1850 / 177 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Berlin, 29. Juni. Dem provisorischen Fürsten⸗Kollegium wurde in dessen gestriger (6ter) Sitzung ein von dem Beauftragten des Unions⸗Vorstandes, Minister Freiherrn von Manteuffel, mit Rücksicht auf die in den §§. 55, 56, 130 und 131 der Reichs⸗ Verfassung vorkommenden Bestimmungen über Reichsbürger⸗ und Heimatsrecht, Aufenthalt, Umzug und Wohnberechtigung, ausgear⸗ beiteter Gesetz⸗Entwurf vorgelegt, und zur Prüfung und Begut⸗ achtung dieses Entwurfs ein Ausschuß niedergesetzt. Das Fürsten⸗ Kollegium beschloß zugleich, Exemplare des Entwurfs den Unions⸗ Regierungen sofort zugehen zu lassen und diese Regierungen um baldige Erklärungen über dessen Inhalt anzusuchen.

Ein Gesetz⸗Entwurf über die Presse in dem Gebiete der Union,

dessen Vorlage der gemeinschaftliche Bevollmächtigte der thüringi⸗ schen und anhaltinischen Staaten als besonders wünschenswerth. be⸗ zeichnet, wird nach Anzeige des Vorsitzenden zugleich mit einem Gesetz⸗Entwurf über das Vereinsrecht von dem genannten Beauf⸗ tragten des Unions⸗Vorstandes mit Nächstem dem Fürsten⸗Kollegium itgetheilt werden. e Bevollmächtigte der thüringischen und anhaltinischen Staaten beantragte hierauf die baldige Berathung der Maßnahmen, welche rück⸗ sichtlich des mit dem 15ten des künftigen Monats ablaufenden Pro⸗ visoriums der Union zu treffen sind. Es wurde nach dem Vor⸗ schlage des Vorsitzenden beschlossen, diesen Antrag „in einer der nächsten Sitzungen der verdienten ernstlichsten Erwägung zu un⸗ len.

ö des Verfassungs⸗Ausschusses wurde ausführlicher Be⸗ richt erstattet über die Verhältnisse des Schiedsgerichts der Union, namentlich in Bezug auf die Stellung, welche Sachsen und Han nover, den eingegangenen Verpflichtungen zuwider, diesem Gerichte gegenüber eingenommen haben.

Berlin, 29. Juni. Nach dem heutigen Militair⸗Wochen⸗ blatte ist von Bonin, General⸗Major und Kommandant von Berlin, zum Commandeur der 16ten Division ernannt; Graf Schlieffen, General⸗Major, neben seiner Stellung als Comman⸗ deur der 2ten Garde⸗Landwehr⸗Brigade, bis auf Weiteres mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Kommandantur von Berlin be⸗ auftragt; von Winning, General⸗Major und Commandeur der 12ten Landwehr⸗Brigade, zum Commandeur der 10ten Division; von Brandt, General⸗Major und Commandeur der 9ten Infan⸗ terie⸗Brigade, zum Kommandanten von Posen; von Döring, General⸗Major und Commandeur der 2ten Infanterie⸗Brigade, mit Belassung in seinem gegenwärtigen kommandirten Verhältniß in Hamburg, zum Commandeur der 9ten Infanterie Brigade; Stiehle, Oberst und Kommandant von Danzig, zum Comman deur der 2ten Infanterie⸗Brigade; von Linger, Oberst und In specteur der Artillerie⸗Werkstätten, zum Kommandanten von Danzig; von Knobloch, Oberst und Commandeur des Garde⸗Artillerie Regiments, zum Inspecteur der Artillerie Werkstätten von R 6 hl, Major und 2ter Kommandant von Koblenz und Ehrenbreitstein, zum Kommandanten von Jülich; von Riedel, Major und Lter Kommandant von Posen, zum 2ten Kommandanten von Koblenz und Ehrenbreitstein ernannt; von Keltsch, Hauptmann vom 6ten Jäger⸗Bataillon, als Major ins 28ste Infanterie⸗Regiment versetzt; Krey, Hauptmann vom 2ten Bataillon 25sten Landwehr Regi⸗ ments, unter Beilegung des Charakters als Major, zum Führer des 2ten Aufgebots dieses Bataillons, Kruse, Major und Com⸗ mandeur des 1sten Bataillons 30sten Landwehr⸗ Regiments, zum Direktor der Divisions⸗Schule und zum Präses der Examinations⸗ Kommission für Portepee⸗Fähnriche der worden. Ferner ist der Abschied bewilligt worden: Major vom 2ten Kürassier⸗Regiment, der Regiments⸗Uniform mit

Verabschiedete und Pension, Grapow, Oberst, aggregirt dem 2ten

Artillerie⸗Regiment, diesem als General⸗Major mit Pension, Frei herr von Steinaäͤcker, General⸗Lieutenant, Commandeur der 10ten Division und 1ster Kommandant von Posen, als General der Infanterie mit Pension, von D uncker, General⸗Liecutenant und Commandeur der 16ten Diviston, mit Pension, Freiherr von der Noddgerie zu Pfefferkorn, Hauptmann vom 32ͤten Infan⸗ terie⸗Regiment, als Major mit der Regiments ⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Penston, von Wulffen, Major vom 34sten Infanterie⸗Regiment, als Oberst⸗ Lieutenant mit der Uniform des Kaiser Alexander Grenadier⸗Regi⸗ ments mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension. .

Dasselbe Blatt enthält die Allerhöchste Verordnung, betref⸗ fend die Aufnahme junger Leute aus dem Herzogthum Braun⸗ schweig als Pensionaire in die Kadettenhäuser; die Verordnung, betreffend die Bescheinigung der Liquidationen über Reisekosten und Tagegelder hinsichtlich der auf diese Kompetenzen erhobenen Vorschüsse; desgleichen betreffend die Zahlung der Pensionen aus der Militair⸗Wittwen⸗Kasse im Auslande. Sie lautet: Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß bei Zahlung der Pensionen aus der Militair⸗Wittwen⸗Kasse nach dem Auslande die Bescheinigung der Pensions⸗Quittungen durch die kompetenten Gerichts⸗ oder die Orts⸗Behörden, außerdem aber die Beglaubigung der Unterschrift dieser Behörden durch die betreffende preußische Gesandtschaft oder durch den die vaterländischen Interessen wahrnehmenden diplomati⸗ schen Agenten erforderlich ist. Berlin, den 19. Juni 1850. Kriegs Ministerium. Militair⸗Oekonomie⸗Departement. Müller. Cam⸗ merer.

