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der anderen Kammer, die Vorlage in eine Kommission zu verwei⸗ sen, und trat deshalb der Proposition der Regierung mit Ausnahme

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Türkei. Konstantinopel, 10. Juli. (Wand.) Am 1. 5. M.

wurden sämmtliche Chefs der Gesandtschaften vom Sultan ganz nach europäischer Etikette empfangen; der Sultan unterhielt sich mmit den Herren auf das freundlichste. Den anderen Morgen machte 88 Nikolejevitsch, Schwiegersohn des Fürsten Alexander hia von Serbien seine Aufwartung und fand eine 5 8 hafte Aufnahme. Der Sultan äußerte die aufrichtigste für Serbien und dessen Fürsten. Dem Großwesir war 1] 58 schenk von 3 Millionen Piastern zrtgnile 85 den Bau seines großar⸗ ige is Balta Liman zu vollenden. 88 88 8 . Herr von Fewartiatz als er dem Sultan seine Petition um Ueberlassung jener Grundstücke einreichte, in derseiben erklärt habe, daß er, des politischen Lebens müde, sich von allen öffentlichen Angelegenheiten zurückziehen will, um in der Türkei friedlich zu leben. Diese Erklärung war natürlich ein Beweggrund mehr für die Einwilligung des Sultans, der es mit Vergnügen sah, daß sich eine der europäüschen Celebritäten in seinem Reiche niederlassen will. Gegenwärtig erklärt aber Herr von Lamartine, er werde seine Besitzung nicht selbst bewohnen, sondern 20 fran⸗ zösische Familien daselbst kolonisiren, und die simplen Türken mei⸗ nen kopfschüttelnd, Herr von Lamartine sei auch nicht besser, als Andere; nachdem er sich in der Politik abgenutzt, verlege er sich auf Handelsspeculationen.

Am 4ten d. M. hatte Herr von Titoff eine Konferenz mit Ali Pascha, welcher auf dessen ausdrückliches Verlangen auch Fuad Efendi beiwohnte. Es handelte sich um die Angelegenheit der Do⸗ nau⸗Fürstenthümer und der polnischen Flüchtlinge. Herr von Titoff wollte sich durchaus auf die in St. Petersburg eingegangenen Ver⸗ pflichtungen Fuad Efendi's stützen. Man kennt das Resultat der Konferenz nicht, aber man weiß, daß Ali Pascha den gegenwärtigen türkischen Kommissär in den Donau⸗Fürstenthümern mit besonderem Lobe erwähnt habe, wie auch, daß das Benehmen des Letzteren im Kabinet volle Billigung finde. Es geht das Gerücht, daß die Frage der Internirung wieder aufgenommen werden soll. Die Diplomatie des Westens scheint die Pforte in ihrem Entschlusse, die Interni⸗ rungszeit auf ein Jahr festzusetzen, unterstützen zu wollen. Oester⸗ reich und Rußland verlangen nachdrücklich die Ausweisung aller nicht internirten Flüchtlinge, aber die Pforte scheint gegen diesel⸗ ben durchaus keine Gewalt anwenden zu wollen; sie will ihnen Geld geben, das Depot von Schumla auflösen und es ihnen freistellen, die Türkei zu verlassen oder hier zu bleiben. Binnen 10 Tagen wird Faik Bey, Kommandant des schumlaer Depots, mit den nöthigen Instructionen und Geldern von hier abreisen, um der Flüchtlings⸗Angelegenheit ein Ende zu machen. Man spricht hier davon, daß England sich Oesterreich wieder annähern wolle, unter der Bedingung, daß in Ungarn Alles wieder auf den alten Fuß gesetzt werde. Die eifrigsten unter den hiesigen Magyaren haben dieses Gerücht wit Jubel begrüßt und scheinen all ihren Groll gegen Oesterreich in viesem Falle vergessen zu wollen.

In Bosnien haben Aali Kedisch und die übrigen Chefs der bosnischen Rebellen ihre Unterwerfung geschickt, und Omer Pascha

1280 Desertionen von zum Islam übergetretenen und in die Armee ein⸗ gereihten Italiener und Deutschen. Gegenwärtig fahndet die Polizei auf zwei aus den Kasernen von Scutari entwichene Offiziere; armenische Priester sollen jedem derselben 3000 Piaster und einen Reisepaß gegeben haben.

Eisenbahn⸗Verkehr. Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn. A. Betriebs⸗Einnahmen. 8 1) Vom 1. Januar bis ult.

öüöö;öe 8 Sgr. 2 Pf. 2 1111113— gegen 86,595 Rthlr. 15 Sgr. 9 Pf. im Jahre 1849. Summa 282,692 Rthlr. 15 Sgr. 8 Pf. B. Personen⸗Frequenz: Vom 1. Januar bis ult. Märzc. 122,489 Personen. IEö 1ö66“ 8 gegen 83,837 Personen im Jahre 1849. Summa 211,475 Personen. C. Fracht⸗ und Eilgüter⸗Verkehr. Vom 1. Januar bis ult. Märze. 604,826 G Ctr. Im Monat April c...... .. 252,960 ½ » gegen 180,059 ¾ Ctr. im Jahre 1849. Summa 857,787 ½ Ctr.

