— 1. ürften bald beendigt sein. Thure Petré Besitzern die meisten Stimmen erhalten.
Christiania, 7. Sept. Der König hat das Entlassungs⸗ Gesuch des Generals Baron Wedel⸗Jarlsberg, Chef der Kavallerie⸗ Brigade, Oberst, Kammerherr und Chef des norwegischen Hofetats, on seinen militairischen Stellungen angenommen, ihm seine Zu⸗
hat unter den Bergwerks
friedenheit zu erkennen gegeben, die Tragung der General⸗Uniform und 2000 Species Pension bewilligt und ihm die goldene Bürger⸗
Medallle ertheilt.
aille ert Die Stelle des Generals Wedel⸗Jarlsberg soll vorläufig nicht besetzt werden und der König hat befohlen, daß der
General⸗Lieutenant Bloch, Chef der ersten akershusischen Infanterie⸗ Brigade, die Functionen des General⸗Adjutanten und Stabschefs
Ministerium wird eifrig am Budget für 1851 gearbeitet.
übernehme und in Christiania wohne.
Spanien. Madrid, 5. Sept. (Französ. Bl.)
Im 1 Man will es Anfangs November den neuen Cortes gleich bei Eröffnung
e rselben vorlegen.
Hamburg London
11X4X“ 150 Fl.
Schatz⸗Obligationen a 4
Br., do. Ser. III. 103 Gld. Neisse⸗Brieg 33 Br.
7 8
S
“
8 “
Portugal. Lissabon, 3. Sept. (Engl. Bl.) Die Her⸗ zogin von Braganza, Wittwe Dom Pedro's, ist am 1sten von Ostende hier eingetroffen. Die Königin, welche in Mafra ist, war ihr nicht entgegengekommen. Als das Schiff der Herzogin den Fluß hinauf⸗ fuhr, hißten die sämmtlichen vor Anker liegenden portugiesischen und britischen Schiffe die brasilianische Flagge auf und feuerten die üblichen Kanonenschüsse ab.
Der portugiesische Hof hat eine vierwöchentliche Trauer für Ludwig Philipp angelegt.
Königliche Schauspiele.
Sonntag, 15. Sept. Im Opernhause. 99ste Abonnements⸗ Vorstellung. Statt des angekündigt gewesenen Ballets, „Der See⸗ räuber“, die Oper: Robert der Teufel, Oper in 5 Abth., nach dem Französischen, von Scribe und Delavigne, übertragen von Th. Hell. Musik von dem Königlichen General⸗Musik⸗Direktor und Hof⸗Kapellmeister Meyerbeer. Die Ballets sind von Ph.
Taglioni. (Frau Küchenmeister⸗Rudersdorff: Isabella. Herr Sa⸗ lomon: Bertram, als zweite Antrittsrolle.) Anfang 6 Uhr.
8
Die zu dem Ballet, „Der Seeräuber“, bereits gelösten, mit Sonntag bezeichneten Billets, bleiben zur Oper, „Robert der Teu⸗ fel“, gültig, wenn solche nicht bis heute, Sonntag, Mittags 1 Uhr im Billet⸗Verkaufs⸗Büreau zurückgegeben werden. ——
Montag, 16. Sept. Im Schauspielhause. 144ste Abonnements⸗ Vorstellung: Männertreue, Lustspiel in 1 Akt. Hierauf: Ein Arzt, Lustspiel in 1 Akt, nach dem Französischen, von J. Ch. Wages. Und zum erstenmale: Eine Frau, die zu sich selbst kommt, Original⸗ Lustspiel in 2 Abth., von G. zu Putlitz.
Königsstädtisches Theater. 89 Sonntag, 15. Sept. Vierte Vorstellung des Professors der indischen und chinesischen Magie, Herrn Herrmann aus Hannover, in 3 Abtheilungen. Anfang 6 Uhr. Montag, 16. Sept. (Italienische Opern⸗Vorstellung.) Zum erstenmale in dieser Saison: Norma. Oper in 2 Akten. Musik von Bellini. Anfang halb 7 Uhr.
Berliner Börse vom 14. September.
IWechsel-Course.
1
CTö1 2 Mt. HFurz 2 mMt. 3 Mt.
2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt.
116A6““ 300 Mk. “ 300 Mk. 8
do.
150 Fl. 100 Thlr.
Breslau
Berl.
8 Tage 2 Mt. I 2 Mt. 56 18 56 14
100 Thlr.
—. 100 Fl. 100 SRbl.
Leipzig in Courant im 14 Thlr. Fufs...
Frankfurt a.
Potersburg
M. südd. W. . .
Inländische Fonds, Pfandbriese, Kommunal- Papiere und geld -Course.
[zZf. Brief. Geld. Gem. Grh. Pos. Pfdbr. 3 ½ 91 272 90 712 3 ½ — —
2ü. Brief. Preuss. Freiw. Anl 5 106 ½ do St Anl. v. 50 4½ 100 ⅔ St.-Schuld-Sch. 3 ⅔ 86 x⅔ 0d.-Deichb.-Obl. 4½ — Seech.-Präm.-Sch. 113 K. u. Nm. Schuldv. 3 ½ — Berl. Stadt-Obl. 5 104½ do. do. 3 ½ 84 ¼ Westpr. Pfandbr. 3 ½ 91¼ Grossh. Posen do. 4 —
Geld. Gem.
Ostpr. Pfandbr. Pomm. Pfandbr. Kur- u. Nm. do. 3 ½ Schlesische do. 3 ½⅔ do. Lt. B. gar. do. 3 ½ Pr. Bk. Anth.-Sch. — Friedrichsd'or. And. Goldm. à 5th. — Disconto.
Fonds.
101
Ausländische
Russ. HIamb. Cert. 5 do. Hope 1. Anl. 4 do. Stiegl. 2. 4. A. 4 do. 5. A. 4 do. v. Rthsch. Lst. 5
96 ½ 812 137¾
Poln. neue Pfdbr.] 4 do. Part. 500 Fl. 4 do. do. 300 g Hamb. Feuer-K. 3¾
pp 8 do. Engl. Anleihe 1 ½ “ do. Polu. SchatzO. 4 5 — Mloll. 2 ½ % Int. do. do Cert. L. A. 5 LKurh. Pr. 0. 40 th. do. do. L. B. 200 Fl. — 1 183 N. Bad. do. 35 Fl. — Poln 2. Pfdhr.a. C. 4 96 ½
do.
