1186 Bis inkl. 22. Juni c. wurden befördert.. .331,916 Personen, den mußten. Gehandelt sind 190 Wispel gelb schles. 89. und vom 23. Juni bis inkl. 29. Juni c. inkl. 1477 90 pfd. loco zu 52 ½ Rthlr., 100 Wispel desgl. 89 pfd. zu 52 Rthlr., Personen aus dem Zwischenverkehr .... 19,699 „ 116 Wispel desgl. 89⸗ und 90 pfd. schwimmend und abzuladen zu in Summa 351,575 Personen.
Spiritus machte sich angenehmer, Juli /Aug. 26 ℳ% Br., 26 ¼ % Geld, Aug. 25 ¾ % bezahlt. 1
Fettwaaren. Baumöl unverändert, Gall. 15 9 Rthlr. trans. bei Partieen bezahlt, Messina 15 Rthlr. unverst. gefordert, Tune⸗ ser 14 Rthlr. unverst. bez. — Palmöl still, 119 Rthlr. bezahlt und Brief. — Kokusnußöl nach Qualität 13 a 14 Rthlr. — Südsee⸗ thran 12 Rthlr. gehalten, braun berger Leberthran 23 Rthlr. bezahlt, blanker 29 Rthlr., pr. Tonne ziemlich geräumt, schott. Leberthran 21 ¾ Rthlr. bezahlt. 1ma. russ. gelb Lichttalg 12 5½2 Rthlr. unverst. Seifen⸗ 12 ½ Rthlr. unverst. — Amerik. Terpentinöl 9 ½ Rthlr. bezahlt.
In Rüböl geht wenig um; Juli 10 ¼ a ½ Rthlr., September und Oktober 10 9 Rthlr. Br., ³ Rthlr. Gld. Leinöl 10 ⅔ Rthlr.
Nach der Börse. Von Weizen sind heute 100 Wspl. 809pfd. gelb. schles. zu 51 Rthlr. gehandelt; für bunten bis feinen hoch⸗ bunten poln. wird jedoch noch 51 a 54 Rthlr. gefordert.
Roggen 82 pfd. pr. Juli und Juli — August 27 Rthlr. bezahlt und Brief, pr. September — Oktober 28 Rthlr. bezahlt und Geld, 28 ¾ — 28 Rthlr. Br., pr. Frühjahr 82 pfd. 30 ½ Rthlr. Br., 86 pfd. 32 Rthlr. Br.⸗
Spiritus aus erster Hand zur Stelle und aus zweiter Hand ohne Faß 25 ½ % Br., mit Faß 26 % Br. 26 ½ Gld., pr. August 26 % bez., Frühjahr für 50,000 Qrt. 25 % bez.
Rüböl pr. September — Oktober — Dezember zu 10 ¾ Rthlr. angetragen.
Thran, Schott. br. 21 Rthlr. versteuert Br., Berger braun 24 — 23 ½ Rihlr. bez.
Das Abonnement betraͤg
2 Rthlr. für 4¼
4 Rthlr. „
8 Rechlr. „ 1 8 in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗Erhöhung.
Bei einzelnen nummern wird der Bogen mit Sgr. berechnet.
53 Rthlr., 30 Wispel weiß schlef. 89pfd. locv zu 542 Rthlr., 90 Wispel desgl. schwimmend zu 54 ½ Rthlr. und 30 Wispel desgl. 87 — 8Spfd. abzuladen zu 54 Rthlr. Von weiß, und but. poln. 89 — 87pfd. loco und schwimmend war zu 54 — 52 Rthlr. ziemlich viel offerirt. Pomm. und uckermärk. 90pfd. nicht angetragen. Von Roggen in loco ist wieder Mehreres für Norwegen ge⸗ kauft: 83—84pfd. 27⅛ à † Rthlr. 84 — 85pfd. 28 a 28 ½ Rthlr. bezahlt, 86 pfd. 28 ¾ a 29 Rthlr. Die Preise auf Termine stiegen um ca. ½ Rthlr., gingen aber gestern auf ihren früheren Stand⸗ punkt zurück; Juli — Aug., 82pfd. 27½ Rthlr. bez., schloß gestern 27 Rthlr. Br. nu. G., 86 pfd. 28 ½f Rthlr., Sept. — Okt. 82 pfd. 28 ½ Rthlr. bez., 28 ¼ Rthlr. Br., Frühjahr 82pfd. 30 ½ Rthlr.
