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Coupons Westpreußischer Pfandbriefe, ist, nachdem der Banquier Herr F. Mart. Magnus diese Agentur nie⸗
min mit eingeschlossen, dem Banquier Herrn. Jacob
Coupons⸗Realisation in seinem Comtoir, Kleine Prä⸗
König
erbschaftlichen Liquidations⸗Prozeßmasse gehörigen Güter: 292 3559
“ 8
fen Nesselrode und eine sehr zahme Antwort Palmerston's Hewesen.
Wenn er (Cobden) für den Antrag stimme, so möge sein Mund in
Zukunft für jede Frage der Ersparniß und Steuererleichterung
geschlossen sein. Das Prinzip der Intervention sei ein grundfal⸗
sches. Um den Ungarn, Italienern und anderen nach der Frei⸗
heit ringenden Völkern zu helfen, müsse man das Prinzip der Nicht⸗Intervention feststellen und damit anfangen, es selbst zu beob⸗ achten. Da sein ganzes öffentliches Leben der Förderung des Frie⸗ dens gewidmet sei, so scheue er sich nicht, gegen den Antrag zu stimmen, und fürchte nichts hinsichtlich der Folgen eines solchen Vo⸗ tums. Sir R. Peel erklärte ebenfalls die Verdächtigungen in Betreff einer Kabale gegen das Ministerium für durchaus grund⸗ los. Er habe das Ministerium nach bestem Gewissen unterstutzt, weil er mit der inneren Politik desselben einverstanden sei, sowohl in kommerzieller und finanzieller Hinsicht, wie in Bezug auf Ir
land. Auch die auswärtige Politik habe er in manchen Fällen ge⸗ billigt und vertheidigt. Hier sei er aber aufgefordert, seine Mei
nung über diese Politik im Allgemeinen abzugeben, und da sei ihm seine Ueberzeugung zehnfach wichtiger, als die Erhaltung eines Mi⸗ nisteriums. Er vertheidigt hierauf Lord Aberdeen und mit ihm die Politik der Nicht⸗Intervention, die auch in Fox, Pitt und Canning ihre Vertreter gefunden habe, und erklärt, er werde gegen den Antrag stimmen. Die Prinzipien der auswärtigen Politik, deren Anerkennung von ihm verlangt würde, wären dunkel und unbestimmt, halte man sich aber an die Definition in Roebuchks Rede: „Unterstützung der Völker in ihrem Streben nach Selbstregierung und Widerstand gegen die Tyrannei“, so laufe das gerade auf die Proclamation des französischen Kon⸗ vents vom 19. November 1792 und andererseits auf das Manifest
1162
theils die Macht und die Ehre Englands zu beeinträchtigen. „Die aber solche Absichten hegten“, schloß Lord J. Russell, „vergaßen zweierlei, Sie vergaßen, daß, wie sehr auch die Widersacher meines edlen Freundes (Palmerston) den Kampf mit ihm vermeiden mochten, der Tag kommen würde, wo er in meister⸗ licher Rede über alle Entstellungen und Verleumdungen triumphiren würde, und sie vergaßen, daß das englische Volk, sonst oft gleich gültig in auswärtigen Dingen, in der klaren Einsicht, daß solche
Angriffe nur durch fremdes Interesse diktirt seien, eines Tages
erwachen und sich sagen konnte: „„Ist es wahr, daß der edle Lord den Frieden mit Europa gefährdet hat, und wenn es nicht wahr ist, sollen wir zugeben, daß solch ein unredliches Unter⸗ fangen mit seiner Niederlage endel?““ Darauf hat man nicht gerechnet, und das, glaube ich, hat stattgefunden. Was micht betrifft, so bin ich bereit, das Verdikt dieses Hauses und das Verdikt des englischen Volks in der vollen Ueberzeugung zu erwarten, daß wir die Ehre Englands gewahrt und in den schwierigsten Zeiten die Segnungen des Friedens erhalten haben.“ Schließlich ergriff Disraeli das Wort, um Lord Aberdeen vor nehmlich in Schutz zu nehmen. Die griechischen Ansprüche hält er nicht für genügend, um dort so aufzutreten, wie man gethan, und was die Frage anlange, ob die Regierung das constitutionelle Prinzip in der Welt in Schutz zu nehmen und zu fördern ge⸗ sucht, so sei dies nicht einmal immer der Fall gewesen. Wie die Regierung gehandelt, sei nicht so gewesen, daß es die Ehre Englands aufrechtzuhalten geeignet gewesen, so wenig als ihre Politik auf Erhaltung des Friedens hingezielt, denn nur durch ihre Politik hätte derselbe gefährdet werden können. Das Oberhaus habe seine Pflicht gethan und habe diese Politik verdammt. Wie aber auch das Votum dieses Hauses ausfalle, so werde es jedenfalls dem
des Herzogs von Braunschweig hinaus; dann müßte auch anderen Nationen ein korrelatives Rech zugestanden werden, und die Ver⸗ einigten Staaten z. B. verständen die Selbstregierung ganz anders. Die Sache der constitutionellen Freiheit im Auslande würde durch englische Einmischung nicht gefördert, und diese würde England selbst in unberechenbare Schwierigkeiten verwickeln. Lord J. Russell wünschte, daß die Motion nach ihrem ein⸗ fachen Sinne, nicht nach den Kommentaren, die sie von eini gen ihrer Vertheidiger erhalten, aufgefaßt würde. Nicht⸗ Inter- vention stellte auch er als die Regel auf, allein sie sei nicht absolut durchzuführen, und wenn es nöthig sei, Englands Einfluß ins Spiel zu bringen, dann werde er jedenfalls für eine gemäßigte, die Ordnung verbürgende und zugleich die Unabhängigkeit der Nationen fördernde Freiheit anzuwenden sein. Das sei im allgemein menschlichen und zugleich im englischen Interesse. Englands größter Einfluß bestehe allerdings darin, daß es An⸗ deren ein Beispiel der Ordnung und Freiheit gebe, aber es sei auch von wesentlichem Nutzen, daß Europa wisse, wie Eng⸗ land nie mit den beiden extremen Parteien gehen werde, daß es den Mord Rossi's und Latour's verabscheue, aber eben so sehr auch jene Handlungen mißbillige, welche Nationen ihrer alten Rechte be⸗ raubt und das edelste Blut auf dem Schaffotte vergossen. Diese Extreme, wilde Demagogie und eiserner Despotismus, wechselten mit einander ab, und wenn das Haus den Mittelweg der englischen Regierung verwerfe, so würde es sich für eines derselben entschie⸗ den haben. Es würde die Herzen aller Freunde der Despotie, aller Freiheitshasser mit Jubel erfüllen, aber sehr irre gehen, wenn es glaube, daß dadurch Ordnung und Ruhe befestigt würden. „Es läßt sich nicht leugnen“, sagte der Premier⸗Minister, „die Ver⸗ urtheilung der auswärtigen Politik des gegenwärtigen Kabinets würde von allen denen als ein Triumph begrüßt werden, die bis zu 1848 ihre einzige Sicherheit in der Knebelung der Presse, in dem Verbot freien Unterrichts und m der Ausschließung freier Institutionen gefunden haben. Alle diese Leute würden jubeln, wenn das gegenwärtige Ministerium gestürzt würde.“ Lord J. Russell fand es lächerlich, Lord Palmerston als einen Friedensstörer darzustellen, ihn, der während der 35 Frie densjahre 14 Jahre die auswärtigen Angelegenheiten geleitet habe. Er fand durch dergleichen die Annahme einer fremden Kabale wohl gerechtfertigt, die das englische Volk durch falsche Darstellungen zu betrügen, an seiner Regierung irre zu machen und deren auswär⸗ tige Politik zu stürzen suche, theils um ein dem Absolutismus auf dem Festlande günstigeres Ministerium ans Ruder zu bringen,
jetzigen System ein Ende machen und der Welt die Lehre geben, daß Englands Politik mit gehöriger Rücksicht auf die Rechte anderer Nationen zu leiten sei. Nach einigen Worten Roebuck's erfolgte die Abstimmung, und das Haus erklärte sich (wie schon gemeldet) mit 310 gegen 254 Stimmen für die Motion.
