1850 / 234 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Entscheidung unterwerfen wollten. Unterhaltung der stehenden Heere, mit denen die Regierungen Eu⸗ ropa's sich gegenseitig bedrohen, den Völkern fast unerträgliche La⸗ sten auferlegt und unzählige sonstige Uebel im Gefolge hat.

Kanonenmündung.

zwischen ihnen auftauchen und die nicht durch friedliche Unterhandlungen

unter ihnen selbst ausgeglichen werden können, einer schiedsrichterlichen 3) Der Kongreß fühlt, daß die

Der

Kongreß kann deshalb nicht ernstlich genug die Regierungen auf die Nothwendigkeit eines allgemeinen und gleichzeitigen Entwaff⸗ nungs⸗Systems aufmerksam machen, so weit solches mit Rücksicht auf die innere Ruhe und Sicherheit jedes Staates sich durchfüh⸗ ren läßt. 4) Der Kongreß spricht wiederholt die Verwerflichkeit aller öffentlichen Anlehen aus, die außer Landes gemacht wer den, um fremden Völkern die Mittel zu gegenseitiger ö gung zu geben. 5) Der Kongreß erklärt sich C1“ Grundsatz der Nichteinmischung, und erkennt legenheiten schließliche Recht eines jeden Staates, seine eigeneden L zu ordnen. 6) Der Kongreß empfiehlt alrache Meinung auf die in ihren verschiedenen Ländern die der verschiedenen Zweckmäßigkeit eines Kongresses von Abgevneven ein völkerrechtliches Staaten hinzulenken, welche die Aufgabe hätten, entwerfen. Statut für die internationalen E11“ ohn Burritt Ueber den ersten Artikel spricht zuerst 2 ““ aus London lenglisch): Der Donner des Beifalls, der ihn begrüßt, sei Donner des Friedens, nicht der des Krieges; unter solchem Donner wolle er gern sterben. Er freut sich, diesen Kongreß in den Sitzungsräumen des deutschen Parlaments Fersammelt zu sehen. Das Parlament des Gedankens sei der Gegensatz zum Parlamente des Krieges, zu den Heeren. Warum bemühen wir uns, künstliche Waffen zu fertigen, um uns gegenseitig zu. vernichten? Hinweg mit Anspielungen auf die Politik! Wir versammeln uns im deut⸗ schen Parlamenthause, nicht um Deutschlands Angelegenheiten zu ordnen, sondern um eine Angelegenheit der Menschheit zu bespre⸗ chen, die Grundsätze wahrer Menschlichkeit und Philosophie darzu⸗ legen. Unser Prinzip ist: daß alle Streitigkeiten durch Schieds⸗ richterspruch oder durch Diskussion geschlichtet werden sollen. Der Krieg giebt nur dem Stärkeren oder Gewandteren Recht. Sucht die Menschen bürch vie Nednerbühne, durch Kanzel, Schule und die Presse für die Friedensidee empfänglich zu machen; dann habt Ihr eine stärkere Gewalt als die Kanonen. Wenn einmal die Völker sich hiervon überzeugt haben werden, werden sie ihr Geld nicht mehr für Kanonenschusse ausgeben, selbst nicht für Freudenschüsse; denn ein dreifaches Hurrah, das vom Herzen zum Munde geht, it bes. als 21 Schsse aus einer . Der Redner schließt seinen theilweise humo⸗

istischen und mit häufigem Beifall unterbrochenen Vortrag mit Danksagungen für Brüssel, Paris und die Stadt Frankfurt als V

Versammlungsorte der bisherigen Friedens⸗Kongresse.

1448

Pfarrer Bonnet von Frankfurt (se ne Shen. Friedens⸗Idee besonders vom religiösen Is ob es ein anderes 3. Er bekämpft das Vorurtheil, als ob es ein anderes punkte aus. vennaudere Moral für die Individuen wie für Evangelium 88 emc, ee Vorurtheil sei eben so verwerflich, als 9 Eust den Königen und Großen der Erde ein anderes esesz n8 1 andere Moral vindizirte, als dem gemeinen Volk. Ueberzeugung, daß der Krieg unchristlich und unmoralisch sei, einmal die Gemüther durchdrungen habe, dann sei Alles ge⸗ wonnen. Das Evangelium befiehlt uns nicht blos, in einem Buche zu lesen und uns immer in demselben Kreise zu drehen. Es weist uns auf die Lehren der Erfahrung hin. Die Menschheit ist nicht verurtheilt, einen Schritt in der Kultur vorwärtszugehen, um dann wieder einen Schritt zuruückzuthun; sie soll vorwärts gehen und wird ihr Ziel erreichen. Selbst der Krieg hat sich schon veredelt, wie z. B. die bessere Behandlung der Kriegsgefangenen zeigt. Ludwig Philipp antwortete einer Deputation des Friedens⸗Kongresses: „Ich bin überzeugt, daß der Tag kommen wird, wo kein Krieg mehr ge⸗ führt wird.“ Darum möge die große Idee, die von der Wiege des Erlösers an in der Welt gewesen, und die vom Tutllerieenpalast ausgegangen, sich aus diesen Räumen hier durch ganz Europa und Amerika verbreiten, und ich bin überzeugt, daß der Tag kom⸗ men wird, wo man keinen Krieg mehr führt. (Beifall.)

