1850 / 240 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

gebung darbietet, daß ihnen das Wohl ihrer Mitbürger, die Ehre

unserer Stadt und das Glück unseres preußischen Vaterlandes am Herzen liegt.

Berlin, den 30. August 1850. Magistrat hiesiger Königlicher Haupt⸗ und Residenz⸗ stadt.

1 Konigliche Schauspiele.

Sonntag, 1. Sept. Im Opernhause. 93ste Abonnements⸗ Vorstellung: Don Juan, Oper in 2 Abth., mit Tanz und den Original⸗Recitativen, von Mozart, instrumentirt von J. P. Schmidt. (Frau Küchemeister⸗Rudersdorff: Donna Anna, als erste Gastrolle.)

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr. 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.

Montag, 2. Sept. Im Schauspielhause. von Th. Hell. Musik von Reissiger. Fenster, Lustspiel in 1 Akt, nach Scribe,

Im Opernhause. Rachel, in Begleitung von Künstlern des Virginie, tragédie en cinq actes et en vers, de Saint Ybars. (Mlle. Rachel: Virginie.) 2) Le 2. acte d'Athalie, tragédie de Racine. (Mlle. Rachel: Athalie.) Anfang halb 7 Uhr.

Dienstag, 3. Sept. Im Opernhause. 9iste Abonnements⸗ Vorstellung: Der Trompeter des Prinzen, komische Oper in 1 Akt, nach dem Französischen des Melesville, von J. C. Grünbaum. Musik von F. Bazin. Hierauf: Der Schutzgeist, Ballet in 2 Abth., von P. Taglioni.

von W. Friedrich.

Thédtre frangais: 1)

136ste Abonnements⸗ Vorstellung: Yelva, Schauspiel in 2 Abth., nach dem Französischen Hierauf: Der Weg durch’s Letzte und Benefiz⸗Vorstellung der Mlle.

par Mr. la Tour

Sonntag, 1. Sept. Zum erstenmaler Charakter⸗Gemälde in 2 Akten, von Fr. Kaiser. F. W. Meyer.

Montag, 2.

Dienstag, 3. Sept. märzliches Possenspiel in 3 erstenmale: Luchs und Fuchs, oder: mit Gesang in 1 Akt, nach dem Englischen,

Konigsstädtisches Theater.

Junker und Knecht.

Zum erstenmale: Der Wilddieb. Akten, von Tönnies. Die Schambergarnisten.

Sept.

von Gustav Räder.

vwiederholt: Junker und Knecht. Musik von

Vor⸗ Hierauf, zum

Posse

liegt bei: Zusammenstellung der portmittel der im Königreich Preuße in Betrieb befindlichen Eisenbahnen, triebes im Jahre 1849.

Dem heutigen Blatte des Preuß. Staats⸗Anzeigers Längen, Anlagekosten und Trans⸗ n am Schlusse des Jahres 1849 nebst den Ergebnissen des Be⸗

Berliner Börse vom 31.

August.

Iechsel-Course.

Geld. 141 140 ½ 1807 80½ 80 86¼ 86 ½ 102 ½

Brief. V 141 ½¼ 140 ¾

Amsterdam .. 250 Pl. do. 8 250 PFl. Hamburg . 300 Mk. do. ö“ 300 Mk. London 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl.

Kurz

2 Mt. Kurz

2 Mt. 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 100 Thlr. 2 Mt ““ 100 Fl. 2 Mt. 56 22 56 18 100 sShbl. 3 Wocben 107 107¾

Wien in 20 Xr. Augsburg . Breslau 99 ½

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fuss.

Frankfurt a. M. Petersburg

südd. W.

2uνα Geld-Course.

2Zzf. Brief. Geld. Gem. Preufs. Froiw. Anl 5 107 do St Anl. v. 50/4 ½ 99 ½ St.-Schuld-Sch. 3 ½ 86 06d.-Deichb.-Obl. Sech.-Präm.-Sch.

K. u. Nm. Schuldv. 2

Zf. Geld. Gem. Pfabr. 3 ½ 90 ¾⅔ Ostpr. Pfandbr.

V Pomm. Pfandbr. 3 ½ I

Grh. Pos.

Kur- u. Nm. do. 3 Schlesische do. 3 do. Lt. B. gar. d0.]7 Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or. 2 2 And. Goldm. à 5th.

Disconto.

8

ünn

I

Westpr. Pfandbr.] Grofsb. Posen do.

40. 4o. I

V

1003⁄¼

1

Ausländische Fonds.

Nnas. HIab. Ce⸗t. 5 do. Mope 1. Le. 4 94 40. Stregl. 2. 4. A. 4 93 ¼

8. 8 933,

do. do. s Ao. v. Rthsch. Lst. 5 110 8⅔ do. Engl. Anleibe 4 58 97 do. Poln. Schatz0. 4 8,8½

do. do Cert. L. A. 5 93 do. do. L. B. 200 Fl.

Poln a. Pfdbr. a. C. 4 96 ½

Eisenbahn -Actien.

Stamm-Actien. V Kapital.

Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrikb ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Tages- Cours.

Börsen-Zins-

Rechnung. Rein-Ertrag 1849.

Prioritäts- Actien. Kapital.

Summtlicke Priorithts-Actien werden durch

jührliche Verloosung 5 1 pCt. amortisirt

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

96 a bz. u. G. b 91 a 92 ¼ bz.

