berufen halten, sie mitzutheilen, und auch oft durch das hochmüthige Wesen der Zünftigen zurückgeschreckt werden. Beläge für diesen Kastengeist liefern sogar die Versammlungen der deutschen Naturforscher. Anders ist es in England, wo solch ein Unterschied der Kasten wegsällt.’“ — So schrieb Wiegmann im Jahre 1839; wir schreiben jetzt 1850, aber — der wissen⸗ schaftliche Zopf hängt hier und da noch immer hinten!
Der zweite Abschnitt handelt von dem Material allgemein bildender naturgeschichtlicher Universitäts⸗Vorträge in Form einer geographischen Na⸗ turkunde. Das 5. Kapitel, mit welchem dieser Abschnitt beginnt, enthält den allgemeinen Theil der geographischen Naturkunde. Der Herr Verfasser spricht zunächst über die Auswahl der zu beschreibenden Naturprodukte in Betreff ihrer Anzahl nach dem Prinzipe der Häufigkeit, die entweder eine natürliche, d. h. eine durch freie Schöpfungskraft der Erde oder eine künstliche ist, welche durch Menschen hervorgerufen tur⸗Gewächse und Kultur⸗Thiere). Eine Kenntuiß der für mensch 1 Zwecke wichtigsten Naturprodukte ist zwar dem “X“ “ nothwendig, aber auch diejenigen, welche für G“ h S 1 1 88 die wichtigsten sind, muß er kennen zu lernen suchen. Es ist in h3 hier zu bemerken, daß, obgleich die Produkte von minder vollkommener L Bö tion in der Regel der Zahl der Individuen nach viel ö“ send, 9 8 vollkommener gebildete, dennoch diesen letzteren v Vor⸗ rang einzuräumen ist, weil erstere weder für den Menschen, Lö.“ den Haushalt der Natur von solcher Bedeutung zu sein pflegen, als höher or⸗ ganisge. der Auswahl handelt es sich nun zunächst darum, in wel⸗ cher Reihenfolge die wichtigsten Naturprodulte aufzuzählen sind. Da⸗ mit der naturgeschichtliche Unterricht zu einer Kenntniß der Natur in um⸗ fassenderem Sinne des Wortes füͤhre, schlägt der Herr Verfasser vor, die Erdoberfläche in kleine, wo möglich natürlich begränzte Flächenräume, worin die zugehörigen Naturprodukte aufgezählt werden sollen, einzutheilen. Hier⸗ nach zerfällt also eine Aufzählung der Naturprodukte der ganzen Erdober⸗ släche in eine Aufzählung der Naturprodukte einzelner Länder. Letztere werden nach ihrem Flächeninhalt und nach ihrer Ausdehnung unter den verschiedenen Längen⸗ und Breiten⸗Graden, nach den Verhältnissen von Land und Wasser, nach der Erhebung des ersteren über das letztere und nach dem Charakter der geognostischen Formationen geschildert. Mit dem Mineralreiche wird der Anfang gemacht, „weil nicht allein bei der Schöpfung das Thierreich später als das Pflanzenreich, dieses später als das Mineralreich sich bildete, sondern weil auch noch gegenwärtig das Da⸗ sein jedes später gebildeten Naturreichs von dem Dasein jedes vorher ge⸗ bildeten sich mehr oder weniger abhängig zeigt.“
Die §8§. 21—24 handeln von der Aufzaͤhlung der Mineralien (an das geognostische Element angeknüpft), der Pslanzen und Thiere; der Aufzäh⸗ lung der beiden letzten Klassen von Natur⸗Produkten muß eine Salilderung der klimatischen Verhältnisse vorausgehen, auch ist eine besondere Aufmerk⸗ samkeit auf die Boden⸗Verhältnisse zu richten, denn davon hängt die Ein⸗ theilung des Landes in kleinere Gebiete, und von diesen mittelbar die Auf⸗ zählung der diesem Lande zugehörigen Pflanzen⸗ und Thierarten ab.
Auf das 6te Kapitel (§S§. 26 — 34), „Besonderer Inhalt der geogra⸗ phischen Naturgeschichte“, kann hier nicht näher eingegangen werden; dage⸗ gen mögen hier noch einige Worte folgen über den dritten Abschnitt, welcher von den graphischen Darstellungen handelt. Von den zehn zur ersten Abtheilung gehbrenden Karten haben die ersten neun, welche die Licht⸗Verhältnisse betreffen, den Zweck, zu zeigen, wie nach der verschiedenen Stellung der Sonne gegen die Erd⸗Oberslache beim Wechsel der Jahres⸗ zeiten und Monate, für jede geographische Breite, die Tages⸗, Nacht Wund Dämmerungs⸗Längen sich änderu. Die 8te Karte, in Mercator'’'s Projection, dient für die sieben vorhergehenden, auf denen die Länder⸗Um⸗ risse fehlen, als Vergleichungs⸗Karte, um zu übersehen, welche Gegenden der Erde unter den verschiedenen Breiten⸗ und Längen⸗Graden liegen. Das Ablesen der Tag⸗, Nacht⸗ und Dämmerungs⸗Längen nach der Stun⸗ den⸗Eintheilung auf den sieben Karten kann nur annäherungsweise gesche⸗ hen; die genaueren Angaben enthalten die von etwa fünf zu fünf Tagen in Stunden und Minuten und zwar für das Jahr 1844 berechneten Ta⸗ bellen Seite 87 — 100. Sämmtliche für die nöoͤrdliche Halbkugel berechne⸗ ten Werthe für die Dauer des Tages, der Nacht und der Dämmerung, so wie für Sonnen⸗Aufgang und Untergang, gelten auch für die südliche Halbkugel, nur muß man sie unter den entsprechenden Monaten aufsuchen, zu welchem Zwecke Seite 83 eine besondere Tafel mitgetheilt ist.
