1850 / 174 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

land die Erhaltung seiner Krone und seines Staates erwartet und nicht von dem Ausgange des Krieges zwischen Frankreich und Oesterreich; 2) daß er daher nicht den Krieg in Verbindung mit Oesterreich anzufangen für gut findet, wenn nicht Oesterreich siegen sollte. 1“

Diese Ansichten führen zu halben Maßregeln, wie die im Jahre 1805, der Erfolg davon ist leicht voraus zu sehen. 1

Der König muß die Frage: ob er mit Oesterreich, so bald der Krieg zwischen Frankreich und Oesterreich ausbricht, gemeinschaftlich aus allen Kräften gegen Frankreich führen wolle, mit Ja oder Nein beantworten. Im ersten Fall muüͤssen unsere Vorbereitungen und Maßregeln fortgesetzt werden; im zweiten aber muß dies nicht geschehen, denn sonst setzt man ohne hinlängliche Veranlassung das Leben von Menschen aufs Spiel und kompromittirt den Staat. In diesem Fall muß der König die franzö⸗ sische Partei ganz ergreifen und die Leute entfernen, von denen die Welt weiß, daß sie nicht für Napoleon und für die Franzosen eingenommen sind.

Dies sind, glaube ich, wir verbunden, dem König zu sagen.“

Stein scheint sogleich noch eine Unterredung mit dem König gehabt. zu haben, denn am 24sten antwortete er Scharnhorst:

„Der König zeigte 1) Mißtrauen in seine Nation, auf Oesterreich, Vertrauen auf Rußland, 2) unterdessen will er diesem zweckmäßige Eröff⸗ nungen thun lassen, und 3) gestatten, daß man in England die nöthigen Einleitungen treffe.

ad 1) seine Vorurtheile muß man widerlegen und ihn zu berichtigen suchen, indem man ihm die Schwäche Rußlands und des Kaisers bei allen Gelegenheiten darthut.

2) Schoeler wird dieses mit Verstand machen ich wünschte, Ew. Hochwohlgeb. ließen für ihn eine Instruction, die ihn mit allen unseren Ideen bekannt macht, entwerfen.

3) Heut Abend verabrede ich das Nöthige mit Herrn v. Jacobi.

Man wird sehen, welchen Eindruck die Aeußerungen des Herrn Grafen Götz in Krakau auf das wiener Kabinet machen.

Wir müssen nur Dohna hinwegschicken.“

Die in diesem Schreiben angedeuteten Maßregeln wurden auch sogleich

ergriffen. Canning, damals Staatssecretair für die auswärtigen Verhält⸗ nisse in England, sagte Hülfe zu, warnte jedoch, etwas zu unternehmen, ehe man seine Kräfte und seinen Willen geprüft hätte, da er für den Aus⸗ gang keine Verantwortung übernehmen könne. Die frühere schwankende Politik Preußens hatte ihm kein rechtes Vertrauen eingeflößt, und er kannte die Männer noch nicht, die jetzt an der Spitze des Staates standen. Sie ließen es an sich nicht fehlen. Vorschläge, jetzt von Seiten des französischen Kabinets, zur Allianz mit Frankreich und zum Eintritt in den Rheinbund, die gerade jetzt eingingen, boten ihnen die erwünschte Veranlassung, immer von neuem ihre Ansicht dem König vorzustellen. Immer wiederholten sie die feste Ueberzeugung, daß Unruhe, Ehrgeiz und Herrschsucht Napoleon stets weiter treiben würden, daß man nichts von Verträgen mit ihm, Alles von der hoöchsten Anstrengung der eigenen Kraft erwarten könne. Immer von neuem stellten sie die Al⸗ ternative, entweder einen kräftigen Entschluß zu fassen und die Freunde der Ruhe zu entfernen, damit nicht Alles wieder gelähmt werde, oder sich Frankreich ganz in die Arme zu werfen, dann aber auch diejenigen zu ent⸗ lassen, die zu kräftigen Maßregeln riethen. Wie sie über Preußens Lage und die Verhältnisse Oesterreichs und Rußlands dachten, geht namentlich aus einer sehr merkwürdigen Denkschrift Stein's vom 8. September 1808 hervor (S. 219), in welcher er auf ein festeres Anschließen an Oesterreich drang, dagegen Rußlands Lage in einer Weise schilderte, welche ein enge⸗ res Anschließen an diese Macht keinesweges rathsam erscheinen ließ.

Es war, als ob die Franzosen Stein in dem Bestreben unterstützen wollten, den König zum Kriege zu treiben. Gleichzeitig mit den Allianz⸗ Vorschlägen stellte Champagny, der französische Minister des Auswärtigen, schon wieder neue Forderungen als Bedingungen zur Räumung des Landes auf. Stein rieth, entschlossen sie zurückzuweisen. „In der berliner Con⸗ vention,“ sagt er in einer Denkschrift vom 14. September, „so im März verabredet worden, nahm man an:

1) daß der ganze Rückstand an Contribution und des 3 mens 154 Millionen betrage; daß hierauf die abschläglichen Zahlungen, die man schon damals auf 50 Millionen schätzte, abzurechnen seien; daß die noch rückständigen 100 Millionen halb in Promessen, halb

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und beweisen handgreiflich, was wir längst hätten glauben sollen. Es wird sehr nützlich sein, sie möglichst auf eine vorsichtige Art zu verbreiten. Man sieht hier den Krieg mit Oesterreich als unausbleiblich an! Dieser Kampf würde über das Schicksal von Europa entscheiden, und also über unseres. Welchen Erfolg erwarten Ew. Durchlaucht? Es ließen sich Pläne, die man im Frühjahr 1807 hante, jetzt erneuern.“

Stein hatte, wie er selbst später erzählte, diesen Brief in Koppe's Ge⸗ genwart geschrieben, und ihm, noch am Schreibtische sitzend, die größte Vor⸗ sicht damit empfohlen, ihm namentlich gesagt, er solle ihn in einer hohlen Leiste oder im Wagenpolster verbergen. Statt dessen hatte Koppe den Brief offen bei sich geführt, hatte in Berlin ungestört mit Franzosen und franzö⸗ sischen Spionen verkehrt und hatte selbst eine Warnung, daß man ihn ver⸗ haften wolle, nicht beachtet. So wurde ihm der Brief auf dem Wege von⸗ Berlin nach Spandau ohne viel Mühe abgenommen und Stein dadurch auf das ärgste kompromittirt.

