1396
Hamburg⸗Berlin 87 ½⅛. Köoöln⸗Minden 95 ¾
berge 58. Nordb. 39 ½. Getraidemarkt still. Roggen, königsb.
zu haben, pr. Frühjahr 54.
5 Uhr.
Der Kurmärker und die Picarde, 1815, L.
Genrebild von Schneider.
Im Opernhause. Sechste Vorstellung der Mlle. Rachel. Jeanne d'Arc, tragédie en 5 actes et en vers, par Mr. Alexandre Soumet, imitée de Schiller. (Mlle. Rachel: Jeanne d'Arc.) Anfang 7 Uhr.
Billets zu dieser Vorstellung sind im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau zu solgenden Preisen zu haben:
Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ran⸗ ges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet und den Parquetlogen, zur Tribüne und zum Orchester 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst be⸗ findlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Lo⸗ gen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. ꝛc.
—. 29
Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.
Magdeburg⸗Witten⸗
loco ohne Faß 16 a 16 ½ Rthlr. bez.
mit Faß pr. Aug. ¹¼ 33 Ptb‚r. h 8 Aug./Sept. 15 ⅞ Rthlr. bez. u. Br., ³5 G. Sept. / Okt. 15 ½ Rthlr. Br., 15 ¾ bez. u. G. s pr. Frühjahr 1851 17 Rthlr. bez. u. Br., 16 Paris, 13. Aug.
122 pfd. pr. Herbst 49
Das Abonnement beträgt “ b 8 8 b 1 ““
2 Rthlr. für ¼ Jahr. b à zas.ne vahe 8 Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und 8 Athlr. *⸗ Jabr. E1 in allen Theilen der Monarchie 8 eae. Fene Staae⸗ ohne Preis⸗Erhéhung. 8 1eeennge Bei einzelnen Rummern wird reg. der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
3Zproz. 58.20. 5proz. 90. 80.
Stettin, 14. Aug. Weizen flau. b Roggen 32 ½, 31 ½; pr. Herbst 32; pr. Frühjahr 353. Königliche Schauspiele. Rüböl pr. Herbst 11 12 bez. Freitag, 16. Aug. Im Operuhause. Söste Abonnements Spiritus 25 ¼, pr. Frühj. 22 ½ Vorstellung: Czaar und Zimmermann, komische Oper in 3 Abth., Musik von Lortzing. Tanz von Hoguet. Wegen Unpäßlichkeit der Frau Herrenburger⸗Tuczek kann die
Oper: „Der Freischütz“, nicht gegeben werden. — Sonnabend, 17. Aug. Im Schauspielhause. 128ste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Fabrikant, Schauspiel in 3 Abth., nach dem Fran⸗ zösischen von E. Souvestre, bearbeitet von E. Devrient. Hierauf:
Hö ä Gwb.
Telegraphische Notizen.
Frankfurt a. M., 14. Aug. 2 ½1 Uhr. Met. 4 ½proz. 71 ¼, 5proz. 81 ½. B. A. 1191. 32 ½. Kurh. 31 ½.. Wien 101 .
Hamburg, 14. Aug. 22
. rtczetKnbreLses e 2
Berlin, Sonnabend den 17. Angust
Nordbahn Span. 33.
Uhr. Börse fest, wenig Umsatz.
Berliner Börse vom 15. August.
Eizschbahmn- Actien.
8 114*
Amtlicher Theil. 8 Deutschland.
esterreich. Wien. Hofnachrichten. Ordensverleihun
Widerlegung von Gerüchten über Radetzty. — Vermi b Hofnachrichten. b frerischtes. St. Bayern. Aschaffenburg. Ankunft des Königs Ludwi Sachsen. Dresden. Aufhebung der vüvtsorsschen Gesete. Württemberg. Stuttgart. Ausschusses der
Grenadier⸗Regiments den St. Annen⸗Orden zweiter Klasse mit der Krone zu verleihen geruht.
Oesterreich. Wien, 14. Aug. gab vorgestern Vormittag
gegen den Treubruch der Türken mit dem Beifügen, daß sie, wenn die Pforte die Türken in Bulgarien nicht zur Ordnung führen und bestrafen nicht könnte oder nicht wollte, bemüßigt sein wird, den Bulgaren ausreichende Hülfe angedeihen zu lassen, um dem Treiben der Musulmanen in Bulgarien ein Ziel zu setzen.“
Ss Pölten, 12. Aug. (W. Z.) Ihre Kaiserlichen Ho⸗ heiten Erzherzog Franz Karl und Erzherzogin Sophie sind heute
Mittags und Se. Kaiserliche Hoheit Erzherzog Ludwig Joseph um
Urief. 141½
(eld.
8 Se. Majestät der Kaiser
9. esten mehrere Audienzen und wohnte später einem Ministerrathe bei. General Lüders wurde vorgestern Sr. Majestät dem Kaiser vorgestellt. Der Kaiser unterhielt sich mit demselben längere Zeit in französischer Sprache und ließ ihn später zur Kaiserlichen Tafel laden. Die Aeltern Sr. Majestät des Kai⸗
Börsen-Zins- Rechnung.
Stamm-Actien. V Kapital. Prioritäts- Aclien. apital.