Die Karte Nr. X. in Mercator's Projection giebt eine Uebersicht der Vertheilung der mittleren jährlichen Luftwärme auf der Erdobersläche durch farbige Temperatur⸗Gürtel. Es ist hier von 0° mittlerer Temperatur das stufenweise Zunehmen der Wärme nach dem Aequator hin und der Kälte nach den Polen hin durch Farbentöne ausgedrückt. In der Farben⸗Skala unten auf der Karte folgen von dem mit *£0 bezeichneten farblosen Felde nach der rechten Seite hin Felder, die durch Abstufungen von Hellgelb, Dunkelgelb, Orange, Zinnoberroth bis Karmin, nach der linken Seite hin durch Abstufungen von Hellblau bis Indigo kolorirt sind. Jedes Feld be⸗ zeichnet eine Abweichung der Temperatur von dem vorhergehenden um 2 ° R., so daß die größte Wärme bis zu + 24 ° R. und die größte Kälte bis zu — 16 9 R. ausgedrückt ist. Nach dieser Farben⸗Skala sind nun auf der Karte über die Erdtheile hin farbige Gür⸗ sel gezogen, welche die Abnahme oder Zunahme der mittleren jährlichen Temperatur von 2⁰° zu 20 R. an den unter diesen Gürteln liegenden Or⸗
8 1260
Island, und behandelt, von Seite 135—441, in sieben Abschnitten, die in neunzehn Kapitel zerfallen, folgende Gegenstände: 1) Mathematische Geographie, Orographie und Hodrographie Islands; 2) Geognostische Ver⸗ hältnisse; 3) Orpktognosie oder die wichtigsten Mineralien; 4) Witterungs⸗ Verhältnisse; 5) Flora; 6) Fauna; 7) Bewohner Islands. Rückblick auf die wichtigsten Naturerscheinungen und sostematische Uebersicht.
Am Schlusse des Werkes befinden sich noch ein Verzeichniß der wich⸗ tigsten Schriften über Island und einige Bemerkungen über die vierzehn dem Werke beigegebenen Karten, von denen sechs die Natur⸗Verhältnisse Islands darstellen.
Auf diesen zweiten Theil noch näher einzugehen, gestattet der Raum nicht. Das Werk möge aber den Lehrern der Naturgeschichte, an Schulen wie an Universitäten, zur Kenntnißnahme und Beherzigung hiermit ange⸗ legentlichst empfohlen sein. R—ck.
ESisenbahn⸗Verkehr. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburger Eisenbahn.
Nach der Betriebs⸗Rechnung pro 1849 beträgt die Gesammt⸗ Einnahme 159,947 Rthlr. 1 Sgr. 5 Pf. und gewährt daher gegen die im Jahre 1848 aufgebrachte einen Minderertrag von 32,042 Rthlr. 18 Sgr. 7 Pf., welcher hauptsächlich durch den weniger lebhaften Güterverkehr herbeigeführt worden ist und um so fühl barer hervortreten mußte, da mit dem Beginn des Betriebsjahres zugleich eine wesentliche Ermäßigung der Tarifsätze für diejenigen Gegenstände, deren Transport in größeren Massen stattsindet, für nothwendig erachtet und eingeführt wurde. In Betracht, daß der⸗ gleichen Ermäßigungen in der Regel erst nach und nach einen wohlthätigen Einfluß auf die Gesammt-Einnahme ausüben, der er⸗ wünschte Erfolg daher in nächster Zeit wohl zu erwarten sein rürfte; ferner in Betracht der mit dem 15. Februar d. J. in Kraft getretenen Erhöhung des Tarifs für die Beförderung von Personen in der dritten Wagenklasse, so wie durch Einführung der bei Be⸗ nutzung der ganzen Länge der Bahn für die Sonntage der besseren Jah⸗ reszeit gültigen Retourbillets, durch welche ganzen Familien der Besuch des Gebirges ermöglicht und hierdurch der Personenverkehr erheblich gesteigert werden wird; und endlich in Betracht, daß der Beamten⸗ Etat, welcher pro 1849 eine Summe von 39,822 Rthlr. 25 Sgr. 6 Pf. in Anspruch nahm, pro 1850 auf 35,774 Rthlr. 15 Sgr., daher um 4048 Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf. ermäßigt worden, darf man mit Zuversicht besseren Resultaten entgegensehen. Im Gangen wurden im Jahre 1849 befördert 188,332 Personen gegen 193,990 im Jahre 1848 und 217,757 im Jahre 1847, folglich weniger 1849 gegen 1848: 5664 und gegen 1847: 29,425 Personen. Zede Per⸗ son hat durchschnittlich 5,047 Meilen durchfahren und ist für — Person und für die Meile eingekommen 2 Sgr. 10,3 . f. in 1848 brachte jede Person 22 Sgr. pro Meile ein. Auf eine Meile Bahnlänge kommen im Durchschnitt 12,341 und in 1848: 12,336 Personen. Güter wurden befördert 901,020 Ctr. 4 Pfd.; im Jahre 1848 wurden befördert 1,314,144 Ctr. es wurden sonach pro 1849 gegen 1848 weniger beför dert 409,524 Ctr. 67 Pfd. und gegen 184⸗ weniger 542,870 Ctr. 42 Pfd. Jeder Centner Gut ist durchschnittlich 6,7 Meilen durchfahren und ist vabei eingekommen für den Centner und für die Meile 3,20 Pf., im Jahre 1848 kamen ein 3,601 Pf. LE betragen: für Personen ,87,981 Rthlr. m25, Sgr. 10 Pf. und 1b 18,813 Ctr. 8 Pfd. Gepäck⸗Ueberfrach 2067 Rthlr. 10 Sgr. 6 Pf.,
2
ten anzeigen. Am Rande der Karte sind nur die Isotherm⸗Linien von 49 zu 40 R. und auch nach ihrem Verlaufe über die großen Meere angege⸗ ben; da, wo sie die Kontinente berühren, treffen sie auf die Mitte des ent⸗ sprechenden Farben⸗Gürtels.
Das 8te Kapitel handelt von der Darstellung der Erhebungs⸗Verhält⸗ nisse, der Vertheilung des Festen und Flüssigen, das 9te Kapitel von den Karten zur Uebersicht des Vorkommens der Naturprodukte und der Volks⸗ stämme. Es muß hier auf das Buch selbst verwiesen werden.
