beschränkte sich auf kleine Geschäfte, durch Bedürfniß veranlaßt, wobei denn auch nur unbedeutende Abwechselungen in den Coursen stattfanden. Die Aufmerksamkeit der Spekulanten richtete sich dies⸗ mal weniger auf die pariser Börse, als auf die Berichte, die von Wien und Frankfurt eingingen, indem der Gang der österreichischen
Fonds mehr wie sonst Eindruck auf den Markt machte. Neue 5proz. wiener Met. wurden von 83 ½⅞ bis zu 84 %. eingekauft, doch gestern
wieder zu 84 ½ % abgelassen; die am meisten verhandelten 2proz. dito wurden erst von 4238 bis 42 % % herabgedrückt, kamen aber später zu 42 ½. % in Frage. Von holländischen Staatspapieren gingen Integrale von 57 7% auf 57 % %, stellten sich 8 58 den ersten Cours wieder her; Zproz. wirkliche Schuld galt sefche ½ % und 4proz. do. besserte sich von 88 ¾ auf 88 ½ . “ 6 Zproz. Obligationen bei Hope wurden Anfangs von 1053 88 4 1052 las. B zis zu 105 % gekauft; 4proz. 105 ⅞ abgelassen, dieser Tage aber bis zu 100½ % .. Cours der Certifikate schwankten zwischen 89¾ und 2 „. hat ih bei ih spanischen Zproz. binnenländischen Obligationen verotm⸗ weilen lebhaftem Geschäfte von 33 3, bis 333 9 geg es,ten sich Obligationen dagegen fielen von 12 6 1n c 12. o, wie⸗ aber gestern auf bessere Nachrichten über London cf. Söligationen der her; Coupons holten S 1 a . Portügie sisch 82 1 ehr stiegen von 37 9% bis 37 ⁄ , doch wurden G“ fllc⸗ 5G 3 . assen. Von südamerikanischen D bligationen 88 “ 8. 91¾ auf 92 ½ o gestiegen und peruanische zu 80 ⅞ %, ;n. 1 % nie⸗ driger wie vorige Woche, vergeben. Zproz. franzöͤsische Renten fan⸗ den mäßigen Umsatz; der Cours stieg erst von 54 auf 55 % „, drückte sich aber wieder auf den vorigen Stand. Diese Woche zeigte sich öftere Frage nach Eisenbahn⸗Actien, von denen sich des⸗ halb Haarlem⸗Rotterdamer von 58 bis 60 % und Utrecht⸗Arnheimer von 90 ½ auf 91 % stellten.
Markt⸗Berichte. Berliner Getraidebericht vom 14. August Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 54—58 Rthlr. Roggen loco 32 —34 Rthlr. „ pr. Aug. 31 ½ Rthlr. Br., 32 G.
1392
8 . .32 ½ a ½ Rthlr. bez., 32 ½ Br., 32 ½ G. Noggen Seyt/ens⸗ 1851 36 ⅛ a 36 ¾ Rthlr., in einem
Falle 37 543¾ 1“ 36 ⅔ G. 8 roße loco 23 — 26 188 8 411 Hee 21 — 23 Rthlr. 1I“ „ 50pfd. pr. Sept./ Okt. 18 ½ Rthlr. Br., 18 bez. Erbsen 29 — 36 Rthlr. Rüböl loco 11 ⅔ Rthlr. bez.
„ Aug. /Sept. 11 ⅔ Rthlr. Br., 11 ½ G. 8 Sept. / Okt. 11 ⁄2 Rthlr. Br., 11 ½ bez. Okt. / Nov. 11 ½ Rthlr. bez. u. Br., 11 ⁄½ Nov. /Dez. 11 ½ Rthlr. Br., 11 ⁄¾2 G.
nöl loco 11 ⅔ Rthlr. bez. u. Br.
»„ pr. Aug. —Okt. 11 ½⅞ Rthlr. bez. Mohnöl 12 ½ Rthlr. 8
“ 1 Südsee⸗Thran 11 ¾ Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 ½ Rthlr. bez. mit Faß pr. Aug., 15 ¼ a 15 ½ Rthlr. bez., 15 %2 Aug./ Sept. S Br., 15 ½ G. Sept./Okt. 15 ½ a 15z Rthlr. bez., 15 ¾ Br., 1 G. pr. Frühjahr 1851 16 ¾ a 10 ¾ Rthlr. bez., 17 “ Br., 16 ½ a ¾ G. 28. Stettin, 13. Aug. Weizen flau. Roggen 32.33, pr. Herbst 32 bez. u. Br., 36 bez. Rüböl loco und pr. Herbst 11 ¼ Gld. Spiritus 25 ½, pr. Frühj. 22 ½. “ Telegraphische Notizen. Frankfurt a. M., 13. Aug. 2 ½ Uhr. Met. 4 ½proz. 71 ½, 5proz. 81 ¾. B. A. 1193. 32½2. Kurh. 8183 Wien 101 . Hamburg, 13. Aug. 2 ½ Uhr. Hamburg⸗Berlin 87 ⅛½. Köln⸗Minden 95 ½. Magdeburg⸗Wittenberge 57 ¾. Nordb. 39 ½. Getraidemarkt sehr still.
