1850 / 233 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Billeetts zu dieser Vorstellung sind im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau zu folgenden Preisen zu haben:

Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ran⸗ ges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet und den Parquet⸗Logen, zur Tribüne und zum Orchester 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst be⸗

1440

findlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Lo⸗ en des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. Fin Billet zum Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Frem⸗ den⸗Logen 3 Rthlr.

Sonntag, 25. Aug. Im Opernhause. Mit aufgehobenem Abonnement: Ein Feldlager in Schlesien, Oper in 3 Aufzügen, in

Lebensbildern aus der Zeit Friedrich's des Großen, von L. Rellstab. Musik von G. Meyerbeer. Tänze von Hoguet. Anfang 6 Uhr. Preise der Plätze: Parquet, Tribuͤne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr.

Amphitheater 10 Sgr.

Berliner Börse vom 23. August.

WMechsel- Course. 1“ 8 Brief. Geld.

141

1 250 Pl. ur⸗z. 140 8 Kurz 150 ½

Amsterdaum vX.X“ [2 Mt. 2 1. 149

8 250 k1. V 6 18 8

IHIamburg 300 Mk. 1 Lst. 3 Mt. 300 Fr. 2 Mt. 150 FI. 2 Mt.

do.

300 Mk. 80 ½

London

101 99 ½

99—

n Courant im 14 Thlr. Fuss... 100 Thle. 995

100 11 2 Mt. 56 18

100 sSubl. 3 Wochen 107 ½

150 FPI. 2 Mt. [2 Mt. 8 Tage I 2 Mt.

100 Thlr.

Leipzig i Frankfurt a. M. südd. W.

Inländische Fonds, Pfandbriese, Kommunal- Papiere und Geid-Course.

†. Brief.

08 8 ꝓqs8

2t. Brief. Preuss. Freiw. Anl 5 5 Grh. Pos. Pfdbr.] do St Anl. v. 50 4 ½ dstpr. Pfandbr. St.-Schuld-Sch. 3 ½ Pomm. Pfandbr. 06d.- Deichb.-Obl. 4 ½8 Kur- u. Nm. do. Seehb.-Praäm.-Sch. K. u. Nm Schuldv. 3 ½ do. Lt. B. gar. do. Berl. Stadt-Obl. 5 Pr. Bk. Anth.-Sch.

do. do. 3 ½ Friedrichsd'or.

Westpr. Pfandhbr. 3 And. Goldm. à 5th.

Grossh. Posen do. 4 Disconto.

viime

Schlesische do.

gEmr

Ausländische Fonds.

Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. do. do. 300 Fl. IHIamb. Feuer-K.

do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. Iloll. 2 % Int.

Kurh. Pr. 0. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.

Russ. HIamb. Cert. do. Hope 1. Anl. do. Stiegl. 2. 4. A.

do. do. 5. A. do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleihe do. Poln. Schatz O. do. do Cert. L. A. d0. do. L. B. 200 Fl. Polpn a. Pfdbr. a. C.

+GSEnRgn

Der Reinertrag, wird nach erfolgter Bekanntm.

Die mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Eiscnbahn- Actien.

g.

Stamm-Aelien. V Kapital.

Tages-Cours

in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.

Börsen-Zins- Rechnung Rein-Ertra 1849.

Prioritälts-Actien. V Kapilal.

Zinsfuss

Sämmtliche Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

Magd.-Halb erstadt ..

Halle-Thüringer

93 6. ¼ P. 89 a 90 bz. 1043¾ 6

63 % II“

134; B. V

amn Titt. B. Hamburg... . Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... V

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 % 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253, 100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 1,500,000

80Ss

8

—6 I

V

do. Leipziger

1

Cöln -Minden do. Aachen..

Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A.

do. Ibr 8 Cosel-Oderberg.... Breslau-Freiburg. .. Krakau-Oberschl.... Berg.-Märk.. Stargard- Posen Urieg Neissee .. Magdeb.-Wittenb....

,——

36 ½ bz. 82 bz u. 6

1908 86G. 104 ¾ G.

79 6.

70 bz.

82 ½ bz. u. G.

0,— +2

50

s

IISee,.

☛—-— ——.SS.S ꝓANIAAIU No

Snn

84,— 98 AEh

58 ½ bs.

Quittungs- Bogen.

Aachen-Mastricht ..

Ausläind. Actien.

40 ⁄½ 2 ½ bz 98 ½¼ B.

Friedr. Wilh.-Nordb. do. PrioOr...

8,000,000

Schluss-Course von Cöln-Minden 97 bz.

I 4

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 1,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000

BIIIT38

do. Hamburg

do. dOo 11 Ser.

do. Potsd Magd...

do. Gdoo.

do. dO. Litt. D.

do. Stettiner.

