1850 / 253 p. 1 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

v 1I11X4*“*“

Freitag, 13. Sept. Im Opernhause. 98ste Abonnements⸗ Vorstellung: Czaar und Zimmermann, komische Oper in 3 Abth., Musik von Lortzing. Tanz von Hoguet.

Preise der Plätze: Parquet, Tribüne und zweiter Rang 20 Sgr. Erster Rang und erster Balkon daselbst 1 Rthlr. Parterre, dritter Rang und Balkon daselbst 15 Sgr. Amphitheater 7 ½ Sgr.

1538

Sonnabend, 14. Sept. Im Schauspielhause. 143ste Abonnements⸗ Vorstellung: Mademoiselle de Belle⸗Isle, Dramg in 5 Abth., nach A. Dumas, von F. von Holbein. (Frau Hoppé wird in der Rolle

der Gabriele de Belle⸗Isle wieder auftretenn)..

Königsstädtisches Theater.

Freitag, 13. Sept. Dritte Vorstellung des Professors der

indischen und chine

sischen Magie, Herrn Herrmann aus Hannover, in 3 Abtheilungen. Anfang 6 Uhr.

Sonnabend, 14. Sept. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale in dieser Saison: Lucia di Lammermoor. Oper in 3 Akten. Musik von Donizetti. Anfang 6 ½ Uhr.

Sonntag, 15. Sept. Vierte Vorstellung des Professors der indischen und chinesischen Magie, Herrn Herrmann, in 3 Ab⸗ theilungen. Anfang 6 Uhr.

Berliner Börse vom 12. September.

Mmechsel- Course.

Brief. Geld. 141 141 140 ¾¼ 140 ¼ 2 Mt. 149 5 149 3 Mt. 6 22;6 22 ¼ 2 Mt. 80 ¾⁄12 794*⁄ 2 Mt. 86 150 rFl. 2 Mt. 101 ½ 100 Thlr. 2 Mt. 99 ¼ 100 Thir. 8 Tase W Mt. 100 snll. 3 wochen ¹107 ¼

Kurz 2 Mt.

250 Fl. 250 PFl. 300 Mb. 300 Mk.

Amsterdam do.

IIauburg do.

London

Wien in 20 Xr.

Augsburg

Breslau

Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs. Frankfurt a. M. südd. W.

Petersburggsgs

Inländische Fonds, Efandbriese, Kommunal- Papiere mnd Geld-Courmse.

zit. Brief.] Geld. Gem.

Brief. Gelqd. 106 ½

Grhb. Pos. Pfdbr. 3 ½ 90 ½ 31⁄ * 84 . 35 96 95. 3 ½ 96 ½

Gem. Preuls. Freiw. Anl 5 106 do St Anl. v. 50 4 ½ 100 ¼ St.-Schuld-Sch. 3 ½ 86 ¼ 0d.-Deichb.-Obl. 4 8 Seech.-Präm.-Sch. 1 13 ½ K. u. Nm. Schuldv. . ½ Berl. Stadt-Obl. 5 104 ¼ do. do. 8 4 ¼ Westpr. Pfandbr. 8 90 Grossh. Posen do. 4 101

dOstpr. Pfandbr. 8

85 5

Pomm. Pfandbr. 3 8

Kur- u. Nm. do. 2₰ Schlesische do. 3 ½ do. ELt. B. gar. do. 3 ½

Pr. Bk. Anth.-Seb. 99 Friedrichsd'or.

And. Goldm. à 5th.

Disconto.

113

13 ¼,

1 11

13 % 115

8 V

Ausländische Fonds.

Poln. nene Pfdbr. 4 do. Part. 500 Fl. 4

8 do. do. 300 121 92 Hamb. Feuer-K. 3 ½ 111 3 do. Staats-Pr. Anl. 97 ½ 1 Lübeck. Staats-A. 4 ½ 80 ½ IIoll. 2 ½ 9 Int. 2 ½ 95 94¼ Kurh. Pr. 0. 40 th. 18 2 87 N. Bad. do. 35 Fl. 96 ½

Russ. Hamb. Cert. do. IHlope 1. Anl. do. Suegl. 2. 4. A.

d1Db. db 8. 4 do. v. Rthsch. Lst. do. Engl. Anleihe]⸗ do. Poln. Schatz0. do. do Cert. L. A. do. do. L. B. 200 Fl. Poln a. Pfdbr. a. C. 4

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E

Bonn.- Cöln Düsseld.-Elberfeld..

Eisenbahhn- Actien.

Stamm-Actien. V Kapital.

PisrerctassReseßärhs rlatcs 219 8 7. 8 Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntm. Tages Cour 88 in der dazu bestimmten Rubrik ausgefüllt. Die mit 3 pCt. bez. Actien sind v. Staat gar.

Bein-Ertrag 1849.

Börsen-Zins- Rechnung.

Prioritäts-Actien. Kapilal.

7 ages -Cours.

Zinsfuss.

Summtlicke Prioritäts-Actien werden durch fährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.

Berl do.

