1850 / 212 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nell habe, zu sagen, ob er persönlich oder durch seinen Anwalt vor dem Hause gehört zu werden verlange, oder ob er es vorziehe, die Sache in den Händen des Hauses zu lassen. Sir R. Hall war derselben Ansicht, wie Wood, und beklagte sich über die Art, wie Lord J. Russell die Abschwörungsbill vernachlässigt und aufgegeben habe. Es müsse Herrn von Rothschild gestattet werden, den Hul⸗ digungs⸗ und der Supremats⸗Eid auf das alte Testament abzu⸗ legen, und wenn er dann seine Einwendungen gegen die Leistung des dritten Eides mache, so sei das in dem Falle O'Connell’s be⸗ folgte Verfahren zu beobachten. Herr Anstey war gegen jede Vertagung. Herr Osborne wollte nichts davon wissen, daß man eine Frage, bei welcher es sich um bürgerliche und religiöse Freiheit handle, aus Rücksichten für die Bequemlichkeit des Ministeriums vurch ein Scheingefecht zu erledigen suche. Er forderte den Sprecher auf, zu erklären, ob er nicht ermächtigt sei, dem Baron in derselben Weise, wie die Richter des Landes, einen Eid abzu⸗ nehmen. Der Sprecher erwiederte, die Forderung, den parla⸗ mentarischen Eid auf das alte Testament zu leisten, sei vollkommen neu, und er halte sich nicht für befugt, einen solchen Eid abzunehmen, ohne vom Hause dazu ermächtigt zu sein. Nach längerem Hin⸗ und Herreden kann man endlich (wie schon gemeldet) zu dem Beschlusse, die Debatte bis zum Montag um 12 Uhr zu vertagen. In der Abendsitzung des Unterhauses griff Oberst Sibthorp das neuliche Verhalten des General⸗Prokurators in Betreff des Gewerbe⸗Ausstellungs⸗Gebäudes heftig an. Der Ge⸗ neral⸗Prokurator erklärte, er habe nur auf seine eigene Ver⸗ antwortlichkeit hin gehandelt, ohne sich vorher mit irgend Jemand über die Sache berathen zu haben, da er von jedem Zweifel über die Rechtmäßigkeit seines Verfahrens durchaus frei gewesen sei. Das Unterzeichnen einer Information durch den General-⸗Prokurator sei keine Sache der Form, sondern hänge von seinem freien Ermessen ab. Die Krone habe ein unbestrittenes Recht auf den Park und könne, so weit ihre Macht nicht durch Parlaments⸗Akten beschränkt werde, damit thun, was sie für gut befinde. Er hege nicht den geringsten Zweifel, daß es der rone freistehe, mit Zustim⸗ mung der Kommissare der Wälder und Forsten, Gebäude in irgend einem Königlichen Park zu errichten, vorausgesetzt, daß dies die Rechte von Individuen nicht beeinträchtige. Die Parks dienten allerdings zur Erholung des Publikums; daß sie dem Publikum zu diesem Zwecke eingeräumt seien, hänge aber in rein rechtlicher Beziehung nur von der Gnade und Erlaubniß der Krone ab. Ihm habe es geschienen, daß die Kläger Gebrauch von seinem Namen machen wollten, nicht, weil sie auf das Beste des Publikums be⸗ dacht gewesen seien, sondern um für sich selbst oder für ihr Vermö⸗ gen einen Vortheil zu erlangen, den sie in den Gerichtshöfen nicht erreichen zu können glaubten. Ein General⸗Prokurator, der seinen Namen zu einem solchen Zwecke hergebe, vernachlässige seine Pflich⸗ ten gegen Krone und Volk und verdiene den Tadel des Hauses der Gemeinen. Das Haus berieth darauf als Subsidien⸗Ausschuß das Armee⸗Budget.

(Lloyd.) Morgen wird vor

Italien. Turin, 23. Juli. 1 den Schranken des Bezirksgerichts von Sigorano der gegen die Häupter der am 3. Mai v. J. stattgehabten Bewegung zu Callolo

lerhobene Prozeß zur öffentlichen Verhandlung gelangen.

Aus einer noch unbekannten Ursache erfolgte (wie schon er⸗ wähnt) heute eine Explosion in der der Regierung gehörenden, in den Wallgräben der Citadelle befindlichen Zündkapsel⸗Fabrik. Das Gebäude ward beinahe gänzlich zerstört, doch verlor nur der einzige eben anwesende Beamte dabei das Leben. Der angerichtete Scha⸗ den wird auf 7— 40,000 Fr. angeschlagen.

Der für ministeriell geltende Conservatore costituzio⸗ nale bringt einen gegen den zu Genua erscheinenden Corriere mercantile gerichteten Artikel, worin erklärt wird, daß zwischen Toscana und Oesterreich zur Zeit noch kein Zoll⸗ und Handels⸗ Verein abgeschlossen worden sei, daß ein mächtiger Unterschied zwi⸗ schen Erwägungen und unwiderruflichen Beschlüssen obwalte, daß demnach die Angabe des Corriere eben so voreilig als unsicher sei, und daß Toscana seine Autonomie und Unabhängigkeit zu wah⸗ ren wissen werde. 8

Turin, 24. Juli. (Fr. B.) Am 28sten wird die National⸗ garde dem zum Gedächtnisse Karl Albert's stattfindenden Trauer⸗ gottesdienste beiwohnen.

Cernuschi befindet sich nicht, wie Minister Lahitte in der fran⸗ züösischen National⸗Versammlung versicherte, auf dem Wege nach Frankreich, sondern an Bord eines französischen Kriegsschiffes in Civitavecchia als Gefangener. Trotzdem, daß er von zwei franzö⸗ sischen Kriegsgerichten freigesprochen worden, erwartet man erst aus Paris Befehle, ob man ihn dem Kardinal Antonellt ausliefern soll oder nicht.

