1850 / 207 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Kramer, zu richten. . Vorkehrungen getroffen werden. erlin, am 29. Juli 1850. Boeck

h.

Für Nachweisung von Wohnungen werden die

Bopp.

Königliche Schauspiele.

Dienstag, 30. Juli. Im Schauspielhause. 122ste Abo Vorstellung: Die gefährliche Tante, Original⸗Lustspiel in 4 Akten,

3

von Albini. Hierauf: Der Nachtwächter, Posse in 1 Akt, von Th.

Körner.

Mittwoch, 31. Juli.

Esmeralda, großes Ballet in

Hierauf: In Scene gesetzt von

von J. Perrot.

A. St. Leon.

Wegen fortdauernder Unpäßlichkeit der Frau Birch⸗Pfeiffer kann das Lustspiel, „Doktor Wespe“, heute nich Im Opernhause. Vorstellung: Badekuren, Lustspiel in 1 Akt,

t gegeben werden.

79ste Abonnements⸗ von G. zu Putlitz. 2 Abth. und 5 Bildern,

Musik von

C. Pugny. (Frl. Holler, vom Königlichen Hoftheater zu München,

wird hierin tanzen.) Preise der Plätze: Parquet,

erster Balkon

Tribüne und zweiter Rang daselbst und Proscenium

nnements⸗

1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst

20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr. e 1. Aug. Im Söhauspielhause. 123ste Abonnements⸗

Vorstellung: Deborah, Volksschauspiel in 4 Abth., von S. H. Mosenthal.

Donnerstag, 1. August. Im Opernhause. Erste Vorstellung der Mlle. Rachel, in Begleitung von Künstlern des Théâtre frangais: Horace, tragédie en cinq actes et en vers, de P. Corneille.

Le cinquième acte est supprimé. (Mlle. Rachel: Camilla.) Vorher: Le mari de la veuve, comédie en un acte et en prose.

Billets zu dieser Vorstellung sind im Billet⸗Verkaufs⸗Vüreau zu folgenden Preisen zu haben:

Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet und den Parquetlogen, so wie zur Tribüne, 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges 1 Rthlr. 10 Sgr. Ein Billet zu den Logen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. Ein Billet zum Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Fremden⸗Logen 3 Rthlr.

Die resp. Abonnenten des Königlichen Opernhauses, welche

zu

oder

wünschen, werden ersucht, Mittags bis 1 Uhr, die Billets abzuholen, widrigenfalls solche an⸗

derweit verkauft werden.

den Vorstellungen der Mlle. Rachel ihre Plätze beizubehalten

am Tage vor einer jeden Vorstellung,

Schriftliche Abonnements⸗Gesuche auf die acht Vorstellungen, nur auf die vier ersten Vorstellungen der Mlle. Rachel, welche

am 1., 3., 5. und 7. August im Königlichen Opernhause stattfinden werden, nimmt die Königliche General⸗Intendantur entgegen.

Meteorologische Beobachtungen.

28.

1850.

Nach einmaliger

Morgens Naͤchmittags Abends Beobachtung.

Juli. 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr.

Luftwürme Thaupunkt Dunstsättigung.

Wolkenzug.... Tagesmittel:

336,23“par. 336,52“ Par. 336,71“Par. Auellwärme 7,70 n. + 13,7° n. + 18,6° n. + 15,0“ R. Flusswärme 16,8“ R. . X, 10,4 ° n. + 11,2“ n. + 11,0° n. Bodenwärme 83 pct. 69 pct. 80 pot. Ausdünstung halbbeiter. halbheiter. Nederschlag 0,013“ Rl. W. W. Wurme vechsel + 19,0⁰ w. V + 13,40 336,49“ Par... 15,80 hn.. + 10,7° n. 77 pct. W.

1 Rthlr. Erster Rang,

]

Berliner Börse vom 29. Juli.

mechsel- Course.

.250 PFI. 250 FI. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 150 PFl. 150 Fl. 100 Thlr.

. 100 Thle.

.100 PI. 100 ShLl.

Amsterdaaua b5 do. Hamburg. do. 8 London

Wien in 20 =ᷓͥuux....—üĩ . Augsburg. Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs-.

Prankfurt a. M. südd. W.

2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 2 Mt.

8 3 Wochen

Inländische Fonds, Efandbriese, Kommunal-Papiere und

Geld-Course.

Geld. Gem.

106 ½ 86 ½ 107 83 ½ 104 ½

Brief. Pomm. Psa

Preufs. Freiw. Anl Kur- u. Nm

St.-Schuld-Sch. Seeh.-Präm.-Sch. K. u. Nm. Schuldv. Berl. Stadt-Obl. E“ do.

Westpr. Pfandbr.

Grofsh. Posen do. 8 do. do. Ostpr. Pfandbr.

81S 2

90½ 100 ¾ 90¾⅔

Disconto.

I

K&ESSeEIKsn*s

Schlesische do. Qdo. Lt. B. gar. do. Pr. Bk. Anth.-Sch.

Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th.

Zf.

dbr. 3 ½ . do. 3 3

dela. 95½ 95 95

13 ⁄2 11½

Auslüändische Fonds.

Gem

Eisenbahn- Actien.

Stamm-Actien. V Kapital.

Tages- Cours.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 PCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Börsen-Zins Rechnung. Rein-Ertrag 1849.

Prioritäts-Actien. V Kapital.

Sömmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1,700,000

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt..

do. Leipziger..

Halle-Thüringer Cöln -Minden do. Aachen.

Bonn- Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. A....

do. sörh Sie

Cosel -Oderberg...

