1850 / 235 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Belgien. Brüssel, 23. Aug.

ren sechs Kindern in Ostende eingetroffen. ans Land und speiste mit der Königlich belgischen Familie im Pa⸗

laste von Ostende, wollte jedoch die Nacht am Bord ihrer Jacht zubringen. Nur ein Minister begleitet sie, Sir F. Baring, der

erste Lord der Admiralität. Seit vorgestern früh ist die Senne wieder

noch nicht aufgehört. gelitten. Von Namur schreibt man, daß die Sambre sich nicht ganz in ihr gewöhnliches Bett zurückgezogen hat.

Wie verlautet, haben sich in Belgien bereits 387 der verschiedensten Industriezweige zur Beschickung der londoner Industrie⸗Ausstellung gemeldet.

900202

Dänemark. Kopenhagen, 22. Aug. (Börs. H.) Kam⸗ merherr Pechlin ist am Montag als außerordentlicher Gesandter nach Berlin und Wien abgereist.

Italien. Turin, 17. Aug. (Lloyd.) Für das Sic⸗ cardische Gesetz⸗Monument sind 36,000 Fr. eingegangen; 350. Mu⸗ nizipien haben sich bis jetzt an den bezüglichen Subscriptionen be⸗ theiligt.

Turin, 17. Aug. Ueher die an Bianchi Giovini ergangene Weisung liest man in der amtlichen Piemonteser Zeitung: „Einige Journale haben angenommen, daß Herr Bianchi Giovini die Weisung, sich aus den Königlichen Staaten zu entfernen, in Folge einer in seiner Beziehung von einer auswärtigen Regierung ergangenen diplomatischen Note erhalten habe; wir glauben daher erklären zu müssen, daß diese Annahme durchaus ungegründet ist. Es ist aber gleichwohl der Regierung bekannt worden, daß bei den

auswärtigen Regierungen die verschiedenen von Herrn Giovini ver faßten Artikel einen Einfluß auf die Meinung von uns übten und diese Meinung, wie die sardinische Regierung selbst wahr⸗ nahm, leider auf unleugbaren Thatsachen beruhte, obgleich Herr Giovini sonst in vielen Fragen der Sache der Ord⸗ nung Dienste leistete.“ Die amtliche Zeitung drückt zugleich ihr Bedauern aus, daß einige Journale mit so geringer Zurückhaltung vorgehen, wenn sie von fremden Regierungen und ihren bei der Regierung beglaubigten diplomatischen Agenten sprechen. „So z. B.“, heißt es weiter, „veröffentlicht die Gazetta del Popolo vom 14ten d. einen Artikel, welchen alle wahrheitsliebende Personen, die das gute Einvernehmen mit fremden Regierungen wünschen, gewiß nit uns gemißbilligt haben werden. Wir deuten hiermit auf die verwerfliche und zugleich ungerechte Art hin, in welcher dieses Journal das überdies so ehrenhafte Benehmen des Ministers einer auswärtigen Macht interpretirte, welcher nie aufhörte, Beweise der Sympathieen für unser Land zu geben.“ In Rom ist der bekannte Schriftsteller Don S. Santucci am 7Tten l. M. in seinem 90sten Lebensjahre mit Tode abgegangen.

Turin, 18. Aug. (W. Z.) Mehrere höhere Gerichtsbeamte,

die beurlaubt waren, sind vom Justiz⸗Minister schleunigst nach Tu⸗

rin berufen worden, wie verlautet, um ihre Meinung behufs der

Abfassung eines in Folge des Siccardischen Gesetzes nöthig gewor⸗ denen neuen Ehegesetzes abzugeben.

Turin, 18. Aug. (Fr. B.) Der Erzbischof von Chambery, Billet, hat zwar eine Seelenmesse für Santa Rosa gestattet, aber das Anbringen jeglicher bezeichnenden Inschrift verboten. Zugleich hat er die Musik verweigert. 1

Turin, 18. Aug. (Ll.) Herr d'Azeglio soll sich gegen die starre Beharrlichkeit des Ministers Siccardi ausgesprochen haben. Dem Marquis d'Azeglio käme die Vermittelung Frankreichs in der Kirchenfrage sehr erwünscht, da er endlich einsieht, daß ein völliger Bruch mit Rom nur zu einem Zwiespalt in Piemont selbst und zu

den bedenklichsten Folgen führen würde. Die Sendung des Gene⸗

Gestern Nachmittag um 1 Uhr ist die Königin Victoria mit dem Prinzen Albrecht und ih⸗ Ihre Majestät stieg

in ihr Bett zurück⸗ getreten. Zu Laeken und Vilvorde aber hat die Ueberschwemmung Die kleine Stadt Hal hat besonders stark auch noch

Fabrikanten allgemeinen

1452

rals La Marmora nach Lyvon steht hiermit in Verbindung. Man scheint Konzessionen in Betreff des Erzbischofs Franzoni, der Ser⸗ viten u. s. w. machen zu wollen, wünscht aber gleichzeitig die Sanc⸗ tion des Sieccardischen Gesetzes von Seiten des heiligen Vaters zu erhalten. Hierzu soll der Präsident der französischen Republik die Hand bieten; man zweifelt jedoch, daß er unter solcher Bedingung das Vermittelungsgeschäft übernehmen werde.

Herr Giovini wird sich nach London einschiffen, und, mit einem englischen Passe zurückkehrend, wieder die Leitung der Opinione übernehmen, hat jedoch als Redacteur mit seinem Namen auf dem Blatte zu figuriren.

