e.
noch auf Verweisung an die ordentlichen Richter erkannt werden, und im äußersten Falle liege es ja in der Hand des Ober⸗Befehls⸗
habers, eine nochmalige Untersuchung zu veranlassen.
b Herr von Erdmannsdorf bringt hierauf die Zuziehung des Auditeurs zu der Kommission in Erinnerung, und Herr von üS men spricht zur Widerlegung, wobei er sich namentlich gegen den erhobenen Vorwurf, daß durch seinen Antrag das Zustandekommen des Gesetzes verzögert werde, mit dem Bemerken vertheidigt, daß die beste Beschleunigung des Gesetzes die sei, daß es snt Furshhe⸗ arbeitet an die andere Kammer gelange. Staats⸗Minif 89 3 Zschinsky bemerkte gegen Regierungsrath von Zeh ge dem Standgerichtsverfahren, wie es in §. 175. normirt N. sein untersuchung, welche jedenfalls von dem Ankläger ö würde, nicht ausgeschlossen bliebe. Das Schlußwort, 1“ — ten von Friesen bezweckt auch hauptsächlich die 8 Frnheec 88 von Herrn von Zehmen erhobenen Bedenken, umn h89 mme fällen⸗ Redner dabei rücksichtlich 5 Kürz⸗ P.e167 89 8 sn sge 8 den Erkenntnisse insbesondere darau fs ch 4 Die §§. 17 c., 17d. und 17 e. he 4 1 g
keine Veranlassung gegeben. 2 Die Abstimmung ergab folgende Zehmen wird
Resultate: 1) der E“ 1“ gegen 5 Stimmen verworfen; Regzierungoreehe, 4 b mit 17 e. neber in der von der Deputa⸗ 8 588 vo zgeschlagenen Fassung unter Wegfall der 88. 16 und r. ber Vorlage vorbehaltlich der Beschlußfassung über 98 einzelnen Amen⸗ dements einstimmig genehmigt; 3) Herr von Watzdorf und Herr General⸗Lieutenant von Nostitz⸗Wallwitz (letzterer blos in Betreff des Amendements zu dem Worte „Oberbefehlshaber”) ziehen ihre Anträge zurück; 4) der Antrag des Herrn General⸗Lieutenants von Nostitz⸗Wallwitz rücksichtlich des Briefgeheimnisses wird mit 18 gegen 13 Stimmen verworfen; 5) der Antrag des Herrn von Erd⸗ mannsdorf wird mit 19 gegen 11 Stimmen angenommen, eben so 6) die Anträge der Herren Bürgermeister Hennig und Müller mit Stimmeneinhelligkeit.
Zu §. 18 der Vorlage hat die Deputation etwas zu erinnern nicht gefunden, und es fand derselbe einstimmig Annahme.
Zu §. 19 endlich beantragt die Deputation den Wegfall der Worte: „des Innern und des Kriegs“, da es möglich ist, daß bei der Vollziehung des Gesetzes auch ein anderes Ministerium, na⸗ mentlich das Justiz⸗Ministerium, betheiligt sein könne.
Mit diesen Modificationen wird auch dieser und zwar der letzte Paragraph des Entwurfs einstimmig angenommen.
Die Schluß⸗Abstimmung blieb, wie schon gestern bemerkt, aus⸗ gesetzt, und sprach hierbei Se. Köͤnigliche Hoheit Prinz Johann den Wunsch aus, daß unerwartet derselben die Protokoll⸗Auszüge über die gegenwärtig beendigten Berathungen an die zweite Kammer gelangen möchten, welchem Wunsche zu entsprechen Präsident von
r n.
Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗ YPork, 31. Juli. (Köln. Ztg.) In Philadelphia traf am Usten General Jose Paez ein, der Held Venezuela's, der mit Simon Bolivar sein Vaterland Venezuela zur Würde eines freien Staates erhob. Nach dem bewegtesten Leben fiel er als ein Opfer der Parteiwuth, schmachtete seit 1849 nach der Schlacht beim Hafen Coro gegen Monagas bis zum 24. Mai d. J. in Ketten. Er er⸗ hielt die Freiheit unter der Bedingung, sein Vaterland zu verlas⸗ sen. Der Abschied des greisen Helden war ein Triumph. In ein paar Tagen wird er hier erwartet, und sein Empfang, an dem sich die ganze Stadt betheiligen wird, soll noch feierlicher sein, als sein Empfang in Philadelphia.
Aus Cuba haben wir keine näheren Nachrichten; nur bestätigt es sich, daß im Innern der Insel die Cholera große Verwüstungen anrichtet, besonders unter den Negern, so daß man für die nächste Zucker⸗Aerndte in Besorgniß ist, da es an Armen fehlt, die Felder zu bestellen. In Mexiko raffte die Krankheit nach den letzten Be⸗ richten bis zum 23. Juli noch täglich Hunderte von Personen hin. Nicht minder fürchterlich tritt die Krankheit in den anderen Städ⸗ ten auf. Man hat allenthalben Hospitäler errichtet, doch stirbt das Volk lieber ohne alle Pflege, als sich diesen Anstalten anzuvertrauen. In den westlichen Staaten dauert die Krankheit auch noch fort, doch sind gegen das Ende dieses Monats, besonders in St. Louis, nur täglich höchstens zehn Todte vorgekommen.
Der hierher bestimmte türkische Gesandte hat sich mit seinem Gefolge auf dem Schiffe „Erie“ eingeschifft und wird in den näch⸗ sten Wochen hier erwartet.
