1850 / 251 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

Sonnabend, den 7. September. Das Schock Stroh 7 Rthlr. 10 Sgr., auch 6 Rthlr. 17 Sgr. 6 Pf. Der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte auch 20 Sgr.

Stettin, 9. Sept. 2 ½ Uhr. Roggen 35, 33 ½, pr. Herbst ½, pr. Frühjahr 38 Gld. Rüböl locv bis Februar 12 Br. 8 Spiritus 24, pr. Frühjahr 22 Gld.

Königliche Schauspiele.

A. Dumas, von F. von Holbein. Gabriele de Belle⸗Isle wieder auftreten.)

Mittwoch, 11. Sept. Im Schauspielhause. 142ͤte Abonnements⸗ Vorstellung: Mademoiselle de Belle⸗Isle, Drama in 5 Abth., nach (Frau Hoppé wird hierin als

Königsstädtisches Theater.

MNiittwoch, 11. Sept. Zweite Vorstellung des Professors Herrn Herrmann, in 3 Abtheilungen. Anfang 6 Uhr. Donnerstag, 12. Sept. Ein Prophet, oder: Johannes Leiden und Freuden. Parodirende Zauberposse mit Gesängen, Tänzen, Gruppirungen ꝛc. in 3 Akten, von G. Räder.

mWechsel- Course.

Brief. 14½ 140 ¾⅔

Kurz 2 Mt. Kurz 150 ¼ 2 Mt. 149⅔ 3 Mt. 6 22 ½⅞ 2 Mt. 80 12 2 Mt. 86 ¼ 2 Mt. 102

2 Mt.

2 .250 FI. 300 Mk. 300 Mk. 1 Lst. 300 Fr. 150 Fl. 150 Fl.

100 Thlr. 8 Tage 99

w 100 rv. 2 1. 56, 1856, 14 100 snbl. 3 wochen 107¾ 107

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs.

grankfurt a. M. südd. W.

Petersburg I1

Inländische Fonds, Efandbriefe, HKommunal- Papiere und Geld-Course.

2f. Brief. Geld. Gem. Preufs-Freiw. Anl 5 107 106 ½ o. St Anl. v. 50 4 ½ 100 99 ½ St.-Schuld-Sch. 3 ½ 85 0d.-Deichb.-Obl. Sech.-Präm.-Sch. 113 K. u. Nin. Schuldv. 3 ½ 84½ Berl. Stadt-Obl. 5 104¾ 1033 do. do. 3 ½ 84⁄¼ Westpr. Pfandbr. 3 91⅔ Grossh. Posen do. 4

zůf. Brief. Geld Grh. Pos. Pfdbr. 3 ½ Ostpr. Pfandbr. 3 ½ Pomm. Psandbr. 3 ½ Kur- u. Nm. do. 3 ½ Schlesische do. 3 Qdo. ELt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th.

100 *

Disconto.

Ausländische Fonds.

Russ. Hamb. Cert. Poln. neue Pfdbr. do. Part. 500 Fl. 0. Stiegl. 2. 4. A. 4 9à. 2⸗ do. do. 300 Fl. do. do. 5. A. Hamb. Feuer-K. do. v. Rthsch. Lst. do. Staats-Pr. Anl. lo. Engl. Anleihe Lübeck. Staats-A. do. Poln. Schatz0. IIoll. 2 ½˖ % Int. do. do Cert. L. A. Kurh. Pr. O. 40 th. do. do. L. B. 200 Fl. N. Bad. do. 35 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C.

32 185½

Berliner Börse vom 10. September.

Eisenbahn-Actien.

—-.—

Stamm-Actien. V Kapital. Der Reinertrag wird nach erfolgter in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 ½ pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Tages-Cours.

Börsen-Zins-

Rechnung. Rein-Ertrag. 1849.

Prioritäts - Actien. Kapital. 11“ Tages - Cour Sümmtlicke Prioritäts-Actien werden durch jährliche Verloosung à 1 pCi. amortisirt.

Berl. Anh. Litt. A. B. do. Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger.. Halle-Thüringer Cöln -Minden .. do. Aachen.. Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele -Vohwinke!]! .. Niederschl. Märkisch.

do. Zweigbahn

Oberschl 1it

do. L1b S.

Cosel-Oderberg....

Breslau-Freiburg...

Krakau-Oberschl..

Berg.-Märk Stargard-Posen

Brieg-Neissse Magdeb. Wittenb....

6,000,000 8,000,000 1,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 1,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 1,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

65 B.

133 B.

65 bsz.

98 n. 97 31 pr. 42 ¾ n.

———ö 15 5*; 8—

92 ½1 G. 39 ½ a 4 b 83 B. 108 ¼ G. ¾ 105 6G. 86 G.

70 ⁄, bz 40 B.