Markt⸗Berichte.

Zufuhr war gering. Weizen 53

Königsberg, 29. Juli. Hafer 19 Sgr.,

bis 68 Sgr. pr. Schfl., Roggen 27 bis 31 Sgr., der Ctr. Heu 12 bis 15 Sgr.

Posen, 29. Juli. (Der Scheffel zu 16 Metzen.) Weizen 1 Rthlr. 23 Sgr. 4 Pf. bis 2 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf.

Roggen 28 Sgr. 11 Pf. bis 1 Rthlr. 3 Sgr. 4 Pf.

Gerste 22 Sgr. 3 Pf. bis 26 Sgr. 8 Pf.

Hafer 15 Sgr. 7 Pf. bis 17 Sgr. 9 Pf.

Buchweizen 22 Sgr. 3 Pf. bis 26 Sgr. 8. v“

Kartoffeln 10 Sgr. bis 11 Sgr.

Heu, der Ctr. zu 110 Pfd., 20 Sgr. bis 25 Sgr.

Stroh, das Schock zu 1200 Pfd., 4 Rthlr. bis 5 Rthlr.

Butter, ein Faß zu 8 Pfd., 1 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. bis 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf.

8

Stettin, 31. Juli. Heute hat es nur wenig geregnet, doch bleibt der Himmel bewölkt.

Die Stimmung für Weizen ist sehr fest. Heute ist nichts ge⸗ handelt, da man die englische Post vom Montag abwarten will. Gestern Abend sind noch verkauft: 80 Wspl. märk., 90pfd. effekt.

gelb schlesischer keiten 88 pfd.

82 pfd. 86 pfd. 31 ½ Rthlr. bezahlt, Frühjahr

Oelsamen.

du 792 Nthlr, mit Maßersat bis 90 Pfb. 58 ½ Rthlr⸗,

100 Wspl.

89pfd. abzuladen zu 57 Rthlr., ferner Kleinig⸗ bunter polnischer 89 ½pfd. schwimmend zu 56 ½ Rthlr.

in loco zu 56 Rthlr., und

Roggen pr. Juli August

30 30 ¼ Rthlr. bezahlt, reiner Juli 30 ½ Rthlr. bezablt, 31 ½ ¼ Rthlr. bezahlt,

Septbr. Oktbr. 82pfd. 31, 31 ½¼ —2

31 ½ ½ Rthlr. Br., 86pfd. 32 ½ Rthlr. bezahlt, 82 pfd. 34 34 ½ Rthlr. halten. Gerste 76pfd. Oderbruch loco 24 Rthlr. bezahlt. kleine Koch⸗ 34 Rthlr., große 38 Rthlr.

bezahlt, 34 ½ 35 Rthlr. fest ge⸗ Erbsen, Kthlr., bezahlt.

Schles. Rapps auf Lieferung 75— 77 Rthlr. er⸗

lassen, Rübsen am Wassermarkt 73—73 ½ Rthlr. bez. Heutiger Landmarkt:

Weizen.

54 a 56.

Roggen. 29

Gerste. 22 a 24.

Erbsen. 32 a 36.

Hafer.

34. 18 a 20.

Rübsen 72 a 73 Rthlr. Heu 10 a 15 Sgr. pr. Ctr.

Stroh 6 Rthlr. 10 a 15 Sgr. Spiritus unverändert in loco ohne Faß 25 % Br.,

pr. Aug.

26 ¾˖ % Br., pr. Frühj. 24 ¾ % bez.

Rüböl pr. Juli 11 ¼ Rthlr. Gld., Rthlr. bez. u. Br., 11922 Rthlr. Gld.,

Rthlr. Gld.

pr. Septbr. Oktbr. 11 ½ Okt. 11 ½⅔ Rthlr. Br., 11 ¾

Leinöl fest, 11 1%2 Rthlr. bez.

Von Zink sind 500 Ctr. Ctr. zu 4 ¾ Rthlr. gehandelt, Palmöl loco und Lieferung 115 Rthlr. verst. Schott. br. Thran 22 Kasan 9 1 York und Liverpool 54 4 Rkhlr., 50 % 4 Rthlr.

Pottasche, calcionirte New⸗ unverst. bez.

Breslau, 30. Juli.

pr. August zu 4 ½ Rthlr. und 500 man hält jetzt auf 5 Rthlr.

bez. u. Br. Rthlr. pr. To. bez.

Rthlr. verst. bez., 92 Rthlr. Br., Soda,

Weißer Weizen 45, 54, Sgr.,

gelber Weizen 45, 53, 59 Sgr. Roggen 36, 38, 40 Sgr.

Gerste

Hafer 18, 19 ⅛, Kleesaat 7 bis 10 Rthlr.

22 ½⅛, 24, 26 Sgr.

20 ½ und 21 Sgr. für weißen bez.

Rapps 81, 83, 85 Sgr.

Rübsen 78, 80, 82 Sgr. Sommer⸗Rübsen 67, 70, 74 Sgr. Spiritus 6 ¾ Rthlr. Gld.

Rüböl 11½ Rthlr. Gld.

