1850 / 235 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

ö

39: Mall. 78 ½ .

botenen ger ichtigen Beistand der befreundeten Mächte hat sie uns zu einer ehrenvollen Lösung der entstandenen Differenzen geführt. Die

hochherzige und patriotische Votirung des Budgets von 1851 ist ein Akt von der höchsten Wichtigkeit, durch welchen wir uns mit den Be⸗ stimmungen der Verfassung um so vollständiger in Einklang setzen. Was die Freude, die Ich bei dieser Gelegenheit empfinde, noch wesentlich erhöht, ist die im Einklang mit den nationalen Wün

schen stattgehabte kanonische griechischen Kirche und in Folge auch der kurze Zeitraum von ses wichtigen Werkes an bis tigen Session Meiner Regierung

tung der Kirche des Königreiches nichtsdestoweniger heute,

wo Ich zum

dessen die

Schlusse der Ihnen, Verwal⸗ habe Ich doch zu den Mit⸗

gegenwär-

letztenmale

gliedern der gesetzgebenden Körper dieser Periode spreche, nicht un⸗

terlassen wollen,

von diesem denkwürdigen Akte Erwähnung zu thun.

Durch den Beschluß Meiner bevorstehenden Reise, der Königin,

Meiner vielgeliebten Gemahlin, die habe Ich dem Volke selbe und Meines Vertrauens reitwillige Votirung des Gesetzes l Ihre Anhänglichkeit an Mich bethätigt rend Meiner für den Thron verkünde den Schluß der zweiten Wahlperiode.“

einen hohen Beweis zu ihm gegeben.

Regentschaft zu übertragen, Meiner Sorgfalt für das Durch Ihre be

hierüber haben Sie neuerdings

Und so wollen Sie wäh⸗

Abwesenheit Alle die Königin umgeben in fester Treue und in ungetrübter gegenseitiger Eintracht.

Ich

dritten und letzten Kammersession der

Der Minister des Innern wiederholte die die Schließung der

Kammer betreffenden Schlußworte.

Die Eidesleistung der Königin

Anerkennung der Selbstständigkeit der Wiederherstellung der Beziehungen mit der großen Kirche in Konstantinopel. der glücklichen Beendigung die⸗ zum nicht erlaubte, Herren, die nothwendigen Gesetz⸗Entwürfe über die vorzulegen, so

Wenn

Meine

1456 und die Rede des Königs wurde von der zahlreichen Versammlung mit Jubel aufgenommen. In der Loge der Diplomaten befanden sich der englische Gesandte Herr Wyse mit seiner Nichte, der russi⸗ sche Geschaͤftstraäger Herr Perstanv,. der bayerische Geschäftsträger Herr Faber und der türkische Geschäftsträger Herr Osman Efendi. Es ist ganz gewiß, daß noch vor der Abreise des Königs, welche ganz bestimmt auf Donnerstag den 16. August festgesetzt ist, ein neues Ministerium eingesetzt wird, mit dessen Bildung der jetzige Minister⸗Präsident beauftragt werden soll.

Unsere Journale erscheinen wieder alle, nachdem sie sich mit vorschriftsmäßigen verantwortlichen Redacteuren versehen hatten. Eine Anklage gegen ein Blatt hat noch nicht stattgefunden. Die Sprache derselben ist eine sehr mäßige geworden. Den Haupt⸗ Gegenstand ihrer Diatriben bilden noch immer die geistlichen Ange⸗ legenheiten, deren erfolgte Beendigung nicht blos von allen gut⸗ geheißen werden, mit Ausnahme der englisch gesinnten, sondern sie finden alle Trost darin, daß das kleine Griechenland doch wenigstens wieder geistig vereinigt ist mit seinen Stammverwandten. Ist es je möglich, daß sich an den Kern, Griechenland genannt, eine grö⸗ ßere homogene Masse anschließe, so geschieht es nur mit Hülfe des religiösen Bandes. Politische Ideen sind außerhalb Griechenland unter den Griechen so wenig verbreitet, daß sie nie einen Hebel zu so großartiger Bewegung abgeben werden. Auch die erste Revolution war nur von dieser Idee durchdrungen.

Kshnigliche Schauspiele. Dienstag, 27. Aug. Im Opernhause. 9iste Vorstellung: So machen es Alle! von A. W. Mozart. L. Schneider. Preise der Plätze:

Parquet, 1 Rthlr. 2

Erster Rang, erster Balkon daselbst

Amphitheater 10 Sgr. Mittwoch, 28. Aug. hause.

Tasso, Schauspiel in 5 Abth., von Göthe.

Am Geburtstage Göthe'’s.

10 Sgr., erster Rang und erster Balkon 1 Rthlr. büne und zweiter Rang 20 Sgr., dritter Rang, und Parterre 15 Sgr., Amphitheater 7 ½ Sgr. Logen⸗Billet 2 Rthlr.

Meteorologische Beobachtungen.

Abonnements⸗ Alle! Opera buffa in 2 Aufzügen Nach Cosi fan' tutte, neu bearbeitet von

Tribüne und zweiter Rang und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr.

wos 1 Im Opern⸗ 133ͤste Schauspielhaus⸗Abonnements⸗Vorstellung: Torquato

Schauspiel⸗Preise im Opernhause, als: Proscenium 1 Rthlr. Parquet, Tri⸗ Balkon daselbst Ein Fremden⸗

1850.

25. Aug.

Morgens Nachmittags

6 Uhr. I 2 Ubr.

...338,36“Par. 338,21“ „Par. 338,110„Par. Auellwärme + 11,2° u. +† 1. 4,90 u. +*9,4 k.

Thaupunkt .. . + 10,0“ n. + 10,2 * R. + 8,82 K.

Dunstsüttigung . 87 pCt. 68 pCt. 90 pCt. Ausdünstung

Wetter bhalbbeiter. heiter. balbheiter. Ntederschlag 0 Rb.

Wind W. W. W. Wuärmewechsel 15,5

Wolkenzug .. .. 10,1

Abends 10 Uhr.