Amsterdam
40. Tages - Courns.
Sümmtliche Prioriists-Actien werden dureh
jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
Der Reinertrag, wird nach erfolgter Bekannttn. in der dazu bestimmten Rubrif ausgefüllt Die mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar
300 Mk. 300 Mb. 1 Lst.
300 Fr.
Hamburg
do.,
Rein Ertrag. 1849.
London . 8 8 05 Berl. Anh. Litt. A. B. 6,000,000 91 ½ 4¾ Berl. Anhalt. . 1,411,806) Antwort des Landes⸗
Wien in 20 Xr.
Augsburg
150 Fl. 100 Thlr.]
422115 100 Thle.
100 Fl. 8 1909
150 Frl. V
Hreslau eipzig in Courant im 14 Tulg. Fufs ...
Frankfurt a. M. südd. W.
Petersburg
Intändische Fonds, I. fandbriese, Kommaal-
Geld-Course.
Geld. 106 ¼ 99 ¼½ à
361 99 ⅔
Gem.
zt. Uriek.
preuss. Freiw. Anl 5 106 ½¼
do. St Anl. v. 50/ 4 ½ —
St.- Schuld-Sch. 3 ½ 86 ½ Kur- u. Nm. do. 3 ½
— 110 ½4 Schlesische do. 3 ½
3 — do. ELt. R. gar. 2. 34 103
Ostpr. Pfandbr. 3 Pomm. Pfandbr. 3 ½ 95 ⅔ 3 111“ — K. u. Nm. Schuldv. e Berl. Stadt-Obl.
do.
do. Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5 h.
Disconto-.
90 ⅓
Westpr. Pfandbr. 2 100¾
Grossh. Posen do.
Pr. Bk. Anth.-Sch. f
3 Wochen
7t. Geld. Cem
96 ¹
98⁷ 98 ¼
13 ⁄
do.
8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000
Hamburg.. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt .. do. ELeipziger IHIalle- Thüringer Cöln -Minden do Saoehehe Bzonn- Cöln Düsseld.-Elberfeld.. 8 Steele - Vohwinkel Niederschl. Märkisch. 6do. Zweigbalm Oberschl. Lit. A. do. “ (0801 Oderberg ... V Breslau -Freiburg... Krakau-Oberschl....
56 16 107]
Papiere 2127.
95
104 ½ 6 62 ¼ a 135 B. 63 bz. 11B
— 1 —
*N
—— —
89 ⅔ B. 33 B.
83 B
108 B. 104 ½ B. 72 % 0. 74 ½ th. 69 ¼ hz.
82
—8—b .
8
4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000
Berg. Märk. Stargard-Posen
Brieg-Neisse. .. ..... Magdeb.-Wittenb... .
do.
Ausländische Fonds.
gouitlunss- Hogen.
Polu. neue Pfdbr.- do. Part. 500 Fl. do. 390 Fl. IIamb. Feuer-K. 3 f0. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. 11011. 2 ½ ℳ Iut. ’ do. do Cert. L. A. 5 4 Kurh. Pr O. 40 th. — 10,40. I. 1E. 200 F!; 3 N. Lad. d0. 35 Fl. Doln a. Pfdbr a. C. 4 96 ½ I
Huss. Iamb. Cert. do. Hope 1. Anl. — do. Stregl. 2. 4. A. 4 9. 1 do. EW1” L do. v. Rthsch. Lst.2 lo. Bugl. Anleihe lo. Poln. Sehatz O.
Aachen-Mastricht .. 2,750,000
Austünd. Aeltien.
Nordb. Prior...
Friedr. Wilh 8,000,000
do.
39 ¼ h2z. 82 ½ b2z.
SUᷓSUSgececeSeSnnneeeeöööö
40 3
97 ½ 0C.
Schluss Course von Cöln-Minden 96 ¼ bz.
do. do. do. do. do. do.
do.
do. do.
Minden do.
Cöln d0. Rhein. v. do. do.
do. do. do.
do.
Kiel-Altona Cöthen-
Hamburg
Potsd.-Magd...
Stettiner: Magdeb.-Leipziger .. Halle- Thüringer...
Staat gar. 14 Pmoritat Stamm-Prior. Düsseldorf-Elberfeld. Niederschl. Märkisch.
11I Zweigbahn Magdeb.-Wittenb. ... Oberschlesische Krakau- Oberschl. .. Cosel-Oderberg Steele-Vohwinkel do. II. Ser. Breslau- Freiburg ...
Berg.-Märk.. Ausl. Stamm-Aclt.
zernb. Mecklenburger
5,600,000
1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000
800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000
2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000
100,000
100,000
II. Ser.
“ 101 ½ bz. 1003 bz. u 1049, G. 99 ½ 6. 99 bz. u. 6 101 ½8 B. 103 ½ bz
Litt. D.
89 .
76 ½⅔ B.
90 bz. u. 6. 94 2 bz.
103 ¾ u.
102 ½ n
do. Serle.
99 b⸗
2,050,000 6,500,000 4,300,000
von Preussischen Bank-Antheilen 97 ⁄¾ bz.