Stettin, 28. Juni. (Ostsee⸗Ztg.) Nachdem Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert auf einer Inspectionsreise am 26sten hier eingetroffen war, setzte derselbe auf dem Dampfboote „Uecker“ noch denselben Tag seine Fahrt nach dem Haffe und Swinemünde fort, um einen Theil des Flottillen⸗Geschwarders zu besichtigen. Gestern Abend kam der Prinz hier wieder an und hat heute die Garnison inspizirt.

Oesterreich. Wien, 27. Juni. Das neueste allgemeine Reichsgesetz⸗ und Regierungsblatt enthält folgendes Kai⸗ serliche Patent vom 7. Mai 1850, womit ein neues Grundgesetz für die kroatisch-slavonische und banatisch⸗serbische Militairgränze genehmigt wird: „Wir Franz Joseph der Erste, von Gottes Gnaden Kaiser von Oesterreich ꝛc. ꝛc. entbieten euch tapferen und treuen Gränzern Unseren Kaiserlichen Gruß. Ihr habt im Ver⸗ laufe der jüngstverflossenen bedrängnißvollen Zeit, werth eurer Vor⸗ äͤltern, neuerdings Beweise eines unerschütterlichen Muthes, eurer aufopfernden Hingebung für die Sache des Rechts und der Ord⸗

nung, für Thron und 1 4 e ench nar i 9 und Vaterland der Art an den Tag gelegt, daß

bleibt. Mit festem Sinue habt ihr den

Feinde gekämpft und gesiegt unter den alt

Kaisers. Indem W

Wir euch in dienste bereits mit

Unserem - Erlasse

16ten Division ernannt von Gotsch, als Oberst⸗Lieutenant mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für

1116

bindlichkeit enthoben haben, war es nach hergestellter Waffenruhe Unsere wesentliche Sorge, die möglichst baldige Verwirklichung der vermöge §. 75 der Reichs⸗Verfassung euch in Bezug auf eure ei⸗ genthümlichen Besitzverhältnisse zugesicherten Erleichterungen herbei⸗ zuführen. Wir haben zu diesem Behufe Unseren Ministerrath an⸗ gewiesen, Uns unter Mitwirkung Unseres lieben und getreuen Bans und wohlerfahrener, mit euren Wünschen und Bedürfnissen genau bekannter, euer Vertrauen genießender Männer, solche Anträge zu stellen, welche der Militairgränze auch fernerhin eben sowohl die ihr zum Schutze der Integrität des Reiches anvertraute wichtige und ehrenvolle Stellung, als deren ferneres Gedeihen und steigende Wohlfahrt zu verbürgen geeignet wären. Die Aufhebung des bis nun bestandenen Lehensverhältnisses und der aus demselben hergeleiteten unentgeltlichen Aerarial⸗Arbeitsleistungen; die Uebernahme der Beklei⸗ dung, dann der Verpflegung des im Dienste stehenden Gränzsolda⸗ ten von Seiten des Staatsschatzes, eine durch billig geregelte Ein⸗ reihung in den Feldstand erzielte Abkürzung der Dienstzeit, die mit Rücksicht auf die besonderen örtlichen Verhältnisse und volksthüm⸗ liche Gewohnheiten gewährleistete freie Bewegung des Gemeindele⸗ bens bilden die Hauptgegenstände des durch Unseren Ministerrath Uns vorgelegten Statuts für die kroatisch⸗slavonischen und serbisch⸗ banatischen Militairgränzen. Wir ertheilen demselben in Anerken⸗ nung der von Unserem wackeren Gränzvolke unter der Führung seines heldenmüthigen Bans um Krone und Vaterland erworbenen Verdienste Unsere Genehmigung, und erwarten mit voller Zuver⸗ sicht von euch, daß ihr wie bisher, so auch fernerhin mit eurer be— währten Tapferkeit und Treue die festen Stützen Unseres Thrones und des Reiches sein und bleiben werdet, dagegen Wir euch fortan Unserer Kaiserlichen Huld und Gnade versichern. So gegeben in Unserer Kaiserlichen Haupt⸗ und Residenzstadt Wien, den siebenten Mai im Jahre 1850, Unserer Reiche im zweiten. Franz Joseph. Schwarzenberg. Krauß. Bach. Bruck. Thinnfeld. Schmerling. Thun. Kulmer.“ 8 Erzherzog Wilhelm besuchte vorgestern in Begleitung des Her⸗ zogs Albert von Sachsen die bei Wiener⸗Neustadt befindliche Ra⸗ keten⸗Anstalt, und wohnten dieselben einigen Versuchen und Evolu⸗ tionen des Raketen⸗Corps bei. Nachmittags drei Uhr trafen sie wieder in Schönbrunn ein. 1

Der Minister Schmerling ist gestern von Prag zurückgekehrt.

Triest, 24. Juni. (Lloyd.) Heute sollte das erste große Kriegs⸗Dampfschiff unserer Marine, die Korvette „Lucia“ vom Stapel gehen, allein sie steht noch auf dem Werfte. Schon hatte sich der stattliche Bau unter dem rauschenden Beifallsrufen einer zahllosen Menschenmenge und unter den Klängen der Volkshymne in Bewegung gesetzt, als er plötzlich still hielt und auch der Jubel der Zuschauenden wie mit einem Zauberschlage verstummte. Man setzte Winden und Flaschenzüge an, man verdoppelte die Kräfte der am Seile ziehenden Arbeiter. Als aber zum drittenmal der Ruf: „tira, tixa“ vergebens ertönte, erlosch die letzte Hoffnung der har⸗ renden Menge, das Schiff ins Wasser gleiten zu sehen. Zwei Stunden hatte man in immer wieder erneuerten Anstrengungen ver⸗ gebens gearbeitet. Die „Lucia“ blieb noch eben so unbeweglich wie zuvor. Se. Kaiserliche Hoheit der Erzherzog Johann, seine Ge⸗ mahlin und der Graf von Meran weilten bis Mittag auf einer festlich geschmückten Terrasse, welche außerdem eine auserlesene Da⸗ menwelt zierte. An der Seite Sr. Kaiserlichen Hoheit bemerkten wir Vice⸗-Admiral von Dahlrup, Contre⸗Admiral von Bujacorich, so wie mehrere Generale der Land⸗Armee. Der Aufbruch der hohen Herrschaften war das Signal zum Weggehen für die übrige Elite der Geladenen. Allmälig hatten sich auch die Offiziere, welche am Bord der „Lucia“ waren, an Tauen herabgelassen, und der Platz leerte sich immer mehr von den unbefriedigten Zuschauern.

