1 8
putation, um jeden Zweifel zu beseitigen, Worte „entfernen“ noch den Zusatz zu beantragen
neuem nachgekommen zu sein.” meister Müller und von Erdmannsdorf
gebracht und daselbst in Bereitschaft den, auch darf Niemand ꝛc.“ ment mit 16 gegen 14 Stimmen
Bei §. 12 hatte die der Verordnung vom 7. Sätze des Paragraphen in folgender gender Gefahr für die öffentliche Ruhe,
Deputation unter
8
Festlichkeiten, verboten werden.“
er erwähnten Verordnung gebrauchten Worten: Sicherheit bedroht erscheint“ — desfallsiger Antrag wird jedoch mit 17 gegen 14 Stimmen abgelehnt, und ein Antrag des Herrn Dr. Großmann auf „kirchliche oder religiöse Prozessionen“, findet Der §. 12 gelangt hierauf mit
öffentliche Ruhe, Ordnung und
den Vorzug; sein
Wegfall der Worte: o keine ausreichende Unterstützung. 2 der beschlossenen Abänderung zu eins
Kammer zu einer Bemerkung Veranlassung. mig genehmigt. Der
unterliegen sollen. Unter d heißt es:
er einzelnen Konfessionen stattfinden.“ Herr
Dr. Großmann beantragt den Wegfall dieses Punktes,
em ganzen Gesetze
lungen in dem Gesetze mit der Idee desselben in Zusammenhange stehe.
aufgenommen würden. mordes in seinen Gesetzen nicht gedacht, Grunde wünsche er auch hier, daß
ragraphen
trage auf die Erfahrungen, welche sich Vieles, was doch nicht das Kriterium trage, hinter dieses ten „freien Gemeinden“. ventikelwesen Vorschub geleistet. entstandenen Debatte betheiligten sich
Bei der Abstimmung wurde
für angemessen, : „dürfen sich auch nicht anderweit versammeln, ohne den Vorschriften im §. 2 Dieser von den Herren Bürger⸗ angefochtene Zusatz der Deputation wird gegen 6 Stimmen verworfen und der §. 10 in der Fassung der Regierungs⸗Vorlage alsdann einstimmig geneh⸗ migt. Zu §. 11 brachte Vice⸗Präsident Gottschald ein Amende⸗ ment dahin gehend ein, daß der Anfang des Paragraphen also hei⸗ ßen sollte: „An den Ort der Versammlung dürfen keine Waffen gehalten oder aufbewahrt wer⸗ Es wird jedoch auch dieses Amende⸗ verworfen und der Paragrap in der Fassung der Vorlage wieder einstimmig gebilligt.
Bezugnahme auf §. 1 Mai 1849 die Fassung der ersten beiden Weise beantragt: „Bei drin⸗ Ordnung und Sicherheit können Versammlungen, so wie öffentliche Auf⸗ und Umzüge und Herr von Heynitz
timmiger Annahme. Die §§. 13, 14 und 15 gaben weder der Deputation noch der Sie werden einstim⸗
§. 16 endlich führt diejenigen Versammlungen auf, welche den Bestimmungen der §§. 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10 und 14 nicht „Versammlungen, ediglich zur regelmäßigen kirchlichen Erbauung nach der Verfassung
nur von politischen Versammlungen die Rede sei und sonach die Aufführung religiöser und kirchlicher Versamm⸗ keinem logischen Uebrigens, fügte er warnend hinzu, gebe es Dinge von so zarter Natur, welche am besten nicht in die Gesetze Solon habe des Verbrechens des Vater⸗ aus einem ähnlichen der Punkt d. gestrichen werde. Herr Regierungsrath von Zehmen will aus Punkt c. dieses Pa⸗ „zu frommen oder wohlthätigen Zwecken“ den Wegfall der Worte: „frommen oder.“ Derselbe gründet sich bei diesem An⸗ man neuerdings gemacht, indem der Frömmigkeit an sich Wort geflüchtet habe, wie z. B. die sogenann⸗ Alsdann werde dadurch auch dem Kon⸗ An der über diese beiden Anträge Herr von Erdmannsdorf, Se. Königl. Hoheit Prinz Johann, Staats⸗Minister Dr. Zschinsky, Herr von Schönberg⸗Bibran und Herr von Heynitz, welche sämmt⸗ lich gegen die beiden gestelltin Anträge sich aussprachen, wogegen sie durch Herrn Ober⸗Hofprediger Dr. Harleß Befürwortung fanden. denn auch der Antrag des Herrn von
1458
nach dem Zehmen gegen 7 und der des
von 2 Stimmen zur Annahme.
heute vertagt.
Herrn Dr. Großmann gegen 9 Stim⸗
men abgelehnt und gelangte hierauf §. 1 Bei §. 16, mit dem der erste Ab⸗
schnitt zu Ende geht, wurde, wie schon berichtet, die Berathung auf
—
2
Grünberg.
16 unverändert gegen Glogau.
2SSgUer
—
Im Laufe
h für Güter
Eisenbahn⸗Verkehr.
Rheinische Eisenbahn. des Monats Juli d. Eisenbahn 58,797 Personen und 289,491 Ctr.