1 91½ 106 65 ¼% a 65 bz. 133; B.

SnD Lit Hamburg do. Stettin-Starg.. do. Potsd. MIand... Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger Halle-Thüringer Cöln -Minden. do. Aachen.

6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 1,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 4,500,000

2 8—

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Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn Oberschl. Lit. A. do. Lit B. Cosel -Oderberg .... Breslau-Freiburg. .. Krakau-Oberschl....

5—

108 ¼ B. 105 B 86 B.

Stargard-Posen Magdeb.-Wittenb....

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SSeEgeSSg=SeEnS

guittungs-Bogen.

Aachen-Mastricht . 2,750,000

Auständ. Aetien. Uriedr. Wilh.-Nordh. 8,000,000

; 1e

.

Schluss-Course von Cöln-Minden 97 ¾

1,411,800 4 95 d. 5,000,000 4 ½ 100 ¾ . 1,000,000 4 ½ 99 6. 2,367,200 92 ¼ bz. 3,132,800 101 ¾¼ B. 1,000,000 101 G. 800,000 1044 0 1,788,000 1 1,000,000 3,674,500 3,500,000 1,217,000 2,487,250 1,250,000 1,000,000 1,175,000 3,500,000 2,300,000 252,000 2,000,000 370,300 360,000 250,000 325,000 375,000 100,000 1,100,000

sI“ do. Hamburg........ do. do. II. Sex. do. Potsd.-Magd. .. do. do. 8— do. dOo. LWitt. ) do. Stottineenn

Magdeb.-Leipziger ..

Halle - Thüringer. ...

Cöln- Minden do. do.

Rhein. v. Staat gar. 90.. 1 bSreae do. Stamm Prior.

Düsseldorf-Elberfeld.

Niederschl. Märkisch.

do. do. do. III. Serie. do. Zweigbahn

Magdeb.-Wittenb. ...

Oberschlesische.

Krakau-Oberschl. . .

Cosel -Oderberg

Steele- Vohwinkel!

do. 1h h. eNehg

Breslau- Freiburg ...

83

2 52

101 B. 103 a

208S 8

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.

89 G.

91 I 94 t. 103 353 103 G.

—*

99 ½

*4 85 ½

101 89 ½

99 ½

SnnSUNnn

1848.

Auslt. Stamm-Aet.

Börsen- Zinser Reimertr.

161I“

von Preussischen Bank-Antheilen 98 ½ a & bz.

2,050,000 650,000 . 4,300,000 fr.

Kiel-Altona Cöthen-Bernb. Th

Mecklenburger Thlr.

0

183³, .

37 ¾ bz.

. Das Geschäft war Elberfelder fortdauernd begehrt und höher bezahlt.

heute wieder im Allgemeinen nur schwach,

und die Course erfuhren keine wesentliche Veränderung.

Stargard Posen in Folge mehrerer Verkäufe gewichen, Düsseldorf-

Auswärtige Wörsen.

Breslau, 11. Sept. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 90 ¼ Br. Friedrichsd'or 321 2 Louisd'or 111 ¾ Br. Poln. Papiergeld 96 Gld. Oester. Banknoten 87 u. 87 ⁄2 bez. Freiw. Staats⸗ Anleihe 5proz. 106 ¼ Br. Staats⸗Schuldscheine 85 ¾½ Br. See⸗ handlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 112 ½ Gld. Posener Pfand⸗ briefe 4proz. 101 Br., do. 3 ½ proz. 91 Br. Schlesische Pfand briefe 3 ½proz. 95 Br., do. neue 4proz. 101 ¾ Br., do. Litt B. Aproz. 100 ½ Br., do. orvz. 93 Br.

Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Gld., do. neue 4proz. 1 Br., do. Partialloose 2 300 Fl. 135 Gld., do. a 500 Fl. 81 ¼ Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 ½ Gld. Russisch⸗Polnische Schatz⸗Obligationen a 4 pCt. 805 Gld.

Actien: Oberschlesische Litt. A. 108 ½ Br., dv. Litt. B. 105 Gld. Breslau⸗Schweidnitz⸗Freiburg 75 Br. Nieder⸗ schlesisch⸗Märkische 83 ¼ Br., do. Prior. 104 ¼ Br., d0 Ser. III. 103 Br. Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 ½ Gld. Neisse⸗Brieg 33 ¼ Br. Krakau⸗Oberschl. 70 bez. Friedr.⸗Wilh.⸗Nordb. 39 2 bez. und Gld.

Wien, 10. Sevpt. 4 ½proz. 83 ½ 84. 39: 119 118 ¾.

g“ 142 6 1132 91 10742 Dr.

