des Traktates vom 28. November 1844 estensisch geworden, in Kraft sind, Grundsätze, die aus den zwei Conventionen zu eninehmen sind, welche am 25. Mai 1821 und am 11. Juli 1834 eigens zu diesem Zwecke zwischen Oesterreich und Parma geschlossen worden und welche auf den speziellen Fall in der weiter unten bei den Artikeln V., VI., VII., IX., X., XI. angegebenen Art, nebst dem, was bei dem Artikel VIII. vorgeschrieben, An⸗ wendung finden.
Ari. V. In Folge der so geschehenen Bestimmung des Thalwegs des Po, als Jurisdictionsscheide zwischen Staat und Staat, bei Abgränzung dieses Flusses, versteht es sich ferner, daß die links vom Thalweg gelegenen Inseln auf der ganzen Linie, sowohl von Guastalla als von Brescello bis Gualtieri, entweder österreichisch bleiben oder werden und umgekehrt jene rechts gelegenen modenesisch sein sollen. Auf diese Art werden die Inseln Violardi und S. Simeone, welche bereits regelmäßig übergeben worden, und die Isola camerale, welche auf der beiliegenden Mappe mit Nr. I. be⸗ zeichnet ist, der K. K. Regierung angehören, und die mit Nr. II. auf der⸗ selben Mappe bezeichnete Isola camerale unter Estensischer Jurisdiction verbleiben.
Art. VI. Eben so werden die Souverainetätsrechte auf die neuen oder auf die entstehenden Inseln, oder auf die Anschwemmungen, durch den Thalweg nach Maßgabe ihrer Lage zur Rechten oder zur Linken desselben (indem sie im ersten Falle estensisch und im zweiten österreichisch werden) bestimmt, und es wird angenommen, daß unter entstehenden Inseln solche verstanden werden, deren Hervorragung wenigstens dem gewöhnlichen Fluß⸗ stande, welcher von dem nächsten Wassermesser bestimmt wird, entspricht.
Art. VII. Die Inseln und die Anschwemmungen, welche sich an ein festes Land angeschlossen, werden unter die Herrschaft desjenigen Souverains übergehen, der im Besitze des Ufers ist, mit welchem sie sich vereinigt ha⸗ ben, und es wird angenommen, daß eine Insel oder eine Anschwemmung (incremento fluviale) als mit dem festen Lande vereinigt zu verstehen ist, wenn die Erdansetzung des ganzen oder eines Theiles des dazwischen lie⸗ genden verlassenen Flußbettes die Höhe des mittleren Hochwasserstandes erreicht, welcher Wasserstand der mittleren Höhe zwischen der geringsten und der größten Wasserhöhe eutspricht und durch den der betreffenden Insel oder Anschwemmung gegenüber in gerader Linie befindlichen Wassermesser, und in Ermangelung eines der Art gelegenen Wassermessers, durch die Durch⸗ schnittshöhe, welche aus den Höhen der zwei oberhalb und unterhalb auf⸗ gestellten Wassermesser zu⸗ entnehmen ist, erkannt und bezeichnet wird, indem man die Differenzen im Verhältnisse der Entfernungen reduzirt.
Art. VIII. Und nachdem in den im vorhergehenden Art. IV. erwähn⸗ ten Conventionen der Fall der Vereinigung zweier verschiedenen Staaten zugehörenden Po⸗Inseln, welcher Fall sich wohl ereignen kann, nicht in Be⸗ nacht gezogen worden, so wird mittelst dieses Traktates zusatzweise hierüber bestimmt, daß sowohl längs der Front von Brescello bis Gualtieri, als längs jener von Guastalla, oder durch die ganze zwischen dem österreichi⸗ schen und estensischen Staate gelegenen Po⸗Strecke, wenn eine Vereinigung zweier Inseln sich zuträgt, beide vereinigte Inseln, abgesehen auch von dem Thal⸗ wege, jenem der zwei Staaten anzugehören haben, welcher sich bereits im Besitze der ausgedehnteren Insel befindet. Die relative Ausdehnung der zwei Inseln wird durch den über dem gewöhnlichen Wasserstande des Po her⸗ vorragenden Theil derselben bestimmt, und das Niveau des gewöhnlichen Po⸗ Wasserstandes so angenommen, daß es dem durch die längere Zeit des Jah⸗ res anhaltenden Flußstande entspricht, und zwei Inseln werden als bleibend mit einander verbunden anzusehen sein, sobald die Erdansetzung in dem da⸗ zwischen gelegenen Kanale das Niveau des mittleren Hochwasserstandes (be⸗ stimmt auf die für ähnliche Fälle im Art. VII. vorgeschriebene Weise) er⸗ reicht, so zwar, daß nur bei jedem böheren Wasserstande das Wasser des
Flusses ununterbrochen seinen Lauf durch den Kanal nehmen kann.
Art. IX. Die zwei stivulirenden Regierungen verpflichten sich gegen⸗
seitig, die nöthigen Besehle zu erlasen, auf daß ihre Ingenienre, und zwar beiderseits auf der eigenen Po⸗Linie, alle Erhebungen vornehmen, welche vurch die Aenderung des Flußlaufes nothwendig geworden, um im Sinne der in den vorhergehenden Artikeln VI., VII. und VIII. aufgestellten Grund⸗ sätze, sei es die Erscheinung neuer Inseln, sei es die Vereinigung mehrerer derselben mwit einander oder deren Anschluß an ein festes Land zu konstati⸗ ren; so oft jedoch die Ereignung eines dieser letzteren zwei Fälle den Ueber⸗ gang von einer Oberherrlichkeit oder Landeshoheit zu der anderen veranlas⸗ jen könnte, soll dieser Uebekgang auf regelmäßige Weise und nach voraus⸗ gegangenen gehörigen Ersuchschreiben zwischen den beiden Staaten, gestützt jedoch auf die Berichterstattung der Ingenieure und nöthigenfalls auch auf hns Lokalbesichtigung von besonderen hierzu ernannten Kommissären, statt⸗ nden.
Art. X. Und andererseits in dem Falle, jedoch stets nach dem in den vorhergehenden Art. VII. und VIII. Uebereingekommenen, als es sich er-⸗ weist, daß irgend eine Insel oder Anschwemmung von einer der vertrag⸗ schließenden Regierungen an die andere überzugehen habe, werden die Ein⸗ künfte der Inseln oder Anschwemmungen, welche zu überliefern sein werden, von dem Tage der erfolgten Uebergabe an zu laufen beginnen. Demzu⸗ folge werden die bis zu jenem Zeitpunkte einzufordernden Rückstände von Rechts wegen dem abtretenden Theile gehören, welcher zu deren Eintreibung die geeigneten Mittel wird anwenden können.