ewunderung der Mit⸗ und Nachwelt für immer gesichert v . Verlockungen Unserer Sendee eeeee mit begeisterter Treue unermeßliche Opfer g „mit bewährter Tapferkeit gegen innere und äußere e gewohnten ruhmgekrönten

Fahnen Oesterreichs. Nehmt hin dafür den ehrenden Doönt eures

München, 25, Juni. (N. K.) Sitzung der Kammer der Abgeordneten. Der Referent Neuffer verliest die Gesammtbeschlüsse über die Nachweisung der Verwendung der Staatseinnahmen pro 1845/46 und 1846/47. Der erste Prä⸗ sident macht bekannt, daß er, wie bereits angezeigt, die Berathung und eventuelle Beschlußfassung über das Ausgaben Budget auf die Tagesordnung gesetzt habe, daß ihm jedoch so eben ein präjudizieller Antrag übergeben worden sei, welcher zuerst zur Berathung zu kom⸗ men habe. Abgeordn. Reinhart beantragt: Es sei die Berathung des Budgets zu verschieben, bis die Gesetzentwürfe über die Ge⸗ richtsverfassung, über das Wechselrecht und über die Gemeinde⸗ Ordnung berathen und durch das Gesetzesblatt verkün⸗ digt seien. Er begründet seinen Antrag, indem er einen Rückblick auf die bisherigen Leistungen des Landtags wirft. Neun Monate, bemerkt der Redner, seien nun verflossen und man stände jetzt am wichtigsten Geschäfte: am Bezahlen. Stelle man die Frage, was ist in dieser Zeit erzielt worden, so laute die Ant⸗ wort höchst trübselig. Ein Jagdgesetz sei berathen, worunter der Landmann leide, das Vereinsrecht sei völlig erschüttert und unmög⸗ lich gemacht; wie man mit der Presse umgegangen, davon wolle er gar nicht reden, obwohl das Gesetz selbst noch Gold wäre, wenn die Polizei⸗Willkür es nicht verschlimmere. Hierzu habe man 14 Millionen neue Schulden gemacht und eine neue Steuer, die Kapitalrenten⸗ und Einkommen⸗Steuer, dem Lande aufge⸗ halst. Das Budget betrage jährlich gegen 5,788,000 Fl. mehr als früher. Man solle nun doch wenigstens etwas fürs Volk mit nach Hause bringen, damit es doch den Schein habe, als sei etwas fürs Land geschehen. Kehrten die Abgeordneten zu⸗ rück, blos mit der Errungenschaft der Schulden, so sei nicht abzu⸗ sehen, was daraus entstehen könne. Er empfehle deshalb seinen Antrag zur Annahme. Ruland äußert sich mit Entschiedenheit gegen diesen Antrag. Die Kammer habe die dringendste Pflicht, das nun endlich zur Berathung reife Budget sofort zu berathen. In allen Kreisen werde allgemein darüber Klage erhoben, welche Unordnung durch die Verzögerung der Budget⸗Berathung in der Verwaltung entstanden sei. Er sehe sich veranlaßt, nochmals an seine bereits fruͤher ausgesprochenen Worte zu erinnern, daß man den Geldpunkt nicht zum moralischen Zwang benutzen solle. Fürst Wallerstein: Er würde dem Antrage nicht beipflichten, wenn man nicht durch die jetzigen Beschlüsse gebunden wäre. So aber seien die neue Gemeinde⸗Ordnung, das Gesetz über die Distrikts⸗ und Kreisräthe präjudiziell für das Budget selbst. Der Redner äußert ferner die Besorgniß, daß, wenn das Budget erst bewilligt sei, an einem anderen Orte die Gesetze so sehr beschnitten werden dürften, daß weder der Regierung, noch diesem Hause eine Vereinbarung möglich werden würde. Freiherr von Lerchenfeld erinnert die Herren, welche befürchten, daß der Berathung des Budgets sofort die Auflösung oder Verabschiedung des Landtages folgen werde, daran, daß das Budget noch nicht in dasjenige Stadium trete, wo es vefinitiv bewilligt sei. Am Schlusse der Budgets⸗Berathung selbst käme erst das Steuer⸗ (Finanz⸗) Gesetz zur Berathung, ohne wel⸗ ches keine Steuern erhoben werden dürften. von Lassauly: An die Kaiserin Katharina wurde einst die Frage gerichtet, wie es ihr denn möglich geworden sei, so Vieles und Großes auszuführen,

Bayern.

erechter Anerkennung dieser Ver⸗ n 1 vom 31st März v. J. der für erhaltene Vorschüsse auf euch lastenden Uer⸗

worauf sie entgegnete: weil ich nie auf morgen verschob, was ich heute thun konnte. Männer sollen sich nicht von einem Weibe be⸗ schämen lassen. Man berathe nun das Budget, nachdem es zur

Berathung reif sei. Fürst Wallerstein: Wenn der Abgeordnete von Lassaulx dieses Haus mit der Macht bekleidet, welche die Kaiserin Katharina besaß, so gebe ich ihm vollkommen Recht. (Heiterkeit.) Die Diskussion wird hiermit geschlossen. Bei der Abstimmung wird der Reinhartsche Antrag verworfen, worauf zur Berathung des Aus⸗ gaben⸗Budgets, und zwar zunächst zu Kapitel I. über die Staats⸗ schuld, geschritten wird.

Freiherr von Lerchenfeld als Referent schickt eine übersicht⸗ liche Darstellung bezüglich der einzelnen Positionen dieses Kapitels voraus. Fürst Wallerstein ergreift das Wort und erklärt, daß er sich vorbehalte, in das Materielle des Staatsschuldentilgungs⸗ wesens gelegentlich der Berathung des Staatsschuldentilgungs⸗ Gesetzes einzugehen. Der Redner bedauert, daß die Zinsenzahlung seit 31 Jahren den Malz⸗Aufschlag verschlinge, diese den Unbemit telten so schwer drückende Steuer. Es sei auch keine Hoffnung vor⸗ handen, daß dieser Heißhunger aufhöre, im Gegentheil scheine derselbe zu wachsen. von Hermann: Auch er wolle für heute nicht speziell eingehen, sondern nur andeuten, daß das wahre Defizit des Budgets nicht 2,675,260 Fl., sondern nur 678,000 Fl. betrage; die 2 Millionen seien durchlaufend und dienten ja zur Tilgung der alten Schuld. Kolb findet den Standpunkt der Staatsschuld sehr ungünstig, da von den 24 Millionen der neuen Schuld nur 10 Millionen produktiv angelegt seien. Rein⸗ hart bezweifelt die Auseinandersetzung des Abg. von Hermann und meint, daß man mit Riesenschritten einem Staatsbankerotte entge⸗ genginge. In einer Hinsicht habe die Kammer große Gewandtheit gezeigt, nämlich im Schuldenwesen. (Heiterkeit.) von Ler⸗ chenfeld hält es nicht für nothwendig, die Majorität diesrs Hau⸗ ses gegen den Vorwurf der Virtuosität im Schuldenmachen zu ver⸗ wahren. Hiermit schließt die Diskussion. Die Abstimmung ergiebt die eventuelle Annahme des Kap. 1 resp. die Bewilligung von 9,966,000 Fl. auf das laufende Budget und von 600,000 Fl. ein für allemal zum Betriebsfonds der Ablösungskasse. 8

