1850 / 211 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

lung bei auswärtigen Regierungen, durch Bestätigung der mit sol⸗ chen Regierungen geschlossenen Verträge, durch Betheiligung bei Erforschungs⸗Expeditionen, durch Erleichterung bei Beschaffung von Material und Arbeitskräften und dergl. unterliegen zunächst der Prüfung des Auswanderungs⸗ und Colonisations⸗Amts.

r0

Das Auswanderungs⸗ und Colonisations⸗Amt sammelt das zur Kenntniß der deutschen Auswanderung, Niederlassung und An⸗ siedelung erforderliche Material mit gleichzeitiger Beachtung des In⸗ teresses der Wissenschaft, des Handels, der Schifffahrt und In⸗ dustrie in den Unions⸗Ländern. Zu dem Ende sind die Regiexun⸗ gen, so wie die diplomatischen und Konsular⸗Agenten der deutschen Unionsstaaten, verpflichtet, dem Auswanderungs⸗ und Colonisations⸗ Amte die ihm erforderlich erscheinenden regelmäßigen und genauen statistischen Mittheilungen zu machen.

Das Ergebniß der von der Unions⸗Regierung selbst veranlaß⸗ ten Erforschungs⸗Expeditionen, so wie das derselben in Bezug au

die Auswanderungs⸗ und Colonisations⸗Angelegenheit zugehende der allgemeinen Kenntnißnahme und wissenschaftlichen Bearbeitung zugänglich zu machen. §. 25 20.

Die Organisation des Auswanderungs⸗ und Colonisations⸗ Amts wird durch ein vom Vorstande der Union unter Zustimmung des Fürsten⸗Kollegiums zu W Reglement bestimmt.

82 2.

Die deutsche Union wird darauf Bedacht nehmen, den Bestim⸗ mungen des gegenwärtigen Gesetzes auch in den nicht zur Union gehörigen deutschen Staat imn Wege der U bereinkunft Geltung zu verschaffen. 1

Gegeben ꝛc.

Oesterreich. Wien, 31. Juli. Ihre Kaiserl. Hoheit die Frau Erzherzogin Sophie ist vorgestern Abends mittelst Separat⸗ Train von Dresden hier angekommen und wurde im Bahnhofe von Sr. Majestät dem Kaiser, den Erzherzogen Franz Karl, Ferdinand, Karl und Ludwig, dem General Jablonowsky, dem Statthalter Dr. Eminger und mehreren anderen Civil⸗ und Militair⸗Autoritäten erwartet. Se. Majestät der Kaiser, dessen erlauchte Mutter und die übrigen Mitglieder der Kaiserlichen Familie verfügten sich vom Bahnhofe direkt nach der Sommer⸗Residenz Schönbrunn. Die Ab- reise Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Franz Karl mit Familie nach Ischl wird in der ersten Hälfte Augusts erfolgen. Se. Majestät der Kaiser wird gleichzeitig die schon erwähnte Gebirgsreise antreten. Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Albrecht hat sich nach Mainz begeben. Der Feldmarschall Fürst Windischgrätz wird sich in einigen Tagen auf seine Güter in Ungarn begeben; er wurde während seiner An⸗ wesenheit in Salzburg zur Tafel der Kaiserin⸗Mutter gezogen, und auch hier wurde ihm, wie der Lloyd bemerkt, ein ausgezeich⸗ neter Empfang bei Hofe zu Theil.

Se. Majestät der Kaiser hat, wie das Neuigkeits⸗Büreau als verläßlich mittheilt, die Vorlage der Verzeichnisse über die von dem wiener Kriegsgerichte verurtheilten Personen selbst angeordnet

und in den Verzeichnissen die zu amnestirenden und die Art der

mnestie eigenhändig bezeichnet.

Bei der Anwesenheit Sr. Kaiserlichen Hoheit des Erzherzogs lbrecht in Wien soll, dem Lloyd zufolge, die bevorstehende Auf⸗ ösung des verstärkten Armee⸗Corps in Böhmen besprochen worden Dem Vernehmen nach, werden die Regimenter mit dem ver⸗

ninderten Mannschaftsstande im Monat September von der nörd⸗ ichen Gränze abrücken, die Winter⸗Quartiere theils im südlichen Böhmen beziehen, theils in ihrem Marsch nach Werbebezirks⸗Sta⸗ Die Militair⸗Transporte sind in neuester r unbedeutend. Weder nach Böhmen noch Italien gehen Verstärkungen von hier ab oder hier durch. Die bereits eingelei⸗ ete Reduction der Armee wird, demselben Blatt zufolge, bedeutende eränderungen in den General⸗Brigade⸗Kommanden mit sich

sein.

ionen een. werden. Zeit se

ringen.

In Folge eines Kriegs⸗Ministerial⸗Erlasses vom 20sten d. hat Se. Majestät der Kaiser angeordnet: 1) daß die 13 galizischen andwehr⸗Bataillone auf den Loco⸗Stand von 60 Gemeinen und 16 Chargen per Compagnie herabgesetzt werden; 2) sämmtliche vier Bataillone der deutschen und slavischen Werbbezirks⸗Regimenter werden in die Länder der Werbbezirke zurückgezogen und für die Compagnie der Loco⸗Stand auf 60 Gemeine herabgesetzt, die Char⸗ gen verbleiben auf dem Kriegsstande; das vierte Bataillon Erzherzog

Rainer bleibt während seiner Dislocation in Mainz auf dem Kriegs

Gesetzentwurf über die Wirksamkeit der provisorischen Gesetze v om 15. November 1848 betreffend, erstattet und mit demselben zuglei ch

die Kompetenzfrage erledigt. 8 Der der Deputation lautet: „Die Kammer er⸗

klärt sich, wie §. 78 der Verfassungs⸗Urkunde vorschreibt, im Verein mit der ersten Kammer, 8 als das gesehmäͤßige Organ der Gesammtheit der Staatsbürger, und als sol⸗ ches berufen, deren auf der Verfassung beruhende Rechte in dem durch selbige bestimmten Verhältnisse zu der Staats⸗Regierung geltend zu machen und das unzertrennliche Wohl des Königs und des Landes mit treuer Anhänglichkeit an die Grundsätze der Ver⸗ fassung möglichst zu befördern“, und dadurch die Kompetenz der Kammer auszusprechen.

