1850 / 246 p. 3 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Amsterdam, 4. Sept. 4 ½ Uhr. Int. 57. Ard. 13 32. 3 proz. inl. 33 ½beliebt. 2 ½proz. Met. 42 ½. 5proz. 79. Neue 5proz. 833 Russ. 4proz. Stiegl. 88 ¾. Neue Russ. Anl. 96 ½.

Rüböl pr. Okt. 34 ½, pr. Frühj. 35 ⅛.

Roggen flauer.

äönigliche Schauspiele.

Sonnabend, 7. Sept. Im Schauspielhause. 139ste Abonnements⸗ Vorstellung: Yelva, oder: Die Stumme, Schauspiel in 2 Abth., nach dem Französtschen, von Th. Hell. Musik von Reissiger. Hierauf: Der Rechnungsrath und seine Töchter, Original⸗Lustspiel in 3 Abth., von Feldmann.

Sonntag, 8. Sept. Im Schauspielhause. 140ste Abonnements⸗ Vorstellung: Marie, oder: Die Tochter des Regiments, komische

Oper in 2 Abth. Musik von Donizetti. Im Zwischenakte und am Schlusse der Oper: Solotanz.

Im Opernhause. Mit Allerhöchster Genehmigung. Vorstel⸗

uing der Dlle. Rachel, in Begleitung von Künstlern des Théätre frangais. Zum Besten des Fonds zur Beschaffung von Granit für das National⸗Krieger⸗Denkmal im Königl. Invaliden ⸗Park:

Andromaque. Tragédie en 5 actes et en vers, de Racine. (Mlle. Rachel: Hermione.) Anfang halb 7 Uhr.

Preise der Plätze: Ein Billet zu den Logen des Prosceniums, des ersten Ranges und im ersten Balkon 2 Rthlr. Ein Billet zum Parquet, den Parquet⸗Logen, zur Tribüne und zum Orchester 1 Rthlr. 15 Sgr. Ein Billet zu den Logen des zweiten Ranges und den daselbst be⸗ findlichen Logen des Prosceniums 1 Rthlr. Ein Billet zu den Lo⸗ gen des dritten Ranges, im Balkon und zum Parterre 20 Sgr. Ein Billet zum Amphitheater 10 Sgr. Ein Billet zu den Frem⸗ den⸗Logen 3 Rthlr.

Königsstädtisches Theater. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) La

Sonnabend, 7. Sept. Oper in 2 Akten. Musik

Sonnambula. (Die Nachtwandlerin). von Bellini. Anfang 6 ½ Uhr. Sonntag, 8. Sept. (Drittes Debüt der Dlle. Antonie Leo⸗ pold, vom Stadttheater zu Köln.) Eulenspiegel, oder: Schabernack über Schabernack. Wiener Lokal⸗Posse mit Gesang in 4 Akten, von Nestroy. (Dlle. Leopold: Dorothea.) Dienstag, 10. Sept. ECeste Vorstellung des Professors der

indischen und chinesischen Magie, Herrn Herrmann aus Hannover

in 3 Abtheilungen.

Anfang 6 ½ Uhr.

Meteorologische Beobachtungen.

1850. 1. Sept.

Morgens 6 Uhr.

Nachmittags

V 2 Uhr.

10 Uhr.

Abends Nach einmaliger

Beobachtung.

Luftdruck. 337,59“ Par. 337,62“ Par. 337, 14“ POar. Auellwärme 7,70 R. + 6,70 R. + 12,59 R. + 9,3 R. Flusswärme 12,1° 1 + 7,20 nüu. + 7,4 °9 . Bodenwärme

83 pCt.

Luftwärme ... Thaupunkt .. Dunstsättigung . Wetter e“ Wolkenzug...

+ 6,0“0 n 91 pCt. heiter. W.

Tagesmittel:

337,55 Par.

68 pCt.

V heiter. W.

W.

+ 9,50 n...

Ausdünstung Niederschlag 0 Rb. Wärmewechsel + 13,1* + 6,0⁰

W.

beiter. W.

+ 6,9°9 R. 81 pct.

Berliner Börse vom 6. September.

Ii echsel- Course.

Geld. 141

140 ½ 150¼ 149 x⅔

Brief.

. 250 PI. 250 Fl. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 150 PFr. 150 Pl. 100 Thlr.

100 Thlr.

100 P. 100 sSsRbl.

Kurz 2 Mt. Kurz 2 Mt. 3 Mt. 5 22½ 6 2 Mt. 2 1b

2 Mt.

2 Mt.

8 Tage

2 Mt.

2 Mt.

3 Wochen

Amsterdam . do. Hamburg do.

London

Wien in 20 Xr. Augsburg

Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs ... 993 223

56 22 107

Frankfurt a. M. südd. W.

Potersburg

107 ¼

Inländische Foncls, Efandbriese, Kommunal- Papiere und Geld-Course. 21. Brief. Geld. Gem. Preuss. Freiw. 421 5 106 106 ¼ St.-Schuld-Sch. 3 85 06d.-Deichb.-Obl. 4 ech.-Präm.-Sch. 1 12 u. Nm. Schuldv. 3 ½ 84 ¼

Brief. 91¹ 91 2

96

Grh. Pos. Pfdbr. 3 ½ Ostpr. Pfandbr. 3 5 ½⅜ àPomm. Pfandhbr. 3 5 4 [Kur- u. Nm. do. 3 ½ 96 Schlesische 3 ½ do. Lt. B. gar. 2. 3 Pr. Bk. Anth.-Sch.