Nach einmaliger Beobachbtuns-

Luftdruck Luftwärme Flusswürme

Bodenwärme

w. rTagesmittel: 338,23“ Par. + 12,29 K... +† 9,90 R.. 82 pCt. W.

WMechsel-Course-.

Amsterdam

11“ . . . .

250 Pl.

do. 250 FI.

IHIamburmg ... . .. .... 300 Mk. do. eEbbEVe

1 Lst.

300 Fr. 150 F! 150 FlI

London

Wien in 20 Xr. Augsburg Breslau

Frankfurt a. M. südd. W.

Peoetersburggg.

100 Thlr. Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs 100 Thlr.

-o 100 sübl

Berlin

Brief. 14132 2 Mt. 140 Kurz 150 ½

2 Mt. 149

3 nt. 6 22 ½ 6 Mt. 80 ⁄½ Mt. 86 ½ 86 ¼ Me. 102 101 ¾ Mt. 99 ¾⅔ Tage hc⸗

8 99 ¾ 22 Mt.

Kurz

1

do œl bo bo' b-;be

99 ½⅔ 2 Mt. 3 Wochen

—₰

56 18 107

Inländische Fonds, Efandbriesfe, Kommunal- Papiere und Geld-Course.

2tf. Brief. Geld. Gem.

Preufs. Freiw. Aul 5 106 ¾. [106 ¼ do St Xul. v. 50 4 ½ 99 ½¾ 99 ¼¾ St.-Schuld-Sch. 3 86 8 85 Sech.-Präm.-Sch. 110 K-u. Nmw. Schuldv. 3 ½ Berl. Stadt-Obl. 15 10 ³¾¼ [103 ¾% do. do. 3 V

Westpr. Pfandbr. 3 ½ 9⁴ ½ b 91 100 V

2 Grossh. Posen do. 4

Ausltéindische Fonds.

do. do. 5. A. 4 93 ½ g.g lo. Eugl. Auleibe4⁴h97 ½

1o0. Poln. Schatz0. 4 do. do Cert. L. A. 5 94

. I1 10. Stegl. 2. 4. A. 4 93 ½

80¼ 93 ¾

v. N. Bad. do. 35 PI.

Grh. Pos. Pfdbr. 3 ½ Ostpr. Pfandbr. 3 ½

Ponun. Pfandbr. 3 8 Kur- u. Nm. do. 3 96½ —8 . Schlesische do. 3 do. Lt. B. gar. 40. 3 58 8 5 Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. 12

Disconto-

do. do.

ELurh. Pr. 0. 40 th. 8 e

zt. Brief.] Geld. Gem. 90 ¾½

f e 95

96¹ 96 ¼

13 12 13 1

2

d

Poln. neue Dfdbr. 4 do. Part. 500 FI. 4 813

300 FI. [137

HHamb. Feuor-K. 3 ½ do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. 4 ½ 98 ½

WW1ö8 V

1

Aachen-Mastricht

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm.

Die mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Berl Anh. Litt. A. B. 6,000,000

Magd.-Halberstadt ..

Halle-Thüringer Cöln -Minden Bonn Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch.

Oberschl. Lit. X.

Eriedr. Wilh.- Nordb.

ner Börse vom 26. August.

)

Eischhbhahn-Actien.

Stamm-Aclien. V Kapital.

Tages- Cours.

Börsen-Zins- Rechnung Rein-Ertrag.

in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt.

Prioritäts- Actien. V Kapital.

Zinsfuss.

Tages-C. Sammtliche Priorithts-Actien werden qurch jährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt

94 a 8 bz. u B. eIeh 105 G6

64 bz. u. B

134 G.

do. Hamburg V do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd. ..

8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 do. Leipziger 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 V 1,300,000 36 bz. u. G. 10,000,000 3 3 ½ 83 a 82 ¾ bz u. G. 1,500,000 8 2,253,100 108 ¾ ,2à 109 bz. 2,400,000 106 bz. 1,200,000 / 3 ½ 79 78 ½ bz 1,700,000 1 1,800,000 4 70 4,000,000 1 39³, bz. u G. 5,000,000 / 82 ¼ bz. u. G. 1,100,000 V 4,500,000

97 h. 96 ¼ 6 41 G.

do. Aachen... Cöln 89 B.

—1992enöSöSö

2

do. Zweigbahn

do. Lit. B. Cosel-Oderberg .... Breslau - Freiburg . .. Krakau-Oberschl.... Bere-NMarkk Stargard-Posen Brieg Neisseo.

NMagdeb.-Wittenb. ... 58 6

guitlungs - Bogen. 2,7507,000

Ausléänc. Aolien. V

B 8,000,000 4 do. Prior... 5

8

40 a H bvr

x9

Schluss-Course von Cöln-Minden 96 ¼, 8.

Berl.-Anhalt..

do. Hamburg. do. dSOo II Ser do. Potsd. Magd.. do. do. . do. dO IIP. do. Stettiner Magdeb. Leipziger .. Halle-Thüringer.. Oöln Mindon... do. do.

Rhein. v. Staat gar. do. 1. Priorität.. do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000 Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000 do. III. Serie. 2,300,000 do. Zweigbahn 252,000 Magdeb.-Wittenb.... 2,000,000 Oberschlesische . 370,300 Krakau-Oberschl. .. 360,000 Cosel-Oderberg 250,000 Stecle-Vohwinkel 325,000 do. do. II. Ser. 375,000 Breslau- Freiburg ... 400,000 Berg. Märk 1, 100,000

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 92 ⅔⅜R bz. 3,132,800 101 ¾ G. 1,000,000 101 n. 800,000 104 ½ 6. 1,788,000 99 ½ 1 4,000,000 99 ¼ G. 3,674,500 101 ¾ bz. 3,500,000 1,217,000 2,487,250

95 B. 100 ¼ bz. 98 ½ B.

α —— ——s

„—=EvEvnö--— 1

Ausl. Stamm-4cl.

