Sympathie, wie sie eine Thatsache und eine Situation zu erwecken pflegt bei der es sich um etwas handelt!
Die Art, wie sie die C fahrungen des Lebens und die Geschicke des Herzens auffaßt und darstellt, zeugt von angeborener Noblesse, von Bildung und geistiger Erhebung. Wu lernen eine Seele kennen, die nach Klarheit ringt, einen Geist, der osten ist für die edlen Bestrebungen der Zeit, einen
Cbarakter, der in allen Lagen seine Wurde behauptet, über das Leid sich erhebt und aus den Verlockungen der Welt und den Irrungen der Leiden⸗ chaft sich wieder zurechtzusinden strebt.
Auch in diesem Bande neuer Gebdichte entwickelt sich vor unseren Augen ein Menschenleben. Das Geschick hat die Dichterin nicht auf einen Blu⸗ menpfad gestellt, auf dem sie, nur mit den Regungen ihres Herzens beschäf⸗
tigt, in liebliche Gedanken versenkt, hätte weiter wandeln koͤnnen. Sie weisß, wie eines ihrer schoͤnsten Gedichte sagt, nichts von dem Vaterhaus, nichts von dem Paradiese der Kindheit. In Sorgen und Arbeit schwanden die Tage ihres Früblings dahm. Sie fuhlte sich umschlungen von dem dro⸗ henden Gespenste der Noth; ste mußte ringen, ihr Innerstes bezwingen und frembem Machtgebote sich sugen, um auf den Wogen des Daseins sich oben zu halten. Ihre Freuden entsprießen ihr aus Freundschaft und Liebe, aus dem empfanglichen Sinn fur das Schoͤne und Gute, das im Herzen des Menschen lebt und das der schopferische Geist hervorbringt.
Lieder der Liebe bilden den größten Theil der vorliegenden S ammlung. Aus ihnen tönen uns alle Stimmen der Neigung und vLeidenschaft entge⸗ gegen:; Die Wonne der Seclenharmonie, die Lust des Gebens und Neh⸗ mens, der Schmerz des Zwetfels, die stolze Erbebung der gekränkten Liebe. Das heroische Weih folgt dem Zug des Herzens mit Hingebung und Auf⸗ opferung. Sie empfineet die ganze Seligkeit, das Dasein des Freundes Sr hre Liebe zu erhellen. Als aber er der innigen Hingebung sich un⸗
— zeigt, gehorcht sie dem höheren Rußse und sagt ihm mit edlem Stolze Lebewobl. Besser dunkt es ihr, muthig ein fur allemal dem Gluck zu entsagen, als im besleckten Herzen ein entwurdigtes Ideal zu hegen. Sie füblt, daß widerstrebende Naturen die Liebe nicht vereinen kann, und scheidet entschlossen, wenn auch ohne Groll von dem Geliebten. In den Gluthen der Leidenschaft macht sie tiese innere Erfahrungen. Sie lernt die Momente kennen, wo Erde und Himmel um die Seele sich streiten; wo die Seele, die unter Cherubim weilte, in dunkle Abgründe fallt; wo die Pflichten wirr sich verschlingen und das zur Aufopferung entschlossene Herz durch den Zweifel gepeintgt ist, welches Opfer es bringen soll! 1
Das Leben bringt ihr Leid. Sie ist aber stark genug, nicht nur cs zu ertragen, sondern es zu ihrer Kräaftigung zu verwenden. Sie fuhlt, daß vdas Gluück zerfallen muß, weun des Geistes kuhner Bau sich erheben foll; daß das Beste im Menschen sich nur kämpfend zu bewahren vermag. Sie kennt Schmerzen, welche des Daseins Zierde sind, und weiß, doßs im Wirken der Balsam für jede Wunde liegt. Die Freundschaft sendet ihrn den Himmelsboten, Trost und Ruhe findet sie im stillen Hafen des Geistes. Ihr Gemuth erhebt sich in dern vmpathie mit dem Geschick des Allgemei⸗ nen. Sie will nicht, daß ihr ein Glück zu Theil werde, das nicht Alle, die da leben, mit gleichem Heil überstroöme. Sie hält sich die Aufgabe der Gegenwart vor, die Menschheit, so viel es menschlichen Anstrengung mög⸗ lich, von chmerz und Noth zu befreten. ie erkennt, daß dies nur ver einten Kräften gelingen kann, daß die Einigung selbst aber durch den edlen Willen der Menschen bedingt ist, und sie preist ernste, entsagende, aus⸗ dauernde Arbeit, die Liebesfulle echten Brudersinnes als die Maͤchte, welche allein Hulfe bringen können,.
Die süußeste Erquickung gewährt ihr die Poeste, das freie Spiel den Gedauken und ihre Osfsenbarung im klaren, lebendigen rhorhmischen Worte, Betti Paoli erweist sich als eine geborene Dichterin schon durch die Leich⸗ tigkeit, womit sie sich im Reim und Rhothmus ausdrucDk. Ihren Gedichten sieht man nicht die Noch an, womit nachahmende Talente die Worte zu⸗ sammensuchen und verbinden; kraftigen Wohltlang der Sprache ist ihr na⸗ tüurlich; ihre Strophen gleiten dahin, wie ein frischer Gebirgebach, vder hu⸗ gelab zu Thale fliett. b
Die Dichterin das ist das Ergehniß unserer bisberinen Betrachtung
erfullt die heiden Forderungen, die wir an den Loriter stellen, und wie koöͤnnten in dem vorliegenden Bande eine gute Zahl von viedern nambaft machen, in denen eine wahre, mefe Empfindung den schönsten poetischen Auedruch gewonnen hat. Wir nennen u. A.: „Auf einer nächtlichen Fahrt“, „Wer nie sein Brot mit Thränen aß“, „Ennä schung“, „Fragen“, „IFren⸗ nung”“, „Einigung“, „Sceelenzauber“, „Sulles Wallen „In veiner Summe“, „Feier“, „Ein Gebel’, „An Rottmann“, „Im Freundeskreife“, „Auftuf“, „Eines Morgens“, „Frauenloost“. Neben ihnen finden sich aber auch andere, die hinter diesem Ziele zuruückgeblieben sind
Es ist der Nerfasssrin hier und da begegnet, die bloße Empfindung h⸗
res Herzens, das bloße innere Ertlebniß zu schilbern, ohne dasselbe schon nuszudschten und nuch efwas ästhetisch Erfreuenbes daraus zu machen. Solch enfthalten gleichfalle Wahrheit, aber leitige. Wir ver- misson in poetischen Geist, der das schmerzliche wie das frohe Erlebniß so darzustellen vermag, daß der Leser einen Ge⸗ winn davon hat und nicht etwa blos erfährt, daß sich Jemand unglucklich füͤhlte! Denn die Poesie muß immer etwasz geben, immer be⸗ glücken; auch die Belenntnisse des Leites mussen durch die Wethe ihrer Kraft Segnungen werden, und nie dürfen sie das Gefüuhl des blos Fatalen erwecken. In diesen und anderen Gerichten stören uns auch allezu grelle Bilder und Vergleschungen, wie sie nicht sowohl dem poetisch empfindenben, als dem thetorisch aufgeregten Gemuthe sich darbi ten. Gegen sie entschei⸗ det gleichfalls der Eindruck, den sie hervorbringen; denn tieser hat etmas Verletzendes und Peinliches.
