1850 / 231 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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11“ 8 8. Das moderne Stück wurde natürlich auch im Ganzen viel besser ge⸗ reise der Plätze: arquet, Tribüne und zweiter Rang 20. Billets zu dieser Vorstellung sind im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau 1 V zi geben, weil fast alle Mitwirkenden das zu sagen hatten, was ihnen unmit⸗ 66. 6cn 1* * Balkon daselbst 1 Rütlr. veeen zu solgenden Preisen zu haben: B eil U g e 3zum reu ßBi sch en 5 t aqa t 9 telbar von Herzen ging. Sehr gut war diesmal Herr Chery der Aeltere dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 7 ½ Sgr. Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ran⸗

als Regisseur Michonnet, entsagender Liebhaber und treuer, aufopfernder Sonnabend, 24. Aug. Im Schauspielhause. 131ste Abonnements⸗ ges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet und v n 1 228

Freund der Adrienne, eine sehr gelungene, liebenswürdi i i⸗ 8 3 7 ibü r 15 S fall, den ihm das Publikum vüeeeen evn Vorstellung: Ein Arzt, Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Franzö⸗ den Parquet⸗Logen, a. Tribüne und zum Orchester 1 Rthlr. 15 Sgr. . sischen, von J. Ch. Wages. Hierauf: Das Liebesprotokoll, Lustspiel Ein Villet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst be⸗- M“ 16 1u“ entsagen und die Mir am 12. Juli 1848 von der deutschen Bundes⸗Ver⸗ Aufgaben umfassen die wichtigsten Fragen, mit denen die Bundes⸗Versammlung in 3 Abth., von Bauernfeld. findlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Lo⸗ sammlung übertragenen Rechte und Pflichten in die Hände Sr. Majestät jemals betraut werden kann. Deshalb ist sowohl die gründlichste und umsich⸗ W1 8 8 Im Opernhause. Neunte Vorstellung der Mlle. Rachel. gen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. D 1 8 des Kaisers von Oesterreich und Sr. Majestät des Königs von Preußen tigste Vorbereitung durch die Berichterstattungen nothwendig, als nach der Königliche Schauspiele. 8 1) Phèdre, tragédie en 5 actes et en vers, par Racine. Ein Billet zum Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Frem⸗ Deutschland. niederzulegen.“ Nach erfolgtem Beitritt aller Bundesstaaten hat der Erz⸗ innersten Ueberzeugung des Ausschusses für die Gewißheit, daß die Lösung

