.
bürtiger Kamerad, seine volle Kraft zusammen und warf seinen Rock und dann sich selbst auf den Raubvogel, wodurch der Andere Gelegenheit fand, sich aus der eben so unerwarteten als gefährlichen Umarmung loszuringen. Dem bezwungenen Räuber wurden hier⸗ auf die Fittige gebunden, und er von seinen Siegern im Triumphe nach Lugos getrieben; von da wurde er nach Temeswar gebracht, wo er bis zur Stunde in einsamer Haft sitzt.“
Feldkirchen, 10. Juli. (W. Z.) Heute früh um 3 ½ Uhr wurde hier und in Himmelberg ein Erdbeben in wellenförmiger Richtung von Norden nach Süden verspürt, so zwar, daß die Pen⸗ deluhren stehen blieben und Vögel in ihren Käfigen scheu umher⸗ flatterten. Nach der Aussage eines so eben von Paternion hier an⸗ kommenden Passagiers soll man auch dort das Erdbeben sehr stark verspürt haben.
Sachsen. Dresden, 18. Juli. (Leipz. 3Z.) Die zweite Kammer hat heute die Kandidaten für die Stellen des Präsidenten und Vice⸗Präsidenten gewählt. Es sind gewählt worden die Her⸗ ren Haase, von Criegern, von der Planitz und Oehme.
Hannover. H annover, 16. Juli. (Z. . N. D.) Erste Kammer. Es wird das Schreiben des Gesammt Ministeriums vom 14. Juni 1850, Schlußbestimmungen zu dem Entwurfe einer allge⸗ meinen bürgerlichen Prozeßordnung betreffend, vorgenommen. von Wehren beantragt, daß in Injuriensachen der Eid nicht aus⸗ geschlossen werden möge. Nach einer längeren Debatte wird vdie⸗ ser Antrag und zuletzt das ganze Gesetz angenommen. Die Tagesordnung führt sodann zu dem Schreiben des Ge⸗ sammt⸗Ministeriums vom 14. Juni 1850, den Entwurf eines Ge⸗ setzes, die Uebergangs⸗Bestimmungen in das neue Prozeß⸗Verfahren betreffend. Zu §. 10 hat die Kommission den Antrag gestellt, ihn solgendermaßen zu fassen: „So weit in einem am anhängigen Rechtsstreit Parteien in Folge des bisherigen Verfahrens Rechte er⸗ worben haben, behält es dabei srin Bewenden. Es gilt dies na⸗ mentlich von den Rechten, welche die Parteien in einem am ..... anhängigen Rechtsstreite in Folge von rechtskräftigen Entscheidungen, der peremtorischen Natur der Fristen, so wie der bisherigen soge⸗ nannten Eventualmaxime, erworben haben, ohne daß die in der
des Herrn Ministers hinsichtlich Hildesheims zu geben sei, davon giebt wohl der 19. April v. J. ein Beispiel. (Es werden an ver⸗ schiedenen Stellen des Hauses Zeichen des Mißfallens gehört.) Der Vorsitzende, Hirsch, unterbricht: Ich muß dem Herrn bemerk⸗ lich machen, daß ich derartige persönliche Anzüglichkeiten hier durch⸗ aus nicht dulden kann. Stüve: Ich muß, Herr Präsident, noch bemerklich machen, daß die Art und Weise, wie es dem geehr⸗ ten Herrn hier über die Verhältnisse der Stadt Hildesheim zu sprechen gefällt, ganz ungehörig ist. Hildesheim ist nicht vernach⸗ lässigt von der Regierung, im Gegentheile in Verhältniß zu ande⸗ ren Orten sehr begünstigt. Weinhagen: Wo sind diese Begün⸗ stigungen wahrzunehmen? Stüve: Wo und in welcher Stadt sind so viele öffentliche Anstalten, als in Hildesheim? Weinha⸗ gen: Hildesheim hat seine Domainen hergeben müssen, und dafür werden hier Paläste gebaut. Stüve: Gehoͤrten die Domainen der Stadt Hildesheim? Wird davon hier gebaut? Das sind lau⸗ ter Behauptungen, die rein aus der Luft gegriffen und höchstens geeignet sind, die Leidenschaften bei Leuten zu erhitzen, die der Sache ganz unkundig sind. Der Vorsitzende ersucht, diesen Gegenstand nicht weiter zu verfolgen. Ellissen hat die Ueber⸗ zeugung gewonnen, daß es der Regierung Ernst mit der Ausfüh⸗ rung der Eisenbahnen ist. Die Regierung wird deshalb auch die ganze Angelegenheit sorgfältig untersucht und ihr Augenmerk dar⸗ auf gerichtet haben, daß die Bahnen zum Besten des Landes ge⸗ reichen werden. Die Regierung steht in dieser Angelegenheit ohne alle Parteinahme da, und deshalb kann man ihr auch das unbe fangenste Urtheil zutrauen. Er wird für den Vorschlag der Kon⸗ ferenz stimmen und warnt, daß man bei einer so großartigen An⸗ lage sich zu sehr an Lokal⸗Interessen halten wolle. Schläger ist der Ansicht, daß, nachdem die Linie der Südbahn über Ganders⸗ heim aufgegeben sei, in der That keine haltbare Gründe für die ausschließliche Richtung der Bahn von Hildesheim aus vorgebracht seien. Im Gegentheil würde darin nur eine Fortsetzung des Feh⸗ lers bestehen, der durch den Bau der Kreuzbahn gemacht worden. Wolle man diesen Fehler ausgleichen, so müsse man auch von Han⸗ nover aus bauen. Nachdem die Debatte noch einige Zeit fortgesetzt, wurde der Konferenzvorschlag mit großer Majorität angenommen. Die übrigen abweichenden Beschlüsse waren von untergeordneter Be⸗ deutung. Die zur Ausgleichung von der Konferenz gemachten Vor⸗