Art. Xl. Um jeder Erörterung und jeder Besorgniß hinsichtlich der Dämme und anderer hodraulischen Arbeiten vorzubeugen, weiche auf einem oder dem anderen Ufer auszuführen nöthig werden dürfte, und um vor Allem zu verhindern, daß künstliche Wasser⸗Ableitungen zum Nachtheile des
entgegenstehenden Ufers veranlaßt werden, wird hiermit förmlich festgesetzt, daß Arbeiten und Werke dieser Art von dem einen oder von dem anderen Theile nur dann vollzogen werden dürfen, wenn die beiden Regierungen sich darüber vollkommen verständigt haben werden, unbeschadet jedoch der Folgen jener Bestimmungen, welche in dieser Beziehung in der Convention behufs der Regulirung der Schifffahrt auf dem Po getroffen werden vürften.
Art. XII. Um die gegenseitige Souverainetäts⸗Ausübung über die Inseln, wovon im vorhergehenden Artikel V. die Rede ist, zu konstatiren, und wegen Beobachtung Alles dessen, was in diesem Betreff aus dem ge⸗ genwärtigen Traktate hervorgehen dürfte, soll binnen Einem Monate, von seiner Vollziehung an gerechnet, eine eigene Kommission ernannt werden, welcher die Ermächtigung ertheilt wird, alles dahin Einschlagende, mit Vor⸗ behalt jedoch der definitiven höheren Genehmigung, ins Werk zu setzen.
Art. XIII. Und da gegenwärtiger Traktat zum vorzüglichen und vor⸗ theilhaften Zwecke hat, die vielen Unregelmäßigkeiten, welche die gemein⸗ same Gränze der vertragschließenden Landeshoheiten verursacht, ohne einer derselben Nachtheil zuzufügen, und mit Gewaͤhrung jener Entschädigung
abzustellen, welche die Oertlichkeit zuläßt, so soll ebenfalls binnen Einem
Monate von seiner Vollziehung an gerechnet, eine zweite eigene Kommission ernannt werden, welche nach geschehener Besichtigung gedachter Gränze, und nachdem sie deren Unregelmäßigkeiten erhoben haben wird, die billige Entschädigung vorschlagen soll, die sie als geeignet erachten dürfte, um jene Berichtigungen herbeizuführen, zu denen die zwei Regiernngen sich schon jetzt geneigt erklären.
Arkt. XIV. Bei alle dem wird gegenwärtiger Traktat, so wie es be⸗ reits im Art. I. angedeutet ist, nur dann vollzogen werden, wenn mit dem Beitritte der päpstlichen Regierung die Convention über die freie Schifffahrt auf dem Po wird ins Leben treten, und alsdann werden auch die resp. Verzichtleistungen der estensischen Jurisdiction auf dem Po und die Ein⸗
setzung und Besitzergreisung des Bezirkes von Rolo und eines Theiles des⸗ vesigfn von Gonzaga, so wie es im Art. II. festgesetzt ist, in geeigneter e dgtestfcgem Wege zwischen den beiden Staaten verab⸗ IEReeen; is dahin bleibt aber der gegenseitige bisherige Rechtszustand Arxrt. XV. Gegenwärti ffizir jcai⸗ 1 ger Traktat soll ratifizirt werden und die Rati⸗ 1ggeaedinene zae Zien, bh einem Monate oder wo möglich früher Sorge tragen, die verab 8 die K. K. österreichische Regierung wird dafür telst eines eigenen Gesevre ete Berichtigung ihrer Gränzen seiner Zeit mit⸗ des Kaiserreiches zu dee en dem Wortlaute des §. VI. der Constitution Die Kaiserlich russische sterium der auswärtigseschen zesandtschaft ist nach einer dem Mini⸗ zur Ertheilung von Poß ⸗—Weelegenheiten gemachten Mittheilung wenn durch offtzielle “ nach Nußland ermächtigt worden, politische Haltung der Haß⸗Inhaber Zweck der Reise und die gute ““ er nachgewiesen wird. 8 Dem Lloyd zufolge
sol der zwölfjährige Sohn des Erzher⸗
“
1 Si,. ah „ G zogs Johann, Franz Johann Graf von Meran, in die Armee ein⸗ gereiht worden sein.
Gestern ist der Freiherr Mayer von Rothschild nebst 6 nach London, Freiherr Anselm von Rothschild aber in Begleitung des Nordbahn⸗Direktors Foges nach Oderberg abgereist. 8
Der preußische Legationsrath Hellwig ist vorgestern mit De⸗ peschen als Courier von Berlin angekommen, der sächsische Staats⸗ rath Dr. Wegner dahin abgegangen.
Sachsen. Dresden, 21. Aug. (Dresd. Journ.) Die heutige Sitzung der ersten Kammer wurde in Anwesenheit des Herrn Staats⸗Ministers Dr. Zschinsky und des Königlichen Kom⸗ missars Geheimen Raths Kohlschütter gegen 10½ Uhr eröffnet. Nach der Vollziehung des Protokolls der letzten Sitzung, welche er⸗ stere nach einigen Bemerkungen seitens Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Johann, des Herrn Vice⸗Präsidenten Gottschald und des Herrn Secretairs von Polenz erfolgte, wurde zum Vortrage der Registrande geschritten. Auf derselben befand sich ein König⸗ liches Dekret vom 16. August d. J., die nachträgliche Genehrii⸗
gung der auf Grund §. 88 unterm 15. Juni v. J. erlassenen Ver⸗
ordnung wegen Einübung der Dienst⸗Reserve. Als Königlicher Kommissar für die Berathung dieses Gegenstandes wurde in dem Dekrete Herr Geheime Kriegsrath Richter bezeichnet. —
Es wurde sodann zur Tagesordnung übergegangen und die gestern abgebrochene Berathung des Gesetz⸗Entwurfs, das Vereins⸗ und Versammlungsrecht betreffend, bei Abschnitt II. des Entwurfs: „Von den Vereinen“ wieder aufgenommen, 8
Bezüglich des §. 17 bringt zuvörderst Herr Ober⸗Hofprediger
Dr. Harleß einen Abänderungs⸗Vorschlag dahin gehend ein, daß derselbe folgende Fassung erhalten sollte: „Zur Bildung von Vereinen bedarf es nicht der Genehmigung, wohl aber der Anzeige“ — und spricht sich der Herr Antragsteller in der Motivirung dahin aus, daß es seinem Gefühle nach nichts Undeutscheres gebe, als Winkel⸗ vereine. Die Anzeige von der Existenz eines Vereins bei der Be⸗ hörde zu machen, i keine Fessel, sondern die sicherste Gewährleistung des Vereinsrechts. Obschon der Antrag sich ausreichender Unter⸗ stützung in der Kammer zu erfreuen hatte, so wurde er doch von dem Herrn Referenten, Sr. Königlichen Hoheit Prinzen Johann, Bürgermeister Löhr entschieden bekämpft. Man wendete nämlich ein, daß das Cognitionsrecht den Behörden schon durch §. 18 des Entwurfs gewährt worden sei, daß der Antrag dem Geiste des Ge⸗ setzes überhaupt entgegenlaufe und eine desfallsige Bestimmung in demselben theils in größeren Städten praktisch fast unausführbar, theils namentlich auch der Entwickelung der Wohlthätigkeits⸗Vereine, in welchen viele Männer zu finden seien, die ihre stille Wirksam⸗ keit in ihrer Bescheidenheit nicht zur Schau tragen lassen wollten, hemmend entgegentreten würde. Herr Ober⸗Hofprediger Dr. Har⸗ leß, welcher mehreremale zur Erwiederung, beziehendlich Verstän⸗ digung sprach, hob dabei hervor, daß er bei seinem Antrage aller⸗ dings solche Vereine im Auge gehabt habe, welche nicht in die Ka⸗ tegorie der 8§8. 18 und 28 fallen, von einer polizeilichen Beaufsich⸗ tigung derselben solle hierbei aber nicht die Rede sein. Er lege auf den ganzen Antrag blos deshalb einen Accent, um wo möglich der Konfusion, welche aus einer ungleichen Behandlung der Vereine entspringen müsse, vorzubeugen.