In Savigliano fand dieser Tage ein Duell zwischen zwei Ka⸗ vallerie⸗Offizieren statt, von denen einer auf dem Platze geblieben sein soll.

Turin, 19. Aug. (Ll.) Gesandter nach Rom reisen.

Florenz, 17. Aug. Der Statuto will wissen, daß an hun⸗ dert Personen in Livorno, während die Festlichkeiten in Siena statt⸗ fanden, die Weisung erhielten, die Stadt nicht zu verlassen und dreimal täglich vor dem Delegaten zu erscheinen.

Griechenland. Athen, 14. Aug. (Ll.) Der Wortlaut des Eides, welchen die Königin von Griechenland bei der Uebernahme der Regentschaft bis zur Rückkehr des Königs im Saale der Legis⸗ lative leistete, ist folgender: „Ich schwöre im Namen der heiligen Dreieinigkeit, dem Könige die Treue zu bewahren, die herrschende Religion der Griechen zu schützen, der Verfassung und den Ge⸗ setzen der hellenischen Nation Folge zu leisten, die National⸗Unab⸗ hängigkeit und die Integrität des hellenischen Reiches zu wahren und zu vertheidigen.“ Vor der Eidesleistung hatte der Präsident der Synode ein angemessenes Gebet gesprochen, nach derselben ver⸗ abschiedete sich der König vom Parlamente, berührte die Punkte, in denen das Haus zu Gunsten der Regierungs⸗Maßnahmen votirt hatte, und ermahnte die Kammer, die Eintracht zu bewahren und der Königin treu zu sein. Am Schlusse des längeren Vortrages erklärte er die dritte und letzte Session der zweiten parlamentari⸗ schen Periode für geschlossen.

Folgendes ist die Auseinandersetzung der Motive des von der Deputirten⸗Kammer einstimmig und vom Senate mit 30 gegen 7 Stimmen angenommenen Regentschafts⸗Gesetzes: „Der Wunsch des Königs, seinen Aeltern und anderen Mitgliedern seiner Familie nach einer beinahe vierzehnjährigen Trennung einen Besuch abzu⸗ statten, und die Fürsorge, daß die Staatsgeschäfte in seiner Abwe⸗ senheit nicht die geringste Unterbrechung erleiden, veranlaßten den zu Eurer Begutachtung vorgelegten Gesetz⸗Entwurf, welcher durch die Bezeichnung der in Abwesenheit des Königs Se. Majestät zu vertretenden Person diesem Bedürfnisse entge⸗ genkömmt. Athen, 3. August 1850. (gez.) Kriezis.“ Der Gesetz⸗Entwurf selbst lautet: „In Uebereinstimmung mit der Deputirten⸗Kammer und dem Senat haben Wir beschlossen und verordnen: Artikel 1. Bei einer etwaigen Krankheit oder ei ner längeren Abwesenheit vom Königreiche Unsererseits kann die Regentschaft auf Unseren Beschluß der Königin Amalia, Unserer geliebtesten Gemahlin, auf so lange übertragen werden, als die Ur⸗ sache, welche die Regentschaft nöthig machen wird, dauert. Art. 2. Die Königin wird vor Uebernahme der Functionen der Regent⸗ schaft ein- für allemal in Unserer, wie der Minister, der heiligen

Pinelli soll als außerordentlicher

Synode, der Deputirten und Senatoren Gegenwart, welche sich in der Hauptstadt befinden werden, den folgenden Eid leisten. (S. oben.)

Die Militair⸗Detachements unter den Befehlen des Unter⸗ mirarchen Kritikos kamen ins Handgemenge mit der Räuberbande unter dem berüchtigten Häuptling Dinara, von welcher sie vier Individuen tödteten. Eines derselben ergab sich freiwillig den

Vernehmen nach wird sich der Minister des Handels und der öf⸗

niglichen Truppen,

Türkei. Konstantinopel, 10. Aug. (Lloyd.) Dem

82

Thaupunkt .. Dunstsättigung . Wetter LL“ Wolkenzug ...

Pascha, im Laufe der nächsten Tage nach

persoöͤnlich wegen der Angriffnahme eines Straßenbaues aus dem Innern des Landes bis zum Hafen von Amasra die geeigneten Anordnungen zu treffen. Zugleich wird er die vollendeten Strecken der großen Handelsstraße nach Erzerum in Augenschein nehmen.

Einige der Rädelsführer des bulgarischen Aufstandes sind unter Eskorte hierher gebracht worden und werden demnächst vor ein Kriegsgericht gestellt werden.

In Rumelien haben die Heuschrecken große Verheerungen an⸗ gerichtet.

Aus Aegypten wird gemeldet, daß der Nil bereits eine Höhe von 10 ½ Schuh über das gewöhnliche Maß erreicht habe. .

Afrika. Tunis, 3. Aug. (Lloyd.) Nachdem die Cho⸗ lera und der Typhus mehr als 30,000 Menschen hinweggerafft ha⸗ ben, scheint jetzt die Krankheit endlich in der ganzen Regentschaft abnehmen zu wollen. Die meisten Opfer zählen die arabischen No⸗ maden, welche jährlich bei der Aerndte verwendet werden, daher sehr viele Saaten verloren gehen, welche auf den Feldern in üppi⸗ ger Fülle stehen, ohne geärndtet zu werden, weil man nicht and⸗er Arbeiter finden konnte. Seit einigen Tagen finden son⸗⸗91 hier, als in den nahen gemauerten Ortschaften, bei einer Bevölkerung von 150,000 Seelen, nur acht bis neun Sterbefälle täglich statt. Die Aerzte versichern, daß die Krankheit den kontagiösen und epi⸗ demischen Charakter gänzlich verloren habe. Eben so hat auch die Krankheit in den verschiedenen anderen Ortschaften dieser Regent⸗ schaft ihre Stärke verloren, und es kommen dort nur hier und da einige einzelne Sterbefälle vor.

fentlichen Bauten, Ismail Trapezunt begeben, um

Meteorologische Beobachtungen.

