1850 / 245 p. 2 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

nung zu einem sehr reichhaltigen Stoff

ger bei Forchheim befindlichen Bataillone mit einem Besuche erfreut. Nach Besichtigung der Zelte defilirte die Mannschaft vor Sr. Kö⸗ nigl. Hoheit, ihrem Allerhöchsten Kriegsherrn. Gestern Abend wurde ein Feuerwerk in dem Lager abgebrannt.

Heute Vormittag hat Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preu ßen die hier garnisonirenden Königlich preußischen Truppen (das 28ste Infanterie⸗Regiment, eine Abtheilung reitender Artillerie und eine Schwadron vom Hten Husaren⸗Regiment) auf dem großen Exerzierplatz die Revue passiren lassen. Nach einigen Manövern defilirten die Truppen vor Sr. Königl. Hoheit dem Prinzen von Preußen. Die auf dem Exerzierplatz gleichfalls anwesenden drei Schwadronen des badischen ersten Reiter⸗Regiments ließ Se. Königl. Hoheit ebenfalls an sich vorbei defiliren.

Karlsruhe, 2. Sept. (Karlsruher Ztg.) Sechszehnte öffentliche Sitzung der zweiten Kammer unter dem Vorsitze des Präsidenten Bekk. Auf der Regierungsbank: die Staatsräthe Frhr. von Marschall und Stabel, Geh. Referendär Weizel, später Staats⸗Minister Klüber. Nachdem der Praäsident die Sitzung eröffnet, bringt er zur Kenntniß der Kammer, daß Se. Königl. Hoheit der Großherzog der Deputation, welche Höchstdemselben die Adresse zum Geburtstag überreicht, folgende Antwort ertheilt habe: „Ich danke Ihnen herzlich für die Gefühle der Liebe und Ergeben heit, welche Sie Mir im Namen der Stände⸗Versammlung an Meinem Geburtstage ausdrücken, so wie für die Wünsche für Mein und der Meinigen Wohlergehen. Nie werde Ich müde werden in der Sorge für des Landes Wohl, mögen auch noch so schwere Prüfungen Mir auferlegt sein. Daß Recht, Treue und Ehre stets die Leiter Meiner Handlungen sein werden, wird Niemand bezweifeln, und Ich werde sie wie auch die Ereignisse sich ge stalten mͤgen zu vereinigen wissen mit meinem Streben für das Wohl des weiteren wie auch des engeren Vaterlandes.“ Staatsrath Freiherr von Marschall übergiebt dann einen Ge⸗ setz⸗Entwurf, Abänderung verschiedener Bestimmungen des Gesetzes über die Verfassung und Verwaltung der Gemeinden vom 31. De zember 1831 und des Gesetzes über die großen Bürger⸗Ausschüsse vom 3. August 1837 betreffend. Derselbe begleitet diese Vorlage mit folgendem Vortrage: Der Gesetz⸗Entwurf, den ich Ihnen hier⸗ mit vorlege, umfaßt den II. Titel der Gemeinde⸗Ordnung, also je⸗ nen, welcher von den Verwaltungsstellen und deren Bildung han⸗ delt, und ergreift die Vorschrift über die Vertretung der Gemeinden, über die Wahlberechtigung und Wählbarkeit zu den verschiedenen Gemeinde⸗Kollegien und Gemeinde⸗Aemtern, über die Amtsdauer und Erneuerung derselben und über die Bestellung und Entlassung der Bürgermeister. Diese Vorschriften bedürfen nothwendig einer Abän⸗ derung. Die Erfahrungen, die sich seit dem Bestehen der Gemeinde Ord⸗ ff angesammelt haben, verlangen ge⸗ bieterisch, daß durch das Gesetz eine größere Gewähr für Bewah⸗ rung des Friedens und der Eintracht in den Gemeinden, für Si⸗ cherung eines steteren Ganges in Verwaltung der Gemeinde⸗Ange⸗ legenheiten, und dafür geschaffen werde, daß jenen Gemeinde⸗Buür⸗ gern, welche für Aufrechthaltung eines geordneten Zustandes beseelt und dabei wesenklich betheiligt sind, auch der gebührende Einfluß eingeräumt werde. Die Erjahrungen verlangen ferner, daß der Dopyeleigenschaft, welche sich im Wesen der Gemeinde

ndet, und wonach dieselbe einerseits als eine für sich beste⸗ hende Corvoration erschecnt, welche ihre korporativen Zwecke selbst⸗ ständig verfolgt, andererseits aber als ein Theil des Staats, dessen Lebensentwickelung den größten Einfluß auf das gesammte Staats⸗ leben ausübt, ich sage, die Erfahrungen verlangen, daß diese Dop⸗ peleigenschaft gehörig berücksichtigt und daß weder der einen noch

der anderen Eigenschaft bei den zu treffenden Einrichtungen ein cht eingeräumt werde, indem bei einem der⸗ artigen Mißverhältniß das Wohl der einzelnen Gemeinden wie das

entscheidendes Uebergewi

Staatswohl gefährdet erscheint. Den so eben bezeichneten Erfah⸗ rungen sucht nun der vorliegende Gesetz⸗Entwurf zu genügen. Dieser Zweck soll erreicht werden 1) dadurch, daß in der Regel nicht die Gemeinde⸗Versammlung, sondern ein größerer Ausschuß die Gemeinde vertritt, wie dies fast überall der Fall ist, und auch bei uns von 1831 der Fall war; 2) daß dieser Ausschuß in ähn⸗ licher Weise gewählt wird, wie das Wahlkollegium für die letzten Parlamentswahlen, also nach Steuerklassen; 3) daß außerdem so⸗ wohl für die Wahlberechtigung wie für die Wählbarkeit noch zweck⸗ mäßigere Beschränkungen eintreten; 4) daß die Amtsdauer der Ge⸗ meinde⸗Beamten verlängert und damit das allzuhäufige Wählen be⸗ schränkt; 5) daß auch der Bürgermeister auf die doppelte Zeitdauer bestellt und der Regierung nicht nur ein illusorisches, son⸗ dern ein wirkliches Bestätigungs⸗Recht eingeräumt wird. Dem Gesetz⸗Entwurf ist eine ausführliche Begründung beigefügt. Die beste Begründung dürfe er übrigens finden in den bereits kundgewordenen Ansichten der Bürger selbst, indem ich wohl sagen darf, daß die Nothwendigkeit solcher Abänderungen des Ge⸗ setzes, wie wir sie hier vorschlagen, bereits in das Bewußtsein der Gesammtheit übergegangen ist. Der vorliegende Gesetz⸗Entwurf ist von großer Wichtigkeit, denn er greift tief in das Leben ein; aber, meine Herren, wir haben seine Bestimmungen auch aus dem Leben geschöpft, und ich zweifle daher nicht, daß sie die Zustimmung dieser hohen Versammlung haben werden.