88
“
pr. Frühjahr
Nordbahn 42. Span. 33. Bad.
3proz. 58. 40. 5proz. 4 ½ Uhr. Flaue Stimmung. Int. 57 ½. Span. 3 proz. inl. 33 ⅞. Ard. 12 ¼. Met. 2 ½ proz. 42 ⅛, 5proz. 79 ½, neue 5proz. 83 v¾,. Russen 4proz. Hope 89. Stiegl. 88 ¾. Frankf. 100 ¼¾. Paris 56 ½%. “ Foes ETTEbTe-ö1-1-ö,.*. Roggen 5 Fl. höher. ilc .
Königliche Schauspiele. Donnerstag, 15. Aug. Im Schauspielhause. 127ͤste Abonnements⸗ Vorstellung: Dorf und Stadt, Schauspiel in 2 Abth. und 5 Akten, mit freier Benutzung der Auerbachschen Erzählung „Die Frau Professorin“, von Charl. Birch⸗Pfeiffer. Freitag, 16. Aug. Im Opernhause. Vorstellung. Der Freischütz. Oper in 3 Abth. von Weber. — Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 7½ Sgr. Sonnabend, 17. Aug. Im Opernhause. Sechste Vorstellung der Mlle. Rachel. Jeanne d'Are, tragédie en 5 actes et en vers, par Mr. Alexandre Soumet, jmitée de Schiller. (Mlle. Rachel: Jeanne d'Arc.) Anfang 7 Uhr. 8 Der Billet⸗Verkauf zu dieser Vorstellung beginnt erst Freitag, den 16. Auguft. 1
Meteorologische Brobachtungen.
Nach Beobachtung.
Paris, 12. Aug. 5 Uhr. Amsterdam, 12. Aug.
86ͤste Abonnements⸗ Musik von C. M.
Nachmittags einmaliger
2 Uhr.
1850. 13. Aug.
LuRdruek .... 336,2771r.. 336,127 Len 336,12 Par. Awellwärme 7,80 R. + 12,2“ n. + 22,3° R. 1157, 8 R. Flusswärme 17,2 R. + 9,2“ n + 8,9“ k. 88 9,4 R. Bodenwärme 79 pcCt. 33 pcCt. 63 pCt. Ausdünstung heiter. heiter. heiter. Nfederschlag 0 Rh. 0s0o. oso. 080. Wärmewechsel + 22,50 080. — + 13,2° + 9,2“ n. 62 pct. 080
Abends 10 Uhr.
Morgens 6 Uhr.
Luftwärme Thaupunkt .. Dunstsättigung . Wetter 1““ Wolkenzug. .. —
336,16“ Par... +† 16,5° R...
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Tagesmittel:
Berliner Börse vom 14. August.
Geld.
141 140 ½
Wechsel-Course.
Kurz 2 Mt. Kurz 50³ 2 Mt.
3 Mt. 6 6 22⅔ 2 Mt. 80 2 Mt. 8 86 ⅔
2 Mt. 1015
2 Mt. 99 ¾
8 Tage 99 ⅔
2 Mt. 99 ½ 99 ½
2 Mt. — 66 160 3 wochen/ 107 ½ 107 ¾
Amsterdam do. 250 PFI. IHIamburg . 300 Mb. ““ 300 Mk. 1 Lst.
1492
London
’ . 280 vI. V ’
Wion in 20 Xr. Augsburg Breslau
100 Thlr. 100 Thlr.
100 Pl. 100 Shbl.
Leipzig in Courant im 14 Thle. Fufs...
Frankfurt a. M. südd. W. Petersburg
Inländische Fonds, EPfandbriese, Hommunal- Papiere uncdl Geld-Course.
zf. Brief.
3 ½ do. Lt. B. gar. d0. 3 ¾ E.“
’ 90 ½ Friedrichsd'or. —
Geld.
Gem
Preufs. Freiw. A2¹] 5 106 ½ 106 ¼ do. St Aul. v. 50(¼4 ½ 99 ½ —
St.-Schuld-Sch. 3 ½ 86 —
Seech.-Präm.-Sch. — [110 ⁄ — K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ — Berl. Stadt-Obl. 5 do. do. 3 ½ Westpr. Pfandhr. 3 ½ Grossh. Posen do. 4 do. 40. 3 ½
96
2zt. Brief.] Geld.] Gom. Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr.
EKur- u. Nm. do.
Schlesische do.
103
100 ½⅔ And. Goldm. à 5 th. —
Disconto.
Fonds.
Ausländische
Russ. Hamb. Cert. 5 — do. Hope 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A. do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleihe do. Poln. Schatz0. do. do Cert. L. A. ⁵ do. do. L. B. 200 Fl — ““ oln a. Pfdbr a. C.]⸗
Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. IHIlamb. Feuer-K.
do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. 98 ½ IIoll. 2 ½ 2 Int. — Kurh. Pr O0. 40 th. 32 ½¼
N. Bad. do. 35 Pl. — 18 ⅔
93 ½ 109 *¾
80 ½ 93 95 ⅔
Eischhbahhn-Actien.
g.