31 ¾ 18
1
Eisenbahn- Actien.
Stamm-Aeltien. V Eapital.
Tages -Cours.
Der Reinertrag wird nach erfolgter Bekanntrn. in der dazu bestimmten Rubrik ausgeküllt. Die mit 3 ⅓ pPCt. bez. Actien sind v. Staat gar.
Börsen-Zins-
Rechnung. Rein-Ertrag 1849.
Prioritäts-Actien.
Hapital.
Zinsfuss.
q, * 82
1 — Tages- Cours. Sümmtliche Prioritäts-Actien werden durch jFährliche Verloosung à 1 pCt. amortisirt.
EHIXbran.e Hamburg. do. Stettin-Starg.. do. Potsd.-Magd... Magd.-Halberstadt .. do. Leipziger.. Halle-Thüringer..... Goöln Mingee— do seChIe Bonn. Cöln Düsseld.-Elberfeld.. Steele-Vohwinkel .. Niederschl. Märkisch. do. Zweigbahn IIIWTT do. II Cosel-Oderberg .... Breslau-Freiburg. .. Krakau-Oberschl.... Berg. -Mäxk. . . ... Stargard-Posen-. BrieE NIS6 Magdeb.-Wittenb....
6,000,000 8,000,000 4,824,000 4,000,000 1,700,000 2,300,000 9,000,000 13,000,000 4,500,000 1,051,200 1,400,000 1,300,000 10,000,000 1,500,000 2,253,100 2,400,000 1,200,000 1,700,000 1,800,000 4,000,000 5,000,000 1,100,000 1,500,000
95 n. 94 ¼ G.
do. 9I b gh
AʒA
5—öS”övgSgSnSS
1wm
e 502— 12+ ‧—
88
,.
70 ¼ bz. 38 ¾ B. 81 bz.
57 bz.
Quitlungs - Bogen.
Aachen-Mastricht .. 2,750,000
Ausländ. Aclien.
Fricdr. Wilh.-Nordb. 8,000,000 4 —
do. Prior.. 6
93 B.
Schluss-Course von Cöln-Minden 97¼ 6.
Berl.-Anhalt.. 95 .
101 bz. 92 ⅞ B. 101 8, B. 100 ¾, bz. 104, 6. 99 G. 101 bz. 103 ½ bz. 89 .
1 ,411800 do. Hamburg 5,000,000 do. do. II. Sex. 1,000,000 do. Potsd.-Magd. .. 2,367,200 do. do. .. 3,132,800 do. do. Litt. D. 1,000,000 do. Stettiner. 800,000 Magdeb.-Leipziger .. 1.,788,000 Halle-Thüringer. 4,000,000 Cöln Minden 66671500 do. do. 3,500,000 Rhein. v. Staat gar. 1,217,000 do PrIOooE1’''’ do. Stamm-Prior. 1,250,000 Düsseldorf-Elberfeld. 1,000,000
Niederschl. Märkisch. 4,175,000 do. do. 3,500,000
do. III. Serie. 2,300,000 do. zZweigbahn 252,000
Magdeb.-Wittenb. 2,000,000
Oberschlesische..... 370,300
Krakau- Oberschl. .. 360,000
Cosel-Oderberg..... 250,000
Steele-Vohwinkel 325,000
do. le e ee 375,000
Breslau-Freiburg...
400,000 Berg.-Märk 1, 100,000
u. B.
94 B. 103 ⅔ bz. 103 G.
⸗
B.
ℛNENNTASSEESEnNmneSgEennö
Ausl. Stamm-Aelt.
Börsen- Zinsen. Reinertr.
Kiel -Altona Cöthen-Bernb. Mecklenburger
2,050,000 650,000 4,300,000 f.
ro N
8—
p. WhIr dalbs.
2₰
C.
von Preussischen Bank-Antheilen 98 72.
Der Umsatz an heutiger Börse war ebenfalls nur gering, und die Course sind meistens wieder etwas
gewichen, schlossen aber fest.
Auswärtige Börsen.
Breslau, 13. Sept. Holländ. u. Kaiserl. Dukaten 96 ¼ Br. Friedrichsd'or 113 ⁄2 Br. Louisd'or 111 ⅔ Br. Poln. Papiergeld 96 ⅛ und ℳ¹1 bez. u. Br. Oester. Banknoten 86 ⅛½ und ½ bez. u. Br. Freiw. Staats⸗Anleihe 5proz. 106 ¾ Br. Staats⸗Schuld⸗ scheine 85 bez. u. Br. Seehandlungs⸗Prämienscheine a 50 Rthlr. 112 ½ Gld. Posener Pfandbriefe 4proz. 101 Gld., do. 3 ⁄proz. 90 ½⅛2 bez. Schlesische Pfandbriefe 3 ½ proz. 95 % bez. u. Br., do. neue 4proz. 101 %2 bez., do. Litt. B. 4proz. 100 ¾ Br., do. 3 ½proz. 92 ⅔R Br.
Poln. Pfandbr. alte 4proz. 96 Gld., do. neue 4proz. 95 Br., do. Partialloose a 300 Fl. 135 Gld., do. a 500 Fl. 81 ½ Gld., do. Bank⸗Certif. a 200 Fl. 18 Gld. Russisch⸗Polnische — Ct. 80 ½ Br.
Actien: Oberschlesische Litt. A, 108 ¼ Br., do. Likt. 3. 105 Gld. Niederschlesisch⸗Märkische 83 Br., do. Prior. 104 ½ Ostrhein. (Köln⸗Minden) 97 ½ Gld. Krakau⸗Oberschl. 70 Br. Friedr.⸗Wilh.⸗ Nordb. 39 % bez. und Br. .
