1850 / 241 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

zogthümern, zwischen denen nicht einmal ein Waffenstillstand, sondern nur faktische Waffenruhe bestand, fortgesetzt werden würde. Es waren denn auch die beiden feindlichen Heere längst in das Her⸗ zogthum Schleswig eingerückt und standen sich dort schlagfertig ge⸗ genüber, ehe der „von der Tann“ am L20sten v. M. in dem trave⸗ münder Hafen vergeblich Schutz gegen feindliche Verfolgung suchte. Ganz Deutschland war und ist noch jetzt mit Dänemark im Kriegs zustande, so lange und so weit nicht einzelne deutsche Regierungen sich durch Ratification des berliner Friedens von der gemeinschaft⸗ lichen Vertheidigung der deutschen Bundesrechte gegen Däne⸗ mark losgesagt haben. Der von dem hochlöblichen Senat ge⸗ nehmigte berliner Waffenstillstand vom 10. Juli v. J. verpflich⸗ tete Wohldenselben allerdings noch am 20sten v. Mts., Sich jeder Feindseligkeit gegen Dänemark zu enthalten und sich als neutral zu betrachten, Raber berechtigte nicht zur Aufstellung neuer völkerrechtlicher Grundsätze, nicht zur Aufstellung neuer Bedingun⸗ gen für die Zulassung von Kriegsschiffen im travemünder Hafen, welche selbst die mächtigsten Seestaaten zu keiner Zeit zu stellen und mit dem Recht des Stärkeren zur Geltung zu bringen versucht haben. Es ist gewiß ein billiges Verlangen, daß unter solchen Um⸗ tänden eine Anzeige über die fernere Stellung der freien und Hansestadt Lübeck in dem Kriege der Herzogthümer gegen Däne⸗ mark erwartet wurde, und es bedarf keiner Rechtfertigung des To⸗ nes der diesseitigen Note vom 6ten d. M., nachdem man die Er⸗ fahrung gemacht, wie Lübeck seine Stellung auffasse, und welche Grundsätze es zu befolgen beabsichtige. Die Worte der Note vom bten d. M. entsprachen nur der That der lübecker Behörden.

Das Departement kann nach allem Vorstehenden nur auf sei- nem bereits in der Note vom 6ten d. M. gestellten Antrage auf Leistung vollen Schaden⸗Ersatzes für das verloren gegangene Dampfboot „von der Tann“ beharren. Sollte der hochlöbliche Senat aber wegen der Zweifel hinsichtlich der faktischen Verhält⸗ nisse noch ferner Bedenken tragen, den diesseitigen Anspruch als begründet anzuerkennen, so glaubt das Departement seine bundes⸗ enossenschaftlichen Gesinnungen nicht deutlicher an den Tag legen u können, als dadurch, daß es den Antrag auf eine schiedsrichter⸗ liche Entscheidung der obwaltenden Differenzen nochmals wiederholt. Es überläßt für diesen Fall dem hochlöblichen Senat die Bezeich⸗ zung dreier deutscher Ober Appellationsgerichte, von denen alsdann eines nach diesseitiger Wahl die Streitfragen durch Schiedsspruch definitiv zu entscheiden haben würde.

Indem das unterzeichnete Departement hierüber einer gefälli⸗ gen Aeußerung entgegensieht und sich die Mittheilung der ferneren Untersuchungs⸗Resultate an den hochlöbl. Senat vorbehält, fügt es schließlich hinzu, wie aus dem geehrten Schreiben vom 17ten d. M. gern ersehen ist, daß der vierte in dem Schreiben vom 7sten v. M. aufgestellte Grundsatz, ungeachtet seiner allgemeinen Fassung, nur von Kriegsschiffen verstanden werden soll.

Rendsburg, den 20. August 1850.

Schleswig- holsteinisches Departement der auswärtigen Angelegen⸗ heiten. Francke.

Ausland.

Paris, 26. Aug. Das Ordre Vorwürfe für Vergangenheit und Gegen Vergangenheit, weil sie die Regierung Lud⸗ stets angegriffen und ihre Entwickelung ge hemmt hätten; für die Gegenwart, weil sie hartnäckig auf ihrem Prinzipe, mithin auf dem Parteikampfe, dem ewigen Unglücke Frankreichs, beharrten. „Die Sozialisten“, schließt das orleanistische Blatt, „gestehen off 8

en, daß ihnen die Republik nur Werkzeug zur zerstörung der Gesellschaft sei, eine Thatsache, welche, fügsamer als

Frankreich. macht Legitimisten wart; für die wig Philipp's

den

1484 die Monarchie, zum Sozialismus führt. Diese Thatsache beherrscht heutzutage alle Erörterungen. Die Majorität von Frankreich hat dies zur Kenntniß genommen und wird es nicht vergessen. Dies aber ist, man möge es wohl merken, die hauptsächlichste Ursache der Abneigung, welche die Republik noch findet.“

Der Constitutionnel bemerkt über die politischen Zustände: „Wer hat nicht im ersten Augenblicke geglaubt, daß die provisori sche Regierung durch Berufung des Volkes in Masse zur Ausübung politischer Rechte das Reich der Unordnung und Demagogie gründe? Jedermann glaubte es, die provisorische Regierung so wie wir. Nun hat das Endergebniß unseren gemeinsamen Irrthum aufge⸗ deckt. Das allgemeine Wahlrecht hat Frankreich, Ordnung und Civilisation gerettet, denn es hat dem Volke erlaubt, an die Stelle der Parteien und Factionen zu treten. Es ist ein sehr beachtens⸗ werthes Schauspiel, daß ein von seinen Schriftstellern, Rednern und Philosophen unterwühltes Land vom totalen Umsturze durch seine Bauern bewahrt wurde. Die gegenwärtigen Parteien haben alle das Ruder in der Hand gehabt und es einem Aufruhr gegen⸗ über fahren lassen. Wir empfehlen den Parteien daher weniger Arroganz gegen das Land und mehr Nachsicht gegen einander. Wenn man sieht, wie wenig populair diese Parteien sind, faͤngt man wieder an zu hoffen. So viele Millionen Menschen, welche den Frieden wollen, weil er die Grundbedingung ihrer Existenz ist, werden ihn auch zu bewahren wissen.“

Aegypten. Alexandrien, 14. Aug. (Lloyd.) Die Cholera macht nur geringe Fortschritte. Das heutige Bülletin

zeigt 19 Todesfälle an. Neuerkrankte sind blos 18.

