1850 / 213 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

„Ersuchen dringend ihren Bevollmächtigten bei de Zeitverlust mit den geeigneten Instructionen zu versehen, bald als möglich ein demnächst von dem Vorsitzenden im Auftrage und in Uebereinstimmung mit meinen heutigen Eröff⸗ nungen zu stellender Antrag zum Bese

Empfangen Ew. s

zu befürworten, daß es ihr gefällig sein möge,

erflossenen Monat r Bundes⸗Plenarversammlung ohne

ten Vorschlägen be⸗ Wünschen mit sel⸗

nigung unv

rartige Bedingung angesehen werden, wenn verlangt wird, daß von dem K

während der Verhandlungen über e Neugestaltung des gesammten deutsch der berliner Uebereinkunst vom bleibe und die Fortentwickelung einer Union zugestanden werde, de⸗ ren Mitglieder öffentlich und feierlich den ernsten Willen zu bethätigen, di Zukunft nach den Bedürfnissen der Zeit u Gerechtigkeit zu ordnen“, sich verpflichten, Maßgabe des unter ihnen vereinb Vertrage anzuschließenden Entwurfs zu gewähren aber dieses sich am 26. Mai v. J unverrückt verfolgt wird, geht aus unzählige offiziellen Aktenstücken hervor, der Königlich sächsischen Regierung tritte aus der Union ertheilte Erwiederung, niglich preußischen Minister der overschen Gesandten am des Großherzogli Königlich hannoversch

Fniglich preußischen Kabinet gemach reitwillig entgegengekommen und hat sich seinen tener Nachgiebigkeit in allen Punkten gefügt.

Nichtsdestoweniger sollte selbst dieser Versu⸗ nachdem Preußen diesmal zwar des Prinzips der freien Unirung angespro eine Verständigung über die spezielle Ausf ihr Verhältniß zu den auß offen zu erhalten, zugleich abe dieser Erklärung die ununterbrochene Fortdaue 26. Mai v. J. hervorgegangenen

Wirksamkeit dieses Vertrages thats meidlich sich ergebende Fortentwickelung der Union zu müssen behauptet hat.

Daß aber ein solches genügend dargethan worden.

Dasselbe wäre aber auch se ner Verbündeten Interessen von jenen Bundes und der Gesammtheit dieses Verei⸗ ten, nicht durch ein wahres Bedürfniß ge

Das Statut des Bündnisses vom Veranlassung zu dieser Uebereink Verhältnissen die von dem den äußere Sicherheit Deutschlands stände zur Herstellung einer einheitlichen gelegenheiten eine engere Vereinigung rungen nöthig machen.

Als Zweck dieses Bündnisses haltung der Deutschlands und die Unabh chen Staaten“ angegeben.

Ohne auf die Ursachen zurückkommen zu rt haben, deren dieses

in Provisorinm und über die en Bundes die Wirksamkeit 26. Mai v. J. ununterbrochen 6 ch fruchtlos bleiben, seines Hofe Anerkennung chen hatte, um hierdurch ührung der Union und

en Deutschlands

erklärt haben, „daß sie, um ausdrücklich nur die chlusse erhoben werden könne. e Verhältnisse Deutschlands in nd den Grundsätzen der dem deutschen Volke eine

arten und diesem

Sachsen. heutige Sitzung, für welche die Kompetenzf Gesetze vom 15. November 1 Tagesordnung gebracht war, begann na von 53 Kammer⸗Mitgliedern, so wie Zschinsky, Rabenhorst, von Frie der Staats⸗Minister von Beust eintrat. erent Abg. Schäffer Bericht der ersten Deputation über die Kompetenz Bericht zerfällt in drei Haupt⸗Abtheilungen, eigentliche Kompetenzfrage, provisorischen Gesetze vom Erklärungen

Dresden, 2. Aug. (Dresd. Journ.) der Bericht der ersten Deputation über rage und über den Gesetz⸗Entwurf, die 848 betreffend, zur Berathung auf die in Anwesenheit der Staats⸗Minister Dr. sen und Behr, zu denen später

er ihr stehenden Staat r in entschiedenem Widerspruch r der aus dem Ver⸗ Verhältnisse, so weit ächlich und unver⸗ sich vorbehalten

Verfassung nach

provisorischen

rgesteckte Ziel noch n Thatsachen und aus letzteren man nur die auf die Anzeige von ihrem Aus⸗ das von dem Kö⸗ legenheiten an den sten v. M. erlassene Antwort⸗ ch oldenburgischen Staats⸗ e Regierung vom 13ten

die aus der aus welchen

Zugeständniß unmöglich sei, ist bereits trug den (bereits erw frage vor. n die erste die setz⸗Entwurf über die

auswärtigen Ange elbst dann, wenn Preußens und sei⸗ der übrigen Mitglieder des is verschieden sein könn⸗

Königlich hann schreiben und die Note Ministeriums an die v. M. hervorzuheben braucht.

Sie liefern den klaren Beweis, welche die verbündeten Regierungen Bündniß⸗Statutes vom 26. Mai ges gleicher Weise angestre

Wollte man auch einem Theile der Genossen des Bundes ü⸗ Deutschlands Zukunf

die zweite den Ge 15. November

erschienenen Abtheilungen

26. Mai v. J. giebt als Daß unter den damaligen wahrte innere und gefährdet sei, und daher die Um⸗ Leitung der deutschen An⸗ kontrahirenden Regie⸗

daß die Lösung der Aufgabe, sich durch den Artikel IV. des stellt haben, auch heute noch in

Abgeordneten

tschen Bunde ge Deputation, die Kammer erklärt sich, wie §. schreibt, im Verein mit der ersten Kammer, als das Organ der Gesammtheit der Staatsbürger, und fen, deren auf der Verfassung beruhende Rechte bige bestimmten Verhältnisse geltend zu trennliche Wohl des Königs und des Landes lichkeit an die Grundsätze der Verfassung und dadurch die Kompetenz Der erste Sprecher über diesen Gegenst nete Kretzschmar. Derselbe erklärte, daß de seine Zweifel über die Kompetenz der denn er vermisse in diesem Gutachten bildenden Beweis, daß die im Jahre gen der Verfassungs⸗Urkunde auf einer gültigkeit beruhten, wodurch d der in Kraft trete. dergelegten Ansichten über die 2 möge er nicht zu theilen, wi lassen könne, daß die nochma dem provisorischen Wahlgesetze von stehenden Ziele geführt haben werde. der von der Regierung im Juni zwar nicht bestreiten, wie er sich übe Schritte der Staatsregierung zu beurtheilen; daß derselben das Ges des Gesetzes stehen müsse. Theilnahme an solchen Maßre dat als Landstand für erloschen b Kammer schon um deswillen zur Aufheb 1848 nicht für kompetent halten, 152 der Verfassungs⸗