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg do. Stettin-Starg.⸗ do. Potsd.-Magd...

Magd.-Halberstadt.. do. Leipziger

Halle-Thüringer

Cöln-Minden..

do. Aachen..

Bonn- Cöln

Düsseld.- Elberfeld..

Steele-Vohwinkel ..

Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl. Lit. A.

W 1“

Cosel-Oderberg....

Breslau -Freiburg...

Krakau-Oberschl....

Berg.-Märk..

Stargard-Posen..

Brieg-Neissee

Magdeb.-Wittenb....

104 ¾ 8. 64 ½ a X bz u. B. 133 ½ 6. 1341

N

*—

64 ½ 97 ¾ 41 ½

83 a 8 ä CG.

8AgEü 5 * EEEEEqS

8

108 ½ bz. u. G. 105 G.

82

22 0902 Mn 5 S

50 A

Quitlungs - Bogen· 2,750,000

Aachen-Mastricht ..

Auslüänd. Actien.

Friedr. Wilh.-Nordb.

8,000,000] 4 do. LEE h

P 1

do. do. do. do. do. do.

Cöln do.

do.

4Ausl. Stamm-Act.

Kiel- Cöthen-Bernb. Mecklenburger Thir.

von

Berl.

Magdeb.-Leipziger 8 Halle-Thüringer....

Rhein. v. Staat gar. do. do.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do. do.

Magdeb.-Wittenb....

Oberschlesische

Krakau-Oberschl. ..

Cosel-Oderberg

Steele-Vohwinkel

Breslau-Freiburg ... Berg.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000

800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000

252,000 2,000,000

370,300

360,000

250,000

325,000

375,000

400,000 1,100,000

Anhalt. Hamburg do. II. Ser. Potsd.-Magd. .. do. 8. GoO. Iitt D) Stettiner...

Ne

Minden do.

„V—VIAnEööSöög

103 ½ bz.

N

1. Priorität ..

89 . Stamm-Prior.

do. III. Serie. Zweigbahn

do. II. Ser.

SSnEnng 92

Börsen- Zinsen. Reiertr.

Altona Sp. EI

2,050,000 6,500,000 4,300,000

93 ½ B. 48 B.

d0 1

2 frce.

Preussischen Bank-Antheilen 98 ¼ a bz.

umfangreich. Die übrigen Course behaupteten sich fest.

Das Geschäft war heute nicht minder lebhaft, als in den letzten Tagen, und der Umsatz in einigen Actien, als in Köln-Mindenern,

Berlin-Hamburgern und Potsdam-Magdeburgern, ziemlich

Auswärtige Börsen.

Breslau, 30. Aug. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 964 Friedrichsd'or 113 ⁄½ Br. Louisd'or 111 ⅔Br. Poln. Papiergeld 95 bezahlt. Oesterreichische Banknoten 87 und bezahlt. Frei⸗ willige Staats⸗Anleihe Zproz. 107 Br. Staats⸗Schuldscheine 86 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 110 ½ Gld. Pose⸗ ner Pfandbriefe 4proz. 101¾ Br., do. 3 ½proz. 914 Br. Schlesische Pfandbriefe 3 ½ proz. 96 Br., do. neue 4proz. 101 Gld., do. Litt. B. 4proz. 100 Br., do. 3 ½proz. 93 Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Gld., do. neue 4 proz. 95 ¾ Br., do. Partialloose a 300 Fl. 135 Gld., do. a 500 Fl. 81 Gld., do. Bank⸗Certif. 2 200 Fl. 18 ¼ Gld. Russisch⸗Polnische

Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 80 ½ Gld.

Actien: Oberschlesische Litt. A. 108 bez. u. Br., do. Litt. B. 105 Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 74 ½ bez. Nieder⸗ schlesisch⸗-Märkische 83½¼ Br., do. Prior. 104 Br., do. Ser. III. 103 Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 Gld. Neisse⸗Brieg 34 Br. Krakau⸗Oberschlesische 70 ¼, ½ u. ¼ bez. Frledrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 40 ¼ u. ½⅔ bez.

8 Wien, 29. Aug. Met. 5proz. 96 % ½. Aproz. 76 ½ ½. zproz. 84 ½, , ½. 2 proz. 51 52. Anleihe 34: 183 184. . Nordbahn 111 ½. Gloggnitz 118 418 ½. Mail. Pesth 89 ½¼ ½. B. A. 1163—1165. K. Gold 121 ½ ½. G Silber 115 ½⅔. Wechsel⸗Course. Amsterdam 161 ¾ Br., 161 ¼ Gld. Augsburg 117 Br., 116 ¾ Gld. Frankfurt 117 Br., 116 ¾ Gld. Hamburg 171 ¾ Br., 171 ¼ Gld. London 11.37 Br. u. Gld. 188 Br., 137 ½ Gld. 8 „Buank⸗Actien besser. Die übrigen Fonds fest, aber ohne Ver⸗ änderung. Fremde Valuten flau und niedriger angetragen.