Der Präsident verliest folgende zwei Fragen des Abg. Kai⸗ ser bezüglich des Kriegszustandes: 1) Hält es die hohe Regierung nicht für zweckmäßig, eine weitere Verlängerung des Kriegszustan⸗ des nicht mehr eintreten zu lassen? 2) Hält die hohe Regierung nicht für zweckmäßig, wenigstens nur für einzelne Theile des Landes den Kriegszustand noch beizubchalten? und fordert den Interpellan⸗ ten auf, dieselbe näher zu begründen.

Kaiser: Die Frage, ob der Kriegszustand noch weiter zu verlängern sei, bedürfe nothwendig einer Erörterung. Denn er führe Uebelstände mit sich für die Einzelnen, wie für die Allgemein⸗ heit. Daß es überhaupt nothwendig gewesen sei, unmittelbar nach Niederwerfung der Revolution den Kriegszustand über das Land zu verhängen, wolle nicht bestritten werden; allein, daß er auch jetzt noch nothwendig sei, müsse er verneinen. Wäge man die Vor⸗ ö“ Nachtheile desselben ab, so ergebe sich ein Uebergewicht

letzteren; wenn man auch zugeben müsse, daß derselbe vielleicht 1’“ würde gehandhabt werden, wenn eine andere Trup⸗ weisen 9) 83 r eee ihn zu handhaben hätte. Um zu be⸗ fͤhre 82 Beee der Kriegszustand im Einzelnen mit sich

hne Sd. 118 derselbe auf eine Reihe einzelner Thatsachen, depem ob de veen. einzugehen. Er fragt unter An⸗ eeeeecthe 8-n9 wegen einer unbedeuten⸗ haus verhängt ge dent Sesen is zu 3 Monaten Corrections⸗ Aussage eines einzigen Ze Oder wenn ein Familienvater auf die werde. Menn Mäochen Figst 83 8 Jahre Zuchthaus verurtheilt würden? Wenn die ege e e .e besorgten, eingesteckt würden, während den katholis in ihren Andachtsübungen gestört

n 8 chen Missionairen erl voß Fffentliche Versamml ege öff he s ungen zu halten? Wenn es gestraft werde,

einer badischen Bataillonsmusik Beifall 8 Gemeinde⸗Beamten, Schullehrer z.. ihrer Stellen enthohen und

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durch andere, von der Regierung ernannte, ersetzt worden seien. Die auf diese Weise von ihren Stellen Entfernten hätten in der Regel keine größere Verschuldung auf sich geladen, als die an ihre Stelle Octroyirten; sie hätten den Staat nicht halten können, nach⸗ dem bereits die Regierung gestürzt gewesen sei; sie hätten eben so gut als möglich im Strom der Ereignisse aufrecht zu erhalten ge⸗ sucht, um Nachtheile von der Gemeinde zu entfernen; die an ihre Stelle Sctroyirten könnten schon deswegen nicht segensreich wirken, weil sie nicht durch das Vertrauen ihrer Wähler zu ihren Stellen gelangt seien. Auch die Regierung selbst leide unter dem Kriegs⸗ zustand; ihr Ansehen könne nicht steigen, wenn Alles lediglich von der militairischen Gewalt ausgehe; sie habe keine Stütze in einer sich fest an sie anschließenden Partei; diese selbst leide am meisten unter dem Kriegszustand; ja, es werde die Bildung einer konser⸗ vativen Partei sogar gehindert, indem das Vertrauen auf den Kriegszustand die Entwickelung energischer Thatkraft überflüssig er⸗ scheinen lasse. Ein weiterer Nachtheil für die Allgemeinheit zeige sich im Zustand der Presse; zwar bestehe keine Censur, allein die stete Bedrohung mit der Unterdrückung eines Blattes lasse keine freie Diskussion aufkommen; nur eine radikale Presse könne eine konservative schaffen und ihr zur Geltung verhelfen. Wo aber die Opposition verpönt sei, habe die konservative Presse kein Gewicht. Selbst die Wirksamkeit derselben werde untergraben, indem die öf⸗ fentliche Meinung nun einmal politischen Versammlungen keine Bedeutung beilege, die unter dem Schutze der Bajonnette verhan⸗ deln. Der Kriegszustand erweise sich aber auch als überfl Bon den gutgesinnten Elementen des Landes sei nichts zu besorgen, und die entgegengesetzten könnten auch ohne Kriegszustand in Schran⸗ ken erhalten werden.

Staatsrath Frhr. von Ma⸗ rschall: Ich bin bereit, die von dem Herrn Abgeordneten Kaiser gestellten Fragen kurz und einfach zu beantworten. Die Regierung ist der Ansicht, daß der Zeit⸗ vunkt für die Aufhebung des Kriegszustandes dermalen noch nicht gekommen ist. Die unglücklichsten Ereignisse, die ein Land treffen können, haben uns in den Kriegszustand geführt, und wenn auch ˖Niemand leugnen wird, daß er in manchen Be⸗ ziehungen ein Uebel ist, ja schon in der Idee ein Uebel ist, so werden wir doch auch Alle anerkennen müssen, daß er uns von viel größeren Uebeln befreit hat. Leider sind nun bei der fortdauern⸗ den Zerrissenheit der öffentlichen Zustände in ganz Deutschland die Zustände im Großherzogthum noch nicht in diejenige Lage gekom⸗ men, die man als eine normale bezeichnen könnte und gestatten würde, die durch die Macht der Ereignisse nöthig gewordenen Aus⸗ nahmemaßregeln jetzt schon vollständig zu beseitigen. Wann dieser Zeitpunkt eintreten wird, kann die Regierung nicht bestimmt vor⸗ aussagen. Nur das kann sie sagen, daß sie gewiß eben so sehr, als irgend Jemand, diesen Zeitpunkt herbeiwünscht, und den Aus⸗ nahmezustand keinen Augenblick länger wird bestehen lassen, als das Wohl des Landes wirklich verlangt. Auch die zweite Frage des Herrn Abgeordneten, ob es nicht zweckmäßig wäre, den Kriegszustand wenigstens nur für einzelne Landestheile noch beizubehalten, muß ich mit Nein beantworten. Die Einrichtungen und Maßregeln, die der Kriegszustand mit sich bringt, stehen unter sich im Zusammenhang, haben eine gewisse allgemeine Wirkung und lassen sich nicht nach bestimmt gezogenen Gränzen auf ein⸗ zelne Landestheile beschränken. Unwillkürlich würden die Wir⸗

kungen über die gezogenen Gränzen hinausgehen. Aber was die Hauptsache ist, eine solche ungleiche Behandlung einzelner Bezirke würde offenbar von den nachtheiligsten Folgen sein. Sie würde zu Mißstimmungen und zu gegenseitiger Eifersucht und Erbitterung führen, während wir im Gegentheil was man nicht oft genug wiederholen kann alle Kräfte dahin vereinigen müssen, um zu beruhigen, auszugleichen und zu versöhnen. Wenn aber auch der