78 der Verfaͤssungs⸗Urkunde vor gesetzmäßige als solches in dem durch sel

nicht danach fragen, worauf sich der von bernommene Beruf gründe, d dem deutschen Volke eine Ver⸗ erner nicht des entschiedenen und htigten Widerspruchs gedenken, welcher von Oesterreich und anderen deutschen Regierungen gegen die Berechtigung zu e und gegen dessen Geltendmachung erhoben die Frage aufgeworfen werden, wie es mög⸗ andlung und zu einem 1 Theil dessel⸗

t zu ordnen un zu geben, wollte man f wird ferner im Artikel I. seines inneren und äußeren Sicherheit it der ein⸗ mit treuer Anhäng⸗ glichst zu befördern, der Kammer auszusprechen. tand war der r Bericht der Deputation nicht gehoben habe, den für ihn die Hauptsache 1848 vereinbarten Abänderun Nichtigkeit und Rechtsun Bestandene von selbst wie in dem Berichte nie⸗ isorischen Gesetze ver⸗ die Behauptung ni⸗ lige Einberufung eines 1848 nicht zu dem hier Die faktische Nothw ffenen Maßre rhaupt nicht für b

ängigkeit und Unverletzlichke einem solchen Beruf zelnen deuts worden ist, muß doch lich sei, daß der Gesammtbund zu einer Verh Beschlusse über seine Ne⸗ ben sich für berechtigt hält, die und dem deutschen Volke eine Verfassung zu geben?

Müsse diese desselben Bestrebungen nicht durchkreuzen und ge⸗ genseitig lähmen?

Oder soll vielleicht das

wollen, welche die Aktenstück erwähnt,

ob nicht der schon im Jahre 1 II. der Bundesakte und im Zwecke vorgesetzt hat, zu deren , und ob die Erreichung rscheint, wenn Preußen mäßen und kräf⸗ mitzuwirken geneigt sind? der fordauernden deihliche Lösung n und hemmenden Union, Wirksamkeit nicht ver⸗ gswerk zu Stande ge⸗ ann noch die Noth⸗ Rechte der Unirung Gebrauch zu ma⸗ lchen Rechtes

Verhältnisse herbeigefüh beschränken wir uns auf die Frage: 1815 gestistete Bund sich im Artike Artikel I. der wiener Schlußakte die Verfolgung die Union gegründet worden ist dieser Zwecke nicht für Deutschland gesichert e und dessen Verbündete zur Einsetzung ei tigen obersten Bundesorgans aufrichti

Ist aber dieses der Fall, wozu bedarf es Wirksamkeit einer die freie der deutschen Verfassungsfrage nur störende und weshalb könnte deren Ausbildung und bis das allgemeine Verfassun en haben wird, ob d

üugestaltung gelange, wenn ein Verhältnisse Deutschlands zu ordnen

Verfassungswerk der Gesammtheit ru⸗ hen und der Bund, eines gemeinsamen und wirks in dieser unseligen, auf alle Stände und alle lich zurückwirkenden Un⸗ der für das Ganze be⸗ au der Union geschlossen ist, damit der deutsche miegen, sich ihm unterordnen könne?

Der Bund ist eine Gemeinschaft selbstständiger, echselseitigen gleichen Vertragsrechten und Nur der Gesammtheit der Bundesglieder d Ausbildung der Verfas⸗

Die von der Deputation

amen Central⸗ Katur der prov

Organs entbehrend, Verhältnisse der Bevölkerungen so empfind ftung verharren, bis

Entwickelung und ge gewißheit und Zerklü Landtages nach rechnete Verfassungsb Bund sich an ihn sch tagt werden, kommen sein und sich ergeb wendigkeit vorl chen, und we durch die neue Verfassung gez

geln wolle er efugt halte,

unter sich un⸗

iege, von dem lche Gränzen der Anwendung eines so ogen worden sein werden? Nur die Verhältnisse berücksichtigend, wie sie jetzt runste Erwägung zu der

abhängiger Staaten, mit w Vertrags⸗Obliegenheiten. steht die Befugniß der Entwickelung un

Dieses Recht muß Allen und als eine Bürgschaft für ihre Zukunft. s Recht unwandelbar zu vertreten nie aufgeh einer Ausübung nicht zu streng sondern vielmehr Rücksichten geeignet schienen, ohne Ge⸗ ellen Rechts, durch Vermittelung der sich entge⸗ die Einigung zu fördern.

redliche Bestrebungen, eine Diesem Zwecke war es was zunächst seine

über dem Buchstaben n halte er sich zur da er sein Man⸗ gens könne er die rovisorischen Ge⸗ weil diejenige Urkunde zur Verein⸗ war (drei Viertheile zur Wiederaufhebung derselben rtig in der Kammer noch fehle. dem Gutachten der Deputation nicht in der Lage sei, über das „authentische Interpreta mlung von 1848 bgabe seiner Stimme für eckt habe, der Auslegung tze nicht gleich komme.“ er nicht verleugnen der seinem Gewissen ent⸗ eine Ansichten nicht billigen. itte eventuell um denselben. 8 ergreift das Wort örderst bemerkt der⸗ n von dem Abgeordneten K. retzschmar e, daß der Staatsregierung Landes höher stehen müsse, als der er die Deputation der Ansicht, als sei ein gleich zu er⸗ d namentlich

ammtwohl des Landes Allein für seine Perso Ueberzeugung führen, daß wir d. h. nicht durch die Formen der Vereinbarung nimmermehr zur weniger zu einem Beschlusse gende Revision der Bun⸗

muß deren e auf dem Wege freier, Verfassung geleiteten und bedingten Bildung eines Provisoriums und noch über die nicht minder nothwendige und drin des⸗Verträge gelangen werden. Aus dieser Ueberzeugung muß hen, daß es nur ein Mittel mehr gebe, jetzt in Deutschland Dieses Mittel l.

