1850 / 205 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Niachdem indeß schon vor Eintritt dieses Zeitpunktes durch die bekannten von Seiten der Königlich hannoverischen und der König⸗

lich sächsischen Regierung erfolgten Erklärungen die Aussicht auf

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einträchtiges Zusammenwirken der ersten Kontrahenten des Bünd⸗ nisses vom 26. Mai sich immer mehr zu trüben begonnen, sahen auch die Hansestädte, ihres nationalen Berufes eingedenk, sich ge⸗ nöthigt, auf die Voraussetzungen einer ununterbrochenen Befähigung zur Widmung für denselben zurückzukommen, und zu diesem Zwecke die von dem hochverordneten Ministerium in dem geehrten Schrei⸗ ben vom 7ten v. Mts. erwähnte Ausnahmestellung in Anspruch zu nehmen, welche auch von den übrigen Genossen des Bündnisses als dem Rechte und den Verhältnissen entsprechend vollkommen aner⸗ kannt zu sehen, ihnen keine geringe Beruhigung gewährt hat. Die besondere Rücksichtsnahme, welche dabei von Seiten Bremens auf seine freundnachbarlichen Verhältnisse mit dem Königreiche Hannover eintreten mußte, wird von der Königl. Regierung keinen Augenblick verkannt worden sein. Wie sich auch die weitere Entwickelung der deut⸗ schen Verfassungsverhältnisse gestalten möge. Bremen wird diese engere Beziehung so wenig jemals aus den Augen verlieren können, wie die⸗ jenige, welche es mit dem gesammten Deutschland verbindet. Es wird nicht aufhören, sich als ein historisch erwachsenes und vertrags⸗ mäßig verpflichtetes Organ zur Förderung der Gesammtzwecke Deutschlands zu betrachten, und man wird es keiner partikularisti⸗ schen Tendenzen zeihen dürfen, welche nicht im fortgesetzten Bestre⸗ ben, seine Befähigung zur Lösung jener gemeinsamen Aufgaben zu erhalten und zu steigern, ihre höhere. Würdigung und Bedeutung fänden.

Aus dieser offenen Darstellung dürfte die Königliche Regie⸗ rung bereits zu entnehmen Anlaß finden, daß die Hoffnung, aus einer weiteren Entwickelung der durch das Bündniß vom 26. Mai v. J. angebahnten Verhältnisse und durch Verhandlungen, welche sich an dieselbe reihen könnten, eine heilsame Lösung der gegen⸗ wärtigen betrübenden Lage der Zustände Deutschlands her⸗ vorgehen zu sehen, bremischerseits noch nicht aufgegeben sei. Bremen ist weit entfernt, die Ausnahmestellung, in welche es sich durch diese Lage versetzt sieht, da das Bedürfniß derselben aus den angeführten Gründen ihn mit jeder weiteren Verminderung der Genossenschaft der Union gesteigert erscheinen muß, für eine heilsame anzuerkennen. Es muß vor Allem tief be⸗ klagen, Hannover, dessen Theilnahme an dieser Verbindung sich als ein Hauptbeweggrund der seinigen geltend machte, aus derselben scheiden zu sehen. Aber wohin es auch blickt, es bietet sich ihm von keiner Seite eine zusagendere Aussicht dar für die Verwirk⸗ lichung einer solchen Beruhigung Deutschlands, welche gerechten, wenn auch nicht übertriebenen Hoffnungen auf eine Einigung und Kräftigung desselben nur einigermaßen Rechnung zu tragen und damit zugleich jeder Erneuerung revolutionairer Bewegungen ein Ziel zu setzen vermöchte, am wenigsten aber, wenn es dabei zu⸗ gleich seinen Blick auf die nationale Berufsthätigkeit der Hanse⸗ städte und auf die Sicherstellung ihrer fortschreitenden Befähi⸗ gung zu derselben richtet. Geht doch, was diese Letztere an⸗ langt, selbst das sog. münchener Projekt so weit, die Bedeutung

der Hansestädte in dem Grade zu verkennen, daß es eine Art von Assentirung derselben, wodurch ihnen jede selbstthätige Mitwirkung bei den deutschen Angelegenheiten benommen würde, vorauszusetzen scheint, und erhellt eben so auch aus einer neueren Denkschrift, die künftigen Handelsverhältnisse Deutschlands betreffend, worin der Austausch europäischer Produkte und Fabrikate mit den Erzeugnissen transatlantischer Länder als bisher lediglich von England, Frank⸗ reich und Holland ausgebeutet geschildert wird, die völlige Unkunde dessen, was in dieser Beziehung seit länger als einem halben Jahr⸗ hundert von den Hansestädten und namentlich von Hamburg und Bremen für Deutschland geleistet worden ist.

Daß Ansichten und Tendenzen dieser Art von Seiten der Kö⸗ nigl. hannoverschen Regierung bei deren vollkommener Kunde aller dahin einschlagenden Verhältnisse nicht getheilt werden können, dafür bürgt die Würdigung, welche Hochdieselbe, wie überhaupt den kom⸗ merziellen und maritimen Gesammtaufgaben Deutschlands, so ins⸗ besondere den innig veréinten Interessen der deutschen Nordsee⸗ staaten von neuem angedeihen läßt. Von jeher bemüht, in diesem Streben ihr berufstren zur Seite zu stehen, und über⸗ zeugt, daß, so lange das deutsche Verfassungswerk nicht zum Abschlusse gediehen sein wird, die gedachten Interessen der gewohn⸗ ten gemeinsamen Pflege unter den gegenwärtigen trüben Verhält⸗ nissen doppelt bedürftig sein werden, darf der Senat im Gegentheil vertrauen, daß die Königliche Regierung nur den Wunsch hegen könne, ihren Einfluß auf die künftige Gestaltung Deutschlands in einer Weise geltend zu machen, welche gerechten Ansprüchen ihrer Nachbarstaaten auf eine das Wohl der Gesammtheit erstrebende Mit⸗ betheiligung gleichzeitige Rechnung trägt. Um so angelegentlicher aber ergeht an das hochverordnete Königliche Ministerium hierdurch dessen ergebenste Bitte, ihm die gütigst zugesicherte nähere Mitthei⸗ lung der dortigen Ansichten über die Revision der Bundesverfas⸗ sung nicht vorenthalten zu wollen. Auch bei dieser Veranlassung ꝛc.