Nach Boobachtung.

Abends

10 Uhr.

Morgens Nachmittags 6 Uhr. 2 Uhr.

einmaliger

1850.

24. Aug.

““ 338,26“Par. 338,31“ Par. + 9,70 R. + 13,2“ + 9,00 n +† 9,1° n 86 pCt. 62 pct. trübe. regnig. W. NW. NW. E11“

R. H.

338,52“ Par.

+ 12,4 k.

+ 9,3 n. 79 pCt. regnig. NW.

+ 9,1* ...

Luftdruck

„. 197] * Quellwürme 7,8 Luftwürme ..

Flusswärme 14,4 Bodenwärme Ausdünstung Nfederschlag 0,886 Hh. Würmewechsel + 13,9⁰° + 11,1¹⁹ 338,36“ „Par. + 75 pgt. WNWw.

TPagesmittel:

Königliche Schauspiele. Nontag, 26. Aug. Im Schauspielhause. 132ste Abonnements⸗

Vorstellung: Deborah, Volks Schanspiel in 4 Abth., von S. H. Mosenihal.

Im Opernhause. Zehnte Vorstellung der Mlle. Rachel:

Adrienne Lecouvreur, drame en cinq actes et en prose, par

Mrs. Scribe et Legouvé.

Anfang halb 7 Uhr. Preise der Plätze: c

d

(Mlle. Rachel: Adrienne Lecouvreur.)

Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des

rsten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet,

en Parquet⸗Logen, zur Tribüne und zum Orchester 1 Rthlr. 15 Sgr.

Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst be⸗ findlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Lo⸗

gen des dritten Ranges, im Balkon und zum Ein Billet zum Amphitheater 10 Sgr.

Parterre 20 Sgr. Ein Billet zu den Frem⸗

den⸗Logen 3 Rthlr.

Vorstellung: von A. W. Mozart.

Dienstag, 27. Aug. Im Opernhause. 91ste Abonnements⸗ So machen es Alle! Opera buffa in 2 Aufzügen, Nach Cosi fan' tutte, neu bearbeitet von

L. Schneider.

- 1 2

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Ümphitheater 10 Sgr.

Auswärtige Börsen.

Breslau, 24. Aug. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¼ Br. Friedrichsd'or 113 Br. Louisd'or 111 ½⅜˖ Br. Poln. Papiergeld 95 ½ u. ½ bez. u. Br. Oesterreichische Banknoten 87 ½ 87 bez.

u. Br. Freiwillige Staats⸗Anleihe 5proz. 106 ½ Gld. Staats⸗ Schuldscheine 86½ Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 111 Br. Posener Pfandbriefe 4proz. 101 bez. u. Br., do. 3 2proz. Schlesische Pfandbriefe 3 ½ proz. 96 ½ Gld., do. neue 4proz. 101 Br., do. Litt. B. 4proz. 100 %% Br., do. 3 ½proz. 93 Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Gld., do. neue 4proz. 95 ¼ Br., do. Partialloose a 300 Fl. 135 Gld., do. a 500 Fl. 812 Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 ¼ Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 80“ Gld.

Actien: Oberschlesische Litt. A. 108 Gld.,

104 Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 75 Br. Niederschlesisch Märkische 83 ¼ Br., do. Prior. 104 Gld., do. Ser. III. 103 Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 96 ½ Gld. Neisse⸗Brieg 34 Br. Krakau Pescleßsche 70 ½ bez. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 40 ¾ u. bez.

do. itt. B.

Wechsel⸗Cours Amsterdam 2 M. 140 ½ Gld. Hamburg a vista 1502 Br. do. 2 M. 149 Br. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 23 ¼ Br. Berlin a vista 100¼ Br. do. do. 2 M. 99 Gld. Paris 2 M. 300 Fr. 80 Gld. 8 Wien, 23. Aug. Met. 5proz. 96 ½ 4. 45pron. 84 % X. 2 proz. 52 ¼ 51 ½. J. 39: 118 ½ ½. Nordbahn 111 ½, ¼, Mail. 79 78 ½. Pesth 89 . K. Gold 121 ½⅛. Silber 116. Wechsel⸗Course. Amsterdam 161 ¼ socs Augsburg 117 Br., 117 Gld Frankfurt 117 Br., 116 Gld. Hamburg 172 Br., 1711 Gld. London 11.37 ½ Gld. Paris 137 Gld.

und Aectien gedrückt. Fremde Valuten

4proz. 76 ½ ¼. Anleihe 34: 184 ½ —184. 2. Gloggnitz 119 118 ½. B. A. 1168 1167

Fonds

fester. 8

v begehrt und

Leipzig, Gld. .. Aug- GFeipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ¼ Sächstsch⸗Haverische 865, dn, Lelpzig⸗Dresdener C. A. 136 Br.

sa 22 ¾¼ Br. Magdeb Br. Schlesische 94 Br., Chemnitz⸗ Br., 93 ½ Glb8 derge:delpzig 218 Gld. Berlin⸗Anhalt.

t. rich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 41 ¼ Gld.

