“ Auswärtige Börsen. 1“
Breslau, 27. Juli. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 Gld. riedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 111 ¾ Br. Poln. Papiergeld 25 % Br. Oesterr. Banknoten 88 ⅛ Gld. Freiwillige Staats⸗Anl. 5proz. 106 Br. Staats⸗Schuldsch. 86 bez. und Gld. Seehand⸗ lungs⸗Prämienscheine aà 50 Rthlr. 107 ½ Gld. Pos. Pfandbriefe 4proz. 101 Br., do. 3 ½proz. 90 8 bez. Schlesische Pfandbriefe 35proz. 96 ½ bez. u. Gld., do. neue 4proz. 101 5 Gld., do. L tt. B. 1proz. 100 %2 Br., do. 3 ⁄6 proz. 92 ¾ Gld. 8 1 Poln. Pfandbr. alte 4 proz. 96 Gld., do. neue 4proz. 952 Gld., do. Partialloose a 300 Fl. 134 Gld., do. a 500 Fl. 81 Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 17 ¾ Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 81 Br.
Actien: Oberschlesische Litt. A. 108 ½ Br., 104 Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 75 ½ Br. Niederschle⸗ sisch ⸗ Märkische 83 ⁄ BI do. Prior. 104 ½⅔ Br., do. Ser. III. 8 103 ⅛ Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 96 ½ Gld. Neisse⸗Brieg 35 ¼ Br. Krakau⸗Oberschlesische 69 ½ u. bez. und Br. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn 414 — 41½ bez. und Br.
1 Wechsel⸗Course
Amsterdam 2 M. 140 ½ Gld. Hamburg a vista 150 Gld.
do. 2 M. 149 ⁄2 Gld.
London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 24 ⅛ Br.
Berlin a vista 100 ⅛ Br.
do. do. 2 M. 99 ½ Gld.
do. Litt. B.
1 oz. 97 ¼, 4proz. 76 ¼. 4 5. Anleihe 34: 183 ½¼, 39: 119 ¾. Nordbahn 113 ½¾. Gloggnitz 120 ½. Mailand 80. Pesth 89 ½. B. A. 1196. ““ Wechsel⸗Course. Amsterdam 100 G. Augsburg 116 ½. b Frankfurt 116 ¼ Br. Hamburg 170. London 11.34 G. Paris 136 ½. 8 Gold 20 ½. Silber 15 ½. Fonds und Actien beliebt. Fremde Valuten fester.
Leipzig, 27. Juli. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ¼ Gld. Leipz. B. A. 157 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 135 ½ Br. Sächsisch⸗Bayerische 87 Br. Schlesische 94¼ Br. Chemnitz⸗ Riesa 23 Br. Löbau⸗Zittau 24¼ Gld. Magdeburg⸗Leipzig 219 Br. Berlin⸗Anhalt. 91 %½ Br. Altona⸗Kiel 94 ½ Br. Deßauer B. A. 146 Br. Preuß. B. A. 99 Br.
Frankfurt a. M., 26. Juli. Die Geschäfte in österr. Fonds waren an heutiger Börse von einigem Belang. Alle Gat⸗ ungen derselben hielten sich begehrt, und man bezahlte dafür mehr der minder bessere Preise als gestern. Auch blieben bad. Loose, Taunus⸗Actien und Zproz. Spanier angenehmer. Friedrich Wil⸗ helms⸗Nordbahn waren mehr offerirt. Alle übrigen Fonds und
Actien bei stillem Geschäft ohne Veränderung. 8 Oestr. 5proz. Met. 83 ½ Br., 83 Gld. Bank⸗Actien 1280 Br., 1276 Gld. Bad. Partial⸗Lvose a 50 Fl. v. J. 1840 545 Br., 54 ½ Gld., do. 4 35 Fl. v. J. 1845 32 ½ Br., 32 ⅞ Gld. Kurhess. Partial⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 32 ¼ Br., 32 ½ Gld. Sardin. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 ¾ Br., 33 ½ Gld. Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl. 76 ¾ Br., 76 ⅞ Gld., do. a 25 Fl. 28 ⅛ Br., 27 ½ Gld. Spanien 3proz. inländ. 33 % Br.,
33 Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 137 Gld., do. 4proz. Obligat. a 500 Fl. 81 ⅞ Br., 81 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 43 9
Br., 43 ½ Gld. Bexbach 81 ¼ Br., 81 Gld. Köln⸗Minden 97 Br., 96 ¾¼ Gld. 1
Hamburg, 26. Juli. 3 ⁄ů proz. p. C. 88 Br. u. Gld.
E. R. 105 Gld. Stiegl. 88 ¾ Gld. Dän. 75 Br., 74 ⅞ Gld.
Ard. 11 ½¾ Br., 3proz. 31 ½ Br., 31 ½ Gld. 6proz. Amerik. Ver.
St. 106 ¾ Br., 106 ¾ Gld. Hamb. Berl. 87 Br., 87. Gld.
Bergedorf 90 Br. Magdeb. Wittenb. 59 Br., 58 ¾ Gld. Altona⸗
Kiel 93 Br. u. Gld. Köln⸗Minden 96 Br., 95 ¾ Gld. Mecklen⸗
burg 36 ¾ Br., 36 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelm⸗Nordbahn 41 ½ Br., 41 Gld. 8 Wechsel⸗Course.