gewahrt bleiben, als ein unantastbares Indem die Kaiserliche Regierung diese ung der p glaubte sie jedoch für die Formen s

an dem Gegebenen halten zu sollen, vorwalten lassen zu fährdung des materi genstehenden Ansichten, In diesem Sinne waren Oesterreichs Verständigung mit Preußen herbeizuführen. er zu bringen bereit in Allem,

Abgeordneter, die nach §. barung über jene Abänderungen e cher Kammermitglieder), auch lich sei, diese Zahl gegenwär Vielleicht würde er sich aber doch haben unterwerfen können, wenn er der Provisorien von 1848 eine Als Mitglied der Ständeversam daß das, was er bei A das provisorische Wahlgesetz gedacht und bezw der Deputation über die provisorischen Gese Die Gründe, die ihn damals geleitet, und nicht einen Standpunkt einnehmen, Könne die Kammer diese s seinen Austritt und b Referent, Abgeordneter Schäffer, zur Widerlegung des vorigen selbe, daß auch die Deputation de anerkannten Grundsatz festgehalten hab das Gesammtwohl des stabe der Gesetze, daß ab provisorisches Gesetz einem endgültigen Gesetze ganz achten, als habe es denselben der Behauptung, bung, für welche

dürfen, welche ihr aber folgerecht jene hervorge⸗ dem unheilvollen Zustande der herrschenden Verwirrung ein Ziel zu berufung des engeren 9 bis zur Einsetzung Centralgewalt, seiner s solchen Organs Verfassungs⸗Revi⸗

iegt in der Ein der Bundes⸗Versammlung, mit der Aufgabe, einer neuen provisorischen Bundes⸗ lichen Bestimmung gemäß, die Obl zu besorgen und gleichzeitig zu den behufs der sion erforderlichen Arbeiten zu schreiten.

Die Bundes⸗Versammlung hat ihre vo Bundes an bis zum 12. diesem Tage als geschlossen erklärt und die Aus und Pflichten an eine provisorische Centralgew selbst verstehenden Vorauss Bundesgewalt in Folge der Einführung ei deren Stelle treten werde.

Diese Erwartung ist nicht in Erfüllung Erzherzog Reichsverweser war in dem Falle, Gewalten abermals nur an ein interimistisch gan zu übergeben.

Bei dem am 1. Mai d. J. erfol ten dieses Letzteren war die vorerwähnte im §. vom 30. September v. J. näher angedeutete immer nicht in Erfüllung gegangen.

Die neue Bundesverfassung ist b. Die rechtmäßige Wirkf Provisorien hat aufgehört. ein gemeinsames oberste keit, ein solches zu schaffen, ist ges des Bundes, welcher ohne diese E ich gefährdet ist. die unter solch t unterbrochen we mäßige Organ des Wollens und sammlung zurückfallen. sieht sich demnach Oester— wer die Verträge noch an⸗ itreten müssen, denn so lange jene

sehr namhafte Opf Interessen berührte.

Der Eintracht willen h bei dem berliner Kabinet verwendet, verstanden erklären, daß der Kaiserl. die Zustimmung Preußens, nem Staatskongresse einlade.

Doch scheiterten alle diese Be stets wiederholten Verlangen der nicht zulässigen

tion“ zu geben. at es noch im Monat April sich dringend iegenheiten eine mlsse er erklären, dasselbe möge sich damit ein⸗ Hof, mit ausdrücklicher Beru⸗ ämmtliche Genossen des Bun⸗ n der Gründung des Wirksamkeit mit übung ihrer Rechte alt in der sich von eine definitive ner neuen Verfassung an

Juli 1848 fortgesetzte

gegen sei.

mühungen an dem als Bedingung n so offerire

Anerkennung der etzung übertragen, daß a unter solchen Umständen nicht nur die Anbahnung der im⸗ ider werdenden Verfassungs⸗Revision, sondern se⸗ Bildung eines neuen Provisoriums unmöglich geworden kein anderer Ausweg übrig, als sich auch in formeller iedenheit auf den Boden des alten Bundesrechts elben festzuhalten, bis das Neue zu Stande ge⸗ Dieser Weg mußte als der unter den einge⸗ anerkannt werden, welcher noch ge⸗ allgemein eingerissenen Ver⸗ hlichen Lösung der obschwebenden Lebensfragen zu

mer dringen unerläßliche

die ihm anvertrauten Hinsicht mit Entsch bestelltes Bundes⸗Or⸗ zu stellen und dens kommen sein würde. tretenen Verhältnissen einzige eignet war, aus wirrung zur gedei

Charakter wie jenes, un durch ein Provisorium die Gesetzge vollständig aufgehoben, auf In dem Unterschiede, d Gesetzen begründet sei,

gten Erlöschen der Vollmach⸗ 3 der Uebereinkunft Voraussetzung noch

als würde es gegeben wurde, das entschiedenste widersprechen müsse. zwischen definitiven und

dem Labyrinthe der

provisorischen

is jetzt nicht zu Stande ge⸗ daß zur Wiederaufhebung

amkeit der einstweilen geschaffenen Der Bund ist daher thatsächlich ohne Die Hoffnung auf die Möglich⸗ während die Existenz inrichtung nicht zu bestehen ver⸗

Kaiserliche Hof hat ihn von Vielen mißverstanden zu werden. Wort genießt, hat aber die Besorgnisse chen Orten aufgetaucht sein mochten.

Glauben geschenkt, daß mit der Einb

Bundes⸗Plenarvers den, sondern nur die Entw sichtigt werde.