Im ganzen Westen sind alle Aerndten reichlich ausgefallen; Weizen und Korn übertrifft alle Schätzungen. Die Baumwoll⸗ und Zucker⸗Aerndte ist, außer in Texas, allenthalben sehr gering ge⸗ wesen, und geringer, als man anfänglich glaubte. 1
Der englische Gesandte, Sir Henry Lytton Bulwer, befindet sich in Staten Island. (Köln. Ztg.)
Washington, 29. Juli. 5 Unser Präsident hat seiner Gesundheit wegen das weiße Haus verlassen und sich nach Georgestown begeben. Seine Politik wird in allen Beziehun⸗ gen eine konservative bleiben, und so nimmt er auch jetzt schon darauf Bedacht, neue Männer in sein Kabinet zu bringen, und
1424
zwar aus dem Süden, um die südlichen Staaten zufrieden zu stel⸗
len. Winthrop oder Hoar wird Webster im Senate ersetzen.
Nach einer im National Intelligencer mitgetheilten Kor⸗ respondenz des englischen Gesandten war es eine Unwahrheit, daß England Costa Rica unter seinen Schutz genommen habe.
General Lopez bleibt hier ganz unbeachtet. Wie man vernimmt, will er mit General Paez mehrere Schiffe ausrüsten, um Monagas aus Venezuela zu vertreiben. An Geldmitteln zu dem Unternehmen soll es nicht fehlen. Die Präsidentschaft Monaga's hört im No⸗ vember auf.
Aus Montevidev haben wir die traurigsten Berichte; die Noth ist aufs Höchste gestiegen. Man erwartet, wenn auch keine Ret⸗ tung, aber doch Linderung von der französischen Escadre, die jetzt dort stationirt mit ungefähr 1500 Mann, über deren Absicht man jeroch nicht im Klaren ist. Die meisten Bürger würden die Stadt verlassen, hätten sie nur die Mittel und Gelegenheit dazu.
In Rio Janeiro sind nicht weniger als 30,000 Menschen am gelben Fieber gestorben. Der moralische Eindruck dieser Krankheit war um so schrecklicher, da die Stadt noch nie von derselben heim⸗ gesucht worden. In den brasilianischen Gewässern sollen mehrere nordamerikanische Schiffe von englischen Kreuzern behelligt worden sein, angeblich wegen des Sklavenhandels.
Aus den Südstaaten wird berichtet, daß die Indianer, nachdem
sie festen Widerstand gefunden, sich meist in die Berge zurückgezo⸗ gen haben. Sie werden aber fortwährend eine Plage der Ansiede⸗ lungen sein, indem sie die Todfeinde der Weißen bleiben.
In den meisten Städten und großen Ansiedelungen in Texas haben Volks⸗Versammlungen stattgefunden, und allgemein war der die Territorial⸗Rechte von Texas mit Gut und Blut zu behaupten.
Eisenbahn⸗Verkehr.
GHolsteinische Eisenbahnen.
Im Jahre 1849 wurden im Ganzen auf allen drei Bahnlinien befördert: 426,633 Personen, dazu von und nach den Anhaltepunkten resp. mittelst der Güterzüge 44,759, zusammen 471,392 Personen. Das Benutzungsverhältniß der verschiedenen Klassen auf der Al⸗ tena⸗Kieler Vahn ist, ungerechnet der von und nach den Anhalte⸗ punkten beförderten Personen: I. 1; II. 36,52; III. 355,06. Das Verhältniß der II. zur III. Klasse 1:9,72. Die Benutzung der ersten Wagenklasse nimmt seit Eröffnung der Bahn fortwährend ab, die Zahl der Reisenden in derselben betrug im Jahre 1845 1847; 1846 1603, 1847 1574, 1848 1281, 1849 941. Die etwas schlech⸗ tere Benutzung der zweiten Wagenklasse in den beiden letzten Jahr ren gegen die früheren liegt wohl darin, daß die Zahl de⸗ nach Norden und Süden weitergehenden Reisenden abgenommen hat, worin auch die Abnahme der Frequenz auf der Station Kiel ihren Grund hat. Auf einer Meile Bahnlänge reduzirt fuhren auf den drei vereinigten Bahnen 2,680,413 Personen, auf der Altona⸗ Kieler Bahn 2,071,662, oder durchschnittlich die ganze Bahn 147,976 Personen. Der Durchschnittspreis pro Person und pro Meile ist auf den vereinigten Bahnen 3,279 Schilling, auf der Altona⸗Kieler 3,324s Schilling. Der Güterverkehr hat durch die Kriegs⸗Verhältnisse ganz bedeutend verloren, namentlich zwischen den Endpunkten Altona und Kiel. Aus nachfol⸗ gender Zusammenstellung ist zu ersehen, welchen außeror⸗ dentlichen Einfluß auf den Verkehr zwischen diesen beiden End⸗ punkten das Eingehen der Schifffahrt in Kiel ausübt, sowohl auf⸗ den Personen⸗ als den Güterverkehr. Ein Theil dieses Ausfalles ist gedeckt worden durch den immer stärker werdenden Zwischenver⸗ kehr, indessen bleibt der Ausfall immerhin ein sehr bedeutender. ee . Einnahme dafür. FFsonen. Mi! Sch. 46,629 150,025 —