90

Met. 5proz. 96 ½ ½f. 4proz. 75 ½ 8 2 ½proz. 51 ½ 51 ⅛. Anleihe 34: 184 ½ 184. Nordbahn 110 111. Gloggnitz 119 ¼ 418 ½. Pesth 89 ½ ½. B. A. 1164 Wechsel⸗Course. Amsterdam 162 Augsburg 117 ½1 Frankfurt 117 ½⅔ Hamburg 173 London 11. 4. K. Gold 123 ⅛. Silber 116 ½. Fonds ohne Veränderung. höher und sehr begehrt. Leipzig, 11. Sept. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ½ Gld. Leipz. B. A. 158 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 135 Br. Sächsisch⸗Bayerische 86 ¾ Br. Schlesische 93 ½ Br. Chemnitz⸗ Riesa 22 ¾½ Br. Magdeburg⸗Lripzig 218 ½ Br. Berlin⸗Anhalt. 95 Br., 95 ¼½ Gld. Krakauer 70 ¾ Br. Altona⸗Kiel 92 Br. Pe. ͤ A. 1462 5 Pr., do. B. 120 ½ Br. Preuß. B. A. 99 Br. 1 Frankfurt a. M., 10. Sept. Von Fonds waren an heu⸗ iger Börse nur die Oestr. Actien gefragter, und man bot dafür heren Cours als gestern. 5⸗ und 4 ½ proz. Metall., Kurhess. Loose und Bepbacher Actien blieben etwas flauer. In allen übrigen Gat

Gld.

Fremde Valuten und Comptanten

rnmm ünn ETsnUexn Ten

22

Gekanntmachungen.

1889 Steckbriefs⸗Erledigung.

Der wegen des Webergesellen Johaun Joseph 4 EE“ 16. Juli c. erlassene Steckbrief wird, Beriin e 14 zurückgenommen.

5. September 50. Königl. Abtheilung für Untersuchungssachen Deputation für Verbrechen.

Gustav,

15241] S 1

TaZ1ö1ö6“ Der unten näher

bezeich 8 8 8- 2h zeichnete Uhrmacher d.n.8ne E chbate⸗ der auf Grund des SSzsez aufrührerischer Schriste Juni 1850 wegen Verbreitung

2 n zur U den sollte, hat sich der - hee wehang gezogen wer⸗

106

tungen machten sich keine Veränderungen bemerklich. Das Geschäft war jedoch im Ganzen unbedeutend. Oestr. 5 Mrt. 81 ½ Br., 81 ¼ Gld. Bank⸗Actien 1198

Bad. Partial⸗Lvose a 50 Fl. vom Jahre 1840: 53 Br., 52 Gld., do. a 35 Fl., vom Jahre 1845: 341 ¾ Br., 31 Gld. Hessen Partial⸗ Loose a 40 Rthlr. preußisch 31 Br., 31 ½ Gld. Sard. Part.⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 33 ½ Br., 33 ¼ Gld. Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl. 79 Br., 78 ½⅞ Gld., do. a 25 Fl. 29 Br., 28 ¾ Gld. Spanien Zproz. in⸗ 33 Br., 33 ½ Gld. Poiln. 300 Fl.⸗Loose 136 ½ Gld., do. Obligationen a 500 Fl. 81 Br., 81 ½ Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 43 Br., 42 ¾ Gld. Bexbach 79 ¾ Br., 79 ½ Gld. Köln⸗

kinden 98 Br., 98½¼ Gld.

2ꝙ2 911 6*

Br., 1195 Gld.

länd.

oJ EeR. 89 Br. Dän. 74 ¼ Br. Ard. 12 Br. Zproz. Amer. 6proz. Vereinigte Staaten 100 ¾¼ Br., Berl. 91 ¾ Br., 91 ½ Gld. Bergedorf 93 Gld. Magdeburg⸗Wittenb. 57 ½ Br., 57 Gld. Altona⸗Kiel 90 ½ Br., 90 ¼ Gld. Köln⸗Minden 98 Br. u. Gld. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Nordbahn 40 ½ Br. Mecklenburg 35 ½ Br.

Wechsel⸗Course.

Paris 189 ½¼.

Hamburg, 10. Sept. 3 /ůprrz. Gld. Stiegl. 31 ½ Br. u. Gld.

106 ½ Gld. Hamb.

London 13. 6 ½.

Frankfurt 88 ½.

Wien 176.

Amsterdam 35.

Breslau 152 ½.

Hold al Marco 433 .

Dukat. 102 ⅛.

Louisd'or 11. 2.

Preuß. Thaler 50 ½.

In Wechseln kein großes Geschäft.

großer Geschäftslosigktcit.

Fonds und Actien fest bei

Paris, 9. Sept. Nord⸗

857 3 50

bahn Wechsel⸗Courfe. Umsterd. 209 ¾. Hamb. 185 ½. erlin 367 ½. LCondon 25. 20 Frankf. 210 ½. Wien 213 ½.

Huaer ¶n aamemhfhgerng ühenrn nn

tung durch die Flucht entzogen. Alle Behörden des In⸗ und Auslandes werden unter Erbietung von Ge⸗ gendiensten ersucht, den ꝛc. Schönke, wo er sich be⸗ treffen läßt, zu verhaften und an uns abliefern zu lassen. Frankfurt, den Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung. Signalement.

