den es nie verleugnen wird, erhalten; es ist dem Bündnisse vom 26. Mai beigetreten und treu geblieben; es hat sich, allerdings un⸗ ter preußischem Schutze, in seinem Innern neu gekräftigt; es hat sich dabei keiner der Bestrebungen, keinem der bisherigen Versuche entzogen, welche die Herstellung des großen deutschen Bundes, 98 nothwendige Neubildung seiner Verfassung bezweckten; S Fchn war es nicht, wenn jene Bestrebungen und Versuche aus 6 en, welche der Welt offen liegen, bis zur Stunde feiten Iuie - 1980 habt haben; es hofft indessen immer noch auf die u“ 4Gg sin⸗ Zieles, wenn Mäßigung, Aufopferungsfähigkeit, 1 las nung, wie bei ihm, so überall vorherrschen werden. 8 8 1 nicht verwirklichten Idee kann es seine wichtigsten une 8iig CEETETVöPö Oofer bringen. Dies ist der klare, Interessen nicht hinhaltend zum Opfer brind “ deutliche, unverholene Zweck der so viel besprochenen Ue⸗ 888 welche Baden am ersten Jahrestage
nach seinem letzten Hülferuf an die deutsche Central⸗Gewalt und nach C “ Preußen, am 25. Mai 1850, in immer Füichen Ki htung 5 52 sinnung mit seinem treuen, hochgeehrten undesgenossen abgeschlos⸗ sen hat.
Und Baden darf mit ssfenten Blick an alle seine Genossen im eutschen Bunde die Frage richten: deifchen G wie 88 Rerreichische Erklärung ihm Schuld giebt, bei dem Aurufen der Hülfe Preußens die dem Bunde grund⸗ gesetzlich zustehende und allerdings in seinen obersten Rechten und Pflichten begründete Wirksamkeit beseitigt; ist es durch die An⸗ nahme jener Hülfe seinen Bundespflichten irgend zu nahe ge⸗
treten? 1
Hat Baden wirklich die Grundgesetze des deutschen Bundes, hat es dessen unter seiner Mitwirkung vertragsmäßig. geordnete Kriegs⸗Verfassung jemals verleugnet oder durch Wort oder That verletzt? — Liegt eine solche Verletzung in dem Abschlusse der Uebereinkunft vom 25. Mai? Geht aus der letzteren nicht viel⸗ mehr gerade ein Streben nach der Wiedererreichung der Fähigkeit Badens zu der Erfüllung seiner militairischen Bundespflichten un⸗ verkennbar und unleugbar hervor? Glaubt man aber etwa, daß dieses Streben unter den dermaligen Verhältnissen in der mög lichen Wiederherstellung des achten deutschen Armee⸗Corps sein Ziel und seine Befriedigung finden könne? — Soll etwa Baden die Reorganisation seiner Truppen, wofür es ihm notorisch im eigenen Lande an schicklicher Gelegenheit fehlt, innerhalb der Gebietsgrän⸗ zen jenes achten Armee⸗Corps versuchen?
Der weitere, in dem Vorhergehenden nicht näher besprochene Inhalt der Kaiserl. österreichischen Erklärung bedarf einer solchen näheren Besprechung von Seiten und im Interesse Badens nicht.
Neu ist darin fur die Großherzogliche Regierung allerdings die Nachricht, daß Preußen mehrere Tage vor dem 25. Mai 1849 dem Reichsverweser erklärt habe, es werde die Verfügung über seine Truppen nicht mehr in der Hand der Centralgewalt lassen, welchen Grund aber die Großherzogliche Regierung aus dieser Erklärung, wenn sie ihr damals auch bekannt gewesen wäre, hätte hernehmen sollen, der ausdrücklichen Verweisung von Seiten der Centralgewalt an Preußen keine Folge zu geben, vermag sie in der That nicht einzusehen.
Ueber die Verhältnisse der Bundesfestung Rastatt und über ihre uncusgesetzten Bestrebungen, diesen allerdings höchstwichtigen Punkt dem Bunde mit allen ihren Kräften und Mitteln zu sichern und zu erhalten, hat sich die Großherzogliche Regierung in einer an ihre sämmtlichen Genossen im deutschen Bunde gerichteten Cirkular AefesFerreih ber Rüc⸗neerdieb ücnERla ginegv. hesonde⸗.
850 in einem ausfuhrlichen, mit einer Reihe von Belegen versehe⸗ en Antwortschreiben an die letztere vom 3. März 1850 vollstän⸗ dig und jeder billigen Forderung genügend ausgesprochen. Wenn ie Kaiserlich österreichische Regierung keinen Anlaß nahm, jene Cirkular⸗Note zu beantworten, und wenn dieselbe bis jetzt überhaupt ie sich über die fraglichen Verhältnisse, der Großherzoglichen Re⸗ gierung gegenüber, irgend erklärt hat, so kann die letztere dies nur lebhaft bedauern, im Uebrigen aber hierdurch in ihrer Ueberzeugung von der Richtigkeit ihres hierin eingehaltenen Verfahrens sich nicht irre machen lassen. Sie steht über die Verhältnisse der Festung Rastatt in ununterbrochenem Verkehr mit der provisorischen Bun⸗
des⸗Central⸗Kommission, und dieser sowohl als jeder anderen kom⸗
0 2*
obersten Bundes⸗Behörde gegenüber wird sie auch über jenes ihr Verfahren sich stets zu rechtfertigen wissen. 1 An der nämlichen, eben bezeichneten, allein zuständigen Stelle
dann früher oder später auch der von der Großherzoglich badenschen Regierung aufrichtig beklagte Protest Oesterreichs gegen die zeitweise Verlegung eines Theiles der neu gebildeten Großher⸗ zoglich badenschen Truppen in preußische Garnisonen seine bundes⸗ gesetzliche und bundesfreundliche Erledigung finden.
petenten
möge
Ausland.
Frankreich. Paris, 2. Sept. Man will wissen, die per⸗ manente Kommission beabsichtige, die parlamentarischen Ferien um einen Monat zu verkürzen. 1
Die Herzogin von Orleans soll Herrn Thiers in einem eigen⸗ händigen Schreiben zu einem Familienrathe nach Claremont be⸗ rufen haben. Man spricht auch von einer ähnlichen Einladung an Herrn Guizot, die derselbe jedoch abgelehnt haben soll. 1—
Ludwig Philipp hat zahlreiche Legate für seine ehemaligen Diener in Frankreich hinterlassen.