Be der Abstimmung wurde alsdann der Antrag des Herrn Ober⸗Hofpredigers Dr. Harleß gegen 7 Stimmen verworfen und dagegen der §. 17 in der Fassung der Vorlage mit folgendem Zu⸗ satz⸗Antrag der Deputation angenommen: „Die Rechte der Kör⸗
t durch ausdrückliche Ertheilung seitens
perschaft erlangen sie aber erst des Staates.“
Mit Beziehung auf §. 18 hatte Herr Bürgermeister Löhr folgendes Amendement eingebracht: „Ist für mehrere Ortschaften ein Verein gegründet, so ist die Anzeige an jedem dazu gehörigen Orte der Polizei⸗Behörde zu machen.“ Es erhielt jedoch dieser Antrag nicht die erforderliche Unterstützung in der Kammer, son dern der §. 18 fand unverändert Annahme.
Die §§. 19 und 20 wurden mit den von der Deputation vor⸗ geschlagenen Abänderungen ebenfalls einstimmig genehmigt. In §. 19 soll nämlich anstatt der Worte: „zu Gesetzübertretungen oder unsittlichen Handlungen aufzusordern“ gesetzt werden: „Gesetzüber⸗ tretungen oder unsittliche Handlungen zu begehen, dazu aufzufor⸗ dern zꝛc.“ Bei §. 20 wurde blos eine redactionelle Aenderung beliebt.
Bei §. 21 wurde der Deputations⸗Antrag, als Schlußsatz zu setzen: „wofür die Vorsteher verantwortlich sind“ —einem Antrage des Herrn Bürgermeisters Müller nachgestellt; derselbe lautet: dafür, daß dies befolgt wird, sind die Veranstalter, Ordner und Leiter, und nach erfolgter Bildung des Vereins die Vorsteher ver⸗ antwortlich.“ Mit diesem Zusatze fand §. 21 einstimmige An⸗ nahme, nachdem Staatsminister Dr. Zschinsky die Unbedenklich⸗ keit des ersteren hervorgehoben hatte. Bei §. 22 wird blos eine kleine redactionelle Abänderung beliebt, wogegen §. 23 in der von der Deputation vorgeschlagenen ganz veränderten Fassung zur An⸗ nahme gelangt; §. 23 lautet nun: „Vereine, deren Zweck sich auf öffentliche Angelegenheiten bezieht, dürfen nur dann Zweigvereine bilden und sich mit anderen Vereinen in Verbindung setzen, wenn sie das Recht der Körperschaft erlangt haben und ihnen jene Rechte ausdrücklich mitertheilt worden sind.“
Zu §. 24 wurde ferner nachstehender, von der Deputation be⸗ antragter §. 24 b mit einem Amendement des Staats⸗ Ministers Dr. Zschinsky angenommen.
§. 24 b. „Vereine, welche durch das Gesetz oder die gesetz⸗ liche Autorität begründet worden, oder von der Staats⸗Regierung „ausdrücklich“ (Amendement des Herrn Staats⸗Ministers Dr. Zschinsky) anerkannt oder bestätigt sind, sind zwar von den Vor⸗ schriften im Abschnitt II. im Allgemeinen ausgenommen, doch bleibt der Regierung vorbehalten, auch solche Vereine jenen Vor⸗ schriften zu unterstellen, dafern ein Bedürfniß dazu vorhanden ist.“
Der ganze Abschnitt II., die Ausübung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts seitens der Mitglieder bewaffneter Corps be⸗ treffend (§. 25 bis mit §. 27), wird ohne Debatte und einstimmig genehmigt.
In Abschnitt IV., „Vorschriften über Schließung von Ver⸗ sammlungen und Strafbestimmungen“, ist zu §. 28, welcher die Fälle anführt, in welchen Versammlungen geschlossen werden kön⸗ nen, alsdann als Punkt 7 noch folgende Bestimmung: „und wenn 7) die in §. 16 bezeichneten Versammlungen sich mit anderen als den daselbst gedachten Angelegenheiten beschäftigen, ohne der Vor⸗ schrift des §. 2 genügt zu haben“ — angenommen worden, so wie nachstehender Zusatz⸗Paragraph 28 b.: „Die in Bezug auf Ver⸗ sammlungen in §. 28 getroffenen Bestimmungen gelten auch von Zusammenkünften von Vereinen, und zwar die Vorschrift unter 1 in dem Falle, wenn von dem betreffenden Vereine der Vorschrift in §. 18 nicht genügt worden ist. Es fand dieser Paragraph um so mehr einstimmige Annahme, als die darin enthaltene Be⸗ stimmung bereits in der Ausführungs⸗Verordnung vom 7. Juli d. J. enthalten ist.
Z“ 29, 31 und 32 gaben zu besonderen Erinnerungen assung; dagegen wurden zu §. 30, welcher die erforder⸗
lichen Strafbestimmungen enthält, mehrere von der Deputation ge⸗ stellte Anträge angenommen und zwar 1) die Herabsetzung des Straf⸗ Minimums von 5 Rthlr. auf 1 Rthlr. oder von achttägigem auf drei⸗ tägiges Gefängniß. 2) Folgender Zusatz zu dem Schlusse des Pa⸗ ragraphen: „in den im §. 16 erwähnten Versammlungen durch ihre Reden oder Anträge die dort bezeichneten Gränzen überschritten und welche als Ordner, Leiter oder Vorsteher fungirt, dergleichen Ueber⸗ schreitungen aber nicht mit allen ihnen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern gesucht haben.“
Vor der Schluß⸗Abstimmung mit Namensaufruf, durch welche der ganze Entwurf mit Stimmen⸗Einhelligkeit Genehmigung fand, sprach der Referent, Herr Bürgermeister Hennig, der Wunsch aus, daß die Behörden eben so wenig durch Schwäche wie durch unnöthigen Diensteifer und Kurzsichtigkeit die Zwecke des Gesetzes vereiteln möchten, welches allerdings viele Beschränkungen enthalte, die nicht für dasselbe einnehmen würden.
