1850 / 214 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

eesnce höraänaafn

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entgegen. §. 5.

gung, und lassen dasselbe nebst der dazu gehörigen unter §, B und C an⸗ gefügten General⸗Uebersicht des voranschlägigen Betrages der Staats⸗Aus⸗ der Staats⸗Einnahmen, dann der Ausgaben des außerordentlichen

udgets unter Ziffer XII. hierbei folgen. Wir müssen Uns aber dabei, nachdem die Kammer der Abgeordneten statt der von Uns und der Kammer der Reichsräthe als nothwendig erkannten Summe von 10,429,102 Gulden für die aktive Armee, den Betrag von 8,250,000 Gulden als ausreichend erklärt hat, ausdrücklich vorbehalten, wenn nicht möglich sein sollte, die

Armee in dem Stande, in welchem es die Erfüllung Unserer Regentenpflich⸗

ten erfordert, mit der Summe von 8,250,000 Gulden zu erhalten, dem nächsten Landtage die etwa erforderlichen Vorlagen wegen Deckung des Mehrbedarfs zu machen. Eben so wollen Wir Uns für den Fall, daß an den veranschlagten Staats⸗Einnahmen sich ein Ausfall ergeben sollte, die geeigneten Maßnahmen, insbesondere die in Tit. VII. §§. 8 und 15 der Verfassungs⸗Urkunde vorgesehenen Auskunftsmittel hiermit vorbehalten haben. Zugleich sind Unsere sämmtlichen Staats⸗Ministerien angewiesen, die strengste, nur immer mit der Hauptaufgabe der Befriedigung der an⸗ erkannten Staatsbedürfnisse vereinbarliche Sparsamkeit bei allen Ausga⸗ benetats eintreten zu lassen, damit das zur Zeit bestehende Defizit möglichst vermindert und für die Zukunft ganz beseitigt werden könne. §. 36. Dse Marima der Kreisumlagen für die sechste Finanzperiode betreffend. Den von dem Landtage über den Gesetz⸗Entwurf, die Maxima der Kreis⸗ umlagen für die sechste Finanzperiode betreffend, gefaßten Gesammt⸗Be⸗ schlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung und sanctioniren hiernach das unter Ziffer XIII. anliegende Gesetz. Auf die in dem Gesammt⸗Be⸗ schlusse aufgenommenen Anträge erwiedern Wir: 1) Dem Antrage, daß bei dem nicht erfolgten Zustandekommen des Gesetzes über die Kreisräthe die Staatsregierung ermächtigt sein soll, die durch das obenerwähnte Ge⸗ setz bestimmten Kreisumlagenmaxima behufs der Unterhaltung der Distrikts⸗ straßen im Falle des Bedürfnisses und mit Zustimmung der betreffenden Landräthe in jedem Kreise um zwei Steuerprozente zu erhöhen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 2) Den Verhältnissen der Kreisunterstützungs⸗ Anstalten für Schullehrerwittwen und Waisen haben Wir bereits Unsere Aufmerksamkeit zugewendet, und Unsere besondere Fürsorge für dieselben erst kürzlich durch Zuweisung der Einnahms⸗Ueberschüsse des Central⸗Schul⸗ BaJecbenags bethätigt. Die definitive Regelung dieser einer gesicherten rechnerischen Grundlage meist noch entbehrenden Anstalten scheint aber erst dann durchgeführt werden zu können, wenn das Verhältniß der Schulleh⸗ rer zu den Gemeinden bestimmter festgestellt sein wird.

II. Abschniti. Nachweisungen. X. Verwendung der Staats⸗ Einnahmen. §. 1. Wir haben dem Landtage über die Verwendung der Staats⸗Einnahmen in den Jahren 1845 1846 und 1846 1847 genaue Nachweisung vorlegen lassen und hierdurch den Bestimmungen der Verfas⸗ sungs⸗Urkunde Tit. VII. §. 10 Genüge geleistet. B. Stand der Staats⸗ schulden⸗Tilgungs⸗Anstalt in den Jahren 1845 1846 und 1846 1847. §. 2. Ueber den Stand der Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Anstalt und der Pensions⸗Amortisationskasse, der Festungsbau⸗Dotationskasse und der Eisenbahnbau⸗Dotationskasse für die Jahre 1845 1846 und 1846 1847 sind dem Landtage genaue Nachweisungen vorgelegt und hierdurch, dann durch die Anerkennung der während der genannten Jahre neu eingewiesenen Schulden aus älteren Rechtstiteln die Bestimmungen der Verfassungs⸗Urkunde Tit. VII. §§. 11 und 16 erfüllt worden. In Betreff der bei dieser Gelegenheit gestellten Anträge, „die seit dem Jahre 1842 unterbrochene Verloosung der älteren Staatsschuld wieder aufzunehmen, mit selber wo möglich noch im Laufe des gegenwärtigen Ver⸗ waltungsjahres beginnen und nach Gestalt des gesetzlichen Tilgungsfonds damit fortzufahren“, dann „über die Entfernung der kündbaren Staats⸗ schuld an Depositen von der Staatsschulden⸗Tilgungsanstalt (ohne Beein⸗ trächtigung der Staatsschulden⸗Tilgungsfonds und ihrer gesetzlichen Bestim⸗ mung) bestimmte Vorschläge zu machen“, verweisen Wir auf die nach Un⸗ serer Anordnung unter dem 15. Juni I. J. bereits stattgehabte Verloosung (Regierungsblatt von 1850 Seite 441 und Seite 467) dann auf Unsere Entschließung zu dem Gesetzentwurfe, die Ueberweisung der Deposi⸗ ten und Einstandskapitalien von der Königl. Staatsschuldentilgungs⸗Anstalt an die Bank zu Nürnberg betreffend, und fügen die Versicherung bei, daß die Verloosung der älteren Staatsschuld, den gesetzlichen Bestimmungen ge⸗ mäß, fortan werde im Auge behalten werden.