Vereinigte Staaten von Nord⸗ Amerika. New⸗ York, 16. Aug. Im Senate ist die Bill auf Zulassung von Ka⸗ lifornien als Staat durchgegangen und eben so die Bill sanctionirt worden, welche in Neu⸗Mexiko ein Territorial⸗Gouvernement einsetzt.

Es ist die Rede davon, daß eine neue Freibeuter⸗Expedition auf Cuba von Portoriko aus vorbereitet würde.

Aus San Franzisco hört man, daß die Neubauten rasch wärts gingen, um den Schaden der letzten Feuersbrunst wieder gut zu machen; man baute jetzt nur mit feuerfesten Materialien. Da die Wasser hoch angeschwollen waren, so war der Goldertrag bis⸗ her nicht reichlich ausgefallen.

Von der Expedition Franklin's ist gefunden.

vor⸗

noch keine Spur auf⸗

Wissenschaft und Aunst. Gesellschaft naturforschender Freunde Berlin.

In der Versammlung der Gesellschaft naturforschender Freunde am 20. August sprach Herr Cabanis über das Vorkommen eines doppelten Schwanzes bei einigen exotischen Störchen. Der obere Schwanz ist hier als der wahre zu erkennen und ist gegabelt und kürzer als der untere abgerundete. Letzterer ist kein wahrer Schwanz, sondern wird aus den das Ansehen von Steuerfedern annehmenden, unteren Schwanzdecken gebildet. Außer dem in Bezug auf vorstehende Eigen thümlichkeit bereits bekannten südamerikanischen Maguari (D. pilla mollin) erwähnte Herr Cabanis noch zweier ostindischer Arten: D. leucocphala Gen. und miecroscelis Gray, und vereinigte sie unter dem Namen Dissoura zu einer neuen Gattung der Doppelschwanz⸗Störche.

Herr Stein theilte mit, daß er das Gebähren lebendiger Jungen bei Chlorogonium cuchlorum ganz in derselben Weise, wie es kürzlich Dr. Weiße in Petersburg beschrieben hat, in diesem Sommer vielfach beob⸗ achtet habe. Diese höchst interessante und phosiologisch richtige Erscheinung ließ sich jedoch nicht zu jeder Tageszeit wahrnehmen, sondern nur in den ersten Morgenstunden. Nach 10 Uhr Vormittags war nur ausnahmsweise unter Millionen Individuen noch eins anzutreffen, welches das erwähnte Phänomen zeigte.

Herr Bouché erwähnte einer neuen Art der Insekten⸗Gattung Aleu-

rodes, die in unseren Treibhäusern einheimisch geworden und auf der süd⸗

europ

teten

bestehenden Gattung auf drei gestiegen. Zuletzt legte Herr Ewald mehrere

üischen Phillyrea media zu finden ist. Mit der schon früher beobach⸗ A. aceris ist die Zahl der Arten der früher nur aus einer einzigen

Birostern der Gattung Radiotites

aus dem deutschen und französischen Kreidegebirge vor und wies nach, daß

diese tung Kegel

oder stärkere Ausbildung des

Birostern viel sicherere Mittel zur Bestimmung der Arten jener Gat⸗ darbieten, als die äußere Schale. Das Höhenverhältniß der beiden des Birosters, die Gestalt der Spitze dieser Kegel und die geringere accessorischen Apparats bilden die hauptsäch⸗

lichsten unterscheidenden Merkmale.

Bamberg, 21. Aug. Galanterie⸗Arbeiter Herr Fuß hat den bamberger

beitet

Vermischtes. (Münch. Ztg.) Der Buchbinder und Dom in Alabaster gear⸗

und dabei den Maßstab 1:75 zu Grunde gelegt. Mit unsäglicher

Mühe machte er sich ans Werk, nicht scheuend die Gefahren, denen er bei Messung der einzelnen Theile, bei der dadurch nothwendig gewordenen Be⸗

steigu wird

ausgesetzt war. Man

ng der Thürme und der hohen Stellen u. s. w. das schöne Werk be⸗

von großer Bewunderung ergriffen, wenn man

trachtet, und mit Recht zollt ihm jetzt schon die außerordentliche Menge der

Besucher im

fall. die L 160 107“ Höhe dem

Dache 116 6“. Die vorderen Thürme, jeder

Knopf 255 6“; Kreuz 14“ hoch, 10“

In⸗ und Auslande den größten, aber auch verdientesten Bei⸗ Die Länge mit den beiden Chören beträgt im Lichten 325“ 10“ 4"; änge von außen 351“ 8“ die Breite vom Querschiff 150“, außen 8 ; die Breite des Hauptschiffes 97, 7“ 5 “; die Breite von außen 10“ 4“ die Höhe des Seitenschiffes mit dem Dach 577 6“; die des Hauptschiffes 8706“ vom Fußboden aus; eben so die Höhe mit

28 8“ in Quadrat; die Höhe bis zum der Knopf 14“ hoch; die Breite vom dicksten Theil 6' das breit. Der hintere St. Veitsthurm oder Teufelsthurm

mit Kreuz und Knopf 289“ 3“ und 28, 11“ breit, 31“ 6“ tief; die hinteren

Thürme 6“ höher als die vorderen. mit einer Meßglocke; der Platten sind jedoch abzurechnen, weil der Kunstler sie durchlaufen ließ. zur Kirche von außen sind noch nicht abgezählt. fenstern am mittägigen Seitenschiffe sind

Der andere Thurm 28“ in Quadrat zum Fußboden sind 16,000; die Pfeiler Die Steine Schiefer mit den Dach⸗

21,435 angebracht. Der Berg von

vorn nach hinten an der rechten Seite steigt 19, 3“; dann fällt er nach der

linken

Die Glocke hat im Durchmesser von 6“ Die Kunigunda⸗Glocke

Glock

rend an der Kunigunda⸗Glocke die Im linkseitigen ten und ist

Seite wieder. Glocke im vorderen rechtseitigen Thurme Kaiser Heinrichs 3“, nach oben 2“ die Höhe 5 6“. 5 7“ nach oben, 4“° Höhe 44 9“„ und eine e, welche bei der Uhr die Viertel anzeigt, ist im obersten Stock, wäh⸗ Stunde ausschlägt.

