1850 / 254 p. 5 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

stellen von 21 Ackern darbieten; jedoch wer en zu einer großen Ver⸗ mehrung der Gallerieen für den Nothfall Vorkehrungen getroffen. Die Gallerie wird 24 Fuß breit sein und beinahe eine Meile Aus⸗ dehnung haben. Die Länge der Tische oder des Tischraumes zum Ausstellen wird ungefähr 8 Meilen betragen. Eine Idee von der beispiellosen Menge des Materials, welche zu diesem Gebäude wird verwandt werden, giebt die Thatsache, daß das Glas allein nahe an 400 Tonnen wiegen wird.

Wie bereits gesagt, wird die Oberfläche zum Ausstellen einen Raum von ungefähr 21 englischen Ackers einnehmen. Der Total⸗ Kubik⸗Inhalt des Gebäudes wird 33 Millionen Kubikfuß sein. Die Gesammtsumme des Unternehmungs⸗Vertrags für die Be⸗ nutzung, Abnutzung und Erhaltung ist 79,800 Pfd. St. oder sehr wenig mehr als eines Pennys pr. Kubikfuß. Der Gesammt⸗ werth des Gebäudes, wollte man es dauernd beibehalten, würde 150,000 Pfd. St. sein, oder etwas weniger als 1 ½ Penny pr. Kubikfuß.

Hier wollen wir einhalten, um uns Mühe für die Zukunft zu ersparen und im voraus eine Anklage beantworten, welche zwei⸗ felsohne in dem Plane der Gegner der Sache Figur machen wird, falls sie nicht die Thatsaͤche, daß ihr begegnet ward, für einen hin⸗ reichenden Grund halten, sie fallen zu lassen. Von der Reihe Bäume, welche den Kreuzflügel theilweise unter seinen Schutz nimmt, bleiben zwei außerhalb der Einhegung stehen; und nach aller Wahr⸗ cheinlichkeit wird man uns sagen, daß diese beiden durch die Ar⸗ beiten für die große Gewerbe⸗Ausstellung zerstoͤrt würden. Wir benachrichtigen die Widersacher jedoch, daß dieses zwei alte Bäume sind, welche die Kommissarien völlig verfault und fast niedergehauen, wie sie jetzt sind, vorfanden; daß sie sie so todt und verstümmelt von den Kommissarien der Wälder und Forsten entgegennahmen an welche Verwaltung wir wegen näherer Auskunft verweisen.

Da diejenigen, welche gegen den Park im Allgemeinen Oppo⸗ sition machten, einige ihrer Einwürfe, seitdem die Frage des Parks erledigt worden, auf den Plan des Gebäudes insbesondere übertragen und gesucht haben, gegen diesen Plan wegen des Regens von außen und des verdickten Dunstes im Innern den Einwurf zu machen, daß sie (nämlich der Regen und der Dunst) den Grund zu einem Moraste und die Atmosphäre zu einem Nebel machen würden, so dürfen wir nicht unterlassen, einer sinnreichen Methode zu gedenken, durch welche Herr Paxton einer jeden Gefahr vor⸗ beugt, daß die Ausstellung auf eine solche Weise überschwemmt werde. Das Glasdach besteht aus einer Reihe von „Hügeln und Thälern“, genau 8 Fuß breit. Längs der Abdachung von außen und innen wird das Wasser in Rinnen geleitet, welche an dem oberen Theile eines jeden Pfeilers befestigt sind, wo es dann durch diese Pfeiler selbst entrinnt. Nirgends läuft das Wasser weiter als 12 Fuß, ehe es die Einsenkungen erreicht. Erwähnt mag werden, daß an den vorläufigen Werkstätten ein Theil der wirklichen Be⸗

dachung zu sehen ist Die Vorkehrung zur Lüftung ist, nach der Versicherung des Herrn Paxton, ein ganz besonderer Theil seines Planes. Er sagt, das ganze Gebäude werde mit Luft⸗ oder Ven⸗ tilations⸗Brettern versehen werden, die so angebracht sind, daß sie die Luft zulassen, aber den Regen ausschließen. Das Dach und die Südseite des Gebäudes wird mit Kannevas bedeckt werden, und bei sehr heißem Wetter kann dieser begossen und so das Innere kühl erhalten werden. In dem Kreuzflügel allein werden mehr als 5000 Fuß Oberfläche Ventilatoren angebracht werden, und wird es sich ausweisen, daß, wenn Herr Paxrton sich überhaupt in Bezug auf die Lüftungsmittel geirrt haben sollte, deren eher zu viel als zu wenig sein werden. Dadurch, daß die Siddsete Wund das Dach des Gebäudes mit Kannevas bedeckt wird, wird ein sanftes Licht über das ganze Gebäude verbrei⸗ tet, und wird die ganze Glasfläche der nördlichen Seite des Gebäudes dem Innern ein unmittelbares Licht zuwenden. Zum Schluß mag erwähnt werden, um den reißenden Fortschritt zu be⸗ zeichnen, welcher in der Ausführung der hier auseinandergesetzten Pläne vor sich geht, daß heute, am 31. August, wie wir verneh⸗ men, die ersten Gußtheile auf dem Kanale von Dudley und Wol⸗ verhampton abgeladen werden.

So weit, was dieses Gebäude für die große Gewerbe⸗Aus⸗ stellung diesen Palast von Glas betrifft, welches eine Zierde für den Park sein wird, in Harmonie mit seinem waldigen Charak⸗ ter, leicht zusammengefügt, leicht hinweggeräumt, passend zu vielen Volkszwecken, während es steht, und weit wohlfeiler als der große ungeborene Dom, wie er ursprünglich beabsichtigt ward. Wir blei⸗ ben der Meinung, daß selbst eine Summe von 25,000 Pfund Ster⸗ ling weniger alle die Einrichtungen beschafft haben würde, welche die Veranlassung nothwendig fordert; indessen nach dem Babyloni⸗ schen Maßstab, welchen, wie oben erwähnt, das Comité für den Bau angenommen hatte mit dem Bilde des Domes vor den Au⸗ gen der Leute durfte Niemand einen Anschlag machen, der nur das Nothwendige berücksichtigte. Wir sind zufrieden mit dem ge⸗ fundenen Auskunftsmittel, welches eine sehr schöne Gestalt des Baues sichert. Der allgemeine Eifer, zu den Materialien dieses Gebäudes beizutragen, zugleich ein Beweis, daß das Interesse, welches das große Werk ins Leben rief, zunimmt dürfte den Kostenbedarf, wie wir hören, wahrscheinlich etwas vermindern. Schließlich hoffen wir zuversichtlich, daß bei der nahen Aussicht auf das Ereigniß und unter dem Einflusse desselben alle Betheiligten mit dem großartigen Plane der Gewerbe⸗Ausstellung und mit seinem Palaste von Glas endlich werden ausgesöhnt werden.