Kriegszustand nicht auf einzelne Landestheile beschränkt werden kann, so wird doch etwas Anderes geschehen können, was erwünschter und weit zweckmäßiger sein wird. Man wird nämlich einzelne Attribute und Folgen des Kriegszustandes theils ganz beseitigen, theils mil⸗ dern können. Man kommt damit zwar nicht mit einem Sprung in den normalen Zustand zurück, aber auf angemessenere und siche⸗ rere Weise. Uebrigens wird sich für die Kammer eine Gelegenhelt ergeben, alle Fragen, die mit dem Kriegszustand im Zusammenhang stehen, einer reiflichen Prüfung und Berathung zu unterziehen, weil das Gesetz über den Kriegszustand auf diesem Landtag der Erneuerung be⸗ darf. Die Frage über den Inhalt dieses Gesetzes ist zwar eine von der vorliegenden ganz verschiedene, aber dessenungeachtet werden sich aus den Verhandlungen über denselben die Betrachtungen über die als⸗ bald erfolgende Anwendung des Gesetzes nicht ausscheiden lassen. Eben darum dürfte es aber auch zweckmäßig sein, jetzt nicht in ein näheres Detail einzugehen, sondern jenen Verhandlungen das Wei⸗ tere zu überlassen. Dies ist meine einfache Antwort auf die beiden aufgeworfenen Fragen. Was die Motivirung betrifft, die der Herr Abgeordnete diesen Fragen vorausgeschickt hat, so hat sie allerdings bewiesen, daß der Kriegszustand manche Mißstände mit sich bringt; allein den Beweis hat sie nach meiner Ansicht nicht geliefert, daß wir ihn deshalb entbehren könnten. Der Herr Abgeordnete hat viele einzelne ihm ungeeignet scheinende Straffälle vorgeführt, die vorgekommen sein sollen, und jeweils gefragt, ob aus denselben kein Nachtheil des Kriegszustandes hervorgehe. Ich kenne diese Fälle gicht; allein so viel kann ich doch sagen, daß es eben bei jedem auf die nähere Untersuchung ankommt, ob die ge⸗ troffenen Maßregeln gegründet oder gerechtfertigt waren oder nicht. Waren sie es nicht, wozu der Beweis zu liefern wäre, so ist daran nicht einmal nothwendig der Kriegszustand, sondern über⸗ haupt die Unvollkommenheit der menschlichen Einrichtungen schuld.

Wer sich verletzt glaubt, mag sich beschweren. In dieser Bezie⸗ hung kann ich bemerken, daß in Betreff solcher Polizeimaßregeln nur zwei Beschwerden an das Ministerium des Innern gebracht wurden und daß die Abhülfe gar keiner Schwierigkeit unterlag. Freilich mag oft ein dritter Unbetheiligter manchen Straffälligen als verletzt und allzuhart behandelt betrachten, während dieser selbst offiziell keine Beschwerde erhebt und im Gefühl dessen, was eine nähere Untersuchung Alles aufdecken könnte, vorzieht, sich ruhig zu verhalten. In der Hauptsache wiederhole ich, daß der Kriegszu⸗ stand noch nicht beseitigt, aber in kurzem rücksichtlich einzelner Fol⸗ gen wird gemildert werden künnen.

Nachdem keine weitere Bemerkung erfolgte, wird die Sitzung

Karlsruhe, 3. Sept. Die Karlsruher Zeitung ent⸗ hält folgende Bekanntmachung: Da nunmehr die Vorarbeiten zur Conscription für das Jahr 1851 beginnen, so werden in Ge⸗ mäßheit des §. 17 des Conscriptions⸗Gesetzes vom 14. Mai 1825, Reg.⸗Bl. Nr. X., alle Badener, welche vom 1. Januar bis 31. Dezember 1850 einschließlich das 20. Lebensjahr zurückgelegt haben oder zurücklegen, hiermit aufgefordert, sich bei dem Gemeinderathe ihres Ortes zu melden oder anmelden zu lassen, sofort sich zu Hause einzufinden, um auf Vorladung vor der Ziehungsbehörde persönlich erscheinen zu können, widrigenfalls in Ermangelung eines nach §. 22. des Conscriptions⸗Gesetzes untauglich machenden Gebrechens diesel⸗ ben als tauglich angesehen und, im Falle sie zum Militairdienste

berufen werden, nach Vorschrift des §. 4 des Gesetzes vom 5. Ok⸗ tober 1820 als Ungehorsame behandelt werden sollen.

Die Großherzoglichen Kreis⸗Regierungen werden beauftragt, für die Bekanntmachung vorstehender Aufforderung auch durch die Lokalblätter und auf die für Verkündigungen in den einzelnen Ge⸗ meinden vorgeschriebene Weise Sorge zu tragen. 111“

Karlsruhe, den 13. August 1850.

Großherzogliches Ministerium des Inn von Marschall. vdt. Buisso

(Fortsetzung der in Nr. 243 des Preuß. Staats⸗Anzei⸗ gers abgebrochenen Denkschrift der Großherzoglich badischen Re⸗ gierung in Beantwortung der Kaiserl. österreichischen Cirkular⸗ Depesche vom 21. Juli.)