Wissenschast und Kunst.
Militair⸗Konzert, gegeben von W. Wieprecht. G“ LEoCCII h Zur Feier der Genesung Sr. Majestät des Königs gab Herr Musik⸗ Direktor Wieprecht am Dienstag ein großes Militair⸗Konzert im Hof⸗ jäger⸗Etablissement, dessen Einnahme für den Wittwen⸗ und Waisen⸗Unter⸗ stützungs⸗Fonds mehrerer Garde⸗Musikchöre bestimmt war. Trotz nicht ganz günstiger Witterung hatte sich ein zahlreiches und elegantes Publikum ein⸗ gefunden, wenngleich die Räume des schönen Etablissements nicht so voll⸗ ständig gefüllt waren, als es bei llarem Himmel sicherlich der Fall und des wohlthätigen Zweckes wegen zu wünschen gewesen wäre. Das Konzert selbst angehend, so trug es ganz das Gepräge früherer Veranstaltungen des Unternehmers und war gleich ausgezeichnet durch ein anziehendes Programm, wie hinsichtlich der Ausführung. Acht Musikchöre wirkten unter der sicheren Direction Wieprecht's vereint mit Präzision und Kraft, ohne daß bei dieser Massen⸗Entwickelung im Freien ein Zuviel in der Wirkung bemerkbar wurde, wie dies sonst wohl bei ähnlichen Ver⸗ anstaltungen zwischen Mauern der Fall war. Das Konzert begann mit einem Homnus und Festmarsch, komponirt von Wieprecht. Der Choral: „Nun danket Alle Gott“, mit Bezug auf die Feier darin aufgenommen, machte eine imposante Wirkung, wie das ganze Musikstück überhaupt. Ein Fackeltanz vom Baron von Danckelmann, das 4te Finale aus den „Hugenotten“ und ein Armee⸗Marsch von der Composition Ihrer Königl. Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen bildeten die übrigen Gaben des ersten Theils. Im zweiten Theil war es, nächst der schönen Ouvertüre zu Mehul's „Joseph in Aegypten“, besonders der Fackeltanz von Meyerbeer, jüngst zur Vermählung Ihrer Königlichen Hoheit der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen komponirt, der durch seinen anspre⸗ chenden Inhalt allgemein interessirte, gleichwie auch der effektvolle Krönungs⸗ marsch aus dem „Propheten“ und ein hübscher Geschwindmarsch von Wieprecht allseitigen Anklang fanden. Der charakteristischen Jagd⸗Onu⸗ vertüre von Mehul, zur Eröffnung des dritten Theiles trefflich ausgeführt, folgten aledann noch verschiedene andere beliebte Opernstücke, Märsche C., unter denen ein geschickt instrumentirter Fackeltanz von Wieprecht noch besonders hervorzuheben ist. Der „große Zapfenstreich“ beschloß das Konzert in echt militairischer Weise.
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Verein der Kunstfreunde.
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den Mitgliedern zu:
Nr. 5 (1), Oelgemälde von Jordan, Genrebild.
ßen auf Nr. 2348, Skulptur von Fischer, Kopf eines Knaben. Oelgemälde von Helfft, ein Hof in Venedig.
Ansicht des Königlichen Schlosses von der neuen Wache aus.
ganges im Dom zu Regensburg.
Herrn Bau⸗Inspektor Rosainsky in Pritzwalk auf Nr. 44, Oelgemälde von Herrmann, ein Fischerhafen.
Herrn Geheimen Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. B arez auf Nr. 77, Oel⸗ gemälde von Lange, aufziehendes Gewitter.
Heren Professor Kiß auf Nr. 1303, Oelgemälde von Pape, Partie von der Handeck mit dem Erlgletscher.
Nr. 2409, Oelgemälde von Bellermann, Südamerikanische Lan schaft.
Herrn Arthur Schickler in Potsdam auf Nr. 2207 (2), Oelgemält von Mar Schmidt, Motiv aus der Provence.
Herrn Obersten Chorus in Paderborn auf Nr. 1791, Oelgemälde vo Riefstahl, nordische Haide.
Herrn Kaufmann Immich auf Nr. 217, Oelgemälde von Niesser, An. als Brautschmücker.
Herrn Rittmeister von Reichenbach in Dippelsdorf bei Löwenberg au Nr. 1538, Oelgemälde von Boser, Blumen⸗Verkäuferin.
Herrn Kaufmann C. L. W. Schneider auf Nr. 1759, Oelgemälde von von Klöber, Psyche.
Herrn Geheimen Revisionsrath Groschke auf Nr. 317, Oelgemälde von Mila, Ganymed. 1
Herrn Ober⸗Amtmann Bayer zu Himmelstädt bei Landsberg a. d. W auf Nr. 998, Oelgemälde von Eybel, Richard Löwenheiz hört dem Gesange Blondel's zu.
Henning, Mönche. 8 8
Herrn Rechts⸗Anwalt Weichsel in Magdeburg auf Nr. 214, Oelgemälde
voon Steffeck, Spielende Hvunde.
Heern Lieutenant, Baron von Küster in St. Petersburg auf Nr. 1548, Oelgemälde von Raabe, Reisende vor einem Wirthshause.
Herrn Geheimen Hofrath Dr. Steinrück auf Nr. 1447, Oelgemälde
vpon Hosemann, ein schlafender Knabe.
Herrn Techniker Heckmann jun. auf Nr. 1809, Oelgemälde von Amberg,
Amor, Nymphen belehrend.
Herrn Historienmaler Henning auf Nr. 2406 (2), Aquarelle von Hose⸗ mann, Harz⸗Erinnerung.
Herrn Geheimen Regierungs⸗Rath Hamann in Charlottenburg auf Nr. 457, Zeichnung von Habelmann, der große Kurfürst in der Schlacht bei Fehrbellin.