III. Abschnitt. Wünsche und Anträge. Auf die Uns von den Kammern vorgelegten Wünsche und Anträge, insoweit sie nicht schon bei den Beschlüssen uͤber die Gesetzentwürfe ihre Erledigung erhalten haben, erwiedern Wir mit Rücksichtnahme auf die Bestimmungen der Verfassungs⸗ Urkunde Tit. VII. §. 19 und unbeschadet derselben, was folgt: A. Wuüͤn⸗ sche und Anträge zum Finanzgesetze und Budget. §. 1. Dem Antrage, daß zu den in Erledigung kommenden Stellen im Staatsrathe nur solche Be⸗ amte zu ernennen seien, welche außerdem noch eine andere Stelle im Staats⸗ dienste bekleiden, vermögen Wir in dieser Allgemeinheit bei dem dermalen dem Staatsrathe nach zugewiesenen Wirkungskreise nicht zu entsprechen. Wir wollen jedoch, insoweit dieses thunlich ist, darauf Rücksicht nehmen. §. 2. Dem Wunsche, „es wolle vorzugsweise darauf Bedacht genommen werden, die Etats des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und des Aeußern selbst, dann des Staatsarchivs durch Verwendung der überflüssigen Beam⸗ ten zu anderen in Erledigung kommenden Stellen möglichst einzuschränken, beziehungsweise auf den Ansatz der Budgetvorlage zurückzuführen“, müssen wir entgegnen, daß zur Zeit zwar keine überflüssigen Beamten angestellt sind, Wir jedoch nach Thunlichkeit suchen werden, die etwa möglichen Erspa⸗ rungen herbeizuführen. §. 3. Wir sind gesonnen, der Aufstellung von ständigen Kanzlisten und Rechnungs⸗Gehülfen bei den Kreis⸗Regierungen nach Maßgabe der budgetmäßig vorhandenen Mittel Unsere Bedachtnahme

uzuwenden. §. 4. Mit Rücksicht auf die bevorstehende Umgestaltung der Landgerichte haben Wir bisher schon Personal⸗Vermehrungen nur im Falle des unabweislichen Bedürfnisses eintreten lassen. Dem Antrage, erledigte Stellen durch Verweser versehen zu lassen, stehen die erheblichsten Bedenken Bei Wiederbesetzung erledigter Gerichtsdienerstellen wird, wie dieses in letzter Zeit ohnehin schon geschehen, verdienten Gerichtsdie⸗ ner⸗Gehülfen möglichste Berücksichtigung zugewendet werden. §. 6. Wir werden die dermalige Einrichtung des ÜUnterstützungswesens bezüglich der im Staatsdienste verwendeten Individuen und ihrer Hinterlassenen einer durchgreifenden Revision unterwerfen lassen. Hierbei wird auch dem gestell⸗ ten Antrage, es möge die für augenblicklichezlnterstützungen hülfsbedürftiger Staatsdiener und anderer im Staatsdienste verwendeter Individuen, dann deren Relikten bestimmte Summe von 17,000 Fl. ausschließlich für das ohne pragmatische Rechte angestellte Personal des Staatsdienstes verwendet und daraus vorzugsweise Individuen dieser Kategorie die Mittel zur Entrichtung der Aufnahmsgebühr in den Pensions⸗ und Unterstützungsverein für das Kanz⸗ leipersonal gewährt, hingegen jene 12,000 Fl., welche aus diesem Fonds den Kreisregierungen zugewiesen waren, aus dem allgemeinen Unterstüz⸗ zungsfonds für Staatsdiener und ihre Relikten gedeckt werden, sorgfältige Erwägung zu Theil werden. §. 7. Wir werden dafür Sorge tragen las⸗ sen, daß, dem von den Kammern ausgesprochenen Wunsche gemäß, die Po⸗ sitionen für Landeskultur und für landwirthschaftliche Zwecke überhaupt von ihrer bisherigen Verbindung mit jenen für die Industrie fortan getrennt und in allen Vorlagen sür sich bestehend aufgeführt werden. §. 8. Auf die Bildung von Wiesenbaumeistern, so wie auf die Errichtung von Ackerbau⸗ sscchulen, soll nach Maßgabe der verfügbaren Mittel vorzugsweise Rücksicht genommen werden, wobei Wir nicht unerwähnt lassen können, daß na⸗ mentlich in letzterer Beziehung wegen Etrichtung von sogenannten Privat⸗ Ackerbauschulen neben den bereits bestehenden öffentlichen Anstalten dieser Art bereits seit längerer Zeit umfassende Einleitungen getroffen worden

. §. 9. Wir werden wie bisher Sorge tragen, daß das dem äußeren

aupersonale bewilligte Diätenmarimum von 100 Tagen nicht überschrit⸗

ien, und in unvermeidlichen Fällen die Ueberschreitung bei anderen Bau⸗

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beamten in Ersparung gebracht werde. F. e, welche Baubeamte 8 Shaas aufrechnet, darf er schon gegenwärtig nicht zu⸗ gleich von Kommunen oder Stiftungen Diäten beziel Da die auf der Straße von Freising über Mainburg nach Abensberg befindlichen Amperbrücken einer Distriktsstraße angehören, und die für diese Straße beantragten Zuschüsse aus Staatsfonds abgelehnt wurden, so werden für die Folge auf den 2 n 1ee dieser Brücken keine Ver—