Der Schritt, welchen Oeste hat, wurde in einem großen Theilnahme

auf die Gefahr hin eingeschlagen, Das Vertrauen, welches sein beschwichtigt, die an man⸗ Man hat seiner Versicherung r außerordentlichen Rückkehr zu früheren -Zustän⸗ ickelung des zu schaffenden Neuen be

Kammermit⸗ 152 der Verfassungs Verfassungs⸗

Bestimmung glieder erforderlich sei, Aufhebung Urkonde vorgeschrieben ist. ten Kretzschmar vermöge die len kein Gewicht zu legen, weil der Meinung eines Einzelnen keine Norm zur Auslegung chlusses der Gesammtheit abgebe. Der Abgeordnete Riedel s an, was der erste Sprecher äußerte er, habe alles Mögliche gierung zu rechtfertigen, überzeugen können, daß Die provisorist nicht ohne alle Formalitäten, Verfassungs⸗Urkunde entha vertheidigt derselbe den auf tens in Betreff des vorgelegten Wahlgesetzes schusse mit ausdrücklicher Er erklärt also gegen

sen findet

welche in §. definitiven Bestimmung der Auf die authentische Interpretation des Deputation aber um deswil⸗ die Ansicht oder die

erufung eine mag, wesentl können daher walten, deren Ausübung nich als das beständige verfassungs Handelns des Bundes Auf deren Einb durch die Umstände genöthig wird diesem Antrage be⸗ er vollkommen begründet.

e solche Maßregel in liegen, als daß sie näher

ammlung nicht die 5 1 1 en Umständen erledigten Ge⸗

rden darf,

rreich am 26. April d. J. gethan ile von Deutschland mit Dank und allenthalben ohne Mißtrauen

chließt sich in der Hauptsache dem Die Deputation, ahren der Re⸗ eingründe“ hätten ihn der gegenwärtige Landtag ein gesetzn 18 könnten nach seiner sondern nur unter der in §.

erklärte Bundesver erufung anzutragen

ausgeführt hat. gethan, um das Verf

von Bundesgenossen hat sich auf diesem Wege allein ihre „Sch

als zweifelhaften formellen Gründen hierdurch abermals der Erreichung die Erhaltung des Bundes selbst, dur Einigung, und noch unmittel⸗ ene Erklärung in Frage gestellt, souverainen Staaten auf dem völker⸗

Nur eine Anzahl die Verständigung aus mehr versagen zu sollen geglaub der obersten Bundeszwecke, ja die Vereitelung der so nothwendigen barer durch die ausdrücklich abgegeb daß nur noch eine Deukschlands stattfinden könne, rechtlichen Grunde vollkommener und deren Zusammentritt und Vereinigung nur freiem Entschlusse hervorgehen kann.“

Ist aber mit solchen Ueberzeugungen tigkeit der Bundesverträge möglich, deren Selbstständigkeit und Unabhängigkeit eines jeden Staate 8 und im Innern zu wahren, welche jedoch zugleich C insoweit beschränkt haben, als es die Bunde se allseitig übernommene Verpflichtung, zur Erreichung derselben W“ als nothwendig erkennen ließen? Frtihenr a . hmersen nicht mehr anerkennt und unbedingte Bertes⸗ 9; 18 89 h nimmt, erkennt auch die Bundes⸗ Obwohl die auf dem Bode in 5 5 sammelten Regierungen voltommen ea 8s ö da. sem Rechte Gebrauch zu machen und die zur Erhaltung des Bun⸗ des und zur Erreichung seiner Zwecke erforderlichen Beschlüsse zu fassen, ist doch die Kaiserliche Regierung, um kein Mittel ver Ei⸗

bestehen, ist die ben bisher gezögert, ein Rücksichten, die zu nahe

chen Gesetze von 18⸗

zu bringen, aus

bezeichnet zu oben werden.

nes Verhal⸗ d führt an, nmung der Re⸗ ießlich, daß er ge⸗ die Kompetenz der

nen Form aufgeh gelösten Landtag hinsicht

wo kein anderer Ausweg mehr erübrigt, entschließen wir uns zu diesem.

„freie Berathung der 16 Man hat bereits bei der

deren Beziehungen Freiheit und Unabhängigkeit ruhen aus vollkommen

dieses in dem Aus gierung zurückgelegt worden sei. gen den Antrag der Deputation, Kammer, stimmen werde. Staats⸗Minister von Frie rungen des Abgeordneten Riede die Angabe, als sei der Wahlgesetz⸗Entwurf mit a

Berufung der Plenar⸗Versammlung

wird ihm auch diesmal Glauben ändet, daß seinem früheren Zu⸗

der Kaiserliche Hof dasselbe verpf Grunde liege, zu den und sein Schritt ihm im Ge⸗ übrigende Mittel gelte, zu einer chenden Neugestaltung des Bundes dlich und nach Kräften zu för⸗

schenken, wenn Antrage nicht die Absicht zum ständen und Formen zurückzukehren, gentheil nur als das den Bedürfnissen der Zeit entspre zu gelangen, welche er seinerseits re⸗ dern bemüht sein wird.

Wird aber diese feierliche Zusag können nur aus den, wie bereits erwähnt, formellen Gründen abgeleitete erhoben werden, und es den gegebenen V

ich durch die Aeuße⸗ der Erklärung veranlaßt, die letzte zweite Kammer Zustimmung der Regierung Wahrheit bei dem betreffenden Aus⸗ und vermöge daher die beste Betreff des

die Aenderung der Gül⸗ Bestimmung zwar ist, die s nach Au⸗ diese Unab⸗ szwecke und

einzige noch

usdrücklicher

e mit Vertrauen aufgenommen, mehr als zweifelhaf⸗ gen einen solchen wird wohl kaum Jemand den erhältnissen solche Gründe vor Geltendmachung vor u wollen, wo Deutsch⸗ dem Spiele steht. nwärtiger Depesche

als Kommissar Bedenken ge

hemeinde⸗Ordnung sei von der Re⸗ ben worden, nämlich die, daß es nicht andtage die von dem Ausschusse neue Gemeinde⸗Ordnung zugehen zu lassen. Ausschusse die weitere Frage ange etz zurückzulegen 6 16

eines Theils der C Erklärung abgege dem damaligen L vollständige

Muth haben, unter der Welt noch geltend machen Deutschland in eirn lands Wohl und

und deren gierung eine nem Augenblicke vertreten Deutschlands Zukunft au ierung von gege ch Abschrift zu geben,

gewünschte Als daräuf im A nicht das ganze Wahlge

regt worden, ob (der Minister)

Kenntniß und auf Verlangen au sei, habe er

8 1“ .

sich dahin ausgesprochen, daß er allein eine Erklärung Namens der Regierung hierüber nicht abzugeben im Stande sei, sondern zuvor Rucksprache mit dem Gesammtministerium nehmen müsse. Eine an⸗ dere Erklärung sei dem Ausschusse damals nicht geworden.