„Stein erhielt die erste Kunde von dieser Veröffentlichung durch einen Eilbrief seiner Freunde; eine Stunde darauf trat Blücher's Adjudant, der Hauptmann von Thiele der spätere Kabinetsminister in sein Zimmer. Er war von seinem General wegen erschwerter Zufuhr von Montirungs⸗ stücken an den Marschall Soult nach Berlin geschickt und wand, als er sei⸗ nen Vortrag machte, von diesem heftig angefahren: „Der König werde durch seine Minister um sein Land gebracht,“ wobei der Marschall auf das gerade erscheinende Blatt des Telegraphen hinwies. Der Hauptmann las, eilte hinweg, nahm Courierpferde und überbrachte das Blatt nach Königs⸗ berg. Stein las den Artikel, ging eine Viertelstunde in lebhafter Bewe⸗ gung auf und ab, darauf trat er plötzlich vor den Hauptmann, der ihn nicht zu unterbrechen gewagt hatte, mit den Worten hin: „In Berlin sehen sie mich also wohl schon gehängt?“ Thiele erwiederte, er habe Niemand in Berlin gesprochen, aber die Sache für wichtig genug gehalten, um sie so⸗ gleich dem Minister selbst zu melden. Stein: „Sie haben recht; es ist nöthig, daß dieses der König aus meinem Munde zuerst erfährt.“ Es ward angespannt. In der Thür begegnete ihnen Fürst Radziwill. Stein faßte ihn bei den Schultern und sagte: „Ein andermal, lieber Fürst, ich habe jetzt dem Könige vorzutragen“, und mit der sicheren Entschlossenheit, welche ihm in den schwierigsten Lagen das Rechte zeigte, ging er zum Könige und bat um seine Entlassung, weil seine Beibehaltung dem Könige und dem Lande nur nachtheilig sein könne.

Der König nahm die Entlassung Stein's zwar nicht an und verschob jede Entschließung bis nach der Ruckkehr des Kaisers Alerander's aus Erfurt; Stein sah aber wohl ein, daß er auf eine Dauer seines Ministeriums jetzt nicht mehr rechnen könne, und richtete von nun an sein Augenmerk darauf, die Richtung, die er der Verwaltung gegeben hatte, zu befestigen und eine Rückkehr zu dem früheren System unmöglich zu machen. Als das geeig⸗ netste Mittel dazu erschien ihm die Veröffentlichung der Grundsätze, die er befolgt hatte und die dadurch erreichte Bekanntschaft des Publikums mut den Einrichtungen, die es noch zu erwarten hätte. Auch eine künftige Re⸗ gierung würde sich scheuen, hoffte er, die dadurch erregten Erwartungen zu fäuschen. Er verfaßte selbst einen Artikel zu diesem Zweck, und nachdem ihn der König genehmigt hatte, sandte er ihn an die hamburger und fönigs⸗ berger Zeitungen. Seine letzten Absichten konnte er natürlich in zencht öffentlichen Schreiben nicht aussprechen, das auch den 11 zu Gesicht kommeu mußte; dadurch fehlt dem Artikel der eigentliche Abschluß. Er ent⸗ hält aber eine ziemlich vollständige Aufzählung der Hauptmaßregeln, welche Stein auf jedem Gebiete des Staatslebens getroffen oder vorbereitet hatte. Einzelne der letzteren Maßregeln sind erst in der allerneuesten Zeit wirklich ins Leben getreten, andere, deren noch als zukünftiger gedacht wird, gelang es Stein während der kurzen Zeit, 8 E““ gegönnt war, selbst auszuführen. Wir theilen den Artikel nachstehend mit: 1 sel W König hat durch ein Edikt vom 27. Juli (1808) das Nutzungsrecht der ost⸗ und westpreußischen Domainenbauern auf ihre H ofe in ein volles Eigenthum verwandelt. 50,000 Familien werden hierdurch einer kräftigeren Existenz theilhaftig. Dieses und das Edikt vom 9. Okto⸗ ber v. J., welches die verderblichen Bande der Erbunterthänigkeit löste und gleichzeitig eine freie Konkurrenz im Erwerb des Land⸗Eigenthums herstellte, hat der Agrikultur ein neues Feld gewonnen und die unreinen Quellen ver⸗ stopft, welche den Charakter des Volks verunedlen. Auch die Hindernisse, welche der Erhebung des Gewerbfleißes durch den Druck des Zunftzwanges

in Domainen⸗Pfandbriefen abgetragen werden sollten, endlich geschah der Antrag, den Herr Daru annehmlich glaubte und unter⸗ stützte, daß die pariser Bank auf die Domainen⸗Pfandbriefe diskon⸗ tiren solle. Die jetzigen Anträge des Kaisers enthalten eine Mehrforderung von 42 Millionen, eine schwierigere Art der Zahlungsmittel und die vorgeschla⸗ gene Erleichterung durch den Zutritt der pariser Bank wird ganz übergan⸗ gen; sie lassen ferner die Unrechtmäßigkeit der gegen den tilsiter Frieden im Großherzogthum Warschau geschehenen Schenkung des Vermögens der Bank, Wittwen⸗Kassen, Seehandlung unentschieden und ein unermeßliches Feld zu neuen Anforderungen offen, indem die von Herrn Daru auf 135 Millio⸗ nen berechneten Forderungen der abgetretenen Provinzen zu ferneren Unter⸗ handlungen ausgesetzt bleiben Ich bin daher der Meinung, die Anträge des Herrn von Champagny nicht anzunehmen, bei der Convention vom März stehen zu bleiben, jedoch sich längere Zahlungstermine auszubedingen, Oesterreich vom Gang der Unterhandlungen zu benachrichtigen und seine Mitwirkung zu sordern, dem Kaiser Alexander die Ungerechtigkeit der neuen Anträge des Heirn von Champagnv und die Unmöglichkeit ihrer Annahme vorzustellen, auch den Prinzen (Wilhelm) aus Paris zurückzurufen.“ . . In diesem Punkte trat der König Stein's Rathschlägen bei. Ein ge⸗ wisser sittlicher Unwille, den er Napoleon gegenüber empfand, machte es leicht, ihn von zu engen Beziehungen zu Frankreich abzuhalten. Ihn zu einem positiven Schritt gegen Frankreich zu bestimmen, hielt aber desto schwerer. Der Kaiser Alexander, welcher auf seiner Durchreise nach Erfurt drei Tage in Königsberg blieb, rieth von Allem ab, was zu einem Bruch mit Napoleon führen könne, und trotz der Vorstellungen Stein's von Alexan⸗ der's eigener Gefahr bei längerem Zögern, von den Vortheilen, die aus dem gegenwärtigen spanischen Kriege für die Verbündeten erwüchsen, blieb der Kaiser bei seinem Entschluß und Rath, zu warten.