Thurm hat die Glocke zum Ausläuten 57 3“ von un⸗

07 717 .

4 ˙9“; die Schlafglocke unten 477“, 6„, hoch 307

Das Hauptportal oder Ehethüre, auch Fürstenpforte genannt, ist 34“

breit,

seitige Portal 28“ breit, 28

46“ hoch; das rechtseitige Portal 281 breit, 33 6“ hoch, das link⸗ 11“ hoch; das Veits⸗Portal 25/6“ breit.

Das Innere der Kirche ist ganz getreu nach dem Maßstabe gefertigt und ohne Betstühle im Hauptschiffe.

Nachträglich muß noch bemerkt werden, Knöpfe hat, die 60 hoch und im dicksten Theile

daß jeder Thurm vier kleinere

Breslau, 30. Aug.

gelbe

Roggen 40, 43, 46 Sgr.

Markt⸗WBerichte.

Weißer Weizen 50, r Weizen 50, 55, 61 Sgr. .“ Gerste 26, 28, 30 Sgr. Hafet 1. 19, Sgr. Rapps 80 bis 85 Sgr. Sommer⸗Rübsen 66 bis Spiritus 7 ½ Rthlr. Br. Rübol 11½, Rthlr. Gld. ink loco 4 Rthlr. 14 Sgr. Br. Für Weizen war heute gute Kauflust, dagegen war die Stim⸗

2

mung für Roggen matter, obgleich die Preise nicht niedriger gingen.

usernaer

Bekanntmachungen. G 1 4) der des [496] 28 EPEqE1ö’“ im Oktober Das im Wolmirstedter Kreise, zwei Meilen von Mag⸗ ist, in circa deburg, an der dahin sührenden Chaussee und an der . Magdeburg⸗Wittenberger Eisenbahn belegene Königliche Domainen⸗Amt Schloß Wolmirstedt mit 1013 Morgen 2 ¶Ruthen Ackerland, 8 3 Viesen, 108 Gärten, 193 Aenger soll mit den dazu gehörigen Königlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebänden und mit der auf dem Amtshofe befindlichen Branntwein „Brennerei von Johannis 1851 ab auf achtzehn hinter einander folgende Jahre zur öͤffentlichen meistbietenden Verpachtung gestellt werden. Qualifizirte Pachtlustige werden eingeladen, sich in dem auf den 30. September d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer anstehenden Ter⸗ mine einzufinden, um ihre Gebote abzugeben. Die Licitations⸗ und Verpachtungs⸗Bedingungen lie⸗ 9) gen in unserer Domainen⸗Registratur und auf dem Schloß⸗Amte Wolmirstedt zur Einsicht bereit. Magdeburg, den 11. August 1850. Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

15 Thlr.;

verstorbenen

5 Sgr.; Juni 1849

sten Erben, ner, Louise

das im

als Erben,

[331] HEam a4.

Im hiesigen Depositorio befinden sich folgende Mas⸗

sen, deren Eigenthümer unbekannt sind:

1 der in circa 30 Thlr. bestehende Nachlaß der am 24. Dezember 1842 zu Gnojau verstorbenen Wittwe Anna Dorotheg Sakrzewska, geb. Lindner;

2) der in noch eirra 52 Thlr. bestehende Nachlaß des zu Kunzendorf im Jahre 1786 verstorbenen Schnei⸗ ders Michael Ziemann (oder Cimen), angeblich aus Warschau, zu welchem sich bisher nur die auf 2 nder; Masse berechtigten Kinder der Elisabeth Wosniak, Catharine verehelichte Dziendzielowski, 327] Uund Jacob Wosniak gemeldet haben, während 8 solgende anscheinend gleichfalls Erbberechtigte, na- zenee.n die Kinder des Martin Ruttkowski, von

e Tochter sich im Jahre 1787 in Mestin 88 Ir. aufgehalten haben soll, die Wittwe 89 dichael Rutikowsli, nachher verehel. Buch⸗ sich Sohn Martin Ruttiowski, der 5.* 88 hre 1787 in Gr. Montau aufgehalten z die Kinder des Jacob 2 i:

1787 in Altseber, *. Jacob Ruttkowski: Michael, „Barbara, in demselben Jahre in Königsdorf, Andreas, damals sch s

ind Elisabeih, i g 8 hon abwesend, 1 h, im genannten Jah Fi

Hans Bukowski, 1787 i Jahre in Fischau, der 8b bwsti, 1787 in Marienburg, und dessen Kinder Elisabeth, die S . 9. - 2 nach Schlesi⸗ sein, und Simon, der in Si hen Feßgangen

ein, „der in Sießau sich aufgehalten im haben soll, nicht zu ermitteln gewesen sind;

der Nachlaß des zu Pr. Königsdorf verstorbenen

dert, diese Ans

an hiesiger mit ihren

B e

und abgeschätzt Prozeß⸗Büreau

1497]

Wirthschafters Paul Mezeck in 2 Thlr. 14 Sgr. Jacob Schulz aus Gr. Lesewit, welcher