Die Einnahme betrug für Personen 50,098 Rthlr. 25 Sgr. 6 Pf.
—+ IN₰.
J. wurden auf der Rheinischen Güter befördert.
Breslau...
u“ e“ Leobschütz..
Ratibor ....
„6ö6“
üüeüeee .. üäeerüerereeeeeseeee
Füeeürmmbb
.5„ 166
22,297 „ 8 Magdeburg
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zusammen exkl. der Postgüter .
giebt den in „Sobald die
in den für Marktstädten
Personen⸗Frequenz der Magdeburg⸗Leipziger Eisenbahn.
Bis inkl. 10. August c. wurden befördert..
vom 11. August bis inkl. 17. August c. inkl.
1422 Personen aus dem Zwischenverkehr-—
Markt⸗Berichte. Preise der vier Haupt⸗Getraide⸗Arten die preußische Monarchie im Monat Juli natlichen Durchschnitte in preußischen Silbergroschen und Scheffeln angegeben.
72,3065 Rthlr. 3 Sgr. 6 Pf. Halberstadt
451,973 Personen, Halle
Stendal...
Nordhausen . Mühlhausen. EI
Torgau ....
167,762 Personen.
in Summa
Münster .... Minden .... u Paderbooonrnr .. Dortmund.
8 606186
Köln bedeutendsten einem mo⸗
1850 nach
Namen der Städte.
Wetzen roasen Gerste Hafer
Königsberg .. Memel.. Sisit Insterbuug. . . Rastenbuug.
Neidenbug Danzggg. 8SS“
welche
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Roggen 1
Durchschnitts⸗Preise Preußischen Städte .. 5 Posenschen Städte.... 9 Brandenburgischen und Pom merschen Städte... 11 Schlesischen Städte. 8 Sächsischen Städte... 4 Westfälischen Städte ..... 14 Rheinischen Städte.... Posen, 23. 1 Rthlr. 23 Sgr. Rthlr. 5 Sgr. Sgr. 8 Pf. bis 1 Rthlr. 1 Sgr. 1 Pf Hafer 15 Sgr. 7 Pf. Buchweizen 1 Rthlr. bis 1 Rthlr. Kartoffeln 10 Sgr. bis 11 Sgr. Heu, der Ctr. zu 110 Pfd., 20 Sgr. Stroh, das Schockzu 1200 Pfd., 4 Rtl. 15 Sgr. bis 5 Rtl. 15 Sgr. Butter, ein Faß zu 8 Pfd., 1 Rthlr. 10 Sgr. bis
Gerste 264
82 * 412
424 12
Aug. (Der Scheffel zu 16 Metzen.) 4 Pf. bis 2 Rthlr. 2 Sgr. 3 Pf. 7 Pf. bis 1 Rthlr. 10 Sgr.
Weizen
bis 18 Sgr. 11 Pf. 3 Sgr. 4 Pf.
bis 25 Sgr.
1 Rthlr. 15 Sgr.
Bekanntmachungen. 499 — Wns Königl. Domainen⸗Vorwerk Petznick, Amts Ma⸗
Bekanntmachung.
rienfließ, im Ppritzer Kreise, 8 Meilen von Stettin, 3 Meilen von Stargard, 1 Meile von Arnswalde, Zachan und der Eisenbahn⸗Station Dölitz belegen, soll auf die 18 Jahre von Trinitatis 1851 bis Johannis 1869 meistbietend verpachtet werden.
Die zu verpachtende Domaine ist vollständig separirt und servitutfrei und besteht aus einem fast ungetrennt zusammenhängenden Areal von
6 Morg. 139 ¶R. Hof⸗ und Baustellen, 2 74 Gärten,
34 Acker,
13 W
150 Hütungen, 8 Rohrpläne, 77 Seen,
171 Unland, als Wege, Gräben,
Pfühle ꝛc.,
I.1.8 Morg. 120 DR. in Summa.
Der Acker wird jeßt in 9 Binnen⸗ und 5 Außen⸗ schlägen (resp. 1021 M. und 497 M.) bewirthschaftet und ist in den Binnenschlägen als ein guter Mittelbo⸗ den, welcher an einzelnen Stellen bis zum kräftigen Gerstboden hinaufsteigt, und in den Außenschlägen als leichter Boden anzusprechen. Von dem Acker in den 9 Binnenschlägen sind circa
142 M. zur 349 » 5,
2 2
8
Ib. Klasse, 1Ib 8 III. „ 2 2) IV. 2 22 V. Außenschlägen: 17 M. zur II. Klasse, 98 1II 9 8 278 2) 22 IV. 22 1094 v 5„ V. 5
“ und in den 5
bonitirt. Von den Wiesen sind circa 11 Morg. zu 20 Ctr. 20 16 3 14 35 12 48 85 8 85 6 d 8 9 13 5 „ 4 5 5) ud das Hütungsland ist auf 43 Kuhweiden abgeschätzt 8 Fsriäitm des jährlichen Pachtgeldes echlies. r die Torfnutzung ist auf 2512 Thlr. festgesetzt,
u b ist ncen e de von dem künstigen Pächter in vierteljäh⸗ den auf Grund der Läeitat bb111—
besmmt. on zu ertheilenden Zuschlag
angenommen 98 4 üendbriefen aund Hypotheken ꝛc.