Betti Paoli stellt sich in ihren Poesieen als eine Strebende rar; wit sind daher vollkommen bherechtigt, ihr eine neue geistige Anstrengung zu⸗ zumuthen, die ihrer Hichtung im Allgemeinen einen höheren Cyarakter auf⸗ drücken würde. Die Dichterin muß entschieden jene freie Seelenstärke zu 1n trachten, vdie auch in den leidenschaftlichsten Momenten die edle Haltung bewahrt und im Dichten eben so wie im Leben das eigentlich Er freuende ist. Sie muß sich auf eine Stufe geistiger Entwickelung zu erheben suchen, wo der Mensch die Geschicke des Lebens mit Sicherheit nach ihrem
Snicf hnen den
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losen Empfindungen sich bingist, niemals sie in Worte faßt. Ihr edler, wir können sagen männlich ftiger Sinn hat sie zum Siege über sich selbst gefuhrt, und die Gedicht in welchen dieser Sieg sich ausspricht, sind ihre schönsten und erhebendsten In anderen dagegen hat sie ihrem Gefühl und ihrem Geschick die Herrschft üͤber ihren Geist gelassen, zum Schaden ihrer Dichtung. Dies eben bpegt uns zu der Aufforderung, daß sie einen Standpunkt, auf den ihre gie Natur in poctischen Momenten sie erhebt, dauernd gewinnen und grundszlich festhalten möge! Wenn ihr dies ge⸗ lingt, so wud sie mit Bewußkin die Fehlgriffe vermeiden und das Rechte neffen, und ihr Dichten wud i Ganzen hetterer, tiefet und pornsch zweck⸗ voller werden. 1 — Indem wir diese Auffordenng an sie richten, erweisen wir ihr die Ach⸗ tung, die ihrem Talente undihrem Geiste gebührt. Sie hat zwar schon neinem Tadler“ in einem ihrr Gedichte geantwortet: Gott habe sie nicht ausgesandt und ihr nicht die Fraft gegeben, um glorreich die Palmen des Sieges zu erkämpfen; sie ii nichts weiter als ein Herz, das viel gelitten, sie verstehe blos mit der bedrängten Schaar zu weinen. Die Wahrheit dieser Empfinding in Ehren, so widerspricht doch der Be⸗ schränkung ihres Dichtens gauf dieses Gebiet der Geist und Sinn anderer Poesiecen ganz entschieden. Die Dichterin strebt nach jenem höheren Stand⸗ punkte hin, sie wird nur auf bm wahre Beruhigung sinden, sie füuhlt dies selbst: wir muthen ihr daher nichts zu, als sich ihrer Natur und Bestim⸗ mung gemäß zu erheben! Durch unseren Tadel soll den vorliegenden GHedichten von ihrem Werthe nichts benommen werden. S se stellen sich dem Besten an die S eite, was in der neueren Zeit auf dem Felde der lp⸗ rischen Kunst hervorgebracht ist, und verdienen ehen so von dem Publikum
ausgezeichnet zu werden, wie die der genanntesten Poeten unseren Lage
Eisenbahn Verkehr. b Thüringische Eifenbahn.
Am 25. September 1849:, wurde der nach dem letzten Bericht noch im Bau unvollender ewlrbene Theil der Thuringischen Eisen bahn von Eisenach uag Gerstungen — in Betrieb genommen; kurze Zeit vorher geschah dasstibe mit dem sich westwärts anschlie⸗ ßenden Schienenwege der Jrirprich⸗Withelms⸗Nordbahn bis Kassel. Weiter nach Frankfurt an der Main⸗Weserbahn wurde eifrig fort⸗ gebaut, und es ist sichere Aussicht vorhanden, daß vor Ablauf der Bauzeit von 1850 nach eingen Nachrichten bis auf vier, nach an deren bis auf eine Meilt diese Schienenstraße vollendet sein wird. Weniger günstig stellen sich die Erwartungen in Betreff der über Kassel nach Köln führenden Eisenbahn⸗Verbindung, indem die sie vermittelnde Straße noch längere Zeit für die Beendigung der Bauten bedarf. Die Bedingungen sind also noch nicht erfüllt, auf welche die Rentabilität des Thüringischen Eisenbahn⸗Unternehmens gestützt wurde.