88 8 3 8 8 . ETEööö 3 8 ; v Rei er die Ausübung der ihm anvertraut gewesenen Gew u emei Zufriedenhei r B 122 ändi 1 Freitag Ca. Aug. 8 Im Opernhause. 90ste Abonnements⸗ (Mlle. Rachel: Phèdre.) 2) Le Moineau de Lesbie, 5 v. den⸗Logen 3 Rthlr. 8 1 8 Nassan. Wiesbaden. Die Zusammenkunft der Legitimisten. nieseg E v 8 oöoo“ b Vorstellung. Der Freischütz, Oper in 3 Abth., Musik von C. M. en 1 et en vers, par Mr. A. Barthet. (Mlle. Rachel: v g. 8 1“ Frankfurt. Frantfurt a. M. Protokolle. (Schluß.) Convenion vom 30. September gemäß eingesetzten interimistischen Bundes⸗ Vorbereitung und Beschlusfassung gewählt werde, die allen Se von Weber. Lesbie.) Anfang halb 7 Uhr. v“ b Ausland. Kommission übergehen lassen. So ist denn die Convention vom 30. Sep diejenige Mitwirkung sichert, welche bundesverfassungsmäßig als Regel für Oesterreich. Zara. Omer Pascha und Deputation der Herzegowina. tember v. J. zu dem letzten Ereignisse geworden, welches maßgebend in die die Behandlang der wichtigsten Bundes⸗Angelegenheiten vorgesehen ist Brescia. Ueberschwemmung. Bundes⸗ Verhältnisse einwirkt, indem die Bestimmung des §. 4 Endlich hat der Ausschuß auch in den Zweifeln, welche, wie bereits er⸗ Frankreich. Paris. Die Reisen nach Wiesbaden. Bemerkung über derselben, daß sich die Regierungen bei Ablauf des Interims wähnt, außerhalb der Plenarversammlung gegen die Kompetenz derselben die letzte englische Thronrede. Kredit⸗Eröffnung für die Zinsen der über den Fortbestand der hier getroffenen Uebereinkunft vereinba- erhoben werden, ein Moitv gefunden, um auch der striktesten Interpretation griechischen Schuld. Bankstatus. Vermischtes. ren würden, nicht zur Aussührung gekommen, vielmehr von ein⸗ der Bundesgesetze zu genügen. Um also wiederholt zu bekunden, daß die Großbritanien und Irland. London. Parlaments⸗Kandidaten zelnen Bundesstaaten bestimmter Widerspruch gegen den Fortbestand Plenarversammlung den bundesverfassungsmäßigen Weg als den gesetzlich ür Cambridge. Gegenwärtige Stellung der Parteien. der durch die Uebereinkunft eingesetzten Bundes⸗Kommission eingelegt wor allein und ausschließlich zulässigen, aber darum auch absolut nothwendiger Prioritäts-Actien. Kapital. 3 Sanemark. Kopenhagen. Schreiben des Brigade⸗Chefs Baggesen. den ist. Es verdient übrigens noch hervorgehoben zu werden, daß die erkenne, um im voraus jeder formellen Beanstandung der weiter erforder⸗ Italien. Turin. Bologna. Naubanfälle. Vermischtes. seitens des Erzherzogs⸗Reichsverwesers erfolgte Uebergabe der demselben lichen Wirksamkeit der Bundesversammlung vorzubeugen und um den Gang Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗York. An⸗ anvertrauten Gewaltausübung an die von Oesterreich und Preußen eingesetzte der Geschäfte mit den verfassungsmäßigen Organen zu fördern, und Vor⸗ nahme der modifizirten Stlaverei⸗Kompromiß⸗Bill im Senat. Wech⸗ Central-Kommission die Darlegung ihres inneren Charakters nur aus der bereitung, Berathung und Beschlußfassung in der Form des engeren Rath sel in der Ernennung des Staatssecretairs für das Innere. Texani⸗ Convention vom 30. September entnehmen kann, so wie ferner, daß diese sofort anwenden zu können, sieht sich der Ausschuß genöthigt, den Präliminar- ö ssche Freiwillige gegen Neu⸗Mexiko. Die nordamerikanischen Gesange⸗ selbst nur eine Einrichtung von lediglich vorübergehender Bedeutung auf⸗ Antrag zu stellen: es wolle derhohen Plenarversammlung belieben, sich sofort zum 100 ¾ B. 8 nen auf Cuba. Kalifornische Goldsendung. Vermischtes. sstellte. Nach dem Ablauf der in der Convention bestimmten Zeit, nach engeren Rath zu bilden, und zunächst die dem berichterstattenden Ausschusse gestellt 98 n. Eisenbabhn⸗Verkebr. welchem nur mit stillschweigender Zulassung der Bundesregierungen die Aufgabe zum Gegenstande der Wirksamkeit desselben zu machen. Bei der 92 ¾˖ bz. e“ Markt⸗Berich Bundes⸗Central⸗Kommission die Geschäfte vorläuft sortführt, wird es hierauf gehaltenen Umfrage erklärte Oesterreich: Der Kaiserl. österreichische 101 ¼ 6. 1 2 Berichte. nothwendig, an die Bestimmungen anzuknüpfen, welche nur für die Präsidialgesandte erklärt sich ermächtigt, im Namen seines allerhöchsten Ho⸗ 100 ¾ bz. Zeit des Interims ein bestimmtes Verhältniß der Bundesstaaten fest⸗fes dem Antrage des Ausschuß⸗Berichts beizustimmen, in Berücksichtigung 104¾ 6. 1u“ 1 z stellten. Dadurch, daß es als nothwendig anerkannt wurde, dieses jedoch der Verhältnisse, wie solche sich seither gestaltet haben, und in An⸗ 99 ½ 0. Verhältniß durch die Aufnahme der einschlagenden Bestimmung erkennung der in dem Ausschuß Bericht enthaltenen mit allgemeiner Zu- 99 ¾ b⸗z. G 8* 8 in die allseitig genehmigte Convention besonders festzustellen, ist zu⸗ s stimmung von der hohen Versammlung aufgenommenen Gründe hat sich 101 ¼ bz. 1 ch⸗ 1 2* 72 8 gleich mittelbar ausgesprochen, daß das besonders Festgestellte sich nicht der Kaiserliche Hof veranlaßt gefunden, denselben zu beauftragen, einen 103 ¾ bz. 8— 1 ) am 1 Her C hen von selbst verstehe. Es wurde also ein Ausnahmezustand begründet, der selbstständigen Antrag zu stellen, welcher zwar denselben Gründen, die in 3 als solcher, ohne eine Regel zu unterstellen, welche sonst bestimmend ein-⸗ dem Ausschuß⸗Bericht entwickelt sind, entspringt, zugleich aber, durch kein 89 g. 1 treten würde, gar nicht gedenkbar ist. Der §. 3 der Convention vom 30. bewegendes Mandat gehindert, konsequenterweise weiter geht als der 76 ½ B. Dents chland. September v. J. besagt nämlich mit ausdrücklichen Worten: „Während von dem Ausschuß gestellte Präliminarantrag und somit dem allgemein er⸗ 89½ 2 des Interims bleibt die deutsche Verfassungs⸗Angelegenheit der freien Ver sehnten und bisher noch nicht erreichten Ziele näher zu führen geeignet 943 bz. Nassau. Wiesbaden, 16. Aug. (N. A. Z.) Der Mar⸗ einbarung der einzelnen Staaten überlassen. Dasselbe gilt von den nach sein dürste. Da dieser Antrag des Kaiserlichen Hofes den Präliminaran⸗ 103 a % bz. 8 guis von Larochejacquelin ist von hier abgereist. Man schreibt seine Art. VI. der Bundesakte dem Plenum der Bundesversammlung zugewiese⸗ trag des Ausschusses gänzlich absorbirt, so glaubt der Kaiserliche Präsidial- 102 ½1 G. Abreise dem Umstande zu, daß er mit seinem dem Prin ss. nen Angelegenheiten.“ Es ist schon vorhin indirekt auf den inneren Sinn gesandte denselben seinem Votum über den Ausschußantrag sogleich beifü Z11114“ Fn Prinzip und dem dieser Bestimmung hingewiesen, dem das Moment seiner Auslegung dadurch gen zu sollen, sieht sich aber genöthigt, denselben durch einige einleitende Wesen der Legitimität geradezu entgegenstehenden und lediglich von gegeben ist, daß nach Ablauf der Zeitfrist für das besonders Verab⸗ Bemerkungen zu begleiten. Als Kaiserliche Hof durch die Cirkular⸗ ihm persönlich ausgegangenen Antrage, eine Appellation an das redete nothwendig das Gegentheil von diesem zeitweilig geltenden Zustande depesche vom 26. April d. J. auf den Grund des Art. V. der deutschen französische Volk zu richten, und dieses über die Regierungsform eintreten müsse. Die daraus hervortretende Folge kann keinem Zweifel an Bundesakte sämmtliche Genossen des Bundes einlud, Bevollmächtigte entscheiden zu lassen, gegen die gemäßigten Legitimisten mit Berryer allgemeiner Anerkennung ausgesetzt sein. Durch die einhellig erklärte Ab-⸗ an den Sitz der Bundesversammlung sofort zu entsenden, gab er zugleich an der Spitze nicht durchgedrungen ist. Gestern ist eine bedeutende sicht aller Bundesglieder steht es nämlich hiernach fest, daß nach der Zeit die Gründe an, welche ihn bewogen haben, diesen Weg zu betreten. Der Anzahl Arbeiter (80) aus Frankreich hier eingetroffen und von dem des Ablaufs des Interims nicht mehr, mit Umgehung der bundesgesetzlichen Kaiserliche Hof hat die Neugestaltung des Bundes als ein Bedürfniß de Grafen auf das freundlichste empfangen worden. Von Bedeulung Form eine freie Vereinbarung über die deutsche Verfassungs⸗Angelegenheit Zeit erkannt und kommt in dieser Ueberzeugung sowohl den Wünschen de

8

Berliner Börse vom 22. August. Im echsel - Course. Eisenbahn-Actien.