Baden. Donaueschingen, 22. Aug. (Karlsr. 3.) Se. Königl. Hoheit der Prinz Adalbert von Preußen ist gestern Abend
dahier eingetroffen und inspizirte sogleich die hier stationirte Batte⸗ rie. Ein Fackelzug und Gesänge der Mannschaft folgten am späte ren Abend. Die Inspection wurde, heute fortgesetzt, worauf die
Abreise des Prinzen erfolgte.
Mecklenburg⸗Schwerin. 1 Mecklenb. Ztg. enthält in ihrem heutigen Blatte folgende Groß⸗ herzogliche Verordnung:
„Friedrich Franz ꝛc. In Betracht, daß der schiedsrichterliche Ausspruch über den Rechtsbestand der am 10. Oktober v. J. publi⸗ zirten Verfassung nahe bevorsteht, unter diesen Umständen aber nicht für rathsam erachtet werden kann, die durch Unsere Verordnung vom 1. Juli d. J. angeordneten Wahlen gegenwärtig stattfinden zu lassen, so finden Wir Uns bewogen, zu verordnen wie folgt: 1) Die auf den 26. August d. J. anberaumten Wahlen für eine neuzuberufende Abgeordneten⸗Kammer finden nicht statt. 2) Wei⸗ tere Verfügung über die Ausführung derselben bleibt bis nach er⸗ gangenem Schiedsspruche vorbehalten.
„Gegeben durch Unser Gesammt⸗ Ministerium, Schwerin, am 22. August 1850.
Friedrich
Schwerin, 24. Ang. Die
“ Franz.
Graf von Bülow. von Schröter. von Brock.“
Frankfurt. Fr ankfurt a. M., 23. Aug. (O. P. A. Z. (Schluß der zweiten Sitzung des Friedens⸗Kongresses.) Dr. Hitch kok, Präsident von Massachussets: Die Regierung hat ein Recht, über meine Verpflichtung zu gebieten, aber nur insoweit, als ihre
Gebote nicht mit der gesunden Vernunft in Widerspruch stehen, und
der Krieg steht gewiß mit der Vernunft im allergrößten Wider⸗ spruch. 1 h“
Richard Cobden. Rauschender Beifall läßt den Redner lange nicht zu Worte kommen. Nach endlich eingetretener Ruhe sagt er: „Es giebt keinen bewaffneten Frieden, ich kenne nur einen bewaffneten Waffenstillstand. Krieg, als solcher, ist Selbstzerstörung. Der Krieg ist die Erniedrigung unserer Regierungen. Hier aber sehe ich einen indianischen Stammführer, der hierher kam, des Frie- dens wegen. Mein Freund war erstaunt, als er in Woolwich die ganze Macht und Kraft der Wissenschaft, den Reichthum des Lan⸗ des verwendet sah, um Zerstörungs⸗Maschinen hervorzubringen. Er glaubte unter wahren Wilden zu sein.“ (Beifall.) Der Reduer führt nun Stellen aus der statistischen Schrift des Herrn von Reden an („Zuschrift an den Kongreß der Friedensfreunde zu Frankfurt a. M., im August 185000, den er als den größten Sta⸗ tistiker Deutschlands bezeichnet. Diese Stellen werden mit Beifall aufgenommen. Herr Cobden fügt hinzu: „Was ist der Nutzen dieser Versammlung? Werden wir gefragt. Ich antworte, daß ich
meinerseits zufrieden sein werde, wenn wir nur öffentlich verkündi-
gen konnten, daß Herr von Reden seine Schrift veröffentlichte und so Europa einsehen lernte, was sein sogenannter bewaffneter Friede koͤstete. Wenn ein Friede geschlossen wird, so beginnt der Vertrag mit den heiligsten Versicherungen; aber kaum ist der Vertrag unterzeichnet, so findet man wieder Gelegenheit, das Heer zu vermehren. Die Diplomaten haben nie versucht, was eine ernstliche Entwaffnung für Nutzen bringe; mögen sie es jetzt thun, der Versuch wird reichlich belohnt werden durch rasches Aufblühen der Gewerbthätigkeit. Thun sie es dennoch nicht, so wird das Volk die Diplomatie als unnütz betrachten und für sich selbst Diplomat sein wollen. Kann eine Regierung zugleich das Wohl der Nation befördern und eine große Streitmacht für den bewaffneten Frieden aufrecht erhalten wollen?“ (Beifall.) Der Redner wirft einen Blick auf die englische Geschichte. „Zur Zeit der Stuarts wurde die Freiheit durch das Heer unterdrückt, so auch in Frankreich. Wollen die Regierungen die stehenden Heere abschaffen, so müssen sie den Geist der Ordnung verbreiten, und das Volk besser erziehen, sie müssen den Geist der Mäßigung verbreiten. Niemand glaubt jetzt an einen allgemeinen Krieg, weil wir gute Jahre hatten; wenn aber die Regierungen bei ihrem alten System verharren, so wird ein schlechter Herbst alle diese Hoffnungen zerstören. Jetzt ist Deutschland niedergeschlagen und matt, wir rufen ihm aber zu sei muthig und stark, und der Friede wird dir und uns werden. (Bei. fall. Können die Fürsten nach dem Jahr 1848 noch denken, daß sie ihre Truppen wie früher anhäufen und zugleich der Revolution ausweichen können? Ich sah im Jahre 1847 an allen Höfen die glänzendsten Uniformen, als aber dier Revolution ausbrach, da schwankten die Regierungen. Dennoch habe ich das Vertrauen zur Menschheit, daß sie sowohl, wie die Regierungen, einsehen wird, daß nur durch den Frieden das Wohl der Welt erzielt werde.“
Es sprach noch Herr Hall aus Nordamerika. Obwohl nach
ihm noch zahlreiche Redner eingeschrieben waren, so wurde dennoch, weil die Zeit drängte, zur Abstimmung geschritten und bei dersel ben der Punkt 3 einstimmig angenommen.
