recht besprochen. Der bekannte Beschluß der
men abgelehnt. Eine zweite namentliche fand
dieser Antrag wurde mit 36 gegen 34 Stimmen abgelehnt. Juni. (Ztg.
Hannover, 27. Zweite Kammer.
dritten Berathung der Städteordnung gewidmet.
denen Bestimmungen Verbesserungs⸗Anträge gestellt waren, gleichwie in der zweiten Berathung, ausführliche Diskussionen her⸗
vorriefen, so wurde nur ein verhältnißmäßig geringer ““ Entwurfs erledigt. Zuerst entspann sich bei F. 27, wurfe dahin lautet, daß das Bürgerrecht Z“ keanlen werden könne, welche ihren Unterhalt in der 1“ 1.e und von unbescholtenem Wandel seien, eine stunden 9 darüber, wer bescholten und wer ünbescholten se⸗ des Hauses gel⸗ mentlich von den Mitgliedern. des olzen“ hochst relativ sei, daß tend gemacht, daß der Begriff „bescho harneen werde, die Jemand es haͤufig auf die politische Stellung ankommen roeg stener zu T1“ bersge ten schon als ein Besche 3 G“ F J“ Ausdruck im Gesetze werde zu „ führen können, deshalb wurde von 1ss I en vorgeschlagen, daß statt der Worte „von unbescholle 8Oo“ 22 wgcss werbe welche nicht wegen entehrender Ver⸗ 85 en beseraft Dagegen wurden von der anderen Seite al⸗ lerlei spitzfindige Argumentationen geltend gemacht, welche auf hinauszulaufen schienen, daß man hier eben so ve nt G bei der Bestimmung über den von den Bürgern zu W . wo man nicht weiß und auch heute nicht darüber ins Reine 888 b men ist, ob derselbe sich auf die Stadtverfassung e B“ desverfassung beziehen soll, einen dunkelen und vieldeutigen Ausdruc im Gesetze haben will. Eine noch weit längere Debatte sich über die Bestimmungen des §. 51, in welchem von der Wahl der Magistratsmitglieder gehandelt wird. Nach dem Entwurfe soll die Wahl von den Bürgervorstehern durch absolute Majorität vorgenom⸗. men werden; die erste Kammer hatte den Beschluß gefaßt, daß auch ein Theil der Magistrats⸗Mitglieder bei der Wahl konkurrirt. In zweiter Kammer waren heute zu diesem Paragraphen 10 Verbesse⸗ rungs⸗Anträge gestellt, die sämmtlich begründet und durchdiskutirt wurden. Die bedeutendsten waren von W einhagen, nach welchen für die Wahl der Magistratspersonen die allgemeine direkte Wahl durch die Bürger gefordert wurde. Richter von Buxtehude wollte, daß zu dem Vürgervorsteher⸗Kolleg noch eine gleiche Anzahl freigewählter Wahlmänner hinzutreten und diese zusammenge⸗ nommen das Wahlkollegium bilden sollten. Die Kommission dagegen wollte wiederholt über den in der zweiten Berathung abgelehnten Antrag abgestimmt wissen, daß die Magistrats⸗ Mitglieder von dem Magistrate und den Bürgervorstehern ge⸗ meinschaftlich durch absolute Majorität gewählt würden. Es sollte jedoch vom Magistrate keine größere Anzahl von Mitgliedern, als die Hälfte der Bürgervorsteher, zu der Wahl zugelassen wer⸗ den. Ueber sämmtliche Anträge wurde von Weinhagen, der sehr ausführlich das allgemeine Stimmrecht vertheidigte und dasselbe auf den Grund der früheren rechtlichen Verhältnisse in unserem Lande für die Städte in Ansoruch nahm, die namentliche Abstimmung begehrt. Es wurde zuerst über den Antrag der Kom⸗ mission abgestimmt. Derselbe wurde gegen 11 Stimmen verworfen. Diese 11 Stimmen waren folgende: Regierungs⸗Rath Böhmer, Buddenberg, Amts⸗Assessor Buß, Amts⸗ Assessor Eggers, Hirsch, Lindemann, Amtmann Meyer, Landdrost Meyer, Pagenstecher, Stüve, Staffhorst. Für den Weinhagenschen Antrag (das allgemeine Wahlrecht) erklärten sich nur 15 Stimmen, nämlich folgende: Brammer, Bueren, Detering, Gerding, Kaulen, Oppermann, Pfaff, Reye, Rohrmann, Schläger, Schlüter, Siedenburg, Thiermann, Wangerow, Weinhagen. Der Richtersche Antrag wurde mit 37 gegen 35 Stimmen angenommen, worauf alle anderen Verbesserungs⸗ Anträge zurückgezogen wurden.
Frankfurt. Frankfurt a. M., 21. Juni. (O. P. A. Z.) (Schluß der Denkschrift des österreichischen Handels⸗Ministers.) Die Denkschrift vom 30. Dezember stellt zu Gunsten der niede deutschen Handelsgruppe an der Nord⸗ und Ostsee mit zusammen 3 ½ Millionen Einwohnern und den wichtigsten agrikol⸗kommerziellen Interessen jede thunliche Beruͤcksichtigung ihrer Verhältnisse im Allgemeinen, und insbesondere die Aufhebung der Durchfuhrzölle und die Er⸗ mäßigung der Flußzölle auf ein Minimum in Aussicht. Schon die Erwägung, daß die Ueberbürdung an fiskalischen Lasten mit dem heutigen Weltverkehr völlig unvereinbar erscheint, rechtfertigt die Forderung, daß wir uns nicht länger den Gebrauch unserer herr- lichen Flüsse selber beschränken dürfen, es betreffe die Donau, den Rhein, die Elbe oder ihre Nebenflüsse, und daß den diesfälligen Verfügungen und Uebereinkünften eine andere Grundlage gegeben werden muß als die Bestimmungen des wiener Kongresses; dabei bleibt selbstverstanden eine billige Entschädigung für die in ihren Einkünften allzusehr verkürzten norddeutschen Uferstaaten. — Was den
ersten Kammer zu §. 77 wurde bei namentlicher Abstimmung mit 43 gegen 29 Stim⸗ über einen Antrag
Weinhagen'’s statt, daß alle Bürger, welche zu den direkten Ge⸗ meindelasten und Abgaben beitragen, stimmfähig sein sollten; auch
für Nord⸗Deutschl.)