Ferner heißt es: Endlich noch sind der Deputation die Er⸗ klärungen der die Statthaftigkeit zur Einberufung zu gegenwärti⸗ gem Landtage bezweifelnden Abgeordneten und Stellvertreter, na⸗ mentlich der Herren Dr. Geißler, Brockhaus, Fleischer, Rewitzer, Dr. Meißner, Voigt, Mauckisch, Werner, Bodemer, Haberkorn, Hauswald, Haden, Kunzmann, Wolf, Wagner, Harkort, Seyfferth, Evans, Böhler, Gehe, Winkler und Hecker, zut Begutachtung über⸗ wiesen worden.

Die Deputation, welche die Kompetenz der gegenwärtigen Stände⸗Versammlung anerkannt hat, welcher über die Berechtigung der Staats⸗Regierung, dieselbe einzuberufen, eben so wenig ein Zwei⸗ fel beigegangen ist, als sie jedes Mitglied dieser Versammlung für verpflichtet, verbunden und gehalten erachtet, einzutreten und die Pflichten zu erfüllen, welche die Verfassungs⸗Urkunde auferlegt, kann der Kammer keinen dringenderen Antrag empfehlen, als in dem Be⸗ schlusse sich zu einigen, die Bedenken der vorerwähnten Herren als nicht begründet zu erkennen und die vorernannten Abgeordneten, so wie beziehentlich die Stellvertreter, so rasch als möglich zum sofor⸗ tigen Eintritt in die Kammer aufzufordern und mithin diese Her⸗ ren einzuberufen. Der stellvertretende Abgeordnete Gehe hat außer dem vorangegebenen Zweifel überdies einen Grund für seine Wei⸗ gerung, in die Kammer einzutreten, noch in überhäuften Geschäfts⸗ Arbeiten gefunden. Mit diesem Grunde ist derselbe schon im Jahre

1842 zurückgewiesen worden, eine andere Ansicht gegenwärtig zu verfolgen, liegt keine Veranlassung vor, daher die Deputation noch überdies dafür hält, auch diesen Grund unbeachtet und bei der be⸗ schlossenen Einberufung es bewenden zu lassen.

Schleswig⸗Holstein. Kiel. 31. Juli. (B. H.) Zwi⸗ schen Eckernförde und Kiel stehen noch keine dänischen Truppen, da⸗ gegen liegen vor beiden Häfen dänische und russische Kriegsschiffe. Reutralen Schiffen ist der hiesige Hafen nicht gesperrt und die Ka⸗ mal⸗ und Eiderfahrt auch noch bis jetzt schleswig⸗holsteinischen Schif⸗ fen nicht verwehrt.

Von dänischer Seite soll wieder auf einen 10tägigen Waffen⸗ stillstand angetragen sein, worauf jedoch diesseits nicht eingegangen.

Von der jetzigen Stellung des Feindes hört man, daß sie noch immer eine konzentrirte in und um Schleswig ist, doch sind nur im südlichen Theil der Stadt Soldaten einquartiert; jetzt schei⸗ nen sie sich indeß langsam im Osten herunterzuziehen, und gestern sollen ihre Vorposten in Gettorf gewesen sein, vielleicht nur eine Rekognoszirungs⸗Patrouille.

Am gestrigen Abend gegen 8 Uhr gerieth die russische Flotten⸗ Abtheilung vor unserem Hafen in große Bewegung; es ward un⸗ aufhörlich zum Salut geschossen, vielleicht kam der Großfürst Kon⸗ stantin selber an, jedenfalls eine hohe Person. Von dänischen Schiffen liegen nur ein paar vor dem Hafen, vier aber in Eckern⸗ förde, um die Stadt mit zu vertheidigen.

Der in die Umgegend von Eckernförde eingerückte Feind ver⸗ fährt im Ganzen human. In Eckernförde selbst ist kein Däne ein⸗ quartiert, die Bivouaks erstrecken sich von Missunde über Birkensee,

Grasholz bis zu den Mühlen vor Eckernförde. Die äußersten Vor⸗ posten stehen nördlich vom Sandkrug und haben den Weg über

Windebye bis Flekkebye inne. ernför liegende Corps beschränkt sich auf das 4te Linien⸗Infanterie⸗Ba⸗ taillon, kommandirt von Major Neergaardt. 8 beigegebenen 4 Kanonen sind auf dem Mühlenberge aufgepflanzt.

Der in der Kirche zu Eckernförde eingemauerte Anker vom „Christian VIII.“ ist herausgenommen und auf eine Fregatte ge⸗ bracht worden. 1

Das Gerücht von der Verwendung der männlichen Bevölkerung der Stadt Schleswig zu Schanzarbeiten bestätigt sich nicht. General Bülow hatte dort sein Hauptquartier, und die dänischen Truppen waren von Falkenberg her an der Chaussee bis Bustorff einquar⸗ tiert; der Lollfuß und die Altstadt hatten am 28sten noch keine Ein⸗

stande; 3) die Depots sämmtlicher Jäger⸗Bataillone und aller deut⸗ quartierung.

schen Kavallerie⸗-Regimenter werden aufgelöst, bei den Husaren⸗ die Haupt⸗ Munitions⸗Reserve, die Kriegsbrücken⸗Equipagen und sämmtliche überzählige Batterie⸗Bespannungen werden aufgelöst; die Unter⸗ stützungs⸗-Reserven werden auf die Hälfte und die Kriegs⸗Trans⸗ Ferner wird die für allemal un⸗ tersagt und die Mannschaft der aus Ungarn und Italien rekrutir⸗ ten Infanterie⸗Regimenter zur Ersparung der Verpflegung bei den vorkommenden Festungsbauten in Verwendung zu bringen, ange⸗

Regimentern unterbleibt die Errichtung derselben;

port⸗Divisionen auf den Friedensfuß herabgesetzt. Ueberschreitung des obigen festen Locostandes ein

ordnet.

Mittelst Entschließung vom 21sten d. M. hat Se. Majestät der Kaiser den General der Kavallerie, Freiherrn von Puchner, seiner Function als Militair⸗Gouverneur der Stadt Venedig in Gnaden nthoben und diesen Posten dem General der Kavallerie, von Gorz⸗ Zugleich hat Se. Majestät angeordnet, daß der General der Kavallerie, Freiherr von Puchner, auf die ihm vorbe⸗ altene Stelle als zweiter Capitain der Arcieren⸗Leibgarde zurück⸗

owski, verliehen.

zukehren habe.

