brechtschen Anträge. In ersterer Beziehung suchte er nachzuweisen, daß das Regulativ von 1834 bis auf den heutigen Tag unverän⸗ dert feststehe, ihm sei durchaus kein Gesetz bekannt, durch welches dasselbe aufgehoben sei, seines Wissens habe auch an der Rechts⸗ beständigkeit desselben noch Niemand gezweifelt, und er meine, die Stände hätten große Ursache, das Regulativ als die Basis der Militair⸗Ausgaben anzusehen. Das sei auch in früheren Jahren wiederholt, namentlich auch 1842 geschehen, wo die Stände sich ganz entschieden auf diese Vereinbarung gestützt hätten. Wenn ferner an der Position für die Kavallerie⸗Verpflegung gestrichen werde, so führe man damit etwas ein, was man gewiß nicht wolle; denn es würde die Folge sein, daß die Verpflichtung zur Natural⸗ bequartierung wieder eintrete, und dadurch komme man offenbar mit dem Satze der Verfassung in Widerspruch, daß alle Staatslasten gleichmäßig getragen werden sollten. Was die Behauptung be⸗ reffe, daß mehr Kavallerie gehalten werde, als gesetzlich, so 9 die⸗ selbe unrichtig. Der Proponent habe Vakanzen von 800 Mann nitgerechnet, die niemals ausgefüllt seien. Richtig sei, daß gegen wärtig 240 Pferde mehr gehalten würden, das gehöre aber nicht hierher, sondern in die Position wegen außerordentlicher Kriegsbe⸗ dürfnisse. Stüve ging auf den Zustand der Militairverhältnisse m Jahre 1813 zurück. Damals habe man die Armee bedeutend vermehrt, und die Folge sei gewesen, daß man sich im Jahre 1818 nach der Rückkehr der Truppen zu bedeutenden Reductionen ge⸗ zwungen gesehen habe. Es war durch die damaligen Verhältnisse ein bedeutendes Defizit entstanden, und man war in Verlegenheit, dasselbe zu decken. Im Jahre 1821 betrugen die Ausgaben für das Militair 1,500,000 Rthlr. Die Regierung wollte schon damals einen festen Satz, die Stände wollten ihn nicht aussprechen, und da zur Deckung des Defizits keine Mittel vorhanden waren, so strichen die Stände im Jahre 1822 von dem erwähnten Etat die Summe von 100,000 Rthlr. Von jetzt an entstand fortwährender Streit zwischen Regierung und Ständen. Die Stände wollten von der Anerkennung eines feststehenden Etats nichts wissen, die Regierung behauptete eben so bestimmt, derselbe stehe fest. Der Streit dauerte fort bis zum Jahre 1832. Die Stände strichen bermals eine namhafte Summe, und die Regierung ließ sich die Streichung ven 140,000 Rthlr. unter der Bedingung gefallen, daß 6 er Etat ein feststehender sei, und darauf gingen die Stände hinein. Auf diese Vereinbarung stütze sich die spätere Gesetzgebung, und so stehe die Sache noch heute, trotz der Phasen, welche die Verfassungs⸗ ae des Königreichs durchlaufen. Das Regulativ von 1834 sei durch die Aufhebung des Staatsgrundgesetzes nicht ungül⸗ tig geworden, und es sei ihm die entgegengesetzte Behauptung eine ganz neue Ansicht, denn so viel er wisse, habe man die Rechtsbe⸗ ndigkeit jenes Gesetzes nie in Zweifel gezogen, im Gegentheile haben in jener unglücklichen Zeit namentlich die Städte, und zwar mit Erfolg, der Regierung gegenüber Ansprüche auf jenes Gesetz gestutzt. Nachdem noch wiederholt für und gegen die Anträge gesprochen war, wurden die Anträge Grumbrecht's abgelehnt. Wein⸗ hagen nahm den Antrag sub 2 zurück, vorläufig auch, weil eine darauf bezügliche Regierungsvorlage bereits an die Militair⸗Kom⸗ mission verwiesen sei, den Theil des 7ten Antrags, welcher sich auf die Kavallerie⸗Kasernirung bezog. Die übrigen Anträge, mit Aus⸗ nahme des Antrags 6, wurden mit großer Majorität angenommen. Der 6te Antrag wurde mit 34 gegen 33 Stimmen abgelehnt. Franceke stimmte dagegen, weil er die militairischen Rücksichten nicht kenne, welche zu dem Garnisonwechsel die Veranlassung geworden
seien; Stüve, weil es für die Betheiligten mit vielen Kosten und Unbequemlichkeiten verknüpft sein würde, wenn sie, nachdem sße sich an dem neuen Garnisonorte eingerichtet hätten, denselben wieder verlassen sollten. Ellissen für den Antrag, weil er den Grund des Garnisonwechsels nicht sowohl militairischen, als politischen Rücksichten zuschreibe; Freudentheil und Detering, weil sie der Ansicht waren, daß die eingetretenen beklagenswerthen Konflikte mit dem Militair hauptsäaächlich dem Garnisonwechsel zuzuschreiben seien. Bueren, weil seiner Ansicht nach der Grund der gewesen sei, damit man das Militair besser gegen das Volk gebrauchen könne. Bei der Position 31 des Ausgabebudgets: 37,698 Rthlr. 23 gGr. 4 Pf. für die Landes⸗Universität erhob sich gestern eine lange und lebhafte Debatte über den in erster Berathung auf Ellissen's Antrag gefaßten Beschluß: „Da die zur Anschaffung von Büchern ür die Bibliothek angewiesene Summe aus dem allgemeinen Klo⸗ terfonds nebst den übrigen Einnahmen der Anstalt zu gleichem Zweck nicht ausreiche, um das dringendste Bedürfniß zu decken, für en Fall der Unthunlichkeit, den nöthigen Zuschuß aus dem Kloster⸗ onds zu beschaffen, einen solchen bis zum Belauf von 3000 Rthlr. aus der Landeskasse zu bewilligen.’