Paris 189 ½¼
St. Petersburg 34 %
London 13.,7 ½.
Amsterdam 35.85.
Wien, 256. Juli.
Frankfurt 88 . Wien 172. Breslau 152 5½ Gold al Marco 433. In Wechseln unbedeutendes Geschäft, Actien still, Mecklenb. höher.
Paris, 25. Juli. 3 proz. 58.30. 5 proz. 96. 65 bahn 473. 75.
Gold 9 a 10. Dukaten 11.85, 11.80.
Nach der Börse. 5proz. 96. 65.
Die Börse war heute sehr bewegt, doch schlo gestern.
ahn⸗
Nord⸗
Wechsel⸗Course. Amsterd. 209 6. Hamb. 185 ⅛. Berlin 367 ½. London 25. 25. Frankf. 210 ¾. Wien 213 ½. 1 Petersb. 397 ½. “ London, 25. Juli. Zproz. Cons. p. a. Z. pr. Aug. 97, 96 ⅞⅝, 3 ⅜poroz. 98 ⅛, 99. Int. „. Ard. 17 ½, , Zproz. ö 110, 4 ½proz. 96, ½. Mex. 30, 29 ½. Bras. 93, 91. Peru 82 ½, 81 ⁄. Englische Fonds bei geringem Geschäft wenig verändert; auch in fremden Fonds wenig Bewegung. 2 Uhr II 66A Amsterdam, 25. Juli. Die Stimmung für holländ. Fonds war heute wiederum bei einigem Umsatz in Int. etwas angenehmer. Oesterr. wenig verändert. Mex. 30 ½. Holl. Int. 57 %, . Zproz. neue 68 ½. gr. Piecen 12 ½. Russ. alte 106, 4proz. 89 ¾. Met. 5proz. 80 ¼x, 80. 2½ proz. 42 ¼.6, 7. Wechsel⸗Course. Wien 30 ½. 1 Frankfurt 100 ⅞. London 2 M. 12. 8 †. S. 12 6. Hamburg 35 ½¼. Petersburg 188 Gld.
C. 96 ⅛, 97, 96 ¾, , 57, ½, 4proz. 89, Russ. 5proz. 112,
Span. Ard. 12 48. Stiegl. 88 ½. Oester.
Markt⸗Berichte. Stettin, 27. Juli. Weizen unverändert. “ Roggen 30, 28 ¼, pr. Aug. 28, pr. Herbst 29, pr. Frühj. 32 ½ . u. Gld. Rüböl loco 10 ⅛, pr. Herbst 10.†. Spiritus loco u. pr. Aug. 26 ½ Br. 6
Stettin, 26. Juli. (Ostsee⸗Ztg.) (Wochenbericht.) Auf unserem Markte blieben die flauen englischen Berichte ohne be⸗ sonderen Einfluß, und bei mäßigen Offerten behauptete sich die gute Kauflust, welche sich schon zu Anfang der Woche für Weizen gezeigt hatte. Gehandelt sind seit Montag ca. 600 Wspl., und zwar 30 Wspl. bunt. poln. 90 pfd. loco mit 15 Wspl. weiß do. 88 pfd. zu 55 Rthlr., 100 Wspl. schönen weißen poln. Nhpfd. loco zu 57 Rthlr., 27 Wspl. desgl. 89 pfd. zu 55 ½ Rthlr., 180 Wspl. weiß. bromb. schwimm. 88 ¾ — 89 pfd. zu 55 ½ Rthlr., 57 Wspl. weiß. schles. schwimm. 88—89pfd. zu 55 ½ Rthlr., ferner 120 Wspl. gelb. uckerm. 90 — 91 pfd. loco zu 585 Rthlr., und 40 Wspl. märk. 90pfd. von Landsberg schwimm. zu 50 ¾ Rthlr. Für weiß. schles. 88pfd. ab⸗ zuladen, wurde 54 ½ Rthlr. in einem Falle geboten, für gelb. 89 pfd. loco, in sehr schöner Qualität, wurde 56 Rthlr. gefordert, 55 ¼ Rthlr. geboten. Für schönen weißen poln. 89pfd. soll 56 Rthlr. geboten sein.
Auf Roggen gehen noch immer manche Ordres aus dem In⸗ nern ein, indeß wurden die Preise auf spätere Lieferung durch starke Offerten unserer Verkäufer wieder auf ihren früheren Standpunkt zurückgedrängt, während sich Loco⸗Waare pr. Juli — August⸗Liefe⸗ rung gut behauptete. Loco 84 — 85pfd. 28 ½ a ½ Rthlr., 86pfd. 29 Rthlr. bez., Juli 82pfd. 285 Rthlr., 86pfd. 29 ¼ Rthlr. bez., Juli — August 82;fv. 28 ¾ Rthlr. bez. u. Br., 28 Rthlr. Gld., September — Oktober 82 pfd. 29 ¾ Rthlr. bez., schloß 29 Rthlr. Br.,
mex
86 pfd. 30 ¼½2, Rthlr. bez., pr. Frühjahr 82pfd. 33 — 32 ½ Rthlr., zu⸗ letzt 31 ¾ Rthlr. bez. u. Gld.
In Gerste ging wenig um; für pomm. 76pfd. loco wurde 24 Rthlr. bez., schles. 75 — 76pfd. wenig offerirt, 25 Rthlr. Gld., 74 — 75 pfd. Oderbruch 24 Rthlr. gef., 23 Rthlr. Gld. Kleine Gerste 70 — 71 pfd. 20 a 21 Rthlr.