Im Geschaft zeigte sich heute etwas mehr Leben, als während der letzten Tage, und die Course behaupteten sich nicht
nöher bezahlt.]
M
ur fest, sondern es wurden auch cinzelne Actien-Gattungen etwas
vat. 1“
Bekanntmachungen.
[492] Nothwendiger Verkauf.
Das in der breiten Straße hierselbst gelegene, Vol. I. No. 23. Fol. 95. des Hypothekenbuchs verzeichnete, dem Glasermeister Bach gehörige Haus nebst Zubehör, wel⸗ ches nach der nebst dem Hypothekenscheine in der Re⸗ gistratur einzusehenden Taxe auf 11,429 Thlr. 16 Sgr. 8 Pf. abgeschätzt worden, soll
am 12. Februar 1851, Vormittags 11 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des Particulier Benjamin Hartmann als Real⸗Gläubiger werden hierzu öffentlich vorgeladen.
Frankfurt a. d. O., den 25. Juli 1850.
Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
[491] vnng.
Das der Höchsten Gutsherrschaft von Krojanke gehö⸗ rige, im Flatowschen Kreise in Westpreußen 1 ½¼, 1 ½ und resp. ¾ Meilen von den Städten Flatow, Jastrow und Krojanke, so wie 3 Meilen von der schiffbaren Netze und von der im Bau begriffenen Ostbahn entfernt ge⸗ legene Vorwerk Wengerz, welches zum größten Theile guten Boden enthält, sich in einem guten Kulturzustande befindet und einen Flächenraum
a) an Hof⸗ und Baustellen.. e“ 4 c) » Acker 1497 d 168 1 ) » Gräben und Gewässern 4 1 †) » Wegen Triften u. Unland 22 „ 1] zusammen von 1703 Morg. 174 ◻᷑R. Preuß. Maß umfaßt, nach erfolgter Regulirung völlig separirt und von allen Servituten befreit ist, soll nebs der wirthschaftlichen Nutzung der vorhandenen Gebäude, Inventarien und Saaten vom 1. Juli 1851 ab auf 18 hinter einander folgende Jahre, alse bis zum 1. Juli 1869, im Wege der Submission verpachtet werden. „Die Pachtbedingungen sind bei dem unterzeichneten Rentamie und in der Registratur der Prinzlichen Ge⸗ neral⸗Verwaltung in Berlin, Köthenerstraße Nr. 47, vn hn. zund werden alle auf die Pacht Bezug ha⸗ —23 auf diesfällige portofreie Anfrage Die ab 89 getheilt werden. bbböee sind bei der Prinzlichen sanke, per Abress⸗ n dn Herrschaften Flatow und Kro⸗ Diritenten der K. Geheimen Rechnungs⸗Raths und Kontrolle der Staats⸗Papiere, Herrn
Klemm zu 2 - 85 verstegelt e Berlin, bis zum 15. Oktober d. J.
Anco einzurei 3 besundenen zureichen, und wird bei annehmlich
3 Gebvot Hder 5 falls binnen 3 Wochnen Sg. bald darauf, jeden⸗
Die 8 8 8 8 ne anecheecsabes müssen ihre Qualification gehö tion von 1000 dNeenn Seüe des Zuschlages Fne Lan⸗ oder landschaftlichen Psandbriesihen Staats⸗Papieren Flatow, den 12. August 1830 114“X“
Prinzliches Rent Amf
4 Morg. 152 R. 5 5, 1 30 5
Vor⸗ und Zunamen.
Geburtsort. Vor⸗ und Zunamen. Geburtsort.
[446] Beklanntmachui ng.
Nachverzeichnete Mannschaften aus den Altersklassen der Jahre 1847, 1846, 1845, 1814 und 1843, welche gegenwärtig noch zur Dienstreserve gehören, jedoch der in Gemäßheit der Anordnung in §. 18 des Gesetzes vom 9. November 1848, die Abänderung einiger Be⸗ stimmungen des Gesetzes über Erfüllung der Militair⸗ pflicht vom 1. August 1846 betreffend, seitens des Kö⸗ niglichen Kriegsministeriums mittelst Verordnung vom 12. April 1819 erlassenen Aufforderung, bei Vermei⸗ dung der für den Unterlassungsfall im 9 Kapitel des Gesetzes vom 1. August 1846 angedrohten Strafen, vor der betreffenden Bezirks⸗Rekrutirungs⸗-Kommission an dem von derselben bestimmten Tage und Octe behufs der anderweiten Untersuchung ihrer Diensttüchtigkeit in Person sich zu stellen, keine Folge geleistet haben, wer⸗ den, da deren Aufenthalt unbekannt und zur Zeit nicht zu ermitteln gewesen ist, unter Bezugnahme auf obge⸗ dachte Gesetzbestimmung, ingleichen §. 13 der Ausfüh⸗ rungs⸗Verordnung zum Gesetze vom 9. November 1818,
Friedrich Augnst Bemmann. Frauz Edmund Böricke. Julius Herrmann Becher. Johann Christoph Schönfeld. Johann Christian Zucker. (Gottlob Friedrich Meinhold. Carl August Renner.
Carl Ludwig Dörffel.