Bremen, den 3. Juli 1850. An das hochverordnete Königlich hannoverische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten zu Han⸗ v“

Oesterreich. Krakau, 21. Juli. (Schlesische Ztg.) Die fürchterliche Feuersbrunst, welche am 18ten Mittag 1 Uhr bis gestern Abend hier wüthete, hat einen bedeutenden Theil der eigentlichen Stadt vernichtet. Es brannten ab: auf dem großen Ringe 13 Häuser mit Ausnahme von einigen Gewölben; auf der Weichselstraße 8.

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Häuser und die griechisch⸗unirte Kirche; auf der Brüderstraße 14 Häuser, darunter das Polizeigebäude; auf der Taubenstraße 12 Häuser; auf der Franziskanerstraße der bischöfliche Paläaͤst, der Wielopolskische Palast, die prächtige mit Blech gedeckte Kirche der Franziskaner sammt deren Kloster und 7 Häuser; auf der Grodzkerstraße 40 Häuser und 36 Gewölbe; auf der Breitenstraße die herrliche Dominikanerkirche, nebst Kloster und Bibliothek, die Fleisch⸗ bänke, 9 Häuser, die Druckerei des Buchhändler Friedlein (ein Theil sei⸗ ner Buchhandlung ist gerettet; eben so ist dem Buchhändler Czech nur seine Niederlage verbrannt); auf der Josefstraße 5 Häuser (das Kloster ist bis auf 6 Zellen niedergebrannt, hingegen ist das Innere der Kirche vom Feuer verschont geblieben); auf der Tischlerstraße sind mit Ausnahme des Gebäudes der Armenbank sämmtliche 15 Häu⸗ ser ein Raub der Flammen geworden; auf dem kleinen Ringe ver⸗ brannte das ungeheure Gutkowskische Gebäude, welches die süd

liche Seite dieses Platzes einnimmt; jenseits der Promenade 8 hölzerne Häuschen und auf der Vorstadt Pisek die Mühle nebst 13 Häusern. Der starke Westwind, die Schindeldächer des größten Theils vder abgebrannten Häuser und die mangelhaften Lösch 9 Anstalten trugen zu dem reißenden Umsichgreifen des Feuers sehr viel bei. An vielen Orten war Rettung fast unmöglich. Kaum daß man die Flammen an einem Orte erstickt hatte, schlugen sie an anderen Orten mit Macht wieder auf. Die israelitischen Einwohner des Kazimierz haben sich beson⸗ ders in der verflossenen Nacht beim Löschen wacker betheiligt. Ueber die Ursache des Feuers weiß man noch nichts Bestimmtes. Viele Anzeichen, daß Bösewichter ihre Hand dabei im Spiele hatten, sind vorhanden. So ließ z. B. der Vice⸗Präsident des Stadtrathes, Paprocki, in der Nacht vom 18ten zwei Leute arretiren. Beide be⸗ fanden sich nebst vielen anderen auf dem Dache eines Hauses, um das Feuer abzuwehren. Einer von diesen fing an, mit Schwefelhölz⸗ chen die Schindeln zu reiben. Er wurde alsbald ergriffen, und als man ihm zurief, daß er ja Feuer anlege, entgegnete er: „Laßt es doch brennen, für Euch ist es ja desto besser, so werdet ihr ja stehlen kön

nen.“ Die Anwesenden machten davon Anzeige, wovon sie ein An⸗ derer abzubringen versuchte. Die Zeugen haben ihre Aussagen be⸗ schworen. Gestern Nacht wurde auf der Franziskanerstraße ein In⸗ dividuum ergriffen, welches von mehreren Personen verfolgt wurde. Man führte es in die Johann⸗Querstraße und besichtigte mit der Laterne den Weg, den es durchlaufen; man fand im Sande etwas Pulver gestreut. Auf dem Wodzickischen Hause am Ringe war mit Rothstift aufgeschrieben: kamienica 2 (Haus 2), und auf dem Pa⸗ renskischen Hause am Ringe und Johannenstraße ebenfalls mit Roth⸗ stift angeschrieben: podkal kamenice tyn. Alles dieses sind jedoch noch keine hinreichenden Beweise dafür, daß das Feuer angelegt gewe⸗ sen. Deshalb hat der K. K. Minister⸗Rath, Chef der hiesigen Guber⸗ nialkommission, Andreas Ettmayer von Adelsburg, folgende Bekannt⸗ machung erlassen: „Da sich das Gerücht verbreitet hat, daß das Feuer, von welchem am 18ten die Einwohner Krakau's heimgesucht wurden, durch Bösewichter angelegt worden sei, wird zur Beruhi⸗ gung ves Publikums hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß sowohl vom krakauer Kriminalgericht, als auch vom Stadtge⸗ richt, zum Theil sogar am Tage, wo der Brand ausbrach, mit den Personen, welche dieser Unthat angeschuldigt waren, die vorgeschrie⸗ bene Untersuchung alsbald begonnen worden, daß aber bis jetzt nichts zur Begründung jenes Gerüchts geführt hat. Doch werden die Ortsbe