Magdeb.-Lcipziger ..

Halle-Thüringer....

Cöln -Minden do. do.

Rhein. v. Staat gar. dOo 1 Priortab do. Stamm-Prior.

Düsseldorf Elberteld.

1. Märkisch. 4, 175,

Niederschl. M. 3,300,000

I11. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000

Magdeb.-Wittenb. 2,000,000

Oberschlesische .... 370,300

Krakau-Oberschl. .. 360,000

Cosel-Oderberg 250,000

Steele-Vohwinkel 325,000 do. 8o 1e Sers 375,000

Breslau-Freiburg ... 400,000

Berg.- Märk 1, 100,000

98 ½ B. 92 ⅔R bz. 101 ¼ 6. 101 B. 104 ½ 6. 99 G. 99 ½ 6. 101 ¼ bz.

103 ½ 6.

„n—= —8S

8

88ℳ

89 .

94⁴ ½8 bz. 103 ¾, 6. 102 ½ G.

2ꝙ . . CS Sr . .

———

85 ½ B 101 B.

87 ½ hz.

2v2bnn

99 i h

Ausl. Slamm-Aet.

Börsen- Zinsen. Reinertr. 1848.

2,050,000 6,500,000 4,300,000

Kiel lt1 Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.

von Preussischen Bank-Antheilen 98

Der Umsatz war heute im Allgemeinen lebhafter, als gestern, und die Course erfnhren in Folge dessen meist eine Steigerung.

27⁷ 2 22 Auswärtige Börsen. Breslau, 22. Aug. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¾ Br. Friedrichsd'or 113 ½ Br. Louisd'or 111 Br. Poln. Papiergeld 95 %°, Br. Oesterreichische Banknoten 88 1½2 87 ¾ bez. Freiwillige Staats⸗Anleihe 5proz. 107 Br. Staats⸗Schuldscheine 86 ¾ Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine 50 Rthlr. 111 Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 101 Gld., do. D½proz. 91 ¼¾ Br. Schlesische Pfandbriefe 35proz. 96 ⁄2 Gld., do. neue 4proz. 101 ⅛⅞ bez., do. Litt. B. 4proz. 101 Br., do. vproz. 93 Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Gld., do. neue 4 proz. 95 ¾ Br., do. Partialloose a 300 Fl. 135 Gld., do. a 500 Fl. 81 ½ Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18¼ Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 805 Gld.

Actien: Oberschlesische Litt. A. 1075 108 bez., do. Litt. 104¼ Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 75 ¼2 bez. u. Gld Niederschlesisch⸗Märkische 83 ¼⁄12 Gld., do. Prior. 104 Gld., do. Ser. III. 103 ¼ Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 96 Gld. Neisse⸗ Brieg 34 Br. Krakau⸗Oberschlesische 69 ¾ u. 70 bez. u. Gld. Frie⸗ drich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 40 ½ bez.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 2 M. 140 ¾ Br.

Hamburg a vista 150 ½ Gld.

do. 2 M. 149 ¼ Gld. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 23 ¼ Br. Berlin a vista 100 ½ Br.

do. do. 2 M. 99 ½ Gld. Paris 2 M. 300 Fr. 80 Br.

Wien, 21. Aug.

.

2 Met. 5proz. 96 ½ ½. 4proz. 76 ½ †½. 4 proz. 84 a 84, 83 ½. 2 ½proz. 52 ½ 52. Anleihe 34: 184 183 ¼, 39: 118 3. Nordbahn 112 à 111 ½%, . Gloggnitz 118 ¾ 118½¼, Mail. 79 78 ½. Pesth 89 ½ z. B. A. 1182. 78. 80. K. Gold 121 ¾ ½. Silber 115 ½⅝, X. Wechsel⸗Course.

Amsterdam 161 ¼ Br., 161 Gld.

Augsburg 116 Br., 1163 Gld

Frankfurt 116 ¾ Br., 116 ½ Gld.

Hamburg 172 Br., 171 ¾ Gld.

London 11.37 Br., 11. 36 Gld

Paris 137 ½ Br., 137 Gld. Fonds und Actien Anfangs beliebt, Ende etwas matter Fremde Valuten, ohne bedeutenden Umsatz, ziemlich fest.

Leipzig, 22. Aug. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ¾ Gld. Leipz. B. A. 157 6 Gld. Leipzig⸗Dresdener C. A. 136 Br. Sächsisch⸗Bayerische 86 ¾ Br. Schlesische 94 Br. Chemnitz⸗ Riesa 22 ¾ Br. Maadeburg⸗Leipzig 218 Gld. Berlin⸗ Anhalt. 93 Br., 93 ¼ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 41 Gld. Al tona⸗Kiel 93 ¼ Br. Deß. B. A. A. 146 Br., do. B. 118 Br. Preuß. B. A. 98 Br., 98 ½ Gld.

