1850 / 218 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1362 je Auflösung der Sanitäts⸗Intendanz n. e 1169 er nichts thun könne und

Secretair Desnoyers, um gegen te jedoch zu protesti Dieser entgegnete jedoch, 1b . 2 fhag nc 98 sc. kgenshen an die Regierung e he Einige Rufe: „Nieder mit dem Kommissar!“ wurden hierauf ge⸗ hört. Als der General⸗Secretair der Präfektur wiederholt ausein⸗ idepketie daß er selbst nichts zu thun im Stande und genöthigt

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C11““

Der britische Kreuzer „Cormoran“ hat das brasilianische Schiff „Santa Cruz“ aufgebracht, seine Mannschaft ausgeschifft und dasselbe als angebliches Sklavenschiff sammt allen Schiffspa⸗ pieren verbrannt. Der Constitutionnel tadelt diesen Vorgang, als einen neuen Beweis englischer Anmaßung, in sehr heftigen

seiner Laufbahn deuten seine Landsleute mit großem Stolz. In dem Kriege mit England vertheidigte er tapfer den obengenannten nur halbbefestigten Gränzposten gegen eine an Zahl weit überlegene Schaar Indianer und schlug sie mit einer Handvoll Leute in die Flucht. Gleich berühmt machte er sich während des Indianer⸗Krie⸗ ges im Nordwesten, durch seine Siege im Florida⸗Krieg, durch die

Das Abonnement betraͤgt 2 Athlr. für ½ Jahr. 4 Athlr. 4 Jahr. 8 Rthlr. ⸗1 Jahr.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗

Worten.

Man erwartet allgemein, daß die modifizirten Eisenbahn⸗Kon⸗ zessions⸗Bedingungen von Tours⸗Nantes und Orleans⸗ Bordeaux angenommen werden dürften.

Herr Gutzot ist gestern Abend in Begleitung zweier Freunde nach Brüssel abgereist. Der Zweck seiner Reise ist unbekannt.

Odilon Barrot soll die Absicht haben, seine Demission als Mit⸗

lied der permanenten Kommission zu geben. v11““ 8 Der bekannte Volisvichter Claade Genoux verläst bieser Lage⸗ Paris, um sich nach Chambery in Savoyen zu bege ie zur Redaction des daselbst erscheinenden Patriote be⸗

Herr Poitevin, der durch seine kühne Luftfahrt zu vfeneedrid kannt geworden ist, steht mit dem Schauspleldirecler sess i Wle⸗ in Unterhandlung, um in dieser Stadt seine Aufsteigung 3

derholen.

F. (Koöln. Ztg.) Gestern Mittag fand ein cbe Hassanbtger Nnisterrang beim Präsidenten statt; die Regie⸗ rung soll sehr wichtige Depeschen aus Konstantinopel empfangen haben. Um 1 Uhr begab sich Lord Normanby zu Lahitte, dessen Rückkehr aus dem Elysee er abwartete. Changarnier hielt gestern Vormittag wieder eine lange Konferenz, welcher Carlier beiwohnte, mit mehreren seiner Generale. Das Gepäck des Präsidenten wird gegenwärtig nach St. Cloud gebracht, wo der Präsident während der Ferien residiren will. Wegen der, schleswigschen Angelegenheit werden täglich Noten zwischen der hiesigen Regierung und Lord Palmerston gewechselt. Erstere dringt angeblich auf gemeinschaftliches Auftreten Frankreichs und Englands zur Beilegung der Feindseligkeiten.

Die letzten Nachrichten aus Buenos⸗Ayres reichen bis zum 2 Mai. Zu dieser Zeit war der Admiral Lepredour seit 40 Tagen in Buenos⸗Ayres, ohne etwas von Rosas erlangt zu haben. Erst am 15. Mai erhielt der Admiral eine lange Denkschrift als Ant⸗ wort auf das Ultimatum der französischen Regierung. Rosas fängt in derselben mit der Erklärung an, daß es eine offene Verletzung der Verfassung sei, mit einem bewaffneten Vermittler zu unterhan⸗ deln. Aus Rücksicht für den Admiral wolle er jedoch einige Modi⸗ ficationen an dem ersten Vertrag Lepredour’'s machen. Ungeachtet dieser traurigen Lage, in die man den Admiral versetzt, hat derselbe den glünzenden Festen, die Rosas während des Monats Mai gege⸗ ben hat, beigewohnt. Der Admiral hat sehr viel Langmuth. Ue⸗ brigens ist man sowohl in Buenos⸗Ayres, als in Montevideo, trotz dieser Liebenswürdigkeiten überzeugt, daß zwischen Lepredour und Rosas nichts abgemacht werden wird. Das Geld ist ungeheuer ge⸗ stiegen, und ist dieses in jenem Lande ein viel sicherer Thermome⸗ ter, als bei uns, weil alle Handelsgeschäfte in Papiergeld abge⸗ macht werden und der courshabende Papier⸗Piaster, welcher ge⸗ wöhnlich 4 Fr. 50 C. gilt, jetzt nur zu 20 C. angenommen wird.

Man hat Nachrichten von Washington, denen zufolge der Mi⸗ nister der auswärtigen Angelegenheiten, Clayton, sich in Bezug auf die von der französischen Regierung wegen der Beschlagnahme fran⸗ zösischer Schiffe in San Francisco gemachten Reclamationen ver⸗ neinend ausgesprochen hat. Man hoffte jedoch, daß das neue von Herrn Fillmore zu ernennende Ministerium diese Angelegenheit von einem anderen Gesichtspunkte aus betrachten werde. Man weiß

übrigens, daß Clayton nie sehr freundlich gegen Frankreich gesinnt gahen

ihn tige 1 16 da in beständiger Uebung erhalten, gestählt und geschmeidigt zum Handeln. in itzte der

Präsident seinen Vater in der Feldarbeit und bei der Jagd, und diese frühzeitige Abhärtung gegen alle Rauheiten und gen des G 1 Körper⸗Constitution, welche ihm in den Strapazen und Gefahren seines späteren Lebens wohl zu statten kam.

war. Zugleich hat man die Nachricht erhalten, daß Libri, der von den franzoöͤsischen Gerichten wegen Veruntrenung von Büchern der französischen Staats⸗Bibliotheken zu mehrjähriger Gefängnißstrafe verurtheilt wurde, in New⸗York angekommen ist.

