1850 / 227 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

angen Reihe von Jahren die Vegetations⸗Erscheinungen mit den gleich⸗ zeitigen atmosphärischen aufzeichnet, auf Herrn Dove's Vorschlag sein Jour⸗ nal in Beziehung auf die Beantwortung der oben angeregten Fragen zu berechnen übernahm. 1 Obgleich die meteorologischen und Vegetations⸗Beobachtungen an drei Orten, zuerst in Widminnen, dann in Claussen, zuletzt in Arvs aufgezeich⸗ net sind, so liegen die genannten Orte (ihre Breite ist 530 58, 530 57, 539 48., ihre Länge 390 37, 390 47“, 39° 470 einander so nahe, daß sie als an ei⸗ nem Orte angestellt betrachtet werden können. Die geognostische Beschaffen⸗ heit ist als identisch zu beirachten, die Höhe über dem Meere 10 ee. Zus,

die Entfernung von der See 20 deutsche Meilen. Die Temperatur ist dur

29

Mnhab bestimmt. 2 8 8 8 Ho Das spezielle Beobachtungs⸗Journal wird in pim. Jaßle bersch g⸗ mit dem statistischen Büreau vereinigten meteorologischen LI1“ 68 on licht werden. Herr Dove erläuterte seinen Vortrag durch fünf Tafeln, vo

5 enthã chem eine 2.. tur des Tages enthält, an wel 96 denen die erste die mittlere Tempera Die zweite Tafel enthält die mitt⸗

bestimmte P e blühte oder reifte. I 1 8 1g Fab gniaolumne die größten der in 88 vorher⸗ 8 rschiede; Tafel III. die mittlere Wärme des gehenden vorkommenden Unterschiede; el IV. die Dauer dieses Zeit Zeitraums zwischen Blüthe und Reife; Tafel 1“A“ SS raums und Tafel V. die Summen der Wärme zwischen Blüthe und Reife. Aus einer näheren Ansicht des Beobachtungs⸗Journals scheint, wie Herr Dove bemerkt, bervorzugehen, daß eine größere Wärmesumme zwischen

Blüthe und Reife auf die Qualität der Frucht einen fördernden Einfluß

hat. Auch sieht man deutlich, daß nicht nur die Summe der Wärme, son⸗

dern auch die Gestalt der Temperatur⸗Kurve während der Dauer der Vege⸗

tation von Einfluß ist. Aus Mangel hogrometrischer Beobachtungen in den früheren Jahrgängen konnte der Einfluß der Feuchtigkeit nicht untersucht werden.

8 Herr Poggendorff legte eine Arbeit des Herrn Professor Wilde or uüͤber die Theorie der Newtonschen Ringe, namentlich des centralen leckes derselben. Zur Erklärung des centralen Fleckes der Newtonschen inge, wenn sie zwischen Gläsern oder anderen starren Substanzen gebil⸗

det werden, nimmt bekanntlich die Undulations⸗Theorie, selbst im Berüh⸗ rungspunkte dieser Substanzen, das Dasein einer Luftschicht an, deren Dicke nichtsdestoweniger wiederum gleich Null gesetzt wird. Diesen Widerspruch zu heben, ist der Zweck der vorgelegten Arbeit, die durch Versuche und theoretische Betrachtungen zu dem mit einer früheren Aeußerung von Jeri⸗ chau übereinstimmenden Resultate gelangt, daß an der Berührungsstelle der Substanzen keine Luft vorhanden, der centrale Fleck der Newtonschen Ringe also nicht durch Interferenz gebildet werde, sondern einfach aus einem un⸗ gehemmien Durchgange der Strahlen hervorgehe.

Herr Ehrenberg übergab historische Nachträge zu den blutfarbigen Meteoren und sogenannten Prodigien. Die Geschichte der blutfarbigen Wunderzeichen mit ihrem angeblichen und wirklichen mannigfachen Einflusse auf Einzelmenschen und Völker zeigt sich immer mehr als eine sehr große. Die einzelnen Kompilatoren haben immer nur einen kleinen Theil verzeich⸗ net und diesen meist durch unkritisches und ungenaues Aufzählen heteroge⸗ ner Dinge verunstaltet. Herr Ehrenberg glaubt daher, daß es um so mehr im Sinne der Akademie sei, das Geschichtliche allmälig in eine mehr wissenschaftliche Form zu bringen, je mehr man aus kleinen Reihen solcher Erscheinungen auf enge Verbindung derselben mit besonderen atmosphäri⸗ schen Erscheinungen und epidemischen Krankheiten zu schließen selbst neuer⸗ lich Grund zu haben geglaubt hat, und je mehr die meteorischen Beziehun⸗ gen dadurch Festigkeit gewinnen. Von den durch Herrn Ehrenberg mit⸗ getheilten Nachrichten betrifft die Mehrzahl theils die Verbreitung der Pas⸗ satstaub⸗-Meteore und ihre Verbindung mit Fener⸗Meteoren, theils die Blut⸗ Erscheinungen auf Speisen, andere beziehen sich auf eine sehr alte Volks⸗ kenntniß rother Infusorien der stehenden Gewässer, und die kleinere Zahl betrifft unklare Verhältnisse oder ermittelte Betrügereien mit Blutzeichen.

Herr H. Rose las über einige Eigenschaften der Bor⸗Säure und über die quantitative Bestimmung derselben; Herr Bopp über die Analogieen des sanskritischen und griechischen Accentnations⸗Systems. Herr J. Grimm trug einige Notizen über das Anfertigen der Särge bei Lebzeiten und Herr Jacobi einen Beweis des Satzes vor, daß die Anzahl der Doppel⸗Tangenten, welche man an eine Kurve nten Grades legen kann, im Allgemeinen 2n (n— 2) (n² 9) beträgt. Herr Neander legte seine Abhandlung vor über die Elemente, aus denen die Lehren der Neziden her⸗ vorgegangen zu sein scheinen. Herr Encke las einen Beitrag zur Begrün⸗ dung der Methode der kleinsten Quadrate.