Altoͤna⸗Kiel 93 ½ Br. 8⸗Noc Id. Preuß. A.¹ 146 ¾ Br., do. B. 1183 8 1“

*

Frankfurt a. M. 23. Aug. Oesterreich. Actien, Loose, Amerik. und Württemb. Oblig. so wie Friedrich Wilhelm's Nord⸗ bahn und Bexbacher Actien, waren an heutiger Börse mehr in Nach⸗ frage, und deren Course stellten sich etwas höher als gestern. Bad. Loose und Sard. Oblig. etwas matter. In allen übrigen Fonds und Actien machte sich gar keine Veränderung bemerklich. Die Ge⸗ schäfte waren im Allgemeinen von keinem Belang.

Oestr. 5proz. Met. 82 ¼ Br., 82 Gld. Bank⸗Axrtien 1212 Br., 1208 Gld. Bad. Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840 53 ½ Br., 52 ½ Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 32 ½ Br., 32 ¼ Gld. Hessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. preuß. 32 Br., 31 ½ Gld. Sardin. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 Br., 32 ½ Gld. Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl. 76 Br., 76 ½ Gld., do. a 25 Fl. 29 Br., 28 Gld. Spanien Zproz. inländ. 33 Br., 32 ½ Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 136 ½ Gld., do. Aproz. Obliga⸗ tionen a 500 Fl. 81 ¼ Br., 815 Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ bahn 43 ½ Br., 43 ½ Gld. Bexbach 80 ½ Br., 80¼ Gld. Köln⸗ Minden 97 Br., 96 ⅔⅜ Gld. 1

Hamburg, 23. Aug. 3 proz. p. C. 88 Br., 88 ½ Gld

E. R. 106 Br., 105 ½ G. Stiegl. 89 ¼ Br. Dän. 74 ½ Br., 74 Gld. Ard. 11 Br., 10 ½ Gld. 3 proz. 31 Br., 31 ½ Gld. Amer. 6proz. Vereinigte Staaten 1064 Br., 106 ½ Gld. Hamb. Berl. 90 Br. u. Gld. Bergedorf 92 Br., Magdeburg Wittenb. 58 Br., 57 ½ Gld. Altona⸗Kiel 92 ½ Br. Köln⸗Minden 96 ½ Br., 96 ¾ Gld. Frie 40 ¾ Gld. Mecklenburg 36 ½

drich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 41 Br., Br., 36 ¼ Gld. Wechsel⸗Course. Paris 189 ½. St. Petersburg 33 1% London 13. 7. Amsterdam 35.85. Frankfurt 88 ½. Wien 176. Breslau 152 ½. Louisd'or 11. 2 ¾. Gold al Marco 434 ¼ Dukat. 101 ½. T(PP6G6sKCchher 60t. In Wechseln heute wenig Gesch Umsatz.

Paris, 22. Aug. 3proz. 58. 40. bahn 466 25. b Gold al Marco 8 a 9. Dulgten 11 80 14 90. Nach der Börse. 5proz. 97. 7 ½ Wechsel⸗Cour Amsterd. 209 ½. Hamb. 185 ½. Berlin 367 ½.

einigem

Nord⸗

188

3 8

3 9

Fonds

Veränderung; der Umsatz in Integralen zeigte etwas Leben.

London 25. 20. Frankf. 210 ¾. Wien 212. Petersb. 397. Die Rente behauptete sich. 20

2.

London, Aug. 3 proz. Cons. p. C. und a. Z. 96 ⅛, , 8 rs. 98 ½, . Ink, 571. 4 roz. 89 ½, 89. Arvd. 17¼, †. Sro. 97, MWerss. Ir, Russ. 5pres. 119, 111 4 ½2proz. S,; Engl. Fonds waren heute still und ohne Geschäft; in fremden war es ebenfalls flau.

2 Uhr. Engl. Fonds blieben geschäftslos. Von fremden sind Peru 1 % gewichen, sonst keine Veränderung. 2020

Amsterdam, 22. Aug. In Holl. Fonds war heute wenig

In

Ard. herrschte wiederum viel Leben; besonders waren große Piecen

viel gefragt.

d

242

3.

Hamburg⸗Berlin 90 ½.

b

1 2

In den übrigen Effekten war das Geschäft unbe⸗ eutend. Gl. Int. 67 h,nmne 688 77. gr. Piecen 12 ⁄., ¼. 3 proz. do. 38 ¼, 5. Russ. alte 105 ½. 4proz. 88 ⅞. Fproz. 42 ½⅞, 1

Span. Ardoins ½.. Coupons 8 ½%, 2 Oesterr. Met. 5proz. 78 ½. Wechsel⸗Course.

Paris 56 % Br.

Wien 30 ¼ Br.

Frankfurt 104 ¼ G.

London 2 M. 11.97 ½ Br., k. S. 12 Gld. Hamburg 35 % Gld.

Petersburg 188 G.

——

Markt⸗Berichte

Stettin, 24. Aug. Weizen fest. Roggen 35, 5 Rthlr. Gld., pr. Frühjahr 39 ¼ Rthlr. Br. u. Gld.

Rüböl loco pr. Herbst 11 Rthlr. Gld.