Rein-Ertrag 1849.
Stamm-Actien. Kapital.
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ⅜ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins- Rechnung.
Prioritäts-Actien. EKapital.
Tages - Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche VerlOosung འ1 pCt. amortisirt.
91¹½ bz. u. 6. 88 bz.
104 ½ bz
62 ¼ B. 62 6. 135 B.
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
Berl Anh. Litt. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd. ..
Magd.-Halberstadt ..
do. Leipziger
Halle-Thüringer...
Cöln Minden..... do. Aachen....
Bonn- Cöln 8S.
Düsseld.-Elberfeld..
Steele -Vohwinkel .
Niederschl. Märkisch.
do. Zweigbahn
Oberschl. Lit. A...
do. SSeS188
Cosel -Oderberg.... Breslau-Freiburg... Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk . Stargard-Posen... Brieg-Neisse . Magdeb.-Wittenb....
eegmEe
— — d0 aea —
63 bz. 96 ¼ bz. 41 B.
—
5SüöSq=S
—
89 ½ 6. 32 ½ B.
83 B.
2SöSn—bo
-
108 B. 104 ½ B.
72 G.
74 ½ n.
69 bz. u. G. 39 q8 a 4 bz. 82 G.
58 B.
2gÖ8 ⸗*—
e
ꝓ”’SF 5 *s
9*
¹ —
‿—
Quittungs-Bogen.
Aachen-Mastricht .. 2,750,000
Ausltänd. Actien.
Friedr. Wilh.-Nordb. do. Prior...
Schluss-Course von Cöln-Minden 96 ¼ bz.
95 ½ B.
100 ⁷¾ I1“ 98 ½1 B.
93 B.
102 B.
100 ½ G
99 ⅛ G.
99 bz. u. 6.
Berl nlalt—
do. Hamburg
do. do.
do. Potsd.-Magd...
do. do.
do. do. Litt. D.
do. Stottinn
Magdeb.-Leipziger ..
Halle-Thüringer...
Cöln-Minden do. do.
Rhein. v. Staat gar. 1Ses e elo ghain e do. Stamm-Prior.
Düsseldorf-Elberfeld.
Niederschl. Märkisch.
do. do. V
1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 101 ½ B. 3,500,000 103 ¾ b⸗z 1,217,000 3 ½ — 2,487,250 89 . 1,250,000 76 ½ B. 4,175,000 95 B;. 3,500,000 109% d. 2,300,000 102 ⅞ bz 252,000 8 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000
do. III. Serie. do. Zweigbahn Magdeb.-Witten I“ Oberschlesische .... Krakau-Oberschl. .. Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel do. do. II. Ser.
99;
9SöSSönn
Ausl. Stamm-Act.
Börsen- Zinsen. Reinertr.
Kiel-Altona Sp. Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.
2,050,000 6,500,000 4,300,000
von Preussischen Bank-Antheilen 97 ½˖ bz.
Nur in einzelnen Actien-Gattungen, als Berlin-Hamburgern, Berlin-Anhaltern und Cöthen Bernburgern, fand einiger Umsatz zu
und die Notirungen blieben ohne Veränderung.
pesseren Coursen statt, in den übrigen war das Geschäft schwach
Bekanntmachungen. 459] Veräußerung des Alaunwerks bei Freienwalde. Das bei Freienwalde a. d. O. belegene, *¼ Meile von dieser Stadt entfernte Königliche Alaunwerk soll nebst sämmtlichen dazu gehörigen Grundstücken, Gebäu⸗ den, Inventarien und vorräthigen und gereiften Erzen, . behufs der Veräußerung aufgenommene Taxe auf K ⁊29,550 Thlr. 25 Sgr. ermittelt ist, im Wege der öffent⸗ — ichen Licitation verkauft werden. 8ggs Werk liegt unmittelbar an der von Neustadt⸗ “ nach Freienwalde führenden Chaussee und 1n h mit der Oder in Verbindung stehenden schiff⸗ .6 a und es gehört dazu außer einer Fläche torgen 475 Ruthen, wofür an die städli⸗ S meres Kasse ein Kanon von 126 Thlr. 25 Sgr. 1 ein eigenthümlicher Besitz von 8 Mor⸗ 118 hen an gutem Garten⸗, Acker⸗ und Wie⸗ Zur Veräußerung dieses Werkes haben wir im Auf⸗
trage des Königagli Königlichen Ministeriums fü s werbe und öffentliche Arbendü einen Eb11“
den 20. S stube des Al
Auskunft geben.
