1850 / 193 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

8 1841 8,901,337 Ctr. für 183,512 Rthlr. wissenschaft und Kunst. 18 1 11,680,938 » »„ 212,556 843 11,684,622 225,043 Königliches Opernhaus. 1844 11,657,787 220,141 (Dienstag, den 9. Juli.) 1845 12,786,913 242,034 vom Kaiserlichen Hofburg⸗Theater in Wien, welche als 1846 15,337,543 273,914

sungsmäßigen Obliegenheiten der Ständever ammlung völlig verkennender An⸗ trag des Ausschusses, dieser Repräsentanten der damaligen Majorität der Stände⸗ versammlung, schon vor, welcher bei seiner Tendenz, die Forterhebung der Steuern zu versagen, allein schon genügt hätte, Uns zu bestimmen, die sofortige Auflö⸗ sung einer Versammlung zu vollziehen, in welcher ein solcher Antrag mög⸗ lich geworden war, und welchen dieselbe ohne kundbar gewordenen Wider⸗

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die

8 Das Abonn ment betraͤgt 2 Rthlr. für

—öö

spruch angehort hatte; andererseits aber konnte dieser Antrag selbst und die wiederholt aufschiebende Behandlung desselben offenbar nur dahin zielen, Unser landesherrliches, von keiner Maßnahme der Stände⸗Versammlung ab⸗ hängiges Recht der Auflösung der Stände⸗Versammlung zu beschränken, in seinem Gebrauche aufzuhalten oder ganz zu vereiteln. Deshalb blieb Uns zur schlechthin erforderten Wahrung Unserer landesherrlichen Rechte nichts Anderes übrig, als von diesem Unseren Rechte, dessen Vereitelung die Stände⸗Versammlung so eben versuchte, unverweilt Gebrauch zu machen und die Stände⸗Versammlung aufzulösen. Diese Auflösung wurde als⸗ bald nach der Ablehnung der verlangten sofortigen Berathung vollzogen. Denn eine solche beharrliche Weigerung, auf die oft wiederholten Proposi⸗ tionen einzugehen, und das durch dieselbe kundgegebene Streben, Aus⸗ übung des von jeder Einwirkung der Stände völlig unabhängigen Rechts, die Stände⸗Versammlung aufzulösen, zu verzögern, sei es auch nur guf eine noch so kurze Frist, mußte als ein auf keinen Fall zu duldender Eingriff in Unsere landesherrlichen verfassungs mäßigen Regierungs⸗Rechte angesehen und diesem Eingriff unbedingt entgegengetreten werden. So wenig Wir dulden werden, daß in die verfassungsmäßigen Rechte der Stände irgend ein Eingriff stattfinde, so wenig können Wir in Unsere Rechte einen Eingriff dulden, durch welchen die Ordnung und der Bestand der Monar⸗ chie wesentlich angegriffen und verletzt wird; würden Wir ihn dulden, so würden Wir selbst nicht allein Unsere vor Gott uübernommenen Pflich⸗ ten gegen Unsere Unterthanen, sondern auch die Landes⸗Verfassung ver letzen. Wird aber von Seiten der Stände⸗Versammlung willkürlich ein Konflikt ihrer Befugnisse mit Unseren Rechten herbeigeführt, zu wel⸗ chem bei einer besonnenen Behandlung der Geschäfte niemals Veranlassung

vorliegen kann, so werden Wir niemals zweifelhaft sein, so wenig wie Wir

es in dem vorliegenden Falle sein konnten, Unsere Rechte zum wahren Wohle der Uns von Gott verliehenen Regierung und zum wahren Wohle Unserer Unterthanen mit allem Nachdruck geltend zu machen. Wir haben Uns im Vorstehenden offen und ohne Rückhalt über die traurige Nothwendigkeit, in welche Wir Uns versetzt gesehen haben, ausgesprochen, und hegen die zu⸗ versichtliche Erwartung, es werde diese Unsere wohlmeinende Erklärung und Verkündigung bei allen vorurtheilsfreien und besonnenen Landesangehörigen Verständniß und Eingang finden. Auch haben Wir die Wahl zu einer neuen Stände⸗Versammlung alsofort anordnen lassen und setzen in die Ein⸗ sicht und Gesinnung der großen Mehrzahl Unseres hessischen Volks das sichere Vertrauen, daß es besonnene, von dem Geiste leidenschaftlicher Parteisucht entfernte und die bestehende Verfassung ehrende Männer als Abgeordnete zu derselben wählen werde, welche, statt haltlose Ansichten und willkürlich geschaffene Vorstellungen in Unser Staatsleben einführen zu wollen, die in Kraft bestehende Landes⸗Verfassung, die wirkliche Lage der Dinge und das wahrhafte Wohl des Vaterlandes fest und unverrückt im Auge behalten, und durch ihre Wirksamkeit in der Stände⸗Versammlung einen Zustand zu beendigen trachten, welcher nur zum Unsegen des Landes fortdauern konnte, vielmehr dahin wirken, daß das Einvernehmen zwischen dem Landesherrn und den Unterthanen, der Regierung und der Stände⸗Versammlung, durch welches allein die Vergangenheit gesühnt, die Gegenwart befriedigt und die Zukunft gesichert werden kann, wiederhergestellt und auf lange Dauer be⸗ festigt werde. Dieser neuen Stände⸗Versammlung werden Wir unverweilt

einen Gesetz⸗Entwurf wegen einstweiliger Forterhebung der Steuern und Abgaben, so wie demnächst die zu einer schließlichen Ordnung des Staats⸗ 1 wahrend der laufenden Finanz⸗Periode erforderlichen Pro⸗

riegen lasen. Zu Unserer Unterthanen aber hegen Wir das

d, baß ste in der in der Mitte liegenden kurzen Zwischenzeit,

erige Lage der Gegenwart durch eine scheinbar gerechtfertigte

en Verbindlichkeiten zu verschlimmern, vielmehr in klarer

ien gegen das Vaterland und aus der oft bewährten

ie Leistungen, welche ihnen sonst gesetzlich oblagen, aus

Unterbrechung entrichten werden. Sollten indeß dessen⸗ der Hauptbahn mit

⸗82 2— r⸗ Stadckuna⸗ S s ungkachtti mrer Erwarten Ztockungen im Staatshaushalt eintreten, so