gungen aus Staatsfonds gem verden. g. wendungen a (Schluß folgt.) 85* 8

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Sitzung vom 31. Juli. Den Vorsitz führt Benoist d'Azy. Die Aufsichts⸗ Kommission der Tilgungs⸗ und der Depots⸗ und Consignations⸗ wahl wird eingeführt. Berryer verliest den Bericht derselben. Die⸗ ser wird gedruckt, vertheilt und im Archiv hinterlegt werden. Es folgt die Fortsetzung der Debatte über Abänderung der Konzessions⸗ bedingungen auf den Eisenbahnlinien Tours⸗Nantes und Orleans⸗ Bordeaux. Morillet behauptet, Eisenbahnlinien würden nur durch Unterstützung der Handels⸗ und Ackerbau⸗Interessen gerecht⸗ fertigt. Agiotage und Börsenspeculation könnten sie nur verdäch⸗ tigen. Warum wohl der Minister zwei Eisenbahnen in Einem Gesetze vereinigt und augenscheinlich nicht solidarische In⸗ teressen unter Eine Abstimmung gezwungen habe? Annahme des Entwurfs könne nur den Dividenden der Actionaire zu Gute kommen, denn es handle sich keinesweges um Wegschaffung unvor⸗ gesehener Hindernisse, sondern blos um funfzigjährige Verlängerung der Gesellschaftswillkür über den Verkehr. Man möge nicht Ver⸗ träge ohne unbedingte Nothwendigkeit und leichtsinnig brechen. Emile Leroux bemerkte im Namen der Kommission, daß die Aectio⸗ naire der meisten Bahnlinien sich in einer beklagenswerthen Lage befänden. Während das Land durch die Bahnen reich werde, brächten sie den Actionairen gar nichts ein. Mehrere Bahnen hätten sogar das be⸗ reits angelegte Kapital lieber aufgegeben, als die Bahnen vollen⸗ det. Diese hätten nun noch mit allzu harten Konzessionen zu käm⸗ pfen. Die Versammlung könne dabei nicht gleichgültig bleiben. Der Staat müsse Zugeständnisse machen, um seine Schuldner nicht ganz zu ruiniren. Grevy führt den Beweis, daß das Ministerium in ausschließlicher Sorgfalt für die Actionaire mit glühendem Eifer die Interessen des Staates geopfert habe. Die fraglichen Com⸗ pagnieen seien nicht die einzigen und die Annahme des Entwurfes nur die Thür, durch welche die anderen Compagnieen nach der Reihe eintreten würden, um auch ihren Theil an der Beute zu verlangen. (Lärm.) Dann aber werde man nicht verweigern können. Man habe die National⸗Arbeit und nament⸗ lich die Metall⸗Industrie als dabei betheiligt hingestellt. Dies aber sei falsch. Bei längerer Konzessions⸗Dauer würden Arbeit und Lieferungen hinausgeschoben, daher kein Vortheil für die Arbeiter bezweckt. Aenderungen kämen also nur den Actionairen zu Gute. Nach den vorliegenden Ausweisen seien die respektiven Compagnieen nicht verkürzt worden. Sie könnten ausbauen, aber sie wollten nicht. Man müsse also energisch auf den Ausbau bestehen, wie in einem ähnlichen Falle die Constituante. Damals hätten auch die armen Actionaire sehr bald und sehr bündig sich zum Ausbau ver⸗ standen. (Bravo links.) Der Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten beschränkt sich auf die Frage: „Ist bei den gegenwärtigen Kontrakten die Vollendung der Bahnen gesichert?“ und beantwortet sie mit Nein. Unter der Constituante hätten sich die Actionaire nur aus Furcht vor Plünderung gefügt. Heute wür⸗ den sie lieber die eingezahlten 325 Fr. verlieren, als die ‚och resti⸗ renden 175 einzahlen. Die Tours⸗Nantes⸗Actien verlören gegen 80 pCt. Endlich bedürfe die Compagnie noch eines Anlehens von 3 Millionen und könne es nicht aufbringen. Was die Linie Or⸗ leans⸗Bordeaur betreffe, so seien noch 325 Fr. auf die Actie ein⸗ zuzahlen, während die ausgegebenen Actien im Course zu 65 ständen, daher 110 Fr. verlören. Es bleibe also nur die Versteigerung übrig. Aber wo werde sich ein Käufer finden und dem Staate nach drei Jahren zur Last fallen, während welcher die Arbeiten liegen bleiben müssen. Mit großer Majo⸗ rität wird die allgemeine Debatte geschlossen. Die Linke verlangt Skrutinium über die Frage, ob zur Diskussion der Artikel überge⸗ gangen werden solle. Der Finanz⸗Minister überreicht zwei Entwürfe: 1) Kredit von 33,000 Fr. zur Einführung der Stem⸗ pelung der Handelseffekten; 2) Ermächtigung der Bank, ihre Baar⸗ zahlungen wieder aufzunehmen. Der Finanz⸗Minister verliest die Motivirung, welche sich auf die ‚europäischen friedlichen Verhält⸗ nisse und den Stand der Bank gründet, die sonst zu einer neuen Noten⸗Ausgabe genöthigt wäre. Die Dringlichkeit wird beschlossen und das Gesetz an die Budget⸗ Kommission verwiesen. Mit 320 gegen 207 Stimmen wird dann beschlossen, zur Diskussion der Ar⸗ tikel des Eisenbahn⸗Gesetzes überzugehen. Die Sitzung wird auf⸗ gehoben.

Paris, 31. Juli. Der Präsident der Republik hat Herrn Drouyn de l'Huys zum Groß⸗Offizier und Herrn Thouvenel, Ge⸗ sandten in Athen, zum Commandeur der Ehren⸗Legion ernannt, in Anerkennung ihres Verhaltens b ihrer Dienstleistungen bei

em englisch⸗griechischen Zerwürfniß. 1 auf seiner Reise nach Deutschland auch ei⸗ nen Besuch ber der Familie der Herzogin von Orleans in Mecklen⸗ burg machen. 1 8 In 8 National⸗Versammlung erzählte man sich heute, der Präsident der Republik habe geäußert, daß sein ganzer Ehrgeiz einst⸗ weilen darin bestehe, die Ordnung in den Straßen aufrecht zu er⸗

alten. Die Drähte des elektrischen Telegraphen zwischen Frankreich und England sind schon auf der ganzen Strecke zwischen Dover und dem Cap Grinez im Südwesten von Calais unters Wasser gelegt und angestellte Versuche vom besten Erfolge gekrönt worden. Die Eröffnung des elektrischen Telegraphen zwischen Paris und London steht bald zu erwarten.

Italien. Florenz, 26. Juli. (Ll.) Das Gericht erster

Instanz hat den Redacteur des Costituzionale, der wegen an⸗ geblicher Ehrenbeleidigung von dem Staats⸗Anwalt verklagt worden

war, freigesprochen.

Für diejenigen Tage, welche der

Genua, 21. Juli. (Ll.) Nach einer Verfügung des ober⸗ sten Sanitäts⸗Rathes von Genua werden die aus Tunis, Malta und Algier kommenden Provenienzen wegen der daselbst in furcht⸗ barem Maße herrschenden Cholera der Quarantaine unterworfen, und zwar Personen auf zwölf, Waaren auf sieben Tage. Wegen des auf der Insel Cuba grassirenden gelben Fiebers wird die Kon⸗ tumaz⸗Pflicht auch auf die Provenienzen von dort, und zwar für Meenee auf 15, für Waaren und susceptible Effekten auf 21 Tage erstreckt.

