32 ⅞ Br., 32 ½¾ Gld. Sardin. 5proz. Obligationen bei Rothschild 85 Br., 84 ⅞ Gld. Partial⸗Loose 2 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 ½ Br., 33 ¼ Gld. Darmstadt Partial⸗Lvose 2 50 Fl. 75 Br., 74 ¾ Gld., dv. 2 25 Ft. Gt., Württemberg. 4 ½ꝗproz. Oblig. bei Rothschild 97 ¾ Br., 97 Gld., 3 ½proz. do. do. 82 ½1 Br., 82 ¾ Gld. Spanien 3 proz. inländ. 33 %¾ Br., 33 8i Gld. Poln. 300 Fl. Loose 128 ½ Gld., do. 4proz. Oblig. a 500 Fl. 81 ½ Br., 80 ⅞ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ bahn ohne Zins. 43 Br., 42 ½¾ Gld. Ludwigshafen⸗Bexbach 81 Br., 80 ½ Gld. Köln⸗Minden 95 ¾ Br., 95 ⅞ Gld. 5proz. Ludw.⸗ Bexbach Prior. 99 ¾ Br., 99 ⅞ Gld. 5proz. Friedr.⸗Wilh.⸗Nord⸗
bahn 99 Gld. Wechsel⸗Course.
Amst. 100 Fl. C. k. S. 99 ¾˖ Br., do. 2 M. 99 ¾ Br. Augsburg 100 Fl. C. k. S. 119 ½ Gld. Berlin 60 Rthlr. C. k. S. 105: ¾ Gld. Bremen 50 Rthlr. in Ld. k. S. 99 Br., Hamburg 100 M. B. k. S. 88 ½ Gld., do. 2 M. 87 ½ Gld. Leipzig 60 Rthlr. C. k. S. 105 ¼ Gld. London 10 Livr. St. k. S. 120 ½ Br., 1202 Gld., do. 3 M. 120 ¼ Br. Lyon 200 Fr. k. S. 94 ½ Br. Paris 200 Fr. k. S. 94 ¾ Br., 94 ½ Gld. Mailand in Silber k. S. 99 ⅞ Gld. Wien 100 Fl. C. M. 20 Fl. Fuß 100 ¼ Br., 99 ½ Gld. Dis⸗ konto 2 Gld.
Hamburg, 17. Juni. 3 ½ proz. p. C. 87 ½ Br., 87 ⅜ Gld. St. Präm. Obl. 92 Br. E. R. 104 ½¾ Gld. Stiegl. 87 Gld. Dänische 71 ½ Br., 71 Gld. Ard. 12 Br. 3proz. 31 ¼ Br., 31 ½ Gld. Amerik. 6proz. V. St. 108 ½ Br. Hamb.⸗Berl. 83 ¾ Br., 83 ½ Gld. Bergedorf 89 ½ Br., 88 ½ Gld. Magdeburg⸗Wittenberge 57 ¼ Br., 57 ¼ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br. u. Gld. Köln⸗Minden 95 ¾ Br., 94 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 41 Br. Meck⸗ lenburg 37 ½ Br., 37 ½ Gld. 8
Russische Effeklen neuerdings begehrt; auch in 3proz. Span. ziemlicher Umsatz. In Hamburg⸗Berlin und Mecklenburg Umsatz.