Eerten Wir aus landesfurßtllicher Huld und Gnade durch Unsere Eigenen Mittel bis zur Vorlage des erwahnten Gesetz⸗Entwurfes diejenige einstwei⸗ lige zorschußweise Aushulfe eintreten lassen, welche Wir für das unzer⸗ trennliche Wohl Unseres fürstlichen Hauses und Unseres Landes für ange⸗

messen crachten. Schloß Philipperuhe, den 28. Juni 1850. (L. 6.) Friedrich Wilhelm.“

Ausland.

MRußland und Polen. St. Petersburg, 4. Juli. Die Kommission für die londoner Industrie Ausstellung aller Völ⸗ er macht bekannt, daßt, auf Grund ihrer Vorstellung und eines Berichte vdes Finanzministers, Se. Maj. der Kaiser am 15. Juni Folgen des verordnet haben: „Zur Industrie Ausstellung nach London können russische Erzeugnisse zollfret ausgeführt, desgleichen zollfrei über die Gränzen des Reichs diejenigen polnischen und finnländi⸗ schen Erzeugnisse eingeführt werden, welche die Kommission zur Sendung nach London für geeignet befinden wird.“ Zur Erfül lung dieses Befehls sind von der Zollbehörde die erforderlichen An⸗ ordnungen getrossen worden, daß Waarensendungen aus Polen und Finnland, die für die Ausstellung bestimmt sind, von den russischen Gränz Zollämtern ohne Besichtigung und zollfrei über die Granze gelassen werden. Den Zollämtern muß jedoch eine Bescheinigung darüber, daß die betreffenden Waaren wirklich in Polen oder Finn⸗ land produzirt sind, eingereicht werden. Die so eingehenden Waa rensendungen werden an der Gränze mit einer Plombe belegt und gehen direkt an die Kommission, wo sodann die Besichtigung von den Zoll⸗Beamten vorzunehmen ist.

Niederlande. Am sterdam, 6. Juli. (Köln. Ztg.) Der Finanz⸗Minister macht bekannt, daß in Folge des Königlichen Be⸗ schlusses vom 9. Juni d. J., welcher den Goldstücken von 10 und 89 ihren gesetzlichen Cours nimmt, zur Vollziehung desselben im Monats Juni Muͤnzbillets im Betrage von 30 Millionen Hulden ausgegeben und Goldstücke im Betrage der nämlichen Summe bei der niederländischen Bank eingegangen sind.

Schweiz. Bern, 6. Juli. (O. P. A. 3.) Gegenwärtig

ind noch 15 Flüchtlinge in Bern, welche vom Staate verpflegt

e sefchden sich im Urlaunße, 28 werden vermißt, und 1

öS des Fet tatr⸗Hirektor⸗ hat der Re

Sbe hen. se auf Staatskosten Verpflegten vom 15ten zu Straßenarbeiten zu verwenden.

V V

P von Villette“ von Charlotte Birch⸗Pfeiffer auf⸗ frat, wind dem größten Theile, des Publikums, wenigstens dem Rufe nach, wohl bekannt sein. Ihre lange ruhmvolle Theater⸗Laufbahn weist fast für alle bedeutendere Städte Deutschlands ein einstmaliges Engagement oder Gastspiel nach. Hier in Berlin ist Frau Peche, so viel wir wissen, noch nicht aufgetreten.

Die „Marquise von Villette“ gehört bekanntlich unter die wirksamsten und beliebtesten Bühnenstücke der Frau Birch⸗Pfeiffer, und unstreitig hat es seine großen Verdienste. Diese so wie seine Schwächen hier von neuem zu untersuchen, kann nicht unsere Absicht sein, nur ein Punkt sei hier er⸗ wähnt, weil er in engster Verbindung mit der Darstellung steht. Es ist der Dialog, welchem es von Hause aus an den meisten derjenigen Elemente fehlt, welche die französische Conversation seit Jahrhunderten charakterisiren und die sich bei französischen älteren und neueren Tagesschriftstellern auch der letzten Rangklassen fast ohne Ausnahme finden. Die Verfasserin hat man sieht es aus diesem und vielen anderen ihrer Stücke mit besonde⸗ rer Vorliebe und großem Fleiße französische Memoiren, namentlich aus dem Zeitalter des höchsten Glanzes des pariser Hofes, gelesen, sorgsam daraus geschöpft und nachgebildet, und zeigt sich wohlbekannt mit vielem Einzelnen aber der Ton im Ganzen, jene kolibriartige Beweglichkeit und Grazie des Wortes, jene farbenschillernde Mannigfaltigkeit und Geschmeidigkeit des Ausdrucks vermißt man im Totale um so mehr, als nicht selten durch ein⸗ gelegte Original⸗Dicta der Zuschauer daran erinnert wird, wie seme Che⸗ valiers, Marquisen und Düchessen in der Wirklichkeit zu plaudemn Daß die Darstellung einer jungen, schönen, geistreichen Frau; die dem vierzehnten Ludwig und seinem Hofe imponiren und die Wahl des feinsten und elegantesten englischen Staatsmanns rechtfertigen soll, unter solchen Umständen Schwierigkeiten und Mißlichkeiten aller Art hat, ist augenschein⸗ lich. Von diesem Standpunkt gesehen, läßt sich dem, was Frau Peche leistete, Anerkennung nicht versagen, wenn wir auch die Rolle schon auf hie⸗ siger Bühne glücklicher dargestellt sahen.