45 Thlr.;

5) der des Arbeitsmanns Zander aus Fischau und seiner am 21. Dezember 1844 in Fischau, verstor⸗ benen Ehefrau, Maria mit Vornamen, in ecirca

der des am 21. Januar 1847 in

circa 18 Thlr.; 8 der des Knechtes Joseph Kaleta, welcher am 22. Mai 1847 in Campenau verstorben, von 4 Thlr.

der des Tischlers Adolph

rea 30 Thlr. bestehend, auf welchen seine näch⸗

ichte Organist Greifenhagen, verzichtet haben; der Erlös von einem Slück sichtenen Langholz, Oktober schwemmt ist, und der, nach Abzug der Bergungs⸗ und Auctionskosten, Es werden daher Alle, Erbnehmer, einem Rechtsgrunde Anspruch zu namentlich aber die obengenannten Erben des Michael Ziemann, respektive deren Erben, hierdurch aufgefor prüche bis spätestens zum Termin den 23. März 1851, Vormittags 10 Uhr, Gerichtsstelle anzumelden, widrigenfalls sie Ansprüchen präkludirt und die Massen den sich legitimirenden Erben, resp. dem Fiskus zugespro⸗ chen werden sollen. Marienburg, den 23. Köntgl.

Das Mühlengut einer Schneidemühle und circa 901 Morgen Pr. Land,

29 Sgr., soll in termino ven 4. Dezember c., um 11 Uhr, an der Gerichtsstelle subhastirt werden. Pr. Stargardt, den 10. Koönigliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

Subhastations⸗Patent. Das den Eheleuten L. Goedtke und Wilhelmine ge⸗ borenen Fetlin gehörende Erbpachts⸗Vorwerk Hartowiez

Königlichen Domainen⸗Amte Löbau im Hartowiez sub Litt. E. No. 2 sub No. 5 theken⸗Repertoriums, abgeschätzt zufolge der nebst neue⸗

axsen Daix Mannas.

1838 im hiesigen Lazareth verstorben

[103]

1— Die

Gr. Lesewitz

Einwohners Johann Janzen, von

schreiber domizilirt; nachdem er, 14 Jahre lassen und bei dem hierselbst in die Lehre

b Meinke, welcher am 22. in Stadt Caldowo verstorben ist, in

die verwittwete Mühlenbesitzer Fleisch⸗ geb. Meinke, und Charlotte, verehe

Schrimmer Kreises,

1847 bei Gr. Montau ange⸗

1 Thlr. beträgt. Polen begeben, welche an eine dieser Massen Eigenthümer oder aus sonst

haben vermeinen, schollen ist b; 2

ren Vernehmung auf den 30. Januar

Mai 1850. Kreisgericht. I. Abtheilung. falls sie für todt

klanntimachung., alls b künftiges Vermögen

Zawada Nr. 1 mit einer Mahl⸗,

zufolge der nebst Hypothekenschein im einzusehenden Taxe auf 19,413 Thlr.

,

Mai 1850.

Schroda, den 17. Januar 1850.

Königl. Kreisgericht. [512]

Dorfe des Hypo⸗

welche gemäß

werden, da seit jener Zeit ihre vermut ben über ihr Leben, jetzigen Aufenthalt oder ferneren Verbleib keine Nachricht erhalten haben, auf deren und des den Abwesenden bestellten Kurators Antrag hier⸗ durch öffentlich vorgeladen, sich zu dem zu ihrer naͤhe⸗

1845 (Ges.⸗Samml. pro 1845 S. 2 zu amortisiren sind, steht ein Termin auf

stem Hypothekenschein in unserer Registratur einzusehen⸗ den Taxe auf 15,206 Thlr. 15 Sgr., soll L 1851, Vormittags 11 Uhr,

fEeh

an ordentlicher Gerichtsstelle hierselbst subhastirt w Löbau, den 4. Juni 1850. Königliches Kreisgericht. IJ. Abtheilung.

AJEO’“

Gebrüder Andreas und Joseph Bakiewicz, Söhne des am 9. August 1830 zu Gr. verstorbenen Försters Martin Bakiewicz, nen der Andreas, nachdem er im Jahre 1821 das älterliche Haus verlassen, in Klony und zuletzt vor circa 24 bis 25 Jahren in Zberki als Wirthschafts⸗ der Joseph Bakiewicz aber, alt, das älterliche Haus ver⸗ Schornsteinfeger Buczkowski getreten, als Schornsteinfe⸗ gergeselle sich im Jahre 1829 von Gnesen aus auf die Wanderschaft begeben haben soll; der Stanislaus Kalamaytowski, gebürtig aus Groß⸗ Jezior hiesigen Kreises, ehelicher Sohn nom Franz und Helena Kalamaykowskischen Ehe⸗ leute, welcher, sicheren Nachrichten zufolge, im Jahre 1830 sich in seinem 15ten Lebensjahre von Czolowo, dem nachmaligen Weohnorte seiner als Wittwe nachgebliebenen Mutter, nach als Soldat an dem Kriege der Polen gegen Rußland Theil genommen und bei der letzten Erstürmung v. Jahre 1831 geblieben sein soll, und seitdem ver⸗

on Warschau im

hlich nächsten Er⸗

1851, Mittags um 11 Uhr, vor dem Deputirten, Herrn Appellationsgerichts⸗Refe⸗ rendar Valiche, hier angesetzten Termine entweder per sönlich zu gestellen oder auf glaubhafte zeitigen Aufenthaltsort schriftlich anzuzeigen, widrigen⸗ erklärt und ihr gegenwärtiges und

ihren sich meldenden legitimirten Erben event. dem Fiskus als ein bonum vacans zuge⸗ sprochen und ausgeantwortet werden wird. ) Weise werden deren etwa nachgelassene unbekannte Er⸗ ben und Erbnehmer hierdurch öffentlich vorgeladen, in obigem Termine mit ihren Anträgen zu melden, da⸗ mit mit Berichtigung des Erben⸗Legitimations⸗Punktes verfahren werden könne, widrigenfalls sie mit ihren Erb⸗ Ansprüchen werden präkludirt werden.