Leipzig, 30. Aug. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 2 I. . 2 J. 8e8. . 819 ) 8 g. 4 Leipz. B. A. 157 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener B. A. 135 ½ Br. E1I“ 86 ¾ Br. Schlesische 94 Br. Chemnitz⸗Riesa 22 ½ Zr. Masdeburg⸗Leipzig 218 Gld. Berlin⸗Anhalt. 96 Br., 954 Gld. . „Wilhelms⸗Nordbahn 40 ¾ Kiel 93 Br. eß. A. A. 148 Gld. J 118 Gld. Preuß. B. A. 99 8

Frankfurt a. M., 29 ich di 8 ., . Aug. Für einige Fonds zeigte bbEe als gestern, namentlich Oesterr. Gattungen,

s. Loose, so wie Taunus⸗Actien, waren mehr in

Nachfrage, und 7 et darin .“ bezahlte dafür etwas bessere Preise. Es ging

blieben etwas flauer. z. Spanier und Friedr. Wilh. Nordbahn lem Geschäft veeege übrigen Fonds und Actien bei sehr stil⸗

Br v Mit. 818 Br., 81 Gld. Bank ⸗Actien 1196 Br., 52; Gld., d . Partial⸗Loose a 50 Fl. v. J. 1840 52 ¾

r., 52 Gld., do. a 35 Fl. v. J. 1845 32 Br., 32 ½ Gld Sardin. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 853 Br., 32 ½ Gld.

Br

3.

Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl. 773 Fl. 29 Br., 28 ¾ Gld. Spanien 3 proz. Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 136 Gld., a 500 Fl. 81 ½ Br., 81 ½ Gld. 43 ⅛½ Br., 43 Gld. 97; Br., 97 Gld.

Hamburg, 29. Aug. 3 ½ęproz. p. C. 884 Br. und Gld. E. R. 106 Gld. Stiegl. 80 ¼ Br. Dän. 74 ¼ Br. Ard. 11 ½ Br., 11 Gld.. Zproz. 31 ½ Br., 31 ¾½ Gld. Amer. 6proz. Vereinigte Staaten 106 ¾ Br., 106 ½ Gld. Hamb. Berl. 90 ¾ Br. u. Gld. Bergedorf 92 Gld. Magdeburg⸗Wittenb. 58 Br., 57 ½ Gld. Altona⸗ Kiel 91 ¼ Br. Köln⸗Minden 96 ¾ Br., 96 ½ Gld. Friedrich⸗Wil⸗ b ''d. Mecklenburg 36 Br., 35 ¾ Gld. b

Paris, 28. Aug. Zproz. 58.35. bahn 465.

Nach der Börse.

Gold 8 a 9.

Dnkaten 14180 411 90

Wechse

Amsterd. 209 t. Hamb. 185 ½. Berlin 367 ⅓. London 25. 20 Frankf. 210 ½. Wien 213 ½. Petersb. 397. v

Die Geschäfte gering und die Preise durch Verkäufe gewichen.

London, 28. Aug. Zproz. Cons. p. C. 96 ½, *, a. Z. 96 ½, 3 %proz. 99, 98 ½. Ard. A131“ . Int. 57 ½⅛. 4proz. 89 ¼, ¼. Russ. 5proz. 113, 111. 4 ½ roz.

4

5.

3 2 96 ⅛, F.

Br., 77 ½ Gld., do. a 25 inländ. 33 ½ Br., 33 do. 4proz. Obligationen Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn Bexbach 80 ½¼ Br., 79 ½ Gld. Köln⸗Minden

Nord⸗

56 proz. 96. 95.

Spros. 97 31.

„Course.

Wechsel⸗Course. Amsterdam 12. 1— ½. Hamburg 13. 11 ½ 11. Paris 25.35—30. Frankfurt 120 ½. Wien 11.52 11.48. Petersburg 37 5— ½. h Die Geschäfte in engl. Fonds waren heute mäßig und der Markt blieb unverändert. In fremden wenig Umsatz. 2 Uhr. Engl. und fremde Fonds unverändert.

Amsterdam, 28. Aug. In holl. Fonds war heute keine meldenswerthe Veränderung. In fremden Fonds war der Markt im Allgemeinen etwas ungünstiger; auch der Handel darin ohne be sonderes Leben.

Holl. Int. 57 ½⅛, *%, 3proz. neue 68 7. Span. Ardoins 12 ⅞, ½, gr. Piecen 12 ½%, . Coupons 8 %, . RNuss. alt. 105 ½. vig. 88 ¾. Stiegl. 88 ½. 5proz. Oesterr. Met. 78 ½, ¼. 2 ½poroz.

l.

Markt⸗Berichte.

Berli Getraidebericht vom 31. 2

Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt:

Stettin, 30. Aug. Roggen höher. 34

34 Rthlr., pr. Herbst 34 Rthlr., pr. Frühjahr Rüböl loco pr. Herbst 11 ¼ Rthl., pr. Spiritus

Frankfurt a. M., 5proz. 81 8⅛.

76 Bad. 3

Hamburg, 30. übr Magdeburg⸗ Wittenberge 574.

96 ½. Course

pr. Herbst flau, pr.

2 ½⅛. Kurh. 32 ⅛⅜.