Der zweite Theil enthält, als Beispiel für die Behandlung der geographischen Naturkunde, eine allgemeine Naturgeschichte von
zusammen aus dem Personenverkehr 90,019 Rihlr. 6 Sgr. 4 Pf.; im Jahre 1848 kamen ein für Personen 88,979 Rthlr. 29 Sgr. und für Gepäck⸗Ueberfracht 1768 Rthlr. 14 Sgr., zusammen 90,748
Rthlr. 13 Sgr., mithin 1849 aus dem Personen⸗Transport weniger 8 7„ 2 g — Es kamen für jede Person ein 14 Sgr.
699 Rthlr. 6 Sgr. 8 Pf. f Für Güter betrug die
4,1 Pf. und 1848: 14 Sgr. 0,4 Pf. Einnahme 59,930 Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf.; 1848 betrug die Einnahme dafür 88,951 Rthlr. 5 Sgr. 2 Pf., mithin we niger 1849 gegen 1848: 29,020 Rthlr. 1“ für 3230 Stück Vieh betrug die Einnahme 1389 Rthlr. 27 Sgr. 11 Pf. — 1848 für 2293 Stück 1576 Rthlr. 14 Sgr. 5 Pf. und für 36 Stück Equipagen 14. Rirhl 9 Sgtr. 4 W. 1848 für 27 Stück 100 Rthlr. Ueberhaupt aus dem Güter⸗, Vieh⸗ zc. Ver kehr 61,462 Rthlr. 21 Sgr. 4 Pf. gegen 90,627 Rthlr. 49 Sgr. 7 Pf. im Jahre 1848, also 1849 weniger 29,164 Rthlr. 28 Sgr. 3 Pf. Die Einnahme aus dem Betriebe betrug zusammen 151,511 Rthlr. 27 Sgr. 8 Pf. gegen 181,376 Rthlr. 2 Sgr. Pf. in 1848, mithin weniger 1849 29,804 Rthlr. 4 Sgr. 11 W stige Einnahmen, als Pächte und Miethen, Erlös für B brauchbare Metallgegenstände ꝛc. 8435 Rthlr. 3 Sgr. 9 Pf. 8 1848 10,613 Rthlr. 17 Sgr. 5 Pf. Ueberhaupt Einnahme 159,94, Rthlr. 1 Sgr. 5 Pf. gegen 191,989 Rthlr. 20 Sgr. in 1848, weniger 1849 32,042 Rthlr. 18 Sgr. Pf. Die Ausgaben be⸗ ltrugen: A. Bahnverwaltung. 1 Besoldungen: 17,399 Rehlr. 23 Sgr. 3 Pf. II. Unterhaltung der Bahn: 8200 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf.,
Unterhaltung der Telegraphen: 330 Rthr. 11 Sgr. 10 Pf., Unter⸗ haltung der Gebäude, Wärterbuden ꝛc. 1220 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf., Insgemein 2168 Rthlr. 13 Sgr. 7 Pf. Summa 29,319 Rthlr. 24 Sgr. 10 Pf. Die Kosten für die Unterhaltung der Bahn, welche, einschließlich einer für Entfernung des Schnee's verausgab ten Summe von 849 Rthlr. 3 Sgr. 6 Pf., 8200 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf. betrugen und daher pro Meile auf 928 Rthlr. 26 Sgr. 8 Pf. kommen, ist ein Resultat, welches im Vergleich zu anderen Bahnen ein äußerst günstiges zu nennen ist. Im verflossenen Be⸗ triebsjahre mußten 980 Stück in Fäulniß übergegangene Bahn⸗ schwellen durch neue ersetzt werden, so daß seit Eröffnung des Be⸗ triebes, mithin in einem Zeitraum von 6 ¼ Jahren, überhaupt 1932 Stück ergänzt worden sind. Die in Rechnung ge⸗ stellten 1220 Rthlr. 23 Sgr. 9 Pf. für Reparaturkosten der Gebäude ꝛc. sind theils durch gewöhnliche, alljährlich sich wiederholende Reparaturen, theils durch Translocirung eines Fachwerkgebäudes auf dem Bahnhofe Ingramsdorf und durch Neu⸗ dielung des Perrons auf dem Bahnhof Schweidnitz herbeigeführt worden. B. Transport⸗Verwaltung. IJ. Besoldungen: 12,650 Rthlr. 28 Sgr. 7 Pf.; II. Transportkräfte: 22,437 Rthlr. 22 Sgr.; IlII. Unterhallung und Ergänzung der Lokomotiven: 9408 Rthlr. 18 Sgr. 7 Pf.; IV. Unterhaltung der Wagen: 5186 Rthlr. 21 Sgr. 5 Pf.; V. Beleuchtung der Bahn, der Bahnhöfe ac.: 829 Rthlr. 27 Sgr. 3 Pf.; VI. Insgemein: 3975 Rthlr. 25 Sgr. 8 Pf. Summa 54,489 Rthlr. 14 Sgr. 6 Pf. Die Lokomotiven haben überhaupt 24,150 ¼ Meilen rurchlaufen. Die Reparaturkosten belaufen sich ohne den Inventarien⸗Ersatz von 75 Rthlr. ““ 9 Pf. überhaupt auf 9333 Rthlr. 2 Sgr. 10 Pf. oder Meile auf 11 Sgr. 7,1 Pf. Von den Kosten für, Unterhaltung Lo⸗ komotiven kommen auf die Meile 33 Sgr. 2,3 Pf. welche Kosten sich im Vergleich zu denen pro 1848 um 6,7 Pf. pro Meile ermäͤ ßigt haben. Nach einer Uebersicht über die Gesammtleistungen der Maschinen seit Eröffnung des Betriebes bis zum Schlusse des Jah⸗ res stellt sich Folgendes heraus: an Nutzmeilen haben dieselben durchlaufen 148,501½ Meilen und wurden in diesem Zeitraum für Reparatur und Instandsetzung „verausgabt 41,190 Rthlr. 28 Sgr. 8 Pf., was pro Meile 8 Sgr. 3 Pf. beträgt. Von den Aus⸗ gaben kommen nach Prozenten auf die Bahnverwaltung 31,9 pCt. 2— 1848: 31,12 pCt., Prozente der Brutto⸗Einnahme 18,3 pCt. — 1848: 15,91 Ct.; auf die Transport⸗Verwaltung 59,4 pCt. — 1848: 61,53 Ct.; Prozente der Brutto⸗Einnahme 34,0 pCt. — 1848: 31,97 pCt.; auf die allgemeine Verwaltung 8,7 pCt. 1848: 6,35 pCt., Prozente der Brultto Einnahme 5 Ct. — 1848: 3,24 „Ct. Die sämmtlichen Ausgaben betragen Prozente der Brutto⸗Einnahme 57,3 pCt. 1848: 51,12 pCt. Die Ausgaben betragen für die Bahn und die allgemeine Verwaltung pro Meile 4222 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf. — 1848: 4138 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf.; für die Trans⸗ port⸗Verwaltung für jede von den Lokomotiven durchlaufene Nutz⸗ meile 2 Rthlr. 