Bekanntmachung. Behufs Ausloosung der hiesigen Stadt⸗Obligationen, Allerhöchsten Privilegiums vom 14. März 09) im

Insurrections⸗

Weise ihren

13“ 1EhRt8 —) Ancrzey i Jözef bracia B gkiewicz, synowie les niczego Marcina Bakiewicza w dniu 990 Sierpnie-

oß⸗Jeziory von de⸗ 1830 ] w wielkich Jeziorach zmarlego, 2 ktörycl Andrzéy opusciwsz) wW roku 1821 dom rodaei cielski W Klonach a na ostatleu Przed -0kole darczy zostawat, Jözef Bakiewicz zas opu sciwszy masae okolo 14tu lat dom rodzicielski nczyt sie kominiarstwa tu w. Srodzie u komi niarza Buczkowskiego, jako kominiarczyk zas w. roku 1829 2 Gniezna miat ise

Stanistaw Kalamaykowski urodzony w wielkich

na wendrowbd,

Jeziorach powiatu tute yszego, syn Ppraweso 1022 der Oeko⸗ Ekonoma Franciszka i Heleny Katamaykowskich malzonköw, ktor) majac 15 sat podtug bewnych doniesien wroku 1830 2 Czolowa powiatun Seréem- skicgo, gdzie p0i6) i icgo matka jako wdowa mieszkatla, do Polski sie wydalil, jako Zolnierz. w powstaniu Polaköw Przéciw Rossyanom by ezynnym, 8 Warszaw) w roku 1831 miat zginaé i od tego czasu znikl, e ich nasblizszi dommie-

Pr2) ostafmniüm zdlobyciu , 2. przyczyn) Ze

wzy waia sie ich Zyciu, teragzniéyszem po-

mani sukcessorowie 0 byciu lub dalszem przebywaniu wiadomosci Zadnéy 1 wniosck tych7e i kuratora nie- aby sie w terminie celem

nie odebrali na orzytomnym przydanegs, 8 ich blilszego wystuchania na dzien 30go Stycznia 1851r, zrana 0 godzinie 1 1 8

przed Ur. Vatiche Referendaryusza Sadu Appellacyinégo wyznaczonym albo stawili lub 0 lerazniéyszym ich pobyciu wiarogoduie 8 przeciwnym bowiem razie

Deputowanym v82 0 0 bi Sele

i na pismie doniesli, w. 6 1 za umarlych uwalani i ich majatek terazniéysz) i sSukcessorom zglaszaigeym 810 i wylegity mo- Feiskuso wi iako bonum vocans Przy- sadzonem i wydanem Niewiadomi Suk lub spadkobierey wyzey wumiankowanych aby sic w Ten

przyszly wanemi lub tez zo0statite. cessorowie 086 b tak2e publicznte zapoz²y Wala 816, 2 1 minie tym 2. wnioskami swemi celem prowadzenia le- 8 bowiem razie z pre- tensyami swemi co do Sukcessy wykluczeni zostand. Srodzie dnia 1780 Syycznia 1850r. Krölewski Sad Powiato wy. Wydazia! pierwszy Spraw cyw ilnych.

In gleicher

gitimacy! zglosili, W przeciwnyn

sich

Erste Abtheilung für Civilsachen.

Montag den

im Stadthause an,

Kenntniß bringen. Memel, den 25. August 1850.

Der Magistrat. Die Stadtschulden⸗Tilgungs

HOHltober c., Vorm. 11 Uhr, was wir hiermit zur allgemeinen

Jahre 1850. 1 mission.

24 lub 25 laty w Zberkach jako pisarz gospo-. n

Das Abonnement betraͤgt 2 Rthlr. für ½ Jahr. 4 Rthlr. Jahr. 8 Rthlr. Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne preis⸗Erhöhung. Bei einzelnen Nummern wird der Bogen mit: 2 ½ Sgr. berechnet

Amtlicher Theil⸗ eutschland.

Oesterreich. Wien. Rückkehr des Kaisers. Vermischtes. Salz⸗ burg. Ankunft mehrerer Diplomaten.

Sachsen. Dresden. Kammer⸗Verhandlungen: Unglücksfall im Göltzschthale.

Württemberg. Stuttgart. Freiherr von Handel überreicht Schreiben.

Baden. Karlsruhe. Abreise und Ankunft hoher Herrschaften. Feier des Geburtstags des Großherzogs. Freiburg. Begnadi⸗ gungen.

Hessen. Kassel. Adresse.

Hessen und bei Ahein. Darmstadt. Preußen. Abreise des Großherzogs. Schleswig⸗Holstein. Rendsburg.

Verschanzungen. Altona.

Mecklenburg⸗Schwerin. Rostock. Cholera. Nassau. Wiesbaden. Herzog von Rohan. Ankunft von Mit⸗ gliedern des Friedens⸗Kongresses. Abreise des Grafen von Cham⸗ bord Ankunft französischer Geistlichen.

Braunschweig. Braunschweig. Cholera⸗Todesfälle.

Hessen⸗Homburg. Homburg. Privat⸗Audienz des Landgrafen an den Kaiserlichen Gesandten zu Frankfurt, Frhrn. von Menshengen.

Ausland.

Frankreich. Paris. Rückkehr des Präsidenten. Rede des Präsi⸗ denten in Rheims. Vermischtes.

Großbritauten und Irland. London. Reise der Königin. Ankunft des Prinzen von Leiningen. Vermischtes.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Die Cholera in Malmö.

Dänemark. Kopenhagen. Gesetz, betreffend die Aufhebung aller Zollunterschiede zwischen Dänemark und Schleswig. Provisorisches Wehrpflicht⸗ Gesetz. QOnarantaine⸗Anstalten. 8

Spanien. Madrid. Rückkehr des neapolitanischen Gesandten.

Griechenland. Athen. Deputation an den König und die Königin.

Demissions⸗Ordonnanzen. Synodal⸗Reformen. Vermischtes.

hie Bekenntnisse des Johann Stauff.