hörden nicht ablassen, die Untersuchung weiter zu führen und sobald die Schuld erwiesen sein sollte, wird sie nach der ganzen Strenge des Gesetzes bestraft werden.“ Noch muß bemerkt werden, daß vier Spritzen aus dem Königreiche Polen hergeschickt worden sind. Zum Glück ist ein großer Theil der Hausbesitzer versichert; auch haben Viele ihr Mobiliar versichert. Bereits ist der Bevollmächtigte der triester Feuer⸗ versicherungsgesellschaft, H. Goldmann, aus Tarnow hier angekom

men. Alsbald hat sich hier mit Genehmigung der Behörde, ein Co

mité für die Abgebrannten der Stadt gebildet, welches aus 16 Mit⸗ gliedern, hiesigen Bürgern, Professoren und Geistlichen besteht. Prä⸗ sidentin ist die Gräfin Sophie Potocka und Vice⸗Praͤsident der Banquier Kirchmayer. Die Universität ist größtentheils gerettet worden. In dem Polizeigebäude sind außer dem Fremden⸗ und Meldungs⸗Büreau sämmtliche Akten und⸗- Papiere verbrannt. Im Laufe des Tages wurden 36 Personen verschiedener Vergehen hal⸗ ber verhaftet. An vielen Orten glimmte es noch heute Vormittag. Doch ist die Gefahr vorüber. Die österreichische Garnison hat wacker beim Löschen gearbeitet. rei Compagnieen haben ihre Uni⸗ formen gänzlich verdorben, 15 Polizei⸗Beamte sind verwundet, einer sogar todt.

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Nußland und Polen. Warschau, 21. Juli. (Schles. Ztg.) Zufolge einer vor kurzem veröffentlichten Verordnung des Administrations⸗Raths des Königreichs Polen ist es von jetzt an denjenigen Israeliten, welche zum Christenthum übergehen, nicht ge⸗ stattet, ihre bisherigen Zunamen zu ändern. 8

Ein Beschluß des Administrations⸗Raths des Königreichs Po⸗ len verordnet, daß jede, gleichviel ob aus dem Auslande eingeführte oder im Lande angefertigte, auf Religion, christliche Gebräuche oder die heilige Schrift bezügliche Abbildung, dargestellt in Kupferstichen, Steindruͤcken oder Medaillen auf Ringen, in Schnitzwerken, Bild⸗ hauerarbeit, Abgüssen ꝛc., möge sie einer kirchlichen Feier wegen zum Andenken eines Ablasses oder Jubiläums oder aus irgend ei⸗ nem anderen Grunde veranlaßt worden sein, durchaus nicht eher weder durch den Druck oder sonstwie vervielfältigt, Jemanden mit⸗ getheilt oder verkauft werden darf, bis die geistliche Diözesan⸗Be⸗ hörde die Genehmigung dazu ertheilt hat, zugleich aber auch sei⸗ tens der Regierungs⸗Kommission für die inneren und geistlichen Angelegenheiten die Approbation erfolgt und der öffentliche Verkauf gestattet worden ist.

Aegypten. Alexandrien, 5. Juli. (Lloyd.) Der Vice⸗König war kaum von Rhodus zurückgekehrt, wo er dem Sul⸗ tan die schöne Dampffregatte „Scharkieh’“ zum Geschenke gemacht hatte, als er schon in England ein neues Dampfschiff von 700 Pferdekraft bestellte, welches den Namen „Bakir“ führen wird. Ab⸗ bas Pascha hat eine weit bedeutendere Decoration als irgend einer seiner Vorgänger und einen mit Diamanten bestickten Feß mit einer diamantenen Aigrette erhalten. Mit diesen Zierrathen zeigte er sich zu Rosse in unserer Stadt, wo er aber nur kurze Zeit verweilte. Nach eintägigem Aufenthalte in dem am Mahmudie⸗Kanal liegenden Sommer⸗Serail des Maharam Bei kehrte er nach Kahira zurück, das er jedenfalls Alexandrien vor⸗ zieht, während sein Großvater Mehmed Ali so großen Werth auf letztere Stadt legte, die sich auch in der That unter seiner Regie⸗ rung zu ihrer jetzigen Bedeutung emporschwang, und deren Ein⸗ wohnerzahl sich seit Anfang des gegenwärtigen Jahrhunderts von 24,000 auf beinahe 80,000 hob. Im Arsenal sind nun alle Arbei ten eingestellt, und die in demselben befindlichen Kriegsschiffe gehen dem Verderben entgegen. Die Kanonen, welche man höchstens zu Ehrensalven verwendet, werden von den arabischen Kanonieren nie gereinigt, so daß der Rost sich ihnen anlegt und sie schwerlich zum Kriegsgebrauch geeignet sein dürften.