Weizen nach Qualität 56 60 Rthlr. Roggen loco 35 37 Rthlr. vr. Aug. 35 Rthlr. bez. Sept. /Okt. 34 ½ a 34 Rthlr. bez., 34 ½ Br., 34 G. pr. Frühjahr 1851 39 ¼½ a 39 ¼ Rthlr. verk. u Br., 39 G. Gerste, große loco 26—29 Rthlr. kleine 23 25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 18—21 Rthlr. 50pfd. pr. Sept. /Okt. 19 ¼ Rthlr. Br. 48pfd. pr. Frühjahr 20 ½ Rthlr. Br. 50pfd. 22 Rthlr. Br. Erbsen 40—45 Rthlr. Rüböl loco 12 Rthlr. Br., 11 G. pr. Aug. /Sept. 12 Rthlr. Br., 11 ½ G. Sept./Okt. Okt. / Nov. 11 % Rthlr. Br., 11 ½8 G Ne. Apzil ãrz/ . 8 5 April / Mai 51 112 Rthlr. Br., 115 bez. u. G Leinöl loco 11 ¾ Rthlr. Br. pr. Sept./ Okt. 11 %⁄2¶ Rthlr. Br., 11 ½ G. Mohnöl 13 ½ a 13 ¼ Rthlr. Palmöl 11 ¾ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ¼ a 12 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 16 Rthle. verk. mit Faß pr. Sept., 16 a 15 ¾ Rthlr. verk., 16 Sept. / Okt. S Br., 15 ¾ G. pr. Frühjahr 1851 18 a 17 ¾ Rthlr. verk., Br., 17 ½ G.

Rthlr., pr. Augu 38 Rthlr. Dez. 11² Rthlr. Rthlr. Gld.

903

22½

Rthlr., pr. Frühjahr 212

Telegraphische Notizen. 30. Aug. Nordbahn 43. Met. 4 ½ proz. 32 ½. Wien 101½. Hamburg⸗Berlin 91 ½⅛. Köln⸗Minden 6 Nordb. 40 ½. Wechsel⸗ unverändert. Weizen in festerer Stimmung. Roggen Frühjahr 121 —122pfd. königsb. 59 bez.

Aug.

Paris, 29. Aug. 5 Uhr. 3 roz. 58.35. 5proz. 96.95.

snv.——

Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hosbuchdruckerei.

Preußischen Staats-Anzeiger.

Sonntag d. 1. Sept.

*

1I1I1I“

Deutschland

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg. Note des schleswig⸗holsteinschen Departements der auswärtigen Angelegenheiten an den Senat der freien Stadt Lübeck.

Ausland.

Paris. Vermischtes.

Aegypten. Alexandrien. Die Cholerag.

Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika. New⸗Yorf. Zu⸗ lassung Kalisorniens als Staat und Einsetzung eines Territorial⸗Gouver⸗ nements in Neu⸗Mexiko. Vermischtes.

Wissenschaft und Kunst.

Gesellschaft naturforschender Freunde.

Vermischtes. Modell des Doms. Markt⸗Berichte.

Frankreich.

Bamberg.

lichtamtlicher Theil Deutschland.

Sachsen. Dresden, 29. Aug. (Dresd. Journ.) Die erste Kammer berieth heute in Gegenwart des Herrn Staats⸗ Ministers Behr und des Königl. Kommissars Herrn Geh. Finanz⸗ Rath Opelt den Bericht ihrer zweiten Deputation über das Kö⸗ nigliche Dekret, die außerordentlichen Zuschläge zur Stempelsteuer betreffend. Die Deputation (Referent Kammerherr von Watz⸗ vorf) empfiehlt in ihrem Berichte allenthalben den Beschlüssen der

zweiten Kammer beizutreten.

Bei der allgemeinen Debatte veranlaßte ein formelles Beden⸗ ken den Secretair, Bürgermeister Starke, das Wort zu ergrei⸗ fen. Derselbe glaubte nämlich, daß bei der Ausführung dieses Ge⸗ setzes, die nach §. 10 dem Finanz⸗Ministerium allein übertragen sei, auch das Justiz⸗Ministerium mit zu konkurriren habe, und wünschte eine Erklärung darüber, weshalb das Königliche Dekret nur von dem Herrn Finanz⸗Minister und nicht auch von dem Herrn Justiz⸗Minister kontrasignirt worden sei? Durch die Erklärung des Staats⸗Minister Behr, daß er auf diesen letzteren Umstand an sich keinen Werth zu legen vermöge, da, nach seiner Ansicht, die Unterschrift eines verantwortlichen Ministers vollkommen ausreiche, im Uebrigen aber der Gesetz⸗Entwurf dem Gesammtministerium vor⸗ gelegen und dort auch die Genehmigung des Herrn Justiz⸗Ministers erhalten habe, wurde dieser Punkt erledigt.

Der Umstand, daß die Deputation auch den in der zweiten Kammer genehmigten, von Secretair Scheibner dort in Bezug auf

das Gutachten des Separat-⸗Votanten Sachße eingebrachten An⸗ trag zur Annahme empfiehlt, veranlaßte Herrn von Welck zu der Erilärung, daß er diesem Antrage nicht beitreten könne, weil das von dem Abgeordneten Sachße aufgestellte Prinzip lediglich auf philosophischen Ansichten beruhe, die in ihren letzten Kon sequenzen zum Kommunismus führen müßten. Herr Bür⸗ germeister Müller dagegen erklärte sich in vielen Punkten, wenn auch nicht im Prinzip, so doch hinsichtlich der Bemer⸗ tungen wegen der Unzuträglichkeiten des alten Stempelman⸗ dats und der aus der verschiedenen Anwendung desselben hervor⸗ gehenden Ungleichheiten, mit dem Abgeordneten Sachße einverstan⸗

Staatsregierung hier mit einer strenge⸗

den und wünschte, daß die 1 Außerdem betheiligte sich nur der

ren Beaufsichtigung eingreifen möge. noch Herr von Biedermann an der allgemeinen Debatte, d sich gegen die Vorlage aussprach und dabei zugleich ausführlicher niber die von der Regierung früher beabsichtigte Erhöhung der nachwies, daß von derselben die nicht berührt worden sein würde.