Unter die Schattenseiten rechnen wir die breite (an die westpreußische Mundart anklingende) Aussprache des E und das zu langsame Tempo der Rede, was jenen oben gerügten Uebelständen des Dialogs noch Vorschub leistete, und am versailler Hofe schwerlich Glück gemacht hätte. Auch störte ein häufiges rasselndes Accompagnement des steifseidenen, flitterbeladenen Gewandes, dessen Schleppe manchmal den Dialog förmlich travestiren zu wollen schien.

Andererseits gab aber Frau Peche dem Zuschauer auch wieder vielfach Gelegenheit, sich über die Beredtsamkeit ihrer Augensprache, über die Zier⸗ lichkeit der Bewegung, über feine Nüancen der Betonung, so wie über Ele⸗ ganz der Haltung zu freuen.

8 taũ. erhielt wiederholt, namentlich nach dem dritten Akte, lebhaften eifall.

dAgoten

Eisenbahn⸗Verkehr.

Leipzig⸗Dresdner Eisenbahn.

In dem Betriebsjahre 1849 haben sich die Einnahmen, beson⸗ ders die für den Gütertransport, um ein ansehnliches vermehrt, so daß der Rechnungsabschluß einen erfreulichen Ueberschuß über die Actien⸗ und Anleihe⸗Zinsen nachweist. Die Einnahmen aus dem Personen⸗ und Güterverkehr übersteigen jene des Jahres 1848 nicht unbedeutend, sie betrugen nämlich: a) auf der Leipzig⸗Dresdner Strecke 752,962 Rthlr. 5 Ngr. 7 Pf.; b) auf der Leipzig⸗Magde⸗ burger Strecke 37,708 Rthlr. 28 Ngr. 9 Pf. Die Einnahme auf er Haup. Inbegriff des direkten Verkehrs zwischen Ber⸗ lin, Leixpzig und Dresden 390,160 Rthlr. 28 Ngr. 4 Pf. für Per⸗ sonen und 362,801 Rthlr. 7 Ngr. 3 Pf. für Gütertransport. Im Personenverkehr sind befördert worden zwischen Leipzig und Dresden: 4,6. ers. 5,292 Per

II. 67,021 64,141

III. 447,589 401,852 Summa 489,244 Persr. 71,285 Pers. für 342,391 Rthlr. 5 Ngr. 4 Pf. für 330,045 Rthlr. 12 Ngr.

Außer der Summe von 342,391 Rthlr. 5 Ngr. 4 Pf. wueden noch 18,397 Rthlr. 2 Ngr. 7 Pf. für Militair⸗Transporte und einige Extrazüge eingenommen, also zusammen 360,788 Rthlr. 8 Ngr. 1 Pf. Im Verkehr zwischen Berlin, Leipzig und Dresden befuhren die Bahn:

I. Wagenklasse

wI6 II Fll. 2) von Leipzig nach Berlin 64 2 3,862 Pers. b) » Berlin nach Leipzig 63 3,411 c) » Dresden nach Berlin 551 36* 5418 d) » Berlin nach Dresden 478 2 „8. 5,401 1156 12,940 18,095 Pers. zusawmen 31,701 Personen für die Summe von 27,844 Fearnt Ngr. Ferner kamen ein 1528 Rthlr. 8 Ngr. 3 Pf. für 23 Extra⸗ züge zur halben Taxe, also zusammen 29,372 Rthlr. 20 Ngr. 3 Pf. Die Einnahme aus dem Personen⸗Verkehr betrug 1847 382,312 Rthlr. 21 Ngr.; 4848 337,279 Rthlr. 14 Ngr. 9 Pf also im letzteren Jahre 45,033 Rihlr. 0 Ngr. 1 Pf. weniger als 1817. 1849 390,100 Rthlr. 28 Ngr. 4 Pf., also 7848 Rthlr. 7 Ngr. 4 Pf. mehr als 1847 und 52,881 Rthlr. 13 Ngr. 5 Pf. mehr als 1848. Der Güterverkehr hat eine Brutto⸗Einnahme von 362,801 Rthlr. 7 Ngr. 3 Pf. ergeben. Nach Abzug von 30,198 Rthlr. 27 Ngr. 8 Pf. für Vergütungen an Frachtrabatt, Fuhr⸗ löhne, Feuer - Versicherungen und anderen den Güterverkehr betreffende Spesen, verbleidt die Nettosumme von 332,602 Rthlr. 9 Rgr. 5 Pf. für den Rechnungs⸗Abschluß. Im Jahre 1847 be⸗ trug die Einnahme für den Güterverkehr 279,450 Rthlr. 4 Ngr. 7 Pf., 1848 254,137 Rthlr. 26 Ngr. 9 Pf., also 28,312 Rthlr. 7 Ngr. 8 Pf. weniger als 1847; 1849 332,602 Rthlr. 9 Ngr. 5 Pf., also 53,152 Rthlr. 4 Ngr. 8 Pf. mehr als 1847 und 78,464 Rthlr. 12 Ngr. 6 Pf. mehr als 1848.

Die jährliche Zunahme des Frachtverkehrs seit Eröffnung der Bahn ist aus nachfolgender Uebersicht zu ersehen. Die Centnerzahl ist hierbei überall auf eine Meile Transportweite berechnet.

1839 9,850,22 Eir. für 84,632 Rthlr.