Spiritus 21 ½ Br., pr. Frühj. 20 Gld.

vr. HS

Telegraphische Notizen. Hamburg, 24. Aug. 2 ½ Uhr. Börse fest, nicht belebt. Koöln⸗Minden 96 ½. Magdeburg⸗Witten⸗ erge 57 ¾. Nordb. 40 ⅛. Weizen fest. Roggen gesucht, neuerdings 1 Rthlr. höher.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei

no 121d ilsgins nahu m,oe erhd sh bun nammamnzgern d n, valtk 1 un kdtfE 8 noca. Btsuehtetis

angs

Das Abonnement betraͤgt

11I1“X“

2 Athlr. für ½ Jahr. 2 4 Athlr. Jahr 8 Rthlr. 1 Jahr. Sis in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung. he 1

Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mi: 2 Sgr. berechnpet .nzumetce tit srn

8 2 ,

n h c 1 8 Amtlicher Theil.

8 Deutschland.

Wien. Hofnachrichten. Durchreise des Herzogs von Braunschweig. Vollmacht für den Grasen Thun in Frankfurt und Cirkular⸗Depesche. Vertrag zwischen Oesterreich und Modena über die Gränz⸗Regulirung am Po. Vermischtes.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.

Baden. Donaueschingen. Anwesenheit des Prinzen Adalbert von Preußen.

Mecklenburg⸗Schwerin. schiebung der Wahlen.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Verhandlungen des Friedens⸗Kon⸗ gresses und der gesetzgebenden Versammlung.

Ausland. Besuche beim Prinzen Joinville. Vermischtes. Colmar und Straßburg. Empfang des Präsidenten der Republik. Großbritanien und Irland. London. Das Königliche Jacht⸗ Geschwader. Bericht der Sanitäts⸗Kommission über die Cholera.

Italien. Turin. Entsernung Giovini's und Macchi's. Hosfnach⸗ richt. Genua. Reise des Präsidenten der Deputirten⸗Kammer nach Rom. Florenz. Geburtsfest des Kaisers von Oesterreich. Das neapolitanische Preßgesetz. Rom. Füsilirungen. Neapel. Eid⸗ Verweigerung von Schweizer⸗Regimentern. Nichtzulassung des Gene⸗ ral Roberti. Palermo. Das englische Geschwader bei Avola.

Griechenland. Athen. Thronrede zum Schluß der Session. Presse und kirchliche Angelegenheiten.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Oesterreich.

Schwerin. Verordnung wegen Auf⸗

Frankreich. Paris.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: S Dem General⸗Konsul in Hamburg, Kommerzienrath Oswald, den Charakter eines Geheimen Kommerzienrathes beizulegen.

Se. Hoheit der Herzog Georg von Mecklenburg⸗ Strelitz, ist von Neu⸗Strelitz hier angekommen.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Bekanntmachung. Post⸗Dampfschiff⸗Verbindung zwischen Stettin und

4 Kronstadt (St. Petersburg.)

Die Abfertigung der Post⸗Dampfschiffe erfolgt:

Aus Stettin: jeden Sonnabend Mittags n des ersten Eisenbahnzuges von Berlin; aus Kronstadt: jeden G Abends.

Der „Preußische Adler“ geht ab: 1

Dseegse den 4 Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und 6 September, den 5. und 19. Oktober; aus Kronstadt den Mai, den 8. und 22. Juni, den 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September, den 12. und 26. Oktober.

Der „Wladimir“ dagegen: . b

aus Stettin: den 25. Mai, den 8. und 22. Juni, den 6. und 20. Juli, den 3., 17. und 31. August, den 14. und 28. September und den 12. und 26. Oktober; aus Kr. onstadt: den 18. Mai, den 1., 15. und 29. Juni, den 13. und 27. Juli, den 10. und 24. August, den 7. und 21. September, den 5. und 19. Oktober.

Passage⸗Geld: I. Platz 62 Rthlr., II. Platz 40 Rthlr., III. Platz 23 ½ Rthlr. In diesen Beträgen ist die Beköstigung mit Ausschluß des Weins einbegriffen.

Kinder unter 12 Jahren zahlen die Hälfte.

Ankunft

8 22

21. 25. 2

8 Ein Wagen mit 4 Rädern 50 Rthlr., mit 2 Rädern 25 Rthlr., ein Pferd 50 Rthlr., ein Hund 5 ½ Rthlr. preuß. Court. Güter und Kontanten werden gegen billige Fracht befördert. Berlin, den 24. Mai 1850. General⸗Post⸗Amt. Schmückert.

Abgereist: Der Erbschenk im Herzogthum Kammerherr Graf vom Hagen, nach Möckern.

Der Königl. spanische außerordentliche Gesandte und bevoll⸗ mächtigte Minister am hiesigen Hofe de Armero y Millares, nach Dresden. 8 1“ 8 öt

Magdeburg,

wnrmir.

Dentschland.

Oesterreich. Wien, 24. Aug. Der Gepäckwagen Sr. Majestät des Kaisers ist bereits vorgestern von Ischl. nach Schön⸗ brunn zurückgekehrt. Der Monarch selbst wurde stündlich erwartet. Es ist, dem Lloyd zufolge, ganz zuverlässig, daß derselbe am 21sten v. M. Ischl verließ, man kennt jedoch nicht die eigentliche Reise⸗ Route. Für heute ist übrigens in angesagt.

Der Herzog von lau gereist.