bezahlt. “ 1 Schles. Gerste in loco 76 pfd. 24 ¼ Rthlr. bez., schwimmend sind 170 Wspl. 75—76pfd. zu 23 ¾ Rthlr. gehandelt, auf 24 Rthlr. jetzt gehalten; große pomm. 75—77 pfd. 23 ½ Rthlr. Br., 22 ½ Rthlr. nur geboten; kleine Gerste 21—20 Rthlr. Hafer in loco sehr angenehm; schwere 54—55pfd. Waare Verschiffung nach England 20 Rthlr. bez. und Geld. Kleine Kocherbsen 30 Rthlr., Futtererbsen 28 Rthlr. Weizenmehl. Extra superfein. 22 Sh. pr. To. f. a. B. Rog⸗ genmehl Nr. 1. 2 ½ Rthlr. pr. Ctr. Heutiger Landmarkt: 8 daf Weizen. Roggen. erste. Hafer. 8 z 50 4 52 CIEbb1 . 82. Roheisen Nr. 1 1 Rthlr. 13 Sgr. 6 Pf. bez. 8- De lrlaub Von Rapps und Rüpsen auf Lieferung von neuer Aerndte wird Lorbeerblätter 5 ½ Rthlr. tr. bez., 6 Rthlr. gefordert. Banermusge he Pefhe, e Lehmiang, jetzt wenig angetragen; man bietet für Winterrapps 69 Rthlr., für 18 8 Ausland. ööö“ Frankreich. Paris. Diner beim Präsidenten. — Rappkuchen 30 a 31 Sgr. Leinkuchen 44 Sgr. Br. setzgebenden Versammlung. — Die neuen Wählerlisten. Großbritanien und Irland. Parlament. Ober⸗ und Unter⸗
haus Gedächtniß⸗Reden für Sir Robert Peel. — 9 jße: 2 8. htniß⸗? Peel. London. Hof⸗ 9en bens Maß nachrichten, Parlamentsverhandlungen. **iegenem G lifizirt sind und in der Regel nur als Nebenämter nach Maß⸗
manten Kohi⸗Nur an die Königin. — Vermischtes. gabe der Kabinets⸗Ordre vom 13. Juli 1839 (Gesetz⸗Samm⸗ Italien. Turin. Die Anleihefrage. Die Klostergüter. — Rom. lung S. 235) zu verleihen. Der Provinzial⸗Rentmeister, wel⸗ der Geistlichen; Freilassungen und gerichtliche Verfolgungen. cher ausschließlich für dieses Amt anzustellen ist, hat als sol⸗ 6) die Aufsicht und Türkei. Konsta ntinopel. Rückfehr des Sultans. cher den Rang der bei den Regierungs Hauptkassen angestell⸗ 7) die
in Bulgarien. — Die Flüchtlinge in Schumla. — ten Landrentmeister, sofern ihm nicht ein höherer Rang be⸗- Semlin. Erlöschen des bulgarischen Aufstandes. 8 6
ische reits beigelegt ist. Eisenbahn⸗Verkehr. Wird der Direktor oder eines der Mitglieder vorübergehend Zarskoe⸗Seloer Eisenbahn.
an der Verwaltung seines Amtes verhindert, so kann dessen Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:
Behren⸗Straße Nr. 57.
Markt⸗Berichte.
„Kdöönigsberg, 5. Juli. Zufuhr war gering. Weizen 52 bis 63 Sgr. pr. Schfl., Roggen 28 bis 30 Sgr., große Gerste 23 bis 24 Sgr., kleine Gerste 20 Sgr., Hafer 18 Sgr., weiße Erbsen 25 bis 26 Sgr., das Schock Stroh 90 Sgr., der Ctr. Heu 12 bis
—
14 Sgr.
2 ½
b6 Stettin, 5. Juli. (Ostsee⸗Ztg.) [Wochenbericht.] Das Wetter blieb seit Montag warm und trocken, und nur bisweilen stellten sich heftige Gewitterregen ein, heute haben wir starken Sturm aus Westen.
Das anhaltend schöne Wetter und das Näherrücken der neuen Aerndte wirkten insofern auf die Stimmung der Käufer und Ver⸗ käufer ein, als ein großer Theil der Letzteren sich mehr geneigt zeigten, die bisherigen hohen Forderungen zu ermäßigen, während andererseits jene sich ganz vom Markte zurückzogen oder doch nur wesentlich niedrigere Gebote machten. Indeß gilt das Gesagte hauptsächlich nur für Weizen, denn die Preise von Roggen erfuh⸗ ren sogar im Laufe der Woche eine kleine Besserung, und Gerste und Hafer blieben in guter Frage, letzterer selbst zu erhöhten
reisen. 9 In Weizen beläuft sich der Umsatz dieser Woche nur auf ca. 4 — 500 Wispel, die zu allmälig weichenden Preisen verkauft wer⸗
EC11. “ llsland. Preußen. Berlin. Allerhöchste Erlasse. — Protokoll, betreffend die
Aufhebung der aus der Waffenstillstands⸗Convention vom 10. Juli her- vorgegangenen Besatzungs⸗Verhaltnisse in den Herzogthümern. 8
schen, aus einem Direktor und zweien Mitgliedern bestehen⸗
den Behörde übertragen, welche ihre Beschlüsse nach Stim⸗ menmehrheit faßt. 8 Dem Direktor gebührt die obere Leitung und Beaufsich⸗
tigung des Geschäftsganges; er ist befugt, die Ausführung eines Beschlusses bis zur Entscheidung der vorgesetzten „Cen⸗ tral⸗Kommission für die Angelegenheiten der Rentenbanken“ zu suspendiren.