—9 ,—

EöSx& 0 —⸗—

2v GS.SSA ö

2

8— 2—— +——

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Russ. Hamb. Cert. 5 do. Hope 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 do. do. 5. A. 4 do. v. Rthsch. Lst. 5 d0. Engl. Anleibe 4 ½ 97, 42 )97 12 10. Poln. Schatz0. 4 81½ do. do Cert. L. A. 5 96 95 ½ ¼ 8 10. do. L. B. 200 FPl1 18 ¾ 17 ¾ 95¼

do. do.

93 110 ¼ 110

Lübeck. St

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl.* 300 Fl. Hamb. Feuer-K. do. Staats-Pr. Anl.

aats-A.

Holl. 2 ½ % Int. Kurh.Pr O. 40 th. n Bad. do. 35 Fl.

95 ¾ 808

32 ½ 19

2

18 ¾

Breslau-Freiburg.ü. Krakau- G 8 Berg.-Märk Stargard-Posen

Brieg - Neise Magdcb. Wittenb.

1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

2—

—VqBöq

Quittungs- Bogen.

Aachen-Mastricht . 2,750,000

8

Ausländ. Actien.

4 4 41 bz. u.

Friedr. Wilh.-Nordb. 8

8,000,000 160. Prior.

1““ 5

Schluss-Course

Ma

Ha

Cöl do

Nie

Berl.-Anhalt. ....... do. do. do. do. do. do.

Rhein. v. Staat gar. do. do.

Düsseldorf-Elberfeld.

Mag Oberschlesische Krakau-Oberschl. .. Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel .. do. Breslau-Freiburg ... Berg.-Märk

Ausl. Stamm-Act.

Kiel-Altona Sp. Amsterd.-Rotterd. Fl. Mecklenburger Thlr.

von Preussischen Bank-Antheilen 98 ¾

1,411,800

Hamburg 5,000,000 do. II. Ser. 1,000,000 Potsd.-Magd... 2,367,200 do. .. 3,132,800

do. Litt. D. 1,000,000 Stettiner.. 64 800,000 deb.-Leipziger . 1,788,000 e-Thüringer 4, 000,000 n-Minden 3,674,500 1“ 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000

103 ½ B.

89 6.

76 ½ &.

90 B.

95 ½¼ bz. u, B. 104 B.

103 G.

1. Priorität .. Stamm-Prior.

derschl. Märkisch. do. do.

do. III. Serie. do. Zweigbahn deb.-Wittenb.... 99 8.

98 6.

„5nuASnöSSnögnne

100 bz.

Börsen- Zinsen Reinertr. 1848.

2,050,000 6,500,000 4,300,000

5— LL

bz. u. G.

Poln a. Pfdbr a.C. 4 96 ¾

Das Geschäft war heute nicht so lebhaft als vorgestern,

doch haben sich die Course im Allgemeinen fest behauptet;

Düsse

7

sdorf Ebberfelder gesucht und höher bezahlt.

Auswärtige Börsen. Met. Sproz. 97 ½¼, 4proz. 76. Nordbahn 114 ½.

ISWSien, 27. Juli. 84 ½. Anleihe 34: 183 ¾, 39: 119. 0 ½. Mailand 80. Pesth 89 ½. B. A.

Amsterdam 160 ½ G. Augsburg 116 ½5½ Frankfurt 117 Br. Hamburg 170 G. London 11.35. g Paris 136 ¾ Br. Gold 20 ½. Silber 15 ¾.

Fonds fast ohne Veränderung. B. Actien und Nordbahn hö⸗ Gold und fremde Valuten gesucht

her. Loose etwas niedriger. und höher bezahlt.

1 Frankfurt a. M., 27. Juli. Allgemeinen sehr weni statt. Oesterr. und

Actien blieben flauer. Oestr. 5proz. Met. 83 Br., 83 ½

Br., 1282 Gld. Bad. Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J

2 35 Fl. v. J. 1845 33 Br., 32 ¾ a 40 Rthlr. preuß. 32 ¼ Br., 32 ½ Gld. bei Gebr. Bethmann 33 ¾ Br., 33 ½ Gld.

a2 50 Fl. 76 ¾ Br.,

Spanien Zproz. inländ. 33 Br., 32 % Gld. 137 Gld., do. 4proz. Obligat. a2 500 Fl.

1202.

Wechsel⸗Course.

Die Börse war heute im

belebt, nur einige Umsätze fanden in Fonds ad. Loose, so wie Actien, 5 und 4 ⁄proz. Me⸗ talliques, waren etwas mehr in Nachfrage undssteigend. 3proz. Spa⸗ nier, 5proz. Sard. Oblig. und Friedrich Wilhelms⸗Nordbahn⸗ Alle übrigen Gattungen

Gld.

Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 43 Br., 42 Gld.

80 ½⅔ Gld.