Die Uebereinkunft vom 30. September 1849 wurde seiner Zeit von den beiden Höfen, welche sie abgeschlossen hatten, den sämmt⸗ lichen übrigen deutschen Regierungen zur Zustimmung vorgelegt, so der Großherzoglich badischen durch die gemeinschaftliche Note der bei ihr akkreditirten beiderseitigen Gesandtschaften vom 26. Oktober 1849. Die Großherzogliche Regierung hat ihre Zustimmung in

zwei gleichlautenden Antworts⸗Noten vom 29. Oktober 1849 erklärt;

desgleichen hat sie nach Ablauf der Zeit, für welche die Bundes⸗ Central⸗Kommission eingesetzt war, 1. Mai 1850, auf eine am

nämlichen 1. Mai 1850 dem Großherzoglichen Minister der aus wärtigen Angelegenheiten von dem Kaiserlichen Herrn Geschäftsträ⸗ ger bei Uebergabe zweier Erlasse des Herrn Fürsten von Schwar⸗

zenberg vom 26. April gemachte mündliche Mittheilung in einer Verbal-Note vom 5. Mai sich damit einverstanden erklärt, daß bis zu der beabsichtigten Bildung eines neuen provisorischen Central⸗Organs des deutschen Bundes die Bundes⸗Central⸗ Kommission fortfahre, die Geschäfte zu besorgen, welche nicht wohl einen Aufschub erleiden können. Die Großherzogliche Regierung hat hiernach ein Recht, zu erwarten, daß die Bundes⸗Central⸗Kommission ihr gegenüber in der ihr vor⸗ geschriebenen Weise verfahre, daß da, wo ihre Verhandlungen für sie, die Großherzogliche Regierung, irgend bindend sein sollen, sie nöthigenfalls auf dem oben angegebenen Wege zu wirklichen Be⸗ schlüssen erhoben und als solche ihr eröffnet werden; bloße einsei⸗ tige Anträge in der Kommission, Verhandlungen darüber in deren Schoß, Ansichten oder Absichten, welche dieselbe sogar in der Ge⸗ sammtheit ihrer Mitglieder hegen könnte, wären solche auch, was in dem vorliegenden Falle nicht geschehen ist, ihr zur Kenntniß ge⸗ bracht worden, können für die Großherzogliche Regierung keinerlei

verbindliche Kraft haben, sie zu Nichts bestimmen und von Nichts

abhalten. b

Was allgemein von den Angelegenheiten und von den Gesetzen des Bundes gilt, muß namentlich auch von der Bundes⸗Kriegsver⸗ fassung gelten, welche die Bundes⸗Central⸗Kommission bei den ih obliegenden Amtshandlungen zu beobachten durch den §. 6 de Uebereinkunft vom 30. September 1849 allerdings ausdrücklich an⸗ gewiesen ist. Wo sie die Bundes⸗Kriegsverfassung, so weit dieselbe noch in anerkannter Wirksamkeit besteht, für gefährdet erachtet, hat sie unstreitig das Recht und die Pflicht, nach Maßgabe der mehr⸗

gedachten Uebereinkunf - thut, sind die einzelnen Regierungen in ihrem Recht, wenn

abgeschlossene Uebereinkunft; Maßregeln, wie diejenigen, welche da⸗

durch angeordnet sind, waren und sind noch durch die Umstände

nöthig gemacht; daß die Großherzogliche Regierung sich dabei ge⸗

rade an die preußische Bundesmacht hielt, erscheint eben so sehr

durch die Umstände geboten und gerechtfertigt, zumal nachdem durch die im Juli 1848 von der ramaligen National Versammlung und der damaligen Centralgewalt verfügte Verdoppelung der Kontin⸗ gente die Eintheilung des Bundesheeres so wie sie die Bundes⸗ Kriegsverfassung bis dahin vorgeschrieben hatte, nicht mehr aufrecht erhalten werden konnte, die Centralgewalt selbst unter anderen bei der Zusammensetzung der im August 1848 nach Schleswig entsen⸗ deten Truppen die frühere Corpseintheilung des Bundesheeres und die Bestimmungen der Bundes⸗Kriegsverfassung über die Unterord nung der mobilgemachten Bundestruppen als nicht mehr anwend⸗ bar angesehen hatte. Wie demnach ein Vorgang, wie der durch die preußisch⸗badische Uebereinkunft vom 25. Mai beabsichtigte und veranlaßte, die völlige Umgestaltung und Anflösung der Kriegs⸗ Verfassung des Bundes nach sich ziehen sollte, was der Erlaß Sr. Durchlaucht des Fürsten von Schwarzenberg gelegenheitlich behaup⸗ tet, ist der Großherzoglichen Regierung nicht erklärbar; daß dage gen die letztere die ganze Sache als eine durchaus unverfängliche höchst einfach genommen und zugleich mit aller erdenklichen Offen⸗ heit behandelt hat, beweist das in der österreichischen Erklärung er⸗ wähnte Schreiben des Großherzoglichen Staats⸗Ministeriums an die Bundes⸗Centralkommission vom 12. Juli d. J., in welchem die letztere mit Bezugnahme auf zwei frühere Mittheilungen und unter Uebersendung einiger Nachweisungen über den Dienststand und die Dislocation des Großherzoglichen Armee⸗Corps von dem nahe be⸗ vorstehenden Beginne des Abmarsches eines Theiles desselben nach Preußen völlig unumwunden in Kenntniß gesetzt wurde. Zu dieser Mittheilung, welche lediglich durch das Groͤßherzogliche Kriegs⸗Mi⸗ nisterium veranlaßt war, lag ein militairisch⸗dienstlicher Anlaß vor, nicht aber zu der von der Bundes⸗Centralkommission niemals be⸗ gehrten, in der österreichischen Erklärung aber auch bei dieser Stelle wiederholt vermißten Vorlage einer Abschrift der Uebereinkunft vom 25. Mai, die ohnedieß zu der angegebenen Zeit, wie oben gesagt ist, bereits durch die preußischen Mitglieder zur Kenntniß der Kom⸗ mission gebracht worden war. (Schluß folgt.)

Schleswig⸗Holstein. Altona, 4. Sept. Der Alto⸗ naer Merkur enthält das Patent, betreffend die Linberufung der schleswig⸗holsteinischen Landes⸗Versammlung. Es lautet:

„Nachdem die Wahlen zur schles wig⸗holstelnischen Landes⸗Ver⸗ sammlung, soweit sie nicht durch die im Herzogthum Schleswig ob⸗ waltenden Verhältnisse verhindert worden, 8e28, ag „verfügt die Statthalterschaft in Kraft des Artikels 86 kaatsgrund⸗ gesetzes vom 15. September 1848, wie n. 9 8 schleswig⸗hol⸗ steinische Landes⸗Versammlung wird auf sisbe d eptember d. J. nach der Stadt Kiel berufen. Die Mitglie er der Versammlung haben an dem gedachten Tage⸗ Vormittags vor 12 Ugr, ihre An⸗ kunft im Departement des Innern anzuzeigen.