8*—

2 —V—Vv—do

tbeü

IESe,.—.“ v

——

8 N 8 Ag.öSSS

2₰

22 *ο*

—02

Quiltungs - Eogen-

Aachen-Mastricht

2* I1usländ. Actien Friedr. Wilh.-Nordb. 8,000,000 do. Brio

chluss-Cou Cöln-Minden 98 B.

Berl Ah do. Hamburg. do. do. II. Ser. do. Potsd.-Magd... do. do. . do. e e do. Stettiner

Magdeb.-Leipziger ..

Halle- Thüringer...

Cöln-Minden do. do.

Rhein. v. Staat gar.

do. 1. Priorität..

do. Stamm-Prier.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do.

do. III. Serie.

do. Zweigbahn

Magdeb.-Wittenb....

Oberschlesische .....

Krakau-Oberschl. ..

Cosel-Oderberg

Steele-Vohwinkel ..

do. do. II. Ser.

Breslau-Freiburg ...

Berg.-Märk.. .

95 .

100 ¾ 6. 99 ½ G. 92 ½ bz. 101 6. 101 bz. 104 G.

1,411,800 5,000,000 1,000,000 2,367,200 3,132,800 1,000,000 800,000 1,788,000 4,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 4,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 400,000 1,100,000

—6,55

*

AS

99 9 101% B. 103 ½ G.

„EA=n

2 1--s

89 c. 91 6³.

109 103 ½¼ bz.

85 101

nnEECESnnen Sge

89 ½

0 ¹ 99 ¼

Ausl. Stamm-Act.

Reinertr. 1848

2,050,000 650,000 4,300,000

Kiel -Altona Sp. Cöthen-Bernb. Thlr. Mecklenburger Thlr.

von Preussischen Bank-Antheilen 99 ¾ bz.

Das Geschäft war im Allgemeinen nicht le Coursen sehr begehrt.

phaft, und die Course der meisten Eisenbahnen erfuhren einen giemlich erheblichen Rückgang, nur Düsseldorf-Elberfelder waren zu höhere

Auswärtige Börsen.

Breslau, 9. Sept. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¼ Br. Friedrichsd'or 113 ⁄2¶ Br. Louisd'or 111 5 Br. Poln. Papiergeld 96 und 96 bez. und Gld. Oester. Banknoten 87 bez. Freiw. Staats⸗Anleihe 5proz. 100 Br. Staats⸗Schuldscheine 85 ¾ Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Kthlr. 111 ½˖ Gld. Posener Pfandbriefe 4proz. 101 ⁄2 Br., do. 3 ½proz. 91 bez. Schlesische Pfandbriefe 3 ½proz. 95 u. bez. u. Br., do. neue 4proz. 101 ½ Gld., do Litt. B. 4proz. 100 ¾ bez., do. 3 ½proz. 93 Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Gld., do. neue 4proz. 95 ¾ Br., do. Partialloose a 300 Fl. 135 Gld., do. a 500 Fl. 81 Gld., do. Bank⸗Cextif. a 200 Fl. 18 ¾ Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 80 ½ Gld. 1 Actien: Oberschlesische Litt. A. 108 ½ Br., do. Jlitt. 3. 105 Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 74½ Gld. Nieder⸗ schlesisch⸗Märkische 83 Br., do. Prior. 104 ¾ Br., do. Ser. III. 103 Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 ½ Gld. Neisse⸗Brieg 338 Br. Krakau⸗Oberschl. 71 ½2 Gld. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordb. 40 ¼ u. 5 bez.

Wechsel⸗Course.

Amsterdam 2 M. 140 2 Br.

Hamburg a vista 150 1%2 Br.

do. 2 M. 149 ¾ Br.

London 1 Pfd. St. 3 M. 6. 23 ⁄2 Br.

Berlin a vista 100 ½ Br. 89. do. 2 M. 998 WI

Leipzig, 9. Sept. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ¼ Gld. Leipz. B. A. 158 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 135 ¼ Br. Sächsisch⸗Bayerische 86 ¾ Br., 86 ¼ Gld. Schlesische 93 ¼ Br. Chemnitz⸗-Riesa 22 ¾ Br. Löbau⸗Zittau 25 Gld. Magpeburg⸗ Leipzig 218 Gld. Berlin⸗Anhalt. 96 Br., 95 ½ Gld., Krakauer 71 Br. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordbahn 40 ½˖ Gld. Altona⸗Kiel 92 Br. Deß. B. A. A. 150 Gld., do. B. 120¼ Gld. Preuß. B. A. 99 ½ Br., 99 ¼ Gld.

Frankfurt a. M., 8. Sept. Mittags 1 Uhr.) Steigens von Paris um höher.

