1850 / 178 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

von dem riesigen wechselseitigen Bedarfshandel zwischen Europa und den übrigen Weltthetlen den ihrer Größe und selbst ihrem Ver⸗ brauche von überseeischen Artikeln entsprechenden direkten An heil zu gewinnen. Der deutsche Zoll⸗Verein konnte nicht genügen, weil er nicht alle deutsche Staaten und die mit denselben durch natürliche und politische Bande verknüpften Länder um⸗ aßt. Jeder Deutsche und Oesterreicher, vornehmlich aber der Staats⸗ mann, muß also den Blick auf jenen Tag richten, an welchem die deutschen Häfen der Nord⸗ und Ostsee und die österreichischen im Süden als Stapelplätze eines großen Handelskörpers sich brüderlich die Hand reichen werden, weil durch diese enge Vereinigung die Wohl⸗ fahrt, die Macht, die Sicherheit Deutschlands und Oesterreichs sich auf festerer, breiterer Grundlage erheben werden, als sie jemals in der Geschichte gehabt haben. Erst wenn der Handels und Schiff⸗ fahrtsbund zwischen Oesterreich und allen Staaten Deutschlands zu Stande gebracht sein wird, wenn jene reichen Gebiete, über welche ast der gesammte überseeische Bezug der österreichisch-deutschen Mit⸗ telländer stattfindet, einer und derselben handelspolitischen Gesetzge⸗ bung unterstehen werden, dann erst ist Raum, um eine österreichisch⸗ deutsche Handelspolitik selbstständig und den Interessen der Ge sammtheit entsprechend in allen Richtungen durchzuführen, dann erst wird es möglich, die vortheilhaftesten Handelsverträge mit den überseeischen Ländern abzuschließen und für L esterreich und Deutsch⸗ and den gebührenden direkten Antheil an dem großen Bedarfs⸗ handel zwischen Europa und den übrigen Erdtheilen zu erlangen. X““ (Fortsetzung folgt.)

——

Ausland.

Oesterreich. Krakau, 23. Juni. (Ll.) Es hat sich leider auch hier unter den garnisonirenden Truppen in großer Ausdehnung die sogenannte ägyptische Augenentzündung verbreitet. Zwar hat die Krankheit bisher keinen gefährlichen Charakter angenommen, nichts destoweniger sind doch schon mehrere Erblindungen zu bedauern. Auch unter Privatpersonen beginnt diese Epidemie sich zu zeigen.

Griechenland. Athen, 19. Juni. (Wien. Z.) Gerüchte in Betreff einer Minister⸗Krisis sind im Umlauf.

Das Journal Patris ist mit Beschlag belegt worden. Ein neues schärferes Preßgesetz soll emanirt werden.

Die Provenienzen aus Malta sind der Quarantaine unter⸗ worfen. Der Handelstraktat mit Rußland ist promulgirt worden.

Anzeige,

b betreffend

den Central⸗Verein für das Wohl der arbeitenden Klassen. Als bei Gelegenheit der großen Gewerbe⸗Ausstellung der Zollvereins⸗

aaten zu Berlin, im Jahre 1844, der Gedanke, Vereine für das Wohl

1122

der arbeitenden Klassen zu begründen, angeregt wurde, fand derselbe allge⸗ meinen, ungetheilten Beifall, und dem zusammentreten den Centralverein wurde zur Erreichung seiner Zwecke von des Königs Majestät Allerhöchstselbst die Summe von 15,000 Rthlr. zur Verfügung gestellt, in der Voraussetzung, daß nicht ausschließlich die Errichtung von Spar⸗Prämienkassen ins Auge gefaßt, der Verein vielmehr seine Thätigkeit zugleich den anderen wohlthä⸗ tigen Einrichtungen zuwenden werde und wie die Allerhöchste Ordre weiter bemerkte in der Hoffnung, daß der Verein bald durch den Hin⸗ zutritt aller wahrhaft edlen Männer, insbesondere unter dem Gewerbestande, zu einem Baum erwachsen werde, der seine Zweige über das ganze Vater⸗ land breitet.

Zufolge mehrfacher Bedenken der Staats⸗Behörden erhielt jedoch das „revidirte Statut des Central⸗Vereins in Preußen für das Wohl der ar⸗ beitenden Klassen“, angenommen in der General⸗Versammlung vom 2. März 1847, erst unterm 12. April 1848 die Genehmigung, nachdem am 31. März desselben Jahres die Allerhöchste Verleihung von Corporationsrechten erfolgt war. Unterm 3. Mai ej. wutde dem Verein auch die Portofreiheit fuͤr briefliche Mittheilungen, Sendungen von Schriften und Buchern unter Kreuz⸗Couvert und letztere bis zum Gewichte von 10 Pfund, desgleichen für Geldsendungen, sämmtlich unter der Rubrik: „Allgemeine Angelegen⸗ heiten für das Wohl der arbeitenden Klassen“, durch das General⸗Post⸗ Amt ertheilt.

Ueber die seitherige Thätigkeit des Vereins geben die sechs Hefte der Mittheilungen desselben (unter dem Titel: Mittheilungen des Central⸗Ver⸗ eins für das Wohl der arbeitenden Klassen, Berlin, in Kommission bei Veit und Comp, erschienen) Aufschluß.