7 Sgr. 8 Pf. 1848: 2 Rthlr. 11 Sgr. 10 Pf. Von sämmtlichen Ausgaben kommen auf die durchlaufene Nutzmeile 3 Rthlr. 24 Sgr. 1848: 3 Rthlr. 24 Sgr. 6 Pf. Die Einnahmen betragen 159,947 Rthlr. 1 Sgr. 5 I dit Ausgaben 91,772 Rthlr. 22 Sgr. 1 Pf. Als Reinertrag erzielen sich demnach 68,174 Rthlr. 9 Sgr. 4 Pf., welcher zur Tilgung einer 5proz. Verzinsung des Stamm⸗ und Prioritäs Actien Kapitals, so wie zur Amortisation des Letzteren, nicht genügt, daher dem Be⸗ schlusse des Verwaltungs⸗Rathes gemäß aus dem Reservefonds 17,825 Rthlr. 20 Sgr. 8 Pf. entnommen sind, um auf diese Weise die Summe von 86,000 Rthlr. zu beschaffen. Davon sind gezahlt: 4 pCt. Zinsen des Stamm⸗Actien⸗Kapitals mit 68,000 Rthlr., dito des Prioritäts⸗Actien⸗Kapitals mit 16,000 Rthlr. und zur Amorti⸗ sation 2000 Rthlr. verwandt. Der Reservefonds beträgt am Schlusse des Jahres 1849: 19,433 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf. Rechnungs⸗Abschluß ult. Dezember 1849. Activa. Bestände. Im Materialien⸗Depot 7772 Rthlr. 28 Sgr. 1 Pf., in der Coaks⸗Anstalt 1292 Rthlr. 13 Sgr., an Bekleidungs⸗Ge⸗ genständen 2187 Rthlr. G Pf., zusammen 11,252 Rthlr. 19 Sgr.; Kassen⸗Konto in baar 623 Rthlr. 9 Sgr.⸗ Pf., Actien⸗ Konto 69,000 Rthlr.; diverse Debitores 5258 Rthlr. 18 Sgr. Summa 86,134 Rthlr. 16 Sgr. 7 Pf. Passiva. Bestand 401 Rthlr. 18 Sgr. 6 Pf.; Reservefonds 19,433 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf. Diverse Kreditores 60,877 Rthlr. 27 Sgr. 5 Pf., für unabgeho bene Zins⸗ und Dividendenscheine 5421 Rthlr. 15 Sgr. Zu sam⸗ men 66,299 Rthlr. 12 Sgr. 5 Pf. Summa 86,134 Rthlr. 16 Sgr.
—
1114164““—
Bekanntmachungen S .
[449] Stetb Der unten näher bezeichnete Handlungsdiener Si⸗ gismund Levy, aus Schwerin gebürtig, ist des Be⸗ truges durch Wechselfälschung ꝛc. verdächtig und hat sich von Elbing entfernt, ohne daß sein gegenwärtiger Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. Ein Jeder, welcher von dem Aufenthalte des Levy
Weisker gegen Erstattung der Kosten per Transport hierher abzuliesern. bb 8 Hirschberg in Schlesien, den 17. Juli 1850 Königliche Staats⸗Anwaltschast.
Kenntniß hat, wird aufgesordert, davon unverzüglich der nächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. Gleichzeitig werden alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden des In⸗ und Auslandes dienstergebenst er⸗ sucht,zauf denselben zu vigiliren, ihn im Betretungsfalle sestzunehmen und mit allen bei ihm sich vorfindenden Gegenständen und Geldern mittelst Transports an die hiesige Gefängniß⸗Expedition abzuliefern. 8 Es wird die ungesäumte Erstattung der dadurch ent⸗ V standenen baaren Auslagen und den verehrlichen Behörden des Auslandes eine Aeiche Rechtswillfährigkeit versichert. geafins den 19. Juli 1850. 8 nigl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen. 1. 8* für ee a saczene 8 Zisgnalement des Levy. 5 1 Jahr alt, jüdischer Neligion, in Schwe⸗ 1ase VFrdle. Fuß 2 Zoll groß, hat schwarze, etwas 8 „ dunkle Augen, einnehmende Gesichtsbil⸗
vgn eses, Benbere, schwarzen Backenbart und ist
Bekleidet war Levy mit ei schwarzen Hosen und schwarzer e. schwarzen Rock, Näher kann der Versolgte nicht bezeichnet werden.
dant,
[450]
Le1“ Der bei dem vormaligen Reichsgräflich Schaffgots
schen standesherrlichen Gericht zu Hermsvorf unterm Kynast in Schlesien als Rendant angestellt gewesene Carl Wilhelm Weisker,
ten folgt, hat sich während seiner Amtirung bei dem erwähnten Gericht bedeutende Deselter und Fälschungen zu Schulden kommen lassen.
* Derselbe hat sich seiner Verhaftung durch die Flucht entzogen, und werden daher alle Civil⸗ und Militair⸗ Behörden ergebenst ersucht, im Betretungsfalle den zc.
Signalement. Namen: Carl Wilhelm Weisker, Stand: Nen⸗ Geburtsorkt: Hermsdorf unterm Kynast in Schlesien, Religion: evan⸗ gelisch, Alter: 33 Jahre, Größe: 5 Fuß 3 Zoll, Haare: schwarz, Stirn: frei, n: 8 blaugrau, Nase und Mund: proportionirt, Bart: schwarz, Kinn und Gesicht: oval, Gesichtssarbe: gesund, Statur: mittel. Besondere Kennzeichen: keine. Bekleidung: unbekannt.