1840 6,885,66599 E“

1847. 17,177,392 1848 15,240,413 278,099

1849 20,632,635 362,801

Die Einnahmen und Ausgaben stellen sich pro 1849 folgender⸗ maßen: Einnahmen: Personentransport: 390,160 Rthlr. 28 Ngr. 4 Pf.; Gütertransport: 332,602 Rthlr. 9 Ngr. 5 Pf.; Einnahmen von der Magdeburger Bahnstrecke angenommen zu 37,708 Rthlr. 28 Ngr. 9 Pf.; Pachterträge: 6761 Rthlr. 17 Ngr.; Gewinn der Wagenbauanstalt: 13,891 Rthlr. 21 Ngr. 9 Pf.; Zinsen, Gewinn auf Actien: 11,592 Rthlr. 18 Ngr. 2 Pf. Summa 792,718 Rthlr. 3 Ngr. 9 Pf. Ausgaben: Hauptverwaltung: 19,219 Rthlr. 13 Ngr. 8 Pf.; Bahnverwaltung: 153,603 Rthlr. 24 Ngr. 9 Pf.; Betriebskosten: 82,145 Rthlr. 11 Ngr. 5 Pf.; Zugkraft: 110,210 Rthlr. 27 Ngr. 5 Pf.; Wagenreparaturkosten: 11,258 Rthlr. 2 Ngr. 6 Pf.; Bekleidungskosten: 5851 Rthlr. 22 Ngr. 8 Pf.; Kur kosten: 1462 Rthlr. 22 Ngr. 1 Pf.; Gewerbesteuer: 957 Rihlr. 10 Rgr. 6 Pf.; Bruͤckengeld in Dresden: 1305 Rthlr 6 Ngr.; Einquartirungskosten: 273 Rthlr. 27 I11I1 Neudruck der Kassenscheine fünfte und letzte Rate: 1850 Rthlr. Summa der Ausgaben: 388,138 Rthlr. 19 Ngr., dieselben ab vo der Einnahme bleibt ein Ueberschuß von 404,579 Rthlr. 14 Ngr. 9 Pf., wovon bezahlt worden: Actienzinsen 2650,000 Rtblr., Post Entschädigung 10,000 Rthlr., bleiben noch 134,579 Rthlr. 14 Ngr. 9 Pf. davon ab 20 pCt. für den Reservefonds mit 26,915 Rthlr. 27 Ngr.; Extra⸗Abgabe an die Post mit 5000 Rthlr., Tantieme an den Bevollmächtigten mit 1026 Rthlr. 19 Ngr. 3 Pf.; ver bleibt ein Ueberschuß von 101,636 Rthlr. 28 Ngr. 6 Pf. Rechnet man hierzu den Uebertrag vom vorigen Jahre mit 22,451 Rthlr. 18 Ngr. 4 Pf., so beträgt der Gesammt⸗Ueberschuß 121,088 Rthlr. 17 Ngr. Im Jahre 1848 betrug die Gesammt⸗Einnahme 664,329 Rthlr. 20 Ngr. 4 Pf. und die Ausgabe 397,227 Rthlr. 20 Ngr. Verblieb Ueberschuß 267,102 Rthlr. 4 Pf.

Ueber die einzelnen Abtheilungen der Bahn ꝛc. lassen wir Nach stehendes folgen: Das Conto auf Gebäude und der Bahn hat sich im Jahre 1849 um 12,166 Rthlr. 8 Ngr. 3 Pf. erhöht, was durch den Bau eines Güterschuppens in Riesa und den da selbst begonnenen Bau eines Maschinenhauses veranlaßt worden ist.

303,597

Transportmittel. Die Zahl der Lokomotiven, Tender und

Wagen sind auch im verflossenen Jahre vermehrt worden. Gegen wärtig bestehen dieselben aus: 31 Stück Lokomotiven, 21 Tender, 121 Personenwagen und 302 Packwagen. Mit der Vermehrung der Personen⸗ und Packwagen wird nach Bedürfniß fortgefahren. Die Wagenbau⸗Anstalt ist in Folge der für alle industriellen Unternehmungen so nachtheiligen Einwirkung der Zeitverhältnisse im vorigen Jahre für fremde Rechnung nur schwach beschäftigt ge⸗ wesen, hat aber dessenungeachtet einen Gewinn von 13,891 Rthlr. 21 Ngr. 9 Pf. ergeben. Gegenwärtig wird in derselben an der Ausführung einer Bestellung von 100 Kohlenwagen für die Köln Mindener Bahn und einer anderen von 16 Personenwagen für die Sächsisch⸗Böhmische Staatsbahn, so wie für den eigenen Be⸗ darf gearbeitet. Die Lokomotivenheizung ist von dem Durch⸗ schnittskostenbetrage des Jahres 1848 von 21 Ngr. 5 ¼ Pf. im vorigen Jahre auf 19 Ngr. 2 ½ Pf. herabgegangen, die Lokomoti⸗ ven⸗Reparatur von 11 Ngr. 2 Pf. auf 8 Ngr. 5 ½. Pf., die Kosten der Gesammtzugkraft von 1 Rthlr. 13 Ngr. 9 Pf. auf 1 Rthlr. 7 Ngr. 9 Pf. Alles pr. Meile berechnet, so wie die Unterhaltungs⸗ kosten der Wagen von 3 Pf. auf 1421 Pf. pr. Achse und Meile berechnet. Es ist dies fast bei allen Ausgaben der Fall, die nicht mit der Größe des Betriebes in unmittelbarer Verbindung stehen und mit dessen Zunahme unabweislich steigen müssen.

Haupt⸗Uebersicht der Einnahme und Ausgabe vom 14. Mai 1835 bis mit 31. Dezember 1849. Einnahme. Actien⸗Kapital: 5,000,000 Rthlr.; Kassenscheine 500,000 Rthlr.; Anleihe vom 1. Dezember 1839: 944,900 Rthlr., dito vom 1. Juni 1841: 472,450 Rthlr.; Tilgungsfonds der Anleihen: 82,746 Rthlr.; Reservefonds einschließlich der Zinsen: 93,900 Rthlr. 13 Ngr. 6 Pf.; Unterstützungs⸗Kasse: 22,054 Rthlr. 22 Ng. 7 Nf diesjähriger Ueberschuß der Betriebsrechnung nebst llebertrag vom vorigen Jahre: 157,031 Rthlr. 3 Ngr. 3 Pf. Summa: 7,273,082 Rthlr. 9 Ngr. 6 Pf. Ausgabe. Bahnbau: 5,406,764 Rthlr. 11 Ngr. 2 Pf.; Gebäude: 368,084 Rthlr. 12 Ngr. 6 Pf.; Transportmittel: 880,667 Rthlr. 1 Ngr. 7 Pf.; Wagen⸗-Bauanstalt: 9917 Rthlr. 7 Ngr.; Maschinenhaus: 33,056 Rthlr. 6 Ngr. 6 Pf.; Inventarium: 42,128 Rthlr. 12 Ngr. 1 Pf.; Bestände der Wagen⸗Bauanstalt ꝛc. ꝛc. 180,918 Rthlr. 19 Ngr. 5 Pf.; auf den elektro⸗magnetischen Telegraphen verwendet: 5891 Rthlr. 20 Ngr. 6 Pf.; laufende Rechnungen: 107,074 Rthlr. 7 Ngr. 8 Pf.; Effekten, Kassenbestand und Wechsel: 238,579 Rthlr. 24 Ngr. 5 Pf. Summa: 7,273,082 Rthlr. 9 Ngr. 6 Pf.