Es kam darauf an, daß sich der Verein für die vollständige Erfüllung seiner umfassenden statutenmäßigen Aufgabe mittelst planmäßig und konse⸗ quent fortdauernder Thätigkeit durch diesen Zwecken entsprechende Einrich⸗ tungen in den Stand setze. Zu dem Ende hat der vereinigte Vorstand und Ausschuß des Vereins neuerlich beschlossen: „Die in den Wirkungs⸗ kreis des Vereins fallenden verschiedenen Aufgaben behufs einer fortge⸗ setzten Bearbeitung derselben unter die einzelnen Mitglieder des Vorstandes und Ausschusses nach bestimmten Geschäftskreisen, und zwar für jetzt in folgender Art zu vertheilen: 1) Spar⸗ und Prämien⸗-Kassen; 2) Gründung und Statuten der Lokalvereine, wie einzelne Anträge dieser Vereine auf Bewil⸗ ligung von Vorschüssen und Unterstützungen; 3) Darlehns⸗ und Vorschuß⸗ kassen, so wie Bankwesen für Gewerbtreibende und Arbeiter; 4) Aussteuer⸗ kassen; 5) Sterbe⸗ und Krankenkassen; 6) Invalidenkassen und Alterversor⸗

gungs⸗Einrichtungen, auch in Bez g auf die Armenpflege; 7) organisato⸗ rische Einrichtungen unter den gewerbtreibenden Klassen, insbesondere zum Schutz und zur Sicherheit der beiderseitigen Interessen von Arbeit⸗ gebein und Arbeimehmern, Lehrlingen, Gehülfen und Meistern; Fabrik⸗ ordnungen, Genossenschaftsgerichte und die mit diesen Einrichtun⸗ gen unmittelbar zusammenhängenden Unterstützungs⸗, Wander⸗ und ähn⸗ liche Kassen, desgleichen Beschäftigung der Gefangenen in den öffent⸗ lichen Anstalten; 8) Verbesserung des Gefängnißwesens, insbeson⸗ dere Besserung der Entlassenen und Korrigenden; 9) Unterrichts⸗ und Bil⸗ dungswesen, namentlich Schul⸗Einrichtungen sür Fabrikkinder, Sonntags⸗ und Handwerker⸗-Fortbildungs⸗Schulen, Vereine junger Handwerker für die⸗ sen Zweck, Kleinkinder⸗Bewahr⸗Anstalten; 10) Veranstaltung und Leitung einzurichtender öffentlicher Vorträge über soziale Einrichtungen und damit zusammenhängende staatswirthschaftliche Gegenstände; 11) Volks⸗Bibliothe⸗ ken und Volksschriftenwesen; 12) Wohnungsverhältnisse in gesundheitspoli⸗ zeilicher Hinsicht und in Beziehung auf die Zwecke der gemeinnützigen Bau⸗ Gesellschaft; 13) die Verhältnisse der landwirthschaftlichen Arbeiter und der Bodenkultur, so weit sie den Wirkungskreis des Vereins berühren, als z. B.

5 ‿.

innere Colonisation; 14) Kassenwesen ie Aus⸗

breitung des Vereins.

Außerdem ist ein General⸗Secretair für den Central⸗Verein bestellt, welchem unbeschadet der Selbstthätigkeit und Mitwirkung des Vorstan⸗ des, wie der einzelnen Mitglieder desselben und des Ausschusses die Pflicht und der Beruf obliegt, sich in fortdauernder vollständiger Kenntniß und Uebersicht von allen wichtigen Schriften und Gegenständen, gesellschaft⸗ lichen Einrichtungen und Anstalten, sowohl im Vaterlande, wie in auswär⸗ tigen Ländern zu erhalten, welche in den Wirkungskreis des Vereins fallen, die Nachrichten darüber, wie die Materialien zur Benutzung bei Bearbei⸗ tung der einzelnen Geschäftszweige zu sammelu, ingleichen die Redaction der periodischen Zeitschrift des Vereins, so wie etwaniger anderer fortlau⸗ fender Mittheilungen an die Mitglieder und durch die Presse zu besorgen.

Diesen Einrichtungen im Verein liegt der Zweck zum Grunde: den Ver⸗

eein zu einem Mittelpunkt der Kenntniß der verschiedenen Systeme und Einrichtungen zu machen, welche seinen statutenmäßigen Wir⸗ kungskreis, insbesondere also die oben benannten Aufgaben seiner Thätigkeit betreffen und darüber vollständige Nachrichten und um⸗ fassende statistische Uebersichten sowohl aus dem Vaterlande, wie aus den auswärtigen Ländern zu sammeln, um den Behörden, Lo⸗ kal⸗Vereinen und Privatpersonen zuverlässige Auskunft darüber ge⸗ ben zu können, zur Läuterung und Berichtigung der Ansichten auf diesen Gebieten und zur vollkommneren Beurtheilung des praktischen Werths und Erfolges jener verschiedenen sozialen Institutionen und Veranstaltungen beizutragen, auch zur Ausführung oder Vervoll geprüfter und bewährter Einrichtungen der Art hinzu⸗ wirken.

Indem wir über diese Zwecke und Einrichtungen des Vereins öffent⸗ liche Mittheilung machen, richten wir an alle Vereine, Institute, Behörden und Privatpersonen, deren Thätigkeit in den Bereich des Central⸗Vereins fällt oder mit demselben verwandt ist, die Bitte: sich mit dem Vorstande unseres Vereins in Verbindung zu setzen und ihn von Einrichtungen der oben bezeichneten Art und den Wirkungen derselben zu unterrichten, über⸗ haupt die Wirksamkeit unseres Vereins und die obigen Zwecke desselben, in lebendiger Theilnahme an denselben, kräftig unterstützen zu wollen, wogegen der Central⸗Verein, nach Maßgabe der ihm zu Gebote stehenden Mittel und Kräfte, die verwandten Zwecke zu fördern stets bereit sein wird.