Frankfurt a. M., 27. Juli. und besonders gewahrte laßten theils viele aufträge

Geldbesitzern, theils auch die von Depeschen, welche jedesmal einen

Steigen verschiedener Fonds ankündigten. Umsätze sowohl pr. Kassa als auf Lieferung

man bei den ö

Köln⸗Minden 97 Br., 96 ½ Gld. Seit meinem letzten Berichte

hat die Lebhaftigkeit im Effektenhandel immer noch zugenommen, sterreichischen Fonds wieder

eine steigende Tendenz. Den Impuls zu dieser Besserung veran⸗ Kauf von hiesigen und auswärtigen

Wien empfangenen telegraphischen Rückfall der Valuten und ein Demzufolge waren die sehr beträchtlich, und Preisen ausgeführt

die Kommissionen konnten nur zu steigenden

werden; Loosen gewesen, welche von 1185

auf 162 a 160 ½ gegangen sein,

gationen und Anlehens⸗ isd für einzelne Gattunge

76 ½ Gld., do. a 25 Fl. 28 i8 Br., 27 Poln. 300 Fl. 81 Br., 8. Bexbach 81 ½ Br.,

preishaltend. Bank⸗Actien 1285 500⸗Fl. Loose bei Rothschild 161 ½ Br., 161 Gld. J. 1840 54 Br., 54 Gld., do. Gld. Kurhess. Partial⸗Loose Sardin. Loose a 36 Fr.

Darmstadt Partial⸗Loose Gld.

Loose Gld.

am fühlbarsten ist die Hausse bei den wiener Actien und 8n9e 337 439 auf 1275, und resp. 34r von

39r Loose von 101 auf 104 gestiegen sind; 5proz. und üee Len ernn würden 848 e. höher

zurch mehr bi ä ini

ansehnliche Verkäufe stattgefunden Obnt⸗ vose sind auch sehr in Favore geblieben, nan gleichfalle höhere Course

4 ½proz. Gloggnitz

Auch die fremden Fonds sind theilweise sehr begehrt, nament⸗ lich russische 4 ½proz., sardinische und toscanische Certifikate. Die spanische inländ. 3 ⁰½proz. Schuld erfuhr gegen Schluß der Woche eine Besserung von ¼ „Ct. und blieb zu 33 pCt. gesucht, in Folge zherer pariser und madrider Course.

eine flaue Tendenz; wie es scheint, will sich niger mit industriellen Papieren beschäftigen Kräfte mehr für Staatspapiere und Valuten. Im Wechselgeschäft zeigte sich gleichfalls mehr Leben. Viele Devisen blieben begehrt und steigend, namentlich Wien, welches von 101 ¼ auf 103 ¼ stieg. Oest. Coupons sind zu 104 ½ ¾⅞ gemacht worden. Ferner ist Augsburg, Berlin und London auch gefragt eblieben.

b Das baare Geld weniger flüssig, Diskonto⸗Wechsel zu 2 ½ zu haben. Nach

stattfinden, und zwar von und von letzteren von 12,500 Fl.

amburg, 27. Juli. St. Pr. Oblig. 88 Br. und Gld. Gld. Dän. 75 Br., 74 Gld. Ard. 11 ¾ Br., Zproz. 31 ¾˖ Br. 31 ½ Gld. 6 proz. Amerik. Ver. St. 106 ½ Br., 106 Gld. Hamb Berl. 87½ Br., 87 Gld. Bergedorf 90 Br. Magdeb. Wittenb 59 Br., 58 ¼ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br., 96 Br., 95 ¼ Gld. Mecklenburg 36 ¾ Br., 36 ½ Gld. Wilhelm⸗Nordbahn 41 ¼ Br., 41 Gld.

3 ½ proz. E. 8 105 Gld.

bahn⸗Actien zu haben.

bahn 475. * Gold 9 a 10. Dukaten 11.80, 11. 90. Nach der Börse. 5proz. 96. 70. We chsel C s Amsterd. 209 ½. Hamb. 185 ½. Berlin 367 ½ London 25.35. Frankf. 210 ⁄¼. Wien 213 ½. Petersb. 397 ½. Fponds blieben matt und z

London, 26. Juli. 3 ⅛proz. 99, 98 ¾. Int. 57 ¼, . Bras. 92. Peru 82 ½.

eisen zu haben.

edeutend mehr Geschäft. Fremde

Fonds war 2 Uhr. Cons. blieben fest.

Eisenbahn⸗Actien theilweise besser.

..

onds 0

Der Handel in Eisenbahn⸗

Actien ist augenblicklich gelähmt und bei schwachen Umsätzen immer unsere Börse jetzt we⸗ und verwendet ihre

p. C. 88 ¼ Br., 88 Gld. Stiegl. 88 ½

92 HR Gld. Köln⸗Minden Friedrich⸗

Im Allgemeinen war das Geschäft nicht bedeutend; auch Eisen⸗

Paris, 26. Juli. 3proz. 58.30. 5proz. 96. 65. Nord⸗

Zproz. Cons. p. C. und a. Z. 96 ¼, Russ. 5proz. 110 ¼, 4 ⅞proz. 96 ½.

Der 8b- Fonds⸗Markt war heute viel fester; auch in fremden

106.

amtlicher Mittheilung von Stuttgart wird am 1. August d. J. eine Verloosung der 3 ½-⸗ und 4proz. Württemb. Obligationen ersteren im Betrage von 145,000 Fl.

7

.

b.

2 474¼

etwas weniger fest; alle fremden Effekten ging wenig um;

1“

121pfd. do. 152 Fl.

Amsterdam, 26. Juli. Von holl. Fonds waren Int. heute übrigen Gattungen preishaltend. In Alle waren fast wie gestern. Zproz. neue 68 %. Span. Ard. 12 ½, 5. Coupons 3proz. Span. 38 ¾. Russ. alte Oester. Met. 5proz. 80 ½, 79 ½. 2⁄proz. 43.

Holl. Int. 57 ½, . gr. Piecen 12 l, Stiegl. 88 ¾.