Der Referent, Abg. Schäffer, trug zur Bestätigung dessen, was der Herr Staatsminister eben erklärt, das über diesen Gegen⸗ stand seiner Zeit im Ausschusse aufgenommene Protokoll vor, wel⸗ ches mit den Anführungen des Herrn Staatsministers vollkommen übereinstimmt, und wendet sich mit der Bitte an den Abg. Riedel, er möge die in dem Deputationsberichte angeblich enthaltenen „Schein⸗ gründe“ näher bezeichnen und sich durch den Referenten dann der Widerlegung seiner Ausstellungen versichert halten.

Der Aobͤgeordnete Unger spricht sich in einfacher, aber warmer Rede für den Deputationsbericht aus. Mit schmerzlichen Gefühlen im Herzen habe er heute den Saal betreten, weil er erklären müsse, daß er „das Kind des Jahres 1848“ hasse. Der Interpretation des Abgeordneten Kretzschmar müsse er widersprechen, denn der größ e Theil der Abgeordneten sei 1848 von der Voraussetzung ausgegan⸗ gen, daß das Provisorium der Gesetze vom 15. November nicht lange dauern werde. Es sei dies Provisorium überhaupt nur durch den Sturm der Zeit hervorgerufen, dabei von beiden Seiten gefehlt worden und jetzt die Zeit, sich wieder zu vereinigen und der Regie⸗ rung die Hand zu reichen, um dem Lande Gesetze zu geben und zu sichern, die dessen Wohlfahrt befördern.

In gleichem Sinne sprachen sich auch mit wenigen Worten die Abgeordneten Sachße, Rittner, Heyn und Huth aus, wobei Letzterer bemerkte, wie er 1848 nur unter der Voraussetzung für die provisorischen Gesetze sich erklärt habe, daß sie sich als praktisch und nützlich erweisen möchten, daß aber diese Voraussetzung durch die Erfahrungen der letzten beiden Jahre nicht bestätigt wor⸗ den sei.

Vice⸗Präsident von Criegern wies als Mitglied der ersten Deputation darauf hin, daß in der gegenwärtigen Angelegenheit der Schwerpunkt in der Beantwortung der Frage ruhe: ob das provisorische Gesetz über die Abänderungen der Verfassungs⸗Urkunde ein integrirender Theil unseres Staats⸗Grundgesetzes geworden sei? und führte sodann aus, wie die Deputation diese Frage zu verneinen sich bewogen gefunden habe, weil bei diesen Abän⸗ derungen der oberste Grundsatz eines Staats⸗Grundgesetzes, das Feststehen desselben nicht gefunden werden könne. Des⸗ halb könnten auch für die Aufhebung dieser provisorischen Be⸗ stimmungen die Vorschriften des §. 152 der Verfassungs⸗Urkunde nicht maßgebend sein. Daß mit diesem Abänderungs⸗Gesetze nur etwas Vorübergehendes hätte geschaffen werden sollen, darüber seien 1848 wohl alle Parteien einig gewesen, so wie es jetzt Jeder, der sehen wolle, darüber sei, daß ein weiterer Versuch mit einem Land⸗ tage nach dem provisorischen Wahlgesetze den Ruin des Landes herbeigeführt haben würde.

Staats⸗Minister Dr. Zschinsky rechtfertigte in einer aus⸗ führlichen Darlegung die Regierung hinsichtlich der Erlasse vom 3. Juni und namentlich wegen der Einberufung der Stände von 1848. Derselbe wies nach, daß die provisorischen Gesetze vom 15. Novem⸗ ber nach der Auflösung der letzten Kammern als außer Kraft ge⸗ treten zu betrachten sind; denn sowohl aus den Motiven, welche seitens der Regierung diesen Gesetzen beigegeben worden, als auch aus den Verhandlungen der Stände⸗Versammlung von 1 848 gehe deut⸗ lich hervor, daß die Gesetze nur für den nächsten Landtag giltig sein, nicht über denselben hinausgehen sollten, und die Regierung hätte da⸗ her, wenn sie ferner in Gültigkeit bleiben sollten, ihre ausdrückliche Zustimmung dazu zu ertheilen gehabt. Diese Zustimmung habe aber die Regierung verweigert, und dadurch seien jene provisori⸗ schen Gesetze erloschen. Hieraus folge, daß die Regierung bei ih⸗ ren Erlassen vom 3. Juni in ihrem Rechte war und dabei zugleich einer Pflicht genügte; sie sehe daher ruhig den Beschlüssen der Kammer entgegen.

Der Abgeordnete Lehmann erklärte ausdrücklich seine Zu⸗ stimmung zu dem Berichte der Deputation, deren Mitglied er ist, mit dem Bemerken, daß auch er bei seinem Eintritte in die Kam⸗ mer zu den dissentirenden Mitgliedern gehört habe, in der Deputa⸗ tion aber, wo ihm früher nicht gekannte Quellen Aktenstücke, Protokolle und Auseinandersetzungen früherer Mitglieder sich erschlossen, von der Unrichtigkeit seiner damaligen Ansichten über⸗ zeugt worden sei.

Nach einigen gegenseitigen Bemerkungen neten Riedel, Lehmann und Huth wurde die Debatte geschlossen und, nach einem kurzen Schlußworte des Referenten, dem noch ein Resumé des Präsidenten Dr. Haase über das Für und Wider folgte, wurde zur namentlichen Abstimmung über den oben mitgetheilten Antrag der Deputation geschritten. Das Resultat war, daß der selbe mit 50 gegen 3 Stimmen (Medicke, Riedel und Kretzschmar) angenommen und somit die Kompetenz der Kammer ausgesprochen worden ist.

Anlangend den zweiten Theil des Deputationsberichts, über den Entwurf eines Gesetzes, die provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 betreffend, wurden nach Erledigung der Haupt frage die beiden Paragraphen des Entwurfs ohne Debatte ein⸗ stimmig in folgender Fassung angenommen; §. 1. „Die provisorischen Gesetze vom 15. November 1848 wegen eini⸗ ger Abänderungen der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. Sep⸗ tember 1831 und die Wahlen der Landtags ⸗Abgeordneten betreffend, nebst den hierauf Bezug habenden Verordnungen, sind außer Kraft getreten. §. 2. Bis zu der definitiven Revision der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 und der Vereinba⸗ rung über ein definitives Wahlgesetz treten die durch die §. 1 ge⸗ nannten provisorischen Gesetze außer Wirksamkeit gesetzten Bestim⸗ mungen der Verfassungs⸗-Urkunde vom 4. September 1831 und des Wahlgesetzes vom 24. September 1831, ingleichen des Ge⸗ setzes, die Wahlen der Vertreter des Handels und Fabrikwesens betreffend, vom 7. März 1838 wieder in Kraft. Das Ministerium des Innern ist mit Ausführung dieses Gesetzes beauftragt.“

Die Annahme des ganzen Gesetzentwurfs wurde bei der Schluß⸗ Abstimmung durch Namensaufruf mit 50 gegen 1 Stimme (Kretzschmar) beschlossen. Die Abgg. Riedel und Medicke enthielten sich der Abstimmung.