Jusbesondere ersuchen wir die Herausgeber von Schriften und Wer⸗ ken, welche den oben dargestellten Wirkungsfreis des Vereins berühren, um Zusendung derselben und bieten wir gegen Uebersendung von Zeitschriften, Berichten und Statuten seitens anderer verwandter Vereine, Institute oder Unternehmer, den Austausch unserer periodisch erscheinenden gedruckten Mit⸗ theilungen an, welche letzteren es sich zugleich zur Aufgabe machen werden, von jenen Schriften und Werken, wie von diesen Zeitschriften, Berichten und Statulen fortlaufende Kenntniß zu geben.

Die verehrlichen Redactionen der Zeitungen des engeren und weiteren Vaterlandes ersuchen wir ergebenst um kostenfreie Aufnahme dieser unserer gegenwärtigen Aufforderung, in dem Vertrauen, daß sie sich die Beförde⸗ rung unserer gemeinnützigen Wirksamkeit auch ihrerseits angelegen sein lassen werden.

Berlin, den 12. Juni 1850.

Der Vorstand des Central⸗Vereins für das

der arbeitenden Klassen.

7

Wohl

Bekanntmachungen.

[400] 111“ Der unten näher bezeichnete ehemalige Erekutor, jez⸗ zige Bote Johann Andreas Jacoby, aus Magde⸗ burg gebürtig, ist des Betruges durch Unterschlagung von Sachen und Geldern dringend verdächtig und hat sich von hier heimlich entfernt, ohne daß sein gegen⸗ wärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist.

Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte desselben Kenntniß hat, wird aufgefordert, davon unverzüg⸗

lich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde An⸗

zeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und

Militair⸗Behörden des In⸗ und Auslandes diensterge⸗

benst ersucht, auf denselben zu vigiliren, ihn im Be⸗

tretungsfalle festzunehmen und mit allen bei ihm sich

vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Trans⸗

vorts an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern. Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch entstan⸗

denen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden

des Auslandes eine gleiche Rechtswillfährigkeit versichert. Berlin, den 27. Juni 1850.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation IX. für Voruntersuchungen. Signalement des Boten Jacoby.

Derselbe ist 59 Jahr alt, evangelischer Religion, in

Magdeburg geboren, 5 Fuß 5 Zoll groß, hat dünne

braune Haare, braune Augen, braune Augenbrauen,

rundes Kinn, ovale Gesichtsbildung, gesunde Gesichts⸗ sarbe, starke Nase, kleinen Mund, rasirten Bart, ge⸗ sunde Zähne, ist untersetzter Gestalt, spricht die dentsche

Sprache und hat als besondere Kennzeichen im Gesicht

einige Pocken⸗Narben und stößt beim Sprechen einzelne

Worte sehr hart hervor.

Die Bekleidung des ꝛc. Jacoby geben werden.

[399 Bekanntmachung. Das im Wolmirstedter Kreise, 3 Meilen von agde⸗ burg, 2 Meilen von Gr. Oschersleben und 1 Meile von der Magdeburg⸗Helmstädter Chaussee belegene Königliche Domainen⸗Amt Dreileben, welches aus

2127 Morgen 25 ◻. Acker,

170 44 » Wiesen,

27 Aenger, Gärten, Teiche und

kann nicht ange⸗

11 41 9 6556 26 » Unland 8 besteht, soll mit allen dazu gehörigen Königlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden von Johannis 1851 ab auf achtzehn hinter einander folgende Jahre zur öffent⸗ lichen meistbietenden Verpachtung gestellt werden. Oualifizirte Pachtlustige werden eingeladen, sich in dem auf „den 23. September d. J., Vorm. 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer anstehenden Termine einzu⸗ finden und ihre Gebote abzugeben. Wer zum Bieten zugelassen sein will, muß den Nachweis eines eigenen neeccgn Vermögens von mindestens 25,000 Thlr. 1g he sich durch Atteste als praktischer Landwirth Die Verpachts⸗Bedingungen liegen in unserer Do⸗

mainen⸗Regist Einsteht negistratur und auf dem Amte Dreileben zur Magdeburg, den 7. Königliche Regierung. der direkren Ste .

Juni 1850. Abtheilung für di 88 ig für die Verwaltun Steuern, Domainen und Forsten. V rie st.

Nothwendi 31 ndiger Verkauf 8 Königliches Kreisgericht zu Geeaga s .

14011 1.

Das im Krotoschiner Kreise, Re serungs⸗Bezirke owo, abgeschätzt auf

sen, belegene adelige Rittergut Trze

43,030 Thlr. 18 Sgr. 2 Pf. zufolge der nebst Hypo⸗ thekenschein und Bedingungen in der Registratur einzu⸗ sehenden Taxe, soll

am 16. Januar 1851, Vorm. 9 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.

Die dem Aufenthalte nach unbekaunnten Interessenten der Landrath Ignaz Nowackischen Pupillen⸗Masse wer⸗ den hierzu öffentlich vorgeladen.

Krotoschin, den 4. Mai 1850.

Hst bhka h n.

IIII Die Lieferung von 306 Stück Achsen mit Rädern für die Ostbahn in Loosen von 51 Stück zum 1. April 1851 soll im Wege der öffentlichen Submission Pvergeben werden. Die Lieferungs⸗Offerten sind porkofrei und versiegelt mit der Aufschrift:

„die Lieferung von Achsen und Rädern zur Ostbahn

betreffend“ bis zum Submissions⸗Termine,

Vormittags 12 Uhr, im Bureau der unterzeichneten Di⸗ rection einzureichen, wo dieselben in Gegenwart der etwa erschienenen Submittenten eröffnet werden. Später ein⸗ gehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Of⸗ ferten bleiben nnberuckschtigt.