Hafer in loco 52 —54pfd. 21 Rthlr. gef., 20 Rthlr. Gdd.
Kleine Kocherbsen 31 Rthlr., Futtererbsen 28 Rthlr. 88
Extra superfeines Weizenmehl 22 Sh. 6 Pee. pr. Tonne f. a. B., Roggenmehl Nr. 1 2 ½ Rihlr. pr. Ctr. f. a. B. 8
Rapps und Rübsen, für schles. Rapps auf Abladung soll 57 ½ Rthlr. bezahlt sein, Rübsen in loco bedang 73 Rthlr.
Heutiger Landmarkt: Weizen. Roggen. Gerste. 50 3 653. 28 3 29. 22 a 24. Rübsen 69 a 71 Rthlr. Rappkuchen in loco 31 a 32 31 Sgr.
Leinkuchen 44 Sgr.
Spiritus flau, Juli und August zu 26 ½ %, Frühjahr zu 24 % verkauft.
Fettwaaren. Baumöl wenig Umsatz, ächt Gallipoli 15 Rthlr. unverst. bez., 15 6 Rthlr. gef., kalabreser 14 ½⅞ Rthlr. unverst., tu⸗ neser 13 ⅜ Rthlr. unverst. Kokusnußöl 12 ½ a 14 Rthlr. verst. nach Qual. Palmöl in loco 11 ½ Rthlr. Siüdseethran in loco 12 Rthlr. verst. bez. Brauner berger Leber Thran 26 Rthlr. verst. bez., schottischer 22 ⅞ Rthlr. verst. bez. Blanker Berger Leberthran bei wenig Vorrath 29 Rthlr. pr. To. Lardöl 11 Rthlr. verst. circa 18 % bez. Talg unverändert. 1a russ. gelbes Lichtentalg 12 12 Rthlr. unversteuert, Seifentalg 12 ½ Rthlr. unverst. 8 8
In Rüböl hatten wir ein ziemlich lebhaftes Geschäft, und es mögen ca. 4 — 5000 Ctr. auf Herbstlieferung zu steigenden Preisen gehandelt sein. Bezahlt wurde Juli— August und Sept. —Okt. mit 11 ½ — 11 % Rthlr., gestern blieb aber Sept. — Okt. zu 11 Rthlr. offerirt. Leinöl 11 Rthlr. inkl. Faß.
Butter still und unverändert.
Zink auf Lieferung 4 ¾ Rthlr. Br., 4½ Rthlr. G. 1
Nach der Börse. Von Weizen sind heute begeben 50 Wsp gelb. schles. 89pfd. effektiv zu 55 Rthlr. und 52. Wspl. bunt. poln 87 — 88pfd. zu 54 Rthlr. 6
Roggen 82pfd. pr. Juli u. Aug. 28 ¾ Rthlr. Br., 28 Gld., Sept. — Okt. 29 Rthlr. Br., 28 ¾ Gld., Frühjahr 31 ¾ a 32 Rthlr. bez., 32 Rthlr. Br.
Gerste 75 — 76 pfd. oderbruch 23 Rthlr. bez., Rthlr. bez.
50 Wspl. schles. Rapps pr. Aug. —Sept. bedangen 75 ½ Rthlr.
Spiritus in loco ohne Faß 25 % Br., mit Faß 26 ½ 9% Br., pr. Aug. 26 ½ % Br., pr. Sept. 25 ½ 9 bez., pr. Frühjahr 25 ℳ bezahlt.
1 Rüböl pr. Sept. — Oktober 11 Rthlr. Br., ¼ Rthlr. Geld, pätere Termine 11 ½ Rthlr. Br. 8 8 Baumöl, Gallipoli, 15 Rthlr. tr. bez. Palmöl 11½ Rthlr. verst. bezahlt.
Talg, gelb Licht⸗, 12 % Rthlr. tr. bez.
Blauholz, Domingo, 1½ Rthlr. MX“
Posen, 26. Juli. (Der Scheffel zu 16 Metzen.) Weizen 1 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. bis 2 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. 8
Roggen 28 Sgr. 11 Pf. bis 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 “ I1I16’ 22 Sgr. 3 Pf. bis 26 Sgr. 8 Pf.
Hafer 15 Sgr. 7 Pf. bis 17 Sgr. 9 Pf.
Buchweizen 22 Sgr. 3 Pf. bis 26 Sgr. 8 Pf.
Kartofseln 10 Sgr. bis 11 Sgr.
Heu, der Ctr. zu 110 Pfd., 20 Sgr. bis 25 Sgr.
Stroh, das Schock zu 1200 Pfd., 4 Rthlr. bis 5 Rthlr.
Butter, ein Faß zu 8 Pfd., 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. bis Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.
Erbsen.
Hafer. 0 9
18 a 20.
pommersche 24
egr is Notizen.
Frankfurt 8A“ Nordbahn 42 ¾ Met. 4 ½proz. 73 ½, 5proz. 83 ⅞. B. A. 1282. Lvoose 161, 104. Span. 32 ⁄%. Bad. 32 ½. Kurh. 32 ½. Wien 103.