II. Etat des Königlichen Hauses unr.Hofes. Der Ausschuß be antragt: I. Permanente Civilliste Sr. Majestät des Königs zu 2,350,580 Fl.; II. Unterhalt des Kronprinzen FI; IlI. Apa⸗ nagen: 1) Sr. Majestät des Königs Otto von Griechenland zu 80,000 Fl., 2) Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Luitpold von Bayern 100,000 Fl., 3) Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Adalbert von Bayern 60,000 Fl., 4) Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Karl von Bayern 100,000 Fl., 5) Sr. Königl. Hoheit des Herzogs Max von Bayern 225,000 Fl.; IV. Wittwengehalte Fl.; V. Pensionen à Conto heimgefallener Apanagen ꝛc.: 1) von Seiten Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin Marie 833 Fl., 2) von Seiten Ihrer Majestät der verwittweten Königin Karoline 26,219 Fl., 3) von Seiten Ihrer Königl. Hoheit der verwittweten Frau Kur⸗ fürstin 10,000 Fl., 4) von dem Reservefonds hierher 776 Fl., zu⸗ sammen zu 2,953,408 Fl.

Kolb ergreift das Wort: Es sind im ganzen Budget drei Positionen, auf welche vorzüglich Rücksicht genommen werden muß, wenn unsere Finanz⸗Verhältnisse günstiger werden sollen; diese sind zunächst 1) die Staatsschuld. Bei dieser kann eine Verminderung nicht eintreten, sonst haben wir die unerfreuliche Aussicht, daß von Jahr zu Jahr mehr wird aufgewendet werden müssen. Die zweite Position von hohem Belange ist das Militair⸗Budget. Hieruber wird die Kammer später zu verhandeln haben; vorläufig mache ich aufmerksam, daß diese Position in Vergleich zu dem fruͤheren Bud⸗ get bedeutend erhöht eingesetzt ist, auch nach der Reduction, die der Ausschuß vorgenommen hat. Die dritte Position begreift den Hof⸗Etat, die Civilliste und Apanagen. Es wurde in dem Be⸗ richte erwähnt, daß dasür ungefähr ein Elftel G“ ge⸗ sammten Staats⸗ Einkünfte verwendet werden müsse. Das ist weit mehr, als in den meisten anderen Ländern, und ich erlaube mir, in dieser Beziehung eine Zusammenstellung mitzutheilen, welche in der Karlsruher Zeitung, bei Beginn dieses Jahres erschien. Die Civilliste in Preußen beträgt 2,573,000 Rthlr., von der Ge⸗ sammt⸗Summe der Staats⸗Einrahme 2, pCt.; in Oesterreich 3,642,000 Rthlr., 2* pCt. der Einnahme; in Greßbritanien 2,620,000 Rthlr., pCt.; in Frankreich unter Louis Philipp 3,546,000 Rthlr., „20 „Ct.; in Spanien 3,278,000 Rthlr., 3 Ct.; in Belgien 733,000 Rthlr., 2 ½ Ct. Bei uns stehen die Verhält⸗ nisse weit ungünstiger. Ich bin überzeugt, das Staats⸗Oberhaupt ist ns nicht, das die Summe bedarf, es sind Andere, die den Thron umgeben, die im Schatten eines schönen Baumes die Früchte für sich zu genießen suchen, die dieser Baum hervorbringt. Ich bin überzeugt, bedeutende Reductionen könnten eintreten, ohne daß das Staats⸗Oberhaupt beschränkt wäre. Ich habe früher angedeutet, daß die Mittel zur Reduction sehr nahe liegen; eine Masse von Schlössern und Anlagen sind nicht benutzt, erfordern bedeutende Unterhaltungs⸗Kosten und außerdem wird das darin steckende Kapi⸗ tal unbenutzt gelassen; eine Veräußerung dieser nicht benutzten Ge⸗ genstände würde dem Lande große Vortheile gewähren, ohne dem Hof Eintrag zu thun. Ich glaube aber auch, daß aus anderen Gründen eine Abänderung des Gesetzes über die permanente Civil⸗ liste beinahe nothwendig ist. Jenes Gesetz wurde nach meiner Ueber⸗ zeugung erlassen ohne alle Sachkenntniß. Man glaubte, die Domai⸗ nen seien unmittelbar volles Eigenthum des Staatsoberhauptes, was aber besonders in Bayern offenbar nicht der Fall war, wo noch zu Ende des vorigen Jahrhunderts die Domainen in Folge des tesche⸗ ner Friedens durch Steuern, die dem Lande auferlegt wurden, ab⸗ gekauft werden mußten von der Erbin einer bayerischen Prinzessin, die an einen sächsischen Prinzen vermählt war. Man hat darauf nicht Rücksicht genommen, und es waren die Umstände auch da⸗ mals vielfach anders. Bis jenes Gesetz erlassen wurde, zweifelte Niemand, daß die sogenannten Sekundogenitur⸗Güter Staatsgut seien; in der Folge aber mußte der Staat die Güter erkaufen mit Aufwendung vieler Millionen. Als jenes Gesetz erlassen war, befanden sich die Finanzen Bayerns im blühendsten Zustande; man hatte Millionen und stritt über die Art der Verwen dung. Heute haben wir ein Defizit von 2 Millionen. Ich dächte, es sei eine wichtige Aufgabe für die Staatsregierung, dieses Gesetz über die permanente Civilliste und eben so die Hausgesetze, durch welche die Apanagen bestimmt sind, einer Revision zu unterstellen.