Geld. Gem.

do.

Berl. Stadt-Obl. 5 10 ⁴½ do. do. 3 ¾ 8 4 ½ Friedrichsd'or.

Westpr. Pfandbr. 3 ½ 91¹½⅔ 91 8 And. Goldm. à 80.—

Grofsh. Posen do. 4 100 1 Disconto-.

13 12

Ausländische Fonds.

93 ½ 93 ½

96 81

Russ. 5 do. Hope 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 do. 574114 do. v. Rthsch. Lst. 5 fdo. Engl. Anleihe 4 ½ do. Poln. Schatz0. 4 do. do Cert. L. A. 5 4

do. Part. 500 Fl.

do.

Poln. neue Pfdbr. 4 V 1

IHIamb. Feuer-K. ½

do.

do. 11¹0 ¾ 110¼ 97 ½ 80 ¾ 80 ¼ 18¾ 18 ¼

96 ¾ 95

do. Staats-Pr. Anl. Lübeck. Staats-A. Ioll. 2 ½ ℳ% Int.

Kurh. Pr. 0. 40 th. N. Bad. do. 35 Fl.

8 2

98 ½

32 * 1 po. do. L. B. 200 Fl. 18; V

Poln a. Pfdbr. a. C.

ANagdeb.-Wittenb....

ischbahhmn Actien.

8.

Stamm-Actien. V Kapital. 1 11“ Tages Cour's. Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ⅛½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Rechnung. Rein-Ertra 1849.

Börsen-Zins-

Prioritäts-Actien.

Kapital.

Süimmtliche Priorithts-Actien werden durch ährliche Verloosung à 1 pCt.

amortisirt.

Zinsfuss.

Berl. Anh. Litt. A. B. 6,000,000 do. Hamburg 8,000,000 do. Stettin-Starg.. 4,824,000 do. Potsd.- Magd.. 4,000,000

Magd.-Halberstadt .. 1,700,000 do. Leipziger... 2,300,000

Halle-Thüringer 9,000,000

Cöln -Minden 13,000,000 do KaCche‚en 4,500,000

Bonn. Cöln 1,051,200

Düsseld.-Elberfeld.. 1,400,000

Steele-Vohwinkel! 1,300,000

Niederschl. Märkisch. 10,000,000

do. Zweigbahn 1,500,000

Oberschl. Lit. A. 2,253,100

do. Ii 2,400,000

Cosel-Oderberg.... 1,200,000

Breslau-Freiburg... 1,700,000

Krakau-Oberschl.... 1,800,000 Zerg.- Märk .. 4,000,000 Stargard-Posen 5,000,000 Brieg-Neisse... 1.,100,000

41,500,000

83 bz. 108 ½ B. 4 105 6. 83 G.

8— 8 6

25 2

dvcehn SeSnnenege

** wWhte

—’

..

Ouitlungs-Bogen.

Aachen-Mastricht ..

40 bz.

98 B.

U'riedr. Wilh.-Nordb.

8,000,000 4 do. 1Sohge. 5

Auständ. Acltien. V

Schluss Course von Cöln-Minden 98 ¼

Berl.-Anhalt. .. do. Hamburg.. . do. IOo, 1Sö do. Potsd -Magd... do. do. do. 6oh 189] do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger ..

Halle - Thüringer..

Goln Minden do. do.

Rhein. v. Staat gar.

do. 1. Priorität.. do. Stamm-Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. III. Serie. Zweigbahn

Magdeb.-Wittenb....

Oberschlesische

Krakau-Oberschl. ..

Cosel-Oderberg

Steele-Vohwinkel

do. SaJ. ö eehe.

Breslau-Freiburg ... Berg. -Märk.

be

Auslt. Stamm-Acl.

Kiel-Altona Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000

2,050,000 650,000 4,300,000

——öön

2

„5öSvöSnnnög=g

2ꝙf

Börsen-

—=n 8—gx

N-—

95 ¼ B. 100 ¾, b=z. 99 ¼ B. 101 3, b. 101 bz. 104 ¼ 6. 99 ¼ G. 99 ½⅞˖ B. 101 % B.

—ö

89 . 91 . 95 B. 103 ¾ B. 102 6.

Reinertr 1848.

von Preussischen Bank-Antheilen 99 a ¼ bz. u.

Es zeigte sich heute für fast alle Eisenbahn-Actien lebhafter Begehr,

berger und Berlin-Hamburger.

und qderen Course haben sich meistens wesentlich gebessert,

Auswärtige Börsen.

5. Sept. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¼ Br.

Louisd'or 111 ½ Br. Poln. Papiergeld Oester. Banknoten 87 ¼ ⁄2 bez. u. Br. Staats⸗Schuldscheine 111 ½ Gld.

Breslau, Friedrichsd'or 113 ⁄2 Br. 95 ½ bez. und Br. Freiw. Staats⸗Anleihe 5proz. 107 Br. 86 Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine 50 Rthlr. Posener Pfandbriefe 4proz. 101 Gld., do. 3 ½proz. 91 ⁄2 Br. Schle⸗ sische Pfandbriefe 3 ½proz. 95 2 ½ bez. u. Br., do.

2 neue 4proz. 1013 Br., do. Litt. B. 4proz. 100 ¼ bez., do. 2proz. 93 Br.

Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ¼ Gld. Leipz. B. A. 157 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener C. A. 1354¼ Br. Sächsisch⸗Bayerische 86 5 Br. Schlesische 93 ½ Br. Chemnitz⸗Riesa Löbau⸗Zittau 25 Br. Magdeburg Leipzig 218 Gld. Berlin⸗Anhalt. 95 ½ Gld. Krakauer 71 ½ Br. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 40 ¼ Gld. Altona⸗Kiel 92 ½ Br. Deß. B. A. A. 150 Gltd.. o. B.

Leipzig, 5. Sept.

223 ——

Br.

119 % Gld. Preuß. B. A. 99 ½ Br. Franffurt a. M., 4. Sept. In mehreren Fonds war das Geschäft von einiger Bedeutung. Alle Oesterr. Gattungen blieben indessen auf die weichende Fonds⸗Notirung von Wien ¾ nie⸗

Poln. Pfandbr. alte Aproz. 90 Gld., do. neue 4Aproz. 95 ¾

Br., do. Partialloose 300 Fl. 135 Gld., do. 500 Fl. S81 8 Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 ¼¾ Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 80 ¾ Gld. Oberschlesische Litt. A. 108 ½ Br., do. Litt. B. 105 ½ bez. Breslau ⸗Schweidnitz⸗Freiburg 74 ½ Br. Nieder⸗ schlesisch-Maͤrkische 83 Br., do. Prior. 104 ¼ Br., do. Ser. III. 103 Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 98 Gld. Neisse⸗Brieg 33 ¾ Br. Krakau⸗Oberschlesische 71 ¼ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 40 ¼ bez. u. Gld.

Actien:

Wechsel⸗Course. Amsterdam 2 M. 140 % Br. Hamburg a vista 150 Gld. do. 2 M. 149 ¾ Br. London 1 Pfd. St. 3 M. 6. Berlin à vista 100 ½ Br. do. do. 2 M. 99 ½ Gld. Paris 2 M. 300 Fr. 80 Gld.

1 Wien, 4. Sept. Met. 5proz. 96 ½ 4proz. 75 1 a4proz. 84½ 84. 2 ½proz. 515 51 ½. Anleihe 34: 184. 39: 118 ½ ½. Nordbahn 111 ¼½ ¼, 111. Gloggnitz 1182 Mail. 78 —78. Pesth 89 5 §8 B. A. 1161— 1169.

8 Wechsel⸗Course Amsterdam 162 dGn. 8 Augsburg 117 ½ Gld. Frankfurt 147 ½ Gld. Hamburg 172 ½ Gld. London 11.40 Gld. Paris 138 ¼ Gld.

K. Gold 122 Gld. Silb

„Gold 122 Gld. Silber 116 ¾ Gld. Die Börse ohne Veränderung der Course

auch ohne Animo. Hingegen C

zahlt und gesucht bleiben.

9021 23 ½⅔

Br.

183 ½, 118.

von Fonds,

aber mptanten und Devisen höher be⸗

driger als gestern, doch ohne willige Verkäufer. Württemb. Obli⸗ gationen, 3proz. Spanier und Sard. Loose waren gefragter und steigend. Alle übrigen Fonds und Eisenbahn⸗Actien ohne Ver⸗ änderung.

Oestr. 5proz. Met. 81 Br., 81 ½ Gld. Bank⸗Actien 1192 Br., 1189 Gld. Bad. Partial⸗Lvose a 50 Fl. vom Jahre 1840: ö2eeebeeeee Jahre 1845: 31 ¾ Br., 31 ½ Gld. Hessen Partial⸗Loose a 40 Rthlr. preußisch 32½ Br., 31 ½ Gld. Darmstadt Partial⸗Loose à 50 Fl. B 771 Gld., do. 2 25 Fl. 29 Br., 28 ¾ Gld. Sardin. Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethmann 33 ½ Br., 33 ¼ Gld. Spanien Zproz. inländ. 33 % Br., 32 ½. BGlvd. Poln. 300 Fl.⸗Loose 136 ½ Gld., do. Aproz. Obligationen 2 500 Fl. 81 Br., 81 ¾ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 43 ʃ Br., 43 ½ Gld. Bexbach 79 ½ Br., 79 Gld. Köln⸗ Minden 98 ¼ Br., 97 ¾ Gld.

Hamburg, 4. Sept. 3 proz. v. C. 90 Br. und Gld. E. R. 106 Gld. Stiegl. 89 Br. Dän. 74 ¼ Br. Ard. 12 Br., 12 ½ Glv. 3proz. 31 ¼ Br., 31 6 Gld. Amer. 6proz. Vereinigte Staaten 106 ½ Br., 106 ½ Gld. Hamb. Berl. 91 ¼ Br., 91 ¾⅔ Gld. Bergedorf 93 Gld. Magdeburg⸗Wittenb. 57 ½ Br., 57 Gld. Altona⸗Kiel 91¼ Br. Köln⸗Minden 98 Br., 97 Gld. Friedrich⸗ Wilhelms⸗Nordbahn 40 ¾ Br. Mecklenburg 35 Br., 35 ½ Gld. Im Allgemeinen die Course sehr fest, doch ohne besonderes

eben.

Paris, 3. Sept. bahn 461.25. Gold al Marco 8 a 9. Dukaten 11 80 a 90. Nach der Börse. 5proz. 96. 62 ½ Wechsel⸗Course. Amsterd. 209 ½. Hamb. 185 ½⅛. Berlin 367 ½.