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 20. Juli. Der Handel in Staatspapieren war hier diese Woche von ziemlich bedeutendem Umfange und er⸗ eignete sich, außer zuweilen erheblichen Einkäufen von Integralen, be⸗ sonders in österreichischen Fonds, die sehr beliebt waren auf die günstigen Berichte, welche von Frankfurt und Wien über deren Stand eingingen; die meiste Frage erhielten die neuen 5proz. wie⸗ ner Metalliques, welche dabei von 83 bis 84 ½ % emporkamen; alte 5proz. dito besserten sich bei etwas weniger Umsatz von 78 ¼½ auf 80 ½ %, und 2 ½ů proz. dito von 42 ¼ bis 43 8 %. Mehrere Aufträge vom Auslande haben diese Preisverbesserung herbeigeführt, doch auf diese günstigere Meinung hin haben sich auch hiesige Kapitalisten stark dabei betheiligt wegen der verhältnißmäßig billigen Course. Von holländischen Staatspapieren wichen Integrale von 57 ¾ fast gar nicht ab; Zproz. wirkliche Schuld wechselte zwischen 68 ¼ und X % und 4prozentige do. zwischen 88 und 88 ¾ . Alte öprozentige russische Obligationen bei Hope wurden zu 106 ab⸗ genommen; Aprozentige Certifikate wurden dagegen durch öfteres Ausbieten von 89 ¾ auf 89 % gedrückt. Spanische Fonds sind in Folge des Weichens an der Börse zu Madrid auch hier herunter⸗ gegangen und blieben matt; Ardoin⸗Obligationen gingen von 12 ⁄6 auf 12 ½ %, Zprozentige binnenländische do. von 33 auf 32 ½ % und Ardoin⸗Coupons von 8 ½ auf 8 % . Portugiesische Obliga⸗ tionen besserten sich anfangs von 35 auf 35 ½ %, fielen aber auf den ersten Preis zurück. Von südamerikanischen sind brasilianische Obligationen mit dem londoner Markt von 91 ¾ auf 92 ½ gestie⸗ gen, und schwankten peruanische do. zwischen 81 ¼ und 80 ℳ%; deren Preis blieb 80 ¼ %. Zprozentige französische Renten gingen hier bei beschränktem Umsatz von 54 ¼ bis 54 ½ % hinauf und blieben zuletzt 54 ½ %. Am Geldmarkte trat keine Veränderung ein.

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begünstigt, läßt sich jenes nur dadurch erklären, daß die Zweifel über den Ertrag der neuen Aerndte sich mehr und mehr ausdehnen, und was neuen Roggen anbelangt, so vernimmt man aus denjeni gen Gegenden, wo die Aerndte begonnen hat, ziemlich lebhafte Kla⸗ gen über das schlechte Lohnen dieser Frucht. Auch die Gerste⸗ Aerndte wird im Durchschnitte nur ein mittelmäßiges Resultat lie⸗ fern, und die Erbsenfelder sollen in vielen Gegenden so sehr vom Rost befallen sein, daß gar nichts davon zu erwarten ist.

In Weizen war das Geschäft seit Freitag zwar kein lebhaftes, indeß zeigte sich doch im Allgemeinen mehr Festigkeit, und die Um⸗ sätze, welche gemacht wurden, geschahen zu etwas besseren Preisen. Gehandelt sind ca. 350 Wspl., und zwar: 50 Wspl. gelb schles. 89 pfd. schwimmend zu 53 ¼ Rthlr., 100 Wspl. desgl. loco und schwimmend zu 53 ¼½ Rthlr., 120 Wspl. desgl. 89pfd. effekt. vom Boden zu 53 ½ Rthlr., ferner 40 Wspl. ord. poln. 88 pfd. mit Maßersatz zu 52 ½ Rthlr. und 50 Wspl. ord. bunt. schles. 84pfd. bis 86pfd. Maßersatz zu 50 ½ Rthlr., letztere beiden Partieen sind für inl. Mühlen gekauft. Für 90 pfd. gelb märker wird 57 Rthlr. gefordert, 55 Rthlr. geboten, pomm. 90pfd. auf 60 Rthlr. gehalten. Weißer Weizen findet augenblicklich wenig Beachtung, und will man dafür nicht höhere Preise als für gelben anlegen.

Roggen in loco und auf nahe Termine blieb ohne Aenderung, dahingegen machte sich Frühjahrs⸗Lieferung angenehmer. Loco 83 84pfd. 27 ¾ Rthlr., 84 85pfd. 28 ¼ a ½ Rthlr., 86pfd. 29 a ¼ Rthlr., Juli August 27 ½ a Rthlr. bez., September Oktober 82pfd. 28 ¾ Rthlr. Br., 28 ½ Rthlr. Gld., Frühjahr 31¾ a 32 Rthlr. bez.

Gerste angenehm, und zwar findet schöne schles. fortwährend gute Frage. Man bewilligte für 76pfd. loco 25 ¼ Rthlr., für 75 76 pfd. schwimmend 25 Rthlr., pomm. 76 77pfd. wird auf 24 Rthlr. gehalten. Kleine Gerste 70 72 pfd. 20 a 21 Rthlr.

Hafer macht sich knapp; für pomm. und schles. 52 54pfd. ist 20 Rthlr., für märker 50 52 pfd. 17 a 18 Rthlr. zu bedingen.

Kleine Kocherbsen 30 a 31 Rthlr., Futtererbsen 28 a 29 Rthlr.

Rüböl ziemlich fest auf 11 Rthlr. für alle Termine gehalten, September Oktober 10 Rthlr. bez., Schlußscheine zu 10¾ Rthlr. regulirt.

Leinöl loco 11 Rthlr. Gld. inkl. Faß.

Rappsamen und Rübsen sehr angenehm. Von schles. Rapps sind 90 Wspl. auf Abladung zu 73 Rthlr. und von pomm. Rübsen 200 Wspl. zu 72 ½ Rthlr. verkauft.

Rappkuchen in loco 31 a 31 ½ Sgr., auf spätere Lieferung 20 Sgr. Gld.