Die Bedingungen nebst Zeichnung liegen im vorbe⸗ nannten Büreau zur Einsicht aus, auch werden Ab⸗ schriften resp. Kopicen auf portofreie Ankea gen verabfolgt.

Bromberg, den 12. Juni 1850.

Königliche Direction der Ostbahn.

[391]

NNnn

Bb

4 4 1.

S 5. 8 8 (18öö Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. [101 p] Bekanntmachung.

n 8 99 vLom Sonntag den 30. 6 2. d. M. ab werden die Fahrpreise zu den

an den Sonn⸗ und Festtagen zwischen WBerlin und Spandow seattfindenden . Ertrazügen auf folgende Sätze ermäßigt: I. Wagenklasse 9 Sgr., II. 6 ½ 5 III. 5 pro Person für Hin⸗ und Rückfahrt, wenn die Rück⸗ fahrt noch an demselben Tage stattfindet. 8 Für die gewöhnlichen Personen⸗ und Zwischenzüge wird einstweilen versuchsweise und mit Vorbehalt der Wiederaufhebung das Fahrgeld für III. Wagenklasse von Berlin nach Spandow oder von Spandow nach Berlin auf „3 Sgr.“ pro Person füͤr jede einfache Tour vom 1. Juli c. ab festgesetzt. Berlin, den 23. Juni 1850. ITTDbbTbbbbbeeebn.

9)]

1.“

8 8 „¼2 * 8 „₰ 8 2 ¼ * 5 cg. 1 1 Berlin⸗Hamburger Eisenbahn. [91 b] EIWIIImchg

5 Am Sonnabend den 6. Juli c. wer⸗

den wir einen Extrazug von hier nach 6. Hamburg zu ermäßigten Fahrpreisen ver⸗ VKanstalten, welcher Mittags 12 ¼ Uhr von Uhier abgehen und um 8 ½ —9 Uhr Abends —DBin Hamburg eintreffen wird.

Die Fahrbillets

zu 7 Thlr. 15 Sgr. pro Person in 1. Wagenklasse,

5ö8 20 5 5, 8 für gin 1 84 n III.

Hin⸗ und Rückfahrt gültig, können zur Rückreise

von Hamburg bei jedem regelmäßigen Personenzuge 1'8 einschließlich den 12. Juli c. benutzt werden. Bei der

Hinreise nach Hamburg ist es den Passagieren gestattet, leichtes Reisegepäck an sich zu behalten; bei der Rück⸗ reise dagegen muß alles Gepäck ohne Ausnahme in den Packwagen abgeliefert werden und unterliegt in Berlin der steuerlichen Revision. Die Elb⸗Dampfschifffahrts⸗Com⸗ pagnie zu Hamburg hat sich bereit erklärt, sofern sich 120. Theilnehmer finden, im Anschlusse an den obigen Extrazug eine Fahrt von Hamburg nach Helgoland zu dem ermä⸗ ßigten Preise von 5 Thlr. für die Hin⸗ und Rückfahrt dergestalt zu veranstalten, daß die Passagiere einen Tag auf Helgoland sich aufhalten können. Es werden dem⸗ nach bis inecl. 3. Juli c. Mittags Billets der genann⸗ ten Compagnie von dem Billetverkaufs⸗Büreau auf un⸗ serem Bahnhofe hierselbst ausgegeben, wo am 5. Jilic. zu erfahren ist, ob die erforderliche Anzahl Passagiere für Helgoland zusammengekommen ist, event. die einge⸗ zahlten Beträge zurückgefordert werden können. Berlin, den 21. Juni 1850. SDSEITTSböön der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn⸗Gesellschaft.

[395] Koln⸗Mindener Essenbahn. Dividendenzahlung pro 18419.

Die aus dem Betriebs-Ueberschusse des Jahres 1849 unter die Actionaire zu vertheilende Dividende ist auf ein Pro⸗ zent festgesetzt worden, und kann dieselbe ITieeüüab

5 2 .

1) in Berlin bei dem Herrn S. Bleichröder in den gewöhnlichen Geschäftsstun⸗ den bis zum 15. Juli c. incl., in Düsseldorf am . und 8EC im Bürean des dortigen Bahnhof⸗Inspektors, Vor⸗ mittags von 9 bis 12 Uhr, in Köln bei unserer Hauptkasse (Frankenplatz) Vormittags, mit zWer Thaler pr. Actie gegen Auslieferung 2 in Empfang genommen

3)

des Pivivendenscheins Nr.

werden. Köln, den

27b

Di

Juni 1850. bb.

[403]

P;o Horsegealos* 8. . Niederschlesische Zweigbahn.

Zu der diesjährigen ordentlichen General⸗Versamm⸗ lung werden hierdurch die Herren Actionaire der Nie⸗ derschlesischen Zweigbahn auf Sonnabend den 20. Juli c., Vormittags 10 Uhr, hierher ergebenst eingeladen.

Zur Verhandlung werden kommen: 1““ 1) der Bericht über die Finanzlage der Bahn, so wie

über die bisherigen Berhandlungen mit dem Staat; 2) der Betriebsbericht pro 1849; 3) die Wahl von neuen Directions⸗ und Ausschuß⸗

Mitgliedern.

Mit Rücksicht auf §. 25 der Statuten werden die Herren Actionaire ersucht, die Nummern derjenigen Stamm⸗Aetien, für welche das Stimmrecht ausgeübt werden soll, spätestens 8 Tage vor der General⸗Ver⸗ sammlung der Direction anzuzeigen. Auf Grund die⸗ ser Anmeldungen wird eine Einlaßkarte, auf welcher das Versammlungs⸗Lokal angegeben sein wird, ertheilt wer⸗ den, bei Eintritt in die Versammlung sind jedoch die Actien selbst zu deponiren. Gegen Vorzeigung der Ein⸗ laßkarten wird auf unserer Bahn freie Fahrt gewährt.