von Cormenin (französisch): Man behauptet, der Krieg sei ein nothwendiges Uebel. Aber ein noch nothwendigeres Uebel ist der Tod, und es ist wohl nicht zu viel verlangt, daß man, wenig⸗ stens einen kleinen Theil der Muͤhe, die man sich giebt, dem Tode zu entgehen, daran wende, den Krieg zu vermeiden. Der Krieg richtet die Völker zu Grunde und unterdrückt ihre Freiheiten. Seit⸗ dem der größte Feldherr des Jahrhunderts gefallen und unsere Heere zum Rückzug gezwungen worden, habe ich alle Illusionen des Ruh⸗ mes verloren. Mit Trauer sah ich die Schlachtfelder, die mit dem Blut der Krieger und mit den Thränen der Mütter bedeckt sind. Hoffentlich werden Deutschland und Frankreich sich nie mehr bekrie⸗ gen; die Franzosen werden nur in Festkleidern und in friedlicher Absicht über den Rhein kommen.

Der Geistliche Garnit aus New⸗York (ein Neger) betrit un⸗ ter großem Applaus die Tribüne. (Englisch.) Er sei mehrere Tau send Meilen hergekommen, um der Versammlung den Gruß und die Wünsche seiner Landsleute darzubringen. Er hofft, wir werden hier einträchtig zusammenwirken im großen Interesse der Menschheit. 8

E. von Girardin, mit dreimaligem Applaus empfangen (französisch): Dieser Raum war der Sitz der deutschen National⸗ Versammlung. Sagen Sie statt „deutscher“ „friedlicher Versamm⸗

lung“, und Sie haben unseren Zweck bezeichnet. Sie haben in diesem Saale gesehen, wie schwer die Einheit der Idecen und

Interessen herzustellen; wir müssen die Einheit auf dem Wege des materiellen Wohlstandes erreichen. Wenn die Zollschranken fallen und die Arbeit erleichtert ist, dann werden sich die Völker nähern. Napoleon sagte: Jeder Krieg in Europa ist ein Bürgerkrieg. Wir wollen noch weiter gehen und sagen: Jeder Krieg unter den Men⸗ schen ist Bürgerkrieg. Der Dampf, die Presse, die Einheit der Maaße, der Münze und der Gesetzgebung (denn es kann nicht zweierlei Gerechtigkeit in der Welt geben) werden den Weltfrieden herbeiführen. Nicht die Friedens⸗Idee ist ein Utopien; ein Utopien ist es, die Politik über die Wissenschaft stellen zu wollen. Die Wissenschaft, der Dampf, die Presse haben die Menschheit, die Poli⸗ tik umgestaltet; die Kanzel und die Schule thun das Ihrige dazu. Wir dürfen also hoffen, den Tag der allgemeinen Brüderlichkeit bald begrüßen zu können. (Beifall.)

Der erste Artikel der Beschlüsse wird hierauf angenommen und die Sitzung wird (um 1 Uhr) auf 10 Minuten ausgesetzt.

Nach dem hier eingegangenen offiziellen Berichte sind in Folge des am 19. August auf der Main⸗Weserbahn stattgehabten Unfalls 2 Personen gestorben, 3 schwer, 5 leicht und 9 nur sehr wenig be⸗ schädigt. Stande der Untersuchung, nicht vorhanden. daß durch einen frischen Bruch eines Schienenstuhls nenköpfe um etwa einen halben Zoll versetzt hatten, wodurch ein Aufsteigen der Maschine und was damit zusammenhing, erfolgte. Es sind dabei auch viele, theils sehr werthvolle, nach Leipzig be⸗ stimmt gewesene Meßgüter zu Grunde gegangen.. Der eine von den verunglückten Post⸗Conducteuren von hier (Horrmann) wird jedenfalls, der andere (Kalmuß) m ihrscheinlich wieder hergestellt

werden.

Dieselbe hat ergeben, sich die Schie⸗

Markt⸗Berichte.

Breslau, 23. Aug. Weißer Weizen 45, 34, 60, 62 gelber Weizen 45, 54, 59, 61 Sgr. *ꝗꝑ Reoggen 38, 40, 42, 44 Sgr. Gerste 24, 26, 27 ½ Sgr. Hafer 17, 19, 22 Sgr. Rapps 80 bis 84 und 85 Sgr. bez. Sommer⸗Rübsen 66 bis 72 Sgr. bez. Spiritus 7 ½ Rthlr. bez. und Gld. Rüböl 11 ½ Rihlr. Gld. Zink loco 4 ½ Rthlr. bez. Unsere Getraidepreise waren heute mit wenig verändert.

lusnahme von

IemmERn. v

in Aachen bei unserer Directions⸗Kasse, zu leisten und die in ihren Händen befindlichen Partial⸗

von dem Ausschuß aber

Herr Particulier aus dem Winkel zu Dresden,

ezember 1850

—₰ 78558b

und die Gewähr an den ihnen zugefallenen Bergtheilen

Ein Verschulden des Personals ist, nach dem jetzigen

Oesterreich.

sich in der gedachten Eigenschaft gehörig zu legitimiren

83 9. 9 . Bekanntmachungen. 399] Beklanntmachung. Das im Wolmirstedter Kreise, 3 Meilen von Magde⸗ urg, 2 Meilen von Gr. Oschersleben und 1 Meile von der Magdeburg⸗Helmstädter Chaussee belegene Königliche Domainen⸗Amt Dreileben, welches aus 8 127 Morgen 25 ◻R. Acker, 170 8 44 Wiesen, *11172 Aenger, 5 11 Gärten, 5 11 Teiche und 55 5 26 » Unland besteht, soll mit allen dazu gehörigen Königlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden von Johannis 1851 ab auf achtzehn hinter einander folgende Jahre zur öffent⸗ lichen meistbietenden Verpachtung gestellt werden.