Die heutige Sitzung wurde ausschließlich der Da zu verschie⸗
1138 1 inlande betrifft, so wäre auch hier an überserischen Handel der Rhe nlan jel thunlich, die eigene zu setzen, Stelle der fremden Thätigkeit, so 8 Hllänbischen ans Feigechen zunächst also die Handelsmärkte felbs zu verlegen. Zu dem Ende Häfen nach den Rheinstädten se saugereuropaͤische Waaren direkt braucht man nur festzusetzen, daß über Antwerpen und Rotter⸗ auf rheinischen Seeschiffen oder transito über Belgien und Holland dam, ohne dort erst zu Iägen schen Seehäfen zuzugestehenden Be⸗ mit gewissen, sonst nur denh. können. Holland wie Belgien wür⸗ günstigungen hitgefh beenesammen zu bewegen sein, in welchem dens Bahe ah “ anderen ihrer Häfen gleichsam zur Verfügung sie den vecesn⸗ die Hansestädte und andere Plätze mit ihren Schif⸗ ö Kommanditen in allen Erdtheilen und ihrer ge⸗ se. der Verhältnisse den Rheinländern zu Hülfe kämen. Vielleicht würden Holland und Belgien als vermittelndes Seegebirt Deutschlands nach dem Westen es bald in ihrem Inte resse finden, sich unter solchen Umständen in die völlige maritime Gemeinschaft zu begeben, wodurch alle dortigen Verhältnisse sich vereinfachen. (Schon am 23. April 1844 hat der ausgezeichnete Staatsmann und damalige Minister, Herr Nothomb, belgischen Repräsentantenhause klar ausgesprochen. „Nach dem Bei⸗ tritte Hannovers und der Hansestädte“, sagte er, „wird der größte Theil des Zollvereins Seehäfen besitzen; dann erst wird er im Stande sein, die 200 Millionen an Kolonialerzeugnissen, die er jährlich einführt, gegen die Erzeugnisse seiner eigenen Industrie ein⸗ zutauschen. Deutschland ist der Hauptmarkt für die Produkte der nie⸗ derländischen Kolonieen, und man kann noch erleben, daß Niederland (und dann auch Belgien) selbst sich dem Zollvereine anschließt.“ — Endlich muß noch darauf hingewiesen werden, daß bei der Frage über die Erweiterung des direkten Bedarfshandels mit den überseeischen Ländern nicht blos ein maritimes, kommerzielles und industrielles Moment, sondern auch ein sehr wichtiges finanzielles in Betracht kommt, indem es gerade die überseeischen Artikel sind, deren Verbrauch den Zollkassen die größten Summen einträgt. Dieser finanzielle Ge⸗ sichtscunkt bei Förderung des direkten überseeischen Verkehrs, welche nur durch eine gemeinsame wirksame Handelspolitik dauerud im gro⸗ ßen Maßstabe möglich ist, sollte bei den Nordseestaaten gegen jedes Bedenken den Ausschlag geben. Ueberhaupt scheint nichts gewisser, als daß im Großen und Ganzen kein Gebiet so viele und so mächtige Vortheile durch die Zolleinigung erlangen wird, als gerade die Nordsee⸗Staaten, weil sie dann erst den vollsten Spielraum haben, alle Vortheile ihrer Lage zum offenen Centrum unseres Welttheiles, wie zum ofsenen Weltmeere geltend zu machen. Bei Beurtheilung einer so großen Frage dürfen nicht kleine Rücksichten und Neben⸗ dinge entscheiden, sondern die Totalität der Finanz⸗, Gewerbs⸗, Handels⸗ und See⸗Interessen. Man darf nicht aus dem Blicke verlieren, daß einerseits nur noch vereintes Handeln den Erfolg sichert, daß anderseits die Eröffnung großer überseeischer Märkte heutzutage eine Grundbedingung des Wohlstandes und der ökono⸗ mischen Entfaltung der Nationen alter Bildung ist, und daß ein Land ohne aktive Theilnahme am Welthandel wenigstens bis zum vollen Bedarfe seiner Kolonial⸗-Produkte des Haupthebels zu seinem Ge⸗ deihen entbehrt. Was werden die deutschen Staaten einzeln in Verkehrs⸗Angelegenheiten und auf der Weltbühne gelten? Beim Mangel einer einheitlichen Handels⸗Politik zum Zwecke der gemeinsamen Zurückweisung von Bedrückungen durch fremde Staaten und zur endlichen Herstellung eines gleichberechtig⸗ ten internationalen Verkehrs, werden Handel und Industrie nimmer jene Sicherheit gewinnen, die für sie und für den Einsatz großer Kapitale ein Lebens⸗Erforderniß ist, werden wir bei aller Thätigkeit und allen Mühen nimmer aus engen Schranken hin⸗ aus können, nimmer eine Stellung erlangen, die uns endlich von der Abhängigkeit befreit, in der wir bisher uns bewegen mußten. Oder wären den norddeutschen Küstenstaaten eine achtungsvolle Be handlung ihrer Flagge auf allen Meeren, die erleichterte Abschlie⸗ ßung guͤnstiger Handels⸗ und Schifffahrtsverträge, die Sicherheit ihres Handels, deren Mangel sie noch jüngst so bitter haben fühlen müssen, Vortheile ohne Werth? Und wenn sie Bedenken trugen, die eigenthümlichen Vorzüge ihrer bisherigen Lage wenigstens theil⸗ weise gegen die Vortheile aufzugeben, welche der Anschluß an den Zollverein ihnen ohne Zweifel zum Entgelt gebracht haben würde, können sie es jetzt noch, wo der Anschluß an ein Gebiet von 70 Mill. Bewohnern in Frage steht, an ein Gebiet, durch welches die Haupt verbindungen des europäischen, ja mit der Zeit des ganzen Weltver⸗ kehrs ziehen? Ihre günstigen Handelsbeziehungen zum Norden und Westen, namentlich zu England und Amerika, bleiben dabei nicht nur ganz ungeschmälert, sondern sie werden sich auch durch das Gewicht und die Anziehungskraft des ungeheuren Marktes, den sie hinter sich haben, noch unberechenbar vermehren. Nur ein solches umfassendes, im Innern offenes Marktgebiet zwischen vier Meeren kann auch allein bieten, was man an der Seeküste erstrebt — Handelsfreiheit und kein deutscher Seestaat wird seiner Anziehungskraft widerste hen. Die Handelsfreiheit tritt in einem solchen schrankenlosen Ge⸗ biete mit allen ihren günstigen Wirkungen ein, die Größe der mit⸗ bewerbenden inneren Kräfte und die zollfreie Einfuhr der Rohstoffe
dasselbe im
ger als jemals gestaltet;
und dringend im Norden wie im Süden.