In der Gesammtsitzung der Akademie am 6. Juni wurde die Ver⸗ fügung des vorgeordneten Ministers vorgetragen, wonach Se. Majestät der

die Formel t =

des Jahres 1847 schon dem Güter⸗Transporte dienenden Bergisch⸗ Märkischen (9. März 1849) und die Eröffnung des Betriebes auf der Strecke Vieressen⸗Homburg der Ruhrort⸗Krefeld Kreis Glad⸗ bacher Eisenbahn (5. Oktober 1849). Um an die letztere einen Anschluß zu gewinnen, wurde es nöthig, auf der Ruhrorter Zweig⸗ bahn (Oberhausen⸗Ruhrort), ungeachtet der noch höchst unvollstän⸗ digen Bahnhofs⸗Einrichtung zu Ruhrort, den Personen⸗Transport eintreten zu lassen, indem einige Personenwagen in die seit Dezember 1848 zwischen Ruhrort und Oberhausen bereits eingerichteten Kohlen⸗ und Güterzüge eingestellt wurden. Um den Bedürfnissen des Markt⸗ und Güterverkehrs einiger Gemeinden zu genügen, ist seit dem 3. No⸗ vember eine neue Haltestelle zu Courl, zwischen Dortmund vep Can en, eingerichtet worden, an welcher Sonntags, Montags Mittwochs und Sonnabends sämmtliche Lokalzüge anhalten. Die Kosten der erforderlichen Anlagen sind von den betheiligten Ge⸗ meinden bestritten, welche auch die Besoldung des Villeteurs tragen. Der im Jahre 1848 begonnene Versuch, mittelst eigener Pferde und eines Omnibus die Personen⸗Beförderung zu Duisburg zwi⸗ schen dem Bahnhofe, der Stadt und der Landestelle der Dampf⸗ schiffe besorgen zu lassen, ist unvortheilhaft befunden und daher mit Anfang August v. J. wieder eingestellt worden. Der direkte Per⸗ sonenverkehr mit Elberfeld hat dadurch eine Erweiterung erhalten, daß seit dem 15. Februar v. J. auch auf Station Mühlheim Passagiere nebst Reisegepäck nach Elberfeld durchexpedirt und seit Anfang Juni v. J. in Deutz und Mühlheim für die Verbindungsstrecke zwischen den Bahnhöfen der Düsseldorf⸗Elberfelder und der Bergisch⸗Märkischen Bahn zu Elberfeld⸗Steinbeck⸗Doggersberg Zusatzbillette und Ge⸗ päckscheine ausgegeben werden.“

Nach den verkauften Fahrbillets sind im Jahre 1849 befördert worden 1,278,847 Personen, mithin 105,986 Personen weniger als im Jahre 1848. Dieselben haben aber eine Einnahme von 597,625 Rthlr. 2 Sgr. 2 Pf., oder 9161 Rthlr. 25 Sgr. 5 Pf. mehr als 1848 geliefert. Durchschnittlich durch alle Wagenklassen hat jede Person 14 Sgr. Sgr. mehr als 1848 und jeder Passagier pro Meile 2 Sgr. 8 Pf. 1 Pf. mehr als 1848 aufgebracht. Die Gründe dieser Erscheinung liegen I. in der ver⸗ hältnißmäßigen stärkeren Benutzung der theuerern Wagenklassen. Es fallen nämlich auf die: lste Klasse 0,842 % von der Kopfzahl und 6,208 % v. d. Einnahme. 2te 5 1 1,214 9% 33,493 9% 12 4te » 61,669 % » 25,1 70 % »„ » so daß im Vergleich gegen das Vorjahr in der lsten Klasse die Frequenz um 0,07 % 2ten 5 0,85 % zten 5) 5) 0,27 % lten 1,20 ℳ%ℳ 1ste sse di ),94 2⁷

sten Klasse die Einnahme um .“ sgestiegen,

8 8 92,—

8 1,90 % 2,28 %” gslen ist. auf längeren Strecken, in 0,35 Meilen

gestiegen,

gefallen und in der

7 2) 9

II. In der Benutzung der Bahn denen durchschnittlich jeder Reisende 5,337 Meilen mehr, als im Vorjahr durchfahren hat. An Militair⸗Personen wurden 82,319 für eine Einnahme von 66,217 Rthlr. 1 Sgr. befördert, gegen das Vorjahr 17,265 Mann mehr, dagegen war die Einnahme um 14,632 Rthlr. 19 Sgr. 3 Pf. geringer. Von jenen 82,319 Köpfen waren preußisches Mi⸗ litair 64,637, 25,039 mehr als im Vorjahre; andere deutsche Truppen 17,682, 7774 weniger als im Vorjahre.

Der Güterverkehr war folgender. Es wurden im einseitigen Verkehr zwischen den Stationen der Köln⸗Mindener Bahn beför⸗ dert 5,000,928 Zoll⸗Centner und brachten eine Einnahme von 394,737 Rthlr. 8 Sgr. 4 Pf. Es sind sonach 2,065,575 Centner mehr befördert und 35,978 Rthlr. 6 Sgr. 10 Pf. mehr eingenom⸗ men, als im Jahre 1848.

König die Wahl der Herren Lepsius, Homever und Petermann in Berlin zu ordentlichen Mitgliedern der philosophisch⸗historischen Klasse, fer⸗ ner die Wahl des Herrn Rawlinson in Bagdad, gegenwärtig in London, und des Herrn Hase in Paris zu auswärtigen Mitgliedern und des Prin⸗ cipe di San Giorgio Spinelli in Neapel zum Ehren⸗Mitgliede der Akademie bestätigt hat.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Pöln-Mindener Eisenbahn. Als Ereignisse, welche auf den Verkehr genannter Bahn im ver⸗ flossenen Jahre nicht ohne Einfluß bleiben konnten, sind zu erwäh⸗ nen die Einrichtung der Personen⸗Beförderung auf der seit Ende