Dr. Schmidt: Er müsse gegen diesen Abschnitt stimmen und motivire dies aus den früheren Thronreden. Der bessere Theil des Volkes habe bis jetzt vergebens eine Verminderung der Civil⸗ liste erwartet. Er spreche sich mit Entschiedenheit gegen die von einigen Rednern der Majorität aufgestellte Ansicht aus, als solle der Geldpunkt nicht als moralischer Zwang gegen die Regierung benutzt werden. Das einzige Mittel, den Schein Constitutionalis⸗ mus zu brechen, sei die Benutzung der Waffe, die man hier in Händen habe. Er frage die subtilen Herren, ihm doch den Weg anzugeben, auf dem man zu günstigen Resultaten gelangen könne? Wenn Sie, meine Herren, b fährt der Redner⸗ fort, diese einzige Waffe, welche Sie constitutionell in Ihren Händen haben, nie und nirgends brauchen wollen, dann stimmen Sie dem bei, was von der anderen Seite des Hauses mit so viel Pathos schon so oft geltend gemacht worden ist. Geben Sie das constitutionelle Trei⸗ ben auf; wenn Sie sich auf dieser Waffe fürchten, ist Ihre Wirk⸗

samkeit umsonst. Schließlich bemerkt der Redner, daß er der Regie⸗

gegen die ihnen zuletzt gewordenen Angriffe zu vertheidigen,

vaͤhnte)

Leben treten

rung nicht muthwillig Verlegenheiten bereiten wolle; dies habe er durch Zustimmung zu der provisorischen Steurrerhebung bis zum Oktober gezeigt. Reinhart geht auf das Gesetz über die permanente Civil⸗ liste vom Jahre 1834 und dessen Entstehen zurück. Man habe damals den Vorwand gebraucht, als bei Berathung des Budgets die Civil⸗ liste, die Apanagen und dergleichen Kostbarkeiten in Berathung ge⸗ nommen wurden, es sei doch nicht in der Ordnung, daß man bei jedem Landtag sage, der König bekommt so und so viel weniger, und wußte die Sache so durchzudrechseln, daß die damalige Kammer das fragliche Gesetz angenommen hat, wodurch die Civilliste per⸗ manent wurde. Betrachten wir die Civoilliste: Dieselbe beträgt jähr⸗ lich 2,350,580 Fl., und da kommt, das Jahr zu 365 Tagen gerech⸗ net, auf den Tag 6439 Fl. 562 Kr. Nun sieht Jedermann ein, daß das Se. Majestät nicht braucht. Aber was so drum herum ist, was an dieser Civilliste schmarotzt und schluckt, das ist das Unglück. Wir wollen den König nicht beschränken, aber die Faul⸗ lenzer und die Pflastertreter bei Hof, die mit Faullenzen ihr Brod verdienen, diese müssen wir beseitigen, und wenn wir also nicht mehr bewilligen, so wird dies von selbst aufhören. Was die Apanagen betrifft, so fragt es sich, was da herauskommen soll, wenn man den jungen Prinzen schon so hohe Summen giebt; das führt nicht auf gute Wege. Die Beweise sind geliefert. Schränken Sie sie ein; es wird einen guten Eindruck auf das Volk machen, wenn man von oben mit dem Beispiele der Sittlichkeit und Sparsamkeit vor⸗ angeht. Da Niemand weiter das Wort ergreift, wird die Diskussion ge⸗ schlossen, worauf der Referent Frhr. von Lerchen feld das Wort erhaͤlt. Derselbe erklärt unter heftiger Bewegung: Er würde glauben, das Andenken des Mannes, dessen Namen zu tragen er stolz sei, zu ver⸗ unehren, wenn er über so unwürdige Angriffe, wie sie der Vorred⸗ ner gegen die Art und Weise, wie das Gesetz von 1834 zu Stande gekommen, geäͤußert, nur Ein Wort erwiedere. (Zustimmung von mehreren Seiten.) Er könne hierüber nur die tiefste Verachtung aussprechen. Der Minister⸗Präsident: Er ergreife das Wort nicht, weil er glaube, daß das Resultat der Abstimmung irgend zweifel⸗ haft sei, sondern lediglich, um hervorzuheben, daß die Verhältnisse seit 1834 nicht, wie ein Sprecher geäußert, zu Gunsten der Civil⸗ liste sich geändert hätten, sondern im Gegentheil zu Gunsten der Steuerpflichtigen, weil die Lasten, die heute auf der Civilliste ru⸗- hen, viel größer seien, als sie es 1834 waren. Auf die Aeußerun⸗ gen, daß man die Regierung durch Verweigerungs⸗Abstimmungen zwingen müsse, entgegne er, wie schon früher, daß sich die Regie⸗ rung durch nichts zwingen lassen werde, von dem abzuweichen, was sie als ihre Pflicht erkannt habe. Die vorliegenden Positionen 8 717 ) er kein Bedürfnuiß. Es wird nunmehr zur Abstimmung und der Etat mit 2,953,408 Fl. angenommen. (Schluß folgt.)

8 48⁄ 11 * „₰ 5 Mers ürtremberg. Stuttgort, 25. Juni. (Schwäb. 98 -Raiserl. Hoheit der Herzog von Leuchtenberg ist gestern lbend hier angekommen.

Baden. Kar lsru he, 26. Junt. Neber die (bereits er⸗ t Feier des gestrigen Tages giebt die K arlsruher Ztg. joch folgende Einzelheiten: „Schon am Morgen wurden auf An⸗ ordnung der Stadtbehörde die Gräber der gefallenen Preußen auf dem hiesigen Kirchhofe mit Blumengewinden geschmückt. In der Frühstunde sodann, zu gleicher Zeit, als die Musik der Bürgerwehr vor der Wohnung Sr. Excellenz des kommandirenden Generals von Schreckenstein spielte, begab sich eine Deputation der Bürgerwehr, aus dem Obersten Gerber, seinem Adjutanten und dem ältesten Of⸗ fizier eines jeden Grades bestehend, zu Sr. Excellenz, ihm im Namen der Bürgerwehr für die von den Königl. preußischen Truppen dem Lande geleisteten Dienste, so wie für deren bisheriges gutes und bürger⸗ freundliches Verhalten zu danken. Der General erwiederte in ver— bindlicher Weise, wie er den Leistungen der Bürgerwehr und ihrem gesetzlichen Verhalten in der gefahrvollen Zeit seine vollkommene Anerkennung zollen müsse, und daß er nicht unterlassen wolle, dem Könige von Preußen, seinem Herrn, und dem Prinzen von Preußen das freundliche Benehmen der Bürgerwehr ge⸗ gen die preußischen Truppen während der verflossenen Zeit und am heutigen Tage zu melden. Der König von Preußen, fügte Se. Excellenz hinzu, sei als treuer Freund und Verbündeter unse⸗ res Landesherrn, des Großherzogs, dem badischen Lande mit besonderem Wohlwollen zugethan. In ähnlicher Weise antwor⸗ tete der ob seiner Leutseligkeit allgemein verehrte General einer Deputation des hiesigen Gemeinde⸗Raths, welche ihm die gleichen Gesinnungen der Dankbarkeit und Werthschätzung zu bekunden ge⸗ kommen war. Nachher trat der General auf den Balkon seiner Wohnung und dankte der Musik für die ihm erwiesene Aufmerk⸗ samkeit. Am Nachmittag rückte die Bürgerwehr mit klingendem Spiel und fliegenden Fahnen auf den Exerzierplatz, begleitet und erwartet von einer zahlreichen Zuschauermenge. Zuerst wurden einige Uebungen in vereinigten Bataillonen vorgenommen, und nachdem während derselben Se. Excellenz der kommandirende Ge⸗ neral Freiherr von Schreckenstein, zunser Kriegs⸗Minister Herr Oberst von Roggenbach und eine große Zahl preußischer und badi⸗ scher Offiziere auf den Platz gekommen waren, zum Schluß vor diesen defilirt. Am Abend fanden sich vielfach Gesellschaften zusammen in denen überall die Bedeutung des gestrigen Tages den vornehm⸗ lichsten, ja wohl ausschließlichen Gegenstand des Gesprächs bildete. Es wurde der sechswöchentlichen Leidenszeit des vorigen Jahres die sich mit dem 25. Juni schloß, gedacht, und während man so die mannigfachen Erlebnisse jener Tage sich abermals vor Augen führte trat mit lebhaften Farben das Bild desjenigen hervor, was man erlitten hatte, noch mehr aber was man hätte erleiden müssen wenn nicht durch den starken Arm des preußischen Heeres die recht eitige Hülfe gebracht worden wäre. In der Erinnerung daran 8 mehreren Orten Sammlungen veranstaltet, deren Ertrag den in Baden verwundeten preußischen Kriegern zugute kommen soll.“