Geschäft war es jedoch im Allgemeinen ganz still. Oestr. 5proz. Met. 81 ½ Br., 81 ¼ Gld.

Br., 33 ½ Gld.

Gld. 793 Br., 79 ½ Gld.

Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 43 Br., 42 ½ Gld. Köln⸗Minden 98 ½ Br., 98 ½ Gld. Paris, 7. Sept. 5proz. 93. 40. bahn 458. 75. Gold al marco 7 a 8. Dukaten 11.90 a 11.80. Nach der Börse. 5proz. 93. 42 ½. Wechsel⸗Course.

Amstetv. 209 t.

Hamb. 185 ½¼.

Berlin 367 ⅛.

London 25. 22 ½⅞.

Frankf. 210 ½

Wien 213 ½..

Petersb. 397 ½.

Fonds blieben weichend.

Görv 57.80:

London, 7. Sept. 3proz. Cons. p. C. u. a. Z. 2 8 27 —,— 8 5 5

3 ½proz. 99, 985. Int. 37, ½. Aproz. 90 ½¼, 89 ½. Ard. , v. 3 proz. 37 ½, ½7,., Pas. 4 ½, ½. Russ. 5proz. 114,

22 535 1 4 ½ proz. 97, 96 ½. Bras. 93, 91. Mex. 29 ¼, x.

Engl. Fonds bei mäßigem Geschäft etwas niedriger; in frem⸗

den ebenfalls wenig Umsatz und flaue Stimmung. 2 Uhr. Sowohl in Engl. wenig Geschäft.

(In der Effekten⸗Sozietät Zproz. Spanier gingen heute in Folge ihres Die Course aller übrigen Fonds und aller Eisenbahn⸗Actien erlitten gar keine Veränderung. Im

5 Bank⸗Actien 1196 Br., 1192 Gld. Sard. Part.⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 33 ¼. Syanien Zproz. inländ. 33 ½ Br., 33 ¼ Gld. Poln. 300 Fl.⸗Loose 136 ½ Gld., do. Obligationen a 500 Fl. 81 ¾ Br., 81½ Bexbach

Nord⸗

als fremden Fonds flaue Preise,

Wechsel⸗Course. Amsterdam 12.1 12. ½. Hamburg 13. 11.

Paris 25. 57 ½ 55 Wien 11. 54 11.52. Frankfurt 120 ½ 120 ½. Petersburg 37 ½.

Amsterdam, 7. Sept. Holl. Fonds bei geringem Geschä⸗ etwas fester. Von fremden Effekten waren Spanische etwas meh angeboten. Portug. gut preishaltend; im Uebrigen war der Han del unbedeutend.

Holl. Int. 57 ½, . Coupons 9 %. Russ. Stiegl. 888. 2 ½ proz. 42 ½.

Span. Ardoins 12 1%6. gr. Piecen 12 9% Oesterr. Met. 5proz. 78 ¾

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 9. Sept. 2 ½ Uhr. A zproz. Met. 71 ½. 5proz. 81 ½. Span. 33 ¼. 31 v⅞. Wien 101¼⅞.

Hamburg, 9. Sept. 2 ½ Uhr. Hamburg⸗Berlin 90 ½. Köln⸗Minden 97 ½. berge 57. Nordbahn 39 ½.

Getraide still, matt.

8. Sept.

1453.

Nordbahn 42 ½. Bad. 31 ⁄. Kurh

Börse ohne Geschäft. Magdeburg⸗Witten⸗

3 Uhr. (Pass. de FOpéra.) 5proz.

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschen Geheimen Ober⸗Hofbuchdrucke

Ammnmermm

Bekanntmachungen.

[524] 1161XX n unten näher bezeichnete Uhrmacher Gottlieb * av Schönke, der auf Grund des §. 12 der erordnung vom 30. Juni 1850 wegen Verbreitung Schriften zur Untersuchung gezogen wer⸗ 1. dühe hat sich der gegen ihn beschlossenen Verhaf⸗ 8 g urch die Flucht entzogen. Alle Behörden des n⸗- und Auslandes werden unter Erbietung von Ge⸗ gendiensten ersucht, den ꝛc. Schönke, wo er sich be⸗ treffen läßt, zu verhaften und an uns abliefern zu lassen Frankfurt, den 3. September 1850. 18 Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

[275

S Vormittags 11 an ordentlicher Gerichtsstelle subhastirt werden. und Hypothekenschein sind in der Registratur einzusehen. Thorn, den 23. April 1850. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.

b 8 Signalement. peilenname: Schönke, Vorname: Gottlieb Franksant e 8 Sursoxis Schlochau, Aufenthaltsort: Groß: 5 Fuß 9 Religion: katholisch, Alter: 39 Jahr, denas 8 A 5 Zoll, Haare: dunkel, Stirn; frei stum sn he genbrauen: dunkel, Augen; grau, Nase: Haare, Zäͤhne: gewöhnlich, Bart: Backenbart wie die etwas läͤnglich, Hetchtinn oval, Gesichtsbildung: oval tig, Sprache: deuesh 8farbes bleich, Gestalt: schmäch⸗ dere Kenn eich eisch, vielleicht eiwas polnisch. Beson⸗ , ichen: geht eiwas gebückt und schleppend wie denn eine Sprache etwas schleppend ist Eeüra gewöhnlich einen Stock und einen Trauring auf nen

[350]

vierten Finger der rechten Hand.