Brief. Geld. Amstordam .. 11112WDT1ö“ 141 ¼½ 141 Stamm-Actien. V Kapital.

,300 Mk. Kurz 150 ½ Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. 300 ML 2 me 1491 in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. do. . 3 Mk. 9 Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

London . 8 1 Pbat. 3 Mt. Paris... 1I1 Pr. 2 Mt. G Berl. Anh. Litt. A. B. 6,000,000 Wien in 20 Xr. 8 . 150 FI. 2 Mt. ¹ ₰, do. Hamburg ““ 8,000,000 ö... 150 rl. 2 Me. 10¹⅔ do. Stettin-Starg.. 4,824,000 ““ 100 Tblr. 2 Mt. 99 ¾ do. Potsd.-Magd. 4,000,000 Leipzig in Conrant iIm 14 Thble. Fufs.. 100 Thle. 8 Tage Magd.-Halberstadt . 1,700,000 2 Mt. do. Leipziger 2,300,000

Frankfurt a. M. südd. W. .. 100 PFr. 2 Mt. 56 18 Halle-Thüringer.... 9,000,000 r1100 sShLl. 3 Wocben’-¹— 107 Cöln -Minden 13,000,000

fuss

Tages - Cours.

Zins

Summtliche Priorithts-Actien werden durch

Hamburg... jüährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

Börsen-Zins-

Rechnung. Rein-Ertrag. 1849.

93 bz. ö;“ 89 ½ brz. u. G do. Hamburg 5,000,000 105 6. 3 do. do. I. Ser. 1,000,000 64 a 63 ¾ b=z. 1 do. Potsd.-Magd. .. 2,367,200 ““ do. .. 3,132,800 do. do. Litt. D. 1,000,000

64 ¼ B. do. Stettineor .... 800,000 96 ¾ 97 96 ½⅞ bz. Magdeb.-Leipziger .. 788,000 41 G. Halle -Thüringer 4,000,000 Goln Mindee8162— 89 B. . do. do. 3,500,000 36 ¾ ¼ bz. Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 83 a 82 ¾˖ bz 8 do. 1. Priorität .. 2,487,250 do. Stamm-Prior. 1,250,000 108 8. Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 104 ½ 6. Niederschl. Märkisch. 4, 175,000 79 G. do. do. 3,500,000 III. Serie. 2,300,000

69 Zweigbahn 252,000 39 ¾ Magdeb.-Wittenb.... 2,000,000 82 ½ Oberschlesische ... .᷑ 370,300 Krakau-Oberschl. .. 360,000

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19

Petersburg

1“ 1 1“ do. Aachen... 4,500,000 Inländische Fonds, Efandbriesfe, Kommunal-Papiere und Bonn-Cöln 1,051,200 Geld-Course. Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000

—;8söqoUꝛn

EwN-

AESSSnSEg

*

Steele-Vohwinkel .. 1,300,000 Zzf. Brief.] Geld. Gem. 1 Gela. Gem.] Niederschl. Märkisch. 10,000,000

do. Zweigbahn 1,500,000 Oberschl. Lit. A. 2,253,100 95³ do. Tenn 89 2,400,000 g Cosel-Oderberg... 1,200,000 Breslau-Freiburg... 1,700,000 eGbereebl 86 1,800,000 Berg. -Märk. 4,000,000 Stargard-Posen... 5,000,000

Westpr. Pfandbr. 3 ½ 91 ½ GI e Brieg -Neisse 1,100,000 6 ha vCC Magdeb.-Wittenb... 4,500,000 Cosel -Oderberg 250,000 3 Steele-Vohwinkel] .. 325,000

8 do. do. II. Ser. 375,000

&5—

Preufs. Freiw. Anl 5 106 ¾ 106 ¼ Grh. Pos. Pfdbr. 90 ¾⅔ do. St Anl. v. 50/4 ½ 99 ½ 99 Ostpr. Pfandbr. St.-Schuld-Sch. 3 ½ 86 85 ½ Pomm. Pfandbr. 04.- Deiehb.-Obl. 8 Kur- u. Nm. do. 96 Seeh.-Pram.-Sch. 110 ¼ Schlesische do.

K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ do. Lt. B. gar. do. Berl. Stadt-Obl. 5 104¾ Pr. Bk. Anth.-Sch.

d0. do. 3 ½ ee Friedrichsd'or.

engen;SnSnnUe EE

q

Ausléändische Fonds.

Huss. HIamb. Cert. do. Hope 1. Aunl. do. Stiegl. 2. 4. A.* do. do. 5. A. do. v. Rtksch. Lst.

Poln. neue Pfdbr. 4 do. Part. 500 Fl. 4 300 PFl. 17 Hamb. Feuer-K. 3 ½ do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. 4 ½ MHoll. 2 ½ % Int. 2 ½ Kurh. Pr. O. 40 th. N. Bad. do. 35 FI. =

Quittungs- Bogen. Aachen-Mastricht .. 2,750,000

Auslünd. Actien.

Friedr. Wilh.Nordb 8,000,000 4 41 40 ¼ L⸗. do Prior... 98 ¼ n.

Schluss-Course von Cöln-Minden 96 ¾, G.

Breslau-Freiburg ... 400,000

Berg.-Märk.

Ausl. Stamm-Act.

Kiel -Altona Cöthen-Bernb.

Mecklenburger Thlr.

2

Börsen- Zinsen. Reinertr.

‿᷑

2

d

5

von Preussischen Bank-Antheilen 98 ½ B. 2

50 B. 39 a 383, bz

—”

Seschäft war heute nur gering, und die Course waren im Allgemeinen

etwas matter als gestern.