Das zweite Mitglied versieht zugleich die Functionen eines Justitiarius. Dem dritten Mitgliede, welches den Amts⸗ titel „Provinzial⸗Rentmeister“ erhält, liegt die spezielle Leitung der Buch⸗ und Kassenführung und des Rechnungswesens ob. Die Stellen des Direktors und des zweiten Mitgliedes sind nur an Beamte, welche zum höheren Verwaltungsdienste qua⸗
Verfassungs⸗Urkunde vom 31. Januar 1850 ergehenden Un⸗ terrichtsgesetzes, die Anordnung kirchlicher Feste, der Einwei⸗ hung von Kirchen und der Einräumung von Kirchen zu an⸗ deren als den stiftungsmäßigen Zwecken;
3) die Vufsicht über das kirchliche Prüfungswesen und die Vor⸗ bereitung zum geistlichen Stande, einschließlich der Aufsicht über das Prediger⸗Seminar zu Wittenberg;
4) die Beschwerden über Pfarrbesetzungen und die Besetzung
niederer kirchlicher Aemter, so wie die Streitigkeiten über
kirchliche Präsentations⸗ und Wahlrechte, vorbehaltlich des
Rechtsweges. — In den Angelegenheiten des landesherrlichen
Patronats verbleibt aber bis zur Herstellung einer selbststän—
igen Kirchen⸗Verfassung das Recht der Entscheidung dem
Minister unter der in §. 5 Nr. 5 und 6 näher bestimmten Mitwirkung des evangelischen Ober⸗Kirchenraths; b 5) die Aufsicht uüber Ordination, Einführung und V reidigung
zur
Amtlicher Theil.
Oesterreich. Wien. Hofnachricht. — Rückkehr des preußischen Ge⸗ sandten. — Protest gegen eine Erklärung des Präsidenten der
ten Staaten. Der Lehrer⸗Urlaub. — Neue Religionssekte.
Erbsen. Vereinig⸗
Die
Beschlüsse der ge⸗
5
Bekanntmachungen.
[427] bb1181“”
Der wegen unerlaubter Selbsthülfe mit Gewalt an Sachen zur Untersuchung gezog ne und zu einer drei⸗ monatlichen Gefängnißstrafe verurtheilte Kolonistenhofs⸗ Besitzer Wilhelm Wienand aus Groß⸗Massomwitz hat sich der Strafverbüßung entzogen. Sein Aufent⸗ haltsort ist nicht zu ermitteln, und werden deshalb sämmtliche Civil⸗ und Militair⸗Behörden ergebenst er⸗ sucht, auf den Wienand Acht zu haben, ihn im Be⸗ tretungsfalle zu verhaften und an unseren Gefängniß⸗ Inspektor abzuliefern.
Bütow, den 13. Juni 1850.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Signalement. Der Kolonistenhofs⸗Besitzer Wilhelm Winand ist aus Schlawe gebürtig, 34 Jahre alt, evangelisch, etwa 5 Fuß 5 Zoll groß, hat blaue Augen, blondes Haar, blonden Bart, aufgeworfene Lippen, Nase und Kinn gewöhnlich.
darüber, ob sie dem etwa abzuschließenden Vergleiche beitreten oder nicht, sich nicht mit Bestimmtheit erklä⸗ ren, angenommen werden wird, daß sie den Beschlüssen der Mehrheit der Gläubiger beitreten. Endlich haben Auswärtige Bevollmächtigte mittelst gerichtlich anerkannter Vollmachten zu bestellen. Gepülzig bei Rochlitz, den 26. März 1850. Adelig Germarsche Gerichte allda. Krauße, Ger.⸗Dir.
Nummern der Zu- der sicherungs⸗ Partial⸗ Scheine. Quittungen. 453 10100 — 10199 56 13928 — 13937 40 14701 — 14710 253 18981 — 19030 463 13943 — 14042 314 6833 17836 — 47860 316 6834 14053 — 14057 460 4972 — 4996 16438— 16497 5) 5851 — 5900 6696 90 6593 — 6596 14711 — 14715 420 15586 — 15587 14058 — 14062 229 3631— 3680 1451 — 1475 230 14043 — 14052 8291 8800 230 16705 —16754 8475— 8489 214 13555 - 13564 17180 — 17204 94 115314 -— 15338 17230 — 17379 9 19031 — 19080 3571 — 3575 874 14063 — 14067 3241— 3250 11 8450— 8474 3221 — 3230 76 15581 — 15585 490 16368 — 16372
Verwarnung, daß sie beim Nichterscheinen ihrer An⸗ sprüche für verlustig werden geachtet werden, entweder in Person und, da nöthig, bevormundet oder durch ge⸗ hörig legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, zuvör⸗ derst sich zu legitimiren, so wie ihre Ansprüche anzu⸗ melden und zu bescheinigen, sodann über dieselben mit dem bestellten Nachlaßvertreter und Kontradiktor, auch, nach Befinden, der Priorität halber unter sich rechtlich zu verfahren, dieses Verfahren binnen sechs Wochen zu “ Aufforder ung. des Schlusses der Akten, so wie Von der unterzeichneten Behörde werden die Erbe den ersten November d. J. der nachstehend unter 1 bis mit 11 genannten Kurx⸗In der Publication eines Präklusivbescheids, welcher hin⸗ haber hiermit aufgefordert, binnen dreifacher Sächsische die