Die Cinwirkungen der 1848 eingetretenen politischen Ereignisse auf den Eisenbahn⸗Verkehr haben sich leider noch auf das Jahr 1849 mit erstreckt, wenigstens ist derselbe in diesem Zeitraum auf der Thuringischen Eisenbahn noch er dem Verkehr von 1847 zurückgeblieben, wenn auch 1848 11. fen wurde. An Personen wurden beférdert: 685,784 inklus⸗ 41 Mann Truppen und 920 Auswanderer. In den Vorjahren sind befördert worden und zwar: im Jahre 1848 595,727 Ciollpersonen, mithin 1849 35,390 mehr, 37,210 Militairpersonen, mithin 1849 15,525 mehr; im Jahre 1847 680,150 Civnpersonen, mithin 1849 49,033 weniger, 3168 Militairpersonen, mithin 1849 50,573 mehr. Also die Per⸗ sonenzahl befindet sich noch nicht wieder auf der Stufe des Jahres 1847, wenn gleich bamals die eine grössere Frequen; erzie- lende Preis⸗Ermästigung fürn Ruückreise noch nicht statthatte ven genannten Personen, nusschließlich Wilitair⸗ Fuhren in I. Magenklasse 2191 0,56 pCt., 1848: 1994 0,79 vCf., 1847: 484 1,82 pCt.; in II. Klasse 92,9900 — 14,73 „Ct., 1848: 83,103 — 18,46 „ECt., 1847: 120,014 — 21, 34 p„Ct.; in III. Klasse 535,936 — 84,92 Ct., 1848: 510,630 — 80,75 vCt., 1847: 5585,259 76,87 vEt Eingenommen wurden dem Personen⸗Verkehr im Ganzen 316,719 Rthlr., worunter 42,377 Rehlr. fur Truppen⸗Beförderung. Jede Cioil⸗Person brachte durch⸗ schnitrlich 12 Sgr., jede Militair⸗Person 23 Sgr. 8 Pf. ein. Ge⸗ gen das Jahr 1848, in welchem nur 279,075 Rthlr. inkl. 21,250 Rthlr. für Militair⸗Tranzporte aufkamen, sind diese Resultate um 37,644 Rthlr. günstiger, und zwar mit 16,517 Rthlr. aus der allgemeinen und 21,127 Rthlr. aus der Trup⸗ pen⸗Beförderung. Der kurchschnittliche Ertrag von einer Eivil⸗Person ist 1849 um 1 Sgr. niedriger und nur bei der Militairperson um 6 Sgr. 6 Pf. höher gewesen. Geht man wei ter auf das Jahr 1847 zurück, so ist auch hiergegen in der Ge⸗ sammt⸗Einnahme eine Steigerung um 12,524 Rthlr. wahrnehmbar; indeß liegt diese Mehr⸗Einnahme lebdiglich in den vermehrten und nur als vorübergehend zu betrachtenden Militair⸗Transporten. Die eigentliche konstante Einnahme im Civil⸗Verkehr blieb um 27,464 Rthlr. zurück, obwohl die Bahn im Jahre 1849 von Halle bis Ei⸗ senach ganz, von da bis Gerstungen aber auf ein viertel Jahr im Jahre 1847 vagegen nur von Halle nach Erfurt ganz und zeit⸗ weise von da bis Eisenach im Betrieb war der sicherste Beweis, wie ganz außerordentlich die politischen Ereignisse ves Jahres 1848
und,
Hin⸗
NRon
aus
wahren Werthe zu schätzen vermag, und im Besit des Ewigen niemals trost⸗
ver gebeihlichen Entwickelung des Unternehmens entgegenstanden.
Im Gepäckverkehr liegt gegen 1848 ein Mehrtransport von 5484 Ctr. und eine höhere Einnahme von 1089 Rthlr. vor; das Frachtgut inkl. Produkte beläuft sich auf 1,090,597 Ctr. ge⸗ gen 1,018,400 Ctr. des Jahres 1848 und gegen 988,369 Ctr. des Jahres 1847. Das Eilgut beträgt 39,852 Ctr. gegen 33,602 Ctr. 8 1847. Von dem gesammten Güterverkehr wurden über die ganze Bahn — Halle bis Eisenach geführt: 6,85 pCt. Frachtgut und 11,27 pCt. Eilgut — und gegen das Jahr 1848 mehr 0,62 pCt. Fracht- und 0,85 pCt. Eilgut. Es ist eine erfreuliche Wahrneh⸗ mung, daß der Güterverkehr abweichend von dem Personenverkehr und trotz der niedrigen Haferpreise, welche auf die Konkurrenz der Frachtfuhrleute vom größten Einfluß waren, im Ganzen der Zeit⸗ verhältnisse ungeachtet im Aufschwunge begriffen ist. Zusammenstellung des Frachtverkehrs auf den verschiedenen Sta⸗ tionen hat die Station Weißenfels am beträchtlichsten, nämlich un 1,3 pCt. abgenommen, dagegen hob sich die Station Gotha um 2,4 pCt., Eisenach um 1,8 pCt. und Erfurt um 1,5 pCt. Im Eilgut ist die Station Halle um 5 pCt. zurückgeblieben. Anlangend hiernächst die Geldeinnahmen aus dem Güterverkehr, so betre. die⸗ selben 227,212 Rthlr. Gegen das Jahr 1848 sind daher 19,672 Rthlr. und gegen das Jahr 1847 52,727 Rthlr. mehr aufgekommen. Die Mehreinnahme repartirt sich mit 17,979 Rthlr. auf Fracht⸗ und mit 1693 Rthlr. auf Eilgut. Im Durchschnitt hat jeder Centner auf seine ganze durchlaufene Strecke 5 Sgr. 11 Pf. beim Fracht und 9 Sgr. 9 Pf. beim Eilgut eingebracht; 1848 betrug die Ein⸗ nahme 5 Sgr. 9 Pf. beim Fracht⸗ und 10 Sgr. 1 Pf. beim Eilgut. 8
Die Einnahmen stellen sich pro 1849: Für Personen⸗Beför⸗ verung und Neben⸗Einnahmen 316,719 Rthlr. 1 Sgr. 9 Pf.; der Gepäck⸗Ueberfracht 10,763 Rthlr. 20 Sgr. 3 Pf.; aus dem Güter⸗ verkehr inkl. Neben-Einnahmen 227,212 Rthlr. 6 Sgr. 10 Pf.; aus dem Vieh⸗Transport 7803 Rthlr. 9 Pf.; aus dem Equipagen . Transport 3417 Rthlr. 5 Sgr.; Miethe und Pächte 11,737 Rthlr. 2 Sgr.; Vergütung anderer Gesellschaften für Benutzung diesseit. Wagen 6008 Rthlr. 11 Sgr. 7 Pf.; Zinsen von ausgeliehenen Geldern 4170 Rthlr. 11 Sgr. 11 Pf.; diverse Einnahmen 16,901 Rthlr. 6 Sgr. 10 Pf. Summa aller Einnahmen 604,798 2 Riblr 66 gEEekkheeene
; die allgemeine Verwaltung 21,099 Rthlr. 14 Sgr. B. Für die Bahn⸗Verwaltung 86,896 Rthlr. 7 Sgr. 11. Für die Transport⸗Verwaltung 176,870 Rthlr. 2 Sgr.