Bei Nr. 4 liegt ein Abänderungs⸗Antrag vor⸗ wonach derselbe also lauten sollte: „Der Kongreß spricht wiederholt die Verwerf⸗ lichkeit aller öffentlichen Anlehen aus, die gemacht werden, um den Völkern die Mittel zur Bekriegung zu geben.” Nach der Geschäfts Ordnung war dies Amendement jedoch nicht mehr zulässig. Herr Drucker von Amsterdam sprach über den eben erwähnten Gegenstand. Er stellt die Börse als eine Macht dar, welche den Frieden anstrebt, es sei also nicht räthlich, den Staaten die Mittel zu entziehen, deren sie zur Hebung ihrer Interessen be dürfen. Herr Emil von Girardin: „Nehmet den Regierun⸗ gen die Mittel zum Krieg“, beginnt er unter dem Beifall der Ver sammlung, „Einigkeit bedürfen wir; die Völker müssen sagen, wir geben kein Geld, um Krieg zu führen, und vor dieser Stimme würden die Regierungen verstummen.“ Herr Zachariä von Stettin sprach für den Antrag. Die Sitzung wurde um 3 ½¼ Uhr Nachmit⸗ tags geschlossen und die Abstimmung auf morgen verschoben.
Frankfurt a. M., 24. Aug. (O. P. A. Z.) Dritte Sitzung des Friedens⸗Kongresses. Die Sitzung wird nach 10 Uhr mit der Mittheilung eröffnet, daß unter anderen neu ein getretenen Mitgliedern auch Herr Professor von Liebig von Gießen
heute eingetroffen sei. Die Mittheilung wird mit Beifallsbezeugung anfgenommen. Unter den eingegangenen Zuschriften befindet sich ein offener Brief des Professors Karl Bievermann in Leipzig, des⸗ sen Schreiber bedauert, daß der Zustand Schleswig⸗Holsteins ihm nicht erlaube, beim Kongreß zu erscheinen. Eine andere Zuschrift ist von dem Erzbischof von Paris an die Versammlung gerichtet; sie enthält in allgemeinen Ausdrücken eine Anerkennung der christ⸗ lichen Idee, welche den Bestrebungen des Vereins zu Grunde liegt. Auch dieses Schreiben wird mit Beifall begrüßt. Endlich ging auch eine Zustimmungs⸗Adresse von Dr. Arnold Ruge in Brighton ein.
Ueber den Satz 4 des Vorschlags des Friedens⸗Kongresses wurde, weil solcher Einspruch erfahren, nicht abgestimmt. Es liegt demnach Satz 5 vor, über den zunaͤchst der Indianer Higaga⸗Bu, Häuptling der Tschippewähs, spricht. Er drückte sich in gutem Eng⸗ lisch und mit Leichtigkeit aus: „Als ich vor 16 Jahren noch auf der anderen Seite des großen Wassers bei meinen Brüdern lebte“, sagte er, „dachte ich nicht, daß eine Zeit kommen könne, wo ich hier auftreten und hier für den Frieden sprechen würde. Wirklich bin ich der Erste von meinem Volke, welcher so weit nach dem Osten gekommen ist. Unseren Kindern aber wird die Zeit erscheinen, wo die große Kette der Verbrüderung sich um die ganze Erde schlingen wird.“ Hier anknüpfend, geht der Redner auf die allgemeinen Wirkungen des Friedens über. Er erzählt, daß er gestern um Frank⸗ furt am Main spazieren gegangen und die herrlichen Anlagen rings um die Stadt bewundert habe. „Bei dieser Gelegenheit“, sagt er, „ersuhr ich, daß diese herrlichen Gärten früher Festungswerke ge⸗ wesen, die geschleift worden, damit sich die Einwohner der Stadt an den Wirkungen des Friedens und an der reichen Na ur erfreuen könnten; mit doppeltem Vergnügen schritt ich nun durch die langen Schattengänge. Wie kein Berg unmittelbar aus der Ebene sich er⸗ hebt, sondern erst Hügel, dann Berg an Berg bis zum höchsten Gipfel ansteigt, so werden auch zu uns die Völker kommen, erst aus der Nähe, dann immer ferner und ferner, bis selbst der Papst seine Abgeordneten an uns entsenden wird.“ Der Redner geht zu den magnetischen Telegraphen über. „Wer“, fragt er, „hätte vor einigen Jahren geglaubt, daß vas Wort in wenigen Minuten Seen und Flüsse und ganze Länder überfliegen kömme; soll es darum der mächlige Gedanke nicht um so mehr, soll es nicht der Friedensidee gelingen, überall hinzudringen? Sieht die Menschheit noch nicht ein, daß es nichts giebt, was nicht ausführbar wäre? Kein Zeichen meiner Würde ist das Instrument, welches ich mit mir gebracht, auch kein Schwert, wie man glaubt, es ist die Frieder spfeife der Ureinwohner Amerika's.“ Der Redner zeigt diese Pfeife, ein langes mit Federn geschmücktes Rohr; dann sagt er: „Ich reiche hiermit dem Präsidenten diese Friedenspfeife im Namen meiner Brüder im fernsten Westen. (An⸗ haltender Beifall.) Ich bringe Grüße von den Bewohnern des amerikanischen Felsengebirgs, Grüße an die Kinder der Thäler des Rheins und der übrigen Ströme Deutschlands. Nicht mehr sollen die Völker unter der Last der Kriege jammern. Es wird sicherlich die Zeit kommen, wo alle Völker in Frieden sich einigen werden.“ (Beifall.)
Der Präsident macht die Versammlung aufmerksam, daß die Zeit so sehr vorgeschritten sei, daß man jedem Redner nur eine Viertelstunde zum Sprechen bewilligen könne, um so mehr, da das Comité noch einen siebenten Satz einbringen werde.
Dr. Weil von Frankfurt: „Wenn wir auch den Gedanken, daß keine Haut⸗Aristokratie mehr Geltung haben soll, zugeben, so müssen wir auch anerkennen, daß der Mann, der sich für das Recht des Volks und das Wohl der Familie begeistert und bewaffnet, in seinem Recht ist.“ Der Reduer nimmt an, daß alle Anwesenden Französisch verstünden, er wolle deshalb in dieser Sprache fortfah⸗ ren, was er denn auch in obigem Sinne thut.