Die meisten legitimistischen Biätter kündigen jetzt eine Wochen⸗ ausgabe an, die zur Propaganda ihrer Prinzipien bestimmt sein soll. Ueberhaupt entwickeln jetzt alle Parteien eine große Thätigkeit. Die Nachricht, daß Berryer und St. Priest in der Mitte der permanenten Kommission die Ansicht ausgesprochen hätten, daß ihre Partei zu einer mehrjährigen Verlängerung der Gewalt des hes sidenten ihre Zustimmung geben würde, ist ungegründet. Der heutige Artikel der Union, Berryer's Organ, ö sich ent⸗ schieden gegen jede Verlängerung der Gewall des “ ”s spricht, beweist dies am Besten. Dieser Artikel. erregt großes uf⸗ sehen, weil er die künftige Politik der Legitimisten andeutet. “
Niicht blos in Paris, sondern auch in vielen Städten der De⸗ partements sind Todtenmessen für Louis Philipp gelesen worden, was die Regierung nirgends gehindert hat. 1 1
Die Patrie fordert heute Ludwig Napoleon auf, er möge nur entsagen, wie er es in seiner Rede zu Lyon zum Wohle Frank⸗ reichs versprochen habe. In sechs Monaten werde in ganz Frank⸗ reich Arbeitslosigkeit beginnen. Kein Mensch werde ein neues Ge⸗ schäft einzugehen wagen, er möge daher früher die Nation ent⸗ scheiden lassen. Seine Pflicht sei es, den Antrag zu stellen, daß die Revision der Verfassung von der gegenwärtigen gesetzgebenden Versammlung, nicht wie die Constitution es verlange, mit einer Majorität von %Stimmen, sondern mit einfacher Majorität be schlossen werden könne.
Die Zerreißung des ist auf folgende Art zu
Drahtes des unterseeischen Telegraphen erklären. Die englisch⸗französische Com⸗ pagnie, welche diese Unternehmung begründete, hatte mit der hiesi⸗ gen Regierung einen Vertrug geschlossen, der nur in Gültigkeit treten sollte, wenn der Telegraph vor dem 1. September 1850 zu Stande komme. In der That wurde derselbe vor diesem Tage zu
Depesche, welche sämmtliche Journale mit⸗
Ende geführt und eine - tlich, theilten, mittelst desselben befördert. Es scheint jedoch, daß man habe, denn seitdem konnte
die Arbeiten zuletzt etwas eilig gemacht hitdem keine Depesche mehr befördert werden, jeder Versuch mißglückte und es scheint, daß der Draht zerrissen sei. Doch weiß man nicht ganz gewiß, ob hierin das Hinderniß liege.
Schweden und Norwegen. Christian a, 31. Aug. der Chemie, M. C. J. Thaulom, feier⸗ Bürgern
8 21sten verstorbene Professor lich zur Erde geleitet und von Professoren, Studenten und begraben.
Dem Vernehmen nach hat der Ober⸗Befehlshaber des Heeres, Baron Wedel⸗Jarlsberg, um seinen Abschied mit Pension ersucht. Man spricht davon, daß der Kronprinz zum kommandirenden Ge⸗ neral des norwegischen Heeres ernannt werden soll. Morgen⸗ bladet hofft, daß der nach der Anciennetät zum Ober⸗Kommando aufrückende General-Major Bloch in Frederikshald nicht sein Festungs Kommando in Frederilsteen und den harmlosen Aufenthalt auf Nirsund aufgeben wird.
Am Sonntag lag ein russisches Kriegsfahrzeug bei Horten.
Die Königliche Familie scheint hier sich und den Einwohnern wohl zu gefallen; seit Prinz Oskar mit seiner Eskadrille angekom⸗ men (die Eskadrille ist aufgelöst; die Korvette „Ornen“ ist Montag nach Horten gegangen, um Mannschaft zu wechseln und einen neuen Zug zu unternehmen, am 27sten ging die „Najade“ ab, und am 2Ssten wurde der „Nordstjern“ aus dem Hafen bugsirt), ist das ganze Königshaus hier versammelt. Der Statthalter, der General, die Bürger geben Feste, der König erwiedert sie, und so folgt eine Festlichkeit der anderen; fast jeden Abend sieht man die Koͤnigliche Familie bei gutem Wetter auf Ladegaardsöen. Die Prinzen zeigen sich viel, da sie die Verhältnisse kennen lernen wollen.
Alexandrien, 21. Aug. (Engl. Bl.) ihre Opfer zu fordern. Hier sterben daran und im Bereiche des ganzen Delta tritt sie mit mehr oder weniger Heftigkeit auf. In Folge dessen ist der Handel unbedeutend; die Erträgnisse der Aerndte kom⸗
men allmälig vom Innern des Landes und sind befriedigend.
Aegypten. Die Cholera fährt fort, . täglich 50, in Kahira doppelt so viel,
wissenschaft und Kunst. Eröffnung der italienischen Opernu⸗Saison 1-JZ11 8
(Den 4. September.)