neuen Prozeß⸗Ordnung gegebene erweiterte Befugniß des späteren⸗ Vorbringens von Thatsachen und Beweisen in Anwendung kömmt.“ Nachdem Kraut diesen Antrag vertheidigt, wird er angenommen. §. 18 wird gleichfalls mit einer geringen Abänderung und dann mit folgendem Zusatz angenommen: „Die also erlassenen Ent scheidungen und Ergänzungs⸗Verordnungen sind durch die Gesetz⸗ Sammlung bekannt zu machen und der Stände⸗Versammlung bei ihrer nächsten Zusammenkunft zur verfassungsmäßigen Mitwirkung vorzulegen. Sollten dieselben in Folge dessen aufgehoben oder ab⸗ geändert werden, so soll diese Aufhebung, bezüglich Abänderung, je⸗ doch keine rückwirkende Kraft haben.“” Kraut vertheidigt diesen Antrag, Kirchhoff greift sowohl diesen Antrag, als den ganzen Paragraphen an, findet Gegner an Bacmeister, Vezin und Hermann und wird nur unterstützt von Rautenberg, welcher Letztere nicht sowohl den Kommissions⸗Antrag, als den §. 19 be⸗ denklich findet. Wyneken stellt den Antrag, aus §. 19 wegzu⸗ lassen: „Zweifel über das Verständniß der vorstehenden Bestimmun⸗ gen.“ Letzterer wird abgelehnt und dann die ganze Gesetzvorlage angenommen. Generalsyndikus referirt aus der Konferenz wegen der Eisenbahnen. Es handelt sich hauptsächlich um die Bahnstrecke von Hannover nach Mahlerten. Nach dem Konferenz⸗Antrage sol⸗ len die Strecken von Hildesheim nach Mahlerten, von Hannover nach Mahlerten und von Papenburg nach Emden gleichzeitig be⸗ gonnen und möglichst beendigt werden. Nur 3 Mitglieder stimmen dagegen. Alle übrigen Differenzen werden ohne Mühe erledigt. Ueber das Schreiben des Gesammtministeriums vom 14. Juni 1850, die Gebührentare in Strafsachen einschließlich der Steuer⸗Contra⸗ ventionen betreffend, berichtet Hermann im Allgemeinen. Nachdem Wyneken sich gegen §. 10 und 11 energisch erklärt und die darin enthaltenen Bestimmungen eine Holzhackertare genannt, wogegen Bacmeister und Hermann die Regierungsansicht vertheidigen, wird das ganze Gesetz nehst den wenigen Kommissions⸗Anträgen angenommen. Zweite Kammer. Die zweite Berathung des Gesetzes über die Einrichtung von Anwalts⸗Kammern wurde beendigt. Nach dessen Erledigung richtete Weinhagen an den Finanz⸗Minister
schläge wurden ohne Weiteres angenommen. Damit sind auch die Vorlagen über den Bau der Süd⸗ und Westbahn definitiv erledigt. Es wurde hierauf der Gesetz⸗Entwurf, welcher Schlußbestim⸗ mungen zu der bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung aufstellt, zur zwei⸗ ten Berathung gezogen und genehmigt. Es kam heute auch zur Sprache, daß einer der beiden Abgeordneten, welche für die gegen⸗ wärtige Schwurgerichtssitzung nach Celle beschieden waren, von der Kammer aber keinen Urlaub erhalten hatten, in 60 Thlr. Strafe genom
men, dem Anderen die Dispensation versagt sei. Der Schwur
gerichtshof in Göttingen dagegen habe den Aufenthalt als Land⸗
tags⸗Abgeordneter als genügenden Grund der Abwesenheit gelten lassen. Lang II. fragte dieserhalb an, ob das Ministerium zu Re⸗
gelung des Zweifels eine Vorlage an die Stände bringen werde oder vielleicht die Absicht habe, durch den Ober⸗Staats⸗Anwalt eine entsprechende Entscheidung des Ober Appellationsgerichts zu veranlassen. Jedenfalls sei es wünschenswerth, daß der unter den Gerichten entstandene Zweifel beseitigt werde. Ministerial⸗Vorstand Düring entgeguete, daß ihm verschiedene Entscheidungen der Ge⸗ richtshöfe bis jetzt nicht bekannt geworden seien. Er seinestheils könne die Sache gar nicht als zweifelhaft ansehen. Das Erkenntniß
des Schwurgerichtshofes zu Celle entspreche ganz seiner Ansicht, und er würde eben so entschieden haben. Die Regierung werde sich daher auch nicht veranlaßt sehen können, in dieser Sache schon jetzt einen Schritt zu thun. Freudentheil behielt sich darauf weitere Anträge bevor.
Baden. Karlsruhe, 16. Juli. (Karlsr. Ztg.) Heule früh um sieben Uhr ist die zweite Abtheilung der Großherzoglich badischen Fuß⸗Artillerie abmarschirt. (Die reitende Batterie, so wie der Commandeur des Großherzoglich badischen Artillexie-⸗Regiments, Herr Oberst⸗Lieutenant Ludwig, und der Stab des Regiments blei⸗ ben hier zurück.) Um 8 Uhr hat das 5te Infanterie⸗Bataillon von hier aus seinen Marsch angetreten. Am Eisenbahnhof wurde das⸗ selbe von Sr. Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen Friedrich, von dem Chef des Kriegs⸗Departements, Herrn Oberst von Roggen⸗
die Frage, ob Oldenburg der hier beschlossenen Steuererhöhung beigetreten sei. Das Präsidium (Ellissen) macht darauf bemerk⸗ lich, daß es eine Antwort auf diese Frage nicht werde gestatten dürfen, weil das formelle Hinderniß, nach welchem eine Verhand⸗ lung über diesen Gegenstand in öffentlicher Sitzung nicht stattfinden könne, bis jetzt nicht beseitigt sei. Ministerialvorstand Lehzen erklärt, daß er, wie schon neulich bemerkt, auch abgesehen von der Fortdauer des von dem Herrn Präsidenten berichteten for⸗ mellen Hindernisses, zu einer bestimmten Antwort sich außer Stand sehe. General⸗Syndikus Dammers referirt über die Konferenz⸗Vorschläge zu den abweichenden Beschlüssen über die Süd⸗ und Westbahn. Ellissen trat den Vorsitz an den General⸗ Syndikus Hirsch ab. Es waren sechs abweichende Beschlüsse, der erheblichste bestand über die Frage, ob die Südbahn zugleich von Hannover und Hildesheim, oder vorläufig nur von Hildesheim allein auf Mahlerten gebaut werden solle. Die Konferenz brachte in Vorschlag, die Beschlüsse der zweiten Kammer zu dem §. 