Wissenschaft und Kunst.

Eisenbahnwesen.

Der K. K. österreichische Gesandte dem Könige sein Beglaubigungs⸗

Ankunft des Prinzen von

Vorpostenkette der Dänen. „Bekanntmachung. Schwerin. Ankunst des Großherzogs.

Musikalisches. 8 Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Amtlicher Theil.

Nachdem Ich durch Meinen Erlaß vom heutigen Tage den hausseemäßigen Ausbau der Straße von Oschersleben über Horn⸗ hausen, Ottleben, Ausleben, Warsleben und Hötensleben bis zur braunschweigischen Gränze zum Anschluß an die von Schöningen lach Braunschweig führende Chaussee durch die zum Bau der Straßenstrecke von Oschersleben bis Hornhausen zusammengetretene Actien⸗Gesellschaft, beziehungsweise die dabei betheiligten Gemeinden, genehmigt habe, bestimme Ich hierdurch, daß das Recht zur Expro⸗ briation der für die Chaussee ersorderlichen Grundstücke, so wie das Recht zur Entnahme der Chausseebau⸗ und Unterhaltungs⸗Materia⸗ lien, nach Maßgabe der für die Staats⸗Chausseen geltenden Bestim⸗ mungen auf die obengedachte Straße Anwendung finden sollen. Zu⸗ gleich will Ich der genannten Actien⸗Gesellschaft, so wie den bethei⸗ ligten Gemeinden, das Recht zur Erhebung des Chausseegeldes nach dem für die Staats⸗Chausseen jedesmal geltenden Chausseegeld⸗ Tarife verleihen. Auch sollen die dem Chausseegeld Tarife vom 29. Februar 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗ Polizei⸗Vergehen auf diese Straße Anwendung finden. Der gegen⸗ wärtige Erlaß ist durch die Gesetz⸗Sammlung zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. Charlottenhof, den 29. Juli 1850.

(gez.) Friedrich Wilhelm. (gegengez.) von Rab

von der Heydt.

An

den Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Ar und den Finanz⸗Minister.

J11161656*“

über die Allerhöchste Bestätigung des Statuts der

oschersleben⸗hornhäuser Chausseebau⸗Gesellschaft. Des Königs Majestät haben das Statut für die zum Zweck

des chausseemäßigen Ausbaues der Straße von Oschersleben nach

Hornhausen unter dem Namen oschersleben⸗hornhäuser Chausseebau⸗ Gesellschaft zusammengetretene Actien⸗Gesellschaft vom 15. Novem⸗ ber 1849 und 3. April 1850 mittelst Allerhöchsten Erlasses vom 29. Juli d. J. zu bestätigen geruht, was nach Vorschrift des §. 3 des Gesetzes über die Actien⸗Gesellschaften vom 9. November 1843 mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß das Statut durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg zur öffentlichen Kenntniß gelangt. Berlin, den 24. August 1850. Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. (gez.) von der Heydt.

Der Finanz⸗Minister. In Vertretung (gez.) von Pommer⸗Esche.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

Dem Regierungs⸗ und Geheimen Medizinal⸗Rath Dr. Meyer zu Minden und dem Büreau⸗Direktor der zweiten Kammer, Kanzlei⸗ rath Bleich, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife; so wie dem Kreis⸗Steuer⸗Einnehmer Klossowski zu Kulm den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu verleihen.

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ uns

Auslandes nehmen Bestellung auf

dieses Blatt an, fuüͤr Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers:

Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten.

Der bisherige vierte Oberlehrer an dem Königlichen Friedrich⸗ Wilhelms⸗Gymnasium zu Posen, Professor Schönborn, ist in die dritte Oberlehrerstelle an der gedachten Anstalt befördert, und der als Lehrer bei der Ritter⸗-Akademie in Brandenburg angestellt ge⸗ wesene Professor Dr. Neydecker zum vierten Oberlehrer bei dem vorgedachten Gymnasium; so wie Der bisherige Lehrer Kawerau an dem Schullehrer⸗Semi⸗ und der Erzichungs⸗Anstalt in Bunzlau zum Turnlehrer em hiesigen Friedrich⸗Wilhelms⸗Gymnasium ernannt worden.

nar an

Uichtamtlicher Theil. Deutschland.

Oesterreich. Wien, 30. Aug. (Wien. Ztg.) Se. Majestät der Kaiser ist gestern, den 29. August, Nachmittag, von Ischl nach Schönbrunn zurückgekehrt.

Die Berathungen über die Organisation des Gerichtswesens im preßburger Militair⸗Distrikte sind, wie der Preßb. Ztg. aus verläßlicher Quͤelle gemeldet wird, geschlossen. Das für Komorn in Antrag gebrachte Landesgericht wird nach Neutra übertragen und ein solches auch zu Tyrnan errichtet werden. Letztgenannte Stadt wird zugleich der Sitz eines neu kreirten Regierungs Kommis⸗ sariates werden.

Salzburg, 26. Aug. (C. Bl. a. B.) Heute Morgen ist der Minister⸗Präsident Fürst Schwarzenberg hier angekommen, zu⸗ gleich sind die russischen Diplomaten Graf Nesselrode, Baron Meyen⸗ dorf, Graf Severin, Graf Chreptowitsch, Graf Matzoff und An⸗ dere, so wie auch der österreichische Legations⸗Secretair von Zwirr⸗ sina, von München angelangt.

Sachsen. Dresden, 30. Aug. (D. J.) Die heutige Sitzung der zweiten Kammer begann um 10 Uhr in Anwesenheit des Königlichen Kommissars Herrn Geheimen Rath von Ehrenstein. Die Registrande zeigte den Eingang des Deputations⸗Berichts über den Gesetz⸗Ent⸗ wurf, einige Zusätze zum Preßgesetz betreffend, an.