Glogau, den 26. Juni 1850.

ie Dieetiivn.

Rheinische Eisenbahn⸗ 1402] Gesellschaft.

Nachdem der Inhaber der 4 % privil. Obligation Nr. 6022. der Rheinischen Eisenbahn⸗Gesellschaft uns angezeigt hat, daß dieselbe mit den am 1. Juli d. J. und 2. Januar k. J. fälligen Zins⸗Coupons ihm ab⸗ hand en gekommen sei, so fordern wir in Gemäßheit des §. 6 des Königlichen Privilegiums vom 12. Oktober 1840 den unbekannten Inhaber obiger Papiere hierdurch auf, dieselben läugstens binnen Jahresfrist an uns ein⸗ zuliefern oder seine etwanigen Rechte an denselben gel⸗ tend zu machen, widrigenfalls solche öffentlich als nich⸗ tig und verschollen erklärt und an deren Stelle andere Dokumente werden ausgefertigt werden.

Köln, den 27. Juni 1850.

DII

Reisse⸗Brieger Eisenbahn⸗

Die Herren Actionaire werden zu der diesjährigen ordentlichen General⸗Versammlung IIIq11II1 im Gasthofe zum schwarzen Adler in Neisse ergebenst eingeladen. Außer den im §. 20 des Statuts bezeichneten Gegenständen wird zur Berathung und Beschlußnahme gestellt werden: 1 1) ob und auf welche Weise die rückständigen Zinsen der Actien Pro Termino bis Weih⸗ chte 348 berichtigt werde 9 G ö Kündigung des mit der Oberschlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft geschlossenen Administrations⸗Vertrages sein Bewenden behalten oder dieselbe zurückgenommen werden solle? ob und unter welchen Bedingungen das Vermögen der Gesellschaft der Oberschlesischen Eisenbahn⸗ Gesellschaft käuflich überlassen werden solle? Endlich wird ¹) über den Antrag eines Actionairs, das Gesell⸗ schafts⸗Vermögen zu liquidiren, so wie für den Fall der Zustimmung zu diesem Antrage über die Modalitäten dieser Liquidation berath nd be⸗ schlossen werden. Breslau, den 26. Juni 1850. DDA 11A131’“

Kunst⸗Verein für die 1 Rheinlande und Westphalen.

Die General⸗Versammlung der Mitglieder des Kunst⸗ Vereins und die Verloosung der angekauften Kunstwerke für das Jahr 1849—50 wird am 7. September d. J. statthaben und die damit verbundene Ausstellung am 7. Juli d. J. eröffnet werden. Die Künstler, welche geneigt sind, ihre Werke zu derselben einzusenden, wer⸗ den daher ersucht, dieses bis zum 30. Juni d. S. un⸗ ter der Adresse des Herrn Inspektors Wintergerst im Akademie⸗Gebäude zu thun und gleichzeitig uns zu be⸗ nachrichtigen, ob und zu welchem Preise sie verkäuflich sind. Alle Mittheilungen werden, um Portofreiheit zu genießen, unter Kreuzband und mit der Rubrik: „An⸗ gelegenheiten des Kunst⸗Vereins für die Rheinlande und Westphalen“, erbeten.

Düsseldorf, den 20. Juni 1850.

er Verwoltungs ütg des Kunst⸗Vereins.

Al. *

Wiegmann, Secretair.

““

Das Abonnement beträgt:

V

ameticher Theil.

Oesterreich.

„Zachsen. Württemberg. Baden. Hessen.

in

Bei

8

Großbritanien und Irland. Parlament.

Rußland und Polen.

Beilag

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Post⸗Dampfs

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Ministerwechsel.

&

Frankreich.

Ausschluß des Weins einbegriffen. 4 Rädern 50 Rthlr., mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr.,

ein Hund 5 ½ Rthlr. preuß. Court. gegen billige Fracht befördert.

von

von Rußland haben dem St. Annen⸗Orden zweiter Klasse mit Brillanten,

Boyen, dieselbe Klasse dieses Ordens dienstleistenden Königl. Hoheit,

2 Rthlr.

4 Rthlr. Jahr.

8 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. einzelnen Rummern wird Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

M““

An

ventschland. Wien. Besuch des Kaisers im Arsenal. Erzherzo Johann in Laybach. Herzog von Bordeaux und Infant Frahenzog Rückkehr des Grafen Stürmer. Neues Bisthum in Böhmen. Die Lignorianer. Der Briefpostverkehr am Sonntag. Regelung des Fleischergewerbes. Vermischtes. Pillnitz. Wolkenbruch. Stuttgart. Sitzung der Landes⸗Ver ammlun Karlsruhe. Ankunft des Fehnhen von Wasa. 8

Kassel. Ministerial⸗Aus Wi ie indi sterial⸗Ausschreiben, die indirekten Abgaben und

Ausland. reit Gesetzgebende Versammlung. Kredit für Bauten am Elysee. Supplementar⸗ gebende Versammlung. Budget⸗Bericht.

Debatte über den Kredit für die gesetz⸗ E und Besetzung von Staatsämtern. 2 rri Gesetzentwurf gegen den Wucher. Paris. Reisen des Präsidenten. Die Verschmörung in Oran. Dan Kom⸗ mando am La Plata. Vermischtes. Straßburg. Uebereinkunft wegen Regelung des Rheinlaufs an der französisch⸗badischen Gränze.

Unterhaus. Erklä⸗ Oberhause veranla te

rungen in Bezug auf die Scene. Fortsetzung der Debatte uüber die auswärtige Politik de Mint 1 8 1 1 Ministeriums. London. Hofnachricht. Der väs hennes ee Kampf im Unterhause. Die Einstellung des Sonntags⸗Pestdienstes.