Hamburg, 27. Juli. 2 ½ Uhr. Börse flau. Berlin 87. Köln⸗Minden 95 3. Magdeburg⸗W Nordbahn 40 %. Weizen matt.
E11u“
Hamburg⸗ onb 58 1
Berlin, Druck und V
1’’“ 8 Bekanntmachungen. 1464] PBZdumn
Die bei den Provinzial⸗Riiterschaftskassen nicht erho⸗ benen halbjährigen Pfandbriefs⸗Zinsen vom Juli d. J. können bei der Haupt⸗Ritterschaftskasse hierselbst, Wil⸗
helmsplatz Nr. 6, vom 1. bis 14. k. M., Vormittags zwischen 9 und 12 Uhr, in Empfang genommen werden.
In demselben Termine werden auch die neuen Zins— coupons, welche für die Jahre 1851 bis 1854 inkl. ausgefertigt worden sind, gegen Vorzeigung des Cou⸗ vons Nr. 8, vom Juli d. J., und gegen Erlegung der im Nachtrage zum §. 287 des Ritterschaftlichen Kredit⸗ Reglements vom 15. Juni 1777 festgesetzten 2 ½ Sgr. für das Blatt, ausgereicht.
Dies wird mit der Aufforderung bekannt gemacht, den Coupons ein Verzeichniß beizufügen, in welchem dieselben, ohne Rückstcht auf die Provinzen und Münz⸗ sorten, nach der Reihenfolge der Nummern aufzufüh⸗ ren sind.
Mit dem 14. August c. wird die Zinskasse geschlos⸗ sen, und findet eine fernere Ausreichung der Zinsen so⸗ wohl als der Coupons nicht eher als im Februar k. J. wieder statt.
Berlin, den 23. Juli 1850.
Kur⸗ und Neumärksche Haupt⸗Ritterschafts⸗Direction.
(gez.) Graf von Voß. Freiherr von Monteton.
Graf von Häseler.
haber
8
[398]
1472] Bekanntmachun g. Nachdem von uns über das Vermögen des Kauf⸗ ee Benj. Ludw. Köhn, Firma: B. G. Röhr LC Konkurs eröffnet worden, so wird zugleich a Arrest über dasselbe hiermit verhängt und hee-. he, 8 welche von dem Gemeinschuldner et⸗ hinter sich 8 8, Sachen, Effekten oder Briefschaften inter sch haben, hiermit angedeutet, demselben nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, vielmehr solches dem Gericht fördersamst getreulich anzuzeigen und, je⸗ doch mit Vorbehalt ihrer daran habenden Rechte, in das gerichtliche Depositum abzuliesern, widrigenfalls die⸗ selben zu gewärtigen haben: 8
daß, wenn dessenungeachtet dem Gemeinschuldner et⸗
was bezahlt oder ausgeantwortet werden sollte, sol⸗ ches für nicht geschehen geachtet und zum Besten der Masse anderweitig beigetrieben, im Fall aber der In⸗ solcher Gelder oder Sachen dieselben ver⸗ schweigen oder zurückbehalten sollte, er noch außer⸗ dem seines daran habenden Unterpfand⸗ und anderen
Rechts für verlustig erklärt werden soll.
Danzig, den 23. Juli 1850. b Königl. Stadt⸗ und Kreisgericht.
[4700% SOeffentliche 1 Der Handlungsdiener Julius Ludwig
Meisselbach, 32 Jahr alt, aus Greifswalde, und
der Oekonom, frühere Handlungsdiener Otto v. Rüd⸗
gisch, 37 Jahr alt, in Lübben geboren, Beide sind,
da sie sich heimlich von hier entfernt haben, durch das
Erkenntniß vom 16. Juli 1850 in contumaciam wegen
wiederholter Majestäts⸗Beleidigung ein Jeder von ihnen zu vierjähriger Gefängnißstrafe und Verlust der Preu⸗ ßischen National⸗Kokarde
verurtheilt worden. 4 Dies wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß ge⸗
bracht, mit dem Bemerken, gegen
Erkenntniß eine vierwöchentliche Restitutionsfrist zusteht. Berlin, den 20. Juli 1850.
Königl. Stadtgericht. 1
I. Deputation für Schwurgerichtssachen.
Bekanntmachung. Ueber die durch §. 7 des Reglements vom 9. April 1845 und §. 58 Nr. 7 des Rentenbankgesetzes vom 2. März 1850 angeordnete Verloosung der in diesem Jahre zu amortisirenden Schuldverschreibungen unserer Anstalt ist nachstehende Verhandlung: „Verhandelt Heiligenstadt, den Bei der heute unter Leitung des unterzeichneten Dirigenten erfolgten Ausloosung der von der Eichs⸗ feldischen Tilgungs⸗Kasse in diesem Jahre zum Be⸗ trage von 3005 Thlr. einzulösenden Schuldverschrei⸗ bungen wurden in Gegenwart des Herrn Kreisrichters Freundlieb, als Deputirten des hiesigen Kreisgerichts, und des Herrn Bürgermeisters Althaus, als Deputirten des hiesigen Magistrats, folgende Num⸗
gezogen:
500 » 500 500 229 300 171 200 396 100 . 397 100
2 Bekanntmach - 196 50 ilhelm
20 „ 269 386
340 50 238 50 236 50 167 25 240 25 222 10 223 407 378 245 246
92
daß denselben gegen dies 5 18
1 chh &᷑ S S
aufgenommen.
gen Coupons Serie II. Nr. 2, 3 24. Juni 1850.