Oefsentliche Vorladung. Die verehelichte Handarbeiter Schmidt, Amalie geb. Hoehne, zu Torgau hat wegen bösliche Verlassung gegen ihren Chemann, den Handarbeiter Gottlob Carl Schmidt, welcher seit Jahresfrist Torgau verlassen hat und dessen Aufenthalt unbekannt ist, die 1 Ehescheidungsklage angestellt. Wir laden nunmehr den Handarbeiter Carl Gottlob Schmidt vor, in dem vor unserem Deputirten, Kreis⸗ richter Trescher,
trag seiner Ehefrau die Trennung
erklärt werden wird. Torgau, den 13. Juli 1850.
den 31. Oktober, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine sich zu gestellen und die 8 dessen Signalement un⸗gehörig zu beantworten, widrigenfalls auf ferneren An⸗
sprochen und der ꝛc. Schmidt für den schuldigen Theil
Semester 1850 mit 1 8 lage zwei Silber⸗Rubel per Actie zum Course von 108 Thlr. Preuß. für 100 Rubel Silber auszuzahlen, und können die Zahlungen gegen Einrei⸗ chung der Conpons nebst nach der Reihenfolge geord⸗ neten Nummer⸗Verzeichnissen bei mir in den Vormit⸗ tagsstunden von 9 bis 12 Uhr in Empfang genommen werden. Berlin, den 19. Juli 1850.
der Ehe ausge⸗
Hosfmann.
Breslau, Aufenthaltsort: srühen
Augenbrauen: schwarz, Augen:
Herrn von Carnap, gemäß §.
tuten) beizuwohnen. Wesel, den 3. Juli 1850. Di e
Christiane
Königliches Kreisgericht. 1. Abtheilung.
ö Weed 3 der Niederrheinischen Güter⸗Assekuranz⸗Geseklschast.
F. Mart. Magnus, Behrenstr. 40
Niederrheinische —
Oa die in diesem Jahre am ersten Montag im August, also am 5. August, Nachmittags 3 Uhr, im Lokale der 1. (älteren) Bürger⸗Sozietät hierselbst abzuhaltende
8 583 — General⸗Versammlung zurRechnungs⸗ Ablage für 1849 zc. zugleich insofern eine auß erge⸗ wöhnliche ist, als darin die Ernennung eines neuen General⸗Agenten an der Stelle unseres verstorbenen 23 der Statuten, zweckmäßig wird erfolgen müssen, so beehren wir uns, die Herren Actionaire unserer Gesellschaft um so drin⸗ gender einzuladen, dieser General⸗Versa mmlung persönlich oder durch Bevollmächtigte (§.
S Gotha ꝛc. ꝛc. Herzogs zu Sachsen⸗Koburg und Gotha ꝛc. Burch 8⸗ am 4ten d. M. vollzogene fünfte Aus⸗ loosung der Schuldbriese aus der geschlossenen drit⸗ 1 ie höchste Verordnung vom 24. Oktober
ten, durch die - 1 1845 kreirten Anleihe der Landschaft des Herzogthums ndschaftliche Obligationen:
Gotha sind folgende 17 la aus Serie X. 22 ö 2421. 2809. 2866. 2918. 2976. 3052. 3135. 3231 und “ Ab ung bestimmt worden. Indem solches hier⸗ sun Abzahlang üsoem Kenntniß gebracht wird, sügen wir zugleich die Bemerkung bei, daß der dreiund⸗ wanzigste Zins⸗Abschnitt zu den Obligationen der ersten landschaftlichen 1,121 53 0 “ aus Serie C. Nr. 1541, aus Serie D Nr. 3327 und aus Serie E. Nr. 4209,
7 der Sta⸗
1114 b.
Bekanntmachung.
Iüe Otreeaisn r Zcede⸗Te “ Herzogl. Sächs. Landes⸗Regierung, Finanz⸗Abtheilung.
schaft hat mich beaustragt, die Dividende sür das
wegen unterlassener Präsentation während der gesetz⸗ lichen Zeitdauer, nunmehr erloschen ist. Gotha, den 13. Juli 1850.
G Oesterreich. Frankreich.
Großbritanien und Irland. Belgien. Brüssel.
Italien. Turin.
Spanien.
vom 6ten d. M. die von der Dampfschleppschifffahrts zu Köln durch den Notariats⸗Akt vom 26. April d. J. beschlossene Abänderung der §§. 9, 22 und 23 ihres Gesellschafts⸗Statuts vom
Abonnement beträgt
2 Athlr. für ¼ Jahr.
4 Athlr. ⸗„ † Jahr. SIIZ in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.
1“ Deutschland
Koblenz. Ankunft der verwittweten Königin der Nieder⸗
Amtlicher Theil.
Prensteen. lande. Oesterreich. Wien. Hosnachrichten. — Andienz Appert's. — Ver⸗ ordnung über die Verleihung von Drucker⸗Befugnissen. — Vermischtes. Sachsen. Dresden. Konstituirung beider Kammern. Leipzig.
Ankunft hoher Personen.
Hannover. Hannover. Erste und zweite Kammer: Erledigung von Differenzen beider Kammern in Bezug auf verschiedene Gesetzentwürfe. Württemberg. Stuttgart. Reskript in Bezug auf die Amnestie. — Erklärung des Ausschusses der Landes⸗Versammlung über den Frieden
mit Dänemark. Schleswig⸗Holstein. Schleswig. von Willisen. — Der Einmarsch der Dänen. — Flensburg.
sische Kriegsschiffe. Ausland.
Krakau. Furchtbare Feuersbrunst.
Gesetzgebende Versammlung. Vernehmung des Zeitungsgeschäftsführers Lamartiniere vor den Schranken der Versamm⸗ lung und Verurtheilung desselben. — Paris. Der Zeitungsprozeß in der National⸗Versammlung und Präecedenzbeispiele. — Der Kriegsminister d'Hautpoul. — Angebliche Pläne der Montagnards. — Vermischtes. Parlament. Oberhaus. Die Fabrikarbeits⸗Bill. — Unterhaus. Der deutsche Zoll⸗Verein. Die römische Oecupation. — Majorität gegen das Ministerium. — Lon⸗ don. Pairs⸗Kreirung und Hofnachrichten. — Parlaments⸗Verhandlun gen. — Vermischtes.