“ Grumbrecht erklärte sich ge⸗ gen die Wiederholung des Beschlusses und stellte den Verbesserungs⸗An⸗ trag, die Summe einstweilen nur auf drei Jahre zu bewilligen. Es sei ein Erfahrungssatz, daß ein Posten, der einmal im Budget stehe, schwer oder gar nicht wieder herauszubringen sei, und er halte es für um so bedenklicher, die Landeskasse ein⸗ für allemal mit einer solchen Ausgabe zu belasten, da in Aussicht stehe, daß man darauf demnächst den Anspruch stützen werde, dieselbe fortwährend zu er⸗ höhen, wenn sich, wie das nach der Deduction des Antragstellers nicht ausbleiben könne, das Bedürfniß, wie bisher, steigern werde. Auch Stüve sprach diesmal ausführlich und sehr eifrig gegen die Wiederholung eines Beschlusses, dem zwar seine Kollegen, der Minister in der zweiten und der Kultus- und Unter⸗ richts⸗Minister in der ersten Kammer, eben so warm und nach⸗ das Wort geredet hatten, der aber auf Ellissen’'s An⸗ trag gefaßt war. Wenn die göttinger Bibliothek, äußerte Stüve unter Anderem, früher den ersten Rang in Deutschland eingenommen abe, so sei das nun einmal nicht mehr durchführbar; ein kleines Land, wie Hannover, dürfe hierin nicht mit größeren Staaten, wo die landesherrliche Munificenz mehr für solche Anstalten thun könne, wetteifern wollen, wie dies überhaupt hinsichtlich der ganzen Uni⸗ versität nicht mehr möglich sei. Um dem Flor der letzteren aber thunlichst aufzuhelfen, sei es jedenfalls rathsamer, die disponiblen Fonds auf Verbesserung der Professoren, als sie auf übermäßige Ausstattung der Bibliotheken zu verwenden. Habe die göttinger Biblivtheks⸗Verwaltung bei ihren Einkäufen einen zu großartigen, ihre Mittel übersteigenden Zuschnitt gemacht, so sei das ein irriger Weg, für dessen nachtheilige Folgen die Generalkasse nicht haften vnenr Sie müsse vielmehr davon zurückkommen und sich auf ein 1ee de ders Maß beschränken. Als Norm für die Nothwendig⸗ zu verfh en ünß eben der Fonds dienen, über den man beöeeeeeas der, Ein⸗ meinte Nothwendigkeit de Föen ig 8. Als Norm für die ver⸗ es mit letzterer ins Unendld eean ees xbgs en He bliothek, setzt mit 5000 9 iche fortgehen müssen. Erkläre die Bi⸗ enss. * Rthlr. nicht auskommen zu können so werde sie bald auch mit 8000 nicht mehr auskommen. Zudem sei b ßer Bibliotheken, die sich di G . Zudem sei der Nutzen Fächern zur Aufgabe v. 82 größte Vollständigkeit in allen der ungeheuren Vermehrung⸗ 88 ne 1e gs ghlse, Bei
daß auch unendlich viel „Schutt“⸗ Aufspeichern sämmtlicher literarischer Productionen eh
„
8 1.“
1086
ompilationswesen und anderen Verirrungen des gelehrten Fleißes Vorschub geleistet werde, als wissenschaftlichen Bestrebun⸗ gen in höherem Sinne. Dies habe sich schon im Alterthume be⸗ währt, wo die berühmte alexandrinische Bibliothek der Entwicklung des Geistes und der Humanität eher hemmend im Wege gestanden, als sie gefördert habe. Ellissen ist überrascht, von dieser Seite Ansichten über Bibliotheken aussprechen zu hören, worin eine so erbau⸗ liche Sympathie mit denen des Kalifen Omar und der Nutzanwen⸗ dung, die derselbe gerade in Bezug auf die alexandrinische Biblio⸗ thek davon gemacht, sich kundgebe. (Heiterkeit.) Er bedaure, sich zu einer gleichen Höhe der Anschauung noch nicht erheben zu können. Im Interesse der zweiten Kammer habe er sich gefreut, daß in ihr ein Beschluß gefaßt sei, der zum Zweck habe, ein kostbares Besitz⸗ thum des ganzen Landes, welches Königliche Munificenz vor Zeiten gegründet und bisher nach Kräften erhalten habe, nicht durch eine wahrlich sehr übel angebrachte Sparsamkeit des Landes seine Be⸗ deutung verlieren und damit zu Grunde gehen zu lassen. Daß dieser Beschluß in der ersten Kammer, trotz der warmen Befür⸗ wortung durch den Vertreter der Universität und den Unterrichts⸗ Minister keinen Anklang gefunden, sei zu bedauern. Daß aber hier jetzt und noch dazu von einem Regierungs⸗Mitgliede darauf hingearbeitet werde, den Beschluß wieder umzustoßen, müsse um so mehr befremden, mit je geringschätzigeren Bemerkungen und Zweifeln über den Nutzen großer Bibliotheken überhaupt man ein solches Bestreben zu motiviren versuche. Die Unmasse des Schut⸗ tes oder Schundes in der Literatur werde freilich Niemand leug⸗ nen, man brauche indessen nur die literarischen Repertorien der großen Kulturvölker, der übrigen nicht zu gedenken, zu durchlau⸗ fen, um inne zu werden, daß auch des Guten und Nütlichen noch mehr darunter sei, als daß die von ihm beanspruchte Summe nur für die Anschaffung des vierten Theils davon ausreichen würde. Selbst von Vollständigkeit in diesem Sinne, um wie viel mehr also von absoluter, habe er abstrahirt, sonst würde er nicht statt der 3 — 4000 Thlr., wozu der Herr Fie
osen
nanzminister ihn aufgemuntert, einen Zuschuß von 3000 Thlr. be antragt haben. Dieser sei unerläßlich für die Bibliothek, um das Nothwendige anzuschaffen, worunter er freilich nicht so relativ, wie der Herr Minister des Innern, das Nothwendigste von dem ver⸗ stehe, was sie aus ihren jetzigen Mitteln anschaffen könne, sondern Alles, was sie haben müsse, um ihren Zweck zu erfüllen, das heißt, nicht etwa um ein geistloses Compilationswesen oder dergleichen zu fördern, sondern um dem Beruf einer großen Central⸗ Bibliothek gemäß einen genügenden literarischen Apparat für wissenschaftliche Arbeiten in allen Fächern nicht blos Lehrern und Lernenden, sondern der gesammten gelehrten Welt darzubieten. Um zu ‚die⸗ sem Zweck aus dem berufenen Schutt oder Schund die gehörige Auswahl zu treffen, seien nicht etwa einscitig pedantische Bücher⸗ würmer, sondern in der Bibliotheks⸗Kommission bewährte helldenkende