„Sachsen⸗Weimar. Weimar, 26. Juni. (D A. Z.) Gestern ist die hiesige Landesregierung, das bisherige obere Justi 8 Kollegium für den hiesigen und den neustädter Kreis feierlich 1n gelöst worden. Die Auflösung geschah durch den Geh Staatsrath von Wydenbrugk im Auftrage des Großherzogs und soll dieser ARI für alle Theilnehmenden im höchsten Grad ergreifend sei Die hiesige Landesregierung war eine der ältesten Behörden 1 Landes und hat wegen ihrer Unparteilichkeit und Gerechtigkeit s wie wegen der ausgezeichneten Tüchtigkeit ihrer Mitglieder überall die größte Achtung und Anerkennung genossen. Nur ein kl ine Theil der Mitglieder geht in das neue Appellationsgericht zu Ei⸗ dbüach üter, was allgemein bedauert wird. Am 1. Juli wird der Aepelatonsgericteehe dn Zagenbrugt das neue gemeinschaftliche

8 ger 1 eierlich eröffne vie

diesem Tage die Kreisgerichte in Weimar, Eistnach und eencn dns

Strafprozeg⸗werden. Mit dem 1. Juli tritt dann auch die neue ung in Kraft, und wir besitzen dann, außer den

Ca

8 1

tern. Directionen, Watzdorf einführen, 1 seiner Erholung auf sein Gut Berga zurückgezogen hat.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 26. Juni. Ztg.)

Rthlrn. terimistischen Chefs des Militairs

gestellt worden, in welchem der interimistische Chef sich verpflichtet, nichts gegen den Herzog oder die Verfassung vornehmen zu wollen und, soforn er bei seiner Stellung in Konflikt mit seinen Pflichten

als preußischer Offizier zu gerathen glaube, sofort dem Herzog hiervon Anzeige zu erstatten.

Sachsen⸗Meiningen. Meiningen, 26. I Ztg.) Nachdem in der 57sten öffentlichen Sitzung unseres Land⸗ tags eine vollkommene Vereinigung zwischen diesem und der Regie⸗ rung betreffs des Etats zu Stande gekommen, wurde derselbe von dem Staats⸗Minister von Wechmar im Auftrage des Herzogs ver tagt. Der Einnahme⸗Etat hatte sich nach der Regierungs⸗Propo⸗ sition auf 1,443,762 Fl. (41,160 Fl. weniger als 1847— 49) ge⸗ stellt und beträgt nun in Folge der Verhandlungen mit dem Land⸗ tage 1,439,119 Fl. Der Ausgabe⸗Etat beträgt 1,431,363 Fl. Die Kosten der letzten Landtagsdiät betrugen an 12,000 Fl. In dem Etat ist die Summe für die Verbesserung der Volksschullehrer⸗ Stellen nicht mitberücksichtigt worden.

Unsland.

Frankreich. Paris, 26. Juni. Die gestrige Sitzung der gesetzgebenden Versammlung war wieder einmal sehr stürmisch. An der Spitze der Tagesordnung stand zwar nur ein Gesetz⸗Entwurf über Supplementar⸗Kredite, unter diesen Kreditforderungen befand sich aber eine, welche dazu bestimmt ist, Ausgaben zu decken, die im Jahre 1849 für Ausbesserungen, Erhaltung und Sicherheit des Clysee⸗Palastes gemacht worden. Der Berg forderte eine Vermin⸗

weiter vertagt.

suchten gestern in Gesellschaft des Prinzen von Preußen die italie⸗ nische Oper.

derung der geforderten Summe um 500,000 Fr., wobei er davon ausging, daß die Erhaltungskosten des Elysee in dem am Montag bewilligten außerordentlichen Kredit mit inbegriffen sein müßten. Nach unzähligen Reclamationen und Unterbrechungen, Geschrei und Ordnungsruf mit und ohne Censur, ja selbst Entfernung eines Mit gliedes, des Herrn Valentin, aus der Sitzung, wurde der verlangte Kredit endlich doch unverkürzt mit 424 gegen 189 Stimmen be⸗ willigt. Der Geschäftsführer der Voix du Peuple ist vorgestern abermals zu 4 Jahren Gefängniß und 10,000 Fr. Strafe in con— verurtheilt worden. Er soll sich nach Belgien geflüchtet haben. Der Moniteur Algerien vom 20. Juni berichtet über kleine militairische Unternehmungen. Das arabische Dorf Uldscha, dessen Einwohner die Auslieferung einiger Araber verweigerten, welche einen französischen Soldaten getödtet und andere schwer ver⸗ wundet hatten, wurde niedergebrannt; die sich widersetzenden Ein⸗ wohner verloren 30 Todte und wurden Nertrieben.. Die Repräsentanten wählten gestern die Kommission über die Duellfrage. Alle Mitglieder gehören der Majorität an. Herr Berryer wird nun wahrscheinlich Freitags schon den Be⸗ richt uüͤber das Ausgabe⸗Budget von 1851 einbringen. Das Ein⸗ nahme⸗Budget folgt in 14 Tagen. Wahrscheinlicherweise wird die National⸗Versammlung vom 15. August bis zum 1. November sich vertagen. Es heißt, die Botschaft des Präsidenten dürfte nun ehestens eingebracht werden. Am Donnerstag den 27. Juni findet eine Gedächtnißfeier für Erzbischof d'Affre von Paris statt.