Pf. Summa aller Ausgaben 284,865 Rthlr. 25 Sgr. 4 Pf. Die Kosten betrugen im Jahre 1849 für die allgemeine Verwaltung pro Nutzmeile 9,22 Sgr. — 1848: 8,98 Sgr. und pro Bahn⸗ meile 959,05 Rthlr. — 1848: 834,60 Rthlr. Für die Bahn⸗Ver⸗ waltung betrugen dieselben pro Nutzmeile 37,98 Sgr. 1848: 39,15 Sgr. und pro Bahnmeile 3949, 83 Rthlr. 1848: 3640,07 Rthlr. Für die Transportverwaltung pro Nutzmeile 77,32 Sgr.
1848: 84,03 Sgr. und für die Bahnmeile 8039,55 Rthlr. 1848: 7812,19 Rthlr. In Summa pro Nutzmeile 124,52 Sgr. 1848: 132,16 Sgr. und pro Bahnmeile 12,948,43 Rthlr. 1848: 12,286,92 Rthlr. Von den Ausgaben kommen nach Prozenten auf Tit., RC6(cbbeeee sie sämmtlichen Ausgaben betragen 47,1 % der Brutto⸗Einnahme. Die Ausgaben betragen für die Bahn⸗ und die allgemeine Verwaltung pro Meile 4295 Rthle, und für die Transport⸗Verwaltung⸗ auf jede von den Lokomotisen durchlaufene Nutzmeil 2 Rthlr. 17 Sgr. Pf. Non sämmtlichen Ausgaben kommen auf jede durchlaufene Meise 4 Rthlr. 4 Sgr. 6 Pf.
Hie Gesammt⸗Einnahmen betrugen 604,732 Rthlr. 6 Sgr. 11 Pf Die Ausgaben 284,865 Rihlr. 25 Sgr. 4 Pf. Bleibt Ueberschuß 319,866 Rthlr. 11 Sgr. 7 Pf. Hiervon sind zu dek⸗ ken: 141,868 Rthlr. 8 Sgr. 3 Pf. Kapitalzinsen, welche der Be⸗ triebskasse für Anleihen zur Last fielen; 20,000 Rthlr. zur Amorti sation von Prioritäts⸗Obligationen; 22,600 Rthlr. Antheil zur Vervollständigung des Reserve⸗Fonds; 398 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf. muthmaßlich rückständige Abgaben und andere kleine Betriebsreste zur speziellen Berechnung event. zu Gunsten des Reserve⸗Fonds. Zusammen 184,866 Rthlr. 11 Sgr. 7 Pf. Mithin verbleiben zur Vertheilung als Dividende auf die Stamm⸗Actien 135,000 Rthlr., welcher Netto⸗Ueberschuß für die zur Zeit noch allein partizipiren⸗ den 675,000 Rthlr. Privat⸗Stamm⸗Actien die gewährten 2 pCt. ausmacht.
Nach dem letzten Rechenschafts⸗Bericht sollten baar in den Reserve⸗Fonds fließen 4627 Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf., jedoch erst nach Abzug der Rest⸗Ausgaben. Inzwischen sind darauf noch 1042 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf. Ausgabe⸗Reste gezahlt und 184 Rthlr. 28 Sgr. 5 Pf. für etwa rückständige Abgaben reservirt und vor⸗ läufig nur 3400 Rthlr. dem Fonds zugeschrieben worden, dazu die oben erwähnten 22,600 Rthlr., ergiebt ein Baar von 26,000 Rthlr. Hierzu tritt noch der Werth von 4 Maschinen, welche für den Fonds zurückgestellt und unter besonderen Verschluß gebracht wor⸗ den sind, mit einem Betrage von 64,000 Rthlr. Giebt einen Re⸗ serve⸗Fonds von 90,000 Rthlr., wie es der §. 10. der Gesellschafts Statuten auf zwei Betriebsjahre vorschreibt.
Bekanntmachungen.
[95 b] P 1 72 7 1 2 112 n.
Auf ben Antrag des Bauern Johann Friedrich Hacker zu Wotenick werden Alle und Jede, welche an das von dem Extrahenten parzellirte, in Wotenick sub Nr. 2 be⸗ legene Erbpachts⸗Pauergehöft, so wie an den bei der Gemeinheitstheilung hinzugelegten, an die Grundstücke des Eigenthumer Peter Meyer und Daniel Christian Dehtmann, wie der Wittwe der Eigenthümer Meyer und des Hospitals zu Demmin gränzenden Acker ding⸗ liche Anspruche und Forverungen machen zu können sich berechtigt halten, hiermit geladen, solche in einem der auf
den 12ten und 26sten k. M. und 9. August
b b. J., jevesmal Morgens 11 Uhr, dne Frannieen Lermine vor dem Königlichen Kreisgerscht nena Uentan und glaubhast anzumelden, bei Ver⸗ sort hebeac dem dritten Liquibations-Termine so⸗
Gin genden Präkluston. reisswald, den 13. Junt 1830 e Kreisgericht. 1. Abtheilung. 6 Dr. Teßmann.
Berlin⸗Potsdam⸗M ag 1885] Eisenbahn.