Vorgestern hat der Präsident die Ernennung von 86 Rektoren der durch das neue Unterrichtsgesetz geschaffenen Departemental⸗ Akademieen unterzeichnet. Alle legitimistischer Gesinnungen ver⸗ dächtige Namen sollen systematisch ausgeschlossen worden sein.

In Gemäßheit des neu erlassenen Gesetzes über die Theater⸗ Polizei hat der Minister des Innern eine Censur⸗Kommission er⸗ nannt, die folgendermaßen zusammengesetzt ist: fünf Examinatoren (Florent, Caritan, Pellissier, de Meynard, Neveu), zwei Inspektoren (Planté, Louis Boyer) und einen Secretair (Victor Hallays). Vier dieser Censur⸗Beamten hatten schon vor der Februar⸗Revolution dieselbe Anstellung.

Nach einer in den Werbe⸗Büreaus angeschlagenen Note ist bis auf weiteren Befehl der freiwillige Eintritt in den französischen Mi⸗ litairdienst nicht mehr gestattet.

Guizot will, wie es heißt, nach Wiesbaden reisen, um bei dort stattfindenden Besprechungen über Aussöhnung der beiden Bour⸗ bonen⸗Zweige die Interessen und Ansichten der Orleanisten zu ver⸗ treten. Wie man hört, will Berryer dem Grafen von Chambord, der den Weg nach Wiesbaden über Berlin nimmt, bis Hannover entgegenreisen. Die Legitimisten haben die Einrichtung getroffen, daß minder Bemittelte die Reise nach Wiesbaden hin und zurück für 80 Fr. mitmachen können. 1 8

Die Nachricht von unruhigen Auftritten zu Marseille in Folge der Auflösung der dortigen Sanitäts⸗Intendanz hat sich bestätigt. Kaum war diese Maßregel und die Ernennung eines außerordent⸗ lichen Regierungs⸗Kommissars an Stelle der Intendanz bekannt geworden, so wurden in der Börse und an anderen Orten Auffor⸗

derungen an den Handelsstand gerichtet, sich in Masse nach der Präfektur zu begeben. Um 3 Uhr war bereits die Präfektur von einem dichten Menschenhaufen umlagert, und eine Deputation be⸗ sich zu dem den abwesenden Präfekten vertretenden General⸗

Vork, 17. Fiil melde 7 lera wieder ausgebrochen und namentlich in St. Louis, Pittsburg,

Staaten des Westens außerordentlich die Wollen⸗Fabriken und Manufakturen.

ton an der Cholera verstorbene Präsident der General Zacharias Taylor, war, so schreibt ein

sei, die Befehle aus Paris abzuwarten, entgegnete ihm ein 888 angesehener Fabrikant von Marseille: „als die 1 88* narchie umstürzten, hielten sie es nicht für nöthig, 2 8 ei um Rath zu fragen. Die Marseiller wollen jetzt auch nicht 58 von den Parisern abhängen und sich regieren, 9v ihnen gefällt. Als die Haltung der in und um das Präfektur⸗GC ebäude Versammelten immer drohender wurde, kündigte der General Danthy an, daß er nöthi⸗ genfalls mit Waffengewalt einschreiten würde, worauf ihm mit dem Rufe geantwortet wurde: „Nieder mit dem General!“ Endlich gelang es jedoch, die friedliche Räumung der Präfektur zu bewirken. Gleichwohl befand sich die Stadt in einer solchen Aufregung, daß noch lange zahlreiche Patrouillen von Infanterie,

Kavallerie und Gendarmerie die Straßen durchziehen mußten. Es hieß sogar einen Augenblick, daß der Belagerungszustand erklärt werden würde, was sich indessen bis jetzt nicht bestätigt hat. ganze Aufregung scheint durchaus keinen politischen Eharakter zu haben. marseiller Bevölkerung, daß die von der Regierung zuerst befohlene Aufhebung der Quarantaine, die später in eine bloße Verkürzung

Die

Ihr Ursprung wenigstens besteht lediglich in der Furcht der

derselben verwandelt wurde (und zwar auf die energischen Vorstel⸗ lungen der hiesigen Repräsentanten von Marseille, namentlich Ber⸗

ryer's), der Cholera, die im Augenblick zu Malta grassirt, Thür und Thore öffne. der letzten Nachrichten zu Marseille das Gerücht verbreitet, daß schon mehrere Cholerafälle sich gezeigt hätten.

Zum Ueberfluß hatte sich auch noch beim Abgang

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ Von allen Enden wird gemeldet, daß die Cho⸗

Cincinnati und Nashville in der letzten Zeit heftiger aufgetreten sei. In Mexiko sollen Ende Juni täglich 1000 Personen an dieser Seuche gestorben sein.