Außerdem wurden 12 Abdrücke des Kupferstichs „Johannes“ von Ja cobi avant la lettre verloost, welche auf solgende Nummern fielen: 119. 277. 354. 374. 999. 1047. 1287. 1523. 41773. 491. ö2 und zuletzt 30 Abdrücke des Kupferstichs „der große Kurfürst in der Schlacht bei Fehrbellin“ von Habelmann avant la lettre und fielen diese auf folgende Nummern: 2 (17). 34. 52. 231. 232. 266. 399. 426. 654. 694. 699. 713. 846. 899. 910. 1008. 1106. 1189. 1342. 1362. 1413, 4414. 1599. 1811. 2012. 2025. 2236. 2370. 2372. 2574.
Hierauf fand die Verloosung der Reihenfolge der für das abgelaufene Jahr zur allgemeinen Vertheilung bestimmten Vereinsgabe, des Kupferstichs „der große Kurfürst in der Schlacht bei Fehrbellin“ von Havelmann, in Serien statt. Das Ergebniß wird durch den gedruckten Jahresbericht mit⸗ getheilt werden.
Berlin, den 3. Juli 1850. Direktorium des Vereins der Kunstfreunde im preußischen
Markt⸗Berichte.
Königsberg, 1. Juli. Zufuhr war gering. bis 64 Sgr. pr. Schfl., Roggen 26 bis 30 Sgr., große Gerste bis 24 Sgr., kleine Gerste 17 bis 21 Sgr., Hafer 14 bis 17 Sgr., graue Erbsen 30 bis 35 Sgr., weiße Erbsen 30 bis 34 ö1“ Ctr. Hen 14 Sgr., das Schock Stroh 90 Sgr.
Weizen 55 21
Bekanntmachungen.
1414] Oeffentliche Bekanntmachung. Die Agentur der Westpreußischen Landschaft, behufs Einlösung der in Berlin zu präsentirenden fälligen Zins⸗
Der Zahlungs-4
Berlin, am 2. Ju . Anhalt und dergelegt hat, vom Johannis⸗Termin 1850, diesen Ter⸗ [107 b]
Saling zu Berlin übertragen, und wird derselbe die
sidentenstraße Nr. 7, nach den bisherigen Vorschriften bewirken.
Marienwerder, den 27. Juni 1850. I. Westpreußische General⸗Landschafts⸗Direction. . Rabe.
Bei der heute in §§. 11 und 13 des
88
5889 6142 6163 6458 6522 6547 6647 6852 7046 7080
[501 Nothwendiger Verkauf. 82] 2940 Die zur Rittergutsbesitzer Christian David Peiskerschen 147 3478
a) das Gut Armenruh nebst Ober⸗Harpersdorf und 484 3915 Neu⸗Armenruh im Goldberg⸗Haynaner Kreise, land⸗ 490 4359 schaftlich auf 30,213 Thlr. 3 Sgr. 4 Pf., 747 4465
b) das Rest. Gut Ober⸗Langenneundorf im Löͤwenber⸗ 975 4521 ger Kreise, landschaftlich auf 7370 Thlr. 10 Sgr. 1054 4769
sggrxikrl, 1069 4919
sollen 1123 5016
August d. F., Vormittags 11 Uhr, 1428 5081
schaparteienzimmer des unterzeichneten, zum gemein⸗ 1559 5164 7177
89 ichen Berichtsstande sämmtlicher Güter bestellten 1919 5188 7357
8 Möegichis hierselbst subhastirt werden. 2120 5204 7589
vngungen s t Hppothekenscheinen und Verkaufsbe⸗ 2522 5311 7703
Brarwonnen während der Amtsstunden in unserem 2530 5636 7741 —Büreau eingesehen werden. 2533 7) de rufenihalte nach unbekannten Gläubiger: 5
L 1cJoleinnehmers A. D. Dienemann 28 7
8 Msae 5 5681 7787 9 577
5770
1 1
he des Pastor Neander zu W „ Und ilhelm Emmri ü dache Erdich rich, früher 4 f v G Goldberg in Schlesten, veladen. Königl. Kreisgeri ꝙ *
für die Zeit vom
Januar 1850. Abtheilung.
[104 b] Diejenigen Inhaber von Rbssiach zentigen Certifikaten, welche b
1. /13. August c.
Mopeschen Apro- Betrag denscheinen nicht
halb fünf Jahren
erheben wünschen, werden hiermit ausgesordert, die betreffenden Coupons bis spätestens den 288ten d. M. bei den Unterzeichneten zur Anmeldung und Ab stempelung zu präsentiren.
8 8 8 ermin der angemeldeten Coupons wird zu seiner Zeit bekannt gemacht werden.
Oberschlesische Eisenbahn.
bestätigten Nachtrags zum Statut unserer Gesellschaft stattgefundenen Ausloosung von 133 Stücken der an Privat⸗Interessenten überlassenen 20,570 Stamm⸗Actien Litt. B. sind folgende Nummern gezogen worden:
7986 8] 5860 8119 10521] 13159 j16371 Wir bringen dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß, daß die Auszahlung der Kapitals⸗Beträge zum Nennwerthe der gezogenen Actien vom 15. Dezem⸗ ber d. J. ab gegen Aushandigung der Actien nebst den
Zins⸗Coupons und Dividendenscheinen bei der Königl. Regierungs⸗Hauptkasse in Breslau ersolgt. Der Betrag fehlender Zins⸗Coupons und Dividen⸗ denscheine wird vom Kapitals⸗Betrage in Abzug gebracht. Wenn der Inhaber einer ausgeloosten Actie dieselbe nebst den beizubringenden Zins⸗Coupons und Dividen⸗
li 1850. 2
Wagener, Brüderstrasse No. 5.
11 ten ausgezahlt werden Breslau, den 2. Juli 1850.
Gemäßheit der Bestimmungen der unterm 11. August 184; Allerhöchst 8 [106 b]
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10605 81ͤ ü1652127 10807 3379 16913 10862 342 16975 11290 17408 11III. 17614 11493 17075 11564 17704 11755 18001 11826 18104 9385 18311 9692 2 ’ 18433 9741 27 318 18563 10041 2. 47: 8712 10077 89 19466 10250 19778
8289 8323 8500 8592 860 1 9102 9189 9284 9201
17ten d. M. bemerken wir, daß die welche derselben beiwohnen
Gesellschaft und dem Vermerk der sehen, als Einlaßkarte dient. Breslau, den 2. Juli 1850. SIbvbööö
lustes deren gerichtliche Mortifizirung nicht innerhalb dieses fünsjährigen Zeitraums nachweist, so wird von uns, dem §. 15 des bezüglichen Statuten⸗Nachtrages entsprechend, das öffentliche Aufgebot der Actie nebst Coupons und Dividendenscheinen bei dem hiesigen Kö⸗ nigl. Stadtgericht nachgesucht, die Kosten des Verfah⸗ rens aus dem Kapitals⸗Betrage der Actkie entnommen und der Ueberrest nach erfolgter Präklusion an die Pen⸗ sions⸗ und Unterstützungs⸗Kasse der Gesellschafts⸗Beam⸗
Der Verwaltungs⸗Raͤh— de der Oberschlesischen Eisenbahe⸗Gesellschaft
,. 88 . e.2S Neisse⸗Brieger Eisenbahn. Mit Bezugnahme auf die Einladung vom Lösten v. M. zu der ordentlichen General⸗Versammlung am
wollen, nach §. 25 des Statuts die ihnen gehörigen Actien bis zum 16ten d. M. entweder im Bürean der Gesellschaft auf dem Oberschlesischen Bahnhofe in Breslau oder im Büreau der Gesellschaft auf dem Bahnhofe in Neisse zu produ⸗ ziren oder deren am dritten Orte erfolgte Niederlegung nachzuweisen und zugleich ein doppeltes Verzeichniß der Nummern derselben zu übergeben haben, von denen 1. das eine zurückbleibt, das andere, mit dem Siegel der Stimmenzahl ver⸗
tungs⸗Bedingungen sind durch an Herrn Alexander Schönberg auf Koselitz bei Großenhayn oder an die Geschäfts⸗Firma nach Riesa zu richtende gefäl⸗ lige Anfragen zu erfahren.