Dualifizirte Pachtlustige werden eingeladen, sich in

dem auf

den 23. September d. J., Vorm. 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer anstehenden Termine einzu⸗ finden und ihre Gebote abzugeben. Wer zum Bieten zugelassen sein will, muß den Nachweis eines eigenen disponiblen Vermögens von mindestens 25,000 Thlr. führen und sich durch Atteste als praktischer Landwirth

ausweisen.

Die Verpachts⸗Bedingungen liegen in unserer Do⸗ mainen⸗Registratur und auf dem Amte Dreileben zur Einsicht bereit.

Magdeburg, den 7. Juni 1850. 1 Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung

er direkten Steuern, Domainen und Forsten. TEs

[455] GWVWaCistl(vn.

Gegen den Hausknecht Joseph Schirdewahn, aus Groß⸗Zöllnig bei Oels gebürtig und 31 Jahr alt, ist die Anklage wegen wörtlicher und thätlicher Beleidigung eines öffentlichen Beamten, thätlicher Widersetzlichkeit gegen einen Abgeordneten der Obrigkeit, Beschädigung fremden Eigenthums aus Muthwillen und wegen klei⸗ nen gemeinen Diebstahls erhoben worden.

Quittungen über die früheren Einzahlungen mit einzu⸗ liefern.

Die vorgenannten Kassen werden vorläufig über die empfangenen Zahlungen Interims⸗Quittungen ertheilen, welche demnächst gegen Partial⸗Quittungen über 35 Prozent umgetauscht werden.

Gleichzeitig machen wir auf die §§. 14 und 15 des Eingangs erwähnten Vertrags vom 29. September v. J. aufmerksam, welche wörtlich wie folgt lauten:

„§. 14. Die eingezahlten und noch einzuzahlenden Raten des Actien⸗Kapitals sollen nach erfolgter Ein⸗ zahlung der nächsten zehn Prozent während der muty⸗ maßlich bis zum 1. Juli 1852 dauernden Bauzeit mit vier Prozent verzinst werden; die Zinsen werden auf die späteren Einzahlungen jährlich in Anrechnung gebracht.

§. 15. Auf den Wunsch der Actionaire können die

Quittungsbogen künftig über den Betrag der Actien, also je uͤber 200 Thlr. ausgestellt werden. Auch sol⸗ len die Actionaire die Befugniß haben, die einzelnen Actien sofort voll einzuzahlen. Sie erhalten alsdann Actien ausgehändigt, welche bis zum 1. Juli 1852 (§. 14) mit 4 Prozent, von diesem Zeitpunkte ab mit drei und einem halben Prozent jährlich verzinst werden.“

Die Zinsen von dieser fünften Rate werden von dem oben bestimmten Tage der Einzahlung ab mit 4 Prozent bei Einzahlung der ersten nächstjährigen Nate in Anrechnung gebracht. 8

neber die voll einzuzahlenden Beträge wer⸗ den die obengedachten Kassen Interims⸗Quittungen aus⸗ stellen, welche spätestens binnen 4 Wochen gegen die entsprechenden Actien umgetauscht werden können.

Mit den Actien werden für die halbjährigen Zins⸗ Termine in der Zeit vom 1. Juli d. J. bis zum 1. Juli 1852 vierprozentige Zins⸗Coupons und für die folgenden Zins⸗Termine eine angemessene Anzahl von drei und ein halbprozentigen Coupons und Dividenden⸗ cheinen ausgegeben. 8 ersten vier Raten von 25 Prozent

82.

6 . 1 683 5. werden den Actionairen für die Zeit vom 5. Mai d. J

Zu seiner Vernehmung haben wir einen Termin auf den 5. November, Vormittags 9 U. 18 im Gerichts⸗Gebäude, Molkenmarkt Nr. 3, Sitzungs⸗ zimmer Nr. 2, anberaumt, zu welchem derselbe hierdurch mit der Aufforderung vorgeladen wird, zur festgesetzten Stunde zu erscheinen und die zu seiner Vernehmung dienenden Beweismittel mit zur Stelle zu bringen oder uns solche so zeitig vor dem Termine anzuzeigen, daß sie noch zu demselben herbeigeschafft werden können, und unter der Verwarnung, daß im Falle seines Aus⸗ bleibens mit der Untersuchung und Entscheidung der Sache in contumaciam verfahren werden soll.

Berlin, den 20. Juni 1850.

Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Untersuchungssachen.

Deputation IV. für Verbrechen.

Aachen⸗Düsseldorfer Eisenbahn⸗ Gesellschaft.

* X 8 bis zum 1. Inli d. ) in Anrechnung gebracht, wogegen die Zinsen für 75 Prozent des Actien⸗ Betrages vom 1. Juli d. J. bis zum Zahlungstage in Abrechnung kommen, da den Actionairen durch den Zins⸗Coupon pro 1. Juli 1850 bis 1. Januar 1851 die halbjährigen Zinsen für den vollen Betrag jeder Actie vergütigt werden.