Empfang zu nehmen.
e sl.
mern der bereits ausgegebenen Schuldverschreibungen
Nr. 321 über 500 Thlr.
wie oben 3005 Thlr. Abtheilung für Untersuchungen. 8 EEW113“ 1 2 8 Freu ndlieb, Kreisrichter.
Althaus, Bürgermeister.
Beck, Dirigent der Eichsfeldischen Tilgungs⸗Kasse.“ Die Inhaber dieser Schuldverschreibungen werden hierdurch aufgefordert, dieselben nebst den dazu gehöri⸗ 1 und 4 am 31. De⸗ zember d. J. an unsere im hiesigen Königlichen Schlosse befindliche Kasse abzuliefern und dagegen den Nenn⸗ werth nebst den bis dahin fällig geword enen Zinsen in
Unterbleibt die rechtzeitige Erhebung des Geldes, so kann daraus kein Anspruch auf fernere Zinsvergütigung gegen die Anstalt geltend gemacht werden.
Heiligenstadt, den 25. Juni 1850.
Königliche Direction des ee . chischem Tilgungs⸗Kasse.
[473] 11“ Nachdem der Strumpfwaarenhändler Johann Gottlob Thierfelder jun. in Neukirchen bei uns seine Insolvenz angezeigt und auf Eröffnung des Konkurs⸗Prozesses an⸗ getragen hat, wir aber hierauf
Bden Neunzehnten Dezember 1850
zum Liquidations⸗Termine,
den Ersten Februar 1851 1..“
zur Publication des Präklusiv⸗Bescheids, den Achten dess. Monats 1 zur Pflegung der Güte, so wie in Entstehung eines Vergleichs den Funfzehnten ej. m. zur Inrotulation der Akten und endlich den Funfzehnten März ej. a.
anberaumt haben, so werden Gerichts wegen genannten Thierfelder's bekannte und unbekannte Gläubiger hier⸗ mit edictaliter und peremtorie geladen, im Liquida⸗ tions⸗Termine persönlich oder durch hinlänglich legiti⸗ mirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche an den Gemeinschuldner bei Strafe des Ausschlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu den Akten gehörig anzuzeigen und zu bescheinigen, sodann mit dem bestellten Konkurs⸗ Vertreter und, da nöthig, unter sich rechtlich zu ver⸗ fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, im Güte⸗ pflegungs⸗Termine über etwaige Vergleichs⸗Vorschläge sich zu erklären, indem sie außerdem er einwilligend werden geachtet werden, und daß mit Publication des Präklusiv⸗Bescheids und Locations⸗Uriels hinsichtlich der ausgebliebenen Gläubiger sein contumaciam werde fahren en, gewärtig zu sein. 8 ber geg t Glacbiger haben bei 5 Thlr. Strafe zur Annahme der künftig ergehenden Ladungen Gevollmäch⸗ tigte im Orte des Gerichts oder in dessen Nähe zu be⸗
llen. f stelen, o Neukirchen (bei Chemnitz im Königreich Sach⸗ sen), am 24. Juli 1850.
8 Die Gerichte daselbst.
“
Sgr., auf Lieferung 30 2
zur Publication eines Locations⸗Bescheids oder Urtels
116“
1898 A
“ . 46. k. 1“
Das Abonnement beträgt Bis Hetraes
E“]; 8
4 Athlir. . † Jahr.
8 Athlr. ⸗ 1 Jahr
in allen Theilen der Monarchie
ohne Preis⸗Prhöhung.
“
No. 207. .
Amtlicher Theil. 1I Deutschland
“ 1““ “
Preußen. Breslau. Durchreise des Herzogs von Braunschweig. Aachen. Abreise des Königs von Baypern.
Oesterreich. Wien. Oesterreichische Note über die Unterhandlungen mit Preußen. — Erzherzog Albrecht und Prinz Albrecht von Preußen. — Bevorstehende Verminderung des böhmischen Armee⸗Corps. — Reise Hapnau’'s. — Karten⸗Kommission im Kriegs⸗Ministerium. — Stärke der österreichischen Handels⸗ und Kriegsmarine. — Vermischtes.
Sachsen. Dresden. Schluß der Verhandlungen über das Telegraphen⸗ wesen.
Schleswig⸗Holstein. Kiel. Nachrichten vom Kriegsschauplatze. — Altona. Verwundete. — Unruhige Auftritte. — Berichtigung. — Neu⸗ stadt. Die Besetzung Fehmarn's durch die Dänen.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Ankunft des Prinzen Friedrich von
Ausland.
Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Fortsetzung der Bud⸗ et⸗Diskussion. — Einfache Tagesordnung über eine Interpellation in Betreff eines Zeitungs⸗Artikels. — Paris. Geschenk des Präsidenten für Offiziere der ehemaligen Mobilgarde. — Fürst von Canino in Tos⸗ cana. — Ankunft Sahim Bey's. — Die Zeitungs⸗Angriffe auf die ge⸗ setzgebende Versammlung. — Antrag in Bezug auf Verfassungs⸗Revision. — Kommissions⸗Beschluß über Leverrier's Antrag. —-Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. — Erklärung Palmerston's über die Differenzen mit Toscana. — Das londoner Protokoll. — Paketpostdienst.