Finanzen sichtlich der 1“ 1 erach⸗ Frist und längstens bis heiten. verden wird, nicht minder für den Fall einer si 7. Dezember 185 v““ 8 — 1e Insolvenz 39 1 sich in der gedachten Eigenschaft gehörig zu legitimiren d “ Hülfs⸗ und Subaltern⸗Personal ist auf den zwölften November d. J. und die Gewähr an den ihnen zugefallenen Bergtheilen Ministerium der geistlich r. A 8 ee Vorschlag des Direktors durch die vorgesetzte Central⸗ der Abhaltung eines Verhörs zu wo möglicher Abschlie⸗ nachzusuchen. Gleichzeitig werden dieselben, sowohl die 8 geif hen ꝛc. Angelegenheiten Kommission anzustellen. ßung eines Vergleichs, sowohl, wenn ein solcher nicht Erben der unter 12 bis mit 27 genannten vormaligen Der Kreis⸗Chirurgus Sichting zu Bomst ist in gleicher Ei⸗ Wegen der Besoldung und Remuneration der
8 n e. Kux⸗Inhaber hiermit veranlaßt, binnen gleicher Frist zur - “ 8 3 Direction, zu Kux⸗Inhaber hiermit veranlaßt, binnen gleicher F. ist 3 genschaft in den Kreis Zuüllichau⸗Schwiebus versetzt worden. Fete
8) ESErhebung der für sie nach Ausweis nachbefindlicher der anderweiten Inrotulation der Akten und Tabelle hier deponirten Ausbeutgelder in Person oder ehalten. den funfzehnten Januar 1851 Bis dahin
durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte sich einzufinden. 17861 — 17865 entweder der Bekanntmachung des einzuholenden Loca⸗ Diejenigen, welche es unterlassen, vorstehender Auf. ach Verhältniß “ 19081— 19750 tions⸗Urtels oder, dafern in dem obenerwähnten, den forderung allenthalben nuneriren.
1 5 gehörig W“ 12866 —17885 „ 2. Nov r 5 Norhzro A. warten, daß die beregten Bergtheile außerdem für ihre “ 1e. 8
788 7925 314 75 965 2 uber 1850 zu hgstenden Norhöre ein Vorgleich . beregte gth. n 9 . 8 ö“ ““ 18 “ 8 ublication eines Locations⸗ Rechnung cheeglic ealgent a dafür zu er⸗ gffen isfe 81. durch die 192. a. 553 266 4979. SihihS 1 Vorladung ge⸗ langenden Gelder aber zum bergamtlichen Depositum 8 2 2 Kenntniß zu bringen.
3540 — 1355. 29. 19786 — 49800 und Distributions⸗Abschieds ohne neue Vorla g g aber zu g ch s Ba à K n g
— 6077— 6086 värtig zu sein. gebracht und daselbst gleich den bereits vorhandenen Post Dampfschiff⸗ Verbindung zwischen Stettin Sanssouci, den 24. Juni 1850. 5 2 6647 — 6653 Uebrigeus wird hiermit noch ausdrücklich bekannt ge⸗
621 635 93 Ausbeutgeldern bis auf Weiteres aufbewahrt werden. Kronstadt (St. Petersbu rg.) 1ö— 8⸗ 6642 — 6640 macht, daß von denjenigen, welche in dem obengedach⸗
1 7 Schneeberg, am 4. Juli 1850. y 3191 — 3200 8 34 8 W““ Abfertigung der — : 1“ 8 4922 — 4971 ten, den 12. November 1850 zu haltenden Verhörs⸗ Das Königl. Sächs. Bergamt. II. Abtheilung das. 9 8 29g . 4 Post Ampfschiffe erfolgt “ 6386 7 4922— 497 nicht stellen oder zwar erscheinen edoe Aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags nach Ankunft 17931 — 18230 48 “ eimine sich gar nicht stelen oder zwat erscheinen, jedo 8 des ersten Eisenbahnzuges von Berlin; 11500 — 11999 “ 1 aus Kronstadt: jeden Sonnabend Abends. 16206 — 16223 41: 5578— 6587 er „Preußische Adler“ geht ab: 5 1 70 101 — 1445 „ — 18 C1““ Aus Stettin den 18. Mai, den 1.
Nummern der Zu⸗ der sicherungs⸗ Partial⸗ Scheine. Ouittungen. 17626 — 17635 551 — 570 3796 — 3800 17636—17660 17661 — 17685 17811 — 17835
Disziplin über die Geistlichen;
Emeritirungs⸗Angelegenheiten, die Verfügung über das Sterbe⸗Quartal und das Gnadenjahr, so weit dabei nicht die Staatsmittel in Anspruch genommen werden, so wie die vika⸗ rische Verwaltung erledigter Aemter;
8) die Beschwerden über Anmaßung oder Verweigerung pfarr- amtlicher Handlungen seitens evangelischer Geistlichen, die Ueberhebung von Stolgebühren und die Streitigkeiten über Parochial⸗Berechtigungen ;
9) die Bestätigung der nicht für die Vermögens⸗Verwaltung bestimm'en niederen Kirchen⸗Bedienten, insbesondere der Pres⸗ byter und Gemeinde⸗Vertreter, wo solche erforderlich ist;
10) die Ertheilung kirchlicher Dispensationen:
11) die Aufrechthaltung der Kirchenzucht innerhalb der landes⸗ gesetzlichen Gränzen;
12) die Kirchen Visitationen und die Beaufsichtigung der Pfarr⸗ und der Superintendentur⸗Archive.