Carl Louis Deumer. Christian Friedrich Kempt. Gustav Albert Lehninger. Franz Rudolph Mevper. Heinrich Eduard Puschmann. Carl Loos. 1 Carl Julius Seiler.
Johann August Bauer.
Carl Louis Bauer.
Christian Friedrich Ernst Klotzsche. Christian Gottlieb Müller.
Erlau. Glauchau. Chemnitz. Röhrsdorf. Gospersgrün. Nothenkirchen. Chemnitz.
Marienei. Großencuhndorf. Buchholz. Vielau. Callenberg. Hohenstein. Rosenthal. Schönheyde. Lichtenstein. Leubetha im Voigtlande. Niederlungwitz. Meerane. Hohenstein. MülsenS. Niclas Ernstthal b Lichtenstein.
Johann Friedrich Wunderlich. Johann David Bock.
Carl Richard Hesse.
Johann Gottlieb Ludwig.
Carl Herrmann Dietrich. Friedrich Wilhelm Kempe. Johann Gottlieb Neubauer Friedrich August Schott.
Carl Friedrich Fürchtegott Arzig. Christian Oscar Lenzner.
Eibenstock. Schwarzenberg. Zwickau. Königsbrück. Oberschlema Schneeberg. Schneeberg. Crimmitzschau. Stenn. Lichtentanne. Unterwittersgrün Oberneumark.
Johann Gottlieb Zscherpe.
Carl Friedrich Bausch.
Carl Ludwig Breyer.
August Friedrich Herrmann Neubert. Ernst Gotthilf Schreiber.
Christian Gottlieb Mothes.
in Verbindung mit §. 81 des Gesetzes vom 1. August 1846, hierdurch vorgeladen, zu vorgedachtem Zwecke bin⸗ nen einer doppelten Sächsischen Frist und längstens bis zum 21. Oktober dieses Jahres sich bei der Obrigkeit ihres früheren Gestellungsortes persönlich zu gestellen und behuss der Erfüllung ihrer gesetzlichen Obliegenheit anzumelden, unter der Verwar⸗ unng, daß sie außerdem nach Ablauf gedachter F ist als Ausgetretene werden betrachtet und die Kap. 1& des Gesetzes vom 1. August 1846 angedrohten Strafen auf sie Anwendung erleiden werden. Zwickau, den 5. Juli 1850.
Friedrich Misselwitz. Carl Friedrich Schütze.
Christian August Lauckner. Carl Louis Prager.
Carl Edmund Seifert. Carl Eduard Lehnhardt.
Carl Wilhelm Puschmann. Carl Heinrich Schönfelder. ““ Johann Gottlieb Eismann Königliche Kreis⸗Direction. Frirdrich Eduard Schulz. 1“ Wa bdorf. Carl Friedrich August Wagner. I Sohann Gottlieb Hickk. VIzeRi chni ß 8 der b abwesenden Dienst⸗Reservepflichtigen. Vor⸗ und Zunamen, [Geburtsort.
Franz Ludwig Bilz. imbach. 1 Adam Goitfried Berger. Hartmannsdorf. Carl Cicanck.
Johann David Fritsche. Carl Friedrich Anton Friebe. Carl Heinrich Götze. Friedrich Wilhelm Hoyer. Wilhelm Ludwig Uhlig. Carl Traugott Ülbricht. Moritz Friedrich Wagner. Ernst Heinrich Buchheim.
Christian Heinrich Lang.
Christian Gottlieb Schwarz
Carl Moritz Bär.
Carl Ferdinand Meyer.
Carl Heinrich Schmidt.
August Gotthelf Herrmann Chinger. Christian Eduard Dürig
Friedrich Wilhelm Gottschalk. Gustav Adolph Körbitz.
Georg Friedrich Pabst.
Christian Gottlob Brändel.
Carl August Hüttel. 1 Johann Gottfried Oertel. . Johann Christian Friedrich Neumeister. Christian Ferdinand Uebel.
Johann Friedrich August Braun. Johann Georg Gottlob Wunderlich. Johann Gottlieb Schraps.
Christian Gottlob Julius Bernhardt.
Schönau. St. Egidien. Plauen. Zschopau. Chemnitz. Chemnitz. Auerbach im Voigtlande. Mittweida. Oberfrohna. Schmiedeberg. Sachsdorf. Oberrossau.
Friedrich August Bernhardt. August Wilhelm Eckhardt. Theodor Immanuel Größel. Carl Adolph Hover.
Ernst Heinrich Köhler.
Julius Nerge.
Johann Gottlieb Winkler. Friedrich Louis Hoppe,
Wilhelm Theovor Herklotz. Wilhelm Oswald Püschel. Friedrich August Wilhelm Heil.
Franz Gottlieb Renner. ““ Louis Ferdinand Hartmann 3 Carl Julius Ciriack.
Leopold Inlius Dietel.
Christian Gottlieb Elbel.
Carl Wilhelm Mocker.
Johann Friedrich Perner
Sachsenburg. Bräunsdorf. Waldenburg. Chemnitz. Mittweida. Oberfrohna.