Die letzten Spuren der Oktober⸗Revolution werden, nach dem „Alle Privat⸗Häuser, welche amals während der Erstürmung Wiens ein Raub der Flammen wurden“, sagt dies Blatt, „sind im Wiederaufbau begriffen. Auch an den schwarzgefärbten Mauern des Odeon befinden sich bereits Beaugerüste; nur das Nebengebäude des Filial⸗Militair⸗Invali⸗ denhauses in Lerchenfeld, Eigenthum des Militair⸗Aerars, steht

Lloyd, in Kürze verschwunden sein.

noch immer als traurige Ruine da.“ Der Lloyd sagt:

denselben kaum genügen können.

ßen, machen jetzt ausgezeichnete Geschäfte und sind für das über⸗

„Die hiesigen Baum⸗, Schafwolle⸗ und Seiden⸗Fabriken sind mit Bestellungen derart überhäuft, daß sie Jene Fabrikbesitzer, welche die

Oldenburg, 29. Juli. (Alt. Merk.) Nach Privatbriefen aus Rendsburg vom 28sten d. waren daselbst eine große Menge Prediger und andere Beamte aus den von den Dänen besetzten Theilen des Herzogthums Schleswig als Flüchtlinge eingetroffen. Sämmtliche Beamte hatten Schleswig, meistens zu Fuß, verlassen und ihre Familien zurücklassen müssen.

Dänen sich daselbst befinden. ajo wird allgemein als ein ehrenwerther Mann gerühmt, der die strengste Mannszucht über seine Untergebenen übt und böswillige Angebereien von versteckten deutschen Fahnen, Waffen u. dgl., die sich hinterher als ungegründet bewiesen, an den Angebern auf der Stelle bestraft hat. Außer dem im Sunde zwischen den Fährstellen postirten Dampfschiffe soll gegenwärtig kein dänisches Fahrzeug sich daselbst aufhalten. Von holsteinischer Seite wird Niemand mehr nach dem Sunde zugelassen. In Großenbrode, ¾ Stunde von der Fährstelle, ist ein Posten aufgestellt, welcher Jeden zurückweist, der aus Neu⸗ gierde oder aus sonstigen Ursachen nach dem Sunde will.

V Flensburg, 27. Juli. (Alt. Merk.) Der Flensb. Corr.

vom 25sten enthält zwei von Tillisch unterschriebene Bekanntma⸗ chungen vom 2asten, die erste betrifft die dem höchstbefehlenden Ge⸗ neral ertheilte Befugniß zur Anordnung eines Kriegs⸗ und Stand⸗

gerichts, die zweite betreffend die fortdauernde Gültigkeit der von der Landes⸗Verwaltung für das Herzogthum Schleswig erlassenen

Verfügungen und Anordnungen, namentlich guch der Bekanntma

chung vom 27. Augnst v. J., betreffend die Errichtung einer Cen⸗

tralkasse. b G Die heutige Nummer bringt wieder

Das ganze in und um Eckernförde

Die dem Bataillon

Von Fehmarn erfährt man, daß gegenwärtig nur etwa 100. Der dort kommandirende Major Voigt

zwei Bekanntmachungen

ü des dänischen außerordentlichen Regierungs⸗Kommissärs Tillisch. frühere Geschäftsstile benutzten und Waaren⸗Vorräthe arbeiten lie⸗ Die eine vom 22sten datirte verbietet die Veröffentlichung von Nach⸗ richten, welche den Krieg betreffen, während der Dauer der gegen⸗

der gegenwärtigen militairischen Operationen an die Kommission zur Kacsschreibung von Lebensmitteln für die dänische Armee im Herzogthum Schleswig.

Dasselbe Blatt widerspricht der von „Dannev.“ gegebe⸗ nen Nachricht, daß 24 Schleswig⸗Holsteiner, meistens in Uniform, zu den Dänen übergegangen seien.

Rendsburg, 1. Aug. (D. R.) Unsere Armee steht diesseits und jenseits der Eider konzentrirt; die Vorposten sind in Sehestedt, das Hauptquartier ist Rendsburg, welches gesperrt ist. Dänische Vorposten schwärmen bis zur Eider. Die Armee soll sich wieder komplettirt haben.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha, 30. Juli. (Leip. Ztg.) Am gestrigen Tage kam der Antrag wegen Verwilligung der Geldmittel zur Deckung der schleswig⸗ holsteinischen Entschädi⸗ gungs⸗Forderung (19,600 Rthlr.) bei hiesigem Landtage zur Be⸗ rathung. Da die vom Antragsteller aus einem Reskripte des Reichs⸗Kriegsministeriums vom 13. März v. J. hergeleitete recht⸗ liche Begründung jener Forderung vom Staats⸗Ministerium um deswillen nicht anerkannt werden konnte, weil nach einer in die⸗ selbe Zeit fallenden Benachrichtigung des gothaischen Bevollmäch⸗ tigten bet der Centralgewalt die Reichs⸗Kontingente kostenfrei ver⸗ pflegt werden sollten, sobald sie die Graͤnze der Herzogthümer überschritten hätten, überhaupt aber auch nach der Ansicht des Staats⸗Ministeriums noch keine definitive Feststellung der von der Statthalterschaft erhobenen Forderungen und demnach noch keine Auswerfung der matrikularmäßigen Beiträͤge für die einzelnen Staaten erfolgt sei, eine prinzipale Zahlungsverbindlichkeit der letzteren aber nicht angenommen werden könne, so legte der Vor⸗ sitzende einen Antrag ins Mittel, nach welchem die Hälfte der von den Herzogthümern gestellten Forderung (für Gotha 6800 Rthlr.) sofort und vorläufig bezahlt werden sollte. Dieser An⸗ . gewann die Majorität für sich und wurde zum Beschlusse erhoben.

Lübeck. Lübeck, 31. Juli. (Lüb. Z.) „Zur Berichtigung falscher und entstellter Zeitungs⸗Nachrichten hinsichtlich des Verfah⸗ rens der travemünder Behörde gegenüber dem Führer des schleswig⸗ holsteinischen Schrauben⸗Dampfbootes „von der Tann“, sind wir in den Stand gesetzt, folgende Aktenstücke zu veröffentlichen:

„Schreiben des schleswig⸗holsteinischen Departe⸗ ments der auswärtigen Angelegenheiten an den Se⸗ nat der freien und Hansestadt Lübeck. 1

Dem hochlöblichen Senat der freien und Hansestadt Lübeck ist es gefällig gewesen, der Statthalterschaft der Herzogthümer Schles⸗ wig⸗Holstein mittelst Schreibens vom 20sten d. M., eingegangen am 22sten d. M., die Anzeige zu machen, daß Wohlderselbe den von der preußischen Regierung am 2ten d. M. für sich und im Namen des deutschen Bundes abgeschlossenen Frieden mit Dänemark ratifizirt habe, und damit das Ersuchen zu verbinden, daß das Gebiet der freien und Hansestadt Lübeck, so wie der Hafen von Travemünde, diesseits als neutral angesehen werden möge.