besel werden. zinst wird, muß vor der Uebergabe Die gesammte bei der Ueb V
saat nebst Feld⸗ und Ghartendesetkagn 1n,gen ge. Aus⸗
eigenthümlich erwerben und das K z der Pächter
nach ungefährem Ueberschlage Kaufgeld dafür —
wa; nerhalb 8 Tagen nach der K Thlr. — in⸗
2 1 a Auch muß der Pächter im Stande sein eheghen 1
Objekte mit ihm eigenthümlich gehörigen Inventarien stücken zum Werthbetrage von mindestens 12,000 Thlr. zu besetzen.
Die weiteren Bedingungen können in unserer Do⸗ mainen⸗Registratur hierselbst und bei dem Domainen⸗ Amte zu Marienfließ eingesehen werden.
Der Termin zu dieser Verpachtung ist auf Mitt⸗ woch den 25. September d. J., Vormit’. 10 Uhr, im Geschäfts⸗Lokale der unterzeichneten Königl. Regie⸗ rung hierselbst vor dem Regierungs⸗Rath Dann anbe⸗ raumt, in welchem die Bieter sich über ihre Befähigung zur Pacht durch Vorlegung genügender Atteste und über den Besitz des erforderlichen Vermögens auszuweisen haben.
Stettin, den 13. August 1850.
Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten. . (gez.) Triest.
[320] Nothwendiger Verkauf. Königliches Kreisgericht zu Kosten, den 11. Mai 1850. Das den Eduard und Emilie Wilhelmine Adelheid
Blodauschen Eheleuten gehörige, zu Kuschen sub Nr. 37 belegene Haus und Garten⸗Grundstück, abgeschätzt auf 5969 Thlr. 23 Sgr. 7 ½ Pf. zufolge der nebst Hypothe⸗ kenschein und Bedingungen in der Registratur einzu⸗ sehenden Tare, soll am 2. Dezember 1850, Vorm. 11 Uhr,
an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden.
Die dem Aufenthalte nach unbekannten Erben des Gutsbesitzers Adolph Blodau werden hierzu öffentlich vorgeladen.
[121 b] Einladung zur General⸗Versammlung der Stamm⸗ und Prioritäts⸗ Actionaire der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschifffahrts⸗Compagnie.
Die Herren Stamm⸗ und Priori⸗ täts⸗Actionaire unserer Gesellschaft werden hiermit in Gemäßheit des von BSBSr. Majestät dem Könige Allerhöchst vollzogenen Statuts vom 2 . April d. J. zu einer am Dienstag den 3. September d. J., 1 Nachmittags um 3 Uhr, im Lokale des hiesigen Börsenhauses abzuhaltenden Ge⸗ neral⸗Versammlung eingeladen.
In derselben soll
1) der Geschäfts⸗Bericht vorgetragen,
2) die Rechnung für das Jahr 1849 gelegt werden, und
3) die statutenmäßige Wahl eines Verwaltungsrathes, bestehend aus 9 stimmfähigen Actionairs und eben so vielen Ersatzmännern, stattfinden.
4) Haben die Herren Prioritäts⸗Actionaire zu entschei⸗ den, ob in dieser General⸗Versammlung gleichzeitig die von ihnen zu ernennenden zwei Mitglieder des Verwaltungsrathes gewählt werden sollen oder ob sie es vorziehen, daß hierzu die in der Ueberein⸗ kunft vom 18. Oktober 1848, §. 7, bestimmte Ge⸗ neral⸗Versammlung der Prioritäts⸗Actionaire be⸗
rufen werde.
5) Sind die Monenten für die noch nicht dechargirten Rechnungen pro 1846, 1847, 1848 und 1849 zu
Beschlußnah nträge zur Beschlußnahme müssen nach §. 12 des Statuts 12 Tage vor der unter
kurzer Angabe der Motive bei uns eingereicht werden.
Gegen Präsentation der Stamm⸗ und Prioritäts⸗ Actien sind die Einlaßkarten und Stimmzettel am 29. und 30. August und 2. September in unserem Comtoir, Holzhof Nr. 8, in Empfang zu nehmen.
Magdeburg, den 9. August 1850.
Die Direction der vereinigten Hamburg⸗Magdeburger Dampfschifffahrts⸗Compagnie.