Gräfenhain. Ulberndorf bei Dippoldiswalde. Lauter. Stötteritz bei Leipzig. Beierfeld. Johanngeorgen⸗ stadt. Schneeberg. Schneeberg. Stangengrun. Kirchberg. Bärenwalde. Pobershau, Rathsseite. Breitenbrunn. Bernsbach. Cranzahl. Bernsbach. Schmalzgrube. Marienberg. Wiesa. Pegau. Dresden. Jugelsburg. Adorf. Auerbach. Thierbach. Papstleithen. Erlbach. Wohlhausen. Kandelhof. Lichtentanne Grobau. Reichenbach. Neukirchen. Reichenbach. Reichenbach. Grobau. Plauen. Reinhardtswalde.
190 9b bahn-Gesellschaft.
2te Ziehung zur Amortisation der 5 pCt. Prioritäts⸗Obligationen.
In Gemäßheit der §§. 4, 8 und 9 des Nachtrags zum Statut der Gesellschaft hat heute die diesjährige Ausloosung des ½ vCt. vom Kapital⸗Betrage unserer 5 pCt. Prioritäts⸗Obligationen stattgesunden, und sind solgende Obligationen
„Zzur Einlösung und Amortisation auf den 1. Sep⸗
tember a. c.“ durch das Loos gezogen, als:
Serie I. Nr. 62. 1 Stückkkk . 1000 Mk. Beo.
Serie II. Nr. 155. 696. 725. 726.
zus. 4 Stück à 500 Mk. Beo.
Serie III. Nr. 88. 154. 440. 904.
1193. 1340. 1536.1585.1883.2093. zus. 10 Stück à 200 Mk. Bco.
Serie IV. Nr. 444. 482. 564. 727.
763. 1082. 1479. 1561. 1689. 1833. 2382. 2587. 2971. 3213. 3566. 3586. 3701. 3733. 4062. 4255. 4374. 4450.
3941.
4515. 4919. ztiss
4 2 )
2000
2000
25 Stück à 100 Mk. Beo.. “ zusammen 7500 Mk. Beo. Die Auszahlung der Kapital⸗Beträge nach dem No⸗ minalwertye geschieht pr. Banco vom 2. September a. c. ab gegen „Einlieferung der betreffenden Obliga⸗ tionen nebst den dazu gehörigen Zins⸗Coupons und den Talons“ im Administrations⸗Büreau der Gesellschaft (Repsoldstraße Nr. 01 b.), und wird darauf aufmerk⸗ sam gemacht, 88 b 1) daß mit dem 1. September a. c. die Verzinsung der ausgeloosten obigen Obligationen aufhört; 2) daß der Betrag der etwa sehlenden noch nicht fäl⸗ ligen Zins⸗Coupons von dem Kapitale gekürzt wird. Hamburg, den 20. Juni 1850. EIIII1 der Hamburg⸗Bergedorser Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Hamburg⸗Bergedorfer Eisen⸗
versammlung auf die Königlichen Reskripte. Hessen und bei Rhein. * W - — Sidenenen z. iderlegung. 8 n bar ⸗Deßau. Deßau. Die Entlassung des Landtags. 7 t. Frankfurt a. M. Ankunft des Prinzen Adalbert von Ausland.
Verona. Auflösung der General⸗Fi Directi
ona. Aufl 9 Finanz-Direction. 1 Paris. Vermischtes. — Berichte über die Reise des Präsi⸗ Die permanente Kommission. — Ordensverleihung. — Ver⸗
Oesterreich.
Frankreich. denten.
mischtes.
E roßbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Verhandlun⸗ “ “ der Sklaverei⸗Bill im Senat der Vereinigten Staa⸗ 188 Tüinnclärung Präsidenten über die auswärtige Politik. —
Dänemark. Kopenhagen. Armeebefehl.
I 9 urin. Näheres über die Maßregeln gegen die Serviten 1 vh ie Aufregung wegen der Verweigerung der Sterbesakramente dantenst sc Rosa. — Das Verfahren gegen den Erzbischof. — 9 n 8 er Minister. — Mantua. Wechsel im Stadtkommando. — Rom. Verleihung der großen goldenen Medaille. — Neapel. Kon⸗
Göüeterheng, 819 v
nland. Athen. Botschaft ü is Köni 1Nenedüschn “ G die Reise des Königs und
Ostindien. Kalkutta. Rüstungen
mischtes. die Afridis.
gegen Ver⸗
I. 8 8 en⸗ 8 G Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
rererr
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Auf Grund der stattgehabten Wahl dem vormaligen Präsiden⸗ ten der Kaiserlichen Akademie der Wissenschaften zu Wien Freiherrn von Hammer⸗Purgstall, so wie dem Mitgliede der I des inscriptions et belles lettres zu Paris, Eu gen Burn ouf, und dem Mitgliede der Akademie des sciences zu Paris, Biot, den Orden pour le mérite für Wissenschaften und Künste zu ver⸗ leihen;
Die bisherigen Regierungs⸗Räthe Deetz und von Selchow, so wie den bisherigen Landrathsamts⸗Verweser Grafen Eberhard zu Stolberg⸗Wernigerode, zu Landräthen zu ernennen; und
Dem seitherigen Regierungs⸗Rath Pehlemann bei seiner Ernennung zum Vorsteher der Ministerial⸗Militair⸗ und Bau⸗ Kommission in Berlin den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ Rath beizulegen.
Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich Karl vorn Preußen ist nach der Provinz Schlesien abgereist
Finanz⸗Ministerium. Betlanh.
Unter Bezugnahme auf den §. 17 des Gesetzes vom 15. April 1848 wird hierdurch bekannt gemacht, daß am 31. Juli d. J. 7,245,635 Rthlr. in Darlehns⸗Kassen⸗Scheinen in Umlauf waren.
Berlin, den 14. August 1850.
Der Finanz⸗Minister. In Vertretung: Horn.
Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Dem Major a. D. Serre zu Mayxen bei Dresden ist unter dem 13ten d. M. ein Patent auf eine durch Beschreibung und Zeichnung nachgewiesene als neu und eigenthümlich anerkannte Gewölbe⸗C onstruc⸗ tion für verschiedenartige Feuerungs⸗Anlagen, desgleichen ein Patent auf eine durch Zeichnung und Beschreibung erläuterte, in ihrem ganzen Zusammenhange als neu und eigenthümlich erkannte Darre, ohne Jemand in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, 1 auf fünf Jahre, von jenem Tage an gerechnet, für den Umfang des preußischen Staates ertheilt worden.
Angekommen: Se. Durchlaucht der Herzog Karl und Se. Durchlaucht der Prinz Friedrich zu Schleswig⸗Hol⸗ stein⸗Sonderburg⸗Glücksburg, von Hamburg.
Abgegangen: Se. Excellenz der General⸗Lieutenant und
sers, Ihre K. K. Hoheiten Erzherzog Franz Karl und Frau Erz⸗ herzogin Sophie, sind vorgestern nach Ischl abgereist. Se. Majestät der Kaiser selbst und dessen Brüder werden binnen einigen Tagen folgen. Das Landhaus bei Hitzing, welches der Bruder Sr. Majestät des Kaisers, Erzherzog Ferdinand, kürzlich ankaufte, wird gegenwärtig sehr oft zu Zusammenkünften der Kaiserlichen Familie benutzt. Vorgestern war vort Tafel mit Musik. Das Häuschen hat eine sehr angenehme Lage und wird eben durch Straßen ⸗Anlagen verschönert. Im Innern ist die Einrichtung höchst originell. Die bei⸗ den Wohnzimmer im ersten Stocke enthalten Antiquitäten mannigfal⸗ tigster Art; die Einrichtungsstücke sind zum Theile aus dem Ritter⸗ schlosse zu Laxenburg dahin gebracht worden. An den Wänden hängen hölzerne Tafeln mit verschiedenen Wahlsprüchen. Zur ebenen Erde befindet sich das Speisezimmer, nach Art der Bauernstuben einge⸗ richtet. Ordinaire grüne Teller und Schüsseln stehen in einem Schüsselkorbe, Tisch und sonstige Geräthschaften sind von weichem, glattem Holz. An das Speisezimmer stößt ein Saal mit Waffen, Bildern, Humpen und einer kleinen Kapelle, vor welcher ein Kir chenstuhl mit seidenen Polstern und einer Bilderbibel in deutscher Sprache steht. Seitwärts vom Hauptgebäude befindet sich des Wächters Wohnung mit einem Stalle für zwei Ziegen. Der Ge⸗ neral „Adjutant Graf von Grünne wird Se. Majestät den Kaiser Cöp Salzburg und Innsbruck begleiten. Die Kaiserlichen Pferde und sonstigen Reise⸗Erfordernisse gehen s Feg Ih 8 sonstigen Reise⸗Erfordernisse gehen schon Die heutige Wien. Z. meldet amtlich: „Aus Anlaß der in Berlin und Dresden über die Vereinbarung der Grundlagen eines österreichisch⸗ deutschen Postvereins und den Beitritt Bayerns und Sachsens zu diesem Vereine gepflogenen Unterhandlungen hat Se. Majestät der Kaiser mit allerhöchster Entschließung vom 9. August d. J. dem Königlich preußischen Staatsminister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von der Heydt, das Großkreuz Ihres Leopold⸗Ordens dem Königlich bayerischen Ministerial⸗Rathe, Ludwig Freiherrn von Brück, und dem Königlich sächsischen Finanz⸗Direktor, Wolf
Chef des Generalstabes der Armee, von Reyher, nach Liegnitz.
üenn
mermeeere übeüchn
Uichtamtlicher Theil Deutschland.