95

Actien: B. 104 ¼

Ser. III. 103 ¼ Br. Brieg 34 bez. Wilhelms⸗Nordbahn 41 ¼ Br.

Wien, 20. Aug. 39: 118 ¾ 119. 118 ¾. Mail. 79 78 ⅞. K. Gold 121 ½.

Leipzig, 21. Aug. Gld. Leipz. B. A. 157% Gld. Sächsisch⸗Bayerische 80 ¾ Br. Chemnitz⸗Riesa Anhalt. 93 ¼ Gld. bahn 41 ¾½ Gld. do. B. 118 Br.

trächtlich. esuchter.

lle übrigen Fon

wegung.

vom 1len am estr.

e 1207 r., 52 ½ Gld., Hessen Partial⸗Lahg. Sardin. Loose a 30 Fö. Partial

Auswärtige Börsen.

Breslau, 21. Aug. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¾ Br. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd’'or 111 ½ Br. Oesterreichische Banknoten 88 und 88 ¼½2 bez. Staats⸗Schuldscheine

Poln. Papiergeld „, und 96 bez. Freiwillige Staats⸗Anleihe 5proz. 107 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 111 Br. Posen Pfandbriefe 4proz. 101 bez. u. Gld., do. 3 ½ꝑproz. 91 12 bez. Schlesische Pfandbriefe 3 ½proz. 96 ½ Gld., Br., do. Litt. B. 4proz. 101 Br., do. 3 ½ proz. 92 ½¼ Gld. Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Gld., do. neue 4proz. Br., do. Partialloose a 300 Fl. 135 Gld., do. 1 Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 ½ Gld. Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 80 ½ Gld. Oberschlesische

do. neue 4proz. 1015

a 500 Fl. 81 ¼ Russisch⸗Polnische

107 ¾ bez. u. Gld., do. 8 Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg Niederschlesisch⸗Märkische 83 Gld., do. Prior. 104 Gld., Ostrhein. (Köln⸗Minden) 96 Gld. Krakau⸗Oberschlesische 69 ¾ bez. u. Gld.

4proz. 76 ½ ½. Anleihe 34: 183 ¼ „. Gloggnitz 118 , 119, B. A. 1186. 83. 1182.

Met. 5 proz. 96 ½%, Nordbahn 11 Silber 115 ⅛. Wechsel⸗Course.

Amsterdam 161 ½ Br.

Hamburg 172 Br.

Augsburg 117 Br. und Gld.

Frankfurt 117 Br.

London 11.37 Br. und Gld.

Puaris 137 Br. und Gld.

Fponds unverändert, doch fest. Bank⸗Ac VVon Devisen war in London viel Umsatz. Brief als Geld.

tien gewichen. Die übrigen mehr

Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. Leipzig⸗Dresdener E. A. 136 Br. Schlesische 93 ¾ Br., Magdeburg⸗Leipzig Krakauer 69 ½ Gld. Altona⸗Kiel 93 ½ Br. Preuß. B. A. 99 Br.

Frankfurt a. . war heute sar 1 steigenden Coursen be⸗ Auch blieben die F. W. Spanier und Württemb. Obl bei beschränktem elegraph höhere Fondscourse von Wien

82 Br., 82 Gld. Bad. Partial⸗Lo a 35 Fl. v.

Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ Deß. B. A. A. 146 Br.,

Die Börse in österr. Fonds Alle Gattungen derselben hielten sich zu satz darin war ziemlich be⸗ Nordbahn⸗ und Bexpbacher Actien ds und Actien chäft ohne Be⸗ Platz zu sein

5proz. 1 t. Mr. Bank⸗Actien 1210

ose a 50 Fl. v. J. 1840 53 ½ J. 1845 32 ½ Br., 32 ½ Glb. b preuß. 32 Br., 31 ¾ Gld. Bethmann 33 ¼ Br., 33 Gld.

bahn 44 Br., 43 ½ Gld. Berbach 80 ½ Br., 80 ¾ Gld. Köln⸗

Minden 96 , Br., 96 ¼ Gld.

Hamburg, 20. Aug. 3 ½proz. p. C. 88 ½ Br. und Gld. E. R. 106 Br., 105 ½ Gld. Stiegl. 89 ¾¼ Br. Dän. 74 ½ Br., 74 Gld. Ard. 10 ½ Br., 3 proz. 31 ½ Br., 31 ¼ Gld. Amer.

6proz. Vereinigte Staaten 106 ⅞˖ Br., 106 ½ Gld. Hamb. Berl. 90 Br., 89 ½ Gld. Bergedorf 90 Br. Magd.⸗Wittenb. 58 Br., 57 ½ Gld. Altona⸗Kiel 93 Br., 92 ½ Gld. Köln⸗Minden 96 ½ Br., 96 ¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 41 ¼ Br., 41 Gld. Mecklenburg 37 Br., 36 ½ Gld. Wechsel⸗Course. Paris 189 ½. St. Petersburg 33 1⁄1. London 13. 7. Amsterdam 35 .85 Frankfurt 88 ½. Wien 176. Breslau 152 ½. Louisd'or 11. 2 ½. Gold al Marco 433 ¼. Dukat. 102. 1 In Wechseln war heute wenig Geschäft. Eisenbahn⸗Actien Anfangs begehrt, Ende matter. Fo

Paris, 19. Aug. Zproz. 58.60. 5proz. 97.30. Nord⸗ bahn 471. 25. Gold al Marco 9 a 10. Dukaten 11 80 a 11. 90. Nach der Börse. 5proz. 97. 27 ½. Wechsel⸗Course. Amsterd. 209 ½1 Hamb. 185 ½. Berlin 3673151. London 25. 26. Frankf. 210 ½. Petersb. 397. Die Preise behaupteten ihre Höhen. London, 19. Aug. Zproz. Cons. p. C. 96 %, ¼, a. Z. ¹. Iäproz. 968, 2. Int. 57 ½, 57. Aproz. 89 ½, 89. Ard. . J52 3 Pass Russ. 5proz. 113, 111. In Engl. Fonds war kein meldensw Geschä Preise e;ben nswerthes Geschäft und die In fremden Fonds ebenfalls nur beschränkter Umsatz. Geschft. Sowohl in Engl. als fremden Fonds nur wenig

Amsterdam, 19. Aug. Holl. Fonds waren bei einige schäften in Int. im Allgemeinen etwas angenehmer. g den Effekten waren Oesterr. etwas williger. Span. und Russ. un⸗ verändert; in allen nur geringer Umsatz.