Breslau⸗Schweidnitz »Freiburger Eisenbahn.

Im Monat Juni c. wurden auf der Bahn 21,548 Personen befördert. Die Einnahme betrug: TT . 2) für Vieh-, Equipagen⸗ und Güter⸗Transport (86,278

12,162 Rthlr. 3 Sgr. Pf.

—47,— 5,47 7 5)

zusammen 17,639 Rthlr. Hierzu die Einnahme vom 1. Ja⸗ mer bis ult. Mai d. J. .. Summa der Einnahme im ersten Semester 1850 In demselben Zeitraum des vorigen Jahres sind eingekommen 65,790 „» mithin im Jahre 1850 mehr 8,159 Rthlr. 27 Breslau, den 7. Juli 1850.

56,310

73,950 Rthlr.

Bekanntma chungen.

1a VBelann 1) Die diegjährigev nimachung.

eipzü W. 8 - 8 pziger Michgelis messe beginnt und endigt mit 3 dem 19 Z Vo

bleibt der Handel

2) Wahrend dieser drei 1 Z“ dischen, so wie die den 82 Föͤnnenm alle inlaän⸗ angehörenden Fabrikand vereins⸗Staaten

8 A 8 anten und Ha einige Beschränkung von Seiten der Handwerker, ebhne öffentlich hier feil halten und Finmen V

5) Jedoch ist

esigen Innungen,

3) Gleiche Berechtigungen haben alle anderen ausländischen Fabrikanten und Handelsleute.

4) Außer vorgedachter dreiwöchentlichen Frist 9 so wie das Aushängen von Hau⸗ viember delsfirmen, auch aller und jeder sonstigen äußerer, die 7) Allen ausländischen, den V Stelle der Firmen vertretender Merkmale des Verkaufs brig allen auswaäͤrtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis

zu 50 Thalern verboten.

zur Auspackung und Ei

8 st zur2 npackung S“ L in den Häusern befind⸗ s une de alien in der Woche vor der Böttcherwo gushängen und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet .

Besinden bis zu 25 Thalern, belegt.

8

5) Jede frühere Eröffnung, so wie spätere Schlie⸗ ßung eines solchen Verkaufslokals, wird, außer der so⸗ fortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nach

Staaten nicht angehorigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe, mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten nicht angehörigen jüͤdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt.

Für Letztere werden die südischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufs⸗ zeit bis in die Zahlwoche ersetzt.

9) Was endlich den auch auswärtigen Spediteurs unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Be⸗ trieb von Meß⸗Speditions⸗Geschäften betrifft, so ver⸗ weisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Ok⸗ tober 1837 erlassene Regulativ, die Betreibung des Speditionshandels allhien betreffend.

Leipzig, den 4. Juli 1850.

Der Rath der Stadt Leipzig. Kosch.

Zollvereins⸗

Amtlicher Theil.

4 Rthlr. 8 Athlr..

in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Iö1

VPentsichland

Oesterreich. Wien. Ordensverleihung. Badereise des russischen Gesandten. Die öffentlichen Gerichtsverhandlungen. Erlaß gegen den Bezug ausländischen Tabacks in Ungarn u. s. w. Vermischtes. Meran. Verheerungen durch Wolkenbruch.

Hannover. Hannover. Erste und zweite Kammer: Interpellationen und Anträge hinsichtlich des Friedensschlusses mit Dänemark.

Württemberg. Stuttgart. Corpsbefehl.

Baden. Karlsruhe. Widerlegung.

Schleswig⸗Holstein. Kiel. General von Willisen nach Rendsburg. Die russische Flotte. Sachsen⸗Meiningen. Meiningen. Budget. Waisen⸗Stistung.

Anhalt⸗Deßau. Deßau. Entlassung des Landtags.

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Fortsetzung der Diskussion des Preßgesetz⸗Entwurfs. Paris. Vermischtes. Ab⸗ steckung des Lagers bei Versailles. Der Preßgesetz⸗Entwurf. Bankbericht. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. Die Adressen aus Anlaß des Todes des Herzogs von Cambridge. Ver⸗ mischtes. Unterhaus. Die Debatte über den Antrag auf Gleich⸗ stellung des Wahlrechts in Grafschaften und Burgflecken. Vermisch⸗ tes. Verwerfung eines Antrags auf Abschaffung der Todesstrafe. London. Schreiben des Baron Dupin an Prinz Albrecht. Cobden für ein Peel⸗Monument. Verhör Pate's und der Zeugen. Graf Dononghmore †.

Italien. Turin. Interpellation in Betreff der Nationalgarde. Ver⸗

Das toscanische Parlament. Verhaftungen.

mischtes. Florenz. Der Volkstribun Cer⸗

Rom. Auffindung verborgener Waffen. nuschi.

Türkei. Konstantinopel. Geburt Großherrlicher Zwillinge.