Wien, 12. Sept. Met. 5proz. 96 ½, , z. 4proz. 754 76. 8, 2 ½proz. 51 ½ — ⅞. Anleihe 34: 185 — 185 ¼. Nordbahn 111 ½ — ½. Gloggnitz 118 ½ — 119. Mail. Pesth 89 ½ — . B. A. 1162 — 1160.
Wechsel⸗Course. Amsterdam 162 ½ Br., 162 Gld. Augsburg 117 ¾½ Br., 117 ½ Gld. Frankfurt 117 ½ Br., 117 ¼ Gld. Hamburg 173 ½ Br., 173 ½ Gld. London 11. 43 Br., 11. 42 Gld. Paris 139 ¼ Br., 139 Gld. K. Gold 124 ½ — 124. Silber 117 — 116 ⅞. In Fonds und Actien bei festeren Coursen wenig Geschäft. Fremde Valuten anfangs fest, am Ende etwas flauer.
39: 119 — †½.
Leipzig, 13. Sept. Leipzig⸗Dresdener Part. Oblig. 108 ½1 Gld. Leipz. B. A. 158 ½ Gld. Leipzig⸗Dresdener E. A. 135 Br. Sächsisch⸗Bayerische 86 3 Br. Schlesische 93 ½˖ Br. Chemnitz⸗ Riesa 22 ¾ Br. Löbau⸗Zittau 25 Gld. Magdeburg⸗Leipzig 2182 Br. Berlin⸗Anhalt. 95 ¾ Br. Krakauer 70 ½ Br. Altona⸗Kiel 92 Br. Deß. B. A. A. 152 ⅛ Br., do. B. 120 9½ Br. Preuß.
Feiteünklurt „. M., 12. Sept. Die Umsätze in mehreren 1e. Heeslen an heutiger Börse von einiger Bedeutung. Zproz. auf böbvböeen ihres Steigens von Paris begehrt und gingen 5⸗ und 4 proz ufe um 48 höher als gestern. Oesterr. Actien, blleben Särd. 18;8 wurden zu billigeren Coursen abgegeben. Auch Nordbahn⸗Actien er Württemberg. Oblig, so wie Friedrich Wilh. 1ne 1“ was flauer. Alle übrigen Fonds und Actien Oestr. 5proz. Met. Br., 1181 Gld. 53 Br., 52 ½
31 ⅔ Gld.
80 ⅞ Br., 80 ½ G Bad. Partial⸗Loose 8 885 Gld., do. a 35 Fl.
Hessen Partial⸗L.
Bank⸗Actien 1187 Fl. vom Jahre 1840: vom Jahre 1845: 31 %˖ Br., vose a 40 Rthlr. preußisch 31
länd. 33 ½ Br., 33 1¼ Gld. Obligationen a 500 Fl. 81 ⅞ Br., 81 ¼ Gld. Nordbahn 42 ⅞ Br., 42 ⅞ Gld. Bexbach 79 ⅞ Minden 98 ½⅞ Br., 98 ½ Gld.
Pr. Oblig. 89 Gld. Br., 74 Gld. 6proz. Vereinigte Staaten 106 ¾ Br., 106 ½ Gld. 9 %˖ Br., 91 Gld. Br., 57 Gld. Br., 97 blb. lenburg 35 Br., 34 ¾ Gld.
bahn 456. 25, 455.
9II 18 ⅔%, 4 ½proz. 97, 96 ½&.
war war Preisen mehrere Käufer. Russ. unverändert. angeboten. Mex. bei belebtem Geschäft gefragter.
Stiegl. 88
29 1⸗ Sö 29 9%, 716
Br., 31 ½ Gld. 33 Gld. Gld.,
Sard. Part.⸗Loose a 36 Fr. bei Gebr. Bethm. 33 ½ Darmstadt Partial⸗Loose a 50 Fl. 79 Br., do. a 25 Fl. 29 Br., 28 ¾ Gld. Spanien Zproz. in⸗ Poln. 300 Fl.⸗Loose 136 ½ Gld., do. Friedrich⸗Wilhelms⸗ Br., 79 ¾ Gld. Köln⸗
95 885
Hamburg, 12. Sept. 3 1proz. 89 ¾ Br., 89 ½ Gld. St. E. R. 106 Gld. Stiegl. 89 Br. Dän. 74 1 Ard. 11 ¾ Br. Zproz. 31 ¾ Br., 31 ½ Gld. Amer. Hamburg⸗Berl. Bergedorf 93 Br. Magdeburg⸗Wittenb. 57 ¼ Altona⸗Kiel 90 ½ Br., 90 ¼ Gld. Köln⸗Minden 97¾
Friedrich⸗Wilhelms⸗Nordbahn 40 Br. Meck⸗
In Fonds unbedeutendes Geschäft. Eisenbahn⸗Actien geschäftslos. Stimmung flau.
Paris, 11. Sept. 3proz. 58.15. 5proz. 93.60. Nord Gold al marco 7 à 8. Dukaten 11.80 a 11 Wechsel⸗Course Amsterd. 210. Hamb. 185 ⅛. Berlin 367 ½⅛. London 25. 20. Frankf. 210 ⅞. Wien 213 ½. Petersb. 396 ½. 8 dach d.öäeäääö die Rente war fester. Bank⸗Actien niedriger, auf
London, 11. Sept. 3proz. Cons. p. C. 96 ½, k, , a. g. 3 ½ proz. 99, 98 ½. Int. 57 ¼, . Aproz. 90 ¼, 89 . Ard. ESPNei 109. Mer. 29 ⅛, 5. Peru 82, 81 ½. Cons. blieben bei sehr beschränktem Geschäft schwankend. Fremde Fonds ohne Bewegung. 2 Uhr. Cons. gemacht zu p. C. 96 ½, ., Wechsel⸗Course. Amsterdam 12. 3 — ¼. 8 Hamburg 13. 10
90
09) 286 P
2,
8 66 96 ½, 2
4*
Frankfurt 120 5½ — ½.
Wien 11.55—50.