In allen vorstehend bezeichneten Angelegenheiten übt der evan⸗ gelische Ober⸗Kirchenrath die Befugnisse der höheren Instanz und das Recht der allgemeinen Anordnung innerhalb der bestehenden Gesetze und Verordnungen aus
— Der Ausstand Vermischtes. —
Vertretung von dem Ober⸗Präsidenten der Provinz angeord⸗ net werden. Die Ernennung des Direktors, des Provinzial⸗ Rentmeisters
Beilage. “ des zweiten Mitgliedes und 1 erfolgt durch die Minister für und für die landwirthschaftlichen Angelegen⸗
ggemm rnmrnermer
— mung Mitglieder der wie des Subaltern⸗Personals, bleibt die definitive in dem Staatshaushalts⸗Etat für 1851 vor⸗
sind die bei den Rentenbanken Anzustellenden
Ediktal⸗Citation. ihrer Dienstleistungen außerordentlich zu re⸗
Gegen den Lithographen und Redacteur Eduard Steinthal, den 2. März 1820 zu Grobzig in An⸗ halt⸗Deßau geboren, seit 1846 hiesiger Bürger, jüdischen
laubens, ist nach vorgängiger Nersotung in den, ü⸗. rlagezustand, inbem er deschuldigt wird, den Inhalt des
in der Nummer vom 2. August 1849 der demokratischen
Korrespondenz enthaltenen Artikels: „der blutige Würfel ist gefallen“
verfaßt und verbreitet zu haben, wegen:
a) öffentlicher Behauptung und Verbreitung entstellter Thatsachen, welche, in Voraussetzung ihrer Wahr⸗ heit, die Einrichtungen des Staats und die An⸗
[272]
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung.
Gesetz⸗Sammlung zur b
Der evangelische Ober⸗Kirchenrath verwaltet die in §. 1 ge⸗ nannten Sachen kollegialisch. Er steht in direktem Verkehr mit den übrigen Behörden und berichtet unmittelbar an des Königs Ma⸗ jestät. Derselbe hat jedoch General⸗Verfügungen im Konzept, und
und
Friedrich Wilhelm. v““ von Rabe. “
den Minister für landwirthschaftliche Angelegenheiten und den Finanz⸗Minister
Immediat⸗Berichte im Konzept und in der Reinschrift dem Minister vorzulegen, welcher auf der Reinschrift vermerken wird, daß er davon Kenntniß genommen habe. 8
Betrag der
Name Name 111““
„15, und 29.
ordnungen der Obrigkeit dem Hasse oder der Ver⸗ achtung aussetzen,
b) versuchter Störung des öffentlichen Friedens und Anreizung der Angehörigen des Staats zum Hasse und zur Verachtung gegen einander,
c) öffentlicher, obgleich erfolgloser Anreizung zum Aufruhr und Hochverrath
die Anklage erhoben worden.
Zu seiner Vernehmung haben wir einen Termin auf den 16. August 1850, Vormittags 8 Uhr, im Gerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3 hierselbst, anberaumt und die in der Anklage aufgeführten Zeu⸗
gen Draeger, Neumann und Bergemann vorgeladen.
Angeklagter wird hiermit mit der Aufforderung vor⸗
geladen, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vertheidigung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder solche dem unterzeichneten Ge⸗ richt so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Ausbleibens mit der Entscheidung in contumaciam verfahren werden soll. Berlin, den 25. April 1850. Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungen. 1. Deputation für Schwurgerichtssachen.
Aachen⸗Düsseldorfer Eisenb.⸗Gesellschaft.
Auf die unter dem 1. April d. J. aus⸗ geschriebene Rate des Actien⸗Kapitals Wsind die Einzahlungen für folgende Zeich⸗ nungen noch nicht geleistet worden: Nummern Nummern der Zu- der der Zu- der sicherungs⸗ Partial⸗ sicherungs⸗ Partial⸗ Scheine. Quittungen. Scheine. Quittungen. 239 6387 — 6389 113 1226 — 1275 472 2281— 2300 439 1801— 1825 . 84 8 88 3086— 3100 880 808 31431— 3145 496 709 —- 710
14 6385 2 15588-15612 33 2858 s14068 —- 14072 428 15471— 18180 240 14716 — 14765
888 I 605
3 862 13938.—14766
288 7501 — 17550 3 9650 — 9724
13472— 451 13496 9775 — 9849
8775 10000 — 10049
5— 889 5047— 8075 10075 — 10099 2721 — 2740
4036— 4040
6641
760 25
7 17625 1776— 1800 5072— 5096
6975 — 7074
4906 — 4910
492 165 493 305
468 4011 — 4020
6285— 6334 424 201 — 300
636 — 650 425 1 — 200 3606 — 3610 242 15340 — 15364 1051 — 1175 236 6576 2351 — 2375 1 8950 — 15421 — 15440 „ 9050 — 2996 — 3010 „ 9100 — 9224 2891 — 2905 „ 9250 — 9274 4920 — 4921 405 19801 — 20000
18881— 18980 28 6373 — 6384
Unter Bezugnahme auf §. 2 des Gesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 (Ges.⸗Samml. für 1838 S. 505) und auf Artikel 10 und 11 des unter dem 21. August 1846 Allerhöchst bestätigten Statuts (Ges.⸗Samml. für 1846 S. 404) fordern wir die resp. Zeichner hiermit auf, die rückständige Rate binnen 14 Tagen einzuzahlen, widri⸗ genfalls wir dieselbe nebst der verwirkten Conventional⸗ Strafe gerichtlich einklagen werden.