Die Brutto⸗Einnahme pro Centner betrug 2 Sgr. 4 Pf. 1 Sgr. 4 Pf. weniger als im Vorjahre. Im direkten Verkehr mit Düsseldorf-Elberfeld wurden befördert 86,738 Ctr. für 8144 Rthlr. 25 Sgr. 7 Pf., mithin gegen das Vorjahr 10,801 Ctr. mehr mit einer Mehreinnahme von 1013 Rthlr. 3 Sgr. 5 Pf., die Brutto⸗Einnahme pro Centner betrug 2 Sgr. 9 ½ Pf. Im direkten Verkehr der Stationen des Norddeutschen Eisenbahnverbandes wur⸗ den befördert 989,498 Ctr. mit einem Ertrage von 419,580 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. In den letzten sechs Monaten des Jahres 1849 wurden 239,529 Ctr. mehr befördert und 91,535 Rthlr. 29 Sgr. 4 Pf. mehr eingenommen als im gleichen Zeitraum des Jahres 1848, in dessen Mitte der Norddeutsche Verband ins Leben trat. Die Brutto⸗Einnahme pro Centner betrug 12 Sgr. 8,6 Pf. 1 Sgr. 2,4 Pf. weniger als im Vorjahr. Es wurden sonach im

Ganzen befördert 6,077,164 Ctr. für 827,316 Rthlr. 27 Sgr. 2 Pf. Verglichen mit den Resultaten des Jahres 1848, sind im Jahre 1849 im Güterbetriebe 2,784,907 Ctr. mehr befördert und 327,283 Rthlr. 8 Sgr. 5 Pf. mehr eingenommen worden.

Die sämmtlichen Einnahmen haben betragen: aus dem gewöhnlichen Personentransport 602,924 Rthlr. 27 Sgr. 2 Pf., für Auswande⸗ rer 4763 Rthlr. 18 Sgr., für Militairtransporte 66,217 Rthlr. 1 Sgr., zusammen aus dem Personenverkehr 673,905 Rthlr. 16 Sgr. 2 Pf.; für Gepäck⸗Ueberfracht wurden eingenommen 33,815 Rthlr. 16 Sgr. 4 Pf.; für Equipagen 16,594 Rthlr. 10 Sgr. 9 Pf.; für Hunde 789 Rthlr. 20 Sgr. 5 Pf.; für sämmtliche Gü⸗ ter 828,150 Rthlr. 4 Sgr. 11 Pf.; für Vieh 7036 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf.; für Postgüter 2803 Rthlr. 27 Sgr. 10 Pf.; Zinsen des Anlage⸗Kapitals der Strecke von Minden bis zur Landesgränze 13,040 Rthlr. 19 Sgr. 5 Pf. Inesgemein, als Miethen, Vergü⸗ tigungen ꝛc. 76,516 Rthlr. 10 Sgr. 3 Pf. men 1,674,846 Rthlr. Sgr. 8 Pf. Die Ausgaben betrugen: K. Für die Bahnverwaltung 264,935 Rthlr. 14 Sgr. 1 Pf.; B. für die Transport⸗Verwaltung 413,270 Rthlr. 18 Sgr.; C. für die allgemeine Verwaltung 45,207 Rthlr. 9 Sgr. 1 Pf., zu⸗ sammen 723,413 Rthlr. 11 Sgr. 2 Pf. D. Zinsen von Prioritäts⸗ Obligationen a) % von 3,674,500 Rthlr. pro 1849 = 165,352 Rthlr. 15 Sgr.; 5 % von 2,573,000 Rthlr. pro II. Semester 1849 = 64,325 Rthlr., Zinsen von Actien 455,000 Rthlr., zusammen Zinsen 684,677 Rthlr. 15 Sgr. Summa der Ausgaben 1,408,090 Rthlr. 26 Sgr. 2 Pf. Die Einnahme beträgt 1,674,846 Rthlr. 8 Pf.,

folglich bleibt Ueberschuß 266,755 Rthlr. 4 Sgr. 6 Pf. Von die⸗ sem Ueberschusse sind dem Fonds für Erneuerung der Schwellen, Schienen und Betriebsmittel überwiesen 120,000 Rthlr. Von den Ausgaben kommen nach Prozenten: auf Titel X. 36,62 %; auf Titel B. 57,13 %; auf Titel C. 6,25 %. Die sämmtlichen Ausgaben betra⸗ gen 43,19 pCt. der Brutto⸗Einnahme. Die Ausgaben betragen für die Bahn⸗Unterhaltung pro Meile 7193 Rthlr. 25 Sgr. 8 Pf., desgleichen für die Transport⸗Verwaltung 2 Rthlr. 29 Sgr. 9 Pf. Von sämmtlichen Ausgaben kommen auf jede durchlaufene Nutz⸗ meile 5 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Durchlaufen haben die Lokomotiven 138,189,49 Meilen. Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben für den Bau der Köln⸗Mindener Bahn pro August 1843 bis ult. Dezember 1819. Einnahmen. Aus dem Actien⸗Kapital 12,996,000 Rthlr., durch Ausgabe von 4 ½ůproz. Prioritäts⸗ Obligationen 3,674,500 Rthlr., desgleichen von 5proz. 2,385,300 Rthlr. Betriebs⸗lleberschüsse pro 1846 1847 = 345,906 Rthlr. 3 Sgr. 10 Pf., Erstattungen auf Baukosten 8810 Rthlr. Extraordinaire Einnahme 214,367 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf. Summa der Einnahme 19,624,883 Rthlr. 13 Sgr. 3 Pf. Ausgabe. Ver⸗ waltungs⸗ und Baukosten 15,555,579 Rthlr. 19 Sgr. 9 Pf. An⸗ schaffung des Betriebsmaterials 2,366,431 Rthlr. 12 Sgr. 7 Pf. Zinsen von dem eingezahlten Actien⸗Kapital 895,402 Rthlr. 17 Sgr. 8 Pf. Extraordinaire Ausgaben 226,203 Rthlr. 1 Sgr. 8. Pf. Vorschußweise verausgabte Kosten, deren Verrechnung noch bevorsteht, 127,048 Rthlr. 16 Sgr. 7 Pf. Summa der Ausgabe 19,170,665 Rthlr. 8 Sgr. 2 Pf. Mithin Bestand ultimo Dezem⸗ ber 1849 454,218 Rthlr. 5 Sgr. 1 Pf.