Einn. dafür. Ges.⸗Einnahme. Güter ꝛec. Mrk. Sch. Mrk. Sch. 596,000 242,106 — 392,131 — 1847 52,274 170,352 8 1,050,806 358,572 6 528,924 14 1848 25,949 78,507 — 431,335 146,988 11 225,595 11 1819 32,270 100,820 — 336,873 132,033 10 232,855 10 Die Einnahmen pro 1849 waren im Allgemeinen folgende: Für Personen 582,914 Mrk. 3 Sch.; Gepäck⸗Ueberfracht und Hunde 11,565 Mrk. 7 Sch.; für Equipagen 1448 Mrk.; und extraordi⸗ naire Einnahmen aus dem Personen⸗Verkehr 2145 Mrk. 5 Sch.; zusammen aus dem Personen-Verkehr 598,072 Mrk. 15 Sch. Für Frachtgüter betrug die Einnahme 377,482 Mrk. 10 Sch.; für Post⸗ und Eilgüter 38,028 Mrk. 7 Sch.; für den Viehtransport 37,198 Mrk. 12 Sch.; und extraordinairer Gewinn von Garantie⸗Prämien 3683 Mrk. 14 Sch.; zusammen aus dem Güter⸗Verkehr 456,393 Mrk. 11 Sch. Diverse Einnahmen, als Pächte und Miethen, betrugen 15,842 Mrk. 14 Sch. Für Truppen⸗ und Kriegsmaterial⸗Transporte 148,414 Mrk. 8 Sch. Summa der sämmtlichen Einnahmen 1,218,724 Mrk. Die Ausgaben betrugen: Für die allgemeine Verwaltung 42,494 Mrk. 3 ½ Sch.; für die Transport⸗Verwaltuͤng 337,217 Mrk. 8 ½ Sch.; für die Bahn⸗Verwaltung 199,309 Mrk. 8 Sch. Ferner Verzinsung der temporairen Anleihen nach Abzug der wiedergewon⸗ nenen Zinsen 196 Mrk. 5 ½ Sch., Verzinsung der von der Rends⸗ burg⸗Neumünsterschen Gesellschaft eingeschossenen 112,500 Mrk., 3750 Mrk.; Verlust am Cours der Kassenanweisungen 2022 Mrk. 8 Sch. Summa der sämmtlichen Ausgaben 584 990 Mrk. 1 ½ Sch. Dieselben ab von der Einnahme von 1,218,724 Mrk. Bleibt Ueber⸗ schuß 633,733 Mrk. 14 ½ Sch.
Die Einnahmen auf der Glückstadt⸗Elmshorner Bahn betrugen im Ganzen 74,814 Mrk. Der Ersatz, den die Glückstadt⸗ Elmshorner Gesellschaft nach dem seit Anfang 1849 in Gültigkeit getretenen Vertrage an die Altona⸗Kieler Gesellschaft für Auslagen und Leitung des Betriebes zu leisten hat, betragt im Ganzen 46,169 Mrk. 5 ½ Sch. Es bleibt der Glückstadt⸗Elmshorner Ge⸗ sellschaft also ein Ueberschuß aus den Betriebs⸗Einnahmen pro 1849 von 28,644 Mrk. 10 x Sch.
Die Einnahmen auf der Rendsburg⸗Neumünster Bahn betrugen im Ganzen 233,574 Mrk. Außerdem 5 pCt. Zinsen für 8 Monate von 112,800 Mrk. eingeschossenes Kapital 3750 Mrk. Zusammen 237,324 Mrk. Die sämmtlichen Ausgaben betrugen 101,221 Mrk. 13 ¼ Sch. Mithin bleibt ein Ueberschuß von 136,102 Mrk. 2 ½ Sch.
Die Gesammt⸗Einnahmen der Altona⸗Kieler Bahn, inkl. der Erträge der Glückstadt⸗Elmshorner und Rendsburg⸗Neumünster Bahn, betragen 1,314,612 Mrk. 7 Sch. und die sämmtlichen Aus⸗ gaben, inkl. der beiden Nebenbahnen, 849,166 Mrk. ¾ Sch. Bleibt Ueberschuß 465,446 Mrk. 6 ½ Sch.
Die Betriebsmittel, welche gegenwärtig die Gesellschaft besitzt, bestehen in 18 Stück Lokomotiven, 14 Tendern, 44 Personen⸗ und 176 Pack⸗ und anderen Wagen; die Anzahl der Wagen hat sich im ver⸗ flossenen Jahre um 4 Stück vermehrt. Die Lokomotiv⸗Reparatur betrug im Ganzen an sämmtlichen Lokomotiven, bei 45,615 ¼ zurück⸗ gelegten Lokomotiv⸗Meilen, 31,542 Mrk. 4 Sch., an den Tendern 3990 Mrk. 10 Sch., zusammen 35,532 Mrk. 14 Sch. Hiervon gehen ab die in der Summe enthaltenen Kosten für Verzinsung der Reparatur⸗Werkstätte, welche auf sämmtliche in der Reparatur⸗ Werkstätte gemachten Arbeiten, des Verhältnisses mit den Zweigbah⸗ nen wegen, vertheilt werden mit 4942 Mrk. Bleiben Kosten der Reparatur an Lokomotiven und Tendern 30,590 Mrk. 14 Sch., oder pr. Lokomotiv⸗Meile 0,676 Mrk. Die Kosten der Wagen-Reparatur betrugen im Ganzen 51,176 Mrk. 7 Sch., davon gehen ab an Verzinsung der Reparatur⸗Werkstätte mit 4942 Mrk., bleiben 46,234 Mrk. 7 ½ Sch., oder auf 1,348,007 ⁄¼ Räderpaar⸗Meilen 0,0343 Mrk.