1 des Entwurfs aufzugeben und der Regierung über diesen Paragraphen und §. 3, so wie über den funfzehnten Antrag der Kommission, Folgendes auszusprechen: „Stände sind der Ansicht, daß der Bau der drei Bahnstrecken von Hildesheim nach Mahlerten, von Han nover nach Mahlerten und von Emden nach Papenburg im In⸗ teresse des Landes gleichzeitig in Angriff zu nehmen und so bald als möglich zu Ende zu bringen sei.“ Dammers empfahl den Vorschlag der Konferenz der Annahme des Hauses. Weinhagen erklärte sich entschidden gegen den Antrag, indem er sich auf die bei den früheren Berathungen vorgekommenen Gründe bezog und die Hoffnung aussprach, daß die Kammer, dieser Gründe ein⸗ gedenk, bei ihrem Beschlusse stehen bleiben werde. Das besondere Interesse von Hildesheim habe er dabei weniger im Auge. Hil⸗ desheim fei es gewohnt, von der hannoverschen Regierung vernach⸗ lassigte za werden. Es habe seit 35 Jahren bei den früheren han⸗ esedees erungen keine Gerechtigkeit gefunden und werde sie auch Hildesheim vergebens suchen. Wenn aber EI16“ vnen enten vung. der Regierung nicht theilhaftig ungeachtet dasselbe b können, es werde doch fortbestehen, nisßer des Innern neulich aagen⸗ bestimmt sei, wie der Herr Mi⸗ um die Rchtung der Eisenbahn uber Wanviretehn efnct dere, Stüve: Ich muß dem e andersheim ersucht habe. tung, welche er mit so 1.99 8 5 auf die letztere Behaup⸗ daß dieselbe ganz unrichtig ist M hase ausgesprochen, erwiedern, wird durch diese Entgegnung ö1 Meine Behauptung Dieselbe stützt sich auf die Aussag n nicht entfernt. zuverlässiger Männer, welchen 89 vele sehr aufrichtiger und F“ 48 er Herr Minister die betreffende Erklärung gemacht hat. Wie viel übrigens
bach, und einer großen Anzahl badischer Offiziere empfangen und verabschiedet. Herr Oberst von Roggenbach hielt eine Anrede an die Mannschaft in der ihm eigenen kräftigen und ausdrucksvol⸗ len Weise; sie fand bei den Truppen ein begeistertes Echo, das sich in wiederholten Lebehochs für Se. Königliche Hoheit den Großher⸗ zog kundgab. Außer den Militairpersonen, die sich zum Begrüßen der Scheidenden eingefunden hatten, waren auch viele der hiesigen Einwohner an die Eisenbahn gekommen, um den Abmarschirenden ein freundliches Lebewohl zu bringen. Das Baͤtaillon wird auf der Eisenbahn nach Mannheim befördert, bleibt heute in Neckarau und Käferthal, und geht morgen früh mit dem Dampfboot nach Köln. Hessen und bei Rhein. Mainz, 16. Juli. (O. P. A. Z.) Auf dem kölnischen Dampfboot „König“ sind so eben die ersten ba⸗ dischen Truppen an hiesiger Stadt vorüberpassirt, um sich nach Preußen zu begeben. Es war die 1ste Compagnie des 3ten Re⸗ giments.
Schleswig⸗Holstein. Kiel, 16. Juli. (Alt. Merk.) Die schleswig-holsteinische Regierung macht unterm 16. Juli be⸗ kannt, daß sie an diesem Tage ihren Sitz auf dem Schlosse Got⸗ torff wieder eingenommen habe.
Der General von Willisen hat nachstehenden Armeebericht ver öffentlicht:
„Seitdem ich den Ober⸗Befehl der Armee übernommen, war die Absicht, durch die größere Selbstständigkeit nach außen eine fried⸗ liche Ausgleichung mit Dänemark zu erleichtern, auch bei Allem, was mit der Armee geschah, so sehr der vorherrschende Gedanke, daß mit jeder Woche eine immer stärkere Beurlaubung eintrat. Sie wäre sofort bis auf ein Maximum ausgedehnt worden, wenn es möglich gewesen wäre, auch nur eine Art Sicherheit darüber zu er⸗ langen, daß man nicht jeden Augenblick Gefahr liefe, von dem Geg⸗ ner überfallen zu werden.
Als man endlich eine solche Zusicherung auch nur auf den kur⸗ zen Zeitraum von 14 Tagen erhielt, stand man nicht an, eine Be⸗ urlaubung bis auf 500 Köpfe das Bataillon eintreten zu lassen. Man wußte wohl, welcher Gefahr man sich damit aussetzte, setzte sich einer solchen aber gern aus, um zu zeigen, wie ernstlich man es mit den Unterhandlungen meine, welche man versucht hatte, an⸗ zuknüpfen. Man suchte dagegen die ganze Sicherheit in einer sol chen Umbildung der Organisation der Armee, welche es möglich machte, in kurzer Zeit die ganze bewaffnete Macht des Landes schlag⸗ fertig dem Feinde entgegenzuführen. Diese Vorsicht ist nur zu sehr (nöthig gewesen; denn kaum war in Folge jener vagen Zusicherung eine Permittirung im Großen angeordnet, als plötzlich die Friedensunter⸗
auf die Wahrhaftigkeit handlungen mit Preußen, welche sich bisher nur langsam hinge
schleppt, die bekannte schnelle und unerwartete Wendung zu einem Abschluß nahmen, welcher in der kürzesten Zeit dem Anfall der gan⸗ zen dänischen Macht aussetzte. Aus finanziellen und politischen Rücksichten schob man selbst noch nach dem 27. Juni, als die erste Nachricht gegeben wurde, daß sich Preußen möglicherweise in dem Fall sinden könne, binnen 14 Tagen seine Truppen aus Schleswig zurückzuziehen, die Formation auf den Kriegsfuß auf und ordnete sie erst dann an, als am 2. Juli plötzlich und unerwartet die Nach⸗ richt von dem wirklich abgeschlossenen Frieden einging.