Kiel, den 31. August 1850. “““

Die Statthalterschaft der Herzogthümer Schleswig⸗Holstein. 1 Reventlou. Beseler. Boysen. S. A. Jacobsen.“

rankfurt. Frankfurt Cl. M., 2. Sept. (F ’S P. A. s Heute hat die Bundes⸗Versammlung förmlich in vollem Umfang ihre verfassungsmäßige Thätigkeit angetreten. Man hat

t einzuschreiten; so lange sie dieses aber nicht

sie ihre Militairverhältnisse nach ihrer Ansicht von den einzelnen Bestim⸗ mungen der Bundes⸗ Kriegsverfassung und nach ihren besonders unter dringenden Umständen hervortretenden Bedürfnissen selbst⸗ ständig zu ordnen und aufrechtzuerhalten bedacht sind. Keinen anderen Zweck, als eben diesen, hat die von Baden mit Preußen

das Land nochmals Bonaparte wähle, s

die Sitzung nicht schon am -sten d. M. eröffnet, weil dieses ein Sonntag war. Im engeren Rathe waren elf Stimmen zusammen⸗ getreten: neun Viril⸗Stimmen und zwei Kuriat⸗Stimmen. Für die dringendsten Geschäfte wurden sofort Kommissionen gebildet. Die Königlich dänische Regierung ließ alsbald Anträge wegen Ra⸗ nhesies des Friedensvertrages durch die Bundes Versammlung ellen.

Frankfurt, 3. Sept. (F. J.) Heute früh 6 Uhr mar⸗ schirten sämmtliche hier garnisonirenden Truppen⸗ Abtheilungen (Oesterreicher, Preußen, Bayern und Frankfurter) aus der Stadt, um in dem nahen Walde und in der Umgegend von Isenburg unter dem Feldmarschall⸗Lieutenant von Schirnding ein großes Feldmanöver im Feuer auszuführen, von welchem sie nach 10 Uhr hier wieder eintrafen.

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Ausland.

Frankreich. Paris, 2. Sept. Morgen reist der Präsident der Republik ab, um sich nach Cherbourg zu begeben. Bei Mantes wird er auf einem Landgute des Herrn Baroche frühstücken, hier⸗ auf Revue über die ländliche Nationalgarde abhalten und dann nach Evreurx weiterreisen, wo er morgen übernachten wird.

Außer den bereits genannten Generalräthen haben auch noch, wie heute gemeldet wurde, die der Departements Oise, Pas de Calais und Basses Alpes den Wunsch nach Verfassungs ⸗Revision ausgesprochen.

Das Journal des Debats widerlegt angebliche Gerüchte über geheime Umtriebe der orleanistischen Partei und sagt Folgen⸗ des über die Stellung der letzteren gegen die Republik: „Die or⸗ leanistische Partei oder, um ihr ihren wahren Namen zu geben, die konservative Partei, hat niemals ihren Widerwillen gegen die Re⸗ gierungsform, welche die Männer des Februar Frankreich aufge⸗ zwängt haben, verleugnet; allein sie hat eben so wenig angestan⸗ den, diesen ihren Widerwillen dem Interesse des Landes zu opfern, das für sie allen anderen vorgeht. Nachdem sie sich der Republik unterworfen, hat sie die Selbstverleugnung so weit getrieben, die Republik gegen die Republikaner selbst zu vertheidigen; sie hat die Republik bei allen Veranlassungen vertheidigt, wo es offenbar waͤr, daß die Sache der Republik sich mit der Sache der am Abgrunde der Anarchie und des Sozialismus ste⸗ henden Gesellschaft identifizirte. Wir möchten wohl wissen, wie heute die Republik daran wäre, wenn sie am 10. April, 15. Mai und 23. Juni nur die Republikaner zu ihrer Vertheidigung gehabt hätte. Es sieht ganz so aus, als wäre eure Republik sammt der ganzen Gesellschaft im Blute untergegangen. Die orleanistische Partei konspirirt gegenwärtig gerade so, wie sie im Jahre 1848 konspirirte. Sie konspirirt am hellen Tage gegen die Anarchie und den Sozialismus; sie konspirirt für die Wiederherstellung der Ord⸗ nung und die Vertheidigung der Civilisation gegen die verderblichen Lehren, welche die Februar⸗Revolution in unser unglückliches Land gesäet hat. Dies ist die Wahrheit und die ganze Wahrheit.“

Der General⸗Rath des Marne⸗Departements hat den Wunsch ausgesprochen, daß die Regierung die Unterstützungen der fremden politischen Flüchtlinge reduzire und zuletzt ganz unterdrücke, weil dieselben sich bei allen Emeuten betheiligten und sie häufig sogar anstifteten.

Der Gemeinde⸗Rath von Besançon hat eine Kommission er⸗ nannt, um einen Bericht über die Vorgänge auf dem Ball der Halle bei der Anwesenheit des Präsidenten abzufassen, da dieselben übertrieben dargestellt worden.

Das Gerücht, es würde wegen der Ereignisse in Claremont und Wiesbaden die National⸗Versammlung unmittelbar nach dem Schlusse der Generalraths⸗Sitzungen einberufen werden, hat sich bis jetzt nicht bestätigt.

Die von Wiesbaden heimkehrenden Bauern aus der Bretagne haben eine Denkmünze mitgebracht, welche auf der einen Seite die Jahreszahl: 23. August 1850, auf der anderen die Bildnisse des Grafen und der Gräfin von Chambord mit der Umschrift: Henry V. roi de France darstellt.

Nach dem Evdnement hätten zwei Minister dem Präsidenten über das Benehmen gewisser Choristen der Gesellschaft Le dix Décembre so eindringliche Vorstellungen gemacht, daß Befehl ge⸗ geben sein soll, für die Reise nach Cherbourg die Listen der Beglei⸗ tung streng zu säubern.