Haupt⸗Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben vom 14. November bis ult. Dezember 1849. Einnahme. Actien⸗Kapital 7,687,500 Mrk.; erworbenes Kapital 299,133 Mrk.; Dividende von 1845 auf 2
Actien 30 Mrk., dito von 1846 auf 12 Actien 225 Mrk., dito von
1847 auf 426 Actien 9585 Mrk., dito von 1848 auf 452 Actien 8475 Mrk.; Cautionen 3233 Mrk.; Reservefonds 203,450 Mrk. 4 Sch.; Kapital der Rendsburg⸗Neumünster Eisenbahn⸗Gesellschaft 112,500 Mrk. laufende Rechnungen 7746 Mrk. 15 Sch.; Ueber⸗ schuß aus der Einnahme der Glückstadt⸗Elmshorner Eisenbahn 28,644 Mrk. 10 Sch. 6 Pf.; dito der Rendsburg⸗Neumünster Ei⸗ senbahn 134,331 Mrk. 3 Sch. 6 Pf.; Ueberschuß der Betriebs⸗ Rechnung pro 1849 465,446 Mrk. 6 Sch. 6 Pf. Summa 8,760,300 Mrk. 7 Sch. 6 Pf. — Ausgabe. Bau⸗Conto 8,344,487 Mrk. 2 Sch. 6 Pf.; Betriebs ⸗Conto 262,719 Mrk. 5 Sch.; Extraordinaria. Vorarbeiten der Altona⸗Lübecker Bahn 2635 Mrk. 1 Sch.; Belegte Kapitalien 60,350 Mrk.; Kassabestand, baar und in Effekten 293,108 Mrk. 15 Sch. Summa 8,960,300 Mrk. 7 Sch. 6 Pf.
Markt⸗Berichte.
Breslau, 19. Aug. Weißer Weizen 45, 56, 59, 62 Sgr., gelber Weizen 45, 55, 58, 60 Sgr.
Roggen 36, 38, 40, 41 ½ Sgr.
Gerste 24, 26, 28, 30 Sgr.
Hafer 17, 18, 49 ½, 22 Sgr. v““
Kleesaat, weißes 8 bis 10 Rthlr. und rothes bis 12 Rthlr. bezahlt.
Rapps 80 bis 84 und 85 Sgr.
Sommer⸗Rübsen 66 bis 72 Sgr. bez.
Spiritus 8 Rthlr. Gld.
Rüböl 11 ½ Rthlr. Br.
Zink loco 4 Rthlr. 16 Sgr. Br.
Weizen blieb heute ziemlich unveränd was besser.
Köln, 45 Sgr. Waare,
“ “
17. Aug. (2 ⅞ Scheffel.) Weizen direkt 5 Rthlr.
pr. November 5 Rthlr. 16 Sgr. Waare, do. 89 pfd. 5 Rthlr. 27 Sgr. Waare, 5 Rthlr. 25 Sgr. Geld, pr. März 5 Rtihlr. 20 Sgr. Waare, do. 89 pfd. 6 Rthlr. 6 Sgr. Waare, pr. Mai 6 Rthlr. 3 Sgr. Geld.
Roggen direkt 3 Rthlr. 20 Sgr. Waare, pr. November 3. Rthlr. 27 Sgr. Waare, 3 Rthlr. 26 Sgr. Geld, pr. März 4 Rthlr. 8 Sgr. Waare, 4 Rthlr. 7 Sgr. Geld, pr. Mai 4 Rthlr. 10 Sgr. Waare. 8
Gerste, hiesige 3 Rthlr. Waare.
Hafer 2 Rthlr. Waare.
Rapps 8 Rthlr. 25 Sgr. a 9 Rthlr. Waare. 8
Rüböl pr. 256 Pfd. mit Faß compt. 29. Rthlr. 22 Sgr. 6 Pf. Waare, in Partieen 29 Rthlr. 15 Sgr. Waare, pr. Okt. 29 Rthlr. 15 Sgr. Waare, 29 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Gld., pr. Mai 29 Rthlr. 15 Sgr. Waare, 29 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf. Geld, geläutert 31 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.
Bekanntmachung en.
9 Oeffentliche Vorladung. ee. gg ni⸗ Handarbeiter Schmidt, Christiane Verlafune Hoehne, zu Torgau hat wegen bösliche Gearais 8 seen ihren Ehemann, den Handarbeiter veerlassen e Se,n22 welcher seit Jahresfrist Torgau Fanger und dessen Aufenthalt unbekannt ist, die Lhe cheidungsklage angestellt. Wir laden nunmehr den Handarbeiter Carl Gottlob
Schmidt vor, in d — 1 richter Trescher, 8 vor unserem Deputirten, Kreis⸗
501]
Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗ Gesellschaft. 8
Bekanntmachung.
Prozent umgetauscht werden.
Unter Bezugnahme auf die Artikel 10 und 11 des Gesellschaftsstatuts (Ge⸗ setzsamml. für 1846 S. 404 ff.) und den unterm 29. September 1849 mit der
IP Staats⸗Regierung abge⸗ schlossenen Vertrag (Ge⸗
setzsamml. für 1850 S. gebracht.
anberaumten 383 Vormittags 11 Uhr, AN M
ich zu b . ehöri zu gestellen und die Klage 8 88 111“ widrigenfalls auf ferneren An⸗ sprochen und Pene 8n Trennung der Che ausge⸗ erklärt werden wird. hmidt für den schuldigen Theil Torgau, den 18. Juli 1850 Königliches Kreisgericht.
[115 b] Stettin-Rig: s gaer Da Inb ächste Abfahrt des Dampfschal Düna““ aus Stettin am 25. ee UerFücn gust.
““ D. Witte,
1 . J. Abtheilung. in Berlin
PIschifffahrt.
Agem in Stettin liefern.
naire der Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗Gesellschaft hierdurch aufgefordert, die fünfte Einzahlung mit zehn Prozent oder 20 Thlr. per Actie 8 am 1. Oktober nnach ihrer Wahl im Comtoir der Königlichen lung, in Düsseldorf bei der Königlichen Regierungs⸗ Hauptkasse, oder
in Aachen bei unserer Directions⸗Kasse, uu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial⸗ Quittungen über die früheren Einzahlungen mit einzu⸗
152) werden die Actio⸗
Seehand⸗
werden.“
in Anrechnung gebracht,
Die vorgenannten Kassen werden vorläufig über die empfangenen Zahlungen Interims⸗Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen Partial⸗Quittungen über 35.