So standen die Dinge, Kaiser Alexander war nach Erfurt abgegan⸗ gen, Stein sollte ihm folgen, um die Unterhandlungen wegen der Räumung Preußens zu unterstützen als durch die Unvorsichtigkeit eines unteren Beam⸗ ten die Lage plötzlich geändert wurde. Am 8. September brachte der Mo⸗ niteur an der Spitze seines Blattes einen Artikel folgenden Inhalts: AKin preußischer Assessor Namens Koppe war als ein Unterhändler von Ränken bezeichnet. Da der Marschall Soult in dem Falle gewesen war, ihn verhaften und nach Spandau führen zu lassen, so bemächtigte man sich shar Bs man das Original des Briefes gefunden hat, wel⸗

man hier lesen wird.

Wir glauben ihn veröffeutlichen zu müssen als ein Denlmal der Ur⸗ EG des Gedeihens und des Sturzes der Reiche. Er enthüllt die Den⸗ I⸗ des preußischen Ministeriums, und er lehrt besonders Herrn von tein kennen, welcher während langer Zeit das Ministerium verwaltet hat r der jetzt fast ausschließlich mit der Leitung der Geschäfte beauftragt ist. Man wird den König von Preußen beklagen, eben so ungeschickte als ver⸗ kehrte Minister zu haben.“ 6. 1* Wencn Stein's an den Fürsten Wittgenstein, in dem „Nach dem Raihe des Grafen G. L. W. hat man dem Prin⸗ den, W. (Wilhelm) wiederholt aufgetragen, eine Allianz, ein Huülfs⸗ er beüehe 8 eöö“ oder eine Fristung . zu erbitten: sollte aber der K. (Kaiser) wieder zu neuen U fe . (Kai er) nen. abreisen, auf eine anständige Art sich zu entfer⸗ nütlich sein können, den gegenwäctigen Umständen, wo wir ihm entschieden ist, uns zu G Anerbieten nicht an, so beweist er, daß er Die Erbitterunge hien, daß wir Alles erwarten müssen.

sich entgegenstellen, werden nach und nach weggeräumt und durch die Wie⸗ derherstellung des freien Umlaufs der Kapitalien und Arbeiten der Natio⸗ nalreichthum befördert werden. Ueberhaupt erwartet man, sobald nur die öffentlichen Verhältnisse des Staats günstig entwickelt werden, eine wohl⸗ thätige Regeneration in den Zweigen der inneren Verwaltung.

Im Milttair ist bereits ein großer Schritt durch die Aufhebung aus⸗ schließlicher Standesansprüche geschehen. Für die Würdigkeit, höher hin⸗ aufzusteigen, werden im Kriege nur Tapferkeit, schneller Blick und Wohl⸗ verhalten entscheiden, im Frieden, wo es weniger Gelegenheit giebt, die Eigenschaften des Soldaten zu prüfen, Kenntnisse, Diensteifer und Sittlich⸗ keit. Es sind Maßregeln genommen, daß nur das Verdienst befördert, das Unverdienst aber, von welchem Range es sei, in den unteren Graden zu⸗ rückgehalten werde. Die Verpflichtung, für das Vaterland die Waffen zu tragen, wird auf alle Klassen und Stände der Staatsbürger ohne die ge⸗ ringste Ausnahme erweitert, weshalb auch in den bereits emanirten neuen Kriegsartikeln ein die Ehre schonenderes Strafsystem angenommen und eine würdigere Behandluug der Vaterlandsvertheidiger angeordnet worden.

Man hält sich überzeugt, daß auch für die Civilverwaltung ein allge⸗ meiner, die Geschäftsführung vereinfachender Plan entworfen und darin von einem repräsentativen System ausgegangen sei, welches der Nation eine wirksame Theilnahme an der Gesetzgebung zusichert, um hierdurch den Ge⸗ meinsinn und die Liebe zum Vaterlande dauerhaft zu begründen.

Die Geschäfte in den oberen Verwaltungsbehörden werden nicht nach Provinzen, sondern nach den Haupt⸗Gegenständen der Verwaltung vertheilt werden. Ihnen sowohl, als den Provinzial⸗Behörden wird man wissen⸗ schaftlich⸗technische Deputationen beiordnen, damit jede in das gemeinsame Interesse eingreifende Angelegenheit mit ausgezeichneten Männern jedes Fachs berathen werde. 8

Die Kriegs⸗ und Domainenkammern werden eine veränderte Ver⸗ fassung erhalten. In freierer Wirksamkeit selbstständig und mit größerer Verantwortlichkeit versehen, werden sie in Vereinigung mit erfahrenern Stellvertretern der Provinz und einsichtsvoller Sachverständiger sich ferner⸗ hin rein erhalten von dem Büreaugeist und von der einseitigen Ansicht, die ihre Thätigkeit nur an gewohnte Formen und unfruchtbare Schreibereien verschwendet. E111 ..

Das Gemeinwesen der Städte wird eine wohlthätige Reform erfahren. Man wird den Bürgern die freie Wahl ihrer Magistraturen überlassen, und die Magistrate der Vormundschaft der Kammern entziehen. Die Bürger⸗ schaft soll berechtigt werden, an der Stadtregierung thätigen Antheil zu nehmen, die Verwendung der städtischen Einnahmen durch ihre Stellver⸗ treter zu leiten, und von den Verwaltern derselben Rechenschaft zu fordern, um durch diese Mitwirkung den so achtbaren Bürgersinn wieder zu beleben und dessen wohlthätige Wirkungen zu erhöhen.