EKISIIISöIö Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.

2,050,000 5 . 6,500,000 90 4,300,000 39 ½ 6.

von Preussischen Bank-Antheilen 98 ¼¾ n. 98 G.

1 Geschäft war in einzelnen Actien, als Oberschlesische und Berlin

Auswärtige Börsen. Met. 5proz. 96 ½

Wien, 24. Aug. 4 proz. 84 %, ¼. 2 ½proz. 52 ½ 5

20271

118 ¾ ½. Nordbahn Pesth 89 ½ ¼. K. Gold 121 ¾. Silber 116.

Wechsel⸗Cours Amsterdam 162 Br., 161 ¼ Gld. Augsburg 117 ¼ Br., 117 Gld. Frankfurt 116 ¾ Br., 116 ½ Gld.

Hamburg 172 Gld.

19ö188

Paris 138 Br., 137 ¾ Gld Fonds und Actien niedriger.

Gld. 57 ¾ Gld. Gld. lenburg 36 ¾ Br., 36 ¼ Gld.

Altona⸗Kiel 92 ½ Br.

In mehreren Fonds und Actien einiger Umsatz; die Course

theilweise etwas höher.

Frankfurt a. M., 24. 5 heutiger Börse die 6 ö Nordbahn⸗Actie Fonds und ECis je

estr. Zpro

Br., 1203 Gld. r., 52 ½ Gld., do ge Partial⸗Loose 8b n. Loose a 36 Fr. bei Gebr mstadt Partial⸗Loose: Fl.

Fl. 29, Br., 28 Golt.

Poln. Spanien

300 8 600 Ft. 310 Fl. Lwose 136 ½ Gld., vo

bahn 43 ½ Br., 43 Gld. Be d.

Minden 97 Br., 96 Giv. bach 80

Frankfurt a. M., 24. Aug

2

111 111¼. WHA. 1 )

Fremde Devisen fest. Hamburg, 24. Aug. 3 ½ proz. p. C. 88 ¾⅞ Br., 88 ½ E. R. 106 ¾ Br., 105 G. Stiegl. 89 ¾¼ Br. Dän. 74 ½ Br., 74 ½ Gld 6 1 Seh. 5 S - . Ard. 11 ½ Br. und Gld. Zproz. 31 ½ Br., 31 ½ Glp. Amer. 6proz. Vereinigte Staaten 100 ¾ Br., 106 Gld. Hamb. Berl. 90 ½ Br. u. Bergevorf 92 Br., 91 Gld. Magdeburg⸗Wittenb. 58 Br., 5 Köln⸗Minden 96 ½ Br. und Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 41 Br., b

sterreichischen Gattungen und Friedr. Wilh. i unter den gestrigen Preisen offerirt. enbahn-Actien erlitten gar keine Veränderung. doch im Ganzen ganz geschäftslos. 6. Met. 82 ½ Br., 82 Gld.

Bav. Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840 a 35 Fl. v. J. 1845 a 40 Rthlr. preuß. 32 Br., 31 ¾ Gld.

¹ Bethmann 33 Br., 32 ½ Gld. 50 Fl. 76 Br., 76 Gld., do.

Inhaster, umfangreich, und stellten sich deren Course ziemlich beträchtlich höher.

, 7. Aproz. 76 ½ ½⅞. Anleihe 34: 184 —183. Gloggnitz 119 118 ½.

d 5

.

Gld.

10 ¾ Gld. Meck⸗

Von Fonds waren an Alle übrigen Die Bank⸗Actien 1206 53 ½

Gld.

25 3 wFm. 2 2 ½ Br. 32 ½

278

a 25 Br., Hlv., do. 4proz. Obliga⸗ Friedrich⸗Wilhelms⸗Nord⸗ Br., 80 ¼ Gld. Köln⸗

3proz. inländ. 33

S ist im Laufe dieser Woche wenig Bemerkenswerthes zu 9 lden, was man wohl an den geringen Fluctuationen der gang⸗ arsten Papiersorten schon absehen kann. f dauernden Geschäftsstille beruhte zwar immer noch auf die in mei⸗ nem letzten Berichte angegebenen Gründe; ferner zeigen sich die meisten auswärtigen Papiermärkte ine s Mattigkeit, die hier diese St b

1 gkeit ) Stockung und Mangel an Unternehmungs⸗ lust festhält. 2 .

Die Ursache dieser fort⸗

fortwährend in einer gewissen

Die Schwankungen, welche die österreichischen Fonds

daher erfuhren, wurden nur durch unbedeutende Aufträge hervor

gerufen, welche bei dem geringsten Begehr ober Ausbieten à 2 „Ct. variirten.

2

Die süddeutschen Papiere behaupteten ihren festen Stand, und

die Umsätze in einigen Sorten, als württembergischen, badischen und

bayerischen waren von Belang.

Nach Anlehens⸗Loosen ist wenig

Frage, und die Preise im Allgemeinen flauer, die Speculation hat sich von diesen Papieren fast ganz weggezogen, und bei etwaigen Operationen geht man nur auf verzinsliche Effekten ein.

Der Handel in fremden Fonds hat zwar auch nachgelassen;

doch sind die sardinischen, toskanischen, belgischen und holländischen

Certifikate fortwährend gut anzubringen.

einige Kaufaufträge von auswärts belebten einigermaßen das Ge⸗ schäf in Fried.⸗Wilh.⸗Nordbahn⸗, Köln⸗Mindener und Bexbacher Aectien.

gemeinen gesuchter, besonders war nach London, Paris, Amsterdam, Augsburg und Wien viel Frage, und man bewilligte etwas höhere Course.

Wechsel bringen.

Geschäft

In Eisenbahn⸗Actien etwas mehr Umsatz, als letzte Woche; Die fremden Wechsel blieben am Schlusse der Woche im All⸗

Das baare Geld scheint wieder flüssiger zu werden, Diskonto⸗ fehlen auch, und solche sind zu 2 ¼ a ½ willig anzu⸗

Amsterdam, 23. Aug.