Familienname: Geburtsort: Frankfurt a. d. O., Religion: katholisch, Alter: 39 Jahr, 8 Größe: 5 Fuß 4—5 Zoll, Haare: dunkel, Stirn: frei und schmal, Augenbrauen: dunkel, Augen: grau, Nase: stumpf, Mund: gewöhnlich, Bart: Backenbart wie die Haare, Zähne: gut, Kinn: oval, Gesichtsbildung: oval, etwas länglich, Gesichtsfarbe: bleich, Gestalt: schmäch⸗ eewauisch. wieheicht etwas polnisch. Beson⸗ 1 8 1 ennzeichen; geht etwas gebückt und schleppend, schlossenen wie denn seine Sprache etwas schleppend ist. Er trägt

Petersb. 397 ½

Gold al marco 7 a 8.

Nach der Börse. 5proz. 93. 20.

Die Böͤrse blieb ohne Bewegung.

London, 9. Sept. Zproz. Cons. p. C. u. a. Z. 96, , 3 ½proz. 98 ⁄¼, ½. Ard. 19, ¼. Zproz. 28, Pass. 4, ¹. Int. 53 4proz. 90 ¼x, 89 ¼. Russ. 5proz. 144, 199, 4 ½ͥ proz. 97, Bras. 93, 91. Mex. 29 ½, . Peru 82 ½, 81 ⅞.

275—c

96 ⅔.

Engl. Fonds haben sich noch nicht von ihrem Rückgang erholr, doch fanden sich für Cons. zu 96 % Käufer. In fremden For sehr wenig Geschäft. .

2 Uhr. Cons. höher. Fonds blieben unverändert.

Amsterdam, 9. Sept. Holl. Fonds unverändert, nur 3 % etwas fester. In Span. fast keine Veränderung. Coupons ge⸗ fragter. Russ. und Oesterr. Fonds etwas flauer. Wenig Umsatz in fremden Fonds. Mex. 28 ⅜, M. 1

Holl. Int. 57 %. Zproz. neue 68 ½, ½. 3 ½ůproz. 90. Span. Ardoins 12 ⁄6, v. gr. Piecen 12 ½. Zproz. 38 ¼. Coupons 9 %, 48 Russ. alte 105 ½. 4proz. 88 ¾. Stiegl. 883.

Wechsel⸗Course. Paris 56 ½ Gld. Wien 30 ¼ Br. Frankfurt 100¼ Gld. London 2 M. 11.95, k. S. 12 Gld. Hamburg 35 ½. Petersburg 187.

C. 6uöu

Telegraphische Notizen.

Frankfurt a. M., 11. Sept. 2 ½ Uhr. Nordbahn 42 ⅛. A ½proz. Met. 71. 5proz. 81. B. A. 1185. Loese 156 ¾. Span. 33 ⅛. Baden 31 ½. Kurhessen 31 ½. Wien 101 ½⅛.

Hamburg, 11. Sept. 2 ½ Uhr. Köln⸗Minden 97 ½. Magdeburg⸗Wittenberge 57. Geschäft still.

Getraide flau, besonders Roggen.

Paris, 10. Sept. 5 Uhr. 3proz. 57. 85. 5proz. 93. H.

Hamburg⸗Berlin 91½. Nordbahn 39 ½.

——nnsgnnüüö—

Berlin, Druck und Verlag der Deckerschenz Geheimen Ober⸗Hofbuchdruckerei.

Furxra mernman

veerten Finger der rechten Hand.

3. September 1850.

[361] Schönke, Vorname: Gottlieb

Schlochau, Aufenthaltsort: Vol. I.

subhastirt werden.

Königliches Kreisgericht.

1

8

gewöhnlich einen Stock und einen Trauring auf dem

Peklei din g. Etwas langer dunkler Ueberrock, schwarzer Hut.

Subhastations⸗Patent. Das in der großen Scharrnstraße Nr. 39 gelegene, No. 300. Fol. 301. des Hypothekenbuchs ver⸗ zeichnete, dem Kantor Carl Friedrich Waldau gehörige Haus nebst 4 Ruthen Wiesen, welches zufolge der nebst dem Hypothekenschein in der Registratur einzusehenden Taxe auf 19,325 Thlr. abgeschätzt worden, soll

am 16. Dezember d. J., Vorm. 11 Uhr, ¹ in 1 an Gerichtsstelle vor dem Obergerichts⸗Assessor Rehfeld erklärt und an die Person desjenigen verwiesen werden,

Frankfurt a. d. O., den 29. Mai 1850. 8 . I. Abtheilung. 8

[487] Eta

Auf den Antrag des Direktoriums des hiesigen Kö⸗ niglichen Großen Militair⸗ Waisenhauses werden alle diejenigen, welche für Lieferungen oder sonst aus einem Grunde aus dem Jahre 1849 an die Administrations⸗ Kasse der Anstalt Forderungen zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, sich innerhalb dreier Monate bei der gedachten Kasse, spätestens aber in dem vor unserem Deputirten, Herrn Kreisgerichts⸗Rath Meyl, auf

den 19. November d. J., Vorm. 11 Uhr, im Gerichts⸗Lokale, Lindenstraße Nr. 54 hierselbst, an⸗ beraumten Termine zu melden und ihre Forderungen geltend zu machen, widrigenfalls sie zu gewärtigen ha⸗ ben, daß sie ihrer Ansprüche an die Kasse für verlustig

mit welchem sie kontrahirt haben. Potsdam, den 6. Juli 1850. Königliches Kreisgericht.