Bevor noch dieses Schreiben einging, hatte der Lieutenant Lange von der schleswig⸗holsteinischen Marine berichtet, daß ihm am 20sten d. M., als er mit dem von ihm befehligten Kanonen⸗Schrauben⸗ dampfboot „von der Tann“ und einer aufgebrachten dänischen Jacht in den Hafen von Travemünde einlief, von dem dortigen Magistrate angekündigt sei, daß er den Hafen sofort zu verlassen oder die Waf⸗ fen zu strecken habe, so wie daß er in Folge dieser Aufforderung sich genöthigt gesehen habe, trotz der von dänischen Uebermacht drohenden Gefahr wieder auszulaufen. Das Schiff ist bei dem Ver such, den Hafen von Neustadt zu erreichen, völlig verloren gegangen.

Der hochlöbliche Senat wird es unter diesen Umständen für gerechtfertigt halten, wenn das unterzeichnete Departement in dem von dem travemünder Magistrat bewiesenen Verfahren, so wie in den Lokal⸗Verhältnissen, eine dringende Aufforderung findet, um eine baldgefällige Aeußerung darüber zu bitten, ob Wohlderselbe das von dem gedachten Magistrat gegen den Lieutenant Lange be⸗ obachtete Verfahren gebilligt habe, und welche völkerrechtliche Grund⸗ sätze lübeckischerseits in Betreff hiesiger Kriegsfahrzeuge, die den Hafen von Travemünde anzulaufen sich genöthigt sehen sollten, künftig werden beobachtet werden. Kiel, den 25. Juli 1850.

Schleswig⸗holsteinisches Departement der auswärtigen Ange⸗ legenheiten. (unterz.) Francke.

Antwort des Senats der freien und Hansestadt Lübeck auf vorstehendes Schreiben.

Auf das Schreiben des hochverehrlichen schleswig⸗ holsteinischen Departements der auswärtigen Angelegenheiten vom 25sten d. M., wodurch der Senat um eine baldgefällige Aeußerung darüber er⸗ sucht wird, ob er das von der travemünder Behörde gegen den Lieutenant Lange bei seinem Einlaufen in den travemünder Hafen mit dem Kanonen⸗Schrauben⸗Dampfboot „von der Tann“ beobach⸗ tete Verfahren gebilligt habe und welche völkerrechtliche Grundsätze lübeckischerseits in Betreff schleswig⸗ holsteinischer Kriegsfahrzeuge, welche den Hafen von Travemünde anzulaufen sich genöthigt sehen sollten, künftig würden beobachtet werden, haben wir die Ehre, Fol gendes zu erwiedern: 1

Nachdem wir dem von der Krone Preußen für sich und Na⸗ mens des deutschen Bundes mit der Krone Dänemark abgeschlosse⸗ nen Frieden unsere Ratification ertheilt hatten und dadurch den Herzogthümern Schleswig⸗Holstein wie Dänemark gegenüber in den Zustand der Neutralität getreten waren, mußten wir auf die Nach⸗ richt, daß Schiffe der mit einander bereits in Kampf gerathenen Parteien sich unserem Hafen näherten, uns veranlaßt finden, die Bestimmungen festzustellen, nach welchen die Neutralität des Hafens Travemünde gehandhabt werden solle. 8

Wir mußten dabei von dem allgemein anerkannten völkerrechtlichen Grundsatze ausgehen, daß ein neutraler Staat bei⸗ Festsetzung sol⸗ cher Bestimmungen sein eigenes Interesse zur Norm zu nehmen und die beiden kriegführenden Parteien vollkommen gleich zu behandeln habe, mithin keiner derselben etwas verwilligen könne, was er der anderen nicht zugestehen wolle, und eben so keiner derselben etwas verweigern könne, was er der anderen zuzugestehen willens sei. Wir hatten ferner dabei zu beachten, daß es einem kleinen Staate, der seine Neutralität respektirt zu sehen wünsche, geziemt, in Bezug auf den Charakter der Neutralität in Allem, was den Krieg selbst betrifft, die strengeren Grundsäütze festzuhalten.

Aus diesem Gesichtspunkte haben wir uns für folgende Fest⸗ etzungen entschieden: seh⸗ Lüls düshden, neutrales Gebiet ist zu betrachten der Mee⸗

19) dänischen oder schleswig⸗holsteinischen Fahrzeugen, welche durch

Seenoth auf lübecksches Gebiet getrieben werden, ist zwar der Aufenthalt zu gestatten und die erforderliche Hülfe zur Ab⸗

woendung der Seenoth zu leisten, jedoch nur für so lange und insoweit solches durch eine Seenoth geboten wird.

Diesen Bestimmungen ist der Stadthauptmann zu Travemünde vollkommen gemäß und gewiß unter Beobachtung der möglichsten Rücksicht verfahren.

Der Lieutenant Lange war Nachmittags 4 Uhr mit seinem Kriegsfahrzeuge ohne Weiteres auf die innere Rhede des trave⸗ münder Hafens, unmittelbar unter der allerdings nicht armirten und besetzten Schanze gegangen, begab sich darauf zu dem Stadt⸗ hauptmann und richtete an ihn die Fragen, ob man ihm in Trave⸗

münde Schutz gewähren werde, und ob er, wenn er angegriffen Der Stadthauptmann machte ihn

würde, sich vertheidigen dürfe. hauptrn 1 hierauf auf die neutrale Stellung Lübecks aufmerksam und forderte

ihn auf, seine Handlungen dieser Stellung gemäß einzurichten, mit

dem Bemerken, wenn der Lieutenant Lange ihn nicht sofort aufge⸗ sucht hätte, so würde er sich selbst an Bord des Dampfbootes be⸗ geben und ihn auf die neutrale Stellung Lübecks hingewiesen haben, ein Verfahren, welches er gleichmäßig bei dänischen und schleswig⸗ holsteinischen Schiffen zu befolgen für seine Pflicht halte.