VVB Etwas langer dunkler Ueberrock, schwarzer Hut.

Nothwendiger Verkauf.

Die dem Kaufmann Isaac Falk Rosenthal und sei⸗ ner Ehefrau Tine, geborenen Glücksmann, gehörigen, zu Podgorsz sub Nr. 29 und 30 des Hypothekenbuchs belegenen beiden Grundstücke, häusern, Speicher, einem Gemüsegarten mit Wiese von ½ Morgen kulmisch und 12 Morgen Waldland, gerichtlich abgeschätzt zusam⸗ men auf 5252 Thlr. 11 Sgr. 6 Pf., sollen im Termine

E d i In dem über das Vermö jesi K

gen des hiesigen Kaufmanns

August Boguschewski eröffneten Konkurs⸗Prozesse ergeht

an die etwanigen unbekannten Gläubiger des Gemein⸗

schuldners hiermit die Aufforderung, ihre Ansprü⸗ die Konkursmasse im Wen ue6e

den 2. Oktober 1850, Vormitta 1 V 92 11 Uhr hers vor dem Herrn Gerxichtsrath v. Groddeck an hiesiger] zur Inrotulation der Akten und endlich

klären.

bestehend aus 2 Wohn⸗ Ställen und einem Backhause, nebst

Königliches Kreisgericht.

Die Ausbleibenden haben zu gewärtigen, daß sie mit allen ihren Forderungen an die Masse werden präklu⸗ dirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Kreditoren ein ewiges Stillschweigen wird auferlegt werden.

Gumbinnen, den 31. Mai 1850.

1. Abtheilung.

Gerichtsstelle entweder in Person oder durch einen zu⸗ den Funfzehnten März c]. a. lässigen Bevollmächtigten, wozu der Rechts⸗Anwalt Stein hierselbst in Vorschlag gebracht wird, anzumelden und deren Richtigkeit nachzuweisen, auch sich über die Bei⸗ behaltung oder Abänderung des bisherigen Interims⸗ Kurators und Kontradiktors, Justizrath Lamle, zu er⸗

zur Publication eines Locations⸗Bescheids oder Urtels anberaumt haben, so werden Gerichts wegen genannten Thierfelder's bekannte und unbekannte Gläubiger hier⸗ mit edictaliter und peremtorie geladen, im Liquida⸗ tions⸗Termine persönlich oder durch hinlänglich legiti⸗ mirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Forderungen und Ansprüche an den Gemeinschuldner bei Strafe des Ausschlusses von der Masse und bei Verlust der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu den Akten gehörig anzuzeigen und zu bescheinigen, sodann mit dem bestellten Konkurs⸗ Vertreter und, da nöthig, unter sich rechtlich zu ver⸗ fahren, binnen 6 Wochen zu beschließen, im Güte⸗

und Nachmittags 4 Uhr,

Taxe [473]

getragen hat, wir aber hierauf

I11' zum Liquidations⸗Termine,

Vergleichs

Ediltal Citation.

Nachdem der Strumpfwaarenhändler Johann Gottlob Thierfelder jun. in Neukirchen bei uns seine Insolvenz angezeigt und auf Eröffnung des Konkurs⸗Prozesses an⸗

den Neunzehnten Dezember 1850 den Ersten Februar 1851 zur Publication ö 1“ 3 den Achten dess. Monats Neukirchen (bei C 6 CE zur Pflegung der Güte, so wie in Entstehung eines Schloß Neukirchen (bei Chemnitz im Köigfeige Sach

den Funfzehnten ej. m.

pflegungs⸗Termine über etwaige Vergleichs⸗Vorschläge sich zu erklären, indem sie außerdem für einwilligend werden geachtet werden, und daß mit Publication des Präklusiv⸗Bescheids und Locations⸗ Urtels hinsichtlich der ausgebliebenen Glänbiger in contumaciam werde verfahren werden, gewärtig zu sin..

Auswärtige Gläubiger haben bei 5 Thlr. Strafe zur Annahme der künftig ergehenden Ladungen Gevollmäch⸗ tigte im Orte des Gerichts oder in dessen Nähe zu be⸗ stellen

sen), am 24. Juli 1850. Die Gerichte daselbst.