Der Justiz steht eine wesentliche Verbesserung bevor durch die Aufhe⸗ bung der Patrimonial⸗Gerichtsbankeit, deren Dasein einer wohlgeordneten Justiz⸗Verfassung widerspricht, und weder mit dem Wohl des Einzelnen, noch des Ganzen verträglich ist. 1

Auch der Zustand der Geistlichkeit beschäftigt die Vorsorge der Regie⸗ rung. Ihre Einkünfte sollen vermehrt und anständiger fundirt werden, da⸗ mit sie die ihr gebührende Würde und das Ansehen behaupte, das sie, gewiß nicht zum Heile des Staates, verlor, seit ein gleichgültiger Sinn fuͤr die Angelegenheiten der Religion sich der Gemüther bemächtigte. Es ist die Rede davon, hohe S aatswürden für den geistlichen Stand zu stiften, da⸗ mit das eminente Vendienst in diesem, gleich in den anderen aufsteigen könne.

Die Wirksamkeit der Geistlichkeit wird durch eine kräftige Verbesserung des Erziehungswesens unterstützt und erhöht werden. Es liegt im Plan,

lebendiges Prinzip, die musterhafteste Rechtlichkeit, nur zu dem höchsten Be⸗ dauern der Menschheit mit ihm untergehen würde.“

Um den König noch bestimmter, als es durch diesen nur halboffiziellen Artikel geschehen konnte, zum Beharren auf dem eingeschlagenen Wege zu veranlassen, entwarf Stein eine Proclamation, in der der König dieselben Verheißungen seinem Volke persönlich machen sollte; der König verweigerte aber seine Unterschrift zuerst, weil er einige Redactions⸗Veränderungen wünsche, dann mit dem offen ausgesprochenen Bedenken, „daß ihm doch noch viele Hindernisse darüber in den Weg gelegt werden könnten.“ Stein forderte auch bei dieser Gelegenheit wieder seine Entlassung, immer aber bat ihn der König, noch zu bleiben, bis sichere Nachrichten über den Willen Napoleon's aus Erfurt eingetroffen wären.

Es entspann sich ein foͤrmlicher Kampf um Stein's Bleiben oder Fort⸗ gehen. Alle Männer, die auf der Seite der neuen Idee und der nationa⸗ len Erhebung standen, wirkten für Stein's Erhaltung im Ministerium; sie beschworen ihn, zu bleiben, den König, ihn nicht fallen zu lassen; das Pu⸗ blikum suchten sie durch Adressen, Artikel, Gedichte zu gewinnen. Pertz theilt mehrere der letzteren mit, so wie die durch Schön in den Zeitungen verbreitete epigrammatische Charakteristik Stein's, die ihn als „des Guten Grundstein, des Bösen Eckstein, der Deutschen Edelstein“ bezeichnet. Da⸗ gegen wendeten diejenigen, welche von dem Unwillen Napolcon's Gefahr für Ruhe und Eigenthum fürchteten, alle Mittel an, Stein aus dem Mini⸗ sterium zu verdraͤngen. Nicht blos, daß sie die gereizte Stimmung der französischen Behörden in ihren Berichten auf das lebhafteste ausmalten, sie suchten sie sogar noch hinterlistig zu steigern. Sie verbreiteten Gerüchte von Verschwörungen, um die Stein wisse, veranlaßten die Verhaftung seiner Freunde, Beschlagnahme ihrer Papiere, Eröffnung ihrer Briefe, und reizten die französischen Gewalthaber zu um so größerer Erbitterung, je erfolgloser alle diese Maßregeln waren. An die Spitze dieser französischen Partei stellte sich der ehemalige Minister von Voß, ein eifriger Anhänger alles Bestehen⸗ den, der die Neuerungen Stein's für revolutionair hielt und durch seine Verbindung mit den französischen Befehlshabern in der Nachglebigsetn sie das einzige Rettungsmittel zu sehen sich gewöhnt 58 hatte er ziemlich still in Havelberg gelebt; mit einemmal schickte eich 42 Berichte an den König, voll von den Reden, die damals in Berlin, dem Sitze der französischen Verwaͤltung, geführt wurden. Leider gerieth auch der Graf Goltz, der an Stein’s Stelle nach der unglücklichen Be⸗ kanntwerdung des Briefes an den Fürsten Wittgenstein nach Erfurt geschickt worden war, bei seiner Durchreise durch Berlin in diese französisch gesinn⸗ ten Kreise, nahm glänbig Alles, was ihm mitgetheilt wurde, auf, und be⸗ richtete in demselben Sinne an den König. Schlimmer als Alles das war aber, daß der Prinz Wilhelm in Paris in dem ersten Schrecken über die Veröffentlichung des Steinschen Briefes die neuen Forderungen, gegen welche sich Stein so energisch ausgesprochen hatte, unterschrieben hatte, Napoleon weigerte nun in Erfurt jede Unterxhandlung mit dem Grafen, Goltz, ehe die Ratificationen ausgewechselt wären, und pries es noch als eine besondere Gefälligkeit gegen den Kaiser Alexander, daß er hernach 20 Millionen abließ. Ueber Stein äußerte Napoleon, ohne seine Entlassung geradezu zu fordern, daß er sich wundere, wie er ungestraft solche Gesin⸗ nungen äußern könne. Goltz rieth dem König bei der Mittheilung dieser Unterredung, sich ganz den Franzosen hinzugeben, und Herr von Voß ver⸗ sicherte dazu, „man könne alles Vertrauen zu ihnen haben.“ Doch war der König noch nicht entschlossen, Stein zu entlassen; gerade die Maßlosigkeit der Anklagen, die sich gegen ihn erhoben, mochte ihn an ihren Urhebern irre machen. Eine mehr persönliche Frage kam aber hinzu, ihn seinem Minister zu entfremden. Kaiser Alexander hatte bei seiner Rüͤck⸗ kehr nach Petersburg den König und die Königin dorthin, eingeladen. Der Königin vorzüglich sagte die Reise zu. Man fragte Stein um seine Mei⸗ nung, und dieser rieth entschieden ab, indem er dem König vorstellte, die zur Reise erforderlichen Summen könnten besser für das verheerte Masuren verwendet werden. Dies mehrte die bereits vorhandene Mißstimmung, und Stein glaubte in dem bisherigen offenen Benehmen der Königin und dem Vertrauen des Königs zu ihm eine wesentliche Aenderung zu bemerlen.