Petersburg 37 ½. —
Amsterdam, 11. Sept. Die Stimmung in Holl. Fonds bei einigen Geschäften im Allgemeinen günstiger. In Span. wenig Veränderung; für Ard. Coup. zeigten sich zu höheren Oesterr. etwas mehr
Holl. Int. 57 %, . Zproz. neue 68 %¾. gr. Piecen 12 %, ¼. Coupons 94. Oesterr. Met. 5
“
Span. Ardoins 12 ¼, Russen alte 105 ½. 41 ⁄. Mex.
U 21. 9 +, 8*
2 ½proz. 42
burg⸗Berlin 91. Nordbahn 39 ½.
Berlin, S
Markt⸗Berichte.
Berliner Getraidebericht vom 14. September Am heutigen Markt waren die Preise wie folgt: Weizen nach Qualität 56— 59 Rthlr. Roggen loco 33 —35 Rthlr. 5 pr. Sept./Okt. 34 ¼ Rthlr. Br., 33 ¾ a 34 bez. u. G. Okt./Nov. 34 ½ Rthlr. Br., 34 x¼ bez., 34 G. pr. Frühjahr 1851 38 a 39 Rthlr. bez., 39 a 38 ¾% Br., 38 ½ G. b Gerste, große loco 27—29 Rthlr. „ kleine 23—25 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 18—19 Rthlr. „ 50pfd. pr. Sept. / Okt. 18 ½ Rthlr. Br. „ 48pfd. pr. Frühjahr 20 ½ Rthlr. Br., 20 G. „ 630 d 1 Rihlr. Br. u. G. Erbsen 40 — 45 Rthlr. Rüböl loco 13 Rthlr. Br., 12 42 bez. u. G. pr. Sept. 12 ½ a *½ Rthlr. bez., 12 ½ Br., 1 Sept. / Okt. 12 ½ a . Rthlr. verk., 12 ½ Br., Okt. /Nov. 12 Rthlr. Br., 12 ½ G. NbHERihl bez. n. Br., 12 ½˖ C Dez./ Jan. Jan./Febr. 2 ⁄2 Pn. März Tuüra II11““ Leinöl loco 12 ½ Rthlr. bez. „ pr. Sept. / Okt. 12 Rthlr. bez. u. Br. Mohnöl 13 ½ a 13 ½ Rthlr. Palmöl 11 ¾ Rthlr. Südsee⸗Thran 12 ¼ a 12 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 15 ½ Rthlr. verk. u. Br. mit Faß 15 Rthlr. verk. pr. Sept. /Okt. 15 ½ Rthlr. bez. u. I11.G. Okt./Nov. 15 ½ Rthlr. Br., 15 ½ G. pr. Frühjahr 1851 17 a 17 ¼ Rthlr. bez., 17 Br. u. G.
Stettin, 13. Sept. 2 ½ Uhr. Roggen 35, 33 ½
Rthlr. Br., 12 ½ G.
, pr. Herbst
33, pr. Frühjahr 38 Br.
Rüböl loco
12 ½, pr. Herbst 12 ½ Gld., pr. Winter 12 ¼ bez. — I 02074 1 Spiritus 4
pr. Frühjahr 22 ½ Gld.
— —
Telegraphische Notizen. Hamburg, 13. Sept. 2 ½ Uhr. Börse geschäftslos. Ham⸗ Magdeburg⸗Wittenberge 56 ¾. Köln⸗Minden 97 ½.
Wechselcourse unverändert. .“ Getraidemarkt leblos, doch fest. Paris, 12. Sept. 5 Uhr. Zproz. 58. 25. d Verlag der Deckerschen Geheime
maligen Nutznießer aus der Staatskasse gewährt werden. §. 4. Ausführung dieses Gesetzes sind die chen Unterrichts und das M nes Geschäftsbereichs, beauftragt.
⸗.
zum Preußischen Staats-Anzeiger.
Sonntag d. 15. Sept.
Inhalt. Deutschland.
Sachsen. Dresden. Gesetz⸗Entwurf, die Ablösung der Naturallei⸗ stungen an Geistliche und Schullehrer betreffend.
Mecklenburg⸗ Schwerin. Schwerin. Verordnung, betreffend die desegniß zur Behandlung von Krankheiten durch Wasser. — Verordnung wegen der Cholerg.
Die große londoner Gewerbe⸗Ausstellung von 1851 und ihr Glas⸗Palast.
Uichtamtlicher Theil. Dentschland.