Aachen, den 26. Juni 1850b.
Königliche Direction der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.
8974 9074
1
[199] 11“
Da die Erben und Gläubiger des am 15. Juni 1774 in Reuden bei Zeitz geborenen Sohnes des da⸗ maligen Kammerdieners bei dem Besitzer des Rittergu⸗ tes Reuden und nachmaligen Verwalters des Ritter⸗ gutes Etzoldshain, Johann Friedrich Ferdinand Lauer's (gestorben in Zeitz am 17. März 1793) und dessen Ehe⸗ frau, Johannen Reginen,
Friedrich Heinrich Anton Lauer's, welcher vom Jahre 1790 bis 1794 bei dem damaligen Hegerenter Friedrich Ferdinand Henningk jn Zeitz die Jägerei erlernt hat, früher auf hiesigem Rittergute Re⸗ vierjäger und zuletzt herrschaftlicher Bedienter war und allhier am 6. Januar 1850 mit T ode abgegangen ist, unbekannt sind, so wird von unterzeichnetem Gericht hiermit behufs der Ermittelung der unbekannten Erben und Gläubiger des zuletzt erwähnten Lauer's mit E⸗ lassung der Ediktalien in Gemäßheit des Mandats vom 13. November 1779, verbunden mit dem Gesetze vom 27. Oktober 1834, so wie für den Fall der etwanigen Ueberschuldung der Verlassenschaft Lauer's, eventuell mit Eröffnung des Konkurs⸗Prozesses nach dem Bankeroftir⸗ Mandate vom 20. Dezember 1760 verfahren.
Es werden deshalb alle diejenigen, welche an das Vermögen genannten Friedrich Heinrich Anton Lauer's als Erben oder als Gläubiger oder aus irgend einem anderen Rechtsgrunde Ansprüche zu haben glauben, hiermit öffentlich und peremtorisch vorgeladen, bevor⸗ stehenden
dritten September dieses Jahres, aesezüm venagnas; und Liguüdations⸗Termine
int worden ist, an hiesiger gewöhnlicher Gerichts⸗ stelle bei Verlust de, Aner gen g zustepenben Rüchns⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in ven vori en Stand
insoweit dieses Benesizium in den Landes 9 8 . außerdem ausdruͤcklich 1 esgesetzen nicht
gelassen ist, so wie unter der
der Kb
Kurtheiles.
iGe k.
Angabe des
der Grube.
seit welcher die Deposition erfolgt ist.
deponirten Ausbeute.
Thlr. Ngr. Pf.
Herr Friedrich Gotsschald in Ober⸗Wiesen⸗ thal. Herr Johann Adolph Richter in Leipzig. Frau Johannen Reginen verw. Gathin Er⸗ ben in Chemnitz. Frau Johanne Elisabeth Gottschald geb. Döhnel in Grünhain. Frau Sophie Henriette Fischer schald in Wittigsthal. Herr Christian August Gottschald, Amtmann in Grünhain. Herr Christian Gottlieb Gottschald, Hand⸗ lungsdiener in Magdeburg. Herr Johann Daniel Coith, K. K. Rath in Wien. Herr Friedrich Adolph Scharf, Rechtskon⸗ sulent in Leipzig. Frau Johanne Elisabeth Oehme geb. Scharf in Leipzig. Herr Johann David May, in Benkheim. Herr Christian Heinitz. Dessen Kinder, als: Herr Carl Heinrich Ludwig, Fräulein Dorothee Sophie, „ Johanne Christiane Friedericke, „ Marie Auguste, 8 Helene Elisabeth, Geschwister von Heinitz daselbst. Herr Johann Christoph Richter in Leipzig.
geb. Gott⸗
f. p. Brigadier
Gottlob von Heinitz auf
Herrn Dr. Salomon Friedrich Fischer's Er⸗ ben in Schneeberg.
Frau Christiane Friedericke Lange daselbst. Herrn Christian Gottfried (Gottlieb) Sei⸗ fert's Erben in Chemnitz.
Herr Johann Gottlieb Schnorr daselbst.
Frau M. Johanne Magdalene verwittwete Schindler.
Herr Johann Gottfried Franciscus von
Könneritz.
Herr Balthasar Benjamin Püschel in Bockau.
Herr Johann Heinrich (Ludwig) Hennig in Unter⸗Blaunthal.