Griechenland. Athen, 18. Juli. Dem Courier d'A⸗ thenes zufolge ist eine Kommission ernannt worden, welche unter dem Vorsitze des Herrn Ralli, Präsidenten des Areopagus, mit der Prüfung des im Jahre 1844 unter dem Ministerium Maurokor⸗ datos entworfenen Preßgesetzes betraut wurde. Das vor kurzem vom Parlamente votirte Preßgesetz hat die Königliche Sanction er⸗ halten und ist im Regierungs⸗Journal veröffentlicht worden.

Türkei. Konstantinopel, 19. Juli. (Ll.) Die Schrau⸗ ben⸗Dampffregatte „Charkié“, welche Abbas Pascha dem Sultan zum Geschenk gemacht hat, ist vorgestern in den Hafen eingelaufen. Dieses ausgezeichnet schöne Schiff hat den Namen „Meutberi⸗Su⸗ rär“” erhalten. Ein zweites Geschenk von Abbas Pascha für den Sultan, zehn prachtvolle Racepferde nämlich, sind auf dem Dampf⸗ schiffe „Esseri⸗Djedid“ hier angekommen.

Den rastlosen Bemühungen der Polizei⸗Offiziere Mehemet Pa⸗ scha und seines Sohnes Sali Pascha gelingt es, die Hauptstadt von den zahllosen Diebesbanden, von denen es hier wimmelt, zu säubern.

Wissenschaft und Kunst.

Oeffentliche Sitzung der Königlichen der Künste. 8

( D en 33 A u g u st. ) 88 ““

Die alljährliche öffentliche Sitzung der Königlichen Akademie der Künste sand heute um 10 Uhr, am Geburtstage des hochseligen Königs, in übli⸗ cher Weise unter dem Vorsitze der Senats⸗Mitglieder und im Beisein einer zahlreichen Versammlung von Herren und Damen statt. Nach einer musi⸗ kalischen Introduction des Orchesters, eröffnete der Vice⸗Direktor der Aka⸗ demie, Herr Professor Herbig, die Sitzung durch eine kurze Ansprache. Der Jahres⸗Bericht des Secretairs der Akademie, Herr Professor Tölken, gedachte besonders des Verlustes, den die Akademie durch den Tod ihres Direktors Schadow, so wie mehrerer ordentlicher und Ehren⸗Mitglieder erlitten hat. Die Vertheilung von Prämien an Schüler im Fache der bil⸗ denden Kunst, der Musik, so wie an Schüler der Gewerkschulen, erfolgte ebenfalls. Auch wurden, gleichwie die Probe⸗Arbeiten der Zeichnen Klassen in den Sälen ausgestellt sind, wie alljährlich, wieder verschiedene Compositionen von Eleven der akademischen Musikschule den Anwesen⸗ den vorgeführt, Arbeiten, die theilweise recht Anerkennungswerthes enthiel⸗ ten, und Alle ein rühmliches Kunststreben dokumentirten. So ließ eine

Motette: 8 1 „Gott Deine Güte reicht so weit u. s. w.“

für Chor⸗ und Solostimmen mit Orchester, komponirt von L. Hoffmann,

den rüstig aufstrebenden Musiker nicht verkennen. Obwohl den geistlichen

Charakter etwas verleugnend, war dieselbe doch von guter musikalischer Wir⸗

kung. Auch ein sechsstimmiges:

„Beuedictus qui venit in nomine Domini 8 e von A. Wöltge, verdient Anerkennung, insofern der Inhalt des Musik⸗ stückes nicht nur die Gewandtheit des Verfassers im vielstimmigen Satze bekundet, sondern auch im Ausdruck Gelungenes ans Licht förderte. Eine Introduction und Fuge mit zwei Subjekten für Orchester, von A. Schrö⸗

der, brachte vorzugsweise Löbliches, und ließ namentlich in Anlage und Nadaarelahe ver oppelfag⸗ viel Sachkenntniß und Geschick ersichtlich wer⸗ den, obgleich, unseres Bedünkens, die Wirkung des Ganzen durch ein ent⸗ schiedener ausgeprägtes zweites Thema noch gewonnen haͤtte. Außer den genannten Musikstücken kann schließlich noch eine ausgeführtere Gesangs⸗ Composition von C. Gollmert, das Gedicht „Meeresstille und glückliche Fahrt“ (von Göthe) für Solostimmen, Chor und Orchester behandelnd, zur Ausführung, ein Werk, das in seinem gesanglichen, wie instrumentalen Theile glückliche Einzelheiten enthielt, und sich besonders gegen den Schluß hin recht wirklsam entfaltete, so daß ein befriedigender Totaleindruck nicht ausblieb.

Gesellschaft naturforschender Freunde.

In der Versammlung der Gesellschaft natursorschender Freunde am 16. Juli legte zuerst Herr Link einen alten Stamm von Bignonia radi cans vor, welcher den Anfang von den Unregelmäßigkeiten zeigte, welche in einigen tropischen Lianen in hohem Grade vorkommen.

An einem Ende desselben lag das Mark dicht am Umfange, und die Jahrringe hatten sich konzentrisch umhergelegt; nur an einer Seite befanden sich nicht ganz konzentrische in einer hervorstehenden Kante des Stammes. In der Mitte hörte eine Kante gegen einen Ast auf, hatte aber ihre beson⸗ deren Jahrringe. Man sah, wie die Lage der Jahrringe durch die Win⸗ dungen des Stammes bestimmt werden.

Darauf 86 Herr Rammelsberg einige nordameritanische Mine⸗

ie r, nämlich: 1 b iis Orihit von Caͤst Bradsord, Chester Co. in Pennsylvanien, welcher ganz

¹die Zusammensetzung des Orthits vom Ural besitzt;

2) Nemalit von Hoboken in New⸗Jersey, ein Talkerdespdrat;

3) Algerit von Franklin in New⸗Jersey, anscheinend ein Zersetzungspro⸗

dukt von Vesuvian; 1

4) gediegen Kupfer und derbe Massen von schwarzem Kupfer⸗Oxyd von Oberen See, letzteres von großer Reinheit. 8 b

Herr R. sprach zugleich über das Vorkommen des Kupfers und seiner Begleiter in jener Gegend, so wie über die außerordentlich großen Massen, welche man in neuester Zeit daselbst gefunden hat.