Holl. Fonds waren bei geringem heute etwas flauer.

In Span. Ard. war der Handel

wiederum sehr groß; sie schienen Anfangs der Börse durch bedeu

tende Einkäufe steigend, doch konnten sich die hohen Preise nicht behaupten; alle übrigen Gattungen blieben etwas mehr angeboten. Russ. und Oesterr. wenig verändert.

76. gr. Piecen Russ. alte 105 ½.

Ueber den Gang der Bör⸗

Peru 79.

Peru sehr gedrückt. 1 Holl. Int. 57 ½ proz. neue 68 ½, . Span. Ardoins 12 %, 2 ¹ %, ½, ½¼. Zproz. do. 38 ½. Coupons 8 ½, 2 ½proz. 42 ½%,

Oesterr. Met. 5proz. 78 ½.

Markt⸗Berichte.

Berliner Getraidebericht vom 26. August. Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 54 —59 Rthlr. Noggen loco 37—40 Rthlr. 5 pr. Aug. 37 Rthlr. Br., 362 Sept./Okt. 37 ¼ Rthlr. Br., 5 pr. Frühjahr 1851 41 àaà 11 ½ BuES Gerste, große loco 25—27 Rthlr. kleine 22 27 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 19—21 Rthlr. 6 »„ 50pfd. pr. Sept./ Okt. 20 Rthlr. Br., 19 ¾ 48pfd. pr. Frühjahr 23 Rthlr. 2 22 ½ 60pfd. 23 Rthlr. bez. u. G. Erbsen 40 —45 Rthlr. Rüböl loco 12 Rthlr. bez. pr. Aug. 12 Rthlr. Br., 11 G. Aug./Sept. 12 Rthlr. Br., 11 1 G. Sept. /Okt. 11 Rthlr. Br., 11 ½ bez., 11 ¾ G. Okt. /Nov. 11 % Rihlr. Br., 11 G. deg Dee 11 3 Rthlr. bez. u. Br., 11½ G. März /April 1851 12 8 1 vöö1uöu.“.“] Leinöl loco 11 ¾ Rthlr. bez. pr. Aug. —Okt. 11 ½ Rthlr. bez. Mohnöl 13 a 122½ Rthlr. Palmél 11 ¾ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ¼ à 12 Rthl Spiritus loco ohne Faß 18 ½ a 18 Rthle. verk. mit Faß pr. Aug. 7 ½ d v Aug./ Sept. V 11““ Sept./Okt. 4 pr. Frühjahr 1851 19½ Rthlr. verk., 20 Br., 19 ½ G.

NG. . G. SCe.

Rthlr. bez., 41 ¼

b 8z 8

u. Br.

20 ½ 2

88 Telegraphische Notizen. Paris, 23. Aug. 3 proz. 58.50. 5proz. 97.20 baar

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei. Beilage

selbst benutzten Wohngebäuden, außer dem Wege der Vermiethung

zinssteuer bestehen,

zum Preußischen Staa

ts-Anzeiger.

Dienstag d. 22. Aug.

Deutschland.

Oesterreich. Wien. Sachsen. Dresden.

Eisenbahn⸗Verkehr.

Markt⸗Bericht Haupt⸗Getraide⸗Arten.

Die Hauszinsbesteuerung. Cholera.

Kammer⸗Verhandlungen.

Deutschland.

Oesterreich. Wien, 23. Aug. Ueber die Ausführung der im §. 4 des Kaiserlichen Patentes vom 10. Dktoher .J. angeordneten Ausdehnung der Hauszins⸗Besteuerung auf mehrere Gebäude und Ortschaften, wirksam für die Kronländer, in denen die Hausklassen⸗ und Hauszinssteuer eingeführt ist, ergeht folgende Vorschrift:

„Zufolge des §. 4 des allerhöchsten Patents vom 10. Oktober 1849 ist vom 1. November 1849 an die Besteuerung der Wohngebäude nach dem Zinsertrage in jenen Kronländern, in welchen die Gebäudesteuer eingeführt ist, auf alle Gebäude auszudehnen, welche außerhalb der bisher der Haus⸗ zinssteuer unterworfenen Orte a) in Ortschaften gelegen stnd, in denen we⸗ nigstens die Hälfte der Gebäude einen Zinsertrag durch Vermiethung ab⸗ wirft oder welche b) außer diesen Ortschaften gelegen, durch Vermiethung benutzt werden. Zur Vollziehung dieser Anordnung werden im Grunde der Beschlüsse des Minister⸗Rathes folgende Bestimmungen er⸗ lassen: 1) Die Besitzer der in einer Steuergemeinde, in welcher die Hauszinssteuer bisher nicht eingeführt ist, gelegenen Wohngebäude, welche ganz oder zum Theil durch das ganze Jahr oder einen Theil desselben im Wege der Vermiethung benutzt werden, haben innerhalb der Frist, welche von der Bezirks⸗Hauptmannschaft, oder in den Ländern, in denen die Be⸗ zirks⸗Hauptmannschaften noch nicht bestehen, von dem Kreisamte festgesetzt werden wird, genau anzugeben, welchen Betrag sie im Jahre 1849 an Miethe für dasselbe bezogen haben. Diese Angaben sollen von den Besitzern der Gebäude, welche die Hausklassensteuer nach der achten Klasse oder nach ei⸗ nem höheren Ausmaße entrichten, mittelst schriftlicher Bekenntnisse nach dem Muster K. bei dem Bürgermeister oder Ortsvorstande der Gemeinde einge⸗ bracht werden. Die Besitzer anderer Gebäude können, wenn sie die Einbrin⸗ gung eines schriftlichen Bekenntnisses nicht vorziehen, die angeordnete An⸗ gabe bei den Bürgermeistern und Ortsvorständen mündlich vorbringen, wo⸗ selbst diese mündlichen Angaben in ein für jede Steuergemeinde abgesondert, nach dem beiliegenden Muster B. vorbereitetes tabellarisches Protokoll einzutragen sind. 2) Zeigt sich durch diese Angaben oder ist es ohnehin bekannt, daß in einer Ortschaft wenigstens die Hälfte der Wohngebäude einen Zinsertrag durch Vermiethung abwirft, und diese Ortschaft sich daher in dem Falle des §. 4 2) des allerhöchsten Patents vom 10. Oktober 1849 befindet, so hat die Bezirks⸗Hauptmannschaft (das Kreisamt) zu verlassen, daß sämmtliche Ge⸗ bäude in dieser Gemeinde der Hauszinssteuer unterzogen werden. Außer diesen Orten ist die Hauszinssteuer nach dem §. 4 b) des allerhöchsten Pa⸗ tents nur für die durch Vermiethung benutzten Wohngebäude zu bemessen. 3) Insofern bei einer Stadt ein oder mehrere Vorstädte bestehen, in denen der überwiegend größere Theil der Wohngebäude nicht durch Vermiethung benutzt zu werden pflegt, so sind diese Vorstädte mit der CeadJge den⸗ jenigen Vorstädten, bei denen das entgegengesetzte Verhältniß 8 nannh. menzurechnen. In einem solchen Falle wird die Stadt sammit W 1 ten, in denen wenigstens die Hälfte der Wohngebäude durch Vermiethung enutz wird, der Hauszinssteuer unterworfen, die übrigen Vorstädte hingegen werden nach der Bestimmung des §. 1 b. des allerhöchsten Patentes vom 10. Oktober 1849 behandelt. 4) Wenn der Miethzins nicht in Gelde, sondern ganz oder theilweise in Leistungen anderer Art besteht, so sind dieselben nach 85 im Jahre 1849 bestandenen Preisen, oder, so weit es an⸗ öffentlich beglau⸗ bigten Preislisten für die in der Frage stehenden Gegenstände fehlt, 8 8 ner anderen angemessenen Art zu veranschlagen, und es ist EA Miethzins zu berechnen. 5) Ist der Miethzins nicht allein I Be⸗ nutzung der Hausbestandtheile, sondern auch für den Genuß eines Gartens, eines anderen Grundstücks oder von Einrichtungsstücken bedungen, so kann für solche Nebengenüsse ein dem Werthe derselben angemessener Betrag, welcher jedoch in der Regel ein Drittheil des Miethzinses nicht überschresfen darf, in Abzug gebracht werden. Würde ein größerer Abzug in Anspruch genommen, so muß derselbe durch Sachverständige geprüft und richtig ge⸗ stellt werden. 6) Bei den von den Hausbesitzern in Orten, welche nach §. 2 dieser Verordnung der Hauszinssteuer ganz einzubeziehen sind, wie auch bei theilweise vermietheten Ge⸗ ist sich in Absicht auf den Anschlag der benutzten Gebäude oder Bestandtheile nach den Vorschriften zu benehmen, welche für die Bemessung der Haus⸗ daher ist der Zinsertrag solcher Gebäude oder Wohn⸗ bestandtheile durch Vergleichung mit anderen vermietheten ihnen ähnlichen Gebäuden oder Hausbestandtheilen zu bestimmen. 7) Von dem Zinsertrage der Gebäude, welche zufolge der gegenwärtigen Verordnung in die Haus⸗ zinssteuer einbezogen werden, sind 30 pCt. zur Bedeckung der Erhaltungs⸗ Kosten in Abzug zu bringen und von dem Reste 12 pCt. als Hauszins⸗ steuer und 4 pCt. als außerordentlicher Zuschlag für das Jahr 1850 dem Hausbesitzer zur Einzahlung vorzuschreiben. Würde aber die Hauszinssteuer sich von einem Gebäude für das Verwaltungsjahr 1850 unter dem⸗ jenigen Betrage ergeben, der nach dem bisherigen Ausmaße der Hausklassensteuer sammt dem Zuschlage eines Drittheiles entfiel, so hat es bei diesem höheren Ausmaße für das Verwaltungsjahr 1850 zu verbleiben. 8) Von der Hauszinssteuer sind ausgenommen: 1) alle Ge⸗ bäude, welchen nach den für die Hauszinssteuer bisher bestehenden Vor⸗ schriften die Befreiung von derselben zusteht; 2) in den Orten, in denen nicht sämmtliche Wohngebäude der Hauszinssteuer zu unterliegen haben, die nicht mehr als drei Wohnbestandtheile enthaltenden und daher der 12ten Klasse der Hausklassensteuer eingereihten Gebäude, welche von dem Eigenthümer bewohnt und nur zum Theil vermiethet sind; diese Gebäude haben noch ferner in der Hausklassensteuer zu verbleiben. 9) Die Angaben der Hausbesitzer über die im Jahre 1849 bezogenen Hauszinse, wie auch die durch Vergleichung mit anderen Gebäuden oder Hausbestandtheilen nach dem . 5 ermittelten Betrage, sind von den Bezirkshauptmann⸗ schaften (den Kreis-Aemtern) mit Beobachtung der für die Hauszins⸗ steuer bestehenden Vorschriften zu prüfen und richtig zu stellen. Im Grunde dieser Prüfung und Richtigstellung wird die entfallende Steuer⸗ gebühr nach den Bestimmungen des §.7 der gegenwärtigen Verordnung berechnet und vorgeschrieben. 10) Von den Gebäuden, welche in Folge der Bestimmung des §. 4 des Patents vom 10. Oktober der Hauszinssteuer unterzogen werden, wird die Hausklassensteuer, und in jenen Ländern, in welchen die Grundsteuer von der Haus⸗Arca zu entrichten, ist, diese Grund⸗ steuer an der Hauszinssteuer abgerechnet. 11) Verheimlichungen und un⸗ richtige Angaben eines bezogenen Zinses werden nach den für die Hauszins⸗ Besteuerung bestehenden Vorschriften behandelt und bestraft. 12) In 9. e⸗ ziehung auf die zeitliche Befreiung von der Steuer⸗Entrichtung bei Bau⸗ führungen bleiben die mit dem Dekrete der vereinigten Hoffanzlei vom 24. Februar 1835 bekannt gegebenen Bestimmungen aufrecht.