[144]
hastirt werden.
el Regierungs⸗ 8 Aac sehir zu welchem wir Bietaggslusüge
r desses n. daß dieselben vor Abgabe entweder baar oder n Sicherung Eintausend Thaler der Kreiskasse oder der imländischen Staatspapieren bei niren haben und da K asse des Alaunwerks zu depo⸗
Bietungslustige nicht 8 drei Uhr Nachmitt 1 8 1 ) yr ags neue 8 95 speziellen Veräußerunge en werden. 1 die Taxen und Werths⸗Ermattelungen “ ngen, so wie Geheimen Registratur der V. Abtheciana veenain der önigli⸗
[1451
chen Ministeriums für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten (Lindenstraße Nr. 47 zu Berlin), in der Re⸗ gistratur der unterzeichneten Regierung, so wie bei der Alaunwerks⸗Administration zu Freienwalde, eingesehen werden, auch wird der Ober⸗Hütten⸗Inspektor Förster auf diesfälliges Verlangen an Ort und Stelle über die Baulichkeiten, Inventarien und Grundstücke die nöthige
Potsdam, den 22. Juli önigliche Regierung. Abtheilung des Inner
Nachstehender Verkauf. 3 Das im hiesigen Kreise belegene und mit Zubehör auf 11,397 Thlr. 11 Sgr. 8 Pf. landschaftlich abge⸗ schätzte adelige Gut Lonczin Nr. 145. Litt. B. soll in dem
am 3. Oktober c., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichts⸗Lokale anstehenden Termine sub⸗
Taxe und Hypothekenschein sind in der hiesigen Re⸗ gistratur einzusehen. Carthaus, den 15. Februar 1850. 1 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
Nachstehender Verkauf. Das im hiesigen Kreise belegene adelige Gut War⸗ zenko Nr. 277, landschaftlich abgeschätzt auf 5187 Thlr. 23 Sgr. 6 Pf., soll b am 30. September c., Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Gerichts⸗Lokale subhastirt werden. 8 88 und deewe heen sis sind in der Re⸗ ur des unterzeichneten Geri Carthaus, den z Gerichts einzusehen 1“ Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
d1“ 8 8 1’
[1175b]
bei mir statt. Berlin, den 1. August 1850.
1850.
tigen sei.
zwar aus den bereitesten Mitteln.
machung zu erlassen.
26. Februar 1850.
“ “ 2228
2 2
5 2 8 *
Die Einlösung der bis Johanni 1850 fälligen Ost⸗ preußischen Pfandbrief⸗Zins⸗Coupons findet vom 15ten bis Ende August, Vormittags von 9 — 12 Uhr, gegen nach den Kapitals⸗Beträgen zu ordnende Verzeichnisse
Der Ostpreußische General⸗Landschafts⸗Agent Koommerzienrath F. W. Behrendt, Neue Schönhauserstraße Nr. 9.
6 . N.: B6 Neisse-Brieger Eisenbahn. Die General⸗Versammlung unserer Actiongire am 17ten d. hat beschlossen, daß die Zinsen der Stamm⸗ Actien für das zweite halbe Jahr 1848 als eine Schuld der Gesellschaft zu betrachten und demgemäß zu berich⸗
Die Berichtigung dieser Zinsen soll aus den Betriebs⸗ Ueberschüssen der Jahre 1849 und 1850 erfolgen, und
In Gemäßheit dieses Beschlusses wird auf den Zins⸗ Counpon Nr. 2 auf die am 1. Januar 1849 fällig ge⸗ wesenen Zinsen pro 2tes Semester 1848
fürerst Ein Thaler zur Auszahlung gelangen, in⸗ dem wir uns vorbehalten, über die Restzahlung mit Beginn des nächsten Jahres weitere Bekannt⸗
Unsere Central⸗Kasse ist angewiesen worden, vom 19. August d. J. ab die Abschlagszahlung zu leisten, und bitten wir, die in einem Verzeichniß nach den Nummern geordneten Coupons in den gewöhnlichen Vormittags Amtsstunden einzureichen, auf jeden Coupon einen Tha⸗ ler in Empfang nehmen zu lassen, und werden dann die mit einem schwarzen Stempel zu versehenden Coupons
1 2% I EEbö1’1“
„nur für einen Thaler gültig“ den Präsentanten zurückgegeben werden. Breslau, den 31. Juli 1850. Das Direktorium der Neisse⸗Brieger Eisenbahn.
h8 Dampf⸗Paket⸗Fahrt
[59 b] zwischen
Stettin und Riga in Korrespondenz mit den Bairdschen Dampfschiffen nach Reval und St. Petersburg durch das Dampfschiff „Düna“, geführt von Capitain Gustav Böhme. Abgangstage: von Riga von Stettin den 11. Mai N. S. Sonntag den 19. Mai N. S. Mrg. S. JEC 8. Juni 415. 22L. 30. „ 6. Juli 14. Juli 20. » 28. » 3. August 11. August 1vööe 25. » 841 9 8. Septbr. 14. Septbr. » FPe. 28. 5 6. Oktbr. 12. Oktbr. ] „ 20. 9 Passage: 1ster Platz à Person 33 Thlr. Pr. Crt.) Kinder b 2ter P658 5 22 „ 7 die Hälfte. Fracht für Güter aller Art und jeder Größe: 50 Kopeken Silber pr. Kubikfuß und 10 % Kaplacken. Riga, im April 1850. Nga, H br 11. Nähere Nachrichten ertheilen die Herren Agenten: in Riga Helmsing & Grimm,.W“ in Stettin D. Witt
97.10.
Jahr 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr. allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mi: 2 ½ Sgr. berechnet
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Erxpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
Amtlicher Theil. 1 Dentschlaund.