Amsterdam, 16. Juni. (Sonntag.) Effekten⸗ Sozietät. 4 ½ Uhr. Int. 56 ⅛. Ard. 12 ½13%, Zproz. inl. 33, . Met. 5proz. 76 3%, neue 81 ½. Mex. 29 %, ½. — Int. waren bei geringem Geschäft fast unverändert. — Oest. ohne besondere Veränderung. Mex. etwas gefragter. 4
Amsterdam, 15. Juni. Zu Anfang dieser Woche nah⸗ men die Course der holländischen Staatspapiere wieder eine wei⸗ chende Richlung an, ohne andere Ursache, als weil die französischen Renten in Paris niedriger gingen; mit deren nachheriger Verbesse⸗ rung stellte sich wieder Kauflust ein, die seit mehreren Tagen an- hielt und die Course allmälig emporhalf; der Umsatz war beson-⸗ ders lebhaft in 4proz. wirklicher Schuld, für welche vom Auslande mehrere Aufträge eingingen; deren bis 86 ½⅞ pCt. gedrückter Preis kam dadurch zu der seit lange nicht gekannten Höhe von 87 ⅞ pCt.; Zproz. wirkliche Schuld fiel anfangs von 66 ⅞ auf 66 pCt. und er⸗ reichte zuletzt 66 ½ pCt.; Integrale fanden sich von 56 ¼ auf 56 pCt. zurückgedrängt, die wieder eingetretene eifrige Nachfrage brachte aber deren Preis allmälig höher und gestern auf 56 7% pCt. In Actien der Handelsmaatschappy ist kürzlich kein Geschäft von Erheb⸗ lichkeit zu Stande gekommen; dagegen wurden einige Utrecht⸗Arn⸗ heimer Eisenbahn⸗Actien zu steigenden Preisen abgenommen und zwar von 90 bis 90 ¾ pCt. — Ein Posten Haarlem⸗Rotterdamer holte 56 ½ pEt. Von den russischen Fonds haben 4proz. Certiftkate einen erheblichen Aufschwung genommen; die bei Hope gingen von 87 % auf 88 ½ pCt. und behaupteten sich so; Sproz. alte Obligatio nen holten bis 105 ½ pCt., wurden aber gestern um pCt. billiger abgelassen. Oesterreichische Fonds blieben preishaltend bei ei⸗- nigen bedeutenden Einkäufen, die vornehmlich von 5proz. Wiener Metalliques gemacht wurden; deren Cours hob sich dabei von 75 auf 76 ½ pCt.; 2 ½ proz. dito wurden von 41 % bis 41 ½ pCt. ge⸗ kaust. Spanische Fonds waren am verwichenen Montag in sehr matter Stimmung, kamen aber wegen der günstigen Berichte von den auswärtigen Märkten so lebhaft in Frage, daß Ardoin⸗Obli⸗ gationen von 12 ½¼ bis 12 ½˖ pCt. und Zproz. binnenländische dito von 31 ⅛ bis 33 ½ pCt. stiegen; Ardoin⸗Coupons galten gestern 8 a ½ pCt. Portugiesische Obligationen holten ungefähr 35 ⁄2 pCt. Peruanische dito stiegen erst von 76 auf 77½ pCt., gingen aber auf den ersten Cours zurück; 3proz. französische Renten er⸗ hoben sich von 52 ⅞ bis 53 ½ vpCt. und blieben 53 ¼ pCt.
Karkt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 19. Juni. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 50—55 Rthlr. Reggen loco 27— 29 Rthlr. vr. Inni 8 Juni /Juli % 27 Rthlr. bez. u. Br., 26 ¾ G. Juli /Aug. „ Sept. /Oktbr. 28512
a Rthlr. verk., 28 ½ Br., 28 G. Gerste, große loco 21—22 Rthlr. 111“ „ kleine 17— 19 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 15 ½ — 16 ½ Rthlr. Erbsen 27 —32 Rthlr. Rüböl loco 10 Rthlr. Br., 10 ⁄2) G. pr. Juni 10 ½ Rthlr. Br., 10 ⁄2 G.
Juni/hant 10⁄ Rtylr. Br, 108 G.
Lag. Senr (10 ¼2 u. Rthlr. bez., 10 Br., 7 Okt. /Nov. 10 Rthlr. Br., 10 1⁄ G. Leinöl loco 11 Rthlr. Br., 10 5⅜˖ G. . „ pr. Juni /Juli 10 ⅜ Rthlr. Br., 10½ G. Mohnöl 13 ½ a 13 Rthlr. Palmöl 12 a 11½ Rthlr. Hanföl 13 Rthlr. Südsee⸗Thran 11 ¾ Rthlr. 88 Spiritus loco ohne Faß 14 ⁄½2 u. ½ Rthlr. verk. mit Faß pr. Juni, 14 u. 13 ½⅞ Rthlr. verkauft, Juni /Juli 8 14 Br., 13 ½ G. Juli /Aug. 14 Rthlr. bez. u. Br., 13 ½ G. Aug. /Sept. 14 ½⅞ Rthlr. Br., 14 ¼ G. Sept./Okt. 14 ½ Rthlr. Br., 14 ¼ bez. u. G.
Stettin, 18. Juni. Roggen 27, 29 Rthlr., pr. Juni 27 Rthlr., pr. Juli 27 ¾ Rthlr. Br., pr. Herbst 28 ½¼ Rthlr. Br. und Gld. 8