Leinkuchen 44 a 45 Sgr.

Spiritus matt, loco und Juli 26 ¾ % Br., Aug. 26 ½ % Br., 26 % Gld., Frühjahr 24 ½ % Br.

Zink auf 4 ½ Rthlr. gehalten, 4 Rthlr. 17 Sgr. Gld.

Nach der Börse. Das Wetter hat sich wieder aufgeklärt.

Für Weizen sind in Folge der festeren englischen Post die For⸗ derungen erhöht; man fordert für feinen polnischen 88 89 pfd. 57 Rthlr., während man nur 55 Rthlr. bietet, für 89 pfd. märki⸗ schen 56 ½ Rthlr. gefordert, 55 ½ Rthlr. geboten, 89pfd. schlesisch. 54 ½ Rthlr. gefordeet, 54 Rthlr. geboten. 8

Roggen loco 27 ¾ 29 Rthlr., pr. Juli 82 pfd. 27 ½ Rthlr. bez. und Gld., 28 Rthlr. Br.; pr. Herbst 29 Rthlr. bez., Früh⸗ jahr 32 bis 32 ½ Rthlr. bez., in einem Falle soll sogar 32 ½ Rthlr bezahlt sein.

dirigirt nun die Mehrzahl seiner Truppen gegen Nachbarschaft des bulgarischen Aufstandes.

erzogener Bulgarier.

befindet sich auch ein Oberst Padovani.

Der Haupt⸗Anstifter des letzteren scheint ein gewisser Jovanovitsch zu sein, ein in Odessa Derselbe hat bereits Belgrad verlassen.

Mit demselben Dampfschiff, welches Herrn von Lamartine hier⸗ her brachte, kam auch eine Anzahl italienische Offiziere an, welche den Islam annehmen und in die Armee treten wollen, unter ihnen Von diesen Herren dürften jedoch nur die geübtesten aufgenommen werden, da der italienische Krieg wenig Gelegenheit zum Erwerben militairischer Kenntnisse bot. Was das Kriegs⸗Ministerium in der Aufnahme von Frem⸗ den sehr vorsichtig macht, das sind die neuestens vorgekommenen

Nissa, in die

Stettin, 22. Juli.

eine sehr feste Haltung zeigen.

Markt⸗Berichte. (Ostsee⸗Ztg.) den lett Tagen hatten wir sehr heißes trockenes Wetter; heute früh hat sich aber endlich ein gelinder Regen eingestellt.

Obgleich die Berichte von fast sämmtlichen englischen Märkten in Folge des schönen Wetters flau lauten und zum Theil sogar eine Preis⸗Erniedrigung von 1 bis 2 Sch. Qr. für Weizen mel⸗ den, so scheint doch das Vertrauen zum Geschäft insofern nur wenig gelitten zu haben, als die Inhaber von Getraide fast überall nur Bei der vorzüglich schönen Witte⸗ rung, welche das Reifen und Einbringen der Feldfrüchte so sehr

Auch in den letzten Rüböl, Brief.

fordert.

fordert.

Oelsaamen ohne Umgang. Spiritus loco ohne 8

Gld., pr. August 26 ½ % bez., pr. Frühjahr 24 ½ bez.

nahe Termine 10 % Rthlr. Gld.,

Oktober 11 Rthlr. bez., Br. und Gld., spätere Termine 11 Rthlr.

24 ¼ % Br., mit Faß 26 ¼ Br., ½ %

pr. September

Gallipoli Baumöl 14 ¾ Rthlr. unversteuert bez., 15 Rthlr. ge⸗

Schottisches Roheisen Nr. 1 1 Rthlr. 13 Sgr. bez. u. Br. Soda, Grangem. 52 % 4 Rthlr. unversteuert bez. Cassia lignea 11 Sgr. versteuert,

10 Sgr. unversteuert ge⸗

Holländ. Käse 19 Rthlr. verst. geford.

Bekanntmachungen.

[459] Veräußerung des Alaunwerks bei Freienwalde.

Das bei Freienwalde a. d. O. belegene, ¼ Meile von dieser Stadt entfernte Königliche Alaunwerk soll nebst sämmtlichen dazu gehörigen Grundstücken, Gebäu⸗ den, Inventarien und vorräthigen und gereiften Erzen, deren behufs der Veräußerung aufgenommene Tare auf 29,550 Thlr. 25 Sgr. ermittelt ist, im Wege der öffent⸗ lichen Licitation verkauft werden.

Das Werk liegt unmittelbar an der von Neustadt⸗ Eberswalde nach Freienwalde führenden Chaussee und an einem mit der Oder in Verbindung stehenden schiff⸗ baren Kanal, und es gehört dazu außer einer Fläche von 109 Morgen 175 ◻Ruthen, wofür an die städti⸗ sche Kämmerei⸗Kasse ein Kanon von 126 Thlr. 25 Sgr. entrichtet wird, ein eigenthümlicher Besitz von 8 Mor⸗ gen 8 ½ ¶Ruthen an gutem Garten⸗, Acker⸗ und Wie⸗ senland.

Zur Veräußerung dieses Werkes haben wir im Auf⸗ trage des Königlichen Ministeriums für Handel, Ge⸗ werbe und öffentliche Arbeiten einen Termin auf

den 20. September d. J. in der Amtsstube des Alaunwerks vor dem Regierungs⸗ Rath Troschel angesetzt, zu welchem wir Bietungslustige mit dem Bemerken einladen, daß dieselben vor Abgabe ihres Gebots zu dessen Sicherung Eintausend Thaler entweder baar oder in inländischen Staatspapieren bei der Kreiskasse oder der Kasse des Alaunwerks zu depo⸗ niren haben und daß nach drei Uhr Nachmittags neue

Bietungslustige nicht mehr zugelassen werden.