Frau Juliane Henriette Hecht in Sosa.
Frau Sophie Henriette Fischer in Wittigsthal.
Herr Amtmann Christian August Gottschald in Grünhain.
Herr Christian Gottlieb Gottschald in Mag⸗
deburg. 1 Gottschald in
Herr Hauptmann Friedrich Ober⸗Wiesenthal.
Gesellschafter [180 12 3 Suarlal Lucsa 1787. Zug. 1 Reminiscere 1812.
Crucis 1817.
Quarklal Quartal
285 22
111 1
29 Quartal Luciäé 1812
13 Quartal Luciä 1812
Quartal Luciä 181
Luciä 1812.
Quartal Quartal Quartal
Crucis 1799.
Trinitatis 1835.
Quartal Trinitatis 1835.
Quartal Trinitatis 1809 bis mit Luciä 1848. Priester Vom Quartal Reminiscere
Fundgrube. 1792 bis mit Crucis 1792.
„ Des
Gottes Geschick Fundgrube.
„ Von Luciä 1793 bis mit Trinitatis 1796. Von Luciä 1789 bis Luciä 1793. „ Auf Luciä 1785. Weißer Hirsch Von Reminiscere 1801 bis Fundgrube. mit Crucis 1802. 8 Von Crucis 1793 bis Crucis 1798. „ Von Reminiscere 1802 bis mit Crucis 1802. Michgelis Von Crucis 1777 bis mit Maasen. Luciä 1794. „ 4 1 Desgleichen. 1 Auf Luciä 1794 und Trini⸗ tatis 1799. Desgleichen. Auf Luciä 1 Desgleichen.
Desgleichen. Desgleichen.
Sauschwart Fundgrube.
2
4
25.
den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. 21. September, den 5. den 8. 3., 17. und 31. August, den 14. und und 26. Oktober.
Der „W
aus Stettin: 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. September und den 12. den 18. Mai, den 1., 15. und 29. den 10. und 24. August,
Juni, August, den 7. und und 19. Oktober; aus Kronstadt den 22. Juni, den 6. und 20. Juli, den 28. September, den 12.
und
ladimir“ dagegen:
den 25. Mai, 22
22,
den 8. und Juni, den August, den 14. und 28. und 26. Oktober; aus Kronstadt: Juni, den 13. und 27. Su
den und 21. September, den 5.
und 19. Oktober.
Ausschluß des Kinder unte 4 Rädern 50 Rthlr., ein Hund 5 ½ Rthlr. preuß. Court.
Passage⸗Geld:
221
—95
Rthlr.
GCG Weins einbegriffen.
I. Platz 62 Rthlr.,
II. Platz 40 Rthlr., III. In diesen Beträgen
ist die Beköstigung mit r 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., Güter und Kontanten werden
gegen billige Fracht befördert.
Berlin,
den
Preußen.
Sammlung enthält folgenden Errichtung von Rentenbanken:
Auf Ihren Antrag vom 13ten d. rung der §§. 1 und 5 des Gesetzes vom 92 Errichtung von Rentenbanken (Gesetz⸗Sammlung 81192), Ich mit Rücksicht 1. Oktober d. J. in
folgt:
1) Die Rentenbanken werden für jede richtet, an welchem sich das Ober⸗Präsidium
2) Die Direction eine
Mai 1850 5 General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
1e 24.
Theil. Deutschland.
Berln —.. Nr. 28
Allerhöchsten Erlaß,
der Gesetz⸗
M., betreffend die
Ausfüh⸗
über die 1 8 bestimme jedenfalls mit dem treten müssen, was
darauf, daß die Rentenbanken in ihre volle Wirksamkeit Provinz an dem Orte er⸗ der Provinz be⸗
findet, mit Ausnahme der Rentenbank für die Provinz Bran⸗
denburg, we
Die Geschäfte der Rentenbank für die am Ufer belegenen Theile
lche ihren Sitz in Verlin erhält. rechten Rhein⸗ der Rhein⸗Provinz werden der Renten⸗
bank für die Provinz Westfalen übertragen.
s
r jeden Rentenbank wird einer kollegiali⸗
8
Al3HvS O8D1W 14.