Sachsen. Dresden, 11. Sept. (L. Ztg.) Nachstehen⸗ des ist der mittelst Königl. Dekrets vom 29. August an die Stände gelangte Entwurf zu einem Gesetze, die Ablösung der Naturallei⸗ stungen an Geistliche und Schullehrer betreffend:
Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König von Sachsen zꝛc. 2c. d.. verordnen unter Zustimmung der Kammern der Stände⸗Versamm⸗ lung, wie folgt: §. 1. Das Gesetz, die Ablösung der Naturalleistungen an Geistliche und Schullehrer betreffend, vom 14. Juli 1840, wird andurch
aufgehoben. Es leiden daher auf alle Naturalleistungen an Geistliche und
Schullehrer die Bestimmungen der beiden Gesetze vom 17. März 1832 ‚über Ablösungen und Gemeinheitstheilungen“ und „über die Errichtung der Land⸗Rentenbank“ wieder Anwendung. §. 2. Die für dergleichen Ablösungen früher erlangten, nach §. 7 des Gesetzes vom 14. Juli 1840 zur Kasse des Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts einge⸗ zogenen Kapitalien oder Landrentenbriefe sind, wie seither, auch fernerhin von diesem Ministerium zu verwalten; die von der Staatskasse übernom⸗ MScs Gewähr der Verzinsung zu vier vom Hundert fällt aber nach dem Abgange der dermaligen Nutznießer hinweg. Die Kapitalien oder Land⸗ Rentenbriefe aus allen künftigen Ablösungen von Naturalbezügen der Geist⸗ lichen und Lehrer werden ebenfalls von dem Ministerium des Kultus und öffentlichen Unterrichts zur Verwaltung übernommen und vorläufig den Be⸗ theiligten nach dem Zinsfuße der Landrentenbriefe zu 3 ½ pCt. verzinst, bis durch anderweite Anlegung der Kapitalien es möglich wird, allen vier pCt. Zinsen zu zahlen. Der Gewinn, welcher durch Anlegung der älteren und neue⸗ ren Ablösungs⸗Kapitalien zu höheren Zinsen gemacht wird, bildet einen Reservefonds, um etwanige Verluste zu decken und durch seinen Zinsertrag den Betheiligten die Verzinsung ihrer Kapital⸗Antheile zu vier Prozent für alle Zeiten thunlichst zu sichern. §. 3. Der Rentenzuschuß, welcher in Gemäßheit §. 8 des Gesetzes vom 14. Juli 1840 für abgelöste Getraide⸗ zinsen oder Zehntgetraide Kirchen⸗ oder Schuldienern bewilligt worden ist, verbleibt den betreffenden Lehnen und soll auch den Nachfolgern 2 der⸗ it der Ministerien des Kultus und öffentli⸗ Ministerium des Innern, ein jedes innerhalb sei⸗ Urkundlich haben Wir dasselbe vollzogen und mit Unserem Königlichen Siegel bedrucken lassen. Dresden, am Die Motive dieses Gesetz⸗Entwurfs sagen Folgendes: Zu §. 1. Nachdem sich schon auf den beiden letzten Landtagen die Kammern der Volksvertretung für die Ablösung der Natural⸗Leistungen an Geistliche und Schullehrer auf einseitigen Antrag, sowohl der Berechtigten als der Ver⸗ pflichteten, ausgesprochen haben, auch die Regierung sich damit einverstanden erklärt hat, wird der vorliegende Gesetz⸗Entwurf in seiner Hauptbestimmung einer Rechtfertigung nicht bedürfen. Nach der allgemeinen Vorschrift des Gesetzes vom 17. März 1832 über Ablösungen und Gemeinheitstheilun gen, daß alle auf Grund und Boden haftenden Abentrichtungen Antrag der Ablösung unterworfen sind, waren., auch die gedachten ablösbar. Das Gesetz vom 14. Juli 1840 stellte für die Geistlichen oder Schullehrern ausgedroschenes Getraide Weizen, Roggen, Haidekorn, Gerste und Hafer zu Ausnahme fest, daß solche „zur Abwendung eimner Gefährdung des den Geistlichen und S chullehrern I Ein⸗ kommens“ nur nach freier Vereinigung abgelöst “ 1t In der neuesten Zeit hat man E“ Bezie ünschenswerth sein ß, Verh zu
1G daß nach Ablösung aller anderen Realbe⸗ rechtigungen dergleichen Anspruͤche der Geistlichen und Lehrer vielen Anfech⸗ tungen und Verkürzungen unterliegen werden. So sehr dh denselben durch die Ablösung drohenden Verluste zu beklagen sin „so bg8 nen doch dergleichen Realrechte nicht länger erhalten werden, und wird es⸗ halb die Wiederaufhebung des Ausnahmegesetzes auszusprechen sein, wo⸗ durch die allgemeinen Bestimmungen des Ablösungsgesetzes ihre frühere Anwendbarkeit auch auf diese Arten der Naturalleistungen wieder erhalten und dieselben wieder der Ablösbarkeit auf einseitigen Antrag unterliegen werden. Schon die bloße Miterwähnung des Gesetzes über die Er⸗ richtung der Landrentenbank, dessen auch in dem Eingang des aufzuheben⸗ den Gesetzes gedacht ist, schien hinreichend, um anzudenten, daß auch 11 die Ablösungsrenten, welche für die nun wieder auf einseitigen Antrag a 6 lösbaren Naturalleistungen an Geistliche und Schullehrer den damft be⸗ lasteten Grundstücken aufzulegen sein werden, alle wegen eegles der Ablösungsrenten auf die Landrentenbank überhaupt geltende Bestimmun⸗ gen anzuwenden sein. Zu §. 2. Die Landrentenbriefe, welche fur Ablö⸗ sungen geistlicher Zehnten vor dem Gesetze vom 14. Juli 1840 und für Ablösung des Strohwerthes von Feldzehnten nach diesem Gesetze an das Kultus⸗Ministerium zur Verwaltung gelangten, sind zum Nennwerthe ver⸗ kauft oder bei der Staats⸗Anleihe zu 4 Prozent vom Jahre 1847 verwen⸗ det worden, so daß nur kleine, später eingegangene Beträge davon noch vor⸗ handen sind. Die Staatskasse wird daher durch die §. 7 des gedach⸗ ten Gesetzes zugesicherte Gewähr vierprozentiger Zinsen gegenwärtig nicht in Anspruch genommen, sondern im Gegentheil „ da die Ka⸗ pitalien meist zu einem 4 pCt. übersteigenden Zinsfuße angelegt sind, ein kleiner Ueberschuß bei dem Zehntablösungs⸗Fonds gewonnen. Wenn jedoch der Fall eintreten kann, daß beim Sinken des Zinsfußes nicht mehr 4 Ct. Zinsen erlangt würden,
so wird wenigstens den dermaligen Inhabern der betheiligten Stellen der weil sie durch das Gesetz einen Anspruch
Zinsgenuß nach 4 pCt. gewährt werden müssen, Anspruch ist im Gesetz⸗Entwurfe vorbehalten.