Wissenschaft und Kunst. Königliches Opernhaus.

Frau Küchenmeister⸗Rudersdorff: Marie. (Den 12. September.)

Marie.

Anstatt der beabsichtigten Wiederholung von Meyerbeer's „Robert

der Teufel“, in welcher Oper Frau Küchenmeister⸗Rudersdorff als Isabella neulich mit entschiedenem Erfolge aufgetreten war, brachte die Königliche Bühne am Donnerstag Donizetti’s „Regimentstochter.“ Die Abänderung der Vorstellung war wieder durch das Unwohlsein der Frau Herrenburg⸗Tuczek veranlaßt worden; doch konnten wir uns dieselbe insofern schon gefallen lassen, als uns in Folge dessen Gelegenheit geboten wurde, Frau Küchenmeister⸗Rudersdorff in einer neuen Rolle kennen zu lernen. Wie die Partie der Isabella, war auch die der Marie geeignet, die trefflichen Eigenschaften der Gastsängerin ins hellsteLicht zu stel⸗ len, und darf die Leistung eine solche genannt werden, die der erstbezeichneten durch⸗ aus an die Seite gestellt zu werden verdient. Die Auffassung der Rolle be⸗ treffend, so giebt Frau Rudersdorff „die Marketenderin des zweiten Regiments“ nicht in jener herkömmlichen kecken, soldatesk⸗ ungebundenen Manier, in der sie von den meisten Darstellerinnen gehalten zu werden pflegt, sondern sie idealisirt den Charakter und hebt ihn in eine höhere, reinere Sphäre dadurch, daß sie, so viel wie möglich, die unweiblichen Elemente daraus entfernt und ihn in einer mehr edlen und geläuterten Darstellungs⸗ weise zur Anschauung bringt. So, um nur Eines hervorzuheben, verschmäht sie, nach dem Vorbilde der genialen Jenny Lind, die Anwendung des bekannten Trommel⸗Effektes gänzlich, erzielt aber nichtsdestoweniger durch die

Anmuth und Feinheit ihres Wesens, so wie durch den natürlichen Humor, womit

sie die Darstellung der Rolle auszustatten und zu beleben weiß, größere und jedenfalls wohlthuendere Wirkungen, als viele ihrer Vorgängerinnen. Dazu kommt die bedeutende Virtuosität ihres Gesanges, die im Verein mit so feinem Spiel doppelt schätzenswerth erscheint und sie befähigt, auch den musikalischen Theil der Aufgabe in wahrhaft künstlerisch befriedigender Weise aufs geschmackvollste und glänzendste zu bewältigen. Um einige besonders

gelungene Momente der Leistung herauszuheben, sei zunächst der Ausführung

der „Vaterlands⸗Arie“ gedacht. Hier brillirte die Künstlerin in allen Far⸗ ben und Nüancen eines technisch vollendeten Gesanges, während ihr überaus liebliches Mezza voce in dem folgenden Duett mit Tonio von um so glücklicherer Wirkung war, als die Anwendung desselben hier durch die Situation auch innerlich motivirt erschien und somit vollkommene künstlerische Berechtigung erhielt. Tiefes Gefühl, Wärme und den edlen Ausdruck des Schmerzes zu entfalten, gab der Künstlerin dann vorzugs⸗ weise die Abschiedsseene im Finale des ersten Aktes die geeignetste Gelegen⸗ heit, in welcher sich Gesang und Spiel gegenseitig so glücklich ergänzten, daß die schönste Ensemblewirkung dadurch hervorgerufen wurde. Im Ge⸗ gensatz dazu gelang es Frau Rudersdorff, die Scene am Klavier zu Anfang des zweiten Aktes mit einer Munterkeit und Laune zu färben, die sie wahrhaft liebenswürdig erscheinen ließen, wie denn die ganze Lei⸗ stung angedeutetermaßen durchweg den Stempel des Wohlthuenden in Auffassung, wie Durchführung der Rolle, trug. Der der Gastsängerin lebhaft gespendete Beifall darf um so höher angeschlagen werden, als das Publikum, wie dies bei abgeänderten Vorstellungen sehr häufig der Fall zu sein pflegt, keinesweges sehr zahlreich versammelt war. Uebrigens dürfte der Umstand, daß die fast allzuoft gehörte Oper erst am Sonntag zuvor als Lückenbüßer gedient hatte, in diesem Falle dem Besuche noch ganz beson⸗ ders hinderlich gewesen sein, was wir im Interesse der Gastsängerin nur bedauern können, da ihre Leistung als Marie die Anerkennung eines grö⸗ ßeren Publikums wohl verdient hätte.

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Bekanntmachungen. [496]

Das im Wolmirstedter Kreise, zwei Meilen von Mag⸗

deburg, au der dahin führenden Chaussee und an der Pittsburg.

Magdeburg⸗Wittenberger Eisenbahn belegene Königliche 11) Eine Muͤhle, von P. H. Happel, auf Nr. 1480, an Herrn Geheimen Kommerzien⸗Rath Diergardt

Domainen⸗Amt Schloß Wolmirstedt mit 1013 Morgen 2 ¶QRuthen Ackerland, 411 5 8 8 89 108 5)

7 39 153 8 Aenger soll mit den dazu gehörigen Königlichen Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden und mit der auf dem Amtshose befindlichen Branntwein⸗Brennerei von Johannis 1851 ab auf achtzehn hinter einander folgende Jahre zur öffentlichen meistbietenden Verpachtung gestellt werden.

Qualifizirte Pachtlustige werden eingeladen, sich in dem auf den 30. September d. J., Vormittags 10 Uhr, in unserem Sessionszimmer anstehenden Ter⸗ mine einzufinden, um ihre Gebote abzugeben.

Die Licitations⸗ und Verpachtungs⸗Bedingungen lie⸗ gen in unserer Domainen⸗Registratur und auf dem Schloß⸗Amte Wolmirstedt zur Einsicht bereit.

Magdeburg, den 11. August 1850.

Königliche Regierung. Abtheilung für die Verwaltung der direkten Steuern, Domainen und Forsten.

in Vierßen. Gärten,

[536] Neklaglmachung.