Zproz. 58. 30. 5proz.

96. 65. Nord⸗

besonders aber Düsseldorf-Elberfelder, Kosel -Oder-

Sahʒ 9, 98 J.II-h Sx 109. Bras. 93, 91.

Pasf. 4

Stimmung hier flau. verändert. 2 Uhr.

Bras. 92. Mex. 28 ½%, Holl. Int. 57 9.

2 13 8, 16

alte 105 ½. Stiegl. 89,

4 ½proz. 71 ½. 5proz.

Span. 32 .

91 ⅞. bahn 40. Getraidemarkt

Berlin, Druck und

““

London, 3. Sept. v 1 „, ½. Russ. 4 ⁄proz. 96 ⅝, v.

Amsterdam, 3. bedeutender Handel und Verä lebhaftes Geschäft; anfangs sie noch etwas höher als gestern.

gr. Piecen 12 18, 18 2,

Frankfurt a. M., 5. Bad. 34 ½.

Hamburg, 5. Sept. Köln⸗Minden 97 %

still. Paris, 4. Sept. 5 Uhr. Zproz. 58. 45. 5proz.

1

Mex. 29 ½, Durch vdie niedrigen Notirungen Fremde Fonds

3proz. Cons. p. C. u. Aproz. 89 ¼, .

84

a. Z. 96 %, 1. 1m Ard. 19 ½, 4. 5proz. 111, der Pariser Börse war dir bei geringem Geschäst un⸗

Der Markt etwas besser. Fremde Fonds gewichen.

Sept. In Holl. Fonds war heute kein

2. 8*

Zproz. neue 68 ½. Coupons 9 %, Oest. Met. 5pro 3

8 *

819.

5*

Kurh.

Börse geschäftslos. bu Magdeburg⸗Wittenberge 57.

nderung. schienen sie rückgängig,

Sin

Sept. B. 1191. 31 ½.

In Spanischen wiedernm doch schlossen den Uebrigen wenig Umsatz⸗

Span. Ardoins 12 %, 2 ½proz. 424— 1

Telegraphische Notizen.

Nordbahn 43 ¼. Met. Loose 156 ½, 1008. Wien 1013.

Hamburg⸗Berlin Nord⸗

97

Beilage

1511

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Sonnabend d. 2. Sept

Imnh11 Deutschland.

T“ Stuttgart. Reskript des Gesammt⸗Ministeriums an öb Landes⸗Versammlung und Eingabe des Ausschusses. ii1. hee iea c8 Fs der Denkschrift der Großherzoglich badi⸗

T1“ ortung der Kaiserl. österreichischen Cirkular⸗

Ausland.

Frankreich. Paris. Vermischtes.

chweden und Norwegen. Christiania. Aegypten. Alexandrien. Cholera. Wissenschaft und Kunst. Eröffnung der italienischen Opern⸗Saison. (I Puritani.)

Vermischtes.

Deutschland.

Württemberg. Stuttgart, 3. Sept. (Schwäb. M.) Der Be obachter enthält folgende Aktenstücke: 1) Reskript des Königlichen Gesammt⸗Ministeriums an den Ausschuß der Landes⸗ Versammlung. Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Württemberg. Liebe Getreue! Der Artikel 27 des Gesetzes vom 1. Juli 1849 bestimmt unter Hinweisung auf den §. 126 der Ver⸗ fassungs⸗-Urkunde, daß an die Stelle des Geheimen Raths in Be⸗ ziehung auf den Verkehr zwischen der Staats⸗ Regierung und der zur Berathung der Verfassungs⸗Revision einzuberufenden Landes⸗ Versammlung Unser Gesammt⸗Ministerium zu treten habe CEs ist also nach dieser Bestimmung, so wie nach §. 188 der Verfassun 8⸗ Urkunde, das Gesammt⸗Ministerium die Behöͤrde, durch welche wohl Wir Unsere Eröffnungen an die Landes⸗Versammlung Ausschuß zu erlassen, als auch die Landes⸗Versammlung ihre Erklärungen und Wünsche an Uns zu bringen, und der Ausschuß seine Vorstellungen, Verwahrungen und Beschwerden einzureichen hat 82 em Charakter dieser theils von Uns ausgehenden, theils an Uns zu richtenden Mittheilungen entspricht nicht die für den Verkehr zwischen den Ständen und einzelnen Ministerien hergebrachte e des Notenwechsels, sondern die seit der Gründung der Verfassung in ununterbrochener Uebung befindliche Form von Reskripten, die gter Unserem Namen ausgehen, und Eingaben, die an Unsere

Person sich richten. Ihr seid von dieser Form, die auch noch vo den nach dem Gesetz vom 1. Juli 1849 berufenen Vündes Ver⸗ sammlungen unter einzelnen Ausnahmen beobachtet wurde mit einer Einseitigkeit abgewichen, die wir ferner nicht gestatten können. Wir haben daher Unser Gesammt⸗Ministerium beauftragt, die von G. oder der Landes⸗Versammlung an dasselbe abgegebenen Schriftsäte sie nicht in der Form einer an Uns gerichteten Eingabe verfaßt sind, als formwidrig zurückzuweisen. Indem Wir euch hiervon benachrichtigen, verbleiben Wir euch mit Unserer Königl. Huld stets wohl beigethan. Stuttgart, im Königl ö den 26. August 1850. Miller