Aachen, den 15. August 1850. Königliche Direclion 1 der Aachen⸗Düsseldorf⸗Ruhrorter Eisenbahn.

*) Berichtigung. Ju der früheren Bekanntmachung, Stück Nr. 228, ist irrthüͤmlich anstatt des 1ISuld. Z. der „Tag der Volleinzahlung“ angegeben.

Sächsisch⸗Schlesische

Herr Landesältester von Thielau, dieser Letztere auch zum Vorsitzenden des Aus⸗ schusses, und der Bank⸗Direktor Heydemann zu Bautzen: zu dessen Stellvertreter erwählt worden. Bautzen, den 16. August 1850.

Der Ausschuß . der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft durch Heydemann,

Stellvertreter des Vorsitzenden.

[428] NIII 8

Von der unterzeichneten Behörde werden die Erben der nachstehend unter 1 bis mit 11 genannten Kur⸗In⸗ haber hiermit aufgefordert, binnen dreifacher Sächsischer Frist und längstens bis zum

nachzusuchen. Gleichzeitig werden dieselben, sowohl die Erben der unter 12 bis mit 27 genannten vormaligen Kux⸗Inhaber hiermit veranlaßt, binnen gleicher Frist zu Erhebung der für sie nach Ausweis nachbefindliche Tabelle hier deponirten Ausbeutgelder in Person ode durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte sich einzufinden Diejenigen, welche es unterlassen, vorstehender Auf forderung allenthalben gehörig nachzukommen, haben z1 erwarten, daß die beregten Bergtheile außerdem für ihr Rechnung werden öffentlich versteigert, die dafür zu er⸗ langenden Gelder aber zum bergamtlichen Depositum gebracht und daselbst gleich den bereits vorhandenen Ausbeutgeldern bis auf Weiteres aufbewahrt werden. Schneeberg, am 4. Juli 1850. Das Königl. Sächs. Bergamt.

II. Abtheilung das.

9

Name der Eböö

Fortl. Nr.

77

Angabe des Kurtheiles.

Betrag - 898 Name der 8

der deponirten seit welcher die Deposition Ausbeute. erfolgt ist.

Grube. 1 Thlr. Nar. Pf.

Herr Frledrich Gotischald in Ober⸗Wiesen⸗ thal.

Herr Johann Adolph Richter in Leipzig. Frau Johannen Reginen verw. Gathin Er⸗ ben in Chemnitz.

Frau Johanne Elisabeth Döhnel in Grünhain. Frau Sophie Henriette Fischer geb. Gott⸗ schald in Wittigsthal.

Herr Christian August Gottschald, Amtmann

2‚S

Gottschald geb.

Gesellschafter [180 14 3

in Grünhain. Herr Christian Gottlieb Gottschald, Hand⸗ lungsdiener in Magdeburg. Herr Johann Daniel Coith, K. K. Rath in Wien. Herr Friedrich Adolph Scharf, Rechtskon⸗ sulent in Leipzig. 1 Frau Johanne Elisabeth Oehme geb. Scharf in Leipzig. Herr Johann David Map, k. p. Brigadier in Benkheim. 1“ Herr Christian Gottlob von Heinitz auf Dessen Kinder, als: Herr Carl Heinrich Ludwig, Fräulein Dorothee Sophie,“ 8 Johanne Christiane Friedericke, 8 Marie Auguste, Helene Elisabeth, Geschwister von Heinitz daselbst. Herr Johann Christoph Richter in Leipzig.

Herrn Dr. Salomon Friedrich Fischer's Er⸗ ben in Schnecberg.

Frau Christiane Friedericke Lange daselbst. Herrn Christian Gottfried (Gottlieb) Sei⸗

Gottes Geschick

Quartal Luciâ 1787.

Zug. 285 Quartal Reminiscere 1812.

111 Quartal Crucis 1817. 29 Quartal Luciä 1812. 13 4 Quartal Luciä 1812. 18 Quartal Luciä 1812.

Quartal Luciä 1812.

Quartal Crucis 16“

Quartal Trinitatis 1835. Quartal Trinitatis 1835.

Quartal Trinitatis 1809 bis mit Luciä 1848.

Vom Quartal Reminiscere 1792 bis mit Crucis 1792.

Fundgrube. Priester Fundgrube.

2)

Von Luciä 1793 bis mit Trinitatis 1796.

Von Luciä 1789 bis Luciä 1793.

Auf Luciä 1785.

Von Reminiscere 1801 bis mit Crucis 1802.

Sauschwart Fundgrube.

Weißer Hirsch

Bekannimachung.

Unter Bezugnahme auf die Artikel 10 und 11 des Gesellschaftsstatuts (Ge⸗ setzsamml. für 1846 S. 404 ff.) und den unterm 29. September 1849 mit der „Staats⸗Regierung abge⸗

schlossenen Vertrag (Ge⸗

für 1850 S.

g 152) werden die Actio⸗ hierdurch zufgefordehueorste Esenbahn „Gesellschaft Prozent oder 20 Thlr. ver Aae inzahlung mit zehn

am 1. Ok 8 a era h

in Berlin im Comtoir der Königlichen Seeh

i Päcg veen; Seehand⸗

lung, in Düsseldorf 58. g Königsichen Regierungs⸗

Hauptkasse, oder und

Eisenbah

Reutter 5 8 Fendesältesen von Thielau daselbst,

es Herrn Rittergutsbesitzer Schütz auf Schweta von der General⸗Versammlung 1“ 1 Herr Hauptmann und Rent⸗Beamter von Reutter

2

Bei der am 15ten ies. stattgefundenen General⸗Versamm⸗ lung der Sächsisch⸗ Schlesischen Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft sind statt der aus⸗ getretenen Aus⸗ schuß⸗Mitglieder, des Herrn Haupt⸗ mann u. Rent⸗ Beamten von

fert's Erben in Chemnitz.