Das Ereigniß der Eröffnung der italienischen Oper hatte am Mitt⸗ woch in den Räumen des Königstädtischen Theaters eine ziemlich zahl— reiche Zuhörerschaft versammelt, die besonders dem Auftreten zweier neu engagirter Mitglieder mit Spannung entgegensah. Sgra. Viola und Sgr. Guicciardi debütirten in Bellini's „Puritanern“ als Elvira und Richard Forth. Sollen wir sogleich ein Gesammt⸗Urtheil aussprechen, so fönnen wir die Acquisition der beiden Genannten nicht auders als eine glückliche nennen. Es sind schätzenswerthe Kräfte, die die Anerkennung des Publikums und der Kritik wohl beanspruchen dürfen und im Verein mit den übrigen trefflichen Elementen, aus denen, die Oper zusammengesetzt ist, durchaus geeignet erscheinen, das Institut auch in der gegenwärtigen Saison einer günstigen Zukunft entgegenzuführen. Was die neue Primadonna, Sgra. Viola, auszeichnet und sofort vortheilhaft fur sie einnimmt, ist nicht nur eine von der Natur begünstigte Gestalt, sondern auich eine Stimme, die Wohllaut mit Umfang, Kraft und Fülle verbindet. Dabei besitzt die Sängerin eine bedeutende Koloraturfertigkeit, Geschmack im Gesangs⸗Vor⸗ trage und, soweit eine Leistung zu einem Urtheil berechtigt, auch drama⸗ tisches Geschick, Eigenschaften, die Sgra. Viola mit Erfolg in der bezeich⸗ neten Partie zur Geltung brachte. Auch in Sgr. Guicciardi lernten wir einen stimmbegabten Sänger von anerkennungswerther Bildung kennen. Sein Organ zeichnet sich zwar nicht durch besondere Intensität und Kraft aus, doch ist es von frischer und angenehmer, ächter Bariton⸗Färbung. Die Darchführung seiner heutigen Rolle bethätigte ihn außerdem als Sänger von vieler Sicherheit und Gewandtheit, dem auch Wärme des Aus⸗ drucks, namentlich in der Kantilene, so wie Darstellungs⸗Talent, eigen sind. So viel vorläufig zur allgemeinen Charakterisirung dieser beiden neu ge⸗ wonnenen Mitglieder, deren fernere Leistungen uns gewiß Gelegenheit geben werden, noch spezieller und ausführlicher üͤber sie zu berichten. Erwähnt sei nur noch in Bezug auf sie, daß sich Beide der lebhaften Anerkennung des Publikums mit Recht zu erfreuen hatten, wenngleich die u“ Viola gespendeten Ehrenbezeugungen übertrieben erschienen und besonder in der taktlosen Art und Weise, wie sie geboten wurden, der Sängerin mehr zu schaden als zu nützen geeignet waren. Ueberhaupt wäre e8 88 Interesse des gebildeten italienischen Opern⸗Publikums nur “““ werth, den höchst lästigen künstlichen Beifall aus diesen Räumen gänzlich schwinden zu sehen. Die übrigen Mitwirkenden angehend, so waren in 2v, Vasßelghung, auster den beiden erwähnten Debütanten, nur bereits be⸗ kannte oder umnerge Feeße KNKrülsir wüargg. Sgr. Luboretin gab wieder den Arthur und empfing die unzweideutigsten Beweise seiner Beliebtheit: doch scheint seine Stimme an Schmelz und Umfang eingebüßt zu haben, was besonders in den höchsten Regionen bemerkbar wurde, die die ge⸗ wohnte Sicherheit und das schöne Portament, wodurch er sonst entzückte, vermissen ließen. Immerhin ist dem Sänger aber noch genug geblieben, um auch in dieser Saison eine Zierde der Oper zu sein. Sgr. Bianchi de Mazzoletti dagegen, der den Georg repräsentirte, ließ keine Verän⸗ derung wahrnehmen. Im Besitze eines wahrhaft kolossalen Stimmorgans, das noch der Ausbildung im hohen Grade bedarf, verdient er ein roher Edelstein genannt zu werden. Die sonstige Besetzung, so wie Chor und Orchester, deckten manche Mängel auf, doch war die Vorstellung, davon
abgesehen und im Ganzen eine befriedigende.
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1519]
ess .ee. .
Bekanntmachungen.
[523 TIö6 Der Graveur⸗Gehülfe Christoph Philipp Weiß, zuletzt in Königsberg in Pr. wohnhaft, des Anfertigens v. J. falscher Darlehns⸗Kassenscheine à 5 Thlr., die auf dem 8 iesigen Markte verausgabt worden, dringend verdäch⸗ g, ist flüchtig geworden. Alle Polizei⸗Behörden und Beamte werden ersucht, auf denselben zu vigiliren und hn im Betretungsfalle an das hiesige Kreisgericht nter sicherer Begleitung abliefern zu lassen. Zugleich ird ein Jeder, der von dem Aufenthalte des ꝛc. Weiß Kenntniß hat, aufgefordert, davon unverzüglich der näch⸗ en Gerichts⸗ oder Polizei⸗Behörde Anzeige zu machen. SiI Derselbe ist aus Hasselberg, Kreises Heiligenbeil, ge⸗ ürtig, den 18. Dezember 1828 geboren, 5 Fuß 4 Zoll roß, schlanker Statur, ovaler Gesichtsbildung, gesunder Gesichtsfarbe, hat hellblonde Haare und Augenbrauen, raue Augen, spitze Nase, kleinen Mund, gute Zähne, pitzes Kinn und im Gesicht Finnen. Er ist im Besitz eines vom Königl. Polizei⸗Präsidium zu Königs berg i. P. für das Inland und Ausland ausgestellten Wander⸗ passes für die Zeit vom 6. Juni c. bis 1. April a. f. Memel, den 2. September 1850. Der Staats⸗Anwalt. Funck.
sind.
[518]
sache von Ansprüche am 23. D.
£3. 2
[14199 Nothwendiger Verkauf. Das im Soldiner Kreise belegene, früher zum Amte 8 Carzig, jetzt dem Gutsbesitzer Hartfeil gehörige ehema⸗ lige Erbpachts⸗Vorwerk Clausdorff soll I 8 1851, Vormitt. 11 Uhr, de Berichtsstelle hier subhastirt werden. Die “ 8 er neueste Hypothekenschein können in unse⸗ 1..“ Der Reinertrag des ] Thlr. 15 Sgr. 10 Pf., der 3. re 38 à 4 Prozent 30,777 Thlr. 5 Pf. und zu Thlr. 6 Sgr. 8 Pf., darauf haftet Hen hees Thie Thlr. Gold, welcher ein Kapital den Grundstüͤch; 8 Pp. repräsentirt, so daß der Werth 5 Pf. und zn 32,193 Thlr. 20 Sgr. betrazt. 26,091 Thlr. 25 Sgr. 8 Pf.