Preußen. Berlin, 16. Aug. Se. Majestät der Kaiser von Rußland haben dem Major von Schlegell des Kaiser Franz
von Ehrenstein, einem Jeden das Komthurkreu em Königli ich⸗ sischen Ober⸗Postrathe, Bruno von 1“ E“ Ihres Franz Joseph⸗Ordens zu verleihen geruht. 8
Anknüpfend an einen Artikel des Oesterr. Soldaten⸗- freundes schreibt ein Offizier aus dem Hauptquartiere des Mar⸗ schalls Radetzky diesem Blatte, daß an allen Nachrichten über den Rücktritt des Marschalls in den Ruhestand, so wie über dessen Zer⸗ würfnisse mit der Kaiserlichen Regierung, auch nicht ein wahres Wort sei, und fährt sodann fort: „Wir Soldaten wissen alle, daß der Feldmarschall der gehorsamste und treuergebenste Soldat seines Kaisers ist, nicht allein dem Prinzipe nach, sondern er liebt unseren aller⸗ gnädigsten Herrn persönlich mit der ganzen Fülle seines großen Her⸗ zens, während Se. Majestät unzählige Beweise gegeben hat, daß ein kaum gedachter Wunsch des alten Feldherrn genügt, um ihn auch schon in Erfüllung zu bringen. Der Feldmarschall steht in keinerlei Zwiespalt mit der Kaiserlichen Regierung, und alle Organe dieser wetteifern darin, dem greisen Manne zu zeigen, wie sehr sie seine Verdienste, seine Erfahrung und ihn selbst achten. Nie hat der Feldmarschall um seinen Austritt aus dem aktiven Dienste nach⸗ gesucht, und so Gott will, wird er bei noch ungeschwächter Geistes⸗ und Körperkraft gern noch die letzten Tage seines langen und tha⸗ tenreichen Lebens dem Kaiser und seinen Kindern widmen.
Die Nar. Nov. bringt folgende Nachrichten über die Lage der Dinge in Bulgarien: „Die gemischte Kommission, welche die Pforte zur Beilegung des bulgarischen Aufstandes in Nis nieder⸗ gesetzt hatte, hat ihre Berathungen geschlossen. Das Resultat dersel⸗ ben ist, daß die Pforte den Bulgaren eine gesonderte Landes⸗ Administration und die Wahl eines Fürsten gestattet. Doch wird Bulgarien, im Unterschiede von Serbien, wo die innere Verwal⸗ tung völlig autonomisch ist, nach den Anordnungen der Pforte, insofern diese das Gedeihen des bulgarischen Volkes nicht hemmen, administrirt werden. Nachdem die Kommission diese Beschlüsse ge⸗ faßt und dem Divan zur Ratification unterbreitet hatte, wurden alsbald Kaiserliche Kommissäre in die Lager der Bulgaren abgesandt, um ihnen den Beschluß der hohen Pforte zu verkünden und Namens der Regie⸗ rung den Wunsch auszusprechen, daß sich das bulgarische Volk, nachdem es so großer Gnade vom Sultan theilhaftig geworden, beruhigen und nach Hause gehen möge. Im Hauptlager am Bal⸗ kan erklärte man ihnen jedoch, da man die türkische List und Wort⸗ brüchigkeit wohl kennt, man wolle so lange unter Waffen bleiben, bis die zugesagten Konzessionen ins Leben geführt würden, d. h. bis der Kniaz gewählt, die Gerichte und die Administration orga⸗ nisirt und alles dies durch einen großherrlichen Ferman bestätigt würde. Eben so erging es der Kommission in den übrigen Lagern. Als aber die serbische Regierung den Bulgaren erklärte, daß diese Konzessionen keinem Zweifel unterliegen, und daß sie, die serbische Regierung dafür buͤrge, der Sultan werde, was er zusagt auch gewiß erfüllen, fingen die Bulgaren sich zu zer streuen an. Die Türken indessen, erbittert uͤber die den Bulgaren gemachten Konzessionen, erwarteten die Heimkehrenden in Schluchten und Hinterhalten und erschlugen ihrer an 1400 Mann; hierauf überfielen sie die benachbarten bulgarischen Dörfer und brannten sechs vavon nieder. Die Bulgaren, welche dem Gemetzel glücklich entkommen waren, sammelten sich wieder in ihren Lagern, zogen noch größere Streitkräfte an und erklärten in ihrer Erbitterung sie wollen keine Konzessionen, außer jenen, welche sie dem Kriegs⸗
11¼ Uhr Nachts im besten Wohlsein durch St. Pölten gereist.