Gleichzeitig machen wir auf die §§. 14 und 15 des Eingangs erwähnten Vertrags vom 29. September v. J. aufmerksam, welche wörtlich wie folgt lauten:
„§. 14. Die eingezahlten und noch einzuzahlenden Raten des Actien⸗Kapitals sollen nach erfolgter Ein⸗ zahlung der nächsten zehn Prozent während der muth⸗ maßlich bis zum 1. Juli 1852 dauernden Bauzeit mit vier Prozent verzinst werden; die Zinsen werden auf die späteren Einzahlungen jährlich in Anrechnung
§. 15. Auf den Wunsch der Actionaire können die Quittungsbogen künftig über den Betrag der Actien, also je über 200 Thlr. ausgestellt werden. len die Actiongire die Befugniß haben, die einzelnen v. J. Actien sofort voll einzuzahlen. Sie erhalten alsdann Actien ausgehändigt, welche bis zum 1. Juli 1852 (§. 14) mit 4 Prozent, von diesem Zeitpunkte ab mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst
Die Zinsen von dieser fünften Rate werden von dem oben bestimmten Tage der Einzahlung ab mit 4 Prozent bei Einzahlung der ersten nächstjährigen Rate
Ueber die voll einzuzahlenden Beträge wer⸗ den die obengedachten Kassen Interims⸗Quittungen aus⸗ stellen, welche spätestens binnen 4 Wochen gegen die entsprechenden Actien umgetauscht werden können.
Mit den Actien werden für die halbjährigen Zins⸗ Termine in der Zeit vom 1. Juli d. J. bis zum 1. Juli 1852 vierprozentige Zins⸗Coupons und für die folgenden Zins⸗Termine eine angemessene Anzahl von drei und ein halbprozentigen Coupons und Dividenden⸗ scheinen ausgegeben. 1
Die Zinsen der ersten vier Raten von 25 Prozent werden den Actionairen für die Zeit vom 5. Mai d. J.
bis zum 1. Inli d. 8 in Anrechnung
gebracht, wogegen die Zinsen für 75 Prozent des Actien⸗ Betrages vom 1. Juli d. J. bis zum Zahlungstage in Abrechnung kommen, da den Actionairen durch den Zins⸗Coupon pro 1. Juli 1850 bis 1. Januar 1851. die halbjährigen Zinsen für den vollen Betrag jeder Actie vergütigt werden. 1
Aachen, den 15. August 1850. n9
Königliche Direction 8—
Auch sol⸗
*) Berichtigung. In der früheren Bekanntmachung, Stück Nr. 228, ist irrthümlich anstatt des 1. Juli d. J. der „Tag der Volleinzahlung“ angegeben.
der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahhn.
2 Kthlr. für ¼ Jahr. 4 Athlr.⸗ † Jahr. een, Aehs. in allen Theilen der Monarchie 1 ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2⅞ Sgr. bere
“
G v“ Amtlicher Theil. Deutschland. Wien. Hofnachrichten. — mischtes.
Baden. Karlsruhe. Ankunft des Prinzen Adalbert von Preußen.
Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Erklärung des General⸗Majors von der Horst.
Lübeck. Lübeck. Antwort des Senats auf eine Note des schleswig⸗ holsteinischen Departements der auswärtigen Angelegenheiten.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Depesche des preußischen Ministers der auswärtigen Angelegenheiten, von Schleinitz, an den preußischen Ge⸗ sandten Grafen Bernstorff. — Protokolle.
Ausland.
Frankreich. Paris. Berichte über die Reise des Präsidenten
Belgien. Brüssel. Die Ueberschwemmungen.
Italien. Turin. Noten des Ministers d'Azeglio. — Die Ausweisung Giovini's. — Ankunft des Königs. — Vermischtes. — Florenz. Stim⸗ mung in Genug.
Wissenschaft und Kunst.
(Cosi fan tutte.)
Oesterreich. Eisenbahnbauten. —
Königl. Opernhaus.
Amtlicher Theil.
Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den Bau einer Gemeinde⸗Chaussee von der aachen⸗krefelder Bezirks⸗ straße zu Birk über Euchen nach der aachen⸗kölner Staatsstraße bei Vorweiden mit einer Verzweigung von Euchen nach Neusen ge⸗ nehmigt habe, will Ich der Gemeinde Broich behufs der künftigen Unterhaltung der Straße auf jeder der beiden Verzweigungen der⸗ selben die Erhebung eines halbmeiligen Chausseegeldes nach dem jedesmal für die Saats⸗ Chausseen geltenden Tarife gestatten, in⸗ dem Ich zugleich festsetze, daß die dem Chausseegeld⸗Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ Polizei⸗Vergehen auf diese Straße Anwendung finden sollen. Charlottenhof, den 22. Juli 1850. (gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von der Heydt. von Rabe.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Den bisherigen Regierungs⸗Assessor von Rohrscheidt und
den bisherigen Obergerichts⸗Assessor Schwenzner zu Landräthen zu ernennen.
Deuts⸗ chland.