Der Lieutenant Lange erwiederte darauf: „Er glaube die Neu⸗ tralität des Hafens am Evidentesten dadurch anerkannt zu haben,

daß er die diesen Morgen gemachte Prise wiederum habe fahren

lassen“, und begab sich an Bord zurück.

Wie nun nach Verlauf von zwei Stunden das Kanonenbvoot noch keine Anstalten zur Abfahrt traf, begab sich der Stadthaupt⸗ mann an Bord desselben und richtete an den Lieutengnt Lange, mit der Anzeige, er sei beauftragt, allen schleswig⸗holsteinischen und dä⸗ nischen Kriegsfahrzeugen, die etwa auf hiesiges Revier kommen würden, zu eröffnen, daß sie sich auf Kanonenschußweite vom hiesi⸗ gen neutralen Gebiete zu entfernen hätten, widrigenfalls in ihrem Verbleiben eine Verletzung des neutralen Gebietes erblickt werden müsse, es sei denn, daß sie, als auf neutrales Gebiet übergetreten, die Waffen niederlegen würden, die Aufforderung, den hiesigen Ha⸗ fen zu verlassen. 1

Der Lieutenant Lange entgegnete, er werde gehen, nahm einen Lootsen an Bord, verließ den Hafen und legte sich auf Kanonen⸗ schußweite von demselben vor Anker. Dänische Kriegsfahrzeuge waren damals so wenig, wie Abends 10 Uhr, wo das Kanonen⸗ dampfboot die Anker lichtete und sich entfernte, in Sicht.

Indem wir uns bei dieser Lage der Sache der Ueberzeugung hingeben dürfen, daß Ein Hochverehrliches schleswig⸗ holsteinisches Departement der auswärtigen Angelegenheiten das diesseitige Ver⸗ fahren als vollkommen den Grundsätzen des Völkerrechts gemäß anerkennen werde, glauben wir noch in Veranlassung der in dem verehrlichen Schreiben vom 25sten d. M. enthaltenen Aeußerung, der Lieutenant Lange sei mit dem von ihm befehligten Kanonen⸗ schraubendampfboot und einer aufgebrachten dänischen Jacht in den Füsan von Travemünde eingelaufen, eine Berichtigung beifügen zu ollen.

Nach dem Berichte unseres Lootsen⸗Commandeurs Dieckel⸗ mann befand sich das schleswig⸗holsteinische Kanonenboot am 20sten Morgens ganz nahe der lübeckischen Küste, ungefähr 400 Fuß vom östlichen Ufer, dem Badehause gegenüber, als das auf hier be⸗ stimmte dänische Schiff „Skiold“, Schiffer Thers, von Aarhuus kom⸗ mend, sich zeigte.

Das Kanonenboot fuhr darauf diesem Schiffe entgegen, setzte, als es in dessen Nähe kam, ein Boot aus, nahm das Schiff und legte sich mit demselben bei der rothen Tonne vor Anker. Der Lieu⸗ tenant Lange ging ans Land zum Lootsen⸗Commandeur und fragte denselben, ob er die Prise in den hiesigen Hafen bringen könne, worauf dieser ihm entgegnete, daß solche nach seiner Ansicht auf lübeckischem Gebiete genommen sei. Nachdem Lieutenant Lange sich wieder an Bord begeben, ging er mit dem Kanonenboote, die dä⸗ nische Jacht im Schlepptau am Spiegel führend, wieder in See. Als sich aber jetzt ein dänisches Kriegsschiff zeigte, ließ er die Jacht fahren und kam diese nun um 10 ½ Uhr Morgens ohne holsteinische Besatzung in den travemünder Hafen.

Indem wir einem Hochverehrlichen Departement der auswär⸗ tigen Angelegenheiten hiermittelst die gewünschte Auskunft vollstän⸗ dig gegeben zu haben glauben, verbinden wir damit zugleich die Anzeige, daß wir von den durch uns hinsichtlich der Handhabung der diesseitigen Neutralität getroffenen Bestimmungen auch der dä⸗ nischen Regierung auf vertraulichem Wege eine Mittheilung haben zugehen lassen, und benutzen wir u. s. w.

Lübeck, den 27. Juli 1850.

Der Senat der freien und Hansestadt Lübeckk. (unterz.) H. Brehmer, Dr., präsidirender Bürgermeister. M. N. C. Wunderlich, Secr.“

Frankfurt. Frankfurt a. M., 30. Juli. (D. Z.) Die Freunde des allgemeinen Friedens werden in der Pauls⸗Kirche zu Frankfurt a. M. ihre dritte Jahres⸗Versammlung (1848 Brüs⸗ sel, 1849 Paris) abhalten; die Sitzungen werden am 22., 23. und 24. August stattfinden. Der frankfurter Ausschuß für die Vorbe⸗ reitungen zum Friedens⸗Kongreß besteht aus den Herren Phil. de Bary, Banquier; L. Bonnet, Prediger der französisch⸗ reformirten Gemeinde; Dr. Carové, Dr. J. M. Jost, Lehrer an der israeli⸗ tischen Realschule; Dr. K. M. Kirchner, Prediger der luthe⸗ rischen Gemeinde; L. Schrader, Prediger der deutsch ⸗reformir⸗ ten Gemeinde; Dr. jur. Ed. Souchay; D.. G. A. Spieß, Arzt; Dr. Georg Varrentrapp, Arzt; H. A. Wedewer, Inspekkor der katholischen Selektenschule. Das Einladungsschreiben, welches eben versendet wird, ist außer dem genannten Ausschusse noch von den Vertretern der auswärtigen Friedens⸗Kongreß⸗Ausschüsse unter⸗ zeichnet. Diese sind: Victor Hugo (Paris); August Vischers (Brüs⸗ sel); Karl Hindley (London); A. Coquerel (Paris); Richard Cob⸗ den (London); De Guerry (Paris); W. Ewart (London); Heinrich Richard (London); Joseph Garnier (Paris); Ducpetiaux (Brüssel); Karl Sumner (Boston); Elihu Burrit (New⸗York). Als Schriftfüh⸗ rer des Friedens⸗Kongresses, an welche die Zuschriften frankirt zu richten sind, werden die Herren Richard und Burrit (Hochstraße, 4) ge⸗ nannt. Nach dem Einladungsschreiben wird sich die Versammlung einer bedeutenden Theilnahme angesehener Kongreß⸗Mitglieder aus den Vereinigten Staaten Nord⸗Amerika's, aus England, Frankreich Belgien und anderen europäischen Ländern zu erfreuen haben. Die von dem Ausschusse bezeichneten Gegenstände der Verhandlungen betreffen: 1) die Mittel und Wege, wie künftighin zwischen Völ⸗ kern sich ergebende Streitigkeiten schiedsrichterlich beigelegt werden sollen; 2) das baldige Zusammentreten eines allgemeinen Ausschus⸗