Das Schönbergsche Hammerwerk bei Riesa. [105 b] ““ g.
Im Königreich schau, bei der Stadt Przedborz, an dem IPlusse Pi⸗- xebeeeeeeeeeee hher Warschauer- Wiener Eisenbahn belegen, ist die B.
Polen, Gonvernement von War⸗-
Lange Erben gehörende 11 191e. h — F b 68 1 k
aus freier Hand zu verkaufen oder auf 12 Jahre zu verpachten. Dieses Etablissement, ganz massix ge- mauert, mit einer Wasser-Betriebskraft von 40 bis 50 Pserde-Krästen, ist mit allen Maschinen und Ein- richtungen verschen, die zu einer kompletten Fabrt- cation nöthig sind, und es können jährlich 2000 Stück l'’uch verschiedener Gattung bis zu den feinsten pro- duzirt werden. Ausfser den Fabrikgebänden befinden sich noch 12 Parterrehäuser, die zur Wohmung der Administration, der Meister und Arbeiter bestimmt sind, und im Fabrikhofe eine Holzschneidemühle, die jährlich 300 Thlr. einbringt.
Diese Tuchfabrik wurde durch den berühmten John Cowckerill angelegt und unter der Firma Eichmann & Co. viele Jahre gefühint Nähere Auskunft kann bei der Bank in Polen und bei den Banquierhäusern in Warschau: S. A. Fraen- kel und Joseph E pstein, eingcholt werden.
Herren Actionaire,
¹ ’“ i um. Im Königreich Polen, Gouvernement von War- schau, zwei Stunden von der Station Radomsk der
13064 15101 15520
10401 19960 10432 20289 10472 20438
[416]
1. Januar 1851 ab ausgegebenen
vom 15. Dezember d. J. ab inner⸗
21
abliefert oder für den Fall des Ver⸗
“
Bekanntmachung. 20444 Das unter der Firma: 8 chönb ergsch es Hammerwerk bei Riesa“ bestehende
Eisenwerk wird nach dem erfolgten Tode des Herrn Heinrich Schöͤnberg. von den Hinterlassenen unter den seitherigen Verhältnissen und unter Verpflichtung des Buchhalters, Herrn C. Nusch, fortgesetzt.
Zugleich aber beabsichtigen die Betheiligten den Ver⸗ kauf joder auch die Verpachtung des Werks mit dem Bemerken, daß dasselbe in der günstigsten Lage, unmit⸗ telbar an der Elbe und an den Riesaer Bahnhöfen gelegen, mit dem vorzüglichsten Betriebs⸗Inventar ver sehen und in bis jetzt ununterbrochenem lebhaftem Gange befindlich ist. — Die näheren Verkaufs⸗ oder Verpach⸗ seph Epstein, eingcho
ʒWarschauer-Wiener Eisenbahn in den Gütern Przy- borow belegen, ist eine Glashütte und Glas-Schleiferei
mit allen dazu gehörigen Einrichtungen und nöthigen Wohnungen für die Administralion und Fabrik-Ar- beiter A118 freier IHIand 2u verkaufen oder auf längere Zeit zu verpachten. Diese Anstalt kann mit grolsem Nutzen zu einer Krystallscheiben- Fabrik gebraucht werden, welches Fabrikat jetzt nach dem Königreich Polen aus Rulsland oder dem Ausland bezogen wird. Der Gutsbesitzer verpflichtet sich, das nöthige Brenn- holz aus seinen Forsten zu dem Preise von 2 Tha- lern per 1 polnische Kubikklaster zu liesern. Nähere Auskunft kann bei der Bank von Polen und bei den Banquierhäusern in Warschau: S. A. Fraenkel
Bei der heutigen Verloosung der vom Vereine “ eh preußischen Staate erworbenen Kunstgegenstände fielen die Gewinne solgen⸗ Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht von Preußen auf Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Friedrich Karl von Preu⸗ Herrn wirklichen Geheimen Rath Eichhorn Excellenz auf Nr. 1613, Herrn Stadtrath Güßfeldt auf Nr. 601, Oelgemälde von Gärtner,
Madame Bese auf Nr. 1591, Oelgemälde von Gräb, Theil des Kreuz⸗
Herrn General⸗Lieutenant von Stülpnagel Excellenz in Stettin au⸗
Herrn Kaufmann Julius Schmidt auf Nr. 1821, Oelgemälde von
8
81“ “ ““ Geilage zum Preußischen Staats-Anzeiger. Sonna
Inhg.lt. Deutschland. Hannover. Hannover. Erste Kammer: Volksschule; Prozeßordnung; Ausgabebudget; Protest; Süd⸗ und Westbahn. — Zweite Kammer: Ausgabebudget; Volksschule; Vermischtes. IGissenschaft und Kunst. Zur Erinnerung an die Ernennung des ersten brandenburgischen Historio⸗
graphen. Eisenbahn⸗Verkehr.
Uichtamtlicher Theil. Dentschland.