In Bezug auf die Gesellschaft des 10. Dezember stellt der National heute folgende Fragen: „Ist es wahr, daß diese Ge⸗ sellschaft namentlich in der Bannmeile des linken Ufers von der Barrieère de Fontainebleau bis zu jener de l'Ecole zusammengedrängt ist? Ist es wahr, daß die Gesellschaft des 10. Dezember in Vau⸗ girard 600 wohl eingetheilte, mit Flinten und Munition bewaffuete Mitglieder zählt? Wissen es die Behörden und, im Bejahungsfalle, dulden sie es? Ist es wahr, daß selbst in einem der Säle der Mairie die Versammlungen gehalten werden, in denen man den Ruf: „Es lebe der Kaiser!“ nicht spart? Ist es wahr, daß einige Tage vor der Abreise des Präsidenten zehn Mann per Abtheilung verlangt wurden, welche trotz der guten Bezahlung, Kost und Herberge sehr ermüdet von ihren Uebungen zuruückgekom men sind? Ist es wahr, daß der Chef an diesem Orte der frühere Koch auf dem Paketboote ist, welches Louis Napoleon nach Bou⸗ logne brachte, ein gewisser H..., ein wackerer, schwatzhafter Mann? Ist es wahr, daß derselbe Befehl erhielt, für den Tag der Ankunft des Präsidenten ein Geschwader seiner Getreuen auf den Bahnhof zu stellen und sie in Person zu kommandiren? Hat man diese Fragen beantwortet, so werden wir neue Details bringen.“

Die Pres se enthält einen Artikel von Herrn von Lamartine, demzufolge die definitive Gestaltung Frankreichs, welche man unter die⸗ sem Namen gewöhnlich bezeichnet, von der nächsten konstituirenden Ver⸗ sammlung, die nach der jetzigen Legislativen zu wählen sei, ausge⸗

hen soll. Dieselbe werde gewiß aus gemäßigt republikanischen Elementen zusammengesetzt sein. Sie möge die Republik befestigen

und einen neuen Präsidenten vom Lande wählen lassen. Wenn

so möge er Präsident blei⸗ ben, wählt es einen Anderen, so möge er abtreten. Dieser Artikel wird heute von den Blättern mehrfach besprochen. L'Ordre wollte ihm auf dem constitutionellen republikanischen Wege folgen, wenn nur nicht zu befürchten wäre, daß Anarchie und Demagogie diese friedliche „Lösung“ unterbrechen. Außerdem übersehe Lamar⸗

tine zwei Dinge: erstens, ob Louis Bonaparte eine even⸗

tuelle Wiedererwählung abzuwarten gesonnen sei, zweitens, vb man bei der Heftigkeit der gegenwärtigen Minorität wohl drei Male die nöthige Stimmenzahl zur Revision zusammen⸗ bringen könne. Le Peuple du 1850 bemerkt, Lamartine, dessen Vorschlag es verwirft, habe vergessen, daß der neue Präsident 14 Tage vor dem Zusammentritte der nächsten Constituante bereits gewählt sein müsse, daß eine Neuwahl Bonaparte’s unmöglich sei. Die legitimistischen Blätter behandeln diese Lösung mit großer Bit⸗ terkeit. 1'Union nennt sie einen Widerspruch, eine Fortsetzung des Chaos. Die bonapartistischen Journale ignoriren das Projekt gänzlich.

Die englische Fregatte „Growler und der Prinzessin von Capua Die Fregatte erw

h Alexandrien

28sten in Marseille artet die nepalesische Gesandtschaft, Die Nepalesen gehen nicht die Meerenge von Messina.

eingelaufen. um sie nach i über Malta, sondern übe

Großbritanien und Die Königin hat am So tzte ihre Reise gegen 12 Uhr errichte sie C sie nach Balmora

zu bringen. r Neapel durch

Aug., Edinburg verlas⸗ Norden weiter fort. An demselben upar⸗Angus , und hier wa

l zu führen, wo sie um 52

sen und se Tage um halb ten Wagen, um

ß Ludwig Philipp's hat heute Morgen in eise stattgefunden.

Vorfall droht die Beziehungen E Der englische Kreuzer „Cormorant,“ Capi⸗ te (wie bereits erwähnt) vier des Sklavenhan⸗ von der brasilianischen Rhede Paranagua fort, Fort auf das englische tödtet und mehrere andere ver⸗ schickte sogleich seine Prisen in ß es in kurzer Zeit mit seinen t nun in Rio große Auf⸗ fen sich in einigen Theilen der ntantenhaus hat augenblicklich auf englische Waaren zu Resolution

Das Leichenbegängni der bereits erwähnten Ein unangenehmer zu Brasilien zu stören. tain Schomberg, schlepp dels verdächtige Sch

Bucht beherrschenden Schiff geschossen und ein Mann ge⸗ wundet wurden. See, legte sich dicht vor da 84⸗Pfündern zusammen. regung; die Engländer dür nicht sehen lassen und das die Regierung ermächtigt, Indessen glaubt man, nicht beitreten.

Lord Palmerston] ist der einzige noch mit kurzen Unterbrechungen in L erst in drei Wochen nach seinem

Heute schiffen sich bury, einer neugegründeten Kolonie in Emigration wird von Priest lichen Partei organisirt. Predigt in St. Paul,“ Diner in Gravesend, dem L sich auf vier zu diesem Z ren ganze Häuser und alle diese bei ihrer Ankunft in Neu⸗Seeland frei

s Fort und scho Hierüber herrsch

höhere Zölle der Senat werde dieser

englische Minister, welcher ondon verweilt. Er gedenkt Broadland zu gehen. hier ein, um nach Canter⸗ Neu⸗Seeland, zu reisen. Die und ist von der hochkirch⸗ Gestern hörten die Auswanderer ammeln sie sich zu einem großen ord Littleton präsidirt. weck ausgerüsteten Arten englischer Singvögel

800 Auswanderer

ern geführt

Sie vertheilen Ostindienfahrern, füh⸗ mit sich, um ins Land fliegen

Lady Peel und nach so wie seine Freunde Vormündern seiner minderjährigen ry Hobhouse

Das Testament Robert Peel's ernennt ihrem Tode seinen Bruder Goulbourn und Hobhouse, zu Jonathan Peel, Henry Goulbourn und Hen sind Testamentsvollstrecker.

In Portsmouth fielen 50ͤsten Regiments und den Matrosen der die endlich einen so ernsten Charakter anna Akte verlesen, Militair requirirt

Jonathan Peel,

längere Zeit zwischen den So Fregatte „Fox“ furchtbare Schlägereien vor, daß vor zwei Tagen die Aufruhr und Spezial⸗Konstabler beeidigt wurden. Nachrichten aus Konstantinopel zufolge im Namen der französischen Regierung eine r die Bestimmung des Die Pforte war sehr die Versicherung, die Flott sichtige aber keine Feind⸗ nit nicht zufrieden, son⸗ e Pforte ist über diese

Note überreicht haben, Mittelmeer⸗ überrascht durch e solle Sa⸗

worin Aufschluß übe geschwaders gefordert wird. diese Forderung, gab jedoch mos und Caudia im Auge behalten, beab seligkeit gegen Tunis. dern verlangte eine offizielle Antwort. Beaufsichtigung sehr aufgebracht.