Bayern. Aschaffenburg, 10. Gestern Abend um 7 ½ Uhr langke Se. nach dreijähriger
Aug. (Nürnb. Korresp.) Uhr Majestät der König Ludwig 1 Abwesenheit unter dem Freudenrufe der Bevölke⸗ rung hier an. An der Brücke war eine Ehrenpforte errichtet. Vor derselben hatte sich die Jugend der verschiedenen Bildungs⸗Anstalten aufgestellt; durch die mit Fahnen verzierte Stadt bildeten das Li⸗ nien Militair und die Bürgerwehr Spalier; die Bürger⸗Kavallerie begleitete den Wagen. Am Schlosse hatten sich die Vorstände der Königlichen Stellen nebst einer sehr zahlreichen Menge Menschen versammelt. Se. Majestät war von dem herzlichen Empfange sicht⸗ bar bewegt. Heute begiebt sich der König nach Darmstadt, um am dortigen Hofe ein Paar Tage zu verweilen. Am 14ten wird Ihre Majestät die Königin Therese erwartet. 8
Sachsen. Dresden, 15. Aug. Das Dresd. J. enthält in seinem heutigen Blatte folgenden Königlichen Erlaß, die provi⸗ sorischen Gesetze vom 15. November 1848 betreffend: „Wir Fried⸗ rich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen ꝛc., finden Uns bewogen, unter Zustimmung Unserer getreuen Stände zu ver⸗ fügen, wie folgt: §. 1. Die provisorischen Gesetze vom 15. No⸗ vember 1848 wegen einiger Abänderungen der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 und die Wahlen der Landtags⸗Abgeord⸗ neten betreffend, sind nebst den hierauf Bezug habenden Verordnun⸗ gen außer Kraft getreten. §. 2. Bis zu der definitiven Revision der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 und der Verein⸗ barung über ein definitives Wahlgesetz treten die durch die §. 1 genannten provisorischen Gesetze außer Wirksamkeit gesetzten Be⸗ stimmungen der Verfassungs⸗Urkunde vom 4. September 1831 und des Wahlgesetzes vom 24. September 1831, ingleichen des Gesetzes die Wahlen der Vertreter des Handels⸗ und Fabrikwesens betref⸗
glücke abgewinnen. Die serbische Regierung protestirte in Carigrad
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fend, vom 7. März 1839, wieder in Kraft. Das Ministerium des Innern ist mit Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich haben Wir dieses Gesetz eigenhändig vollzogen und Unser König⸗ liches Siegel beidrucken lassen. 8 Gegeben zu Dresden, am 13. August 1850. Friedrich August. 8— Richard Freiherr von Friesen.“ Württemberg. S vt, 14. 2 Sch ws⸗ Die beiden letzten dah ge. Refirhot⸗ 1 1 Sruse . 8 “ der Landesversammlung in folgender Weise be⸗ „Der Unterzeichnete hat im Auftrage des Ansschusses der Lan⸗ desversammlung unterm 3lsten v. M. das Königliche Gesammt⸗ ministerium um gefällige klare und bestimmte Auskunft darüber ge⸗ beten: 1) ob es gegründet sei, daß der württembergische Bevoll⸗ mächtigte von Reinhardt, als Berichterstatter in der Versammlung von Bevollmächtigten zu Frankfurt, auf Wiederberufung der Bun⸗ desversammlung und namentlich des engeren Rathes angetragen habe; 2) ob, bejahendenfalls, derselbe hierin den Instructlo⸗ nen des Gesammtministeriums oder des Departements Chefs entsprechend gehandelt habe, und ob 3) die Königliche Regierung der Wiederberufung der Bundesversammlung ihre Zustimmung ertheilt habe. Unter dem 5ten d. M. ist dem Aus schusse hierauf ein Reskript des Königlichen Gesammt⸗Ministeriums zugekommen, in welchem eine Auskunft auf jene Fragen abgelehnt, und selbst unter der von dem Reskripte in Zweifel gezogenen Vor aussetzung, daß der von dem Ausschusse für gefährdet erachtete §. 85 der Verfassungs⸗Urkunde hier zur Sprache komme, erklärt wird, die Umstände erlauben noch nicht, die Landes⸗Vertretung von den Schritten der Staats⸗Regierung in Kenntniß zu setzen. Diese Weigerung der Königlichen Staats⸗Regierung, über ihr Vorgehen in ei ner die ganze staatsrechtliche Stellung des Landes betreffenden und seine Rechte in den Augen seiner Vertreter im höchsten Grade gefährdeten Verhandlung mit anderen Staaten dem Ausschusse der Landesversamm⸗ lung Auskunft zu geben, findet statt, während ganz Deutschland durch die unwidersprochenen Enthüllungen der Presse über die Rolle welche der württembergische Bevollmächtigte mittelst Hinwirkung auf die Wiederberufung der Bundesversammlung gespielt hat, sich für die moralische Ueberzeugung hinreichend aufgeklärt erachten dürfte und nach dem Reskripte vom 29sten v. M. angenommen werden muß, daß der württembergische Bevollmächtigte seiner Vollmacht und Instruction gemäß gehandelt habe. Es scheint also, daß notorische Thatsachen dem Ausschusse der Landesvertretung wenigstens amtlich nicht bestätigt werden sollen, in einer Frage, welche e als Wächter der Verfassung, nach §§. 86 und 188 derselben zu kennen berechtigt und auf amtlichem Wege aufzuklären verpflichtet ist. Beinahe gleichzeitig mit jener Weigerung der Königlichen Re⸗ gierung, über ihre Handlungen in dieser Sache Auskunft zu geben wurde aber dem gesammten deutschen Publikum durch die resse die weitere, gleichfalls unwidersprochene Nachricht, daß der Bevollmäch⸗ tigte der württembergischen und anderer deutschen Regierungen Oesterreich zur Einberufung des engeren Raths der Bundes⸗Ver⸗ sammlung zu veranlassen gesucht habe, und geht durch die öffent⸗ lichen Blätter Deutschlands eine Cirkular⸗Depesche des österreichi⸗ schen Kabinets, in welcher die deutschen Regierungen eingeladen werden, „ihre Bevollmächtigten bei der Bundes Plenarversammlung“ ohne Zeitverlust mit den geeigneten Instructionen zu versehen, da⸗ mit ein demnächst von dem Vorsitzenden auf Wiedereinsetzung des engeren Rathes der Bundes⸗ Versammlung zu stellender