Niederlande. Aus dem Haag. Aufhebung des hohen Raths des Adels. — Kammer⸗Verhandlungen.
Italien. Turin. Die Unterhandlungen über die neue Anleihe. — Entgegengesetzte Subseriptionen. — Instructionslager. — Explosion. — Rom. Attentat auf Oberst⸗Lieutenant Nardoni. — Urtheilssprüche. — Neapel. Die Beziehungen zu Spanien. — Das französische Geschwa⸗ der. — Bevorstehende Berathungen über Aufhebung der Constitution.
Türkei. Semlin. Völlige Herstellung der Ruhe in Bulgarien und Bosnien. 8
Spanien. Madrid. len. — Vermischtes.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Hofnachrichten. — Vorbereitungen zu den Wah⸗
Beilage.
mllicher Theil.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. 8 Bekanntmachung. Post⸗ Dampfschiff Verbindung zwischen Stettin und
Kronstadt (St. Petersburg.)
Abfertigung der Post⸗Dampsschiffe erfolgt: Aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags nach Ankunft ddes ersten Eisenbahnzuges von Berlin; “ aus Kronstadt: jeden Sonnabend Abends. -„Preußische Adler“ geht ab: Aus Stettin den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und 21. September, den 5. und 19. Oktober; aus Kronstadt den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, den 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September, den 12. und 26. Oktober.
Der „Wladimir“ dagegen:
aus Stettin: den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, den 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September und den 12. und 26. Oktober; aus Kronstadt: den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und 21. September, den 5.
und 19. Oktober.
Passage⸗Geld: I. Platz 62 Rthlr., II. Platz 40 Rthlr., III. Platz 23 ½ Rthlr. In diesen Beträgen ist die Beköstigung mit Ausschluß des Weins einbegriffen.
Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte. Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5 ½ Rthlr. preuß. Court. Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert.
Berrlin, den 24. Mai 1850.
General⸗Post⸗Amt. Schmückert.
8
er
8 8 8
Nichtamtlicher Theil AIhag; Deutschland. 1 28
Preußen. Breslau, 27. Juli. (Bresl. Z.) Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig ist mit dem gestrigen Abendzuge der Niederschlesisch⸗Märkischen Eisenbahn hierselbst eingetroffen. Ohne Verzug reiste derselbe mittelst Extrapost nach dem Fürstenthume Oels 85 8 einen Theil des Sommers auf seinen dortigen Gütern zu verleben.
„Aachen, 27. Juli. Majestät der König von Bayern
mit einem Extrazuge von hier v“ 86
Berlin, Dienstag den 30. Juli
(Aach. Z.) Heute Nachmittag ist Se.
nach Brüssel abgereist, um den König der Belgier zu besuchen und von da am Montag direkt nach Bayern zurückzukehren.
Oesterreich. Wien, 27. Juli. In der heutigen Wiener Ztg. liest man: „Die jüngste Note des österreichischen Kabinets an die bei der außerordentlichen Bundesversammlung zu Frankfurt vertretenen Höfe, datirt Wien, 10. Juli, enthält einen Bericht über die mit dem Königl. preußischen Gesandten in Wien, Grafen Bernstorff, unlängst gepflogenen Unterhandlungen und lautet nach der Allg. Ztg. wie folgt:
„Ohne Zweifel hat die.... Regierung bereits von anderer Seite Andeutungen über die Verhandlungen erhalten, in welche ich mich in jüngster Zeit mit dem Königl. preußischen Gesandten eingelassen habe, um, wo möglich, noch eine Verständigung zwischen unseren Kabinetten herbeizuführen.
Durchdrungen von der Wichtigkeit einer solchen Verständigung, welche die Lösung der deutschen Frage wesentlich erleichtert haben würde, hielten wir es für unsere Pflicht, die mir von dem Grafen von Bernstorff gemachten Eröffnungen entgegenzunehmen und die⸗ selben mit Sorgfalt zu prüfen, um mit voller Ueberzeugung ent⸗ scheiden zu können, ob und inwiefern die von Preußen beantragten Modalitäten einer Vereinbarung mit den Grundsätzen in Einklang zu bringen seien, welche das Kaiserliche Kabinet und die mit seinen Ansichten einverstandenen Regierungen als die richtigen anerkannt, daher auch zu befolgen sich entschlossen haben.
Im voraus gewiß, daß das Vertrauen, welches man in uns setzt, jede Besorgniß beseitigen werde, als wären wir fähig, von diesen Grundsätzen abzuweichen und die Interessen unserer Bun⸗ desgenossen nicht sorgsam genug zu wahren; erachteten wir es für unbedenklich, dem Wunsche des Königlich preußischen Hofes zu ent⸗ sprechen und die von ihm angeknüpften Verhandlungen bis zu de⸗ ren Schluß als streng vertrauliche zu behandeln.
Dieser Umstand erklärt das von uns bisher beobachtete Still⸗ schweigen, welches zugleich seine Rechtfertigung in der von dem Kaiserlichen Kabinet gehegten Hoffnung findet, durch Beobachtung fler nur denkbaren Rücksichten das Werk der Verständigung zu ördern.
Doch ist auch dieser Versuch, die Königlich preußische Regie⸗ rung zu vermögen, ihre Ansprüche auf das durch die Bundesver⸗ EI Maß zu beschränken, zu unserem Bedauern erfolglos geblieben.