Dr. Bodenstedt von Berlin spricht in englischer Sprache. Er empfiehlt dem Kongreß, der schleswig-holsteinischen Angelegenheit sich anzunehmen, und zweifelt nicht, daß bei dem Einfluß, welchen die Anwesenden in ihrem Vaterlande haben, es gelingen werde, diese Frage zur Zufriedenheit beider Theile zu lösen. Auch glaubt er, daß, wenn der Kongreß seine Ansicht über diese Angelegenheit durch die Presse veröffentliche, dies Verfahreu von solchem Gewichte sein wird, daß Niemand der Entscheidung zuwiderzuhandeln im Stande sein dürfte. Nicht nur im Interesse des Friedens, sondern auch im Interesse des Rechts würde dies gehandelt sein. Schließ⸗ lich tritt der Redner auf die Rechtsfrage zwischen Dänemark und Holstein ein. Der Präsident bringt Artikel 6 der Ge⸗ schäftsordnung in Erinnerung. Dieser Satz lautet also: „Da der Zweck des Kongresses von dauerndem und allgemeinem Interesse ist, so werden die Redner ersucht, sich jeder un⸗ mittelbaren Anspielung auf die politischen Ereignisse der Gegenwart zu enthalten. Der Vorsitzende hat die Pflicht, jedes Mitglied, wel⸗ ches diese Vorschrift unbeachtet läßt, daran zu erinnern und kann selbst, wenn der Redner fortfährt, gegen diese Vorschrift zu handeln, demselben das Wort entziehen.““ Es giebt dies zu einer längeren Erörterung in deutscher, französischer und englischer Sprache Ver⸗ anlassung. Der Redner verläßt trotz des vielfachen „hört, hört!“ den Redneestuhl nicht. Herr Cobden erklärt, daß, wenn Däne- mark und Holstein Abgeordnete bei dem Friedenskongreß hätten, gewiß Männer gesunden werden würden, welche fähig wären, über die in Rede stehende Streitfrage zu entscheiden; dies seinicht nur die Ansicht des Herrn Bodenstedt, sondern auch viele ausgezeichnete Männer in Ber⸗ lin theilten diese Meinung. Der Vo rsitzende erklärt, nicht aus Mangel an Gleichstimmung habe er Einsprache gethan, sondern al⸗ lein auf den Grund der Geschäfts⸗Ordnung. Herr Wetterstedt, schwedischer Konsul auf dem Vorgebirge der guten Hoffnung, sprach in derselben Frage einige Worte sehr leise und unverständlich. Präsident Jaup (hört!) giebt ein Resumé über Behandlung der Interventionsfrage auf den politischen Kongressen, welche seit der ersten französischen Revolution gehalten worden. Er spricht sich schließlich für das Festhalten an dem ausgesprochenen Grundsatz der Nichtintervention aus. Nach dieser Rede wurde Satz 5 ohne Wi⸗ derspruch angenommen. — Die Sitzung wird auf kurze Zeit aus⸗ gesetzt. Die gesetzgebende Versammlung berieth in ihrer gestrigen Siz⸗ zung den Kommissions⸗Bericht über die Gleichstellung der Ehe⸗ frauen, bezüglich der Zulassung zur Rechtswohlthat der Güterab⸗ sonderung. In der letzten Sitzung wurde der Mehrheits⸗Antrag der Kommission verworfen, das Minderheits⸗Erachten resp. die Senatsvorlage in artikelweiser Berathung angenommen, die Ab⸗ stimmung über das Ganze aber bis zu vollendeter Redaction ver⸗ schoben. Dies sollte nun heute geschehen; Dr. Goldschmidt, unterstützt von Dr. Souchay, D)r. Binding und Quilling, verlangte jedoch eine nochmalige allgemeine Erörterung vor der Abstimmung über das Ganze, und ungeachtet Dr. Jucho, unter⸗ stützt von Schäffer, Nortz ꝛc., nachwies, daß die Debatte ge⸗ schlossen und es gegen alle parlamentarische Sitte sei, vor der Haupt⸗Abstimmung dieselbe nochmals zu eröffnen, so wurde dies dennoch mit 47 gegen 20 Stimmen beschlossen. In längeren Vorträgen beleuchteten nun Dr. Goldschmidt, Dr. Souchay, Schäffer, Dr. Jucho, J. C. Debary, Nortz, Dr. Bin⸗ ving ꝛc. die Vor⸗ und Nachtheile beider Anträge, endlich wird der
von Nortz, unterstützt von Schöff Dr. Harnier, Küstner, Donner,
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Reiffenstein ꝛc., gestellte Antrag angenommen: diesen Gegenstand nochmals an die bisherige Kommission zurückzuweisen und dieselbe um zwei Mitglieder zu verstärken. Dr. Jucho verliest einen aus⸗ führlich begründeten Antrag: Die gesetzgebende Versammlung wolle hohen Senat ersuchen, die Vorlagen uͤber die beschlossene Verfas⸗ sungs⸗Revision und die darauf bezüglichen Gesetze baldmöglichst und so zu machen, damit sie noch zeitig genug berathen und angenom⸗ men werden können, um die im November zu treffenden Neuwah⸗ len des gesetzgebenden Körpers nach den neuen Vorschriften vorzu⸗ nehmen. Angenommen. — Auf Senats⸗Vortrag wird dem Bau⸗ Amt für 1850 ein Nachkredit von 6000 Fl. bewilligt.
Auslannd.
8
Frankreich. Paris, 22. Aug *). Nach dem Evene⸗ menk haben mehrere Mitglieder der National⸗Versammlung und zwei Generale, welche mit der Familie Orleans befreundet sind, dem Prinzen von Joinville während seines kurzen Aufenthaltes in Brüssel einen Besuch gemacht.
Die zu lebenslänglicher Transportalion verurtheilten politischen Gefangenen, welche jetzt zu Doullens im Kerker sitzen, sollen nach der Citadelle von Belle⸗Isle⸗en⸗mer gebracht werden, da dieselbe durch ein Dekret Louis Bonaparte’'s zum Aufenthaltsorte der Ver⸗ urtheilten dieser Kategorie angewiesen worden ist.
Die nevpalesische Gesandtschaft, welche vor ihrer Heimkehr die Hauptstadt von Frankreich kennen zu lernen wünscht, ist hier von England eingetroffen.
Der Minister des Innern, Baroche, hat befohlen, daß die
Marmorbüste Balzac's in der Gallerie berühmter Männer des neun⸗
zehnten Jahrhunderts im Museum von Versailles aufgestellt werde.
Colmar, 22. August. (O. P. A. Z.) Der Präsident der Republik, welcher vorgestern um 6 Uhr Abends erwartet war, ist viel früher am Bahnhofe angekommen. Die Nationalgarde und die Truppen waren noch nicht aufgestellt, als der Zug nahte. Der allgemeine Ruf: „Es lebe die Repulik!“ „Achtung für die Constitution!“ begrüßte seine Ankunft. Dieser Empfang hat einige Personen im Gefolge des Präsidenten sichtlich geärgert. Ihre Unzufriedenheit stieg noch, als die Artillerie der Bürgerwehr, nachdem sie die vorschriftsmäßige Salve abge⸗ feuert, vor der Präfektur, wo der Prösident abgestiegen war, vor⸗ beizog, indem sie die „Marseillaise“ und den „Chant du Depart“ sang. Als das von der Nationalgarde gelieferte Ehrenpiket an die Wohnung Ludwig Napoleon's kam, lehnte man ihren Dienst ab. Unmittelbar darauf gab der Kommandant Koch seine Demission. Der Präsident hat den Ball, den ihm die Stadt anbot, nicht mit seiner Ge⸗ genwart beehrt. Gestern war das Wetter prächtig, ganz Colmar drängte sich um das Marsfeld. Die Heerschau hat ungefähr eine Stunde gedauert, und der Präsident begab sich von dort zum Bahnhof, wohin er von neuem mit dem Rufe: „Es lebe die Republik!“ von der ihn umgebenden Menschenmenge, und mit dem Ruf: „Es lebe Napoleon!“ welcher von den Damen aus den Fenstern herrührte, die ihre Taschentücher schwenkten, begleitet wurde. Ein junger Mensch von 17 Jahren, welcher an den Zugängen der Station gerufen hatte: „Nieder mit dem Präsidenten!“ ist sogleich verhaftet und ins Gefängniß gebracht worden.