Es sollen die dem Königlichen Seehandlungs⸗Insti⸗ 19 tute, als Besitzer der chemischen Produkten⸗Fabrik zu 8 Oranienburg, gehörigen noch disponiblen Grundstücke an Aeckern, Gärten und Wiesen, einen Flächen⸗Inhalt 20 von ca. 300 Morgen umfassend, in drei Parzellen nebst—* den Wohn⸗ und Wirthschafts⸗Gebäuden öffentlich meist⸗ bietend veräußert werden. Hierzu ist ein Termin auf 21 den 15. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, ) in dem Geschäfts⸗Lokale der unterzeichneten Fabrik an⸗ beraumt, wozu Kauflustige eingeladen werden.

Die Licitations⸗ und Veräußerungs⸗Bedingungen und

in Münster.

zur Einsicht bereit, die den Erwerbslustigen auch die

Besichtigung der Grundstücke und Gebäude gestatten zu Ruhrort.

und die sonst nöthige Auskunft darüber ertheilen werden. 24) Dom zu Halberstadt, von Tacke, auf Nr. 530, an Herrn Notar Joh. Baum in Aachen.

Die Geschwister, von Hoegg, auf Nr. 2146, an Herrn Maler Carl Clasen zu Düsseldorf. aus den Mitgliedern: Der Morgen nach dem Jahrmarkte, Herbst, von 1) 8 Kaufmann, auf Nr. 1473, an Herrn Kaufmann Louis Vohsen in Mainz. 2) Kommerzien⸗Rath Friedländer Schiffbruch, von Hünten, auf Nr. 1319, an Se. r E Majestät den König von Sachsen.

Ruine einer Wasserleitung, von Ludwig, auf Nr. 619 A., an Herrn Wm. P.

Oranienburg, den 12. September 1850. 8 Die chemische Produkten⸗Fabrik. 28 (gez.) E. E. Cochius. (gez.) Wm. Klee.

Kunst⸗Verein [128 b] für die

NRheoi Mo Rheinlande und Westphalen. General⸗Versammlung vom 7. Sept. 1850.

Bei der heutigen Verloosung wurden folgende Ge⸗ winne gezogen:

¹) Der Thee, von Hasenclever, auf Nr. 111 der Actienrolle, an Se. Königl. Hoheit den Prinzen

von Preußen.

2) Bauerntanz, von Knaus, auf Nr. 901, an Herrn Pfarrer Belmann in Hamm.

3) Die Christbescherung, von Geselschap, auf Nr. 638, an Herrn Justiz⸗Verweser Knaust in Ro⸗ thenburg bei Görlitz.

4) Sen Fumf Landschaft von Professor Schirmer,

Delre; 5 Läntiche Herrn Spediteur Jacques

5) Nemasani, von Frau Marie Wiegmann, auf in Thorn. ern Sanitäts⸗Rath Dr. Weese

6) Landschaft von Ke⸗ 3 8 I. he schen Hochlande, von Hen gs⸗- 36 24 „J(r. 719, an Herrn Land⸗ S 8 1 Hoffm 8 n e eges 8 8) Landschaft aus Ober⸗Italien, von gnitz. Nr. 2031, an Herren Pfarrer Grü⸗ v. auf Düsseldorf.

New⸗NYork.

Thorn.

[9) Der Abschied, von Wieschebrink, auf Nr. 170, an Herrn Gutsbesitzer Freiherrn von Carnap zu

8 Burg Bornheim bei Wesselingen.

Bekanntmachusn g. 10) Winterlandschaft, Morgen, von J. Gust. Lange,

auf Nr. 387 A., an Herrn Richd. Cowan zu

Wiesen, 12) Heranziehendes Gewitter, von Michelis, auf Nr. 538, an Se. Excellenz den Herrn General⸗Lieute⸗ nant de Finance in Bonn.

Heimliche Liebe, von Herrn H. D. Doll in Bilk bei Düsseldorf. Italienische Mädchen, von Fay, auf Nr. 2012, an Herrn Baron von Nievenheim in Kalden⸗ hausen bei Uerdingen.

Ruhende Kinder, von Wraske, auf Nr. 1422, an die Frau Fürstin von Solms⸗Lich und Hohensolms, geborene Prinzessin von Bent⸗ heim⸗Steinfurt, zu Lich.

Sturm bei Sonnen⸗Untergang, von Weber, auf Nr. 1604, an die Freifrau von Geyr, geborene Freiin von Wassenaer in Bonn.

Die beiden kleinen Blumenverkäuferinnen, von Bo⸗ ser, auf Nr. 689, an Herrn Gymnasial⸗Lehrer Marcowitz in Düsseldorf.

18) Landschaft aus Savoyen, von Porttmann, auf

Nr. 2135, an Herrn Baurath Cremer in Aachen.

Die Ueberlistung, von Lindo, auf Nr. 1486, an

Herrn Regierungs⸗Vice⸗Präsidenten Naumann

Junge Füchse auf ihrem Bau spielend, von Fried. Happel, auf Nr. 2441, an Herrn Major und Gutsbesitzer Serre auf Maxen bei Dresden. Waldlandschaft, von von Wille, auf Nr. 1005, an Herrn Posthalter Wilh. Seyfarth in Bre⸗ delar bei Arnsberg. 18

22) Fruchtstück, von Nr. 2082, an Frau 2 ; b Amalie Straeter in Amsterdam.

der Veräußerungs⸗Plan liegen bei den Unterzeichneten 23) 1 Michelswerft in Gent, von pulian, auf Nr. 1191, an Herrn Lieutenant Aug. Klingholz

Rhede von Dortrecht bei frischem Winde, von H. Me vius, auf Nr. 413, an Herrn Rentner Franz aus den Mitgliedern:

Scholl in Köln. 1) Königl. Oberst⸗Lieutenant a. Isenburg an der Sayn, von Minjon, auf Nr. 580, an Herrn Gymnasial⸗Lehrer Dr. Prowe in

Livingston.

in Düsseldorf. in Düsseldorf.

in Hannover.

Fay, auf Nr. 1417, an

brock in Dülmen. Die römischen Bäder bei Trier,

in Leipzig.

Frau M. Wolff in Ha nburg. von Uechtritz in Düsseldorf.

geb. Heydweiler, in Köln.

derborn. Wiegmann.

[127 b]

wir hierdurch bekannt, sellschaft gebildet ist: 1.