Armee⸗Bericht des Generals Rus⸗
Entlassung Chazals und interimistische Verwaltung des Kriegs⸗Ministeriums. en. T Reise der Königin. — Grasf Spaur. — Aufhebung der Differenzialzölle bei Gegenseitigkeit. — Florenz. Gutachten gegen eine Einkommensteuer. Bologna. Kriegsgerichtliches Urtheil. — Rom. Neues Kabinetsmitglied. — Berufung von schweizer Offizieren in die Garde⸗Regimenter. Reklamirung Cernuschi's. — Neapel. Der Hof. — Die Cholera auf Malta. Die sicilianischen Finanzen. Die Aerndten. Verweigerung des neuen Militair⸗Eides. — Cho⸗ lerafälle in Girgenti. Madrid. der Königin. Griechenland. Athen. Ankunft Thouvenel's und Trehouart's. — Anerkennung der Unabhängigkeit der griechischen Kirche durch den Pa⸗ triarchen von Konstantinopel. Lamartine in Smyrna. Vermischtes. FTürkei. Konstantinopel. Diplomatische Konferenz. Reise Kemel Efendi'’s. Fürst Michael Obrenowitsch. — Der bulgarische und bos⸗ nische Aufstand.
Näheres über die Entbindung und das Befinden
Wissenschaft und Kunst. Musikalisches. — Geistliche Musik. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
₰ Den bisherigen Kreisgerichts⸗Rath Schlegel zu Goldapp
zum Direktor des Kreisgerichts zu Johannisburg zu ernennen.
Ihre Königliche Hoheit die Frau Großherzogin von Mecklenburg⸗Strelitz und
Ihre Hoheit die Herzogin Karoline von Mecklenburg⸗
E
Strelitz, sind von Neu⸗Strelitz hier eingetroffen.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. DJ E1““
Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchsten Erlasses
Gesellschaft
6. Mai 1841 zu genehmigen geruht. Dies wird hierdurch nach Vorschrift des Gesetzes vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß der Notariats⸗Akt vom 26. April d. J. und
die Allerhöchste Bestätigungs⸗-Urkunde durch das Amtsblatt der Kö⸗ niglichen Regierung zu Köln zur öffentlichen Kenntniß gelangen.
Berlin, den 17. Juli 1850. b Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. In Vertretung:
(gez.) von Pommer⸗Esche.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor
und Fürst von Corvey, von Ratibor.
Se. Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe⸗O ehringen von Oehringen. “
Richtamtlicher Theil Dentschland.
Preußen. Koblenz, 18. Juli. (E. Z.) Gestern Abend traf auf ihrer Durchreise nach Biberich die verwittwete Königin der Nie verlande unter dem Namen einer Gräfin von Nassau hier ein und nahm ihr Absteigequartier im „Rheinischen Hof“’. Nach einem Be⸗ such der Frau Prinzessin von Preußen wird sie heute ihre Reise wieder fortsetzen.
DOesterreich. Wien, 19. Juli. Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin wurde bald nach ihrer Ankunft im Hotel„zum römischen Kalser“ von Sr. Majestät dem Kaiser durch einen Besuch beehrt. Später fuhren die durchlauchti⸗
gen Aeltern Sr. Majestät und die übrigen Erzherzoge ebenfalls bei
Ihrer Königlichen Hoheit vor. Gestern war Familien⸗Tafel in Schönbrunn, zu welcher die Frau Großherzogin eingeladen wurde. Vorgestern ist auch die Frau Herzogin Sophie von Württemberg mit dem Dampfboote hier angekommen.
Der Lloyd meldet: „Herr Appert, welcher auf seiner Reise nach dem Orient Wien passirte, um seine philanthropische Wande⸗ rung fortzusetzen, ist von dem Minister des Innern mit dem leb⸗ haftesten Interesse empfangen worden; auch wurde allen Behörden Befehl gegeben, damit Herr Appert seinen Besuch unserer Gefäng nisse, Spitäler, Civil⸗ und Militairschulen beendigen und er somit das Bild vervollständigen könne, welches er mit seinem gewohnten Freimuth und mit Unabhängigkeit veröffentlichen wird. Der Kaiser hat geruht, den standhaften Freund der Gefangenen in einer be⸗ sonderen Audienz zu empfangen. Herr Appert hat Sr. Majestät seine letzten Schriften über Preußen und Belgien, welche er den Königen und Königinnen dieser beiden Länder gewidmet hat, über⸗ reicht. Unser jugendlicher Monarch hat die Dedication des neuen, Oesterreich betreffenden Werkes anzunehmen geruht.“
Nach einer Anordnuug des Ministeriums dürfen Buchdrucker⸗, Steindrucker⸗ und Kupferdrucker⸗Befugnisse in der Regel nur für die Hauptstädte der Kronländer, dann für Orte, wo Kreis⸗Regie⸗ rungen ihren Sitz haben, oder wo von Gerichten mindestens Bezirks⸗ Kollegialgerichte sich befinden, nach Erforderniß verliehen werden. Buchhandlungen und Antiquar⸗Buchhandlungen dürfen außer den Hauptstädten der Kronländer und den Orten, wo Kreis⸗Regierun⸗ gen sich befinden, in der Regel nur an solchen Orten, wo Bezirks⸗ Hauptmannschaften bestehen, nach Maßgabe des vorhandenen Be⸗ darfs errichtet werden. Die Frage, ob ein solches Gewerbe auch an anderen Orten errichtet werden dürfe, behielt sich zur Entschei⸗ dung das Handels⸗Ministerium selbst vor.
Feldmarschall⸗Lieutenant Graf von Wallmoden wird von Pesth hier erwartet. Demzufolge ist derselbe von Sr. Majestät hierher berufen worden.