Die speziellen Veräußerungs⸗Bedingungen, so wie

die Taxen und Werths⸗Ermittelungen, können in der

Geheimen Registratur der V. Abtheilung des Königli⸗

chen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche

Arbeiten (Lindenstraße Nr. 47 zu Berlin), in der Re⸗

gistratur der unterzeichneten Regierung, so wie bei der

Alaunwerks⸗Administration zu Freienwalde, eingesehen

werden, auch wird der Ober-Hütten⸗Inspektor Förster auf diesfälliges Verlangen an Ort und Stelle über die

Baulichkeiten, Inventa 5 11“ Rustunse 89. I rien und Grundstücke die nöthige

Potsdam, den 22. Juli 1850.

Königliche Regierung. Abitb 8 heilung des I 8 19 g des Innern ufkündigung Schlesischer Pfandbri Den Inhabern Schlesischer Päanifen bekannt, daß die Verzeichnisse derjenigen Pfandbriefe, welche in dem nächsten Zinstermine Weihnachten d. J.

von der Landschaft eingelöst werden sollen und also schon jetzt eingeliefert werden müssen, bei den Schlesi⸗ schen Landschafts⸗Kassen und bei den Börsen zu Bres⸗ lau und Berlin ausgehängt, auch mit den drei Schle⸗ sischen Regierungs⸗Amtsblättern ausgereicht worden sind. Wir fordern die Inhaber auf, gedachte Pfandbriefe nebst denjenigen Zins⸗Coupons, welche auf einen spä⸗ teren als den vorbezeichneten Fälligkeits⸗Termin lauten, unverzüglich an uns oder an eine der Fürstenthums⸗ Landschaften einzuliefern und dagegen die für sie aus⸗ zufertigenden Einziehungs⸗Recognitionen in Empfang zu nehmen, gegen deren Rückgabe im Fälligkeils⸗Ter⸗ mine die Valuta verausfolgt werden wird. Gegen die säumigen Inhaber wird nach Vorschrift des Regulativs vom 7. Dezember 1848 und vom 11. Mai 1849 (Ge⸗ setz⸗Samml. 1849 S. 77. 182) verfahren werden. Breslau, am 19. Juli 1850. Schlesische General⸗Landschafts⸗Direction.

[316] Evdiital Citgtipen.

Die verehelichte Hannchen Badt, geborene Mamroth, im Beistande ihres Vaters, des Kaufmanns Moritz Mamroth hierselbst, hat wider ihren abwesenden, dem Aufenthalt nach unbekannten Ehemann, den jüdischen Religionslehrer und Kaufmann David Badt, wegen Ehescheidung geklagt, und zwar aus folgenden Gründen:

1) wegen Verweigerung der ehelichen Pflicht,

2) wegen Ehebruch,

3) wegen Verweigerung des nöthigen Unterhalts,

4) wegen unüberwindlicher Abneigung,

5) wegen böslicher Verlassung. G

Zur Beantwortung der Scheidungsklage vom 17. März 1849 ist ein Termin auf

den 13. Dezember d. J., Vorm. um 10 Uhr, vor unserem Deputirten, Herrn Rath Müller, im Ge⸗ schäftszimmer Nr. 13 anberaumt worden.

Hierzu wird der verklagte David Badt unter der Ver⸗ warnung vorgeladen, daß im Falle seines Ausbleibens angenommen werden wird, er gestehe diejenigen That⸗ sachen zu, welche zum Beweise der Scheidungsgründe angegeben sind. Uebrigens steht es dem Verklagten frei, anstatt in diesem Termine zu erscheinen, vor oder in demselben eine Klagebeantwortung einzureichen, welche jedoch von einem Rechts⸗Anwalt unterzeichnet sein muß.

Rosen, den 3. Mai 1850. 8 . Könggliches Kreisgericht. I. Abtheilung für Civilsachen.

1453] Bekanntmachung. Nachdem von uns über das Vermögen des Kauf⸗ manns Simon Morwitz, Inhaber der Handlung W. D. Morwit, der Konkurs eröffnet worden, so wird zu⸗ gleich der offene Arrest über dasselbe hiermit verhängt

und Allen und Jeden, welche von dem Gemeinschuld⸗ ner etwas an Gelde, Sachen, Effekten oder Briefschaf⸗ ten hinter sich haben, hiermit angedeutet, demselben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr sol⸗ ches dem Gericht fördersamst getreulich anzuzeigen und, jedoch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliefern, widrigenfalls dieselben zu gewärtigen haben, daß, wenn dessenunge⸗ achtet dem Gemeinschuldner etwas bezahlt oder ausge⸗ antwortet werden sollte, solches für nicht geschehen ge⸗ achtet und zum Besten der Masse anderweitig beigetrie⸗ ben, im Falle aber der Inhaber solcher Gelder oder Sachen dieselben verschweigen oder zurückbehalten sollte, er noch außerdem seines daran habenden Unterpfands⸗ und anderen Rechts für verlustig erklärt werden soll.

Danzig, den 16. Juli 1850.

Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht. I. Abtheilung.

Sächsisch⸗Schlesische aul Eisenbahn.

Die achte or⸗ . dentliche

General— Versamm⸗ lung

der Actionaire der Fvücstsche Fches

üe hen Eisenbahn⸗ Gesellschaft soll am

vr g den 15. August a.c. in Dresden abgehalten werden.