Bei einem großen Brande in Philadelphia, dessen Schaden auf

zwei bis drei Millionen Dollars geschätzt wird, sind über 150 Men⸗ schen theils umgekommen, theils verwundet worden.

die Woll⸗Production in den

In den letzten Jahren hat sich de 18, gehoben und mit derselben

(A. Z.) Der am 9. Juli in Washing⸗ Vereinigten Staaten, New⸗Yorker Blatt, am 24. November 1786 im Staate Virginien, Orange⸗Grafschaft, geboren, auf einem Boden, welcher der Union schon mehrere Prä⸗ sidenten gegeben. Als der kleine Zachary erst wenige Monate alt war, wanderte sein Vater, Oberst Richard Taylor, der sich im Re⸗ volutionskrieg ausgezeichnet hatte, mit seiner Familie nach Kentucky aus. Er war einer von den „Schanzgräbern“ der Civilisation in Amerika. Kaum zehn Jahre zuvor hatte sich die erste Wohnung eines weißen Mannes auf dem weiten Landstrich zwischen der West⸗ gränze Virginiens und dem fernen Mississippi erhoben. Auch zur Zeit, wo Oberst Taylor dort einwanderte, war der kühne Ansiedler noch genöthigt, mit seiner Büchse dem Indianer und den Raub⸗ thieren sein Anrecht auf den Boden abzuringen. Viel, nützliche, wenn auch rauhe Disziplin lag in diesem Gränzerleben. Fährlichkeiten, denen er fortwährend ausgesetzt war,

ihm Selbstvertrauen, Geistesgegenwart und lehrten die Gefahr verachten, eine tüchtige Vorschule für wich⸗ Unternehmungen. Alle Leibes⸗ und Geisteskräfte wurden

New⸗Pork, 17. Juli.

lange er noch jung war, unterstützte der künftige

Abwechselun⸗ Wetters bei einfachster Kost legte den Grund zu einer

In den Winter⸗Mo⸗

naten besuchte er die Schule, wo eine solche, wie entfernt auch im⸗ mer, zugänglich war, und im Sommer arbeitete er auf dem Farm.

Die Abenteuer seiner Schulzeit bildeten ihm einigermaßen seine krie⸗ gerische Zukunft vor. Bei einer Gelegenheit wurde ein Indianer in englischer Uniform in der nächsten Nähe des Schulhauses er⸗ schossen; ein älterer Mitschüler scheuchte in dem umliegenden Gehölz vier Indianer auf und erschoß sie im Lauf einen nach dem anderen. Dieser junge Mann, Whetsel mit Namen, wurde hernach Taykor's Lehrer in der Kriegskunst. Während er noch minderjährig war, schienen die Bewegungen Aaron Burrs im Westen die Integrität der Union zu bedrohen, und Taylor beeilte sich, in ein patriotisches Freicorps einzutreten. Nach bald wiederhergestellter Ruhe kehrte er zu seinen landwirthschaftlichen Arbeiten und seinen Studien zurück. Als bald darauf ein älterer Bruder starb, wurde er an dessen Stelle, auf Verwendung seines Verwandten James Madison, vom Präsidenten Jefferson zu einem Lieutenant in der⸗ Armee ernannt, am 3. Mai 1808. Taylor war nicht so bald in den Kriegsdienst seines Vaterlandes eingetreten, als er für dasselbe sein Leben wagte. Durch seine Vertheidigung des Forts Harrison gegen eine große Ueberzahl schützte er eine Gränzmark vor Verwü⸗ stung. Diese frühe Waffenthat war gleichsam der Grundstein, auf welchem sich der Bau seines Ruhms durch eine vierzigjährige Dienst⸗ zeit hoch und höher hob, bis ihm zuletzt sein glücklicher Feldzug in Mexiko, welcher Kalifornien für die Vereinigten Staaten erwarb, einen Ruf gewann, der sich über die ganze Welt ausbreitete. Auf viele Punkte