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 29. Juli. 8n

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Weizen nach Qualität 51—55 Rthlr. Roggen loco 29 —30 ½ Rthlr. pr. Juli 29 ½ Rthlr. Br., 29 G. JZuli/Aug. 29 ½ u. Rthlr. bez., 29 Br., ¾ G 2 Sept./Okt. 30 a 30 ½ Rthlr. bez., 30 ¾ Br. u. G. pr. Frühjahr 1851 33 a 33 ½ Rthlr. bez., 34 Br., 90902 220 Gerste, große loco 23—25 Rthlr. kleine 20 22 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 16 ½ 18 Rthlr. pr. Sept. / Okt. 48pfd. 16 Rthlr. Br., 15 ½ 50pfd. 16 ½ Rthlr. Br., 16 ¾ G. Erbsen 29—36 Rthlr. 4 Rüböl loco 11 ⅔˖ Rthlr. Br., 11 ⁄¾% bez. u G. pr. Juli 11 Rthlr. Br., 11 bez., 11 ½¾˖ G. Juli /Aug. 11½ Rthlr. Br., 11 12 G. 11 Rthlr. Br., 11 ¼ G. Sept./ Okt. 44 1 Okt.Nov. 11 Rthlr. Br., 11 ¼ bez. u. G. Nov. /Dez. 11 Rthlr. Br., 11½ G. 8 Leinsl loco 11 ½ Rthlr. pr. Juli— Okt. 11 ½⅞ Rthlr. Br., 118 G. Mohnöl 12 ½ Rthlr. EEEE Palmöl 11 ¾ Rthlr. 8 Südsee⸗Thran 11 ½ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 Rthlr. Br., 14 ⁄2 G Sin hen Juli 13 2 Rthlr. Br., 13½ bz. u. G. Aug./Sept. 14 Rthlr. Sept. / pr. Frühjahr 1851 14 Rthlr. Br., 14 ¼

Amsterdam, 26. Juli⸗ 1hge Weizen 130pfd. w. Fl.

poln. 295; 131 pfd. do. 290 Fl. In Roggen mehr Handel; 120 pfd. preuß. 146 Fl. in Partien;

Rüböl flauer; pr. 6 pr. Mai 51.34 ¾ Fl. Leinöl pr. 6 W. 34 ½ Fl.

Hanföl 39 ½ Fl.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Beilage

Br., 13 % G. 84

Okt. 14 ¼ Rthlr. Br., 14 ½ G. 1

pr. Okt. 34 ½, pr. Dez. 34 ½,

Deutschland.

Preußen. Berlin. Verordnungen des General⸗Post⸗Amts.

Oesterreich, Wien. Verordnung über den israelitischen Geschwornen⸗ Eid. Bittgesuch eines der venetianischen Vertrauensmänner. Be⸗ schwerde über die sardinische Regierung. Maßregeln zur Abstellung von Unregelmäßigkeiten im Eisenbahnverkehr. Vermischtes.

Württemberg. Stuttgart. Königliche Reskripte an den Ausschuß der Landes⸗Versammlung. Noten des Ausschusses der Landes⸗Ver⸗ sammlung an das Ministerium.

Anhalt⸗Bernburg. Bernburg. Militair⸗Gesetzgebung.

Ausland. 1 Fraukreich. Paris. Vorgefundene Papiere der geheimen Gesellschaft

Nemesis“. 8 Markt⸗Berichte. Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten.

““

7⁷

Dentschland.

Preußen. Berlin, 28. Juli. Das Amtsblatt des König⸗ 1 ichen Post⸗Departementsenthält die Verordnung, betreffend die näheren Bestimmungen über die Classification der Post⸗Anstalten; desgleichen betreffend die Portofreiheit auf Waaren⸗Sendungen zwischen dem Königlichen Ministerium für Handel ꝛc. und den be⸗ treffenden Handels⸗Kammern; desgleichen betreffend die Modifica⸗ tionen in der bisherigen Taxirungsweise der Korrespondenz zwischen Oesterreich und dem vereinigten Königreiche Großbritanien und Irland, den nordamerikanischen Freistaaten ꝛc.; desgleichen betreffend die bei Nachsendung der Gesetz⸗Sammlung, der Regierungs⸗Amts⸗ und des Post⸗Amts⸗Blattes zu erhebende Ueberweisungs⸗

Oesterreich. Wien, 26. Juli. Das Justiz⸗Mini⸗ sterium hat im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern und des Kultus unterm 14. Juli folgende Ver⸗ ordnung, gültig für alle Kronländer, für welche die Strafpro⸗ zeß⸗L. rdnung vom 17. Januar 1850 in Wirksamkeit ist, erlassen, wodurch die Formen festgesetzt werden, welche bei Abnahme des Ge⸗ schworeneneides von Ifraeliten zu beobachten sind: „Im Schluß⸗ satze des §. 318 der Strafprozeß⸗Ordnung vom 17. Januar 1850 wird bezüglich des Geschworenen⸗Eides verordnet, daß die Beken⸗ ner einer Religion, welche die Verbindlichkeit des Eides an beson⸗ dere Formen knüpft, nach der ihren Religions⸗Grundsätzen gemäß bestimmten Form beeidet werden sollen. Durch das Hofkandlei⸗Dekret vom 30. November 1846 wird zwar das Verfahren bei der Eides⸗ Ablegung der Bekenner jüdischen Glaubens normirt. Allein da die⸗ ses Hofkanzlei⸗Dekret nur von Eiden der Parteien, Zeugen und Sachverständigen spricht, so kann es, der Natur der Sache nach, nicht in seinem ganzen Umfange auf den promissorischen Geschwo renen⸗Eid Anwendung finden. Dem Schwörenden eine besondere Meineids⸗Erinnerung zu machen, muß schon deshalb unan⸗ gemessen erscheinen, da die im §. 318 der Straf⸗Prozeß⸗ Ordnung enthaltene Ansprache des Vorsitzenden, welche dem Schwur vorauszugehen hat, ohnehin durch ihre würdevolle Einfachheit geeignet ist, die Pflicht, redlich zu schwören, zum lebendigen Bewußtsein zu bringen. Aus gleichem Grunde bedarf es auch keiner Anführung des durch das Hofkanzlei⸗Dekret vom 30. November 1846 normirten allgemeinen Einganges der Eides⸗ formel. Es ist vielmehr in Betreff der Ablegung des Geschworenen⸗ Eides bei jüdischen Religionsgenossen vollkommen genügend, wenn, nachdem in Gemäßheit des §. 318 der Strafprozeß⸗Ordnung von dem Vorsitzenden an die Schwurmänner die Ansprache und der Aufruf erfolgt ist, der Israelit die rechte Hand bis an den Ballen auf die Thora, zweites Buch Mosis, zwanzigstes Kapitel, siebenten Vers legt, das Haupt bedeckt und dem Vorsitzenden folgende Worte nach⸗ spricht: „„Ich N. N. schwöre, so wahr mir Gott der Allmächtige, Herr der