Verbindlichkeit, oder Gattungen: gewähren, eine
darauf erlangt haben. Dieser
en. Für die Nachfolger der jetzi⸗
utznießer soll aber die Gewähr der Staatskasse wegfallen. Denn da
8b Nnhaesc dähr bei den künftigen Ablösungen geistlicher Zehnten von
viel größerem Belang nicht geleistet werden kann (die Staatskasse würde dadurch eine Last von eirca 20,000
Rthlr. jährlich übernehmen), so er⸗ scheint dieselbe auch für die älteren
Ablösungen nur T ge⸗
ferti ein Anspruch darauf begründet ist. Zweckmäßig .s aapitalien in einen Gesammt⸗ Fonds zu vereinigen und bei dem Kultus ⸗Ministerium zu verwalten, weil dadurch die geistlichen Lehen vor Verlust mehr gesichert werden, als bei den verschiedenen einzelnen Verwaltungen. Es einer solchen Central⸗Verwaltung durch vortheilhafte Anlegung der Kapita Reservefonds gesammelt werden, der etwaige Verluste deckt und die Fügli keit bietet, durch seine Zinsen den Betheiligten selbst beim Fallen des Zins⸗ fußes 4 pCt. Zinsen fortzuzahlen. Von den Ablösungen, die künftig zur Ausführung kommen, werden nur Landrentenbriefe erlangt, die 3 „Ct. nagen. Es kann also auch den Betheiligten zur Zeit kein höherer Zins gezahlt werden, bis durch Ausloosung der Rentenbriefe oder andere vor⸗
ilhafte Verwerthung derselben die Verwaltung höhere Zinsen ergiebt. G wird mer 8. dermalige Zehntablösungsfonds, der höhere Zin⸗ sen trägt, von den neueren Abloösungskapitalien getrennt bleiben müssen. Können aber künftig alle Theilnehmer 4 Prozent Zinsen erhalten, so wer⸗ den der alte und der neue Fonds zusammengeschlagen. Zu §. 3. Der Rentenzuschuß wurde den geistlichen Lehnen verwilligt, um dieselben für die unter sehr ungünstigen Verhältnissen zum Abschlusse gekommenen Ablö⸗ sungen zu entschädigen. Er ist daher als eine Verwilligung anzusehen, die nicht ohne Verletzung wohlerworbener Rechte widerrufen werden kann. Er beläuft sich auch nicht höher als auf jährlich 650 Rthlr.
Mecklenburg⸗Schwerin. Schwerin, 10. Sept. Die Mecklenburgische Zeitung enthält folgende Verordnung, be⸗ treffend die Befugniß zur Behandlung von Krankheiten durch Was⸗ ser, und die Anlegung und Leitung öffentlicher Wasser⸗Heil⸗ anstalten:
„Friedrich Franz ꝛc. Da sich seit geraumer Zeit Perso⸗ nen, welche die Befugniß zur Ausübung der ärztlichen Praxis in Gemäßheit der Bestimmungen der Medizinal⸗Ordnung vom 18. Fe⸗ bruar 1830 nicht erworben haben, mit der Behandlung von Kran⸗ ken durch Wasser befassen; diese eigenmächtige Ueberschreitung der bestehenden Medizinalgesetze aber schon an sich nicht geduldet werden kann; andererseits aber auch Gesundheit und Leben der Men⸗ schen nicht solchen Personen anvertraut werden dürfen, so sehen Wir Uns veranlaßt, hierdurch Folgendes zu verordnen: 1) Auch die Behandlung von Krankheiten durch Wasser ist nur denen ge⸗ stattet, welche nach den Bestimmungen der angezogenen Medizinal⸗ Ordnung zur Ausübung der ärztlichen Praxis befugt sind. An⸗ deren Personen ist dieselbe nur unter der Leitung eines zu der Aus- übung jener Praxis berechtigten Arztes gestattet. 2) Die Anlegung und Leitung öffentlicher Wasser⸗Heilanstalten ist nur konzessionirten praktischen Aerzten erlaubt, welche hierzu die besondere Genehmigung der Abtheilung Unseres Ministerkums für Medizinal⸗Angelegenheiten erlangt und in der Anstalt ihren Wohnsitz haben. 3) Die bereits bestehenden öffentlichen Wasser⸗Heilanstalten sind sofort unter die Leitung eines von der gedachten Ministerial⸗Abtheilung genehmigten und in der Anstalt wohnenden Arztes zu stellen. Alle Orts⸗Be⸗ hörden und sämmtliche Kreis⸗Physiker werden hierdurch angewiesen, die Ausführung und Aufrechthaltung der vorstehenden Bestimmun⸗ gen auf das sorgfältigste zu überwachen. Gegeben durch Unser Ministerium, Abtheilung für Medizinal⸗Angelegenheiten. Schwerin, am 5. September 1850. Friedrich Franz. von Schröter.“
Schwerin, 11. Sept. Die Meckl. Ztg. enthält folgende Ver⸗ ordnung: Da die Ortsbehoöͤrden nur dann die in Bezug auf die Cholera⸗ Epidemie erforderlichen Maßregeln gehörig zu ergreifen und auszuführen vermögen, wenn sie von dem Stande der Krankheit an ihrem Orte voll⸗ ständig unterrichtet sind, so werden die sämmtlichen Aerzte des Landes hier⸗ durch angewiesen: sobald in einer Stadt oder einem Flecken die Cholera erscheint, alle vierundzwanzig Stunden der Ortsbehörde eine tabellarische Uebersicht der von ihnen behandelten Cholerafälle, aus welcher der Tag der Erkrankungen, die Zahl der Erkrankten, deren Name, Alter, Stand und Gewerbe, die Form und der Ver⸗ lauf der Krankheit — nach den Gesichtspunkten der Genesung, des erfolgten Todes, der fortgesetzten Behandlung — zu ersehen sind, zu überreichen, auch jener Behörde auf deren Verlangen in zu veranstaltenden Konferenzen das Spezielle mündlich vorzutragen. Die gedachten Ortsbehörden haben auf die Befolgung dieser An⸗ ordnung zu halten. Schwerin, am 10. September 1850. Groß⸗ herzoglich mecklenburgisches Ministerium. Abtheilung für Medizinal⸗ Angelegenheiten. von Schr. Gter.