Das Abonnement beträgt 2 Rthlr. für ¼ 888 4 Athlr. Jahr. 8 Athlr. Jahr.

in allen Theilen der Monarchie ohne Preis⸗Erhöhung.

Bei einzelnen Rummern wird

der Beogen mit 2 ½ Sgr. berechnet

1““ Amtlicher Theil. Deutschland.

Preußen. Berlin. Ablehnende Erklärungen der in dem provisorischen Fürsten⸗Kollegium vertretenen Regierungen. (Fortsetzung.)

Bayern. München. Graf von Bray. Eichstädt. Truppenmärsche. Augsburg. König Otto von Griechenland.

Sachsen. Dresden. Abreise des Königs nach Böhmen. Pill⸗ nitz. Unglücksfall des Prinzen Albert.

Hessen. Kassel. Die Zustände im Kurfürstenthum. Fulda. Ver⸗

dee; d bei Rhei 8 essen un ei Rhein. Darmstadt. Reise des Großherzogs na Aschaffenburg. Ständische Wehista arg.

Frankfurt. Frankfurt a. M. Manöver.

Griechenland. Hamburg. Hamburg. Gefecht. ANnsland. 8

Frankreich. Paris. Reise des Präsidenten. 1 Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Aufenthalt der Königin in Balmoral. Rückkehr der Lords der Admiralität von Cherbourg.

Rußland und Polen. Warschau. Feier der Krönung des Kaisers und der Kaiserin.

Niederlande. Aus dem Haag. neralstaaten. Belgien. Brüssel. Statistisches. Griechenland. Athen. Ermordung des Kultusministers

Börsen⸗ und Handels⸗Nachrichten.

nmn

König Otto von

Befinden der Königin. Die Ge⸗

8

Beilage.

Amtlicher Theil.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Herzoglich anhalt⸗deßauischen Obersten Stockmar, den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse; so wie dem Unteroffizier Schütte des Garde⸗Reserve⸗Infanterie⸗ (Landwehr⸗) Regiments und dem Musketier Jurk des 12ten Infanterie⸗Regiments, die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihen; Nachbenannte, im Departement des Kammergerich Kreisrichter zu Kreisgerichts⸗Räthen zu ernennen: 1) den Kreisrichter Bräunlich zu Lenzen, 2) Hesse zu Spandau, 3) Bleeß zu Perleberg, 4) Schäffer zu Neustadt⸗Eberswalde, 5) Gartz hierselbst, Scharnweber zu Storkow, Eichstedt zu Lychen, Bartsch zu Oderberg, Knövenagel zu Neu⸗Ruppin, Sello zu Wittstock; und— Den Polizei⸗Inspektoren Schlumberger und Friese zu Magdeburg den Charakter als Polizei⸗Rath zu verleihen.

angestellte

Justiz⸗Ministerium. Dem Notar Melchior Hopmann zu Elberfeld ist die nach⸗ gesuchte Entlassung aus seinem Amte ertheilt worden.

Ministerinm für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. Das 32ste Stuͤck der Gesetz⸗Sammlung, welches heute ausgegeben wird, enthält unter Nr. 3310 das Statut der Meliorations⸗Sozietät der Bocker

Heide, vom 24. Juli 1850, und unter 1 3311 den Allerhöchsten Erlaß vom 29. Juli 1850, betreffend die in Bezug auf den Fortbau der Gemeinde⸗ und Forst⸗Chaussee von der Rheinischen Eisenbahn bei Lan⸗ gerwehe durch das wenauer Thal über Schevenhütte bis zur düren⸗montjoieer Bezirkstraße bei Hürtgen be⸗

willigten fiskalischen Vorrechte. Berlin, den 14. September 1850. Debits⸗Comtoir der Gesetz⸗Sammlung.

niicchtamtlicher Theil.

Dentschland.

Preußen. Berlin, 13. Sept. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungs⸗ und Baurath Zwir⸗ ner in Köln die Erlaubniß zur Anlegung des von Sr. Majestät dem Könige von Bayern ihm verliehenen Ritterkreuzes des baye⸗ rischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael zu ertheilen.

Berlin, 13. Aug. Fortsetzung der in Nr. 250 des Preuß. Staats⸗Anzeigers enthaltenen Erwiederungen.

Erwiederung der Großherzogl. badenschen Regierung. Der unterzeichnete Staats⸗Minister hat nicht ermangelt, die gefällige Mittheilung Sr. Hochwohlgeboren des Kaiserlich Königlich österreichischen Geschäftsträgers, Herrn Legations⸗Rathes von Phi⸗ lippsberg, vom 24sten v. M. August zur Kenntniß der Großherzogl. Regierung zu bringen und eine Beschlußfassung derselben darüber, ob der an sie gerichteten Einladung des Kaiserl. Königl. österreichi⸗ schen Hofes zur Theilnahme an einer Wiedereröffnung der deut⸗ schen Bundes⸗Versammlung durch deren sofortige Beschickung von ihrer Seite entsprochen werden könne und wolle, zu beantragen.