122 rr a. M., 21. Aug. Im Geschäft herrschte an Lebhaftigkeit, nur in einigen Fonds wurde n gesett. Oesterr. Actien, 4 ⁄proz. Metallig. und Köln⸗ ..““ u“ so wie Wechsel pr. Wien waren zu besseren 88 gefragter. Alle übrigen Fonds und Eisenbahn⸗Aectien blie⸗ en⸗ auf ihrem Stand von gestern. Br., 88 Cer Mrt. 82 Br., 82 Gld. Bank⸗Actien 81 Bed. Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840 Hessen Partial⸗Laae .,3305 8. J. 1815 325 Br., 322 Gld. Sardin. Loose vesege 740 Rihlr. preuß. 32 Br., 31 . Gld. Darmstadt Partial ü. 1 s Br., 32 ½ Glp. Fl. 29 Br., 281 2 50 Fl. 76 Br., 76 Gld., do. a 25 32 R Gld. poin. 390,8, panter Zproz. inländ. 32 ⁄4 Br., Loose 136 Gld., do. Aproz. Obliga⸗

53 ½

bahn 44 Br., 43 ¾ Gld. Bexbach 80 ½ Br., 80 ¼ Gld. Köln⸗

Minden 97 Br., 96 ¾ Gld.

Hamburg, 21. Aug. 3 ⁄prcz. p. C. 88 ½ Br., 88 ½ Gld. Stiegl. 89¼ Br. Dän. 74 ½ Br., 74 Gld. Ard. 10 Br. Zproz. 31 Br., 31 ¼ Gld. Amer. 6 proz. Vereinigte Staaten 106 ½8 Br., 106 Gld. Hamb. Berl. 89 ½ Br. und Gld. Bergedorf 90 Br. Magd.⸗Wittenb. 58 Br., 57 ½ Gld. Altona⸗Kiel 92 ½ Br., 92 Gld. Köln⸗Minden 96 ½ Br., 90 ¼ Gld. Friedrich⸗Wiltzelms⸗Nordbahn 41 Br., 40 Gld. Mecklenburg 37 Br., 36 ¾ Gld.

Das Geschäft im Allgemeinen nicht belebt.

Sproz. 58. 60. 5proz. 97. 30. Nord⸗

8

Paris, 20. Aug. bahn 468. 75. Gold al Marco 9 a 10. Dukaten 11.80 à 11. 90. Nach der Börse. 5proz. 97.30. Wechsel⸗Course

Amsterd. 209 ½.

Hamb. 185 ⅛.

Berlin 367 ½.

London 25.20.

Frankf. 210 ⅞.

Wien 214.

Petersb. 397. Die Course ohne fühlbare Veränderung.

20. Aug. 3 proz. Cons. p. C. 96 ¼, k, 3, §,

E JEETe ““ 98, N1 M0)J LEEh82 1 blieben bei beschränktem Geschäft unverändert im

1

4 ½proz. 96 ½⅛, Engl. Fonds Fremde Fonds still.

2 Uhr. Der Engl. Fonds⸗Markt unverändert; eben so fremde

Fonds.

Amsterdam, 20. Aug.

Holl. Fonds waren heute bei ziem⸗ lich lebhaftem Geschäft in Int. gut preishaltend. Von fremden Ef⸗

1214

fekten waren Span. bei belebtem Umsatz etwas angenehmer; alle übrigen Gattungen fast unverändert. Russ. und Oesterr. fest. Mex. gefragter, 28 ½⅜, J. Holl. Int. 57 ½. 3proz. neue 68 7. Span. Ardoins 11 ½. gr. Piecen 12 %, . Coupons 7 ⁄. Russ. alte 105 ½. 4proz. 89 1 Oesterr. Met. 5proz. 78 ½. 2 ½ůproz. 42 ½. 8

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 23. August. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt Weizen nach Qualität 54—59 Rthlr RNoggen loco 35—38 Rthlr. 2 vr. Aug. 35 ½ Rthlr. 865, 386 8 35 ½ Rthlr. verk., 30 Vr., 35 G. pr. Ffütjahr 1851 40 a 39 ¼ Rthlr. verk., 39 ½ Br. 39 G. 8 Gerste, große loco 26 Rthlr. kleine 22 23 Rthlr. Hafer locv nach Qualität 49— 21 Rthlr. 50pfd. pr. Sept. /Okt. 19 Rthlr. Br., 18 ½ G. 48pfd. 18 ½ Rthlr. Br., 18 G. »„ 50pfd. pr. Frühjahr 21 ½ Rthlr. Br., 21 G. Erbsen 34—40 Rthlr. Rüböl loco 12 Rthlr. bez.

tionen a 500 Fl. 81 ¼ B t *., 81 ¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗

h Vr., 44 G.

pr. Aug. 12 Rthlr. bez.