Berlin⸗ Hamburger Eisenbahn. Betriebs⸗Einnahme. Für Personen, Gepäck und Equipagen

Für Güter und Vieh.

Im Januar bis inkl. Juni 1850.. 230,058 16 cirea 62,000

5 430,669 15 SII116 76,000 Summa ca. 292,058 16 5 506,669 15 3 798,728 1 8 (Einschließlich der mit den Frachten erhobenen Transitzölle und vorbehaltlich der Feststellung durch die Kontrolle, so weit es noch erforderlich ist.)

In den Monaten Januar bis inkl. Juli vorigen Jahres betrug die Einnahme.. Also im entsprechenden Zeitraum des laufen⸗

den Jahres mehr ca..

3 660,728 8 188,000

.

90) 29

664,247

134,500

288

Bekanntmachungen. „Veräußerung des Post⸗Etablissements⸗ 485] zu Warnow.

Das 3 Meilen von Perleberg, 2 ½ Meilen von. Len⸗

Pr 84 1 Meile von der Mecktenburgischen Stadt 1 6 ow entfernte, an der Berlin⸗Hamburger Chaussee vescgene Post⸗Etablissement zu Warnow soll nach der I ;. Königlichen Ministerzums für Handel, 8 und öffentliche Arbei istbie Fas wechen. ffentliche Arbeiten meistbietend veräußert haben hierzu einen anderweitigen Bietungs⸗Ter⸗ Rr Ort und Stelle vor dem Herrn Ban⸗Inspektor 4. auf Sonnabend den 7. Septem⸗ mit d 98 anberaumt, zu welchem wir Bietungslustige Bemerken einladen, daß nach drei Uhr Nach⸗ 168 Pss Lizitanten nicht mehr zugelassen werden. haltpunkt dePemnemt, welches von dem nächsten An⸗ . 8 er Berlin⸗Hamburger Eisenbahn nur Mei⸗ 1 88 und wegen der nahen, reichhaltigen Fabrik hee-a. bc vorzugsweise zur Anlage einer cn besteht 68 einen Flächeninhalt von 6 Morgen ) 8engacig.n Postamts⸗ und Wohn⸗ . 1 2* einstöckigen Seit b 2 9 üeh Pfesestale hebaae Seitenflügeln, 2) einer Wagenremise nebst Stallgebät b 8 aeeae. Lyflasterten Hofe, und ahäude, 16“ 2 nem Obst⸗ Und Gemüsegarten. 8 8

Die Veräu z Grundstücks serungs⸗Bedingungen und die Tare de

5, 1211 aen in d 4 Königlichen Genz er geheimen Registrat 8 S ral⸗ 1 ur des neten Königlich al⸗Postamts und bei der unterzeich⸗

5 en Regie 5 Büreau Ferung, so wie zeschef un des genannten Van,. Jasbehona und eschäfts⸗

v em

Haupt⸗Zollamt zu 8 Jeder Hüenees enon, msüsghen 2 w . abe 3 Föhe. dreihundert Thalern im Cahes 1es 828 en Staats⸗ Papieren bei dem H Seeghe Feku⸗ 1-ree. aupt⸗Zollamte in Potsdam, den 0. August. 1850. Königliche Regierung. Abtheilu

411 2 5 5)

78 2

dem auf den 30.

[442]

pothekenschein in auf 23,001 Thlr.

ig des Innern.

Bekanntmachung.

Das im Wolmirstedter Kreise, zwei Meilen von Mag⸗ deburg, au der dahin führenden Chaussee und an der Magdeburg⸗Wittenberger Eisenbahn belegene Königliche Domainen⸗Amt Schloß Wolmirstedt mit 1013 Morgen

soll mit den dazu gehörigen Königlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden und mit der auf dem Amtshofe befindlichen Branntwein⸗Brennerei von Johannis 1851 ab auf achtzehn hinter einander folgende Jahre zur öffentlichen meistbietenden Verpachtung gestellt werden.

Qualifizirte Pachtlustige werden eingeladen, sich in

10 Uhr, in unserem Sessionszimmer anstehenden Ter⸗ mine einzufinden, um ihre Gebote abzugeben.

Die Licitations⸗ und Verpachtungs⸗Bedingungen lie⸗ gen in unserer Domainen⸗Registratur und auf dem Schloß⸗Amte Wolmirstedt zur Einsicht bereit.

Magdeburg, den 11. August 1850.

Königliche Regierung. der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

Nothwendiger Verkauf.

Das in der Fürstenwalderstraße Nr. 6 hierselbst legene, Vol. V. No. et Fol. 104. des Hypothekenbuchs verzeichnete, den Erben des Kaufmanns und Stadt⸗ raths Carl Heinrich Adolph Saath gehörige Grund⸗ stück nebst Zubehör, welches zufolge der nebst dem Hy⸗

am 22. Januar 1851, Vormittags 11 Uhr dn henehs ell subhastirt werden. 8 Ue unbekannten Real⸗Prätendenten werden aufge⸗

boten, sich bei Ver vean 3 8 unsssang der Präklusion spätestens in

Frankfurt a. d. O., den 10. Königl.

[468]

2 Q¶Quthen Ackerland, 3 Wiesen, 108 5 Gärten, 153 Aenger

September d. J., Vormittags

selben auf

Abtheilung für die Verwaltung

ge⸗

der Registratur einzusehenden Tare

Oeffentliche Bekanntmachung.