Wissenschaft und Kunst. Königl. Schauspielhaus. (Cäcilia von Albano.) 8 Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Berlin den 16 Hull. Ihre Königliche Hoheit die verwittwete Frau Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin ist nach Como abgereist.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 1114A4“ Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und Kronstadt (St. Petersburg.)

Die Abfertigung der Post⸗Dampfschiffe erfolgt:

Aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags nach Ankunft des ersten Eisenbahnzuges von Berlin; aus Kronstadt: jeden Sonnabend Abends. Der „Preußische Adler“ geht ab: Aus Stettin den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und 21. September, den 5. und 19. Oktober; aus Kronstadt den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, den 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September, den 12. und 26. Oktober. Der „Wladimir“ dagegen: aus Stettin: den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, den 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September und den 12. und 26. Oktober; aus Kronstadt: den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und 21. September, den 5. und 19. Oktober.

Passage⸗Geld: I. Platz 62 Rthlr., II. Platz 40 Rthlr., III. Platz 23 ½ Rthlr. In diesen Beträgen ist die Beköstigung mit Ausschluß des Weins einbegriffen.

Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5 ½ Rthlr. preuß. Court. Güter und Kontanten werden

gegen billige Fracht befördert.

Berlin, den 24. Mai 1850. General⸗Post⸗Amt. Schmückert. Königliche General⸗Lotterie⸗Direction.

Die Ziehung der 1sten Klasse 102ter Königlicher Klassen⸗ Lotterie wird nach planmäßiger Bestimmung den 24sten d. M. früh 7 Uhr ihren Anfang nehmen; das Einzählen der sämmtlichen 75,000 Ziehungs⸗Nummern aber, nebst den 3000 Gewinnen ge⸗ dachter ersten Klasse, schon den 23sten d. M. Nachmittags 3 Uhr durch die Königlichen Ziehungs⸗Kommissarien öffentlich und im Beisein der dazu besonders aufgeforderten hiesigen Lotterie⸗Einnehmer Stadtrath Seeger, Matzdorff und Klage im Ziehungssaal des Lotteriehauses stattfinden.

Berlin, den 16. Juli 1850.

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Oesterreich. Wien, 13. Juli. Se. Majestät der Kaiser hat Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen Albert von Sachsen den Or⸗ den des goldenen Vließes verliehen.

„Der bisherige Kaiserl. russische Gesandte am hiesigen Hofe, Graf Medem, verläßt heute Wien und begiebt sich nach Bad Kis⸗ singen. Der russische Staatsrath Tonton wird die Gesandtschafts⸗ Geschäfte vorläufig interimistisch leiten.

Der Lloyd sagt: „Die öffentlichen Gerichts⸗Verhandlungen werden bei den hiesigen Bezirksgerichten mit Eifer fortgesetzt. Im Publikum interessirt man sich für diese neue Erscheinung im Gerichts⸗ leben sehr; aber leider können die Verhandlungen selbst nur sehr wenig besucht werden, da die Stunde, in welcher sie täglich stattfin⸗ den, nicht, wie in Deutschland, festgesetzt, sondern ganz unbestimmt geblieben ist; daher ein oft Tage langes Warten nothwendig wäre, um zu einer öffentlichen Verhandlung zu gelangen. Der K. K. Staats⸗Anwalt, Herr Adolf Schwarz, ist nach Ratibor abgereist, um den dort stattfindenden öffentlichen Gerichts⸗Verhandlungen beizuwohnen.“

Das heute ausgegebene Stück des allgemeinen Reichsgesetz⸗ und Regierungsblattes enthält nachstehenden Erlaß des Finanz⸗ Ministers vom 6. Juli, wirksam für alle in dem gemeinschaftlichen Zollverbande begriffenen Kronländer und Gebietstheile, über den Bezug ausländischen Tabacks in den Kronländern, in denen das Tabacks⸗Monopol nicht eingeführt ist: „In Folge allerhöchster Entschließung vom 28. Juni 1850 werden ausländische Tabacks⸗ blätter und Tabacks⸗Fabrikate in Ungarn, Croatien und Sla⸗ vonien, in der serbischen Woiwodschaft sammt dem temescher Banate und in Siebenbürgen für außer Handel gesetzte Waa⸗ ren erklärt, deren Einfuhr nur gegen besondere Bewilligung stattfinden darf. Nur Reisenden ist gestattet, gegen Entrichtung der gesetzlichen Gebühren ausländischen Taback in einer 5 Pfund nicht übersteigenden Menge ohne vorläufige Bewilligung auch uͤber Gränz⸗ zoll- oder Dreißigstämter einzuführen. Zugleich wird festgesetzt, daß bei der Einfuhr von ausländischen Tabacksblättern, nebst der Ein⸗ gangszoll⸗ oder Dreißigstgebühr von funfzehn Gulden vom Sporko⸗ Centner, ein Zuschlag von zwei Gulden vom Netto⸗Pfunde; dann bei der Einfuhr von ausländischen Tabacks⸗Fabrikaten, nebst der Eingangszoll⸗ oder Dreißigstgebühr von vierzig Gulden vom Sporko⸗ Centner ein Zuschlag von 2 Gulden 30 Kr. vom Netto⸗Pfunde zu errichten ist. Bei dem gesetzwidrigen Bezuge von ausländischem Taback soll in den genannten Kronländern eine, mit Rücksicht auf die etwa vorhandenen mildernden oder erschwerenden Umstände, mit dem Zwei⸗ fachen bis zum Achtfachen beider Gebühren zu bemessende Vermö⸗ gensstrafe verhängt werden. In Absicht auf das Strafverfahren ist übrigens nach den für das Dreißigstgefäll in Wirksamkeit stehen⸗ den Anordnungen vorzugehen. Das festgesetzte Ausmaß der Ein⸗ gangsgebühren hat von dem Tage an in Wirksamkeit zu treten, an welchem dieselbe jeden einzelnen Zoll⸗ oder rücksichtlich Dreißigst⸗ amte zukömmt und daselbst am Amtsplatze angeheftet wird.“

Dem Lloyd zufolge wird eine Batterie nach Mainz abgehen, um die dortige österreichische Garnison zu kompletiren.