8

Rüböl Aug./Sept. 12 Rthlr. Br., 11be; . 8 Sept./ Okt. 11 a 1142 Rthlr. bez., 12 Br., 11 G. Okt./Nov. ¹ ' Alr Np 2 85) Nov. /Dez.— 12 Rthlr. Br., 11 G. März /April 1851 April / Mai 2S6”.

Leinöl loco 11 ¾ Rthlr.

pr. Aug. Okt. 11 ½ Rthlr. VBr., 11 G

Mohnöl 12 ½ Rthlr.

Palmöl 11 ¾ Rthlr.

Südsee⸗Thran 11 ¾ Rthlr.

Spiritus loco ohne Faß 18 Rthlr. Br., 18 bez. mit Faß pr. Aug.) 18 Rthlr. Br., 17 ½ a 18 Aug./Sept. 8 98 11u“ Sept./Okt. 8 . g. pr. Frühjahr 1851 19 a 20, 20 ¾ a 20 Rthlr.

vert. 21 .

Marktpreise vom Getraide. Berlin, den 22. August.

12 Rthlr. Br., 11 ½ G.

Zu Lande: , Sgr.; Roggen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; große Gerste 1 Rthlr. 8 Pf.; Hafer 25 Sgr. 8 Pf., auch 11 8

IZI1“ Weizen 2 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf., auch 2 Rthlr. 10 Sgr. und 2 Rthlr. 7 Sgr. 6 Pf.; Roggen 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. ; große Gerste 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf., auch 1 Rthlr.; Hafer 26 Sgr. 3 Pf., auch 22 Sgr. 6 Pf.

Mittwoch, den 21. Augnst. Das Schock Stroh 7 Rthlr. 15 Sgr., auch 7 Rthlr.

v

Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr. eee LestIbkö b Kartoffeln, der Scheffel 15 Sgr., auch 12 Sgr. 6 Pf., metzen weis 1 Sgr. 3 Pf., auch 9 Pf. Branntwein⸗Preise. Die Preise von Kartoffel⸗Spiritus waren am 16. August 1850 16 ¼ Rthlr. 17.ö9 5 16 ½ 19. 5) 20. 5 2 2 u. Berlin, den 22. August 1850. 1 Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin. Stettin, 22. Aug. Weizen still und ohne Umgang. . Roggen steigend, 82pf. pr. Okt. 33 ¾ bez. u. Gld, 86pfd. 34 ¼, pr. Frühj. 82 pfd. 37, 4. is belebt, 20 ½, pr. Okt. 21 ½, pr. Frühj. 20 ½, 20. 6s 11 be. u Pr. 8

frei ins Haus geliefert pr. 10,800 % nach 17 ½ Rthlr.) Tralles.

9 22

Telegraphische Notize

Frankfurt a. M., 22. Aug. 2 ½ Uhr. Nordhahn 43 ½. Met. 4 ½ proz. 71 ½. 5proz. 82 . B. A. 1208. Span. 32 ⅞⅛. Kurh. 32 ½. Bad. 32 ½. Wien 101 ⅛.

Hamburg, 22. Aug. 2 Uhr. uml Köln⸗Minden 96 ¼. Magdeburg⸗Wittenberge 578.

Weizen flau. 1 88

Roggen 122 123 pfd. Königsb. 48 bez.

Paris, 21. Aug. 5 Uhr.

—= ———

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Obe

Hamburg⸗Berlin 89 ½¾. Nordb. 40 ½l.

Z proz. 58.35. 5proz. 975.

r⸗Hofbuchdruckerei.

Beilage

Weizen 2 Rthlr. 9 Sgr. 5 Pf., auch 2 Rthlr. 9

Der

Das Abonnement betraägt 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Athlr. Jahr. 8 Athlr. ⸗I Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Rummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Ur. 57.

Amtlicher Theil.

Deutschland.

Preußen. Berlin. Mittheilungen an das provisorische Fürsten⸗Kolle⸗ gium. Ernennung.

Oesterreich. Wien. Hofnachrichten. Militairische Anordnungen. Gemeinde⸗Angelegenheiten.

Sachsen. Dresden. Ankunft des Prinzen Gustav von Wasa und des Freiherrn von Welden.

Württemberg. Stuttgart. Wahl⸗Ausschreiben.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Bericht über den Verlust bei Idstedt. Flensburg. Dänisches Cirkularschreiben wegen Bezeich⸗ nung der Schiffe.