Die große londoner Gewerbe⸗Ausstellung von 1851 und ihr Glas⸗Palast. (Athenäum.) London, 31. Aug. In dem Maße, wie das Jahr der fängt der Gedanke dieser großar⸗
Vorbereitung schnell vorübereilt, r- tigen Ausstellung an, deutliche Formen anzunehmen und bestimmte heil England selbst an dem gro
Schatte rfe Welchen Anth
Schatten zu werfen. Welch 1de h
ßen Wettkampfe auch nehmen — in welchem die Truppen daß seinem
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sämmtlich Freiwillige sind es ist jetzt völlig klar, seine
— Völkern entsprochen worden ist und daß die von sämmtliche gewerbfleißige Armeen
Aufrufe von allen ihm eröffneten Schranken durch che ge⸗ der Welt werden beschritten werden. Der Herausforderer muß seine mächtigen Sehnen aufs äußerste anspannen, wenn er der J gemeinen Bewegung gewachsen sein will, welche er angefacht hat. Bote über Bote setzt uns von dem Getriebe in Kenntniß, welches angeregt ist, und unter den Zeichen, die sich auf allen Seiten 88 merkbar machen, hört das Ohr gleichsam den Tritt marschirender Nationen. 8 Wir setzen voraus, daß diejenigen, welche nächst der Ehre der Nation am meisten bei dem Erfolge betheiligt sind und zu deren Anregung dieser Fehdehandschuh friedlichen Kampfes 1“ hingeworfen ward, nicht taub sind gegen das, was vorgeht. . 1 für die Fabrikanten Englands selbst von der größten eCo chtig 288 daß sie sich umsehen und sich davon unterrichten, wie sich waffnet. Als Beispiel wollen wir sie auf den C eist ver⸗ weisen, mit welchem unser nächster Nachbar und mächtigster Nebenbuhler, Frankreich, ins Feld rückt. Dort ist die Her⸗ ausforderung in dem hohen Sinne angenommen worden, in welchem sie erging. M. Dupin hat an die Fabrikanten und Pro⸗ duzenten jenes Landes eine Adresse ergehen lassen, 8 welcher 6 sie dringt, die Ehre ihres eigenen gewerbfleißigen Paniers auftt h zu erhalten, und die Waffen bezeichnet, welche sie am iheg führen können. „Kein Sterblicher“, sagt er, „ist Fhe, 1 Vollkommenheit in den der Menschheit nützlichen Künsten zu machen. Sie sind ihrer Natur nach fortschreitend, Farnh wenn man glaubt, daß sie den höchsten Punkt der Vortrefsti hieit erreicht haben, eröffnet eine unerwartete Entdeckung ihnen eine he Laufbahn. Es giebt nicht länger Geheimnisse in Arbeiten, welche durch die Wissenschaft erleuchtet sind; überall ist die Theorie so weit vorgeschritten, um aufs Neue Entdeckungen von Verfahrungsweisen ins Leben zu rufen, wovon der einfache Erfolg bekannt gemacht wird. Dieses sind die Beweggründe, welche uns auffordern sollten, der Welt selbst unsere Productions⸗Mittel zu zeigen. Wir sollten dies um so mehr bei einem Wettkampfe thun, wo unsere Rivalen uns auch die ihrigen zeigen werden.“ Darauf schreitet er dazu, wie bereits gesagt, diejenigen Gattungen französischer Erzeugnisse zu bezeichnen, welche der großen Mitbewerbung in London mit dem größten Vortheile unterworfen werden können. — Dieses Dokument ist durch die Westminster Lokal⸗Comité’s zum Zwecke der Circula⸗ tion in ihrem eigenen Bezirke und unter den verschiedenen Pro⸗ vinzial⸗Comité's übersetzt worden, und zwar wegen des bedeutungs⸗ vollen Fingerzeiges und der verschiedenen besonderen Uebersichten,
welche es enthält *). — Ueberall auf dem Kontinente Europa's ist derselbe Geist ehrenvollen Kampfes ins Leben gerufen; und selbst von jenseits des Weltmeeres haben diejenigen, welche die Schran⸗ ken und den Vorsitz des Wettkampfes einzurichten haben, die Herolde anrückender gewerbfleißiger Mächte empfangen. 8
Im Hauptquartiere gehen die Einrichtungen schleunig vor sich und Alles verkündet das Herannahen des Ereignisses. Die Kom⸗ missarien haben den 31. Oktober als den letzten Tag festgestellt, an welchem Anträge auf Raum von den streitenden Ausstellern durch die Lokal⸗Comitées dem ausführenden Comité einzureichen sind. Während der letzten Wochen sind an mehreren auf einander fol⸗ genden Tagen im Palaste von Westminster die die Interessen der verschiedenen Abtheilungen vertretenden Lokal⸗Kommissarien der Hauptstadt, so weit diese von ihren bezüglichen Orts⸗Comités er⸗ nannt und durch Ihrer Majestät Kommissarien bestätigt worden waren, versammelt gewesen. Der Hauptgegenstand der Versamm⸗ lungen bestand darin, die verschiedenen Interessen in freundliches Zusammenwirken zu bringen, und leitete dabei die Absicht, ein ver⸗ eintes Handeln für die ganze Metropole zu erleichtern und eine angemessene Vertretung ihrer vielen und verschiedenen Gewerbs⸗ zweige auf der Ausstellung sicherzustellen. Nach allen den selbst⸗ süchtigen Bestrebungen, welche darauf gerichtet waren, die Sache zu stoͤren, ist die Stimmung für dieselbe in der ganzen Hauptstadt und sind als Folge davon die begonnenen Vorbereitungen äußerst befriedigend. Hinzufügen können wir, daß die wichtige Frage der für den Besuch der arbeitenden Klassen — welche bei dieser Aus⸗ stellung ein Niemanden nachstehendes Interesse haben — geeigneten Einrichtung praktisch im Auge behalten ist. Oberst Reid und Herr A. Redgrave sind mit Auftrag versehen, um Auskunft einzuholen und die nöthigen Vorkehrungen zu treffen, daß jene Klassen zu dem Besuche der Ausstellung in den Stand gesetzt werden, und um über dtesen Gegenstand mit den zuständigen londoner Behörden, den Eisenbahn⸗Gesellschaften und den Orts⸗Comités zu unterhandeln. Es wird durch den Secretair des ausführenden Comité's in West⸗ minster ein Register eröffnet werden, in welches die Namen und Adressen von Personen einzutragen sind, die geneigt sind, Hand⸗ arbeiter aus dem Inlande zu beherbergen; und wird beabsichtigt, Abschriften dieses Registers allen Orts⸗Comité's zu übermachen. Andere Vorkehrungen liegen zur Erwägung vor, um die Arbeiter bei ihrer Ankunft mit den Zügen nach den Wohnungen zu führen, welche sie wählen werden. Wie wir vermuthen, wird das Verzeich⸗ niß eine Abtheilung enthalten, in welche die Art des von einem Jeden zu stellen beabsichtigten Unterkommens ꝛc. und die dafür zu berechnenden Kosten werden eingetragen werden.