Stein hatte einen Plan entworfen, wie er trotz seines Rücktritts aus dem Ministerium seinen Einfluß in der Verwaltung bewahren könne, er konnte von dem großen Werke, dem er sich gewidmet hatte, nicht ganz und gar sich losreißen. Es sollte ein Staatsrath aus dem Plenum sämmtlicher Minister und „denen auf beständig oder bei einzelnen Veranlassungen dazu berufe⸗ nen Geheimen Staatsräthen“ gebildet werden. „Meine Stelle“, schrieb er, „wäre unter den geheimen Staatsräthen der letzteren Klasse, ich wurde wirken kön⸗ nen durch Theilnahme an den Berathschlagungen in dem Staatsrath, durch Anträge in demselben, durch Aufmerksamkeit auf Aufrechthallung richtiger Verwaltungsgrundsätze, durch Uebernahme und Ausführung einzelner wich⸗ tiger Aufträge.“ Nachdem er dann noch für würdige Nachfolger in den von ihm verwalteten Ministerien gesorgt zu haben glaubte, indem er Schön zum Finanz⸗Minister und den Grafen Dohna zum Minister des Innern vor⸗ schlug, nahm er definitiv seine Entlassung. Am 24. November (1808) vollzog der König dieselbe. Daß sie ihm schwer und schmerzlich ward, mag man ihm gern glauben. Er suchte ihm einen letzten Beweis seiner Achtung dadurch zu geben, daß er zugleich mit seiner Entlassung noch mehrere von ihm vorgelegte Gesetzentwürfe vollzog. Cie Stimmung, in der Stein schied, spricht sich in einem Briefe, den er am 29. November an die Prinzessin Wilhelm schrieb, unzweideutig aus:

„Ueberlassen sich Ew. Königliche Hoheit nicht Ihrem Unwillen über die Ereignisse dieser Tage, und geben Sie den Vorsatz auf, wieder einsam in sich zu leben. Es liegen in Ihnen zu viele große und edle Eigenschaften, als daß diese nicht in unserer verhängnißvollen Zeit in das Leben einwirken müßten; Sie besitzen ein tiefes Gefuhl für das Große und Edle, einen kräftigen, gebildeten Geist; Sie und Ihr Gemahl sind gemacht, das Panier zu erheben, unter dem sich die Besseren und Edleren sammeln. Verzweifeln E.. Königliche Hoheit an den Menschen nicht; hat gleich Charakterschwäche, Leichtsinn und Flachheit der Einen, niedriger Neid und Selbsucht der An⸗ deren sehr schlimm in diesen Tagen ihr Wesen getrieben, erregt dieses Ge⸗ misch der elendesten Leidenschaften mit dem dienstfertigen Geklatsche den tiefsten Unwillen, so überzeugt mich doch meine neueste Erfahrung von dem Dasein ausgezeichneter vortrefflicher Eigenschaften, von wiederauflebender Vat rlandsliebe, von Bereitwilligkeit, Alles diesem Gefühl aufzuopfern, und ich habe von Personen, von denen ich es nicht zu erwarten Ursache hatte, die rührendsten Beweise von treuer Anhänglichkeit und Licbe zu der guten Sache und mir erhalten. Gewiß sind die Bemühungen der Guten und Kras⸗ tigen nicht verloren, ewig wahr bleibt:

The firm patriot Who made the welfare of mankind his care, Though still by faction vice and fortune cross'd, Shall find the gen'rous labour was not lost. Cato by Addison.

Geben Ew. Königlichen Hoheit den Vorsatz der Abgeschiedenheit auf, dies wäre ein moralischer Selbstmord; Ihr Gemahl und Sie müssen die Besseren und Edleren um sich sammeln, und ihr Anführer in dem Kampf mit dem Gemeinen und Schlechten sein, entfernen Sie von sich Alles, was zu dem letzteren gehört, und erfüllen Sie gewissenhaft den Beruf, den Sie von der Vorsehung erhielten, indem sie Sie mit so herrlichen Eigenschaften ausrüstete. .

. mir Ew. Königlichen Hoheit, Ihnen von Zeit zu Zeit schriftlich meine ehrfurchtsvolle und unwandelbare Anhänglichkeit zu bezeugen.

Stein.“

Zum Abschied übertrug Stein Herrn von Schön die Abfassung eines Rundschreibens an sämmtliche höhere Beamte, worin die entworfenen und unausgeführten Pläne für eine bessere Zukunft niedergelegt würden. Dieses Rundschreiben, welches Stein am Tage seiner Abreise von Königeberg (4. Dezember) selbst vollzog, ist die Schrift, welche unter dem Namen „des politischen Testaments Stein's“ bekannt ist.

Schluß folgt.)

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Alle Post⸗Anstalten des J n⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr VBerlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers; Behren⸗Straße Mr. 57.

Berlin, Donnerstag den 27. Juni

b

1“

Deutschland Wofterrei N Noo;, 9 8 1 p 5 SB Wien. Milderung von Urtheilssprüchen des hermanstäd⸗ Kriegsgerichts. Die Cholera in Böhmen. vabhhghgl Armee⸗Besehl. Kammer der Reichsräthe: Se 1“” fhaufassigkeits⸗Sachen; Unterstützung der Gewerbe. ver. Aufhebung des Kriegszustandes in der Pfalz.

Amtlicher Theil.

9 b 2. GGIu D Errichtung eines Corps Guiden. 8 8- 1- Städteordnung; Gerichts⸗ 8 ammer: Definitive Bewilligung des Aus⸗ Badeu. Mannheim. Schleswig⸗Holstein. Wahlen. mark. Anhalt⸗Deßau. schen Scheidemünze. Fraukfurt. Fraukfurt a. M. kratischen Partei.

General Wrangel. Flensburg Bekanntmachung, betref istein. g. Beke 1 etreffend die General Malmborg. Eintreffen des Königs 8 Däne⸗

Deßau. Verordnung über Einführung der preußi⸗ Feindliche Demonstrationen der demo⸗

Ausland Oesterreich. Mailand. Be⸗ 1 fbri 9 h. N . Bemühungen für A disch⸗venetianischen Anleihe. Geshh. Pari 2 Das neue Wahlgesetz. Vermischtes. Halbamtliche 2 theilung über die griechische Frage. Die Dotationsfrage. Die Hegeane heh und Legitimisten. Reise Cabrera's. Das französische L1.“ vor Neapel. —Sulkkursale der Bank von Frankreich. Ein⸗ ös einer Kettenbrücke über den Lot. Vermischtes ö“ I“ Entschuldigung Brou⸗ gho Anzeige eines Humeschen Ame - 8 HH für das Ministerium. Iö“ ußland und Polen. Wars Grafen Nesselrode. Schweden und Norwegen. Vermählung des Kronprinzen.