Nassau. Wiesbaden. Französische Landleute.

Ausland.

Oesterreich. Verona. Eisenbahnbauten.

Frankreich. Paris. Weitere Berichte über die Reise des Präsidenten. Die legitimistische Zusammenkunft in Wiesbaden. Verhaftungen in Straßburg. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Aufschub der Königlichen Jachtfahrt nach Ostende. Regatten auf der Themse und zur See. Der englisch⸗nordamerikanische Vertrag über den Isthmus⸗Kanal. Testamentarische Verfügung Peel's. Vermischtes.

Italien. Turin. Die Reise des Kriegs⸗Ministers nach Lyvon. Eisen⸗

bahn⸗Probefahrt. Vermischtes. Chambery. Verhaftun

8 . . g und Wiederfreilassung F. Pyat's. Florenz. Suspendirung des Pro⸗ zesses der Unita italiana. Neues neapolitanisches Preßgesetz. Nea⸗ pel. Politische Demonstrationen in Calabrien. 11

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

mtlicher Theil.

Auf Ihren Bericht vom 27. Juni d. J. genehmige Ich die Errichtung eines Gewerbegerichts für den Gemeinde⸗ Bezirk der Stadt Liegnitz, welches daselbst seinen Sitz haben und in der Klasse der Arbeitgeber aus fünf Mitgliedern des Handwerker⸗ standes und zwei Mitgliedern des Fabrikstandes, in der Klasse

Beilage.

der Arbeitnehmer aber aus vier Mitgliedern des Handwerkerstandes

und zwei Mitgliedern des Fabrikstandes bestehen soll. 8 Sanssonci, den 15. Juli 1850. 1I111 Friedrich Wilhelm. (gegengez.) Simons An

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und den Justiz⸗Minister.

von der Heydt.

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Der Kandidat des Rektoramtes und seitherige Hülfslehrer an dem evangelischen Schullehrer⸗Seminar in Köslin, Trescher, ist zum ersten Lehrer an dem evangelischen Schullehrer⸗Seminar zu Marienburg;

Der praktische Arzt, Wundarzt und Geburtshelfer Dr. Schlothane zu Driburg zum Kreis⸗Physikus des Kreises Waldbroel;

Der Thierarzt erster Klasse Jakob Ruer zum Kreis⸗Thier⸗ arzt für die Kreise Brilon und Meschede, Regierungs⸗Bezirks Arnsberg, ernannt; und

Der Kreis⸗Thierarzt Scholler zu Ziegenrück in gleicher Eigenschaft in den Kreis Schleusingen, Regierungs⸗Bezirk Erfurt, versetzt worden.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten.

Dem Stempel⸗Revisor C. T. N. Mendelssohn in Berlin ist unter dem 22. August 1850 ein Patent: auf eine durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesene

Construction einer Siebtrommel zur Trennung der zer⸗

kleinerten Erztheilchen nach der Größe des Korns, ohne

Jemand in der Anwendung bekannter Theile zu beschränken,

auf sechs Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Um⸗ fang des preußischen Staats ertheilt worden.

Angekommen: Der Erbschenk im Herzogthum Magdeburg, Kammerherr Graf vom Hagen, von Möckern.

Uichtamtlicher Theil Deutschland.

Preußen. Berlin, 23. Aug. In der 21sten Sitzung des provisorischen Fürsten⸗Kollegiums vom 20sten d. verlas der stellver⸗ tretende Vorsitzende, Geheimer Legations⸗Rath von Sydow, zu vorläufiger Kenntnißnahme des Kollegiums drei neue, seitens des österreichischen Kabinets bei der Königlich preußischen Regierung eingegangene Mittheilungen, und zwar:

1) Die mittelst Schreibens des hiesigen österreichischen Gesandten dem Königlich preußischen Minister der auswärtigen Angele⸗ enheiten am 16ten d. M. zugestellte österreichische Einladung

zur Beschickung einer Versammlung, die nach der Absicht der einladenden Regierung wieder als engerer Bundes⸗Rath zu fungiren hätte, beziehungsweise zur Folgeleistung bei der von der österreichischen Regierung in Verbindung mit den betref⸗ fenden anderen Regierungen jetzt bezweckten Repristinirung

*

des seit zwei Jahren rechtlich aufgelösten früheren Organs des deutschen Bundes, des Bundestages, und

und 3) die österreichischen Erwiederungen auf die dem pro⸗ visorischen Fürsten⸗Kollegium in der 19ten Sitzung vom 13ten d. M. zur Kenntniß gebrachten Vorschläge Preußens hinsicht⸗ lich der ferneren Disposition über das gemeinschaftliche Bun⸗ des⸗Eigenthum und hinsichtlich des Durchmarsches badischer Truppen durch den Rayon der Bundesfestung Mainz.