machen jedes Monopol, jede künstliche Erhöhung der Preise zur
Unmöglichkeit. Der Zollschutz nach außen wird allmälig ein blos nomineller, indem die National⸗Industrie demselben rasch entwachsen und alsdann die reine Steuernatur der Zölle dem Wunsche der Seestaaten gemäß eintreten wird. Ja wohl, je größer der Markt, die Massenhaftigkeit des inneren und äußeren Bedürfnisses, desto lohnender auch der Anschluß, die unlösliche Verschlingung aller Interessen, desto reger das Leben, die Rührigkeit, desto schwungrei⸗ cher der Handel, desto größer die Macht. Mit ihrem Anschlusse eröffnet sich den Nordseestaaten und ihrem Verkehr zugleich im Sü⸗ den und Osten der weiteste, freieste Spielraum, ein Gebiet, das üͤber die ganze Mitte und den Haupttheil Europa's reicht, das im österreichischen Kaiserstaate allein 38. Millionen Menschen auf allen volkswirthschaftlichen Bildungsstüufen, vom einfachsten Ackerbau bis zum ausgebildetsten Fabriks und Handels⸗ leben hinauf zählt; erschließt sich ihnen der Donauhandel, der einst schon so vielen Städten in Schwaben, Bayern, Franken und weiterhin die höchste Blüthe verlieh, welchen Oesterreich auf einer Länge von 186 geographischen Meilen unmittelbar in seinen Händen hat, und der sich jetzt mit wunderbarer Kraft wiederbelebt und großarti⸗ erschließen sich ihnen die naturreichen Län⸗ der an der unteren Donau und am Schwarzen Meere, deren Waaren⸗ verkehr, deren Production, deren Einfuhr zumal Donau abwärts au
deutschen und österreichischen Fabrikaten in rascher Progression von
Jahr zu Jahr sich ausdehnt; erschließen sich ihnen endlich die Adria und das Mittelmeer, wo der Handelsverkehr der Völker sich von neuem konzentrirt und in seinen Verbindungen mit dem Osten seit Jahrhunderten verlassene Richtungen wieder einschlägt, und noch weit über diese Meere hinaus die Perspektive nach Ostindien und Occeanien Gewiß, Oesterreich, begünstigt durch seine geographische Lage un'⸗ durch seine alten vielfachen Handelsverbindungen mit den Ländern des Orients, durch den natürlichen Reichthum seiner so mannigfaltig beschaffenen Gebietstheile, gebietend über 250 Meilen Seeküste voll Buchten und Inseln und eine ansehnliche, unübertrefflich geführte und bemannte Handelsflotte, der eine sich fortbildende Kriegsmarine Schutz verleiht; — es hat alle Mittel in Händen, dem Handel nach dem Osten eine unberechenbare Ausdehnung zu geben, zum wesent⸗ lichen Nutzen der gesammten öͤsterreichischen und deutsechen Indu⸗ strie. — Wohlan, so mögen sich alle Staaten und Städte einander in dem, was Noth thut, die Hände reichen; es gilt das gemeinsame
Heil, es gilt die Größe, die Wohlfahrt und den Ruhm von Oester⸗
reich und Deutschland. Ihr bisheriges Getrenntsein in Zoll und Handel ist der Stein des Anstoßes in allen Sachen nationaler Po⸗ litik, ist der Hauptgrund unserer zerfahrenen Zustände. Die Gründe für die große Handelsverschmelzung sprechen nicht minder gültig.