Die Gemeinheitstheilung der auf dem rechten Oder⸗ ufer belegenen Bruchfeldmark der Stadt Frankfurt a. d. O., enthaltend die große Bürgerhütung, die städtischen und Schalm⸗Wiesen und einen Theil der zum weißen und resp. zum rothen Vorwerke gehörenden Grundstücke, in welcher das Verfahren bis zur Berechnung des Sepa⸗ rationsplans gediehen ist, wird auf Grund der gesetzli⸗ b- chen Vorschriften der §§. 25— 27 der Verordnung vom 30. Juni 1834, des Artikel 15 des Gesetzes, betreffend die Ergänzung und Abänderung der Gemeinheitsthei⸗ lungs⸗Ordnung ꝛc. vom 2. März 1850, und des §. 109 des Gesetzes, betreffend die Ablösung der Reallasten ꝛc. vom 2. März 1850, hierdurch öffentlich bekannt ge⸗ macht; und es werden demgemäß alle diejenigen, welche ein Interesse bei dem Separations⸗Verfahren zu haben vermeinen, bisher aber noch nicht zugezogen worden sind, aufgefordert, innerhalb sechs Wochen mündlich oder schriftlich bei dem unterzeichneten Thei⸗ lungs⸗Kommissarius, spätestens aber in dem vor dem⸗

den 14. September c., Vormittags 10 Uhr,

auf dem hiesigen Rathhause im Sessions⸗Saale des

Magistrats⸗Kollegiums angesetzten Termine sich zu mel⸗

sden und ihre Ansprüche zu bescheinigen, widrigenfalls

dieselben nach näherem Inhalte der angezogenen gesetz⸗

lichen Vorschristen das Verfahren selbst im Falle der

Verletzung gegen sich gelten zu lassen gehalten sind. Frankfurt a. d. O., den 23. Juli 1850. Im Aufmage der Königlichen Regierung, landwirthschaftl. Abtheilung hierselbst.

Gillet, Regierungs⸗Rath.

eremkgsmeaien-eeenedr

Gemäßheit des §. 22 der Statuten hiermit auf, binnen längstens 10 Monaten a dato jene Actie an uns ein⸗ zuliefern oder die etwanigen Rechte an derselben geltend zu machen, widrigenfalls nach Ahlauf jener Frist die Aectie für nichtig erklärt und dem angemeldeten Brsitzer an deren Stelle eine andere Actie ausgefertigt werden wird. Köln, den 20. April 1850. 1 .

1Srö

Hirte, Spez.⸗Direktor.

[480] Freiwillige Versteigerung. Das in der Nähe von Stolpen in der Königl. Säch⸗ sischen Ober⸗Lausitz gelegene Rittergut Nieder⸗ helmsdorf, in seinem dermaligen Bestande von un⸗ gefähr 321 Acker mit über 4200 Steuer⸗Einheiten, soll durch den Unterzeichneten freiwillig

den 26. August d. J. an Ort und Stelle (auf gedachtem Rittergute) öffent⸗ lich unter gewissen Bedingungen au den Meistbietenden versteigert werden.

Es liegt dasselbe höchst angenehm, hat unmittelbar bei den Gebäuden sehr schöne Gärten, einen anmuthi⸗ gen Park, genießt außer der Nähe der Stadt Stolpen noch die Nähe der Sächsischen Schweiz und der Säch⸗ sisch⸗Schlesischen Eisenbahn, auch befindet sich auf dem⸗ selben eine sehr schwunghaft betriebene Brauerei.

Eine nähere ungefähre Beschreibung des zu verstei⸗ gernden Grundstücks und Inventars, so wie die Ver⸗ steigerungs⸗ und Veräußerungs⸗Bedingungen, liegen so⸗ wohl bei dem Unterzeichneten, als auch bei dem Förster Unger in Niederhelmsdorf, zur Einsicht aus, und werden auf Verlangen Abschriften davon sofort ertheilt werden.

1 Sgr. 4 Pf. abgeschätzt worden, soll

1497]

Juli 1850. 1. Abtheilung. 11“

Kreisgericht.

Rheinische Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

Nachdem der Besitzer der Stamm⸗Actie Nr. 11837 uns erklärt hat, daß ihm dieselbe abhanden gekommen

sei und er demnach die Mortification dieser Actie be⸗ antrage, so fordern wir den unbekannten Inhaber iknmn— ö11“

Kauflustige werden andurch aufgefordert, sich an dem obengedachten Tage Vormittags auf dem Rittergute Niederhelmsdorf einzufinden, ihre Gebote anzubringen und nach Mittags 12 Uhr der Versteigerung und des sonst Weiteren gewärtig zu sein.

Pulsnitz in der Königs. Sächsischen Ober⸗Lausitz, am 31. Juli 1850. Adv. Bachmann.

Summa der Einnah⸗

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Das Abonnement betraäͤgt 2 Rthlr. für ¾ Jahr. 4 Rthlr.⸗ ½ Jahr. 8 Athlr. 1 Jahr

in allen Theilen der Monarchie

ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mi: 2 ½ Sgr. berechnet

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Alle Post⸗Anstalten des In⸗ unn Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Behren⸗Straße Nr. 57.

Berlin, Montag den 19. August

Znhalt. Amtlicher Theil.

Deutschland. *

Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Erzherzog Stephan. An⸗ kunft des Herzogs von Modena. Abreise der Herzogin von Bordeauxr nach Frohsdorf. Die Herzogin von Berry in Venedig. Beschleu⸗ nigung der Gemeinderaths⸗, Handelskammer⸗ und Geschwornen⸗Wahlen. Truppen⸗Dislocationen in Ungarn. Neue Kanonenboote. Hon⸗ veds in Rustschuk und Arad. Vermischtes.

Sachsen. Dresden. Ankunft der Erzherzoge Albrecht und Leopold. Denkschrift der sächsischen Regierung über den Friedensvertrag mit Dänemark. Kammer⸗Verhandlungen. G

Hannover. Hannover. Ankunft der Großherzogin und der Herzogin Karoline von Mecklenburg⸗Strelitz. 1

Hessen und bei Rhein. Darmstadt. Hofnachrichten.

Schleswig⸗Holstein. Altona. Widerlegung.

Nassau. Wiesbaden. Der Graf von Chambord. Vermischtes.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Abreise des Prinzen Adalbert.

Hamburg. Hamburg. Seegefecht.

Ausland.

Oesterreich. Venedig Stadt⸗Kommando.

Frankreich. Paris. Weitere Berichte über die Reise des Präsidenten. Beschluß des Gemeinderaths von Straßburg.

Großbritanien und Irland. London. Thron⸗Rede zum Schluß der Parlaments⸗Session. Die vortugiesisch⸗nordamerikanische Differenz

Dänemark. Kopenhagen. Truppen⸗Aushebung. Die Gefange⸗ nen. Volkszählung. 8

Italien. Turin. Halboffizieller Bericht über die letzten Vorgänge. Vermischtes. Nom. Oesterreichische Note. Die Organisation der päpstlichen Armee.