Knapp. 8 9 89† g8 in

daxg. Plessens. den den tsschu qisr Hnngficht Mähegct haben mittelst Reskripts des Königl. Gesammtministeriums vom 26. d. M. das Ansinnen an uns ergehen lassen, künftig unsere gesetzlich an diese Staatsbehörde gehenden Schriftsätze nicht in der Form von Noten an das Königliche Gesammtministerium sond eh.t der Form von Eingaben an Ew. Königl. Majestät abzufassen. 88 zumal in einer Zeit, wo der Bestand des öe landes, die Rechte, die Freiheit und das Wohl schen Nation und die höchsten Güter des württembergischen Volkes theils zu Boden liegen, theils in 1“ b eine in unseren Augen unwesentliche Form streiten, sondern in heß Sache nach wie vor unsere verfassungsmäßige Pflicht erfüllen. der Wahrheit Zeugniß geben zu sollen. Auch die ZE“ Eingabe ist durch die Lage des Vaterlandes veranlaßt, welche die Gemüther seit langer Zeit nicht in gleichem Grade ba. Das amtlich verkündigte, von dem württembergischen EE tigten mitunterzeichnete Protokoll der sogenannten „Bundes⸗Plenar⸗ M. hat die Thatsachen an das Licht

versammlung“ vom Iten d. b ie Th 1 gebracht: 1) daß schon am 16. Mai d. J. die erschienenen Bevoll⸗

mächtigten „durch einhelligen Beschluß die Plenarversammlung förm lich als eröffnet erklärt“ haben; 2) daß der Bericht eines Aus⸗ schusses der Bevollmächtigten, welcher auf sofortige Bildung eines „engeren Rathes“ antrug, und als dessen Einbringer der Bevoll⸗ mächtigte der württembergischen Regierung von der deutschen Presse genannt war, in der That erstattet worden 11189 889 daß am Vten d. M. sämmtliche anwesenden Bevollmächtigten (den württember⸗ gischen, Namens der Königlichen Regierung, miteingeschlossen) für die einfache Wiederherstellung der Bundesversammlung sich er⸗ klärt und dem Präsidiathofe als solchen anheimgestellt haben, die Einberufung vorzunehmen.“ Diesen Vorgängen, welche kurch das dachte Protokoll erwiesen sind, entspricht nun auch die jüngst zur öffentlichen Kenntniß gekommene Cirkular⸗Depesche vom 14ten d. M., mittelst welcher das österreichische Kabinet „sämmtliche Genossen des Bundes einladet, sich durch ihre Bevollmächtigten an der er⸗ neuerten Thätigkeit der vom Kaiserlichen Hofe hiermit wieder ein⸗ verufenen Bundes⸗Versammlung, deren Zusammentritt auf den lsten kommenden Monats anberaumt werde, zu betheiligen.“ Die Zeit hat also das Verfahren enthüllt, welches bei den Verhandlun⸗ gen in Frankfurt von württembergischer Seite eingehalten worden ist, nachdem: 1) auf die (mit den früheren übereinstimmenden) Verwahrungen der Landes⸗ Versammlung vom 31. Mai und des Ausschusses vom 5. Juni d. J. gegen eine Rückkehr zum deutschen Bunde in dem Reskripte des Königl. Gesammt⸗Ministeriums vom 12. Juni d. J. der Thatsache, daß ein solches Vorgehen bereits stattgefunden hatte, mit keinem Worte gedacht, vielmehr die Landes⸗ vertretung darüber gänzlich in Unkenntniß gelassen worden ist (Verhandlungen der zweiten Landes⸗Versammlung, Beilagenband I. Seite 390); und nachdem 2 auf vie wiederholten Fragen des Aus⸗ schusses: a) ob es gegründet sei, daß der württembergische Bevoll⸗ mächtigte, von Reinhardt, als Berichterstatter in der Versamm⸗ G Frankfurt, auf Wiederberufung der

lung von Bevollmächtigten zu Bundes⸗Versammlung und namentlich des engeren Rathes an⸗

getragen habe; b) ob, bejahendenfalls, derselbe hierin den In⸗ structionen des Gesammt⸗Ministeriums oder des Departements⸗ Chefs entsprechend gehandelt habe, und ob c) die Königliche Re⸗ gierung der Wiederberufung der Bundes⸗ Versammlung ihre Zu⸗ stimmung ertheilt habe, in den Reskripten des Gesammt⸗ Mi⸗ nisteriums vom 29. Juli und