[500] Hohenheim. Ankündigung der Vorlesungen an der Königl. Württemb. land⸗ und forstwirthschaftlichen Akademie im Wint rhalbjahr 1850 —51. 1 landwirthschaftliche: Direktor Walz: landwirthschaftliche Betriebs⸗ und Taxa⸗ tionslehre; Erläuterungen über den Hohenheimer Wirth⸗ schaftsbetrieb. Prof. Pistorius: allgemeiner Acker⸗ und Pflanzenbau, landw. Geräthe und Maschinen, Klein⸗ viehzucht, Weinbau, allgemeine Thierzucht. Professor Sie mens: landw. Technologie. Instituts⸗Gärtner Lucas: Obstbaumzucht. Wiesenbaumeister Häfener: Kunstwiesenbau. Wirthschafts⸗Inspektor Hintz: prak⸗ tische landw. Uebungen. — 2) For stwirthschaftliche: Professor Oberförster Frommannv forstliche Gewerbs⸗ lehre, Forstrecht, Exkursionen und praktische Demonstra⸗
tionen. Prof.⸗Verw. Breymayer: Forst⸗Encyklopä⸗ die, Forstbenutzung, Staats⸗Forstwirthschaftslehre, Ex⸗ kursionen und Demonstrationen. — II. Hülfswissen⸗ schaftliche Fächer: Prof. Dr. Riecke: ebene Geo⸗ metrie, Arithmetik, Algebra, Physik, mathematische Ue⸗ bungen. Prof. Dr. Fleischer: Chemie, Oryctognosie. Prof.⸗Verw. Breymaver: Planzeichnen. Oekonomie⸗ Rath Schmidtt landw. Buchhaltung. Secretair Bok⸗ mayer: National⸗Oekonomie. Thierarzt Dr. Rueff: Thierheilkunde, Zoologie. — Hülfsmittel der Akademie sind: naturhistorische, physikalische, chemische Produkten⸗, Boden⸗ und Modellsammlungen ꝛc., Bewirthschaftung der Domaine von ungefähr 900 Württembergischen Mor gen, mit Schäferei, Kuherei, Pferdezucht, Seidezucht und Seide⸗Abhaspelungs⸗Anstalt; ferner mit besonderen Ver⸗ suchsfeldern, botanischen Gärten, Obstbaumschulen, Ge⸗ müsegarten und Weinberg zc.; sodann Branntweinbren⸗ nerei, Bierbrauerei, Runkelrübenzucker⸗Fabrication, Stärke⸗Fabrication, Obstdarren, Flachsbereitungs⸗An⸗ stalt, Ackerwerkzeug⸗Fabiik, Mühlen, landw. Sämereien⸗ Handlung, Verwaltung eines Forstreviers von ungefähr 7000 Morgen, theils Staats⸗, theils Gemeinde⸗Wal⸗ dungen. Der Eintritt kann mit jedem Semesterwechsel stattfinden. Die Pension für Unterricht, Wohnung und Verwaltungskosten beträgt: für den inländischen Studi⸗ renden der Landwirthschaft 50 Fl. per Semester, für den inländischen Studirenden der Forstwirthschaft 30 Fl.; für den ausländischen Studirenden der Landwirthschast im ersten Jahre seines Aufenthalts 150 Fl. per Se⸗ mester, vom zweiten Jahre an 100 Fl., für den aus⸗ ländischen Studirenden der Forstwirthschaft durchaus 100 Fl. per Semester. Der Beitrag zu den Zeitschrif⸗ ten der Lese⸗Anstalt und der Unterhaltung beträgt 2 Fl. per Semester. Für Beköstigung, welche jeder Studirende nehmen kann, wie und wo er will, sind im Semester 80 Fl. im voraus einzulegen, worüber dann monatliche Abrechnung stattfindet. iese Beträge sind pränume⸗ rando in den ersten acht Tagen des Semesters zu be⸗ zahlen. Jeder Studirende erhält ein heizbares, einfach möblirtes Zimmer, der Ausländer auch Bett, Bettlein⸗ wand und Handtücher und die Wäsche derselben ohne besondere Vergütung; der Inländer hat diese Gegen⸗ stände mitzubringen und für deren Wäsche selbst zu sor⸗
gen. Holz kann von der Anstalt im Kostenpreis bezo⸗ gen werden. Das nächste Winter⸗Semester beginnt den 1. Oktober. Von neu Eintretenden wird erwartet, daß sie einige Tage vor Anfang des Semesters eintreten. Wegen der speziellen Aufnahme⸗Bedingungen ertheilt die unterzeichnete Stelle auf Anfrage nähere Auskunft. Im August 1850. Königliche Direction der land⸗ und forstwirthschaftlichen Akademie.
[500] 8)98 „ k 8 „„ 8 * 1 rif Verkauf einer Tuchfabrik.
Auf Antrag des jetzigen Besitzers soll die in dem hiesigen Amte in dem Sachsenwalde zu Aumühlen be⸗ legene Tuchfabrik nebst dazu gehörigen Ländereien u. s. w.
am Montag den 30. September d. J. öffentlich meistbietend verkauft werden.
Die Kaufliebhaber werden aufgefordert, sich an dem gedachten Tage Morgens 14 Uhr auf der Tuchfabrik zu Aumühlen einzufinden und sich wegen der Besichtigung dieses Gutes s. w. d. A. an den Besitzer, Tuchfabrikan⸗ ten Kämmerer zu Aumühlen, oder an den Chausseegeld⸗ Einnehmer Richter zu Schwarzenbeck zu wenden, bei de⸗ nen auch die Verkaufsbedingungen eingesehen, gegen Er⸗ stattung der Kopialien abschriftlich bezogen werden können.
Amt Schwarzenbeck im Herzogthum Lauenburg, den 16. August 1850.
F. Seestern⸗Pauly.
Sãchsisch⸗Schlesische Eisenbahn.