Salzsteuer verbreitete, indem er die von der Staats⸗Regie⸗

aümere Volksklasse so gut wie gar

Zu §. 1 hat die zweite Kammer Re rung vorgeschlagene Skala des Stempelzuschlags mit der alleinigen Ausnahme augenommen, daß bei dem ersten Satze von 2 ½ Ngr. der Zuschlag nur 1 ½ Ngr., und folglich der Gesammtstempel Ngr. betragen soll. Da diese Ermäßigung die meisten Prozeßschriften und die an Behörden einzureichenden Gesuche und Bittschriften be⸗ trifft, so glaubt die Deputation der ersten Kammer sich im Interesse der Erleichterung des Rechtsschutzes, so wie zur Vermeidung der Ueberlastung der ärmeren Klassen, für diesen Antrag der zweiten Kammer verwenden zu können, um so als der dadurch entstehende finanzielle Ausfall durch die später, be⸗ antragte Beibehaltung der Kalendersteuer ziemlich ausgeglichen wird, und empfiehlt dier Annahme desselben, welche auch oöhne Debatte gegen 1 Stimme erfolgte. Bei §. 2 schlägt die dies⸗ seitige Kammer eine andere Fassung des in der zweiten Kammer von dem Seecretair Kasten eingebrachten und dort genehmigten Amen⸗ dements vor und empfiehlt sodann §. 2 zur Annahme, welchem An⸗ trag die Kammer einstimmig beitrat. Nach Annahme dieses Pa⸗ ragraphen beantragte der Koönigliche Kommissar, daß in §. 1 der letzte Satz, über den die Abstimmung vorbehalten worden war, als durch die Annahme des Kastenschen Amendements jetzt überflüssig, in Wegfall komme, womit sich die Kammer einstimmig einverstanden

n §. 3 des Gesetzentwurfs, den Spielkarten⸗Stempel betref⸗ fend, brachte Herr Bürgermeister Hennig folgendes Zusatz⸗Amen⸗ dement ein: „Sollten noch andere Spielkarten, als die hier bezeich⸗ neten Arten, in Gebrauch kommen, so sind sie dem zweiten Stem pelsatze (10 Ngr.) unterworfen.“ Mit diesem Zusatze fand §. 3 sodann gegen 1 Stimme Annahme.

Durch §. 4 des Gesetzentwurfs soll der seither, bestandene Kalenderstempel gänzlich aufgehoben werden. Die zweite Kammer hat sich jedoch mit diesem Vorschlage der Staatsregierung nicht ein⸗ verstanden erklärt. Auch der diesseitigen Deputation scheinen die Beschwerden der Erhebung dieser Abgabe und die von den Buch⸗

händlern darüber laut gewordenen Klagen keine hinreichenden Mo⸗

mente zu sein, um einen sinanziellen Ausfall von 6500 Rthlrn. zu motiviren. Jedenfalls sei diese Steuer bei den Sätzen von 12, 6 und 1 Pfennig für ein Almanach⸗Blättchen dem Publikum nicht drückend gewesen und dürfte durch eine weniger empfindliche Steuer kaum zu ersetzen sein. Aus diesen Gründen beantragt die Depu⸗ tation in Uebereinstimmung mit dem Beschlusse der zweiten Kam⸗ mer den Wegfall von §. 4 und die Beibehaltung des Kalender⸗ Stempels.

Nachdem der Referent hier bemerkt, daß die von den Buch⸗ händlern erhobenen Klagen hauptsächlich die Kontrolemaßregeln hin⸗ chtlich des Verkaufs ins Ausland beträfen, das Ministerium hier

7

aber gewiß bereit sein werde, die möglichste Erleichterung eintreten

zu lassen, wurde der Antrag der Deputation auf Wegfall des §. 4 ohne Debatte einstimmig angenommen. 8 3 G

Die übrigen Paragraphen des Gesetz⸗Entwurfs wurden, wie in der zweiten Kammer, ohne alle Abänderung sofort angenommen, dagegen wurde der in der zweiten Kammer von⸗ dem Abgeordneten Secretair Scheibner eingebrachte Antrag: „der Staats⸗ Regierung für den Fall der künftigen Bearbeitung eines neuen Gesetzes über das Stempelsteuer⸗ oder Steuerwesen überhaupt die Prüfung und weitere Erwägung der Bemerkungen in dem Separatvotum über die progressive Erbschaftssteuer anheimzugeben“, nach einer längeren Debatte, weil man darin eine indirekte Empfehlung der von dem Abgeordneten Sachße entwickelten Ansichten sehen zu müssen glaubte, gegen 8 Stimmen verworfen. 1 .

Schließlich wurde der ganze Gesetz⸗-Entwurf mit den beschlos⸗ senen Abänderungen gegen 1 Stimme (von Biedermann) von der Kammer angenommen.