bäuden in anderen Ortschaften,

exeriie 2 84

Ueber den Verlauf der unter den Arbeitern am Semmering ausgebrochenen Cholera⸗Epidemie entnimmt der Lloyd einer ihm zugekommenen Mittheilung unter Anderem folgende Details: „Re gierungsrath Knolz, welcher am 11ten d. M. Abends in Schottwien eintraf, besuchte unverweilt die ganze, bei fünf Meilen betragende, in Bau⸗Angriff genommene Eisenbahnstrecke in Begleitung der übri⸗ gen Kommissionsglieder und in Gesellschaft von technischen, bau⸗ verständigen und exekutiven Personen, um sogleich an Ort und Stelle die erforderlichen Maßnahmen einleiten zu können. Vom 7. August, als dem Beginne der Cholera⸗Erkrankungen, bis zum 12ten dess. M., sind 61 Arbeiter hieran erkrankt, 32 gestorben, 4 genesen und 25 in der Behandlung verblieben. Von der Ge⸗ sammt⸗Summe der dort beschäftigten Arbeiter, welche 11,551 betrug, haben 972 die Bauplätze verlassen, jedoch nicht alle aus Furcht vor der Cholera, sondern Viele entfernten sich in Folge von Werbungen zum Baue des triester Eisenbahnhofes, andere such⸗ ten Beschäftigung bei der südöstlichen Staats⸗Eisenbahn. Das Er⸗ scheinen der Kommission an Ort und Stelle, die Zusicherung schnel⸗ ler ärztlicher Hülfe, an der es bisher gemangelt hatte, die sofortige Fürsorge für gesunde Lebensmittel, haben um so mehr zur Beruhi⸗ gung der geängstigten Gemüther beigetragen, als sich die Arbeiter durch die unverweilt vorgenommene Vertilgung schlechter Nahrungs⸗ mittel und Getränke überzeugt hatten, es sei der Staatsverwaltung mit ihrer Hülfeleistung wirklich Ernst. So wurden über hundert Eimer saures und gesundheitsschädlich befundenes Bier an Ort und Stelle ausgelassen und viele andere schädliche Eßartikel vertilgt; ferner die Einleitung getroffen, daß bei der dermalen ungenügen⸗ den Anzahl von Aerzten für die Zukunft auf der Bahnstrecke vier Doktoren der Medizin nebst vier Assistenz⸗Aerzten angestellt und zweckmäßig vertheilt, so wie eine hinreichende Anzahl von Spi⸗ tälern errichtet werde. Die einzelnen Bauunternehmer haben sich auch zur Befolgung der getroffenen Anordnungen bereitwilligst her⸗ beigelassen, und in wunderbarer Schnelle waren die Spitäler ent⸗ standen, so wie die übrigen Maßregeln im Gange. Es ist weiter eine verschärfte, fortwährende Aufsicht über alle Schankhütten, Fleischbänke und sonstige Lokalitäten, wo Eßwaaren verkauft wer⸗ den, angeordnet worden. Unter diesen Umständen ist zu hoffen, daß der Weiterverbreitung des Uebels in kurzer Zeit ein fester Damm entgegengestellt werden und das großartige Bauunternehmen hier⸗ durch keine Unterbrechung erleiden wird.“

Dresden, 21. Aug. (Dresd. S2HAE1öö der zweiten Kammer wurde die gestern begonnene die Ablösung der Lehngelder⸗Verbindlichkeit zu Ende gebracht. An der Debatte über §. 2 des Gesetzentwurfs be⸗ theiligten sich heute noch die Abgeordneten Riedel, Elbel, Unger, Huth, Stockmann, Päßler, Herrmann, Haußmann, Lehmann, von

d.

Criegern und Staats⸗Minister von Friesen, ohne jedoch in ihren

Sachsen. heutigen Sitzung Berathung über

ist ein dringendes Bedürfniß, und es hat sich daher die Deputation einstimmig und aus vollster Ueberzeugung für die Nothwendigkeit eines dies bezweckenden Gesetzes entschieden und glaubt, daß die Ansprüche, die man bei der Neuheit des Versammlungs⸗ und Ver⸗ einswesens an ein solches Gesetz machen kann, aber auch machen muß, in dem vorliegenden Entwurfe in der Hauptsache vollständig befriedigt werden.“

In dem weiteren Verlaufe gende Stelle vor:

„Um aber beurtheilen zu können, ob diesen Voraussetzungen seitens der Versammlung entsprochen werde, und zugleich ein Mittel zu haben, etwaigem Mißbrauche und dessen Folgen rechtzeitig be⸗ gegnen zu können, bedingt der Entwurf, daß die Versammlungen und Vereins⸗Zusammenkünfte der Behörde angezeigt werden, daß Ver⸗ sammlungen und Vereine Ordner, Leiter oder Vorsteher haben, denen zunäͤchst die Aufrechthaltung der gesetzlichen Ordnung in denselben obliegt, und daß die Behörde jederzeit berechtigt ist, durch Abgeord⸗ nete ihrerseits den Versammlungen beizuwohnen, wodurch die Re⸗ gierung zugleich in den Stand gesetzt wird, die Meinung des Vol⸗ kes in öffentlichen Angelegenheiten kennen zu lernen.“

Gegen den letzten Satz dieser Stelle legt Regierungsrath von Zehmen entschieden Protest ein, weil in den Klubs die öffentliche Meinung nicht repräsentirt werde und er nicht wünsche, daß diese Ansicht in einem Deputations⸗Berichte der ersten Kammer aus dem Jahre 1850 ohne Erwiederung bleibe.