Die Herren Actionaire werden hiermit eingeladen, am genannten Tage zwischen 9 und 10 Uhr Vormittags im Hause Nr. 4 der inneren Pirnaischen Gasse in dem Sitzungssaale der Stadtverordneten, welcher hierzu gü⸗ tigst überlassen worden, sich einzufinden, sodann bei den requirirten Herren Notaren ihre Actien vorzuzeigen und die als Legitimation und zu dem Eintritt in die Ver⸗ sammlung dienenden Stimmkarten, worauf die Zahl der einem Jeden nach §. 48 der Statuten zukommen⸗ den Stimmen bemerkt werden wird, in Empfang zu nehmen.

Mit Punkt 10 Uhr wird der Sitzungssaal geschlossen, worauf sofort die Verhandlung beginnt.

Die Gegenstände der Tagesordnung, die zum Vor⸗ trag und resp. Beschlußfassung kommen, sind:

1) Der Geschäftsbericht des Jahres 1849.

2) Der Bericht über den Stand der Verhandlungen mit der Staatsregierung, die Abtretung der Bahn betreffend.

3) Die Wahl für die auszuscheidenden (wieder neu wählbaren) Mitglieder des Gesellschafts⸗Ausschus⸗

und zwar:

Herr Hauptmann und Rentbeamter von Reu⸗

ter in Bautzen,

Herr Landesältester von Thielau in Bautzen,

Herr Rittergutsbesitzer Schütz auf Schweta, von welchen statutengemäß die General⸗Versamm⸗ lung zwei, der Ausschuß in sich den dritten zu wählen hat. 8

4) Der Bericht 8 Uneehe e hecehe Kranken⸗ und

ützungskasse der Angestellten.

Dannestagte Geschestsberich mit Rechnungs⸗Ab schluß ist nach §. 50 der Statuten vom 8. August a. c. an in unserem Hauptbüreau, Antonstraße Bahnhof daselbst, zu erhalten.

Dresden, den 15. Juli 1850.

eheb

der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Anton Freiherr v. Gablenz. Franz Netcke.

v. Burgsdorff.

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[112 b] Bekanntmachung.

Die im Johannis⸗Termin 1850 fällig gewordenen Zinsen sowohl der 4⸗ als auch 3 ½prozentigen Groß⸗ herzogl. Posenschen Pfandbriefe werden gegen Einlieferung der betreffenden Coupons und deren Spe⸗ cificationen vom 1. bis 16. August d. J., die Sonn⸗ tage ausgenommen, in den Vormittagsstunden von 9 bis 12 Uhr, in Berlin durch den unterzeichneten Agen⸗ ten in seiner Wohnung (wo auch von heute ab die Schemata zu den Coupons⸗Specificationen unentgelt⸗ lich zu haben sind) und in Breslau durch den Herrn Geh. Kommerzien⸗Rath J. F. Kraker ausgezahlt. Nach dem 16. August wird die Zinsenzahlung geschlos⸗ sen und können die nicht erhobenen Zinsen erst im Weihnachts⸗Termin 1850 gezahlt werden.

Berlin, den 13. Juli 1850.

F. Mart. Magnus, Behrenstraße Nr. 46.

15 b 8 * i Kieser Dampfschifffahrt.

Nächste Abfahrt des Dampfschiffs Döns 8 us Stettin am 28. Juli. D. Witte, Agent in Stettin

Das Abonnement beträgt ETTTT 4 Rthlr.⸗ 4 Jahr. (611111“ in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mi: 2 ½ Sgr. berechnet.

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Deutschland.

Preußen. Berlin. Sitzung im provisorischen Fürsten⸗Kollegium.

Oesterreich. Wien. Devpesche des Minister⸗Präsidenten an den öster⸗ reichischen Gesandten in Berlin über den Friedenstraktat mit Dänemark. Sendung nach Krakau. Haynau in Wien.

Sachsen. resden. Kammer⸗Verhandlungen. zogs von Braunschweig.

Hannover. Hannover. Ministerielle Beantwortung von Interpella⸗ tionen in Bezug auf die deutsche Flotte und Flagge.

Baden. Karlsruhe. Widerlegung.

Schleswig⸗Holstein. Altona. Schiffes. Bekanntmachung.

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Annahme des Ge⸗ setzentwurfs über die Urbarmachung. Fortsetzung der Budget⸗Dis⸗ kussion. Wahl der permanenten Kommission. Paris. Päpstliche Geschenke an den Präsidenten. Erste Kommunion des Grafen von Paris. Abreise von Repräsentanten. Schreiben Prondhon’'s. Ver⸗ mischtes.

Großbritanien und Irland. London. Nachricht vom Tode des Präsidenten der Vereinigten Staaten. Die Verhältnisse zu Cuba. Goldsendung und Kämpfe mit den Indianern in Kalifornien. Texa⸗

8 nische Truppen nach Neu⸗Mexiko.

Italien. Turin. Verurtheilung eines Priesters. Ermordung eines Steuereinnehmers. Florenz. Vorschrift für die Munizipalitäten. Raunbanfall. Ancona. Einleitung zu Münz⸗Umtansch. Rom.

Vermögens⸗Confiscation. Militairs⸗Vorstellung.

Spanien. Madrid. Der Herzog und die Herzogin von Montpensier. Beschlagnahme von Journalen. Vermischtes. Befinden der Königin.

Amtlicher Theil.