3. August d. J. die Auskunft nicht ertheilt, vielmehr erklärt

in letzterem

die erbetene wor⸗

nRaneabKxescaxn ar

den ist, die Umstände würden noch nicht erlauben, die Landesver⸗ tretung von den Schritten der Staats⸗Regierung in Kenntniß zu setzen, selbst wenn die Voraussetzung zuträfe, daß der §. 85 der Verfassung gefährdet sei. Die Königliche Regierung ist somit in dieser ganzen Angelegenheit fortwährend gegen die entschiedensten Verwahrungen der Landesvertretung, unter steter Vorenthaltung der Thatsachen der Landesversammlung und ihrem Ausschusse gegenüber vorgeschritten und hat durch ihre Betheiligung an einem Körper, welcher sich zur „Bundes⸗Plenarversammlung“ erklärt hat, so wie durch ihre Erklärung für die „Einberufung der Bundes⸗Versamm⸗ lung“ und „namentlich die Einsetzung des engeren Rathes“ Alles gethan, was von ihrer Seite zur Wiederausuͤbung der Functionen des weiteren und zur Wiedereinberufung des engeren Rathes der Bundesversammlung geschehen konnte. Mit der Abstimmung vom 7. August in der sogenannten „Plenar⸗Versammlung“ war die Zu⸗ simmung der württembergischen Regierung zu „der Reaktivirung“ der Bundesversammlung auch hinsichtlich des engeren Rathes er⸗ theilt. Wir wollen die von der Landesversammlung und von uns selbst der Regierung Ew. Majestät so oft vorgestellten Gründe nicht wiederholen, aus welchen die letztere, nach den eigenen Anerkennt⸗ nissen und Verheißungen Ew. Königlichen Majestat und nach den in Württemberg verkündigten Reichs⸗ und Landesgesetzen die Rege⸗ lung der deutschen Frage lediglich der gesetzlichen National⸗Vertre⸗ tung zu überlassen und somit auf ihre Berufung zu dringen recht⸗ lich verbunden, in deren Ermangelung aber nach §. 85 der württember⸗ gischen Verfassung in keinem Falle berechtigt war, ohne Zustimmung der württemberg. Landesvertretung mit anderen Regierungen „die Reakli⸗ virung der Bundes⸗Versammlung“ zu vereinbaren, da hierdurch augenscheinlich „Landesgesetze aufgehoben und abgeändert und Ver⸗ pflichtungen, welche den Rechten der Landes⸗Versammlung Eintrag thun würden“, verfassungswidrig eingegangen wurden. Wir wollen auch nicht wiederholt ausführen, wie unverträglich mit dem §. 86 der Landesverfassung die von der Staatsregierung beobachtete Ge⸗ heimhaltung der von ihr hierüber angeknüpften Unterhandlungen, 1a. sogar per erfolgten Erklärung des frankfurter Bevollmächtigten⸗ Vereins zu einer „Bundes⸗Plenar⸗Versammlung“ und der erklärten veh Königl. Regierung zu Wiederberufung „des engeren 3 athes der Landesvertretung gegenüber war. Die auffallende Ver⸗ letzung dieser beiden hochwichtigen Paragraphen der Verfassung, auf deren Beachtung die Erhaltung des ganzen Rechtszustandes des Lan⸗ des beruht, steht für uns fest, so wie die hohe praktische Bedeu tung dieser Verletzung auch keinem der Verhäöltnisse Kundigen einen Augenblick entgehen kann. Denn die Verwahrungen Landes⸗Versammlung beweisen unwidersprechlich, daß, wenn dieselbe von der Königlichen Regierung vor deren Theilnahme an der Kon⸗ an den Berathungen der sogenannten „Bundes⸗ und vor Ertheilung ihrer Zustimmung zu Wie erberufung des „engeren Rathes“ nach §. 85 der Verfas⸗ sung um ihre Zustimmung zu Eingehung einer solchen Vereinba⸗ rung angegangen worden wäre, die Landes⸗Versammlung diese Zu⸗ stimmung aufs entschiedenste verweigert und dadurch alle aus der⸗ 1“ 6 ö schweren Verwicklungen vermie⸗ 9* he Bürde. 1 3 88 8 8 8 und na ch dex. spenem. 88 8 ach . eben 1. 6” Pe ra px ebaleg zweifelhaft sein, daß die Landes⸗Versammlung, wenn sie von dem ersten verfassungswidrigen Schritte in dieser Verhandlung, von der Theilnahme an einer sogenannten „Bundes-⸗Plenarversammlung“ amtliche Kenntniß erlangt hätte, alsbald gegen die württembergi⸗ schen Staatsdiener, welche die Verantwortlichkeit dafür trifft, eine Anklage vor dem Staats⸗Gerichtshofe eingeleitet haben würde, wo⸗ durch wenigstens der Verfolgung dieser verfassungswidrigen Bahn durch die Königliche Regierung möglicherweise Einhalt geschehen wäre. Wir können zwar die von der Königlichen Regierung in die⸗ ser Angelegenheit mit anderen deutschen Regierungen getroffenen Uebereinkünfte als verfassungswidrig und somit unzuständig einge⸗ gangen, nicht für zu Recht bestehend ansehen, müssen vielmehr „in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen der Landesversammlung vom Sen Juni d. J. dieselben für gesetzwidrig und unverbindlich erklären. Das Ver⸗ fahren derjenigen, welche die Verantwortlichkeit derselben tragen, scheint uns um so weniger entschuldbar zu sein, als die Ersahrung in der Postsache gelehrt hat, daß selbst die übereinstimmende Ansicht der Regierung und der Landesvertretung über die Unzuständigkeit der mit Zustimmung der Königlichen Regierung eingesetzten soge⸗ nannten Bundes⸗Central⸗Kommission die Regierung und das Land vor der Demüthigung und den Nachtheilen einer Einschreitung der Bundesbehörde in die inneren Landesverhältnisse nicht bewahren konnte, und als die Königliche Regierung ihre Abstimmung vom 7. August d. J. nicht an die geringste Bedingung geknüpft hat, welche eine Wiederholung dieser Uebergriffe in den Rechts⸗ zustand des Landes durch die Bundes Versammlung ver⸗ hindern und das Land davor bewahren könnte, daß ihm nicht die wichtigsten Grundrechte und andere rechtliche Errungenschaften der letzten Jahre von Bundes wegen ent⸗ rissen werden, und daß für Erduldung eines solchen Verlustes der Volksrechte nicht abermals von der Königl. Regierung die Rücksichten auf die Verschiedenheit der Machtverhältnisse werden geltend gemacht wer⸗ den. Wir halten eine Anklage vor dem Staatsgexrichtshofe gegen diejenigen württembergischen Staatsdiener für begründet, welche die Verletzung der Verfassung in dieser Angelegenheit verschuldet haben und nach der Verfassung dafür verantwortlich sind. Wir würden daher nach dem Gesetze vom 20. Juni 1820 die abwesenden Mit⸗ glieder des Ausschusses einberufen, um mit denselben, der in §. 188 begründeten Pflicht des Ausschusses gemäß, eine Bitte an Ew. Majestät um alsbaldige Einberufung der Landes⸗Versammlung zu berathen, damit letztere über die Maßregeln zum Schutze der Verfassung in der vorliegenden hochwichtigen Angelegenheit zu beschließen in der Lage sei. Nur der Umstand, daß die Wahlen zur Landes⸗Ver⸗ sammlung bereits angeordnet sind, und daß, wenn nicht eine Ver⸗ letzung des Gesetzes vom 1. Juli v. J. entstehen soll, die zu wäh⸗ lende Versammlung nach Art. 26 desselben binnen weniger Wochen einberufen sein muß, veranlaßt uns, zur Zeit von einem diesfälligen Schritte Umgang zu nehmen und uns den geeigneten Vortrag an die Landes⸗Versammlung vorzubehalten. Wir glauben, Ew. Königl. Majestät hiervon ehrerbietige Anzeige erstatten zu sollen, damit nicht ein Stillschweigen des Ausschusses der Meinung Raum gebe, als ob wir in dem vorgedachten Verhalten der Regierung nicht die schwerste Verfassungsverletzung erblicken und zum Schutze des Lan⸗ des dagegen unsere Pflicht zu erfüllen entschlossen seien. Stutt⸗