Zink loco 4 Rthlr. Für Roggen daher am Schlusse des

16 Sgr. bez. war bei großem Angebot die Stimmung matter, Marktes Preise billiger wurden.

vIIwwt beaen Abtheilung I. (Driesen⸗Bromberg). Die Lieferung von 800 Stück Coaks⸗ Körben von Rohr à 2 Berliner Scheffel 2. Inhalt soll in Loosen von 200 bis 300 hStück oder im Ganzen franco Bahnhof ÜFilehne im Wege der Submission ver⸗ —Eggeben werden. Es ist hierzu ein Termin auf den 19. August c., Vormittags 11 Uhr, im Abtheilungs⸗Büreau hierselbst angesetzt, in welchem die eingegangenen Submissionen in Gegenwart der etwa anwesenden Submittenten eröffnet werden sollen.

Die Submissions⸗Bedingungen liegen in dem vorbe⸗ zeichneten Büreau aus und können während der Dienst⸗ stunden eingesehen werden.

Abschriften derselben werden gegen Erstattung von 5 Sgr. Kopialien auf portofreie Anfragen ausgehändigt.

Die schriftlich abzugebenden Offerten müssen bis zu dem oben bezeichneten Termine versiegelt und portofrei mit der Bezeichnung:

„Submission für die Lieferung von Rohrkörben zur

Ostbahn“

im Abtheilungs⸗Büreau hierselbst eingereicht werden.

Schneidemuühl, den 28. Juli 1850.

Im Auftrage der Königlichen Direction der Ostbahn: Der Königliche Eisenbahn⸗ und Abtheilungs⸗ Baumeister der Ostbahn. (gez.) Ludewig.

sub B. aufgef

gen in 3 dem

Dienstag den

nete

lustigen eröffnet.

471] Bekanntmachung.

Zu dem Bau der Eiswehre im Weichsel⸗Nogat⸗Ka⸗ nal zu Piekel bei Marienburg in Westpreußen soll die Lieferung nachstehend angeführter kiefernen Bauhölzer im Wege des öffentlichen Submissions⸗Verfahrens ver⸗ dungen werden:

werden.

folgt aber Termine,

1) 350 Stück Pfähle à 22 bis 32 Fuß lang, davon

3370 laufende Fuß 12 und 12 Zoll starkes Holz, in Längen von 11,668 laufende Fuß Rundholz in Stämmen à 24 Fuß lang, 10 bis 12 Zoll im Zopfe stark. 5920 laufende Fuß 6 und 12 Zoll starkes Halb⸗ holz, in Längen von 15 bis 24 Fuß. 9159 laufende Fuß 4 Zoll starke, 12 Zoll breite Bohlen, in Längen von 24 bis 30 Fuß.

7) 4208 laufende Fuß 3 Zoll starke, 12 Zoll breite Bohlen, in Längen von 24 bis 30 Fuß.

Die sämmtlichen sub A. in 2 gleichen Loosen bis zum 15. November 1850, die ührten Hölzer aber in 4 gleichen bis zum 1. Juni 1851 auf dem Ablageplatze am Weich⸗ selufer bei Piekel, die sub C. gleichen Ablageplatze am linksseitigen Nogatufer bei der alten Montauerspitze angeliefert werden.

Zu dem Ende ist ein Termin auf 27. August d. J., Vorm. 10. Uhr, in dem Büreau der Strom⸗ und Deichbauten an der Weichsel und Nogat zu Dirschau angesetzt, lustige ihre Offerten, welche auf ein oder mehrere Loose gerichtet sein könn sions⸗Offerte auf

en, Bauholz“, portofrei an die vorbezeich⸗ Königliche Kommission einsenden können, und wer⸗ den dieselben alsdann von dem Unterzeichneten in Ge⸗ genwart der etwa persönlich erscheinenden Lieferungs⸗

Bedingungen können im Central⸗Bü⸗ reau der Königlichen Direction der Ostbahn zu Brom⸗ ofreie Anfragen sowohl von hier aus

Die Lieferungs⸗

berg und auf port zugesendet, als auch i zu Dirschan und auf der Der Zuschlag bleibt der Königlichen Kommis⸗ sion für die Strom⸗ und Deichbauten vorbehalten, er⸗ spätestens 14 Tage nach dem Submissions⸗ und bleiben Submittenten so lange an ihre Offerten gebunden. K Piekel bei Marienburg, den 25. Juli 1850.

v. Derschau, Königl. Bau⸗Inspektor.

24 bis 41 Fuß. sich bei

persönlich zu gestellen und behufs

unng, daß sie außerdem nach

auf sie Anwendung erleiden werden. Zwickau, den 5. Juli 1850.

von Watzdorf.

aufgeführten Hölzer sollen

Loosen

benannten Hölzer dage⸗ der

Loosen bis zum 1. Mai 1851 auf

zum 21. Oktober dieses der Obrigkeit ihres früheren Gestellungsortes der Erfüllung ihrer gesetzlichen Obliegenheit anzumelden, unter der Verwar⸗ Ablauf gedachter Frist als Ausgetretene werden betrachtet und die Kap. IX. des Gesetzes vom 1. August 1846 ang

Verzeichniß

Jahres

gedrohten Strafen

Königliche Kreis⸗ Direction.

abwesenden Dienst⸗Reservepflichtigen.

Vor⸗ und Zunamen.

Geburtsort.

Franz Ludwig Bilz. Adam Gottfried Berger. Carl Cicanek.

Johann David Fritzsche. Carl Friedrich Anton Friebe. Carl Heinrich Götze. Friedrich Wilhelm Hoyer. Wilhelm Ludwig Uhlig. Carl Traugott Ülbricht. Moritz Friedrich Wagner. Ernst Heinrich Buchheim.

Friedrich August Bernhardt. August Wilhelm Eckhardt. Theodor Immanuel Größel. Carl Adolph Hover.

Ernst Heinrich Köhler.

Julius Nerge.