Was endlich die Erklärungen der die Statthaftigkeit zur Ein berufung zu gegenwärtigem Landtage bezweifelnden Abgeordneten und Stellvertreter betrifft, namentlich der Herren Dr. Geißler Brockhaus, Fleischer, Rewitzer, Dr. Meißner, Voigt Mauclisch, Werner, Bodemer, Haberkorn, Hauswald, Haden, Kunzmann Wolf, Wagner, Harkort, Seyfferth, Evans, Böhler, Gehe, Winkler und Hecker, so vereinigte sich die Kammer ebenfalls ohne Debatte zu fol⸗ gendem von der Deputation vorgeschlagenen Beschlusse: „Die Be⸗ denken der vorerwähnten Herren als nicht begründet zu erkennen und die vorgenannten Abgeordneten, so wie beziehendlich die Stell⸗ vertreter, so rasch als möglich zum sofortigen Eintritt in die Kam⸗ mer aufzufordern und mithin diese Herren einzuberufen.“ Da sich Stellvertreter Kaufmann Gehe außer den Kompetenzzweifeln auch noch auf seine überhäuften Geschäftsarbeiten bei seiner Ablehnung berufen hatte, so beschloß man in Erwaͤgung, daß derselbe schon im Jahre 1842 mit diesem Grunde abgewiesen worden und keine Ver⸗

zwischen den Abgeord⸗

1.“

1u“

vom 1. August.

zahl ein gleiches Verhältniß hergestellt wird. Art. 2.

vom meist belastet werden folgende 52 Departements angenommen. (Folgen die Namen.)“ Noëlde Cherbourg entwickelt das Amendement, er⸗ klärt die Repartitionsweise und stellt als Resultat der Annahme des Amen⸗ dements hin: 52 Departements entlastet von 21,943,635, die 34 übri⸗

Wahlgesetze gegen früher

dem 15. und 20. August antreten. burg, Metz, Ministern des Krieges und der öffentlichen Arbeiten, während Ba⸗ roche zurückbleibt. man aus Boulogne: „Der Unter Praͤfekt hatte, ohne Jemand ein Wort zu sagen, den Präsidenten gebeten, wollen, welches die Stadt ihm zu geben beabsichtigt. nahm es an. zur Verhandlung kam, widdersetzte anführte, daß die Vergangenheit ein solches Fest unmöglich mache.“

Korrespondenz schreibt Herrn Gustav von Beaumont zur Zeit, als er französischer Gesandter in Wien war, ein Benehmen zu, welches in Widerspruch mit seinen Pflichten stände. ganz falsch. Die Regierung kann der vollkommenen Loyalität, welche Herr Sendung bewiesen, nur vollkommene Gerechtigkeit widerfahren lassen.“

anlassung vorliege, eine andere Ansicht gegenwärtig zu verfolgen, auch dießen Grund unbeachtet und bei der beschlossenen Einberufung es bewenden zu lassen.

Die Tagesordnung war hiermit erledigt, und bemerkte der Präsident Haase, daß in der nächsten Sitzung, welche Montag den 5. August stattfinden solle, das Direktorium über die vorbenannten einzelnen Fälle, über welche jetzt nur im Allgemeinen Beschluß ge⸗ faßt worden, Vortrag erstatten lassen werde, und fügte hinzu, daß, da der Abg. Dr. Joseph noch nicht erschienen sei, nun wohl auf Grund des §. 29 der provisorischen Landtags⸗Ordnung dessen Stellvertreter, Herr Gutsbesitzer Pusch in Raschwitz, einzuberufen sein dürfte.

Herr von Nostiz⸗Drzewiecki bemerkte dagegen, daß doch mindestens Dr. Joseph dier Missive abgefordert werden möchte, worauf Präsident Haase entgegnete, daß er schon bemerkt habe, wie bei dem demnächst zu erstattenden Direktorialvortrage alle diese Fälle zur Sprache gebracht werden würden; unbeschadet dessen könne aber doch die Einberufung des genannten Stellvertreters erfolgen. Dieser Ansicht trat denn auch die Kammer bei. Schließlich wurde noch wegen Dringlichkeit der Angelegenheit das Protokoll der heutigen Sitzung verlesen, genehmigt und vollzogen und dieselbe gegen 41 Uhr geschlossen.

Hessen und (Darmst. Ztg.) geschriebene Anlehen von zwei des Eisenbahnbaues ist gestern an von Rothschild und Söhne und Phil. Nikol. Schmidt, welche sich zu diesem Geschäfte vereinigt, im Wege der Submission verliehen worden, und werden die 4 ½2 prozentigen Obligationen alle auf die zwei vereinigten Firmen lautend ausgestellt.

Schleswig⸗Holstein. Flensburg, 24. Juli. (H⸗ C.) In Folge Auftrags des außerordentlichen Regierungs⸗Kommissärs für das Herzogthum Schleswig wird die Bekanntmachung der vor⸗ maligen schleswig⸗holsteinischen Regierung auf Gottorf vom 27. März 1848, betreffend die Unterrichtssprache an der haderslebener Ge⸗ lehrtenschule, außer Kraft gesetzt. Zugleich ist beschlossen worden, daß der §. 3 des vom Könige von Dänemark genehmigten Regula⸗ tivs für die Gelehrtenschulen in den Herzogthümern Schleswig und Holstein vom 28. Januar 1848, wonach der Unterricht auf der ha⸗ derslebener Gelehrtenschule in dänischer Sprache zu ertheilen ist, zu Michaelis d. J. zur Ausführung gebracht werden soll.

5

bei Mhein. Darmstadt, 2. August. Das im Regierungsblatte vom 15. Juli aus⸗ Millionen Gulden zur Fortsetzung die frankfurter Häuser M. A.

Ausland.