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Erziehungswesens, möglichste Gleichheit der Münzen, Maße und Gewichte ꝛc. und endlich durch Ausbreitung und Weiterverzweigung der Friedens⸗Gesellschaften. Das Programm bestimmt ferner, daß zur Vertheidigung des Krieges das Wort nicht gegeben wird. Alle Erörterungen in der Versammlung dürfen nur die Mittel betreffen, den Krieg abzustellen und blutige Entscheidungen durch angemessene, der vorgeschrittenen Gesittung entsprechende Einrichtungen zu ersetzen.

Frankfurt a. M., 31. Juli. Die O. P. A. Z. meldet: Da die Kaiserl. österreichische Regierung nicht geneigt gewesen ist, die Voraus⸗ setzungen, unter welchen allein die Unions⸗Bevollmächtigten an Kon⸗ ferenzen über deutsche Verfassungs⸗Angelegenheiten Theil nehmen konnten, zu erfüllen und keinen anderen Weg für die Neugestaltung Deutschlands bezeichnet hat, als die Wiederaufrichtung des Bun⸗ destags, so verlassen sämmtliche hier anwesend gewesene Unions⸗ Bevollmächtigte die hiesige Stadt. Es waren hier eingetroffen: der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Mathis für Preußen, Legations⸗Rath Freiherr von Porbeck für Baden, Staatsrath See⸗ beck für die thüringischen und anhaltinischen Staaten, Legations⸗ Rath Dr. Liebe für Oldenburg, Braunschweig, Waldeck und Lippe, Legations⸗Rath von Bülow für Mecklenburg⸗Schwerin, Dr. Lap⸗ penberg für Hamburg, Dr. Elder für Lübeck, Bürgermeister Smidt für Bremen. Für Nassau war kein Bevollmächtigter erschienen. Ge neral⸗Lieutenant von Peucker, der zum ersten preußischen Bevoll⸗ mächtigten bei diesen Berathungen ernannt war, verbleibt hier in seinem Verhältnisse als Mitglied der Bundes⸗Central⸗Kommission. Geheimer Rath Mathis ist mit mehreren dieser Bevollmächtigten heute abgereist; die übrigen folgen in den nächsten Tagen.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 30. Juli. Den Vorsitz führt Benoist d'Azy. Drei Lokal⸗ Gesetzentwürfe werden ohne Debatte angenommen. Eben so wird dem Finanz⸗Minister ein Supplementar⸗Kredit für 1850 mit 369 gegen 129 Stimmen bewilligt. An der Tagesordnung ist Theater⸗ polizei⸗Gesetz. Noöël Parfait bekämpft die Dringlichkeit, da ja der Staatsrath eine bezügliche Arbeit in Angriff genommen habe. Trotz der ultrareaetionairen Wuth so mancher Theater sei nie ein Unfall vorgekommen, daher diese Censur überflüssig. Die Dringlich⸗ keit wird angenommen. Art. 1: „Bis das binnen Jahresfrist einzubrin⸗ gende allgemeine Gesetz über die Theater⸗Polizei entschieden hat, darf kein dramatisches Werk ohne vorläufige Erlaubniß des Mini⸗ sters des Innern in Paris oder des Präfekten in den Departements aufgeführt werden. Die Erlaubniß kann jederzeit zurückgenommen werden.“ Lancastel's Amendement auf Deponirung der Manu⸗ skripte bei der Behörde und eventuelle Schließung der Theater wird verworfen und Art. 1 angenommen. Art. 2: „Uebertretungen wer⸗ den mit 100 bis 1000 Fr. bestraft, unbeschadet der gerichtlichen Verfolgung.“ Eben so, wie die letzten 2 Artikel, ohne alle Debatte, und endlich das ganze Gesetz mit 352 gegen 194 angenommen. Der Handels ⸗Minister überreicht einen Kredit⸗Entwurf von 50,000 Franken für die Pensions⸗Kassen. Eine Abänderung des §. 9 des Kolonial⸗Entschädigungsgesetzes da⸗ hin, daß „die Rententitel den zu Entschädigenden nach Maßgabe der Anspruchskonstatirung ausgefolgt werden“, wird angenommen. Es folgt die Diskussion des Gesetz⸗Entwurfes über Abänderung der Verpflichtungen und Konzessions⸗Bedingungen der Eisenbahn⸗Linien Tours⸗Nantes und Orleans⸗Bordeaux. Die Kommission und der

Minister der öffentlichen Arbeiten vertheidigen die Dring⸗ lichkeit. Sauteyra und Loyer sprechen dagegen. Der Minister wollte das Gesetz lieber gar nicht eingebracht haben, wenn man es verwerfen oder vertagen wolle, weil dann die gemachte Eröffnung die Actien noch weiter herunter drücken würde. Trotz Grevy’'s nochmaligem Wi⸗ derspruche wird die Dringlichkeit erkannt, jedoch erst nach einer zweifelhaften Probe. Die Gesammt⸗Debatte wird eröffnet. Sau⸗ teyra wundert sich, daß in der Motivirung zwar sehr viel von politischen Ereignissen, gedrückter Lage der Compagnieen, aber nir

gends von der Verpflichtung der Compagnieen gegen den Staat die Rede sei, geschlossene Kontrakte einzuhalten. Vor den über⸗ handnehmenden Privat⸗Conversationen kann man die Stimme des Redners gar nicht vernehmen. Die Sitzung wird aufgehoben.

Paris, 30. Juli. (Köln. Z.) Die Regierung hat ihrem Gesandten in London den Befehl geschickt, die Vermittelung Frank⸗ reichs in der schleswigschen Angelegenheit anzubieten.

Die Mittelmeer⸗Flotte, die nach dem Norden bestimmt war, soll Gegenbefehl erhalten haben. 3

Der Präfekt des Gard⸗Departements hat zwei legitimistische Vereine aufgelöst.