Die ihrem Aufenthalte na
522]
raisch, Hartung,
ch unbetannten Interessen⸗ Mavet,
ten, Regierungs⸗Conducten - und Amtmann Friedrich I n e lhelm e Termine hiermit vorgeladen. ““
Soldin, den 29. Juni 1850. Königl. Kreisgericht. Abtheilung 1
daß
1““
11ö1““
Die verehelichte Rebeka Jacoby, geborene Pinner hierselbst, hat wider ihren abwesenden, dem Aufenthalte nach unbekannten Ehemann, den Getraide⸗Mäkler Ascher Jacoby, wegen böslicher Verlassung unterm 5. Oktober auf Ehescheidung geklagt. der Scheidungsklage ist ein Termin auf
den 6. Dezember 1850, Vorm. um 11 Uhr, vor unserem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Pi⸗ laski, im Instructionszimmer Nr. 13 der Verklagte Ascher vorgeladen wird, daß im Falle seines Ausbleibens an⸗ genommen wird, welche zum Beweise der Scheidungsgründe angegeben Uebrigens steht es dem Verklagten frei, anstatt in diesem Termine zu erscheinen, vor oder in demselben eine Klagebeantwortung einzureichen, welche jedoch von einem Rechts⸗Anwalt unterzeichnet sein muß.
Posen, den 6. Mai 1850.
Königl. Kreisgericht.
Ediktal⸗Vorladung.
In der Apotheler Eugen Bombelonschen Konkurs⸗ Wronke steht Termin zur Anmeldung aller an die Konkursmasse
ezember d. J., Vorm. um 10 Üühr, vor dem Herrn Kreisrichter Bergmann im Parteienzim⸗ mer des hiesigen Gerichts an.
Wer sich in diesem Termine nicht meldet, wird mit seinen Ansprüchen an die Masse ausgeschlossen und ihm deshalb gegen die übrigen Glänubiger ein ewiges Still⸗ schweigen auferlegt werden.
Samter, den 6. August 1850. Königliches Kreisgericht. I.
Oeffentliche Bekanntmachung.
Nachstehendes Erkenntniß: „In der Untersuchungs
Steinthal hat das Königliche Schwurgericht zu
Berlin in der Sitzung vom 16. August 1850 unter
Theilnahme folgender Richter:
Hufeland, Stadtgerichts⸗Rath, Vorsitzender,
Smavigerih s Nanhe⸗ 1
Wollweber, Kammergerichts⸗Assessor für Recht erkannt: - 5 88c Angeklagte Verbrechens der öffentlichen Behauptung und Ver⸗
breitung entstellter Fhassochen, 132n
va. — TEeTdqxer
Zur Beantwortung
2
anberaumt, wozu Jacoby unter der Verwarnung sein tersuchung zu tragen gehalten. er gestehe diejenigen Thatsachen zu,
Berlin, den 16. August 1850.
Erste Abtheilung für Civilsachen.
setzung ihrer Wahrheit die Einrichtungen des Staa⸗ tes und die Auordnungen der Obrigkeit dem Hasse oder der Verachtung aussetzen, nicht schuldig, da⸗ gegen der versuchten Störung des öffentlichen Frie⸗ dens und der Anreizung der Angehörigen des Staa⸗ tes zum Hasse und zur Verachtung gegen einander, so wie der öffentlichen, obgleich erfolglosen Anrei⸗ zung zum Aufruhre und Hochverrathe schuldig und mit Kokarden⸗Verlust und einer dreijährigen Zucht⸗ hausstrafe zu bestrafen, auch auf drei Jahre unter Polizei⸗Aufsicht zu stellen und die Kosten der Un⸗
Von Rechts Wegen.“ wird hierdurch mit der Belehrung bekannt gemacht, daß dasselbe nach Ablauf einer vierwöchentlichen Restitutions⸗ frist, so weit dies möglich, vollstreckt werden wird.
Königliches Stadtgericht hiesiger Residenz. Abtheilung für Untersuchungssachen. Deputation J. für Schwurgerichtssachen.
EN EII
Richtigstellung der Erben⸗Legitimation, behufs demnäch⸗ stiger Ertheilung des constitutionsmäßigen Erbenzeug⸗ nisses, auf den Grund der §§. 14 bis 18 des Gesetzes wegen der Legitimation in Erbfällen vom 22. Dezem⸗ ber 1829, alle diejenigen, welche ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an die Verlassenschaft der weiland Eli⸗ sabeth Christophora von Schack als die haben vermeinen, hierdurch peremtorisch geladen, in
auf den 23. November dieses Jahres angesetzten Liquidations⸗Termine, Morgens, zur gewöhn⸗ lichen Zeit auf hiesiger Großherzoglicher Iunstiz⸗Kanzlei, nach Abends zuvor geschehener Meldung, in Person oder durch legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen und
21 Iö E. Wegean.
dem
nigen, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß die Extra⸗ henten oder die sich Meldenden und Legitimirenden für die rechten Erben werden angenonimen werden und ihnen als solchen der Nachlaß überlassen, auch das Erbenzeug⸗ niß ausgestellt werden soll, die nach der Präklusion sich meldenden näheren oder gleich nahen Erben aber alle Handlungen und Dispositionen derjenigen, welche in die
[520]
im Jahre 1819 zu Abtheilung. Faktors von Schack, nämlich: — g- 1) berg, resp. deren Erben,
Schack zu Insterburg,
ache gegen den Redacteur
Potsdam, als
1 Beisitzer, land
Eduard Steinthal des
welche in Voraus⸗
— — 1“ “ 1“
Nachdem rücksichtlich des Nachlasses der wegen Geistes⸗ schwäche unter Kuratel gestellt gewesenen, am 23. Okto⸗ ber 1847 in ihrem 92sten Lebensjahre zu Rostock ver⸗ storbenen unverehelichten Elisabeth (Lisette) Christophora⸗ von Schack, Tochter des weiland von Schack auf Grem⸗ melin aus dessen erster Ehe mit Maria Elisabeth, ge⸗ borenen von Schuckmann, ein interimistischer Erbschafts⸗ Kurator von hiesiger Großherzoglicher Justiz Kanzlei be⸗ stellt worden, sind demnächst die Kinder und Erben eines Insterburg verstorbenen vollbürtigen Bruders der Verstorbenen, des Rittmeisters und Salz⸗
die Amalie Caroline verehelichte Hencke zu Königs⸗ der Premier-Lieutenant Carl Friedrich Eugen von
die Mathilde Emilie, verehelicht mit dem Oberst⸗ Lieutenant von Winterfeld a. D. zu Potedam, der Oekonom Julius von Schack zu Tilsit, und die unverehelichte Amanda Aurora von Schack zu
angeblich alleinige nächste Intestat⸗Erben der wei⸗ Elisabeth Ehrißophärhl Son Uinachr bei hiesiger Großherzoglicher Justiz⸗Kanzlei, als dem foro heredi- tatis, aufgetreten und haben unter Legitimation des Dr. juris Ludwig Weber hierselbst, als ihres Manda⸗ tars, die reine Erbschafts⸗Antretung erklärt.