Wegnahme der starkbefestigten und starkbemannten Stadt Monterey, und endlich durch seinen entscheidenden Sieg über das 25,000 Mann starke mexikanische Heer unter Santana, welchen er mit 4000 Frei⸗ willigen, die noch niemaks im Kampfe gewesen, und 500 Mann regulairen Truppen schlug. In diesem wie in dem späteren mexi⸗ kanischen Kriege war seine väterliche Sorgfalt für seine Truppen bemerkenswerth; immer bereit, sich persönlicher Gefahr auszusetzen, suchte er stets nur den Frieden als den besten Lohn für alle seine kriegerischen Anstrengungen. Viele charakteristische Anekdoten von der Tapferkeit und dem erxzentrischen Wesen des Generals Taylor haben sich aus jener Zeit erhalten. Auch schildert ein damaliger Bericht sein persönliches Aussehen. „Der alte Zack“, heißt es darin, „ist ungefähr 5 Fuß 10 Zoll groß und auffallend ist die Kürze seiner Beine im Verhältniß zur Leibeslänge, wie beim homerischen Ulyß, eine gedrungene, muskulös kräftige, aber nicht korpulente Gestalt. So sitzt er in einem olivenfarbnen ein⸗ fachen Soldatenrock fest auf seinem Braunen, und unter seinem breit⸗ rändigen mexikanischen Sombrero hervor blitzt ein Falkenauge, wäh⸗ rend jeder Zug seines Gesichts ein redliches und ruhig entschlosse⸗ nes Gemüth verkündigt.“ Als ein Beispiel von seiner Ruhe im Gefecht erzählt man: In der Schlacht von Resaca de Palma hielt er mit gezogenem Degen mitten im heißesten Kampfe zu Pferd, während die Kugeln rechts und links um ihn pfiffen. Oberst C. bemerkte ihm: es wird ziemlich heiß, und schlug ihm vor, etwas zu⸗ rückzureiten. „Lassen Sie uns ein wenig näher reiten, die Kugeln werden dannhinter uns fallen“, antwortete Taylor. In der Nacht vor dem Kampfe bei Buena⸗Vista hatte der General einen Kriegsrath ver⸗ sammelt. Einige Offiziere erhoben Einreden gegen die Annahme der Schlacht, die Einen riethen Verstärkungen abzuwarten, die An⸗ deren sich zurückzuziehen. Da fragte der alte Held: „Sind Sie alle fertig, meine Herren?“ Keiner hatte mehr etwas vorzubringen. „Nun wohlan, meine Herren!“ sagte Taylor, „ich will diese Ver⸗ sammlung aufheben bis nach der morgenden Schlacht.“ „Gut!“ war die allgemeine Antwort. Die Schlacht wurde geschlagen und gewonnen. Lakonische Kürze war überhaupt die Seele seiner Rede wie seiner Schrift. Nach seiner siegreichen Rückkehr aus Mexiko wurde Taylor von seinen Freunden als Kandidat für die Präsident⸗ schaft vorgeschlagen. Eine Zeit lang zeigte er wenig Lust zur Be⸗ werbung, als er aber endlich eingewilligt, in die Schran⸗ ken zu treten, gewann ihm sein gerades und einfaches Be⸗ nehmen viele neue Unterstützer. Seine zwei Gegner waren General Caß und Herr Van Buren, eigentlich aber nur der Erstere. Im November 1848 wurde der Kampf entschieden: die Wahlstimmen der Staaten ergaben 163 für General Taylor, 127 für General Caß, Taylor war mit einer Mehrheit von 36 gewählt. Seine Amts⸗ führung von da bis zu seinem Tode war gemäßigt, besonnen und versöhnlich, und sein Verlust wird daher von allen Parteien als ein nationaler betrauert. Gleich beim Antritt seines Amtes hatte er erklärt: „Obgleich nach meinem Beruf ein Kriegsmann, bin ich doch nach meiner Gesinnung ein Mann des Friedens.“ Seine seierliche Bestattung erfolgte am 13. Juli in Washington. Man wird ihm auf dem Kapitol eine Statue errichten. Der neue Präsident, Herr Millard Fillmore, ist am 7. Januar 1800 geboren und der Sohn eines Farmers im Staate New⸗JYork. Sein Vater war nicht wohlha⸗ bend; der Sohn erhielt nur kärglichen Unterricht und trat später bei einem Tuchmacher in Lirimpton County in die Lehre. In seinem neunzehnten Jahre wurde er dem Judge Wood bekannt, der die Fähigkeiten des Tuchmacher⸗Lehrlings bald entdeckte und ihn bewog, einen anderen Beruf zu wählen. Der junge Fillmore war zwei Jahre Schreiber des Richters, machte bedeutende Fortschritte in der kurzen Zeit und wurde ein geschickter Attorney und Land⸗ messer zu gleicher Zeit. Im Jahre 17 22 errichtete er ein Law⸗Office in ersterer Eigenschaft zu Buffalo in der Grafschaft Erie, nachdem en vorher sich eine Zeit lang als Lehrer durchgeschlagen. Im Jahre 1829 wurde er zum Abgeordneten der Grafschaft im Hause der Reprä⸗ sentanten von New⸗York gewählt und zeichnete sich bald so aus, daß sein Votum den Ton angab. „Wenn Fillmore dafür stimmt, hieß es bei allen Maßregeln, „thun wir es auch.“ Im Jahre 1832 kam er zuerst in den Kongreß. Auch hier schlugen seine Talente bald durch, und wir finden ihn an der Spitze der schwierigsten sionen, der Finanz⸗ und der Wahl⸗Kommission. Im Jahre 1841 war er Whig⸗Kandidat für die Gouverneurstelle von New „York, blieb aber in der Minorität. Aehnlich wie Taylor, der Nachfolger des im Amte 1840 gestorbenen Harrison, durch ein Kompromiß Kandidat geworden war, wurde Fillmore von den Whigs von New York, der Clay ⸗Partei, festgehalten, nachdem die größere Popularität des alten Zacharias Henry Clay in den Hintergrund gedrängt hatte. Daß der jetzige Präsident seinen Vorgänger an staatsmännischem Talent weit übertrifft, ist allbekannt; aber von der Politik, welche er einschlagen wird, weiß man doch nichts Gewisses. Eine Hinneigung zur Zollerhöhung be⸗ fürchtet man. Dagegen wird er als Henry Clay's Freund die Kompromiß⸗Bill unterstützen, welche durch den Widerwillen des gewesenen Kabinets sehr bedroht war. Eine amerikanische Biographie spricht von Fillmore als einem rechtschaffenen, tüchtigen und ver⸗ fassungstreuen Manne. Es ist eigene Anstrengung allein, welche den Tuchmacherlehrling zum Präsidenten der Republik gemacht hat.

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Signalement des ꝛc. Hartung.

Derselbe ist 24 Jahr alt, katholischer Religion, in Berlingerode bei hat schwarzbraune Haare, braune Augenbrauen, gewöhnliches Kinn, ovale Gesichtsbildung, gesunde Ge⸗ sichtsfarbe, gewöhnliche Nase, sirten Bart, vollständige Zähne, ist von schlanker Ge⸗ stalt, spricht die deutsche Sprache.

Der unten näher bezeichnete Webergeselle Johann Joseph Hartung, aus Berlingerode gebürtig, ist wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung eines Men⸗ chen zu viermonatlicher Strafarbeit rechtskräftig verur⸗ iheilt und hat sich von hier entfernt, ohne daß sein de.änbgen Aufenthalt zu ermitteln gewesen ist. E welcher von dem Aufenthalte des ꝛc. verzüglich d enntniß hat, wird aufgefordert, davon un⸗ näesae ha manächsten Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Mͤltair Behärven Wleichzeitig werden alle Civil⸗ und benst ersucht, auf 88 In⸗ und Auslandes diensterge⸗ tretungsfalle fest enselben zu vigiliren, ihn im Be⸗ 2 sestzunehmen und mit allen bei i orfndenden Gzegensänden und eldern mitels ege ir 83. e. an nih Erdediton 1heen. denen baaren Auslagen und eeeh! Fhenr des Auslandes eine gleiche Nechtswillsahrigten ehörden Berlin, den 16. Juli 1850. gkeit versichert. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für U

II. Deputation für Vertnegsuchungssachen.

Bekleidung kan

[64] E d i

nes Sohnes digers Bueh

3) des Schuhm

1803, 4) des Barbie geboren zu

Es ist auf Todeserklärung folgender Abwesenden:; 1) des Kaufmannsdieners Gustav Gottfried Buehl, geboren zu Neulirchen am 16. Januar 1811, ei⸗

2) des Sattlermeisters Johann Gottlob Boehme von Jaucha, geboren zu Rehmsdorf am 3. März 1798,

schel, geboren zu Weißenfels am 20. September

Heiligenstadt geboren, 5 Fuß 1 Zoll z hashenficnn 2 78 3 naten und spätestens

gewöhnlichen Mund, ra⸗

n nicht angegeben werden.

den wird. ET 83ZE11ö11“’“

hier angetragen worden, weshalb dieselben, so wie die etwa zurückgelassenen unbekannten Erben und Erbneh⸗ mer, hierdurch vorgeladen werden, innerhalb neun Mo⸗

den neunten Dezember 1850, Vorm. 11 Uhr, im Lokale des hiesigen Gerichts sich schriftlich oder per⸗ sönlich zu melden und weitere Anweisung zu erwarten, unter der Verwarnung, daß sonst die Abwesenden für todt erklärt und ihr Vermögen ihren hier Bekannten, nächsten Verwandten und Erben ausgeantwortet wer⸗

Weißenfels, den 24. Januar 1850.