Herr Dr. Peters theilte Beobachtungen mit über die bisher unbekann⸗ ten Fortpflanzungsorgane des Sipunculus, welche neben den Blutgefäßen in der Haut des Darmkanals liegen. Ferner legte er der Gesellschaft 688 ersten Blätter vom zoologischen Theil seines Reisewerks vor und shebi⸗ Uebexsicht der auf seiner Reise beobachteten Affen und chata ade 1 neuen oder weniger gekannten Arten. Auf dem Festlande von es⸗ fand er Cercopithecus pygerythrus Fr. Cuv. 8 Cercopithechs 8 8 8 Fr. Cuv., Cercopithecus ruber Lin. und Cercopithecus 1. 9. S 9. (eine neue Art) Cy nocephalus Babium Desm. (Cynocepha 39 bica) 1“ Galego crassicaudatus Geoffr., Galego Gelssbd e 1 8 Madagaskar und Anjonna erhielt er: Lemur nitzer en. Art Lin., Lemur ruber Geoffr., Lemur anjonnensis Geoffr. eue Art

Microcebus fulvus.

Bekanntmachungen.

[2230 Eviltal⸗Citation In der Unter 8 Jedann Faiedaic ccaee eite Beöaenmeeersenech Eigenthums aus Bosheit ist ein Termin gung⸗ vir en Verhandlung in zweiter Instanz auf zur mündlichen den 65. September 1850, Vormitt. 10 Uhr in unserem Sitzungssaale, Lindenstraße Mr. 16, anbe⸗ raumt, zu welchem de am 19. Auguft 20 zu Jessen

bei Wittenberge geborene Angeklagte, dessen gegenwär⸗ tiger Aufenthaltsort unbekannt ist, auf den Antrag des Königlichen Ober⸗Staats⸗Anwalts hierdurch öffentlich und mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festge⸗ setzten Stunde zu erscheinen. A oder sein mitvorgeladener gewählter Vertheidiger nicht erscheint, wird mit der Verhandlung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren. Berlin, den 5. April 1850. Kriminal⸗Senat des Königlichen Appellationsgerichts.

egen. E“

zn [209]

Wenn der Angeklagte

Hannover abgehenden Zug.

Abtheilung III. 8

Eisenbahn. Vom 15. April ab tägliche Abfahrten der Personenzüge:

von Minden nach Deutz 7 Uhr 30 Min. Vormit⸗ tags, im Anschluß an den um 5 Uhr 10 Min. von

Deutz 12 Uhr 15 Min. Nach⸗

mittags, im Anschluß an den um 11 uhr 15 Min. von Vexlin, Dresden, Leipzig, Braunschweig, und Hannover eintreffenden Zug.

Breme . Stettin-Rigaer Damp fschifffahrt. Nächste Abfahrt des Damplfschiffs „Düna“ aus Stettin am 11. August. D. Witte, Atent in Stettin⸗

en

1““

Das Abonnement betraͤgt 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mi: 2 ½ Sgr. berechnet.

11u146“ Amtlicher Theil.

Deutschland.

Preußen. Köln. Dombau⸗Bericht. 8 G

Besterreich. Wien. Vermischtes. Hosnachrichten. Wahl des Erzherzogs Johann zum Bürgermeister von Stainz. Beschleuni⸗ gung der Geschwornen⸗Wahl. Stempel⸗Ertrag. Vermischtes.

Bayern. München. Landtags⸗Abschied. (Schluß.) Die Eheschei⸗ dungen der Deutsch⸗Katholiken. Vermischtes. Der Großherzog von Toscana in Lindau angekommen. bessen und bei Rhein. Darmstadt. Bayvern.

Schleswig⸗Holstein. von Willisen.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Versammlung.

Ankunft des Königs von

Rendsburg. Proclamation des Generals

Verhandlungen der gesetzgebenden

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Fortsetzung der Dis⸗ kussion des Einnahmebudgets. Paris. Vermischtes. Die bevor⸗ stehende Reise des Präsidenten. Statistik der gesetzgebenden Versamm⸗ lung. Wahl Beugnot's in den Unterrichtsrath. Tagesbefehl des

General Monge. Urtheilsspruch gegen den Neffen Pascal Duprat's. Aufhebung des Zwangscourses der Banknoten. Geschäfte der pari⸗ ser Diskonto⸗Bank.

Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlun⸗ gen. Roebuck vor seinen Wählern. Unruhen auf St. Lucia.

Belgien. Brüssel. Thiers in Brüssel.

Schweden und Norwegen. Malmö. Rückkehr schwedischer Trup⸗ pen aus Schleswig.

Dänemark. Kopenhagen. Der österreichische Gesandte vom Könige empfangen. Vermischtes.

Italien. Genua. Nachrichten aus Neapel. Livorno. Reisen Canino's und der Herzogin von Berry. Rom. Mitschuldige an dem Mordversuch gegen Nardoni. Protest der sieilianischen Emigran⸗ ten. Finanz⸗Maßregel. Der Pole Murczynowski.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der hiesigen Friedrich⸗Wilhelms⸗Unversität und Direktor des klinischen Instituts für Chirurgie und Augenheilkunde, Dr. Langenbeck, den Charakter „Geheimer Medizinal⸗Rath“ beizulegen.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Der Kreis⸗Physikus Dr. Juncker zu Kempen, Regierungs⸗ Bezirks Posen, ist in gleicher Eigenschaft in den Kreis Bromberg versetzt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und Commandeur der 4ten Division, von Wedell, von Bromberg.