8 Berlin. In der Versammlung des wissenschaftlichen Kunst⸗ vereins am 15ten d. hatten die hiesigen Kunsthändler Gebrüder Rocca drei Originalgemälde Raphael's, Lionardo da Vinci's und H. Holbein's aufgestellt, mit dem Wunsche, das Urtheil hiesiger Künstler und Kunstkenner über dieselben zu vernehmen. Das Gemälde des großen Urbinaten ist ein lebensgroßes Portrait des Kardinals Antonio Ciocchi dal Monte Sansovino, eines berühmten Beisitzers des hohen Gerichtshofes: Sacra Romana Rota zu Rom, wo er, nachdem er verschiedene auswärtige Sendungen und Aufträge mit Ehren vollbracht, 1533 als Bischof, 72 Jahre alt, verstorben ist. Raphaecl malte dies Portrait wahrscheinlich zwischen 1511 bis 16, als der Kardinal funfzig bis fünfundfunfzig Jahre zählte. Die Identität der Person konnte leicht nachgewiesen werden, da Raphael den Kardinal in einer der Lünetten der Stanzen des Vatikans, wo er die Uebergabe der Dekretalen durch Gregor IX. von drei Kardinälen, un⸗ ter denen sich unser Dal Monte befindet, umgeben, dargestellt hat. Ob⸗ wohl das Bildniß, zumal in dem unteren Theile des Gesichtes, sehr gelit⸗ ten hat, so wurde doch nicht der leiseste Zweifel gegen die Echtheit erho⸗ ben und man vereinigte sich in den allgemeinen Ruf; „hic ille est Ra- hael!“ Den von der Akademie St. Luca und von Fr. Overbeck ausge⸗ stellten Zeugnissen schließt sich hier auch das des Direktors P. von Cor⸗ nelius an, welcher außerdem noch den beschädigten Stellen die vortheil⸗ hafte Seite abgewonnen hat, die Art und Weise der Untermalung Naphael's daraus genau nachweisen zu können. Das Gemälde Lionardo da Vinci's zeigt uns einen funfzehnjährigen Jüngling mit dem franzö⸗ sischen Königsmantel, in reichem Schmuck und lang herabwallendem, geringeltem, goldgelbem Haar, statt der Krone mit Edelsteinen und Blumen bekränzt. Da Vasari, nach ihm Lanzi und andere italie⸗ nische Kunst⸗Geschichtsschreiber bemerken, daß Lionardo einen Knaben von ausgezeichneter Schönheit und langherabwallendem, gekräuseltem Haar, Na⸗ mens Salaino, als Lehrburschen und Aufwärter (creato) zu sich nahm und ihn oft als Modell für zarte Engelsgestalten benutzte, so haben italienische und deutsche Autoritäten sich dahin ausgesprochen, in diesem Portrait den jungen Salaino als König Heinrich den Heiligen von Frankreich dargestellt zu finden. Obschon sich heute nicht alle Stimmen darin vereinigten, dies Bild Lionardo zuzuschreiben, Cornelius dasselbe für einen Luini, andere für das Werk sonst eines Meisters der niederländischen Schule halten, so wird doch keinesweges dem Ruhm da Vinci's dadurch zu nahe getreten, daß ihm dies Bild zugeschrieben wird, welches außerdem den großen und seltenen Vorzug hat, weder von dem Zahne der Zeit, noch von dem oft noch ver⸗ derblicheren Pinsel eines Restaurators angegriffen worden zu sein; es ist so wohl erhalten, als ob es so eben die Staffelei des Meisters verlassen hätte. Das dritte ausgestellte Portrait zog, obschon es nicht, wie die ersteren, in Le⸗ bensgröße gemalt ist, die Aufmerksamkeit in nicht minderem Grade auf sich, und da der Kunsthändler mit bescheidener Zurückhaltung erklärte, daß er von dem Vereine den Taufnamen erwarte, vereinigten sich die meisten Stim men dahin, in dem, mit geistvoller Sicherheit gezeichneten, kräftig modellir⸗ ten und bis in das Kleinste sorgfältig ausgeführten Kopfe ein Werk Hans Holbein's anzuerkennen. Der Kunsthändler Herr Eichler hatte die Büste Lessing's und dessen Statuette, eine Kopie des Standbildes, wel⸗ ches dem Dichter und Philosophen in Wolfenbüttel errichtet wird, beide modellirt vom Professor Rietschel in Dresden, ausgestellt. Abgüsse von

diesen beiden vortrefflichen Arbeiten sind bereits in der Kunstanstalt Eichler’s

zu haben. Dr. B. von Koehne aus St. Petersburg gab einige Nach⸗ richten üͤber die Reichthuümer der dortigen Kunstsammlungen, unter denen namentlich die des Kaiserlichen Museums der Eremitage hervorgehoben werden müssen. Auch zeigte derselbe mehrere Tafeln mit galpanoplasti⸗ schen Kopieen alter Münzen, gefertigt von Herrn Eduard Linden in St. Pe⸗ tersburg. Diese Kopieen, welche je nach den goldenen oder silbernen Ori⸗ ginalen vergoldet oder versilbert sind, geben ein so treues Bild ihrer Ur⸗ stücke, daß sie sich fast nur durch die Schwere von solchen unterscheiden lassen. F. F.

Bekanntmachungen. [3200 Nothwendiger Verkauf. . Königliches Kreisgericht zu Kosten, den 11. Mai 1850.

Das den Eduard und Emilie Wilhelmine Adelheid Blodauschen Eheleuten gehörige, zu Kuschen sub Nr. 37 belegene Haus und Garten⸗Grundstück, abgeschätzt auf dna Thr. 2 12 7 ½ Pf. zufolge der nebst Hypothe⸗

da8 eütngangen in der Registratur einzu⸗ G am 2, Dezember 1850, Vorm. 1 an. 8 Gerichtsstelle 16“ 88

5 79 Aufenthalte nach unbekannten Erben des

utsbesitzers Adolph Blodau werden hierzu öffentlich

des Eigenthümer Peter Meyer und Daniel Christian Dehtmann, wie der Wittwe der Eigenthümer Meyer und des Hospitals zu Demmin gränzenden Acker ding⸗ liche Ansprüche und Forderungen machen zu können sich berechtigt halten, hiermit geladen, solche in einem der auf den 12ten und 26sten k. M. und 9. August d. J., jedesmal Morgens 11 Uhr, anberaumten Termine vor dem Königlichen Kreisgericht hierselbst speziell und glaubhaft anzumelden, bei Ver⸗ meidung der in dem dritten Liquidations⸗Termine so⸗ fort zu verhängenden Präklusion. Greifswald, den 13. Juni 1850. Königliches Kreisgericht. (L. S.)

wagen für die Ostbahn“ zum Submissions⸗Termine,

eröffnet werden sollen.

berücksichtigt.

aus mitgetheilt.