Oesterreich. Wien, 19. Aug. Das Geburtsfest Sr. Ma⸗ jestät des Kaisers wurde gestern durch eine am Glacis abgehaltene Feldmesse militairischerseits und durch ein solennes „Hochamt im St. Stephansdome von Seiten der Civil⸗ Autoritäten gefeiert. „Eine große Menschenmenge aus allen Ständen der hiesigen Be⸗ völkerung“, sagt der Lloyd, „wohnte der gottesdienstlichen Feier bei, und aus den Herzen Tausender stiegen die heißesten Wünsche
für das Wohlergehen des Monarchen zum Himmel empor.“ Die
Kaiserin⸗Mutter hat am 15ten Innsbruck verlassen, um sich nach Ischl zu begeben. Ihre Majestäten Kaiser Ferdinand und Kaiserin Maria Anna sind am 17ten nach Meran gereist, von wo sie Ende 1. M. nach Innsbruck zurückkehren werden.
Am 15ten Vormittag fand die erste Probefahrt zwischen Lo⸗ bositz und Außig statt. Die Hinfahrt dauerte 50, die Rückfahrt 46 Minuten. Die genannte Strecke soll bis zum 1. September dem Verkehr übergeben werden. Die Arbeiten an der Eisenbahnstrecke zwischen Gloggnitz und Mürzzuschlag nehmen, wie der Lloyd aus den Mittheilungen eines Augenzeugen erfahren, einen eben so ra⸗ schen als gedeihlichen Fortgang, und die Gerüchte von unübersteig⸗ lichen Hindernissen, in Folge deren der Weiterbau eingestellt wer⸗ den sollte, entbehren allen Grundes. „Die bedeutendsten Terrain⸗ Hindernisse“, berichtet dies Blatt, „sind bereits überwunden. Diese dürften sich an den Felswänden des unteren Atlitzgrabens erhoben haben, wo an einem senkrecht aufsteigenden Felsen in einer Höhe von vielen hundert Fuß die Bahn recht eigentlich aus dem Felsen herausgesprengt werden mußte, zu welchem Ende die Arbeiter, um an den Ort ihrer Arbeit zu gelangen, auf Strickleitern von der Höhe der Felsen herabsteigen müssen. Gegenwärtig finden so eben Sprengungen an der Weinzettelwand statt, und es gewährt dem Beschauer einen imposanten Anblick, wenn die Minen explodiren und die Masse der aufgeworfenen Steine lavinenartig über die Abhänge in das Thal hinabstürzt.
1
Berlin, Donnerstag den 22. Au gust
8 v““
Die am Ende des unteren Atlitzgrabens hinter dem Wirthshause zum Spieß zu errichtende Brücke (Viadukt), über welche die Bahn von der rechten Seite des Atlitzgrabens auf die gegenüberliegen⸗ den Höhen geführt und hierdurch mit dem Semmering in Verbin⸗ dung gebracht wird, ist schon in Angriff genommen und im Bau der Fundamente bereits vollendet. Die Höhe der einzelnen Pfeiler wird 24 Klafter betragen.“ — 1
Feldmarschall⸗Lieutenant Graf Gyulai hat bereits in Mailand das Kommando des fünften Armeecorps ühernommen.
Die Bewohner in der Gegend von Stagno piccolo in Dal⸗ matien schweben wieder in großer Angst. Am 7., 28., 29. und 30. Juli, dann am 2. August wurden von neuem Erdbeben verspürt, die jedoch bisher ohne traurige Folgen geblieben sind.
In Galizien zeigt sich wieder in vielen Gegenden die Kartof⸗ felkrankheit.
Baden. Karlsruhe, 17. Aug. (Karlsr. Ztg.) Heute Nachmittag ist Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert von Preu⸗ ßen hier eingetroffen.
Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 18. Aug. (A. M.) g I von der Horst hat folgende Erklärung veröf⸗ fentlicht:
„Die sich neuerdings wiederholenden Gerüchte, als seien Be⸗ wohner des Dorfes Ober⸗Stolk wegen angeblicher Betheiligung an dem Gefechte des 25. Juli dänischerseits eingekerkert und sogar mit dem Tode bedroht, legen mir die Verpflichtung auf, diesen Be⸗ schuldigungen entschieden entgegenzutreten und sie als unwahr zu bezeichnen. Das ganze Gefecht um und in Ober⸗Stolk, von An⸗ fang bis zu Ende, fand seitens der von mir befeh⸗ ligten dritten Brigade unter meiner Führung und unter meinen Augen statt, und wenn dabei irgend eine Be⸗ theiligung der Bewohner wirklich vorgekommen wäre, so mußte sie jedenfalls von mir bemerkt werden. Auf meine Ehre aber kann ich versichern, daß 1) nicht das mindeste Vernehmen, weder direkt noch indirekt, zwischen mir und irgend einem Einwohner der dortigen Gegend in Bezug auf meinen Gegner stattgefunden hat; 2) daß ich weder bei noch in Ober⸗Stolk Bewohner gesehen habe, welche sich irgendwie an dem Gefecht betheiligt hätten, oder daß ich davon
ehört hätte, daß dies geschehen sei. Wäre es der Fall gewesen, s hätte ich es aber nothwendig sehen müssen. Es waren keine andere als flüchtende und sich verbergende Einwohner sichtbar. Wenn übrigens mein Gegner das Gefecht gegen Ober⸗Stolk für einen Ueberfall erklärt, so muß ich dies zwar seiner Ansicht überlassen, es jedoch entschieden in Abrede stellen, daß ich mich dabei anderer als meiner eigenen Kräfte bedient hätte. Die in Rede stehende anderweitige Hülfe würde von mir nicht einmal acceptirt worden sein. Möge diese offene und wahre Erklärung den unschuldig Eingekerkerten ihre Freiheit wieder geben und ihren Richter vor einer Blutschuld bewahren, die ihn einst schwer be⸗ drücken würde.
Rendsburg, den 18. August 1850.