Heerschaaren, Adonaj, Elohe, Zebaoth, dessen unaussprechlicher Name geheiligt werde, in allen meinen Geschäften beistehe, in allen mei⸗ nen Nöthen helfen möge. Amen! Amen!““ Dies wird in An⸗ wendung des Hofkanzlei⸗Dekretes vom 30. November 1846 auf die Abnahme des Geschworenen⸗Eides von Israeliten und im Vollzuge des §. 318 der Strafprozeß⸗Ordnung vom 17. Januar 1850 zur Eia slih 8 b gleichftemigen Benehmens sämmtlichen Gerichtsbehörden zur allgemeinen Danachachtr eb E11“ hachtung bekannt gegeben.

Die Laibacher Zeitung theilt folgendes Bittgesuch mit, welches der Conte Priuli, einer der 82— Venedig sac 1 ge⸗ 5 Vertrauensmänner, an Se. Majestät den Kaiser gerich⸗ gerich

„Geheiligte Majestät! Verzeihet, Majestät! Eurem unterthänigsten, er⸗ gebensten Diener, dem unterzeichneten Venetianer! verzeihet sein Wagniß die Stimme des Schmerzes, der innigsten Betrübniß zu Gunsten seines unglücklichen Vaterlandes zu erheben. Venedig, jenes Venedig, welches Euch in Eurer ersten Jugend empfing, strahlend im blühenden Auf⸗ keimen, verzehrt sich nun in der beklagenswürdigen Lage der Hintan⸗ setzung und Erniedrigung. Entblößt seines freien Handels, aller Central⸗ Aemter, welche theils nach Verona, theils nach Triest verlegt wurden; ver⸗ ödet in seinem Arsenale; ausgesogen durch ungeheure, vergangene und gegenwärtige Lasten; verlassen von Handelsleuten und Fremden; gemieden von Tausenden der Einwohner; verwittwet vieler Familienhäupter, die im Exile leben, zeigt es sich als Bild des gränzenlosen Elendes und befindet sich am Vorabende herder 1ce. sicherer Auflösung. Geheiligte Ma⸗ jestät! Zur venetianer Deputation, welche im verflossenen November sich nach Wien begab, und an welcher Theil zu nehmen auch ich die Ebn hatte, habt Ihr folgende denkwürdige Worte gesprochen: „Einet Ihr Alle⸗ Eure Kräfte, zu Meinen, damit die Wiedergeburt Eurer ehemaligen Blüth⸗ erfolge und zur selben sich eine spiegelreine Treue geselle.“ Diese makellose Treue bezeugte Venedig nach Wiederherstellung der gesetzlichen Ordnung nach Wiedereinsetzung der österreichischen Herrschaft. Und dennoch ist 9 betrübend, erwähnen zu sollen, daß das rasche und tägliche Sinken Vene digs bemerken läßt, dir Hoffnungen, welche Ew. Majestät väterliche Lip 9 aussprachen und in die Herzen der Venetianer ergossen, haben noch nicn Keim gefaßt. Eröffnet, o Majestät! Euer Herz der Theilnahme für ein Stadt, welche sich stets treu in ihren Schwüren bis zum Momente erhielf in welchen dichte Revolutionswolken die ganze Monarchie im Dunkel hüll⸗ ten, und welche gewiß auch da nicht gefehlt hätte, wenn sie, es sei mir er⸗ laubt zu sagen, nicht von ihren Leitern auf eine traurige entehrende Art verlassen worden wäre. Erinnert Euch, o Majestät! daß Venedig nach der Zahl der Einwohner, im ausgebreiteten Kaiserreiche die dritte Stadt im Nange sei, daß sie den zweiten Hafen bilde, und daß sie in Beziehung

ihrer wunderbaren Stellung, ihrer Monumente und ihrer einzig dastehe. Diese glorreichen Erinnerungen, diese Monumente sleen den Blick einer mitleidigen Ungewißheit von ganz Europa auf das balhige Ge⸗ schick dieser gekränkten, alterthümlichen Königin des Meergz. Aber Ihr werdet nicht zulassen, o Majestät! daß die unparteiische und strenge Rich⸗ terin der Könige mit nie erlöschenden Zügen schreibe: Benehig, in hen Barbarenzeiten aus den Fluthen emporgetaucht, fand sein Enbe im Jahr⸗ hunderte des Fortschrittes. Nein, dies wird nicht geschehen, und Ew. Majestät, so großem Elend hülfreich begegnend, wird die Segnungen und Faseg von mehr als hunderttausend Einwohnern Adria's Königin erhalten.“