Auf der Tagesordnung befand sich der erste Bericht der zwei⸗ ten Deputäation über das Königliche Dekret vom 1. August 1850, das Eisenbahnwesen betreffend. Referent ist der Abg. Rittner.

Die Regierungs⸗Vorlage zerfällt in drei Abtheilungen: I. die Staats Eisenbahnen, II. die Privat⸗Eisenbahnen, III. das Eisen⸗ bahnwesen im Allgemeinen, und der heute vorliegende (über 4 Bo⸗ gen starke) Bericht umfaßt den ersten Theil desselben, das Staats— Eisenbahnwesen. Die für diesen Zweig der Verwaltung ausgesetz⸗ ten Summen gehören dem außerordentlichen Budget an; sie finden sich in diesem zur Höhe von 3,739,745 Rthlr. 24 Ngr. 5 Pf. an⸗ gesetzt und vertheilen sich folgendergestalt: 1,725,246 Rthlr. Bedarf für die Sächsisch⸗Bayerische Eisenbahn, 161,000 Rthlr. desgleichen für die Leipziger Verbindungsbahn, 1,840,000 Rthlr. Bedarf für die Sächsisch⸗Böhmische Bahn, 10,000 Rthlr. für das Telegraphen⸗ wesen, 3500 Rthlr. für Vorarbeiten der Chemnitzer Verbindungs⸗ bahn. Bei der näheren Beleuchtung dieser aufgestellten Summen wendet sich die Deputation zuerst zu A. der Säch⸗ sisch-Bayerischen Eisenbahn. Die Deputation hat folgende An⸗ träge gestellt: 1) die von der Staats⸗Regierung zu Vol⸗ lendung der Sächsisch⸗Bayrischen Eisenbahn geforderte Summe von 1,725,246 Rhlrn. zu bewilligen; 2) bei der hohen Staats⸗Regie⸗ rung zu beantragen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln darauf ferner hinzuwirken, daß dem in der ständischen Schrift von 1847 enthaltenen Antrage, sich die Errichtung geeigneter Anhalte⸗ plätze zu bedingen, in vollständigerer Weise als bisher genügt werde; 3) den seitens der Staats⸗Regierung mit der Herzoglich sachsen⸗ altenburgischen Regierung abgeschlossenen unter Beilage A. und B. ersichtlichen Uebereinkünften die in der ständischen Schrift vom G“ 1847 vorbehaltene nachträgliche Genehmigung zu er⸗ theilen.

Hinsichtlich des in der ständischen Schrift vom 22. März 1847 enthaltenen Antrags, „daß die bei dieser Staatseisenbahn Angestell⸗ ten in der Regel durch diese Anstellung nicht die Staatsdiener⸗ cigenschaft im Sinne des Staatsdienergesetzes erhalten“, rathet die Deputation der Kammer an: 4) der hohen Staatsregierung zu er⸗ klären, wie sie zur Zeit bei dem in der ständischen Schrift vom 22. März 1847 sub 3 gestellten Antrag beharre, bis dahin, daß eine anderweite Regulirung des Pensionswesens und die Aufstellung eines G für die Angestellten bei sämmtlichen Staatseisenbahnen erfolge.

Dem in der obengedachten ständischen Schrift ferner gestellten Antrage, „daß für die Gehalte für die Direktoren, die Ober⸗Inge⸗ nieure und die übrigen Beamten ein Normaletat entworfen werde, welcher den Ständen vorgelegt werden soll,“ hat die Regierung zu⸗ gleich mit in Bezug auf die Sächsisch Böhmische Bahn durchdie Bei⸗ lage sub C. zu dem Dekret vom 1 1. Januar d. J. entsprochen, und der Antrag der Deputation geht hier dahin: 5) die vorbehaltene Genehmigung des vorgelegten Normal⸗Etats vorläufig aussprechen, dabei aber zugleich zu beantragen, daß nach Vollendung und in Betriebsetzung sämmtlicher Staats⸗Eisenbahnen ein definitiver Etat den nächsten Kammern zur Genehmigung vorgelegt werde.

Endlich beantragt Punkt 5 der mehrgedachten ständischen Schrift von 1847: „daß gleichzeitig mit dem Etat auch die Eisen⸗ bahn⸗Tarife den Ständen zur Abgabe ihrer Erklärung darüber vor⸗ gelegt werden.“

Die Regierung hat erwähnten Vorlage an

zur Erfüllung dieses Antrags in der mehr⸗ die vorige Kammer Tarife sub E. für Per⸗

sonen und Equipagen, sub F. für Pferde und Rinder, sub G. für kleines Vieh, sub I. für Güter, zur Erklärung vorgelegt.

Bei einem näheren Eingehen auf die in diesen Tarifen enthal⸗ tenen Grundsätze fand sich die Deputation in der Lage, die Ansich⸗ ten vollständig zu theilen, welche hierüber von dem Referenten über diesen Gegenstand in der letzten zweiten Kammer, Herrn Harkort in Leipzig, in dessen Bericht vom 30. März 1850 niedergelegt sind, und sie nimmt keinen Anstand, die Kammer auf diesen Bericht zu verweisen und empfiehlt die in jenem Berichte enthaltenen Anträge der Kammer zur Annahme, nämlich 6) die Staatsregierung zu er⸗ suchen, die im Frachttarif II. festgesetzte Erhöhung von 50 Prozent für sogenannte sperrige Güter demnächst in Wegfall zu bringen und zu erklären 7) daß sie erwarte, die hohe Staatsregierung werde bei Bestimmung der Frachtsätze auf den Staats⸗Eisenbahnen der Be⸗ förderung und Erleichterung des Verkehrs alle nur mögliche Rücksicht widmen, namentlich aber der Verführung roher Erzeugnisse des Inlandes und darunter insbesondere dem erweiterten Vertriebe der zwickauer Steinkohlen; und endlich 8) daß sie unter dieser Voraus⸗ setzung die vorgelegten Tarife der Sächsisch⸗Bayerischen Staats⸗ Eisenbahn unter E. F. G. II. bis auf Weiteres genehmige.