Johann Goitlieb Winkler. Friedrich Louis Hoppe. Wilhelm Theodor Herllotz. Wilhelm Oswald Püschel. 1 Friedrich August Wilhelm Heil. Friedrich August Bemmann. Franz Edmund Böricke.

Königlichen Kommission für die bis zu welcher Zeit Lieferungs⸗

mit der Bezeichnung: „Submis⸗

ch im Königlichen Kommissionshause Börse zu Danzig eingesehen

7 bis 17 Fuß 12 und 12 Zoll, beschlagen, stark und 15 Fuß rund, 10 bis 12 Zoll im Zopfe stark. 2) 224 Stück Rundpfähle à 18 Fuß lang, 9 bis 10 Zoll im Zopfe stark. 3) 210 Stück Verbandhölzer und 12 Zoll im Quadrat stark.

[446]

¹) 250 Stück⸗Pfähle à 52 Fuß lang, davon 28 Fuß 12 und 12 Zoll, beschlagen, stark, 2) 180 Stück Pfähle à 30 bis 4 Fuß lang, davon 6 bis 16 Fuß 12 und 8 480Sene⸗ eschlagen, stark, 3) 260 Stück Rundpfähle à 20 Fr 9 bis 10 50 Stück Rundpfähle ½ 36 F ss 42 8 ngene 82 5 Fuß lang, 10 bis 12 b Stü erbandhüu àh 7 bi 5 ½⸗ 12 Zoll im Baaeg denn

auf 24 Fuß Länge rund 10—12 Zoll im Zopfe stark.

der betreffenden

Person sich zu

C. 1) 645 laufende Fuß 18 8 8 eüage von 8 818 on stöses, Holz⸗ in 2) 412 laufende Fuß 15 und 18 3 d. dängen von 19 bis 832 Fu. 300 starkes Holz,

Bekanntmachung. Nachverzeichnete Mannschaften aus den Altersklassen—Johann Christian Zucker. der Jahre 1847, 1846, 1845, 1844 und 1843, welche gegenwärtig noch zur Dienstreserve gehören, 1“ 1 in Gemäßheit der Anordnung in §. 18 des Gesetzes B. 9 vom 9. November 1848, die Abänderung einiger Be⸗ stimmungen des Gesetzes über Erfüllung der Militair⸗

pflicht vom 1. August 1846 niglichen Kriegsministeriums 12. April 1849 erlassenen dung der für den Unterlassungsfall im 9. Kapitel des August 1846 angedrohten Strafen, vor Zezirks⸗Rekrutirungs⸗ Kommission an dem von derselben bestimmten Tage und Orte behufs der anderweiten Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit in stellen, keine Folge geleistet haben, wer⸗ den, da deren Aufenthalt unbekannt und zur Zeit nicht zu ermitteln gewesen ist, unter Bezugnahme auf obge⸗ dachte Gesetzbestimmung, ingleichen §. rungs⸗Verordnung zum Gesetze vom 9. November 1848, erbindung mit §. 81 des Gesetzes vom 1. August 1846, hierdurch vorgeladen, zu vorgedachtem Zwecke bin⸗ nen einer doppelt

Gesetzes vom 1.

n 16“

Julius Herrmann Becher. Johann Christoph Schönfeld

Gottlob Friedrich Meinhold. Carl August Renner.

Carl Ludwig Dörffel.

Carl Louis Deumer.

Christian Friedrich Kempt. Gustav Albert Lehninger. Franz Rudolph Mevyer. Heinrich Eduard Puschmann. Carl Loos. 1 Carl Julius Seiler.

Johann August Bauer.

Carl Louis Bauer.

Christian Friedrich Ernst Klotzsche. Christian Gottlieb Müller. Friedrich Misselwitz.

Carl Friedrich Schütze.

Christian August Lauckner. Carl Louis Prager.

jedoch der

betreffend, seitens des Kö⸗ mittelst Verordnung vom Aufforderung, bei Vermei⸗

13 der Ausfüh⸗

ichs⸗ 3 WEZI1I1“ Sächseschen Frist und längstens bis Carl Edmund Seifert.

Limbach. Hartmannsdorf. Mannschatz. Niederelsdorf. Schönau. St. Egidien. Plauen. Zschopau. Chemnitz. Chemnitz. Auerbach im

Voigtlande.

Mittweida. Oberfrohna. Schmiedeberg. Sachsdorf.

Oberrossau.

Sachsenburg Bräunsdorf. Waldenburg. Chemnitz. Mittweida. Oberfrohna. Erlau. Glauchau. Chemnitz. Röhrsdorf.

Gospersgrün. Rothenkirchen. Chemnitz. Eibenstock. Schwarzenberg. Zwickau. Königsbrück. Oberschlema. Schneeberg. Schneeberg. Crimmitzschau. Stenn. Lichtentanne. Unterwittersgrün Oberneumark. Gräfenhain. Ulberndorf bei Dippoldiswalde. Lauter. Stötteritz bei Leipzig. Beierfeld.

Vor⸗ und Zunamen. Eal Eduard Lehnhardt.

Carl Wilhelm Puschmann.

Carl Heinrich Schönfelder. Johann Gottlieb Eismann. Friedrich Eduard Schulz.

Carl Friedrich August Wagner. Johann Gottlieb Hickel.

Christian Heinrich Lang.

Christian Gottlieb Schwarz.

Carl Moritz Bär.

Carl Ferdinand Meyer.

Carl Heinrich Schmidt.

August Gotthelf Herrmann Ehinger. Marienberg. Christian Eduard Dürig. Wiesa. Friedrich Wilhelm Gottschalk. Pegan. Gustav Adolph Körbitz. Dresden. Georg Friedrich Pabst. Jugelsburg. Christian Gottlob Brändel. Adorf.