Holl. Int. 57 ¼, —*%. Zproz. neue 68 ¼, ½¼. Russ. alte 105 ½. 4proz. 89. Stiegl. 88 ¾. Oesterr. Met. 5proz. 78 ⅞. 2 yroz. 42 ½, . Span. Ardoins 11 ½⅛. gr. Piecen 12 ½¼. Coupons 7 ⁄%.

Wechsel⸗Co Paris 56 %. .“ Wien 30 ¼ Br.

76 ½ Br., 76 ¼ Gld., do. a 25 Zproz. inländ. 32 . 36 ¾ Glv., do. Aproz. Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗

Poln. 300 Fl. tionen a 500 Fl. 81 ¼ F. 8

vb 14161616164“*–“** London 2 M. 11,97 ½⅛, k. S. 12 Hamburg 35 4.

Petersburg 188 G. ö“

123 pfd.

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom Am heutigen Markt waren die Preise wie Weizen nach Qualität 54 Roggen loco 34 —36 ½ Rthlr. 1 pr. Aug. 33 ½ Rthlr. Sept. /Okt. 33 ½ a 34 Rthlr. bez., 34 Br., 33 ¾ G. pr. Frühiahr 1851 38 ¼ a 38 ½ Rthlr. bez., 38½ Br., 38 ½¼ G. 1 292 87* Herste, große loco 24 —26 ohne Geschäft. Hafer loco nach Qualität 19—21 Rthlr. 50 pfd. pr. Sept. /Okt. 18 ½ Rthlr. Br., 18 G.

2 kleine

58 Rthlr.

48pfd. 18 Rthlr. Br., 17 ½ G.

50 pfd. pr. Frühjahr 20 ½ Rthlr. Br., 20 34 —40 Rthlr. 12 Rthlr. Br., 11 % G. Aug./Sept. 12 Rthlr. Br., 11 G. Rthlr. Br., 11 ¾½ a 11 bez. 1 11 ½ Rthlr. Br., 11 ¾ G. 1 März /April 18517 April /Mai Leinöl loco 11 ¼ Rthlr.

loco

pr. Aug.—

Sept. / Okt. 114 Okt. /Nov.

Nov. /

Mohnöl 12 ½

Palmöl 11 ¾ Rthlr.

Südsee⸗Thran 11 ½ Rthlr.

Spiritus loco ohne Faß 1

11”. mit Faß pr. Aug. Aug./ Sept. Sept./Okt. 1 pr. Frühjahr 1851

bez. u. G.

Stettin, 21. Aug. Weizen still. Roggen pr. Herbst 32 ½, pr. Nov. 33 ½ be⸗ Rüböl 11 ½8, pr. Herbst 11 ½.

Spiritus 22, pr. Frühj. 21 Br. Amsterdam, 18. Aug. bunt. poln. 310 Fl., 128 pfd. b. do. 283 Fl. In Roggen viel Handel. preuß. 160, 163, 166, Rüböl flau. 35 Fl.

Leinöl 34 ½ Fl. Hanföl 39 ½ Fl.

Rappkuchen 62, 58 Fl. Leinkuchen 8 ½, 6 ½ Fl.

8

Getraide.

Frankfurt a. M., Met. 4 ½ͤproz. 741 ¼. Span. 32 ½.

5proz. 82. Bad. 32 ⅛. Kurh. 32 ½. Hamburg, 21. Aug. Köln⸗Minden 96 ½. Getraidemarkt ruhig.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Rthlr. Br.,

Rthlr. bez. 17 Rthlr. bez.

4 17 Rthlr. bez., 17 Br. u. G. 18¾0 Rthlr. Br., 18 a 18 ½

120 pfd. pomm. 150 Fl. 9. GF.

Telegraphische Notizen. 2 ½ Uhr.

1210.

92ʃ0

22.

folgt:

Rthlr. Br., 11¾ G.

„pr. Frühj. 36 ½ Gld.

Weizen 131 fd. weiß

Loose 157, 102. Wien 102. Hamburg

Berlin 89 ½. Magdeburg⸗Wittenberge 57 ½.

Nordb. 41.

für die Partei ist, daß der bekannte Orleanist Salvandy sich von

den Quasi⸗Legitimisten gewendet und den Legitimisten angeschlossen.

Die Gründe, die ihn dazu bestimmt, entwickelte er in einer großen Rede, die er bei Gelegenheit der Graf Monthyonschen Preisverthei⸗ ung hielt. In der Umgebung des Grafen von Chambord befindet sich

der Herzog von Levis, ein Mann voll Klugheit und Versöhnlichkeit,

er hat die Gesammtleitung der Geschäfte. Für die Dauer der

Reise hat der Graf von Chambord den Grafen de la Ferronais, Sohn des Ministers der auswärtigen Angelegenheiten unter Karl. v¹, und den Marquis de la Ferte, Schwiegersohn des Grafen Molé, eben so Herrn Berryer, den ersten Redner Frankreichs, sich ugesellt. Die zwei ersten Namen sind allbekannt, und eben so be⸗ kannt ist die politische Bedeutung des letzten Namens. General de St. Priest besitzt das volle Vertrauen des Grafen. Der General

war Adjutant des Dauphins und Gesandter in Madrid. Marquis

de Pastoret ist der Sohn des vormaligen Kanzlers von Frankreich. Herr Graf de Monti, aus einer mächtigen Familie der Bretagne, st Secretair des Grafen. Herr Barrand, der ehemalige

Lehrer des Grafen, ist ein Mann von hohen Verdiensten

um die Wissenschaften und von erprobter Treue. unter

den Personen, welche blos zum Besuch hierher kamen, sind vor Allen

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die Mitglieder der National⸗Versammlung zu erwähnen. Die her⸗

vorragendsten sind der Vice⸗Präsident Benoit dAzy, Sceretair Chap⸗

vot, Herr de Vatismenil, einer der ersten Rechtsgelehrten Frank⸗ reichs und im Jahre 1848 Minister des öffentlichen Unterrichts,

Herr Vesin, ehemaliger Staats⸗Prokurator unter Ludwig Philipp,

Legitimist aus Ueberzeugung, Oberst Espinasse, ein ausgezeichneter

Offizier des Kaiserreichs, Herr d'Ambrai, Sohn des Kanzlers von Frankreich unter Ludwig XVIII., Marquis de Larochejacquelin, Sohn, Bruder und Neffe der Helden der Vendee, Herr de Neuf⸗

ville, Schwiegersohn des bekannten Ministers, Herr de Villele ꝛc.