Abgereist: Se. Excellenz der anhalt⸗deßauische Staats⸗ Minister von Plötz, nach Deßau. 8 1G

Nichtamtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Köln, 4. Aug. Die neueste Nummer des Kölner Domblattes enthält folgenden Bericht des Bauraths Zwirner über den Dombau vom 1. Januar bis Ende Juni d. J.: „In dem letzten Bauberichte ist der Schwierigkeiten gedacht wor⸗ den, welche aus den verminderten Erträgen der Vereins⸗Sammlun⸗ gen für den regelmäßigen Betrieb der Bauthätigkeit erwachsen sind, und es mußte demnach in diesem Jahre noch Manches nachgeholt werden, was schon im vorigen Jahre hätte gefertigt werden sollen. Hierzu muß der Bau der umfangreichen Gerüste gezählt werden welche jetzt sowohl die Südseite umgeben, als sie auch gegenwärtig sich auf der Nordseite des Domes erheben. Diese Arbeiten gehören zu den beschwerlichsten und gefährlichsten, da sie stets in großer Höhe ausgeführt werden muͤsfen und ihr Gelingen mehr von der Kühnheit, als von der Geschicklichkeit der Arbeiter abhängig bleibt mithin jede Uebereilung dabei unzulässig erscheint. Auf der Süd⸗ seite des Domes ist gleich nach der Vollendung der Baugerüste mit Fortsetzung der Haustein⸗Arbeiten an der Kreuzgiebel⸗Mauer vorge⸗ schritten und die Erhöhung der Eckpfeiler bis auf 125 Fuß herbei⸗ geführt worden. Das dazwischen befindliche große Giebelfenster ist im Stabwerk aufgebaut und mit der Aufrichtung seines Spitzbogen⸗ verks begonnen worden. Am südlichen Querschiffe, wie auch am faͤdlichen Langschiffe, wurden sämmtliche Fensterpfeiler bis zu den apitälen aufgebaut, welche den Gewölb⸗Gurtbögen zum Auflager dienen sollen. Auf der Nordseite sind die Steine zu den gleich⸗ namigen Arbeiten, wie sie hier auf der Südseite beschrieben worden vorbereitet, und es wird mit deren Aufrichtung noch im Laufe die⸗ es Sommers vorgeschritten werden. Auf der Westseite des Domes erfolgte der weitere Aufbau des südöstlichen Pfeilers am nördlichen Hauptthurme, so wie die Einwölbung der Entlastungsbögen über dem nach dem alten südlichen Thurme hinübergeführten Haupt⸗ Gurtbogen. Die Ausgleichung über demselben erfordert einen großen Aufwand von Material, dessen Förderung auf die bedeu⸗

de Höhe sehr viele Zeit in Anspruch nimmt. Am 14. Mai c. . zur achten Jahresfeier der Bildung des Central⸗Dombau⸗ ereins der erste Stein für den Fortbau des nördlichen Haupt⸗

Berlin, Dienstag den 6.

thurmes am westlichen Haupt⸗Eingange gelegt, und es ist darüber bereits im Domblatte besonderer Bericht erstattet worden. Der Auf⸗ bau dieses mächtigen, durch und durch von Werlsteinen konstruirten Thurmpfeilers hat bereits über dem Boden der Kirche eine Höhe von 21 Fuß erreicht. Der Reichthum des daran befindlichen Glie⸗ derwerks, so wie das große Quantum von Haustein, macht hier ein rasches Fortschreiten des Baues in nächster Zukunft unzulässig, da die wenigen für dieses Jahr noch vorhandenen Fonds zur Ausfüh⸗ rung der Arbeiten im nördlichen Lang⸗ und Querschiffe verwendet werden dürften. Die große Ausdehnung des Gebäudes und die sich über dasselbe nach allen Seiten hin verbreitende Bauthätigkeit bedingen eine angemessene Vertheilung der Geldmittel, und es ist daher deren Vermehrung um so dringender nothwendig, als den frisch aufgebauten, künstlich zusammengefügten Steinmassen nicht der nöthige Schutz ausreichend gewährt werden kann, wodurch nach theilige Folgen für die Solidität zu befürchten stehen, wenn nicht bald die naturgemäße Abdeckung durch den Weiterbau erfolgt. Mit der Lieferung der Baumaterialien hat es einen geregelten Fortgang, und bei dem Baue sind gegenwärtig im Ganzen 236 Arbeiter be⸗ schäftigt.“

Oesterreich. Wien, 2. August. Die Nar. Nov. meldet, die Bulgaren hätten bei der Pforte eine gewiß unverhoffte Würdigung ihrer nationalen Rechte und Ansprüche gefunden und einen eigenen Fürsten, gleichwie die anderen Donau⸗Fürstenthümer (Serbien, Moldau und Walachei), erhalten; die Bulgaren hätten sich ferner zu ihrem Knezen (Fürsten) einen ihrer Führer, Paul (der Zuname ist nicht angegeben) ans der Ge⸗ meinde Gromada, gewählt; dieser soll seinen Sitz in Bulgarien und zwei Bevollmächtigte in Konstantinopel haben; der Pforten⸗ Kommissär Ali⸗Riza Pascha sei bereits in Widdin angelangt, um den neuen Vertrag mit den Bulgaren zu stipuliren; der ser⸗ bische Minister Aleksa Simich habe durch seine Vermittelung den Frieden und diese Verständigung der Pforte mit den Bulgaren zu Stande gebracht.

Das Neuigkeits⸗Büreau meldet: „Allgemeines Befrem⸗ den bemächtigte sich heute Morgen der hiesigen Bevölkerung, als es bekannt wurde, daß nach der Satzung vom 1sten d. M. das Rindfleisch im Preise gestiegen, das Brod im Gewichte gefallen ist. Das Befremden war um so größer, weil man ohne Unterschied eine Vertheuerung dieser Hauptnahrungsmittel um so weniger er⸗ wartete, als die Aufhebung der Zwischenzolllinie zu entgegengesetzten Hoffnungen berechtigte.“

In Verona ist eine amtliche Kundmachung gegen das Anbrin⸗ gen der drei Nationalfarben an den Kleidern, eine Demonstration, die seit einiger Zeit Mode geworden, ergangen. In ähnlicher Weise wird, laut der Preßb. Ztg., im liptauer Komitat das Tragen weißer Schnallen an den Hüten scharf gerügt, obwohl kein Verbot darüber erlassen wurde.

Die letzten Nachrichten aus den Donauländern lauten, dem Wanderer zufolge, dahin, daß das russische Occupations⸗Corps die Provinzen bis auf 13,000 Mann verlassen habe. Der türkische Statthalter, Achmet Efendi, will, daß noch 3000 Mann zurückge⸗ zogen werden und nur die vertragsmäßige Zahl von 10,000 Mann zurückbleibe.

Wien, 3. Aug. Se. K. Hoheit Erzherzog Johann wird zu⸗ gleich mit Sr. K. Hoheit dem Erzherzog Karl kurzeZeit in Ischl verweilen. Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Maximilian d'Este ist vorgestern hier angekommen. b

Von der Mur schreibt man dem C. Bl., daß die Gemeinde Stainz den Erzherzog Johann mit Stimmen⸗Einheit zum Bürger⸗ meister erwählt hat, und soll derselbe schon zugesagt haben, dieses Amt auch übernehmen zu wollen; die Anzeige von dem Wahlakte wurde bereits dem Erzherzog nach Gastein nachgesendet.