Männer aus allen Fakultäten bestellt. Durch die Erfüllung eben⸗ dieses Zwecks habe die Bibliothek bisher wesentlich dazu beigetraͤ⸗ gen, der Universität Göttingen ihre alte Bedeutung zum großen Theil zu erhalten, während alle übrigen deutschen Universitäten an kleineren Orten weit mehr zurückgekommen seien. Nach den Aeuße⸗ rungen des geehrten Herrn freilich, daß es unmöglich sein werde, den Flor der Universität überhaupt in früherer Weise sortdauern zu lassen, daß es für Hannover, als ein kleines Land, zweckmäßiger sei, einen großen Schatz, den es besitze und bisher sorglich gehegt habe, in den Schatten treten und verkümmern zu lassen; nach sol⸗ chen Aeußerungen habe er wenig mehr für seinen Antrag zu sagen und zu hoffen. Er könne sich denken, daß man hiernach weder viel noch wenig für die Bibliothek zu bewilligen geneigt sein werde. Ueber die relativen Begriffe Viel und Wenig sei er leider selten in der Lage, mit dem geehrten Herrn übereinstimmen zu können. Wenn es sich um die Gehalte hoher Staatsdiener handle, schienen 3000 Rthlr. dem geehrten Herrn eine sehr mäßige Summe, ihm selbst dagegen eine sehr hohe zu sein. Die dort ausgesprochene Ansicht, daß wer z. B. mit 2500 Rthlr. nicht auskommen könne, auch mit 3000. nicht reichen werde, habe durchaus keinen Anklang bei dem geehrten Herrn gefunden, und hier wolle er doch selbst den Satz bei der Bibliothek gelten lassen, wo er sicher weit weniger zutreffe. Daß der Flor der Universität vorzugsweise durch günstige Stellung der Lehrer bedingt sei, werde Niemand bestreiten. Eben so wenig aber könne geleugnet werden, daß in dieser Hinsicht wohl mitunter des Guten zu viel geschehen sei, indem man wenigstens unter dem früheren Regiment neben ausgezeichneten und tüchtigen Männern auch solche mit überhohen Gehalten und Zulagen bedacht habe, denen die Universität in der That wenig oder nichts verdanke. Auf Stüve's Bemerkung, wenn solche Fehler begangen seien, habe man um so mehr Ursache, fernerweite unnütze Ausgaben zu vermti⸗ den, entgegnete Ellissen, er hoffe, man werde eben für nübtzliche Ausgaben, wie die hier beschlossene, das Nöthige erübrigen, wenn, wie er annehme, jene Verschleuderung des Geldes an Unwürdige für die Zukunft aufhöre. Der demnächst zu wählenden Konferenz empfahl der Antragsteller in Betracht der vermeinten drei Unklar⸗ heiten, deretwegen die erste Kammer den Antrag abgelehnt habe, sich nöthigenfalls zu drei Modificationen zu verstehen, nämlich 1) daß der freilich schon in dem Antrage und namentlich in der Mo⸗ tivirung klar und unzweideutig ausgesprochene Zweck des Zu⸗ schusses, Anschaffung von Büchern, am Schluß auf noch bündige Weise wiederholt werde; 2) daß der Zuschuß aus der Landeskasse als ein jährlicher, so lange er aus dem Klosterfonds nicht zu be⸗ schaffen sei, bezeichnet werde; und 3) daß der Antrag gleich die eventuelle Bewilligung in einer Art ausspreche, die jeden Zweifel, ob vorher noch eine Mittheilung der Regierung zu erwarten sei, beseitige. Für die Wiederholung des Beschlusses, gegen und für welche Stüve und der Antragsteller wiederholt das Wort nahmen, sprachen noch Lehzen, der übrigens den Grumbrechtschen Antrag als den der Sache am günstigsten bezeichnete, da sonst jedenfalls eine mit jedem Jahre zu erneuernde Bewilligung nöthig sein werde. Lang II., Weinhagen, der an Napoleon’'s Worte erinnerte, daß die Uni⸗ versität Göttingen nicht Hannover, sondern Europa gehöre, und Oppermann. Grumbrecht zog in Hoffnung auf einen ihm zusagenden Konferenz⸗Vorschlag seinen Verbesserungs⸗Antrag zurück. Gegen die Wiederholung des Beschlusses stimmten außer Stüve noch Landdrost Meyer, Stubbe, Hirsch, Lange, Grosse, Vespermann und einige Andere. Ein Antrag Reye's, zur Verbesserung der Lehrer der höhe⸗ ren Lehranstalten 6000 Rthlr. zu bewilligen, so wie ein Antrag von Thiermann, die Regierung um eine Gesetzvorlage für das höhere Schulwesen zu ersuchen, wurden abgelehnt, dagegen ein An⸗ trag des Letzteren, der Regierung die Aufhebung des Pädagogiums zu Ilfeld zur Erwägung zu verstellen, angenommen.
Literatur müsse man zugeben,
darunter sei, und besonders glauben, daß durch das rastlose inem geist⸗
Baden. Rastatt, 21. Juni. (Karlsr. Z.) Die Reservisten der hier liegenden preußischen Pioniere (etwa der dritte Theil derselben) kehren dieser Tage nach Preußen zurück. Zur Feier dieser Heim kehr hatten die Pioniere, welche in dem geräumigen Bauhof auf der Westseite des Schloßgartens untergebracht sind, gür diesen Abend ein Fest veranstaltet, welches außerdem auch noch auf den Einmarsch
nächst die Entscheidung herbeiführte, in e ,; Bezug hatte. Das ganze Bauhofgebäude, besonders das äußere Thor, so
wie die übrigen Eingänge, waren mit zahlreichen Blumengewin⸗ den geschmückt, von den Fenstern nach Ost und West, so wie vom Hauptthor flaggten unzählige preußische und badische Fahnen, in
der Nähe des Thores eine große schwarz⸗roth⸗goldene deutsche Fahne. Auf der äußeren Seite des Portals las man die Inschrift: „Es lebe der König.“ Auf der inneren Seite standen die Worte:
„Mit Gott für König und Vaterland!“ Im Hofraum war eine große Hütte aus grüͤnem Reisig für die Musik errichtet. Bald nach vier Uhr begann das Fest, dem außer den eigentlichen Theil⸗
nehmern viele Offiziere aller Grade beiwohnten.