Die Anzahl der anwesenden Mitglieder der National⸗Versammlung

beträgt nahe an vierzig; täglich langen neue Abgeordnete an.

Unter, den übrigen Namen von politischer Bedeutung finden wir den des Herzogs von Noaillles, ehemaligen Pairs von Frankreich und Mitgliedes der französischen Akademie, des Baron Oudon, ehemaligen Staatsraths, des Herrn de Roneville, ehema⸗ ligen Secretairs des Ministers Villele und Abgeordneten, jetzt Staatsraths. Den genannten Personen schließen sich an: Herr Cauchy, Mitglied der Akademie der Wissenschaften, einer der größ⸗ ten Mathematiker und Geometer Europa's; Herr de Conny, ehema⸗ liger Abgeordneter, Verfasser gediegener geschichtlicher Werke; Herr Laurentie, ehemaliger General⸗Schul Inspektor, bekannt durch seine philosophischen und geschichtlichen Arbeiten, Vicomte Walsh ꝛc. Man könnte noch die Namen einer Menge vormaliger Offiziere, Abgeordneter, Präfekten, Administratoren, so wie die Namen ange sehener Fabrikanten und Industriellen, zugleich mit den Namen der höchsten Aristokratie, wie z. B. des Fürsten Gaston de Montmo⸗ rencyh, des Fürsten von Chalais, des Herzogs von Valencay, des Marquis von Choiseul anführen. Diese kurze Skizze dürfte aber hinreichen, um die Bedeutung der hiesigen Zusammenkunft zu zeigen.

Frankfurt. Frankfurt a. M., 19. Aug. Fortsetzung und Schluß der im gestrigen Blatte des Preuß. Staats⸗A st⸗ zeigers abgebrochenen Mittheilung der Protokolle.

Die Sr. Kaiserl. Hoheit dem Erzherzog Johann von Oesterreich über tragen gewesene Ausübung der oben bezeichneten Gewalt ist vorläufig und zwar ebenfalls nur als Ausübung bis zum 1. Mai I. J. auf Oesterreich und Preußen in Folge der Uebereinkunsft übergegangen, die am 30. Sepiember v. J. zwischen diesen Mächten abgeschlossen worden. Die einhellige Zustimmung aller übrigen Bundesglieder zu diesem Vertrag hat den darin enthaltenen Bestimmungen un⸗ zweifelhaft die Krast verliehen, als rechtsverbindliche Normen zu gelten und für die nach Ablauf des Interims eintretende Zeit maßgebend zu sein. Es hat auch bei diesem Vorgange an der Wahrung ausreichender Formen nicht gemangelt, indem von dem Erzherzog⸗Reichsverweser nach Inhalt der dem Natifications⸗Protokoll vom 13. Oktober v. J. einverleibten Urkunde vom 6. Oktober die Erklärung abgegeben ist: „Zu der am 30. September d. J. zu Wien zwischen der Kaiserlich Königlich österreichischen und der Königlich preußischen Regierung abgeschlossenen und vom Fürsten Schwarzenberg und Grafen Bernstorff unterzeichneten Convention über Bildung einer neuen provisorischen Centralgewalt für Deutschland gebe Ich hiermit Meine Zu⸗ stimmung und die Erklärung, daß, wenn die in jener Convention erwähnte Zustimmung sämmtlicher deutscher Regierungen zu derselben erfolgt sein wird, Ich bereit sein werde, Meiner Wuͤrde als deutscher Reichsverweser zu