Freiherr v. d. Horst, General⸗Major und Brigade⸗Commandeur in der schleswig-holsteinischen Armee.“
Lübeck. Lübeck, 20. Aug. Die Antwort des Senats vom 17ten d. M. auf die an denselben in Betreff des Dampfkanonen⸗ boots „von der Tann“ seitens des schlhswig Felsseöneschen Departe⸗ ments der auswärtigen Angelegenheiten erlassenen Note vom 6ten d. M. (s. Nr. 220 des Staats⸗Anzeigers) lautet folgender⸗ maßen:
„Das hochverehrliche schleswig⸗holsteinische Departement der auswärtigen Angelegenheiten hat in seinem Schreiben vom 6ten d. M. sich dahin ausgesprochen, daß wir nicht befugt gewesen seien, bei Feststellung der Regeln, nach denen wir die Neutralität in dem Hafen von Travemünde gehandhabt wissen wollten, zunächst unser eigenes Interesse zu berücksichtigen; es ist der Ansicht, daß wir le⸗ diglich die Normen des bestehenden allgemeinen Völkerrechtes hätten befolgen und eigene durch unsere besonderen Verhältnisse gebotene Bestimmungen überall nicht treffen dürfen. Bei Entwickelung dieser Ansicht wird von der Voraussetzung ausgegangen, daß solche all⸗ gemeine Grundsätze unbestritten und von allen Nationen als unbe⸗ dingt verpflichtend anerkannt seien; das Schreiben selbst ergiebt aber, daß dies keinesweges der Fall ist. Es wird dort angeführt, Dä⸗ nemark habe den Grundsatz, daß die Aufnahme von Kriegsschiffen der einen oder anderen der Krieg führenden Parteien und deren Prisen mit der Neutralität vereinbar sei, zu Bernstorff's Zeiten, Großbritanien und Preußen gegenüber, in glänzender Weise ver⸗ theidigt; daraus geht also hervor, daß Großbritanien und Preußen jenen Grundsatz nicht anerkannt hatten. Und wenn ferner auf die Kongreß⸗Akte vom 4. November 1804 Bezug genommen wird, durch welche der Präsident der Vereinigten Staaten autorisirt ward, nach seinem Belieben allen Kriegsschiffen fremder Nationen das Einlaufen in die Häfen der Republik zu gestatten oder zu ver⸗ bieten, auch sie, zwei Fälle ausgenommen, mit Gewalt abzuhalten, so folgt eben daraus, daß jeder Staat an und für sich berechtigt ist, die Bedingungen festzustellen, unter denen er das Einlaufen fremder Kriegsschiffe in seine Häfen gestatten oder verbieten will. Daß dies ein von dem allgemeinen Völkerrechte anerkannter Grund⸗ satz sei, war in dem diesseitigen Schreiben vom 27sten v. M. be⸗ hauptet, und durch die in dem Antwortschreiben vom 6ten d. M. angeführten Vorgänge wird es nur des Mehreren bestätigt; nach den Aussprüchen aller Lehrer des Völkerrechts kann es auch überall nicht in Zweifel gezogen werden.
Handelte es sich aber sodann um die Prinzipien selbst, die wir, in Ausübung dieses unseres Rechtes, annehmen wollten, so mußte uns dabei zunächst die Rücksicht auf die Art und Weise leiten, wie schleswig⸗holsteinischerseits unser Hafen behandelt wurde, und die Ueberzeugung, daß wir unser Gebiet nur durch Adoption der stren⸗
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ uud
Auslandes nehmen Bestellung auf
dieses Blatt an, fuüͤr Berlin die
Expedition des Preuß. Staats⸗ 8 Anzeigers;
Behren⸗Straße Kr. 57.
geren Grundsätze der Neutralität kriegerischen Ueberfällen und urbationen zu schützen vermöchten. Der Lieutenant Lange hatte sich, ohne der Behände irgend eine Anzeige zu machen, mit seinem Kanonenboote fast unmittel⸗ bar vor dem Ausflusse der Trave vor Anker gelegt. Er ist von dort einem ansegelnden dänischen Schiffe entgegengefahren, hat dasselbe auf der travemünder Rhede, innerhalb der See⸗ tonnen, genommen und nun bei unserem Lootsen⸗Commandeur angefragt, ob er seine Prise in den hiesigen Hafen bringen könne. Auf die Bemerkung des Lootsen⸗Commandeurs, nach seiner Ansicht sei das Schiff auf lübeckischem Gebiete genommen, ist er mit seiner Prise in See gegangen und hat sie erst später, bei dem Erscheinen eines dänischen Kriegsschiffes, freigegeben. Wir sind nicht der Ansicht gewesen, daß die dänischen Kriegs⸗ schiffe einen solchen Akt offener Feindseligkeit, von unserem Hasfen aus und auf unserem Fahrwasser geübt, sich ruhig gefallen lassen würden; wir glaubten annehmen zu müssen, daß sie dadurch sich veranlaßt finden würden, auch ihrerseits Feindseligkeiten auf unse⸗ rem Gebiete gegen das schleswig⸗holsteinische Kanonenboot zu er⸗ öffnen, eventuell dasselbe bis in unseren Hafen zu verfolgen, sind auch nicht zweifelhaft darüber, daß nach dem neueren Völkerrechte (Klüber, Europäisches Völkerrecht, Bd. 1, S. 455) eine Berechti⸗ gung dazu vorlag, und da unsere Küstenschanze nicht armirt war, stand uns überall kein Mittel zu Gebote, einen Kampf vor und in unserem Hafen zu verhindern. 