Carl August Hüttel. Auerbach. Johann Gottfried Oertel. Thierbach. Johann Christian Friedrich Neumeister. Papstleithen. Christian Ferdinand Uebel. Erlbach. Johann Friedrich August Braun. Wohlhausen. Johann Georg Gottlob Wunderlich. Kandelhof. Johann Gottlieb Schraps. Lichtentanne. Christian Gottlob Julius Bernhardt. Grobau. Franz Gottlieb Renner. Reichenbach. Louis Ferdinand Hartmann. Neukirchen. Carl Julius Ciriack. Neichenbach. Leopold Julius Dietel. Reichenbach. Christian Gottlieb Elbel.

Carl Wilhelm Mocker.

Johann Friedrich Perner. Johann Friedrich Wunderlich. Johann David Bock.

Carl Richard Hesse.

Johann Gottlieb Ludwig.

Carl Herrmann Dietrich. Friedrich Wilhelm Kempe. Johann Gottlieb Neubauer. Friedrich August Schott. Carl Friedrich Fürchtegott Arzig. Christian Oscar Lenzner.

Johann Gottlieb Zscherpe.

Carl Friedrich Bausch.

Carl Ludwig Breyer.

August Friedrich Herrmann Neubert. 88 Gotthilf Schreiber.

Christian Gottlieb Mothes.

[476]

Geburtsort. Johanngeorgen⸗ stadt. Schneeberg. Schneeberg. Stangengrün. Kirchberg. Bärenwalde. Marienberg. Breitenbrunn. Bernsbach. Cranzahl. Bernsbach. Annaberg.

Plauen. Reinhardtswalde. Marienei. Großencuhndorf. Buchholz. 8 Vielau. Callenberg. Hohenstein. Rosenthal. Schönheyde. Lichtenstein. Leubetha im Voigtlande. Niederlungwitz. Meerane. Hohenstein. Mülsen S. Niclas Ernstthal. Lichtenstein.

Seebad in Fulgen.

Als gegenwärtiger Besitzer von Fulgen erlaube ich mir das seit vielen Jahren daselbst bestandene Seebad dem badenden Publikum in Erinnerung zu bringen. Für Alle, die den Ort nicht kennen, die nähere Mit⸗ theilung, daß derselbe sich besonders empfiehlt wegen

seiner angenehmen und zweckmäßigen Lage, indem das

Gehöft unmittelbar an der See, eine Meile von Dobe⸗ ran und in der Nähe des heiligen Dammes liegt. Die PcFenn Badegäste finden neben anständiger Wohnung, eköstigung und Bedienung alle zum Baden nöthigen Einrichtungen. ““ F. Wittholz.

BeVilage.

Frlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen

den Minister Grobau. 6“

Baumeister

Das Abonnement beträgt 2 Athlr. für ¼ 4 Rthlr. 4 8 Rthlr. „⸗

in allen Theilen der Monarchie 8 ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird

der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet.

Amtlicher Theil. Deutschland. 1

Preußen. Berlin. Beförderungen in der Armee. Stiftungsfeier des medizinisch⸗chirurgischen Friedrich⸗Wilhelms⸗Instituts und der medizinisch⸗ chtrurgischen Akademie für das Militair. Münster. Ankunft des Prinzen Adalbert. Düsseldorf. Ankunft des Königs von Bapern.

Köln. Anwesenheit des Königs von Bavern.

Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Widerlegung von Gerüchten in Betreff des Herzogs von Bordeaux. Haynau'’s Nachfolger. Ersparniß durch Armee⸗Reduction. Vermischtes. 1

Bayern. München. Landtags⸗Abschied.

Sachsen. Dresden. Landtags⸗Verhandlungen.

Württemberg. Stuttgart. Königliches Reskript an den Ausschuß

ee det Landes⸗Versammlung. Antworts⸗Noten des Ausschusses.

Baden. B reisach. Truppen⸗Inspizirung.

Hessen. Kassel. Aufforderung der russischen Gesandtschaft an die Po⸗

E“ Nichtzahlung des Gehalts der Beamten.

Een; und bei Rhein. Mainz. Ankunft preußischer Truppen.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha. Gotha. Beschluß der koburger Stände.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Abreise der Kongreß⸗Bevollmächtigten für Mecklenburg⸗Schwerin und Braunschweig.

Hamönrg. Hamburg. Schreiben des Senats an den preußischen General von Döring.

Ausland. Frankreich. Paris. Kommissionsgutachten über den Antrag auf Wider⸗ ruf des Wahlgesetzes.

Großbritanien und Irland. London. Form der Eidleistung des Baron Rothschild im Unterhaus und Aussetzung des Beschlusses über seine Zulassung als Parlaments⸗Mitglied.

Beslgicne Brüssel. Abreise des Königs von Bapern. Ernennung

1½* .

Italien. Turin. Schullehrer⸗Bildungs⸗Anstalten. Alessa

Hoffnung auf Amnestie. Parma. Rückkehr der Herzogin. Wissenschaft und Kunst.

Eine Arabeske von A. Menzel. Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom Ausbau einer Gemeindechaussee von Scheuren über Westkotten und

heutigen Tage den

Kuckuck nach Schaumlöffel genehmigt habe, will Ich der Gemeinde Barmen behufs der Unterhaltung dieser Straße das Recht zur Er⸗ hebung des Chausseegeldes für eine halbe Meile nach dem für die Staatschausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeld⸗Tarife verlei⸗ hen, indem Ich zugleich festsetze, daß die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die Straße Anwendung finden. Auch sollen die für die Staatschausseen bestehenden Vorschriften in Betreff der Entnahme von Chaussee⸗Neubau⸗ und Unterhaltungs⸗Materia lien von benachbarten Grundstücken, so wie das Expropriations⸗ Recht für die zur Chaussee erforderlichen Grundstücke, auf die oben bezeichnete Straße zur Anwendung kommen. Der gegenwärtige

kenntniß zu 89 bringen.