I. Abtheilung. 8 Bromberg, den 19. Juli 1850.

Dr. Teßmann.

vorgeladen. 1106 466

loges 8 8n 0 8.

uf den Antrag des Bauern Johann Friedrich? 1 zu Wotenick werden Alle und Iode⸗ eepeee dem Extrahenten parzellirte, in Wotenick sub Nr. 2 be⸗ legene Erbpachts⸗Bauergehöft, so wie an den bei der Gemeinheitstheilung hinzugelegten, an die Geundstücke

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Fsbah n.

Die Lieferung von 4 bedeckten Eisen⸗ bahn⸗Pferdewagen zum 1. Juli 1851 a, frei Bahnhof Kreuz bei Woldenberg soll gim Wege der Submission ausgegeben werden. Eihre Offerten unter der Bezeichnung:

„Submission auf Lieferung von bedeckten Pferde⸗

den 19. August d. J., Mittags 12 Uhr, in dem Central⸗Büreau der unterzeichneten Direction der Ostbahn versiegelt einreichen, wo dieselben in Ge⸗ genwart der etwa persönlich erscheinenden Submittenten Später eingehende oder den Bedingungen nicht entsprechende Offerten werden nicht

Die Lieferungs⸗Bedingungen nebst den Zeichnungen der Wagen werden auf portofreie Gesuche von hier

Königliche Direction der Ostbahn.

1845 kreirten Anleihe der Landschaft des Herzogthums Gotha sind folgende 17 landschaftliche Obligationen: aus Serie A. Nr. 12. aus Serie B. Nr. 154 und 350. aus Serie C. Nr. 1328. 1767. 1939. 1993. 2028. 2421. 2809. 2866. 2918. 2976. 3052. 3135. 3231 und 3240. zur Abzahlung bestimmt worden. Indem solches hier⸗ durch zur öffentlichen Kenntniß. gebracht wird, fügen wir zugleich die Bemerkung bei, 11-K dreiund⸗ zwanzigste Zins⸗Abschnitt zu den Obligationen der ersten landschaftlichen Anleihe: 8 1 aus Serie C. Nr. 1541, aus Serie D. Nr. 3327 und aus Serie E. Nr. 4209, wegen unterlassener Präsentation während der gesetz⸗ lichen Zeitdauer, nunmehr erloschen ist.

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Geeignete Unternehmer wollen

m Namen Sr. Hoheit des Herzogs Ernst, 2 Herzogs zu Sachsen⸗Koburg und Gbtha zc. nc. z 1 8 8 8 8 88 Durch die am Aten d. M. vollzogene fünfte Auss-⸗ 1 loosung der Schuldbriefe aus der geschlossenen drit⸗ ten, durch die höchste Verordnung vom 24. Oktober

Gotha, den 13. Juli 1850. Herzogl. Sächs. Landes⸗Regierung, Finanz⸗Abtheilung.

8 esterreich.

Das Abonnement beträgt

2 Rthlr. für ½¼ Jahr

4 Rthlr.. sjahr. 1 8 Kethlr. 1 Jahr in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

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Berlin, Sonntag den 28. Juli

In lt. Amtlicher Theil⸗ Deutschland. Berlin. Beförderungen und Abschieds⸗Bewilligungen in

Allerhöchste Kabinets⸗Ordre. Wien. Audienz Haynau's. Rückreise Jellacie’'s nach Agram. Umwandlung von kriegsgerichtlichem in disziplinarisches Ver⸗ fahren. Ausdehnung der Elbzollfreiheit. Gerücht von Auflösung des Truppencorps in Vorarlberg und Tyrol. Erlaß zu Gunsten der ottomanischen Flagge. Vermisch es. 1 Bayern. München. Der dänische außerordentliche Gesandte Dirkinck⸗ Holmfeldt. Sachsen. Leipzig. Verbot der öffentlichen Sammlungen für Schles⸗ wig⸗Holstein. Schleswig⸗Holstein. Nachrichten vom Kriegsschauplatze. Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha. Landtags⸗Verhandlungen. Hamburg. Hamburg. Militarrisches.

Anusland.

Preußen. der Armee.

Oesterreich. Semlin. Abnahme der Flagge des englischen Kensuls

in Belgrad.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Fortsetzung der Bud⸗ get⸗Diskussion. Paris. Vermischtes. Geschenk des Präsidenten für Ueberschwemmte. Die Liste der permanenten Kommission und die Coalition zwischen Legitimisten und Montagnards. Die entdeckte geheime Gesellschaft. Verschärfungen im Paßwesen. Cholera⸗Qua⸗ rantaine in Marseille.

Großbritanien und Irland. Parlament. Oberhaus. An⸗ nahme der Bill über die Grafschafts⸗Gerichte. Nichtverlängerung der

Fremdenbill. Unterhaus. Die Verwaltung von Britisch⸗Guiana.

Bewilligung für Kolonieen. Verwerfung der Anwalts⸗Bill und des Antrags auf Erlaß der Einkommensteuer der Pächter. Beschwerde über den Lord⸗Ober⸗Kommissar der Jonischen Inseln. London. Rückkehr der Herzogin von Kent vom Kontinent. Abreise der Orleanischen Fa⸗ milie nach Claremont. Der Nachlaß des Herzogs von Cambridge. Der französische Flüchtlings⸗Klub nicht geschlossen. Vermischtes.

Italien. Turin. Preßgesetz⸗Entwurf.