Gesetzgebende Versammlung. Sitzung Der Präsident schrei⸗

Frankreich. Den Vorsitz führt Dupin. tet zur Verlosung der Abtheilungen. Mehrere Lokalgesetzentwürfe werden ohne Debatte angenommen. Zu dem Gesetz⸗Entwurfe über die Bahnlinien Tours⸗Nantes und Orleans⸗Bordeaux bringt Col⸗ favru folgendes Amendement ein: „Art. 1. Der Minister der öf⸗ fentlichen Arbeiten ist gehalten, vor jeder Verhandlung mit den be⸗ treffenden Compagnieen einen genauen Standes⸗Ausweis ihrer Actio⸗ naire einzubringen, damit die Versammlung in voller Kenntniß der Sache über die allenfalls nothwendigen Abänderungen urtheilen könne.“ Das Awendement wird nach einer zweifelhaften Probe in Be⸗ tracht genommen und an die Kommission verwiesen. In Folge dessen ver⸗ tagt der Präsident die Debatte. An der Tagesordnung ist das Einnahme⸗ Budget für 1851. Daru und Genossen haben folgendes Amendement eingebracht: „Art. 1. Von den an der Grundsteuer hängenden 17 Gesammtzuschlags⸗Centimen ohne spezielle Bestimmung werden von 1851 an 10 Cent. zum Besten aller Departements abgeschafft. Der Ertrag der übrigen 7 Cent. wird zur Erleichterung der meist⸗ belasteten Departements verwendet, so daß zwischen der größten An⸗ 1 4 chhenhr g Die Repar⸗ tition findet spätestens 1852 auf Basis der in Art. 38 des Gesetzes 15. Mai 1818 angezeigten Abschätzung statt. Art. 3. Als

gen von 5,285,945, zusammen 27,229,380. Gerechtigkeit und Sy⸗ stem der proportionellen Besteuerung sprächen für das Amendement. Der Finanzminister erwiedert, der Regierungsantrag beabsich⸗ tige eine Entlastung um 37 Millionen. Diese berücksichtige meist die durch die 45 Centimes schwer gedrückten, ackerbauenden Depar⸗ tements, weniger die industriellen und handeltreibenden. Er be⸗ zweifle, daß es die Versammlung nach reiflicher Erwägung werde annehmen können. Er verwerfe das Amendement, denn die Ausgleichung sei ein Traum. Er bitte, die Regie⸗ rungs⸗Vorlage, welche das Land so freudig aufgenommen, nicht durch Annahme des Amendements zu verstümmeln. Vatismenil vertheidigt das Amendement. Berryer, als Berichterstatter der Budget⸗Kommission, bekämpft das Amendement. Für die Ent⸗ lastung müsse etwas gethan werden, und sei die Regierungsvorlage gleichförmig und proportionell. Der Kommission habe die einfache Aufhebung der 17 Cent. das beste geschienen. Das Amendement dagegen wäre ungerecht und fehlerhaft, weil es blühende Departe⸗ ments begünstige, minder wohlhabende vernachlässige. Der Schluß der Debatte wird ausgesprochen. Ueber Art. 1 wird ge⸗ heime Abstimmung verlangt. Resultat: dafür 463, dagegen 358, also verworfen. (Lange Bewegung). Daru zieht die übrigen Artikel zurück. Novbl's Amendement, eine neue Zählung des Bo⸗ den⸗Ertrages zu veranstalten, damit eine neue Steuer⸗ Repartition vorgenommen werden könne, wird, ungeachtet der Einwendungen des Finanz⸗Ministers, angenommen. Art. 2, 3 und 4 des Einnahme⸗Budgets werden dann genehmigt. Eine Interpellation Rigal's über die Zahlen⸗Differenzen der Wähler nach dem neuen wird vertagt und die Sitzung aufge⸗ hoben.

Der Präsident wird seine Reise zwischen Sie umfaßt Cherbourg, Straß⸗ Begleitet wird er nur von den

Paris, 1. Aug.

Lyon und Marseille.

Dem Progres du Pas⸗de⸗Calais schreibt

△₰

ein Fest annehmen zu Der Präsident Der Munizipal⸗Rath, bei welchem nun die Sache sich aber einstimmig, indem er

In den halboffiziellen Abendblättern liest man: „Eine wiener

Diese Zumuthung ist

von Beaumont während des ganzen Verlaufs seiner

1A1AA“

6 3 8 ““ 11““

Diese ,ö, bezieht sich auf ein Gerücht, wonach Herr von Beaumont in Wien mit dem Herzog von Nemours wegen Versöh⸗ nung beider Bourbonenlinien unterhandelt haben sollte.

Nach dem neuen Nationalgarde⸗Entwurfe des Ministere Ba⸗ roche wird zwar kein französtscher Bürger vom Nationalgardedienste ausgeschlossen, der Präfekt ernennt aber einen Aufsichtsrath, zur Hälfte aus Mitgliedern der Munizipalität, zur Hälfte aus einge⸗

schriebenen Nationalgarden; derselbe besorgt die Einreihung der Gar⸗ den und wählt die Offiziere, wenn die Kandidaten nach zweimaligem Skru⸗ tinium in Städten von mehreren Legionen nicht die Hälfte, in Städten von einer Legion nicht das Drittel der Stimmen erhalten haben. Die

Stabsoffiziere werden durch indirekte Wahl ernannt. Von der Regierung suspendirte Offtziere können erst bei den Gesammtwah⸗ len wieder gewählt werden. Nach einer gewissen Anzahl Diszipli⸗ narstrafen wird man für zwei Jahre aus den Listen gestrichen. Die gesammte Reorganisation kann auch bei aufgelösten National⸗

e erst in Jahresfrist nach Verkündigung des Gesetzes ge⸗

schehen.

Der Moniteur enthält zahlreiche Veränderungen der Maires.