In den Departements wird mehrfach für sofortige Steuerver⸗ weigerung ggitirt.

Großbritanien und Irland. Parla ments⸗Sitzung vom 21. Juni. Oberhaus. Lord Bro ugham brachte die Frage zur Sprache, ob die jüngsten Regierungs⸗Maßregeln in Betreff des Sonntags⸗Postdienstes legal begründet wären oder nicht, worauf Marquis von La nsdowne seine Ueberzeugung aussprach, daß der Krone unzweifelhaft das Recht zustehe, nach Belieben den Postdienst zu ordnen, wobei er ebenfalls die Besorgniß äußerte, daß die neue Einrichtung die Sonntagsfeier sehr stören müsse.

Unterhaus. Sitzung vom 25. Juni. Die Dehbatte über die auswärtige Politik wurde fortgeführt. Die Herren Osborne, Lord Manners, Anstey und Cochrane nahmen das Wort, worauf schließlich Lord Palmerston sprach, um seine Politik zu rechtfertigen, die er nach allen Richtungen hin beleuchtete. „Ich bin der Ansicht und halte dafür“, schloß der Minister, „daß die Prin⸗ zipien, nach welchen wir gehandelt, diejenigen sind, welche die große Majorität des englischen Volkes hegt. (Beifall.) Ich bin über⸗ zeugt, daß diese Prinzipien, so weit es dem Einfluß Englands ge⸗

stattet ist, auf die Geschicke anderer Länder einzuwirken, dazu geeig⸗ net sind, der Wohlfahrt und dem Glücke der Menschheit zu nützen, wie zur Förderung der Civilisation, zur Aufrechthaltung des Friedens, zur Entwickelung der Hülfsquellen und des Flores anderer Länder sowohl, wie des Landes, in welchem wir leben, beizutragen. (Beifall.) Wir haben bei uns gezeigt, daß Freiheit vereinbar ist mit Ordnung, daß individuelle Freiheit vereinbar ist mit Ge⸗ horsam gegen das Gesetz. (Hört!) Allein, ich behaupte auch, daß wir in unserer auswärtigen Politik nichts gethan, was uns das Vertrauen unseres Landes hätte verscherzen lassen. (Bei⸗ fall.) Ich fordere furchtlos das Verdikt des Hauses heraus, ob die Prinzipien, welche die auswärtige Politik der Regierung immer bisher regiert, ob die Pflicht, unseren Unterthanen im Aus⸗ lande Schutz zu leihen, die wir als Leitstern un⸗ seres Handelns betrachtet, passend und recht gewesen, und ob, wie in den alten Zeiten ein Römer sich vor Unbillen frei wußte, wenn er sagen konnte: „Ich bin ein römischer Bür⸗ ger“, ob nicht heute ein britischer Unterthan in fremden Landen sich geschützt wissen darf durch das wachsame Auge und den star⸗ ken Arm seiner Regierung gegen Ungerechtigkeit und Unrecht.“ Die Debatte wurde darauf nochmals und zwar bis Donnerstag

London, 26. Juni. Die Königin und Prinz Albrecht be⸗

Lord Cantilupe, ältester Sohn des Grafen Delawarr, seit meh⸗

Geschworenen 88* gerichten auch das öffentliche Verfahren für Vergehen

reren Jahren Unterhaus⸗Mitglied, zuerst für

Holston, dann für b

bei den Kreisgerichten und für Uebertretungen bei den Justizäm⸗ Die neuen Verwaltungsbehörden, die sogenannten Bezirks⸗ wird dem Vernehmen nach der Staats⸗ Minister von welcher sich gegenwärtig auf einige Wochen zu

(D. A. Der Abgeordneten⸗Versammlung wurde heute der Etat von 1850 52 vorgelegt; derselbe ergiebt ein Defizit von 119,500 Die Interpellation, wie es mit der Beeidigung des in⸗ auf die Verfassung gehalten worden, beantwortete das Ministerium dahin, daß dies nicht hätte geschehen können, weil jener Chef in preußischen Diensten geblieben; es sei jedoch nach dem Vorgange anderer Staaten ein Revers aus⸗

beeen enmaübe dadneis Aie senn

2

Lewes, ist so eben im 37sten Jahre an einem re eumatischen Fie⸗ G schen Fie⸗

ber gestorben. Auch der Vice⸗Admiral Sir Senhe Coghill nöte mit Tode abgegangen. 3 Am Sonnabend ist Garibaldi auf d hiff Q 2 von Gibraltar in Liverpool egeoge s em Dampfschiff „Quetn

Spanien. Madrid, 20. Juni. (Fr. B.) Eine König⸗ liche Verordnung ernennt die Herzogin von Montpensier zur In⸗ fantin von Spanien mit allen dazu gehörigen Rechten, Ehren und Bezügen.

Nach Cuba sollen sofort 6 Regimenter Verstärkung abgehen.

Es scheint sehr ernsthaft mit einer umfassenden karlistischen Verschwörung zu werden.

Zproz. 33 ⅞.

Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus. Zur Feier der Genesung Sr. Majestät des Königs: Fest⸗Vorstellung. (Den 28. Juni.)

Zur Feier der glücklichen Genesung Sr. Majestät des Königs fand am Freitag im Opernhause eine Fest⸗Vorstellung statt, die von den Herren Meroni und Cerf zur Unterstützung Hülfsbedürftiger veranstaltet worden war. Ein glänzendes Publikum hatte sich versammelt und fuͤllte das reich mit grünen Laubgewinden geschmückte Haus in allen Räumen. Eine Fest⸗ Ouvertüre vom Kapellmeister Dorn, die Volks⸗Melodieen: „Ich bin ein Preuße“ und „Heil dir im Siegerkranz“, geschickt und wirksam kombinirend, unter des Komponisten Leitung vom Königlichen Orchester nefflich ausge⸗ führt, leitete das Ganze würdig ein. Hierauf sprach Herr Hendrichs einen vom Rittmeister von Krosigk verfaßten Prolog, dessen Inhalt, auf die Ereignisse der letzten Zeit sinnigen Bezug nehmend, lebhaften Anklang fand. Die Zeilen:

„Ja, nur der Wahnsinn wagt es zu vollbringen,

Dicht tritt der Mord den Gottgesalbten an,

Ach, nur ein Wunder kann ihm Rettung bringen!