Der Aufenthalt des pensionirten Freiherrn von Haynau in Graz dürfte, wie das Neuigkeits⸗Büreau vernimmt, nur von kurzer Dauer sein, da derselbe beabsichtige, sich nach Kassel in Kur⸗ hessen zu begeben, um dort seine Ruhetage zuzubringen.

Es werden jetzt Anstalten getroffen, sämmtliche hier befindliche Pferde und sonstige werthvolle Gegenstände des Erzherzogs Stephan mittelst Eisenbahn nach Deutschland zu befördern.

Nach ärztlichen Berichten ist seit Sonntag der Stand der Cho⸗ lera⸗Kranken wieder gesunken, eben so auch die Erkrankungen selbst. Das Genesungs⸗Verhältniß ist im Allgemeinen günstiger geworden.

An die einzelnen Behörden in Ungarn ist der Auftrag ergan⸗ gen, ein Verzeichniß aller in dem betreffenden Bezirke bestehenden Kartenfabriken vorzulegen, was, wie der Lloyd bemerkt, die Ein⸗ führung des Kartenstempels in diesem Kronlande wohl untrüglich andeuten dürfte.

Der Infant von Spanien, Don Carlos, befindet sich im nahen Kurorte Baden.

Meran, 7. Juli. (Innsbrucker Ztg.) Gestern Nachts elf Uhr ereignete sich ein schreckliches Unglück. Die Gemeinden Algund, Gratsch, Plarsch und St. Peter wurden durch einen Wol⸗ kenbruch beinahe ganz verwüstet. In Gratsch brach eine Muhr los und riß das Haus des Kircherbauern weg, in welchem sich elf Menschen befanden, von denen man bisher nur vier Todte und zwei Halbtodte, denen man noch die heiligen Sakramente reichte, unter dem Schutte hervorgraben konnte. Die herrlichen Felder von Al⸗ gund sehen furchtbar aus, drei Häuser sind beinahe ganz vermuhrt, anch in Algund fehlen drei Menschen. Die Straße bei der Töll konnte erst heute Abend wieder passirt werden. In Gratsch ist auch die Kirche ganz ruinirt. Das Ungewitter mit Blitz und Don⸗ ner war schrecklich. Die größten Verwüstungen richtete der Aus⸗ bruch des Gröbenbaches an. Der Schaden an den Feldern allein soll sich auf 400,000 Fl. belaufen.

Hannover. Hannover, 13. Juli. (Ztg. f. N. D.) Erste Kammer. Hermann erbittet sich das Wort wegen Schleswig Holstein. Der Friede werde eine Veranlassung zum Kriege sein. Diese Angelegenheit sei in eine Phase eingetreten, deren Verlauf diejenigen am wenigsten erwogen, die sie herbeigeführt hätten. Be⸗ redter als seine Worte seien die Thatsachen, die er anführen wolle. Er schildert nun das Verfahren Dänemarks vom offenen Briefe an und der deutschen Bundesversammlung, indem er zugleich die Rechtsverhältnisse der Herzogthümer auseinanderzusetzen sucht. Er will das Vertrauen zu der Regierung aussprechen, daß sie in dieser Sache thun werde, was die Ehre eines deutschen Staates erfordere. Die Mehrzahl der Mitglieder erhebt sich zum Zeichen der Zu⸗ stimmung.

Zweite Kammer. Weinhagen erbittet sich das Wort, um auf eine Angelegenheit zurückzukommen, welche hier schon ein⸗ mal durch eine Anfrage angeregt worden sei. Es sei nämlich vor acht Tagen von einem geehrten Mitgliede aus dem Schatz⸗Kollegium eine Anfrage an das Ministerium wegen eines Gegenstandes ge⸗ stellt worden, der, er glaube auch nicht zu jirren, für Alle hier im Hause und für jeden Hannoveraner vom Höchsten bis zum Nie⸗ drigsten von gleichem Interesse sei, er meine wegen des jüngsten Friedensschlusses zwischen der Krone Preußen und Dänemark über