Großbritanien und Irland. London, 31. Juli, In der gestrigen Abend⸗Sitzung des Unterhauses wurden die vom Oberhause zu der irländischen Wahl⸗ Bill angenommenen Amende⸗ ments in Betracht gezogen. Lord J. Russell stellte den Antrag, die Qualification von 15 Pfund St. auf 12 Pfd. St. herabzusetzen. Das Oberhaus hatte nämlich die ursprünglich in der Bill vorge⸗ schlagenen 8 Pfd. auf 15 Pfd. St. erhöht. Die vom Oberhause vorgenommene Aenderung, bemerkte der Minister, reduzire die Zahl der Wähler von 264,000 auf 144,000. Setze man 12 Pf. an die Stelle von 15 Pf., so erhalte man 172,000 Wähler. Eine andere Veränderung, der er größeres Gewicht beilege, verletze das Prinzip der Bill, welche, statt einen besonderen Anspruch auf Registrirung zu verlangen, die Steuerrolle als von selbst sich darbietendes Register vorgeschlagen habe. Er rathe dazu, diese Aenderung durchaus zu verwerfen. Beide Anträge Lord J. Russell's wurden mit bedeutender Mehrheit angenommen. Von den 61 irländischen Unterhaus⸗Mitgliedern, welche an der Abstim⸗ mung über Lord J. Russell's Anträge Theil nahmen, stimmten 42 für, 19 gegen die Regierung; 5 durch Geburt und Interessen mit Irland eng verbundene Repräsentanten englischer Wählerschaften stimmten ebenfalls mit der Mehrheit.

Nußland und Polen. St. Petersburg. Am 22. Juli starb hierselbst der Geheime Rath Bibikoff. 1

Am 26. Juli brach hier in einer Tischlerwerkstatt im Hause des Alexander⸗Newski⸗Klosters auf Wassili⸗Ostrow Feuer aus, das ohne weitere Beschädigung des Gebäudes vom Löschkommando dieses und des St. Petersburgischen Stadttheiles gelöscht wurde. Mehr Scha⸗ den hat eine andere Feuersbrunst angerichtet, die gegen sieben Uhr Morgens desselben Tages, gleichfalls auf Wassili⸗Ostrow im Galceren⸗ Hafen, zum Ausbruche kam. Hier wurde ein Haus nebst sämmt⸗

lichen Nebengebäuden völlig eingeäschert und der daranstoßende Flügel eines anderen Hauses von den Flammen stark beschädigt. Ueber die Veranlassung zu beiden Brandschäden ist die Untersuchung eingeleitet.

1. Aug. (B. H.) Fädre⸗

Dänemark. Kopenhagen, Mangelhaftigkeit der amt⸗

landet tadelt sehr die Verspätung und lichen Berichte. Es gefalle der Regierung also noch nicht, das Rei⸗ tergefecht bei Jagel, wo die dänische Reiterei gesiegt und 8 Gefan⸗ gene gemacht, mitzutheilen; so sei noch immer nichts Näheres zu den ersten allgemeinen Zahlenangaben über Todte, Verwundete und Gefangene erschienen, 12 Offiziere seien im vorläufigen Bericht als todt aufgeführt, nun seien aber bereits 32 Offiziere Sonntag in Flensburg begraben; noch weniger erfahre man über die Namen

der 462 (statt 104) Gemeinen, die Sonnabend dort begraben seien; statt 2000 solle man nur 800 gefangene Insurgenten in Schleswig (darunter General Baudissin und Capitain Jeß) gefunden haben.

Vporgestern Abend, Nacht und heute sind wieder mehrere Schiffe mit Verwundeten angekommen.

Italien. Turin, 28. Juli. (Ll.) In der verflossenen Nacht begaben sich die vier Compagnieen nach Superga, um der dort ver⸗ anstalteten Trauerfeierlichkeit zur Erinnerung an Karl Albert bei⸗ zuwohnen. Die Messe wurde vom Abate Cameroni, Präsident des Emigrations⸗Comité's, gelesen, und die Emigration selbst war durch zahlreiche Mitglieder derselben vertreten. Eine ähnliche Feier fand auch in der Kathedrale zu Turin statt. Die florentiner Blätter Nazionale und Costituzionale erschienen am Sterbetage Karl Albert's mit einem Trauerrande. 8

Turin, 29. Juli. (Lloyd.) Es verlautet, die sardinische Regierung habe auf den von Antonelli eingegangenen Protest gegen die Behandlung des Erzbischofes von Sassari energisch geantwortet. Die Armonia widerspricht der Angabe von der Existenz eines päpstlichen Breve, wodurch die piemontesischen Bischöfe aufgefordert wurden, dem Siccardischen Gesetze zu gehorchen.

Genua, 27. Juli. (Lloyd.) Im Dogenpalaste werden Vor⸗ bereitungen zum Empfange einer hohen Person getroffen. Der Kö⸗ nig Victor Emanuel hat uns nämlich nach der Inspection der bei Marengo sich vereinigenden Truppen einen Besuch im Monate Sep⸗ tember zugedacht. Das Lager bei Marengo soll eine Art De⸗ monstration gegenüber dem Uebungslager bilden, welches der Feld⸗ marschall Radetzky am linken Tessin⸗Ufer bei Gallerata, Somma und Sesto Calende zusammengezogen hat. Der Koͤnig beabsichtigt bei seiner Anwesenheit in unserer Gegend die Eisenbahnarbeiten in Augenschein zu nehmen und dafür zu sorgen, daß dieselben, wenn möglich, noch im Laufe des Sommers 1851 vollendet seien. Das Dampfschiff „Mo⸗ zambano“ wird dem Konige zur Disposition gestellt. Von hier wird Se. Majestät sich nach dem Golf von Spezzia begeben, wo ein Militairhafen errichtet werden soll. Die Fregatten, Briggs, Kor⸗ vetten, Schooner der Königlichen Marine würden alsdann dahin verlegt werden, um in unserem Hafen mehr Raum für die Han⸗ delsschiffe zu gewinnen, deren Zahl sich, wie man hofft, durch die mit Eröffnung der Eisenbahn zu erwartende Steigerung des Ver⸗ kehrs bedeutend vermehren wird.

Modena, 29. Juli. Laut Dekret vom 24. Juli sind die Je⸗ suiten wieder aufgenommen, ihre Güter wurden ihnen zurückgestellt und ihnen die Erlaubniß ertheilt, am 1. November in Modena, Reggio und Massa Schulen zu errichten.

Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus. Zweites Auftreten von Frl. Rachel. (Sonnabend, den 3. August.)

1 Frl. Rachel wählte zu ihrem zweiten Debüt die Rolle der Hermione in der Andromache des Racine. Ihr Spiel war heute ein wesentlich an⸗

deres, als am Donnerstag, bedingt vielleicht durch die Verschiedenheit der Dichtungen. 1