Beayern.

Württemberg. Baden.

Hessen.

Sachsen⸗Koburg⸗Gotha.

Schweiz.

Das Abonn ment betraͤgt

2 Rthlr. für ¼ Jahr. 4 vv1 8 Rthlr. 1 Jahr. in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird

er Bogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

No 251.

Amtlicher Theil.

eutschland.

Preußen. Berlin. Protokoll über die Auswechselung der Ratifications⸗

Urkunden des Friedens vom 2. Juli.

Müͤnchen. Feier des Namensfestes der Königin Marie. Minister⸗Präsident von der Pfordten.

Sachsen. Dresden. Herzog von Braunschweig.

Stuttgart. Verfassungs⸗Entwurf. Freiherr von

Wächter⸗Spittler freigesprochen.

Freiburg. Ausschreiben der Regierung an die Behörden, der

Trunksucht entgegenzuwirken.

1 Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum Hessen.

Schleswig⸗Holstein. Kiel. Eröffnung der Landes⸗Versammlung. Rendsburg. Kiel. Gefechte bei Breckendorf, Süderstapel und am eckernförder Hafen.

Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin. Hofnachricht.

Gotha. Voranschlag zum Staatshaus⸗ halt der Herzogthümer.

Ausland.

Frankreich. Aufenthalt des Präsidenten in Cherbourg. Vermischtes.

Rußland und Polen. Kleidung der Israeliten.

Niederlande. Aus dem Haag. Die Wahlen.

Schweden und Norwegen. Stockholm. Familie. Christiania. Vermischtes.

Bern. Neues Schulgesetz.

Turin. Widerlegung Madrid. Die Wahlen.

Wissenschaft und Kunst.

Königl. Opernhaus. (Oberon. Frau Küchenmeister⸗Rudersdorff: Rezia.) Königsstädt. Theater. (Italienische Opernvorstellung: II Barbiere di Siviglia.) Musikalisches.

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

Paris.

St. Petersburg. Verordnung über die Reise der Königlichen

Italien. Spanien.

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruüht: Dem städtischen Strom⸗ und Bollwerks⸗Steuer⸗Rendanten

Johann Gottfried Dallwig zu Elbing, den Rothen Adler⸗ Orden vierter Klasse; so wie dem Glöckner an der katholischen

Stadt⸗Pfarrkirche zu Sagan, Regierungs⸗Bezirk Liegnitz, Anton Melchermann, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen;

Den Kreisrichter Borchmann zu Sagan zum Direktor des Kreisgerichts zu Löwenberg und

Die Kreisrichter Wegner und Clericus zu Stolp, Wi⸗

belitz zu Bütow, Reimer zu Schlawe und Kästner zu Neu⸗ Stettin zu Kreisgerichts⸗Räthen zu ernennen.

Se. Königliche Hoheit der Prinz Albrecht, Sohn Sr.

Königlichen Hoheit des Prinzen Albrecht, ist von Wangerooge hier

angekommen.

chtamtlicher Theil Dentschland

Preußen. Berlin, 11. Sept. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Der Ehegattin des Kammerherrn Ba⸗

ron von Ziegler⸗Klipphausen, geborne Gräfin von Sey⸗

dewitz, zu Dambrau bei Löwen, Kreis Brieg, die Erlaubniß zur Anlegung des von der Königin Therese von Bayern Majestät ihr

verliehenen Theresien⸗Ordens zu ertheilen.

Berlin, 11. Sept. Wir theilen nachstehend das über die am

bten d. M. geschehene Auswechselung der Ratifications⸗Urkunden des

Friedens vom 2. Juli aufgenommene Protokoll im französischen Origi⸗

nal und deutscher Uebersetzung mit:

Les Soussignés: Monsieur Die Unterzeichneten, Herr von de Sydow, Envoyé extraordi- Sydow, außerordentlicher Ge⸗ naire et Ministreé plénipoten- sandter und bevollmächtigter Mi⸗ tiaire de S. M. le roi de nister Sr. Majestät des Königs près la Confédération helvéti- von Preußen bei der schweizeri⸗ Monsieur de Bielke, schen Eidgenossenschaft, und Herr Chargé d'affaires de S. M. le von Bielke, Geschäftsträger Sr. Roi de Danemarc près le gou- Majestät des Königs von Däne⸗ vernement de S. M. le Roi de mark bei der Regierung Sr. Ma⸗ Prusse, chargés par leurs gou- jestät des Königs von Preußen, vernements respectifs de 1'- beauftragt von ihren respektiven change des actes constatant la Regierungen mit der Auswechse⸗ ratißCation du traité de paix lung der Urkunden zur Erklä⸗ conclu, sous la médiation de rung der Ratification des Frie⸗ la Grande Bretagne, le 2. Juil- denstraktats, welcher unter Ver⸗ let dernier entré S. M. le Roi mittelung Großbreataniens am de Prusse, en Son nom et en 2. Juli d. J. zwischen Sr. Ma⸗ celui de la Confédération Ger- jestät dem König von Preußen manique, et S. M. le Roi de in seinem Namen und im Namen Danemarc, se sont réunis à cet des deutschen Bundes und Sr. effet, sur !invitation de Mon- Majestät dem König von Däne⸗ sieur Howard, Chargé d'affai- mark geschlossen worden, sind zu res de S. Majesté Britannique dem Ende, auf die Einladung des chez ce représentant de la Herrn Howard, Geschäftsträger Puissance médiatrice Ihrer britanischen Majestät, bei dem Repräsentanten der vermit⸗ telnden Macht zusammengetreten.