Auf jetzigen Antrag des Letzteren, Namens seiner oben genannten Mandanten, werden nun zur völligen
—
Erbschaft getreten, anzuerkennen und zu übernehmen schuldig sein sollen. Rostock, den 28. August 1850. Großherzogl. Mecklenburg⸗Schwerinsche Justiz⸗Kanzlei. Martini.
Schlachtvieh⸗Markt
[521 in Dresden. “
Die bedeutende Consumtion von Schlachtvieh in hie⸗ siger Stadt macht für Käufer und Verkäufer dieses Ar⸗ sikels die Einführung eines Schlachtvieh⸗Marktes all⸗ hier wünschenswerth. Wir haben daher beschlossen, mit dem in jeder 2 Wochenmarkte einen besonderen Schlachtvieh⸗Markt zu verbinden.
Derselbe soll
Mittwoch den 25. September d. J.
seinen Anfang nehmen. Die Aufstellung des feilzubie⸗ tenden Schlachtviehs erfolgt in Antonstadt im Gasthofe zum Schönbrunn (auch „Kammerdieners“ ge⸗ nannt), wo sich ausreichende passende Lokalitäten befinden.
An Stand⸗oder Stallgeld ist etwas nicht zu entrichten.
Alle Verkäufer von Schlachtvieh werden eingeladen, diese Einrichtung, welche guten Absatz erwarten läßt, durch zahlreiches Anherkommen und Einbringen von preiswürdigem Schlachtvieh zu fördern. 8
Dresden, am 3. September 1850.
Der Rath zu Dresden. Pfotenhauer.
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Extrahenten M
ihre Erb⸗Ansprüche gehörig anzumelden und zu beschei-⸗
Woche Mittwochs allhier stattfindenden
Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für 4¼ Jahr. I1“” ͤ“““ in allen Theilen der Monarchie ohne pPreis⸗Erhöhung. Bei einzelnen RNummern wird der Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet
11
“
Preußen. Berlin. Beförderungen und Abschiedsbewilligungen in der Armee.
Oesterreich. Wien. Reise der Erzherzoge Ferdinand Max und Karl Ludwig. Vermischtes. — Teplitz. Festlichkeiten.
Bayern. Aschaffenburg. König Ludwig. — Vorbereitungen Empfang des Königs Otto von Griechenland.
Sachsen. Dresden. Feier des Constitutionsfestes. — Verfassungsfeier.
Württemberg. Stuttgart. Verlängerung der elektrischen Telegraphen⸗ Linie.
Baden. Karlsruhe. Abreise Ihrer Königl. Hoheit der Prinzessin von Preußen. — Jahresfest des evangelischen Vereins für äußere Mission. — Uebereinkunft der Großherzogl. badischen und der Königl. preußischen Re⸗ gierung wegen Stellung und Verpflegung der Königl. preuß. Truppen im Großherzogthum Baden vom 1. Oktober 1849 an zund wegen Verlegung der Großherzogl. badischen Truppen in preußische Garnisonen.
Hessen. Kassel. Geh. Rath Lometsch von der Stelle als Vorstand des Finanz⸗Ministeriums entbunden; Staats⸗Minister Hassenpflug mit Versehung dieser Stelle beauftragt. Legations⸗Rath A. Baumbach zum Vorstande des Justiz⸗Ministeriums ernannt. — Verordnung, be⸗ treffend die Fort⸗ und Nacherhebung der Steuern und Abgaben. — Schristenwechsel zwischen dem Kurfürstl. Ministerium des Innern und dem bleibenden landständischen Ausschusse vom 3., 4. und 5. Sep⸗ tember c. Der Streit zwischen Regierung und Ständen.
Schleswig⸗Holstein. Kiel. Ankunft des Großfürsten Konstantin. — Schreiben des Bürean's der konstituirenden schleswig⸗holsteinischen Landes⸗ Versammlung. — Vermischtes.
Nassan. Wiesbaden. Vermischtes.
v Oldenburg. Erlaubniß zum Eintritt in die deutsche
otte.
Sachsen⸗Koburg⸗Gotha.
Vexrsammlung.
Anhalt⸗Bernburg. Bernburg. Verordnung, betreffend die Auf⸗ lösung des Landtags und die Anordnung neuer Wahlen.
Frankfurt. Frankfurt a. M. Reise Ihrer Königl. Hoheit der Prin⸗ zessin von Preußen. — Taunus⸗Eisenbahn.
Ausland.
Fraukreich. Paris. Reise des Präsidenten. — Trauer⸗Gottesdienst für Ludwig Philipp. — Vermischtes.
Großbritanien und Irland. London.
Belgien. Brüssel. Die Nationalbank.
Dänemark. Kopenhagen. Weitere Bestimmungen zur Ausführung und Ergänzung des Gesetzes über die Aufhebung der Zollgränze zwischen Schleswig Wund Dänemark. — Bekanntmachung des Finanz⸗Ministers.
Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.
zum
Leipzig.
Gotha. Thätigkeit der Abgeordneten⸗
Vermischtes.
Richtamtlicher Theil
Dentschland.