Der Vorsitzende bezeichnete dem provisorischen Fürsten⸗Kolle⸗ gium sodann den hauptsächlichen Inhalt der von der Königlich preußischen Regierung auf diese österreichischen Mittheilungen be⸗ schlossenen Antworten, die er, zugleich mit diesen Mittheilungen und den denselben beigefügten Anlagen einer österreichischen Cirku⸗ lar⸗Depesche vom 19. Juli c. und zweien Protokollar⸗Verhandlun⸗ gen von Bevollmächtigten derjenigen Regierungen, die ihren, seither in Frankfurt a. M. abgehaltenen Versammlungen den Namen des früheren Bundes⸗Plenums beilegen demnächst vollständig mit⸗ theilen werde. Der Großherzoglich oldenburgische Bevollmächtigte drückte, unter Zustimmung aller übrigen Bevollmächtigten, den drin⸗ genden Wunsch für die möglichst beschleunigte Mittheilung dieser Aktenstücke an die Mitglieder des provisorischen Fürsten⸗Kollegtums welchem Wunsche der Vorsitzende die bereitwilligste Gewährung zusagte.

In Folge dessen sind in der heutigen 22sten Sitzung des pro⸗ visorischen Fürsten⸗Kollegiums die vorstehend ad 2 und 3 bezoge⸗ nen Erwiederungen der österreichischen Regierung, sammt den von Seiten der preußischen Regierung darauf erfolgten weiteren Erklä⸗ rungen, mitgetheilt worden. Diese Erwiederungen der österreichischen Regierung und die darauf erfolgten weiteren Erklärungen der preu⸗ ßischen Regierung lauten, wie folgt:

a) Die fernere Disposition über das gemeinschaftliche Bun⸗ des⸗Eigenthum betreffend:

1) Abschrift einer Weisung des Kaiserlichen Minister⸗ Präsidenten Fürsten von Schwarzenberg an den Kai⸗ serlichen Gesandten zu Berlin,

d. d. Wien, den 12. August 1850.

Ew. Excellenz wollen aus der anliegenden Abschrift eines mir von dem Herrn Grafen von Bernstorff mitgetheilten Erlasses der Königlich preußischen Regierung vom 5ten d. M. *) entnehmen, welchen Vorschlag Preußen, im Hinblick auf den bevorstehenden Zusammentritt des engeren Rathes der Bundes⸗Versammlung, in Betreff der Verwaltung des Bundes⸗Eigenthums an uns richtet.

Die Königliche Regierung hebt in diesem Erlasse hervor, daß ihr die diesseitige Cirkular⸗Depesche vom 19ten v. M. nicht offtziell mitgetheilt worden sei. Unser Verfahren dürfte jedoch hinreichend durch den Umstand erklärt sein, daß jenes Cirkular nur bestimmt war, einen Beschluß der Plenar⸗Versammlung des Bundes vorzu⸗ bereiten, und daher nur an die in derselben vertretenen Regierun⸗ gen geleitet werden konnte. Wir werden nach Fassung des bean⸗ tragten Beschlusses nicht säumen, sämmtlichen Bundesgenossen darüber Mittheilung zu machen, und wir können nur aufrichtig wünschen, daß derselben in Berlin eine ernstlichere Beachtung zu Theil werden möge, als unsere seitherigen Vorstellungen gefun⸗ den haben.

Wenn sodann die Depesche des Königlich preußischen Herrn Ministers im Allgemeinen die Folgen der Wiederberufung der Bun⸗ des⸗Versammlung nach dortiger Auffassung berührt, so glaube ich hier auf den hinlänglich zu Tage liegenden Gegensatz der Ansichten beider Höfe nicht nochmals eingehen zu müssen.

Wir können jedoch nicht unerwähnt lassen, daß gerade die prak⸗ tischen Folgen, welche sich an das Vorhandensein des Bundeseigen⸗ thums knüpfen, die deutlichsten Beweise dafür enthalten, daß wir uns nicht im Irrthum befinden, wenn wir die wachsende Verwir⸗ rung, die wir mit Preußen zu beklagen haben, nicht unserem Be⸗ harren bei dem Bundesrechte, so lange dasselbe nicht durch einen neuen Rechtszustand ersetzt sein wird, sondern der uns entgegenge⸗ stellten Theorie der abstrakten Anerkennung eines verfassungslosen und dennoch nicht aufgelösten Bundes zuschreiben. Man schlägt uns in der That nicht vor, das Eigenthum des Bundes unter seine Mitglieder zu vertheilen, denn dies würde die Auflösung des Bun⸗ des voraussetzen, man will vielmehr, daß dieses Eigenthum gemein⸗ sam bleibe. Nach welchen Normen soll es verwaltet werden? Wir kennen keine, die von der Verfassung des Bundes zu unterscheiden wäre. Oder soll der Grundsatz v völkerrechtlicher Vereinba⸗ rung auch hier an die Stelle der Bundes⸗Verfassung treten? Da⸗ von würde die Folge sein, daß Einhelligkeit der Stimmen erforder⸗ lich wäre, um Befehle an die Festungs⸗Behörden oder an den Flot⸗ ten⸗Kommandanten zu senden.