Königl. Preußischer Minister a. C. A. Milde

3) Banquier E. Heimann

1 dorf bei Neisse,

Powers in 5) Kaufmann Moritz Kloß

6) Assessor Polenz II.

von Stegmann 2) Buchdruckereibesitzer L. Freund 3) Königl. Major a. D. Jäkel -

Herbst⸗Landschaft, von Rausch, auf Nr. 1027, 4) Bau⸗Inspektor Illing an Herrn Kaufmann Gottl. Hütz zu Düsseldorf. Stillleben, von Böe, auf Nr. 1072, an die Stadt⸗ gemeinde zu Düsseldorf. UaDeeeitvsrlu w. Schweizer⸗Landschaft, Motiv von Thuner See, von Lindlar, auf Nr. 1865, an Se. Majestät den König von Hannover. Felsen an der Lahn, von Nocken, auf Nr. 1334, an Frau Wittwe J. H. Wicht zu Bremen. Sonntag⸗Morgen, von Böttcher, auf Nr. 1143, an Herrn Landrath Moritz zu Prüm. Eifel⸗Landschaft, von Klein, auf Nr. 2143, an Herrn S. A. Meyer in Düsseldorf. 37) See im Gebirge, von Zilke, auf Nr. 73, an Ihre Königl. Hoheit Prinzessin Albrecht von

Beichan. 38) Zeichnung, das fruchtbare Jahr, von Mintrop,

5) Kaufmann Ha mpel 1 Breslau, den 9. September 1850.

[129 b] vvAEbööö5 3ter Serie.

verfallenen Coupons von

bezahlt.

auf Nr. 468 A., an Mrs. A. Conkey in Maris

Familienscene, von Breiten stein, auf Nr. 1580, an Herrn Landrath Freiherrn Raitz von Frentz

Gegend bei Limburg an der Lahn, von Wolff, auf Nr. 2217, an Herrn Kaufmann J. F. B. Müsch

) Wald in der Mittagssonne, von Const. Sch midt, auf Nr. 749, an Herrn Fried. Wedekind sen.

Gefecht zwischen Schleswig⸗Holsteinern und Dänen, von Bleibtreu, auf Nr. 1504, Landesgerichts⸗Präsidenten Lent in Hamm.

Landschaft, von J. Jansen, auf Nr. 650 A., an Mrs. S. P. Mann in Catskill, New⸗York.

Cuma in Campania felice, von von nErard, auf Nr. 481, an Herrn Commissionair Picken⸗

Nr. 1812, an Herrn Buchhändler Landschaft, von Jungheim, auf Nr. 595, an

Landschaft im Charakter von Westpreußen, von Both, auf Nr. 748, an Herrn Landgerichts⸗Rath

Staͤtuette von G. E. Lessing, von Professor Niet⸗ schel, auf Nr. 1849, an Frau Wittwe Mumm,

Die vier Tageszeiten, von Professor Rietschel, auf Nr. 1173, an die Stadtgemeinde zu Düsseldorf. Die Pietas, von Professor Rietschel, auf Nr. 1856, an Heren Weinhändler Everken in Pa⸗

Der Secretair des Kunst⸗Vereins:

18- „. az 8 Neisse-Brieger Eisenbahn. In Gemäßheit des Gesetzes vom 9. November 1843 (Gesetz⸗Sammlung für 1843 S. 341 34⁰) machen daß der Vorstand unserer Ge 8

Das Direktoriun

4) Rittergutsbesitzer Friedenthal auf Gießmanns⸗

in Neisse.

der Russ. Hopeschen Certifikat-Coupons

Die bei uns angemeldeten, am 4. 7118 Jun d. J. Russ. Hopeschen 5prozen- tigen Certifikaten 3ter Se rie werden mit

13 Thlr. 11 Sgr. Pr. Cour. p. Coup. von 12 ½ SR. von heute an bis zum 15. Oktober an unserer Kasse Berlin, am 14. September 1850. Anhalt und Wagener, Brüderstrasse No. 6.

1365] u

Wenn schon nach im Jahre 1845 allhier erfolgtem Ableben der ledigen Freiin Martha Rosalie Amanda von Goldstein durch das unterzeichnete Landgericht, als Nachlaßbehörde, das Vorhandensein halbbürtiger Ge⸗ schwister der Verstorbenen aus den verschiedenen Ehen ihrer Aeltern ausgemittelt worden, so ist es doch, der angewendeten Mühe ungeachtet, bisher nicht gelungen, sich zuverlässige Wissenschaft von dem Leben und Auf⸗ enthalte aller der in der ersten Ehe des Vaters der Defuncta, des Baron Carl Wilhelm von Goldstein mit Frau Henrietten Ernestinen Sophien, geborenen von Kutzschenbach, gezeugten Kinder oder deren Descenden⸗ ten zu verschaffen, insbesondere mangeln die Nachrichten hierüber bezüglich der bisher namhaft gemachten Kinder aus dieser Ehe, der Gebrüder Carl Gottlob Heinrich, Julius, Rudolph und Ernst von Goldstein.

Von dem unterzeichneten Landgerichte werden dem⸗ nach, um die Erben zu dem hiesigen von Goldsteinschen Nachlasse endlich ermittelt zu sehen, in Gemäßheit des Mandats vom 13. November 1779, sowohl die nurge⸗ nannten Gebrüder von Goldstein, als deren unbenannt gebliebenen Geschwister aus jener Ehe, ihre etwanigen Erben, so wie alle diejenigen, welche in dieser Eigen⸗ schaft Ansprüche auf den von Goldsteinschen Nachlaß allhier zu machen haben, geladen, bei Verlust dieser An⸗ sprüche und der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,

den 4. November 1850 an hiesiger Landgerichtsstelle persönlich oder durch aus⸗ reichend legitimirte Bevollmächtigte zu erscheinen, ihre Erbansprüche anzumelden und zu bescheinigen, hierüber nach Befinden unter sich oder mit dem zu bestellenden Kontradiktor zu verfahren, binnen 6 Wochen zu be⸗ schließen und

den 18. Dezember 1850 der Inrotulation der Akten,

den 27. Dezember 1850 aber der Publication eines Präklusivbescheids, welcher in Ansehung der Außengebliebenen Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht erachtet werden wird, sich zu gewärtigen.

Die auswärtigen Interessenten haben spätestens im ersten Termine bei Fünf Thaler Strafe zu Empfang⸗ nahme künftiger Verfügungen Beauftragte im hiesigen Orte zu bestellen.

Wurzen, den 8. Juni 1850.

Das Königliche Landgericht. Schreiber.

an Herrn Ober⸗

von Kost, auf W. A. Barth

——

Dampf⸗Paket⸗Fahr

in Breslau, zwischen .