Ankunft des Her⸗

Beschlagnahme eines dänischen

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage. I1W1“ 8 6 8*

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen ersten Prediger an der St. Petri⸗ und Pauli⸗ Kirche in Stettin, Moll, zum ordentlichen Professor in der theo⸗ logischen Fakultät der Univerfität in Halle; und

Den Land⸗ und Stadtgerichts⸗Rath Henzschel zu Frankfurt ga. d. O. zum Direktor des Kreisgerichts zu Seehausen in der Alt⸗ mark zu ernennen; so wie

Dem seitherigen Landrathe des königsberger Landkreises, Gra⸗ ser von Dönhoff, die nachgesuchte Dienstentlassung zu bewilligen und demselben dabei zugleich den Charakter als Gehei rungs⸗Rath beizulegen. 8

Instiz⸗Ministerium. Der Rechts⸗Anwalt und Notar Machulla zu Schroda ist, unter Beibehaltung des Notariats, als Rechts⸗Anwalt an das Kreisgericht zu Krotoszyn versetzt worden.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Der Bibliothekar an der hiesigen Königlichen Bibliothek, Dr.

biker, ist auf seinen Antrag aus seinem Amte entlassen worden

Königliche General⸗Lotterie⸗Direction. Bei der heute beendigten Ziehung der ’sten Klasse 102ter Königlicher Klassen⸗Lotterie fiel ein Gewinn von 500 Rthlr. auf Nr. 23,301 ; ein Gewinn von 200 Rthlr. auf Nr. 71,706 und 3 Gewinne zu 100 Rthlr. auf Nr. 3482. 10,003 und 68,616. 1 Berlin, den 25. Juli 1850.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Herzog von Ratibor und Fürst von Corvey, und Se. Durchlaucht der Fürst zu Hohenlohe⸗O t Durch zu 8 ohe⸗Oehringen, nach Breslau.

tamtlicher Deutschland

Preußen. Berlin, 24. Juli. Dem provisorischen Kit Kollegium ist in seiner gestrigen 13ten 8 EETö Note mitgetheilt worden, welche der Königlich preußische Minister der auswärtigen Angelegenheiten, bezüglich der Verhandlungen über das Definitivum des deutschen Bundes, unter dem 17ten d. M. an den Königlich preußischen Gesandten in Wien hat ergehen lassen Diese Note lautet: ö

„Aus dem geehrten Berichte, welchen Ew. ꝛc. unter d. M. an mich gerichtet haben, habe ich die vorläasets Kenten rungen des K. K. Minister⸗Präsit enten über diejenige Eröffnung ersehen, welche die Königliche Regierung sich vermittelst des Er⸗ lasses an Ew. ꝛc. vom 2ten d. M. dem K. K. Kabinet, nachdem die vertraulichen Besprechungen über das Interim haben abge⸗ brochen werden müssen, zu machen veranlaßt gefunden hat. Wir werden indeß jedenfalls noch eine schriftliche und offizielle Erwie⸗ derung erwarten müssen; dringend aber müssen wir wünschen, daß dieselbe möglichst bald ertheilt werde, da wir es durchaus nicht

Berlin, Freitag den 26. Inli

angemessen finden können, unsere Bevollmächtigten noch aufs Unbestimmte hin zu einem vielleicht fruchtlosen Verweilen in Frank⸗ furt anzuweisen. Ew. ꝛc. wollen daher so viel möglich darauf hinwirken, daß der K. K. Minister⸗Präsident sich baldigst dar⸗ über erkläre, ob er die Verhandlungen über das Definitivum zu beginnen bereit sei und dazu die angedeutete Form wählen wolle? Es ist nicht wohl einzusehen, warum die letztere, die von dem Fürsten von Schwarzenberg selbst für die Verhandlungen über das Interim als ein geeignetes Auskunftsmittel bezeichnet worden, nicht auch für die Verhandlungen über das Defi⸗ nitivum angemessen sein sollte. Wir glauben in der An⸗ nahme dieser Form ein Entgegenkommen gezeigt zu haben, wel⸗ ches am besten beweist, wie sehr es uns mit der Sache selbst Ernst ist; und wir sind danach berechtigt, zu erwarten, daß die übrigen Regierungen mit gleichem Ernst auf die Sache eingehen und der ersehnten endlichen Regelung der deutschen Verhältnisse 5 neue Schwierigkeiten und Zögerungen in den Weg legen werden.

Der Vorwurf, daß unsere Vorschläge inhaltsleer wären und nichts Neues darböten, kann wohl nur auf einem Mißverständ⸗ nisse beruhen. Es ist aber gar nicht unsere Absicht gewesen, neue

Vorschläge zu machen, vielmehr unsere Bereitwilligkeit zu erklären, solche entgegenzunehmen. Wenn wir, nach so manchen fruchtlosen Versu⸗ chen, noch immer diese Bereitwilligkeit in der Sache festhalten und für die Form zugleich die von dem K. K. Minister⸗Prä⸗ sidenten selbst angedeuteten Ideen aufnehmen, so kann uns wohl nicht der Vorwurf treffen, daß wir durch hartnäckiges Verhar⸗ ren auf unserem Standpunkte die Verständigung unmöglich machten. Ew. ꝛc. wollen dies dem Fürsten von Schwarzenberg gegenüber auf das entschiedenste hervorheben.“

Sodann kam zur Anzeige, daß das in der Sitzung des Für⸗ sten⸗Kollegiums vom 5ten d. M. mitgetheilte und hierauf in Nr. 188 des Preuß. Staats⸗Anzeigers vom 11. Juli c. veröf⸗ fentlichte Schreiben des Königl. preußischen Ministers der auswär⸗ tigen Angelegenheiten an den Vorsitzenden des Kollegiums vom 4ten d. M. Veranlassung zu dem folgenden Notenwechsel zwischen dem Kaiserl. österreichischen Gesandten in Berlin und dem Königl. preu⸗ ßischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten geworden ist:

„Der Staats⸗Anzeiger vom 11ten d. enthält ein Schrei⸗ ben Ew. Excellenz an Freiherrn von Sydow, worin gesagt wird, daß die Versuche, welche die nach Frankfurt entsendeten Bevoll⸗ mächtigten der Königlich preußischen Regierung und ihrer Ver⸗ bündeten gemacht haben, „den Kaiserlich österreichischen Bevoll⸗ mächtigten und die Vertreter der übrigen Regierungen zu einer Berathung in freien Konferenzen zu bewegen“) vergeblich geblie⸗ ben sind, und worin weiter einer „damals vorbehaltenen Einho⸗ lung näherer Instructionen von Wien“ erwähnt wird.