Preusten. Koblenz. Ankunft der Prinzessinn von Preußen. — reise des Prinzen Adalbert.
Oesterreich. Wien. Provisorische Vorschriften über die Vornahme der Staatsprüfungen. — Widerlegung einer Nachricht aus Frankfurt. — Kaiserliche Verfügung hinsichtlich der höheren Adjutanten⸗Stellen. — Reise des Generals Herzogs zu Sachsen⸗Koburg nach Ungarn. — Die Cholera. — Vermischtes. — Triest. Ankunst des Herzogs von Modena
Baͤyern. München. Abreise des Minister⸗Präsidenten von der Pfordten.
Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.
Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Ministerwechsel. — Verord⸗ nungen.
Frankfurt.
Ab⸗
Frankfurt a. M. Berichtigung. 1“ Fraunkreich. Paris. Antritt der Reise des Präsidenten. Drittes Militair⸗Bantett im Elpsee. Teste in Freiheit. Großbritanien und Irland. London. Tag der Parlaments⸗
Prorogation. — Polemik gegen eine Note reußi . Vermischtes. geg — des preußischen Gesandten. —
Rußland und Polen. weinpacht. 8
Belgien. Brüssel. Veränderungen im Ministerium
Italien. Turin. Die letzten Augenblicke 88 Ministers Santa Rosa und die Gefangennehmung des Erzbischofs. — Die Cholera in Livorno. — Vermischtes. — Sequestrirung der Güter des Erzbischofs von Turin und Beschlag auf die Besitzungen der Serviten. — Neapel. Abreise
des Königs nach Gaeta. Provisorische Regentschaft für die Dauer einer 88-
St. Petersburg. Verordnung über Brannt⸗
Griechenland. Athen. Reise des Königs. Türkei. Skutari. Die türkische Flotte im Jonischen⸗ 8 6 ¹ Jonischen Meere. u Wissenschaft und Kunst. Königl. Opernhaus. (Polpeucte. Fräul. Rachel: Pauline.)
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
Amtlicher Theil 7 g 8
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Ausbau einer Gemeinde⸗Chaussee von Derschlag über Nespen nach Rothemühle mit einer Zweig⸗Chaussee von Nespen bF mühle genehmigt habe, will Ich den dabei betheiligten Gemeinden behufs der künftigen Unterhaltung dieser Straßen die Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen geltenden jedesmaligen Chausseegeld⸗Tarif unter der Bedingung gestatten, daß dagegen die etwa bestehenden Brücken⸗, Damm⸗ oder Pflastergelder wegfallen. Zugleich bestimme Ich, daß das Recht zur Expropriation der für die Chausseen erforderlichen Grundstücke und die dem Chaus⸗ seegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf diese Straßen Anwendung finden.
Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentli⸗ chen Kenntniß zu bringen.
Sanssonci, den 15. Juli 1850.
(gez) Friedrich Wilhelm. gegengez.) von der Heydt. von Rabe.
An
den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der köln⸗frankfurter Staats⸗ straße bei Warth durch das Siegthal über Eitorf, Herchen und Dattenfeld bis zum Anschluß an die wiehlmünden⸗rother Gemeinde⸗ Chaussee durch die betheiligten Gemeinden genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expropriation der für diese Chaussee erforderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chaussce⸗Bau⸗ und Unterhaltungs⸗Materialien, nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestimmungen, auf dieselbe Anwendung finden soll. Zugleich will Ich den gedachten Gemein⸗ den das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem jedesmal für Staatsstraßen bestehenden Tarif verleihen; auch sollen die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestim⸗ mungen wegen der Chaussee⸗Polizei⸗Vergehen auf die Eingangs bezeichnete Straße Anwendung finden.
Der gegenwärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 15. Juli 1850.
(gez.) Friedrich Wilhelm.
g 8 (gegengez.) von der Heydt. von Rabe.
n
Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Finanz⸗Minister.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
„Dem Direktor der Provinzial⸗Irren⸗Anstalt zu Marsberg, Sa⸗ nitäts-Rath Dr. Ruer, und dem Salinen⸗Arzte Dr. Zimmer⸗ mann zu Dürrenberg den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem Premier-Lieutenant Harkort I. der Artillerie des 2ten Bataillons (Iserlohn) 16ten Landwehr⸗Regiments, dem Stallmeister bei der Ritter⸗Akademie zu Liegnitz, Rittmeister Hä⸗ nel, und dem Regierungs⸗Secretair Klein I. zu Düsseldorf den Rothen Adler-⸗Orden vierter Klasse; dem Rittmeister von Trotha des 8ten Kürassier⸗Regiments den St. Johanniter⸗Orden; so wie dem Brückenwärter Hermann Gilgenberger die Rettungs⸗ Medaille am Bande zu verleihen;
Die Rechts⸗Anwalte und Notare Hartmann zu Stettin und von Wolffradt zu Demmin zu Justizräthen zu ernennen; und
Dem chirurgischen Assessor Dr. Braumüller und dem phar⸗ mazeutischen Assessor Ritter bei dem Medizinal⸗Kollegium zu Stet⸗ tin den Charakter eines Medizinal⸗Raths zu verleihen.