Stettin und Riga

[59 b]

nach Reval und St. Petersburg durch das Dampfschiff

„2—

1 in Neisse. b Düna“, geführt von Capitain Gustav Böhme. Der Ausschuß

A von Riga von Stettin den 11. Mai N. S. Sonntag den 19. Mai N. S. Mrg.

2

58 20. 52 2

Juni 16.

80.

14. Juli

5)

August

52

11. August 25 3

381 8. Septbr. 14. Septbr. 22. » 8* 28 1 6. Oktbr. 5 Oktbr. 5 2 b 88 20. 8 Passage: ster Platz Person 33 Thlr. Pr. Crt.) Kinder 8 ter 8 28l. 57* die Hälfte. Fracht für Güter aller Art und jeder Größe:

Riga, im April 1850.

Da 38 Bbrsen⸗Comit. Nähere Nachrichten ertheilen die Herren Agenten: in Riga Helmsing & Grimm, in Stettin D. Witte. G

in Korrespondenz mit den Bairdschen Dampfschiffen

50 Kopeken Silber pr. Kubikfuß und 10 % Kaplacken. 8

von der Wahlberechtigung ausgeschlossen ist. Art.

Beilage zum Preußischen Staats-Anzeiger.

Deutschland.

Württemberg. Stuttgart. Fortsetzung des Verfassungs⸗Entwurfs. Versammlung zur Gründung des deutschen evangelischen Kirchenbundes. Sachsen. Leipzig. Die Bestellung der fünf Mitglieder zu der städtischen

Wahldeputation für die Wahl eines Landtags⸗Abgeordneten. Schleswig⸗Holstein. Altona. Vorlage an die Landes⸗Versamm⸗

lung über die Finanzen.

Nassau. Wiesbaden. Eisenbahn⸗Verbindungen. Ausland. Fraukreich. Paris. Vermischtes. Großbritanien und Irland. London. Vereinigte Staaten von Nord⸗Amerika.

Sklaven⸗Bill. Eisenbabn⸗Verkehr. Die Dampfschiffsahrt des österreichischen Llopd. Markt⸗Berichte.

Vermischtes. New⸗York.

Uichtamtlicher Deutschland.

Württemberg. Stuttgart, 11. des Verfassungs⸗Entwurfs.)

Achter Abschnitt. Von dem Landtag. Art. 119. (§. 114.) Der Landtag ist berufen, nach Maßgabe der Verfassung die Rechte des Landes der Regierung gegenüber zu vertreten. Insbesondere hat der Landtag außer den ihm bei der Gesetzgebung, der Besteue⸗ rung und der Ordnung des Staatshaushaltes zukommenden Befugnissen das Recht der Bitte und Vorstellung, der Beschwerde, so wie der Anklage der Minister. Art. 120. (§. 116.) Das Staats⸗ Ministerium ist die Behörde, durch welche sowohl der König seine Eröffnungen an den Landtag erläßt, als auch letzterer seine Erklä⸗ rungen, Beschwerden, Bitten und Wünsche an den König bringt. Das Staats⸗Ministerium hat dieselben jedesmal dem Könige vorzu⸗ legen, wenn dasselbe nicht Anstände dabei findet, welche es veran⸗ lassen, vor der Vorlegung an den König mit dem Landtag Rück⸗ sprache zu nehmen. Die Anträge des Landtages sind von dem Staats⸗Ministerium mit seinen auf die Verfassung gegründeten Be⸗ richten und Gutachten zu begleiten. Wenn die Kammern oder Kom⸗ missionen derselben zu Vorbereitung von Beschlüssen von der Re⸗ gierung schriftliche Auskunft zu erhalten wünschen, so verkehren sie mit den betreffenden Ministerien. Ein unmittelbarer Verkehr mit den übrigen Staats⸗, Gemeinde⸗ oder Kirchen⸗Behörden fin⸗ det nicht statt. Art. 121. (§. 128.) Der Landtag theilt sich in zwei Kammern und besteht durchgängig aus gewählten Ver⸗ tretern des Landes. Art. 122. (§. 133.) Die zweite Kammer der Abgeordneten besteht aus 64 Mitgliedern. Jedes der 64 Ober⸗ Aemter wählt einen Abgeordneten. Sollte in der Bezirks⸗Einthei⸗ lung eine wesentliche Aenderung eintreten, so bleibt es der Ge⸗ setzgebung vorbehalten, unter Festhaltung der Zahl von 64 Ab⸗ geordneten die Wahlbezirke in anderer Weise zu bestimmen. Art. 123. (§. 137 140.) Die Wahlen der Abgeordneten geschehen indirekt durch Wahlmänner, welche von den wahlberechtigten Ur⸗ wählern aus ihrer Mitte erwählt werden. Art. 124. (§S. 1 42, 135.) Wahlberechtigt sind alle diejenigen volljährigen oder für voll⸗ jährig erklärten, im Lande wohnhaften württembergischen Staats⸗ bürger, welche zu einer direkten Staatssteuer aus Grundeigenthum, Gefällen, Gebäuden, Gewerben, Kapitalien, Besoldungen oder an⸗ derem Einkommen überhaupt in dem der Wahl vorhergegangenen Finanzjahr beigetragen haben und zugleich im laufenden 16 sahr noch beitragen. Ausgeschlossen sind: 1) Personen, welche un⸗ ter väͤterlicher Gewalt, unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen; 2) Personen, welche im Laufe der der Wahl vorangegangenen drei Jahre den Fall eines vorübergehenden unverschuldeten Un⸗ glücks, z. B. einer Krankheit oder Fruchttheuerung, ausgenommen