Der Kaiserl. Präsidial⸗Gesandte, Graf Thun, hebt in einem Dienstschreiben an mich vom 15ten diese beiden Sätze als irrige hervor, an deren Berichtigung ihm liegen muß, da sie in offiziel⸗ len Dokumenten sich vorfinden. Er sagt, daß bei der von den Königl. Bevollmächtigten wohlerkannten Unthunlichkeit, neben und außer der am 16. Mai konstituirt erklärten Plenarversammlung freie Konferenzen zuzulassen, dieselben sich am 6. Juni, dem Tage, wo diese erste und bisher auch letzte vertrauliche Communication gemacht wurde, darauf beschränkten, anzufragen, ob der Kaiserliche Präsidial⸗Gesandte sie in die Versammlung aufnehmen würde, wenn sie, ihren Instructionen zufolge, gleich beim Eintritte einen förmlichen Protest gegen das Präsidialrecht und den Charakter der Versammlung zu Protokoll gäben? eine Anfrage, die nicht anders, als mit einem bestimmten Nein, beantwortet wer⸗ den konnte. Ein Vorschlag, neben und außer der Plenar⸗ Versammlung in freien Konferenzen sich zu bewegen, ist aber weder dem Kaiserl. Präsidial⸗Gesandten, noch irgend einem sei⸗ ner Kollegen gemacht worden.

Ferner protestirt Graf Thun bestimmt und entschieden gegen die Angabe, daß er sich damals vorbehalten habe, nähere Instruc⸗ tionen von Wien einzuholen, indem in dem gegebenen Falle eine solche gar nicht benöthigt war. Die Einberufung der Plenar Versammlung am 26. April und die Konstituirung derselben am 16. Mai waren regelnde Thatsachen, die dem Kaiserlichen Präsidial⸗Gesandten gar nicht erlaubten, nur vorläufig und vorbehaltlich eine Weigerung auszusprechen, sondern die ihm eine bestimmte und definitive vorzeichneten. Es konnte sich also seinerseits nur um einen Bericht an die Kaiserliche Regie⸗ rung über das Vorgefallene, nicht aber um eine Instructions⸗ Einholung handeln, was derselbe dem Herrn General⸗Lieutenant von Peucker auch in einer Unterredung in den letzten Tagen des Juni auseinandersetzte, da dieser eine Anzeige der Antwort aus Wien zu erwarten schien, was nur Folge einer irrthümlichen Auffassung sein konnte, da von dorther keine Antwort zu erwar⸗ ten war und der Kaiserliche Präsidial⸗Gesandte eben so befugt gewesen wäre, auf den zweifelsohne gemachten Bericht der König⸗ lichen Bevollmächtigten eine Antwort aus Berlin zu erwarten.

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1850.

d. M. zu empfangen, in welcher derselbe, auf Grund eines Dienstschreibens des K. K. Bevollmächtigten in Frankfurt a. M., Herrn Grafen von Thun, die Berichtigung zweier Sätze in An⸗ spruch nimmt, welche in einem Schreiben des Unterzeichneten an den Vertreter der Königlichen Regierung im provisorischen Fürsten⸗ Kollegium, Herrn von Sydow, vom 4ten d. M. enthalten sind.

Diese Berichtigung betrifft die Ausdrücke, daß die Versuche der Königlichen Bevollmächtigten in Frankfurt a. M., „den Kai⸗ serlich österreichischen Bevollmächtigten und die Vertreter der übri⸗ gen Regierungen zu einer Berathung in freien Konferenzen zu bewegen“, vergeblich geblieben; ferner, daß „eine damals vorbe⸗ sne Einholung näherer Instructionen von Wien“ erwähnt werde.

Der K. K. Bevollmächtigte, Graf von Thun, erklärt in Be⸗ zug auf den ersten Punkt:

„Ein Vorschlag, neben und außer der Plenar⸗Versammlung in freien Konferenzen sich zu bewegen, sei weder ihm, noch ir⸗ gend einem seiner Kollegen gemacht worden.“

Der Unterzeichnete muß in Beziehung hierauf bemerklich machen, daß ein Vorschlag zu freien Konferenzen neben und außer der Plenar⸗Versammlung gar nicht gemacht werden konnte, da für Preußen und diejenigen Regierungen, welche entsprechende Erklärungen abgegeben haben, eine solche Plenar⸗ Versammlung gar nicht existirt; daß vielmehr der vermittelnde und versöhnliche Vorschlag der Königlichen Bevollmächtigten da⸗ hin ging, daß durch die Aufnahme ihrer Erklärung zu Protokoll und eine entsprechende Ordnung der Präsidialfrage den gemein⸗ samen Sitzungen der Bevollmächtigten selbst derjenige Charakter gegeben würde, welcher es Preußen und seinen Verbündeten ge⸗ stattet haben würde, an denselben, als an freien Konferenzen, Theil zu nehmen. Dies ist auch durch die gleich auf jenen Pas⸗ sus folgenden Worte in dem Schreiben an Herrn von Sydow: „Solche Konferenzen durch die Aufnahme der von uns nach Maßgabe des Erlasses an den Königlichen Gesandten in Wien vom 16. Mai zu stellenden Vorbehalte möglich zu machen“, un⸗ zweideutig ausgedrückt.