und über die dem Plenum der Bundes⸗Versammlung anderweit überwiese⸗ nen Gegenstände, zulässig sein soll, sondern daß vielmehr, nach Erledi⸗ gung aller Provisorien, das rechtlich unzerstört gebliebene verfassungs⸗ mäßige, ständige Organ des deutschen Bundes es nar allein sein kann, welches aus seiner gehemmt gewesenen Thätigkeit her⸗ vortreten muß. An dieses grundgesetzliche Organ des Willens und Handelns des Bundes ist nunmehr die Forderung zu richten, auf bundesverfassungsmäßigem Wege die Beschlußnahme einzuleiten, welche de⸗ finitiv oder provisorisch in der deutschen Verfassungs⸗Angelegenheit die un⸗ abweislich nothwendigen Bestimmungen auszusprechen hat. Der Ausschuß glaubt, im Vorstehenden den rechtlichen Fortbestand der Bundes⸗Versamm⸗ lung dargethan zu haben, und bemerkt dazu noch, daß dieser Rechtsbestand dadurch ein anderer nicht werden kann, daß ein Theil der Bundesglieder mit dessen Anerkennung noch zurückhält und mithin der thatsächlich jetzt vorhandene Zustand noch nicht mit jenem rechtlichen übereinstimmt; denn nicht der thatsächliche Zustand soll der Beherrscher von Rechtsverhältnissen sein; vielmehr ist es des Rechts eigentlichste Function, solchen that⸗ sächlichen Verhältnissen die Anforderungen des Rechts gegenüber⸗ zustellen, damit dieses erkannt und die Grundlage der Ent⸗ wickelung der thatsächlichen Zustände werde. Um den Kampf aller nicht berechtigten thatsächlichen Zustände mit den rechtlichen zu beendigen, die Wiederanerkennung dieser letzteren und ihre Wirksamkeit, wo sie noch ver⸗ kannt oder gehemmt ist, wieder herzustellen, dann aber, aus dem wieder in Anerkennung und Wirlsamkeit gesetzten Rechtszustande der Bundesverfassung den Ausgangspunkt zu nehmen, den wiederholt und bestimmt gegebenen Zusicherungen der deutschen Regierungen gewissenhasft und treu, nicht zu dem Bestandenen, insoweit es den Bedürfnissen der Gegenwart nicht mehr entspricht, zurückzukehren, sondern nur auf den gegebenen, auf Ver⸗ trag und Recht begründeten Verhältnissen jene zeitgemäße Neugestal tungen zu entwickeln, damit sie für die Zukunst in rechtsgültiger Kraft zu dauernder Herrschaft gelangen können, und so den gerech⸗ ten und billigen Ansprüchen allseitig und in allgemein bindender Form zu entsprechen, das war der Zweck der Zusammenberufung der Plenarversammlung, und diesen zu verwirklichen, ihre Aufgabe. Die Be⸗ rechtigung zur Zusammenberusung der Bundes⸗Versammlung, die Verpflich⸗ tung aller Bundesglieder, dieser Aufforderung zue entsprechen, und den Be⸗ ruf der zusammengetretenen Versammlung zur Lösung der gestellten Auf⸗ gabe, vertraut der Ausschuß durch die obige Erörterung dargethan zu haben. Indem sich derselbe nunmehr zu dem eigentlichen Gegenstande seiner gutachtlichen Berichterstattung wendet, erkennt er in dem Kaiserlich österrei⸗ chischen Antrag auf Bildung eines neuen provisorischen Central⸗Orgaus die Absicht, für einen kurzen Zeitraum eine abermalige Abänderung des bundes⸗ gesetzlichen Organs eintreten zu lassen, mithin abermals eine interimistische Bundesbehörde hinzustellen, an welche insbesondere die Fürsorge für die äußere und innere Sicherheit des Bundes überwiesen werden soll. Der niedergesetzte Ausschuß hat also nicht den Auftrag, über die defi nitive Neugestaltung der deutschen Bundes⸗Verfassung zu berathen, nicht den, die Forderung einer National Vertretung ins Licht zu setzen und die Einrichtungen zu bezeichnen, die durch jene nothwendig werden, überhaupt nicht den, diejenigen Grundlagen in Betracht zu ziehen, welche die Zukunft Deutschlands zu verbürgen geeignet wären. Auch die vorläufige Wiederherstellung des durch die Bundesatte gebotenen Central⸗ Organs scheint, obgleich jedes Bundesglied dieselbe zu fordern berechtigt wäre, durch das genau begränzte Mandat der gegenwärtigen Plenar⸗Ver⸗ sammlung eben so sehr ausgeschlossen, als die vorläufige Verlängerung des seit dem 1. Mai l. J. rechtlich erloschenen Interims. Nur die Herstellung eines neuen provisorischen Centralorgans, welches an die Stelle des in Folge der Uebereinkunst vom 30. September v. J. geschaffenen Interims zu treten hätte, soll von dem Ausschuß begutachtet werden. Er konnte in⸗ deß zur Abgabe eines materiellen Gutachtens nicht übergehen, ohne zuvor diejenigen Normen in Betracht zu ziehen, welche die Bundesgesetze in for⸗ maler Beziehung für die Geschäststhätigkeit der Bundes⸗Versammlung ent⸗ halten, weil der Gesammtwille des Bundes durch verfassungsmäßige Be⸗ schlüsse der Bundes⸗Versammlung ausgesprochen wird, verfassungsmäß’g aber diejenigen Beschlüsse sind, die innerhalb der Gränzen der Kompetenz der Bundes Versammlung nach vorgängiger Berathung durch freie Abstim⸗ mung entweder im engeren Nath oder im Plenum gefaßt werden, jc nach⸗ dem das Eine oder das Andere durch die grundgesetzlichen Bestimmungen vorgeschlieben ist. (Wiener Schlußakte Art. 10.) In letzterer Hinsicht kommen nun wesentlich diejenigen Anordnungen in Betracht, welche durch die Art. 6 und 7 der Bundesakte, so wie die Art. 11 15 der Schlußakte und die damit zusammenhängenden Bestimmungen der Geschäftsordnung, ge⸗ troffen worden sind, und zwar sowohl was die Kompetenz zu der einen oder der anderen Beschlußfassung, als die Formen der Geschäftsbehand⸗ rung betrifft. Konnten sich auch nicht alle Mitglieder des Ausschusses voll⸗ ständig davon überzengen, daß für die der Plenar⸗Versammlung vorliegen⸗ den Verhandlungen die Mitwirkung des engeren Rathes unabweislich ge⸗ boten sei, so hat sich der Ausschuß in seiner Gesammtheit doch der Mei⸗ nung dersenigen anschließen zu müssen geglaubt, welche in den Bestimmun⸗ gen der Schluß⸗Akte Normen erkennen, durch welche die bis dahin bestan⸗ dene Wahlfreiheit der Formen für die Thätigkeit der Bundes⸗Versammlung abgeschlossen worden ist. Die beiden, der Plenar⸗Versammlung zugewiesenen