929 2c
Das Protokoll der am 15. August a. c. abgehaltenen General⸗Versamm⸗ lung der Sächsisch⸗ Schlesischen Eisen⸗ bahn ⸗Gesellschaft liegt für die Herren und Frauen Actio⸗ naire zur Abholung 8 1— 2 bereit eee in Dresden auf dem Haupt⸗Bürean in der Antonstraße und in dem Geschäfts⸗Lokal des Herrn Franz Netcke, Altmarkt, in Leip ig “
acf eh Comtoir der Leipziger Bank, in Breslau
auf dem Comtoir in Berlin
auf dem Comtoir des Herrn Martin Magnus, in Bautzen
auf dem Comtoir des Herrn Bank⸗Direktor Hey⸗
demann. Dresden, den 23. August 1850. 8
Das Direktorium der Sächsisch⸗Schlesischen Eisenbahn⸗Gesellschaft. Franz Netcke,
in Stellvertretung des Vorsitzenden.
Brackel.
[505]
der Herren Gebr. Guttentag,
Das Abonnement beträgt 2 Atblr. für ¾& Jahr. 4 Athlr. ⸗ ¼ Jahr. 8 Rthlr. ⸗ 1 Jahr in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Prhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:; Behren⸗Straße Nr. 57.
Deutschland. “ Preußen. Potsdam. Hofnachricht. — Berlin. Auszug aus dem
Ministerial Blatte für die gesammte innere Verwaltung. Oesterreich. Wien. Ho nachrichten. — Der Herzog von Bordeaur
und seine Begleitung. — Vermischtes. Bayern. München. Eisenbahn⸗Anleihe. Hessen. Kassel. Vorbereitende Sitzung der Stände.
Nassaun. Wiesbaden. Die Zusammenkunft der Legitimisten. Frankfurt. Frankfurt a. M. Verhandlungen und Schluß des Frie⸗
dens⸗Kongresses 8
Ausland.
Depeschen und andere Berichte über die Reise Prinz Joinville. Die Gesellschaft des zehnten Organisation der Bergpartei. — Budget der Stadt Pa⸗ Vermischtes. London. Hofnachricht
Frankreich. Paris. des Präsidenten. Dezember. ris. — Die Cholera in Marseille.
Großbritanien und Irland.
mischtes. Brüssel.
Ver⸗
Sre Hofnachrichten. — Vermischtes.
Italien. Turin. Diplomatische Verhandlungen mit Rom.
Kandidat an Santa Rosa's Stelle. — Die klerikalischen Rückkehr des General Lamarmora. — Neapel.
Wahl⸗ Angelegen⸗ heiten. Wiederein⸗ führung der Censur. — Verhastungen.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten. Beilage.
Amtlicher Theil.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
Dem Regierungs⸗Seeretair, Rechnungs⸗Rath Merkert zu Frankfurt a. O., dem Ober⸗Lehrer Kallenbach an dem Lyceum zu Wernigerode, dem Registrator Chuchul beim Hüttenamt zu Malapane und dem Bürgermeister Krosczewski zu Guttstadt, den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse; so wie dem Schullehrer Kamolz zu Heidersdorf im Regierungsbezirk Oppeln, und dem Chausseegeld⸗Erheber Bäumler zu Grünstedt, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. — 8
Prinz Friedrich Karl von Preu⸗
Se. Königl. Hoheit der G kommend, hier wieder einge⸗
ßen ist, aus der Provinz Schlesien troffen.
Finanz⸗Ministerium⸗
Zu Mitgliedern der Directionen der Provinzial Rentenbanken si rläufig ernannt worden: sind * Bei 8 Rentenbank für die Provinz Brandenburg zu Berlin:
der Regierungsrath Heyder zum Direktor, 8 der Kammergerichts⸗Assessor Pietzker zum zweilen Mit⸗ liede, 1 der 8Domainen Rath Pfeiffer zum Provinzial⸗Rent⸗
meister. Bei der Rentenbank für die Provinz Pommern zu Stettin: der Ober⸗Regierungsrath Triest zum Direktor, der Regierungsrath Bünger zum zweiten Mitgliede, der Rechnungsrath Stark zum Provinzial⸗Rentmeister. Bei der Rentenbank für die Provinz Preußen zu Königs⸗ berg: der Regierungsrath Müllner zum Direktor, der Regierungsrath Ho henfeldt zum zweiten Mitgliede, der Buchhalter Hermenau zum Provinzial⸗Rentmeister. IV. Bei der Rentenbank für die Provinz Posen zu Posen: der Ober⸗Regierungsrath von Scheel zum Direktor, der Regierungsrath Noah zum zweiten Mitgliede, der Regierungsrath Winkler zum Provinzial⸗Rent⸗ meister. Bei der Rentenbank für die Provinz Schlesien zu Breslau: der Ober⸗Regierungsrath und General⸗Kommissions⸗Di⸗ rektor Elwanger zum Direktor, der Regierungsrath Riedel zum zweiten Mitgliede, der Regierungs⸗Secretair Partowicz zum Provinzial⸗ Rentmeister. VI. Bei der Rentenbank für die Provinz Sachsen zu burg: der Geheime Regierungsrath von rektor, er Regierungsrath Böhm zum zweiten Mitgliede, der Secretair Zimmerhäckel zum Provinzial⸗Rent⸗ meister.