über die Tragweite des Gedankens selber sich noch nicht klar is der höre neben dem Urtheile einzelner weitschauender auswärtiger Staatsmänner, die anfeindende Stimme unserer gewöhnlichen frem den Gegner und Neider: ab hoste consilium. — Deshalb dringt die österreichische Regierung darauf, daß die Verhandlungen über die deutsche Zolleinigung unverweilt aufgenommen und von allen Seiten mit redlichem Eifer unablässig einem gedeihlichen Ziele zu⸗ geführt werden. In dieser Zeit, wo dem Welthandel hauptsächlich durch die weittragenden Entschlüsse Englands wesentliche Aende⸗ rungen bevorstehen, wo alle Völker nach gründlicher Verbes⸗
serung ihrer sozialen und politischen Zustände streben, heute ist jeder
versäumte Tag ein unwiederbringlicher Verlust. Wir sollen darin auch lernen von den übrigen vorgeschrittenen Nationen, daß wir den Blick auf das Ganze und Große richten; wir sollen das Allgemeine nicht über dem Besonderen, das Zukünftige nicht über dem Gegen wärtigen vergessen; uns erinnern, wie Großbritanien seine Riesen⸗ macht auf die handelspolitische Einheit seiner drei Königreiche ge gründet, wie die Vereinigten Staaten Nordamerika's ihre Union wesentlich auf dasselbe Prinzip stützen, wie Frankreich seine höhere Entfaltung ven der handels⸗politischen Verschmelzung seiner süd⸗ lichen und nördlichen Provinzen herschreibt. Deshalb muß auch der Strom des Verkehrs von den norddeutschen Häfen nach Triest, vom Mittelmeer nach dem Belt, vom Rhein nach der untern Donau oder umgekehrt sich frei ergießen, müssen die zollvereinten Staaten des mitteleuropäischen Kontinents nach außen mit Einer Handels⸗ politik gerüstet dastehen, damit alle Bedingungen unablässigen Wach⸗ sens und Fortschreitens dieser weiten Gebiete erfüllt, damit alle Hebel der Blüthe, der Macht und Größe für sie in Wirksamkeit gesetzt werden können. Wien, den 30. Mai 1850.
Eisenbahn⸗Verkehr.
Im Laufe des Monats Mai d. J. wurden auf der Rheini⸗ schen Eisenbahn befördert 41,965 Personen und 280,367 Ctr. Gü⸗ ter erxkl. Postgüter. Die Einnahme betrug für Personen 30,5560 Rthlr. 24 Sgr.; für Güter 20,768 Rthlr. 11 Sgr., zusammen 51,325 Rthlr. 5 Sgr. exkl. Postgüte r.
—-—
Rmnmnwmnewerafrznereee- n be Ir vI.-Ax:Dxren.
1411] Publican d u m. unsere Kasse sich Folgende nach unserer Bekanntmachung vom sten
nnj. ausgelooste Königsberger Stadt⸗Obligationen fün⸗
1 Auf eine Korrespondenz bei dieser Realisü des Bekanntmachungen. Kapitals und der Zinsen scbänen Sn n
Königsberg, den 19. Juni 1850. Magistrat Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt.
Nummern der Zu⸗ der sicherungs⸗ Partial⸗
einlassen. Scheine. Quittungen.
Nummern der Zu⸗ sicherungs⸗ Scheine.
Nummern der Zu⸗ der sicherungs Partial⸗ Scheine. Quittungen. DI 6077 — 0080
Nummern der Zu der sicherungs⸗ Partial⸗ Quittungen. Scheine. Ouittungen.
der Partial⸗
486
—362 13938 — 15575 487
3 8000 — 8024
digen wir hiermit zum 1. Jannar 1851: .
Nr. 1016. 3600. 6325. 6409. 7331. 8659. 11234. 1
11731. 12110. 13323. 13405. 13900. 14272. 1410]
à 50 Thlr.
Nr. 619, 98t. 1659. 3070. 3345. 3608. 3751. 4124. 4137. 5675. 8817. 10684. 10913. 12521. . 100 Thlr.
Nr. 495. 85600.
Nr. 555. 3484.
Nr. 2629 und
23 8 27
5
à 150 Thlr. 5541. 7181. 7219. à 200 Thlr.
Fgeschriebene Rate des Actien⸗Kapitals Ler sind die Einzahlungen für folgende Zeich⸗ nungen noch nicht geleistet worden:
488 489 216 461
92
36
442 9650 — 9724 A achen⸗Düsseldorfer 9775— 9849
5) 10000 — 10049
Eisenb.⸗Gesellschaft. . 10075 10099
Auf die unter dem 1. April d. J. aus⸗ 1776 — 1800 5072 5096 58s 6975 7074 243
17626 — 17635 2
ind 2887. à 300 Thlr. à 400 Thlr. 8 8 450 Thlr Nr. 2586. 3000 8015. 13. 88600. 8016. 11987. à 500 Thlr Nr. 1544 und 7408. à 1000 Thlr. 1
Nr. 1849 9 99 ¹ Nr. 9921. der Zu⸗
sicherungs⸗
Scheine.
Nummern
Partial⸗ Quittungen.
551 — 570 34 3796— 3800 60 17636— 17660 227 17661 — 17685 51
Nummern der Zu⸗ der sicherungs⸗ Partial⸗ Scheine. Quittungen.
der
9 8
bn8g anacch ung de Valuta nach dem Nennwerthe
ö. ersolgt vom 1. Januar 1851 tag, Dienstag, 86 aupekasse an den Tagen Mon⸗ 8 ormättags, Zegen ef sag und Freitag, von 9— 12 Uhr mit der auf dem⸗ niie der Obligationen, welche Quittung des ges Stempel aus estellten S 2 Inhabers, so wie üi b; 1 S 14, versehen sen maß mnt den Zins. Eoupons
Die vorstehen ünpi en.