v

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die

Expedition des Preuß. Staats⸗

Anzeigers: Behren⸗Straße Nr. 57.

Les Soussignés ont produit et fait lecturée des instruments de ratification, savoir Mr. de Sydow des actes signés par:

1) S. M. le Roi de Prusse,

S. A. R. le Grand-Duc de Bade,

S. A. R. le Grand-Duc de Saxe-Weimar,

S. A. R. le Grand-Duc de Mecklenbourg-Schwe- rin,

S. A. D. le Duc de Saxe- Meiningen,

S. A. D. le Duc de Saxe- Altenbourg,

S. A. D. le Duc d'Anhalt- Dessau,

S. A. D. le Duc d'Anhalt- Bernbourg,

S. A. S. le Prince de Schwarzbourg - Sonders- hausen, Schwarzbourg - stadt, Waldeck, S. A. S. le Prince de Lippe-Detmold,

S. K. 8S. le Prince de Reufs, branche ainée,

le Prince de Rudol-

la Princesse de

S. A. S. le Przines de Reulfs, branche cadette,

le Sénat de la Ville libre de Lübeck, 16) le Sénat de la Ville libre de Bremen, 17) le Sénat de la Ville libre de Hambourg. et Mr. de Bielke de div -sept exemplaires de l'acte signé par S. M. le Roi de Danemarc.

Les Soussignés ayant trouvé G88 instruments en bonne et due forme, ont procédé à leur échange.

Mr. de Bielke a déclaré à cette occasion au nom de son Gouvernement que celuici, en se préètant à cet échange par- tiel sur la recommandation de la Puissance médiatrice, con- servait Pespoir que, comme le présent acte ne comprend Pas encore tous les Etats apparte- nant à la Confédération Ger- manique, il ne tardera pas 8 recevoir le complément néces saire pour constater la ratifica- tion de ce traité par la tota- lité des Etats formant cette Confédération.

En foi de quoi les Soussignés ont signé le présent protocole fait en double, et y ont apposé le sceau de leurs armes.

Fait à Berlin, le 6. Septem- bre 1850. 1 (signé.) R. de Sydow.

3

Henry Howard. (IL. S.) Bielke.

(I 8)

Bayern. München, 8. Sept.

fest Ihrer Majestät der Königin wöhnlich, durch Kanonensalven,

sämmtlichen Pfarrkirchen aller

Die Unterzeichneten haben vor⸗ gelegt und vorgelesen die Ratifi⸗ cations⸗Instrumente, nämlich Herr von Sydow die Urkunden, unter⸗ zeichnet von

1) Sr. Majestät dem König von Preußen,

2) Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Baden,

3) Sr. Königl. Hoheit dem Großherzog von Sachsen⸗ Weimar,

4) Sr. Königl. Hoheitt dem Großherzog von Mecklen⸗ burg⸗Schwerin,

5) Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗Meiningen,

Sr. Hoheit dem Herzog von Sachsen⸗Altenburg. Sr. Hoheit dem Herzog von Anhalt⸗Deßau, Sr. Hoheit dem Herzog von Anhalt⸗Bernburg, Sr. Durchlaucht dem Für⸗ sten von Schwarzburg⸗Son⸗ dershausen, Sr. Durchlaucht dem Für⸗ sten von Schwarzburg⸗Ru⸗ dolstadt, Ihrer Durchlaucht der Für⸗ stin von Waldeck, Sr. Durchlaucht dem Für⸗ sten von Lippe-Detmold, Sr. Durchlaucht dem Für⸗ sten von Reuß, älterer Li⸗ nie, Sr. Durchlaucht dem Für⸗ sten von Reuß, jüngerer Linie, Dem Senat der Stadt Lübeck, Dem Senat der Stadt Bremen, Dem Senat der Stadt Hamburg; und Herr von Bielke die 17 Exemplare der Urkunde, unter⸗ zeichnet von Sr. Majestät dem Könige von Dänemark.