Graf Chambord wird am 10. August bestimmt in Wiesbaden eintreffen.

Großbritanien und Irland. London, 30. Juli. Gestern ging das Unterhaus gleich wieder zu der Frage über, auf welchen Eid der Baron Lionel von Rothschild als Parlaments⸗ Mitglied zuzulassen und ob sein Antrag, den Huldigungseid auf das alte Testament zu leisten, anzunehmen sei oder nicht. Zunächst entspann sich eine kurze Debatte über die Frage, ob Rothschild vor den Schranken noch über die Gründe zu fragen sei, die ihn ver⸗ anlaßten, auf das alte Testament den Eid zu leisten. Auf den An⸗ trag des Kanzlers der Schatzkammer wurde Rothschild vorgefordert und vom Sprecher befragt, warum er diese Eidesformel verlange, worauf er einfach die Antwort gab, weil dieses die Schwurformel sei, die er für sein Gewissen als die bindendste ansehe, worauf er sich wieder entfernte. Nachdem ein Antrag Wortley's, Rothschild zu fragen, ob er alle drei Eide leisten wolle, verworfen worden, stellte Hume ein Amendement dahin, daß auf die Erklärung Rothschild's der Secretair des Hauses ange⸗ wiesen werde, ihm auf das alte Testament den Eid ab⸗ zunehmen. Hierüber entspann sich eine längere Debatte, in welcher Lord J. Russell die Ansicht aussprach, daß man den Eid Roth⸗ schild's auf das alte Testament zulassen müsse, jedoch ohne Parla⸗ ments⸗Akte den Abschwörungseid nicht ändern dürfe. Das Hume⸗ sche Amendement wurde nach mehrstündiger Debatte mit 113 gegen

gefunden, ich hoffe, daß dieselben auch fortgesetz von Euch beobach⸗ tet werden. Soldaten! ich danke Euch! Krogh.“ Kjöbenhavnsposten widerspricht den übertriebenen Berich⸗ ten über die Theilnahme der angeler Bauern an den Feindseligkei⸗ ten gegen die Dänen; auch rühmt sie, daß die feindlichen Truppen sich zuvorkommend gegen die verwundeten und gefangenen Dänen bewiesen, die eine kurze Zeit, bis die Dänen wieder eingerückt seien, in ihren Händen gewesen. Ferner rügt dieses Blatt die Pöbel⸗ Auftritte, die am Sonnabend bei Ankunft der Gefangenen statt⸗ gefunden. Die geringe Militairbedeckung und die Civilpolizei, denen es nur mit der größten Anstrengung gelungen, die Gefangenen zu schützen, seien dabei selbst mißhandelt worden. Wohlgekleidete Personen hätten sich durch brutale Exaltation aus⸗ gezeichnet, indessen seien einige davon ergriffen und würden hoffent⸗ lich gebührend bestraft werden. Die deutschen Blätter würden sicher⸗ lich Nutzen aus diesen Auftritten ziehen, und damit es nicht heiße, daß Niemand dagegen protestirt habe, übernehme sie (die Kjöben⸗ havnspost) dieses. Auch Fädrelandet rügt diese Auftritte.

Italien. Turin, 22. Juli. (Lloyd.) Die Regierung hat die Bischöfe von Cuneo und Saluzzo aufgefordert, ihre Proteste gegen das Siccardische Gesetz, die nach dem Vorgange des Fran⸗ zonischen Rundschreibens gemodelt sind, zurückzunehmen, und gleich⸗ zeitig die Drohung ausgesprochen, im Weigerungsfalle ihre bischöf⸗ lichen Einkünfte zu sequestriren. Dem Vernehmen nach hat der Papst dem piemontesischen Episkopate die Weisung gegeben, den auf die Kirche Bezug habenden Landesnormen sich nach Möglichkeit zu akkomodiren.

Griechenland. Athen, 23. Juli. (Lloyd.) Thouvenel benutzte das Dampfschiff „Vauban“, welches gestern den Piräeus verließ, zur Rückkehr nach Frankreich. Das englische Dampfschiff „Spitfire“ legte sich vor einigen Stunden im hiesigen Hafen vor Anker. Es kömmt aus Malta und hielt in Aegina die Quaran⸗ taine wegen der Cholera, die in Malta noch immer wüthet. Der französische Admiral Trehouart begiebt sich am Bord der „Pandora“ sammt den Dampfschiffen „Vedette“ und „Briche“ in den nahen Hafen von Munichia.

In der Sitzung vom 15ten d. beklagte sich der Senator Si⸗ las über das Zunehmen der Räubereien trotz der von der Regie⸗ rung dagegen getroffenen Maßnahmen. Der Kriegsminister repli⸗ zirte auf die Anschuldigung durch die einfache, jedoch nicht motivirte Angabe, die Plage hätte in Folge der eingeleiteten Regierungs⸗ Dispositionen ihr Ende erreicht. Silas widerlegte ihm durch Do⸗ kumente, die keinen Zweifel darüber aufkommen lassen, ja selbst von Provinz⸗Präfekten bestätigt werden, daß Raubanfälle so zahlreich wie ehemals vorkommen und sogar Gränzwachen sich an denselben betheiligen. Die Debatte gelangte zu keinem entscheidenden Ab⸗ schlusse, beide Theile beharrten auf ihren Aussagen. 3 Die neuerliche Wendung der englisch⸗griechischen Differenz brachte in Athen den günstigsten Eindruck hervor.

Markt⸗Berichte.

liner Getraidebericht vom 2. August. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 54—58 Rthlr. Roggen loco 30 ½ 32 ½ Rthlr. pr. Aug. 30 Rthlr. Sept./Okt. 31 a 31* Rthlr. bez., 31 ½ Br., 31 ½ G.

pr. Frühjahr 1851 35 a 35 ¼ Rthlr. bez. u. G., 35 ½ Br. Gerste, große loco 24—25 Rthlr. kleine 21—23 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 17—19 Rthlr.

pr. Sept. / Okt. 48pfd. 16 Rthlr. Br., 15 ½ G. 50pfd. 17 ½ Rthlr. r., 17 89 Erbsen 29 —36 Rthlr. 8 Rüböl loco 11 ½ Rthlr. Br., 11 ⅔˖ G. pr. Aug. 11 %2 a ½ Rthlr. bez., 11 ½ Br., 6. Aug. /Sept. 11 Rthlr. Br., 11 %2 bez. u. G. 5 11 ¼ a Rthlr. bez., 14 ½ Br., . DOkt. / Nov. 3 11 ¾ Rthlr. Br., 11 ½ bez. u. G. Leinöl loco 11 Rthlr. Br., 11 ¾ bez., 11 ½ bez., Br. u. G pr. Juli— Okt. 11 ½ Rthlr. bez. 6 Mohnöl 12 ½ Rthlr. Palmöl 11 ¾ Rthlr. Südsee⸗Thran 11 ¾ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 14 ½ Rthlr. bez. 8 mit Faß pr. Aug. 1 14 ½ Rthlr. Br., Aug./Sept. bez. u. G. Sept./Okt. 14 Rthlr. bez., Br. u. G.