NSI de am 4. Jull 2 4 % Verlin⸗Pols . salli- b) unserer 4- und Palsdamer Prioritäts⸗Actien, ’ 1n r v Froritats.Obligationen B so wie der ausgeloosten Priorstäts⸗Obiin Ae. 8 vom 1. Juli ab bei unserer Rehgen degationen, inder gewöhnlichen Geschäftsstunden und . den Bahnhofe in den Tagen vom 1. bis 19. Fen 88 rend der Vormittagsstunden von 9 bis 1 Uhr mit nad- schluß der Sonntage, statt. . us-
Sorte besondere, mern geordnetes Besitzers versehene Potsdam, den D a 3
[384]
gal,,enn
ü. 9 zur Amortisation
Nr. 3505. 5132. 12588. 15416. 19037. 24731. 29837. 42004. 45081. 47521.
14149. 17223. 19101. 26075. 30265. 42555. 453061. sälligen Zinsenn Actien
Nr. 1061. 2070 5916. 6930, 18380. 180688. 27450. 28837. 350606. 35195. 40890. 41499. 43003. 44032.
Den einzulösenden Convons ist, und zwar für jede
rs Verzeichniß beizufügen.
Köln⸗M Von den Statuten unserer Gesellschaft für
vurch AgBZeichneten Actien sind folgende noch nicht
lI. Actien aus der Loosung von 1848. 4240. 5249. 6165
14151. 14399. 19287. 19432. 26097. 26667. 28001. 28694. 31491. 33155. 38710. 39950. 40872, 2 5 2) 8 22 2 2 2) 42630. 45402. 45438. 45536. 45922. 47902. 5021 1. 51421 und 54859.
7 7251
9. 9840. 10247, 10291. 15811. 17539.
45590. 40821. 47882. 48119. 48237 49465. 50277. 50895. 51429. 52233
ein genaues, nach den laufenden Num⸗ 54216 und 54935.
und mit der Namensunterschrift des
21. Juni 1850. EEI11
.“ Ablieferung der Actien nebst den dazu uu“ Coupons und Dividendenscheinen bei indenen E ise nbahn. Regierungs⸗Hauptkasse hierselbst zu erh nach §§. 21 und 22 der Köln, am 19. Juni 1850.
die Die Direetio hre 1848 und 1849 ausgeloosten, unsere Bekanntmachungen vom Juli 1848 und 2. Juli 1849 be⸗ Bekannimachn
Am Sonnabend den
[945]
präsentirt worden: 98 1
4529. 4547. 4628. 4699. 4745. 7666. 9954. 10136. 10179.111961. 15162. 15164. 15300. 17775. 17866. 18043. A 88 20885. 232 30. 24163. Die ets 28786. zu 7 Thlr. 15 Sgr. pro Person in
27,)
Hamburg zu ermäßigten Wanstalten, welcher Mitta Phier abgehen und um 8 ½
44661. 44851. 46202. 48678. 49801.
44148. 44201. u. „ 4 5 6 v „ „
48114. 48671.
aus der Loosung von 1849.
1. 2118. 4383. 4654. 4871. 5303. †leichtes Reisegepäck an sich zu behalten b reise dagegen muß alles Gepäck ohne A 21360. 22308. 25000. 25088. 25513. 30317. 30504. 31899. 34233. 35065 35675. 365708. 36099. 366990. 39036. 41048. 41950. 41986. 42855. 42980; 44478. 44673. 45574. 45708. 40452.
steuerlichen Revision.
Theilnehmer finden, im Anschlusse an der
Unter Bezugnahme auf die oben bezeichneten Be⸗ kanntmachungen und auf den §. 25 der Statuten for⸗ dern wir die Besitzer der vorbemerkten Actien wieder⸗ volt auf, die Kapital⸗Beträge zum Nennwerthe gegen
Berlin⸗Hamburger Eisenbahn.
den wir einen Ertrazug von hier nach Win Hamburg eintreffen wird.
2) III. 22
für Hin⸗ und Rückfahrt gültig, können zur Rückreise von Hamburg bei jedem regelmäßigen Personenzuge bis einschließlich den 12. Juli c. benutzt werden. Hinreise nach Hamburg ist es den Passagieren gestattet,
Packwagen abgeliefert werden und unterliegt in Berlin der Die Elb⸗Dampfschifffahrts⸗Com⸗ pagnie zu Hamburg hat sich bereit erklärt, sofern sich 120
eine Fahrt v 'n Hamburg nach Helgoland zu dem ermä⸗
ßigten Preise von 5 Thlr. für die Hin⸗ und Rückfahrt
7. 7 1 „ — 6 6822 dergestalt zu veranstalten, daß die Passagiere einen Tag
auf Helgoland sich aufhalten können. Es werden dem⸗ nach bis incl. 3. Juli c. Mittags Billets der genann⸗ ten Compagnie von dem Billetverkaufs⸗Büreau auf: serem Bahnhofe hierselbst ausgegeben, wo am 5. Jul. zu erfahren ist, ob die erforderliche Anzahl Passagiere für Helgoland zusammengekommen ist, event. die einge⸗ zahlten Beträge zurückgefordert werden können. Berlin, den 21. Juni 1850. BteVVEEPöö n. der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.
gehörigen Zins⸗
der Königlichen eben.
Oeffentliche Aufforderung und [383] Auctions⸗Anzeige.
Im Sommer 1848 hat der Maler Herrmann von Restorff von Berlin sich vom Alerxisbade mit Hinter⸗ lassung von Schulden und Effekten entfernt, letztere sind darauf in gerichtlichen Beschlag genommen und ist von den Gläubigern auf Befriedigung aus denselben ange⸗ tragen worden. Da die bisherigen Schritte zur Er⸗ mittelung des jetzigen Aufenthaltes des ꝛc. von Restorff ohne Erfolg geblieben sind, so wird derselbe nunmehr öffentlich andurch aufgefordert, binnen 4 Wochen, spä⸗ testens. bis zum 24. Juli d. J. sich hier einzufinden und die verlassenen Effekten nach Berichtigung der Schul⸗ den und Kosten wieder zu übernehmen, unser der An⸗ drohung, daß widrigenfalls am gedachten Tage von Nachmittags 2 Uhr an dieselben, bestehend in Klei⸗ dungsstücken und sonstigen Utensilien, auctionsmäßig verkauft werden sollen, wozu Kauflustige zugleich hier⸗ mit eingeladen werden, und wegen Befriedigung der Gläubiger aus dem Erlöse das Rechtliche verfügt wer⸗ den wird. 8
Harzgerode, am 17. Juni 1850.