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57

das Deutschland angehörende Schleswig⸗Holstein. Die Antwort habe damals gelautet, daß der Frieden der Regierung noch nicht offiziell angezeigt sei, und der geehrte Schatzrath habe darauf er⸗ klärt, bald auf die Angelegenheit mit einem Antrage zurückkommen zu wollen. Es sei seitdem längere Zeit verflossen, ohne daß der An⸗ trag bis jetzt erfolgt wäre, er erlaube sich daher, das ehrenwerthe Mit⸗ glied aus dem Schatzkolleg zu fragen, ob heute oder bald, oder gar nicht der angekündigte Antrag zu erwarten sei, und er würde, wenn er keine bestimmte Antwort erhalte, sich selbst zur Stellung eines Antrags veranlaßt sehen müssen. Zunächst halte er sich überzeugt, daß alle Mitglieder des Hauses, möchten auch verschiedene Ansichten stattfinden, in dem Verlangen nach einer solchen Genugthuung über⸗ einstimmen würden. Sei nun auch zu erwägen, daß die augen⸗ blickliche schwierige Lage Deutschlands den Gebrauch wirksamer Mittel sehr erschwere, sowohl für den deutschen Gesammtstaat, als für die einzelnen Staaten, ausgeschlossen um deswillen sei eine wirksame Hülfe der einzelnen Staaten nicht, namentlich nicht von Seiten Hannovers, welches in sich eine nachhaltige Kraft berge und nach außen Handels⸗Vortheile darzubieten ver⸗ möge, welche geeignet seien, ihm mächtige Bunde genossen zu erhalten und neue zu erwerben. Es sei auch gewiß, daß die deutsche Nation, deren Zukunft nicht blos im Gesang und Traume lebe, sich bewußt sei, daß nochmals in dieser zwölften Stunde in Schleswig⸗Holstein die Gelegenheit dargeboten sei, sich zu energi⸗ scher Thätigkeit zu erheben, um des deutschen Vaterlandes Zukunft zu retten, ohne drohenden Revolutionskampf im Innern Deutsch⸗ lands. Es sei endlich zu hoffen, daß kein Deutscher glauben werde, es könne eher wieder der Frieden in sein Haus einkehren, so lange nicht jedes deutschen Volksstammes Recht auf das ge⸗ meinsame Vaterland gesichert und diesem selbst seine Ehre gerettet sei, daß insbesondere die hannoversche Regierung diese Gelegen⸗ heit nicht ungenutzt werde vorübergehen lassen, um im Sommer dieses Jahres das an Deutschland wieder gut zu machen, was sie im Frühjahre 1849 an dem Vaterlande gesündigt habe. Aus die⸗ sen Gründen werde er Folgendes zu beantragen sich erlauben: „Die Regierung zu ersuchen, ihrerseits von der Ratification des zwischen Preußen und Dänemark über Schleswig⸗Holstein geschlosse⸗ nen Friedens abzustehen und dieselbe zu ermaͤchtigen, foöͤrdersamst das Geeignete zum Schutze des hannoverschen Elbufers zu verfügen und auszuführen, ferner den Offizieren und Unteroffizieren ihren Austritt aus unserer Armee behufs ihres Eintritts in das schles⸗ wig⸗holsteinsche Heer thunlichst zu erleichtern, ferner die An sprüche Schleswig-Holsteins in Betreff einer Geldentschädigung an das deutsche Reich für die Verpflegung von Reichstruppen pro rata des Königreichs zu leisten und Alles zu thun, was mög lich und geeignet ist, die Ehre des hannoverschen Volkes und den Namen des Koͤnigs in der schleswig holsteinschen Sache rein zuerhalten.“ Zunächst aber wolle er die Antwort des geehrten Schatzraths erwar ten. Lang II.: „Ich glaube, das verehrte Haus wird die leber zeugung haben, daß ich mich für Schleswig⸗Holstein eben so interes⸗ sire, wie der geehrte Herr, der so eben gesprochen. Ich bin von ihm nicht allein daran erinnert, einen Antrag einzubringen, ich bin von vielen Mitgliedern des Hauses dazu aufgefordert. Ich habe die Frage dieser Tage in reiflichste Ueberlegung genommen, und ich gestehe es offen, ich habe mich einigermaßen davor gescheut, über einen bestimmten Antrag, so wie ich ihn nur würde stellen können, in diesem Augenblicke die Diskussion hier zu veranlassen. Dennoch würde ich, und nöthigenfalls noch heute, einen Antrag stellen, wenn nicht auf andere Weise ein geeigneter Schritt gefunden werden kann. Deshalb thut es mir leid, daß ich auf diese Weise heute an die Erfüllung eines Versprechens erinnert bin, die mich verletzen muß. Ob die Anträge, welche der geehrte Herr in Aussicht ge⸗ stellt hat, sich empfehlen, lasse ich vorerst dahingestellt sein. Im All⸗ gemeinen muß man sehr geneigt sein, auch unseres Orts für die einzig würdige Weise des Handelns den Weg zu erkennen, welchen die schleswig⸗holsteinische Regierung eingeschlagen. Von hier aus aber kann ich nicht umhin, die Verhältnisse zu betrachten, wie sie sind. Von diesem Gesichtspunkte aus kann ich es nicht anempfeh⸗ len, der Regierung bei der zerrissenen Lage Deutschlands in diesem Augenblicke zu einem entschiedenen aktiven Schritte zu rathen, ich kann nicht einmal auf die Bewilligung von Geld⸗ mitteln aus den öffentlichen Staatskassen antragen. Ist, wie er⸗ wähnt worden, die Regierung der schleswig⸗-⸗holsteinschen Regierung mit Ansprüchen verhaftet, was ich augenblicklich zu übersehen nicht im Stande bin, was die Regierung aber wissen muß, so erwarte ich bestimmt, daß die Regierung thun wird, was Pflicht und Ehre gebietet. Die einzige jetzt maßgebende Frage ist die, was hat Deutschland zu thun, was hat die Regierung dem übrigen Deutschland gegenüber zu thun? Was nach meiner Ansicht zu thun ist, das habe ich in einer Erklärung zusammengefaßt. Diese will ich vortragen und die verehrliche Kammer bitten, diese Erkärung zu der ihrigen zu machen. Vielleicht ist das nicht die richtige Form, doch, meine Herren, lassen Sie uns nicht über die Form rechten in einem Au⸗ genblicke, wo in Schleswig⸗Holstein vielleicht schon die Sturmglocke läutet und die Trompete für Schlachten wirbt.“ Der Redner ver⸗ liest folgende Erklärung: „Der von der Krone Preußen im Namen Deutschlands mit Dänemark unterm 2. Juli d. J. abgeschlossene Frieden enthält das für eine unabhängige Nation demüthigendste aller Zugeständnisse: daß Deutschland das Recht eines Bundesthei⸗ les, füͤr welchen es sein Wort, sein Gut und Blut einsetzte, nicht ferner schützen und Schleswig⸗Holstein sich selbst überlassen soll. Deutsch⸗ land vernahm diese Friedensbotschaft mit Schmerz und tiefer Er⸗ bitterung; mit hoher Befriedigung aber und wachsender Begeiste⸗ rung den mannhaften Entschluß der Herzogthümer vom Sten d. M.: im Kampfe für das Recht Holsteins und seines Fürsten auch allein auszuhalten. In dem begründeten Vertrauen auf die einmüthige Zustimmung der Herzogthümer hat die Statthalterschaft den Kampf auf sich genommen, und sie wird ihn, besorgter um die unvergäng⸗ liche Ehre der Nation, als um alle Opfer des Augenblicks, mit Gott bestehen. Aber auch Deutschland kann nimmer einen Frieden