Wissenschaft und Kunst.

Königl. Opernhaus. (Jeanne d'Arc. Mlle. Rachel: Jeanne d'Arc.)

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Leibarzt, Geheimen Ober⸗Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Schönlein, den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub, und dem Leibarzt, General⸗Stabs⸗Arzt der Armee und dirigirenden Arzte in der Charitéè, Dr. Grimm, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub zu verleihen; so wie

Den Kreisrichter Schaubert zu Ohlau zum Direktor des Kreisgerichts zu Strehlen zu ernennen.

Beilage.

Potsdam, den 17. August.

Se. Königl. Hoheit der Prinz Friedrich der Nieder⸗

lande ist von Muskau nach Sanssouci zur kgekehrt und nach dem Haag abgereist.

Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Pfaff zu Kaiserslautern unterm Befestigungsart der

Ministerium für Handel, Das dem Instrumentenmacher Pfa 18. April 1849 ertheilte Patent auf eine neue Saiten an Fortepiano's ist aufgehoben worden.

Angekommen: Der Staats⸗Minister von der Heydt, aus Ostpreußen.

Oesterreich. Wien, 16. Aug. Se. Majestät der Kaiser tritt heute die Reise nach Ischl an. Nebst zahlreicher Dienerschaft begleitet den Kaiser als Gesellschafter nur General Graf von Grünne. Der Ministerrath verbleibt während der Abwesenheit des Monarchen in Wien. Ein Minister wird sich nach Ischl begeben. In Schönbrunn befindet sich derzeit Niemand von der Kaiserlichen Familie; die Militair⸗Central⸗Kanzlei aber verblieb dort. Einen Theil der Reise wird Se. Majestät der Kaiser in Jagdkleidung zu⸗ rücklegen. Die Brüder Sr. Majestät sind gestern früh abgereist. Das vom Kaiserlichen Hofe angekaufte Haus in Penzing ist ganz neu eingerichtet worden und soll angeblich zum Sommeraufenthalte für die Wittwe des verstorbenen Erzherzogs Ferdinand, Erzherzogin Elisabeth, bestimmt sein. Die Abreise des Erzherzogs Albrecht nach Mainz, wo bereits im Großherzoglichen Palaste zu dessen Empfang Vorbereitungen getroffen wurden, ist verschoben worden. Vorgestern früh wohnte Se. Majestät der Kaiser dem Exerzieren eines Theiles der hiesigen Garnison auf dem schmelzer Exerzierplatze bei.

Mailänder Blätter brachten neulich als ein aus guter Quelle kommendes Gerücht, daß Erzherzog Stephan, welcher während sei⸗ nes Aufenthaltes in den lombardisch⸗venetianischen Provinzen im Jahre 1841 daselbst große Sympathieen erregt hatte, berufen sei, die Leitung der politischen Angelegenheiten des lombardisch⸗venetia⸗ nischen Königreichs zu übernehmen. Die amtliche Mailänder Zeitung theilt nun ebenfalls diese Nachricht als eine verläßliche, wie sie sich ausdrückt, mit.

Der Herzog von Modena ist vorgestern in Begleitung eines Adjutanten von Modena hier angekommen.

Die Herzogin von Bordeaux ist wieder nach Frohsdorf zurück⸗ gekehrt und wird sich von dort wahrscheinlich nach Venedig begeben.

Die Herzogin von Berry hat ihren Palast in Venedig bezogen, wo sie längere Zeit zu verweilen gedenkt.

Der Magistrat ist angewiesen worden, unverzüglich alle noch nöthigen Vorkehrungen zu treffen, damit durch die Statthalterei die Wahlen für den Gemeinderath, die Handelskammer und der

Geschwornen behufs der Schwurgerichte in kürzester Frist ausge⸗ schrieben und die Vorbesprechungen eingeleitet werden können. Der Magistrat hat die diesfalls nöthigen Arbeiten unter Zuziehung ei⸗ ner so großen Zahl von Hülfsarbeitern bereits begonnen, daß an einer sehr baldigen Beendigung derselben nicht zu zweifeln ist.

Aus Ungarn wird dem Soldatenfreund geschrieben: „Die schon mehrfach erwähnte neue Ordre de Bataille der dritten Armee ist nun kundgemacht und mit den durch sie bedingten bedeutenden Dislocations⸗Veränderungen zum Theil begonnen worden. Es wird wenig Bataillone und Kavallerie⸗Divisionen geben, die nach der neuen Armee⸗Eintheilung in ihrer gegenwärtigen Station zu ver⸗ bleiben haben. Die Bewegung der Truppenkörper an ihre neue Bestimmung geschieht natürlich successiv, und es werden die dies⸗ fälligen Marschpläne vom Armee⸗Kommando ausgefertigt und direkt an die Truppen expedirt.“

In Triest wurden am 10ten auf der neuen Werfte S. Marco sechs Kanonenboote vom Stapel gelassen. Sie wurden im Laufe von zehn Wochen unter Leitung des Herrn G. Tonello erbaut.

Aus Arad schreibt man der Pesther Zeitung: „Die gefan⸗ genen Honved⸗Offiziere in Arad wohnen in dem sogenannten „Kloster“ in der Festung, Thür neben Thür, eine lange Reihe. Auf jeder Thür stehen zwei Namen von Gefangenen, die je zwei ein Zimmer bewohnen. Sie scheinen recht vergnügt, rühmen über⸗ aus den Herrn Kommandanten Castiglione, der wirklich auf das menschenfreundlichste mit ihnen umgeht. Sie dürfen in dem Park lustwandeln, wo sich Nachmittags die schöne Welt versammelt und wo man Gefrornes bekömmt. Da ist es ihnen nun gestattet, auf das geselligste zu verkehren. Alle Woche darf Jeder wenigstens einmal in die Stadt, ja es kömmt sogar vor, daß Einem ein Urlaub auf zwei bis drei Tage über Land gestattet wird. Viele erhalten noch Unterstützung von zu Hause, halten Bediente und leben ganz angenehm; jedoch auch die das nicht bekommen, wissen mit den 40 Kr. C.⸗M., die ein Jeder täglich erhält, sich es recht bequem zu machen. Alle erwarten sehnlich Amnestie.“