Beiträge zu ihrem oder ihrer Familien Unterhalt empfangen haben oder zur Zeit der Wahl empfangen; 3) diejenigen, gegen welche ein Gantverfahren gerichtlich eröffnet ist, während der Dauer des Gantverfahrens; 4) die durch rechtskräftiges gerichtliches Er⸗ kenntniß zum bleibenden oder zeitlichen Verlust der Wahlrechte oder zu einer diesen Verlust nach sich ziehenden Strafe oder zu Dienstentsetzung verurtheilten oder unter polizeiliche Aufsicht gestellten, so wie die wegen eines mit dem Verluste der Wahlrechte bedrohten Vergehens in Anschuldigungs⸗ oder Anklagestand versetzten Personen, so weit sie nicht durch einen allgemeinen oder besonderen Gnadenakt amne⸗ stirt oder durch Gerichtsbeschluß in die bürgerlichen Ehren⸗ und Dienstrechte wieder eingesetzt worden sind; 5) diejenigen, welche eine Gefängnißstrafe erstehen oder sich in gerichtlicher Untersuchungshaft befinden, können während dieses Zustandes das Wahlrecht nicht ausüben. Art. 125. Mit dem Verlust des Rechts zu wählen für eine Zeit von 4—42 Jahren ist außer den weiteren gesetzlichen Strafen zu be⸗ jegen, wer bei den Wahlen Stimmen erkauft, seine Stimme verkauftoder mehr als einmal bei der für einen und denselben Zweck bestimmten Wahl seine Stimme abgegeben hat. Art. 126. (§§. 138. 140). Je auf zweihundert Einwohner wird ein Wahlmann gewählt. Die Wahl geschieht in jeder Gemeinde, wenn jedoch eine Gemeinde weniger als 400 Einwohner zählt, so ist sie mit einer benachbarten Gemeinde zu einem Urwahlbezirk zu vereinigen. Art. 127. Die Urwähler wer⸗ den nach dem Verhältniß der von ihnen im vorangegangenen Finanz jahr entrichteten direkten Steuern in der Art in zwei Abtheilungen getheilt, daß auf jede Abtheilung die Hälfte der Gesammt⸗Steuer⸗ beträge aller Urwähler fällt. Die Gesammtsumme wird da gemein deweise berechnet, wo die Gemeinde für sich einen Urwahlbezirk bil⸗ det, wo dieses nicht der Fall ist, bezirksweise. Die erste Abtheilung besteht aus denjenigen Urwählern, auf welche die höchsten Steuer⸗ beträge bis zum Belauf der Hälfte der Gesammtstener fallen, ein⸗ schließlich derjenigen, deren Steuerbetrag nur theilweise in die erste Hälfte fällt. Sollte die Zahl der Urwähler der ersten Abtheilung nicht wenigstens den zehnten Theil der Wähler der zweiten Abthei⸗ lung ausmachen, so ist sie durch Beiziehung der dem Steuerbetrag nach nächstfolgenden Urwähler bis zu diesem Verhältniß zu vermeh⸗ ren. Die zweite Abtheilung begreift alle übrigen Urwähler. Jede Abtheilung wählt abgesondert die Hälfte der auf den Urwahlbezirk fallenden Wahlmänner. Art. 128 (§. 135). Zum Abgeordneten wählbar ist jeder württembergische Staatsbürger, welcher das drei⸗ ßigste Jahr zurückgelegt hat und nicht nach Art. 124, Ziffer 1—4, 29 (§S. 129 bis

Sept. (Fortsetzung

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132). Die erste Kammer besteht aus 43 Mitgliedern. Je drei Ober⸗Amtsbezirke bilden einen Wahlbezirk, welcher zwei Mitglieder der ersten Kammer wählt. Außerdem bildet die Stadt Stuttgart für die Wahl Eines Mitgliedes einen besonderen Wahlbezirk. Im Falle einer wesentlichen Aenderung in der bestehenden Bezirks⸗Ein⸗ theilung können die Wahlbezirke durch die Gesetzgebung unter Festhaltung der Zahl von 43 Mitgliedern der ersten Kammer nach anderen Grundlagen bestimmt werden. Art. 130. Die Wahl der Mitglieder der ersten Kammer erfolgt durch dieselben Wahl⸗ männer, welche die Abgeordneten wählen. Art. 131. Zum Mit⸗ glied der ersten Kammer wählbar ist jeder württembergische Staats⸗ bürger, welcher wenigstens 100 Fl. direkte Staarssteuer entrichtet, das 40ste Lebensjahr zurückgelegt hat und nicht nach Art. 123, Ziffer 1—4 von der Wahlberechtigung ausgeschlossen ist. Artikel 132. (§. 151.) Die Wahlkommissäre und die denselben zur Seite stehenden Urkundspersonen können in dem Wahlbezirke, in welchem sie an der Leitung der Wahl Theil nehmen, nicht zu Mitgliedern der Kammern gewählt werden. Eben so sind Staatsbezirks⸗Beamte ihres Amtsbezirks nicht wählbar, wenn dieser mehr als die Hälfte der Einwohner des Wahlbezirks begreift. Art. 133. (§. 146.) Oeffentliche Diener, welche zu Mitgliedern des Landtags gewählt werden, bedürfen zum Eintritt in denselben keines Urlaubs. Für die Amtsverweserei der Staatsdiener sorgt die Regierung. Dieje⸗ nigen, welche als Mitglieder des Landtags Taggelder beziehen, ha⸗ ben während der Dauer dieses Bezugs ihren Gehalt der besolden⸗ den Kasse zu überlassen. Eben so haben Gemeinde⸗ und Körper⸗ schaftsbeamte, so lange sie als Abgeordnete Taggelder er⸗ halten, auf den Bezug ihrer Einkommenstheile keinen An spruch. Art. 134. Wenn ein Mitglied des Landtags einen Staats⸗ dienst oder eine Beförderung im Staatsdienste annimmt, so muß es sich einer neuen Wahl unterwerfen, es behält jedoch seinen Sitz in der Kammer, bis die neue Wahl stattgefunden hat. Art. 135. Die Bestimmungen über das Wahlverfahren sind Gegenstand der Gesetzgebung. Art. 136. (§. 155.) Die Mitglieder der Kammern sind als Vertreter des ganzen Landes, nicht des einzelnen Wahl⸗ bezirks anzusehen. Es kann ihnen daher in keiner Weise eine für sie bindende Instruction ertheilt oder von ihnen angenommen wer⸗ den. Die Mitglieder des Landtags haben ihr Amt in Person aus⸗ zuüben. Auch kann Niemand gleichzeitig Mitglied beider Kammern sein. Art. 137. (§§. 159. 160.) Jede Kammer prüft die Gültig⸗ keit der Wahlen ihrer Mitglieder und entscheidet über die dabei vorkommenden Anstände und Anfechtungen. Art. 138. (§. 163.) Jedes Mitglied schwört bei seinem Eintritt in den Landtag in die Hände des Königs oder des Königlichen Beauftragten: „Ich schwöre, die Verfassung heilig zu halten und als Mitglied des Landtags das unzertrennliche Wohl des Königs und des Vaterlandes ohne alle Nebenrücksichten nach eigener Ueber⸗ zeugung treu und gewissenhaft zu berathen. So wahr mir Gott helfe.“ Die nach Eröffnung einer Sitzung Erscheinenden legen die⸗ sen Eid in die Hand des Präsidenten jeder Kammer ab. Art. 139. (§. 127) Der König wird den Landtag ordentlicher Weise alle zwei Jahre einberufen, und außerordentlicher Weise, so oft es zur Erledigung wichtiger oder dringender Angelegenheiten erforderlich ist. Auch sind bei jeder Regierungs⸗Veränderung die Kammern innerhalb der ersten vier Wochen zu versammeln.