Herzoglich Anhalt. Justiz⸗Amt. (L. S.) Wohlgebohren.
n g. 6. Juli c. wer⸗
Fahrpreisen ver⸗
gs 12 ¼ Uhr von 9 Uhr Abends
I. Wagenklasse, 1
22
Bei der
;z bei der Rück⸗ usnahme in den
nobigen Extrazug
des Jahres 1848 und gegen 32,724 Ctr. des Jahres
Nach einer
. Nußland und Polen.
2 Athlr. für ¼ Jahr 4 Athlr.⸗ ¼½ Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr.
in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird
der Bogen mit 2 ¾1 Sgr. berechnet.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers; - Behren⸗Straße Nr
Die verehrlichen Abonnenten des Preußischen Staats⸗Anzeigers werden ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellungen für das mit dem 1. Juli d. J
Züinnende Quartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, Anfang danach bestimmt werden könne.
(
vielseitigen Wünschen zu entsprechen,
daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage gleich zu danac — Der vierteljährliche Pränumerations⸗Preis beträgt 2 Thlr.
Das so eben ausgegebene Sach-⸗ und Personen⸗Register zum Preußischen Staats⸗Anzeiger für das Jahr 1848, 12 ½ Bogen auch abgesondert in unserer Expedition, Behrenstraße Nr. 57, für den Preis von ½ Thlr. zu haben.
ist
stark,
Das Sach⸗ und Personen⸗Register für den Jahrgang von 1849 wird gleichfalls binnen Kurzem erscheinen
Amtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin. Dankgottesdienst für die glückliche Errettung und Genesung Sr. Majestät des Königs.
Oesterreich. Wien. Kaiserliches Patent über die Strasprozeß⸗Ord⸗ nung. — Staatsbeihülfe für die Theiß⸗Regulirung. — Gemeindewahlen. — Vermischtes. Bayern. München. Ausschuß⸗Anträge in der Abgeordneten⸗Kammer in Betreff der deutschen Wechsel⸗Ordnung. — Anschluß der bayerischen Eisenbahn an die frankfurt⸗hanauer Bahn. — Bevorstehende Vertagung der Kammern. — Defsizit⸗Anleihezeichuung. — Vermischtes. — Reise gbe, König — Kissingen. Frequenz.
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viag 1 wahleh.⸗ g. Der akademische Senat beschließt, nicht zum Land Hannover. Han nover. Schreiben der Kammern über die Handels⸗ i Schifffahets⸗Berhäͤlmisse der Stadt Münden. — Zweite Kammer: 8 2 Peg des Einnahme⸗Budgets; Interpellation über 9 noversche Note und Diskussion der Ausgaben für deutsche Bundes⸗Angelegenheiten und Gesandtschasten
dessen und Eet Rhein. Darmstadt. Den vird der Durchmar verwei 6 1“ hmarsch nicht verweigert. Gießen. Lübeck. Lübeck. Hamburg.
badischen Truppen Professor Schmitt⸗
Bürger⸗Ausschuß. Hamburg. Rückkehr der „British Queen“.
1 1 Ausland. Pe sth. Armeebefehl hinsichtlich der Honveds⸗Offiziere. Fr Gesetzgebende Versammlung. Verwerfung eines auf Kürzung der Gehalte. Antrag auf Besteuerung des Ein⸗ kommens aus Kapitalien. — Gesuch wegen gerichtlicher Verfolgung eines Repräsentanten. — Der Belagerungszustand von Point à Pitre 82 V werfung verschiedener Anträge. — Paris. Die Dotalionsf 2. Ludwig Philipp's Befinden. — Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Hofnachrichten. — Ge⸗ rücht von einer Modification des Ministeriums. — Vermischtes. Warschau. Die Dampfschifffahrt auf der Weichsel. Dänemark. mischtes. Italien. Turin.
Christensensche Interpellation.
Hofnachrichten. — Deputirten⸗Kammer. — Vermisch⸗ tes. — Modena. Wiedereinsetzung der Jesuiten. — Florenz. Sy⸗ node. — Vermischtes. — Rom. Die päpstliche Armee. — Permischtes. — Neapel. Diplomatische Andienz. — Der Unitarier⸗Prozeß.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Kopenhagen.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Kaiserl. österreichischen Hauptmann erster Klasse in der Artillerie und Feuerwerksmeister in Mainz, Freiherrn Wilhelm Lenk von Wolfsberg, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem evangelischen Pfarrer Schreiber zu Rehme, in der Diözese Vlotho, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; und
Dem Regierungs⸗ und Bau⸗Rath Redtel in Potsdam den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath zu verleihen; und
Den bisherigen Kreisgerichts⸗Rath Müller zu Lyck zum Di⸗ rektor des Kreisgerichts zu Kaukehmen zu ernennen.
111 3 Berlin, den 23. Juni. Se. Königl. Hoheit der Prinz Karl und Ihre Königl. Ho⸗ heit die Prinzessin Luise, Tochter Sr. Königl. Hoheit des brinzen Karl, sind nach Weimar abgereist. 5 .
Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg⸗
trelitz ist von Neustrelitz hier angekommen.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung. bost⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stetti Kronstadt (St. Petersburg.) Die Abfertigung der Post⸗Dampfschiffe erfolgt: Aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags des ersten Eisenbahnzuges von Berlin; aus Kronstadt: jeden Sonnabend Abends. Der „Preußische Adler“ geht ab: b 3 Aus Stettin den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 21. August, den 7. und 21. September, den 5. und 19. Oktober; aus Kronstadt den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, u 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September, den 12. und 26. Oktober. Der „Wladimir“ dagegen: aus Stettin: den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, den
nach Ankunft
den 6. und 20. Juli, den
entrichten.
6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September und den 12. und 26. Oktober; aus Kronstadt: den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und 21. September, den 5. und 19. Oktober.