Warschau. Reise des Fürsten Statthalters.

durch Brougham im

Börse

n- und

8 8

Handels⸗Nachr ichten.

Amtlicher Theil.

1“ iff⸗Verbindung zwi chen Stettin u

Kronstadt (St. ö“ e Die Abfertigung der Post⸗Dampfschiffe erfolgt: Y

un g.

Aus Stettin: jeden Sonnabend Mitta va h des ersten Eisenbahnzuges von nach Ankunft aus Kronstadt: jeden Sonnabend Abends. Der „Preußische Adler“ geht ab:

Aus Stettin den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13., und 27. Julti .hmund 1 August, den 7. und 21. September, den 5. und 19. Oktober; aus Kronstadt den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, den 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September, den 12. und 26. Oktober.

Der „Wladimir“ dagegen: b

aus Stettin: den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, den 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September und den 12. und 26. Oktober; aus Kronstadt: den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und 21. September, den 5.

und 19. Oktober. 8 Platz 23 ½ Rthlr. In diesen Beträgen ist die Beköstigung mit

Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit

Güter und Kontanten werden

Berlin, den 24. Mai 1850. General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Angekommen: Der Staats⸗Minister von der Heydt, aus Schlesien. Abgereist: Der General⸗Major und Remonte⸗ D

Dobeneck, nach Westfalen.

Inspecteur,

nichtamtlicher Theil.

Deutschland.

Berlin, 30. Juni. Se. Majestät der Kaiser Major Kirchfeldt vom Generalstabe den

Preußen.

dem persönlichen

Preußen Königl. Hoheit, Major von

2— ohne Brillanten, und dem

persönlichen Adjutanten des Prinzen von Preußen

eit, Rittmeister Grafen von der Goltz, aggregirt dem ssier⸗Regiment, den St. Wladimir⸗Orden vierter Klasse

djutanten des Prinzen von

zu verleihen geruht.

Oesterreich.

kine Stunde, um

Wien, 28. Juni. Se. Majestät der Kaiser Kaiserliche Arsenal und verweilte dort über alle Theile und Räume desselben zu besichtigen.

esuchte vorgestern das

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗

Anzeigers:

Behren⸗Straße Mr. 57.

„Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Johann ist am 24sten d. in Laibach angekommen.

Ihre Königlichen Hoheiten der Herzog von Bordeaux und der Infant von Spanien, Don Juan, trafen mit ihren Gemahlinnen am 25sten Abends hier ein und stiegen im Palast Este ab. Gestern kehrten dieselben wieder nach Frohsdorf zurück.

Vorgestern ist Graf Stuͤrmer aus Konstantinopel hier ein⸗ getroffen.

Die Errichtung eines fünften Bisthums in Böhmen wurde vom Kaiser beschlossen und mit der Durchführung derselben der neue Fürst⸗Erzbischof von Prag, Fürst von Schwarzenberg, beauftragt.

Das Neuigkeits⸗Büreau meldet: „Neuerlich zirkulirte das Gerücht, daß in dem ehemaligen Liguorianer⸗ Klostergebäude Vorbereitungen zur Aufnahme der wieder zurückkehrenden Patres getroffen werden. An diesem Gerüchte ist, wie wir nach persönlicher Ueberzeugung versichern können, kein wahres Wort. Im Gegentheil sind neuestens in dem Klostergebäude das Judicium delegatum mi- litare mixtum und die K. K. Genie⸗Direction der Haupt⸗ und Re⸗ sidenzstadt Wien untergebracht worden. Eben so unrichtig ist das zweite Gerücht, daß ein Agent der Liguorianer beauftragt sei, ihr Sommerhaus in Weinhaus, welches im Jahre 1848 veräußert wurde, wieder anzukaufen. Der gegenwärtige Besitzer dieses Hauses sammt Garten steht zwar in Verkaufs⸗Unterhandlungen, und es werden ihm für seine Realität 5000 Fl. C. M. mehr geboten, als der Einkaufspreis betrug, der Kaufliebhaber ist aber nichts weniger als ein Agent der Liguorianer.“ b

Um den Briefpostverkehr nicht zu hemmen, hat das Ministe⸗ rium des Innern, einverständlich mit dem des Kultus, die rücksichtlich der Heiligung von Sonn⸗ und Feiertagen bestchenden Vorschriften dahin abgeändert, daß alle Verkäufer von Briefmarken ihre Ver⸗ kaufsgewölbe, mit Ausnahme der Norma „Tage, an Sonn⸗ und Feiertagen offenhalten dürfen. Diese Verfügung erstreckt sich jedoch nur auf den Verkehr mit Briefmarken, keinesweges aber auf den Geschäftsbetrieb mit anderen Gegenständen. Auch müssen alle Aus⸗ 1agsessaen entfernt werden und die Thüren nur zur Hälfte geöff⸗ ne ein.