Stuttgart, 10. Sept. (O. P. A. Z.) Die Versammlung zur Gründung des deutschen evangelischen Kirchenbundes trat heute sehr zahlreich zusammen. Ueber 1300 Württemberger und etwa 250 Auswärtige hatten sich als eigentliche Mitglieder betheiligt, worunter Sack von Magdeburg, Treviranus aus Bremen, Dr. Müller von Halle zu den gestern Genannten hinzukamen, auch wa⸗ ren Abgesandte aus dem Elsaß, aus Brüssel, von dem Waadt, von den Brüdergemeinden u. s. w. zugegen. Zur Eröffnung des Kir⸗ chentages hielt mit gewohnter Meisterschaft Ober⸗Konsistorial⸗Rath von Klemm in der Stiftskirche eine Predigt, in welcher er, unter Zugrundelegung von Hebräer 10, 24 bis 26, zum Fortbau an der evangelischen Kirche aufforderte. Ins Ge⸗ bet schloß er den edlen Bruderstamm im Norden ein, wel⸗ cher bis jetzt allein für deutsche Ehre und Wahrheit im Kampf stehe. Die eigentlichen Verhandlungen begannen um 10 Uhr in der Hospitalkirche; Geheimer Ober⸗Regierungsrath von Bethmann⸗ Hollweg aus Berlin leitete dieselben als Präsident. Es traten zuerst viele Abgesandte von allen Theilen Deutschlands und des be⸗ nachbarten Auslandes auf, welche als Glieder der evangelischen Kirche der Versammlung den Brudergruß entboten. Der Präsident theilte als Rechenschaftsbericht mit, daß eine Verbrüderung der evangelischen Kirchen bei der Ungunst der Zeit noch nicht erreicht sei, indem jede einzelne Kirche im eigenen Lande mit ihrer Konso⸗ lidirung zu thun habe, doch seien vorbereitende Schritte zu der Einheit der evangelischen Kirche geschehen, indem die Verhand⸗ lungen des wittenberger Kirchentages sämmtlichen evangeli schen Kirchenregimenten mitgetheilt worden und von mehreren derselben entgegenkommende, den Ernst des Gegenstandes würdi⸗ gende Antwortschreiben eingelaufen seien. Der Zweck des Kirchen⸗ lages, welcher nicht eine falsche Union, nicht die Bekenntnißlosigkeit will, sondern die wahre, freie Einheit, bestehend in der Verbrüde⸗ rung und Gleichberechtigung der lutherischen, reformirten und unir⸗ ten Kirche, wird auch heute wieder, wie in Wittenberg, ausdrücklich anerkannt, so daß eine Debatte darüber als bereits abgemachte Sache angesehen werden konnte. Den Hauptgegenstand der Be⸗ sprechung bildete die Heilighaltung des Sonntags. Professor Dr. Schmid aus Tübingen hielt darüber das Referat, welches nach allen Seiten hin aufs gediegendste die Frage erwog, daß die Sonn⸗ tagsfeier in rasch zunehmendem großen Zerfall begriffen sei, daß und wie geholfen werden müsse; letzteres könne nicht allein durch die Gesetzgebung geschehen, sondern von der Kirche selbst, von innen heraus müsse die Hülfe kommen. Die Geistlichen, fügte Korreferent Dekan Kapf aus Herrenberg bei, müssen bei sich selbst hier zuerst anfangen, indem sie es einsehen, wie viel in dieser hochwichtigen Sache bis jetzt gefehlt und versäumt worden sei. Weiter ergriffen in dieser Sache das Wort: Dekan Weitzel aus Kirchheim, beide Krummacher, Wichern, Piper von Berlin, Sander von Elberfeld, Ebrad von Erlangen, Kraußold von Fürth, Sack aus Magdeburg. Das Resultat war, daß exegetische Beden⸗ ken nicht hindern, die Sonntagsfeier als göttliche Ordnung anzuer⸗ kennen. Der Antrag Kapf's, der Kirchentag solle durch eine zu wäh⸗ lende Kommission zwei Ansprachen, betreffend die Sonntagsfeier, er⸗ lassen, eine an das evangelische Volk und eine, natürlich anders zu begründende, an die Fürsten und Regierungen, fand die Anerken⸗ nung sämmtlicher Redner und wurde von der Versammlung zum gewichtvollen Beschlusse erhoben. Die Feier des heutigen Tages nahm sieben Stunden ein und die Theilnahme der höchst zahlrei⸗ chen Versammlung und übrigen Gemeinde blieb bis zum Schluß

Sachsen. Leipzig, 13. Sept. (D. A. Z.) Bekanntlich hatte der Stadtrath zu Dresden mittelst Kommunikat das Stadtverordneten⸗ Kollegium daselbst aufgefordert, fünf Mitglieder zu der städtischen Wahldeputation für die Wahl eines Landtags⸗Abgeordneten und Stellvertreters zu bestellen. In der Sitzung vom 4. September, wo die Wahl vorgenommen werden sollte, enthielten sich aber 10 Stadtverordnete der Abstimmung, und so gingen nur 39 Stimm⸗ zettel ein, während zur Legalität dieses Beschlusses 40 Stimmen gehörten. Der Stadtrath wurde mittelst Protokoll⸗Auszuges da⸗ von in Kenntniß gesetzt, und dieser wendete sich wieder an di

Kreis⸗Direction. Letztere erließ unverzüglich eine Verordnung an den Stadtrath, daß er die Stadtverordneten dahin zu bescheiden habe, wie die Debatte um so mehr als eine müßige bezeichnet wer⸗ den müsse, als die behandelte Frage gar nicht zur Kompetenz des Kollegiums gehöre, und wie man aus den angeführten Gründen gar nicht zu ersehen vermocht, weshalb zur Auszählung der einge⸗ gangenen Stimnzettel nicht verschritten worden sei, indem ja das Kollegium bei 48 Anwesenden in beschlußfähiger Anzahl vorhanden gewesen sei und es nicht darauf ankomme, ob sich, wie es sich aller⸗ dings gebührt hätte, Alle an der Wahl betheiligt hätten, sonder

darauf, ob eine die absolute Mehrheit bildende Anzahl Stimmzettel eingegangen sei. Der Stadtrath habe deshalb dem Kollegium die Weisung zu ertheilen, die abgegebenen 39 Stimmzettel auszuzählen oder, dafern diese nicht mehr vorhanden, zu einer anderweitigen Wahl zu schreiten. Diese Verordnung wurde in der Sitzung der Stadtverordneten am 11. September mitgetheilt und auf Grund derselben eine Neuwahl angeordnet; die anwesenden protestirenden Stadtverordneten gaben ihre Namen zu Protokoll. b