Nach Erledigung dieses Gegenstandes wurde noch der heute ausgegebene Deputations⸗Bericht über das Königliche Dekret, die sernerweite provisorische Ausschreibung der Steuern und Abgaben betreffend, vorgetragen und in Betracht der Dringlichkeit und auf den Wunsch der Staatsregierung dessen sofortige Berathung von der Kammer beschlossen.

Die Deputation empfiehlt überall den Beitrilt zu den Be⸗ schlüssen der zweiten Kammer. „Allen diesen Beschlüssen, so wie den in solchen genehmigten Anträgen der Staats⸗ Regierung, kann die Deputation das Anerkenntniß der Nothwendigkeit und der durch den Stand der Verhältnisse bedingten Zweckmäßigkeit auf keine Weise versagen.“

Ohne Debatte trat hier die Kammer auf Vorschlag ihrer De⸗ putation allenthalben den Beschlüssen der zweiten Kammer einstim⸗ mig bei, worauf sodann noch das Protokoll über diesen letzten Ge⸗ genstand vorgetragen und genehmigt wurde.

Schleswig⸗Holstein. Rendsburg, 29. Aug. W1 Das schleswig⸗holsteinische Departement der auswärtigen Angele⸗ genheiten hat folgende Note an den Senat der freien Stadt Lübeck gerichtet:

„Deas unterzeichnete Departement hat das Schreiben des hoch- löblichen Senats der freien und Hansestadt Lübeck vom 17 19ten d. M. empfangen und mit Befriedigung daraus ersehen, daß der hochlöhl. Senat sich nunmehr von der Unrichtigkeit der in der ge

1” v. M. als allgemein gültig aufgestellten 9 errech ichen 8 rundsätze über die Neutralität des Hafens von Travemünde überzeugt zu haben scheint, indem Wohlderselbe, völlig abweichend von der in jener Note versuchten Motivirung des Ver⸗ fahrens der travemünder Behörden gegen das Kanonen⸗Dampf⸗ boot „von der Tann“, dieses Verfahren gegenwärtig durch eine Verletzung des neutralen lübeckischen Gebiets zu recht⸗ fertigen versucht, deren der Lieutenant Lange sich angeblich auf dortigem Gebiete schuldig gemacht haben soll. So be⸗ fremdlich dieser Wechsel in den Ansichten auch erscheint, so kann das unterzeichnete Departement doch nichts dagegen zu erinnern finden, daß bei der Frage nach der Entschädigungspflicht Lübecks auch die Richtigkeit der vorgebrachten neuen Thatsachen geprüft und deren Einfluß auf die Beurtheilung der Sache in Erwägung gezogen werde; es sieht darin vielmehr nur ein ferneres Moment, auf den bereits in der diesseitigen Note vom 6ten d. M. gestellten, in dem geehrten Erwiederungsschreiben vom 1 7ten völlig mit Still⸗ schweigen übergangenen eventuellen Antrag auf Entscheidung der obwaltenden Differenzen durch ein Schiedsgericht zurückzukommen sofern nicht die nachstehenden Bemerkungen den hochlöblichen Senat vermögen sollten, den diesseitigen Anspruch auf vollständigen Scha⸗ denersatz für das durch die Ausweisung aus dem travemünder Ha⸗ fen verloren gegangene Kanonen⸗Dampfboot auch ohne solchen Schiedsspruch nachträglich anzuerkennen.

In der geehrten Note vom 27sten v. M. findet sich beiläufig bemerkt, daß der Lootsen⸗Commandeur zu Travemünde auf die Frage des Lieutenant Lange, ob er die von ihm aufgebrachte Prise in den dortigen Hafen bringen könne, erwiedert habe, „daß solche nach seiner Ansicht auf lübeckischem Gebiete genommen sei.“ Da auf diese Ansicht des Lootsen ⸗Commandeurs weiter gar kein Ge⸗ wicht gelegt war, glaubte das Departement sich in seiner Erwie⸗ derung vom 6ten d. M. auf die Bemerkung beschränken zu kön⸗ nen, daß der Lieutenant Lange die Richtigkeit jener Behauptung in Abrede stelle, und dieselbe jedenfalls erst hätte konstatirt wer⸗ den müssen, ehe auf Grund einer Gebietsverletzung die Abwei⸗ sung des Kriegsschiffes und der Prise hätte erfolgen dürfen. Jetzt soll es durch die eidliche Aussage der Besatzung des auf⸗ gebrachten dänischen Schiffes in Gewißheit gesetzt sein, daß die Prise auf lübeckischem Territorium genommen sei. Obwohl es ein leuchtet, daß dieser Aussage feindlicher Unterthanen diesseits nicht der geringste Werth beigelegt werden kann, so hat das unterzeich⸗ nete Departement sich doch beeilt, die Vervollständigung der sofort nach dem 20. Juli in Betreff des Verlustes des Dampfboots „von der Tann“ eingeleiteten Untersuchung durch Vernehmung der ganzen früheren Besatzung dieses Schiffes über die in dem mehrgedachten Schreiben vom 17ten d. M. angeführten neuen Thatsachen anzu ordnen. Bis durch diese Vernehmung etwas Anderes erbracht wird, muß das Departement alle diese neuen Thatsachen und das darauf begründete Raisonnement für unbegründet halten. Denn nicht nur der Lieutenant Lange, sondern ebenfalls der an Bord des „von der Tann“ angestellte Lootse Husfeldt aus Neustadt haben resp. am 23sten und 25sten v. M. vor der angeordneten gerichtlichen Kom⸗ mission übereinstimmend ausgesagt, daß die Prise in einer Ent⸗ fernung von einer halben Meile von der weißen Tonne, reichlich einen Kanonenschuß weit östlich von der äußersten Tonne bei Travemünde, genommen sei. Der Lieutenant Lange hat hinzu⸗ gefügt, daß er die Richtigkeit der Behauptung des travemünder Lootsen⸗Commandeurs, die Prise sei auf lübeckischem Gebiet genom⸗ men, sofort gegen diesen bestritten und das aufgebrachte Fahrzeug nur deshalb wieder freigkgeben habe, weil der Lootsen⸗Commandeur sich nicht habe überzeugen lassen wollen, und er sich außer Stande gesehen habe, das dänische Schiff in einem anderen Hafen in Sicherheit zu bringen. Derselbe hat ferner gerichtlich ausgesagt, daß, als er am Nachmittage des 20. Juli wieder bei Travemünde angelaufen sei und sich an den dortigen Stadthauptmann mit der Frage gewandt habe, ob er die Neutralität Lübecks als verletzt ansehe, wenn das Ka nonen⸗Dampfboot einstweilen bei Travemünde liegen bliebe, der Stadt⸗ hauptmann ihm erlaubt habe, bis weiter dort liegen zu bleiben, wenn er nur versprechen wolle, falls sich dänische Kriegsschiffe in der Nähe zeigen sollten, mit denselben keine Feindseligkeiten zu be⸗ ginnen. Dies habe er fährt der Lieutenant Lange in seiner Aussage fort versprochen, bald nachher aber sei der Stadthaupt⸗ mann mit dem Lootsen⸗Commandeur an Bord des „von der Tann“ gekommen, und habe ihm Namens des hochlöblichen Senats erklärt,