Spanien. Madrid. Befinden der Königin. Konferenz des neapo⸗ litanischen Gesandten mit dem Minister⸗Präsidenten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Den bisherigen Appellationsgerichts⸗Vice⸗Präsidenten N ötel zu Posen in gleicher Eigenschaft an das Appellationsgericht zu Stettin; und

Den Kreisgerichts⸗Direktor Hübener zu Kalbe an der Saale in derselben Eigenschaft an das Kreisgericht in Stargard in Pom⸗ mern zu versetzen;

Den Obergerichts⸗Assessor und interimistischen Staats⸗Anwalt Malm zu Johannisburg zum Staats⸗Anwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Johannisburg, mit Anweisung seines Wohnsitzes daselbst; und

Den Obergerichts⸗Assessor und interimistischen Staats⸗Anwalt Morgenbesser zu Insterburg zum Staats⸗Anwalt für die Be⸗ zirke der Kreisgerichte zu Insterburg und Darkehmen, mit Anwei⸗ sung seines Wohnsitzes in Insterburg, zu ernennen.

Instiz⸗Ministerium.

Der Notariats⸗Kandidat Jakob Hoffschmidt zu Koblenz ist zum Notar für den Friedensgerichts⸗Bezirk Neuerburg, im Land⸗ gerichts⸗Bezirke Trier, mit 2 Wohnsitzes in Neuer⸗ burg, ernannt worden. 8

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Uichtamtlicher Theil. Dentschland.

Preußen. Berlin, 27. Juli. Nach dem heutigen Mi⸗ litair⸗Wochenblatte ist Baron von Bothmar, Rittmeister vom 6ten Husaren⸗Regiment, zum Major ernannt worden. Von den Offizieren des ehemaligen hohenzollernschen Bataillons sind Werner, Major, als aggr. Major, Knoll, Echter, von Ronchi, Baumeister, Hauptleute, als aggr. Hauptleute, von Spitzel, Ribler, Lauchert, Widmann, Ober⸗Lieutenants als aggr. Premier⸗Lieutenants, von Baratti, Bilharz, Endrie, Wiest, Christ, Maichle, Staehle, Fischer, Lieutenants, als aggr. Seconde⸗Lieutenants beim 26sten Inf.⸗Regt. angestellt worden. Ferner ist der Abschied bewilligt: von Rebenstock, Oberst⸗Lieu⸗ tenant und Direktor des Kadettenhauses in Bensberg, als Oberst mit der Kadetten⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension, von Martitz, Major vom 1sten Dra⸗ goner⸗Regiment, als Oberst⸗Lieutenant mit der Regiments⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civilversorgung und Pension, von Barfuß, General⸗Major zur Disposition, zuletzt Kommandant von Graudenz, mit seiner bis⸗ herigen Pension, von Corvin⸗Wiersbitzky, Major vom 6ten Artillerie⸗-Regiment, als Oberst⸗Lieutenant mit der Regiments⸗Uni⸗ form mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete und Pension.

Dasselbe Blatt enthält folgende Allerhöchste Kabinets⸗Ordre, betreffend die Auflösung der Leib⸗ und Armee⸗Gendarmerie und Kommandirung von Unteroffizieren der Kavallerie zur Artillerie:

81 . 8 b 11““] „Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich Folgendes: die bisherige Leib⸗ und Armee⸗Gendarmerie wird mit dem 1. Oktober dieses Jahres aufgelöst. b Die Mannschaften derselben werden von dem gedachten Tage ab nach dem festzustellenden Grad ihrer Diensttüchtigkeit in die Garde⸗ und Linien⸗Kavallerie⸗Regimenter als Unter⸗ offiziere resp. Wachtmeister ꝛc. Linrangirt oder im Fall der Invalidität pensionirt. Im ersteren Fall bleiben sie bis zur eintretenden Pensionirung oder anderweitigen Anstellung im Genusse ihres bisherigen Gehaltes und der etatsmäßigen Zu⸗ lage⸗Kompetenz. Vom 1. Januar 1851 ab wird für jede Schwadron der Garde⸗ und Linien⸗Kavallerie⸗Regimenter ein ältestes Ser⸗ geanten⸗Gehalt und ein Pferd mehr zum Etat gebracht und vom 1. Oktober dieses Jahres ab bis Ende Dezember 1850 die diesfällige Verpflegung bei den Kavallerie⸗Regimentern nach dem wirklichen Bedarf extraordinair verausgabt. Den bisherigen Dienst der Leib⸗Gendarmerie übernimmt die Garde⸗Kavallerie in Berlin und Potsdam durch zeitweise ab⸗ zulösende Ordonnanz⸗Unteroffiziere, welche den Namen „Kö⸗ nigliche Ordonnanzen“ führen. Es wird für diese Unteroffi⸗ ziere ein besonderer Wachtmeister bei einem der Garde⸗Ka⸗ vallerie⸗Regimenter angestellt. Für die höheren Truppen⸗Befehlshaber bis einschließlich zum Brigade⸗Commandeur findet ein Ersatz der eingehenden Armee⸗ Gendarmen durch permanente Kavallerie⸗Ordonnanzen nicht statt. Dagegen bleibt den kommandirenden Generalen, den Divisions⸗Commandeuren und den Brigade⸗Commandeuren der Kavallerie unbenommen, sich bei vorkommenden Gelegen⸗ heiten und namentlich bei den Truppenübungen von den un⸗ tergebenen Kavallerie⸗Regimentern berittene Ordonnanzen, jedoch nur vorübergehend, gestellen zu lassen. Jedes Kavallerie⸗Regiment hat alljährlich eine Anzahl von Unteroffizieren in der Regel einen per Schwadron zur Artillerie zu kommandiren, um bei derselben die für den Traindienst erforderlichen Kenntnisse in der Bespannung und im Fahren zu erlernen. Das Kriegs⸗Ministerium beauftrage Ich mit der Ausführung dieser Meiner Ordre. Potsdam, den 20. Juni 1850. (gestempelt) Friedrich Wilhelm. Auf Befehl und in Gegenwart Sr. Majestät des Königs: von Gerlach. von Stockhausen.