Der Wanderer theilt nach der

8

Braunschweig ist gestern hier durch nach Bres Freimüthigen Sachsen⸗

Schönbrunn Kaiserliche Tafel

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Berlin, Dienstag den 22. Angust

zeitung nachstehende Vollmacht für den Kaiserlichen Gesandten Grafen Thun⸗Hohenstein mit: „Wir Franz Joseph ꝛc. zc. Nach⸗ dem die Verhältnisse es unerläßlich machen, daß die deutsche Bun⸗ desversammlung ihre am 12. Juli 1848 unterbrochene Thätigkeit, den Bestimmungen des Art. VII. der wiener Schlußakte gemäß, wieder aufnehme und dieselbe fortsetze, bis in Folge einer auf ge⸗ setzmäßigem Wege zu Stande gekommenen Revision der Bundes⸗ ein sie ersetzendes Organ des Willens und Handelns des Bundes an ihre Stelle getreten sein wird, haben Wir es un⸗ seres Dienstes befunden, Unseren lieben, getreuen, Wirklichen Ge⸗ heimen Rath und Kämmerer, Friedrich Grafen Thun⸗Hohen⸗ stein, zu Unserem bevollmächtigten Minister und Präsidial⸗Ge⸗ sandten an dem deutschen Bundestage zu ernennen. In Folge dessen ertheilen Wir demselben hiermit Kraft und Vollmacht, mit den am deutschen Bundestage versammelten Bevoll⸗ mächtigten der übrigen souverainen deutschen Fürsten und freien Städte, entweder selbst, nöthigenfalls aber auch durch einen substi⸗ tuirten Gewaltträger, die zur Erreichung des Bundeszwecks erfor⸗ derlichen Berathungen zu pflegen und das Beschlossene in Ausfüh⸗ rung zu bringen, indem Wir auf Unser Kaiserliches Wort ver⸗ sprechen, daß Wir alles Jene genehmigen werden, was Unser ge⸗ nannter Bevollmächtigter oder dessen substituirter Gewaltträger ein⸗ verständlich mit den übrigen deutschen souverainen Fürsten und freien Städten, in dem Sinne und nach dem Wortlaute der Grundgesetze des Bundes, so wie in den Gränzen der ihm hierüber besonders von Uns ertheilten Instructio⸗ nen, verhandelt, beschlossen und bewirkt haben wird; zu dessen Be⸗ kräftigung Wir die gegenwärtige in gewöhnlicher Form cum clau- zula substituendi ausgestellte Vollmacht eigenhändig unterzeichnet und derselben Unseres größeres Staatssiegel aufzudrücken befohlen haben. So geschehen in Unserer Kaiserlichen Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt Wien den 25sten Tag des Monats Juli im Jahre des Herrn 1850, Unserem Reiche im Zweiten. (gez.) Franz Joseph.“ Die Abschrift der Vollmacht liegt, demselben Blatt zufolge, der Cirkular⸗Depesche vom 14ten d. M. bei, welche die Vertreter Oe⸗ sterreichs bei den deutschen Regierungen diesen zu überreichen und dabei die vertrauensvolle Erwartung auszudrücken haben, daß die⸗ selben der „im Namen des Kaiserlichen Präsidial⸗Hofs“ an sie ge⸗ richteten Einladung zur Theilnahme an den am 1. September d. J. zu eröffnenden Verhandlungen der „Bundesversammlung“ entsprechen werden. Durch den Kordderischen Korrespondenten wird auch diese Cirkular⸗Depesche veröffentlicht; sie lautet: „Mit seiner am 26. April d. J. an sämmtliche Genossen des deutschen Bundes erlassenen Cirkular⸗Depesche hat der Kaiserliche Hof, unter

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8 Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Erpedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

behren⸗S 57 s n⸗Straße Rr. 57.

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haltung des politischen Gleichgewichts und des Friedens so wichti⸗ gen Vereins herbeigeführt werden wird, wenn man bei der durch die Erfahrung erwiesenen Unmöglichkeit, ein die Existenz des Bundes bis zu seiner gesetzlichen Neugestaltung sicherndes Organ zu schaffen, noch länger zögern wollte, zu dem Entschlusse zu schreiten, welchen die Nothwen⸗ digkeit zu fassen gebietet und die Umstände als den allein gesetzli⸗ chen und praktisch möglichen erkennen lassen; daß die Bundes⸗Ver⸗ träge den im Bunde vereinten Staaten die wesentlichste Bürgschaft für die Wahrung ihrer Unabhängigkeit und Selbstständigkeit bieten, und es daher in ihrem Interesse liegt, diese Verträge aufrecht zu halten, um sich auf dieselben stützen zu können; daß Deutschlands gegenwärtige Zerrüttung und die schweren Wunden, welche seinem durch einen 33jährigen Frieden gegründeten Wohlstande geschlagen

worden sind, und an denen es verbluten muß, wenn dieselben nicht

bald geheilt werden, vor Allem dem Mangel an Einigkeit, und ei⸗

ner dieselbe vermittelnden wirksamen Bundes⸗Behörde zugeschrieben werden müssen; daß die Befriedigung dieses Bedürfnisses