Sanssouci, den 3. Juli 1850.

(gestempelt) Friedrich Wilhelm.

Daß auf ausdrücklichen Befehl und im Beisein Sr. Majestät des Königs Allerhöchst⸗ Ihr Unterschriftsstempel vorstehend beigedruckt worden, bescheinige ich hierdurch. 8 w. o.

(gez.) Illaire. gez.) von der Heydt. von Rabe.

8

8 An er für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und an den Finanz⸗Minister.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem bei dem Stadtgericht in Berlin angestellten Stadtgerichts⸗ Secretair, Kanzleirath Schütze, so wie dem Materialien⸗Rendanten Helmkampf zu Malapane, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen;

Den Ober⸗Tribunals⸗Rath Brunnemann als Stellvertreter des Präsidenten des Kuratoriums der Preußischen Renten⸗Versiche⸗ rungs⸗Anstalt, unter Belassung desselben in seinem Amte als Syn⸗ dikus des gedachten Kuratoriums, auch für die Jahre 1850, 1851 und 1852 zu bestätigen;

Den bisherigen Landrath des luckauer Kreises, Freiherrn von Manteuffel, zum Regierungs⸗ Vice⸗Präsidenten in Königsberg; und

Den Obergerichts⸗Assessor Hüllmann und die Regierungs⸗ Assessoren Ulrici, Dallmer und Lischke zu Regierungs⸗Räthen zu ernennen.

Hoheit der Prinz Albrecht, Sohn Sr.

Se. Königl. Prinzen Albrecht von Preußen, ist nach Wange⸗

Königl. Hoheit des roog abgereist.

PU—

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Der Medizinal⸗Rath Dr. Magnus ist zum zweiten Polizei⸗

Physikus der Stadt Berlin ernannt worden. Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Der Baumeister Grund in Köln ist zum Königlichen Wasser⸗

Dem Seidenweber⸗Meister Herrmann Casaretto zu Krefeld ist unter dem 29. Juli 1850 ein Patent auf eine Trittmaschine zur Bewegun der Weberkämme in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemand in der Anwendung be⸗ kannter Theile zu beschränken, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst Friedrich Karl zu Hohenlohe⸗Waldenburg, aus St. Petersburg.

Abgereist: Der Konsistorial⸗Präsident und interimistische Vorsitzende des evangelischen Ober⸗Kirchenraths, von Uechtritz, nach Heidersdorf, Kreis Lauban, Regierungsbezirk Liegnitz.

Su

Nichtamtlicher Theil. Deutschland. 8

Berlin, 3. August. Se. Majestät der Kaise von Rußland haben dem Kammerherrn und Legations⸗Secretair, Grafen von Perponcher, den St. Wladimir⸗Orden vierter Klasse zu verleihen geruht.

Berlin, 8. Aug.

Preußen.

Nach dem heutigen Militair „Wochen⸗ blatte ist Madelung, Hauptmann vom 31sten Infanterie⸗Regi⸗ ment, zum Major und Commandeur des 2ten Bataillons 15ten Landwehr⸗Regiments, du Vignau, Oberst von der Armee, zum Kommandanten von Thorn ernannt, und soll derselbe seine bishe⸗ rige Wirksamkeit bei der Telegraphen⸗Direction fortsetzen, bis der

Kochem ernannt worden. E11“ 9

Kriegs⸗Minister das Aufhören derselben zulässig sindet, von Barde⸗ leben, General⸗Lieutenant a. D., der Charakter als General der Infanterie beigelegt, Graf Münster⸗Meinhövel, Rittmeister und Adjutant bei dem Kommando der Garde⸗Kavallerie, zum Ma⸗ jor und Flügel⸗Adjutanten, von Nolbeck, Major, aggregirt dem hten Husaren⸗Regiment, zum Commandeur des 4Aten Dragoner⸗ Regiments, von Großmann, Hauptmann vom 24sten Infanterie⸗ Regiment, zum Major ernannt worden.

„Berlin, 2. Aug. Heute Mittag von 12 Uhr ab feierte das Königliche medizinisch⸗chirurgische Friedrich⸗Wilhelms⸗Institut und die Königliche medizinisch⸗chirurgische Akademig für das Militair in dem großen Konferenzsaale des Instituts den 56sten Stiftungs⸗ tag des Instituts und den 39sten der Akademie, in Gegenwart Ihrer Excellenzen der General⸗Lieutenants von Selasinski, von Reyher, Brese und Köͤhn von Jaski, so wie des Obersten Enke, des Oberst⸗Lieutenants von Mohrenberg und mehrerer anderer Stabsoffiziere, Räthe aus dem Ministertum des Krieges, der Ko ryphäen der Wissenschaft, vieler Civil⸗ und Militair⸗Aerzte und anderer Göͤnner und Freunde der Anstalten. Der erste General Stabsarzt und Geheime Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. Lohmeyer er⸗ öffnete die Feierlichkeit mit einer Anrede, aus welcher wir folgende statistische Notizen hervorheben wollen. Es traten im verflossenen Jahre von den Stabsärzten der Anstalt zwei als Regimentsärzte in die Armee, einer wurde zum Dienste in das preußische Feld⸗ lazareth zu Freiburg in Baden und einer zur Wahrnehmung der ärztlichen Functionen zum 8ten Husaren⸗Regiment nach Hamburg beordert, woselbst sie sich noch gegenwärtig befin⸗ den. Von den Studirenden der militaträrztlichen Bildungs⸗ Anstalten (in welche 47 Eleven, zwei Volontairs und 30. at⸗ tachirte Unterärzte neu eintraten) wurden 24 auf hiesiger Universität zu Doktoren promovirt, 17 Eleven und 6 attachirte Unterärzte bestanden die Staatsprüfungen als Aerzte und Wund⸗ ärzte resp. Operateurs und 7 attachirte Unterärzte die als Wund⸗ ärzte erster Klasse. Nach absolvirtem Studium traten in den mi⸗ litairärztlichen Dienst neu ein resp. zurück 25 Eleven und 20 at⸗ tachirte Unterärzte. Von den Lehrern der Akademie starb der Geheime Medizinal⸗Rath und Professor Dr. Hecker.