Schindler.

Könneritz.

Herr Balthasar T Unter⸗Blaunthal. zu Bautzen, in Grünhain. deburg.

Herr Hauptmann Friedrich Ober⸗Wiesenthal. 8

Herr Johann Gottlieb Schnorr daselbst. Frau M. Johanne Magdalene verwittwete Herr Johann Gottfried Franciscus von

Benjamin Püschel in Bockau. Herr Johann Heinrich (Ludwig) Hennig in Frau Juliane Henriette Hecht in Sosa. Frau Sophie Henriette Fischer in Wittigsthal. Herr Amtmann Christian August Gottschald Herr Christian Gottlieb Gottschald in Mag⸗

Gottschald in

Fundgrube. Von Crucis 1793 bis Crucis

1798. mit Crucis 1802.

Michaelis

2 64 794. Maasen. Luciä 1794

Desgleichen. Auf Luciä 1794 tatis 1799.

Desgleichen. Auf Luciä 1794. Desgleichen.

Desgleichen. Desgleichen.

Von Reminiscere 1802 bis

Von Crucis 1777 bis mit

Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 Rthlr. „4½ Jahr. 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

nzeiger.

1 EE“ Amtlicher Theil.

Deutschland.

Berlin. Verordnung.

Preußen. 4 8 Wien. Hofnachrichten. Herzog von Braunschweig in

Graz. Nikolaus Lenau †. Abänderung de eaah,

Mazregeln gegen Einschleppung der Löfervesrde⸗ ö Bregenz. Besuch der Königin von Württemberg in Bregen 8

Bayern. München. Ankunft des Prinzen Karl von mischtes. .

Sachsen. Dresden. Die sächsischen Finanzen. Leipzi des Gustav⸗Adolph⸗Vereins. 3 Leipzig. Ver⸗

Baden. Rastatt und Freiburg. Anwesenheit des Prinzen Adalbert von Preußen. .

Frankfurt. Fraukfurt a. M. Verhandlungen des Friedens⸗Kon⸗ gresses. Schreiben Victor Hugo's. Abreise des Feldzeugmeisters von Haynau.

Ausland.

Venedig. Feier des Geburtstages des Kaisers.

Oesterreich. 1 Ausbruch des Flusses Mella. Das Geburtsfest des

Mailand. Kaisers. Frankreich. Paris. Der Präsident in Besangon und im Elsaß. Bestattung Balzac's. Duell. Vermischtes.

Großbritanien und Irland. London. Hofnachricht. Die Zu⸗ stände Frankreichs. Spanische Handels⸗Intentionen. Vermischtes.

Rußland und Polen. Warschau. Feuersbrunst.

Niederlande. Aus dem Haag. Schließung der Kammern der Gene⸗ ralstaaten.

Belgien. Brüssel. Hofnachrichten. Vermischtes.

Dänemark. Kopenhagen. Kammerherr Pechlin nach Berlin.

Italien. Turin. Die Subscriptionen für das Siccardi⸗Monument. Die Weisung an Blanchi Giovini. Santucci ⸗c†. Projekt eines neuen Ehegesetzes.— mit dem Klerus. Giovini. Duell. Pinelli nach Rom. Flo⸗ renz. Polizeiliche Maßregel.

Griechenland. Athen. Der Eid der Königin in den Kammern. Motive des Regentschafts⸗Gesetzes. Räuberbande.

Türkei. Konstantinopel. Reise des Handels⸗Ministers. Einbrin⸗ gung von Rädelsführern des bulgarischen Aufstandes. Vermischtes

Afrika. Tunis. Abnahme der Cholera. 8

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil

Majestät der König haben Allergnädigst geruht: . Die bisherigen Regierungs⸗Assessoren Palm und von zu Landräthen zu ernennen.

AggsSe Unter⸗Staats⸗Secretair im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten, von Pommer⸗ Esche, nach Neu⸗Vorpommern.

Der General⸗Major und Remonte⸗Inspecteur, von Dobeneck nach Pommern.

Dentschland.