Königl. Preuß. Kreisgericht. I. Abtheilung.

Ueberschüssen der Jahre 1849 und 1850 ersolgen, und zwar aus den bereitesten Mitteln. 1

In Gemäßheit dieses Beschlusses wird auf den Zins⸗ Coupon Nr. 2 auf die am 1. Januar 1849 fällig ge⸗ wesenen Zinsen pro 2tes Semester 1848

fürerst Ein Thaler zur Auszahlung gelangen, in⸗

dem wir uns vorbehalten, über die Restzahlung mit Beginn des nächsten Jahres weitere Bekannt⸗ machung zu erlassen.

Unsere Central⸗Kasse ist angewiesen worden, vom 19. August d. J. ab die Abschlagszahlung zu leisten, und bitten wir, die in einem Verzeichniß nach den Nummern geordneten Coupons in den gewöhnlichen Vormittags⸗ Amtsstunden einzureichen, auf jeden Coupon einen Tha⸗ ler in Empfang nehmen zu lassen, und werden dann die

des zu Kleinkaina verstorbenen Pre⸗- (483]

3 Neisse-Brieger Eisenbahn.

Die General⸗Versammlung unserer Actionaire am 17ten d. hat beschlossen, daß die Zinsen der Stamm⸗ Actien für das zweite halbe Jahr 1848 als eine Schuld der Gesellschaft zu betrachten und demgemäß zu berich⸗

acher⸗Sohnes Johann Christian Bue⸗

tigen sei.

Fesgen Friedrich August Hartmann, Weißenfels am 9. November 1801,

varzen Stempel zu versehenden Coupons mit einem enagsics üere Thäler vsahehe n Coupon den Präsentanten zurückgegeben werden. Breslau, den 31. Juli 1850. Das Direktorium der Neisse⸗Brieger Ei

Die Berichtigung dieser Zinsen soll aus den Betriebs⸗

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird

der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

1“

8 3

1G EEEö114A4““ Amtlicher Theil. Deutschland.

Oesterreich, Wien. Straf⸗Erlaß. Post⸗Verordnung. Ankunft von Amnestirten. Die Tabacks⸗Monopol⸗Frage in Ungarn. Be⸗ stimmung der türkischen Flotte bei Korfu. Vermischtes.

Hannover. Hannover. Bekanntmachung. 1

Württemberg. Stuttgart. Schreiben des Departementschefs des Innern an die bürgerlichen Kollegien in Eßlingen wegen des dänisch⸗

V Friedens. 8 chleswig⸗Holstein. Rendsburg. Pulver⸗Erxplosion. Bekannt⸗

machungen des Generals von eegee. Fauheer cn Ie ö ion in Rendsburg. Kiel. Vermischtes.

Ausland.

Frankreich. Gesetzgebende Versammlung. Kreditbewilligungen für den Unterrichts⸗Minister. Annahme des Gesetzentwurfs über die Bahnlinien Tours⸗Nantes und Orleans⸗Bordeaux. Der Gesetzentwurf über Aufhebung des Zwangscourses der Banknoten. Genehmigung der Ausgaben für den General⸗Ackerbau⸗Rath. Paris. Der Präsident zum Diner bei Mol6. Die Legitimisten⸗Reisen nach Wiesbaden. Vermischtes. Anzeige über die Reise des Präsidenten. Abreise von Legitimisten nach Wiesbaden. Die für das versailler Lager bestimmten Truppen. Verordnungen zur Ausführung des neuen Unterrichtsgesetzes. Die Aufregung in Marseille wegen Aufhebung der Sanitäts⸗Intendanz. Fremden⸗ Frequenz. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. Parlament. Unterhaus. Ge⸗ nehmigung der Berichte des Subsidien⸗Ausschusses. Ankündigung von Anträgen. Nichtzulassung Rothschild's. London. Post⸗Anzeige. Bank⸗Status. Vermischtes. Zuschrift der londoner Kommission für die allgemeine Gewerbe⸗Ausstellung an die auswär⸗

Bs1cea. Welepen⸗ 8 1he und Nachrichten aus Süd⸗Amerika.

3 rüssel. Zustand der Koloni T Histori rgecne. 2 si er Kolonie St. Thomas. Historische

Schweiz. Bern. Der neapolitanische Fahneneid. Großrathsverhand⸗ lungen. Werbungen für Neapel. Das Gesetz über die Bezirks⸗ Beamten. Finanz⸗Zustände. Schluß der Großrathssitzungen. S Bundesraths⸗Beschluß hinsichtlich der Flüchtlinge. Gesuch der württembergischen an den Bundesrath. Genf. Projekt einer Vermögenssteuer. Arbeiter⸗Verein. Zahl und Beschäftigung der Flüchtlinge.

Italien. Turin. Oesterreich.

Spanien. wechsel.

Polemik sardinischer und florentinischer Blätter gegen Vermischtes. 8 Madrid. Hofnachricht.

Portugal. Lissabon. Vertagung der Cortes.