Aus zuverlässiger Quelle berichtet das Neuigkeits⸗Büreau, daß von Seiten des Justiz⸗Ministeriums in alle Kronländer der Auftrag ergangen sei, dahin zu wirken, daß die Wahl der Ge⸗ schworenen mit Beschleunigung vorgenommen werden soll.

Seit Einführung des neuen Stempelgesetzes beträgt der Er⸗ trag des Stempels im Durchschnitte um den dritten Theil mehr als früher.

Ein außerordentlicher Courier ist vorgestern mit Depeschen nach Frankfurt abgegangen. Das Neuigkeits⸗Büreau vernimmt, daß jene Depeschen die deutsche Angelegenheit betreffen.

So wie in Prag, will sich auch hier eine Auswanderungs⸗ Gesellschaft bilden, deren Mitglieder täglich einen Kreuzer in die Vereins⸗Kasse zahlen würden und von denen jährlich durch das Loos mehrere bestimmt werden, die, mit Reisegeld und kleinen Ka⸗ pitalien versehen, nach Amerika gehen sollen.

Der vorgestern hier angekommene evangelische Prediger Schott⸗ mann reist nach Konstantinopel, wird daselbst als Gesandtschafts⸗ 8. verbleiben und ein kleines evangelisches Bethaus er⸗ richten.

Ein Verein für parlamentarische Bildung, welcher sich hier konstituiren wollte, hat dies bis zur Aufhebung des Belagerungs⸗ zustandes verschoben.

Eine Gesellschaft, welche sich in München bildete, um in Un⸗ garn Kolonieen zu gründen, hat bereits Aufträge ertheilt, Ländereien ein ukaufen, und will die Kolonisirung ohne Dazwischenkunft oder Unterstützung der Regierung, auf den erworbenen Grundbesitz fu⸗ ßend, zu Stande bringen.

Feldmarschall Fürst Windischgrätz ist in Begleitung seines Soh⸗ nes nach Prag gereist.

Bayern. München, 29. Juli. (Münch. Z.) Schluß des im gestrigen Blatte des Preuß. Staats⸗Anz. abgebrochenen Landtags⸗Abschiedes.

§. 11. Den Antrag, „die Königliche Regierung wolle die Herstellung und Unterhaltung von Gebäuden des Kultus und des Unterrichts, dann der Kommunen, bei denen dem Staate die Baupflicht ganz oder theilweise obliegt, im Wege

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Erxpedition des preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

des Vertrages auf diese übertragen und sich hierdurch nach und nach der Bau⸗ last entledigen,“ werden Wir sorgfältiger Prüfung unterstellen, wiewohl Wir Uns schon jetzt die Schwierigkeiten nicht verhehlen können, welche der umfassenden Durchführung einer solchen Maßregel entgegenstehen. §. 12. Der Beamten⸗Wohnungen sich ganz zu entledigen, muß Bedenken getra⸗ gen werden, weil außerdem es an der nöthigen Unterkunst der Beamten oft fehlen würde, oder diese von den Amtsangehörigen abhängig gemacht werden. Uebrigens werden Wir, wenn keine dienstlichen Rücksichten ent⸗ gegenstehen, an Verminderung der Zahl der Beamten⸗Wohnungen und da⸗ durch auf die Verminderung des Unterhaltungs⸗Aufwandes für dieselben Be⸗ dacht nehmen. Bei neuen Anstellungen von Beamten wird die Zusicherung freier Wohnungen längst nicht mehr gegeben, und ist die Miethgeld⸗Ent⸗ schädigung in den meisten Fällen bereits normirt. §. 13. Die von den Gemeinden vertragsmäßig und freiwillig übernommenen Verpflichtungen zur Stellung von Beamten⸗Wohnungen vermögen Wir zur Zeit nicht auf⸗ zuheben, doch werden Wir Sorge tragen, daß diese Verpflichtungen nicht über das richtige Maß ausgedehnt und die Gemeinden nicht durch unbe⸗ messene Anforderungen der Beamten belästigt werden. §. 14. Wir wer⸗ den die Bestimmung über die auf Staatskosten zu übernehmenden Stra⸗ ßen einer abermaligen Prüfung unterstellen, und je nach den Re⸗ sultaten dieser Prüfung die im Budget bewilligee Summe von 35,592 Fl. verwenden lassen. §. 15. Wir haben durch die an den Landtag gebrachten Vorlagen bereits zur Genüge bekundet, daß die Verbesserung des Looses der Volksschullehrer Unserer landesväterlichen Für⸗ sorge nicht entgangen ist. Die von den Kammern gewünschten statistischen Erhebungen über die Bezüge der Schulstellen auf dem Lande und in den Städten werden Wir durch Unsere Kreis⸗Regierungen vornehmen lassen, ohne jedoch hierdurch schon jetzt bestimmte weitere Gehalts⸗Erhöhungen in Aussicht zu stellen. §. 16. Entsprechend der gestellten Bitte haben Wir Unser Staats⸗Ministerium der Finanzen und Unser Kriegs⸗Ministerium beauftragt, vom 1. August 1850 beginnend, unter Ueberweisung des erfor⸗ derlichen Betrages auf die Pensions⸗Amortisationskassa, das Pensions⸗ Normativ vom 12. Oktober 1822 auch auf die vor diesem Tage pensio⸗ nirten Offiziere, insoweit die persönlichen Verhältnisse dieser Pensionirten es zulassen, auszudehnen und die desfalls erforderlichen Erhebungen anzu⸗ ordnen. §. 17. Zur Erfüllung des Wunsches, „es möge sür die religiöse Pflege des Militairs durch Aufstellung von eigenen Geistlichen besondere Sorge getragen werden“, werden Wir die geeigneten Einleitungen treffen