Die Unterzeichneten, nachdem sie die Urkunden in guter und gültiger Form gefunden, haben die Auswechselung derselben vor⸗ genommen.

Herr von Bielke hat bei die⸗ ser Gelegenheit im Namen seiner Regierung erklärt, daß die letz⸗ tere, indem sie auf die Empfeh⸗ lung der vermittelnden Macht diese theilweise Auswechselung an⸗ nehme, die Hoffnung festhalte, daß, da der gegenwärtige Akt nicht alle zu dem deutschen Bunde gehörigen Staaten umfasse, der⸗ selbe baldigst die Ergänzung er⸗ halten werde, welche erforderlich ist, um die Ratification sämmtli⸗ cher, diesen Bund bildender Staa⸗ ten zu konstatiren.

freien freien

freien

Zu Urkund dessen haben die Unterzeichneten das gegenwärtige, doppelt ausgefertigte Protokoll unter Beidrückung ihrer Wappen unterzeichnet.

Geschehen zu Berlin, den 6. September 1850.

(gez.) R. von Sydow.

(L. S.) Henry Howard (I/ S) Bielke. (N. M. Z.) Das Namens⸗ wird heute hier, wie ge⸗ Gottesdienst in den

Marie feierlichen

christlichen Religionsbekenntnisse, so

wie in der israelitschen Synagoge, durch große Parade der Linie

und der Landwehr u. s. w. feierlich begangen,

zeugt, daß heute

und wir sind über⸗

:

aus Millionen bayerischer Herzen die wärmsten

Segenswünsche mit den unsrigen für die erhabene Landesmutter zum Himmel emporsteigen, auf daß er Sie noch lange Jahre blühend und gesund erhalten möge dem König und dem Land zum Glück

und Freude.

Wie wir vernehmen, wird der Herr Minister⸗ Präsi⸗

dent Dr. von der Pfordten nach vollendeter Badekur heute Kissin⸗ gen verlassen, über hier nach Hohenschwangau gehen, um dort Sr. Majestät dem König seine Aufwartung zu machen, dann aber noch einige Tage zur Erholung im Gebirge verweilen, bevor er sein

Portefeuille wieder übernimmt.

Sachsen. Dresden, 9. Sept. (D. J.) Heute ist Se. Hoheit der Herzog von Braunschweig hier eingetroffen und im Ho⸗ tel de Saxe abgestiegen.

Württemberg. Stuttgart, Fortsetzung des Verfassungs⸗Entwurfs.