Hessen und bei Nhein. Darmstadt, 23. Juni. Die gestern Abend erschienene Nr. 30 des Großh. Regierungs⸗
blattes enthält: Verordnung, die Vornahme der Wahlen zu den beiden landständischen Kammern des Großherzogthums betreffend. „Ludwig III. ꝛc. Wir haben gemäß dem Art. 11 des Gesetzes vom
3. September v. J., die Zusammensetzung der beiden landständi⸗
schen Kammern und die Wahlen der Abgeordneten betreffend, ver⸗
ordnet und verordnen: §. 1. Die Wahlen zu den beiden landstän⸗ dischen Kammern des Großherzogthums sind ohne Verzug vorzu⸗ nehmen. §. 2. Unser Ministerium des Innern ist mit dem Voll⸗
zuge dieser Verordnung beauftragt. Urkundlich ꝛc. Darmstadt, am
173, Zun 4880. Lud
Darmstadt, 23. Juni. (Darmst. Ztg.) Gestern Vormit⸗ tag sah man Se. Maäjestät den König Max von Bayern an der Seite unserer Frau Großherzogin Königl. Hoheit auf der Prome⸗ nade und in einigen Theilen der Stadt. Später erschien das in Frankfurt stationirte Königlich bayerische Offizier⸗Corps, um sich Sr. Majestät zu präsentiren. Gegen 2 Uhr kamen Se. Königl. Hoheit der Kurfürst von Hessen von Philippsruhe auf der Post⸗ straße hier zu Besuche an und stiegen im Großherzoglichen Palais ab, wohin die Militairmusik und eine Compagnie als Ehren⸗ wache kommandirt war, welche von Sr. Königl. Hoheit inspizirt und mit Dank entlassen wurde. Bei Hofe war Tafel, wel⸗ cher die hohen Gäste anwohnten und zu welcher sämmtliche Corps⸗=Kommandanten und von fremden Besuchern der Kaiserlich österreichische Bevollmächtigte Graf Thun und der Königlich baye⸗ rische Bevollmächtigte General von Fylander zugezogen waren. Ge⸗ gen 8 Uhr kehrte Se. Königliche Hoheit der Kurfürst nach Phi⸗ lixpsruhe zurück. Den Abend verbrachte unser Hof mit seinem ho⸗ hen Gaste auf der Rosenhöhe. Heute Morgens 7 Uhr traten Se. Majestät der König Max, von unserer Frau Großherzogin König⸗ liche Hoheit bis Großgerau geleitet, die Weiterreise über Mainz
Werdenfels) morgen in Aachen eintreffen.
Schleswig⸗Holstein. Altona, 21. Juni. (H. C.) Die einstweilige Fortführung der Ober⸗Präsidialgeschäfte, welche dem verstorbenen Grafen Reventlow⸗Criminil oblagen, ist dem hiesigen Bürgermeister Behn übertragen.
Musland. “
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 22. Juni. Den Vorsitz führt Daru. Chavoiy interpellirt den Finanz⸗Minister wegen verweigerter Mittheilung von ihm, als Mitglied der Dotations- Kommission, geforderter Aktenstücke. Finanz⸗Minister entgegnet, er mache in dieser Beziehung zwar weder der Versammlung, noch den Kommissionen Schwierigkeiten, könne aber unmöglich die etwaigen Gelüste jedes einzelnen Mitglie⸗ des befriedigen. Rigal unterstützt die Interpellation, sammlung beschließt Tagesordnung. Dem Minister des Innern
mit 397 gegen 149 Stimmen bewilligt. Vertagt werden die Anträge: Brillier's üuber Wohnort und Heiraths⸗Kontrakte, Levavasseur's und Desjobert's über Frankreichs Beziehungen zu Guadeloupe und Mar⸗ tinique, über die Zoll⸗ und Schifffahrtsgebühren dieser Kolonieen von Zucker, Kaffee und Kakao und über den Stockfischfang. In Betracht genommen wird Chapot's Antrag auf Ausfuhrzoll von in⸗ ländischen Seidenwürmern. Vertagt wird Ducoux's und Charras' Antrag über Organisation der Sanitätsoffiziere der Landtruppen. General Grammont's Antrag auf Errichtung einer Grundeigen
in Betracht genommen. Pierre Leroux’s Antrag: Bevor die Ver⸗ sammlung das Preßgesetz berathe, möge sie die Ideen und Leh— ren, gegen welche dasselbe gerichtet sei, untersuchen, wird von der Kommission verworfen. Pierre Leroux bemerkt, es sei ungerecht, Theorieen zu verdammen, welche man gar nicht kenne. Eine Lehre für die alleinseligmachende erklären, sei Inquisition, und vazu habe Baroche durchaus keine Berechtigung. Auf des Bericht⸗ erstatters Pidoux Gegenbemerkung wird jedoch der Antrag ver⸗ worfen. Ohne Debatte werden in Betracht genommen die Anträge Lagrange's (Gironde) auf Weinpolizei, Schölcher’s und Genossen auf Verkündigung des Handelsgesetzbuches auf Guadeloupe, Pecoul'’s
Sklaverei geschlossenen Heirathen. Chauvy's Antrag, es solle ein Friedensrichter in seinem Bezirke nicht zum General ⸗Conseil wähl⸗ bar sein, wird an den Staatsrath verwiesen. Charramaule ver⸗ langt Vertagung seines Antrages über Organisation des Grund⸗ Kredits auf morgen, wird nicht bewilligt. Da man die Vollzählig⸗ keit der Versammlung bestreitet, wird der Namensaufruf angeordnet und die Sitzung, da die Versammlung nicht mehr vollzählig ist, aufgehoben.
Paris, 22. Juni. Unmittelbar nach Schluß der Vorlesung des Dotationsberichtes ließ sich eine solche Anzahl Montagnards zugleich gegen das Gesetz einschreiben, daß man die Reihenfolge vurch das Loos zu bestimmen genöthigt war. Sie gab folgendes Resultat: Mathieu de la Drome, Huguenin, Dupont (de Bussac), Madier de Montjau, Lavergne, Bourzat, Doutre, Miot, P. Du⸗ prat, Chanay, Anglade, Lagarde, Sage, St. Romme, Noöl Parfait, Lagrange, Ducoux, Delbetz, Laurent (de l'Ardeche). Weder für den Regierungs⸗ noch für den Kommissions⸗Antrag hat sich bis jetzt ein einziges Mitglied eingeschrieben. Der Constitutionnel greift an dem gestern verlesenen Berichte der Dotations⸗Kommission zuerst die Person des Berichterstatters Flandin an. Er begreift nicht, wie eine Versammlung, deren überwiegende Majorität der Partei der Ordnung angehört, welche so namhafte Kapazitäten in ihren Reihen zählt, in einer so delikaten Angelegenheit einen halben Mon⸗ tagnard zum Berichterstatter nehmen konnte. Das Werk rieche übrigens nach den vom Verfasser besuchten Orten. Es sei roth gefärbt und habe einen Berggeschmack, welches Beides der Majori⸗ tät unmöglich zusagen könne. zu der Annahme berechtigten, es werde sowohl Ziffer als Modalität verworfen werden. Wirklich befinde sich unter den von Flandin aufgeführten Motiven auch kein einziges ernsthaftes. Dage⸗
preußischen Truppen und das Gefecht von Waghäusel, das zu⸗
gen sei an Erbärmlichkeiten die Hülle und Fülle vorhan⸗
nach Koblenz an, von wo Höchstdieselben (im Incognito als Graf
bestimmter Beschluß ist nicht gefaßt worden.