Dem Ministerium liegen mehrere Gesuche um baldigen Erlaß eines Nationalgarden⸗Gesetzes von verschiedenen Nationalgarde⸗Ab⸗ theilungen vor, da die zum Theile nothwendig gewordene Equipi⸗ rung der Garden von diesem Erlasse abhängig gemacht wer⸗ den muß. 1

Der Justiz⸗Minister von Schmerling ist vorgestern nach Hra⸗ disch abgereist. 88

Sachsen. Dresden, 15. August. (Dresd. J.) Ihre Kaiserliche Hoheiten die Erzherzoge Albrecht und Leopold von Oester⸗ reich sind gestern Abend in Pillnitz eingetroffen.

Dresden, 15. Aug. Die D. Allg. Ztg. veröffentlicht fol⸗ gende Denkschrift der Königl. sächsischen Regierung an sämmtliche Bundesregierungen vom 14. Juli über den Friedensvertrag mit Dänemark:

„Der Königl. preußische Gesandte am hiesigen Hofe hat der diesseitigen Regierung den zwischen Sr. Majestät dem Könige von Preußen in Ihrem und im Namen des Deutschen Bundes einer⸗ seits und Sr. Majestät dem Könige von Dänemark andererseits unterm 2ten d. M. abgeschlossenen Friedenstraktat vorgelegt und zugleich darauf angetragen, daß die diesseitige Regierung den ge⸗ dachten Friedenstraktat ihrerseits baldmöglichst ratifiziren möge, wo⸗ bei derselbe auf eine gleichzeitig vorgelegte Denkschrift der Königl. preußischen Regierung Bezug genommen hat.

Die Königl. sächsische Regierung findet sich somit aufgefordert, zunächst 1) den materiellen Inhalt gedachten Friedenstraktats einer Erwägung und Beurtheilung zu unterziehen; sodann aber 2) die Frage zu erörtern, inwiefern die beantragte, ihrerseits vorzuneh⸗ mende Ratification jenes Friedenstraktats statthaft sei?

Indem die diesseitige Regierung demgemäß zunächst, ganz ab⸗ gesehen von der Frage der beantragten Ratification, die aus dem Friedens Traktat ersichtlichen Stipulationen ins Auge faßt, ist die⸗ selbe bereit, die in der preußischen Denkschrift enthaltene Darstellung der Verhältnisse ihrem Urtheile zum Grunde zu legen. Sie läßt gern den Bemühungen der Königlich preußischen Regierung, einen für die Herzogthümer Holstein und Schleswig sowohl als für den deutschen Bund möglichst vortheilhaften und ehrenvollen Frieden zu erreichen, alle Gerechtigkeit widerfahren, und sie weiß die Bedeutung der auf den Gang dieser Verhandlungen einwirkenden schwierigen Verhältnisse genugsam zu würdigen, um nicht die Nothwendigkeit zu begreifen, durch welche Preußen nach S. 4 der Denkschrift be⸗ wogen wurde, sich auf das zu beschränken, was daselbst der einfache Frieden genannt wird. „Preußen“, heißt es an derselben Stelle, „kann zu der Wiederaufnahme eines Krieges nicht rathen, der künf⸗ tig eben so wenig als bisher entscheidende Resultate liefern dürfte. Deutschland ausgenommen, steht fast ganz Europa dabei auf Dã⸗ nemarks Seite und die Erneuerung des Kriegs würde wahrschein⸗ lich eine europäische bewaffnete Intervention in ihrem Gefolge

aben.“ 1 Muß einmal die Richtigkeit dieser thatsächlichen Auffassung der politischen Constellationen zugegeben werden, und die diesseitige Regierung vermag dieser Auffassung nicht zu widersprechen, so er⸗ scheint gegenwärtig eine Eroͤrterung der auf die gegenseitigen Be⸗ ziehungen der Herzogthümer Holstein und Schleswig bezüglichen staatsrechtlichen Streitfragen eben so müßig, als dies ein jedenfalls mit schmerzlichen Betrachtungen verknüpfter Rückblick auf die im Laufe der letzten zwei Jahre von den Herzogthümern sowohl als von Deutschland gemachten Anstrengungen und gebrachten Opfer sein würde. 5 t

Die Erkenntniß dieser Sachlage allein führt dahin, von dem Krieg abzustehen, die Rechte, fuͤr deren Aufrechterhaltung die Waffen ergriffen worden sind, zu wahren und deren Geltend⸗ machung auf dem friedlichen Wege anzustreben, auf welchem sich der deutsche Bund und der Bundesstaat Holstein vor dem Aus⸗

bruche der Bewegung des Jahres 1848 befanden.

Von diesem Gesichtspunkt ausgehend, ist die diesseitige Regie⸗ rung der Ansicht, daß die Wiederherstellung des Status quo ante allerdings die Basis des abzuschließenden Friedens sein müsse. Sie hält aber zugleich dafür, daß das Interesse sowohl, als die Ehre Deutschlands, es gebieten, diese Wiederherstellung in der vollsten Ausdehnung eintreten zu lassen.

In dieser Beziehung kommt es zunächst darauf an, den Bundes⸗ Beschluß vom 17. September 1846 aufrecht zu erhalten. Durch den Art. 3 des Friedens⸗Traktats behalten sich beide Theile alle Rechte vor, welche ihnen gegenseitig vor dem Kriege zugestanden haben, und die diesseitige Regierung findet sich bei der Voraus⸗ setzung, daß der gedachte Bundes⸗Beschluß hierdurch sichergestellt werde, durch die S. 4 der Denkschrift ertheilte Zusicherung beru⸗ higt, daß der durch jenen Bundes⸗Beschluß begründete Rechtsboden durch eine schriftliche Erklärung des Königlich preußischen Unter⸗ händlers noch ausdrücklich gewahrt worden sei.