1II. Bei 89 Rentenbank für die Provinz Westfalen und die
Rhein⸗Provinz zu Münster:
der Regierungsrath. Wolf zum Direktor, der Konsistorialrath Cappel zum zweiten Mitgliede, der Domainenrath Filbry zum Provinzial⸗Rentmeister.
Magde⸗
Werder zum Di⸗
Se. Durchlaucht der Erbprinz von Schwarz⸗ nach Arnstadt. C von
ZT“
burg⸗Sondershausen,
Der Vice⸗Oberjägermeister, Gr kenstein, nach Falkenstein.
“
der Asseburg⸗Fal⸗
Rnichtamtlicher Theil.
Deutschland.
Preußen. Potsdam, 27. Aug. Se. Majestät der König haben gestern Nachmittag Sanssouci verlassen, um den Feldmanö⸗ vern des Gardecorps beizuwohnen. Se. Majestät trafen zu einer Rekognoszirung des Westcorps ein und besuchten hierauf, nachdem die Truppen sich gelagert, trotz des anhaltenden Regenwetters, die Bivouaks der Westcorps. Die Nacht haben Se. Majestät bei dem Landrath von Albrecht in Gütergotz zugebracht. Heute Morgen um 3 Uhr begannen die Manöver, denen Se. Majestät von 6 Uhr an beiwohnten. Gegen 9 Uhr haben Allerhöchstdieselben den Manöverplatz verlassen und sind nach Sanssouci zurückgekehrt. Heute Nachmittag gedenken Se. Majestät Sanssouci wieder zu verlassen.
Berlin, 27. Ang. Das Ministerial⸗Blatt füir dite gesammte innere Verwaltung enthält außer anderen von uns bereits mitgetheilten Verordnungen der respektiven Königlichen Behörden noch: Unter kirchliche Angelegenheiten: Cirkular⸗Ver⸗ fügung an sämmtliche Regierungen, die Verhältnisse der kirchlichen und religiösen Vereine und Gesellschaften, so wie deren Versamm⸗ lungen, betreffend, vom 1. August d. J. Unter Unterrichts⸗Ange⸗ legenheiten: Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen und Provinzial⸗Schulkollegien, die Vereidigung der öffentlichen Lehrer betreffend, vom 12. Juli d. J. Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, betreffend die Bezeichnung verjenigen höheren Real⸗ schulen, welche zunächst zur Ertheilung annehmbarer Entlassungszeugnisse für die Kandidaten des Baufaches befähigterklärt worden sind, vom 188 Juli d. J. Unter Medizinal⸗Verwaltung, Medizinal⸗ und Sanitäts⸗Po⸗ lizei: Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, die jährliche Ein⸗ reichung der Apotheken⸗Revisions⸗ Protokolle und die Einsendung einer dreijährigen Uebersicht von dem Zustande der Apotheken be⸗ treffend, vom 3. Jult d. J. U Verwaltung der Kommunen, Corporationen und Institute: Erlaß wegen Auslegung verschiedener Bestimmungen in der neuen Gemeinde⸗Ordnung vom 29. Juli d. J. Cirkular⸗Verfügung an die Regierungen — und abschriftlich an die Ober⸗Präsidien — der sechs östlichen Provinzen, ausschließlich Schle⸗ sien, betreffend die Bildung angemessener Gemeinde⸗Bezirke in Be⸗ ziehung auf Armenpflege und Armenverbände, vom 20. Juli d. J. Verfügung, betreffend die Unterthan⸗Verhältnisse unehelicher, ihren Müttern ins Ausland folgenden Kinder, vom 3. Juli dETE landwirthschaftliche Angelegenheiten: Verfügung, betreffend den Erlaß landwirthschaftlicher Polizei⸗Verordnungen, so wie r Reglements wegen Räumung der Flüsse, Bäche und Gräben, vom 13. LEI“ Deich⸗ und Deich⸗ Sozietäts⸗Angelegenheiten: Verfuͤgung, die Strafbefugniß der Schaukommissionen betreffend, vom 27. Juni d. J. Verfügung, betreffend die Vertheilung der Deich⸗Wachtdienste nach der Zahl der Hufen Landes, vom 19. Juli d. J. Unter Handel, Gewerbe, Bauwesen und öffentliche Arbeiten: Verfügung, die Einrichtung der Gesellen⸗Unterstützungskassen betreffend, vom 29. April d. J. Un⸗ ter Landstraßen und Chausseen: Cirkular⸗Verfügung an sämmtliche Regierungen, so wie an die Ministerial⸗Baukommission zu Berlin, die Ausführung neuer Steindecken auf Chausseen betreffend, vom 6. Juli d. J.