“
Hannover. Hannover, 4. Jult. (Z. f. N. D.) Erste Kammer. Zur Emeritirung altersschwacher oder sonst unfähig ge⸗ wordener Lehrer werden von der Regierung 5000 Rthlr. aus der General⸗Kasse beansprucht, welche der Ausschuß zu bewilligen be⸗ antragt. Hicken, Berichterstatter, empfiehlt den Antrag mit we⸗ igen Worten, er werde fürchten, die Mitglieder des hohen Hauses zu beleidigen, wenn er viele Worte der Empfehlung nöthig halte. Rosenthal wünscht, es möchte die Emeritirung eines alten Leh⸗
rrers nicht seinem Nachfolger zur Last fallen, es möchte vielmehr
der dem Emeritirten verbleibende Gehalt nicht durch Abzug an dem Gehalt seines Nachfolgers, sondern aus Landes⸗ und Gemeinde⸗ Mitteln bestritten werden. Rittmeister von Münch h ausen hat diesen Punkt schon im Ausschuß zur Sprache gebracht, ist aber mit seinem Antrag in der Minderheit geblieben, den Wunsch Rosen⸗ thal's theilt er auch jetzt noch in aller Maße. Braun: Es werde ihm schwerlich in seinem ganzen Umfange entsprochen werden können. Der Substitut übernehme nicht immer den ganzen Dienst seines Vorgängers, sondern helfe diesem nur aus; gut dotirte Stellen können recht wohl einen Abzug leiden, es entspreche das nur der Gerechtigkeit. Ein vollständiges Eingehen auf den dem Wunsch zum Grunde liegenden Grundsatz werde die Emeritirung zur ausschließlichen Sache des Staates machen und daher dem bis⸗ her befolgten Prinzip widerstreben, nach welchem der Staat nur aushülfsweise mit seinen Mitteln für die Schule eintrete. Für die Schullehrer⸗Wittwenkasse werden ebenfalls 5000 Rthlr. bean⸗ tragt, ein Antrag, den Hicken eben so kurz und angelegentlich der Annahme empfiehlt. Honstedt: Obwohl mit dem Antrage ein⸗ verstanden, glaubt er doch, daß er für Hebung der Volksschule nur ein sekundärer sei. Braun: Wenn auch nicht unmittelbar, so wirke er doch ohne Zweifel mittelbar zu dem genannten Zwecke. In der Sache selbst sei es Absicht der Regierung, die Schul⸗ lehrer-Wittwenkasse zu einer allgemeinen zu machen und den Statuten der Wittwenkassen für den hiesigen Konsistorial⸗ Be⸗ zirk im ganzen Lande Eingang zu verschaffen. Rosenthal: Er könne die sekundäre Natur des Antrages nicht zugeben, noch auch, daß seine Annahme nur mittelbar auf die Schule einwirke. Die
Aussicht auf Versorgung der Wittwen werde dem Schullehrerstande
solche Mitglieder gewinnen, die, nur ihren hohen Zweck im Auge, sich diesen ihren Beruf wählen, und nicht blos solche, die, wie es bis jetzt wohl der Fall gewesen sei, aus Gesundheits⸗ oder anderen Rücksichten in dem Lehrerstande nichts als einen leichteren oder be⸗ quemeren Erwerbszweig suchen. In Bezug auf den Plan einer allgemeinen Wittwenkasse wird mehrseitig Vorsicht anempfohlen im Hinblick auf schlimme Erfahrungen, welche mit den Prediger⸗Witt⸗ wenkassen gemacht sind; der Plan selbst findet indeß vielseitig ge⸗ außerte Billigung. Mit Annahme dieses letzten Antrages sind die Schulvorlagen erledigt. Die Kammer genehmigt darauf nach Maß⸗ gabe der Ausschuß⸗Anträge die Grundzüge für die veränderte Ein⸗ richtung der evangelischen Konsistorien. Die Vorschläge der ver⸗ stärkten Konferenz über die Strasprozeß⸗Ordnung, aus welcher Wyneken berichtet, werden angenommen. Es gehört dahin: die Befähigung zur Ablegung eines Zeugen⸗Eides an den Ablauf des l16ten Lebensjahres zu binden (18 Jahre wollte früher die erste Kammer). Sander findet diesen Vorschlag bedenklich, da beide Kammern die Vorlegung eines Pastoralzengnisses gesetzlich vorzu- schreiben unterlassen haben. Ferner der Vorschlag: eine Berufung
an das Gericht zuzulassen, wenn der Schwurgerichts⸗Präsident den Parteien das Wort entzieht; die einfache Mehrheit bei einem Schul⸗
digsprechen der Geschworenen wird wiederholt beschlossen, und zwar
mit dem von der Konferenz vorgeschlagenen unwesentlichen Zu⸗
satze. Da die zweite Kammer an der Zweidrittel⸗ Mehr⸗ beit festgehalten hat, so bleibt hier ein unausgeglichener Differenz⸗ punkt. Die abweichenden Beschlüsse zweiter Kammer über die bür⸗ gerliche Prozeßordnung werden, dem oft befolgten Brauche gemäß, mit Ausnahme weniger vorläufig abgelehnt und zur weiteren Erle⸗ digung der Konferenz überwiesen. Behufs Herbeischaffung einiger Materialien für den Konferenzbericht über das Ausgabebudget wird darauf die Sitzung auf eine halbe Stunde unterbrochen. Nach der Pause übernimmt Wyneken, obwohl unvorbereitet, den Bericht, da der Ministerialvorstand der Finanzen den Wunsch geäußert habe, das Budget noch heute erledigt zu sehen. Die ermäßigten Gehalte der Ministerial⸗Kanzlisten werden nach Maßgabe des Beschlusses zweiter Kammer angenommen, In Bezug auf die der hannoverschen Zeitung beiliegenden Landtagsblätter wird die Regierung um Mit⸗ theilung des Kostenbetrags (Budgetposition für die Zeitung) erfucht. Das Gehalt des Landdrosten wird auf 2500 Rthlr. nebst 300 Rthlr. Miethentschädigung und 200 Rthlr. Fouragegelder festgesetzt. Die Kammerräthe Münchhausen und Bar tragen Bedenken, daß der Landdrost mit dieser Summe auskommen könne. Wyne⸗ ken: Er glaube das unbedingt. Der Landdrost sei künftig dazu da, im Interesse der Provinz zu arbeiten, einer kostbaren, prunken⸗ den Repräsentation bedürfe es nicht mehr. Ermäßigung der Gesandtschaftskosten in London wird der Regierung anempfohlen. Anstatt der Weinhagenschen Anträͤge (Militairreformen) werden frühere ständische Beschlüsse vom Jahre 1848 (Avancement und Umgestaltung des Kadettenhauses betreffend) der Regierung in Erinnerung gebracht. Ha mmerstein hält das Prinzip der Be⸗ förderung von Unteroffizieren zu Offizierstellen gefährlich und das Kadettenhaus in seiner jetzigen Einrichtung für eine sehr wohlthätige Anstalt und stimmt deshalb gegen den letzten Vor⸗ schlag. Die Aufhebung des ilfelder Pädagogiums wird zur Er⸗ wägung gestellt. Die Verwahrung gegen Erweiterung von Stra⸗ ßen in den Städten aus Staatsmitteln ohne ständische Bewilli⸗ gung wird ausgesprochen. Die Erweiterung der Taubstummen⸗ Anstalt wird zur Erwägung verstellt. Die Preise der Wettrennen in Celle werden zur Abstellung anheimgegeben. Verbesserung des Lootsenwesens empfohlen. Für den Domainen Direktor werden 2500 Rthlr., für den ersten Rath 1800 Rthlr., für die übrigen Räthe 1400 Rthlr. (Durchschnittssumme), für die Kanzlisten 3⸗