österreichischen Cirkular⸗Depesche vom 21. Juli. S. Preuß. Staats⸗Anzeiger Nr. 242, 243 und 245.)

Die K. K. österreichische Regierung will nach der Erklärung ihres Herrn Minister⸗Präsidenten ihr Urtheil über den Inhalt der Uebereinkunft vom 25. Mai „wie billig“ so lange zurückhalten, bis dieselbe dem rechtmäßigen Central⸗Organe des Bundes zur Prü⸗ fung vorliegen wird; bis dahin will sie es bei der in ihrer Cirku⸗ lar⸗Depesche vom 28. März enthaltenen Verwahrung gegen die von Preußen mit verschiedenen Bundesstaaten abgeschlossenen Mi⸗ litair-Conventionen und ihrer an gewisse Voraussetzungen geknüpf⸗ ten eventuellen Einsprache gegen die preußisch⸗badische Uebereinkunft bewenden lassen. Die Großherzoglich badische Regierung überläßt es der Gesammtheit ihrer Bundesgenossen, zu beurtheilen, ob jene billige Zurückhaltung in der Erklärung vom 21. Juli überhaupt wirklich beobachtet worden ist; außerdem aber erlaubt sie sich, dar⸗ auf wiederholt aufmerksam zu machen, daß die Voraussetzung, von I de F K. österreichische Regierung bei ihrer eventuellen Einsprache vom 28. März ausgegangen ist, wie damals, so bis heute nie stattgehabt hat, noch eingetroffen ist.

„Wie und in welcher Beschränkung die Kaiserliche Regierung ihr Urtheil über das Verhalten anderer Bundes⸗Regierungen in ihren Beziehungen zu dem Bunde conventionsmäßig und also bun⸗ desgesetzlich bei der provisorischen Bundes⸗Central⸗Kommission gel⸗ tend zu machen habe, ist oben gezeigt, und die Großherzogliche Re⸗ gierung stellt es der Kaiserlich österreichischen anheim ,„ da⸗ nach zu, verfahren; wie dieselbe demnächst den nämlichen Zweck bei dem künftigen definitiven Bundes⸗Central⸗Organ werde zu versolgen haben, wird von der zu erwartenden Reorganisation des Bundes und von der Einsetzung einer neuen, allgemein aner⸗ kannten obersten Bundes⸗Behörde abhängen.

8 Die österreichische Erklärung will auf das Geschichtliche der Bedrängnisse Badens nicht eingehen, und zwar aus dem Grunde nicht, weil sie es schonend vermeiden will, ein betrübendes Bild politischen Verfalls und der bedenklichen Folgen vorzuführen, welche sich ergeben, wenn ein Mitglied des Bundes, auf sein Recht verzichtend, den ihm durch die Verträge verbürgten Schutz seiner Selbstständigkeit und Unabhängigkeit bei dem Gesammtbunde zu suchen, sich unter den aus⸗ schließlichen Schutz eines seiner Mitgenossen begiebt. Die Großherzoglich kadische Regicrung verzichtet nicht ohne Selbstgefühl auf jene angeblich schonende Behandlung; sie hat eine Beleuchtung der Geschichte ihrer Bedrängnisse nicht zu scheuen; die Ursachen dieser Bedrängnisse werden sich zum weitaus größeren Theile nicht in den engen Gränzen Badens, sie werden sich vorwiegend in weltumfassenden und welterschüttern⸗ den Ercignissen und Zuständen, sie werden sich leider in ganz Deutschland und in den Deutschland nächst verwandten Ländern leicht auffinden und nachweisen lassen. Allerdings hat Baden es schwer empfunden, daß hauptsächlich seine geographische Lage die unmittelbaren Wirkungen jener Ursachen in verhältnißmäßig größe⸗ rem Maße in seinem Lande aufgehäuft hat und daß die daraus hervorgegangenen Bedrängnisse ihm deshalb und nur deshalb in vorzüglichem Grade zu Theil geworden sind. Aber auch andere Bundesländer sind ähnlichen Bedränanissen untorlenze