Ordnung, Sicherheit und Vertrauen wieder herstellen wird,

mit diesen aber der Wohlstand sich neuerdings heben und

die durch ihn geweckte Hoffnung auf eine bessere Zukunft den Wunsch erzeugen wird, in der versöhnenden Ausgleichung der bis⸗

herigen Gegensätze eine Bürgschaft für die Verwirklichung der ge⸗

hegten Hoffnungen zu suchen; daß Deutschlands Ehre auf dem

Spiele steht, wenn es noch länger dem Auslande das beklagens

werthe Schauspiel darbietet, daß, nach zweijährigem Streben nach

größerer Einigung, die Spaltungen immer empfindlicher werden und das Band, welches noch fester geschlungen werden sollte, sich am Ende völlig auflöst; daß gegen die Wiedereinberufung des ver⸗ fassungsmäͤßigen Bundes⸗Organs nur formelle Bedenken hinsichlich der Anwendung einzelner Bestimmungen der offenbar noch in voller Rechtskraft bestehenden Bundes⸗Verträge zu erheben versucht wer⸗ den, es aber lediglich von dem freien Willen jedes Bundesgenossen abhängt, den formellen Anstand, welchen er durch seine Zustim⸗ mung zu dem am 12. Juli 1848 gefaßten Beschlusse ge⸗ schaffen zu haben glaubt, selbst wieder aufzuheben. Wir zwei⸗ feln nicht, daß diese gewichtigen Rücksichten reiflich und allseitig werden erwogen und gewürdigt werden. In dieser Hoffnung lassen wir heute an sämmtliche Genossen des Bundes, unter Erneuerung der feierlichen Zusage, die wir in unserer Cirkular⸗Depesche vom 19ten v. M. hinsichtlich der Ansichten ertheilt haben, welche diesem Schritte zum Grunde liegen, die förmliche Einladung ergehen, sich durch ihre Bevollmächtigten an der erneuerten Thätigkeit der von dem Kaiserlichen Hofe hiermit wieder einberufenen Bundesversamm⸗ lung, deren Zusammentritt auf den 1sten kommenden Monats an⸗

getreuer Darstellung der ihn zu diesem Schritte bestimmenden Ver⸗ hältnisse, und mit Berufung auf die Artikel V. und VII. der deutschen Bundesakte, den Artikel IV. der wiener Schlußakte und die Artikel L.VII. und LVIII. der wiener Kongreßakte, die Einla⸗ dung zu einer außerordentlichen Bundes⸗Versammlung ergehen lassen, um durch die im Schoße derselben zu pflegenden Verhand⸗ lungen zu der so nothwendig gewordenen Einsetzung eines neuen provisorischen Central⸗-⸗Organes, und zur Eröffnung der Wege für die allseitig als ein Bedürfniß anerkannte Revision der Bundes⸗ Verfassung zu gelangen. Eine Anzahl Bundes⸗Genossen hat unse⸗ rer Einladung entsprochen, während die Uebrigen aus formellen Gründen diesfalls Anstand nehmen zu sollen glaubten. Durch die⸗ sen Umstand mußte die Lösung der Aufgaben, welche der zu Frankfurt zusammengetretenen Plenar⸗Versammlung gestellt waren, wesentlich erschwert werden. Der Kaiserliche Hof hat demnach im Interesse der Gesammtheit nichts unversucht gelassen, um die Mög⸗ lichkeit zu finden, die sich darbietenden Schwierigkeiten zu beseitigen und, so weit dies nicht thunlich war, dieselben zu umgehen. Von seinem redlichen Streben, wie von dessen Erfolglosigkeit, giebt die hier in Abschrift mitfolgende Cirkular Depesche vom 19ten v. M. Zeugniß, durch welche er die zu Frankfurt vertretenen Bundesge⸗ nossen von den zwischen den Kabinetten von Wien und Berlin stattgehabten Unterhandlungen in Kenntniß gesetzt hat. Die Ueber⸗ zeugung, daß die Einsprache, welche von einigen Bundesgenossen gegen eine ohne ihre Mitwirkung stattfindende Bildung eines neuen provisorischen Bundesorgans erhoben worden ist, nicht auch gegen die für eine bedingte Dauer erfolgende Wiedereinberufu ng der grundgesetzlich als das beständige und verfassungsmäßige Organ des Willens und Handelns des Bundes erklärten Bundes⸗Versammlung, geltend gemacht zu werden vermöchte, hat die Kaiserliche Regierung die Zweckmäßigkeit und die Nothwendigkeit erkennen lassen, die Reaktivirung dieser ursprünglichen Bundes⸗Behörde zu bewirken. Da sie es jedoch für angemessen erachten mußte, vorerst die Ansichten jener Regierungen zu vernehmen, welche sich an dem von dem Kaiserlichen Hofe bis⸗ her befolgten Gange betheiligt hatten, sind dieselben durch die hier abschriftlich mitfolgende Cirkular⸗ Depesche vom I9ten v. M. von seiner Absicht und den Beweggründen derselben in Kenntniß gesetzt worden. Die beiden gleichfalls hier anruhenden Protokolle, welche über die am 7ten und 8ten d. M. in der außerordentlichen Plenar⸗ Versammlung stattgefundenen Verhandlungen aufgenommen worden sind, beurkunden die vollkommene Uebereinstimmung der Ansichten der in dieser Versammlung vertretenen Regierungen mit jenen des Kaiserl. Kabinets und den Wunsch, daß der Präsidialhof die geeigneten Einladun . gen vornehmen möge. Die wichtigen, ja entscheidenden Rücksichten, welche für diesen Schritt sprechen, welche ihn als ein unabweisliches Ge⸗ bot der Nothwendigkeit erkennen lassen, sind so ausführlich, so über⸗ zeugend in unserer Cirkular⸗Depesche vom 19ten v. M., in dem Vortrage, welchen der Kaiserliche Präsidial⸗Gesandte in der Sitzung vom 7ten d. M. erstattet hat, und in den motivirten Erklärungen der übrigen in dieser Sitzung anwesenden Bevollmächtigten, geltend gemacht worden, daß wir uns wohl enthalten können, hier noch einmal darauf zurückzukommen. Nur darauf wollen wir jene un⸗ serer Bundesgenossen, welche unsere Ueberzeugungen bisher nicht getheilt haben und denselben beizupflichten auch jetzt noch zögern sollten, noch aufmerksam machen: daß der Bestand des Bundes in