Griechenland. Athen. Rückreise Lamartine’s. Der griechische Be⸗ vollmächtigte nach Konstantinopel. Die französische Flotte. Ver⸗ mischtes. G

Türkei. Konstantinopel. Bau einer Kunststraße von Trapezunt nach Erzerum. Zwiespalt unter den Mitgliedern der armenisch⸗katholischen Konfession.

Die Cortes. Gesandtschafts⸗

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Regiments⸗Arzt Dr. Sachs des 24sten Infanterie⸗Re⸗ giments den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; den Gendarmen Heinrich August Waesemann und August Julius Guttke

von der 1sten Gendarmerie⸗Brigade das Allgemeine Ehrenzeichen;

so wie dem Hütten⸗Zimmermann Heinrich Moock zu Schiercke

die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen;

Den Landgerichts⸗Präsidenten Merrem zu Saarbrücken an das

Landgericht zu Bonn zu versetzen,

Ober⸗Prokurator Deuster zu Trier zum Landgerichts⸗Prä⸗

sidenten in Saarbrücken,

Landgerichts⸗Rath Lambertz zu Bonn zum ständigen Kam⸗

mer⸗Präsidenten bei dem Landgerichte zu Bonn,

den Staats⸗Prokurator von Breuning zu Aachen zum Ober⸗

Prokurator bei dem Landgerichte zu Bonn,

Staats⸗Prokurator Oppenhoff zu Aachen zum Ober⸗

Prokurator bei dem Landgerichte zu Trier,

Staats⸗Prokurator Weyers zu Bonn zum Landgerichts⸗

Rathe bei dem dortigen Landgerichte,

den Landgerichts⸗Assessor Bürgers zu Köln zum Landgerichts⸗ Rathe bei dem dortigen Landgerichte,

die Landgerichts⸗Assessoren Grach zu Kleve, Helmentag zu Köln und Oppenhoff zu Aachen zu Staats⸗Prokurato⸗ ren zu ernennen. B

den

den

den

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Potsdam, 7. August.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich der Nieder⸗ lande ist, von Petersburg kommend, auf Schloß Sanssouci ein⸗ getroffen. Instiz⸗Ministerium.

Der bisherige Kreisrichter, Gerichts⸗ Assessor Nobiling zu Gollnow, ist zum Rechtsanwalt für den Bezirk des Kreisgerichts zu Greifenberg in Pommern und zum Notar im Departement des Ap⸗ pellationsgerichts in Stettin, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Labes, ernannt worden.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten. Dem Oberlehrer Drogan an dem Friedrich⸗Wilhelms⸗Gym⸗ nasium hierselbst ist das Prädikat „Professor“ beigelegt; Der Kreis⸗Chirurgus Ilse zu Olpe in gleicher Eigenschaft in

Lange zu Profen zum Kreis⸗Wundarzt des Kreises Zeitz; und Der Thierarzt erster Klasse, Friedrich Albert Baudius,

zum Kreis⸗Thierarzt im Kreise Ortelsburg, Regierungs⸗Bezirks

Königsberg, ernannt worden.

Wekennitmachung.

Mit dem 15. Oktober d. J. beginnt der Unterricht in der Kö⸗ niglichen Bau⸗Gewerbeschule, welcher bis Mitte März k. J. täg⸗ lich Vormittags und Nachmittags ertheilt werden wird. Gesellen des Maurer⸗, Zimmer⸗ und Steinmetz⸗Handwerkes, welche daran Theil nehmen wollen, haben sich dazu unter Einreichung

1) ihres selbst verfaßten Lebenslaufs,

2) ihrer Nachweise über gehörig zurückgelegte dreijährige

Lehrzeit und

3) der Bescheinigung ihrer Brodherren oder Lehrherren über ihre bisherige Führung bis zum 15. September d. J. bei dem Unterzeichneten mit Angabe ihrer Wohnung schriftlich zu melden. Bei denjenigen, welche die Königliche Bau⸗Gewerbeschule bereits früher besucht haben, bedarf es keiner Zeugnisse, sondern nur der Angabe des Jahres, worin dieses geschehen. Da nur eine gewisse Zahl von Schülern aufge⸗ nommen werden kann, einige aber schon früher sich gemeldet haben, so wird nach Ablauf jenes Termins denen, die sich gemeldet haben, eine Benachrichtigung zugehen, ob ihre Aufnahme, unter Erlegung von fünf Thalern an Aufnahme⸗Gebühr, erfolgen könne.

Berlin, den 8. August 1850. Der Geheime Ober⸗Baurath und Direktor der 2z.) Busse.

Bau⸗Akademie.

tinisterinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, Dem Schlittschuh⸗Fabrikanten Eduard Engels zu Rem⸗ scheid ist unter dem 4. August 1850 ein Patent auf eine Befestigungsart der Schlittschuhe, wie sie durch Modell und Beschreibung nachgewiesen worden ist, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um fang des preußischen Staates ertheilt wordben. 8

Kavallerie von Wrangel, von Kis⸗

Angekommen: Se. Excellenz der General der und Oberbefehlshaber in den Marken, singen.

den Kreis Bochum, Regierungs⸗Bezirk Arnsberg, versetzt;

Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Gehei S

g heime Stagats⸗ und Minister des Innern, Freiherr von Ma⸗ 2 Golssen. Töö

Nichtamtlicher Theil.

Oesterreich. Wien, 7. Aug. Se. Majestät der Kaiser hat mittelst Entschließung vom 1. und 3. August d. J. dem wegen Vorschubleistung zum bewaffneten Aufstande in Ungarn zur drei⸗ jährigen Festungsstrafe verurtheilten ehemaligen pensionirten Ritt⸗ meister Johann Soupper, dann den wegen Theilnahme an diesem Aufstande zur zehnjährigen Festungsstrafe verurtheilten ehemaligen Hauptleuten Baxon Alois Wiedersperg und Grafen Georg Lazar den Rest ihrer Strafzeit nachgesehen.