Berlin, 7. Sept. Nach dem heutigen Mi⸗ ist Gerwien, Major vom großen Ge⸗ neralstabe, zum Mitgliede der Studien⸗Direction der allgemeinen Kriegsschule, Freiherr Hiller von Gärtringen, Major, aggre⸗ girt dem 1sten Garde⸗Ulanen⸗(Landwehr⸗) Regiment, zum Direk⸗ tor der Garde⸗Divisionsschule und zum Präses der Examinations⸗ Kommission für Porte d'Epée⸗Fähnrichs ernannt worden. Ferner ist der Abschied bewilligt worden: von Niedermayr, Oberst⸗ Lieutenant in ehemaligem hohenzollernschen Dienst, mit Belassung seines bisherigen Gehalts als Pension; von Zychlinski, Major vom 8ten Ulanen⸗Regiment, als Oberst⸗Lieutenant mit der Regiments⸗ Uniform, Aussicht auf Anstellung bei der Gendarmerie und Pension; Michelmann, Oberst⸗Lieutenant zur Disposition, zuletzt im 16ten Infanterie⸗Regiment, mit der Armee⸗Uniform und seiner bisherigen Pension; Bülle, Hauptmann vom 25sten Infanterie⸗Regiment, als Major mit der Regiments⸗Uniform mit den vorschriftsmäßigen Abzeichen für Verabschiedete, Aussicht auf Civil⸗Versorgung und Pension.
Preußen. litair⸗Wochenblatte
Oesterreich. Wien, 5. Sept. (Wien. Bl.) Einer aus Triest vom 4ten hier eingegangenen telegraphischen Depesche zufolge, sind ihre Kaiserl. Hoheiten die Erzherzoge Ferdinand Max und Karl Ludwig gestern früh auf dem Dampfboot „Vulkan“ von dort abgereist.
Das Finanz⸗Ministerium hat angeordnet, daß diejenigen Loko⸗ motiven, welche um den ausgeschriebenen Preis für die entsprechendste Construction einer Maschine zur Befahrung der Semmeringbahn kon⸗ kurriren werden, sowohl in der Einfuhr als auch in der Wieder⸗ ausfuhr, wenn diese stattfindet, zollfrei zu behandeln sind.
In Bezug auf die Uniformirung der Armee theilt der Sol⸗ datenfreund folgende vom Kaiser genehmigte Vorschläge mit: Die schwere Kavallerie erhält weiße Röcke, russisch graue enge Ho⸗ sen und hohe Stiefel; die Cheveauxlegers sämmtlich grüne Röcke, russisch graue enge Hosen und hohe Stiefel; die gesammte deutsche Kavallerie behält die Helme, jedoch ohne Kammquasten; die Husaren erhalten krapprothe Beinkleider, und die bisherigen scharlachrothen Tschako's werden ebenfalls krapproth. Die Tschako's der Infante⸗ rie und die Helme der Kavallerie erhalten statt der Kokarde und des Schildes den Kaiserlichen Adler; endlich werden bei den Jä⸗ gern statt der bisherigen Corse⸗ die Kalabreser⸗Hüte eingeführt.
Die granulöse Augenentzündung zeigt sich unter der hiesigen Garnison. Es mögen bereits etwa 250 Mann an diesem Uebel erkrankt im Spitale liegen. Von Seiten der oberfeldärztlichen Sanitäts⸗Kommission ist ein Werkchen über diese Krankheit abge⸗ faßt und an sämmtliche Feldärzte in der Armee vertheilt worden.
Teplitz, 29. Aug. (Wien. Ztg.) Es wurde hier gestern ein Doppelfest gefeiert; das erste galt der vor 1088 Jahren statt⸗ gehabten Entdeckung unserer Quelle; das zweite aber dem denk⸗
Beutschland.
würdigen Siege bei Kulm am 29. August 1813. Schon gestern, als am Vorabende, war das Stadtbad, wo die Hauptquelle fließt, mit Tausenden von Lampen beleuchtet, ja, selbst die Treppe und Gänge im Gebäude waren so prächtig illuminirt, daß das Stadt⸗ bad in einem Flammenmeere zu stehen schien. Ueber der Haupt⸗ quelle war ein Altar, dessen Hauptblatt die Auffindung der Quelle und über derselben die heilige Dreieinigkeit aus Sandstein, in halb⸗ erhabener Arbeit, darstellt, und unter demselben eine Tafel mit folgender Inschrift: „Durch die Gnade des Alles erschaf⸗ fenden dreieinigen Gottes, unter dem Patronate des heiligen Jo⸗ hannes des Täufers und des Herzogs Nezamysl von Böhmen Re⸗ gierung, hat Kolostnj, hierorts wohnend, durch seine in den Wäl⸗ dern weidenden Schweine, die mit ihren Rüsseln eine Grube auf⸗ wühlten, in derselben im Jahre 762 unsere Quelle entdeckt, und zum Andenken an diesen Vorfall wurde dieser Stein, vom Bildhauer Balthasar verfertigt, hier errichtet.“
Eine bedeutende Menschenmenge bewegte sich durch die Stra⸗ ßen der Stadt, und es fehlte nicht an Musik, Aufzügen der Natio⸗ nal⸗Garde und derartigen Festlichkeiten.
Bayern. Aschaffenburg, 31. Aug. (N. M. Ztg.) Kö⸗ nig Ludwig und Königin Therese verweilen nun seit einiger Zeit in unseren Mauern und werden die Ueberzeugung gewonnen haben, daß die Stürme der Zeit die Gefühle der Liebe und Dankbarkeit in unseren Herzen nicht zu ertödten vermochten. Der Empfang Ihrer Majestät der Königin Therese am 16. August bei Ihrer Rück— kehr vom Badcort Franzensbad war wahrhaft rührend. Im Kö⸗ niglichen Schlosse werden alle Vorbereitungen für den Empfang Sr. Majestät des Königs Otto getroffen, und gleichzeitig werden dessen Geschwister, die Herzogin von Modena mit ihrem Gemahle und Prinz Luitpold Königl. Hoheit erwartet. Ihre Königl. Hoheiten die G Mathilde von Hessen und Prinz Adalbert sind be⸗ reits hier.