Nur dadurch, daß Alles bis auf das geringste Detail fertig ausgearbeitet dalag, war es möglich, in dem kurzen Zeitraum von acht Tagen die Armee auf den großen Kriegsfuß zu setzen. Un⸗ terstützt von der begeisterten Bereitwilligkeit des ganzen Landes, ist dies wirklich vollbracht worden, so daß die Armee am 12ten, als die Nachricht einging, daß die preußischen Truppen bis zum 17ten Schleswig völlig geräumt haben würden, bereit war, es dicht hin⸗ ter ihnen her zu besetzen. In dieser Absicht wurden nun die Maß regeln für die nächsten Tage getroffen. Die Armee konzentrirte sich in den Tagen am 13ten und 14ten mit einer Brigade bei Kiel, mit dem Gros bei Rendsburg. Zunächst schien es nöthig, die seit Jahr und Tag entwaffneten und verlassenen Werke von Eckernförde wieder zu besetzen. Zu dem Ende wurde der ganze dazu nöthige Ar⸗ tilleriepark am 13ten früh von Rendsburg aus in Bewegung ge⸗ setzt. Zugleich rückte die Avantgarde der Brigade von Kiel am 13ten bis Gottorff vor. Bei völliger Windstille wäre es den dä⸗ nischen Schiffen, auch wenn sie gewollt hätten, nicht möglich gewe⸗ sen, in das Innere des Hafens zu kommen, um sich etwa vor die unbewaffneten Batterieen zu legen und so ihre Armirung unmög⸗ lich zu machen, die unter diesen günstigen Umständen binnen 24 Stunden völlig vollendet wurde. Es ist durch diese Bewepung die im inneren Hafen liegende Fregatte „Gefion“ vollständig gesichert.
Am 414ten ist die Avantgarde bis auf den halben Weg gegen Schleswig vorgeschoben, Eckernförde vollständig besetzt, bei Missunde eine Bruͤcke geschlagen und Spitzen nach allen Richtungen, nach Schwansen und Angeln vorgeschoben worden, Eckernförde wurde am 14ten Morgens 6 Uhr von den preußischen Truppen geräumt.
Morgen, am 15ten, wird die Armee ihre Bewegung über Schleswig und Missunde hinaus fortsetzen und den starten Abschnitt von Idstedt und Wedelspang mit ihren Spitzen erreichen. Ich werde nicht ermangeln, einer hohen Statthalterschaft über das Weitere zu berichten. Ich kann nicht genug den Geist rühmen, der Alle beseelt. Jeder ist bereit, mit Anstrengung aller seiner Kräfte, der Sache des Landes zu dienen; die Armee ist stark, wohl organisirt und voller Vertrauen.
*Nan sieht mit Zuversicht den Begebenheiten der nächsten Tage entgegen.
Hauptquartier Kiel, den 14. Juli 1850 (Abends).
Der kommandirende General (gez.) von Willisen.“
Der Capitain Secher, Commandeur auf dem Linienschiff „Skiold“, hat mit einem fremden Handelsschiffe ein „Circulair für die Konsuln neutraler Mächte“ in unsere Stadt geschickt, worin er darauf aufmerksam macht, daß die Blokade des kieler Hafens mög⸗ licherweise sehr bald beginnen könne, und zwar ohne eine vorher⸗ gehende lange Warnung. Gegen Holstein haben die Feindselig keiten zur See auch schon begonnen; wie Schiffer berichten, ist ein rendsburger Schiff und eines aus Heiligenhafen von den Dänen aufgebracht.
Flensburg, 15. Juli. (Alt. Merk.) Die jetzt aufgelöste Landes⸗Verwaltung hat am 13. Juli nachstehende Bekanntmachung erlassen:
„Nachdem in Folge des unterm ten d. M. zu Berlin abge schlossenen Friedens und der hierauf bezüglichen Bestimmungen des Protokolls vom selbigen Tage der Königlich preußische Kammerherr und Regierungs⸗Vice⸗Präsident, Graf zu Eulenburg, als Mitglied der Landes⸗Verwaltung für das Herzogthum Schleswig während der Dauer des Waffenstillstandes in Gemäßheit der Convention
vom 10. Juli 1849 von seiner allerhöchsten Regierung abberufen ist, und Se. Majestät der König von Dänemark Allerhöchstihren Kammerherrn und Kabinets⸗Secretair von Tillisch als außerordent lichen Regierungs⸗Kommissär mit der Civilverwaltung des Herzog⸗ thums Schleswig beauftragt haben, sind die beiden von Sr. Ma jestät dem Könige von Dänemark und Sr. Majestät dem Könige von Preußen bestellten Mitglieder der Landesverwaltung für das Herzogthum Schleswig, der Königlich dänische Kammerherr und Kabinets⸗Seceretair von Tillisch und der Königlich preußische Kam⸗ merherr und Regierungs-Vice-Präsident Graf zu Eulenburg mit dem von Ihrer Majestät der Königin von Großbritanien zum Schiedsrichter bestellten Königlich großbritanischen Geschäftsträger bei den freien und Hansestädten, Obersten von Hodges, zusammen⸗ getreten, um wegen Aufhebung der Landesverwaltung für das Her⸗ zogthum Schleswig eine Declaration auszustellen. Die Unter⸗ zeichneten erklären demnach hierdurch, daß die in Gemäßheit der Coͤnvention vom 10. Juli 1849 unterm 25. August selbigen Jahres installirte Landesverwaltung für das Herzogthum Schleswig während der Dauer des Waffenstillstandes vom heutigen Tage an ihre Functionen niederlegt und die Verwaltung des Her⸗ zogthums Schleswig gleichfalls vom heutigen Tage an auf den von Sr. Majestät dem Könige von Dänemark hierzu beauftragten au⸗ ßerordentlichen Regierungs⸗ Kommissär, den Königlich dänischen Kammerherrn und Kabinets⸗Secretair von Tillisch, übergeht. Flensburg, den 13. Juli 1850. Tillisch. Graf zu Eulenburg. G. Lloyd Hodges.“ „Vorstehendes wird zur Nachricht und Nachachtung hierdurch bekannt gemacht. Flensburg, den 13. Juli 1850. Die Landesverwaltung für das Herzogthum Schleswig. Tillisch. Graf zu Eulenburg.“ vh“ (B. H.) Im hiesigen Hafen ist ein russisches Dampfschiff auf den Grund gerathen, und hat auch nicht durch zwei dänische Dampf⸗ schiffe, die man vorspannte, losgebracht werden können.