(gez.) 8 (gegengez.) An das Kriegs⸗Ministerium.“

Oesterreich. Juli. Der Lloyd meldet: „Feldzeugmeister Freiherr von Haynau erhielt am Montag von Sr. Majestät dem Kaiser eine beinahe halbstündige Audienz und wurde sehr gnädig entlassen. Am 20sten und Llsten speiste derselbe bei Rothschild und fuhr vorgestern nach Baden.“

Der Banus Freiherr von Jellacic ist in der vorigen Nacht mit seiner Gemahlin von Napagedl hier eingetroffen und bereits mit der Gloggnitzer Bahn nach Agram abgereist.

Die Wiener Zeitung enthält folgende amtliche Anzeige: „Unter die Aufgaben der Kriegsgerichte in Ungarn, Siebenbürgen, dann in der serbischen Woywodschaft und dem temescher Banate, gehörte auch die Durchführung des Purifications⸗Verfahrens rück⸗ sichtlich der demselben nach der Amts⸗Instruction vom 2. Juli v. J. unterliegenden Kaiserlichen Offiziere, Militair⸗ und Civilbeamten. In Anbetracht der milderen Bestimmungen, welche Se. Majestät hinsichtlich des kriegsrechtlichen Verfahrens in Bezug auf die Re⸗ volutions⸗Vorgänge in Ungarn im Wege der allerhöchsten Gnade überhaupt eintreten zu lassen geruhten, haben nun Se. Majestät der Kaiser mit der weiteren allerhöchsten Entschließung vom 10. Juli d. J. allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die Kaiserlichen Kriegsgerichte in den genannten Ländern von dem Theile der ihnen durch das Armee-Ober⸗Kommando während des bewaffneten Aufstandes übertragenen Amtswirksamkeit enthoben wer⸗ den, welcher sich auf das Purifications⸗Verfahren mit den im Ci⸗ vildienste gestandenen öffentlichen Functionairen, Pensionisten und Dienern bezieht. Diesem allerhöchsten Befehle zufolge werden nun sämmtliche noch anhängige, auf solche Individuen Bezug nehmende Verhandlungs⸗Akten der betreffenden Behörde, welcher der in Frage kommende Civil⸗Beamte, Pensionist oder Diener untersteht, zur weiteren Disziplinar⸗Verhandlung abgetreten werden und dies auch in jenen Fällen stattfinden, wo ein kriegsrechtliches, auf Entlassung aus dem Staatsdienste lautendes Erkenntniß bereits geschöpft, aber noch nicht veröffentlicht wurde.“

Mit Kaiserlicher Genehmigung vom 6ten d. M. wird die zu⸗ folge der Entschließung vom 4ten Mai d. J. den böhmischen Schif⸗ fern mit gewissen Beschränkungen bewilligte Elbzollfreiheit durch Erlaß des Finanz⸗Ministers vom 20. Juli auch auf ausländische Schiffe für die Fahrt zwischen der sächsischen Gränze und Tetschen ausgedehnt.

Aus Tyrol vom 20. Juli wird dem Lloyd gemeldet: „Ein Gerücht, daß das Truppen⸗Corps in Vorarlberg und Tyrol aufge⸗ löst werde, verbreitet sich allgemach und wird mit ungemeiner Be⸗ friedigung vernommen, auch gern geglaubt. Unser Landvolk, unter der kostspieligen Bequartierungs⸗ und Verpflegungslast lange hart mitgenommen, beginnt aufzuathmen und an die Wiederkehr der al⸗ ten friedlichen Zustände zu denken, ja, schon ernstlich darauf zu hoffen. „Dachten wir's doch“, sagen die Bauern, „unser gütiger Kaiser Ferdinand werde nicht umsonst mit uns zur Maria⸗Hilf am 7. Juli gebetet haben. Nun hat der Herr, der über Allen ist, die Sache auf einmal so gelenkt, daß der junge Kaiser nicht mehr so viele Soldaten braucht. Jetzt wirds bald

Wien, 25.

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Erpedirion des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: ehren⸗

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schähe, was die Leute hoffen. Nicht eine oder die andere Zwistig⸗ keit, die hier und dort bei starken Garnisonen unvermeidlich ist, nicht ein von böswilligen Lügnern erfundener soldatenfeindlicher Geist des Tyrolers, überhaupt keinerlei Unlauterkeit der Ge⸗ sinnung neß das Land ob der lange dauernden Militair⸗Be⸗ setzung dumpf und gebdrückt erscheinen; seine Armuth, namentlich im obern Innthale, seine Erwerblosigkeit, seine beschränkte Häus⸗ lichkeit und die ängstliche Sorgfalt in Wahrung der alten schlichten Sitten und des Glaubens machte dem unerfahrenen Volke bang und gönnte ihm nur ein unklares Verständniß der wohlwollenden Absich⸗ ten und Anordnungen der neueren Verwaltung, ohne daß sein durch die stürmischen Ereignisse der letzten Jahre erschüttertes Vertrauen wieder gekräftigt werden konnte. Dahin aber würde die Verwirkli⸗ chung des erwähnten Gerüchtes sicher führen. Möchte sie doch recht bald eintreten.“

Die Austria enthält folgende Bekanntmachung: „Ueber einen von Seiten des Herrn Ministers des Aeußern in Folge eines Mini⸗ sterraths⸗Beschlusses erstatteten Vortrag hat Se. Majestät mit aller⸗ höchster Entschließung vom 2. Juli allergnädigst zu bewilligen ge⸗ ruht, daß die ottomanische Flagge in den österreichischen Seehäfen rücksichtlich der Hafengebühren jener der begünstigten Nationen gleichgestellt werde, was hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird.“

Der Corriere italiano glaubt nach einer ihm zugegangenen Mittheilung es als unzweifelhaft annehmen zu dürfen, daß der Senat in Verona verbleiben werde. Das Votum des Kriegs⸗Mi⸗ nisters soll hierbei den Ausschlag gegeben haben. Es sei wahr⸗ scheinlich, fügt jenes Blatt hinzu, daß Herr von Schmerling des wegen seinen Posten nicht verlassen werde.