1. Januar 9 —2 Nüündigten Obligationen tragen vom Inhaber derselben, welc Jensen, und haben diejenigen Fam 8 Fe Valuta bis zum 15. Fe⸗ diese für ihre Rechnung und Ge⸗ 8 gewärtigen, daß des hiesigen Königlichen Stadt nsc Devositorium den wird. 8 “ his eingeliefert wer⸗
239 472 221 30 494 441 74 224 212 285 126 256 255 32 451
6387 2281- 6575 2gJ 4041— 4045 51— 6385 15588— 15612 14068 — 14072 591— 17576 — 47600 17501 — 47550 13472 — 13496 8775 — 8899 8 5047 -— 5071
17811 — 17835 418 17836 — 17860 403 14053 — 14057 47 16438 — 16497 77 6696 121 14711 — 14715 64 14058 — 14062 65 1451 — 1475 250 3291 — 3300 453 8475— 8489 56 17180 — 17204 40 17230 — 17379 253 3571 — 3575 463 3241 — 3250 314 3221 — 3230 316
492 4036 — 7070 165 6637 6641 493 17601 — 17625 305 4906 — 4910 468 4011 — 4020 113 122,— 1275 439 1801 — 1825 176 3086— 3100 35 701 — 708 12 8325 — 8349 205 3131 — 3145 496 709 — 710 33 331 — 365 428 15471 — 15480 240 (14716 — 14765
6389 2300
330
550
605
17861 — 17865 460 4972— 4996 7866—17885 5851 — 5900 17886 — 17925 90 6593 — 6596 17926 — 17930 420 15586 — 15587 13540 — 13554 229 3631 3680 4997 — 5046 230 14043 — 14052 621 685 230 16705 — 16754 558 3191 — 3200 214 13555 — 13564 14401 — 14450 6386 94 15314 — 15338 1 201 — 300 17931 — 18230 9 19031 — 419080 200 11500 — 11999 371 14063—41 1007 2 15340 — 15364 16206 — 16223 11 8450 — 8474 6576 651 — 664 76 15581 — 15585 8950— 8974 6285 — 6334 490 16368 — 16372 9050— 9074 636 — 650 19081 — 19750 9100 9224 3606 — 3610 2 19751 — 19765 9250 9274 1051 1175 1 19766 — 19785 19801 —20000 78 294 19786 — 19800 6373 — 6384
2351 — 2375 15421 — 15440 Unter Bezugnahme auf §. 2 des Gesetzes vom 3. No⸗ 2996— 3010 vember 1838 (Ges.⸗Samml. für 1838 S. 505) und 2891 — 2905 auf Artikel 10 und 11 des unter dem 21. August 1840 LE Allerhöchst bestätigten Statuts (Ges.⸗Samml. für 1840 18881—18980 S. 404) fordern wir die resp. Zeichner biermit auf, die 1vö rückständige Rate binnen 14 Tagen einzuzahlen, widri⸗ 13928 — 13937 genfalls wir dieselbe nebst der verwirkten Conventional⸗ 147. 43749 Strafe gerichtlich einklagen eeä 13943 — 14012 Aachen, den 26. Junij 1850.
2 1 84 Königliche Direction
6835 8 er Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
288 88
93 6647 — 6653 87 6642 — 6646 7 4922 — 4971 5097 — 5121 2801 — 2820 6578 — 6587
48 188 413
31 31
Wer in dieser Hinsicht
Das Abonnement betraͤgt: 2 Rthlr. für 4¼ Jahr 8 Athlr. . 1 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
ö1““ Amtlicher Theil.
Deutschland.
Prghsen. Breslau. Dankfest. Oesterreich. Wien. Geschützbesichtigung. — Vermischteg. Hannover. H. ve V xsease annover. Zweite Kammer: Die sächsische Verfassungs⸗ chleswig⸗Holstei 36. öu“ Daerarf Holstein. Kiel. Aktenstücke über die Verhandlungen mit
Nusland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. der Preßgesetz⸗ Kommission. — Paris 8 achste Reise des Präsidenten. —. Konferenzen bei Changarnier und dem Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten. 11“ Großbritanien und Irland. Porlament⸗ F 8 Vertheidigung seiner Politik. 1b die auswäͤrtigen Angelegenheiten. — Annahe der Vertrauens⸗Mo⸗ 6 LE11“ London. Mittheilungen über das Atten⸗ 1 ie Königin. Glückwunsch⸗Adresse der Stadt London. — Be⸗
finden Ludwig Philipp's V - ; barer Unglücksfall 96 1“ “ Furcht⸗
Der Gesetzentwurf
Unterhaus. Lord Fortsetzung der Deballe
Börsen⸗ und H “ Beilage. Pandels⸗Nachrichten.
]
emnnan
———VV'
Umtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Königlich niederländischen Capitain⸗Licutenant 8 mandeur der Kriegs “ S 89 uütenant und Com⸗ mandeu 8 tegs —Korvette „Sumatra“, t' Hoost, und dem Königlich niederländischen Marine⸗Ingenieur erster Klasse und Di⸗ rektor der niederländischen Dampfschifffahrts⸗Gesellschaft zu Feyen⸗ vord bei Rotterdam, van Oordt, den Rothen Adler⸗Orden drit⸗ ter Klasse; dem Königlich sächsischen Landgerichts⸗Assessor Richter zu Eibenstock, dem katholischen Pfarrer Winkler zu Boberröhrs⸗ vorf, Kreis Hirschberg, und dem Prediger Koöhler zu Werbig in der Superintendentur Jüterbogk den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Schullehrer und Küster Harweck zu Schkeit⸗ bar, Regierungs⸗Bezirk Merseburg, dem Unterarzt a. D. Peetz zuletzt im 12ten Infanterie Regiment, und dem Kurschmied Bo⸗ nacker des lsten Husaren⸗Regiments (1sten Leib Husaren-Regi⸗ ments) das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen; so wie
Den Appellationsgerichts⸗Rath Ulrich zu Posen als Rath an das Appellationsgericht zu Königsberg zu versetzen.
Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert ist nach Fischbach abgereist.
Angekommen: Der General⸗Major und Commandeur der 5ten Division, von Wussow, und
Der General-Major und Commandeur der 5ten Landwehr⸗ Brigade, von Hobe, von Erfurt.