Das Reichsgesetz⸗- und Regierungsblattenthält nachste⸗ hende Verordnung des Handels⸗Ministeriums vom 27. Juli, wirksam für den ganzen Umfang des Reiches, wegen Einführung von Post⸗ Anweisungen gegen baare Einzahlungen und wegen Annahme ver⸗ siegelter Sendungen mit Geld und mit Werthpapieren.

„In der Absicht, den durch die Post zu vermittelnden Geldverkehr zu erleichtern, findet man wegen Einführung von Geldanweisungen bei der Postanstalt, dann wegen Annahme versiegelter Sendungen mit Geld und mit Werthpapieren, folgende Bestimmungen vom 1. Oktober 1850 ange⸗ fangen in Wirksamkeit treten zu lassen. 1) Bei Postämtern, wo Staats⸗ beamte angestellt sind, können Geldbeträge bis zu 50 Fl. gegen Anweisun⸗ gen auf Postämter gleichen Ranges baar eingezahlt werden. Durch beson⸗ dere Kundmachung der General⸗Direction der Communicäationen werden die Postämter, bei welchen Einzahlungen, so wie jene, bei welchen Auszahlun⸗ gen stattfinden können, namhaft gemacht werden, und es wird die Aus⸗ dehnung dieser Maßregel auf andere Postämter ersolgen nach Maß des sich zeigenden Bedürfnisses. 2) Für solche Anweisun⸗ gen ist die tarifmäßige Gebühr für Papiergeld⸗Sendungen zu ent⸗ richten. 3) Die Auszahlung der baar eingelegten Beträge er⸗ solgt nach vorausgegangenem Aviso an den Vorzeiger der Anweisung, der auf der Rückseite den Empfang bescheinigen muß. 4) Die Post⸗Anstalt übernimmt für die baar eingezahlten Beträge die Haftung, gleichwie sür Geldsendungen nach gezähltem Inhalte. 5) Mit dieser Einrichtung wird gleichzeitig die Aenderung der §§. 10, 11, 12, 28, 29, 41 b der Fahrpost⸗ Ordnung vom 6. Juli 1838 gestattet, Geldsendungen jeder Gattung in Briefen und Paketen verschlossen zur Post zu bringen. Die so überbrach⸗ ten Sendungen müssen a) nach Vorschrift wohl verwahrt, und b) Pa⸗ pier-Geldsendungen in Briefen und kleinen Paketen innerhalb sowohl als äußerlich mindestens mit zwei Siegeln verschlossen sein; Kreuz⸗Couverte müssen aber vier Siegel enthalten, jedoch die zusammenlaufenden Spitzen für das postämtliche Siegel freilassen. c) Die Geld⸗Specification und das Summiren der spezifizirten Beträge auf der Adresse muß noch ferner den bisherigen Be⸗ stimmungen gemäß stattfinden. 6) Der Aufgeber einer verschlossenen Geld⸗ sendung erhält ein Aufgabe⸗Recepisse mit dem Beisatze zur Geldsumme „nach Angabe.“ Den gleichen Beisatz erhält die Adresse. 7) Die Post⸗ anstalt haftet bezüglich solcher Sendungen nur für die richtige Uebergabe im unbeschädigten äußeren Zustande mit unverletzten Siegeln und mit vol⸗ lem Gewichte, ohne Einstehung für die Richtigkeit des angegebenen Inhal⸗ tes. Werden bei der Zustellung die Siegel oder die äußere Verwahrung verletzt befunden, so kann der Empfänger beim Abgabe⸗Postamte die Nach⸗ wägung der Sendung, so wie die Eröffnung und die Ueberzählung des Inhaltes, begehren. Zeigt sich ein Abgang, so tritt von Seiten der österreichischen Post⸗Anstalt die Verpflichtung zur Ersatz⸗

Der Wundarzt erster Klasse und Geburtshelfer Karl August

Anzeigers:

leistung des abgängigen Betrages in dem Falle ein, als der Abgang sich im Bereiche derselben ergeben hat. Die unbeanstandete Uebernahme von Seiten des Empfängers enthebt die Postanstalt jeder Ersatzpflicht. Für den Verlust der ganzen Sendung wird der Ersatz nach den allgemeinen Be⸗ stimmungen mit dem vollen angegebenen Werthbetrage geleistet. 8) Jenen Versendern, welche es vorziehen, den Geldinhalt bei der Aufgabe nachzäh⸗ len zu lassen, bleibt es unbenommen, dies insoweit zu begehren und da⸗ durch sich der Haftung für die Richtigkeit der Summe nach den bisherigen Bestimmungen zu versichern, als die Nachzählung des Inhaltes nach der bestehenden Vorschrift geschehen muß. Hiervon sind ausgenommen: Die Sendungen der öffentlichen Behörden und Aemter, welche ohne Unterschied nach Vorschrift verwahrt und versiegelt zur Post ge⸗ bracht werden müssen. 9) Bei Reichs⸗Schatzscheinen und ande⸗ rem verzinslichen Papiergelde darf, wenn dasselbe offen zur Post ge⸗ bracht werden will, nur die Summe, auf welche es lautet, ohne Rücksicht der darauf haftenden Interessen, auf der Adresse angesetzt werden. 10) Vermischte Geldsendungen (8. 12 der Fahrpost⸗Ordnung) dann Sendun⸗ sen mit Werthpapieren aller Gattungen, welche nicht als Geld cirkuliren, ind ohne Ausuahme verschlossen zur Post zu bringen. 11) Allen ver⸗ schlossen zur Post gebrachten Sendungen mit Geld oder Werthpapieren wird das postämtliche Siegel beigedrückt. 12) Die Postbediensteten haben der Er⸗ öffnung und Nachzählung des Inhaltes der blos nach Angabe des Wer⸗ thes zur Post aufgenommenen Sendungen bei der Abgabe nicht beizuwoh⸗ nen, den Fall ausgenommen, daß bei der Zustellung Verletzungen an der (phentre oder an den Siegeln wahrgenommen wirden. Pun 79