Se. Königliche Hoheit Prinz Johann und der Referent, Bürgermeister Hennig, geben dem vorhergehenden Sprecher zwar darin vollkommen recht, daß die Klubs die Meinung des Volkes nicht repräsentirten, machen aber darauf aufmerksam, daß es der Regierung dessenungeachtet von großem Nutzen sein müsse, zu erfah⸗ ren, was in den Vereinen und Versammlungen vorgehe, wäre es auch nur deshalb, um einen Fingerzeig für die zu treffenden Maß⸗ regeln zu erhalten. Herr von Heynitz dagegen pflichtet mehr der Ansicht des Herrn Regierungsraths von Zehmen bei, weil nur die Stände⸗Versammlung das gesetzliche Organ des Volkes sei.

Nach dieser Kundgebung der Ansichten der genannten Red⸗ ner wurde zur Berathung der einzelnen Paragraphen der Vor⸗ lage und zwar zunächst der §§. 1 bis mit 16 (Abschnitt I. „Von den Versammlungen“) verschritten. Nicht unerwähnt mag blei⸗ ben, daß die Staats⸗Regierung mit allen sowohl in diesem wie in den übrigen Abschnitten der Vorlage von der Deputation beantrag⸗ ten Abänderungen und Zusätzen sich einverstanden erklärt hat.

Bei §. 1 beantragte Ober⸗Hosprediger Dr. Harleß den Weg⸗ fall folgenden Satzes: „Zur Veranstaltung friedlicher Versammlun⸗ gen bedarf es keiner besonderen Erlaubniß“ weil dessen Wegfall unbedenklich, sein Stehenbleiben dagegen nach allen Seiten hin un⸗ klar, ja sogar bedenklich wäre. Nach einer gründlichen Ausfüh⸗

des Berichts kommt alsdann fol⸗

heutigen Reden dem, was sie gestern ausgeführt, wesentliche neue Momente beizufügen.

Die Abstimmung über §. 2 zerfiel in 5 Fragen. Die ersten Sätze desselben bis zu der Stelle, wo die Majorität der Deputa⸗ tion ihren Aenderungs Vorschlag eingebracht hat, wurde einstimmig angenommen. Die zweite Frage wurde auf den Antrag der Depu⸗ tations⸗Majorität gestellt, der mit 20 gegen 24 Stimmen verwor⸗ fen wurde.

Hierauf fand die betreffende Stelle des Gesetz⸗Entwurfs selbst gegen 19 Stimmen Annahme. Der Antrag des Abgeordn. Unger, das Maximum der für ein Jahrhundert zu rechnenden Fälle (von fünf) auf vier herabzusetzen, wurde ebenfalls und zwar mit 30 gegen 20 Stimmen verworfen und dafür sodann die Bestimmung des Gesetz⸗Entwurfs (5 Fälle) gegen 2 Stimmen angenommen. Der ganze §. 2 wurde nun gegen 9 Stimmen genehmigt, mithin ist die Regierungsvorlage hier unverändert angenommen.

8 Die §s. 3, 4, 5 und 6 veranlaßten keine Debatte und wur⸗ den mit einer von der Deputation bei §. 6 vorgeschlagenen redactio⸗ nellen Abänderung einstimmig oder gegen einige Stimmen ange⸗ nommen. Bei §. 7 beantragte der Abgeordnete von N ost iz⸗ Drzewiecki, die Präklusivfrist für die Anmeldung zur Ablösung in der Art zu verkürzen, daß anstatt 31. Dezember 1853 gesetzt werde: 31. Dezember 1851. Es fand jedoch dieser Antrag nicht ausreichende Unterstützung, vielmehr wurde der §. 7 fast mit Ein⸗ helligkeit angenommen. 1 Abstimmung über die Annahme des ganzen Gesetzes erklärte noch der Referent, Abg. Vice⸗Präsident von Criegern, daß er, um dem Zustandekommen desselben nicht hinderlich zu sein, von seinem gestrigen Entschlusse, bei Verwerfung des Majoritäts⸗ Antrags gegen das ganzer Gesetz zu stimmen, abgehen und für die Regierungsvorlage votiren werde. Die von⸗ dem Frralenten nun⸗ mehr gestellte Frage: „Will die Kammer den vorliegenden Gesetz⸗ entwurf mit den beschlossenen (redactionellen) Abänderungen anneh⸗- men?“ wurde bei namentlicher Abstimmung von 38 Abgeordneten mit Ja, von 12 mit Nein öö so daß also der ganze Ge⸗

ztwurf pure angenommen ist. Als shrauf Präsident die öffentliche Sitzung zu schließen

im Begriff war und dabei bemerkte, daß er zu der nächsten Sitzung durch Karten einladen werde, ergriff der Abgeordnete von Nostiz⸗ Drzewiecki noch das Wort und stellte in Anbetracht des gegen⸗ wärtigen Mangels an zu berathenden Materialien den Antrag: entweder bei der Staatsregierung zu beantragen, dieselbe wolle die Kammern bis auf die in Thätigkeit bleibenden Deputationen auf einige Wochen vertagen, oder die Kammer wolle in ihrer Gesammt⸗ heit um einen dieselbe Wirkung äußernden Urlaub einkommen. Auf die Bemerkung des Präsidenten, daß die Berathung dieses Antrags sich besser für eine geheime Sitzung eignen dürfte, erklärte sich der Antragsteller hiermit einverstanden, worauf die öffentliche Sitzung geschlossen und zu einer geheimen übergegangen W *ꝙAus der gestrigen Sitzung der ersten Kammer ist die Debatte über die Frage noch nachzuholen, ob die Verordnung vom 3. Junt v. J. als Entwurf zu einem Gesetze über das Vereins⸗ und Ver⸗ sammlungsrecht betrachtet werden könne. . Der Deputations⸗Bericht läßt sich hierüber in folgender Weise vernehmen: „Wer das Versammlungs⸗ und Vereinswesen in den letzten beiden Jahren nur einigermaßen mit unparteiischem Auge beobachtet hat, dem muß sich die Ueberzeugung aufdrängen, daß sich dasselbe, wenn es seinen Zweck: die politische Bildung des Volkes zu för⸗ dern, erreichen soll, ohne dabei die öffentliche Ordnung und Sicher⸗ heit zu gefährden, innerhalb gewisser Gränzen zu bewegen hat. Diese Gränzen zu bestimmen und deren Ueberschreitung in Zeiten zu begegnen, ist Sache der Gesetzgebung. Daß das Gesetz vom 14. November 1848 diese seine Aufgabe nicht in befriedigender Weise gelöst hat, dies haben, wie die Motive zu dem Entwurfe richtig bemerken, die Erfahrungen der beiden letz⸗ ten Jahre gelehrt. Diese Lücke in der Gesetzgebung auszufüllen,