Abgereist: Der General⸗Intendant der
B erg- Schau⸗ spiele, von Küstner, nach Kissingen.
tichtamtlicher Theil Deutschland.
Preußen. Berlin, 2. Juli. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Vice⸗Ober⸗Ceremonienmeister Freiherrn von Stillfried die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Hoheit dem Herzoge zu Sachsen⸗Meiningen ihm verliehenen Commandeur⸗Kreuzes 1ster Klasse des Sachsen⸗Ernestinischen Haus⸗ ordens zu ertheilen.
Breslau, 30. Juni. (Bresl. Ztg.) Nachdem gestern Nach⸗
mittags 4 bis 5 Uhr durch das Geläut aller elf evangelischen Kirchen das Dankfest für die vollendete Genesung Sr. Majestät des Königs angekündigt worden, rief heute ein halbstündiges Geläut die evangelischen Gemeinden zum Gottesdienste, der um 9 Uhr be⸗ gann. Nach Anordnung des Stadt⸗Konsistoriums folgte dem Liede Nr. 833: „Sei uns gesegnet“, „Tag des Herrn ꝛc.“ die Liturgie, und dieser das Lied Nr. 600: „Herr Gott, dich loben wir ꝛc.“ mit Trompeten und Pauken begleitet. Den Predigten wurde der sehr passende Lobgesang Maria's, Luk. 1, 46—55, da zugleich das Fest der Heimsuchung Maria's zu felern zum Grunde gelegt. Die beiden letzten Verse des Liedes Nr. 799: „der Thron der Er⸗ denfürsten ist ꝛc.“ schloß das Dankfest, Sft dem nicht allein das Königliche Konsistorium, das Königliche Provinzial⸗Schulkollegium, die Königliche Regierung, der Magistrat, die Stadtverordneten⸗Ver⸗ sammlung (diese Behörden sämmtlich in der Elisabeth Kirche), son⸗ dern auch der gesammte Lehrerstand, auf amtliche Einladung, Theil nahm. Auch in den Früh⸗ und Nachmittags⸗Gottesdiensten wurde auf ähnliche Weise das Dankfest feierlich begangen.
Oesterreich. Wien, 30. Juni. Am 26sten Mittags besich⸗ tigte Se. Majestät der Kaiser im Garnisons⸗Artillerie⸗Distrikts⸗Ge⸗ bäude auf der Seilerstätte eine von den neu konstruirten Kanonen. Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Wilhelm nebst allen Generalen der hiesigen Garnison und eine große Zahl von Stabs⸗ und Ober⸗
Berlin, Mittwoch den à. JIuli
offizieren der Artillerie waren bei wesend. „Der Kardinal⸗Erzbischof Fürst Rudolph von Schwarzenberg ist von Prag wieder hierher zurückgekehrt.
Hannover. Hannover, 29. Juni. (Z. f. N. D.) (Zweite Kammer. Elissen kam heute (wie schon erwähnt) auf den „Ver⸗ fassungsbruch“ in Sachsen zurück. „Ich bitte um Erlaubniß“, sagte er, „eine Anfrage an den geehrten Herrn Ministerial⸗Vorstand des Innern zu wiederholen. Zuerst ein Wort zur Entschul⸗ digung des dadurch verursachten Zeitverlustes. Bekanntlich fand eine höhere Weisheit zu ihrer Zeit kein Bedenken dabei, die Vollen⸗ dung der großen Reformen, deren Regulirung wir jetzt mit mög⸗ lichster Assiduität obliegen, um acht Monate zu verzögern, indem sie die zu gleichem Zweck berufenen lan tigte. Diese acht Monate wurden nun, wie bekannt, einestheils dazu benutzt, das allersehnte Ziel der Einigung Deutschlands, mit Ignorirung der unhaltbaren Reichsverfassung, über deren Annahme nur das gesammte deutsche Volk und sonst Niemand sich einigen konnte, auf dem ungleich vernünftigeren und praktischerem Wege der Einigung der Regierungen zu verfolgen, einem Wege, der denn auch glücklich zu den brillanten uns jetzt vorliegenden Resultaten geführt hat. Anderentheils verwandte man sion der vorgelegten Gesetzentwürfe, um möglichst viele von solchen Bestimmungen daraus zu entfernen, deren demokratischer Einrichtunger, die man im Jahre 1848 schwach genug gewesen, sich möglicherweise zu schämen haben könnte. Beninn entcht. Nonate wurden nach allen Seiten hin zu reichem 8 1r un nung im Großen und im Kleinen 1c 111 aran kann demnach nur in allem Maße hisen at. er aulich für das Land sein, und man wird hosfentlich nichts weniger als einen Vorwurf darin erblicken. Ich will vielmehr auf das Beispiel jener Landtagspause von acht Mo⸗ naten mich nur berufen, um nur etwa noch acht Minuten für eine Frage in Anspruch zu nehmen, die freilich nicht auf der Tages⸗
zuzugestehen
Stände auf so lange Zeit besei⸗
die acht Monate zu fleißiger Revi⸗
man etwa als thöricht
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ordnung steht und die Manchem gleichfalls auf den ersten Blick naten der Fall, wobei ich aber nicht minder eines honnetten prakti⸗ schen Zweckes mir bewußt bin. Ich spreche von der Verfassungs⸗ ersten Anfrage deshalb, mich wegen der Antwort gedulden zu wol⸗ len, in der Erwartung, daß sie zu rechter Zeit erfolgen wünde. ist noch immer wenigstens keine direkte Antwort erfolgt, während die rechte Zeit dazu mir doch bereits seit langem gekommen zu Stadium getreten. Es lag neulich nur erst die Gesetzes⸗Verletzung von Seiten der sächstschen Regierung vor. Es hat sich seitdem ge⸗ wird. Gewichtvolle Stimmen des Protestes haben sich in Sachsen bereits dagegen erhoben. Ich erinnere nur an den solennen Be-⸗ abgethanen und jetzt durch ein Machtgebot der Regierung von den Todten erweckten Wahlgesetze von 1831 zu fanden in die damali⸗ gen Rathgeber der Krone sich zu Maßregeln veranlaßt, die den neuesten Prozeduren des sächsischen Ministeriums sehr ähn⸗ fte sagen, anderen, nur daß es sich damals in Hannover um die Bescitigung eines Gesetzes handelte, gegen welches Se. Majestät, dessen Re⸗ schieden protestirt hatten, wogegen jetzt das sächsische Ministerium Zschinsky ohne Weiteres ein Gesetz umwirft, das unter den