HPer
die Ver⸗
wird ein Ergänzungskredit für die abgelaufene Verwaltungsperiode
gen bereits deponirt. Das ganze Resultat der französischen thumsbank wird trotz der Bemühungen des Ackerbauministers nicht
gebracht, welches folgende Artikel enthält:
und Bissette's in Bezug auf die von Sklaven vor Abschaffung der
haus. Präsident des Geheimen⸗Raths, stellte heute seinen in Folge des
Würde, welche er in diesem Lande bekleide, Gesandter neulich während eines Theiles des Abends
Es gebe eine Menge Gründe, welche
griffen,
den. So behaupte er, daß die bestehenden Repräsentation Kosten nicht ausdrücklich von der Constitution verboten seien. Nun seien aber diese in dem bekannten Berichte des Herrn Marrast so⸗ gar versprochen gewesen. Nicht nur erreichen sollten sie das fest⸗ gesetzte Gehalt, sondern sogar überschreiten. Diese constitutionellen Pastorale, diese demokratischen Idyllen seien bloße Albernheit. Der Regierung lege die Landessitte Verpflichtungen auf; ihr die Mittel, denselben zu entsprechen, nehmen, heiße ganz einfach, sie unpopulär machen. s
82
G Der Berichterstatter bekenne, daß der Präsident von seinem Privatvermögen für das Staatswohl geopfert und biete dafür Installa⸗ tionskosten unter dem lächerlichen Titel einer Nationalentschädigung. „Behaltet Eure Entschädigung“, fährt das genannte Blatt fort, „man verlangt sie nicht. Man fordert einen Kredit für die Regierung, nicht für die Person.“ Was endlich die Motive der Minorität in der Kommission betreffe, so habe man deren Selbstredaction aus Furcht nicht angenommen, dagegen Herrn Flandin die Mühe über⸗ lassen, sie lächerlich zu machen. Aber sicherlich würden Diskussion und Votum des Entwurfes die Gerechtigkeit zur Siegerin machen. Das Journal des Débats bemerkt, wenn die trockene, rauhe Form des Dotations⸗Berichtes wirklich demokratisch und republika⸗ nisch sei, so gebe dies den genügenden Beweis, daß Frankreich und die Republik sich gegenseitig ausschlössen. Die Kommission habe nur vor der Civilliste und dem Phantom eines Kaiserrreiches zurückge⸗ schreckt. Es sei dies eine sonderbare Politik, falls die Gefahr eine Chimäre, ein noch sonderbareres Mittel, wenn sie eine Realität wäre. Jedenfalls habe jetzt die Wirksamkeit der Kommission aufgehört, und die der National⸗ Versammlung beginne. Das Journal hofft, man werde die zweitägige Frist bis zur Eröffnung der Debatte zu benutzen ver⸗ stehen. Das Sisdcele bedauert die Motivirung des Antrages der Dotations⸗Kommission, weil man ernsthaften Leuten nicht zumuthen könne, Jemand einen Kredit von 1,000,000 Fr. zu bewilligen blos weil er der Neffe seines Onkels sei. Er giebt der Linken zu ver⸗ stehen, sie möge zwar auf der Tribüne sich gegen jede Billigung der Regierungspolitik aussprechen und feierlich verwahren, dagegen aber den Kommissions⸗Antrag bei der Abstimmung unterstützen. Es wäre sonst nicht unmöglich, daß der Regierungs⸗Entwurf durchginge. Die P resse macht in einem längeren Artikel darauf aufmerksam
wie in Nordamerika durch die Constitution eine Vermehrung oder Verminderung des Präsidenten⸗Gehaltes während dessen Amtsdauer verboten sei. Das Pouvoir bemerkt heute blos in seinem Siz⸗ zungsberichte, die gesetzgebende Versammlung habe den undankbaren Antrag der Dotations Kommission bedauert. Die Minoritäts⸗Mit
glieder der Dotations⸗Kommission wollen ein mit dem Regierungs
Projekte gleichlautendes Amendement stellen. Ferner soll zum Dotations⸗ Entwurfe folgendes Amendement eingebracht werden: „Dem Finanz⸗ minister wird auf das Verwaltungsjahr 1850 ein Kredit von 2,160,000 Franken auf außerordentliche Auslagen der Präsidentschaft eröffnet.“ Die Legitimisten hielten gestern eine Parteisitzung in der Rue Rivoli. Berryer und Benoist d'Azy sprachen für Vermittelung und schienen nun sogar geneigt, die geforderten 3 Millionen als außer⸗ ordentliche Auslagen zu bewilligen. Dagegen vertheidigten Raudot
Dufougerais, Favreau und Laboulie den Kommissions⸗Antrag. Ein Eine Parteisitzung des
Berges gestern Abend in der Rue au Hasard führte ebenfalls zu keinem Ziele.
n Ziele. Dagegen haben die Orleanisten der Rue Richelien den Beschluß gefaßt, die verlangten 3 Millionen, jedoch nur für außerordentliche Ausgaben zu bewilligen. Heute versammeln sich alle Fractionen der Majorität im Staatsrathsgebäude, um einen
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bestimmten Beschluß in der Dotationsfrage zu fassen.
Obschon die französisch⸗englische Differenz beigelegt ist und Lahitte erklärte, Drouyn de Lhuys werde sofort auf seinen Posten zurückkehren, wird dies doch nicht der Fall sein. Der Grund die⸗ ser Verzögerung liegt zum Theil darin, daß die Regierung bei der bevorstehenden Dotations⸗Debatte nicht Eine Stimme verlieren will, theilweise darin, daß noch einige Details geregelt werden müssen.
Vom Wpysleschen Vertrage sind bereits einige Punkte vollzogen.
Diese dürften der Mehrzahl nach aufrecht erhalten werden. Die Frage einer Wahl Griechenlands zwischen beiden Verträgen fällt mithin ganz weg, indem aus beiden Verträgen das Günstigste ausgeführt werden soll. Die Annahme der londoner Convention von Seiten Lord Pal⸗ merston's bringt übrigens Griechenland keine bedeutende Vortheile. Bezahlt wurden nämlich 180,000 Drachmen Entschädigung an eng⸗ lische Unterthanen noch vor Rückerstattung der gekaperten Schiffe, 150,000 Drachmen wurden als Garantie für Pacifico's Forderun⸗ De⸗
monstration ist also das Recht zur Bestimmung von Pacifico's
Ersatz⸗Ansprüchen.