Rendsburg, 18. Juli. (Alt. Merk.) Vom Festungs⸗ Gouvernement hierselbst ist folgende Bekanntmachung öffentlich be⸗ kannt gemacht worden: „Die Stadt und Festung nebst Rapon ist von dem kommandirenden General der schleswig⸗holsteinischen Trup⸗ pen kraft erhaltener Vollmachten in Belagerungszustand erklärt, und sind in Folge dessen alle Civil⸗Behörden dem Gouvernement unter⸗ geordnet. Dasselbe verfügt über alle aus militairischen Rücksichten gebotenen Einschränkungen der bürgerlichen Freiheit und wird die Gelebung der getroffenen Verfügungen mit Strenge überwachen. Es wird von sämmtlichen Einwohnern der Stadt und Festung Rendsburg nebst Rayon erwartet, daß sie zur Verhütung der An⸗ wendung von Zwangs⸗ Maßregeln den Rvergehenden Anordnungen zum Besten des Vaterlandes bereitwillig Folge leisten und die Be⸗ hörden nach Kräften unterstützen werden. Rendsburg, den 15. Juli 1850. Das Gouvernement der Stadt und Festung Rendsburg. von Fabricius, Oberst.“
Frankfurt. Frankfurt a. M., 16. Juli. (O. P. A. Z.) Der Königl. dänische Kammerherr und außerordentliche Gesandte an mehreren norddeutschen Höfen, Baron Ulysses von Dirckinck⸗ Holmfeld, ist hier eingetroffen.
Ausland. Gesetz gebende Versammlung. (Köln. Ztg.) Sitzung vom 16. Juli. Die heutige Sitzung wurde um 1½ Uhr unter Dupin's Vorsitz eröffnet. Die Diskussion des Preß⸗ gesetzes wird fortgesetzt. Nach Artikel 16 (jetzt 19) soll den pari⸗ ser Journalen, die durch Veranstaltung der Herausgeber selbst in⸗ nerhalb der Stadt und der nächsten Umgebung vertheilt werden, von dem Stempel (5 Centimes) 1 Centime nachgelassen werden. F. de Lasteyrie schlägt den Zusatz vor, daß derselbe Nachlaß auch für die auf den Straßen verkauften Journale eintreten, und daß ferner jede Verkaufs⸗Autorisation für Journale von Rechts we⸗ gen allen Journalen gemein sein soll. F. de Lasteyrie erklärt, er wolle blos gleiches Recht für Alle, ohne darum die Sprache gewisser Journale, welche die Gewalt predigen, billigen zu wollen. „Man hat früher“, fährt der Redner fort, „gegen die Subventionen bevorzug⸗ ter Journale und gegen die Censur geschrieen. Allein erstere könnte die Regierung durch Ertheilung von Verkaufs⸗Privilegien, wenn dies geduldet würde, leicht wiederherstellen, nur mit dem Unter⸗ schiede, daß früher der Staat, um ein Journal zu subventioniren, das Geld aus seiner Kasse nahm, während er es auf die angedeu⸗ tete Weise aus der Kasse des Rivalen nimmt, und letztere, die Censur, die in keinem civilisirten Lande wiederhergestellt werden kann, könnte durch das weniger offene Verfahren ersetzt werden, nicht diesen oder jenen Gedanken, sondern das ganze Journal an der Veröffentlichung zu verhindern. Ich bitte daher die Ver⸗ sammlung, mein Amendement zu votiren.“ Labordere ver⸗ wirft im Namen des Ausschusses den Vorschlag. Gene⸗ ral von Lamoricidre ergreift darauf das Wort für den Vorschlag im Namen der „Gleichheit vor dem Gesetze“, die eine so große Rolle in allen Revolutionen Frankreichs gespielt habe. „Verletzen Sie nicht das Gefühl des Rechtes, das die Vorsehung in das Herz des Menschen gepflanzt hat. Sonst werden Ihre Ge⸗ setze eines Tages die Unterstützung der Gewalt, nicht die der öf⸗ fentlichen Meinung haben. Lassen Sie den Gerichten ihr Amt, und geben Sie dasselbe nicht der ; Polizei in die Hand.
Frankreich.
bloßen Was die politische Seite der Frage betrifft, so existirt ein unab⸗ weisbarer Zusammenhang zwischen den Plänen, Wünschen und Ideen der Regierung und den Journalen, die sie begünstigt. Wenn die Zeit der gesetzlichen Revision der Verfassung gekom⸗ men sein wird, so wird es drei große Parteien hier geben: die eine wird die Legitimität mit constitutionellen Institutio⸗ nen wollen, die andere die Monarchie von 1830 mit den soge⸗ nannten republikanischen Institutionen, d. h. parlamentarische Re⸗ gierung, die dritte endlich die Beibehaltung der Republik; denn die Republik ist die stabilste Regierungsform, weil sie nicht fürchtet, eine Schlacht zu liefern. Die Republik emigrirt nicht am Tage der Schlacht und verläßt auch ihre Fahne nicht. (Donnernder Beifall auf der Linken.) Alles, was Sie jetzt gegen die Freiheit thun, wird am Tage der Revision der Verfassung nur gegen Sie selbst gekehrt werden, und welcher Partei wird es dann wohl zum Vor⸗ theil ausschlagen? Der Partei, welche Ihnen das Kaiserthum ohne seinen Ruhm, seine Größe und sein Genie vorschlagen wird!“ (Sen⸗ sation.) Der Minister des Innern, Herr Baroche, geht über die Anspielungen des Generals von Lamoricidère, als nicht zur Sache gehörig, leicht hinweg. Er äußert nur etwa so viel, daß die Revi⸗ sion der Verfassung nur in den gesetzlichen Formen möglich und bis dahin die Versammlung selbst die beste Schutzwächterin der Verfassung sei. Einer Interpellation zuvorkommend, 'erklärt sodann der Minister den noch statthabenden Verkauf des Pouvoir, den er wirklich gestern Nachmittags sogleich verboten habe, aus den Schwierigkeiten, das Verbot in der gehörigen Schnelligkeit überall auszuführen, wie der Polizei Praͤfekt ihm selbst heute Mor⸗ gen auseinandergesetzt habe. Das Lasteyriesche Amendement bekämpft der Minister mit der Nothwendigkeit, den schlech⸗ ten Journalen Einhalt zu thun, ohne die guten absolut zu verhindern. Nach einigen Worten von Rancel für das Amendement wird zur namentlichen Abstimmung über dasselbe geschritten. Es erge⸗ ben sich 236 Stimmen dasür, 336 dagegen. Montalembert las darauf den Bericht über die Vertagung vor. Der Ausschuß schlägt drei Monate vor und ist der Ansicht, daß ein Staatsstreich und dergleichen nicht im mindesten zu fürchten sei. Bac schlägt vor, da die allgemeine Verkaufs⸗Autorisation für die Journale verwor⸗ fen worden ist, den Verkauf auf den Straßen für alle Journale zu verbieten. Das Amendement wird in Betracht gezogen und an den Ausschuß verwiesen. Ein Amendement von Esquiros, alle mit Beschlag belegten Schriften für Paris innerhalb eines Monats, für die Provinzen innerhalb dreier Monate, durch die Assisen richten zu lassen, wird beseitigt. Ein Amendement von Taschereau, den existirenden Journalen zwei Monate Zeit zu lassen, um dem neuen Gesetz zu genügen, wird angenommen. Desgleichen einige andere unbedeutende Bestimmungen. Der Berichterstatter von Chasseloup⸗Laubat erklärt hierauf, daß der Ausschuß gegen das Baesche Amendement (Verbot des öffentlichen Verkaufs für alle Journale ohne Unterschied) stimmt, weil dadurch vielen Journal⸗Verkäufern das Brod entzogen werden würde. Nach eini⸗ gen Worten von Bac und Baroche, Minister des Innern, der die Versammlung warnt, durch Uebertreibung des Gesetzes die Leiden⸗ schaften aufzuregen, wird das Amendement verworfen. Schließlich wer⸗ den die Publicationen in fremden Sprachen, die fürs Ausland be⸗ sind, I der Caution ausgenommen. Nach ei ggs Smlaß — Unträge wird das ganze Gesetz mit 392 Stimmen gegen 205 angenommen. Eine Interpellation von Savoye über die Betheiligung Frankreichs am londoner Proto⸗ koll vom 2. Juli, das die Rechte von Schleswig⸗Holstein verletze wird auf die Bemerkung des Ministers der auswärtigen Angelegen⸗ heiten, von Lahitte, daß es nicht angehe, einen so delikaten Ge⸗ genstand öffentlich zu verhandeln, bis nach der Vertagung verscho⸗ ben, d. h. beseitigt. Die Sitzung wird um 6 Uhr geschlossen.