Sachsen. Dresden, 5. Sept. (D. J.), Zur Feier des Constitutionsfestes hatten sich gestern Nachmittag die Mitglieder der Ständeversammlung zu einem gemeinschaftlichen Diner vereinigt, welches auf Einladung die Königlichen Prinzen Albert und Georg mit ihrer Gegenwart beehrten und an dem auch sämmtliche Herren Staats⸗Minister theilnahmen. Prinz Johann war leider durch Un⸗ wohlsein verhindert, die Feier durch seine Gegenwart zu verherr⸗ lichen. Das Fest zeichnete sich ebensowohl durch eine würdige, die Wichtigkeit des Tages bezeichnende Haltung der Theilnehmer, als andererseits durch Herzlichkeit und gegenseitige Uebereinstimmung der Gesinnungen vor gewöhnlichen sogenannten Zweckessen auf das vortheilhafteste und wohlthuendste aus. Von Seiten des Präsiden⸗ ten der ersten Kammer, Rittmeister von Schönfels, wurde der erste Toast auf das Wohl Sr. Majestät des Königs ausgebracht und fand in einem begeisterten dreimaligen Hoch der Anwesenden das lebhafteste Echo. Diesem folgte durch den Präsidenten der zweiten Kammer, Dr. Haase, ein Toast auf die Mitglieder des Königlichen Hauses und speziell die anwesenden Königlichen Prinzen, für wel⸗ chen Prinz Albert in einer kurzen, zu Herzen sprechenden Rede den Dank darbrachte. Der Vice⸗Präsident der ersten Kammer, Bürger⸗ meister Gottschald, brachte „der sächsischen Verfassung“, der Vice Präsident der zweiten Kammer, Ober⸗Appellations⸗Rath von Crie⸗ gern, „der Regierung“ ein Hoch, welch letzteres Staats⸗Minister Dr. Zschinsky durch einen Toast auf die getreuen Stände erwiederte. Unter den darauf folgenden zahlreichen Reden und Trinksprüchen, die mehr einen geselligen und erheiternden Charakter trugen, heben wir noch den des ehemaligen Kriegs⸗Ministers von Nostitz⸗Wallwitz hervor, welcher „der treuen Armee“ galt und den lebhaftesten Bei⸗ fall erhielt. Erst Abends gegen 9 Uhr trennte sich die Versammlung.
Leipzig, 4. Sept. (L. Z.) Zur Feier der Uebergabe der Verfassungs⸗Urkunde fand heute früh eine Reveille um Vormittags Gottesdienst in den Stadtkirchen statt, welchem ein dreimaliges Ab blasen der Melodie: „Nun danket Alle Gott“ von den Hauptthür⸗ men der Stadt und das Läuten aller Glocken vorherging, und eine musikalische Aufführung von dem mit der deutschen, sächsischen und Stadtfahne geschmückten Altane des Rathhauses folgte. Die früher übliche Parade der Kommunalgarde ist diesmal unterblieben.
Württemberg. Stuttgart, 5. Sept. (Schwäb. M.) Bisher beschränkten sich die elektrischen Telegraphen bei uns auf die kleine Linie zwischen Stuttgart und Eßlingen zum Dienste der Ei⸗ senbahn. Wir hören nun, daß die ganze Linie der württembergi⸗ schen Eisenbahn von Friedrichshafen bis Heilbronn längs der Bahn mit Telegraphen versehen werden und die Ausführung baldigst in Angriff genommen werden solle.
Baden. Karlsruhe, 4. Sept. (K. Z.) Ihre Königl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin von Preußen sind mit Höchst⸗ ihrer Prinzessin Tochter heute Abend um 6 Uhr von hier nach Ba⸗ den abgereist.
Heute hat hier die Feier des Jahresfestes des evangelischen Vereins für äußere Mission unter einem großen Andrang von Zu⸗ hörern stattgefunden. Dem Programme gemäß versammelten sich die Mitglieder der Vereins⸗Direction, die Festredner, die Deputir⸗ ten der Zweigvereine und die anwesenden Geistlichen um halb neun Uhr im Saale des Rathhauses, von wo sie um neun Uhr zur Stadtkirche zogen. Beim Eintritt in die Kirche wurde der Zug von dem evangelischen Kirchen⸗Gemeinderath der Stadt Karlsruhe empfangen.
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(Karlsr. Ztg.) Uebereinkunft zwischen der Großherzoglich badischen und der Königlich preußischen Regierung wegen Stellung und Verpflegung der Königlich preußischen Truppen im Großher-⸗ zoghum Baden vom 1. Oktober 1849 an, und wegen Verlegung der Großherzoglich badischen Truppen in preußische Garnisonen, abgeschlossen durch beiderseitige Kommissarien zu Berlin am 25. Mai 1850. (Anlage zu der in Nr. 242, 243, 245 und 246 gegebenen Denk⸗
post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, für Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.