Sachsen. Dresden, 19. Juli. (Dresd. Journ.) Heule fand in beiden Kammern die Verpflichtung der Mitglieder auf den in der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 vorgeschriebe⸗ nen Eid durch die Präsidenten der Kammern statt. In der zweiten Kammer hatten 5 Mitglieder (Reichenbach, Golle, Lehmann, Thier mann und Haußmann), in der ersten Kammer zwei (Dr. Harleß und Domkapitular Prihonsky) den Eid zu leisten, die Uebri⸗ gen wurden, als schon früher in der Kammer gesessene Mitglieder, mittelst Handschlags verpflichtet. Nach Vollzie⸗ hung dieses Aktes wurden beide Kammern durch die Präsiden⸗ ten für konstituirt erklärt. Hierauf schritten die Kammern zur Vervollständigung ihrer Direktorien, zur Wahl der beiden Secre⸗ taire. In der ersten Kammer wurden der Geh. Finanzrath von Polenz (Vertreter der schönburgschen Rezeß⸗Herrschaften) mit 13 und Bürgermeister Starke mit 21 Stimmen, in der zweiten Kam⸗ mer die Abgeordneten Kasten und Scheibner, jeder mit 49 Stim⸗ men, und zwar überall in erster Abstimmung, gewählt. Es wurde sodann auch noch in beiden Kammern die Sitzordnung durch Ver⸗ losung der Plätze bestimmt. Die Eröfsnung des gegenwärtig ein⸗ berufenen ordentlichen Landtags wird den 22ͤsten d. M. durch Se. Königliche Majestät im Sitzungssaale der zweiten Kammer ersfolgen.
Se. Kaiserl. Hoheit
“ der Herzog von Leuchtenberg, Ihre Königl. Hoheit die Prinzessin
Karoline von Hessen⸗Kassel und Se. Hoheit der Prinz von Parma sind hier angekommen.
Hannover. Hannover, 18. Juli. (Z. f. N. D.) Erste Kammer. Die Schlußbestimmungen zu dem Entwurfe einer allge⸗ meinen bürgerlichen Prozeßordnung werden zum dritten Mal an⸗ genommen. Die Beschlüsse zweiter Berathung wegen der Ueber⸗ gangsbestimmungen in das neue Prozeßverfahren werden in dritter Berathung wiederholt. Gleiches geschieht mit der Gebührentaxe in Strafsachen, wie auch mit den Zusatzbestimmungen zu dem Stem⸗ pelgesetze. Generalsyndikus Vezin referirt aus der verstärkten Kon⸗ ferenz wegen kurzer Verjährungsfristen und werden sämmtliche Kon⸗ ferenz⸗Anträge angenommen. Da dies auch in zweiter Kammer ge⸗ schehen, so stehen der Einführung des Gesetzes keine Hindernisse mehr im Wege. Uebrigens dissentirte der Referent selbst gegen alle Konferenzbeschlüsse diesmal wie bei früheren Berathungen. Gene ral⸗Syndikus Wyneken referirt aus der verstärkten Konferenz we gen der Städteordnung. Die ersten Konferenz-Anträge werden ohne Weiteres angenommen. Eine längere Debatte veranlaßt der §. 77, welcher von der Polizei handelt. Wyneken vertheidigt das Recht der Städte aufs wärmste und wird von Honstedt und Sen. Meyer unterstützt. Die Ansicht der Regierung sucht von Hammerstein zu vertheidigen. Wolff behauptet als Konferenzmitglied, daß der frühere Beschluß erster Kammer in der zweiten niemals Annahme sinden werde. Er und Thormeier appelliren an die Grundbesitzer, um deren Stimmen zu erhalten. Rittmeister von Münchhausen macht darauf aufmerksam, daß die Sensen geschärft werden und der Rocken reif sei. Er beantragt Schluß der Debatte. Bei namentlicher, von Wyneken beantragter Abstimmung, sind für den der Regierung günstigen Konferenz⸗Antrag 28 Abgeord⸗ nete. Dagegen stimmten 21. Alle übrigen Konferenz⸗Anträge werden gleichfalls angenommen, und läuft sodann die Nachricht ein, daß auch die zweite Kammer sie angenommen hat. Der in zweiter Kammer angenommene Urantrag wegen des Staatsdienergesetzes wird auch hier berathen und auf Vezin's Wunsch von Braun erklärt, daß in Folge dieses nicht von der Regierung ausgegan⸗ genen Antrages nicht auf administrativen Wege ausgeführt werden solle, was nicht administrativer Natur sei, sondern eines Gesetzes bedürfe. Kirchhoff spricht gegen den Antrag, weil er diese Art von Gesetzgebung nicht für geschäftsmäßig halte. Ihm schließt sich von der Decken an. Angerstein ist für den Antrag, von Hammerstein gleichfalls, Wy neken dagegen, Braun sucht Letz⸗ teren zu beruhigen und findet die Annahme wünschenswerth. Her⸗
1“
. 32 116“ 8
Alle Pest⸗Anstalten des In⸗ nud Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Erpedition des Preuß. Staat Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57
mann motivirt sehr ausführlich sein Votum für den Antrag. Wyneken will über jeden Paragraph zweimal berathen und ab⸗ gestimmt sehen; auch findet er die Pensionssätze zu hoch und fürch⸗ tet, daß die Regierung später sage, wenn man diese Sätze nicht beibehalte, so erhalte man das ganze Gesetz nicht. Der Antrag wird angenommen. Es, folgt dann das Schrei⸗ ben des Gesammt⸗Ministeriums vom 10. Juni 1850, die Verpflegung deutscher Bundestruppen auf dem Durchmarsch betref⸗ fend. Der Regierungs⸗Antrag geht dahin, daß die Kosten zu dem Belaufe von 33,000 Rthlrn. vorschüssig auf die General⸗Kasse übernommen werden, und wird ohne Debatte angenommen. Ueber die Schluß⸗Bestimmungen der bürgerlichen Prozeß⸗Ordnung sind in der zweiten Kammer abweichende Beschlüsse gefaßt; General⸗Syn⸗ dikus Vezin und Kirchhoff empfehlen, in Beziehung der ersten Dif⸗ ferenz der zweiten Kammer beizutreten, was auch geschieht. Der zweite abweichende Beschluß wird abgelehnt und sofort zur Wahl einer Konferenz geschritten. Der Präsident legt den Mitgliedern den Wunsch sehr ans Herz, in diesen Tagen nicht abzureisen, damit die Kammer nicht beschlußunfähig werde. von Exterde und Neupert suchen die abreisenden Deputirten zu entschuldigen, Wy⸗ neken macht der Regierung Vorwürfe, Vezin wünscht, daß die Regierung bis Sonnabend über die fernere Dauer Mittheilung mache.