durch den tung der lung des Ministeriums der geistlichen mithin 2 23. Oktober 1825 und der storien überwiesene Angelegenheiten:
Ferner folgenden Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Grundzüge einer Gemeinde⸗Ordnung für die evangelischen Kirchengemeinden der östlichen Provinzen und die Einsetzung des evangelischen Ober⸗ Kirchenraths nebst Ressort Reglement für die evangelische Kirchen⸗ Verwaltung:
Auf den in Gemäßheit Meines Erlasses v. J. von Ihnen und der Abtheilung des Ministeriums der geist⸗ lichen Angelegenheiten für die inneren evangelischen Kirchensachen erstatteten Bericht ertheile Ich hierdurch dem vorgelegten Entwurfe einer Gemeinde⸗ Ordnung für die evangelischen Kirchengemeinden der östlichen Provinzen und den behufs der Einführung derselben vorgeschlagenen Maßregeln Meine Genehmigung. Hiernächst be⸗ stimme Ich, daß die Abtheilung des Ministeriums der geistlichen
vom 26. Januar
Angelegenheiten für die inneren evangelischen Kirchensachen, unter
Beibehaltung der von ihr bisher ausgeübten und durch das anlie⸗ gende Ressort⸗Reglement näher bezeichneten amtlichen Befugnisse, in Zukunft die Bezeichnung „Evangelischer Ober⸗Kirchenrath“ füh⸗ ren soll. Es ist Mein Wille, daß die Einführung der Gemeinde⸗ Ordnung in den evangelischen Kirchengemeinden der östlichen Pro⸗ vinzen nach den von Mir genehmigten Grundsätzen unverzüglich angebahnt werde, und Ich beauftrage demgemäß den evangelischen Ober⸗Kirchenrath, in Vereinigung mit Ihnen, das diesfalls Erfor⸗ derliche ungesäumt zu bewirken, demnächst aber über die Begrün⸗ dung der weiteren Entwickelungsstufen einer selbstständigen evange⸗ lischen Kirchenverfassung mit Ihnen ferneren gemeinschaftlichen Be⸗ richt zu erstatten. Der gegenwärtige Erlaß ist nebst dem von Mir genehmigten Ressort⸗Reglement durch die Gesetz-Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 29. Juni 1850.
Friedrich Wilhelm. von Ladenberg.
betreffend die An den Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Und das folgende Ressort-Reglement für die evangelische
Kirchen Verwaltung:
S. 1. Der evangelische Ober⸗Kirchenrath tritt an die Stelle der Allerhöchsten Erlaß vom 26. Januar v. J. mit der Lei⸗ inneren evangelischen Kirchensachen beauftragten Abthei⸗ Angelegenheiten. Es gehören zum Ressort desselben folgende nach der Instruction vom 1817, der Allerhöchsten Ordre vom 31. Dezember Verordnung vom 27. Juni 1845 §. 1 den Konsi⸗ 1) das Synodalwesen; 2) die Aufsicht über den Gottesdienst in dogmatischer und litur⸗ gischer Beziehung, die Aufsicht über den Religions⸗Unterricht nach Maßgabe des zur Ausführung des Artikels 24 der
hentlich sein Gutachten zu erfordern, rathe vorbehalten sein soll, in solchen denen Seite der kirchlichen Verwaltung annehmen zu müssen glaubt, An träge an den Minister zu stellen.
der geistlichen Angelegenheiten und des raths stattfinden:
Sämmtliche Ausfertigungen ergehen unter der Firma: „der Evangelische Ober⸗Kirchenrath“ 8 und werden von dem Vorsitzenden allein vollzogen.
Dem Minister der geistlichen Angelegenheiten verbleibt bis dem in der Allerhöchsten Ordre vom 26. Januar 1849 (Ge Sammlung Seite 125) bezeichneten Zeitpunkte der Herstellung einer selbstständigen Kirchen⸗Verfassung die höhere Verwaltung der ge⸗ genwärtig den Provinzial⸗Regierungen übertragenen äußeren Ange⸗ legenheiten der cvangelischen Kirche, so wie die zur Zeit noch zu seiner verfassungsmäͤßigen Verantwortlichkeit gereichende Verwal⸗ tung und Verwendung der Staatsfonds, zu den bestimmten kirch⸗ lichen Zwecken.
In ersterer Beziehung gehören folgende Angelegenheiten:
1) die Regulirung des Interimistikums in Pfarr⸗ und Küster⸗Bausachen; die Aufsicht über die Kirchenbücher; 1g Sorge für die Anlegung und die Unterhaltung der Kirch⸗ höfe; die Aufsicht über das Vermögen der dem landesherrlichen Pa⸗ tronat nicht unterworfenen Kirchen, kirchlichen Stiftungen und Institute, so wie die Ausübung der landesherrlichen Aufsichts⸗ und Verwaltungsrechte in Ansehung des Vermögens der dem landesherrlichen Patronat unterworfenen Kirchen, kirchlichen Stiflungen und Institute; die Ernennung oder Bestätigung der für die Verwaltung des kirchlichen Vermögens anzustellenden weltlichen Kirchenbedien⸗ ten, so wie die Aufsicht über deren amtliche und sittliche Füh⸗ rung und die dami verfassungsmäßig verbundenen Diszipli⸗ nar⸗Befugnisse.
zu dem Ressort des Ministers
streitigen Kirchen⸗,
In den zu der Verwaltung des Ministers gehörenden Fäller welche für den evangelischen Ober⸗Kirchenrath ein besonderes In⸗ teresse darbieten, bleibt es dem Ermessen des Ministers vorbehalten demselben die ihm wünschenswerthe Kenntniß zu gewähren, bezie⸗ so wie es dem Ober⸗Kirchen⸗ ein s äußeren Angelegenheiten, von er eine wesentliche Einwirkung auf die ihm übertragene
In folgenden Fällen wird ein Zusammenwirken des
vi Ministers evangelischen Ober⸗Kirchen
1) in den Angelegenheiten, in denen nach
— der Verordnung vom 27. Juni 1845 §. 3 die
Regierungen angewiesen sind, sich
5 zu setz⸗ 8