Sicherlich wird es weder uns, noch einer anderen Bundes⸗ Regierung jemals in den Sinn kommen, Preußens Miteigenthum und Mitverfügungsrecht an den Bundes⸗Objekten zu bestreiten oder seinen bundesgemäßen Besitz irgendwie zu stören. Die Königliche Regierung wolle vielmehr sich überzeugt halten, daß wir heute, wie immer, dieses gemeinsamen Besitzes uns freuen und ihn nur noch sorgfältiger zu bewahren wünschen, seit er fast das einzige Merk⸗ mal unseres föderativen Verbandes mit Preußen, dem wir unserer⸗ seits gewissenhaft anhängen, geblieben ist. Aber so vollständig wir auch das Recht Preußens anerkennen, so kann doch dessen Aus⸗ übung unstreitig nur in solchen Formen angesprochen werden, welche mit dem eben so guten Rechte der übrigen Bundesglieder vereinbar sind, und entweder auf die organischen Gesetze des Bundes oder auf besondere gültige Willenshandlungen der Gesammtheit sich gründen. Auf die Fortdauer der Bundes⸗Kommission, welche seit dem 1. Mai d. J. thatsächlich noch Abhülfe gewährte, hat Preußen keinen Anspruch; dieselbe besteht nur noch durch Zulassung der übri⸗ gen Bundesgenossen, deren Recht am Bundes⸗Eigenthum ganz das⸗ selbe ist, wie dasjenige Preußens, und an welche nicht die Zumu⸗ 228 d. B. vom 20sten d. M.

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(*) mitgetheilt in Nr

thung gestellt werden kann, sich von der Theilnahme an der ge⸗ meinsamen Verfügung und Verwaltung auf unbestimmte Zeit nach dem Ermessen Preußens auszuschließen.

Wir sind aus diesen Gründen der Ansicht, daß das unbestrit⸗ tene Recht Preußens auf Mitverwaltung des Bundeseigenthums nicht auch das Recht in sich begreife, 9-,. e der Verfassung des Bundes ausgeübt zu werden, und wir glauben hierbei, wie ich wohl hinzufügen darf, eine rechtmäßigere Stellung einzunehmen, als jene ist, von welcher aus die Königlich preußische Regierung es über sich 1e hat, den Vorwurf einer Usurpation gegen uns auszu⸗ prechen.

Auch befinden wir uns nicht in der Lage, den zu Frankfurt zu fassenden Beschlüssen über die Verwaltung des Bundeseigenthums, also über eine wesentlich zur Kompetenz der wieder einzuberufenden Bundes⸗Versammlung gehörige Angelegenheit in irgend einer Weise vorzugreifen, indem wir dort nur eine Meinung zu äußern haben.

a wir aber auf die Erhaltung des guten Einverständnisses mit Preußen den höchsten Werth legen und jeder zulässigen Rück⸗ sicht auf vorhandene Schwierigkeiten bereitwillig Raum geben, wenn es gilt, einem auf dieses Ziel gerichteten Vorschlage der Königlichen Regierung entgegenzukommen, so haben wir uns durch unsere Rechts⸗ ansscht nicht abhalten lassen, zu erwägen, inwiefern der von Preu⸗ ßen vorgeschlagene Ausweg den übrigen Bundesregierungen, bei welchen derselbe Wunsch der Verständigung vorausgesetzt werden darf, von uns empfohlen werden könne. Das Kaiserliche Kabinet erklärt sich demgemäß bereit, seine Stimme in Frankfurt dahin ab⸗ zugeben, daß der Grundsatz des preußischen Vorschlages:

„Die Verwaltung des Bundeseigenthums als einen von der noch

schwebenden Hauptfrage über die politische Gestaltung des Bun⸗

des völlig gesonderten Gegenstand zu betrachten.“ von der Bundes⸗Versammlung als ein vorübergehendes Auskunfts⸗ mittel angenommen werde, und zwar so, daß ganz in die Absicht einzugehen wäre, die materielle Verwaltung des Bundeseigenthums in Gemeinschaft mit den in der Versammlung nicht vertretenen Re⸗ gierungen möglich zu machen, ohne daß dadurch einem Theile in der Hauptsache etwas vergeben würde.