8 Potsdam, den 14. August. Ihre Durchlauchten die Prinzessinnen Agnes und Ma⸗ rianne von Anhalt⸗Deßau sind, von Hannover kommend, im Neuen Palais eingetroffen.
Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.
Dem bisherigen außerordentlichen Professor in der evangelisch⸗ iheologischen Fakultät der Königlichen Universität zu Breslau, Li⸗ centiaten der Theologie Kahnis, ist die nachgesuchte Entlassung aus diesem Amte ertheilt worden.
Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentlich Der Wegebaumeister Rudolphy zu Reichenbach ist Bau⸗Inspektor in Anklam ernannt worden.
— Arbeiten. zum Land⸗
Dem Tischlermeister W. Willems zu Düsseldorf ist unter dem 13. August 1850 ein Patent auf einen Blendrahmen für Oelgemälde, um dieselben behufs deren Verpackung zusammenzulegen, von der durch Modell und Beschreibung nachgewiesenen Einrichtung, auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.
Abgereist: Se. Durchlaucht der Fürst von Hohenlohe⸗ Oeh ringen, nach Frankfurt a. M.
Se. Excellenz der General⸗Lieutenant, General⸗Inspecteur der Festungen und Chef der Ingenieure und Pioniere, Brese, und Der General⸗Major und Inspecteur der 1sten Ingenieur⸗ Inspection, von Wangenheim, nach Thorn.
Michtamtlicher Theil.
Dentschland.
Preußen. Berlin, 15. Aug. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen Staats⸗- und Kriegs⸗ Minister, General⸗Lieutenant von Stockhausen, die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden ihm verliehenen Großkreuzes des Ordens vom Zährin⸗ ger Löwen zu ertheilen.
Koblenz, 12. Aug. (Köln. Ztg.) Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin von Preußen ist am Sonnabend Nachmittag aus dem Bade Schlangenbad hierher zurückgekehrt und Se. Kö⸗ nigliche Hoheit der Prinz Adalbert, nachdem er Tages vorher die hiesige Artillerie inspizirt, am gestrigen Nachmittage nach Mainz abgereist.
Oesterreich. Wien, 13. Aug. Der Minister des Kultus und Unterrichts, Graf von Thun, hat Sr. Majestät dem Kaiser den Entwurf eines Gesetzes über die Einrichtung und Vornahme von Staatsprüfungen mittelst folgenden Vortrags zur Genehmigung vorgelegt:
Allergnädigster Herr! Nach dem bis zum März des Jahres 1848 bestandenen Studiensysteme waren die Zeugnisse über die abgelegten An⸗ nual⸗ und Semestral⸗Prüfungen die Grundlage, auf welcher die absolvirten Hörer der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Studien nach einer vierjährigen Verwendung an der betreffenden Fakultät zur Konzeptsprapis bei öffentlichen Aemtern und zu den strengen Doktoratsprüfungen zugelassen wurden. Als im Jahre 1848 die Lernfreiheit eingeführt wunde, fiel plötzlich jeder Prüfungszwang weg. Mit Ausnahme der Privatstudirenden ward es in die freie Wahl der Studirenden gestellt, sich Prüfungen zu unterziehen oder sich nur den Be⸗ such der Kollegien bestätigen zu lassen. Es war eine der dringendsten Auf⸗ gaben des ehrfurchtsvoll Unterzeichneten, der Verwirrung, mit welcher das höhere Unterrichtswesen durch die überstürzte, ohne alle Vorbereitung ge⸗ schehene Einführung eines von dem bisher bestandenen Systeme ganz ver⸗ schiedenen Prinzips bedroht war, abzuhelfen, was nur durch eine Reihe zusammenhängender Maßregeln erreicht werden konnte. Eine der ersten und nothwendigsten war die provisorische Studien⸗Ordnung für das Stu⸗ dienjahr 1849—50; durch dieselbe wurden auch die fakultativen Prüfungen öffentlich Studirender abgestellt und das Privatstudium für Hörer der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät nur noch in diesem Jahre als zulässig erklärt. v
Es ergiebt sich somit schon aus Rücksichten für den öffentlichen Dienst die dringende Nothwendigkeit für diejenigen, welche sich demselben widmen wollen, einen neuen Maßstab ihrer gehörigen Vorbildung aufzustellen. Diese Nothwendigkeit tritt um so schärfer hervor, je größer die Anforderungen des Staatsdienstes bezüglich seiner Kandidaten in quantitativer und qualitativer Hinsicht sich steigerten und je größer die Anzahl derjenigen Studirenden der rechts⸗ und staatswissenschaftlichen Fakultät ist, welche diese Laufbahn ein⸗ zuschlagen gedenken. Allein auch abgesehen von dieser bei der Neugestal⸗ fung unserer staatlichen Verhältnisse die höchste Bedeutung gewinnenden Rücksicht ist die Erprobung des Grades der rechts⸗ und staats⸗ wirthschaftlichen Bilbung, die sich der Studirende an der Hoch⸗ schule erworben hat, zugleich ein wesentliches inneres Entwickelungs⸗Ele⸗ ment des Studienlebens. Sie kann, zweckmäßig eingerichtet, nicht blos die nöthigen Bürgschaften einer wissenschaftlichen Vorbildung für den Staats⸗ dienst bieten, sondern auch dazu beitragen, die Besorgnisse derjenigen zu beschwichtigen, die in der Abschaffung der Semestral⸗ und Jahres⸗Prüfun⸗ gen die Erschlaffung der wissenschaftlichen Disziplin und die Aufhebung eines jeden Impulses zu angestrengter Thätigkeit der Studirenden erblicken und, geschreckt von den Gefahren, die aus der Durchführung des Prinzipes der Lernfreiheit hervorgehen können, geneigt sind, die Vortheile desselben zu
übersehen.