Auspi⸗ mäßigen Wege zu Stande gekommen ist. Auch in Hannover erhoben sich zu jener Zeit die Stimmen hervorragender Männer Treubruch und Verfassungsverletzung nannten, während es von den Organen des damals zur Herrschaft gelangten Systems natürlich von einer anderen Seite anstimmen hören, als die Beseitigung thö⸗ richter, unglücklicher Institutionen, die man in einer Zeit der Auf⸗ erinnere in ersterer Beziehung an die sieben göttinger Professoren, mit denen später noch sechs andere ihre Sympathie aussprachen, brück und Hannover. Es mag mir die beiläufige Bemerkung gestattet sein, daß ich damals in dem Lande, wo Aristides und bei der Kunde von jenen Vorgängen in meiner Heimat mich stolz darauf fühlte, einem Lande anzugehören, wo solche Herzen schlugen. mals in mehr als einer deutschen Ständekammer wieder, aber sie fanden taube Ohren bei den Regierenden, sie scheiterten nament⸗ Bundes, dessen segensreiche Fortexistenz wir jetzt wieder gelegent⸗ lich preisen hören. Es fragt sich nun, wird das Loos der Ver⸗ gleiches sein? Wird ihre bedrängte Sache, die Sache des Rechts und der Ordnung in Sachsen, keines besseren Schutzes und Bei⸗ oder, Wum dem wieder zur Geltung gekommenen Sprachgebrauche mich zu akkommodiren, des deutschen Bundes gewärtig sein dürfen? Regierung keine Zeit für sie erübrigen können von der Zeit, die es, dem Vernehmen nach, und zwar ohne sonderlichen Erfolg, sh ertheilen, von eingegangenen Verpflichtungen, sobald die⸗ elben unbequem geworden, mit guter Manier wieder los⸗
als reiner Zeitverlust erscheinen dürfte, wie das bei jenen acht Mo⸗ Angelegenheit im Königreich Sachsen. Ich erklärte freilich bei der In dieser Erwartung aber glaube ich mich getäͤuscht zu haben. Es sein scheint. Die Sache ist inzwischen in Sachsen in ein anderes zeigt, wie dieselbe von dem dadurch verletzten Lande aufgenommen schluß der sehr konservativen Universität Leipzig, nicht nach dem wählen. Vor bald 13 Jahren unserem Laude lich sahen, man dürfte so ähnlich wie ein faules Ei dem gierung sie verfügte, schon vor Höchstihrer Thronbesteigung ent⸗ zien des regierenden Königs auf unbestritten legalem verfassungs⸗ und ganzer angesehener Corporationen gegen ein Verfahren, das sie mit demselben Tone der Zuversicht und Unfehlbarkeit, den wir jetzt regung zu verleihen schwach genug gewesen sei, gepriesen wurde. Ich an die Beschwerden und Proteste der Magistrate in Osna⸗ Thrasybul für Recht und Freiheit gewirkt und gestritten hatten, Die Beschwerden der verfasuungstreuen Hannoveraner hallten da⸗ lich an der Inkompetenz, Indolenz und Impotenz jenes deutschen fassungstreuen in Sachsen unter den obwaltenden Umständen ein standes von Seiten anderer constitutioneller Staaten Deutschlands Wird namentlich das auswärtige Departement der hannoverschen darauf verwendet, den Nachbarstaaten Lectionen über die Kunst zukomme ? Wird man sich begnügen, anonym den sächsischen
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dieser Gelegenheit dort an⸗ Verfassungsbruch mit Befriedigung für eine schlagende Thatsache
dafür zu erklären, daß es mit der Demokratie nichts mehr auf sich habe, und es dem Lande überlassen, von der Nothwendigkeit und Rechtmäßigkeit dieser Maßregel zu denken, wie es will? Oder, und das hoffe ich und darauf richte ich meine Anfrage, denkt die hannover
sche Regierung, im Einvernehmen mit den Ständen, Schritte zu thun, um der Verfassungs⸗ Verletzung im Königreich Sachsen zu steuern? Von den Herren auf beiden Seiten des Hauses, denen der Bestand und die Integrität unserer Verfassung am Herzen liegt, erwarte ich, daß sie meine Bitte um Antwort auf diese Frage un⸗ terstützen!“ Eine sehr bedeutende Majorität erhob sich nach diesen Worten. Eine Antwort erfolgte nicht, auch keine Verheißung einer solchen. Ellissen stellte darauf den von seiner ganzen Partei un⸗ terstützten Antrag: die Regierung zu ersuchen, daß sie die geeigne⸗
ten Schritte thue, um wo möglich der Verfassungs⸗Verletzung in Sachsen zu steuern. Der Präsident erklärt, daß er diesen Antrag demnächst auf die Tagesordnung bringen werde.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 30. Juni. Der Alt. Merk. enthält nachstehende Darlegung der von hier aus geschehenen Schritte zur Verhandlung mit Dänemark: „Die gemeinsame Regierung der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein, beseelt von dem Wunsche der Versöhnung des Zwiespalts mit Dänemark, richtete zu Anfang des Jahres 1849 eine Adresse an den König⸗Herzog, in welchem dieser Wunsch so aufrichtig wie lebhaft ausgesprochen wurde. Ein Abge⸗ sandter begab sich nach Koxpenhagen, um die Anträge der Regie⸗ rung bei Sr. Majestät persönlich zu befürworten. Das dänische Ministerium verwehrte demselben den Zutritt zum Landesherrn und beantwortete die Friedens⸗Botschaft mit der Kundigung des Waffen⸗ stillstandes ven Malmö und der Erneuerung des Krieges. Es folgte ein blutiger Feldzug, dessen plötzliches Ende Dänemark nicht als Sieger hinstellte. Di Statthalterschaft bot im November v. J. abermals die Hand zum Frieden. Allein ohne Erfolg! Es gelaug den Dänen, wiederum zwischen den Landesherrn und die Herzog⸗ thümer zu treten, indem das dänische Ministerium sich zurückzog von den bereits angebahnten Verhandlungen, wie die derzeit veröffent⸗ lichten Aktenstücke solches ersichtlich machen.