Berlin,

Die Großherzogliche Regierung vermag nun aber, bei aller Bereitwilligkeit, einerseits den Wünschen des Kaiserl. Königl. Ho⸗ fes aufrichtig entgegen zu kommen und andererseits jede Gelegen⸗ heit zu ergreifen, um bei der Förderung der in Frage stehenden, immer dringender hervortretenden hochwichtigen Aufgabe des deut⸗ schen Bundes thätig mitzuwirken, zu ihrem lebhaftesten Bedauern doch der Ansicht nicht beizupflichten, welche jener Einladung zunächst zum Grunde liegt, der Ansicht nämlich, daß die deutsche Bundes⸗ Versammlung durch ihren Beschluß vom 12. Juli 1848 und durch die späteren darauf bezuͤglichen Vorgänge nicht für immer aufge⸗ löst, sondern nur zeitweise außer Thätigkeit gesetzt worden sei.

Nur unter dieser letzten Voraussetzung so scheint es der Großherzoglichen Regierung würde sich die Annahme rechtferti⸗ gen lassen, daß nach den bis jetzt ohne Erfolg gebliebenen Be⸗ mühungen der Bundesgenossen ein anderes bleibendes Organ ihres gemeinschaftlichen Willens und Handelns an die Stelle der frühe⸗ ren Bundes⸗Versammlung zu setzen, diese letzte nunmehr ohne Weiteres für berufen erachtet werden könne und müsse, wieder in die Ausübung der durch die Bundes⸗Akte ihr übertragen gewese⸗ nen Rechte und Pflichten einzutreten, und darin so lange zu ver⸗ bleiben, bis unter ihrer Mitwirkung, ja sogar von ihr ausgehend, auf dem durch die Bundes⸗Akte ihr vorgezeichneten Wege die durch die gänzlich veränderte Zeitlage nothwendig gewordene Neu⸗ gestaltung der inneren Verfassung des Bundes zu Stande käme. Zu einer solchen erneuerten Wirksamkeit nach langer ereignißvoller Unterbrechung, nach einem gänzlichen, jedenfalls thatsächlichen Ver⸗ schwinden seines Daseins und unter wesentlich veränderten Umstän⸗ den, hält die Großherzogliche Regierung jenes durch den überein⸗ stimmenden Willen seiner Begründer förmlich aufgehobene frühere Central⸗Organ des Bundes weder für berechtigt noch für geeig⸗ net, wäre es auch nur mit Rücksicht auf den bisherigen Gang der deutschen Regierungen und auf die so laut gewordenen Wünsche des deutschen Volkes; sie kann sich nicht davon überzeugen, daß durch ein solches Organ die Umbildung des Bundes in befriedigen⸗ der Weise werde herbeigeführt werden können, sie fürchtet, daß durch einen dahin gerichteten Versuch die dermaligen Schwierigkei⸗ ten und Verwickelungen statt beseitigt nur vermehrt werden würden.

Kein Vorbehalt hat seiner Zeit die feierlich ausgesprochene Auflösung der Bundes⸗Versammlung bedingt, ihr überall unerwar⸗ tetes Wiedererscheinen würde in der öffentlichen Meinung einer Vereitelung vieler warmer Hoffnungen der redlichsten Freunde des Vaterlandes gleich geachtet werden.

Durch den von ihnen genehmigten Rücktritt der Bundes⸗Ver⸗ sammlung sind die deutschen Regierungen in die volle Ausübung ihrer ursprünglichen Rechte in dem an und für sich unauflöslichen Bunde, welcher sie umschließt, selbst wieder eingetreten, diesen Rechten stehen hohe, heilige Verpflichtungen gegenüber, denen in schwerer Zeit unmittelbar zu genügen ihnen obliegt, wollen sie an⸗ ders das von ihnen beanspruchte Vertrauen der Nation recht⸗ fertigen. 1

Von dieser Ueberzeugung durchdrungen, glaubt die Großherzog⸗ liche Regierung nur von einem freien Zusammentritt ihrer hoch⸗ verehrten Bundes⸗Genossen auf dem Urboden des Bundes eine sichere Gewähr für eine feste Neubegründung seiner inneren Ver⸗ fassung hoffen und erwarten zu dürfen, während sie zugleich eben so fest davon überzeugt ist, daß nur eine solche offene Vereinbarung dem Auslande gegenüber den erschütterten Glauben an das le⸗ benskräftige Bestehen des Bundes in seinen völkerrechtlichen Be⸗ ziehungen von neuem zu befestigen geeignet sein würde.