Schleswig⸗Holstein. Altona, 12. Sept. (A. M.) Der Vorlage an die Landes⸗Versammlung über die Finanzen ent nehmen wir Nachstehendes zur Uebersicht:

Die Einnahme 1849 betrug

Die Ausgabe für Civil-⸗Verwaltung den Krieg 18,180,780 »

Es bleibt an Kassebehalt 3,067,936 Mrk. Die Landes⸗Versammlung bewilligte 1850 für die zwei ersten Quar⸗ tale 8,206,934 Mark, wovon bis Ende August 8,127,765 Mark an⸗ gewiesen wurden, also 79,169 Mark übrig blieben. Zunächst wird nun die nachträgliche Genehmigung der Versammlung dafür bean tragt, „daß von der Einnahme⸗Bewilligung für das Kriegswesen für die ersten sechs Monate des Jahres 1850 die Ausgaben über das sechsmonatliche Kriegsbudget hinaus, ohne Bewilligung bestrit⸗ ten worden sind“, was wohl in dem Umstande seine Entschuldigung finden dürfte, daß es nicht angemessen geschienen, während der Wah⸗ len zur ordentlichen Landes⸗Versammlung, die Mitglieder der ver⸗ fassunggebenden blos um des Budgets willen zu berufen. Das Bud⸗ get für den Krieg für die letzten beiden Quartale d. J. ist veranschlagt auf 11,397,846 Mrk. Hiervon sind bereits für Juli und August ausgezahlt oder angewiesen 3,300,000 Mrk. Der Rest von 8,097,846 Mrk. kann durch die ordentlichen Einnahmen gedeckt werden bis zum Be⸗ lauf von 3,729,990 Mrk., so daß noch eine Summe von 4,267,856 Mrk. restirte, welche anderweitig herbeizuschaffen wäre, um den Krieg fortzusetzen. Bei der Ungewißheit der Dauer desselben aber und um auf alle Eventualitäten gefaßt zu sein, beantragt das Finanz⸗Departement: „es möge autorisirt werden, eine Staats⸗An⸗ leihe bis zu dem Belaufe von 6,000,000 Rthlr. preußisch oder 15,000,000 Mrk. unter möglichst günstigen, seiner Zeit der Landes⸗ Versammlung nachrichtlich mitzutheilenden Bedingungen zu kontra⸗ hiren.“ Zur Deckung der obigen 4,267,856 Mrk. wird vorgeschla⸗ gen, 1,250,000 Mrk. Kassenscheine a 2 ½ Mrk. neu zu emittiren;

25,675,127 Mrk.

4,426,411 5 1

2 22 2)

die übrigen 3,017,856 Mrk. aber durch eine gezwungene Anleihe oder eine Kriegssteuer von 1 pCt. des Werthes der Ländereien unt Gebäude zu decken, die zwar für beide Herzogthümer zu erlassen, zu deren Aufbringung jedoch, da voraussichtlich nicht die ganze Summe zur Verwendung kommen werde, das Herzogthum Holstein ausreichen würde. 1

Nassau. Wiesbaden, 9. Sept. (O. P. A. Z.) Außer den Comités für eine Eisenbahn von Gießen nach Koblenz längs der Lahn und für eine solche von Frankfurt über den Westerwald nach Deutz (Köln) hat sich auch ein solches in Dillenburg für eine Eisenbahn von Gießen durch das Lahn⸗ und Dillthal nach der Sieg und Ruhr gebildet, mit welchen andere in Siegen, Iser⸗ lohn ꝛc. in Verbindung stehen. Ueber die Richtung der Bahn ha⸗ ben sich die Comités bereits geeinigt, und der Gedanke, den gesun kenen Wohlstand der Städte Haiger, Dillenburg, Herborn und de Umgebung durch eine Eisenbahn wieder zu heben, verdient gewiß alle Anerkennung; auch die Comités in den Städten Wiesbaden, Idstein, Camberg und Hachenburg waren bisher nicht unthätig, die Regierungen von Nassau und Preußen für das ältere Projekt ei⸗ ner Eisenbahn von Frankfurt nach Deutz (Köln) über den Wester⸗ wald zu gewinnen, und hat sich sowohl das Herzogliche Ministe⸗ rium zu Wiesbaden, als die preußische Regierung zu Köln, für

den Bau di senbahn günstig ausgesprochen.

Frankreich. Paris, 11. Sept. Man liest in der Gazette de France: „Kein Journal der Rechten hat die Antwort widerlegt, welche wir dem Bulletin de Paris über die von den Royalisten in der nächsten legislativen Sitzung einzuschlagende Richtung gegeben haben. Wir behaupten nochmals, daß die Rechte weder das Mairegesetz, noch die Verlän⸗ gerung der Präsidentschaftsdauer zugestehen, wohl aber eine Revi⸗ sion des Wahlgesetzes fordern werde. Die Bemerkung wäre un⸗ nöthig, daß über diese drei Angelegenheiten alle Mitglieder der Rechten und alle ihre Journale einig sind.“

Nach dem Evénement sollen nach der Rückkehr des Prä⸗ sidenten große Militair⸗ Manhöver stattfinden, bei welchen derselbe nicht, wie bisher, in der Uniform eines Generals der National⸗ garde, sondern in jener eines General⸗Lieutenants der Armee er⸗ scheinen würde.

Das Geschwader bei Cherbourg wird, mit Bewilligung des Präsidenten, die Rhede erst am 15ten d. M. verlassen.

Cherbourg wurde vor dem Präsidenten der Republik von fol⸗ genden Königlichen Personen besucht: von Ludwig dem Heiligen im April 1256; von Franz I. am 28. April 1532 auf 3 Tage; von Ludwig XVI. am 22. Juni 1786 auf 4 Tage; von Napoleon mit Marie Louise und dem Prinzen Eugen am 27. Mai 1811 auf 4 Tage; von Marie Louise als Reichs⸗Regentin am 23. August 1813 auf 7 Tage; von Ludwig Philipp mit der Königin Amalie, Ma⸗ dame Adelaide, dem Prinzen von Joinville, den Herzogen von Ne⸗

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