Völker, wie den Ansichten der Regierungen entgegen. Er will freudig die Hand zu dem großen vaterländischen Werke bieten, wird aber nie zugeben, daß diese Umgestaltung anders als auf gesetzlichem Wege vor sich gehe. Die Grundlage des Neuen müssen Vertrag und Recht sein. Nur auf ihr tann der Bau gelingen. Der Bund ist eine Gemeinschaft selbstständiger, unter sich unabhängiger Staaten, mit wechselseitigen gleichen Vertragsrech⸗ ten und Vertrags⸗Obliegenheiten. Nur der Gesammtheit des Bundes steht die Befugniß der Entwickelung und Ausbildung der Verfassung zu. Dieses Recht muß Allen gewahrt bleiben als ein unantastbares und als eine Bürg⸗ schaft für ihre Zukunst. Indemdie Kaiserliche Regierung diesen Grundsatz schon in der Depesche an die Königlich preußische Regierung vom 24. März 1848 auf das Bestimmteste ausgesprochen und seitdem unwandelbar zu vertreten nie aufge⸗ hört hat, glaubte sie jedoch Rücksichten vorwalten lassen zu dürsen, welche ihr geeignet schienen, ohne Gefährdung des materiellen Rechtes und durch Vermittelung der sich entgegenstehenden Ansichten, die Einigung zu fördern. In diesem Sinne waren Oesterreichs redliche Bestrebungen unablässig da⸗ hin gerichtet, eine allseitige Verständigung herbeizuführen. Diesem Zwecke war es so namhafte Opfer zu bringen bereit, in Allem was zunächst seine eigenen Interessen berührte. Es ging hierbei von der Ueberzeugung aus, daß eine rasche und gedeihliche Verständigung über diese wichtige Angele⸗ genheit wesentlich erleichtert werden dürfte, wenn auch diesmal, wie früher 9 ein gemeinschaftlicher Vorschlag der Höfe Se Verlin den übrigen Genossen des Bundes vorgelegt f nnte. Alle diese Bemühungen sind aber leider ohne Er⸗ folg geblieben. Die Kaiserliche Regierung hält unerschütterlich al Grundsatze fest, daß das Bestehen des deutschen Eö“ . daanh fassung und ohne ein gemeinsames Organ seines Willens und Hanbelns nicht denkbar ist. Hiernach muß sie es aber zugleich als eine Pflicht aller Geypossen dieses als unauflöslich erklärten Vereins betrachten, die vertrags⸗ mäßig eingeführte Verfassung so lange anzuerkennen und zu beobachten, bis auf gesetzlichem Wege eine neue zu Stande gekommen sein wird, und nicht minder dafür Sorge zu tragen, daß der Bund eines rechtmäßigen Central Organs nicht entbehre. Ohne die gewissenhafte Erfüllung dieser beiden unerläßlichen Bedingungen der Existenz des Bundes ist auch eine An- erkennung der Gültigkeitder Bundes⸗Verträge und der aus ihnen hervorgegange⸗ nen Rechte und Pflichten nicht denkbar, da die Bundes⸗Verfassung den Inbegriff dieser Rechte und Pflichten feststellt und die Geltendmachung der Einen, wie die Erfüllung der Anderen nur durch das verfassungsmäßige Organ des Willens und Handelns der Gesammtheit gesichert zu werden vermag. Diese Gründe haben den Kaiserlichen Hof bestimmt, nachdem alle anderweitigen Versuche, eine Verständigung zu erzielen, gescheitert waren, sich auch in for⸗ meller Hinsicht mit Entschiedenheit auf den Boden des Bundesrechtes zu stellen und denselben festzuhalten, bis das Neue zu Stande gebracht sein mwürde. Dieser Weg mußte unter den eingetretenen Verhältnissen als der einzige erkannt werden, welcher noch geeignet war, aus dem Labyrinthe der allgemein eingerissenen Verwirrung zur gedeihlichen Lösung der obschweben⸗ den Lebeusfragen zu führen, nicht nur um die Anbahnung der immer drin⸗ gender gebotenen Verfassungs Revision, sondern auch die unerläßliche Bil⸗ dung eines neuen Centralorgans möglich zu machen. Der Kaiserliche Hof hat diesen Weg auf die Gefahr hin eingeschlagen, von Vielen mißverstan⸗ den zu wirden. Das Vertrauen, welches sein Wort genießt, hat aber die Besorguisse beschwichtigt, die an manchen Orten aufgetaucht sein mochten. Man hat seiner Versicherung Glauben geschenkt, daß mit der Einberufung der Bundes⸗Plenarversammlung nicht die Rückkehr zu früheren Zuständen, sondern nur die Entwickelung der zu schaffenden neuen beabsichtigt werde. Der Schritt, welchen Oesterreich am 26. April gethan hat, wurde in einem großen Theile von Deutschland mit Dank und Theilnahme begrüßt und al⸗ lenthalben ohne Mißtrauen hingenommen. Ein großer Theil der Bundes⸗ genossen entsprach sofort der vertragsmaͤßigen Verpflichtung und entsendete Bevollmächtigte vach Frankfurt, wodurch es möglich wurde, an dem festge setzten Termine sich zu versammeln, am 16. Mai die Plenarversammlung zu eröffnen und derselben vor Allem die allseitig als dringend nothwendig erkannte Bildung eines neuen provisorischen Centralorganes zur Aufgabe zu machen. Also auch noch bei diesem Schritte hat Oesterreich den Wunsch, den Ansichten mehrerer seiner Bundesgenossen nicht zu schroff entgegenzutre⸗ ten, in Allem vorherrschen lassen, wo es ihm nur nicht geradezu dem positiven Rechte zuwiderzulaufen schien. Während die Kaiserliche Re⸗ gierung ihre unerschütterliche Ueberzeugung aussprach und durch unwider⸗ legliche Gründe zu beweisen suchte, daß die ganze Bundes⸗Verfassung in allen ihren Theilen noch zu Recht bestehe, beschränkte sie sich doch darauf, die Ausübung dieser Bundes⸗Verfassung nur zu zwei speziellen Zwecken, die keinen Aufschub mehr erdulden durften, zu fordern, und reichte selbst die Hand auf vertragsmäßigem Wege zur Bildung eines allgemein anerkann⸗ ten provisorischen Centralorgans, von dem die Bundes⸗Verfassung nichts weiß, sich dem vielseitig ausgesprochenen Verlangen fügend und in der Hoffnung, man werde sich bald über dasselbe einigen und sodann unver⸗ züglich die Revision der Bundes⸗Verfassung in Angriff nehmen können. Allein auch in dieser Erwartung findet sie sich nunmehr getäuscht; alle von ihr versuchten Mittel, eine Einigung der sich schroff entgegenstehenden An⸗ sichten anzubahnen, sind vereitelt, und es erübrigt sonach nichts mehr, als die Hoffnung, zu einer gemeinschaftlichen Verständigung auf anderen als den bundesversassungsmäßigen Wegen zu gelangen, aufzugeben und sogleich und