Duprat hat zum Rekrutirungs⸗Gesetze ein Amendement ein⸗ 1— „Art. 1. Die Conscrip⸗ tion ist abgeschafft. Art. 2. Die Armee wird gebildet: 1) aus freiwilligen Bürgern, unter dem Namen aktive Armee; 2) aus allen Bürgern von 20 bis 25 Jahren, unter dem Namen mobile Natio⸗ nal⸗Garde. Art. 4. Das Avancement für alle Grade, einschließ⸗ lich den des Bataillons⸗Chefs, geschieht zu einem Drittel nach dem
Range, zu zwei Dritteln durch Wahl.“
Nach dem Wochenberichte der Bank von Frankreich hat ihr Metall⸗Vorrath um 1, ihr Diskonto⸗Geschäft um 1 ½⅛, ihr Noten⸗ Umlauf um 7 und die laufende Rechnung des Schatzes um 4 Millionen zugenommen. Die Metall⸗Reserve beträgt jetzt 474 ¼ Millionen gegen 497 ½ Millionen umlaufender Banknoten.
Parlament. Ober⸗ Marquis von Lansdowne,
Großbritanien und Irland. Sitzung vom 21. Juni. Vorfalls, den neulich Lord Brougham im Oberhause veranlaßt hatte, angekündigten Antrag. Jener Vorfall, bemerkte der Mini⸗ ster, liefere den stärkstmöglichen Beweis von der Nothwendigkeit dem diplomatischen Corps einen geeigneten Platz im Hause einzu⸗ räumen. Es sei nicht nöthig für ihn, zu bemerken, daß das e wähnte Ereigniß lediglich auf einem Mißverständniß beruhe. Lei⸗ der sei es geschehen, daß ein nicht nur durch seine persönlichen Verdienste und seinen Charakter, sondern auch durch die
hochstehender fremder
einen Platz
im Hause eingenommen habe, zu dessen Besitz er sich allerdings
habe berechtigt glauben können, der aber nach einer strengen Aus⸗ legung der Regeln des Hauses ausschließlich für Damen
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sei. Schließe man aber das diplomatische Corps von .eS. . aus, so sei überhaupt gegenwärtig kein Raum für dasselbe vorhan⸗ den, mit Ausnahme von bloßen Stehplätzen. Da jedoch Viele das Stehen während einer langen Debatte nicht vertragen könn⸗ ten, so sei es wünschenswerth, daß man eine Einrichtung treffe, durch velche dem diplomatischen Corps ein angemessener Platz eingeräumt werde. Demnach trage er auf Ernennung einer besonderen Kom⸗ mission zu diesem Zwecke an. Schließlich bemerkte er, daß in allen öffentlichen Versammlungen des Auslandes für die Bequemlichkeit des diplomatischen Corps gesorgt sei. Nach einigen weiteren Erör⸗ terungen, in deren Verlauf namentlich Graf Grey, Marquis von Londonderry und Graf von Harrowby die Gelegenheit er⸗ ihre große Hochachtung für den preußischen Gesandten
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Herrn Bunsen, auszusprechen, wurde die beantragte Kommission ernannt.
Unterhaus. Sitzung vom 20. Juni. Als Lord John Russell auf Roebuck's Interpellation in Betreff der vom Ober⸗ hause angenommenen Stanleyschen Motion seine und seiner Kollegen Ansichten über die Ausübung des Völkerrechts auseinanderzusetzen anfing, unterbrach ihn Herr Disraeli und machte den Sprecher des Hauses darauf aufmerksam, daß Lord John Russell gegen die Geschäftsordnung verstoße, indem er einfach auf eine Frage zu antworten, nicht aber sich auf eine Diskussion einzulassen habe. Wünsche der edle Lord eine Diskussion, so möge er eine Zeit für dieselbe festsetzen; die Opposition werde es dann an der gehörigen Betheiligung nicht fehlen lassen. Entweder eine ordentliche und er⸗ schöpfende Diskussion, oder gar keine. (Hört! hört!) Lord J. Russell: „Sir! Die an mich gerichtete Frage mag einfach er⸗ scheinen, nichtsdestoweniger ist sie allgemeiner Art. (Hört! hört!) Ich möchte nur eine Bemerkung machen über den Weg, wel⸗ chen wir einzuschlagen gedenken; wenn man mir aber nicht erlaubt, unser Verfahren zu erklären, so muß ich ganz schweigen! (Beifall.) Das Haus hat zu entscheiden, ob ich weiter sprechen soll oder nicht. (Sprechen Sie weiter! Sprechen Sie weiter!) Sir! Ich habe die Gründe erwähnt, weshalb ich es für unmöglich balte, daß die Regierung die Ausführung des ersten Theiles des im Ober⸗ hause gefaßten Beschlusses mit ihrem Pflichtgefühle vereinige. (Hört! hört!) Der zweite Theil des Beschlusses enthält ein Tadels⸗Votum gegen die Regierung wegen ihres Verhaltens in der griechischen Angelegenheit. (Hört! hört!) Nun, Sir, ist es zwar nicht meine Absicht, ausführlich auf diese Frage einzugehen; so viel aber muß ich sagen, daß wir die Politik, welche wir in Beziehung auf fremde Mächte zu befolgen für Recht gehalten haben, wegen jenes Beschlus⸗ ses in keiner Hinsicht ändern werden. (Schallender Beifall.)