8 Preußen. Berlin, 241 Aug. Wochenblatt enthält folgende Verordnung der Gedächtniß⸗Medaille: 1 „Nach den von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzoge⸗v Baden ertheilten, abschriftlich hier 11“ 1 Verleihung der Gedächtniß⸗Medaille an die zur Bekämpfung des Aufstandes in Baden im Jahre 1849 verwendete Armee, vom D9sten August v. J., soll die Verübung eines entehrenden Verbrechens dieser Medaille nach sich ziehen. Bei preußischen Staatsangehörigen, denen die badensche Ge⸗ dächtniß⸗Medaille verliehen ist, tritt dieser Fall 66 Verlust der National⸗Kokarde und beziehungsweise mit Versetzun in die zweite Klasse des Soldatenstandes gerichtlich ee weil nach den diesseitigen Strafgesetzen diejenigen Verbrechen als entehrende zu betrachten sind, welche den Verlust der National⸗ Kokarde und die damit verbundene Versetzung in die 38 9 8 des zur Folge haben. CCC es bei Verübung eines entehrenden Verbrechs ausdruücklichen Verlust⸗Erklärung der Mievahene 1g 9 gend wen bedürfen soll, ist in den Statuten nicht bestimmt v heißt es dort nur, daß das Begehen eines solchen Verbrechens 38 Verlust derselben nach sich ziehe. Mithin spricht der Wortlaut der Statuten dafür, den Verlust der Medaille als die unmittelbare Folge der Verübung eines entehrenden Verbrechens zu betrachten so bc also preußische Inhaber derselben, nach rechtskräftiger Verurtheilun zum Verlust der National⸗Kokarde und beziehungsweise zur 1en” setzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes, die Medaille selbst dann nicht behalten dürfen, wenn sie ihnen in dem betreffenden Straferkenntniß nicht ausdrücklich aberkannt worden ist. Andererseits aber sollen die zu diesen Strafen rechtskräftig Verurtheilten die Aussicht auf Wiedererlangung der Medaille nicht gänzlich verlieren, vielmehr soll nach der Intention Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs von Baden ihnen die Wiederanlegung der⸗ selben gestattet sein, sobald ihre Rehabilitirung durch Se. Majestät den König erfolgt. Nur mit der Ausstoßung aus dem Soldaten⸗

Das Militair⸗ betreffend den Verlust

V

Vermischtes. Vermittelungsversuche in den Differenzen

Indem ich das Königliche General⸗Kommando hiervon erge⸗ benst in Kenntniß setze, ersuche ich dasselbe, die Truppen⸗Befehls⸗ haber anzuweisen:

1) den Inhabern der badenschen Gedächtniß⸗Medaille, im Fall der rechtskräftigen Verurtheilung zum Verlust der National⸗ Kokarde und zur Versetzung in die zweite Klasse des Solda⸗ tenstandes, die Verleihungs⸗Urkunde und die Medaille abneh⸗ men und bei dem Truppentheile, zu dem sie gehören, asservi⸗ ren zu lassen, bei eintretender Rehabilitirung aber die Me⸗ daille nebst der Verleihungs⸗Urkunde ihnen zurückzugeben;

2) in jedem einzelnen Falle der Königlichen General⸗Ordens⸗ Kommission sowohl von dem Verlust als auch von der Zu⸗ rückgabe der Medaille Nachricht zu ertheilen. wenn ein Inhaber der Medaille zur Ausstoßung aus dem Soldatenstande verurtheilt werden sollte, die ihm abzuneh⸗ mende Verleihungs⸗Urkunde nebst der Medaille der Königli⸗ chen Gezeral⸗Ordens⸗Kommission zur Weiterbeförderung an das Großherzoglich badensche Staats⸗Ministerium zu ü bersenden, b in gleicher Weise auch dann zu verfahren, wenn in den

Slibet6n 1) der Verurtheilte vor der Rehabilitirung stirbt. 2) die b 1 ich noch, daß, wenn in den Fällen zu 1) und ein Civil b ung nicht durch ein Militairgericht, sondern durch in Ci ilgeri öt erfolgt, der betreffende Landwehr⸗Bataillons⸗Com⸗ mandeur, sobald er von dem rechtskräftigen Straferkenntniß Nachricht 1““ der Polizei⸗Behörde die Abnahme der rleihungs⸗Urkunde und der Medaill er sse

Berlin, den 18. August 18eheihe v“

Der Kriegs⸗Minister. von Stockhausen. An die Königlichen General⸗Kommandos ꝛc.“

Statuten . U 6 PW einer Gedächtniß⸗Medaille an

zur ekämpfung des Aufstandes in Baden im

Jahre 1849 verwendete Armee.

dächtig ie⸗ s Medallle.

§. 1. Die Gedächtniß⸗Medaille besteht für Geschibgnt, esteht für alle Grade aus

Dieselbe stellt auf ihrer Vorderseite einen Lorbeerkranz dar mit der Umschrift 8

„Leopold Großherzog von Baden“ und der Inschrift: 1 „dem tapferen Befreiungsheer 1849“ und auf der Kehrseite ein aufgerichtetes blankes Kriegsschwert von zwei Palmzweigen umschlungen, als Symbol des durch die Tapfer⸗ keit der Armee dem Lande wiedergegebenen Friedens.

§. 2. Die Medaille wird an dem Bande des Haus⸗Ordens

der Treue, dem ersten Orden des Landes, getragen. Ansprüche auf die Gedächtniß⸗Medaille.

§. 3. Auf diese Gedächtniß⸗Medaille haben alle Offiziere, Kriegsbeamte und sämmtliche Mannschaft Anspruch, welche im Jahre 1849 mit den operirenden Armeen zur Bekämpfung des Auf⸗ standes in das Großherzogthum eingerückt sind.

Hiervon müssen allein diejenigen Soldaten ausgeschlossen sein, welche sich eines entehrenden Verbrechens schuldig gemacht; wie auch das Begehen eines solchen Verbrechens künftig den Verlust der Me⸗ daille nach sich ziehen soll. 1

Nachweis der Berechtigung zur Tragung der Gedächtniß⸗Medaille.