Paris, 16. Juli. Die Majorität der Minister war wirklich der Ansicht, das Preßgesetz wegen der in der National⸗Versamm⸗ lung erlittenen mannigfachen Umgestaltungen zurückzuziehen. Allein der Präsident der Republik bestand darauf, dasselbe in der von der National⸗Versammlung gewollten Fassung definitiv votiren zu lassen. Mehrere Journale haben in Folge des neuen Preßgesetzes beschlossen, jeden Artikel von allen Redacteuren unterzeichnen zu lassen. 1
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Lahitte, hat dem spanischen Gesandten ein Kondolenz⸗Schreiben für die Königin ben Spanien wegen des Todes des Prinzen von Asturien über⸗ geben.
Ueber die wegen des in Oran entdeckten Komplotts eingeleitete Untersuchung ist bis jetzt noch nichts bekannt geword Der Ge⸗
neral⸗Advokat Pierry, welcher mit der Untersuchung beauftragt ist, war am 8. Juli nach Algier zurückgekommen. Einem Privatschrei⸗ ben aus Oran zufolge, sollen wieder neue Verhaftungen vorgenom⸗ men worden sein; unter den verhafteten Personen soll sich ein Mit⸗ glied des Gemeinderaths und mehrere Beamte der Mairie befinden.
Es cirkuliren seit einigen Tagen Loose zu einer in Genf er⸗ richteten geheimen Lotterie für die Flüchtlinge aller Nationen, die darin den Namen der „Verbannten der europäischen Demokratie“ annehmen. Die erste Serie besteht aus 50,000 Loosen zu 1 Fran⸗ ken. Das Hanuptloos ist eine „heilige Familie“ von Rubens.
Es ist die Rede davon, der National⸗Versammlung einen Ge⸗ setzentwurf zur Verlangung eines Kredits vorzulegen, der dazu ver⸗ wandt werden soll, armen Leuten die Auswanderung nach Kalifor⸗ nien, Costa⸗Rica oder Monterey zu erleichtern.
Der von der „jungen Rechten“ projektirte Autrag auf Reform des Wahlgesetzes soll schon gegen 120 Unterschriften zählen.
Der oberste Huissier der National⸗Versammlung hat heute Morgens in voller Unisorm den Geschäftsführer des Pouvoir, Herrn von Lamartinidère, auf Donnerstag 12 Uhr vor die Schran⸗ ken des Hauses geladen. Derselbe hat den berühmten Advokaten Chaix d'Estange zum Vertheidiger gewählt.
Die Legitimisten haben gestern Abends eine Partei⸗Versamm⸗ lung gehalten, worin die Pläne des Elysee sehr ernsthaft bespro⸗ chen wurden. Es wurde beschlossen, bei der Wahl des permanen⸗ ten Ausschusses während der Vertagung sich mit der Linken zu ver⸗ ständigen und im Falle unvorhergesehener Ereignisse sich auf die Provinzen zu stützen.
Der Moniteur giebt heute eine ganz kurze Notiz von der Reise des Präsidenten der Republik nach Compiegne und konstatirt den ihm zu Theil gewordenen enthusiastischen Empfang. Es wurde sehr bemerkt, daß der General Changarnier fortwährend den Eh⸗ renplatz im Wagen des Präsidenten einnahm und von allen Reprä⸗ sentanten Montalembert allein die Auszeichnung genoß, den Präsi⸗ denten ebenfalls im Wagen zu begleiten.
In dem Faubourg St. Germain sind Unterstützungs⸗Gesell⸗ schaften von mehreren einflußreichen Mitgliedern der legitimistischen Partei gebildet worden. Viele Arbeiter haben sich diesen Gesell⸗ schaften angeschlossen, von welchen sie in Krankheitsfällen, oder wenn sie ohne Arbeit sind, Unterstützung erhalten.
Victor Hugo hat sich bei seiner neulichen Rede gegen das Preß⸗ gesetz dergestalt angestrengt, daß er ein ernstliches Kehlkopfsleiden davongetragen hat, in Folge dessen er im Augenblick kein Wort sprechen kann und ein Bad wird gebrauchen müssen.
Einer der eifrigsten Anhänger des Grafen von Chambord, der Marquis von Pastoret, hat an dem St. Heinrichstage eine Kapelle, welche er in seinem Landhause in Fleury⸗sous⸗ bois hat errichten lassen, eingeweiht.