Passage⸗Geld: I. Platz 62 Rthlr., II. Platz 40 Rthlr., III. Platz 23 ½ Rthlr. In diesen Beträgen ist die Beköstigung mit Ausschluß des Weins einbegriffen.
Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5 ½ Rthlr. preuß. Court. Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert.
Berlin, den 24. Mai 1850.
General⸗Post⸗Amt. Schmiichert.
Das 27ste Stück der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 3282. die Verordnung über die Bildung zweier Abtheilungen bei der General⸗Kommission zu Stendal, vom 29. April 1850, und unter „ 3283. die Verordnung, betreffend die Zollsätze vom auslän⸗ dischen Zucker und Syrup und den Steuersatz vom inländischen Rübenzucker für den Zeitraum vom 1. September 1850 bis Ende August 1853, vom 19. v Berlin, den 24. Juni 1850. Debits⸗Comtoir der Gesetzs⸗Sammlung.
Uichtamtlicher Theil. Deutschland.
Preußen. Berlin, 23. Juni. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Obersten von Herwarth, à la suite des 1sten Garde⸗Regiments zu Fuß und Commandeur der 16ten Infanterie⸗Brigade, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge von Baden ihm verlie⸗ henen Commandeur⸗Kreuzes mit Eichenlaub des Ordens vom Zäh⸗ ringer Löwen zu ertheilen.
Berlin, 25. Juni. Die glückliche Errettung und Genesung Sr. Majestät des Königs wurde heute hier in allen Kirchen durch einen besonderen Dankgottesdienst gefeiert, der bereits in den frühen Mor⸗ genstunden durch Choral⸗Musik von den Thürmen herab eingeleitet wurde. Eine gleiche Dankfeier hat in den hiesigen Fortbildungs⸗ Anstalten, deren Unterrichtsstunden auf den Sonntag Morgen fallen, und gestern in der Synagoge der jüdischen Hauptgemeinde statt⸗ gefunden.
Oesterreich. Wien, 21. Juni. Ein Kaiserliches Patent vom 17. Juni, wodurch die provisorische Strafprozeß⸗Ordnung vom 17. Januar 1850 in den Kronländern Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steyermark, Kärnthen, Krain, Triest, Görz, Gradisca und Istrien, Tyrol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren und Schlesien vom 1. Juli 1850 in Wirksamkeit gesetzt und mehrere andere Vollzugsvorschriften in Beziehung auf dieselbe angeordnet werden, lautet:
„Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden, Kaiser von Oester⸗ reich ꝛc., haben zur Durchführung der von Uns am 17. Januar d. J. ge⸗ nehmigten provisorischen Strafprozeßordnung in denjenigen Kronländern, in welchen die neue Gerichtsverfassung am 1. Juli d. J. ins Leben tritt, über Antrag Unseres Justiz⸗Ministers und auf Einrathen Unseres Minister⸗ Rathes nach Maßgabe des §. 120 der Reichsverfassung zu verordnen be⸗ schlossen, wie folgt: §. 1. Die provisorische Strafprozeßordnung vom 17. Januar d. J. hat in den Kronländern Oesterreich ob und unter der Enns, Salzburg, Steyermark, Kärnthen, Krain;, Triest, Görz, Gradisca und Istrien, Tyrol und Vorarlberg, Böhmen, Mähren und Schlesien, vom 1. Juli 1850 angefangen, in Wirksamkeit zu treten. §. 2. Als der nach §. 23 litt. d. der Strafprozeßordnung zum Ge⸗ schworenenamte erforderliche Jahresbetrag an direkter Steuer ist in allen in dem vorstehenden Paragraphen angeführten Kronländern mit Ausnahme der reichsunmittelbaren Stadt Triest jener Jahresbetrag anzu⸗ sehen, welchen die Landesverfassungen dieser Kronländer als Bedingung der Wahlberechtigung für die Wahlkoͤrper der Stadt⸗ und Landgemeinden aus⸗ sprechen. §. 3. In der reichsunmittelbaren Stadt Triest sind zum Ge⸗ schworenenamte nur jene österreichische Reichsbürger männlichen Geschlechts befähigt, welche die im §. 23 der provisorischen Strasprozeß⸗Ordnung unter litt. a., b. und c. angeführten Eigenschaften besitzen, und außerdem in Ge⸗ mäßheit der Verfassung dieser reichsunmittelbaren Stadt vom 12. April 1850 in der Stadt Triest selbst entweder zur Ausübung des aktiven Wahl⸗ rechts für die Stadtrathswahlen in einem der drei ersten Wahlkörper be⸗ fähigt sind oder, wenn sie dem vierten Wahlkoörper angehören, eine direkte Steuer von mindestens zehn Gulden C. M. jährlich bezahlen, in dem Ge⸗ biete von Triest dagegen das aktive Wahlrecht zu den Stadtrathswahlen besitzen und eine direkte Steuer von mindestens zehn Gulden C. M. jährlich §. 4. Als zu einer besonderen Vertretung auf den Landtagen