In der Oesterreichischen Correspondenz liest man: „Nachträglich zu der von uns vor kurzem gebrachten Notiz über das wenig freundschaftliche Benehmen der sardinischen Regierung, welche in der Nacht vom 17. auf den 18. Juni siebzehn in den Kerkern von Novara gefangen gehaltene italienische Flüchtlinge heimlich auf österreichisches Gebiet geworfen und dort frei⸗ gelassen hatte, können wir aus verläßlicher Quelle mit⸗ theilen, daß am 30sten desselben Monats eine ganz ähnliche Ge⸗ bietsverletzung von Seiten der novaraschen Behörden durch das gleichgeartete Herüberschaffen von fünf solcher Flüchtlinge stattge⸗ funden hat. Auch diese Personen wurden zur Nachtzeit gefesselt an das Ufer des Tessin heimlich und auf Schleichwegen geführt; da⸗ selbst wurden ihnen die Ketten abgenommen, jeder mit einem halben Frank betheilt und auf österreichisches Gebiet losgelassen. Ein Theil der eingeschmuggelten Flüchtlinge ist bereits aufgegrif⸗ fen, und es befinden sich darunter ein Schweizer und ein Franzose. Die österreichische Regierung hat sich demnach zu der offenen Erklärung veranlaßt gefunden, daß alle jene Individuen, welche die wiederholt verlängerten Amnestie⸗Termine unbenutzt ver⸗ streichen ließen und nun auf österreichischem Gebiete betreten wer⸗ den, der vollen Strenge der Gesetze verfallen würden. Welches Schlaglicht durch solche Vorgänge auf das Kabinet d'Azeglio fällt, das diese Flüchtlinge früher mit offenen Armen empfing, das sich im Widerspruche mit dem klaren Wortlaute der bestehen⸗ den Auslieferungsverträge geweigert hatte, diese Flüchtlinge im or⸗ dentlichen Wege auszuliefern, das aber unter nunmehr geänderten Verhältnissen, wo ihnen diese Leute lästig werden, sich nicht scheut, selbe auf Schleichwegen dem strafenden Arme der Gerechtigkeit zu überliefern, mögen die Leser selbst beurtheilen. Selbst jener Partei, auf die sich das Ministerium d'Azeglio hauptsächlich stützte und um deren Gunst es hauptsächlich buhlt, dürfte es nunmehr klar werden, was von den lockenden Versprechungen des turiner Kabinets zu halten sei.“

In Betreff der Maßregeln zur Abstellung von Unregelmäßig⸗ keiten in der Waaren⸗Beförderung auf ben Usenbahnen deneg Austria: „Schon seit längerer Zeit werden im In⸗ und Aus⸗ lande Klagen geführt über Unregelmäßigkeiten, welche in der Ver⸗ sendung der Güter auf den österreichischen Eisenbahnen, insbeson⸗ dere in der Richtung von und nach Triest, stattfinden sollen. Man klagt über den schlechten Zustand der anlangenden Waaren, über Gewichts⸗Abgang, Verzögerungen, Mangel der ursprünglichen Fracht⸗ briefe und andere Uebelstände. Welch nachtheiligen Einfluß derlei Unzukömmlichkeiten, falls sie wirklich stattfinden, auf den Waarenverkehr üben, bedarf wohl keiner naͤheren Erörterung; sie geben, selbst wenn sie nur vereinzelt und selten vorkommen, Anlaß zu mißliebigen Besprechun⸗ gen in öffentlichen Blättern, wohl auch zu verunglimpfenden Aus⸗ fällen gegen die österreichischen Eisenbahn⸗Verwaltungen überhaupt und gegen die Regierung, die doch nichts verabsäumt, was zur För⸗ derung des Verkehrs als geeignet sich herausstellt. Da insbeson⸗ dere von dem Handelsstande in Triest und von den mit diesem Platze in Verbindung stehenden inländischen und ausländischen Geschäftsleuten Klagen der erwähnten Art erhoben wur⸗ den; da Triest zunaͤchst durch die Unzukömmlichkeiten im Gütertransporte leidet und einen Theil seines Verkehrs einzu⸗ büßen in Gefahr kommt, indem von einer ausländischen Handels⸗ kammer bereits angedeutet wurde, daß die vorgekommenen Beein⸗ trächtigungen erheblich genug erscheinen, um die Speculation des Kaufmanns von dieser Hafenstadt abzulenken; da endlich von meh⸗ reren Seiten die Ansicht ausgesprochen wurde, daß eine Abhülfe gegen die erwähnten Uebelstände am besten durch den triester Handelsstand selbst erzielt werden könne; so fand sich der Herr Handels⸗Minister veranlaßt, die Bör⸗ sen⸗Deputation in Triest aufzufordern, diesen wichtigen Ge⸗ genstand in ernste Berathung zu ziehen und Vorschläge zu erstatten, wie der Zweck der möglichsten Förderung des Verkehrs und der Hinwegräumung der Uebelstände bei der An⸗ und Abfuhr der Güter nach und von Triest nachhaltig zu erreichen wäre. Die Börsen⸗Deputation hat dieser Aufforderung bereits entsprochen, und es wurden auch schon die geeigneten Maßregeln verfügt, um den Grund oder Ungrund der Eingangs erwähnten Klagen zu ermit⸗ teln und die allfälligen Unregelmäßigkeiten im Waarentransporte zu behehen.