Schweden und Norwe Die Cholera dehnt sich dieselbe, z. B. nach der aus; am 2

Aupick gab sich dan

Stockholm, in der Stadt Malmö und über ziemlich getrennt von der Stad etrug die Anzahl der Cholera⸗Todes 17 Personen. in unmittel⸗ stehenden Orte Wisby, Kap⸗ verdächtig erklärt worden. Wien vom Kai⸗

t liegenden

Gothland ist Slitö für ange barer Verbindung mit diesem Hafen hamn, Fahrösund und Kylley für eyron hat bei seiner Anwesenheit in ser das Großkreuz der eisernen Krone erhalten.

General P

Der König und die Kö⸗

Christiania, 28. Aug. hrzeuge besucht,

nigliche Familie hat die hier begrüßt von Hurrah, Flaggen, Kanonen⸗

liegenden Kriegsfa Salut u. s. w.

CIM ne provisorische Gesetz, k und Schleswig auf Wir Friedrich der Sie⸗ andesväterlicher W. eine vollständige Gleichheit hinsich was damit in Verbindung steht, ud Unserem Herzogthum Schles⸗ lstein, zu Wege gebracht die Umstände, auf der einen Seite Zollregals unter den jetzig ‚anf der anderen das Bedürf⸗ ie Kriegsunruhen abgebrochenen Dänemark und Schleswig, es drin äufig den Zollunterschied zwischen em übrigens der lsteins spä⸗

Kopenhagen, 31. segierung erlasse

Dänemark. Das unterm 25sten von der 9— welches den Zollunterschied zwischen hebt, lautet in der bente ꝛc. thun hiermit kund: so bald es geschehen kann, der Zollabgaben nebst demjenigen, in Unserem Königreiche wig, so wie auch in Unse zu sehen. Und da nun sicht auf die Sicherung des nissen gegen Uebergriffe von Holstein niß der Wiederbelebung des dur Handels und Verkehrs zwischen gend nothwendig machen, letztgenannten Theilen Unseres definitiven Ordnung der Sache teren Anschluß an das Zollsystem Erledigung in verfassungsmäßiger Weise vorb len Wir hiermit, in Uebereinstimmung mit §. für das Königreich Dänemark Folgendes vero üchstkommenden September tritt der setze als Beilage beigefügte Einfuhrzolltarif für führten Waaren in Kraft. Waaren bisher verordnete Zollse ausgenommen für S punkt an hört aller wig auf, so daß alle stände zwischen beiden zollfrei v achtung der für solche Waarenverfü (Verordnung

Uebersetzung wie folgt: Es ist Unser l

Dänemark u erem Herzogthum Ho

gen Verhält⸗

ogleich vorl Reiches aufzuheben, ind und der Frage wegen Ho Dänemarks und Schleswigs die ehalten wird, so wol⸗ 30 des Grundgesetzes ronet haben: gegenwärtigem Ge⸗ alle darin aufge⸗ ür gewisse inländische und fremde tempelung fällt zu gleicher Von demselben Zeit⸗ Dänemark und Schles⸗ verzollten Gegen⸗ unter Be⸗

pielkarten, weg. Zollunterschied zwischen inländischen oder fremden erführt werden können, hrung im Allgemeinen gelten⸗ Vorschriften

in dem Zollpassirzettel, womit fremde Waa⸗ den, wenn die Waaren des 1. September d. J. einen (es sei dieses nun in der wegen der im Kö⸗ Attest enthalten und Dato, daß die Waaren nach dem gedachten Dato berich⸗ Juni 1839 §. 5 tritt wieder in eswig nach dem 1. Sep⸗ für fremde Reisende be⸗ demjenigen,

schen Bestimmung, daß ren als verzollt von Schleswig von der Art sind, welche innerhalb niedrigeren Zoll im Herz Folge des allgemeinen T nigreiche verordneten Kriegssteuer) das sein soll, unter Verzollun bei einer schleswigschen Zollstätte Die Verordnung vom 8. fern es die im Herzogthum Schl. „ausgestellten Erlaubnißscheine Consumtion

versandt wer

ogthum erlegt haben arif⸗Unterschiedes o ausdrückliche s⸗Nummer

Kraft, inso tember d. I

mit derselben in Verbindung steht, in Dänemark aufgehoben und eine für Dänemark und Schleswig gemeinschaftliche Branntweinbrennerei⸗Abgabe eingeführt wird, hat es sein Verbleiben bei der Verordnung vom 1. Mai 1838 §. 18, und bleibt auch so lange die Zollgränze zwischen Jütland und Schleswig bestehen. Nach der Zeit wird die vollständi⸗ gere Zollbewachung bei gedachter Gränze durch eine allgemeine Kontrolle abzulösen sein, welche provisorisch behufs Beobachtung des vorstehenden §. 2, erster Passus, fortzudauern hat. §. 4. Das Herzogthum Holstein ist bis weiter als zollfreie Stätte zu betrach⸗ ten, sowohl hinsichtlich der Einfuhr, als der Aus⸗ und Durchfuhr von Waaren jeder Art, Schiffe darunter begriffen, insofern es d Ankaufs⸗Abgabe betrifft. Eben so tritt die Verordnung vom 8. Juni 1839 §§. 5 und 9 provisorisch außer Kraft, insofern es das Herzogthum Holstein betrifft. Dagegen hat es hinsichtlich der Erlegung von Schiffs ⸗Abgaben und Schiffsklarirungssporteln für die Fahrt nach und von gedachten Herzogthümern sein Verbleiben bei den bisher geltenden Tarifbestimmungen. §. 5. Alle mit diesen Gesetze nicht vereinbarenden älteren Vorschriften sind aufgehoben. Wonach ꝛc.