bis 600 Rthlr. festgesetzt. Münchhausen bemerkt, den Ständen werde die Unzweckmäßigkeit dieses Beschlusses bald klar gemacht werden. Der Verwahrung zweiter Kammer gegen Pensionirung von Wittwen und Waisen ohne ständische Bewilligung tritt die Kammer bei, desgleichen dem Beschlusse, Wartegelder betreffend. Zweite Kammer. Zu dem Ausgabe⸗Budget hatten 19 abwei⸗ chende Beschlüsse beider Kammern vorgelegen, die Konferenz hatte sich über sämmtliche Punkte geeinigt und ließ ihre Anträge heute zur Abstimmung bringen. Sie wurden vom General⸗Syndikus Dammers erläutert und sämmtlich angenommen. Manche der Vor⸗ schläge wurden zwar von mehreren Seiten angefochten, indeß er⸗ hob sich schließlich gegen dieselben doch nur eine verhältnißmäßig geringe Minorität. So hatte die Konferenz vorgeschlagen, das Ge⸗ halt der Landdrosten auf 2500 Rthlr. Gehalt, 300 Rthlr. für Woh⸗ nung und 200 Rthlr. für Fourage festzusetzen. Der Landdrost be⸗ kommt hiernach, wenn er keine Dienstwohnung hat, 300 Rthlr. mehr, als von zweiter Kammer beschlossen. Landdrost Meyer machte bei dieser Gelegenheit die Mittheilung, daß er in dem Jahre seiner Dienstführung ungefähr 500 Rthlr. aus eigenen Mitteln zu⸗ gesetzt habe. Würde einer der Herren eine Nachweisung seiner Aus⸗ gaben wünschen, so sei er gern bereit, dieselbe vorzulegen, und er halte sich im voraus davon überzeugt, daß Niemand sagen werde, es sei etwas für Luxusgegenstände verausgabt. Der Konferenz⸗ Vorschlag wegen der auswärtigen Gesandtschaften lautet: zu bean⸗ tragen, die Regierung wolle bei den Gesandtschaften in London und Paris, insofern eine Einziehung derselben zur Zeit nicht thun⸗ lich sein sollte, erhebliche Ersparungen eintreten lassen. Die Anträge Weinhagen's zu dem Militair⸗Budget sind durch die Konferenz er⸗ heblich abgeschwächt, indeß wurde auch der desfallsige Vorschlag, ungeachtet nochmals ausführlich die Sache erörtert wurde, mit ziemlicher Majorität angenommen. Nach Erledigung dieses Gegen- standes ging die Kammer zu den Regierungs⸗Vorlagen über das Volksschulwesen und den dazu vorgelegten Kommissions⸗Anträgen über. Berichterstatter der Kommission war Thiermann. Derselbe erstattete einen ausführlichen Bericht über die ganze Angelegenheit. Windthorst sprach gegen die von der Regierung beabsichtigte Re⸗ form. Das Verfahren, welches hier eingeschlagen werden solle, verletze zu⸗ nächst die Rechte der Kirche. Von uralten Zeiten her ist die Schule ein Annexum der Kirche. „Sie ist dafür erklärt im kanonischen Recht, in allen Reichsgesetzen, in unserem Landesrecht, und man braucht sich nur auf die neueste Gesetzgebung, auf das Landes⸗Verfassungsgesetz und auf das Schul⸗ gesetz von 1845 zu berufen, um nachzuwreisen, daß die Volksschule unter der Aufsicht des Pfarreis stehen soll. Diese Gesetze sind in voller Uebung. Es ist nun ganz neu, daß Regierung und Stände einseitig die Grundsätze feststellen, nach welchen die Volksschule in Zukunft geleitet werden soll, es ist neu, daß die Leitung solchen Behörden in die Hände gegeben wird, welche ausschließlich vom Staate ihre Autorität empfangen. Darin kann man nur finden, daß die Kirche aus ihrem Hause herausgeworfen wird, wobei man ihr freilich erlaubt, sich dann und wann noch einmal einzufin⸗ den, daneben aber von ihr verlangt, daß sie sich für dieses Gnadengeschenk unterthänigst bedanke.“ Er halte so etwas fur sehr gefährlich. Wolle man derartige Schritte thun, so müsse man bedeutende Gründe haben. Er aber frage, was für Gründe geltend gemacht würden? Bei Lichte betrachtet, könnten die Argumente für ihn keine Gründe sein. Man sage, die Schule müsse unabhängig gestellt werden, der Ruf danach sei allgemein. Nun habe er wohl gehört, daß seit dem Jahre 1848 eine Anzahl Lehrer da sei, welche sich gern emanzipiren möchte; aber er frage, wollen auch die Aeltern die Emancipation der Schule, wollen die Aeltern, daß das Band zwischen Kirche und Schule zerschnitten D wollen die
. 2 „werde? Das Aeltern nicht. „Man sagt ferner, die Schul⸗ Dotationen seien Eungenügend; das ist vieler Ornten
en wahr; aber ist das ein Grund, um die Behörden, denen die Leitung der Schule rechtlich zusteht, davon zu entfernen? Haben die Behörden sich etwa geweigert, die Mittel herbeizuschaffen, wenn die Möglichkeit dazu da war? Die Behörden haben sich nicht geweigert, sie haben nach Kräften das Ihrige gethan, und ist dabei nicht immer mit der Raschheit verfahren, die wünschenswerth gewesen, so rührt das wesentlich daher, daß man die geistlichen Behörden nie in der Weise, wie es sich gebührte, ausgerüstet und besetzt hat. In dieser Bezie⸗ hung ist weder bei den protestantischen noch bei den katholischen Konsistorien das Schuldige gethan, den letzteren hat man bis auf den heutigen Tag nicht einmal das gewährt, was das Gesetz ausdrücklich vorschreibt. Es wird gesagt, die Geistlichen hätten ihre Pflicht nicht erfüllt. Er könne be⸗ zeugen, daß ein großer Theil der Geistlichen, und er kenne deren viele von allen Konfessionen, seine Pflicht gethan habe. Es soll nothwendig sein, die Lehrer zu emanzipiren, weil sie in Abhängigkeit von der Geistlichkeit stehen. Ich meine, daß in der Gemeinde eine gehörige Ordnung sein müsse, und daß eine gewisse Uebereinstimmung in den Religionsansichten zwischen Prediger unb Lehrer heirschen müsse. Wenn man gestatten will, daß sich Geistliche und Lehrer unter einander befehden, da Einer diese, der Andere jene Lehre vorträgt, was soll dann aus dem Volke werden?