In Betreff des zweiten Punktes protestirt der K. K. Bevoll⸗ mächtigte, Graf von Thun, gegen die Angabe, daß er sich damals

Auch thut, in richtiger Auffassung, Ew. Excellenz Note vom 2ten au den Königlichen Gesandten in Wien, wo die Eingangs er⸗ wähnte Stelle sonst fast wörtlich aufgenemmen ist, weder einer vorläufigen Weigerung, noch einer damals vorbehaltenen Einholung näherer Instructionen Erwähnung. Indem ich die Ehre habe, Ew. Excellenz diese Benachrichtigung zur Kenntniß zu bringen, benutze ich ꝛc. Berlin, den 20. Juli 1850. Sr. Excellenz (gez.) Prokesch⸗Osten. Herrn Freiherrn von Schleinitz, 8 . Königlich preußischem Minister der auswärtigen Angelegenheiten.“

„Der Unterzeichnete hat die Ehre gehabt, die Note des K. K.

vb“

Gesandten, Herrn Freiherrn von Prokesch⸗Osten, vom 20sten

vorbehalten habe, nähere Instructionen von Wien einzuholen, und erklärt, daß es sich seinerseits nur um einen Bericht an die K. K. Regierung über das Vorgefallene habe handeln können. Indem der Unterzeichnete es dem K. K. Bevollmächtigten, Grafen von Thun, überlassen muß, die Trageweite seiner damali⸗ gen Aeußerungen in Betreff seiner Berichterstattung nach Wien zu bestimmen, hat er dabei nur zu bemerken, daß die Königlichen Bevollmächtigten demselben, ihrer Angabe nach, 18 ausdrücklich erklärten, wenn sie auch hätten erwar⸗ 8 1h 1e seine Instructionen ihn zu keiner anderen als 1 geg Pe j rwie derung berechtigen werden, so müßten sie ch voraussetzen, daß er nach Wien berichten werde, und si würden demnach die Mittheilung der von dort er⸗ haltenen Antwort erwarten; daß ferner die Königlichen Bevollmächtigten es sowohl dem Grafen von Thun als der K 8 Regierung schuldig waren, vorauszusetzen, daß Ertheilung einer definitiven Antwort in einer für die wünschenswerthe Ver⸗ ständigung so wichtigen Frage die Eröffnungen der Königlichen Regierung einer gründlichen Erwägung würden unterzogen wer⸗ den, und daß sie endlich die Möglichkeit der Ertheilung neuer Instructionen von Wien aus um so mehr annehmen mußten, als weder auf die vermittelst der Depesche an den Grafen Bern⸗ storff vom 16. Mai in Wien abgegebenen Erklärungen der Kö⸗ niglichen Regierung, noch ihres Wissens auf die entsprechenden . Erklärungen einer großen Zahl der übrigen Regierungen, eine Erwiederung eingegangen war.

Ob unter diesen Umständen die von dem Grafen von Thun erklärte Berichterstattung nach Wien nur mißverständlich und „in Folge einer irrthümlichen Auffassung“ als eine vorbehaltene Einholung von Instructionen angesehen worden sei, dürfte eben so schwer, als von geringer Wichtigkeit sein, zu entscheiden, da selbst, wenn es eine irrthümliche Auffassung war, diese nur aus der versöhnlichsten Gesinnung und dem Wunsch, eine wichtige Frage nicht voreilig zu entscheiden, sondern der Verständigung der Kabinette die Wege offen zu erhalten, hervorgegangen sein konnte. 1“

Der Unterzeichnete benutzt ꝛc.

ö“ (gez.) Schleini An Herrn Frhrn. von Prokesch⸗Osten.“ ꝛc. 32 ꝛc.

v“ Die Stellung, welche die kurhessische Regierung sich nunmehr für bestimmt erachtet, ihrerseits zur Union einzunehmen, findet ihre neueste Bezeichnung in einer Erklärung, die seitens des kurhessischen Geschäftsträgers in Berlin am 22sten d. M. bei dem Königlich preußischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten abgegeben worden ist. Bekanntlich hatte Kurhessen in der 4ten Sitzung des berliner Fürstenkongresses vom 14. Mai c. aus der von seinem Bevollmächtigten dargelegten Rechtsauffassung zunächst zwar gefol⸗ gert, „daß es seinerseits nichts dazu thun dürfe, um auch nur dem leinsten Stücke der Unionsverfassung zur Existenz zu verhelfen“; dagegen hatte es, wie der Bevollmächtigte ferner vortrug, aus der⸗ selben Rechtsauffassung nicht gefolgert, „daß man das Bündniß vom 26. Mai 1849 selbst aufgeben solle“, so wie der kurhessische Be⸗ vollmächtigte, nach der zwischen ihm und dem Königl. preußischen Kommissar über die kurhessische Rechts⸗Auffassung stattgehabten Er⸗ örterung, zuletzt die Hoffnung ausgesprochen hatte, „daß noch vor dem Schluß der Konferenz eine neue Erwägung eine Annäherung der verschiedenen Ansichten herbeiführen werde.“ Diese Auslassung des kurhessischen Bevollmächtigten war die letzte bestimmte Aeuße⸗ rung, die seitens der berhesischen Regierung bezüglich ihres Ver⸗

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