durch in ehrenvoller Weise erklären, daß diejenigen, welche die all⸗
Sir, ich will mit Erlaubniß des Hauses fortfahren (hört! hört!) und sagen, daß es eine andere Frage giebt, welche sich den ehrenwerthen Mitgliedern leicht darbieten kann, die nämlich, ob die Regierung, da sie solchergestalt von der allgemeinen Regel, die das Haus der Lords in Beziehung auf das Völkerrecht aufgestellt hat, abweicht, nicht verpflichtet ist, die Gewalt in die Hände derer, welche jenem Beschlusse gemäß handeln wollen, niederzulegen. (Hört! hört! Sir! Eine Frage dieser Art veranlaßt mich natürlich, auf verschiedene Fälle zurückzugehen, wo ähnliche, wenigstens dem Geiste nach ähnliche, Beschlüsse gefaßt worden sind. Vor 140 Jahren kam das Haus der Lords zu dem Beschlusse, daß die Ehre des Landes es nicht gestatte, Frieden mit Frankreich zu schließen durch einen Vertrag, welcher einem Zweige des Hauses Bourbon den Besttz Indiens und Spaniens zurückgebe. (Hort! hört!) Dessenungeachtet schloß die Exekutiv⸗Regierung einen Vertrag mit Frankreich, welcher jene Länder im Besitz eines Zweiges des Hauses Bourbon beließ. (Beifall.) Vor nicht langer zZeit, im Jahre 1833, beantragte eine nicht geringere Person, als der Her⸗ zog 1 Wellington, eine Adresse an die Krone in Betreff unserer 8 8ce zu Portugal. Graf Grey erklärte, er werde die Adresse als ein Tadels⸗Votum betrachten; nichtsdestoweniger ging die Resolution durch, Graf Grey jedoch beharrte bei seiner alten Politik und erklärte in diesem Hause, er werde kein Haar breit von derselben abweichen. (Beifall.) Sir! Ich glaube, das Verhalten der exekutiven Regierung in diesen beiden Fällen war ein verfas⸗ sungsmäßiges. (Beifall.) Wollte man dem Hause der Lords das Gewicht und die Verantwortlichkeit einräumen, die Exekutiv⸗Regie⸗ rung dieses Landes zu kontrolliren, so würde es, meiner Ansicht nach, bald eine Stellung einnehmen, die es bisher nie eingenom⸗- men hat, und die es nicht mit Sicherheit behaupten könnte. (Lau⸗ ter Beifall.) Sir! Wenn dies meine Ansichten sind, und sie sind es in der That, so kann ich nicht einwilligen, die Zügel der Gewalt in Folge des B schlusses im Hause der Lords 1 den Händen zu geben. Auf der anderen Seite will ich jedoch leugnen, daß jener Beschluß ein Ereigniß von großer Wichtigkeit ist. (Hört! hört!) Ich will nicht leugnen, daß er auf das Verhal⸗ ten fremder Mächte einen großen Einfluß ausüben wird; aber Sir, wären nicht gewisse Umstände gewesen, so war, denke ich, der Weg, dies zu vermeiden, leicht und bot sich von selbst dar. (Hört! hört!) Der ehrenwerthe Herr (Disraeli), welcher mich vor kurzem gefragt hat, steht selbst in enger politischer und Partei⸗Verbindung mit dem edlen Lord, welcher in dem anderen Parlamentshause jenen Antrag gestellt hat. Hätte er in diesem Hause hier einen Antrag angekündigt, so hätte das Haus über die Verdienste dieses Antrages entscheiden können (hört!), und hätte es mit dem Hause der Lords übereingestimmt, so hätte kein Zweifel darüber bestehen können, was der Regierung Ihrer Majestät zu thun oblag. (Beifall.) Aber, Sir, nach der billigen Aus⸗ legung des Verhal ens des ehrenwerthen Herrn und derer, welche mit ihm handeln, hätten sie, wenn sie an den Werth jener Resolution glaubten, dieselbe ohne Zweifel in diesem Hause vor⸗ bringen müssen, in welchem, abgesehen davon, daß es die ganze Verwaltung der Krone kontrolirt und vorschlägt, der augenschein⸗ liche Vortheil gegeben ist, daß in ihm der mit den Angelegenheiten des betreffenden Departements betraute Minister sitzt. (Lauter Beifall.) Aber ein solches Verfahren läßt sich ohne Zweifel da⸗
gemeinen politischen Meinungen des erwähnten edlen Lords thei⸗ len, seine Ansichten in Betreff Griechenlands und der allgemeinen auswärtigen Politik der Regierung nicht theilen. (Nein, nein!) Hätten sie mit ihm übereingestimmt, so würde es keine Entschuldi⸗ gung dafür geben, daß sie meinem edien Freunde nicht gestatteten, sich selbst in diesem Hause zu vertheidigen. (Beifall.) Aber wenn das der Fall ist, so kann ich nur sagen, daß die Regierung fortfah⸗ ren wird auf dem Wege, den sie bisher in der auswärtigen Politik eingeschlagen hat. Dem ehrenwerthen und gelehrten Herrn (Roe⸗ buck) soll, wenn er einen darauf bezüglichen Antrag stellen will, zu diesem Zwecke der erste freie Tag zu Gebote stehen.“ Nach den hieran sich reihenden (bereits gestern mitgetheilten) Schlußerklärun⸗ gen des Ministers, die vom Hause mit dem lebhaftesten Beifall be⸗ gleitet wurden, erklärte Herr Disraeli, weshalb die Oppo⸗ sition die Frage nicht vor das Unterhaus, sondern vor das Oberhaus gebracht habe. „Man würde uns“, sagte er, „von den noch schwebenden Unterhandlungen gesprochen haben, wie das beständig geschehen ist, und aus diesem Grunde eine Diskussion abgelehnt haben. Obwohl der edle Lord nicht selbst vor den Rißtreten will, um das Verdikt des Hauses einzuholen (Beifall), sondern einen Wink hingeworfen hat in Bezug auf die sich von selbst darbietende und geehrte schon bestehende Maschinerie, so kann ich dem edlen Lord doch die Ver⸗ sicherung geben, daß ich, wenn die Frage vor das Haus gebracht wird, entschlossen bin, die Entscheidung des anderen Hauses auf⸗ recht zu erhalten. Herr Roebuck kündigte nun seinen Vertrauens⸗ Antrag zu Gunsten des Ministeriums an. Nach einigem Hin⸗ und Herreden wurde die Besprechung dieses Antrages auf nächsten Mon⸗ tag festgesetzt. Die Handelsflotten⸗Bill wurde sodann zum zweiten⸗ male, die Faktorei⸗Bill nach einer vergeblichen Oppesition O'Con-
Heute früh um 10 1 ist Se. Kö⸗ Hoheit der Prinz vn Frensen an Lnae⸗ z⸗ Bugingham Palast welche heute Nachmittag im Bꝛ Palc ndet, als beizuwohne Der ßische Gesandte war Sr. 1gas eepe heüs Phen. LSg9 es reist. Im Buckingham⸗Palast waren Zimmer für den Pürger 2 Bereitschaft gesetzt worden. Außer Sr. Königl. Hoheit die Herzogin Ida von Sachsen⸗Weimar und der Herzog von Wel⸗ lington als anwesende Taufzeugen genannt. 8
Hundert Mitglieder des Unterhauses haben heute der Ge⸗ mahlin Lord Palmerston's ein lebensgroßes Portrait des Letzteren in ganzer Figur als Zeichen ihrer Hochachtung für diesen Staats⸗ mann zum Geschenk überreicht.
Nachrichten aus Boston vom 14ten d. zufolge, ist General opts zu New⸗Orleans auf Befehl des Präsidenten Taylor verhaftet worden.