Allein in fernerer Festhaltung des eben angedeuteten Gesichts⸗ punktes hat die diesseitige Regierung in dem weiteren Inhalte des Friedens⸗Traktats solche Bestimmungen zu vermissen, welche geeig⸗ net wären, den Status quo ante vollständig wiederherzustellen und dem deutschen Bunde die Möglichkeit zu sichern, die in dem mehr⸗ gedachten Bundes⸗Beschlusse vorgesehene friedliche Entwickelung sei⸗ ner verfassungsmäßigen Kompetenz in jener Streitfrage und seine berechtigende Einwirkung auf eine befriedigende Lösung derselben in Ausübung zu bringen.

Die Auflösung der in Folge der Erhebung des Herzogthums Holstein im Jahre 1848 und des darauf eingetretenen Kriegszu⸗ standes eingesetzten provisorischen Regierung durch den Bund selbst, welcher diese Behörde eingesetzt, eine Aufforderung von Seiten des Bundes an das Volk Holsteins und an die dortigen Truppen, sich der durch den Friedenstraktat anerkannten legitimen Autorität des Königs⸗Herzogs zu unterwerfen und sich aller Feindseligkeiten zu enthalten, sind unter den gegebenen Umständen unabweisliche Kon⸗ sequenzen des abzuschließenden Friedens. Die diesseitige Regierung kann sich der Besorgniß nicht erwehren, daß durch die Bestimmun⸗ gen des Art. 4, welche das Herzogthum Holstein in seiner dermali⸗ gen bewaffneten Stellung gegenüber dem König⸗Herzog belassen, es in das Ermessen des genannten Souverains stellen, die Dazwischen⸗ kunft des Bundes zur Wiederherstellung seiner Autorität anzu⸗ sprechen oder nicht, und unter Umständen die Anwendung militairi⸗ scher Maßregeln gegen Holstein mit nichtdeutschen Streitkräften in Aussicht stellen, Eventualitäten hervorgerufen werden möchten, in deren Hintergrunde ernste Trübsale für das Bundesland Holstein und Unehre für Deutschland drohen.

Die Denkschrift der Königlich preußischen Regierung knüpft an den Abschluß des Friedens auf den Grund der vereinbarten Stipu⸗ lationen die Erwartung einer gütlichen Erledigung der schwebenden Streitfrage, im Wege der Unterhandlung zwischen den Herzogthü⸗ mern und der Krone Dänemark. Die diesseitige Regierung ver⸗ mag diese Hoffnung nicht zu theilen.

Es wird dieselbe in der Denkschrift einestheils darauf begrün⸗ det, daß auf dänischer Seite, nach den Erfahrungen der letzten Jahre, die Absicht einer Inkorporirung Schleswigs nicht vorausge⸗ setzt werden könne, daß vielmehr das Königlich dänische Gouver⸗ nement gewillt sei, jetzt, wo Dänemark und die Herzogthümer sich wieder mehr allein gegenüberständen, mit Eröffnungen landesherr⸗ licher Absichten hervorzutreten, welche, wie versichert werde, ganz geeignet sein sollen, eine friedliche Verständigung herbeizuführen; andererseits auf die versöhnliche Stimmung, welche sich auf Seiten der Herzogthümer bei der letzten Sendung von Vertrauensmännern nach Kopenhagen kundgegeben habe.

Es soll diesseits kein Zweifel in die Aufrichtigkeit der von

beiden Theilen an den Tag gelegten versöhnlichen Gesinnungen ge⸗ setzt werden. Allein die Art und Weise, wie dieselben bisher be⸗ thätigt wurden, geben geringe Bürgschaft dafür, daß man sich di Hände zur Verständigung im Wege der Unterhandlung reichen werd Es genügt, auf den Empfang hinzuweisen, der jenen nach Kopen hagen entsandten Vertrauensmännern zu Theil ward, und auf die neuesten Erlasse der Statthalterschaft zu Kiel, wodurch die letztere im Angesichte des zum Abschluß gedeihenden Friedenswerkes den nahen Wiederbeginn des Kriegs verkündet und behufs der Theilnahme an die⸗ sem die Offiziere der deutschen Armee zum Eintritt in den dortigen Dienst auffordert. Mag in der That, wie der diesseitigen Regierung auch von anderer Seite bekannt geworden ist, auf Seiten der Königl. dänischen Regierung die Absicht bestehen, mit beruhigenden Er⸗ klärungen hervorzutreten, und erscheint es als eine durchaus zulässige Voraussetzung, daß die dänische Regierung sich hierzu cher geneigt finden kann, wenn sie nicht den Schein der Nachgiebigkeit gegen einen ihr von Seiten des Bundes mit Waffengewalt ange⸗ thanen Zwang zu fürchten hat, so folgt doch aus dieser Auffassung der Verhältnisse mit noch ungleich größerer Gewißheit, daß einer herausfordernden Haltung der Herzogthümer gegenüber ein ver⸗ söhnliches Entgegenkommen von Seiten der dänischen Regierung am wenigsten zu erwarten sei.

Sollte die Königlich dänische Regierung in dieser Beziehung Ver-⸗ bindlichkeiten eingegangen sein, deren Erfüllung eine baldige Beruhigung der Herzogthümer in Aussicht stellte, so wäre eine entsprechende Mitthei⸗ lung an die deutschen Regierungen in hohem Grade wünschenswerth. In Ermangelung einer solchen vermag die diesseitige Regierung in den durch die Denkschrift der Königlich preußischen Regierung ausge⸗ sprochenen Voraussetzungen eine Berechtigung zu der Erwartung eines friedlichen Austrags zwischen den Herzogthümern und der Krone Dänemark nicht zu finden.

In der That lassen die bisher eingegangenen Nachrichten kei⸗ nen Zweifel darüber, daß man in den Herzogthümern den am 2ten d. M. unterzeichneten Frieden als erwünschtes Mittel zur Wieder⸗ aufnahme kriegerischer Operationen begrüßt und sich mit allen Kräf⸗ ten zu einem entscheidenden Kampfe gegen Dänemark bereitet. Was aber werden, was können die Folgen dieses Kampfes sein?

Bei der bewundernswerthen Ausdauer, womit das Herzogthum