Das heute ausgegebene Stück des allgemeinen Reichs⸗ gesetz⸗ und Regierungsblattes enthält einen Erlaß des Handels⸗Ministeriums vom 25. Juni, betreffend die Regelung des Fleischergewerbes in Wien und die Errichtung einer Fleisch⸗ Die wesentlichsten Bestimmungen desselben sind: Die bishe⸗ rige für Wien bestandene Rindfleischsatzung wird aufgehoben. Den Viehhändlern und Viehzüchtern wird gestattet, ihr nach Wien auf den Markt gebrachtes Schlachtvieh in den städtischen Schlachthaäͤusern zu schlagen und das Fleisch auszuschroten. Die in Wien bestehenden Fleischergewerbe sind vor der Hand auf 180 zu vermehren. Von dem durch die Statthalterei festzusetzenden Zeit⸗ punkte angefangen darf jeder Fleischer außer der eigentlichen Aus— schrotbank noch eine Filialbank halten. Mit der Aufhebung der Fleischsatzung tritt auch eine Fleischkasse in Wirksamkeit, welche den Zweck hat, den Fleischern den Ankauf des Schlacht⸗ viehes zu erleichtern und den Viehhändlern die sofortige baare Be⸗ zahlung des verkauften Viehes zu sichern. Zur ersten Dotirung der Fleisch⸗Kasse hat die Staats⸗Verwaltung der Gemeinde Wien ein Darlehen von 250,000 Gulden bewilligt. Aus Sanitäts⸗ und Sicherheits⸗Polizei⸗Rücksichten wird der Betrieb des Fleischer⸗ Gewerbes in Wien, mit Ausnahme des Ausschrotens, ausschlie⸗ ßend in die städtischen Schlachthäuser verlegt. Nur die Bestim⸗ mung der Schlachtgebühren bedarf die Genehmigung des Statt⸗ halters. Die Kommune hat dafür zu sorgen, daß die Schlacht⸗ häuser baldmöglichst eröffnet werden, in welchen alsdann alles Schlachtvieh eingestellt und geschlagen oder geschlachtet werden muß.

Nach Eröffnung der Schlachthäuser darf an keinem anderen Orke Hornvieh eingestellt und geschlagen werden. Der Zweck der Fleisch⸗Kasse ist: 1) Jeden hiesigen Fleischer in den Stand zu setzen, seinen Bedarf an Schlachtvieh auf dem hiesigen Markte unabhängig und gegen gleich baare Bezahlung ankaufen zu können; 2) den Viehhändlern und Viehzüchtern die Sicherheit zu verschaff n, daß ihnen das auf den hiesigen Markt gebrachte und für Wien verkaufte Schlachtvieh sogleich baar bezahlt wird; 3) den Schlacht⸗ viehhandel zu ordnen, den Zutrieb zu vermehren und eine Er⸗ mäßigung der Schlachtviehpreise herbeizuführen; 4) nöthigen⸗ falls selbstständig für die Verproviantirung Wiens sorgen zu können.

Im Kriegs⸗Ministerium fand vorgestern Nachmittags eine Berathung von längerer Dauer statt, bei welcher auch der Kaiser⸗ liche Flügel⸗Adjutant General Graf von Grünne erschien.

Dem Einschreiten mehrerer Einkommenssteuer⸗Bezirks⸗Kom⸗ missionen der Kronländer um Verlängerung der Frist zur Ein⸗ reichung der Einkommensteuer⸗Fassionen wurde keine Folge gege⸗ ben; dieselben sind vielmehr angewiesen worden, zur schleunigsten Einbringung der diesfälligen Fassionen thätigst mitzuwirken.

Feldmarschall Fürst Windischgrätz ist vorgestern mit seinem 6 und dem Rittmeister Lipla von hier nach Bad Gastein ab⸗ gereist. 8 Heute früh vier Uhr geht die Wallfahrts⸗Prozession von hier nach Mariazell ab. Der sonst uüblich gewesene feierliche Einzug wuͤrde für dieses Jahr von Seiten der Behörde untersagt.

Cholerafälle kommen in Wien wieder häufiger vor. Die ersten Spuren dieser Krankheit zeigten sich in der Leopoldstadt, wo zwei Erkrankte vom Tode schnell hingerafft wurden. Auch in der inneren Stadt und in der Vorstadt Laimgrube sind vorgestern zwei Perso⸗ nen an der Cholera erkrankt. 6

Der Wasserstand der Donau, welcher einige Tage im Abneh⸗ men war, erreichte vorgestern wieder die für gegenwärtige Jahres⸗ zeit sehr bedeutende Hoͤhe von 7 Schuh 8 Zoll.

Sachsen. Pillnitz, 28. Juni. (D. A. Z.) Gestern in

der zweiten Nachmittagsstunde entlud sich zwischen hier und Schön⸗ feld ein schweres Gewitter, begleitet von wolkenbruchähnlichen Re⸗

Kasse. 1

gengüssen. Die durch die reizenden Thäler und Gründe der Elbe zufließenden Bäche wuchsen in Zeit von kaum einer halben Stunde zu reißenden Strömen an, welche ringsherum Verwüstung anrichte⸗ ten. Besonders heftig war der Wassersturz aus dem nach dem Borsberge führenden „Friedrichsgrunde“, und die am Ende desselben befindliche „Meixmühle“ soll sehr gelitten haben. In dem Dorfe Pillnitz selbst sind von den von den Höhen herabbrausenden Fluthen ein Haus gänzlich und mehrere theilweise vernichtet, Mauern um⸗ geworfen, die große steinerne Chausseebrücke, die Königlichen und andere Gärten außerordentlich verwüstet worden. Bis nach Dres⸗ den hinab hat über Fluren und Weinberge die verheerende Wolke sich ausgebreitet.