Die Direction der Kaiserlichen Gemälde⸗Gallerie ma be⸗ neah G 1114“ Diensich 88 Freitag Vormittag von zehn bis Nachmittag vier Uhr broche für das Publikum eröffzei ist. 8 1“ inr Festungestrafe Generals Moga

velche ihrem Gatten freiwillig in den Strafo st dort nach kurzem Krankenlager neen. EoEeööö“

Der preußische Staats⸗Anwalt Engelmann ist von Ratibor hier eingetroffen und wird einigen öffentli⸗ Gerichts⸗Ve⸗ 8 dünge hten inigen öffentlichen Gerichts⸗Verhand⸗

An den Ufergegenden der Brenta werden jetzt, wie der Llon berichtet, großartige Pflanzungen ausländischen sehgaae L“

Schon wieder hat ein Hagelwetter die Lombardei heimgesucht und eine sehr große Strecke der Fluren im Gehiet von Varese ver⸗ wüstet. Es giebt kaum noch einen Theil der oberen, Lombardei, der in diesem Jahre nicht solche Elementarschäden erfahren hätte. Man hofft indeß, daß die verschont gebliebenen Reis⸗ und Maisfelder die Hoffnungen, zu denen ihr Stand berechtigt, nicht täuschen werden.

Württemberg. Stuttgart, 23. Juli. (Schwäb Dem Ausschuß der Landes⸗Versammlung sind in Her eden * sammentritts des vollen Ausschusses zu Vollendung der Berathung feines neuen Verfassungs⸗Entwurfes, so wie in Beziehung auf seine Erklärung über den Friedensvertrag zwischen Preußen und Däne⸗ mark, folgende zwei Reskripte zugegangen:

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* „Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Liebe Getreue! Durch die von eurem Präsidenten auf die wieder⸗ holte Anfrage Unseres Gesammt⸗Ministeriums mittelst Note vom 11ten d. M. ertheilte Antwort ist die Uns zuvor nur außeramtlich zugekommene Kunde bestätigt worden, daß der volle Ausschuß der Landes⸗Versammlung am 3ten d. M. zusammengetreten sei, um sich mit der Vorberathung derjenigen Abschnitte des Entwurfs eines

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ats-Anzeiger. Dienstag d. 30. Juli.

Geschichte

Majestät besonderen Befehl:

neuen Verfassungs⸗Gesetzes, welches von der s sion der aufgelösten Landes⸗Versammlung den konnte, zu beschäftigen. Dieser Zusammentritt hat stattgefunden ohne daß Uns die im Gesetze vom 20. Juni 1821 §. 3 vorgeschrie⸗ bene Anzeige erstattet wurde. Die Nichtbeachtung dieser gesetzlichen Bestimmung wird in der Note eures Präsidenten vergeblich mit der Behauptung zu rechtfertigen versucht, daß die gesetzliche Be stimmung auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finde weil der volle Ausschuß unmittelbar nach seiner Konstituirung den Be⸗ schluß gefaßt habe, zu dem angegebenen Zwecke versammelt zu blei⸗ ben, eine Einberufung der abwesenden Mitglieder durch die anwe⸗ senden somit nicht stattgefunden habe. Denn nach der unzweideu⸗ tigen Bestimmung des §. 190 der Verfassungs⸗Urkunde wird der volle Ausschuß nur dadurch konstituirt, daß die zur Anwesenheit in Stuttgart verpflichteten Ausschußmitglieder die nicht zu dieser Anwesen⸗ heit verpflichteten Mitglieder, welch letztere alle auch ihren Aufent⸗ halt in Stuttgart haben können, einberufen, und die dem erstbe⸗ zeichneten Theile der Ausschuß⸗Mitglieder gesetzlich auferlegte Ver⸗ bindlichkeit, von jeder Einberufung der übrigen Mitglieder Uns Anzeige zu erstatten, wäre rein illusorisch, wenn die ufällige Anwesenheit dieser Mitglieder zu Stuttgart zur Zeit der 2— fung die Unterlassung der Anzeige rechtfertigen könnte. Der unangezeigt gebliebene Zusammentritt des vollen Ausschusses ge⸗ schah aber auch zu einem außer den Gränzen der Befugnisse des Ausschusses liegenden Zwecke. Der letzte Absatz des §. 188 und der §. 189 der Verfassungs⸗Urkunde sprechen deutlich aus daß der Ausschuß mit der Vorberathung von Gesetz⸗Entwürfen nur insoweit sich beschäftigen kann, als von einem zur⸗Gesetzgebungs⸗ Initiätive berechtigten Faktor die Initiative hierzu gegeben ist, und es liegt dies auch in der Natur der Sache, da außerdem das Recht der Gesetz⸗Initiative, welches der §. 172 der versezansee Wüe. dem Könige vorbehalten, der Art. 1 des Gesetzes vom 1. Juli 1849 aber auch der nach diesem Gesetze zur Verabschiedung von Ver⸗ fassungs⸗Aenderungen zu berufenden Landesversammlung mitgetheilt hat, welches aber unter den ganz allein nach den Bestimmungen der Verfassungs⸗Urkunde sich bemessenden Befugnissen des Ausschusses nicht begriffen ist, seine Bedeutung verlieren würde. Mit der Vorbera⸗ thung des Entwurfs eines neuen Verfassungs⸗Gesetzes hat der Ausschuß