berechtigte Gemeinden (§. 36 der Strasprozeß⸗Ordnung) sind die Gemein⸗ den aller Städte und Märkte anzusehen, welche in den Landtags⸗Wahlord⸗ nungen der einzelnen Kronländer namentlich aufgeführt sind, ohne Unter⸗ schied, ob dieselben für sich allein oder in Gemeinschaft mit anderen Städ⸗ ten oder Märkten einen Wahlbezirk bilden. §. 5. Unser Minister der Ju⸗ stiz wird ermächtigt, gemeinschaftlich mit Unserem Minister des Innern, durch besondere Verordnungen für diejenigen Städte, welche von jedem Be⸗ zirks⸗ und Kreisverbande ausgenommen und unmittelbar unter den Kreis⸗ Präsidenten oder Statthalter gestellt sind, mit Rücksicht auf die durch die Gemeinde⸗Ordnungen dieser Städte getroffenen Einrichtungen jene Organe zu bezeichnen, welche bei der Anfertigung der Geschwornenlisten, bei Erle⸗ digung der dagegen erhobenen Einsprachen und bei der Auswahl der Ge⸗ schworenen als Repräsentanten der Gemeinde einzuschreiten haben. §. 6. Un⸗ sere Minister der Justiz und des Innern sind mit dem Vollzuge dieser Ver⸗ ordnung beauftragt. Gegeben in Unserer Kaiserlichen Haupt⸗ und Resi⸗ denzstadt Wien, am 17. Juni 1850. Franz Joseph. Schwarzenberg. Krauß. Bach. Bruck. Thinnfeld. Gyulai. Schmerling. Thun. Kulmer.“ Die vom Handels⸗Minister vorgeschlagenen Bestimmungen über die fernere Leitung und Ueberwachung der Theißregulirung durch die Staatsverwaltung sind unterm 16. Juni vom Kaiser genehmigt und der Minister zur Ausführung derselben ermächtigt und gleich⸗ zeitig beanftragt worden, die bewilligte jährliche Beihülfe von 100,000 Gulden C.⸗M. aus dem Staatsschatze vorläufig noch auf die Dauer von fünf Jahren zu leisten. 1 In den für die innere Stadt Wien am Rathhause aufgelegten Wählerlisten der drei Wahlkoörper finden sich Männer aus allen Ständen als Wähler für den neuen Gemeinde⸗Vorstand verzeich⸗ net. Der höhere Beamtenstand, die Aristokratie, die Intelligenz, der Gewerbs⸗ und Handelsstand sind beinahe gleichmäßig vertreten. Unter den bekannteren Namen erscheinen auch die der Herren: Arn⸗ stein, Dr. Aler. Bach, Graf Chorinsky, Baron Doblhoff, Eskeles, Dr. Fischhof, Dr. Gredler, Graf Hoyos jun., Lakenbacher, Le⸗ vinsky, J. M. Löwenthal, Fürst Lichtenstein, Freiherr von Pillers⸗
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dorf, von Pereira, Fürst Palm, Freiherr von Puthon, Jos. und M. von Schmerling, Sina, Schaub, Graf Leo Thun und Graf von Taafe. Vorgestern Abends fand in der außer den Li⸗ nien Wiens gelegenen Gemeinde Penzing die Wahl des neuen Gemeinde⸗ Vorstandes und Gemeinde⸗Ausschusses statt. Unter den Ausschuß Gewählten befinden sich: Vesquece von Pütt lingen, Ministerial⸗Rath, und von Lepitard, Ministerial⸗-Secretair. Die so eben erschienenen Nummern des Verordnungsblattes für Posten, Eisenbahnbetrieb und Telegraphen enthalten die Vor⸗ schriften über die Besorgung des Postdienstes mittelst fahrender Eisenbahn⸗Postämter. Diese Postämter haben in entsprechend ein⸗ gerichteten Waggons während des Fahrens auf den Eisenbahnen ihre Amtshandlungen auszuüben, welche in der Aufnahme und Ab⸗ kartirung von nichtrekommandirten, nichtfrankirten oder mittelst Mar⸗ ken frankirten Briefen, Umkartung, und dem Transporte von Brief⸗ und Zeitungspaketen, Fahrpostsendungen und Estafetten bestehen. Die Aufnahme der Briefe geschieht mittelst an den Waggons an⸗ gebrachten Sammelkästen. Die fahrenden Postämter werden zum Behufe der Taxirung und Kartirung mit Meilenzeigern ver⸗ sehen. Beim Anhalten der Trains an den Unterwegsstatio⸗ nen hat zuerst die Uebergabe der beförderten, dann die Uebernahme der neuen Sendung zu geschehen. Die Individuen, welche den fah⸗ renden Postämtern Sendungen überbringen oder von da holen, ha⸗ ben ihren Verkehr blos durch die Wagenthür zu pflegen und nur bei unvermeidlicher Nothwendigkeit in den Wagen einzusteigen. Der Wagen darf nur in dringenden Fällen von dem dienstthuenden Personale verlassen werden, welches für jeden verursachten längeren als fahrplanmäßigen Aufenthalt an den Stationen verantwortlich ist. Wenn Störungen im Eisenbahn⸗Betriebe eintreten und die Sendungen nicht durch die fahrenden Postämter, sondern nur durch andere Transportmittel fortgebracht werden können, so haben die Postämter sogleich die erforderlichen direkten Brief⸗ und Fahrpost⸗ Kartirungen vorzunehmen, um die Sendungen auf die beste Weise an ihre Bestimmung zu bringen.
Der ehemalige preußische Minister, Herr seit einigen Tagen in Wien.
Bayern. München, 18. Juni. (N. K.) Der Vortrag des Freiherrn von Lerchenfeld über die Ausgaben⸗Etats des Bud⸗ gets pro 1849— 51 ist heute vertheilt worden. Die Budget⸗Bera⸗ thung in der Kammer wird wahrscheinlich Anfangs der nächsten Woche beginnen. Der Vortrag des Herrn Reichsraths von Arnold über die deutsche Wechselordnung ist vollendet. Derselbe begutachtet die Annahme der Beschlüsse des Ausschusses der Abgeordneten⸗ Kammer bis auf folgende Punkte. Der Artikel 2 des Einführungs⸗ gesetzes sei also zu fassen: „Der Wechselarrest ist außer den in der allgemeinen deutschen Wechselordnung Artikel 2 unter Nummer 1, 2 und 8 bezeichneten Fällen auch gegen Offiziere, Staats⸗Beamte und Soldaten des bayerischen Heeres unzu lässig und muß, wenn er schon eingetreten, aufgehoben werden, wenn und so lange dieselben mit ihrem Corps oder mit einer Abtheilung desselben außerhalb der Garnison sich be⸗ sinden.“ Der vom genannten Ausschuß vorgeschlagene Art. 4 des Einführungs⸗Gesetzes als Art. 7 sei so zu fassen: „Wo in der allgemeinen deutschen Wechsel⸗Ordnung und im gegenwärtigen Ge-⸗- setz vom „Auslande“ die Rede ist, sind darunter nur solche Länder und Ortye zu verstehen, in welchen diese allgemeine deutsche Wechsel⸗
Milde, befindet sich