Frage gestellt, ja vielleicht selbst die Auflösung dieses für die Er⸗

beraumt wird, zu betheiligen. Ew. ꝛc. haben demnach die ꝛc. Re gierung, bei welcher Sie beglaubigt sind, im Namen des Kaiser⸗ lichen Präsidialhofes zur Theilnahme an den am 1. September d. 8* zu eröffnenden Verhandlungen der Bundesversammlung einzuladen, demselben eine Abschrift gegenwärtiger Depesche zu überreichen und dabei die vertrauensvolle Erwartung auszudrücken, daß sie derselben entsprechen werde. In der Anlage erhalten Ew. ꝛc. zugleich eine Abschrift der für den Grafen von Thun bereits ausgefertigten Voll⸗ machten, welche den übrigen mitzutheilenden Schriftstücken beizulegen ist. Empfangen Ew. u. s. w. (gez.) Schwarzenberg.“

Zwischen den Regierungen von Oesterreich und von Modena ist unterm 8. August 1849 zu Mailand ein Vertrag über die Gränz⸗Regulirung am Po⸗Flusse abgeschlossen worden, der nach erfolgter Ratification jetzt in der Wien. Ztg. publizirt wird und dessen Bestimmungen folgendermaßen lauten:

„Art. I. In dem Falle als, nachdem von Sr. Majestät dem Kaiser die Zustimmung der päpstlichen Regierung zu der freien Schifffahrt auf dem Po erlangt sein wird, die darauf bezügliche von den österreichischen, modenesischen und parmesanischen Bevollmächtigten am 3. Juli 1849 unter⸗ zeichnete Convention in Kraft treten sollte, verzichten Se. Königliche Hoheit der Herzog von Modena auf die Gerichtsbarkeit, welche Sie gegenüber der Linie zwischen Brescello und Gualtieri bis zum linken Po⸗Ufer, gestützt auf alte Traktate, deren Gültigkeit durch §§. 95 und 98 der Schluß⸗Akte des wiener Kongresses anerkannt wurde, bisher ausgeübt haben, und zwar in der Art, daß die Gränzlinie Ihrer Staaten von jener Seite längs des Thalweges des Flusses, mit den Modalitäten und Bedingnissen, wovon in der Folge die Rede sein wird, fortlaufe.

Art. II. Se. K. K. Apostolische Majestät übertragen als entspre chende Erwiederung für besagte Jurisdictions⸗Verzichtleistung und auch als Entschädigung für die Zölle, welche die Kaiserlichen Finanzen den Estensi⸗ schen für die Durchfahrt der steuerbaren Güter (generi, regali) in den Ge⸗ wässern, welche als zur Estensischen Gerichtsbarkeit gehörend betrachtet wer⸗ den, gegenwärtig entrichten, und insbesondere, um die gewünschte Regel⸗ mäßigkeit der Gränzen zu erzielen, Sr. Königlichen Hoheit dem Herzoge von Modena die Oberherrlichkeit, so wie jedes Souverainetäts⸗ und Ju⸗ risdictionsrecht auf das Gemeindegebiet von Rolo und auf jenen Antheil desjenigen von Gonzaga, welcher zwischen den Kanälen von Tagliatg und Parmigiana, wo deren Zusammenfluß stattfindet, begriffen ist. Auf diese Art wird jene Austro Estensische Gränzstrecke, welche bisher den Kanal Tagliata durchschnitt, statt dessen der Mitte (mezzeria) die⸗ ses Kanals von dem besagten Durchschnittspunkte bis zu jenem seines Zusammenflusses mit dem Kanale Parmigiana solgen, ferner durch die Mitte (mezzeria) dieses letzteren bis zur Spitze des Gebietes von Rolo sich hinaufziehen, wo die Fossa die Raso und der Canalazzo bei der Ter⸗ rione della Moglia in die Parmigiana einmünden.

Ueber diesen Punkt hinaus wird die Gränze bei ihrer gegenwärtigen Bestimmung, längs der Fossa di Raso und dem Colatore Bussatello ver⸗ bleiben, wie dies Alles in den gegenwärtigem Traktate beiliegenden zwei Mappen genau beschrieben ist.

Art. III. Zugleich mit der Abtretung der vorgedachten, Bezirke wer⸗ den dem Estensischen Staate auch die Rechte und Lasten des österreichischen Staates in Bezug auf dieselben abgetreten. Unter diese Lasten gehört .““ besondere das Recht, welches den dortigen Grundbesitzern zusteht, von den Eindammungskosten (spese di digagna) behufs der Regulirung der Ab⸗ flüsse und der Erhaltung und Beschützung der Deiche befreit zu sein, welche Auslagen in der Provinz Mantua von dem Staate gegen einen be⸗ stimmten Beitrag von Seiten dieser Provinz übernommen worden sind.

Art. IV. Kraft des gegenwärtigen Traktates werden auch auf jenen Theil des Po, welcher vor dem Estensischen Ufer von Brescello bis Gual tieri fließt, jene Grundsätze ihre Anwendung finden, die gegenwärtig in Beziehung auf das gegenüberliegende Ufer von Guastalla, welches vermöge