Nachrichten aus Malta zusolge, wird Admiral Parker zwei Monate lang an der spanischen Küste kreuzen.
London, 22. Juni.
Dänemark. Kopenhagen, 22. Juni. (H. C.) Nach der Empfangnahme der letzten von der K. preußischen Regierung ge⸗ machten Vorschläge, welche mit den schon verworfenen im Wesent⸗ lichen üͤbereinstimmen, wurde Mittwoch unter dem Vorsitze Sr. Ma⸗ jestät auf Christiansburg ein Staatsrath gehalten, in welchem be⸗ schlossen wurde, dem Königl. preußischen Kabinet ein binnen sehr kurzer Frist zu beantwortendes Ultimatum vorzulegen. Als Ueber⸗ bringer dieser Botschaft ging Donnerstag der Departements⸗Secre⸗ tair im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Kammer⸗ junker Quagade, über Wismar nach Berlin. Die Antwort wird vor Donnerstag erwartet; jedenfalls wird unsere Regierung bis dahin einen entscheidenden Beschluß gefaßt haben. Daß dem Volksthing in der geheimen Sitzung am künftigen Montag die Absichten der Regierung mitgetheilt werden, ist mit Bestimmtheit anzunehmen.
Moldau und Walachei. Bukarest, 10. Juni. Die Buk. Ztg. widerspricht der Nachricht, daß unweit Bukarest eine Emeute ausgebrochen sei. Thatsache sei, daß hier weder jetzt, noch früher eine Emeute stattgefunden hat, sondern daß in der Walachei die tiefste Ruhe herrsche, wie dies auch gar nicht anders sein könne, bei einer Occupation durch zwei Kaiserliche Heere, und daß die Truppen beider hohen Mächte unter einander sowohl, als mit den Eingeborenen, mögen diese der Miliz oder dem Bürgerstande ange⸗
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hören, im besten kameradschaftlichen Verhältniß ständen.
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 25. Juni. Im Opernhause. 68ste Abonnements⸗ Vorstellung: Fidelio, Oper in 2 Abtheil., Musik von L. v. Beetho⸗ ven. (Herr Ander: Florestan; Frl. Molindo, vom Hoftheater zu Kassel: Marzelline, als erste Gastrolle.) Hierauf: Solotanz. (Herr August Horschelt wird mit Frl. Brussi ein Pas de deux ausführen.) Anfang halb 7 Uhr. Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. Donnerstag, 27. Juni. Im Opernhause. 69ste Abonnements⸗ Vorstellung: Catharina, oder: Die Tochter des Banditen. Großes romantisches Ballet in 2 Aufzügen und 5 Tableaux, scenirt von Fil. Lucile Grahn. Vorher: Der Weg durch's Fenster, Lustspiel in 1 Akt, nach Seribe, von W. Friedrich. Anfang halb 7 Uhr. Preise der Plätze wie oben. 11“
Königsstädtisches Theater.
Mittwoch, 256. Lustspiel in 1 Akt,
Juni. Zum erstenmale: Der politische Koch
D.
nor's zum drittenmale verlesen und angenommen.
nach dem Französischen, von Heine. Vorher⸗ Lustspiel in 1 Akt, nach Scribe. Und: 27. Juni. 8 von Holbein. monatlichen Schließung des Thezteng; vorleztenmale vor der zwei⸗ Leiden und Freuden. Parodirende Zaub in Prophet, oder: Johannes Wund Gruppirungen (mit theilweiser fe mit Gesängen, Tänzen Sujets), in 3 Akten, von Gustav Räder. Die neh e einre alteren Decorationen im ersten Akte: Gegend mit Windmühleseh ner enn 2. Akte: der innere Vorhof eines indischen Tempels mit der Eeiten⸗ ansicht des Palastes; im dritten Akte: Explosion⸗ und Einsturz Pavillon, Ansicht von St. Petersburg mit der Eisfläche der Newa ꝛc., sind vom Maschinenmeister und Decorationsmaler Herrn Köhn.
Freitag, 28. Juni. Die Schwäbin. Lustspiel in 1 Akt von Castelli. (Herr Galster, vom Stadttheater zu Hamburg: den Steidle, als vorletzte Gastrolle.) Hierauf: Fritz und Hänschen, oder: Die Milchbrüder. Lustspiel in 1 Akt, nach dem Franzö⸗ sischen, von F. L. Schröder. (Adele und Georgine Galster: Fritz und Hänschen, als letzte Gastrollen.) Zum Schluß, zum ersten⸗ male wiederholt: Der politische Koch.
Der Weg durchs Fenster Der Verräther. Cö“ 1 Donnerstag, 27. 8
Königliches Opernhaus. Mit Allerhöchster Bewilligung Freitag, den 28sten d. M., Vor⸗ stellung zur Feier der glücklichen Genesung Sr. Majestät des Königs, unter gefälliger Mitwirkung der Mitglieder der Königlichen Oper und Schauspiele, des Ballets und der Kapelle, der Fraͤul. Starcke, Tänzerin aus Kassel, der Herren Ander aus Wien, Ditt aus Ham⸗ burg, Reer aus Gotha und des Balletmeisters Winriech aus Kassel im festlich dekorirten Opernhause. . Fest⸗Ouvertüre, vom Kapellmeister Dorn. Prolog, gedichtet vom Rittmeister von Krosigk, gesprochen vom Hofschauspieler Hendrichs. Fest⸗Hymne, gedichtet von Rellstab, komponirt von Peter Corne⸗- lius, dazu transparentes Bild nach Raphael vom Professor Kaselowski. Scene aus dem 4ten Akt der Hugenotten. La manolla, spanischer Nationaltanz. ee Scene aus dem 4ten Akt der Jüdin. Solotanz. Scene aus dem letzten Akt der Lucia. Zweiter Akt aus Cortez. Der Verkauf der Billets findet vom Mittwoch früh 9 Uhr ab im Verkaufs⸗Lokal des Königlichen Schauspielhauses zu den höch⸗
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sten Opernhauspreisen statt, als: 8
Erster Rang und Prosceniums-Loge 2 Rthlr. 3 Rthlr. Sperrsitz und Tribüne 1 Rthlr. Rang 1 Rthlr. 10 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.
Zu abonnirten und reservirten Plätzen bleiben die Billets bis Donnerstag Mittags 12 Uhr aufbewahrt. Üere n. Dier heutigen Nummer ist der Staats⸗Anzeigers für den ersten zum 30. Juni 1850, beigelegt worden.
„ Fremden⸗Loge 15 Sgr. Zweiter
Titel des Preußischen Band, vom 1. Januar bis
Dritter Rang und Parterre 20 Sgr.
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