Großbritanien und Irland. London, 15. Juli. Der Prinz Leopold von Sachsen⸗Koburg ist am Sonnabend zu einem Besuch bei Ihrer Majestät der Königin im Buckingham⸗Palast an⸗
setzgebenden Versammlung hinsichtlich namentlicher Unterzeichnung von Zeitungs⸗Artikeln: „Es ist das erste Mal, daß anonyme ein strafwürdiges Vergehen gehalten wird, und eine Strafbestimmung in dieser Beziehung kann kaum anders ange⸗ sehen werden, denn als eine unerträgliche Einmischung in die Frei⸗ heit jedes denkenden Menschen. In Frankreich sind die surchtbarsten Gegner der bestehenden Regierung und die gewissenlosesten Aufre⸗ ger des Volkes, von Marrat in der ersten Revolution an bis zu Proudhon und Girardin in der letzten, nicht anonyme Jounnalisten gewesen, sondern Männer, die den Einfluß ihrer Feder blos zu ih⸗ rer persönlichen Vergrößerung benutzen wollten, und wir halten da⸗ für, daß gerade nichts mehr dazu beigetragen, dem Journalismus ungeheure Bedeutung in Frankreich zu verleihen, als die Thatsache, daß ein erfolgreicher Schriftsteller so oft ein Parteiführer im Staate geworden.“ Uebrigens meint die Times, daß ein solches Gesetz
gekommen. In der heutigen Unterhaus⸗Sitzung interpellirte Stamfort den
auf die natürlichste Weise sich umgehen lasse und seinen Zweck durch aus verfehlen werde.
Dänemark. Kopenhagen, 15. Juli. (H. C.) Se Majestät der König hat folgendes Manifest an die Herzogthümer erlassen: b „Der am 2. Juli zu Berlin zwischen Dänemark und dem deut⸗ schen Bunde abgeschlossene Friede ist freilich von letzterem noch nicht ratifizirt. Allein in der Erwartung, daß die deutsche Ratification demselben nicht entstehen werde, glauben Wir schon jetzt öffentlich aussprechen zu sollen, was Uns bei dem Friedenswerke vor Allem am Herzen liegt. Wir fassen es in dem innigsten Wunsche zu⸗ sammen, daß nicht blos ein äußerer Friede gestiftet sein möge; denn sonst würde für dessen Früchte bis weiter keine Gewähr vor⸗ liegen. Hierzu bedarf es noch eines Anderen, es bedarf Vertrauens an der Stelle des Mißtrauens, welches zu Unserem tiefsten Leid⸗ wesen nur zu lange in den vordem so erfreulich begründeten nahen Beziehungen zwischen Deutschland und Dänemark geherrscht hat. „Leider ist dieses Mißtrauen Uns nirgends feindseliger ent⸗ gegengetreten, als in dem einen der zwei deutschen Länder, wofür Wir dem Bunde als Mitglied angehören, und in einem Theile von Schleswig. Möchten dessen bedauerliche Eingebungen bald ihre verderbliche Wirksamkeit verlieren, um Unsere Hoffnung zu verwirklichen, mit einer gerechten und milden Regierung wieder Glück und Zufriedenheit in Unseren Herzogthümern zu ver⸗ breiten.
„Ein Friede mit dem deutschen Bunde, nach dessen Vollmacht vollzogen, kann für kein Bundesland eine Berechtigung zur Fort⸗ setzung des Krieges, am wenigsten gegen den eigenen Landesherrn, offen halten. Derselbe fordert Unterwerfung, welche auch die Rechtsansprüche seien, die dieses Land zu haben vermeint. Dafür entscheidet das Bundesrecht. Fügt sich Holstein seiner unzweideuti⸗ gen Vorschrift, so wollen Wir Vergeben und Vergessen vorwalten lassen. Eine allgemeine Amnestie und eine Bestätigung der jetzigen Beamten für die von denselben bekleideten Aemter in Holstein und Lauenburg, wie in Schleswig, nur mit solchen Ausnahmen, welche der Wiedereintritt der rechtmäßigen Landesherrschaft mit Nothwen⸗ digkeit erfordert, sollen diese Unsere landesväterliche Gesinnung be
Minister der auswärtigen Angelegenheiten darüber, ob er in Betreff der Zollvereins⸗Beschluͤsse nichts mitzutheilen habe. Lord Palmer⸗ ston entgegnete, daß er noch nicht im Stande sei, irgend ein Do⸗ ’ kument darüber vorzulegen, giebt aber zu verstehen, daß die jetzi⸗ V gen Zollvereins⸗Konferenzen nur eine Erhöhung der Zölle auf englische Fabrikate in Aussicht stellten. Uebrigens würden seine Agenten dahin instruirt werden, dem entgegenzuwirken. Auf die Frage von Cochrane, ob man Frankreich wegen der dauernden Oc⸗ cupation des Kirchenstaats keine Vorstellungen gemacht, verneinte dies der Minister.
Sir R. Peel der Sohn wird höchst wahrscheinlich ohne Oppo⸗ sition als Repräsentant für Tamworth ins Unterhaus gewählt wer⸗ den. In Folge der Beförderung des Herrn Cockburn zum Gene⸗ ral⸗Fiskal und des Herrn Romilly zum General⸗Prokurator werden auch zu Southampton und Devonport zwei neue Wahlen noth⸗ wendig. Cockburn hat an seine Wähler ein Sendschreiben gerichtet, worin er sich wieder um ihre Stimmen bewirbt und unter Anderem sagt: „Ich hege die Zuversicht, daß ich nichts von Ihrem Vertrauen verlieren werde, indem ich mit einer Ver⸗ waltung in Beziehung trete, deren innere nnd auswärtige Politik mit dem Fortschritte der Reform und der heiligen Sache bürger⸗ licher und religiöser Freiheit, mit den Prinzipien des Freihandels und wohlfeilen Brodtes für das Volk unserer Königreiche verbun⸗ den ist.“
Eben sind Berichte aus Murzuk angelangt, wonach der Rei⸗ sende Richardson mit seinen preußischen Reisegefährten sicher die Hauptstadt von Fezzan erreichten und ihre weite Reise nach Cen⸗ tral⸗Afrika vorbereiteten. Sie erwarteten nur noch die Ankunft ei⸗ ner Eskorte von Tuariks aus Ghat, welche sie aus dem Ghat⸗ Territorium nach Aheer und Aghades und nach den noch uner⸗ forschten Tuariks⸗Gegenden südlich der Saharah führen sollte. Am Geburtstage der Königin von England gab der britische Konsul zu Murzuk dem Bay von Fezzan und den Reisenden ein glänzendes Diner, wobei die Muselmänner mit Champagner auf die Gesund heit des Königs und der Königin von Preußen tranken.