Durchreise des Reichskanzlers

Stockholm. Festlichkeiten bei

9 88 de Ankunft der Prinzessin Braut. Börsen⸗ und Handels ⸗9 n Beilage. ““

Amtlicher Theil.-

Se. Majestät de König haben Allergnädigst geruht: . Den bisherigen ersten Direktor des Stadtgerichts zu Königs⸗ berg in Preußen, Reuter, zum Präsidenten dieses Gerichts; und Den bisherigen ersten Direktor des Stadt⸗ und Kreisgerichts

zu Danzig, Triest, zum Präsidenten dieses Gerichts zu ernennen.

AxaaedaEM

Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Preußen ist nach Schloß Fischbach, und

Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen nach Swinemünde abgereist.

A bgereist: Der General⸗Proviantmeister, Wirkliche G Kriegsrath Dr. Müller, nach Weißenfels.

Der Fürst Pückler⸗Muskau, nach Dresden.

Uichtamtlicher Theil.

DBeutschland

Preußen. Berlin, 26. Juni. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem Hofmarschall Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen, Kammerherrn Grafen von ckler, den St. Stanislaus⸗Orden erster Klasse zu verleihen geruht. 8

1 Oesterreich. Wien, 24. Juni. Vom hermanstädter Kriegs⸗ gerichte sind neuerdings 14 ehemalige österreichische Offiziere, welche an der magyarischen Revolution theilgenommen haben 8 zum Tode durch den Strang verurtheilt, vom Civil⸗ und Militair⸗Gduverneur Feldmarschall⸗Lieutenant Freiherrn von Wohlgemuth jedoch zu mehr⸗ jähriger Festungsstrafe begnadigt worden. 8 MNicht nur in Prag, auch in 83 Ortschaften außerhalb der Hauptstadt Böhmens grassirt gegenwärtig die Cholera. Bayern. München, 22. Juni. (A. Z.) Der Armeebefehl ist im Druck erschienen, er ist datirt: Nymphenburg, den 20. Juni, und enthält im Eingange die seitherigen Ordensverleihungen Ernen⸗ nungen, Versetzungen ꝛc. Von den neuen Veränderungen sind die wichtigsten folgende: Pensionirt werden der charakterisirte General⸗ Major Joseph Maillinger, Chef des Gendarmerie⸗Corps, dann die

Ddie verehrlichen Abonnenten des Preußischen Staats⸗Anzei

renden Richtungsmajoren 8 Hauptleute.

Unterlieutenants; zu Unterlirutenants 44 Junker.

silberne Verdienstmedaillen.

der düppeler Schanzen am 13. April 1849 belobt.

München, 22 Räthe. (N. K.)

Juni.

stimmungen über das Verfahren in Heimats⸗, Ansässigkeits Gewerbssachen betreffend, b

schlusse der Abgeordneten⸗Kammer bei:

Nr. 2

werden.“ neten Köhl, die Unterstützung der Gewerbe Kammer faßte folgende Beschlüsse: neten⸗ Kammer: „Die bei Erlassung des Gesetzes vom Mai 1848, die Aufnahme eines Anlehens ꝛc. betreffend, für Unterstützung der Industrie und der Gewerbe bestimmte Eine Million Gulden sei diesem Zwecke zu erhalten, daher jede Unter⸗ stützung nur unter Bedingung der Rückzahlung und gegen genü⸗ gende Sicherheit zu gewähren und der Fonds durch das Mini⸗ sterium des Handels und der öffentlichen Arbeiten zu verwalten, be

ziehungsweise durch die Kreis⸗Regierungen, Kammer des Innern zu beaufsichtigen.“ Hier beschließt die Kammer der Reichsräthe, nach den Worten: „daher jede Unterstützung“, einzuschalten: „wo mög⸗ lich“, und den Schlußsatz: „beziehungsweise“ ꝛc., zu streichen. Der zweite Antrag der Kammer der Abgeordneten wird in folgender Weise modifizirt: „Bei künftigen Bewilligungen von Unter

stützungsbeiträgen für einzelne Gewerbe oder Vereine wolle jedes⸗ mal wie bisher die Haftungsverbindlichk it bedungen werden. Im Falle eine Verzinsung bei Vorschüssen bereits festgesetzt ist oder bei künftigen Bewilligungen festgefetzt wird, sollen die Zinsen dem Unterstützungs⸗Fonds zuwachsen und nur wieder für industrielle Zwecke verwendet werden. In der Pfalz wolle die Vertheilung der Unterstützungs⸗Summen durch die dortige Kreisregierung, nach je⸗ desmaliger Vernehmung des Landrathes, geschehen.“ Der dritte An⸗ trag der Kammer der Abgeordneten: „Die K. Staatsregierung wolle für Sicherung der an einzelne Personen oder Actien⸗Gesellschaften bereits hinausgegebenen Gelder und deren geregelte Rückzahlung Sorge tragen und Unterstützungen künftig der Regel nach unver⸗ zinslich oder gegen geringere als landesübliche Zinsen abgeben“

wird abgelehnt. Der vierte Antrag: „Bei Vertheilung solcher Un⸗- terstützungen wollen die Regierungs⸗Bezirke nach Maßgabe ihrer In⸗

dustrie möglichst gleichmäßig behandelt werden“, und der fünfte:

„Die für sechs Bau⸗Objekte aus der erwähnten Million Gulden

verwendeten 104,441 Fl. seien aus den betreffenden Etats so bald

als möglich dem Industrie⸗Unterstützungs⸗Fonds zu refundiren“,

werden unverändert angenommen, desgleichen der sechste: „Die

erworbenen oder zu erwerbenden Actien seien für Unter⸗

stützung der Industrie verwendbar zu machen oder zu ver⸗

betreffend.