§. 4. Ueber das Recht, diese Gedächtniß⸗Medaille zu teagen, erhält jeder Berechtigte eine Urkunde.

§. 5. Nach dem Ableben eines mit der Gedächtniß⸗Medaille Dekorirten verbleibt dieselbe der Familie als ehrendes Andenken.

Karlsruhe, den 29. August 1849.

SS. (gegengez.)

Oesterreich. Wien, 23. Aug. In Begleitung der vor⸗ gestern Abend hier angekommenen Erzherzogin Hildegarde befand sich auch die Erzherzogin Maria, Aebtissin des therestanischen Da⸗ menstiftes auf dem prager Schlosse. Das Palais im Augarten wird renovirt und mit neuen Zimmer⸗Einrichtungsstücken versehen, da die Wittwe des Palatins in demselben ihren bleibenden Aufent

(gez.) Leopold. von Roggenbach.

stande wird der Besitz der Medaille bleibend verloren gehen.

6 sagt der Lloyd, „lebt diese Dame, eine eifrige Protestantin, in strenger Zurückgezogen⸗ heit und macht sich nur den Armen und Nothleidenden der Vor⸗ stadt Leopoldstadt, die sie oft und reichlich beschenkt, bemerkbar.“ Vorgestern Nachmittags war in Schönbrunn beim Erzherzog Joseph Tafel, welcher auch Prinz Gustav von Wasa beiwohnte. Die Rück⸗ kehr der Brüder Sr. Majestät des Kaisers, Ferdinand und Karl, von Ischl nach Schönbrunn wird am 27sten und ihre Reise nach dem Orient am 1. September erfolgen. Die Uebersiedelung des Kaiserlichen Hofes von Schönbrunn nach Wien in die Burg wird vor Ende Oktober nicht erwartet. Für die Erzherzogin Sophie wer⸗ den während deren Anwesenheit in Ischl eigäige Zimmer neu einge⸗ richtet, welche dieselbe nach der Bade⸗Saison beziehen wird.

Der Herzog von Braunschweig befindet sich seit dem 20sten d. in Graz, wo er von Triest angekommen ist.

Am 21sten früh 6 Uhr ist Nikolaus Lenau (Nimbsch von Strehlenau, geb. am 13. August 1802 zu Czartad im Banate) langen und schweren Leiden im Irrenhause zu Döbling erlegen. Heute findet die Leichenöffnung statt. Auf Veranlassung seines Freundes, Dr. Frankl, ist eine Todtenmaske von Hirschhäuter, der auch mit einer Statuette des Verstorbenen beschäftigt ist, besorgt worden. Die Beerdigung findet morgen Abend, einem Wunsche des Verstorbenen gemäß, in Weidling statt.

Im Kriegs⸗Ministerium wurde beantragt, daß die ganze öster⸗ reichische Kavallerie, anstatt der noch im Gebrauch stehenden Pistolen 1 mit Kapsel⸗ oder Zünder⸗Pistolen versehen wer⸗

en soll.

Der Lloyd sagt: „Die heilsamen Veranstaltungen zur Her⸗

halt zu nehmen gedenkt. „Bekanntlich“, s.

h““ 8 Alle Post⸗Anstalten

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

sirt. Die in Podolien stark ausgebrochene Viehseuche und die dar⸗ aus hervorgehende 21 tägige Kontumaz sind dabei von bedeutender Einwirkung. Auf dem großen Markte zu Satagura waren in die⸗ sem Jahre höchstens 3— 4000 Stück gegen 9 10,000 auf früheren Märkten. Dazu kömmt, daß die Löserdürre auch in mehreren Ge⸗ genden Ungarns ausgebrochen ist und die Besorgniß vor Ansteckung bereits so weit gedieh, daß der ganze östliche Zutrieb zum größeren Theil mittelst der Nordbahn eingeleitet werden dürfte. Aus Bayern und Ober⸗Oesterreich sind mehrere Triebe angelangt, die in Hin⸗ sicht auf Qualität ausnehmend befriedigen, aber auch bedeu⸗ tend höher zu stehen kommen. Unter diesen Umständen ist für jetzt an ein Herabgehen der Fleischpreise wohl kaum zu denken. Der Statthalter von Nieder⸗Oesterreich hat, um die Einschleppung der gefährlichen Löserdürre aus Ungarn nach Oesterreich wirksam zu verhindern, die an der Gränze Ungarns gelegenen Bezirks⸗ Hauptmannschaften zur genauen Aufsicht auf die Absonderung des auf dem Triebe begriffenen fremden Schlachtviehes, so wie auf die Ausschrotung des Fleisches, aufgefordert und im Wege der betref⸗ fenden Behörden in Ungarn und der Woywodina die Einleitung getroffen, daß vom 20sten d. M. an sämmtliche Viehhändler und Vieh⸗ treiber, welche sich mit dem Hornvieh⸗Handel und dem Viehtriebe nach Oesterreich befassen, mit Rinder⸗Gesundheitspässen versehen werden, in welchen die Zahl der angekauften Rinder und unter Bei⸗ setzung der Route die Bemerkung enthalten sein soll, daß das Vieh in ganz seuchenfreien Orten angekauft und nur durch solche getrie⸗ ben worden sei. Ohne derlei Certifikate anlangende Triebe werden unbedingt zurückgewiesen.“

Die vom Feldzeugmeister Freiherrn von Welden nach Breslau unternommene Reise hat, dem Lloyd zufolge, nur den Zweck, * Rath eines dortigen berühmten Augenarztes für sich einzu⸗ holen.