Straßburg, 21. Aug. (Köln. Z.) Gegen 3 Uhr diesen Nachmittag kündigten Kanoneusalven und Glockengeläute die An⸗ kunft des Präsidenten an. Stadtrath und Bürgermeister hatten sich am Bahnhofe des elsässischen Schienenweges eingefunden, um feier⸗ lich den zu begrüßen, der vor vierzehn Jahren als Verbannter un⸗ sere Stadt verlassen mußte und heute als der Erste im Staate sei⸗ nen Einzug hielt. Der Maire war in seiner Anrede kurz, der Prä⸗ sident ebenfalls. Dieser hatte vielleicht noch nicht vergessen, daß der straßburger Stadtrath vor vierzehn Tagen noch kein Sümmchen im städtischen Budget ausfindig machen konnte, das zu Festlichkeiten und Ehrenbezeugungen des „Staats⸗Oberhauptes“ hätte verwendet werden sollen. Louis Napoleon bestieg hastig das muthige Roß, das ihn durch die Straßen tragen sollte. Vor ihm ritt die Ka⸗ vallerie der Bürgerwehr, neben ihm der Kriegsmann Magnan, der seit einem Jahre das demokratische Elsaß im Zaume hält, hinter ihm die kriegsgeübten Lanciers, eines der tüchtigsten Regimenter Frankreichs. Spaliere von Linientruppen und Nationalgarden prä⸗ sentirten die Waffe, die Tambours schlugen den Marsch, die Trom peter bliesen ins Feld, die Bevölkerung zu Tausenden wartete gie⸗ rig auf seine Ankunft, um sein Antlitz zu sehen. Er kam und ritt einher, wie ein besonnener und bedächtiger Mann, dessen Blick abgemessen war. Ein tausendstimmiger Ruf be⸗ grüßte ihn; es war der Ruf des demokratischen Elsaß: Es lebe die Republik! Nicht mehr, nicht minder gab sich kund. Er nahm ihn hin, diesen Ruf, und grüßte mit Bescheidenheit. Von dem Bahnhofe durch die Straßen, überall dasselbe tausendfache Rufen, in welches sich wohl auch: Es lebe der Präsident! Es lebe Napoleon! mischte. Der Eindruck, den diese Manifestation machte, war ein tiefer, ein empfindlicher. Nichts Unanständiges, nichts Constitutionswidriges wurde laut. Die Armee begrüßte ihn mit größerem Jubel, mit größerer Ehrerbietung. Sie hat den Namen Napoleon noch nicht vergessen, und in ihr lebt und wirkt das magische Wort Autorität und das Gefuͤhl der Pflicht, das Bewußtsein der nothwendigen Disziplin und des Gehorsams. Von allen Häusern wehte die dreifarbige Fahne, von den Giebeln der Dächer rief man ihm ein Willkommen zu, ein Willkommen, das in und mit der Republik Frieden und Ruhe verlangt. Louis Na⸗ poleon war kaum in der Präfektur angekommen, als ihm sämmt⸗ liche Autoritäten die Aufwartung machten. Von politischen An spielungen gab sich bei den kurzen Anreden wenig kund. Nur ein Mitglied der Handels⸗Kammer, das früher in einen politi⸗ schen Prozeß verwickelt war, nahm es über sich, Fürsprache einzu⸗ legen für die politischen Verbannten und jene, die wegen politischer Vergehen im Kerker schmachten. Der Präsident gab sein Wort, daß er den Umständen Rechnung tragen werde, allein auch verlangen müsse, daß diejenigen, welche auf Gnade Anspruch machen, sich auch ver⸗ nünftiger betragen, als dies bisher der Fall gewesen. Um 6 Uhr war große Tafel bei dem Präsidenten. Diesen Abend werden die offentlichen Gebäude beleuchtet, und die Artillerie wird ein Feuer⸗ werk abbrennen. Die Stadt wimmelt von Fremden. Es herrscht Ruhe und Ordnung.
Straßburg, 22. Aug. (K. Z.) Mit dem Einbruche der Nacht wurden gestern alle öffentlichen Gebäude beleuchtet. Auch einzelne Privathäuser thaten dasselbe; jedoch fanden sich ganze Quar⸗ tiere, wo kein Lämpchen angezündet wurde. Die große Masse des Volkes bewegte sich nach dem Broglie und in die Nähe des Walles, wo die Artillerie ein großes Kunstfeuerwerk abbrannte. Musik⸗ corps spielten an mehreren Plätzen. Ueberall herrschte die größte
*) Die Posten aus Frankreich, Belgien und England sind heute aus⸗ geblieben.
Ruhe, und nichts Unanständiges fiel vor. Gegen neun Uhr be⸗ wegten sich mehrere Gruppen durch die Straßen der Stadt, welche mit voller Kehle den Präsidenten der Republik hoch leben ließen. Ein Theil der Bevölkerung ist mit der Anwesenheit des Praͤsiden⸗ ten schon deshalb zufrieden, weil durch den Andrang von Reisenden die Stadt ansehnliche Summen verdient. Diesen Morgen warteten dem Präsidenten die alten Militairs aus der napoleonischen Zeit auf, und gegen 12 Uhr besuchte er das Münster. Auf dem Wege den er durchschritt, wurden ihm Beweise der Ehrerbietung zu Theil, allein das „Vive la République“ muß er sich eben im Elsaß mehr als anderswo gefallen lassen. Er wird noch die Spitäler besuchen. Auf Nachmittag sind große Manöver angekündigt. Truppen aus allen Theilen des Elsasses treffen bereits ein. Auch der National⸗ garde werden heute Patronen verabreicht.