“ Man habe sich auf eine höhere Befähigung auf Seiten der Lehrer zur Leitung der Schule berufen. Er habe viele Lehrer lutherischen und katholischen Glaubens kennen gelernt, sie seien brave und tüchtige Männer in ihrem Fache, und eben so habe er viele Geistliche kennen gelernt, eben⸗ falls brave und tüchtige Männer. Frage er nun aber, welche von bei⸗ den mehr zur Leitung und Beaufsichtigung der Schule befähigt seien, so habe er diese größere Befähigung bei den Geistlichen angetroffen, und die Gründe, warum das so sei, liegen sehr nahe. „Das sind so ziemlich die Gründe der Nothwendigkeit, welche man aufgestellt hat; sicher aber ist keiner dieser Gründe von solchem Gewichte, daß man Ursache gehabt habe, so radikal zu Werke zu gehen, wie hier geschehen ist. Das Ober⸗Aufsichts⸗ recht des Staates ist immer da; thut die Kirchenbehörde in der Leitung und Regierung der Schule ihre Pflicht nicht, so stehen dem Staate Mittel zu Gebote, sie zu ihrer Pflicht anzuhalten. Abgesehen von der Widerrechtlich⸗ keit der Maßregel, ist sie gefährlich für die Zukunft unseres Volkes. Sie führt dahin, daß die Schule eine Staats⸗Anstalt wird, und was daraus wird, das zeigt uns die Geschichte Frankreichs, ja selbst die Geschichte Preu⸗ ßens. Man kann in Frankreich der Schullehrer nicht mehr Herr werden, und Männer, die sich die Kinder der Revolution nannten, haben mit Schrecken eingesehen, daß es hoch an der Zeit sei, auf die Schule das sorgfältigste Augenmerk zu richten, in sie eine religiöse Richtung von neuem einzufuh⸗ ren.“ Auch aus der Geschichte Preußens könne er ähnlich sprechende Mit⸗ theilungen machen, wenn er nicht fürchte, das Haus zu ermüden. Zu ähn⸗ lichen Erfahrungen werde Hannover gelangen, freilich noch wohl nicht in der nächsten Zeit, wohl aber sicher in kommenden Generationen. Die Maß⸗ regel sei auch endlich gefährlich für die Finanzen, denn sie führe zu der Unentgeltlichkeit des Schulunterrichts, und welche neue übergroße Ausgabe dann auf das Budget genommen werden müsse, brauche er nicht auszufüh⸗ ren. So sei seine Ansicht von der Sache, er habe sie offen und unum⸗ wunden ausgesprochen, wiewohl sie Manchen nicht gefallen möge. Er würde auch einen entsprechenden Antrag stellen, wenn er nicht vernommen, daß in erster Kammer von einem ausgezeichneten Mitgliede der evangelischen Geistlichkeit be⸗ reits ein Antrag gestellt sei, der ihm vor der Hand Alles zu wahren scheine. Bueren ist mit dem Herren aus dem Ober⸗Appellationsgerichte die⸗ ses Mal darin einverstanden, daß die Vorschläge, sowohl die der Regierung als die der Kommission, nicht angenommen werden können; es ist nur der Unterschied, daß der beiderseitige Dissens auf entgegengesetzten Gründen be⸗ ruht. „Der Herr Ober⸗Appellationsrath,“ sagt er, „stimmt gegen die Vor⸗ schläge, weil sie zu radikal sind, ich werde dagegen stimmen, weil sie mir zu reactionair sind. Ich gehe auch hier auf das Reichsgesetz zurück. In den Grundrechten ist die Schule zur Staatsanstalt erklärt; es soll in der Volks⸗ schule kein Schulgeld erhoben werden, und die Schullehrer sollen Diener des Staates sein. Die Regierung hat dieses Reichsgesetz verleugnet, und deshalb ist sie reactionair. Die Stände haben dasselbe freilich an diesem
Orte schon einmal feierlich anerkannt; sie werden d ärti 8 schon vergessen haben; aber ich glaube, es ist ganz 8 “ der daran erinnert werden. Was die hier vorgetragenen Beis iele Frankreich und Preußen betrifft, so haben die preußischen Schulen an 2 den Ruf, daß sie mit die besten in Europa seien, und Herr Thierg . Frankreich gerade keine Ehre von den Aeußerungen geärndiet, welche ihm 8 Herr Ober⸗Appellationsrath so hoch angerechnet hat. Mein damit einfach erklärter Protest gegen die ganze Vorlage wird zwar jetzt verhallen, aber ich weiß, es wird eine Zeit kommen, wo das Volk dieses sein Recht sich selbst nehmen wird.“ Ellissen ist mit dem Vorredner in der Ansicht über die Grundrechte prinz'piell übereinstimmend, das führt ihn aber gerade zu ei⸗ nem anderen Resultate. „Es kann hier gefordert werden, entwe⸗ der daß es beim Alten bleibe, oder daß das ausgeführt wird was die Regierung vorschlägt, oder das, was in den Grundrech⸗ ten vorgeschrieben ist. Durch die zweite Forderung können wir etwas erreichen, durch die erste und letzte wird ein und dasselbe erreicht d. h. gar nichts. Es fragt sich nun, durch welches Streben man seine Anhänglichkeit an die Grundrechte besser bekundet, ob dadurch, daß man vorzuschreiten sucht, oder dadurch, daß man es beim Alten läßt. Di Konsequenz, mit welcher der Herr aus dem Ober⸗Appellationsgerichte fü die katholische Kirche auftritt, ist anzuerkennen, aber auch leicht erklärlich, und es darf nicht in Erstaunen setzen, daß man hier aus katholischem Munde ein Echo von dem gehört hat, was neulich in einer Versammlung evangelischer Geistlicher zum Gegenstande eifriger Forschungen gemacht ist. Denn es giebt einen Punkt, in welchem katholische und protestantische Geist⸗ liche mit einander übereinstimmen, und man kann gewiß nur sein tiefes Be⸗ dauern darüber aussprechen, daß die Diener der Kirche auf die Weise das Christenthum schützen wollen, wie es wieder bei dieser Gelegenheit geschieht.“ Freudentheil ist der Ansicht, daß die Stände⸗Versammlung im Jahre 1848, welche das Landesverfassungsgesetz vom 5. September 1848 zu Stande gebracht habe, einen Schritt zum sittlichen Verderben, zur vollstän⸗ digsten Revolution, zur Anarchie gethan haben müsse, wenn der Spiegel rein sei, welchen der Herr aus dem Ober⸗ Appellationsgerichte der Kammer vorgehalten habe. „Es ist richtig, daß die Schule eine Tochter der Kirche ist, aber die Toch⸗ ter ist groß geworden, sie hat die Mutter überwachsen, und die Mutter ist nicht mehr im Stande, die Tochter zu überwachen. Es ist dankbar an⸗ zuerkennen, daß die Kirche zuerst die Volksschule gegründet hat; sie hat sich dadurch ein unendliches Verdienst um die Menschheit erworben, aber sie soll auch nicht vergessen, daß durch den Lauf der Zeit die Tochter herangewach⸗ sen ist und nicht mehr als Kind behandelt sein will. Es soll Alles vor⸗ trefflich, keine Reform soll nothwendig sein, gegen solche Argumente läßt sich nicht streiten. Ich möchte die Frage an die Kirche richten, ob sie sich im Stande fühle, die Menschen so zu erziehen und heranzubilden, daß sie den von der Jetztzeit erhobenen Ansprüchen zu entsprechen im Stande seien. Die Kirche kann die Frage nicht bejahen.