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er habe entweder augenblicklich das lübecker Gebiet auf Kanonen-⸗ schußweite zu verlassen oder die Waffen zu strecken, widrigenfalls

Gewalt gebraucht werden würde. Ueber die angebliche Aeußerung

des Lieutenant Lange, „daß er die Neutralität Lübecks durch Frei⸗

lassung der Prise anerkannt habe“, findet sich nicht die geringste

Andeutung in dem vorliegenden Vernehmungsprotokoll, da die Un⸗

tersuchungs⸗Kommission, unbekannt mit der desfälligen Behauptung

des Stadthauptmanns von Travemünde, den Lieutenant hierüber

nicht befragt hat. Es wird aber auch hierüber nachträglich eine

nähere Aufklärung herbeigeschafft werden.

Die bisher geführte gerichtliche Untersuchung hat ferner auch darüber nichts ergeben, daß der Lieutenant Lange, welcher sich vor einem dänischen Kriegsdampfschiffe auf die lübecker Rhede zurückge⸗ zogen hatte, das neutrale Gebiet der freien und Hansestadt Luüͤbeck dazu mißbraucht habe, um dort in Sicherheit auf herankommende dänische Handelsfahrzeuge zu warten und dieselben aufzubringen, und muß das Departement daher dafürhalten, daß der Lieutenant Lange sich keiner kriegerischen Ueberfälle und Turbationen auf lü⸗ beckschem Gebiete schuldig gemacht habe. Damit fällt aber zugleich das ganze künstliche System zusammen, wodurch der hochlöbliche Senat das Verfahren der travemünder Behörden und die Weige⸗ rung, vollen Schadenersatz für das in Folge dieses Verfahrens ver⸗ loren gegangene Kanonen⸗Dampfboot zu leisten, zu rechtfertigen gesucht hat. Es handelt sich alsdann nur noch um die Frage, ob der lübecker Senat völkerrechtlich befugt war, den Aufenthalt des Dampfbootes, welches auf neutralem Gebiet Schutz suchte, weil es nicht ohne offenbare Gefahr des Unterganges einen schles⸗ wig⸗ holsteinischen Hafen erreichen konnte, an die Bedingung der Entwaffnung zu knüpfen. Das Departement glaubt diese Frage in seiner Note vom 6ten dieses Monats in überzeugender und unwiderlegbarer Weise beantwortet zu haben, und der hochlöbliche Senat hat in seiner Erwiederung vom 17ten v. M. auch nicht einmal den Versuch gemacht, die Richtigkeit der wichtigsten dort aufgestellten völkerrechtlichen Grundsätze in Zweifel zu ziehen, sondern nur deren Anwendbarkeit im vorliegenden Fall bestritten. Das Departement hat sich über die in Betracht kom— menden Thatsachen bereits oben ausgesprochen, und bleibt nur noch übrig, einige Worte über den Einfluß der jenseitigen Behauptung hinzuzufügen, daß der Untergang des Kanonenbootes in keiner Weise als Folge des Verfahrens der lübecker Behörden angesehen werden könne. Es wird in dieser Beziehung angeführt, daß der Lieutenant Lange, wenn er sich der Entwaffnung nicht unterwerfen wollte, durch nichts gezwungen gewesen sei, den Zugang gerade zum neustädter Hafen, vor dem, wie er nun behauptet, eine däni⸗ sche Kriegskorvette gelegen, zu foreciren, so wie, daß er keinesweges durch die Verfolgung dänischer Kriegsschiffe gezwungen sei, sein Kanonenboot auf den Strand zu setzen, dasselhe vielmehr lediglich durch die Schuld seines neustädter Lootsen auf den Grund gekom⸗ men sei.