Großbritanien und Irland. London, 22. Aug. Das nach Ostende abgegangene Königliche Geschwader besteht aus der Jacht „Victoria und Albrecht“, welche Ihre Majestät, den Prin⸗ zen Gemahl und das Hofgefolge an Bord hat, der Dampf⸗Jacht „der schwarze Adler“ mit dem ersten Lord der Admiralität, Sir F. Baring, an Bord, dem Lichter „Fairy“ und dem Dampf⸗Paketboot „Vivid.“ Der heftige Regen, welcher gestern den ganzen ersten Theil des Tages angehalten hatte, ließ um 5 Uhr Nachmittags nach. Auch der Wind hatte sich einigermaßen gelegt, blies aber noch im⸗ mer frisch genug von Norden.
Die Times giebt den wesentlichen Inhalt des Berichts, in welchem die General⸗Sanitäts Kommission die Ergebnisse ihrer Beobachtungen und Untersuchungen in Betreff der Cholera nieder⸗ gelegt hat. Der Bericht soll der englischen Hauptstadt die Beruhi⸗ gung geben, daß bei rechtzeitig getroffenen Vorkehrungen die Epi⸗ demie nicht wieder so verheerend um sich greifen werde, wie im ab⸗ gelaufenen Jahr, in welchem nicht weniger als 72,180 Personen von der Cholera hinweggerafft wurden. Diese Vorkehrungen, heißt es in jenem Kommissions⸗Bericht, ließen sich um so leichter und sicherer bewerkstelligen, als die Epidemie ihre Annäherung lange vorher dadurch ankündige, daß sie zuerst ein Individuum ereile, dann einen Monat später das zweite, dann wöchentlich eines und so allmälig zunehmend, bis sie endlich jene schreckliche Macht er⸗ reiche, mit welcher sie London zuletzt heimgesucht. Die Vorkehrun⸗ gen sollen nach dem mehrerwähnten Bericht vorzugsweise darin be⸗ stehen, daß man nicht viele Menschen zusammen in einer engen Räumlichkeit belasse, was hauptsächlich für die Fabriken und Schulen gelte, daß man überhaupt für die größtmögliche Reinlichkeit der Luft sorge, die namentlich nicht durch in Fäulniß übergehende Pflanzen- oder Thierstoffe verdorben sein dürfe. Wie groß auch der Einfluß der einzuhaltenden Diät der Epidemie ge genüber sein möge, so sei doch gewiß, daß die in dem Bericht em pfohlene Räumlichkeit der Aufenthaltsorte und die Reinheit der Luft von ungleich höherer Bedeutung und größerem Einfluß seien. Auf diese müsse man aber bedacht sein, noch ehe sich die Cholera eingefunden habe.
Italien. Turin, 19. Aug. (Lloyd.) Bianchi Giovini hat nun heute Turin verlassen müssen; eben so ist dem Redacteur der in Genua erscheinenden Italia, Herrn Macchi, das Consilium abeundi ertheilt worden. In Turin wird mit dem 1. September ein politisch⸗literarisches Wochenblatt unter der Redaction des be⸗ kannten Brofferio erscheinen. Ferner soll nach Wiedereröffnung des Parlaments eine Zeitung als Organ der Linken ins Leben treten.
Turin, 20. Aug. (W. Z.) Die Königin hat sich von Cour maycur nach Moncalieri begeben.
Genua, 20. Aug. (W. Z.) Der Präsident der Deputirten⸗ Kammer, Pinelli, der Professor der Theologie, Tonello, und ein Beamter des sardinischen Ministeriums des Innern sind aus Turin hier eingetroffen und auf einem Königlichen Dampfschiffe eilends nach Rom abgereist.
Florenz, 20. Aug. (W. Z.) Sowohl hier, als in Lucca Livorno, Parma, Piacenza und Bologna ist das Geburtsfest Sr. Majestät des Kaisers von Oesterreich festlich begangen worden.
Der toscanischen Regierung soll eine Abschrift des für Neapel bevorstehenden Preßgesetzes im vertraulichen Wege zugemittelt wor den sein.
Rom, 16. Aug. (Ll.) Die Sacra Consulta hat ein Indi⸗ viduum wegen Waffenverheimlichung und ein anderes wegen Mor des zur Todesstrafe verurtheilt, die an beiden bereits durch Lrschie⸗ ßung vollzogen worden ist. Außerdem wurden 13 Personen, zum Theil wegen politischer Verbrechen, zu⸗ mehr oder weniger strengen Strafen verurtheilt.
Neapel, 15. Aug. Laut einer Korrespondenz der Croce di Savoja hätten sich zwei schweizer Regimenter geweigert, den neuen Eid zu leisten.
Neapel, 18. Aug. (Ll.) General Roberti, welcher am 15. Mai 1848 das Kastell von S. Elmo befehligt und dabei den Wün⸗ schen der neapolitanischen Regierung nichts weniger als entsprochen hat, wurde letzthin, als er den Boden der Stadt Neapel betreten wollte, daran gehindert. Sein Paß wurde nach Malta und nach Rom visirt, die von ihm angesuchte Visirung auf Toscana jedoch verweigert.
Palermo, 14. Aug. (Lloyd.) Am 12ten d. begegnete der K. Dampfer „Karl III.“ während der Fahrt durch die Gewässer von Avola der englischen Escadre des Mittelmeeres. Der Dam pfer zog sofort die britische Fahne auf und salutirte mit 15 Kano⸗ nenschüssen, welche das britische Admiralsschiff erwiederte, indem es gleichzeitig die Flagge des Königs beider Sieilien aufhißte.
Griechenland. Athen, 13. Aug. (Const. Bl. a. B.) Nach⸗ dem in der gemeinschaftlichen Sitzung der Kammern am 9. August der König und die Königin und nach ihnen der Erzbischof von Athen das dreifache Protokoll über die Eidesleistung der Königin, welches in den Archiven des Ministeriums des Innern des Königlichen Hau⸗ ses und der Kammern⸗ hinterlegt wird, unterzeichnet hatten und nachdem der Minister des Innern die drei Protokolle zu sich ge⸗ nommen, ließ sich die Königin an der linken Seite des Königs auf dem für sie bestimmten Sitze nieder, der König aber lud die Sena⸗ toren und Deputirten ein, sich zu setzen und hielt nachstehende Rede an die Versammelten:
„Herren Deputirten, Herren Senatoren! Einen heißen Wunsch Meines Herzens erfülle Ich heute, indem Ich vor dem Schlusse der gegenwärtigen Wahlperiode versönlich in diesem Hause erscheine, um Sie zu verabschieden und Ihnen zugleich Meinen Dank auszusprechen für die Anhänglichkeit, die Sie Mir bewiesen haben, so wie für die Unterstützung, die Sie Meiner Regierung unter schwierigen Zeitum⸗ ständen gewährt haben. Diese Ihre Unterstützung hat, als der Aus⸗ druck der Gesinnungen der Nation, Meine Regierung ermuthigt, auf dem Wege der Nationalehre zu beharren, den sie zu betreten bereits beschlossen hatte, und im Einverständniß mit dem bereitwillig darge⸗