Inzwischen schreitet das Gebäude für diese große Zusammen⸗ kunft seiner Vollendung unaufhaltsam entgegen, und da alle seine näheren Verhältnisse schließlich festgestellt sind, und da die endliche Gestalt nunmehr genau angegeben werden kann, so ist der Zeitpunkt gekommen, unseren Lesern eine Darstellung des Glas⸗Palastes des Herrn Paxton vorzuführen. **) Die Aussicht der Herren, welche aus ihren Fenstern in den Park sehen, wird durch diesen Bau mit einer neuen Erscheinung bereichert, welche Schönheit mit Angemessenheit verbindet, und werden wir einige nähere Verhältnisse dieses Gebäu⸗ des beschreiben, welche, wie wir denken, die Befürchtungen derjeni gen beseitigen werden, die den Ruin des Parks von der Auffüh⸗ rung des Baues besorgen. — Der Bauausführungs⸗Vertrag ist, wie unsere Leser wissen, von den Herren Vor, Henderson u. Comp. übernommen, und ist ihr hoher Ruf Bürge, daß die Arbeit treu nach den nachstehend angegebenen näheren Bedingungen und zur schließlichen Zufriedenstellung aller Betheiligten wird ausgeführt werden, welche so lange über dieses Gebäude im Streit gewe⸗
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sen sind. Vor Allem wollen wir unseren Lesern Ghück wünschen, daß die
funszehn Millionen Mauersteine bei Seite geschoben ind, mit venen “
man diesen „Volksgrund“ zu beschweren suchte, und daß der unge⸗ heure Dom, dessen Gedanke den hochfliegenden Ehrgeiz des Bau⸗ Comité's auf immer bezeichnen wird, den Luftschlössern zugesellt oder nach jenem fabelhaften Nebel verlorener Dinge und Seifen⸗ blasen, dem Monde, verpflanzt ist. Nichtsdestoweniger wird dieses Gebände auch „seinen großen Zug“ haben. Eine große (und sehr angemessene) Eigenthümlichkeit wird darin bestehen, daß von seinen drei alleinigen Materialien zwei Artikel von einer neuen Verwen⸗ dung dieser Art sind, welche den Wechsel der Ereignisse im Bau⸗ fache und den Fortschritt der Kunst bezeichnen — und daß, wenn man den gigantischen Umfang des Gebäudes in Anschlag bringt, on die Thatsache, daß dasselbe am nächsten 1. Januar zusammen⸗ gefügt und bedeckt sein wird, einen schlagenden Beweis englischen Scharfsinnes und Geschicklichkeit in der Ausführung liefern wird. — Wir fügen einige fernere nähere Umstände aus einer authentischen Quelle hinzu. 8 Das Gebäude wird 1848 Fuß lang sein (warum nicht 8 Fuß mehr, damit es in seiner Gestalt das große Jahr symbolisch möchte dargestellt haben, welchem das Ereigniß seinen Namen geben wird), 408 Fuß breit und 00 Fuß hoch. Eine andere seiner besonderen Eigenschaften (und ein Trost für die Lärmmacher) besteht darin, daß Alles von der Baustelle entfernt zugerichtet werden kann, und daß es nur des Zusammenfügens auf dem Grund und Boden bedarf. Die lange Linie wird durch einen Kreuzflügel von der Höhe von 108 Fuß durchschnitten, welcher eine Reihe von Ulmenbäumen ein⸗ schließen wird, die so nahe in der Mitte stehen, daß sie die Länge in 948 Fuß auf der einen Seite und 900 Fuß auf der anderen theilen. Außer dem Holzwerke für Querbalken, Fußböden ac. bilden Glas und eiserne Stützen das ganze Bauwerk. Die Pfeiler sind durchgehends von derselben Form. Gleiches läßt sich von einem je⸗ den Fensterrahmen und jeder Glasscheibe sagen. Die Zahl der Pfeiler, welche in der Länge von 14 Fuß 6 Zoll bis 20 Fuß ver⸗ schieen sind, ist 3230. An gußeisernen Bindebalken zum Tragen der Gallerileen und Dächer giebt es 2244, außer 1128 Zwischen⸗ frägern oder Verbindungen; 358 Balken von gezogenem Eisen zum Tragen des Daches, 34 Meilen Rinnen, um das Wasser nach den Pfeilern zu leiten, 202 Meilen Fensterrahmen und 900,000 Qua⸗ dratfuß Glas. Das Gebände wird ungefähr 18 englische Acker Boden einnehmen und mit den Gallerieen eine Oberfläche zum Aus⸗
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*) In ähnlicher Weise hat auch die berliner Ausstellungs⸗Kommission den preußischen Gewerbstand zur Betheiligung bei dem großen Unternehmen aufgefordert, und daß diese Aufforderung einen lebhaften Anklang gesunden hat, ergiebt sich daraus, daß allein aus Berlin und dem Regierungs⸗Bezirk Potsdam 202 Künstler und Industrielle die Einsendung von Erzeugnissen angemeldet haben.
**½*) In dem londoner Athenäum vom 31. August, aus welchem wir diesen Aufsatz mittheilen, befindet sich eine Ansicht der Vorderseite des pro jektirten Gebäudes, welche zwar die große Ausdehnung und die eleganten Formen der Fagade erkennen läßt, jedoch in mehreren wichtigen Punkten sich noch so unverständlich darstellt, daß wir Bedenken getragen haben, in diese
Blätter eine Kopie einrücken zu lassen.