rung in den beiden angegebenen Richtungen hin, fügte der Herr Antragsteller mit Rücksicht auf das letztgenannte Motiv hinzu: Er fürchte, daß unter gewissen Eventualitäten dieser Satz des Paragra⸗ phen dazu werde mißbraucht werden, das ganze Gesetz zu umgehen. Er könne sich den Fall recht gut denken, daß ein Richard Cobden, Victor Hugo und ein Emil Girardin auf Grund dieses Paragraphen hier zu Lande „friedliche Versammlungen“ veranstalteten, über deren friedlichen Charakter man aber sehr in Zweifel sein dürfte. Ob⸗ gleich nun der Antrag in der Kammer hinreichende Unterstützung ge⸗ funden hatte und vom General⸗Lieutenant von Nostitz⸗Wallwitz befürwortet worden war, so wurde er schließlich dennoch gegen 9 Stimmen verworfen, nachdem derselbe vorher vom Staats Minister Dr. Zschinsky, dem Referenten Bürgermeister Hennig X““ von Zehmen bekämpft worden war. Man die übrigen 11“ 4 das Prinzip, das Thema für satz, und daß die anderen Bestimmungen Ferrenz.gs schen Grund⸗ Einschränkungen dieses obersten Grundsatzes wären. eeT

Dagegen wurde §. 1 mit der von der Deputation beantragten Abänderung einstimmig angenommen, dergestalt, daß der erste Satz desselben nun also lautet: „Zu friedlichen Versammlungen und de⸗ ren Veranstaltung bedarf es keiner besonderen Erlaubniß.“

Der §. 2 wurde mit dem von der Deputation in Vorschlag ge⸗ brachten redactionellen Zusatze gleichfalls mit Einstimmigkeit geneh⸗ migt, nachdem Vice⸗Präsident Gottsch ald seinen Antrag: dem Worte „Polizei „Behörde“ „Sicherheits⸗-“ auf die Ein⸗ haltung des Staats⸗Ministers Dr. Zschi nsky, daß die desfallsige Bestimmung in die zu dem Gesetze gehörige Ausführ⸗Verordnung werde aufgenommen werden, zurückgezogen hatte. Die §8§. 3 und 4 finden, letzterer nach einer kurzen Bemerkung des Staats⸗Ministers Dr. Zschinsky, ohne Debatte einhellige Genehmigung. Der §. 5 gelangt in der von der Deputation vorgeschlagenen veränder⸗ ten Fassung, mit der sich auch die Staats⸗Regierung einverstanden erklärte, zur einstimmigen Annahme. Der §. 5 lautet nun folgen⸗ dermaßen: „Versammlungen, deren Zweck es ist, Gesetz⸗Uebertre⸗ tungen oder unsittliche Handlungen zu begehen, vazu aufzufordern oder doch dazu geneigt zu machen, sind verboten. 8 ei §. 6, wel⸗ cher von der Beschickung der Versammlungen durch Beauftragte der Polizei⸗Behörde handelt, bringt Herr Bürgermeister Müller ein Amendement des Inhalts ein, daß die Polizei⸗Behörde befugt sein soll, jede Versammlung durch einen oder „mehrere verpflichtete Be⸗ auftragte zu beschicken. Es findet bei der Abstimmung dieser Zusatz⸗ antrag einstimmige Annahme. Nicht so ein Amendement des Bür⸗ germeisters Wimmer, nach welchem die Beschickung der Versamm⸗ lungen durch die Polizeibehörden in dem Gesetze aus einer fakulta⸗ tiven in eine präzeptive Bestimmung umgewandelt und demgemãß anstatt des Wortes „befugt“ gesetzt werden sollte: „verpflichtet’. Jedoch will der Herr Antragsteller diese Verpflichtung nur auf die⸗ jenigen Versammlungen beschränkt wissen, nin welchen öffentliche Angelegenheiten erörtert werden“. Nach einer ausgedehnten De⸗ batte über dieses Amendement, bei welcher sich Se. Königliche Ho⸗ heit Prinz Johann, Herr von Erdmannsdorf, Herr von Zehmen, Herr Staatsminister Dr. Zschinsky und der Königliche Kommissar Herr Geheimerath Kohlschütter dagegen und die Herren Vice⸗Prä⸗ sident Gottschald, Secretair Starke und Superintendent Dr. Groß⸗ mann dafür aussprechen wird gegen 7 Stimmen ver⸗ worfen und der ganze §. 6 hierauf mit dem Amendement des Herrn Bürgermeisters Muͤller und einem von der Deputation in Vorschlag gebrachten Abänderungs⸗Vorschlage einstimmig angenom⸗ men. Die §§. 7 und 8 werden wieder ohne Debatte und §. 9 mit einem vom Vice⸗Präsidenten Gottschald in Vorschlag gebrachten redactionellen Zusatz⸗Antrag einstimmig angenommen.

Zu §. 10 hatte die Deputation Folgendes bemerkt und bean⸗ tragt: Obgleich nach der Absicht des Entwurfs es sich von selbst verstehen dürfte, daß vdie Theilnehmer einer aufgelösten Versammlung

sich nicht sofort anderweit versammeln dürfen, weil außerdem der

Zweck der Auflösung gänzlich vereitelt würde, so hält doch die De⸗