in das der einzuberufenden Landesversammlung zukommende Recht der

Initiative eingegriffen, kraft dessen die letztere und sie allein darü⸗ ber Beschluß zu fassen hat, ob ein Entwurf eines 8 e⸗ setzes von ihr an Uns gebracht oder ihre Berathung auf Ulasere Vorlage beschränkt werden soll. Auf den Beschluß der aufgelösten Landesversammlung, einen solchen Entwurf an Uns zu bringen kann sich der Ausschuß zur Rechtfertigung seines Vornehmens nicht berufen; denn dieser Beschluß hat mit der aufgelösten Versamm⸗ lung selbst zu aufgehört. Auch ist ihm von dieser Ver⸗ sammlung ein Auftrag zu einer solchen Vorberathung nicht ertheilt worden und konnte ihm ein solcher von ihr rechtlich nicht ertheilt werden. Nicht minder ist der Ausschuß durch sein Vorschreiten Un⸗ serem Rechte der Initiative und den kraft desselben in der Ver⸗ fassungs⸗Urkunde seiner Thätigkeit gezogenen Schranken zu nahe ge⸗ treten. Indem Wir weitere Folgerungen, welche sich aus diesem unbefugten und gegen Gesetz und Verfassung anstoßenden Handeln des Ausschusses gegen seine Mitglieder ziehen ließen, übergehen begnügen WirUns, euch auf die Vorwürfe, welche ihr hierdu rch gegen euch begründet habt, aufmerksam zu machen, und setzen voraus, daß es an dieser Hinweisung genügen werde, um Wiederholungen zu vermeiden egen welche Wir zu einer nachdrücklichen Einschreitung Uns durch die Verpflichtung aufgefordert finden müßten, die Gränzen der verfas⸗ lunanegeben allseitig gegen Ueberschreitung zu - 8 ir verbleiben euch mit Unserer Königli beigethan. Stuttgart im Hntsllcherece SE.en. en 23. Juli 1850. Auf Sr. Käniglichen Majestät b Be⸗ fehl: Miller. Linden. Knapp. Plessen.“ II .

„Wilhelm, von Gottes Gnaben Köni⸗ Liebe Getreue! Die Mittheilung eures Präͤstdiumns wüenbeg. in der-Augsburger Allgem. Ztg. vom 10ten d nen, übrigens ungenauen Veröffentlichun niglich preußischen Regierung in ihrem Ne deutschen Bundes abgeschlossenen Friedensvertrag mit „die zuversichtliche Erwartung“ aussprecht, da Fheenae sem Friedens⸗Vertrage Unsere Zustimmung 28b erth 81 und die Sache Schleswig⸗Holsteins fortwaͤhrend als ll . meine deutsche Sache bei den übrigen Regierungen geltend 1 e⸗ werden, ist Uns von Unserem Gesammt⸗Ministerium vorgele ben den. Wir köͤnnen euch Unser gerechtes Befremden über 9 ver⸗ wie ihr in dieser Eingabe gegenüber Unserer Regierung auft 8 nicht bergen. Während die wichtige vaterländische Angele be et, von welcher es in diesem Falle sich handelt, die reiflichste ußgsichere und vollständige Kenntniß des Thatbestandes gegründete Ce sichert . erfordert, und Wir das Vertrauen ansprechen dürfen daß Wigung G der Uns in derselben zukommenden Entschließung das doce e dene Interesse des größeren und des engeren Vaterlandes gewissenhafteste erwägen werden; so muß euere Kundgebu 82 dieser Sache, in welcher Unsere Regierung noch in keiner . se gehandelt hat, ja noch gar nicht einmal zu handeln in der veise gewesen ist, hiernach und im Zusammenhalt mit den Vorschriften der §§. 187 und 188 der Verfassungs⸗Urkunde, welche die 8e 8 zen eures Wirkungskreises bezeichnen, zum wenigsten als ei voreilige erscheinen. Dazu kommt aber, daß ihr in eurer söhr zeichneten Erklärung nicht sowohl eine Bitte an Uns 8 als vielmehr durch die von euch gewählte Form visels 828 8 gierung geradezu eine Richtschnur für das in dieser An ze aafsc heit einzuhaltende Verfahren vorzuzeichnen versucht 8 vraer eine Befugniß euch angemaßt habt, welche Wir im 5i vevr auf die klare Bestimmung des §. 85 der Verfassungs⸗Urkunde 8 einen Eingriff in Unsere verfassungsmäßigen Rechte mit E 8 als denheit zurückzuweisen Uns veranlaßt sehen. Indem Wir e 5 schie⸗ ses eröffnen, verbleiben Wir euch im Uebrigen mit Uns⸗ ench die⸗ lichen Huld stets wohl beigethan. Stuttgart, im san sammt⸗Ministerium, den 23. Juli 1850. Auf Ge Künbalichen

Knapp. Plessen.“

27. (Schwäb. Mer 1 5 vT hat folgende . dencsche WWö gerichtet: I. „Nachdem die zweite verfasst 8 16 8 8. 8 esversammlung den 3ten d. M. aufgelöst ist. ee Art. 26 des Gesetzes vom 1. Juli 1849 88 e ersammlung nach den Vorschriften dieses Gesetzes laüngstens .

8 M. enthalte-⸗ über den von 8 I. men und im Namen des

Miller. Linden. Stuttgart, 27. Juli.

bung der Steuer 88 g r euern von der a. des sammlung nur bis letzten

M. an Unser Gesammt⸗Ministerium, wonach ihr aus Anlaß einer