2 Der Lieutenant Lange hat freilich nach dem Antwortschreiben vom 6ten d. M. in Abrede gestellt, daß er die Prise auf lübecki⸗ schem Territorium genommen; die Thatsache ist aber durch die eid⸗ liche Aussage der gerichtlich vernommenen Besatzung des dänischen Schiffes konstatirt. Damit stimmt auch überein die in unserem Schreiben vom 27sten v. M. hervorgehobene und nicht in Abrede gestellte Aeußerung des Lieutenants gegen die travemünder Behörde „Er glaube die Neutralität des Hafens am evidentesten dadurch an⸗ erkannt zu haben, daß er die an diesem Morgen gemachte Prise wieder habe fahren lassen.“ Jedenfalls ist sich der Lieutenant Lange wohl bewußt gewesen, daß er nach dem, was vorgegangen, in dem travemünder Hafen vor den Verfolgungen der dänischen Schiffe nicht gesichert sei, denn sonst würde seine Frage an die travemün⸗ der Behörde: „Ob er, wenn er in dem Hafen angegrifsen würde, sich vertheidigen dürfe?“ keinen Sinn gehabt haben. Bei Feststellung jener Prinzipien sind wir ferner allerdings da⸗ von ausgegangen, daß von der Krone Preußen im Namen und im Auftrage des deutschen Bundes mit der Krone Dänemark ein Frie⸗ den abgeschlossen war, welchen wir bereits ratifizirt hatten. Wäre auf den Umstand von uns ein Gewicht gelegt, daß die Ratifications⸗ Urkunden über diesen Frieden noch nicht ausgewechselt worden, so
hätten wir lediglich der bis dahin geltenden Waffenstillstands⸗Con⸗-⸗
vention vom 10. Juli 1849 nachgehen dürfen, welcher wir, wie wir der hohen Statthalterschaft am 8. August 1849 angezeigt, beigetreten waren. Diese Convention aber verpflichtete uns positiv, auf unse⸗ rem Territorium überall nichts zu dulden, wodurch eine Feindselig⸗ keit gegen Dänemark irgendwie begünstigt werden würde.
Wenn dagegen in dem Antwortschreiben vom 6ten d. M. wie⸗ derholt geltend gemacht wird, wir hätten uns durch „das Bundes⸗ Verhältniß Holsteins zur Aufstellung milderer Grundsätze veranlaßt sehen sollen und jedenfalls die von uns angenommenen Prinzipien nicht früher zur Anwendung bringen dürfen, als nachdem wir die Absicht kundgegeben, neutral bleiben zu wollen, so enthält dieser Einwand nicht nur eine gänzliche Verkennung des uns durch jene Rücksichten gebotenen Standpunktes, sondern zugleich einen Vorwurf, der eben so ungerecht als unzutreffend ist, und der nach Lage der Sache am wenigsten von jener Seite erwartet werden konnte. Wollte die hohe Statthalterschaft, ungeachtet des im Namen des deutschen Bundes abgeschlossenen Friedens, der bei einem etwanigen Kriege des Herzogthums Holstein mit dem Königreiche Dänemark den deutschen Bundesländern völlige Neutralität zur Pflicht macht, noch auf das Bundes⸗Verhältniß Holsteins Bezug nehmen, so lag doch für alle Fälle ihr ob, den Bundesgenossen anzuzeigen, daß sie die Feindseligkeiten gegen Dänemark beginnen wolle, ehe sie erwar⸗ ten konnte, von den Bundesgenossen darüber unterrichtet zu wer⸗ den, wie diese sich bei den Feindseligkeiten verhalten wollten. Eine solche Anzeige ist aber von Seiten der hohen Statthalterschaft gänzlich unterblieben, und je weniger in Ermangelung einer solchen von uns eine Erklärung erwartet werden konnte, und je unange⸗ nehmer es uns sein müßte, durch den plötzlichen Beginn von Feind⸗ seligkeiten in der Nähe unseres Hafens, so wie durch das völker⸗ rechtswidrige Benehmen des Lieutenants Lange zu schleunigen An⸗ ordnungen uns gedrängt zu sehen, desto unbegreiflicher ist es, wie man daraus, daß wir unsere Neutralität vorher nicht angekündigt,
die nothwendige Folge jenseitigen Versäumnisses — einen Vor⸗ wurf gegen uns hat herleiten moͤgen. 8
Wir müssen uns jedoch enthalten, auf die einzelnen von uns festgesetzten Bestimmungen weiter einzugehen, da das Schreiben vom 6ten d. M. sich über dieselben in einem Tone ausspricht, wie er bis jetzt, auch bei obschwebenden Differenzen, im diplomatischen Geschäftsverkehre nicht vorgekommen ist, und von Unterstellungen ausgeht, welche wir auf das entschiedenste zurückweisen müssen. Es bedarf aber auch weiterer Aeußerungen darüber nicht, da diese Be⸗ stimmungen in jenem Schreiben lediglich deshalb einer Kritik un⸗ terzogen sind, um die auffallende Forderung zu begründen, daß vol⸗ ler Ersatz für den Verlust des Dampfbootes „von der Tann“ von uns geleistet werde. Das zur Rechtfertigung eines solchen Begeh⸗- rens Angeführte trifft vorliegend überall nicht zu.
Alle Schriftsteller über das Völkerrecht sind darüber einig, und die Verträge der größten Seemächte schreiben vor, daß das auf einem neutralen Seegebiete sich befindende Kriegsschiff jeder feind seligen Handlung gegen Schiffe der Nation, mit welcher der Krieg entbrannt ist, sich enthalten müsse, und das Schreiben vom 6ten d. M. erkennt selbst an, daß die Entwaffnung eines Zu⸗ flucht suchenden Schiffes als Bedingung der Zulassung dann auf⸗