Es ist demnach jetzt an der Zeit, den in näheren Beziehungen zu uns stehenden Regierungen Auskunft über die von mir mit dem Grafen von Bernstorff gepflogenen Verhandlungen zu geben.
Indem wir uns hierdurch einer uns obliegenden Verpflichtung gegen dieselben entledigen, legen wir zugleich Werth darauf, ihnen durch diese Mittheilung die Möglichkeit zu bieten, ein auf volle Sachkenntniß gegründetes Urtheil über diese Verhandlungen, über die Ursachen ihrer Erfolglosigkeit und über die Anträge zu fällen, zu welchen sich das Kaiserliche Kabinet unter den gegebenen Um⸗ ständen veranlaßt sehen muß.
Gegen die Mitte des verflossenen Monats eröffnete mir der Graf von Bernstorff mündlich: seine Regierung glaube aus den zwischen mir und Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen in Warschau stattgehabten Unterredungen unsere ernstliche Geneigt⸗ heit entnehmen zu dürfen, mit Preußen zu einer Einigung über die deutschen Verhältnisse, und namentlich über die Gestaltung eines Interims zu gelangen, in Folge dessen sie der Hoffnung Raum gebe, daß sich die Basis für die Ausgleichung der gegenseitigen Ansichten und Ansprüche, zunächst für die im Augenblick dringendste Angelegenheit der Errichtung eines Provisoriums finden lassen werde, und es ihr daher wünschenswerth sei, sich die Gewißheit zu verschaffen, ob auch wirklich — wie aus meinen Aeußerungen hervorzugehen scheine — Oesterreich
1) für das Interim kein besonderes Gewicht auf die Präsidial⸗ frage lege,
2) eine Anerkennung der Union nicht durchaus abweise und nur voraussetze, daß man sich in Frankfurt über die Natur dersel⸗ ben einige.
3) in dem jetzt zu schaffenden Interim auf eine vollständige Parität zwischen Oesterreich und Preußen eingehen wolle, und endlich
4) damit einverstanden sei, daß in diesem Provisorium eine
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestelung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße MNr. 57.
vielmehr für alle nur die Freiheit des Entschlusses nach Erwägung ihrer eigenen Interessen wahren, und Se. Majestät der König lege persönlich den größten Werth darauf, daß Seine Gesinnung in dieser Beziehung nicht mißkannt werde, daher Höchstdieselben sich auch offen gegen die zu Berlin versammelt gewesenen Fürsten darüber daszesichen hätten, wie fern es den Gedanken Sr. Ma⸗ jestät gelegen habe und noch liege, irgend eine Art von Zwang ge⸗ gen die der Union widerstrebenden Fürsten auszuüben. In Betreff des dritten und vierten Punktes glaubte der Graf eine Uebereinstimmung zwischen den seinem Kabinet von mir hinter⸗ brachten Aeußerungen und den von demselben bereits früher ausge⸗ sprochenen Ansichten zu finden, und bemerkte daher nur noch: man könne in Berlin unmöglich annehmen, daß das Kaiserliche Kabinet gegen eine Betheiligung sämmtlicher Regierungen nach der Ana⸗ logie des Stimmenverhältnisses im alten Plenum Einwendungen zu erheben oder für seine Verbündeten eine Bevorzugung in Anspruch zu nehmen gesonnen sei, welche sich schwerlich rechtlich, praktisch oder historisch begründen ließe. Eben so war Graf von Bernstorff der Ansicht, daß sich über die Begränzung des Wirkungs⸗ kreises des Interim kaum eine erhebliche Meinungsverschiedenheit zwi⸗ schen den Höfen von Wien und Berlin ergeben dürfte, da es so durchaus natürlich sei, die Kompetenz des Interim dabei zu Grunde zu legen, und der Ausschluß aller auf die Verfassung bezüglichen Fragen um so weniger Bedenken erregen könnte, als die letzteren der Gegenstand der in Berlin fortlaufenden Verhandlungen der Regierungen bleiben würden.
Zum Schlusse erklärte mir der Königlich preußische Gesandte, daß er beauftragt sei, vorläufig blos mündlich die vertrauliche An⸗ frage an mich zu richten, ob das Kaiserliche Kabinet die obigen vier Punkte zur Basis der Einigung nehmen wolle, und ob es alsdann geneigt wäre, dieselben näher zu formuliren, namentlich auch sich über serne Ansichten in Betreff des Fallenlassens oder des Umgehens der
alleinige Exekutive Oesterreichs und Preußens eingeführt und die Mitwirkung der übrigen Mächte auf deren Betheiligung an der Be⸗ schlußfassung beschränkt werde.
Der Königl. preußische Gesandte sprach die Ueberzeugung aus, daß diese Punkte zu einer gemeinsamen Basis für das Interim ge⸗ eignet seien, und wenn durch deren Annahme über den materiellen Inhalt der in Frankfurt zu verfolgenden Zwecke eine Einigung er⸗ reicht würde, wohl auch die formellen Vorfragen sich auf die eine oder die andere Weise umgehen lassen könnten.
Zur Erläuterung der Ansichten seines Hofes fügte der Graf von Bernstorff noch bei, daß hinsichtlich des ersten dieser vier Punkte die Königliche Regierung nicht willkürlich und ohne zwingende, aus ihrer Stellung fließende Gründe auf die Präsidialfrage habe Ge⸗ wicht legen müssen, und daher, wenn Oesterreich „sich entschließen könnte, dieselbe auf eine befriedigende Weise zu lösen, eines der wesentlichsten Hindernisse der Verständigung beseitigt sein würde.