Zu der im Jahre 1852 in Nord-⸗Amerika beabsichtigten Indu⸗ strie-Ausstellung für die ganze Welt werden bereits jetzt Veran⸗ staltungen getroffen, damit selbst solche Erzeugnisse, die zu London im nächsten Jahre ausgestellt werden, von England aus nach Nord⸗ Amerika zur Ausstellung gesandt werden können. In einem des⸗ fallsigen Cirkulare heißt es, daß das Haus Baring Gebrüder und Compagnie die Uebermittelung übernehmen und daß die Anmeldung dazu so früh als möglich der desfallsigen amerikanischen Kommission zu London gemacht werden könne.
Die Total⸗Einnahmen der ostindischen Compagnie beliefen sich in dem Jahre vom 1. Mai 1849 — 50 einschließlich einer Bilanz von etwa 1* Millionen aus dem vorhergehenden Jahres⸗Abschluß auf 6,390,526 Pfd. St.; die Ausgaben auf 4,283,541 Pfd., so daß ein Ueberschuß von mehr als 2 Millionen bleibt. Die Schulden der Compagnie in England betrugen am 1. Mai d. J. 5,327,240 Pfd., ihre ausstehenden Forderungen 4,177,767 Pfd.
Der 12. Juli scheint in Irland, mit Ausnahme des bereits erwähnten Konfliktes in der Nähe von Belfast, ruhig vorübergegan⸗ gen zu sein. .
Die letzten Berichte aus Irland lauten über die bevorstehende Kartoffel⸗Aerndte günstig. Die Flecken an den Kartoffeln, die man als Vorboten der Krankheit ansah, sind größtentheils wieder ver⸗ schwunden. 8
Für die hiesigen Inhaber spanischer Schuldpapiere eröffnen sich noch immer keine tröstlichen Aussichten. Weisweiler, der ihre Sache in Madrid betreibt, schreibt von dort, Narvaez und der spa⸗ nische Finanz⸗Minister hätten erklärt, daß sie für die Regelung der aktiven und passiven Schuld im Ganzen jährlich nie mehr als 200 Millionen Realen übrig haben würden, wovon die eine Hälfte allein für die 3proz. innere und auswärtige reservirt blei⸗ ben müsse.
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den Beschluß der französischen ge⸗
imes bemer
urkunden. Im Herzogthum Schleswig wird die deutsche Nationa lität, gleich der dänischen, die gewünschten Bürgschaften empfangen, und die etwaige Sorge, daß eine Incorporation dieses Herzogthums in Dänemark beabsichtigt sein könne, findet jedenfalls in Unserer hiermit erneuerten Zusage, daß eine solche nicht stattfinden soll, ihre definitive Beseitigung.
„Wir verkünden Unsere weitere landesherrliche Willensmeinung dahin: Wenn keine von dem Herzogthum Holstein aus unternom⸗ mene Feindseligkeiten Uns daran hindern, so wollen Wir unver⸗ weilt achtbare Männer aus dem Herzogthum Schleswig, dem Kö “ “ 19 88 CB nisse des Herzogthunss Holstein ä Dänemark einer⸗ und zum Herzogthum Schleswig “ ves Hers—e a rerseits die für . ö“ Dänemark und ande 1 z die für Holstein berufenen übertreffen; allein die Männer des Königreichs und des letzteren Herzogthums werd “ Anzahl berufen werden. 8 8 s werden in gleicher “ Erwägungen dieser vereinten 2 1 1 ihren Ansichten und den Wün⸗ schen der Herzogthümer in Betreff der Verhältnisse derselben zum Königreiche, wie unter einander, so weit diese Ansichten und Wünsche irgend mit dem Wohle der Monarchie zu vereinigen sind, bereitwil⸗ lig Rechnung tragen.
„Für die Feststellung der Verhältnisse des Herzogthums Lauen⸗ burg wollen Wir das Gutachten gleichzeitig berufener achtbarer Männer dieses Herzogthums vernehmen.
Schloß Frederiksborg, den 14. Juli 1850.
Frederik R.“
Kopenhagen, 16. Juli. (H. C.) Prinz Friedrich von Hessen ist mit dem „Skirner“ hier eingetroffen. 8
Die in Fädreland gemachte Mittheilung, Fürst Esterhazy sei als außerordentlicher österreichischer Gesandter hier angekommen,
wird von der Berlingschen Zeitung für unrichtig erklärt.
Italien. Ferrara, 9. Juli. (Lloyd.) Die österreichi⸗ sche Garnison hat eine Verstärkung von 600 Mann erhalten. 1
Rom, 9. Juli. (Lloyd.) Die Regierung hat die Bildung eines 5000 Mann starken Militair⸗Corps angeordnet, das mit den Verpflichtungen einer Sicherheitswache betraut werden soll.
Neapel, 6. Juli. (Lloyd.) Die Börse zu Palermo be⸗ schäftigt sich angelegentlich mit dem Verkaufe neapolitanischer Staats⸗ renten.
Die neuesten Cholera⸗Berichte aus Malia lauten beruhi⸗ gender. b
Portugal. Lissabon, 9. Juli. Der Hof hat schon sei⸗ nen Sommeraufenthalt zu Cintra bezogen. Wahrscheinlich wird die Session der Cortes gegen Mitte dieses Monats geschlossen.
Die nordamerikanischen Kriegsfahrzeuge, eine Fregatte und ein Dampfschiff, liegen noch immer im Tajo, und man erwartet, daß Herr Clay seine Paͤsse fordern werde, wenn die Forderung betreffs des Kapers „Armstrong“ nicht bewilligt würde. Die englische Flotte liegt noch vor Lissabon. Wie verlautet, hat der portugiesische Staats⸗ rath sich bereit erklärt 90,000 Dollars Entschädigungsgelder an die Vereinigten Staaten zu bezahlen, jedoch die Forderung des General Armstrong entschieden zurückgewiesen. Uebrigens wäre Portugal geneigt, diese Frage dem Schiedsspruche Schwedens oder einer anderen Seemacht zu unterwerfen. Es fragt sich nur, ob Portugal im äußersten Falle die Folgen seiner Weigerung zu tra⸗ gen entschlossen ist, denn man zweifelt nicht, daß der nordamerika⸗ nische Minister Clay zum Aeußersten schreiten werde, wie bereits aus einer Antwort desselben auf eine Note des portugiesischen Finanz⸗ Ministers hervorleuchtet. 8 Am 16ten d. M. geruhten Ihre Majestät die Königin, einer alljährlich huldvoll beobachteten Gewohnheit gemäß, 18 Schülerin⸗
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