An diese Uebersicht schloß sich ein Vortrag des Eleven Wend⸗ roth über Verfälschung der Nahrungsmittel und Getränke in Ver⸗ bindung mit analytischen und mikroskopischen Demonstrationen un⸗ ter Vorzeigung künstlich verfälschter Eßwaaren. Hierauf folgte eine Vertheilung von werthvollen, aus medizinischen Büchern bestehenden Prämien an die drei studirenden Doktoren Krüger, Stephani und Brunner.

Zum Schluß der Feier führte der Geheime Sanitäts⸗Rath. und Professor Dr. Wolff die Ursachen der steigenden Verschlech⸗ terung der menschlichen Gesundheit in einem gehaltreichen Vor⸗ trage aus, unter denen er für die niederen Stände die Ar⸗ muth und die Beschäftigungsweise, für die höheren Stände den Schulunterricht besonders hervorhob. Die Nachtheile un⸗ gesunder und ungenügender Nahrung, mit schlechter und ver⸗ dorbener Luft gefüllter Wohnungen, der frühzeitigen und über⸗ mäßigen Beschäftigung der ärmeren Kinder einerseits, so wie andererseits die Ueberhäufung der Schulkinder mit Unterrichts⸗ Gegenständen, Unterrichts „Stunden und häuslichen Arbeiten, schil⸗ derte der Redner in lebhaften Farben. Indem er sodann im Na⸗ men der militairärztlichen Bildungs⸗Anstalten die Versicherung der Dankbarkeit und tiefen Verehrung gegen Se. Majestät den König und gegen den hohen Kurator aussprach, schloß er mit dem Wunsche, daß es den ersteren, wie bisher, auch ferner gelingen möge, ihrer Bestimmung, dem ruhmvollen vaterländischen Heere geschickte und treue Aerzte zu bilden, vollständig zu genügen.

Münster, 31. Juli. (Westph. Merk.) Heute Abend 6 Uhr traf Se. Königliche Hoheit der Prinz Adalbert von Preu⸗

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Düsseldorf, 31. Juli. (Düsseld. Ztg.) Im Gefolge des heute Mittag hier eingetroffenen Königs von Bayern befinden sich der General⸗Major und General⸗Adjutant von la Roche, der Ritt⸗ meister und Flügel⸗Adjutant Graf von Rechberg, der Leibarzt Ge⸗ heime Rath Dr. von Giel und der Kabinets⸗Secretair Pfistemeyer. Se. Majestät nahm im Hotel Domhardt Absteigequartier, wird heute Nachmittag die hiesige Kunst⸗Akademie und Gemälde⸗Aus⸗ stellung besuchen und morgen seine Rückreise nach Bayern antreten.

Köln, 31. Juli. (K. Z.) Se. Majestät der König von Bayern hat gestern den Dom und die Fortschritte seines Baues in Augenschein genommen und alsdann den Dom⸗Pfarrer Dr. Filz mit einem Besuche beehrt. Heute früh hat der König den Dom⸗ Baumeister Zwirner besucht und demselben das Ritterkreuz des Kö⸗ niglichen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael überreicht. Nach Besichtigung des schönen Dom⸗Modells bei Wittwe Pet. Leven und der Gemälde⸗Gallerie des Herrn Stadt⸗Baumeisters a. D., J. P. Weyer, begab sich der König dann zur Kunst⸗Ausstellung auf den Gürzenich und reiste hierauf um halb 11 Uhr nach Düsseldorf ab.

Oesterreich. Wien, 1. Aug. Vorgestern Nachmittags war in Schönbrunn große Tafel. Nach derselben spielte das Musik⸗ Corps des Infanterie⸗Regiments Prinz von Wasa im Parterre des Schloßgartens, wobei die Kaiserlichen Prinzen und der Herzog von Braunschweig sammt Gefolge erschienen. Die Brüder Sr. Majestät des Kaisers, Erzherzoge Ferdinand und Karl, fuhren vor⸗ gestern Nachmittags in einem vierspännigen Hofwagen von Wien nach Schönbrunn. In der Gegend des Hauses Nr. 1 am Braun⸗ hirschengrunde wurde eines der Pferde scheu und stürzte zu Boden. Die übrigen Pferde schleppten dasselbe eine kleine Strecke mit sich fort, wodurch dem Wagen der Umsturz drohte. Die Erzherzoge sprangen mit vieler Geistesgegenwart aus dem Wagen und legten die noch übrige Wegesstrecke nach Schönbrunn in einem Fiaker zurück.