Was dagegen die Modalitäten der Ausführung dieses Grund⸗ satzes anlangt, so vermögen wir uns theils aus den angeführten Gründen, theils aus Rücksichten anderer Art zu einer Verlängerung der Thätigkeit der Bundes⸗Kommission nicht zu entschließen. Wir müßten vielmehr unseren Antrag dahin richten, daß die Bundes⸗ Versammlung, abgehend von ihrer früheren Prarxis, für die gesammte Ver⸗ waltung des Bundeseigenthums einen eigenen Ausschuß aus ihrer Mitte bestelle, mit welchem dann die Bevollmächtigten der Regierungen, die in der Versammlung nicht vertreten sind, in näher zu verabre⸗ denden Formen zu einer interimistischen Verwaltungs⸗Kommission bis auf Weiteres zusammenzutreten hätten. Diese Kommission würde in ihrem Bereiche selbstständig zu verfügen haben, und es könnten ihr vorläufig die jetzt bestehenden Abtheilungen für die Festungen, für die Marine und für die Kassen⸗Angelegenheiten in allen die materielle Verwaltung betreffenden Geschäften untergeordnet bleiben. Für die voraussichtlich seltenen Fälle, in welchen eine Einigung innerhalb der Kommission nicht zu Stande kommen könnte, wäre eine ausnahmsweise Form der Entscheidung nach dem in der Kommission sich ergebenden Verhältnisse der Regierungen zu ver⸗ einbaren.

Die Königlich preußische Regierung wird leicht erkennen, daß dieses Anerbieten auf einer so eingehenden Würdigung ihres Vor⸗ schlages beruht, als unsere Stellung sie nur irgend gestattet. So⸗ bald Preußen, wie wir hoffen, seine Zustimmung ertheilt haben wird, . werden wir uns beeilen, mit den betreffenden Regierungen in Be⸗ nehmen zu treten, damit im Falle ihrer Einwilligung die erforder⸗ lichen Beschlüsse zugleich mit der Rekonstituirung der Bundes⸗Ver⸗ sammlung gefaßt und jede Unterbrechung der seither in Gemein⸗ schaft mit Preußen ausgeübten Verwaltungsthätigkeit vermieden werde.

Uebrigens können wir unsere Ueberzeugung nicht bergen, daß das beabsichtigte Auskunftsmittel, wenn auch im versoöhnlichsten Geiste gehandhabt, sich dennoch sehr bald als unzureichend erweisen werde. Die Verwaltung des Bundes⸗Eigenthums läßt sich von der politischen Verfügungsgewalt über dasselbe und über die zu dessen Unterhalt erforderlichen Mittel nicht trennen, und wir brauchen nur auf den Einen Umstand aufmerksam zu machen, daß die Theilnahme an der materiellen Verwaltung des gemeinsamen Eigenthums noth⸗ wendig auch diejenige an den Leistungen voraussetzt, welche dafür von der Gesammtheit auf bundesmäßigem Wege verlangt werden.

Ich ersuche Ew. Excellenz, dem Herrn Freiherrn von Schleinitz von dem Inhalte des gegenwärtigen Erlasses durch Mittheilung einer Abschrift Kenntniß zu geben.

Empfangen ꝛc. ꝛc.

2) Der K. K. Gesandte am hiesigen Hofe, Freiherr von Prokesch⸗ Osten, hat mir die abschriftlich anliegende Weisung d. d. Wien, den 12. August, mitgetheilt, welche die Antwort der K. K. Regierung auf den vermittelst des an Ew. ꝛc. ergangenen Auftrages vom 5ten d. von uns gemachten Vorschlag wegen Verwaltung des Bun⸗ deseigenthums enthält.

Indem wir das praktische Resultat der Eröffnungen des K. K. Kabinets zusammenfassen, entnehmen wir daraus mit Befriedigung die Hoffnung, daß es auch bei strengem gegenseitigen Festhalten an der verschiedenen Rechtsansicht gelingen werde, einen beklagenswer⸗ then Konflikt auf dem Boden der Thatsachen zu vermeiden; und

wie wir zu der Annahme berechtigt sind, daß das K. K. Kabinet unseren Gesinnungen in dieser Beziehung Gerechtigkeit widerfahren lasse, so erkennen wir auch gern die von demselben ausgesprochene Bereitwilligkeit an, die Gemeinsamkeit der deutschen Interessen in allen denjenigen Punkten festzuhalten, in welchen dies ohne ein Aufgeben des eigenen Standpunktes möglich ist.

Das K. K. Kabinet giebt zwar seinerseits die Ansicht nicht auf, daß die von demselben jetzt neu einzuberufende Bundes⸗Ver⸗