Zweite Kammer. Das Gesetz über kurze Verjährungsfristen wird durch Annahme der Vorschläge der verstärkten Konferenz er⸗ erledigt. Eben so werden die Vorschläge der verstärkten Konferenz zu der Städteordnung angenommen. Hinsichtlich des wesentlichsten Differenzpunktes, welcher bekanntlich über die Zulässigkeit besonde⸗ rer Königlicher Polizei⸗Behörden in den Städten stattfand, hatte die Konferenz beschlossen, den Beschluß der zweiten Kammer in der ersten zur Annahme zu empfehlen. Es fand deshalb in zweiter Kammer keine Abstimmung statt. Die zweite Berathung der Ge⸗ bührentare wurde beendigt. Eine längere Verhandlung entstand über die demnächstigen Gebührensätze der Gerichtsvögte, namentlich wurden die Meilengelder, welche von der Regierung verlangt wer den, von mehreren Seiten als eine für das Publikum leicht zu har⸗ ten Berückungen führende Maßregel bezeichnet. Man berief sich für diese Ansicht auf die Jahre vor 1834, wo die Meilengelder hier zu Lande bezogen seien; von Seiten des Regierungs⸗Kommissarius Leonhardt ward hiergegen insbesondere geltend gemacht, daß der Maßstab nicht zutreffend sei, weil sich das Verfahren gänzlich än⸗ dere und von den Verhältnissen unter dem öffentlich mündlichen Ge⸗ richtsverfahren kein Schluß auf das jetzt Bestehende zulässig sei. W1.“ 8 .“ der Tarxe für den Strafprozeß. Die Ven ch e zur letzten Berathung des Gesetzes über die 8 g * Anwaltskammern.
. Württemberg. Stuttgart, 17. Juli. (Schwäb. M.) Auf die Bitte der aufgelösten verfassungrevidirenden Vers 1 um Ertheilung einer Amnestie für alle “ den Jahren 1848—49 wurde folgendes Reskript “ helm, von Gottes Gnaden, König von Württemberg. diehe Ge⸗ treue! Wir haben die unterthänigste Bitte der verfassungrevidiren⸗ den Landesversammlung vom 17. Mai d. J. um Ertheilung einer Amnestie für alle in den letztverflossenen zwei Jahren begangenen politischen Verbrechen und Vergehen erhalten und geben euch hier⸗ auf Folgendes zu erkennen: Soll die Königliche Gnade im Geiste Unserer Landesverfassung geübtwerden, so darf dieselbe nur aus Gründen der höheren ausgleichenden Gerechtigkeit oder des allgemeinen Staats wohls und nur in einer Weise stattfinden, daß dem Ansehen der Gesetze da durch nicht zu nahe getreten werde. Zuvörderst wissen Wir uun Eure Anstcht bezüglich der Reinheit der Beweggründe, welche die bei den gesetzwidrigen Bestrebungen in Frage Betheiligten geleitet haben sollen, und welche ihr namentlich auch bei den Anstiftern und Haupt führern der Bewegung ohne weiteren Beweis voraussetzt, nicht zu theilen. Es unterliegt keinem Zweifel, daß jenes angebliche begei⸗ sterte Streben nach Freiheit und Einheit, in welchem Ihr einen Grund der Rechtfertigung oder wenigstens der Entschuldigung für alle jene Gesetzübertreter finden wollt, bei vielen derselben nur der Vorwand war, unter welchem sie ihre gesetzwidrigen, bald aus einer ver⸗ zweifelten ökonomischen Lage, bald aus falschem Ehrgeiz, bald aus Eigennutz und anderen eben so verwerflichen Beweggründen ent⸗ sprossenen Absichten durchzuführen suchten. Nur mit offenbarer Ver⸗ kennung des wahren Sachverhältnisses würde sich ferner behaupten lassen, daß es bei jenen Bethätigungen verbrecherischer politischer Bestrebungen kaum zu namenswerthen Störungen der öffentlichen Ordnung oder materiellen Beschädigungen gekommen sei. Abgesehen davon, daß, wenn es der Umsturzpartei damals nicht gelungen ist, sei es auch nur auf kurze Zeit, das sich vorgesteckte Ziel zu errei⸗ chen, dieses nicht an dem Willen ihrer Anstifter und Führer lag; so sind jedenfalls eine namhafte Reihe von Fällen vorgekommen, in denen es von groben Ausbrüchen brutaler Gewalt, von bewaffneter Aufleh nung gegen die Obrigkeit, überhaupt von frecher Verhöhnung der öffentlichen Drdnung und ihrer Organe sich handelt. Die Erbärm⸗ lichkeit des Ausgangs dieser Unternehmungen aber darf kein Frei brief für die Urheber derselben sein, am wenigsten da, wo die von ihnen bewirkte Aufwiegelung jedenfalls grobe Gesetzwidrigkeiten herbeigeführt hat, deren tief eingehende Spuren nicht in Jahresfrist sich verwischen. Wie Wir schon mehrfach kund⸗ gegeben haben, so muß Unsere Absicht zur Zeit vor Allem darauf gerichtet sein, den tieferschütterten Glauben an eine feste Rechtsordnung im Staate — die Lebensbedingung alles Ver⸗ kehrs und Kredits wieder herzustellen und zu befestigen. Mit diesem Ziele, welches Wir zunächst erreichen müssen, läßt sich eine Gewährung unbedingter Straflosigkeit für alle jene Gesetzes⸗Ueber⸗ tretungen in keiner Weise vereinigen. Denn sie würde unter der bestehenden Verhältnissen den Feinden der gesetzlichen Ordnung im In⸗-⸗ und Auslande nichts als ein willkommener Anlaß sein, ihre verbrecherischen Bestrebungen mit erneueter Thätigkeit aufzuneh⸗ men, während sie allen wahrhaft Gutgesinnten nur als eine Kund⸗