Bei dem ersten Punkte machte der Abg. Heyn einige Bemer⸗ kungen über die stattgefundenen Ueberschreitungen der Voranschläge bei den Staats⸗Eisenbahnen; wenn man die Sache überschaue, so möchte man, meinte derselbe, fast zum Mißtrauen rücksichtlich der Reellttät gencigt werden. Anlangend z. B. die Expropriationen für die Sächsisch⸗-Böhmische Bahn, so getraue er sich als Laie einen Voranschlag dazu zu machen, wenn dabei eine Ueberschreitung von fast beinahe um die Hälfte des Voranschlags gestattet sei. Auch dem Herrn Abg. Unger fällt es schwer, die Bewilligung auszusprechen, die vor mehreren Jahren so leicht gemacht worden wäre. Er ist der Ansicht, daß die bei den Eisenbahnbauten vorgekommenen Ueber⸗ schreitungen wahrscheinlich in die Zeit der provisorischen Zustände fallen und giebt sich der Hoffnung hin, daß die Regierung die hier einschlägiger Rechnungen aus jener Zeit einer Revision unter werfen und die Schuldigen zum Ersatz anhalten werde. Er bedauert ferner, daß die Deputation in Betreff der Uebernahme der Bahner durch den Staat nicht einen einzigen Antrag gestellt und sie die für die erste und zweite Klasse in Vorschlag gebrachten Ermäßigungen des Fahrtarifs genehmigt habe. Der Referent und der Königliche Kommi sar Herr Geh. Rath von Chrenstein nehmen in längeren Ausführungen die betheiligten Techniker gegen den gemachten Vorwurf der Un⸗ reellität in Schutz und weisen auf die bei dem Bau der baitischen und böhmischen Eisenbahn obwaltenden nicht vorauszusehen gewe senen Schwierigkeiten hin, und bemerkt Herr Geh. Rath von Ehren⸗ stein noch besonders, daß es sich in Betreff der baprischen Bahn nicht sowohl um eine Ueberschreitung der Voranschläge, sondern um eine Erweiterung des ursprünglichen Bauplanes handle.

Hierauf kam der Deputationsantrag unter 1 zur Abstimmung und wurde einstimmig von der Kammer angenommen. Die Anträge unter 2 und 5 fanden fast ohne Debatte einstimmig, der unter 6 aber gegen 17 Stimmen Annahme. G

Bei dem Antrage unter 7 trug der Abgeordnete Ung er auf dessen Wegfall an und wollte, da ihm eine Erhöhung der Frachtsätze geeigneter zu sein schien, dafür gesetzt wissen: „Die Kammer er⸗ wartet, die hohe Staatsregierung werde der Bestimmung der Fracht⸗ sätze auf den Staatseisenbahnen zur Beförderung des Verkehrs alle mögliche Rücksicht widmen, den Tarif unter E. IHI. und I. aber einer Revision unterwerfen und wo möglich eine zweckentsprechende Erhöhung dieser Tarifsätze vom 1. Januar 1851 eintreten lassen.“ Es fand dieser Antrag jedoch nicht ausreichende Unterstützung.

Der Abg. Stockmann brachte zu dem Antrage unter 7 ein Zusatz⸗Amendement ein, nach welchem der Frachtsatz für Steinkohlen gleich fest normirt werden sollte, indem in dem Antrage nach dem Worte „Steinkohlen“ eingeschaltet werde: „zu dem Frachtsatze von 12 ½ Ngr. pro Meile für 50 Scheffel.“

Es wurde indessen dieses Amendement, nachdem die Abg. von der Planitz, Naundorf, Sachße, Reichenbach, Rittner und der Kö⸗ nigliche Kommissar dagegen gesprochen, gegen 1 Stimme verworfen.

Ein Antrag des Abgeord. Thiersch, der dahin ging, die bis⸗ herigen Frachtsätze für Getraide so weit herabzusetzen, daß es den Gebirgsgegenden möglich werde, ihr Getraide per Eisenbahn oder von Zwickau beziehen zu können, wurde zwar unterstützt, jedoch später wieder zurückgezogen und nun der Antrag der Deputation unter 7 gegen 9 Stimmen, der Schlußantrag unter 8 aber sodann einstimmig von der Kammer genehmigt.

Im zweiten Abschnitte des Berichts wendet sich die Deputation sodann zu B. die Leipziger Verbindungsbahn.

Die Kosten dieser Verbindungsbahn anlangend, ist Folgendes zu bemerken: Den früheren Vorlagen der Regierung gemäß be⸗ krug der Kostenanschlag 135,607 Rthlr. 4 Ngr., während die jetzt gemachte Vorlage einen Bedarf von 161,000 Rthlr., mithin gegen früher eine Erhöhung von 25,392 Rthlr. 26 Ngr. nachweist.

Der Antrag der Deputation lautet hier: „Die Kammer wolle ihre Zustimmung zu der Ausführung der Leipziger Zweigbahn, der Vorlage gemäß ertheilen“, und wurde von der Kammer ohne De batte sofort einstimmig angenommen.

Nachdem hierauf noch der größte Theil des Deputations⸗Be⸗ richts über die Sächsisch⸗Böhmische Bahn von dem Referenten vor⸗ getragen worden war, wurde die Sitzung um 1 Uhr von dem Prä⸗ sidenten geschlossen und die Fortsetzung der Berathung auf den 3. September anberaumt.

Dresden, 30. Aug. (Dresd. Journ.) Ueber das Ereig⸗ niß, welches sich am 28sten d. M. im Göltzschthale zugetragen hat, können wir folgende, auf amtlicher Anzeige beruhende Mittheilung machen: 1

Am letztgedachten Tage erhob sich gegen Abend in der Gegend des Göltzschthales ein gewaltiger Orkan und Wirbelwind, welcher in der Thalschlucht Bäume entwurzelte, von einem jenseits des Thales und Waldes gelegenen Felde den gehauenen Klee auf den Viadukt

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