Württemberg. Stuttgart, 27. Juni. (O. P. A. Z.) Heute war die erste Sitzung der Landes⸗Versammlung nach der dreiwöchigen Vertagung und es war das Verfahren des Ministe⸗ riums in der deutschen Frage, wie die darauf gegründete Anklage des Departements⸗Chefs des Aeußern, Staatsrath Freiherr von Wächter⸗Spittler, auf die Tagesordnung gesetzt. Zuvor wurde die Versammlung in Kenntniß gesetzt, daß während der Vertagung die Verfassungs⸗Kommission sechs Kapitel einer neuen Verfassung aus⸗ gearbeitet und die sieben übrigen bereits vorbereitet habe, daß die Finanz⸗Kommission mit dem Etat bereits ganz fertig sei, und daß es sich hierbei als wahrscheinlich herausstelle, daß man ganz ohne Defizit und ohne Steuererhöhung über die nächsten zwei Jahre hinauskommen werde. Ferner berichtet Reyscher über das wäh⸗ rend der Vertagung an den Ausschuß eingelaufene Königliche Re⸗ skript vom 12. Juni, welches die Anfrage beantwortet, ob die Aeußerung des Dapartements⸗Chefs von Wächter, daß der Bund und die Bundesakte noch fortbestehen, von dem König⸗ lichen Gesammt⸗Ministerium adoptirt werde. Das Königliche Re⸗ skript führt aus, daß diese Ansicht gleich anfangs als die der Staats⸗Regierung bezeichnet worden sei, und kommt darauf hinaus, daß die Organisation des Bundes aufgehoben sei, nicht aber das Materielle des Bundes selbst, nicht die aus demselben resultirenden Rechte und Verpflichtungen; die Vorgänge des Jahres 1848 haben überhaupt nicht bezweckt, den Bund aufzulösen, sondern im Gegen⸗ theil denselben kompakter und fester zu knüpfen, und zu diesem Ziele sei die provisorische Schöpfung eines einheitlichen Central⸗Organs der erste Schritt gewesen; der Art. XIV. der Bundesakte habe aber auch nach der Ansicht der Regierung allerdings seine Gültigkeit für Württemberg verloren. Dagegen behauptet der von Reyscherent⸗

wickelte Kommissionsbericht: die bestrittene Aecußerung des Depar⸗ tements⸗Chefs ist seiner Zeit nicht im Namen des Gesammt⸗Mini⸗ steriums erfolgt, nicht als im Namen des Königs geschehend bezeichnet v der in dem Königlichen Reskript nun ausgesprochenen 8b Fei 8 Organisation des Bundes, der Bundestag aufge⸗ bücee. G bö. wie das württembergische Ministerium Plenum hat sich G 8 unde —12 mag. Das sogenannt sich selbst nicht wiederherstellen versammelt, kann sich aber ar rücht, daß der württembergischend es ist noch auffallender das Ge⸗ habe, die Staaten auszuschließen, e beantragt nen. Diese Handlung des Gesandten muß die auerken- desavouiren, sondern sie muß untersuchen, von u“ eng. solche Instructionen erhalten hat, muß sich fragen, ob sie noch ferner in Frankfurt belassen kann. Das Ministerium geht so⸗ gar noch weiter als die Landesversammlung, wenn es als Ziel der Bewegung von 1848 den einheitlichen Staat hinstellt; aber bei die⸗ ser Ansicht und bei der Anerkennung der Aufhebung des Art. XIV. der Bundes⸗Akte darf man nicht wieder behaupten, daß der Bund nicht aufgelöst sei, darf man sich nicht auf den bundes⸗ rechtlichen Standpunkt stellen. Hiernach kommt Reyscher auf folgende Anträge: Dem Gesammt⸗ Ministerium in Erwie⸗ derung des Reskripts vom 12. Juni zu erklären: 1) daß die Landesversammlung darin eine Rechtfertigung der Aeußerung des Departements⸗Chefs von Wächter nicht zu finden vermocht habe; 2) nachdem jedoch das Gesammtministerium jene Aeußerung formell zu seiner eigenen gemacht, so halte sich die Landesversamm lung für verpflichtet, gegen alle Folgerungen daraus die Rechte des Landes feierlich zu wahren und insbesondere auszusprechen, daß den Beschlüssen des gegenwärtigen Kongresses zu Frankfurt nicht die Eigenschaft von Bundesbeschlüssen im Sinne des §. 3 der Verfas⸗ sung könne zuerkannt werden. Diese Anträge werden ohne Debatte mit 55 gegen 4 Stimmen (Bentel, Huck, Kuhn, Walser) angenom⸗ men. Nun kommt die Minister⸗Anklage. Von den Ministern selbst war keiner erschienen. Für die von der Kommission (Berichterstat⸗ ter Mohl) beantragte Anklage des Departements⸗ Chefs des Aeußern sprachen: Pfeifer, Zimmermann, Probst, Zwerger, Adolph Seeger; gegen die Anklage: Kapf, Huck, Kuhn, Römer. Neues wurde nicht vorgebracht; Kapf führte an, wie be⸗ hutsam in England gegen Palmerston in der griechischen Frage vorgeschritten werde, weil man in England das Schwierige der Stellung des Ministeriums vollkommen begreife; daran solle man bei uns zu Lande ein Beispiel nehmen. Huck: in einer Frage wie die vorliegende, entscheidet die Macht, nicht das Recht, es fehlt aber auch aller rechtliche Grund zur Anklage, weil kein Landesge⸗ setz verletzt st. Kuhn: Wie mag man gerade im jetzigen Zeit⸗ punkt mit einem solchen Rigorismus an der Reichsverfassung fest⸗ halten; das Volk wirds seinen Vertretern wenig danken! Rö⸗ mer: Ich kann den Minister nicht anklagen, welcher im guten Glauben gehandelt hat, aus dem allgemeinen deutschen Schiffbruch etwas zu retten und wieder festzustellen, und ferner befürchte ich, die von dem Staatsgerichtshof abgewiesene Anklage wird für diese Versammlung ganz andere, unangenehme Folgen herbeiführen.

Die Anträge der Kommission lauten:

1) der Staats⸗Regierung zu erklären:

a) daß die Verträge über das Interim und die münchener Con⸗ vention für den württembergischen Staat keinesweges als