Es wird keiner weiteren Ausführung bedürfen, daß der Lieu⸗ tenant Lange sich als Offizier von Ehre nicht der schmachvollen Be⸗ dingung der Entwaffnung unterwerfen durfte, daß ihm also nur die Wahl blieb, sich der ihm lübeckischerseits gemachten Zumuthung und der angedrohten Gewalt mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln zu widersetzen, oder der Aufforderung der Landesherr⸗ schaft, das neutrale Gebiet zu verlassen, Folge zu leisten. Er wählte das Letztere, und es liegt in der Natur der Sache und der Lokal⸗Verhältnisse, daß ihm in dieser Lage nichts Anderes übrig blieb, als den günstigsten Zeitpunkt abzuwarten, um den Versuch zu machen, den naͤchsten schleswig⸗holsteinischen Hafen, Neustadt, zu erreichen. Nach den von dem lübecker Senate aufgestellten Grundsätzen war ihm der travemünder Hafen unbedingt ver⸗ schlossen, und er durfte es nicht darauf ankommen lassen, ob die beiden den ganzen Tag in Sicht befindlichen größeren däni⸗ schen Kriegsschiffe ihn am folgenden Morgen auf der trave⸗ münder Außenrhede angreifen würden, oder ob Mangel an Lebens⸗ mitteln ihn zwingen würde, noch vor einem solchen Angriff, aber am Tage und unter weniger günstigen Umständen, seine Fahrt nach Neustadt anzutreten. Er war also gezwungen, „den Zugang zum neustädter Hafen zu forciren“, und trat die Fahrt dorthin bei ein⸗ tretender Nacht an, nachdem er dem Commandeur der dortigen Batterieen über seine bedrohte Lage und seine Absicht vorsichtiger⸗ weise Nachricht gesandt hatte. Auf dieser Fahrt gerieth das Ka⸗ nonenboot während des Kampfes mit dem Feinde auf den Strand und mußte augezündet und in die Luft gesprengt werden, damit es nicht den Dänen in die Hände falle. Der Lootse, welcher das Schiff führte, stellt jedes Verschulden bei dieser Strandung in Ab⸗ rede, und es ist durch die geführte Untersuchung bereits nachgewie⸗ sen, daß der Lieutenant Lange die Vorsicht, sortwährend mit dem Lothe die Tiefe des Fahrwassers messen zu lassen, keinen Augenblick verabsäumt hat. Es kann also auch in dieser Strandung kein Grund gefunden werden, den Verlust des S chiffes einer anderen Ursache als der Ausweisung aus dem travemünder Hafen zuzuschreiben. Denn wenn die Bemerkung in dem geehrten Schreiben vom 17ten d., daß das Innehalten der diesseits vertheidigten Grundsätze, d. h. die Zulas sung des Dampf Kanonenbootes im Hafen von Travemünde, die Vernichtung des Schiffes nicht verhütet haben würde, wirklich ernst⸗ lich gemeint sein sollte, so mag es genügen, zur Beseitigung der⸗ selben lediglich daran zu erinnern, daß das Kanonenboot im Hafen von Travemünde die dänische Macht wenigstens nicht zu fürchten gehabt hätte. Denn die dänische Regierung hat bekanntlich wie⸗ derholt, namentlich in dem Restripte d. d. Glückstadt, den 17. Mai 1823 und in dem Reglement über Blokade und Aufbringung feind⸗ licher und verdächtiger Schiffe, d. d. Kopenhagen, den 1. Mai 1848, den Grundsatz ausgesprochen, daß Kaper⸗ oder Kriegsschiffe jeder⸗ zeit mit aufgebrachten Prisen wegen Sturm, Unwetter, Mangel an Provision oder feindlicher Verfolgung einen nicht dänischen Hafen anzulaufen befugt seien, ein Grundsatz, der bedeutungslos wäre, wenn nicht gleichzeitig das völkerrechtliche Prinzip, daß Feindselig⸗ keiten auf neutralem Gebiet unzulässig sind, anerkannt würde.

Die in der mehrerwähnten geehrten Note vom 17./19ten d. M. ausgesprochenen Rechtsgrundsätze anlangend, so glaubt das Depar⸗ tement sich eines näheren Eingehens auf dieselbe enthalten zu kön⸗ nen, so lange die faktischen Grundlagen, von denen der hochlöbliche Senat bei seiner Deduction ausgegangen, so völlig unbewiesen sind, wie solches bis jetzt der Fall ist. Nur der Behauptung, daß es Pflicht der Statthalterschaft gewesen, dem hochlöbl. Senat die An⸗ zeige zu machen, daß sie die Feindseligkeiten gegen Dänemark begin⸗ nen wolle, glaubt das Departement die Bemerkung entgegenstellen zu müssen, daß man notorische Dinge nicht anzuzeigen pflegt. Der von der Königl. preußischen Regierung unterm 2. Juli d. J. ab geschlossene Friede mit Dänemark geht, wie die Denkschrift des preußi⸗ schen Ministeriums zur Erlaͤuterung dieses Friedens deutlich ergiebt, von der Voraussetzung aus, daß der Krieg zwischen Dänemark und den Her