12

re 2 9 Zu Obersten wurden be⸗ fördert 7 Oberstlieutenants; zu Sante A enssefen Majore; zu Majoren 13 Hauptleute; zu Hauptleuten erster Klasse 32 Haupt⸗ leute zweiter Klasse; zu Rittmeistern 9 Oberlieutenants; zu Haupt⸗ leuten zweiter Klasse 23 Oberlieutenants; zu Oberlieutenants 45

Wegen ihrer hervortretenden guten Leistungen im Reichsdienste erhielten mehrere Oberjäger des 3ten Jägerbataillons goldene und ns Der Oberst Freiherr von der Reck wurde wegen seines ausgezeichneten Benehmens bei der Erstürmung

2. Sitzung der Kammer der Reichs⸗ ithe. ) Da der Ausschuß seinen Antrag über die Kapital⸗ und Einkommensteuer wieder zurückgezogen hat, um ihn noch ein⸗ mal in Berathung zu nehmen, so wird sofort zu dem zweiten Be⸗ rathungs⸗Gegenstande, dem Antrage des Abgeordneten Rudhart auf Erlassung eines Gesetzes, die Ergänzung der gesetzlichen Be⸗ 1 und 8 chen nd, resp. dem Beschlusse der Abgeordneten⸗ 1 ammer hierüber, geschritten, und es tritt die Kammer nach dem Antrag des Referenten Fürsten von Oettingen⸗Spielberg dem Be⸗ sch Al „Es sei an Se. Maje⸗ stät den König die Bitte zu bringen: Allerhöchstdieselben möch⸗ ten geruhen, anzuordnen, daß alle nach §. 8 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. September 1825 über die Heimat, alle nach §. 9 des Ge⸗ setzes vom 11. September 1825 und 11. Juli 1834 über Ansässig⸗ machung und Verehelichung, endlich alle nach Art. 10 Nr. 1, dann Satz 1 und Absatz 3 des Gesetzee vom 11. September 1825 über die Grundbestimmungen für das Gewerbswesen bei den Kö⸗

G gers werden ergebenst ersucht, ihre resp. Bestellun ür 1 Iuli d. I · II11ö“”; E1“ 1 b ht, ih gen für das mit dem 1. Juli d. J. nartal gefälligst rechtzeitig so bewirken zu wollen, daß die regelmäßige Zusendung keine Unterbrechung erleide und die Stärke der Auflage leich 8 E“ . werden könne. Der vierteljährliche Prännmerations⸗Preis beträgt 2 Thlr. 49 p 8 9 11 3 9 en 8 8 2 4 Filsgece bsn Sach⸗ und Personen⸗Register zum Preußischen Staats⸗Anzeiger für das Jahr 1848, 12 ½ Bogen stark, ise des zu entsprechen, auch abgesondert in unserer Expedition, Behrenstraße Nr. 57, für den Preis von 3 Thlr. zu 1 ach- und Personen⸗Register für den Jahrgang von 1849 wird gleichfalls binnen Kurzem erscheinen.

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Städte Zweibrücken, Pirmasens, Kaiserslautern mit Obermoschel, Neustadt und Speyer mit Ludwigshafen als Kriegsplätze zu erklä⸗ ren. Der kommandirende General der Königlichen Truppen in der Pfalz ist ermächtigt, auf den Grund der bestehenden Gesetze die genannten Kriegsplätze nach Umständen und nach vorausgegan⸗ genem Benehmen mit dem Königlichen Herrn Regierungs⸗Präsiden⸗ ten in den Kriegs⸗ oder Belagerungszustand zu erklären.

8 Sachsen. Dresden, 24. Juni. (Dr. J.) Die wie man hört, beabsichtigte Errichtung eines Corps Guiden ist von einem Theile der Presse, der es sich neuerdings angelegen sein läßt, aus Allem und Jedem einen Anlaß zu Verdaͤchtigung der Regierung her⸗ zunehmen, so gedeutet worden, als denke man dabei an eine Wie⸗ derherstellung der bekanntlich am 1. Januar 1849 aufgelösten Garde⸗ Division. Wie wir vernehmen, soll jenes Corps jedoch lediglich den Zweck haben, eine Anzahl Individuen auszubilden, welche im Felde den Ingenieur⸗ und Generalstabs⸗Offizieren zur Dienstleistung bei⸗ gegeben werden können, eine Einrichtung, wie sie in vielen anderen Armeen auch besteht. Die Guiden sollen aus Freiwilligen, welche sich zu diesem Behufe einer Prüfung unterwerfen müssen, bestehen und Portepeejunkerrang, so wie Aussicht auf Avancement zum Offi⸗ zier erhalten; ihre Uniform aber wird, wie wir hören, die des Ge⸗ neralstabs, ihre Zahl vorläufig auf zehn beschränkt sein.

1 Hannover. Hannover, 22. Juni. Erste Kammer. Zu §. 85 der Städte⸗Crdnung, dessen dritte Berathung die Kammer beendet wird von Thormeier beantragt, von der Kammer beschlassen eine Bestimmung, dahin gehend, daß mindestens die Hälfte der Bürger⸗ vorsteher aus der Zahl der hausbesitzenden Bürger gewählt werden soll. Zu §. 89 wird auf Hausmann's Antrag beschlossen, daß

niglichen Kreisregierungen zu erlassenden Beschlüsse kollegial gefaßt Frhr. von Würtzburg erstattet nun Namens des dritten und zweiten Ausschusses Bericht über den Antrag des Abgeord⸗ Die erster Antrag der Abgeord⸗

nur dann willkommen sein könne, das Landesverfassungsgesetz gebotene freie Wahl ihrer und selbstständige Polizei⸗-Verwaltung gewähre.

renz. bung des Präsentationsrechtes der Provinzial⸗Landschaften zu Rich terstellen sich einverstanden zu erklären, ohne im Begleitschreiben die Regierung auf eine desfallsige Verhandlung mit den jetzigen vinzial⸗Landschaften zu verweisen (dem Sinne nach der vorige Beschluß dieser Kammer und der erste Konferenzvorschlag) wird mit Be. Mehrheit abgelehnt, hauptsächlich aus dem mehrfach geltend han ten Grunde, daß der Antrag mit dem §. 33 des Landes⸗ Verfas⸗