Hinsichtlich des zweiten Punktes bemerkte der Graf, daß seine Regierung in ihrer Erklärung vom 16. Mai d. J. ausdrücklich nur die Anerkennung des Prinzips der freien Unirung aufgestellt habe, um eben dadurch eine Verständigung über die spezielle Ausführung der Union und ihr Verhältniß zu den außer ihr stehenden Staaten Deutschlands offen zu erhalten, und es daher ein gänzliches Mißver⸗ stehen der Absichten Preußens genannt werden müßte, wenn man lauben könnte, es wolle irgend eine deutsche Regierung zum An⸗ schlusse an seine Politik zwingen oder zur Ausdehnung der Union eine Propaganda machen, welche die freie Fveereh irgend
eines deutschen Staates zu gefährden geeignet wäre. Preußen wolle 8 8 “ 8 ö“
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Präsidialfrage auszusprechen?
Sollte dies der Fall sein, so würden dann entsprechende In⸗ structionen an die beiderseitigen Bevollmächtigten in Frankfurt ge⸗ richtet und vor Allem die Frage wegen des Interim rasch zu einem formellen Abschluß gebracht werden können, wodurch die dringendste und für den Augenblick auch wichtigste Frage erledigt und Zeit gewonnen werden würde, um auch über das Definitivum zu einer 8 zwischen den beiden Regierungen zu gelangen, welche die Bürgschaft gäbe, daß nicht das ganze Werk in Frankfurt sich in ein völliges Nichts auflöse.
„Ich erwiederte dem Grafen von Bernstorff hierauf: Um Ge⸗ wißheit über Oesterreichs ernstliche Geneigtheit zu einer Einigung mit Preußen zu erlangen, habe es wohl nicht erst der Versicherun⸗ gen bedurft, welche ich Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen von Preußen in Warschau zu geben die Ehre hatte.
Die Kaiserliche Regierung vernehme dagegen bei
Peranlassung mit um so größerer Befriedigu a
die Einrichtung eines Provisoriums 8 ne C11—“ heit des Augenblicks halte, als die in letzterer Zeit nach Wien ge⸗ langten Mittheilungen des berliner Kabinets gerade das Gegentheil haben voraussetzen 8
Was meine vorerwähnten Aeußerungen betrifft, sei w jene: daß Oesterreich für das Interim kein 1ghh Präsidialfrage lege, allerdings von mir gemacht worden, jedoch da⸗ hin zu deuten: daß der Kaiserl. Hof nur in allen Bundesversamm⸗ lungen das ihm vertragsmäßig zustehende Recht des Vorsitzes als ein solches anspricht, und es daher bei der Bildung eines provi⸗ sorischen Bundesorgans, welches den Charakter einer derlei Ver⸗ sammlung in keiner Weise hat, seinen Bundesgenossen überlassen zu können glaube, die Frage des Vorsitzes für dieses Interim zum Gegenstand von Verhandlungen unter denselben zu machen. 1
In Bezug auf eine Anerkennung der Union habe sich Oester⸗ reich mit Bestimmtheit dahin ausgesprochen, daß es eine Union, wie sie aus dem Vertrage vom 26. Mai v. J. hervorgegangen, nie⸗ mals anerkennen werde. Bei diesem Ausspruch müsse es auch jetzt und für immer verharren.
Die Gründe für einen solchen Entschluß seien bereits längst so ausführlich angegeben worden, daß es deren Wiederholung hier nicht bedürfe.
Handle es sich dagegen im Allgemeinen um eine ausdrückliche Anerkennung des Rechts einzelner Staaten, Bündnisse unter sich zu schließen, so sei dieselbe überflüssig und zugleich bedenklich. 8
Sie sei überflüssig, weil bereits der Art. XI. der Bundesakte sich über die Zulässigkeit von Bündnissen ausspricht, insofern die⸗ selben nicht gegen die Sicherheit des Bundes oder einzelner Bun⸗ desstaaten gerichtet sind. G
Bedenklich wäre aber eine solche ausdrückliche Anerkennung weil sie leicht zu der irrigen Auffassung Anlaß geben könnte, als sei jedem Bündnisse, es möge wie immer beschaffen sein, eine im vor⸗ aus bindende Zustimmung ertheilt worden.
Eine solche Zustimmung könne aber nimmermehr gegeben werden.
Was man nicht kennt, was erst werden soll, darü 8 man kein Urtheil zu fällen, und nilhen nncn, stehe “ ben . 8 nn zu. 889 9
s erweise sich sonach die von dem Kaiserlichen e bolt ausgesprochene Ueberzeugung als die angelace 8 Revision der Bundesverfassung vor Allem vorzunehmen sein wird und erst dann, wenn dieselbe vollendet, mit Rücksicht auf die zu Sa gcfepPxe neue Gesehgebung innerhalb des großen 5 es und mit Genehmigung desselben Bündni 8 werden können. cnighrg Peg Bündnisse werden eingegangen
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Hinsichtlich einer von dem berliner Kabinet gewünschten voll⸗ ständigen Parität Oesterreiche und Preußens im üeeas desne ch 1
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