Im Herzogthum Schleswig sind durch die Ausführung der Convention vom 10. Juli 1849 Zustände eingetreten, deren Recht— losigkeit und alle Verhältnisse zerrüttende Willkür von Niemanden in Zweifel gezogen wird; von der Verwirrung, die im Norden des hart bedrängten Landes die herrschende geworden ist, giebt die An⸗ lage Zeugniß. (Anlage 1.)
Wiewohl die Herzogthümer im Besitz eines wohlgerüsteten Heeres sich befinden und ungeachtet der dringenden und lauten Wünsche, die von vielen Seiten im Lande sich kundgaben, hat die E13 5 “ der Feindseligkeiten zurüͤckge⸗ S Be r8, Fr 8 1- trotz zweimaligen Fehlschla⸗ W mit der Biste 11“ ö“ tändigung den Herzogthümern z1 ihre — 1“ 12 als ihr urkundliches⸗ bnvers 8 111 vollkommen befugt sind; ein Recht, gegen welches in 11 März⸗Revolution des Jahres 1848 in Kopenhagen die Dänen mit Waffengewalt hervortraten. (Anlage 2 mit Beilage und Anlage 3.)
Nachdem die Denkschrift vom 20. April d. J. das Maß 81 8 gegeben, auf welches die Anforderungen zur Wahrung der Rechte der Herzogthümer beschränkt werden, wurden nach Kopenbagen ge⸗ sandte Vertrauensmänner am 24. April von dem Landesherrn des König⸗Herzogs Majestät, gnädig und entgegenkommend empfangen. Wochenlang aber harrten sie auf die erbetene Anknüpfung einer Be rathung mit dem dänischen Ministerium, dem einzig möglichen Wege, um zum Ziele zu gelangen, da deutsche Staatsmänner dem Lan desherrn rathend nicht zur Seite stehen. Es wurde von den Ver⸗ trauensmännern die ausdrückliche Erklärung gefordert, daß sie nicht als Abgeordnete der Statthalterschaft, sondern lediglich als Privat⸗ personen zu betrachten wären. In ihrer Liebe zum Frieden stellten sie diese Erklärung aus, und von demselben Motiv geleitet, so wie überall nicht in der Lage, Anträge der Statthalterschaft an den Thron gelangen zu lassen, brachten sie eine Art der Vereinigung zur Sprache, deren Grundlage den Rechten der Herzogthümer nicht entspricht und die daher von der Statthalterschaft nicht ausgegangen ist. Die hierauf mit einzelnen Mitgliedern des däni⸗ schen Ministeriums zugelassenen Besprechungen (Anlage 4 mit Bei⸗ lage und Anlage 5) hatten indessen nur das Ergebniß einer schnel⸗ len Beendigung der Berathung, indem dänischerseits, in Ansehung von Sachen wie von Personen, Forderungen gestellt wurden, die gleich weit hinausgingen, wie über das Recht, so über die Interessen und die Wohlfahrt der Herzogthümer und selbst die von den Ver⸗ trauensmännern zur Erörterung hingestellten Punkte in jeder Hin⸗ sicht hinter sich ließen. Die Abgesandten waren genöthigt, Kopen⸗ hagen zu verlassen, ohne daß ihnen der fernere Zugang zum Lan⸗ desherrn gewährt wurde, und konnten zu ihrer Rechtfertigung eine Eingabe an den König⸗Herzog nur dem dänischen Conseil⸗Praͤsiden⸗ ten behändigen. Eine Eroöͤffnung auf diese Eingabe ist so wenig erfolgt, daß es zur Zeit an der Gewißheit fehlt, ob selbige dem Landesherrn wirklich überreicht worden ist. 8
Der Graf von Reventlow⸗Farve brachte seiner Versöhnlichkeit das Opfer, noch länger in Kopenhagen zu bleiben, um eine Ant⸗ wort zu erwarten; nach kurzem Verlauf am 13ten d. M. ward ihm jedoch Namens des dänischen Ministeriums die Ankündigung daß auch er Kopenhagen verlassen müsse.
Es erhellt aus dem Vorstehenden zur Genüge die Friedens⸗ liebe der Statthalterschaft und die unübersteigliche Schranke welche das dänische Ministerium beharrlich bildet zwischen den Herzogthü⸗ mern und ihrem Landesherrn. Die Herzogthümer haben das Ihrige gethan, um Frieden treten zu lassen an die Stelle neuen Kampfes. Sie werden ihr gutes Recht, selbstständige gemeinsame Verfassung und Verwaltung, nicht aufgeben und die äußerste Kraft des Landes
aufbieten, um solches zu wahren. Kiel, den 20. Juni 1850.“