1850.
Bei dem tiefen Eingreifen einer diesfälligen gesetzlichen Bestimmung in alle Verhältnisse des öffentlichen Dienstes wurden vorerst die Ansichten sämmtlicher Ministerien über diesen Gegenstand eingeholt. Der hierauf verfaßte Entwurf wurde mit Zuziehung von Repräsentanten derselben und mehrerer Professo⸗ ren der wiener Universität berathen, und ich lege ihn, nachdem er in der beiliegenden Fassung die Zustimmung des Minister⸗Rathes erhalten, aller⸗ unterthänigst Ew. Majestät zur Sanction vor. Die allgemeinen Gesichts⸗ von welchen bei Abfassung dieser Vorschrift ausgegangen wurde, sind olgende:
Die an den österreichischen Universitäten bestandenen Semestral⸗ und Annual⸗Prüfungen hatten, abgesehen von der nachtheiligen Wirkung des beengenden Zwanges, durch welchen sie die Studirenden ohne Aus⸗ nahme hinderten, in ihrer wissenschaftlichen Ausbildung dieje⸗ nige Bahn zu verfolgen, die ihren individuellen Anlagen und Bestrebungen am besten entsprochen haben würde, den wesentlichen Mangel, daß sie immer nur Belege eines in den verschiedenen Prüfungsstadien er⸗ probten, successiv angeeigneten Erlernens der einzelnen Lehrfächer gewährten. Wie viel hiervon der Studirende am Schlusse seiner Studienlaufbahn noch behalten, wie viel davon er schon wieder der Vergessenheit überliefert hatte, das waren sie nachzuweisen nicht geeignet, ja sie verleiteten geradezu den Studirenden, immer nur einen einzelnen Gegenstand des Unterrichts für die Prüfung zu studiren und, nachdem diese überstanden war, ihn nicht mehr zu beachten.
Durch die nun vor dem Einhritte in den öffentlichen Dienst abzule⸗ gende Staatsprüfung soll dagegen mehr das Gesammtergebniß der in ge⸗ wissen Hauptgruppen der Rechts⸗ und Staatswissenschaft erworbenen Bil⸗ dung erprobt werden. Es wird dadurch ein sicherer Maßstab für die Be⸗ fähigung des zu Prüfenden erlangt und zugleich der Vortheil erreicht wer⸗ den, daß die Studirenden sich angeregt fühlen, den inneren Zusammenhang der Wissenschaften, welche das Gebiet ihrer Berufsstudien bilden, zu erfassen und das Erlernte mit gehöriger Selbstthätigkeit sich wahrhaft anzueignen, ohne gleichwohl die Freiheit ihrer Thätigkeit während der Studienzeit durch die engen Schranken einförmiger Regeln gelähmt zu sehen. Bei Bestimmung der Prüfungsgegenstände wurden die Anforderungen einer wissenschaftlichen Vorbil⸗ dung für alle Zweige des Staatsdienstes berucksichtigt. Es kann jedoch von dem aus der Universität eben austretenden Studirenden weder erwartet noch gefor⸗ dert werden, daß er während seiner Studienzeit sich alle jene Kenntnisse und Fertigkeiten angeeignet habe, welche ein bestimmter Zweig des öffentlichen Dienstes in Anspruch nimmt. Diese sich im vollen Umfange zu erwerben, bietet eben erst eine praktische Verwendung in demselben die Gelegenheit und die Mittel.
Der Entwurf unterscheidet darum zuerst die theoretische Staatsprüfung als die Bedingung der Zulassung zu dieser praktischen Lernzeit und die
praktischen Staatsprüfungen als Bedingung einer auf einer bestimmten Linie des öffentlichen Dienstes zu erlangenden Anstellung.