„Baden hat niemals auf sein Recht im deutschen Bunde verzich⸗ tet, und gedenkt auch heute nicht, darauf zu verzichten; es hal es keinesweges vermieden, noch gescheut, den ihm durch die Verträge von 1815 verbürgten Schutz seiner Selbststän⸗ rigkeit und Unabhängigkeit bei dem deutschen Bunde zu suchen, nachdem es sich unmittelbar vorher einen erhöhten Anspruch auf diesen Schutz erworben hatte, durch die auch von ihm den bedrängten Brüdern im Norden nach Kräften geleistete Bun⸗ deshülfe, so wie durch die auch unter den schwierigsten Verhältnis⸗ sen jederzeit gewissenhafte Erfüllung seiner Verpflichtung zu den be⸗ stimmungsmäßigen Geldbeiträgen für allgemeine Bundeszwecke. Die nachgesuchte Bundes hülfe ist der Großherzoglichen Regierung zu ihrem aufrichtigen Danke auch wirklich zu Theil geworden in dem Jahre 1848 und in dem Anfange des Jahres 1849;, Königlich bayerische und württembergische, Kurfürstlich und Großherzoglich

hessische, nassauische und frankfurtische Truppen sind damals bundes⸗ treu bei ihr eingezogen und bundesfreundlich aufgenommen worden, haben neben den badischen Truppen den Aufruhr im Innern be⸗ kämpft, die Bedrohungen von außen entfernt gehalten.

Auch die früher ausdrücklich zugesagte Hülfe Oesterreichs wurde im Jahre 1848 nachgesucht, aber von dem Komman⸗ direnden in Vorarlberg nicht gewährt. Desgleichen erhielt ungeachtet eines Beschlussss der Bundes⸗ Versammlung vom 2. März 1848 die Bundesfestung Rastatt keine österreichische Verstärkung, vielmehr zog zur Zeit des vort ausgebrochenen Aufruhrs die dadurch bedrohte, allerdings zur Vertheidigung unzureichende österreichische Ingenieur⸗Abtheilung aus derselben ab. Zu der Zeit der drohendsten Gefahr, gegen den Mai 1849, und nachdem um die Mitte dieses Monats der Aufruhr wirklich ausge⸗ brochen war, sah sich Baden auf seine eigenen, in ihren unteren Bestandtheilen und Massen leider zum großen Theil von dem Stru⸗ del der Revolution ergriffenen, durch die arglistigsten, noch nicht genugsam aufgedeckten Mittel verführten Truppen reduzirt. Für die Treugebliebenen war nirgends ein Ausweg; ein vereinzeltes Corps, de größten Theil des Artillerie⸗Materials mit sich führend, wurde von dem benachbarten württembergischen Boden, auf welchem es eine Zuflucht gesucht hatte, und von wo aus es andere treugesinnte Truppentheile hätte an sich ziehen können, durch die auch dort wirk⸗ same Empörung feindselig behandelt und zur Umkehr gezwungen; Einzelne, namentlich Offiziere, welche dennoch durchdrangen, wurden gefangen genommen und konnten nur auf weitem Umweg einen befrcundeteren Boden erreichen. Ueberall in der näheren Umgebung waltete ähnliches unseliges Drangsal.

In dieser äußersten Noth, selbst in die Verbannung getrieben, wendete sich die Großherzogliche Regierung durch ein von den drin⸗ gendsten mündlichen Verhandlungen begleitetes Schreiben vom 25. Mai 1849 wiederholt an die oberste Bundesbehörde, die damalige Centralgewalt, den Reichsverweser, mit dem Gesuch um Hülfe; sie hatte durch ihr bisheriges Verhalten derselben gegenüber doppelten Anspruch auf thätige Unterstützung. Die Antwort war das Schrei ben vom 26. Mai. Das Reichs⸗Ministerium hatte danach jenes Schreiben der Großherzoglichen Regierung der Königlich preußischen Regierung mitgetheilt und empfohlen; es erklärte sich selbst völlig außer Stand, „anders als auf diesem Wege wirksam einzuschreiten, indem Preußen allein die zur Hülfeleistung nöthige Militairmacht

gart, den 29. August 1850. In tiefster Ehrfurcht Ew. Königl. Majestät treugehorsamster Ausschuß der Landes ⸗Versammlung: Schoder. Königlichem Gesammtministerium.

Baden. Karlsruhe, 2. Sept. (Schluß der Denkschrift

der Großherzoglich badischen Regierung in Beantwortung der K. K.

stellen könne, hierzu aber auch ohne Zweifel bereit sein werde, da ihm, wie jedem Staate, an der Aufrechthaltung und Herstellung der öffentlichen Ordnung gelegen sein müsse.“

Das Weitere ist nicht weniger als das eben Gesagte bekannt. Baden hat die preußische Hülfe nachgesucht und zu seinem Danke,