Der bekannte Gefängniß⸗Reformator, Herr Appert, hat seinen Besuch der biesigen Besserungs⸗Anstalten vorgestern begonnen. Er wird vier Wochen hier verweilen.

Das Ministerium des Innern hat genehmigt, daß die milde

Beihülfe aller Kronländer für die im Monat April durch zerstörende Erdbeben verunglückten Bewohner des Kreises von Ragusa in An⸗ spruch genommen werde. Der Schaden, welcher zum großen Theile arme Leute traf, beträgt gegen 238,000 Fl. C. M., wovon auf die Stadt Stagno und Umgebung allein 164,000 Fl. C. M. fallen. Das Finanz⸗Ministerium hat eine Verordnung erlassen, ver⸗ möge welcher auf Grund der Kaiserlichen Entschließung vom 7. Junt mehrere Gegenstände im Verkehre über die Zwischenzoll⸗Linie für zoll⸗ und dreißigstfrei erkärt werden. 8

Bayern. München, 23. Juli. (N. K.) Der schon seit fünf Tagen hier auwesende außerordentliche dänische. Gesandte, Baron Ulysses von Dirkinck⸗Holmfeldt, hat sich heute nach Tegern⸗ see begeben, um die Rückkehr Sr. Majestät des Königs aus Aachen abzuwarten. Sachsen. Leipzig, 26. Juli. (D. A. Z.) In dem de⸗ finitiven Bescheide des Ministeriums des Innern auf das an dasselbe gerichtete Gesuch um Gestattung der Sammlung für Schleswig⸗ Holstein heißt es: „Das Ministerium finde es bei den jetzigen politischen Zuständen unthunlich, die Genehmigung zum Abdrucke von Aufforderungen zu Geldbeiträgen ꝛc. zu gestatten, doch sei es unverwehrt, Gelder, die freiwillig und unaufgefordert übergeben würden, anzunehmen und weiter zu befördern.“ Schleswig⸗Holstein. Schleswig, 25. Juli, Mittags 412 Uhr. -(D. R.) In diesem Augenblicke findet ein furchtbarer Kampf statt, der besonders auf dem linken Flügel im Gange ist. Seit 2 ½ Uhr Morgens ununterbrochene heftige Kanonade. Die Dänen haben starken Verlust erlitten, besonders beim Moore von Lusbusch, wo die dänische Kavallerie feststeckte. Die Bagage des Generalstabs, die sich hierher zurückgezogen, geht eben wieder nach dem Norden. 350 dänische Gefangene wurden gemacht. Willisen kommandirt im Centrum, Tann ien linken, Horst den rechten So eben geht die Nachricht ein, Tann habe den rechten Flü⸗ gel der Dänen durchbrochen. Rendsburg, 25. Juli, Abends 10 Uhr. (D. R.) Bis 10 Uhr Morgens war der Sieg auf Holsteins Seite; da wandte sich das Kriegsglück. Um 2 Uhr Nachmittags war das holsteinsche Centrum durchbrochen, und die Holsteiner zogen sich nach dem be⸗ kannten Sehstedt, 1 Meile nördlich von der Eider, zurück. Um 8 Uhr Abends waren dänische Truppen bereits in der Stadt Schles⸗ wig. Die Schanzen von Eckernförde sind desarmirt. b

Kiel, 26. Juli. (D. R.) Gestern griffen die Dänen um 3 Uhr Morgens unsere ganze Linie mit großer Uebermacht an und verdrängten sie Nachmittags aus den Positionen bei Jedstedt. Un sere Armee steht südlich von Schleswig, welches die Daänen um 8 ½ Uhr Abends besetzt haben. Willisen's Hauptqguartier ist Rendsburg. Der Verlust auf beiden Seiten ist groß. Wir machten 300 Ge⸗ fangene. Die Armee schlug sich gut. Der Geist ist ungeschwächt. Es fehlt an Offizieren und Unteroffizieren.

Ueber den Kampf zwischen den schleswig⸗holsteinischen und den dänischen Truppen enthalten hamburger Blätter folgende bis zum 25. Juli reichende Nachrichten: 8

Schleswig, 24. Juli. Abends. Diesen Morgen gegen 7 Uhr drang die dänische Avantgarde von Wanderup an der flens⸗ burg⸗husumer Chaussee in südöstlicher Richtung gegen die Trene vor. Der Kampf wurde vom schleswig⸗holsteinischen lsten Jäger⸗ corps eröffnet, schien aber mehr eine bloße Rekognoscirung zu sein als eine Schlacht werden zu wollen. Bald nachher griff man aber die schleswig⸗holsteinische Armee auf der Chaussee von Flensburg nach Schleswig heftig an, indem sich vier Infanterie Ba⸗ taillone auf das 3te Jägercorps der Avantgarde warfen. Das Corps, sich zurückziehend, schlug sich heftig mit dem Feinde, bis ihm das 1ste Bataillon unter lautem Gesange zur Hülfe eilte.

besser werden.“ In der That, es wäre sehr wohlthuend, wenn ge-⸗ Der Feind wurde wieder zurückgedrängt, brachte aber jetzt Ar⸗