Zweiter Abschnitt. Von den allgemeinen Rechtsverhältnissen der Staatsbürger. Art. 18. (§. 19.) Das Staatsbürgerrecht wird theils durch die Geburt, wenn bei ehelich Geborenen der Vater oder bei Unehelichen die Mutter das Staatsbürgerrecht hat, theils durch die Verehelichung einer Ausländerin mit einem Staatsbürger, theils durch Aufnahme erworben. Letztere setzt voraus, daß der Aufzunehmende von einer bestimmten Gemeinde die vorläufige Zu⸗ sicherung des Bürgerrechts erhalten hat. Außerdem erfolgt durch die Anstellung im Staatsdienste die Aufnahme in das Staats⸗ bürgerrecht, jedoch nur auf die Dauer der Dienstzeit. Art. 19. (§§. 33, 34, 35.) Das Staatsbürgerrecht wird verloren durch Auswanderung von dem Augenblick des Wegzugs an für die Auswandernden sowohl, als die mit ihnen wegziehen⸗ den Kinder, durch die Verehelichung einer Staatsbürgerin mit dem Angehörigen eines anderen Staats, durch die Erwerbung eines fremden Staatsbürgerrechts und durch den Eintritt in auswärtige Staatsdienste. In den beiden letzten Fällen kann jedoch durch den König aus besonderen Gründen unter der Bedingung eine Aus⸗ nahme gestattet werden, daß für die Erfüllung der staats⸗ und ge⸗ meindebürgerlichen Obliegenheiten die erforderliche Sicherheit gestellt wird. Die Wohnsitznahme in einem anderen Lande hat den Verlust des Staatsbürgerrechts dann zur Folge, wenn der Abwesende nach wiederholter Aufforderung seine staats⸗ und gemeindebürgerlichen Obliegenheiten unerfüllt gelassen hat. Art. 20. (§. 32.) Die Aus⸗ wanderung aus dem Koönigreiche steht jedem Staatsbürger unter Beobachtung der gesetzlichen Bestimmungen frei. Ins besondere hat derjenige, welcher auswandern will, dem ihm vorgesetzten Beamten von seinem Vorsatze Anzeige zu ma chen, seine Schulden und andere Obliegenheiten zu berichtigen und hinreichende Versicherung auszustellen, daß er die vor seinem Wegzug erwachsenen und innerhalb Jahresfrist gegen ihn geltend gemachten Ansprüche erfüllen, auch wegen derselben vor den Ge⸗. richten des Königreichs Recht geben wolle. Abzugsgelder dürfen von Auswandernden nicht erhoben werden. Art. 21. (§. 21.) Alle Württemberger sind vor dem Gesetze gleich. Sie haben daher nach Maßgabe der Gesetze die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten und gleichen verfassungemäßigen Gehorsam zu leisten Standesvorrechte finden nicht statt. (§. 23.) Die Wehrpflicht ist für Alle gleich. (§. 22.) Die öffentlichen Aemter sind für alle Befähig⸗ ten gleich zugänglich. Art. 22. (§. 14.) Die Freiheit der Person ist ge⸗ währleistet. (§. 26.) Niemand kann anders in Untersuchung gezogen und gestraft werden, als in den durch das Gesetz bestimmten Fällen und in den gesetzlichen Formen. Die Verhaftung einer Person soll außer im Fall der Ergreifung auf frischer That nur geschehen in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls. Dieser Befehl muß im Augenblick der Verhaftung oder innerhalb der näch⸗ sten 24 Stunden dem Verhafteten zugestellt werden. Die Polizei⸗ behörde muß Jeden, den sie wegen Verdachts einer strafbaren Hand⸗ lung in Verwahrung genommen hat, im Laufe des folgenden Ta⸗ ges freilassen oder der richterlichen Behörde übergeben. Jeder in Anschuldigungs⸗ oder Anklagestand Versetzte soll gegen Stellung ei⸗ ner vom Gericht zu bestimmenden Caution oder Bürgschaft der Haft entlassen werden, sofern nicht dringende Anzeigen ei⸗ nes schweren peinlichen Verbrechens gegen denselben vorlie⸗ gen. Im Fall einer widerrechtlich verfügten oder verlän⸗ gerten Gefangenschaft ist der Schuldige und nöthigenfalls der Staat dem Verletzten zur Genugthuung und Entschädigung ver⸗ pflichtet. Vorstehende Bestimmungen erleiden in Beziehung auf das Heer die durch die bestehenden Gesetze begründeten Modificationen. Art. 23. Die Wohnung ist unverletzlich. Eine Haussuchung ist nur zulässig: 1) in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehe⸗ nen Befehls, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stun⸗ den dem Betheiligten zugestellt werden soll; 2) im Falle der Ver⸗ folgung auf frischer That durch den gesetzlich berechtigten Beamten; 3) in den Fällen und Formen, in welchen das Gesetz bestimmten Beamten auch ohne richterlichen Befehl dieselbe gestattet. Die Haussuchung muß, wenn thunlich, mit Zuziehung von Haus⸗ genossen erfolgen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist kein Hinderniß der Verhaftung eines gerichtlich Verfolgten. Art. 24. Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf, außer bei einer Verhaftung oder Haussuchung, nur in Kraft eines richterlichen, mit Gründen versehenen Befehls vorgenommen werden, welcher sofort oder innerhalb der nächsten 24 Stunden dem Betheiligten zugestellt werden soll. Art. 25. Das Briefgeheimniß ist gewährleistet. Die bei strafgerichtlichen Untersuchungen und in Kriegsfällen nothwen⸗ digen Beschränkungen sind durch die Gesetzgebung festzustellen. Art. 26. (§. 27.) Jedermann, ohne Unterschied der Religion, ge⸗ nießt in Württemberg ungestörte Glaubens⸗ und Gewissensfreiheit und das Recht der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Reli gions⸗Uebung. Verbrechen und Vergehen, welche bei Ausübung dieser Freiheit begangen werden, sind nach dem Gesetz zu bestrafen. Durch das re⸗ ligiöse Bekenntniß wird der Genuß der bürgerlichen und staatsbür gerlichen Rechte weder bedingt noch beschränkt. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf dasselbe keinen Abbruch thun. Art. 27. Niemand darf von Staats wegen zu einer kirchlichen Handlung oder Feierlichkeit gezwungen werden. Die Einführung der Civilehe soll durch ein Gesetz erfolgen, welches zugleich die Führung der Standesbücher ordnet. Art. 28. (§. 28.) Das Rech der freien Meinungsäußerung durch Wort, Schrift, Druck und bildliche Darstellung findet in seinem vollen Umfang statt, unbe schadet von Repressivgesetzen gegen den Mißbrauch dieses Rechts. Die Presse darf nicht unter Censur gestellt werden. Beschrän⸗

6. Sept. (St. Anz.)

fkungen des Verkehrs mit Erzeugnissen der Presse durch Postver⸗

bote sind unzulässig. Ueber Preßvergehen, welche von Amts wegen