Dae Neuigkeits⸗Büreau meldet: „Vorgestern Nachmit⸗ tags versammelten sich am Landungsplatze der Dampfboote zu Nuß⸗ dorf wieder einige Hundert Menschen, um die ankommenden Am⸗ nestirten zu begrüßen. Es kamen auch wirklich mit dem Dampfboot „Wien“ an: Freiherr Eduard von Kallot, früher Geometer der Nordbahn, Leopold Wittenberg, Handelsmann, und Franz Schönin⸗ ger, Buchbinder. Der Schriftsteller Andreas Schuhmacher war in Tuln ans Land gestiegen und ist von dort heute hier angekommen. Außer den gewöhnlichen Begrüßungen unterblieb jede wie immer geartete Demonstration; doch konnte der unbefangene Beobachter vernehmen, daß in jedem Gespräch, das sich zwischen den Angekom⸗ menen und den Anwesenden entwickelte, das Lob Sr. Majestät des Kaisers für seine Gnade und Milde offen hervortrat.

Die Frage des Taback⸗Monopols ist, wie das Neuigkeits⸗ Büreau vernimmt, bereits so weit entschieden, daß die Tabacks⸗ Fabriken in Ungarn auf Staatskosten nicht angekauft werden sollen, sondern, wie bisher, auf eigene Kosten produziren und ihre Erzeug⸗ nisse dem Staate abliefern würden. „In der Voraussicht“, bemerkt das Neuigkeits⸗Büreau, „daß nach einigen Jahren, wenn die Handels⸗Einigung mit Deutschland erzielt ist, die Aufhebung des Tabacks⸗Monopols doch erfolgen muß, will man den Finanzen die ungeheure Last, welche der Fabriks⸗Ankauf momentan mit sich brächte, 8. aufbürden.“

„Der Lloyd sagt: „Es unterliegt keinem Zweifel, daß die tür⸗

kische Flotte, welche in der Nähe vor Korfu s den Weg nach dem Adriatischen Meere nehmen wird, um den Bewe⸗ gungsparteien in Albanien und Bosnien entgegenzuwirken.“

Am 6. August reiste Ihre Majestät die Kaiserin⸗Mutter von Salzburg nach Innsbruck, Se. Majestät König Ludwig nach Mün⸗ chen und Se. Kaiserl. Hoheit Erzherzog Ludwig nach Ischl ab.

Ein Beschluß von Wichtigkeit ist, dem Const. Bl. a. B. zu⸗ folge, dieser Tage im Finanz⸗Ministerium gefaßt worden. Die ver⸗ loosten und verzinslichen ungarischen Kammer⸗Obligationen werden nämlich gegen verloosbare und unverzinsliche Staatsschuldverschrei⸗ bungen umgetauscht werden. Bisher blieben die Obligationen den Besitzern permanent in der Hand, und es wurden die entfallenden Zinsen ohne Umsatz erhoben. Nun werden sie wie die übrigen Schuldverschreibungen der älteren Staatsschuld behandelt werden „Ungarische Finanziers“, heißt es in dem genannten Blatt, sind auf diese Maßregel nicht gut zu sprechen, theils aus speziellem Pa⸗ triotismus, theils aus geringem Vertrauen zu den österreichischen Finanzzuständen.“

Im Const. Bl. a. B. liest man: „Die wiener Börse erlitt am 4ten d. einen Verlust durch den Tod des reichen jüdischen Börse⸗ Mitbeherrschers Goldstein. Der Mann kam als armer Junge na Wien, trat hier als Comtoirist in das Büreau des Hauses Hoff⸗ mannsthal und hinterläßt nun ein Vermögen von nahe an 4 Mil⸗ lionen Münze. Seit Jahren nervenkrank, wurde er in seinem Land⸗ hause zu Döbling plötzlich vom Schlage gerührt. Er hinterläßt eine einzige Tochter.

Minister Schmerling ist von seiner Installations⸗Reise nach Neuenkirchen wieder zurück. 1

Hannover. Hannover, 6. Aug. (Hannover. Ztg.) 8 Minister des Innern hat nachstehende Bekanntmachung er⸗ assen: „Nachdem das Jagdgesetz für das Königreich Hannover am heutigen Tage in der Gesetz⸗Sammlung erschienen ist, finden Wir Uns veranlaßt nachstehende Bestimmungen desselben zu allgemeinerer Kenntniß zu bringen! c. 78 92 Jeaare nf fremdem Grund und Boden, soweit das elbe als dingliches Recht besteht aufgehoben und k s ner erworben werden. 6 8 ö1“

§. 2. Das Jagdrecht, welches erweislich durch einen mi Eigen⸗ thümer des belasteten Grundstücks abgeschlossenen Mühcgen ist, kann jedoch nur durch Ablösung nach den Bestimmungen des 8 2 aufgehoben werden. Das bei Uebertragung des Grundeigenthums vorbe⸗ haltene Jagdrecht sn nicht une diese Bestimmung. 8

§. 17. Die durch §. 2 geschützten Jagdrechte sind binn Vo⸗ chen nach dem Tage der Varcendlcchnnediehn Gesehes de Leeese2e Verwaltungsbehörde, auf deren Bezirk sie sich erstrecken, vom Jagdberech⸗ tigten anzumelden. Unterbleibt die Anmeldung, so wird das Jagdrecht wi ein 8 1 behandelt. ö Die Frage, ob ein Jagdrecht nur durch Ablösung au 1, im Streitfalle vom Richter zu entscheiden; die desans auffuzeden, 88. in Gemäßheit der Bestimmungen der Ablösungs⸗Gesetze auf Antra den belasteten Grundeigenthümers durch Erstattung der für den Erwer des Jagdrechts gegebenen Gegenleistung nach dem Geldwerthe, den sie zur geit des Vertrags⸗Abschlusses hatte. Erstreckt sich ein solches Jagdrecht uͤber Grundstücke mehrerer Eigenthümer, so muß die Ablösung mindestens alle innerhalb derselben Feldmark belegenen Grundstücke umfassen ꝛc.

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