lassen, wobei zugleich die Frage über die Wiederherstellung der Garnisons⸗ Pfarreien dort, wo sie schon bestanden, in nähere Erwägung gezogen werden wird. §. 18. Auf den Antrag, „es möchte den auf den General⸗Artikel VIII. der Konsistorial⸗Ordnung des Markgrafen Georg Friedrich vom 21. Januar 1594 sich gründenden Verbindlichkeiten des Aerars gegen die pro⸗ testantischen Klrchen⸗Gemeinden und Stistungen in den ehemaligen Fürsten⸗ thümern Anspach und Baireuth überall mit Vermeidung aller Rechts⸗Er⸗ schwerung entsprochen werden“, haben Wir zu bemerken, daß in allen jenen Fällen, in welchen bezüglich der Bauverbindlichkeiten des Königlichen Staats⸗-Aerars protestantischen Kirchen⸗Gemeinden und Stiftungen gegen⸗ über die Anwendbarkeit des benannten General⸗Artikels VIII. als unzwei⸗ felhaft erscheint, mit Rücksicht auf den Pleuarbeschluß des Ober⸗Appellations⸗ Gerichts vom 14. Februar 1844 die ärarialische Baupflicht ohnedies nicht beanstandet werde. §. 19. Dem gestellten Antrage entsprechend, haben Wir Unser Staats⸗Ministerium der Finanzen ermächtigt, die Area bes ärariali⸗ schen Theaters und Gesellschaftshauses zu Regensburg das ge⸗ sammte Brand ⸗Versicherungs⸗Kapital und das vorhandene ] Material der Stadt⸗Gemeinde Regensburg oder einer zum Wie⸗ deraufbau sich bildenden Actien⸗Gesellschaft zu überlassen. §. 20. Der an Uns gestellten Bitte, „die Staats⸗Regierung möge durch Vereinfachung der Diensteinrichtungen, namentlich bei den Aufschlagsgefällen, dann durch strenge Beschränkung des Aufwandes in allen einzelnen Verwaltungszweigen und Ausgabsrubriken auf möglichste Minderung der Betriebs⸗Verwaltungs⸗ und Erhebungskosten hinwirken, und durch die Kreisregierungen und Unter⸗ behörden hinwirken lassen“, werden die einschlägigen Staatsministerien bei den diesen Gegenstand berührenden Vollzugs⸗Anordnungen ein genaues Au⸗ genmerk zuwenden. §. 21. Nicht minder wird Unser Staatsministerium der Finanzen das von den Kammern als jedesmalige Budgetbeilage gewünschte Verzeichniß aller unter die Rechnungs⸗Rubrik „Oekonomie und Gewerbe“ fallenden Realitäten anfertigen und mit dem nächsten Budget dem Landtage in Vorlage bringen. §. 22. Wir werden den ausgesprochenen Wunsch, „die Königl. Staatsregierung möge darauf Bedacht nehmen, diejenigen Kapital⸗ summen, welche von der Central⸗Staatskasse bei der Staatsschuldentilgungs⸗ Kasse hinterlegt sind und nicht, wie das Verlagskapital und die Ablösungs⸗ gelder von Staatsgrundrenten, eine spezielle Bestimmung haben, zu dem Ei⸗ senbahnbaue zu verwenden“, bei der über die Dotation der Eisenbahnbau⸗ kasse an den nächstkünftigen Landtag gelangenden Vorlage in reifliche Er⸗ wägung ziehen lassen. §. 23. Auf den an Uns gerichteten Wunsch, „da⸗ hin zu wirken, daß, wenn eine erhebliche Herabsetzung des Zolls auf indi⸗ schen Zucker eintreten sollte, die Besteuerung der inländischen Rühenzucker⸗ Fabrication entsprechend ermäßigt werde“, verweisen Wir auf die in den Verträgen über die Fortsetzung des Zollvereins vom 8. Mai 1841 enthal⸗ tenen und mit Anerkennung des Landtages versehenen Bestimmungen die Besteuerung der Rübenzucker⸗Fabrication, zu deren Aufrechthaltung für die Dauer dieser Verträge Wir Uns gegen die übrigen zollverbündeten Re⸗ gierungen verpflichtet haben. §. 24. Wir werden dem Antrage, „daß wenn Waldland, welches an Staatsforsten gränzt, oder größere Walbkom⸗ plexe, aus denen eigene Reviere gebildet werden können, zum Verkaufe kom⸗ men, und solche preiswürdig acquirirt werden können, dieselben für Staats- rechnung angekauft werden“ nach Thunlichkeit und Maßgabe des jeweiligen Standes der Kaufschillingsgelder die entsprechende Bedachmahme zuwenden lassen. B. Wünsche und Anträge zu den Nachweisungen. A. Zu den nahmen. §. 25. Lotto. Im Sinne des von den Kammern gestellten Antrags, es wolle das Lotto mit dem 30. September 1851 aufgehoben werden, haben Wir längst schon die geeigneten Einleitungen treffen nssen. und tragen Unserem Staats⸗Ministerium der Finanzen auf, zu dessen Voll⸗ zug ferner das Erforderliche vorzukehren. Die einzige Spielbank, welche in Bayern im Bade Kissingen bestand, ist bereits im verslossenen Jahre ge⸗ schlossen worden. Wir werden auch nicht ermangeln, darauf hinzuwirken daß in dieser Beziehung gemeinsame Maßregeln für ganz Deutschland zu Stande kommen. §. 25. Zölle. Hinsichtlich der Rheinschifffahrts⸗Abgaben werden Wir, gleichwie schon bisher, das Geeignete auch ferner veranlassen um jede thunliche Erleichterung der Rheinschifffahrt bezüglich der auf der⸗ selben ruhenden Lasten und Abgaben zu bewirken. Eben o wird Unser Ab⸗ sehen fortan darauf gerichtet sein, dem Schifffahrtsverkehre auf der Donau und den Gränzflüssen gleichfalls jede ausführbare Erleichterung, sowohl in Bezug auf die noch bestehenden Wasserzölle einiger Gemeinden in Bayern als mittelst Verwendung bei der K. K. österreichischen Regierung hinsicht⸗ lich der österreichischerseits noch zur Erhebung kommenden Schifffahrts-Abga⸗ ben zuzuwenden. Es sind deshalb bereits Verhandlungen mit der K. K. öster⸗ reichischen d gieania Gange. In Ansehung der Mainzölle und Recognitions⸗ Gebühren wird bei Fortsetzung der Verhandlungen mit den Regierungen der übrigen Mainufer⸗Staaten über die Schifffahrts⸗Ordnung wie bieher auf mögliche Verminderung der noch innerhalb dieser Staaten bestehenden Ab⸗