“ Dieser Satz wird vom Redner durch einen Rückblick auf die Entwickelung des Menschengeschlechts näher begründer. Der Redner geht dann uüber zu der Bestimmung des Landes⸗ Ver'assungsgesetzes, welche eine Reform des Schulwesens positiv vorschreibt. „Diese Bestimmung muß ausgeführt werden, und es ist an der Zeir, daß wir ans Werk schreiten.“ Im Ganzen ist er mit den Vorschlägen einver⸗ standen, mit einzelnen Bestimmungen nicht. Pfaff: „Die Maßregel, welche hier jetzt zur Ausführung gebracht werden soll, ist nothwendig, und nicht etwa erst seit 1848 hat man im Hannoverschen Klagen über das Schul⸗ wesen vernommen. Die Klagen sind eben so alt, als sie allgemein sind. Bei solch' allgemeiner Klage und wo die Regierungs⸗Vorlagen von Allen, welche dieselben zu würdigen wußten, so freudig begrüͤßt wurden, da stellt sich die Noihwendigkeit der Maßregel wohl von selbst dar. Der Herr aus dem Ober⸗ Appellationsgerichte hat gesagt, durch die Vorlage werde eine Emanzipirung des Lehrerstandes herbeigeführt. Es soll dem Lehrer durch sie nur eine würdigere und ehrenwerthere Stellung gegeben werden. Das gebührt sich und darin liegt zugleich eine Garantie für eine ruhige und friedliche Entwickelung des Staatslebens. Wenn ge⸗ sagt ist, daß die Ausführung der Vorlagen Hunderttausende kosten werde so wird wohl nicht leicht Jemand cinen solchen Grund gelten lassen. Es könnten doch gewiß auch nützlich bedeutendere Summen verwendet werden, wo unnütz so enorm viel verausgabt wird. Im Uebrigen kann ich es dem
Herrn Ober — Appellationsrathe nicht übel nehmen, daß er als Katholik so sehr gegen die Vorlagen eifert. Als Katholik, der die Herrschaft der katho⸗ Uhäefe SIg gg will, kann er nicht anders; er weiß es nur u gut, em einen Steine, welchen n aus Gebã ⸗ zieht, viel andere nachrollen und balb becase. bäudes herbeigeführt wird.“ Wenn Gewicht darauf gelegt sais 8 Re⸗ gierung und Stände hier nicht einseitig verfahren dürften, so hãlte er gewünscht, daß die Vorlagen zuvor mit der Spnode berathen seien 188 nur aus keinem anderen Grunde, als damit die Regierung im Stande gewesen wäre, zu zeigen, daß mit einer solchen Spnode, wie man ein⸗ zuführen beabsichtige, nichts ausgerichtet werden könne, Wilckens spricht in sehr ausführlicher Rede für die Kommissions⸗Anträge. Er will ein offenes Zeugniß seiner Ansicht ablegen; zu dem Ende theilt er zunächst mit, wie er seit Jahren sehr viel über die Schulfrage nachgedacht habe, wie er bei die⸗ sem Nachdenken manchen Kampf zu bestehen gehabt, wie er voraussetze daß auch Andere sich eine bestimmte gewissenhafte Ueberzeugung gebildet baben würden, wie er die Debatte sine studio et ira geführt sehen möchte, wie zu seinem Bedauern mehrere Grüude, numentlich Debatten bei anderen Gegenständen, z. B. das Gesetz über den Eid, über die Gesetzgebung in Ehesachen, dafür zu sprechen schienen, daß sein Wunsch nicht in Erfültung gehen werde, wie diesem Allen noch hinzukomme, daß er sehr bedenklich befangen darüber sei, ob durch den Inhalt dieser Vorlagen keine Beugun des Rechts vor sich gehen werde, wie diese Bedenklichkeit noch vermehrt -. wenn er betrachte, wie hier so verschiedene und so entschiedene Forderungen mit einander im Kampfe liegen. Dieser Zwiespalt sei der Art, daß Einen gerade das wollen, was die Anderen nicht wollen s
fast nichts Anderes übrig zu bleiben, als sich auf die eine Seite zu stellen und da entschieden mitzustreiten. Er glaube indeß, daß das Recht auf beiden Seiten liege, daß bis zu einer gewissen Gränze eine jede Partei Recht habe, und daß das Ende des Streits blos deshalb nicht ein trete, weil keine Partei das Recht der anderen anerkennen wolle. Werde so der Kampf fortgesetzt, so könne wohl mit Spitzen und Schärfen von der einen Seite für eine zeitlang ein Sieg erfochten wer⸗ den, aber das werde kein dauernder Sieg, es werde nur eine zwei⸗ felhafte Waffenruhe sein. Deshalb müsse man auf Versöhnung der widerstrebenden Ansichten Bedacht nehmen. Eine solche Versöhnung solle durch die Vorlagen angebahnt werden. Er glaube auch, daß man we⸗ niger gegen den Inhalt, als gegen die formelle Behandlung Bedenken habe Gerade die formelle Behandlung des Gegenstandes, die Art und Weise, die Mittel und Wege, das Verfahren, unter welchem man die Ausführung vornehmen wolle, diese Momente seien es, welche die größten Bedenken her⸗ vorgerufen haben. Man denke sich die Sache nur, wie sie eigentlich liege Die Vorlage solle ins Leben geführt werden durch eine im Prinzipe kon⸗ fessionslose Regierung, mit einer im Prinzipe konfessionslosen Stände⸗Ver⸗ sammlung. Gleichwohl stehe in der Vorlage, die Volksschule behalte ihren christlich⸗konfessionellen Charakter; sei es nun aber nicht ein Widerspruch daß man den konfessionslosen Staat als den Ordner, Lenker, Leiter, ö. der E Schule sich denken solle?“ Hier⸗ bei ignorire man Function und Dotation Kirchen⸗ Geschichte. Reese fuͤrchtet keinen Riß zwischen Kirch 1Pehng 1 müßte sich denn auf dir äußersten Extreme stellen. Darauf stehe er nicht Er hoffe, daß auch in Zukunft Kirche und Staat Hand in Hand gehen würden, und er sehe nicht ab, wie dieses Verhältniß durch die 1 gestört werden sollte. Denn auch, wenn die Befugnisse der Schule be⸗ stimmter und selbstständiger festgestellt wären, als jetzt, sei in dieser Bezie⸗ hung nichts zu fürchten. Er hätte übrigens sehr gewünscht daß man hier bei der Debatte sich auf manche zur Sprache gebrachten Dinge nicht einge⸗ lassen hätte. Er glaube, das sei der Würde der Sache nicht angemessen Gründe wenigstens seien darin nicht enthalten, glaube auch, die Absicht, wenn auch gur im Hintergrunde durchblickend, sei dahin gerichtet gewesen, einen Hieb auszutheilen. „Man hat gesagt, die Geistlichen hätten ihre Pflicht nicht geihan. Ich kenne manchen Geistlichen, der seine Pflicht ge⸗
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