§. 3. Ausstellung über die öffentlichen Zustimmung der beiden Kammern des Landtages am 18. November v. J Unsere Genehmigung ertheilt und das desfallsige Gesetz durch das Gesetz⸗ blatt vom 20. November v. J. Untersuchungen wegen politischer Verbrechen und Vergehen betreffend. haben das Gesetz, gehen betreffend, am 22. Dezember v. J. in der von dem Landtage modisizi Fassung sanctionirt, und dasselbe ist durch das Gesetzblatt 8 donfihiben Tage (Stück 4) verkündet worden. §. 5. Erweiterung und resp. Fort⸗ setzung eines Anlehens im Wege der freiwilligen Subscription nach dem Pelets vus 12. Mai 1g vrein. Das Gesetz, die Erweiterung und resp. Fortsetzung eines Anlehens im Wege der iwillie 8EEbEEE1öu. nach dem Geseze vom g r freiwilligen Subscription darüber von beiden Kammern des Landtages gefasßten Gesammtbeschlusse unter dem 23. Dezember v. J. sanctionirt den 8 das 8b 24sten des nämlichen Monats (Stück 5) verkündet worden §. 6. Schutz 6 Pe e edan Anstalten betreffend. 8 88 1 8 mit den 2 odificationen der beiden Kammern unter dem 24. D

v. J. genehmigten Gesetzes über den Schutz der Pe dohen npebeen n an demselben Tage durch das Gesetzblatt (Stück 6) erfolgt. §. 7. An

In Bezug auf das Gerücht, daß dem Herzog von Bordeaux auf eine Reclamation des französischen Gesandten gegen das Trei⸗ ben in Frohsdorf bedeutet worden sei, die Gastfreundschaft nicht zu mißbrauchen, versichert das Neuigkeits⸗Büreau aus ganz verläßlicher Seite, daß dem Herzog von Bordeaux nie eine solche Andeutung zugekommen sei; im Gegentheil habe sich derselbe in neuester Zeit mehrerer Besuche von allerhöchsten Personen zu erfreuen.

Das Neuigkeits⸗Büreau berichtet, daß man in wohlun⸗ terrichteten Kreisen als bestimmt erzähle, Feldmarschall⸗Lieutenant Graf von Grünne sei zum Nachfolger des Feldzeugmeisters Freiherrn von Haynau ernannt. Dessen genaue Kenntniß der ungarischen Verhäͤltnisse soll bei der Wahl besonders berücksichtigt worden sein.

Dem Lloyd zufolge, wird die Reduction des stehenden Hee- res, welche ohne Aufschub vorgenommen wird, eine Ausgabe Er⸗ sparniß von ungefähr dem sechsten Theile der gegenwärtig für das Heer verwendeten Summen mit sich bringen.“

„Auf die Dauer des Aufenthalts des Kaiserlichen Hofes in Schönbrunn wurden zwanzig berittene Hof⸗Gendarmen dahin be⸗ ordert, welche je von 14 zu 14 Tagen abgelöst werden

Bayern. München, 29. Juli. (Münch. Z.) Heute Vormittag um 11 Uhr begaben sich der Minister⸗Präsident Dr. von der Pfordten in Begleitung der Staatsräthe von Forster und von Fischer in das Ständehaus und schlossen die Sitzung des diesjäh⸗ rigen Landtages durch Verlesung des folgenden Abschiedes für den Landtag des Königreichs Bayern:

„Maximilian II., von Gottes Gnaden, König von Bayern, Pfalz⸗ graf bei Rhein, Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ꝛc. Un⸗ seren Gruß zuvor, Liebe und Getrene! Wir haben Uns bei dem nunmehr eingetretenen Schlusse des Landtages über die Uns übergebenen gemein schaftlichen Beschlüsse der Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten, so wie über deren Berathungen und Verhandlungen, aus⸗ führlichen Vortrag erstatten lassen und ertheilen hierauf nach Vernehmung Unseres Gesammt⸗Staats⸗Ministeriums und Staatsraths Unsere König⸗ lichen Entschließungen, wie folgt:

I1. Abschnitt. Beschlüsse der Kammern über die Gesetzent⸗ würfe und andere Vorlagen der Staatsregierung. §. 1. Die provisorische Erhebung der Steuern für 1849—50 betreffend. Das Gesetz die provisorische Erhebung der Steuern für 1849 50 betreffend, ist von Uns nach dem darüber von beiden Kammern des Landtages gefaßten Ge⸗ sammtbeschlusse unter dem 18. November v. J. sanctionirt und düurch das Gesetzblatt vom 20sten desselben Monats (Stück 1) verkündet worden. §. 2. Verfahren bei Preßvergehen in der Pfalz betreffend. Wir haben dem Gesetze über das Verfahren bei Preßvergehen in der Pfalz unter den von beiden Kammern des Landtags beantragten Modificationen am 18 November v. J. Unsere Sanction ertheilt und solches durch das Gesetz⸗ blatt vom 20. November v. J. (Stück 2) bekannt machen lassen. Abschaffung der Strafen des bürgerlichen Todes, der öffentlichen und der Brandmarkung betreffend. Dem Gesetzentwurfe Abschaffung der Strafen des bürgerlichen Todes; der Ausstellung und der Brandmarkung haben Wir nach erklärter

(Stück 3) bekannt machen lassen. §. 4. , 3 Wir die Untersuchungen wegen politischer Verbrechen und Ver⸗

2. Mai 1848 betreffend, ist von Uns nach dem

Die Bekanntmachung des von Uns

Gener ¹ TMorrour 1 f * 1 ßen, General⸗Imnspecteur ööö hier ein

sässigmachung und Verehelichung der Sch das Gesetz, di 8 hullehrer betreffend.

Wir haben

die Ergänzung des revidirten Gesetzes über Ans 1116““