Oesterreich. W Se. Majestät der Kaiser
Wien, 25. Aug. Dem Lloyd zufolge wird im Monat September zu einer großen Heeresschau nach Böhmen abgehen und dahin von mehreren Kai⸗ serlichen Prinzen begleitet werden. Der Herzog Franz von Modena ist gestern in seine Staaten zurückgereist. Der russische Staats⸗ kanzler Graf Nesselrode wird am 28sten d. M. auf seiner Rückreise nach St. Petersburg hier erwartet. Graf Medem zögert deshalb mit seiner Abreise. B 8
Der Herzog von Bordeaux wird Anfangs September wieder in Frohsdorf erwartet. Mit ihm werden kommen: Herzog von Levis, Marquis de la Ferté, Graf Feronais und der bekannte Redner Berryer, welche, wie der Lloyd bemerkt, gleichsam das Ministerium des Herzogs bilden und von ihm förmlich besoldet sind; dann der General St. Priest, der Marquis Pastoret und die Gra⸗ sen von Monti, welche die legitimistischen Angelegenheiten in Frank⸗ reich zu leiten übernommen haben. .
Ueber das Verscheiden des gefeierten Dichters Lenau kommen dem Lloyd noch folgende Details zu: „Mit der Abnahme seiner Geisteskraft bis zum Blödsinne, der ihn nur unartikulirte Klagetöne ausstoßen und seine Freunde nicht mehr erkennen ließ, trat eine Lähmung des Körpers zumal an Händen und Füßen ein, so daß er zuletzt sich nicht bewegen konnte und während der letzten sechs Wochen nicht mehr aus dem Zimmer kam. Die gestern auf den Wunsch seiner Freunde und Verwandten vorgenommene Section im Beisein der Herren Dr. L. A. Frankl, Mackl aus Halle und Selig⸗ mann zeigte, daß er an der Atrophie des Gehirns in Verbindung mit einer allgemeinen Auszehrung des Körpers gestorben war. Die Leiche wurde gestern Nachmittags vier Uhr in der Kirche zu Döb⸗ ling eingesegnet und, dem geäußerten Wunsche des Verstorbenen gemäß, auf dem Friedhofe in Weidling beerdigt.”
Aus den Weingegenden Nieder⸗Oesterreichs schreibt man: „Un⸗ sere Hoffnungen auf eine der Qmualität nach mittelmäßige Weinlese sind durch das eingetretene und fortdauernd günstige Wetter sehr gesteigert worden. Doch unterliegt es keinem Zweifel mehr, daß die Weinlese der Quantität nach schlecht ausfallen werde.“
Bayern. München, 24. Aug. (Münch. Ztg.) Das Regierungsblatt vom 22. August enthält folgende Bekanntma⸗ chung, die Aufbringung des Bedarfs für den Eisenbahnbau in den Jahren 1849 — 51 betreffend: „Zum Vollzuge des Gesetzes vom 30. Juni
d. J., die Aufbringung des Bedarfs für den Eisenbahnbau in den Jahren 1849 — 50 und 1850 — 51 betref⸗
fend, wird gemäß höchster Entschließung des Königl. Staats⸗Mini⸗ steriums der Finanzen vom 22. Juli und 15. August d. ꝛJ. bekannt gemacht, 1) daß die Königl. Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Spezialkassen angewiesen worden sind, das in den Bekanntmachungen vom 2. und 29. Januar 1848 näher bezeichnete Eisenbahn⸗ Arrosirungs ⸗An⸗ lehen von jetzt an in der Art fortzusetzen, daß für jedes baare Darlehen à 4 Prozent, welches für den Eisenbahnbau zur Ein⸗ zahlung kommt, dem Darleiher gleichzeitig, statt des bisher ein⸗ fachen, der doppelte Betrag von 3 ½ů rozentigen Obligationen der al⸗
4 Prozent erhöht wird. Wer demnach
ten Schuld im Zinsfuß auf ; 4 4 Prozent einzahlt, erlangt zu⸗ Obligationen der
z. B. ein Darlehen von 100 Fl. 1
gleich die Erhöhung des Zinsfußes für 200 Fl.