Und sieh! ein Wunder hat der Herr gethan.

Genaht in Donnersturm auf Blitzesschwingen,

Hemmt er die Kugel auf der Todesbahn.

Ja, Herr! Du hast zu Zeugen uns geladen,

Daß Er ein König ist von Gottes Gnaden!“ 1— wurden mit laut ausbrechendem Beifall aufgenommen. Am Schluß des Prologs ertönte dem Könige und der nigin ein freudiges Lebehoch. Dann folgte hinter der Scene die Ausführung einer Fest⸗Hymne, gedichtet von Rellstab, komponirt von Peter Cornelius, wozu im Vorder⸗ grunde der Bühne ein im kolossalen Maßstabe nach einem Bilde von Ra⸗ phael gemaltes Transparent, „die Besiegung des Drachen durch den Erz⸗ engel Michael“ vorstellend, sichtbar wurde. Von Herrn Professor Kase⸗ lowsko ausgeführt, war das Tableau von großartiger Wirkung und er⸗ regte allgemeines Interesse Auf die Bedeutung der allegorischen Darstel⸗ lung Bezug nehmend, brachte eine Stimme aus dem Parquet das Wohl des Prinzen von Preußen aus, ein Ruf, in welchem das Publikum unter dem Tusch des Orchesters freudig einstimmte.

so hatten die Veranstalter der Festvorstellung das Ibrige gethan, diesen so glänzend und mannigfaltig wie möglich auszustatten. Außer den hiesigen Künstlern betheiligten sich auch vi le Gäste daran. So wurde die zweite Abtheilung mit einer Scene aus der Oper „Norma“ eröffnet, in welcher Lerr Ditt (aus Hamburg) und Fräul. Molendo (aus Kassel) als Sever und Adalgisa auftraten, woran sich ein spanischer National⸗Tanz „La manolla“, ausgefüͤhrt von Fräul. Starle und dem Balletmeister Herrn Wienrich (Beide vom Hoftheater zu Kassel), schloß. wir in der Schluß⸗Scene aus dem vierten Akt der Oper: „Die Jüdin“ Herrn Reer, vom Hoftheater zu Gotha, als Eleazar, neben Herrn Böt⸗

beeihl. d. egies Ei Pease in dem Erstgenannten mitteln kennen lernten dessen Ghegeu und EE“ 8. und Routine zeugten D ihte sich di lhmie Sterbe⸗Evan, he 7e Bh zeugten. aran reihte sich die berühmte Sterbe⸗Scene aus enen uII geschätzten Gaste aus Wien, Herrn A nder, mit ve5 gesungen, und zum Schluß des Theils ein Solotanz, ausgeführt. Tf nstfertigkeit und Anmuth aufs beifälligste „Cortez“, unter Mitwirkum ver. 1¹“ bcr Opern⸗ und Ballet⸗Personal länz b diseg hiesigen und die ganze Feier festlich beschleße zender Auestattung vorgeführt wurde

b8

Die allgemeine Theiin r. 79 98 e 88.

E 82 ahme und die Bereitwilkter. 8 cher die unterzeichneten Comités in dhrens iinechgke, 8 Festlichkeit bei Grundsteinlegung für das National⸗Krieger. Dfür die von allen Seiten sich unterstützt gesehen haben, macht es unmo lich jedem Einzelnen den Dank, von dem sie durchdrungen sind 1 er. sprechen. b

Sie halten es daher für ihre dringende Pflicht, diesen Dank hiermit Allen auf das Angelegentlichste öffentlich niederzulegen.

Sie können bei dieser Gelegenheit nicht unterlassen, zugleich auch auszusprechen, daß die Bedeutung des Denkmals und S lei⸗ tende Gedanke, welcher den dabei statigefundenen Festlichkeiten un⸗ terlegt gewesen, überall in der Weise aufgefaßt wurde, wie es die heilige Sache, für welche dieses Denkmal, so Gott will, noch nach Jahrhunderten Zeugniß ablegen soll, erforderte.

Möge denn daher aus dem geistigen Kreise, den wir am 18 Juni geschlossen, neues Heil dem theuren Vaterlande ersprießen; möge der Grundstein, genetzt von so vielen Thränen herben Schmer⸗ zes, ein Altar allgemeiner und letzter Versöhnung werden, und wenn einst am 18. Juni 1851 der stolze Säulenschaft kühn sich er⸗ hebt, und auf seinem Knaufe der kräftige Aar zum Wolkenflug 8 seine mächtigen Schwingen breitet, dann möge es uns Allen ein theures Symbol sein, auf festem Grund und Boden dem schönen

Vorwärts entgegen zu streben, das aus brüderlicher Einigkeit her⸗

vorgeht, gegründet auf Vaterlandsliebe, Achtung vor dem Gesetze. tende Eiche seinem Volke, so wie allen

Treue zum Throne und Dann wird Preußen eine mächtig schat⸗ deutschen Bruderstämmen

dastehen und der Segen der Enkel die Stunde preisen, in der am

18. Juni 1850 die Väter laute Kunde gaben:

„so dankt Preu⸗

ßen den treuesten der Getreuen!“

in von Bohlen, im Alter von 70 Jahren. mtsleben überall dieselben Eigenschaften einer s Geschä Imtslebe gen eltenen Ge⸗ 8⸗ tüchtigkeit, Berufstreue und Rechtlichkeit auszeichneten, so fücgie stas unsere Universität dem Verstorbenen im Besonderen durch die Umsicht und Humanität verpflichtet, mit welcher derselbe in seiner 4. Stellung als außerordentlicher stellvertretender

mächtigt Lei iversité⸗ - 8 er an der Leitung der Universitäts⸗Angelegenheiten Antheil

Berlin, den 28. Juni 1850. 8 Das Unterstützungs⸗-Comité von Berg und Mark

1 E und

das Bau⸗ und Fest⸗Comité zur Grundsteinlegung des

National-Krieger⸗Denkmals zum Gedächtniß der in

den Jahren 1848 49 treu ihrer Pflicht für Könin

und Vaterland gefallenen Krieger.

Am heutigen Tage

1 sige Königliche Universitäts⸗ Kurator, Herr Geheime Justizrath und Konsistorial⸗Prästderue H.

starb der hie Wenn sein ganzes

b früheren Regierungs⸗Bevoll⸗

Wie überall in den Kreisen, mit welchen ihn seine vielfa⸗

Den übrigen, rein künstlerischen Theil des Abends angehend,

Dann sahen

H