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59 Stimmen angenommen. Die Abnahme des Eides blieb auf heute ausgesetzt.

Dänemark. Kopenhagen, 30. Juli. (B. H.) Die Berlingsche Zeitung theilt den folgenden Tagesbefehl des Ge⸗ neral Krogh mit: „Hauptquartier Schleswig, den 26. Juli. Sol⸗ Ihr habt gestern meine Erwartungen gerechtfertigt. Nach

pr. Frühjahr 1851 16 Rthlr. bez., Br

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 1. August. Zu Lande: Weizen 2 Rthlr. 5 Sgr.; Roggen 1 14 Sgr. 5 Pf., auch 1 Rthlr. 6 Sgr. 3 Pf.; große Gerste 2) Sgr. 5 Pf., auch 28 Sgr. 9 Pf.; Hafer 27 Sgr. 6 Pf.,

auch 26 Sgr. 3 Pf. Zu Wasser: Weißer Weizen 2 Rthlr. 12 Sgr. auch 2 Rthlr. 10 Sgr. und 2 Rthlr. 8 Sgr. 9 Pf.; 1 Rthlr. 11 Sgr. 3 Pf., auch 1. Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; gro Gerste 1 Rthlr. 1 Sgr. 3 Pf., auch 28 Sgr. 9 Pf.; Hafer 23 Sgr. 9 Pf., auch 21 Sgr. 3 Pf. Mittwoch, den 31. Juli. Das Schock Stroh 7 Rthlr. 5 Sgr., auch 6 Rthlr. 20 Sgr.

Der Centner Heu 22 Sgr. 6 Pf., geringere Sorte auch 16 Sgr.

Kartoffel⸗Preise. 8 Kartoffeln, der Scheffel 20 Sgr., auch 15 Sgr., metzen weis 1 Sgr. 6 Pf., auch 1 Sgr. ö Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 26. Juli 1850 14 Rthlr. 27. ohne Geschäft 299 ¹9 ¹11 0 14 ½ 1 31 1889 1. August 14 ½ » Berlin, den 1. August 1850.

frei ins Haus geliefert pr. 10,800 % nach Tralles.

resstreifen längs der lübeckschen Küste bis auf Kanonenschuß⸗ weite; 8 1 1 8 die auf solchem neutralen Gebiet sich zeigenden dänischen oder schleswig⸗holsteinischen Kriegsfahrzeuge sind aufzufordern, sich auf Kanonenschußweite von der lübeckschen Küste zu ent⸗ ernen;

solche Fahrzeuge den neutralen Schutz behufs Ueber⸗

daten! lim 8 s 1 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

Stettin, 1. August. In Weizen blieb es still. Roggen pr. Aug. 30, pr. Herbst 30 ½, pr. Frühj. 35, 34 ½. Gl

nommene -hen glänzend belohnt.“ er Bau einer Eisenbahnstrecke von Krakau nach Bochnia ist b;g N. nöthigen Vorerhebungen sind bereits eingeleitet und die Herstellung derselben selbst dürfte, wie der Lloyd berichtet,

wärtigen Kriegs⸗Verhaͤltnisse bei Strafe von 50 bis 1000 Mark Courant. Es sind dies Nachrichten über bevorstehende oder erwar⸗ tete Kriegs⸗Unternehmungen, über süs. erchne Sr ee. im vübi wegung der Königlichen Truppen, den Transport von Kriegs⸗Ma⸗ schon im nächsten Frühjahre in Angriff genommen werden. terfales den Aufenthalt und die Keisen der Ober⸗Befehlshaber, so Sachsen. Dresden, 31. Jult. (L wie über die Ankunft und den Aogang Se Ken n esegeisdigs 1 1 „1. Juli. (Leipz. Z.) Die erste Die andere vom 23sten datirte Bekanntmachung betri er⸗ e Depnfation der zweiten Kamimer had teuts ihren Beriht Reseree V tragung der Ln.2 Nefngh über Has gesammte Kriegsfuhrwesen im treten auf neutrales Gehiet nachsuchen sollten, so sind die⸗ Abgeordn. Schäffer) über das Königliche Dekret vom 18. Juli, den 1 Herzogthum Schleswig für die dänische Armee während der Dauer selben zu entwaffnen und in Sicherheit zu bringen;

1“

ses verschiedener Völker mit der Aufgabe, ein völkerrechtliches Statut für die internationalen Beziehungen zu entwerfen; 3) die Dringlichkeit, alle Regierungen auf die Nothwendigkeit eines allgemeinen und gleichzei⸗ tigen Entwaffnungssystems aufmerksam zu machen; 4) die Beseitigung so mancher Veronlasungen zu Völkerkriegen, mittelst geeigneter politischer und ökonomischer Maßregeln, insbesondere durch Entwickelung der

ommunicationsmittel, Erweiterung der Post⸗Reformen, Verminde⸗ rung der Staats⸗Ausgaben, Verbesserung des Unterrichts⸗ und

einem angestrengten Marsche und nachdem Ihr am Tage vor⸗ her gekämpft, der Ruhe entbehrend, habt Ihr einen kräftigen Wi⸗ derstand besiegt und den Feind aus seiner festen Stellung hinter die Schlei zurückgeworfen. Soldaten! Wieder steht Ihr auf dem alten Dannewerk. Aber neue Kämpfe, neue Anstrengungen er⸗ warten Euch! Ihr werdet dieselben mit demselben Geiste und der⸗ selben Kraft wie bisher bestehen und ertragen! Eine musterhafte Disziplin und Ordnung hat bei der Besetzung von Schleswig statt⸗

Rüböl pr. August 11 ¼, pr. Herbst 1 Spiritus 26 , pr. Frühjahr 24 ½ bez.