alten Schuld von 3 ½ auf 4 Prozent, sohin für die Baarerlage von
100 Fl. einen weiteren Zinsgewinn mittelst der Arrosirung von 5 Prozent. Schulden⸗
1 Prozent und hierdurch eine Gesammtverzinsung von Die fraglichen Anlehen können nur bei den Königlichen Schull tilgungsspezialkassen, nicht aber auch wie früher bei den Königlichen Rentämtern erlegt werden; das Verfahren hierbei wird wie bisher beibehalten. Diejenigen, welche an dem vorbezeichneten Anlehen Theil nehmen wollen und etwa erst später in den Besitz der erforderlichen Baarschaft gelangen, können sich deren Annahme auch durch Sub⸗ scription bei den Königlichen Schuldentilgungs⸗ Spezialkassen bis zum letzten November dieses Jahres sichern. Ferner wurde geneh⸗ migt, 2) daß nebstdem ein zu fünf vom Hundert verzinsliches auf die Eisenbahnen und die Bahnrente zu versicherndes Anlehen auf genommen werde. Dieses Anlehen wird in Obligationen zu 1000 Fl., 500 Fl. und 100 Fl. aufgenommen, jedoch vorerst nur auf Obligationen auf den Inhaber (au porteur) beschränkt. Die⸗ aus⸗ zustellenden Obligationen haben (mit Ausnahme des Zinsfußes) dieselbe Form und Vignette, wie die früheren Aprozenti⸗ gen Eisenbahnbau⸗ Obligationen, — werden ö August jeden Jahres verzinst und sind mit 18 Zins⸗Coupons, vom 1. August 1851 bis 1. August 1868, dann einer Anweisung (Talon) für künftig auszustellende Coupons versehen. Die Zins Coupons werden zur Verfallzeit bei allen Schuldentilgungs „Kassen den Königlichen Ober⸗Aufschlagämtern und Königlichen Rentämtern, so wie auch bei dem Handlungshause M. A. von Rothschild und Söhne zu Frankfurt am Main, baar eingelöst. Die Heimzahlung erfolgt in der im Gesetze vom 30. Juni l. J. vorgeschriebenen Weise im Wege der Verloosung. Indem vorstehende Bestimmun⸗ gen zur allgemeinen Kenntniß gebracht werden, bemerkt die unter⸗ zeichnete Kommission, daß über die Art der allgemeinen Betheili⸗ gung an dem fünfprozentigen Anlehen die weiteren Anordnungen nachfolgen werden. München, den 17. August 1850. Königliche Staatsschulden⸗Tilgungs⸗Kommission.“
Hessen. Kassel, 23. Aug. A. Z.) Heute fand eine vorbereitende Ständesitzung statt. Es waren 45 Mitglieder für vorläufig legitimirt erklärt. Zum Präsidenten wurde der Abgeord⸗ nete Bayrhoffer mit 23 gegen 22 Stimmen, welche Abgeordneter Schwarzenberg erhielt, erwählt; zum Vice⸗Präsidenten der Ab⸗ geordnete Cöster gleichfalls mit 23 Stimmen. Zu Secretairen wur⸗ den die Abgeordneten Manns mit 44 und Reinecke mit 23 Stim⸗ men erwählt. Der hierauf erwählte Legitimations⸗Prüfungs⸗Aus⸗ schuß besteht aus den Abgeordneten Cöster, Knobel, Gräfe, Möller, Schwarzenberg und Eberhard.
Nassau. Wiesbaden, 23. Aug. (Frän. gestrigen Tage wurden die 8 bis 10 Bauern aus der Bretagne vom Herzoge von Bordeaux empfangen, zum Frühstück zur Gräfin Walsh eingeladen, und zur Tafel zum Herzog, wo der älteste unter ihnen zur Seite des Herzogs saß. Er ist einer der Franzosen, welche die Landung der Engländer und Franzosen bei Quiberon in der Revolutionszeit der 90er Jahre mitgemacht hat. Heute wer⸗ den 60 bis 80 französische Bauern aus Flandern und Artois er⸗ wartet. Gestern besuchte der Herzog von Bordeaux die Platte.
Wiesbaden, 24. Aug. Der Graf von Chambord ist heute nach Biebrich abgereist; von da begiebt er sich nach Ems. Er wird morgen Abend hier zurückerwartet.
Frankfurt. Frankfurta. M., 24. Aug. (O. P. A. Z.) (Schluß der dritten Sitzung des Friedens⸗Kongresses.) Nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen spricht zuerst Herr Emil von Girardin. Wo ist das in den letzten 30 Jahren durch die Interventionen hervorgebrachte glückliche Ergebniß? Muß man im⸗ mer zu Kanonen, zu Feuerwaffen seine Zuflucht nehmen, um Völ⸗ kerfragen zu entscheiden? Es giebt ein anderes, unblutiges Schlachtfeld, die Rednerbühne. Hier haben sich die Regierungen und die Völker zu einigen. Wenn man die Intervention zuläßt, so läßt man auch die großen Budgets zu. Gebet denen, die heute noch zum Blutkampf bestimmt sind, lohnende Arbeit. Arbeit und Freiheit sind Worte, die ich im Gedanken nie trennen kann. (Beifall.)
Dr. Theodor Creizenach von Frankfurt a. M.: Deutschland hat im Kriege immer am meisten gelitten, aber nichtsdestoweniger geben wir zu, daß im Kriege schlummernde Kräfte geweckt werden. Wir sagen mit dem Dichter: Großes wirkt ihr Kampf, größeres ihr friedlicher Bund! Die jetzt verschütteten Pfahlgräben, welche die Römer um unsere Gegend zogen, erfüllen den Wanderer mit Grausen, aber der Kirschbaum, den Lucullus zu uns brachte, der Weinstock, den uns Kaiser Probus gab, ersreut uns noch fortwäh rend. So sehen wir, daß die Wirkungen des Kriegs weniger tief gehen, als die des Friedens. Würde die Staatskunst so gebraucht, wie es Robert Peel wollte in seinem politischen Testament: Diplomacy shall be an instrument used by civilized men to check national passions and to preserve a good understanding os er the world, so würde das Volk Vertrauen zu ihr haben. Wie man früher glaubte, daß man Gott nicht ohne Thieropfer verehren könne, und man doch davon zurückkam, so wird einst der Dienst des Vaterlandes bestehen können ohne Menschenopfer. Die Zeit wird kommen, wo, wie