Nach der Berl. Ztg. geben wir folgenden Auszug aus dem Einfuhrzoll⸗Tarif, der dem neuen Zollgesetze beigefügt ist, nebst den früheren Zollansätzen zum Vergleichen: Lein⸗ und Baumwollenband nach dem früheren dänischen Tarif respekt. 16 und 25 Rbthlr pr. 100 Pfd., jetzt das eine wie das andere. 15 Rbthlr. Seiden und wollen Band früher respekt. 1 Rbthlr. 24 Rbsch. und 2 Rbthlr 48 Rbsch. pr. Pfd., jetzt 1 Rbthlr. 48. Rbsch. Blonden eben so. Couleurter Mousselin, so wie alle gedruckte Baumwollenwaaren, Shawls und baumwollen Tücher aller Art, sammt anderen gefärb⸗ ten oder couleurt⸗gewebten Baumwollen⸗Fabrikaten: früher 50 und 33 Rbthlr., jetzt das eine wie das andere 33 ½ Rbthlr. Baumwollen⸗Fabrikate, gestrickte oder gewebte: früher 50 Rbthlr. pr. 100 Pfd., jetzt 33 5 Rbihlr. Weiße Mousseline, gestickt u. s. w., früher 50 Rbthlr. pr. 100 Pfd., jetzt 15 Rbthlr. Alle an⸗ deren weißen Baumwollenwaaren: früher 20 ½⅜˖ Rbthlr., jetzt 15 Rbthlr. pr. 100 Pfd. Kaskette, früher 665 Rbthlr., jetzt 50 Rbthlr. die 100 Pfd. Leinwandwaaren, Drell oder Tischzeug, früher 25 Rbthlr., jetzt 15 Rbthlr. die 100 Pfd. Kammertuch, klar und dicht, gestickt u. s. w., früher 200. Rbthlr., jetzt 15 Rbthlr. die 100 Pfd. Leinwand von Flachs und Hanf, gestreift u. s. w., gebleicht und ge⸗ färbt, früher resp. 16 ½ und 12 Rbthlr., jetzt das eine wie das andere 15 Rbthlr. die 100 Pfd. Seidenwaaren, früher 2 ½ Rbthlr. das Pfd., und Waaren von Seide in Verbindung mit anderen Stoffen Rbthlr., jetzt durch einander 1 ½ Rbthlr. das Pfd. Wollenwaaren mit Seide oder Baumwolle und Seide gemischt, Shawls und Tücher, früher 125 Rbthlr., jetzt 150 Rbthlr. die 100 Pf. Tuch und Halbtuch, Kasimir, Circassienne u. s. w., früher 100 Rbthlr., jetzt 66 6 Rbthlr. die 100 Pf. Roher und ungefärb⸗ ter Bombassin und Merinos, früher 33 Rbthlr., Kalmuck, Multum, Flanell u. s. w., früher 54 ½ Rbthlr., jetzt durch einander 41 Rbthlr. die 100 Pf. Auch alle andere gewebte Fabrikate von Wolle oder Baumwolle mit eingemischter Baumwolle oder Garn, wie Strümpfe und andere Tricotage, so wie Handschuhe u. s. w., früher resp. 54 und 50 Rbthlr., jetzt durch einander 44 Rbthlr. die 100 Pf.

Der Kammerjunker Heltzen ist dem Kammerherrn Tillisch zur Disposition gestellt worden.

Durch Verordnung vom 22sͤten d. hat Kammerherr Tillisch mehrere seit dem 17. März 1848 erlassene Gesetze aufgehoben, na⸗ mentlich die Märzerrungenschaften (Preßfreiheit, Bürgerbewaffnung, Vereinsrecht ꝛc.).

General de Meza und der Franzose Latour du Pin befinden sich nach Berichten aus Schleswig vom 28sten d. vollkommen wohl.

Ein furchtbarer Sturm aus Südwest wüthete am 28sten d. im Sunde; viele Schiffe sind mit Havarie in Helsingör eingelaufen.

8 Auf Bandholm in Laland sind 15 Cholerafälle, darunter sechs tödtliche, vorgekommen.

Gestern Abend ankerte in der Rinne die österreichische Kriegs⸗ Korvette „Carolina“ von 24 Kanonen unter Befehl des Commo⸗ dore Grafen Karolyi. Die Korvette machte die Reise von England in 72 Stunden und ist das erste österreichische Kriegsschiff, das den Sund passirte.

Die heute hier eingegangene Nummer der Lolland⸗Falster⸗ schen Stiftszeitung meldet, daß nach offiziellen Berichten sich in Bandholm bis jetzt 15 Cholerafälle gezeigt haben, wsvon 6 den Tod zur Folge gehabt. Man scheint auf Lolland und Falster mit den Absperrungs⸗Maßregeln des Quarantaine⸗Departements sehr unzufrieden zu sein. In Malmö (Schweden) waren bis gestern Mit⸗ tag 621 Personen von der Cholera ergriffen, wovon 158 gestorben waren. Die Krankheit war also keinesweges im Abnehmen. Auch auf Gothland hatten sich einige Cholerafälle gezeigt.

Unterm 26bsten hat der König von Schweden und Norwegen den Generalmajor C. F. Moltke zum Großkreuz, den General⸗ Major C. L. H. Flindt und den Oberst⸗Lieutenant im Generalstab P. F. Steinmann zu Commandeuren, so wie den Oberst⸗Lieutenant im Generalstab C. E. J. Bülow, den Obersten der Kavallerie J. G. Müller und den Ober⸗Lieutenant der Artillerie E. Bruun zu Rittern des St. Olafs⸗Ordens ernannt.

Kopenhagen, 2. Sept. (A. M.) Der König nahm in Begleitung des Erbprinzen und der Adjutanten gestern Nachmittag das Aerndtefest im Rosenburger Garten in Augenschein.

König Oskar hat dem General Krogh das Großkreuz, dem General de Meza, dem Obersten im Generalstabe C. J. von Flens⸗ borg und dem Artillerie⸗Obersten J. S. von Fibiger das Comman⸗ deurkreuz, so wie den Majoren H. A. von Kauffmann und 8F31 von Vaupel das Ritterkreuz des Schwerdtordens verliehen.

Italien. Rom, 24. Aug. Der sardinische Gesandte Pi⸗ nelli ist hier angekommen.

Rom, 26. Aug. (Wand.) Die Stempeltaxe ist für zahl⸗ reiche Artikel erhöht, theilweise sogar verdoppelt worden, was im Publikum keinen günstigen Eindruck gemacht hat.

Spanien. Madrid, 28. Aug. Ein heute veröffentlichtes Königliches Dekret eröffnet dem Minister des Innern einen Kredit von 10 Millionen Realen zur Errichtung einer schnellen und di⸗ rekten Verbindung mit Cuba und Portorico.

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Königliche Schauspiele.

Freitag, 6. Sept. Im Opernhause. 95ste Abonnements⸗ Vorstellung: Robert der Teufel, Oper in 5 Abth., Musik von Meyerbeer. Ballets von Ph. Taglioni. (Frau Küchenmeister⸗ Rudersdorff: Isabella. Herr Salomon, neu engagirtes Mitglied des Königlichen Theaters: Bertram. Herr Pfister: Robert. H Mantius: Raimbaut. Frau Herrenburg⸗Tuczek: Alice.) Anf 6 Uhr.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 1 Rthlr. Erster Rang, erster Balkon daselbst und Proscenium 1 Rthlr 10 Sgr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 20 Sgr. Amphitheater 10 Sgr.