Bei den hier dargelegten Ansichten würde die Großherzogliche Regierung sich glücklich schätzen, wenn es der Kaiserl. Königl. Re⸗ gierung gefallen wollte, der von Höchstderselben ergriffenen Initia⸗ tive eine Richtung zu geben, welche geeignet wäre, die dankbare Zustimmung aller ihrer Bundes⸗Genossen zu vereinigen. Der Unterzeichnete ist beauftragt, den Kaiserl. Königl. Herrn Geschäfts⸗ träger zu ersuchen, jenen Wunsch zur Kenntniß Seines höchsten Hofes geneigtest bringen zu wollen, und indem er sich dieses Auf⸗ trages hierdurch entledigt, ergreift er zugleich mit besonderem Ver gnügen die ihm dargebotene Gelegenheit, um Seiner Hochwohlge⸗ boren die Versicherung seiner ausgezeichneten Hochachtung zu wie⸗ derholen.

Karlsruhe, den 6. September 1850.

(gez.) Klüber. Sr. Hochwohlgeboren dem Kaiserl. Königl. österreichischen Geschäftsträger Herrn Legations⸗Rath von Philippsberg, ꝛc. ꝛc.

Erwiederung der Großherzogl. sachsen⸗weimarschen Regierung.

Der Unterzeichnete hat, wie er bereits vorläufig angezeigt, die Ehre gehabt, die Note Sr. Erlaucht des K. K. außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers, Herryn Grafen von Kuef⸗ stein, vom 18ten d. M. und die Beilagen derselben zu empfangen und daraus zu entnehmen, in welcher Art und aus welchen Grün⸗ den das K. K. österreichische Kabinet an die übrigen deutschen Regierungen die Aufforderung hat ergehen lassen, vom 1sten k. M. an den im Jahre 1848 aufgelösten engeren Bundesrath zu Frank⸗ furt a. M. wieder zu beschicken. Diese Aufforderung ist nunmehr Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog unterbreitet worden, und nachdem sie mit derjenigen ernsten Sorgfalt, welche der hohen Wich⸗ tigkeit des Gegenstandes und der Bedeutung der zu fassenden Ent⸗ schließung gebührt, erwogen worden ist, verfehlt der Unterzeichnete nicht, den Beschluß Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs im Nachstehenden ganz ergebenst mitzutheilen.

Se. Königliche Hoheit haben die schon früher ausgesprochene und weiter begründete Ueberzeugung, daß die Bundes⸗Verfassung nicht mehr zu Recht bestehe, auch durch die Gründe, welche in den Beilagen des geehrten Schreibens entwickelt sind, für widerlegt nicht ansehen können, und vermögen daher nicht eine Pflicht der einzel⸗

Sonnabend den 14. September

Alle Post⸗Anstalten des In⸗ und Auslandes nehmen Bestellung auf dieses Blatt an, fuͤr Berlin die Expedition des Preuß. Staats⸗ 8 Anzeigers: Behren⸗Straße RNr. 57.

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1850

nen Bundesglieder zu Wiederherstellung dieser Verfassung mitzu⸗ wirken und zunächst den engeren Bundesrath zu beschicken, anzu⸗ erkennen.

Es könnte daher nur von der Rücksicht der Zweckmäßigkeit ein Motiv hergeleitet werden, dem Rufe des K. K. österreichischen Ho⸗ fes, wie er jetzt an alle deutschen Regierungen ergangen ist, zu fol⸗ gen. Aber auch von diesem Gesichtspunkte aus mögen Se. König⸗ liche Hoheit der Großherzog Sich nicht entschließen, einen Weg zu betreten, von welchem Höchstdieselben mit allem Grunde befürchten, daß er zu keinem befriedigenden Resultate führen werde und führen könne. Seitdem Se. Königliche Hoheit im Jahre 1848 die aus⸗ drückliche Zusicherung ertheilten, zu einer bundesstaatlichen Neu⸗ gestaltung des deutschen Bundes nach Kräften mitwirken zu wollen, ist jede Entschließung Höchstdesselben in eben genannter Beziehung treu und unablässig auf dieses Ziel hingerichtet gewesen; einmal aber in die bindenden Formen der Bundes⸗Verfassung von 1815 zurückgekehrt, läßt ein Blick in das Wesen derselben und in die Er⸗ fahrungen der Vergangenheit der Hoffnung keinen Raum, es werde da, wo Stimmeneinhelligkeit zu dem geringsten Fortschritte nöthig ist, eine befriedigende Umgestaltung der alten Bundes⸗Verfassung erzielt werden. Es glauben daher Se. Königliche Hoheit von einem Wege Sich fernhalten zu müssen, den auch, wie hier bekannt, an⸗ dere deutsche Regierungen und voran die Königlich preußische nicht betreten werden, weshalb bei der bestehenden näheren Verbindung mit diesen Regierungen, auch abgesehen von obigen Gründen, ein alleiniges Vorschreiten hier nicht zulässig erscheinen würde. Se. Kö⸗ nigliche Hoheit geben indeß darum die Hoffnung nicht auf, daß es im Wege freier Verständigung noch gelingen werde, zu einer heil⸗ samen Vereinigung unter den deutschen Regierungen zu gelangen.