die Bürger⸗Vorsteher nach ihrem Austritt 6, bez. 4 Jahre die Wie⸗ derannahme einer Neuwahl ablehnen können, nach 12jähriger Dienst⸗ zeit aber überhaupt nicht mehr zur Annahme einer Wahl ver⸗ G sind. Für Entwerfung eines Ortsstatuts (§. 133) Farnoragt Wyneken, den beiden im Entwurf genannten ri ten, b. Magistrate und den Bürger⸗Vorstehern, einen tretern der Benr: esc häss a afe 1 8 8 1] 588n 1 , Iürgkeschgft, bin gen. r glaubt, das Orts⸗ einen Zuwachs an Vertrauen gewinnen, wenn ““ Für ersca e Sünser unmittelbaren Ein⸗ tuts aber sei es wünschenswerth, daß frische Krice greie 26; * desselben herangezogen werden. Hammerstein 8 Kirchhoff, Angerstein sind gegen den Antrag 9 Maasara; und Bürgervorsteher seien die natürlichen Vertreter der sie besitzen das Vertrauen derselben und die zu dem e. erforderliche genügende Befähigung. Geradehin einen Faktor „beschließen, werde zu einer Inkonsequenz mit andere 92 der Städteordnung enthaltenen Bestimmungen führen. S 8 88 ist schon um deswillen gegen den Antrag, weil derselbe Ar konstituirender Versammlungen schaffen wolle, von denen er niches wissen möge. Stegemann und Senator Meier erklären sich 55 Thormeier gegen den Antrag, welchen darauf Wyneken, weil er wider seine Erwartung selbst bei seinen Freunden Widerspr 4 finde, zurückzieht. Gegen den Gesetz⸗Entwurf im Ganzen Hermann und die Mitglieder der Regierung wegen des über 8— Polizei⸗Verwaltung gefaßten Beschlusses, Angerstein stimmt d 8 für trotz desselben, Wyneken, weil ihm eine Städte wenn sie den Städten die durch Beamten

Vezin berichtet darauf aus der verstärkten Gerichts⸗Konfe Der 8 . 3 RKonse⸗ Der Antrag der Konferenz, mit dem Prinzip über Aufhe⸗

gemach

wenden“, nur mit Abänderung des zweiten „oder“ in „und“. Endlich wurde noch folgender von den diesseitigen Ausschüssen vorgeschlagene neue Antrag angenommen: „Das hier sammt Beilagen mitfolgende Gesuch der Tuchmacher „Innung zu Hof um einen Vorschuß von 50,000 Fl. aus den zur Disposition bereiten Geldern der zur Unterstützung der Industrie bestimmten einen Million Gulden wird zur baldmöglichsten Berücksichtigung

Nachdem sodann nach dem Antrag des sechsten Ausschusses die Vor⸗ stellung des nürnberger Handelsstandes, die Organisation der Han⸗

sungs⸗Gesetzes nicht in Einklang zu bringen sei. der Antrag verworfen, su löbnißsachen an die weltlichen Gerichte empfiehlt. Man will in Er maahangh ö“ Ehegesetzes nicht vorgreifend und be. äufig schon jetzt über eine so wichtige Frage entscheiden. Der dritte 1“ so wichtige Frage entscheiden. Der dritte dem obersten Gerichte auf 3500 Rthlr., Rthlr. festgesetzt werden, wird

Eben so wird welcher eine Verweisung der Ehe⸗ und Ver⸗

nach welchem die Gehalte des Präsidenten bei der ersten Räthe auf 2500 angenommen.

ZIwelte Xe o Z 8 . Zweite Kammer. Die Kammer fuhr fort in der zweiten

bei der Verbesserung des Schulwesens die neuesten Fortschritte der Erzier hungskunst vorsichtig zu benutzen und zureichende Bildungs⸗Anstalten für alle Volksklassen, nach Verschiedenheit ihrer bürgerlichen Bestimmung, einzu⸗ richten. Die Macht des Vorurtheils und Gewohnheit wird diesen Reformen zwar manche Hindernisse entgegensetzen, allein die Regierung wird sich wit festem Schritt dem Ziele nähern, und möge es ihr gelingen, zum Wohle des gemeinsamen deutschen Vaterlandes und der Welt aus den Zerstörungen dieser drangvollsten Zeit einen Staat blühend wieder hervorzurufen, dessen

III“ Fr. Tünnermann und Herman Kast. Zum Chef des Gendarmerie-Corps ist der Oberstli IA11 1 von Gumppenberg 11.— Freiherr überwiesen worden war, wurde nach Erledigung noch einiger min⸗ gestüt in Celle, wofür die Summe von 41,800 Rthlr Beförderung zum Oberst; zum Kommandanten her Enche 8 wird, beantragte Weinhagen, in dem Begleitschreiben ves gg Festung Landau der Oberst Phil. Freiherr 5 . G . suchen an die Regier richte b EEEEEPEEEe⸗ von Brandt vom 3ten Speier, 22. Juni. (Sp. Z.) Nach einer Bekanntmachung in der G reich nag 288aSxx mne Wesentche Beränderung lieutenant Wilhelm F 1 g he 24 vL der Oberst⸗ des Kommandirenden des Armee⸗Corps in der Pfalz, Fürsten ven Systeme der Prämien⸗A 8 89 vnd ein Uebergehen zu dem C“ 8 es vom 2ten erie⸗Regiment im 4ten Thurn und Taxis, vom 21. Juni, hat Se. Majestät der König Erwägung zu ziehe d.hg 189 ung an Privatpersonen in reifliche „Regiment; zu functionirenden Majoren 13 Hauptleute allergnädigst geruht, den Kriegszustand in der Pfalz durch aller- gung zu ziehen. Der Proponent konnte nicht anerkennen, daß

und functionirende Richtungsmajore oder Rittmeister; eioni 3 Fn 1 das Landgestüt von wesentlichem Vortheil für Ire⸗ zu functioni⸗ höchste Verfügung vom 19ten d. M. aufzuheben hingegen die sei Frn scheem Vortheil für alle Theile des Landes atstat . geg ei, namentlich gelte das für die Ge⸗ ʒ genden, in welchen schwerer

, 55 aimmt in Deutschland täglich zu, und es i s 92 1“ 89 Menschen zu wirken. 88n 1 auf gewisse Faͤe sich 8 Westfalen erhalten würden, und daß man energischen gutgesinnden Mereite, auch eine foridauernde Verbindung mit Beruüͤhrung setze. Soüten Enen erhalte, und diese wieder mit anderen in pönnen, so büite ich Eie 66 e mir hierüber Eröffnungen thun ene wiederheryuschichen Herrn Koppe oder sonst einen vertrautfen

Die spanischen Angelegenheiten machen einen sehr lebhaften Eindruck

- nach Maßgabe des Befundes der Verhältnisse dringend empfohlen.”“ w delsgerichte betreffend, für zulässig erklärt und dem ersten Ausschusse

Berathung des Ausgabe⸗Budgets. Bei der Position für das Land⸗