Nur die Regelung der ersteren, als der Brücke zwischen dem Studien⸗ leben und dem praktischen Wirken, ist Gegenstand des vorliegenden Ent⸗ wurfs, während die Anordnung der praktischen Prüfungen der Bestimmung der einzelnen Ministerien anheimgestellt bleibt, deren Dienstzweige hierdurch berührt werden. Der Gedanke lag zwar nahe, schon für den Eintritt zur Praris je nach den verschiedenen Dienstzweigen auch verschiedene Anforde⸗ 11““ zu stellen und daher mehrere Arten der theoreti⸗
12 S Mb 82 8 fepr 7 dienstlichen Lanfbahn Z“ gtaceahsr für den Staatsdienst selbst, als für die Studirenden 8 5 18b. der Rückwirkung der theoretischen Staatsprüfung auf 588 Erxche r gen zweckmäßiger, jene Scheidung nicht hier, sondern vielmehr nur bei 1 praktischen Prüfungen eintreten zu lassen. Die verschiedenen Sphären des’ öffentlichen Dienstes berühren sich vielseitig. Kein österreichischer Beamter kann seinem Berufe vollkommen genügen, wenn er nicht einen Ueberblick über das Gesammtgebiet der bsterreichischen positiven Gesetzgebung genom⸗ men und darüber wenigstens einmal Rechenschaft abgelegt hat. So selten ein österreichischer Richter in die Lage kommen mag, von seinen erworbenen Kenntnissen über die österreichische Finanz⸗ und Verwaltungs⸗Gesetzkunde einen unmittelbaren Gebrauch zu machen, so ziemt es sich doch eben so wenig, daß ihm diese Gebiete der vaterländischen Gesetzgebung ein unbekanntes Land seien, als daß dem Verwaltungs⸗ oder Finanz⸗Beamten die Grundsätze des öster⸗ reichischen Civilrechtes, des Prozesses, des Strafrechtes u. s. w. ganz unbe⸗ kannt bleiben. Der bei weitem größere Theil der Rechtshörer verfolgt in seinen Studien eine praktische Richtung. Die Art der Einrichtung der Staatsprüfung wirkt nothwendig auf die Wahl der Vorlesungen ein. Wür⸗ den nun in derselben an die Kandidaten der verschiedenen Dienstzweige we⸗ sentlich verschiedene Ansorderungen gestellt, so dürften sie sich in ihrer Uni⸗ versitätszeit lediglich auf die denselben entsprechenden wenigen Lehrfächer beschränken. Ihre ganze Vorbildung für den Staatsdienst würde somit ein⸗ seitiger werden und den Anforderungen desselben noch weniger als bisher entsprechen. Bei der Schwierigkeit endlich, auf Jahre voraus die Aussichten zu berechnen, welche in den verschiedenen Kategorieen des öffent⸗ lichen Dienstes den Bewerbern geboten werden, und welche nach Umständen so häufig wechseln, ist es dem Interesse des Studirenden entsprechender, mit Einer Staatsprüsung sich zum Eintritte in die verschiedenen Zweige des Staatsdienstes befähigen zu können, als sich schon während seiner Stu⸗ dien für einen bestimmten Dienstzweig entscheiden oder die Prüfung, durch welche er die Aufnahme zu der Praxis in einem Dienstzweige erlangte, als eine vergebliche ansehen zu müssen, wenn er sich später entschließt, in einen anderen Dienstzweig überzuteten.
Mag daher diese eine Prüfung wegen der größeren Ausdehnung des Prüfungs⸗Gebiets ihm auch größere Schwierigkeiten bieten, so eröffnen sie doch, einmal besiegt, ihm ein freieres Feld für die Wahl und den Wechsel seiner Berufsrichtung. Schon aus diesem Grunde erweitert sich aber die Zahl der Prüfungs⸗Gegenstände. Noch mehr geschieht dies durch die Nothwendigkeit, dem österreichischen Beamtenstande eine feste und umfassende wissenschaftliche Grundbildung zu verleihen, die ihn befähigt, seine Amtspflicht aus einem höheren Gesichtspunkte, als dem eines brauchbaren Routinisten, aufzufassen und zu üben. Erscheint für den ersten Anblick das Maß der an den Prüfling in §. 5 gestellten Anforderungen zu hoch gespannt, als daß der minder Begabte ihnen ohne jahrelange Vorbereitung genügen könnte, so beschwich⸗ tigen die §§. 38 — 41 diese Bedenken so weit, als sie beschwichtigt werden können und sollen. Soll die Lernfreiheit nicht wirklich für die an den Uni⸗ versitäten sich bildenden Kandidaten des Staatsdienstes jene Gefahren her⸗ beiführen, welche ihre Gegner in ihr erblicken, so soll und muß die Staats⸗ prüfung so eingerichtet werden, daß nur derjenige sie leicht und ohne lan⸗ ges Intervall nach zurückgelegter Studienzeit bestehen kann, der diese Zeit mit Gewissenhaftigkeit verwendet hat. Für denjenigen, der seine Zeit an der Universität vergeudet, oder der die nöthige Geisteskraft nicht besitzt, um in 4 Jahren in den als Prüfungsgegenstände bezeichneten Wissenschaften jenes Maß von Kenntnissen zu erwerben, mit welchem sich die §§. 38 — 41 begnügen, für den soll sie schwierig, ja unüberwindlich sein. Die große Menge der Prüfungsgegenstände, welche sich aus den oben angeführte Gründen für die theoretische Staatsprüfung häuft, macht es gleichwohl eben so dem Kandidaten, wie den Prüfungs⸗Kommissionen, höchst schwierig, sie ohne gänz⸗ liche Verflachung ihres Inhaltes gleichzeitig zu bewältigen. Die Prüfungsfächer