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schrift der Großherzoglich badischen Regierung in Beantwortung der Kaiserlich österreichischen Cirkular⸗Depesche vom 21. Juli c.) Art. I. Auf Ansuchen der Großherzoglich badischen Regierung giebt die Königlich preußische Regierung von ihren Truppen eine Besatzung von ca. 18,000 Mann für das Großherzogthum Baden ab und behält sich vor, dieselbe jederzeit zu vermindern oder ganz zurückzuziehen. Eine Verminderung bis auf 10,000 Mann kann ohne Weiteres, eine gänzliche Zurückziehung der Truppen aber nur nach vorheriger vierwöchentlicher Ankündigung erfolgen. Die Zu⸗ rückziehung dieser Truppen wird auch auf Verlangen der Großher⸗ zoglich badischen Regierung ebenfalls nach vorheriger vierwöchent⸗ licher Ankündigung stattfinden. Art. II. Die Großherzoglich badische Regierung stellt für diese Königlich preußischen Truppen a) unentgeltlich: die Monturkammern, Handwerkstätten, Exerzier⸗ und Reitplätze und Arrestlokale; b) gegen Vergütung: 1) Quartier und Stallungen bei Privaten oder in Kasernen mit Bett, Weißzeug, Möbeln, Holz und Licht, und zwar gegen Vergütung des nach preußischem Reglement für Offiziere, Kriegsbeamte, Mannschaft und Pferde festgesetzten Personal⸗ und Stallservice's, ausschließlich des örtlichen Zuschusses. 2) Für die Mannschaft vom Feldwebel ab⸗ wärts täglich zwei Pfund Brod pr. Mann. Preußischerseits wird dafür nach dem vierteljährlichen Durchschnittssatze der bei der preu⸗ ßischen Garnisonbäckerei in Mainz erwachsenden Selbstkosten Vergü⸗ tung geleistet. 3) Die Beköstigung der einquartierten Mannschaf⸗ ten mit Ausschluß des Brodtes gegen eine Vergütung von zwei Sil⸗ bergroschen sechs Pfennig pr. Mann und Tag. 4) Den Fouragebedarf gegen Vergütung der Durchschnittspreise, welcher preußischerseits zur Geldabfindung für nicht in Natur erhobene Rationen allvierteljährlich unter Zugrundelegung der laufenden Preise im Inlande normirt wer⸗ den. 5) Die Lazareth⸗Verpflegung erkrankter Mannschaften mit Speisung, Heizung, Erleuchtung, Wäschereinigung und Arzneiver⸗ pflegung. Preußischerseits wird diese Leistung nach dem viertel⸗ jährlichen Durchschnitts⸗ Kostensatze des Garnisonen⸗ Lazareths in Mainz auf die wirkliche Krankenzahl vergütet. Jeder andere, vor⸗ stehend nicht genannte Aufwand für die Königlich preußischen Be⸗ satzungstruppen wird direkt aus der Königlich preußischen Feld⸗ kriegskasse bestritten. Art. III. Die Königlich preußische Regierung erhält für diese Aushülfe von der Großherzoglich badischen Regierung eine Entschädigung, welche in der Kostensumme besteht, die badischerseits für das nach der bisherigen Bundeskriegsverfassung aufzustellende 1 Ct. Kontingent von 7751 Mann Infanterie, 1429 Mann Kavallerie, 720 Mann Artillerie, 100 Mann Pioniere, zusammen 10,000 Mann, und für die präsent zu haltenden Reit⸗ und Zugpferde aufgewen⸗ det werden müßte. Zu diesem Stande sind zu rechnen: die regi⸗ mentirten Offiziere, und in Abzug zu bringen: die Stäbe und Ar⸗ meebeamten. Eben so kommen in Abzug die vor der dermaligen Reorganisation des Großherzoglichen Armee⸗Corps schon vorhande⸗ nen eine Schwadron Großherzoglich badischer Reiterei und das eine Bataillon Großherzoglich badischer Infanterie. (Beide nach dem wirklichen Dienststande an Offizieren, Mannschaften und Pfer⸗ den.) Dieser Entschädigungs⸗Berechnung werden für den ganzen laufenden ordentlichen Aufwand die preußischen Friedens⸗Etats⸗ sätze zum Grunde gelegt, mit Ausnahme der Brod⸗ und Fou⸗ rage⸗Verpflegung, welche nach den unter II. 2 und 4 festgestellten Normen und der Lazarethverpflegung, welche nach Verhältniß der unter II. 5 angenommenen Norm berechnet wird. Statt der nach dem preußischen Reglement je nach den Viktualien⸗Preisen wechseln⸗ den Verpflegungszuschüsse für die Mannschaften wird ein feststehen⸗ der Zuschuß von 1 Sgr. 3 Pf. pro Mann in Rechnung genom⸗ men. Für die Offiziere werden die tarifmäßigen badischen Gagen in Ansatz gebracht. Art. IV. Im Fall einer Verwendung der in Baden stehenden Königlich preußischen Truppen für Bundeszwecke werden alle Leistungen für diese Truppen nicht nach Artikel II., sondern nach den Bundesnormen vergütet. Die nach Artikel III. von Seiten Badens an Preußen zu entrichtende Entschädigung ver⸗ mindert sich in dem oben bezeichneten Falle bis zu dem Grade, daß Preußen für keinen Theil seiner in Baden stehenden Truppen eine doppelte Entschädigung (nämlich aus Bundesmitteln und von Baden) erhalten kann. Art. V. Da die Großherzogl. badi⸗ sche Regierung keine Unterkunftsräume besitzt, um ihr Armeecorps neben den Königl. preuß. Besatzungstruppen in ihrem eigenen Lande vollständig aufzustellen, so gestattet die Königl. preuß. Re⸗ gierung, daß das badische Armeecorps ganz oder theilweise in preußischen Garnisonen untergebracht und dort zum Dienste verwen⸗ det wird. Der Großherzogl. badischen Regierung steht es jederzeit frei, ihre in preußischen Garnisonen stehenden Truppen ganz oder theilweise zurückzuziehen, damit eine gleiche Anzahl Königl. preuß. Besatzungstruppen in Baden abzulösen und die zurückgezogenen Truppen eben so, als ob sie noch in Preußen wären (Conf. den folgenden Art. VII.), bei Berechnung der nach Art. III. zu leistenden Entschädigung in Abzug zu bringen. Art. VI. Die Großherzogl. badische Regierung hat ihre in preußischen Garnisonen stehenden Truppen auf eigene Rechnung zu verpflegen. Sie bezahlt für ihre Unterkunft den nach Königlich preußischem Reglement festgesetzten ordentlichen Personal⸗ und Stallservice und vergütet für die Lazarethverpflegung der kranken Mannschaften die unter Art. II. b. 5 gegenwärtiger Uebereinkunft bestimmten Sätze. Sie erhält aber alle Garnisonen⸗Einrichtungen, welche sie nach Art. II. n. in ihrem eigenen Lande den Königlich preußischen Trup⸗ pen zur Verfügung stellt, auch für ihre Truppen in preußischen Garnisonen unentgeltlich. Art. VII. Die Wiederaufstellung des Großherzoglich badischen Armee⸗Corps erfolgt in dem im Art. III. angenommenen Verhältnisse der verschiedenen Waffengattungen und in der Gesammtstärke von 10,000 Mann nach einander in zwei Abtheilun⸗ genvon je etwa 5000 Mann. Die erste dieser Abtheilungen marschirt, so⸗ bald sie marschfertig ist, in die preußischerseits für dieselbe bestimmten Garnisonen. Von dem Tage ihrer Ankunft daselbst vermindert sich die der Entschädigungsberechnung des Art. III. zum Grunde lie⸗ gende Kontingentszahl um die Zahl der in jene Garnisonen ein⸗ marschirten großherzogl badischen Truppen. Von dem Tage an, ““ „fern.
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