Die Statthalterei hat entschieden, daß unter die wahlberechtig⸗ ten Gemeindeglieder, welche einen akademischen Grad erlangt haben, Magister der Chirurgie nicht einzurechnen sind.

Der Tonkünstler Walter von Goethe ist vorgestern aus Weimar hier eingetroffen.

Dem Ministerium ist der Vorschlag überreicht worden, Spar⸗ kassen von Seiten der Staatsverwaltung einzurichten; und man will durch Verwirklichung dieses Vorschlages eine einfache, mit der höchsten denkbaren Sicherheit verbundene Verwaltung des Ver⸗ mögens und eine Konzentrirung desselben erreichen.

Die Gemeinde-Vorstände sind aufgefordert worden, über alle Ereignisse in ihrer Gemeinde, welche für die Staatsverwaltung

abbringung der Fleischpreise erscheinen für den Augenblick paraly⸗

eine Bedeutuug haben, an die Bezirks⸗Hauptmannschaft Berichte zu erstatten.

Im Lloyd liest man: „Durch die meisten deutschen Blätter geht jetzt die Notiz, daß sich während des Legitimisten⸗Kongresses in Wiesbaden auch der Kammerdiener Ludwigs XVI., Cléry, da⸗ selbst befinde. Wir bezweifelten sogleich die Wahrheit dieser Nach⸗ richt und finden uns durch eine uns übersandte Berichtigung be⸗ stärkt, die besagt: daß dieser treue Diener des unglücklichen Mo⸗ narchen auf dem hiezinger Kirchhofe unter folgender Inschrift be⸗ graben liegt: Ci git Cléry dernier Serviteur de Louis XVI 27. Mai 1809.“ 1

Der Kaiserl. russische Staats⸗Kanzler Graf von Nesselrode wird nach einem an die russische Gesandtschaft gelangten Schreiben in wenigen Tagen hier eintreffen.

Mit Bezug auf die vorgestern mitgetheilte Nachricht über den Ein⸗ sturz eines im Ausbau begriffenen Hauses zu Brünn theils der Lloyd, wie er sagt, auf Grund der verläßlichsten Mittheilungen mit, daß durch die aufopferndsten Anstrengungen gleich Anfangs dreizehn, größtentheils schwer verletzte Individuen, dann drei Lei⸗ chen aus dem Schutte hervorgesucht wurden, später fand man noch einen Leichnam und einen Verwundeten. Die Lebenden wurden so . gleich in das Krankenhaus gebracht und an ihnen die sorgfältigste ärztliche Hülfe angewendet. Bei der Bedeutendheit der Verletzungen ist jedoch immerhin zu besorgen, daß noch mehrere dieser Individuen ein Opfer jenes Unglücksfalls sein werden. Da an der Wegschaffung des Mauerwerks und Gebälkes sowohl durch Civil⸗Arbeiter, wie auch durch bereitwilligst vom Landes⸗Militair⸗Kommando beigestellte Militair⸗ Mannschaft ununterbrochen gearbeitet wird, zumal noch immer einige Personen vermißt werden, so konnte bisher die eigentliche Veran⸗ lassung dieses Unglücksfalles nicht ermittelt werden; doch spricht sich die allgemeine Vermuthung dahin aus, daß die mangelhafte Construction der Grundpfeiler daran Schuld sei. Am 20. August bis wohin der Schutt weggeschafft sein muß, beginnt sowohl die po⸗ litische wie die gerichtliche Untersuchung dieses Vorfalls.

Die bereits früher angedeuteten Bestimmungen wegen Reguli⸗ rung und Beschränkung der besonderen Feldzulagen der öͤster⸗ reichischen Truppen haben eben die Büreaus des Kriegs⸗ Ministeriums verlassen. Mit Hinweisung auf die unabän⸗ derlich gebotene Nothwendigkeit einer Erleichterung für die Finanzen wird vom 1. September die Geldzulage der im Inlande Italiens stehenden zweiten Armee bei der Mannschaft von 5 auf 4 Kr. täglich herabgesetzt. Die Mannschaft der mobilen Truppen der dritten Armee, so wie die des Armee⸗Corps in Böhmen, erhält als Zulage, statt zwei, nur einen Kreuzer täglich. Die Bereit⸗ schaftszulage, welche der Mannschaft in den belagerten Städten Wien, Prag, Krakau und Lemberg mit täglich 3 Kr. ausbezahlt wurde, wird auf 2 Kr. herabgesetzt. Den Offizieren, vom zweiten Hauptmann und Rittmeister abwärts, welchen bei der zweiten und dritten Armee nebst den halben Kriegs⸗Naturalien auch noch eine Zulage von acht und vier Gulden monatlich passirt war, wird diese auf die Hälfte, die Zulage der Offiziere in den bezeichneten vier Unt Städten von fünf auf drei Gulden monatlich herab⸗ gesetzt.

Bregenz, 18. Aug. (Ll.) Die Königi Wür

1 3, 18. . 8 önigin von Württember traf in Gesellschaft zweier Prinzessinnen und des Herzogs 11 der von Württemberg gestern auf einem Dampfschiffe von Friedrichs⸗

des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die