Indem der Unterzeichnete unter diesen Umständen sich außer Stande befindet, Sr. Erlaucht dem Herrn Grafen von Kuefstein auf die Eigladung vom 18ten d. M. im Namen Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs eine zusagende Antwort zu ertheilen, bittet er, der Versicherung Glauben zu schenken, daß man auch viesseits von dem aufrichtigen Bestreben erfüllt ist, die baldmöglichste Her⸗ stellung eines dauernd befriedigenden Zustandes nach Kräften be⸗ fördern zu helfen, daß man aber eben darum auf den vorgeschlage⸗ nen Weg nicht eingehen zu sollen glaubt und sich hierin durch die

angeregte Besorgniß um die Fortdauer der Selbstständigkeit einzel⸗ ner Bundesstaͤaten um so weniger beirren läßt, je weniger man darüber in Zweifel ist, daß, wie ja auch die K. K. Regierung aus⸗ drücklich anerkennt, die rechtliche Basis, welche hier zunaͤchst in Frage kommt, in voller Kraft besteht. 8 Der Unterzeichnete bittet Se. Erlaucht, diese Entschließung sei⸗

nes höchsten Hofes zur Kenntniß des d. Kabi efälligst bringen zu wollen und benutzt ꝛc. 116““ gefäͤlligst Weimar, den 30. August 1850.

Sr. Erlaucht dem K. K. österreichischen außerordent⸗ lichen Gesandten und bevollmächtigten Mi⸗ nister Herrn Grafen von Kuefstein

in Dresden.

Herzogl. sachsen⸗altenburgischen Regierung.

Unter Rückbezug auf die ergebenste Zuschrift vom 22sten d. M., in welcher der Unterzeichnete Sr. Erlaucht dem Kaiserl. Königl. österreichischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Herrn Grafen Kuefstein, den Empfang der schätzbaren Note vom 18ten d. M., die Einladung des K. K. Kabinets zur Theilnahme an den am 1sten kommenden Monats wieder zu eröff⸗ nenden Verhandlungen des engeren Bundesraths betreffend, beschei⸗ nigte, giebt sich der Unterzeichnete, nunmehr mit den gnädigsten Befehlen Sr. Hoheit des Herzogs, seines gnädigsten Herrn, verse⸗ hen, die Ehre, Sr. Erlaucht dem K. K. österreichischen außer⸗ ordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister, Herrn Grafen Kuefstein, Folgendes ganz ergebenst zu erwiedern:

So dankbar auch die diesseitige Regierung das von dem K. K. Kabinet aufs neue bethätigte Bestreben anerkennt, ein allseitig an⸗ erkanntes Central⸗Organ der deutschen Regierungen ins Leben zu rufen, um durch dasselbe nicht allein dem dringenden Bedürfniß ei⸗ ner gemeinsamen Vertretung abzuhelfen, sondern auch zu Befriedi⸗ gung des nicht minder dringend gefühlten Bedürfnisses einer Neu⸗ gestaltung der Bundes⸗Verfassung zu gelangen, so lebhaft muß sie bedauern, in dem gewählten Wege ein geeignetes Mittel zur Er⸗ reichung des vorgesteckten Ziels nicht erblicken zu können.

Das K. K. Kabinet geht von der Ansicht aus, daß die grund⸗ gesetzlich als das beständige und verfassungsmäßige Organ des Wollens und Handelns des deutschen Bundes erklärte Bundes⸗ Versammlung ihre Wirksamkeit nur provisorisch auf ein anderes Central⸗Organ übertragen habe und daher, nachdem dieses provi⸗ sorische Central⸗Organ seine Thätigkeit beendigt, berechtigt sei, ohne Weiteres wieder in Wirksamkeit zu treten. Die diesseitige Regie⸗ rung kann diese Ansicht nicht theilen. Als am 28. Juni 1848 die National⸗Versammlung ein Gesetz beschlossen hatte, durch welches bis zur definitiven Begründung einer Regierungsgewalt für Deutsch⸗ land eine provisorische, einem Reichsverweser zu übertragende Cen⸗ tral⸗Gewalt bestellt werden sollte, ein Gesetz, in welchem bestimmt wurde, daß mit dem Eintritt der Wirksamkeit der provisorischen Central⸗Gewalt das Bestehen des Bundestags aufhöre, und als dieser Beschluß von Seiten sämmtlicher deutschen Regierungen di⸗ rekt oder doch indirekt, namentlich dadurch, daß am 12. Juli 1848 die Bundes⸗Versammlung die Ausübung der verfassungsmäßigen Befugnisse und Verpflichtungen, welche ihr bisher zugestanden, Na⸗ mens der deutschen Regierungen auf die provisorische Central⸗Ge⸗ walt übertrug, beziehungsweise in die Hände Sr. Kaiserl. Hoheit des Erzherzogs Johann als Verwesers des deutschen Reiches legte und ihre bisherige Thätigkeit als beendigt anzusehen ausdrücklich

von Watzdorf.

Erwiederung der